DE4318869C2 - Funkantennen-Anordnung auf der Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs und Verfahren zur Ermittlung ihrer Beschaltung - Google Patents
Funkantennen-Anordnung auf der Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs und Verfahren zur Ermittlung ihrer BeschaltungInfo
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- H01Q1/00—Details of, or arrangements associated with, antennas
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Description
Die Erfindung betrifft eine Funkantennen-Anordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1
sowie ein Verfahren zur Ermittlung ihrer Beschaltung. Eine derartige Funkantennen-Anordnung
kann vorteilhaft eingesetzt werden, z. B. für die Funksysteme der Mobilkommunikation
(Autotelefon im C-, D- oder E-Netz oder für Bündelfunksysteme).
Funkantennen-Anordnungen dieser Art sind bekannt aus GB 21 72 148 A sowie aus US-PS 49 92 800
und US-PS 47 64 773.
Wenn kein Montageloch in der Fahrzeugkarosserie angebracht werden soll, wird häufig eine
stabförmige Antenne im oberen Bereich der Fahrzeugheckscheibe aufgebracht, wobei das
Antennenelement dann außen auf die Glasscheibe befestigt wird und das Antennengegengewicht
ebenfalls z. B. auf der Fensterscheibe angebracht ist, oder z. B. durch das koaxiale
Speisekabel gebildet ist, das vollständig im Fahrzeuginneren verlegt werden kann und die kapazitive
Einkopplung der Antennensignale durch die Scheibe hindurch erfolgen kann.
Nachteilig bei einer derartigen Antenne nach dem Stand der Technik ist, daß infolge der
Neigung der Heckscheibe der Fußpunkt des Antennenelements deutlich unterhalb der
Dachkante des Fahrzeugs angeordnet ist. Dies hat zur Folge, daß das Antennenelement zumindest
im unteren Bereich zwangsweise durch die Karosserie in Richtung nach vorne abgeschattet
ist. Außerdem ergibt sich aufgrund der Nähe der leitenden Karosserieteile immer eine
starke Strahlungsverkopplung mit der Karosserie, die auf dieser starke Ströme hervorruft, welche
ihrerseits eine Abstrahlung bewirken, so daß das Richtdiagramm stark beeinflußt wird.
Die für Kraftfahrzeugfunkantennen angestrebte Charakteristik der Horizontaldiagramme mit
einer möglichst gleichmäßigen Abstrahlung in alle Raumrichtungen wird in der Praxis deshalb
nur durch rotationssymmetrische Antennenelemente in der Mitte des Daches angenähert erreicht.
Mit außermittig angebrachten Antennen oder mit den auf die Fahrzeugscheibe aufgeklebten
Antennen ergeben sich durch die Strahlungsverkopplung mit der Fahrzeugkarosserie
unerwünschte und teilweise nicht mehr tolerierbare Verformungen des Horizontaldiagramms,
das sind insbesondere Strahlungskompensation, welche starke Einzüge im Horizontaldiagramm
bewirken. Hierbei wird in der Regel speziell die Abstrahlung im Raumwinkelbereich
nach Vorne unzulässig reduziert. Außerdem tritt mit höher werdender Frequenz
eine ausgeprägte Aufzipfelung des Diagramms ein. Dies führt insbesondere in den Minima der
Horizontalstrahlung bei vorgegebener Strahlungsleistung im Sendebetrieb häufig zu unerwünscht
kleinen Strahlungsdichten am Empfangsort, d. h. zu unerwünscht großer Funkfelddämpfung.
Für die Praxis ist bei Funkantennen wichtig, daß bei vorgegebener Senderleistung in keiner
Horizontalrichtung die Strahlungsdichte unter einen minimal geforderten Wert absinkt.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Funkantennen-Anordnung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 anzugeben, bei der trotz vorhandener Strahlungsverkopplung mit der
Fahrzeugkarosserie die im Horiontaldiagramm geringste auftretende Flachstrahlungsdichte
möglichst groß ist.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Funkantennen-Anordnung durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere in der Möglichkeit, ohne
Funktionseinbußen kurze und optisch unscheinbare Antennen zu ermöglichen, also bei einer
hohen Leistungsfähigkeit des Antennensystems eine optisch und unter fahrzeugspezifischen
Aspekten äußerst attraktive Lösung realisieren zu können.
Die Verwendung mehrerer Antennenelemente erlaubt bei vorgegebener geeigneter
Positionierung auf der Fensterscheibe eines bestimmten Kraftfahrzeugs eine hierfür spezifische
Erzeugung von Stromverteilungen auf den Antennenelementen der Strahlergruppe nach Betrag
und Phase derart, daß unter Einbeziehung der Strahlungsverkopplung mit dieser Fahrzeugkarosserie
- - im Mittel eine erhöhte Bündelung der Strahlung in vertikaler Richtung zugunsten kleiner Elevationswinkel entsteht und
- - dabei möglichst geringe Einzüge des horizontalen Strahlungsdiagramms auftreten,
wodurch bewirkt wird, daß die geringste, im gesamten Horizontalbereich auftretende
Flachstrahlungsdichte so groß wie möglich ist.
Durch die nach der Erfindung getroffenen Maßnahmen wird die an sich unerwünschte
Abstrahlung der durch Strahlungskopplung angeregten Fahrzeugkarosserie nicht unterbunden.
Durch geeignete Stromverteilungen auf den Antennenelementen der Strahlergruppe nach
Betrag und Phase wird vielmehr durch die Vielzahl der Strahler ein Wellenfeld überlagert,
welches in der Summe Strahlungseigenschaften gemäß der Aufgabe der Erfindung ergibt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Fig. 1 bis 10 dargestellt und werden im
folgenden näher beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 erfindungsgemäße Funkantennen-Anordnung mit zwei übereinander angeordneten stabförmigen
Antennenelementen und mit einem Netzwerk mit Antennenanschlußstelle,
Fig. 2a erfindungsgemäße Funkantennen-Anordnung mit zwei übereinander angeordneten
stabförmigene Antennenelementen und mit einem Streifenleitungs-Netzwerk,
Fig. 2b Beispiel eines Streifenleitungs-Netzwerks mit einer retardierten und in der Amplitude
reduzierten Speisung des oberen Antennenelements. Das Streifenleitungs-Netzwerk dient
gleichzeitig als Antennengewicht,
Fig. 3 erfindungsgemäße Funkantennen-Anordnung mit zwei übereinander angeordneten und
durch eine Verlängerungsspule und eine Dachkapazität elektrisch verlängerten
Antennenelementen,
Fig. 4 erfindungsgemäße Funkantennen-Anordnung mit drei Antennenelementen und mit radial
und ringförmig angebrachten drahtförmigen Leitern zur Vergrößerung der
Massefläche,
Fig. 5a erfindungsgemäße Funkantennen-Anordnung mit für die Funkfrequuenz niederohmiger
Ankopplung einer weiteren Antenne und für die Funkfrequenz niederohmiger
Ankopplung der Heizleiter, die ihrerseits miteinander über weitere senkrechte Leiter
galvanisch verbunden sind,
Fig. 5b Detailzeichnung einer für die Funkfrequenz niederohmigen Ankopplung einer weiteren
Antenne und eines Heizleiters nach Fig. 5a,
Fig. 6a erfindungsgemäße Funkantennen-Anordnung mit zwei übereinander angeordneten
Antennenelementen,
Fig. 6b erfindungsgemäße Funkantennen-Anordnung mit Antennenelementen, die horizontal
gegeneinander versetzt sind,
Fig. 7a erfindungsgemäße Funkantennen-Anordnung mit drei Antennenelementen, die in einem
auf der Basis stehenden Dreieck angeordnet sind,
Fig. 7b erfindungsgemäße Funkantennen-Anordnung mit drei Antennenelementen, die in einem
auf der Spitze stehenden Dreieck angeordnet sind,
Fig. 8 erfindungsgemäße Funkantennen-Anordnung mit mehr als drei Antennenelementen,
Fig. 9 erfindungsgemäßes Antennenelement mit zwei Anschlußtoren,
Fig. 10a bis c horizontale Richtdiagramme der Einzelstrahler nach Fig. 7b (Antenne 1 oben
links; Antenne 2 oben rechts; Antenne 3 unten mittig),
Fig. 10d horizontales Richtdiagramm der erfindungsgemäßen Funkantennen-Anordnung nach
Fig. 7b.
Fig. 1 zeigt den grundsätzlichen Aufbau einer erfindungsgemäßen Funkantennen-Anordnung,
die als Gruppenantenne mit zwei Antennenelementen 3 auf einer Fensterscheibe 1 eines
Kraftfahrzeugs, in der Regel ist dies eine Heckscheibe, ausgebildet ist. Die beiden stabförmigen
Antennenelemente 3 sind außen angebracht, z. B. in herkömmlicher Technik aufgeklebt.
Besonders gute Strahlungseigenschaften im Sinne der Lösung der Aufgabe der Erfindung werden
bei solchen Fahrzeugen erreicht, wenn der Neigungswinkel 13 der Fensterscheibe gegenüber
der Horizontalen nicht größer ist als 60 Grad.
Im Beispiel der Fig. 1 sind die Antennenelemente 3 übereinander angeordnet. Insbesondere bei
symmetrischen Fahrzeugformen ist häufig der Anbringungsort auf der Symmetrieachse des
Fahrzeugs in Längsrichtung vorteilhaft. Als Antennengegengewicht 4 sind auf der Fensterfläche
leitende Flächen um die Antennenelemente aufgebracht. Die metallische Karosserie des
Fahrzeugs ist mit 8 gekennzeichnet.
Der Frequenzbereich, in dem erfindungsgemäße Antennenanordnungen eingesetzt werden, ist
der Wellenlängenbereich der Dezimeterwellen (Freiraumwellenlängen zwischen 1 m und
10 cm) oder noch kürzeren Wellen (unter 10 cm Freiraumwellenlänge). In diesen Frequenzbereichen
werden moderne Funksysteme wie das C-, D- und E-Netz-Mobiltelefon oder andere
Dienste, wie z. B. Bündelfunkdienste, betrieben.
Im Interesse eines möglichst zuverlässigen Funktbetriebs ist es wichtig, daß sich bei der
Abstrahlung der Funkwellen kein Winkelbereich mit deutlich reduzierter Strahlungsintensität
ergibt. Die minimal sich in einen Winkelbereich ergebende Strahlungsintensität pro abgestrahlter
Sendeleistung ist daher ein entscheidendes Kriterium für die Leistungsfähigkeit einer
Gruppenantenne.
Im Falle einer auf oder in einer Fahrzeugscheibe nach dem Stand der Technik angebrachten
Funktantenne ist es jedoch unvermeidbar, daß in bestimmte Raumrichtungen vergleichsweise
wenig Strahlungsintensität abgestrahlt wird. Dies resultiert zum einen aus der zum
Fahrzeugheck abfallenden Scheibe, wodurch eine auf der Scheibe angebrachte Funkantenne in
einer Abschattungszone der Karosserie liegt, wenn die Strahlung nach vorne betrachtet wird.
Zum anderen ist immer eine starke Strahlungsverkopplung mit der leitenden Fahrzeugkarosserie
gegeben, wodurch sich im betrachteten Frequenzbereich der Dezimeterwellen oder
oberhalb wegen der im Vergleich zur Betriebswellenlänge großen Abmessung der Fahrzeuge
mit den einhergehenden Resonanzströmen in der Karosserie eine unerwünschte Aufzipfelung
des Horizontaldiagramms ergibt.
Die horizontale Richtcharakteristik jeder der beiden Einzelantennenelemente 3 weist daher
auch bei erfindungsgemäßen Gruppenantennen unerwünschte Abweichungen von der idealen
Abstrahlcharakteristik auf. Außerdem sind die Einzeldiagramme der Einzelantennen untereinander
nicht gleich, da wegen der unterschiedlichen Montagepunkte die Abschattung durch die
Karosserie und die Verkopplung mit ihr nicht gleich sind.
Je größer der Neigungswinkel 13 der Fensterscheibe 1 ist, um so vorteilhafter ist es, die
Strahler in der Nähe der oberen Berandung der Fensterscheibe anzuordnen. Bei nicht zu steilen
Neigungswinkeln können auch die Antennenelemente 3 entsprechend kurz ausgeführt werden.
Hierbei ergibt sich eine untere Grenze von etwa 1/10 der Wellenlänge (Lambda/10). Bei starken
Neigungswinkeln der Scheibe sind längere Antennenelemente 3, z. B. Lambda/2-Elemente
vorzuziehen.
Bei erfindungsgemäßen Gruppenantennen erfolgt die Speisung der Antennen im Sendefall über
ein verlustarmes Netzwerk 7, das im Beispiel der Fig. 2a stellvertretend als Streifenleitungsnetzwerk
dargestellt ist.
Das Netzwerk 7 ist dabei derart ausgeführt, daß eine definierte und fest eingestellte Phasen-
und Amplitudenbeziehung der Fußpunkts-Speiseströme der beiden Antennenelemente 3 vorliegt.
Über diese definierte Phasen- und Amplitudenbeziehung wird das Horizontaldiagramm
der erfindungsgemäßen Antennenanordnung in der gewünschten vorteilhaften Art beeinflußt
und gegenüber der Abstrahlcharakteristik jeder der Einzelantennen verbessert.
An der Antennenanschlußstelle 6 der Gruppenantenne ist in der Regel für das jeweilige Nutzfrequenzband
ein Stehwellenverhältnis erforderlich, wie es von HF-Schnittstellen anderer
Funksysteme bekannt ist. An dieser Antennenanschlußstelle 6 ist dann in der Regel eine
Koaxialleitung 11 angeschlossen, die zum Funkgerät führt.
In Fig. 1 ist die Anschlußstelle 2 des Antennenelements 3 über eine galvanische Verbindung
mit dem Netzwerk 7, welches auf der Innenseite der Fensterscheibe 1 angebracht ist, verbunden.
Im Netzwerk 7 selbst werden die Signale der Antennenelemente verknüpft und mit der
Antennenanschlußstelle 6 verbunden. Im gezeichneten Beispiel erfolgt die Verbindung zwischen
Antennenelement 3 und dem Netzwerk 7 über eine Bohrung durch das Glas. Zur
Vermeidung einer derartigen ungünstig zu realisieren Bohrung wird in Fig. 2a das
Antennenelement 3 über eine kapazitiv gestaltete hochfrequente Verbindung 16 an das
Netzwerk 7 angeschlossen. Letzteres ist zur Erstellung der notwendigen Phasen- und Amplitudenbeziehungen
sehr vorteilhaft als eine Streifenleitungsschaltung realisierbar. Diese Ausgestaltung
ermöglicht bei Serienherstellung eine kostengünstige Reproduzierung der notwendigen
Phasen- und Amplitudenbeziehungen zwischen den elektrischen Größen an den Antennenelementen.
In diesem Fall kann die kapazitive Verbindung 16 technologisch kostengünstig in
die Streifenleitungsschaltung einbezogen werden, wie es in Fig. 2b dargestellt ist. Die
Anschlußstelle 2 des Antennenelements 23 ist dabei als Kreisfläche ausgeführt.
Die Antennenelemente 3 sind untereinander strahlungsverkoppelt und werden über das
Netzwerk 7 zusätzlich miteinander elektrisch verknüpft, so daß sich bezüglich der Antennenanschlußstelle
6 die resultierende Strahlungscharakteristik unter Einbeziehung der Strahlungsverkopplung
mit der Karosserie des Fahrzeugs ergibt. In einer einfachsten Ausführungsform
dieses Netzwerks 7 kann auch eine Gruppenantenne gestaltet werden, in welcher die
Verkopplung zwischen den Strahlen ausschließlich durch die Strahlungsverkopplung der
Antennenelemente 3 erfolgt. In diesem Fall ist nur einer der vorhandenen Strahler mit der
Antennenanschlußstelle 6 am Netzwerk 7 über eine Hochfrequenzleitung verbunden. Die
Strahlungscharakteristik der Gesamtanordnung wird jedoch wesentlich durch die Gesamtheit
der miteinander strahlungsverkoppelten Antennenelemente 3 unter Einbeziehung der Wirkung
der Fahrzeugkarosserie gestaltet.
Die Strahlungskopplung zwischen den Antennenelementen wird wesentlich von deren Länge
und ihrem Abstand voneinander bestimmt. Hierbei zeigt sich, daß bei zu großen Abständen
zwischen den Strahlern die Strahlungsrichtdiagramme die Tendenz besitzen, starke Einzüge zu
bilden. Bei bevorzugten Antennenanordnungen werden deshalb auch im Interesse einer einfachen
Gestaltung des Netzwerks 7 die Abstände zwischen den am weitesten voneinander entfernten
Antennenelementen nicht größer als etwa die 2fache Wellenlänge gewählt. Die zur
Lösung der Aufgabe der Erfindung zu fordernden Phasen- und Amplitudenzustände der elektrischen
Größen auf den Antennenelementen sind somit wesentlich von deren Gestalt und
Position zueinander sowie der Strahlungsverkopplung mit der leitenden Fahrzeugkarosserie
abhängig. Es gibt somit für jedes Fahrzeug eine Vielzahl günstiger Anordnungen von
Antennengruppen nach der Erfindung, welche jeweils durch hierfür spezifische Optimierung
des Netzwerks 7 vorteilhafte Strahlungseigenschaften ergeben. Die hierfür verwendeten
Strahlerformen können innerhalb bestimmter Grenzen frei gewählt werden. Anstelle einfacher
stabförmiger Antennenelemente können z. B., wie in Fig. 3, Antennenelemente mit einer kapazitiven
Last 15 verwendet werden und im Interesse einer weiteren Verkürzung z. B. mit Blindelementen
14 beschaltet werden. Auch bei länger gewählten Antennenelementen mit einer
Länge von Lambda/2, können die Strombelegungen auf den Antennenelementen geeignet beeinflußt
werden.
Eine besonders einfache Gestaltung einer Gruppenantenne ergibt sich bei Verwendung von
zwei Strahlern gemäß Fig. 6a. Insbesondere bei Anbringung auf geneigten Fensterscheiben
z. B. im Heck eines Fahrzeugs wird die Strahlung nach vorne abgeschattet. In diesem Fall ist
es zweckmäßig, einen ersten Strahler direkt am oberen Fensterrand anzubringen und zur
Auffüllung der Abschattung den zweiten Strahler in kleinem Abstand unterhalb des ersten
Strahlers anzubringen und entsprechend phasenrichtig anzusteuern. Eine besonders vorteilhafte
Anordnung auf geneigten Fensterscheiben ist die Dreiecksanordnung in Fig. 7b. Dort werden
zur Maximierung der Gesamtstrahlung zwei Strahler am oberen Rand des Fensters vorzugsweise
symmetrisch zur Mitte angebracht und zur Auffüllung der Abschattung nach vorne ein
weiterer Strahler vorzugsweise in der vertikalen Symmetrielinie 24 in einem günstigen
Abstand 28 darunter plaziert. Durch Ansteuerung mit einem für diese Konfiguration
optimierten Netzwerk 7 lassen sich sehr gute Runddiagramme mit entsprechend kleinen
Einzügen bewirken.
Die mit der Erfindung erreichte Wirkung geht eindrucksvoll aus den Bildern 10a bis 10d hervor.
In den dargestellten Horizontaldiagrammen der Bilder 10a bis 10c sind die Strahlungseigenschaften
der Einzelstrahler in Fig. 7b dargestellt. Jedes der Diagramme besitzt
starke untolerierbare Einzüge bzw. Abschattungsbereiche. Obgleich die verwendeten
Antennenelemente aus rotationssymmetrischen Gebilden von der in Fig. 3 dargestellten Form
sind, ergeben sich in Folge der Strahlungsverkopplung mit der leitenden Fahrzeugkarosserie
die dargestellten Unrundheiten der Diagramme. Durch Beschaltung mit einem geeigneten
Netzwerk 7, welches die Antennenelemente phasen- und amplitudenrichtig speist und dessen
Charakteristika durch Anwendung mathematischer Optimierungsverfahren speziell für die auf
dem bestimmten Fahrzeug vermessenen Antennenelemente berechnet wurden, wird das in Fig. 10d
dargestellte Richtdiagramm erreicht, welches wesentlich geringere Einzüge besitzt.
Für die erfindungsgemäße Gestaltung der Gruppenantene ist für jedes Antennenelement ein
zeitlich invariantes Antennengegengewicht notwendig. Dieses wird vorteilhaft als hochfrequent
leitende Fläche auf der Fensterscheibe, wie in Fig. 4 dargestellt, ausgebildet. Im Interesse der
Transparenz dieser Fläche wird diese als strahlenförmige Struktur ausgeführt, welche aus radial
vom Netzwerk 7 ausgehenden, drahtförmigen Leitern 20 besteht. Das Netzwerk 7 selbst
wird vorteilhaft mit einer leitenden Außenfläche ausgestattet, welches im Zentrum der
Gruppenantenne einen Teil des Antennengegengewichts für die Antennenelemente bildet. Die
strahlenförmigen Leiter werden hochfrequent mit dieser leitenden Außenfläche verbunden.
Diese Strahlen können durch ringförmig um die Gruppenantenne angebrachte Leiter zu einem
hochfrequent leitenden Maschennetz ergänzt werden. Bei Funkantennen auf der Heckscheibe
von Fahrzeugen treten naturgemäß in der unmittelbaren Nähe der Sendeantenne große
Feldstärken auf, welche Personen im Fahrgastraum gefährden könnten. Die Ausbildung des
Antennengegengewichts als hochfrequent leitende Fläche wirkt sehr vorteilhaft abschirmend
gegen elektromagnetische Felder, welche andernfalls in den Fahrgastraum drängen. Die
Forderung nach einem definierten Antennengegengewicht läßt sich somit vorteilhaft verbinden
mit der Forderung nach einer Feldabschwächung der gefährdenden elektromagnetischen
Strahlung.
Auf der Heckscheibe sind häufig horizontal angebrachte Heizleiter 23 vorhanden (Fig. 5a).
Punkte gleichen Gleichspannungspotentials können miteinander galvansich verbunden werden,
ohne den Heizstromfluß zu beeinflussen, wie dies im Prinzip aus DE 39 14 424 A1 bekannt
ist. Durch Einführung von verbindenden Leitungsstegen, wie in Fig. 5a, kann auch das
Heizfeld 23 zu einer hochfrequent weitgehend abschirmenden Fläche gestaltet werden und als
erweitertes Antennengegengewicht mitwirken. Um hochfrequente Ströme zwischen der Massefläche
bei der Gruppenantenne über das Heizfeld 23 zu ermöglichen, ohne die Heizströme zu
beeinflussen, ist eine gleichstromundurchlässige, frequenzselektive Verbindung 21 in den
drahtförmigen Leitern 20 vorteilhaft. Solche frequenzselektive Verbindungen sind auch notwendig,
wenn Teile des Antennengegengewichts als Antennenteile für andere Funkdienste,
welche ebenfalls auf der Fensterscheibe angebracht sind, verwendet sind. Ein Beispiel hierfür
ist in Fig. 5a für die Antenne 22 gegeben, welche z. B. als AM-FM-Antenne wirken könnte.
Als frequenzselektive Verbindungselemente 21 kommen in der Hauptsache kapazitive
Strukturen zur Anwendung. Sehr vorteilhaft ist auch eine koplanare Leitungsstruktur von etwa
Lambda/4-Länge für die Funkfrequenz, wie dies in Fig. 5b detailliert am Beispiel der AM-
FM-Antenne und der Heizleiterankopplung gezeigt ist.
Soll die Gruppenantenne für mehrere Funksysteme, wie z. B. das D-Netz und das E-Netz gleichermaßen
ausgelegt werden, so können die Antennenelemente so gestaltet werden, daß sie in
beiden Frequenzbereichen funktionstüchtig sind. Wird hierbei das Netzwerk 7 derart gestaltet,
daß es in den beiden Frequenzbereichen, die hierfür jeweils geforderten Phasen- und Amplitudenbedingungen
für die einzelnen Strahler sicherstellt, so ist die Gruppenantenne in beiden
Frequenzbereichen anwendbar. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, für beide Frequenzbereiche
zumindest teilweise gesonderte Antennenelemente einzusetzen.
Um die bestmögliche Verknüpfung der Signale im Netzwerk 7 sicherzustellen, ist ein gewisser
meßtechnischer Aufwand notwendig, um die Antenneneigenschaften der Strahler am Fahrzeug
festzustellen. Dies geschieht dadurch, daß, wie in Fig. 9 gezeigt, die Anschlußstellen 2 als
Anschlußtore 27 eines Strahlernetzwerks betrachtet werden. Mit Hilfe moderner Netzwerkanalysatoren
können die Wellenparameter dieses Strahlernetzwerks ermittelt werden.
Zusätzlich können bei Einfall einer Welle aus einer bestimmten Richtung die Erregungen an
den Anschlußtoren 27 nach Betrag und Phase gemessen werden. Bei Kenntnis der
Eigenschaften des Strahlernetzwerks und dessen Erregung durch die einfallende Welle an den
verschiedenen Anschlußtoren 27 kann mit Hilfe moderner Rechenanlagen unter Anwendung
geeigneter Optimierungsstrategien ein hierfür optimales Netzwerk 7 gestaltet werden.
Für den Sendefall soll die Funktantenne gemäß der Aufgabe der Erfindung arbeiten. Im
Empfangsfall jedoch ist aufgrund der Rayleigh-Streuung der empfangenen Wellen im allgemeinen
ein Antennendiversitybetrieb vorzuziehen. Das Netzwerk kann so gestaltet werden,
daß mit Hilfe von Schaltdioden unterschiedliche Signalkombinationen der von den Strahlen
empfangenen Einzelsignale an der Antennenanschlußstelle 6 gebildet werden. Mit Hilfe einer
Antennendiversityeinrichtung können die Schaltdioden derart angesteuert werden, daß in jedem
Augenblick die Signalkombination an der Antennenanschlußstelle erscheint, welche den
bestmöglichen Empfang bewirkt. Die Ausführung der Funkantenne als Gruppenantenne bietet
somit den Vorzug der gleichzeitigen Verwendbarkeit als Diversityantenne.
Claims (22)
1. Funkantennen-Anordnung für Funkverbindungen mit terrestrischen Funkstellen für
Dezimeter- und/oder Zentimeterwellen, mit einem auf einer geneigten Fensterscheibe in einer
elektrisch leitenden Fahrzeugkarosserie angebrachten Strahler, der aus einem auf der Außenseite
der Fensterscheibe (1) angebrachten, von dieser abragenden Antennenelement (3) und
einem auf der Fensterscheibe angebrachten Antennengegengewicht (4) besteht, und mit einer
Strahleranschlußstelle (2),
dadurch gekennzeichnet,
- - daß mindestens ein weiterer ebenfalls aus einem auf der Außenseite der Fensterscheibe (1) und von dieser abragend angebrachten Antennenelement (3) und einem auf der Fensterscheibe (1) angebrachten Antennengegengewicht (4) bestehender Strahler (10) vorhanden ist,
- - daß eine hinsichtlich des gewünschten Strahlungsdiagramms nicht vernachlässigbare Strahlungsverkopplung der Strahler mit benachbarten Teilen der leitenden Fahrzeugkarosserie gegeben ist, so daß diese Teile als Teil der Antennenanordnung wirksam wird,
- - daß jeder weitere Strahler (10) entweder eine Strahleranschlußstelle (2) aufweist (primärer Strahler) oder aber nur durch Strahlungsverkopplung mit mindestens einem eine Strahleranschlußstelle (2) aufweisenden Strahler (10) verkoppelt ist (sekundärer Strahler),
- - daß die Gesamtheit der Strahler (10) eine Gruppenantenne bildet, deren primärer Strahler bzw. deren primäre Strahler mit einer Antennenanschlußstelle (6) in Verbindung stehen,
- - daß, wenn die Gruppenantenne mehr als einen primären Strahler enthält, ein Netzwerk (7) vorhanden ist, das die Antennenanschlußstelle (6) und die vorhandenen Strahleranschlußstellen (2) enthält und die Antennenanschlußstelle (6) mit der bzw. den Strahleranschlußstellen (2) verbindet,
- - daß das Netzwerk (7) so gestaltet ist und/oder in die Antennenelemente Blindwiderstände (14) derart eingefügt sind, daß bei vorgegebener Positionierung der Strahler auf der Fensterscheibe (1) spezifische Stromverteilungen nach Betrag und Phase auf den Antennenelementen (3) erzeugt werden, so daß unter Einbeziehung der Strahlungsverkoppelung mit der Fahrzeugkarosserie im Mittel eine erhöhte Bündelung der Strahlung in vertikaler Richtung zugunsten kleiner Elevationswinkel sich ergibt und dabei möglichst geringe Einzüge des horizontalen Strahlungsdiagramms auftreten.
2. Funkantennen-Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand (9) zwischen den am weitesten voneinander entfernten Antennenelementen (3)
nicht größer ist als die zweifache Wellenlänge.
3. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Einstellung der Strombelegungen nach Betrag und Phase Blindelemente (14) in die
Antennenelemente (3) eingebracht sind.
4. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Strahler (10) Monopolcharakter besitzen und die Antennenelemente (3) stabförmig
ohne oder mit Dachkapazität ausgebildet sind und jeweils eine hochfrequent leitende Fläche (5)
als Antennengegengewicht (4) besitzen, die in der Scheibenebene (1) angebracht ist.
5. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Netzwerk (7) im Fahrzeuginneren angeordnet ist und die hochfrequente Verbindung
(16) zwischen dem Netzwerk (7) und den über ihre Anschlußstellen (2) angeschlossenen
Strahlern (10) jeweils kapazitiv durch die Scheibe hindurch erfolgt (Fig. 2a).
6. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Netzwerk (7) teilweise auf der Fensterscheibe (1) außerhalb des Fahrzeugs angeordnet
ist und die hochfrequente Verbindung (17) zur Antennenanschlußstelle (6) innerhalb des Netzwerks
(7) kapazitiv durch die Fensterscheibe (1) erfolgt (Fig. 3).
7. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Netzwerk (7) im wesentlichen als Streifenleitungsschaltung (19) realisiert ist und die
geforderten Amplituden- und Phasenzustände der Ströme und Spannungen auf den Antennenelementen
(3) durch Leitungselemente (18) erzeugt sind (Fig. 2b).
8. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antennengegengewichte (4) als Massefläche (5) ausgebildet sind.
9. Funkantennen-Anordnung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Massefläche durch eine leitende Fläche (5) auf der Oberfläche des Netzwerks (7)
gebildet ist (Fig. 2a).
10. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 8 und 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Vergrößerung der Massefläche (5) ausgehend vom Netzwerk (7) drahtförmige Leiter
(20) radial verlegt sind, oder zusätzlich solche Leiter ringförmig um das Netzwerk (7) herum
angebracht sind (Fig. 4).
11. Funkantennen-Anordnung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die drahtförmigen Leiter (20) frequenzselektive Trennglieder (21) enthalten, welche so
gestaltet sind, daß sie bei der Funkfrequenz hochfrequenzmäßig niederohmige Verbindungen
darstellen (Fig. 5b).
12. Funkantennen-Anordnung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fensterscheibe (1) eine Heckscheibe ist und auf dieser parallel zueinander verlaufende
Heizleiter (23) vorhanden sind und Punkte gleichen Gleichspannungspotentials durch zu den
Heizleitern senkrecht orientierte Leitungsstege miteinander galvanisch verbunden sind,
wodurch das Heizfeld eine hochfrequenz leitende Fläche bildet und zur Ermöglichung hochfrequenter
Ströme zwischen dieser Fläche und der Massefläche (5) ausgehend vom Netzwerk (7)
in den drahtförmigen Leitern (20) gleichstromundurchlässige frequenzselektive Trennglieder
enthalten sind (Fig. 5a).
13. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 10 und 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß Teile der drahtförmigen Leiter (20) als Teile weiterer Antennen (22), welche für weitere
Funkdienste auf der Fensterscheibe angebracht sind, mitverwendet sind (Fig. 5a).
14. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Strahler (10) auf der Fensterscheibe (1) horizontal nebeneinander oder auf einer
vertikalen Linie auf der Fensterscheibe (1) übereinander angeordnet sind (Fig. 6a, Fig. 6b).
15. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß drei Strahler (10) in einer Dreiecksanordnung auf der Fensterscheibe (1) angeordnet sind
(Fig. 7a, Fig. 7b).
16. Funkantennen-Anordnung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Antennenelemente (3) stabförmig ausgebildet sind und etwa ein bis drei Lambda/10
lang sind und zwei der Antennenelemente (3) in einer horizontalen Linie (25) in der Nähe der
oberen Berandung symmetrisch zur vertikalen Symmetrielinie (24) des Fahrzeugs angebracht
sind und das dritte Antennenelement (3) auf dieser Symmetrielinie jedoch unterhalb der
genannten horizontalen Linie (25) angebracht ist, so daß die Seitenlängen des Dreiecks ca. ein
bis drei Lambda/10 betragen (Fig. 7b).
17. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehr als drei Strahler (10) vorhanden sind, deren Antennenelemente (3) auf Kreuzungspunkten
von horizontalen Zeilen mit vertikalen Spalten einer Gitterstruktur mit Rasterabständen
von ca. ein bis drei Lambda/10 angebracht sind, und die Antennenelemente (3) im
oberen Bereich der Fensterscheibe angebracht sind (Fig. 8).
18. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gruppenantenne für mehrere Funksysteme mit relativ schmalbandigen Frequenzbereichen
unterschiedlicher Frequenzen ausgelegt ist und die Strahler (10) sowie das Netzwerk (7)
und die übrigen frequenzabhängigen Teile der Gruppenantenne mehrfrequent gestaltet sind.
19. Funkantennen-Anordnung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Abdeckung der verschiedenen Frequenzbereiche auch gesonderte Strahler (10)
verwendet sind.
20. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gruppenantenne für mehrere Funksysteme mit relativ schmalbandigen Frequenzbereichen
unterschiedlicher Frequenzen ausgelegt ist und für jeden Frequenzbereich gesonderte
Strahler (10) verwendet sind.
21. Funkantennen-Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Netzwerk (7) derart gestaltet ist, daß mit Hilfe darin befindlicher elektronischer
Schalter, welche durch eine Antennendiversityeinrichtung angesteuert sind, die Signale der
Strahler (10) in unterschiedlicher Kombination für die Bildung von Antennendiversitysignalen
zur Weiterleitung zum Empfänger verwendet sind.
22. Verfahren zur Ermittlung der Beschaltung des bei einer Funkantennen-Anordnung nach
einem der Ansprüche 1 bis 21 vorhandenen Netzwerkes (7) und/oder der in die Antennenelemente
(3) einzufügenden Blindwiderstände (14),
dadurch gekennzeichnet,
- a) daß in den Antennenelementen (3) Anschlußtore 2(27) gebildet werden,
- b) daß bei in die Fahrzeugkarosserie eingesetzter Fensterscheibe mit einer die Blindwiderstände (14) und das Netzwerk (7) noch nicht enthaltenden Funkantennen-Anordnung diese Anschlußtore (27) als Tore eines Strahlernetzwerkes angesehen und durch einen Netzwerkanalysator die komplexe Gesamtmatrix zur Beschreibung der Zusammenhänge zwischen den elektrischen Größen an diesen Toren nach Betrag und Phase ermittelt werden (Strahlernetzwerk- Wellenparameter-Matrix),
- c) daß durch den Netzwerkanalysator bei Einfall einer Welle in der horizontalen Ebene die Erregungen an den Anschlußtoren (27) nach Betrag und Phase für alle Azimutwinkel gemessen werden (Erregungs-Matrix für alle Azimutwinkel),
- d) daß durch Variationsrechnung unter Zugrundelegung der ermittelten Matrizen-Werte die im Sinne der Lösung der Erfindungsaufgabe optimalen Amplituden- und Phasenwerte an den einzelnen Toren ermittelt werden,
- e) daß diese ermittelten Werte durch eine entsprechende Beschaltung des Netzwerkes (7) und/oder durch eine Beschaltung der Anschlußtore (27) mit Blindwiderständen (14) realisiert werden.
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