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DE602004004795T2 - Fluidproduktabgabekopf - Google Patents

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DE602004004795T2
DE602004004795T2 DE602004004795T DE602004004795T DE602004004795T2 DE 602004004795 T2 DE602004004795 T2 DE 602004004795T2 DE 602004004795 T DE602004004795 T DE 602004004795T DE 602004004795 T DE602004004795 T DE 602004004795T DE 602004004795 T2 DE602004004795 T2 DE 602004004795T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
base
dispensing head
discharge opening
opening
axial
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE602004004795T
Other languages
English (en)
Other versions
DE602004004795D1 (de
Inventor
Frederic Berthelin
Erwan Delisle
Alain Huet
Serge Lebalc'h
Luc Uytterhaeghe
Chi-Hung Vo
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Seaquist Closures France SAS
Original Assignee
Seaquist General Plastics SAS
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Seaquist General Plastics SAS filed Critical Seaquist General Plastics SAS
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Application granted granted Critical
Publication of DE602004004795T2 publication Critical patent/DE602004004795T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D47/00Closures with filling and discharging, or with discharging, devices
    • B65D47/04Closures with discharging devices other than pumps
    • B65D47/20Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge
    • B65D47/24Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge with poppet valves or lift valves, i.e. valves opening or closing a passageway by a relative motion substantially perpendicular to the plane of the seat
    • B65D47/241Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge with poppet valves or lift valves, i.e. valves opening or closing a passageway by a relative motion substantially perpendicular to the plane of the seat the valve being opened or closed by actuating a cap-like element
    • B65D47/242Closures with discharging devices other than pumps comprising hand-operated members for controlling discharge with poppet valves or lift valves, i.e. valves opening or closing a passageway by a relative motion substantially perpendicular to the plane of the seat the valve being opened or closed by actuating a cap-like element moving helically

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  • Feeding, Discharge, Calcimining, Fusing, And Gas-Generation Devices (AREA)
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  • Coating Apparatus (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Abgabekopf für ein fluidförmiges Produkt, der dazu bestimmt ist, mit einem Behälter für das fluidförmige Produkt zusammengebaut zu werden. Dieser Abgabekopf umfasst im Allgemeinen eine feste Basis, die von dem Behälter gebildet oder auf diesem montiert ist. Im Übrigen umfasst der Kopf ein drehbares Betätigungselement, das in drehbarer Weise auf der Achse so montiert ist, dass es um eine Achse zwischen zwei End-Anschlagspositionen verdreht werden kann. Weiterhin umfasst der Kopf eine Abgabeöffnung, die wahlweise durch eine Drehung des Betätigungselementes auf der Basis verschließbar ist. Diese Art von Abgabekopf wird häufig als Verschlusssystem verwendet, das für die Abgabe eines flüssigen, körnigen oder pulverförmigen fluidförmigen Produktes betätigbar ist, das in einem Behälter enthalten ist. Eine bevorzugte Anwendung dieser Art von Kopf existiert im Bereich der Nahrungsmittelindustrie, der Körperpflege oder auch der Kosmetik. Andere Bereiche sind jedoch nicht ausgeschlossen.
  • Ein Abgabekopf gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 ist aus der Patentschrift US-A-5,000,360 bekannt.
  • Im Allgemeinen ist diese Art von Abgabekopf mit einer Basis und einem drehbaren Betätigungselement zwischen einer Öffnungsstellung und einer Verschlussstellung dadurch betätigbar, dass man das Betätigungselement auf der Basis verdreht. Es ist auch bekannt, dass die Drehung des Drehelementes auf der Basis es erlaubt, eine oder mehrere Abgabeöffnungen frei zu geben oder frei zu legen, die in der Verschlussstellung verschlossen sind. Es sind auch Köpfe bekannt, die mehrere Abgabeöffnungen mit unterschiedlichen Querschnitten derart aufweisen, dass man den Ausströmdurchsatz des fluidförmigen Produktes durch die Abgabeöffnungen hindurch verändern kann. Die vorliegende Erfindung betrifft jedoch einen Abgabekopf mit einer einzigen Abgabeöffnung. Die Abgabeöffnung kann jedoch mehrere Löcher umfassen. Bei dieser Art von Abgabekopf mit einer einzigen Abgabeöffnung ermöglicht es die Verdrehung des Betätigungselementes lediglich, die Abgabeöffnung zu verschließen oder frei zu geben, zwischen den beiden Anschlags-Endpositionen.
  • Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, einen Abgabekopf mit einer einzigen Abgabeöffnung zu schaffen, der eine modulare Verwendung der Abgabeöffnung ermöglicht. Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine stufenweise Freigabe der Abgabeöffnung zu ermöglichen.
  • Um diese Ziele zu erreichen, schlägt die vorliegende Erfindung einen Abgabekopf gemäß dem Hauptanspruch vor. Die beiden End-Anschlagsstellungen definieren bei der Verdrehung des Betätigungselementes auf der Basis zwei Öffnungsstellungen der Abgabeöffnung, die zumindest durch eine dazwischen liegende Verschlussstellung für die Abgabe öffnung getrennt sind. Somit erreicht man durch eine einfache Drehung des Betätigungselementes auf der Basis im Uhrzeigersinn und durch eine Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn zwei Öffnungsstellungen, die vorteilhafterweise bezüglich der Verschlussstellung symmetrisch angeordnet sind. Gemäß der Erfindung umfasst der Abgabekopf Einrichtungen zum Verändern des Durchsatzes, die es ermöglichen, den Ausströmdurchsatz des fluidförmigen Produktes durch die Abgabeöffnung in einer Öffnungsstellung bezüglich der anderen zu verändern. Folglich ermöglicht es eine Öffnungsstellung in einem gegebenen Zeitraum mehr fluidförmiges Produkt abzugeben, als die andere Öffnungsstellung. Man erhält somit eine modulare Abgabe des fluidförmigen Produktes durch eine einzige Abgabeöffnung hindurch.
  • Die Abgabeöffnung befindet sich auf der Rotationsachse des Elementes auf der Basis. Die Verpackung oder die Abgabevorrichtung, die mit den erfindungsgemäßen Abgabekopf ausgestattet ist, hat somit die Form eines herkömmlichen Salz- oder Pfefferstreuers mit einer einzigen zentralen axialen Abgabeöffnung.
  • Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung umfasst der Abgabekopf axiale Verschiebeeinrichtungen, die geeignet sind, das Element bezüglich der Basis bei seiner Drehung auf der Basis axial zu verschieben.
  • Die Einrichtungen für eine axiale Verschiebung umfassen wenigstens einen Führungsweg, der zwei verschiedene Abschnitte aufweist, die miteinander im Bereich eines tiefsten Punktes verbunden sind, wobei jeder der beiden Abschnitte ein entsprechendes Anschlagsende aufweist, und wobei diese beiden Anschlagsenden jeweils den beiden Öffnungsstellungen und der tiefste Punkt der Verschlussstellung entsprechen. Vorzugsweise bildet die Basis zumindest ein Führungsfenster für eine axiale Drehführung, das sich über einen Teil des Umfangs der Basis erstreckt, wobei dieses Fenster einen Führungsweg umfasst, das Fenster zwei miteinander verbundene Fensterabschnitte bildet, wobei ein erster Abschnitt eine erste Steigung und der zweite Abschnitt eine zweite Steigung besitzt, die von der ersten Steigung verschieden ist, wobei jeder Abschnitt ein Anschlagsende definiert, diese Anschlagsenden axial gegeneinander versetzt sind, das Betätigungselement wenigstens einen Zapfen für eine axiale Drehführung umfasst, der in dem Fenster in der Weise in Eingriff steht, dass eine Drehung des Betätigungselementes auf der Basis die Wirkung hat, dass der wenigstens eine Zapfen in seinem entsprechenden Fenster verschoben wird und auf diese Weise das Betätigungselement axial verschiebt, um unterschiedliche Höhen zu erreichen, je nachdem, ob der Zapfen in dem ersten oder dem zweiten Abschnitt zum Anschlag kommt. Um den Durchsatz zu variieren, besitzen die Steigungen unterschiedliche Neigungen und/oder Längen. Gemäß einer praktischen Ausführungsform umfasst die Basis einen Kranz, der mit mehreren Fenstern für eine axiale Drehführung ausgebildet ist, die über den Umfang des Kranzes herum verteilt angeordnet sind, wobei die Kappe eine Schürze aufweist, die sich um den Kranz herum erstreckt und die im Inneren mehrere Zapfen für eine axiale Drehführung aufweist, die in den entsprechenden Fenstern in Eingriff stehen.
  • Gemäß einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung weist das Element die Abgabeöffnung auf und besitzt die Basis eine Düsennadel bzw. einen Düsenzapfen, die bzw. der in der Verschlussstellung mit der Abgabeöffnung in Eingriff steht und in den Öffnungsstellungen derart in unterschiedlicher Weise außer Eingriff mit der Öffnung gebracht wird, dass die Durchsätze durch die Öffnung in den beiden Öffnungsstellungen unterschiedlich sind. Es ist dieses mehr oder weniger starke außer Eingriff bringen des Düsenzapfens von der Abgabeöffnung, das es ermöglicht, den Durchsatz in der einen Öffnungsstellung bezüglich dem Durchsatz in der anderen Öffnungsstellung zu verändern. Genauer gesagt ermöglicht es dieses mehr oder weniger starke außer Eingriff bringen, den Durchgangsquerschnitt für das fluidförmige Produkt unmittelbar hinter der einzigen Abgabeöffnung zu verändern. Vorteilhafterweise umfasst das Betätigungselement Einrichtungen für eine axiale Führung, die um den Düsenzapfen herum derart in Eingriff stehen, dass der Düsenzapfen in den Einrichtungen für eine axiale Führung gleitend montiert ist, wobei diese Führungseinrichtungen sich ausgehend vom Umfang der Abgabeöffnung nach unten erstrecken und wobei diese Führungseinrichtungen mehrere Fenster mit Größen bilden, die in Abhängigkeit von der Stellung des Düsenzapfens in den Einrichtungen für eine axiale Führung veränderlich sind. Gemäß einer praktischen Ausführungsform umfassen die Einrichtungen für eine axiale Führung mehrere Vorsprünge, die sich ausgehend vom äußeren Umfang der Abgabeöffnung nach unten erstrecken, wobei diese Vorsprünge durch einen Abstreifring verbunden sind, der um den Düsenzapfen herum in Gleiteingriff steht. Die Basis kann eine Innenbuchse aufweisen, in deren Inneren sich der Düsenzapfen erstreckt, wobei das Betätigungselement eine Kappe umfasst, die auf der Buchse angeordnet ist und in der die Abgabeöffnung ausgebildet ist, wobei die Kappe eine ringförmige Lippe umfasst, die in der Buchse in dichter Dreh-Gleitberührung in Eingriff steht. Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung umfasst das Betätigungselement eine abtrennbare Garantiezunge, die von der Basis derart blockiert wird, dass das Betätigungselement in der Verschlussstellung gegen eine Drehung auf der Basis blockiert ist.
  • Somit erreicht man dadurch, dass man ausgehend von einer dazwischen liegenden Verschlussstellung das Betätigungselement auf der Basis von einer Seite zur anderen dreht, zwei Öffnungsstellungen, in denen die axiale Höhe des Betätigungselementes unterschiedlich ist. Dies beruht auf der Tatsache, dass ein Anschlagsende axial höher angeordnet ist als das andere. Dies wirkt sich direkt auf die Höhe des außer Eingriff Tretens des Düsenzapfens im Inneren der Abgabeöffnung aus, wodurch sich der Ausströmdurchsatz verändern lässt.
  • Die Erfindung wird nun noch genauer unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben, die in nicht einschränkender Weise eine Ausführungsform der Erfindung wiedergibt
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine teilweise aufgeschnittene, perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt, die mit einem Abgabekopf gemäß der Erfindung ausgestattet ist,
  • 2 eine vergrößerte Ansicht des Abgabekopfes aus 1,
  • 3 eine perspektivische Vertikalschnitt-Ansicht des Abgabekopfes aus den vorhergehenden Figuren in der geschlossenen Stellung,
  • 4 eine der 3 ähnliche Darstellung in der Öffnungsstellung und
  • 5 eine der 4 ähnliche Ansicht in der anderen Öffnungsstellung.
  • Die Abgabevorrichtung für ein fluidförmiges Produkt, die mit dem Abgabekopf gemäß der Erfindung ausgerüstet ist, umfasst einen Behälter 1, der dazu dient, fluidförmiges Produkt, beispielsweise Salz, eine Creme oder ein Shampoo zu enthalten. Allgemein gesagt kann das fluidförmige Produkt flüssig, granulatförmig oder pulverförmig sein. Der Behälter 1 besitzt an seinem oberen Ende eine Rastrille 11, eine Schulter 12, die sich radial nach innen erstreckt und die in einem Hals 13 endet. Der Hals 13 umschließt eine Öffnung, die es ermöglicht, das in dem Behälter enthaltene fluidförmige Produkt zu entnehmen. Der Behälter ist für die vorliegende Erfindung kein wesentlicher Bestandteil: Er kann eine beliebige Form und Größe besitzen. Selbst die Rastrille 11 sowie die Schulter 12 und der Hals 13 können eine andere Konfiguration besitzen, ohne dass vom Rahmen der vorliegenden Erfindung abgewichen wird.
  • Dieser Behälter 1 ist hier mit einem Abgabekopf zusammengebaut, der zwei wesentliche Bestandteile besitzt, d.h. eine Basis 2 und ein Betätigungs-Drehelement 3. Die Basis 2 ist hier auf dem Behälter 1 montiert, doch ist auch denkbar, dass die Basis 2 mit dem Behälter 1 einstückig ausgeführt ist. Obwohl der Abgabekopf hier zwei Hauptelemente umfasst, ist nicht ausgeschlossen, dass er bei gewissen Ausführungsformen auch noch weitere wesentliche Bestandteile aufweist, ohne dass der Rahmen der Erfindung verlassen wird. Ein Beispiel mit zwei wesentlichen Bestandteilen ist jedoch unter den Gesichtspunkten des Gießens und des Zusammenbaus vorteilhaft.
  • Wie man allen Figuren entnehmen kann, umfasst die Basis 2 eine innere Buchse 21, die einen unteren Endteil 211 in dichter Berührung im Hals 13 besitzt. Es handelt sich hier um einen statischen Dichtkontakt, da die Basis 2 dazu bestimmt ist, fest auf den Behälter 1 montiert zu sein. Die Buchse 21 umschließt einen inneren Durchgang, der in direkter Verbindung mit dem Inneren des Behälters 1 steht, da die Buchse im Inneren des Halses 13 angeordnet ist. Ein Düsenzapfen 20, der ein oberes äußeres Ende 201 besitzt, ist in der Buchse 21 zentral und axial gerichtet angeordnet. Haltestege 202 verbinden die Innenwand der Buchse 21 mit dem Düsenzapfen 20. Der Düsenzapfen 20 besitzt vorzugsweise eine von seinem oberen Ende 201 ausgehende, zylindrische Außenwand. Die Buchse 21 ist im Bereich ihres oberen Endes mit einem Kranz 22 verbunden, der sich um die Buchse 21 herum koaxial erstreckt. Wie man einigen der Figuren, und insbesondere der 2 entnehmen kann, ist der Kranz 22 mit mehreren Fenstern 221 versehen, welche in der Wand des Kranzes 22 Öffnungen bilden. Diese Fenster 221, von denen hier drei vorhanden sind, bilden einen Führungsweg. Die Fenster sind mit gleichen Winkelabständen um den Umfang des Kranzes 22 herum angeordnet. Jedes Fenster 221 besitzt im Wesentlichen eine gewinkelte Form, wobei die Spitze nach unten weist. Somit besitzt jedes Fenster 221 einen ersten Fensterabschnitt 2211 und einen zweiten Fensterabschnitt 2212. Jeder Abschnitt besitzt die Form eines Schlitzes oder einer im Wesentlichen geradlinigen Rampe, die jedoch bezüglich der Horizontalen oder der Vertikalen geneigt ist. Somit besitzt jeder Abschnitt eine Steigung 2215, 2216, die eine gewisse Länge, ein gewisses Profil und einen gewissen Neigungsgrad besitzt. Die Neigungsgrade der beiden Steigungen können identisch sein, doch sind vorzugsweise gemäß der Erfindung die Neigungsgrade der beiden Steigungen verschieden. So besitzt der erste Abschnitt 2211 einen Neigungsgrad der Steigung, der kleiner ist als der des zweiten Fensterabschnittes 2212. Andererseits sind die beiden Fensterabschnitte 2211 und 2212 im Bereich des tiefsten Punktes 2210 miteinander verbunden. Am gegenüber liegenden Ende besitzt jeder Fensterabschnitt ein Anschlagsende 2213, 2214, das die äußerste Erstreckung der Fensterabschnitte festlegt. Diese Anschlagsenden 2213 und 2214 haben hier vom tiefsten Punkt 2210 gleiche Abstände derart, dass jeder Fensterabschnitt die gleiche Länge besitzt. Da die Neigungsgrade der Steigungen der Fensterabschnitte unterschiedlich sind und weil ihre Längen gleich sind, befinden sich die Anschlagsenden 2213 und 2214 nicht in der gleichen Ebene, sondern sind axial gegeneinander versetzt. Weil der Neigungsgrad der Steigung des zweiten Abschnittes 2212 größer als der des ersten Abschnitts 2211 ist, befindet sich das Anschlagsende 2214 somit axial in einer größeren Höhe als das Anschlagsende 2213. Diese axiale Versetzung der Anschlagsenden der beiden Fensterabschnitte kann auch mit identischen Neigungsgraden erreicht werden, wobei dann jedoch die Längen der Steigungen der Fensterabschnitte verschieden sind. Dadurch, dass man einen Fensterabschnitt 2212 vorsieht, der länger ist als der Fensterabschnitt 2211, aber den gleichen Neigungsgrad besitzt, wird das Anschlagsende 2214 ebenfalls bezüglich des Anschlagsendes 2213 axial nach oben versetzt. Somit kann man den axialen Versatz der Anschlagsenden der Fenster 221 entweder dadurch erreichen, dass man die Neigungsgrade der Steigungen der Fensterabschnitte oder die Längen der Steigungen der Fensterabschnitte unterschiedlich wählt. Man kann auch die Kombination unterschiedlicher Längen und unterschiedlicher Neigungsgrade vorsehen. Es ist jedoch gemäß der Erfindung nicht ausgeschlossen, dass die Anschlagsenden der Fenster in der gleichen Ebene angeordnet sind. Der Versatz ihrer Enden ist jedoch bevorzugt.
  • Man sieht auch aus der 2, dass jede der Steigungen 2215 und 2216 einen Knick 2217 bzw. 2218 bildet, der die Linearität der Steigung unterbricht. Diese Knicke, Kerben oder Absätze definieren Zwischenpositionen zwischen dem tiefsten Punkt 2210 und den Anschlagsenden 2213 und 2214.
  • Die Basis 1 bildet um den Kranz 22 herum eine komplexe Konfiguration; die nicht um den ganzen Kranz herum gleichförmig ist. Im vorliegenden Fall bildet die Basis 2 Kappenabschnitte 24, die einerseits durch eine untere Scharte 25 und andererseits durch einen Flachbereich 26 voneinander getrennt sind. Die Scharte 25 befindet sich unterhalb der Kappenabschnitte 24 und auch der Flachbereich 26 befindet sich unterhalb der Kappenabschnitte 25 auf einem Niveau, das noch tiefer liegt als das der Scharte 25. Man sieht, dass die Scharte 25 im Wesentlichen diametral gegenüber des Flachbereiches 26 angeordnet ist. Die Scharte 25 erstreckt sich über einen Winkel von ungefähr 10° bis 30°, während sich der Flachbereich 26 über einen Winkelabstand von mehr als 90° erstreckt. Die Basis bildet im Bereich ihres äußeren unteren Umfangs auch einen Kragen 23 für eine Einrastbefestigung, der dazu bestimmt ist, mit der Einrastrille zusammen zu wirken, die am Behälter 1 ausgebildet ist. Somit ist die Basis 2 im Bereich der Rille 11 auf dem Behälter 1 fest und aufgrund des dichten Eingriffes des unteren Endteils 211 der Buchse 21 im Hals 13 in dichter Weise montiert.
  • Das Betätigungs-Drehelement 3 besitzt hier die Form einer Kappe, die eine drehbare Verschlussplatte 31 umfasst, die in der Mitte von einer Abgabeöffnung 30 durchbohrt ist. Der Düsenzapfen 20 steht in den 1, 2 und 3 im Wesentlichen in dichter Weise mit der Abgabeöffnung 30 in Eingriff. Die Platte 31 besitzt am unteren Umfang der Abgabeöffnung 30 einen Drehkörper 36 für eine axiale Führung, der sich über eine gewisse Höhe hinweg um den Düsenzapfen 20 herum erstreckt. Dieser Drehkörper 36 wird hier von mehreren Vorsprüngen gebildet, welche den Umfang der Abgabeöffnung 30 mit einem Abstreifring 362 verbinden. Der Drehkörper besitzt somit zwischen den Vorsprüngen 361 mehrere Durchgangsöffnungen 363. Dies ist in 4 zu sehen, in welcher das obere Ende 201 des Düsenzapfens 20 bezüglich der Platte 31 nach unten versetzt ist und somit die Öffnungen 363 frei gibt. Man sieht ohne weiteres, dass diese Öffnungen 363 einen Verbindungsdurchgang zwischen dem Innenraum, der von der Buchse 21 umschlossen wird und in direkter Verbindung mit dem Behälter steht, und der Außenseite des Kopfes bilden. Somit kann das im Behälter 1 gespeicherte fluidförmige Produkt durch die Abgabeöffnung 30 hinausströmen und dabei durch die Durchgangsöffnungen 363 hindurch treten, wenn der Düsenzapfen 20 in das Innere des Kopfes zurückgezogen ist. Der Führungs- und Abstreif-Drehkörper 36 ermöglicht es nicht nur, den Düsenzapfen 20 in der Rotationsachse des Kopfes zu halten sondern ermöglicht es auch, den Düsenzapfen bei jeder Drehung des Betätigungselementes durch einen Abstreifeffekt zu reinigen, der durch die Verschiebung des Düsenzapfens in dem Ringkörper erzielt wird. Der Ring 362 nimmt ebenso wie die Vorsprünge 361 an dieser Abstreifwirkung teil.
  • Die Platte 31 setzt sich im Bereich ihres äußeren Umfanges in einer Schürze 32 fort, die sich nach unten erstreckt. Diese Schürze 32 ist konzentrisch um den Kranz 22 herum angeordnet. Die Schürze 32 bildet hier drei Zapfen oder Nocken 221, die in entsprechenden Fenstern 221 in Eingriff stehen, welche in dem Kranz 22 ausgebildet sind. Dies sieht man in 1 für einen Nockenzapfen und ein Fenster. Man kann sich jedoch vorstellen, dass die Schürze 32 drei Zapfen 321 umfasst, die in gleichen Winkelabständen von 120° um den Umfang der Innenwand der Schürze 32 herum angeordnet sind. Da jeder Zapfen 321 in einem entsprechenden Fenster 221 in Eingriff steht und da dieses Fenster ein Profil mit zwei identischen oder verschiedenen Steigungen aufweist, hat eine Drehung des Betätigungselementes 3 auf der Basis 2 die Wirkung, dass die Zapfen in den Fenstern verschoben werden und dabei dem Profil der Steigungen folgen. Wenn sich die Zapfen 321 im Bereich des tiefsten Punktes 2210 der Fenster 221 befinden, befindet sich das Betätigungs-Drehelement 3 auf seinem tiefsten Niveau bezüglich der Basis 2. Der Düsenzapfen 20 befindet sich somit in seiner höchsten Stellung im Drehführungs- und Abstreif-Drehkörper 36. Dies entspricht der Verschlussstellung des Abgabekopfes, die in den 1, 2 und 3 dargestellt ist und in der sich das obere Ende 201 des Düsenzapfens 20 in der Abgabeöffnung 30 vorteilhafter Weise in dichter Weise befindet. Man kann auch sehen, dass das obere Ende 201 sich im Wesentlichen in der gleichen Ebene befindet wie die Platte 31. Dadurch, dass man das Betätigungs-Drehelement 3 auf der Basis 2 durch eine Drehung im Uhrzeigersinn oder entgegen dem Uhrzeigersinn verschiebt, verschieben sich die Zapfen in einem der beiden Fensterabschnitte, die von den Fenstern gebildet werden. Die Zapfen folgen somit den Steigungen der Führungswege, die von den Fensterabschnitten definiert werden. Man kann somit das Betätigungs-Drehelement so lange drehen, bis die Zapfen an den Anschlagsenden 2213 oder 2214 zum Anschlag kommen, je nachdem ob man das Element 3 im Uhrzeigersinn oder entgegen dem Uhrzeigersinn dreht. In beiden Fällen wird der Zapfen gezwungen, sich axial nach oben zu verschieben, was auf der winkelförmigen Konfiguration der Fenster 2211 mit der nach unten gerichteten Spitze beruht. Dies hat die Wirkung, dass die Platte 31 und damit auch die Abgabeöffnung 30 angehoben werden, während der Düsenzapfen 20 feststehend bleibt. Optisch sieht es so aus, als ob sich der Düsenzapfen 20 im Drehkörper 363 in der Weise absenkt, dass er die Durchgänge 363 frei gibt. Wenn die Zapfen an den Anschlagsenden zur Anlage gekommen sind, hat der Abgabekopf somit eine Öffnungsstellung erreicht. Wohl gemerkt kann auch eine andere Öffnungsstellung erreicht werden, wenn sich die Zapfen im Anschlag an den anderen Anschlagsenden befinden. Es gibt somit zwei extreme Öffnungsstellungen, die zwei Absenkpositionen des Düsenzapfens 20 im Drehkörper 36 entsprechen. Man kann auch sagen, dass der Düsenzapfen 20 mit der Abgabeöffnung 30 außer Eingriff tritt. Wenn sich die Anschlagsenden 2213 und 2214 in der gleichen horizontalen Ebene befinden, d.h., wenn kein axialer Versatz zwischen diesen beiden Anschlagsenden vorhanden ist, wird der Düsenzapfen in den beiden Öffnungsstellungen in der gleichen Weise mit dem gleichen Hubweg abgesenkt oder außer Eingriff gebracht. Wenn umgekehrt die Anschlagsenden 2213 und 2214 axial gegeneinander versetzt sind, wie dies bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung der Fall ist, entsprechen die beiden Öffnungsstellungen zwei unterschiedlichen Eingriffs- oder Absenkungspositionen des Düsenzapfens 20 bezüglich der Abgabeöffnung 30. Dies sieht man, wenn man die 4 und 5 miteinander vergleicht, welche den Abgabekopf in den beiden verschiedenen Öffnungsstellungen zeigen. Man sieht ohne weiteres, dass die Öffnungen 363 in 4 kleiner sind als in 5. Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass der Düsenzapfen 20 in 5 weiter in dem Drehkörper 36 abgesenkt ist als in 4. Aufgrund dieser Tatsache ist der Ausstromdurchsatz für das fluidförmige Produkt durch die einzige Abgabeöffnung 30 in der der 5 entsprechenden Öffnungsstellung größer als in der der 4 entsprechenden Öffnungsstellung.
  • Vorteilhafterweise definieren die Knicke 2217 und 2218, die in den Steigungen 2215 und 2216 ausgebildet sind, stabile Öffnungs-Zwischenpositionen, die einem mittleren, festen Ausström-Durchsatz entsprechen. Mit einem einzigen Fenster kann man zwei äußerste Öffnungsstellungen definieren, die voneinander durch mehrere, dazwischen liegende, feste Öffnungsstellungen und wenigstens eine, dazwischen liegende, feste Verschlussstellung voneinander getrennt sind. Tatsächlich kann man mehrere Verschlussstellungen und mehr als zwei dazwischen liegende Öffnungsstellungen vorsehen, oder man kann im Gegenteil nur eine einzige dazwischen liegende Öffnungsstellung auf einer der beiden Steigungen vorsehen.
  • Die mehr oder weniger deutliche bzw. tiefe Einsenkung des Düsenzapfens 20 in den Drehkörper 36 bzw. in die Abgabeöffnung 30 ermöglicht es, den Ausströmdurchsatz des Fluids zu variieren. Andererseits bildet der Eingriff der Zapfen in die Fenster axiale Verschiebungseinrichtungen, die insgesamt eine gute Drehführung garantieren.
  • Man sieht auch, dass das Betätigungs-Drehelement 3 eine Dichtlippe 33 in dichtem Drehkontakt in der Buchse 21 aufweist. Man garantiert somit eine perfekte dynamische Dichtigkeit des Abgabekopfes. Andererseits bildet das Betätigungselement 3 auch einen Betätigungsdrücker 34, der die Handhabung bei einer Drehung des Elementes 3 unterstützt, dieser Betätigungsdrücker 34 befindet sich in Höhe des Flachbereiches 26 zwischen den beiden Kappenabschnitten 24. Wenn der Drücker 34 am hinteren Kappenabschnitt anliegt, wie dies in 4 dargestellt ist, befindet sich der Abgabekopf in einer Öffnungsstellung mit geringem Durchsatz. Wenn umgekehrt der Betätigungsdrücker 34 am anderen Kappenabschnitt 24 anliegt, der normaler weise in der ersten Ebene in 5 angeordnet ist, befindet sich der Abgabekopf in einer Öffnungsstellung mit großem Durchsatz.
  • Gemäß einem anderen interessanten Merkmal umfasst das Betätigungs-Drehelement auch Einrichtungen für eine Garantie der Erstverwendung in Form einer Zunge 35, die einstückig mit dem Rest des Betätigungselementes 3 ausgebildet und im Bereich der Scharte 25 angeordnet ist. Die Zunge 35 erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Größe der Scharte 25 derart, dass sie mit den beiden benachbarten Kappenabschnitten 24 in Anlage steht. Auf diese Weise ist das Betätigungs-Drehelement 3 in der Verschlussstellung gegen eine Drehung festgelegt. Dies sieht man deutlich in der 2 und auch in 3. Um den Abgabekopf zu betätigen, muss man zunächst die Zunge 35 abbrechen.
  • Dank der Erfindung erzielt man einen Abgabekopf, der zwei Öffnungsstellungen auf jeder Seite einer dazwischen liegenden Verschlussstellung oder aber auch zentralen Verschlussstellung besitzt. Die Verschiebungseinrichtungen in Form des Zusammenwirkens zwischen Zapfen und Fenstern, die winkelförmig ausgebildet sind, können als eine Art Gewinde mit winkelförmigen Gewindeabschnitten und identischen oder unterschiedlichen Neigungssteigungen und mit identischen oder verschiedenen Neigungslängen betrachtet werden.

Claims (10)

  1. Abgabekopf für ein fluidförmiges Produkt, der dazu bestimmt ist, auf einem Behälter (1) für das fluidförmige Produkt montiert zu werden, wobei der Kopf folgendes besitzt: eine feste Basis (2), die von diesem Behälter gebildet wird oder dazu bestimmt ist, auf diesem Behälter montiert zu werden, ein Betätigungs-Drehelement (3), das in drehbarer Weise auf der Basis (2) montiert ist, so dass es um eine Rotationsachse zwischen zwei Endpositionen gedreht werden kann, und eine Abgabeöffnung (30), die wahlweise durch eine Drehung des Elements auf der Basis verschließbar ist, wobei die Abgabeöffnung (30) auf der Drehachse des Elementes auf der Basis angeordnet ist und die beiden Endpositionen zwei Öffnungs-Stellungen der Abgabeöffnung definieren, die durch wenigstens eine Verschlussstellung der Abgabeöffnung getrennt sind, wobei der Kopf Axial-Verschiebungseinrichtungen (221, 321) umfasst, die geeignet sind, das Element (3) bezüglich der Basis (2) während seiner Drehung auf der Basis axial zu verschieben, wobei die Axial-Verschiebungseinrichtungen wenigstens einen Führungsweg (221) aufweisen, der zwei Abschnitte (2211; 2212) besitzt, die im Bereich eines tiefer liegenden Punktes (2210) miteinander verbunden sind, wobei jeder der beiden Abschnitte eine Steigung bildet und der tiefer liegende Punkt der Verschlussstellung entspricht, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der beiden Abschnitte des Führungsweges jeweils ein entsprechendes Anschlagsende (2213, 2214) derart aufweist, dass das drehbare Betätigungselement (3) zwischen zwei End-Anschlagspositionen montiert ist, wobei diese beiden End-Anschlagspositionen jeweils den beiden Öffnungsstellungen entsprechen und wobei die beiden Steigungen verschiedene Neigungen und/oder Längen aufweisen.
  2. Abgabekopf nach Anspruch 1, bei dem die Basis wenigstens ein axiales Dreh-Führungsfenster (221) besitzt, das sich über einen Teil des Umfangs der Basis erstreckt, wobei dieses Fenster den Führungsweg bildet und zwei Fensterabschnitte (2211, 2212) aufweist, die miteinander verbunden sind, wobei ein erster Abschnitt eine erste Steigung und der zweite Abschnitt (2212) eine von der ersten Steigung verschiedene zweite Steigung bildet, wobei jeder Abschnitt ein Anschlagsende (2213, 2214) aufweist und diese Anschlagsenden axial gegeneinander versetzt sind, wobei weiterhin das Betätigungselement wenigstens einen drehbaren, axialen Führungszapfen (321) aufweist, der mit dem Fenster derart in Eingriff steht, dass eine Drehung des Betätigungselementes auf der Basis die Wirkung hat, dass der besagte wenigstens eine Zapfen in seinem entsprechenden Fenster verschoben wird, wodurch auf diese Weise das Betätigungselement (3) axial verschoben wird, um unterschiedliche Höhen in Abhängigkeit davon zu erreichen, ob der Zapfen mit dem ersten oder dem zweiten Abschnitt in Anlage steht.
  3. Abgabekopf nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Basis (2) einen Kranz (22) umfasst, der mit mehreren axialen Dreh-Führungsfenstern (221) ausgebildet ist, die über den Umfang des Kranzes verteilt angeordnet sind, wobei das Element (3) eine Schürze (32) aufweist, die sich um den Kranz herum erstreckt und an der im Inneren mehrere axiale Dreh-Führungszapfen (321) vorgesehen sind, die in den entsprechenden Fenstern in Eingriff stehen.
  4. Abgabekopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, der Einrichtungen (20) zur Veränderung der Abgabemenge umfasst, die es ermöglichen, die abzugebende Menge des fluidförmigen Produktes, die durch die Abgabeöffnung strömt, von einer Öffnungsstellung zur anderen zu verändern.
  5. Abgabekopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Element (3) die Abgabeöffnung (30) aufweist und die Basis (2) einen Düsenzapfen (22) besitzt, der in der Verschlussstellung mit der Abgabeöffnung in Eingriff steht und von der Öffnung in den Öffnungsstellungen derart in unterschiedlicher Weise außer Eingriff gebracht wird, dass die Durchsätze durch die Öffnung in den beiden Öffnungsstellungen unterschiedlich sind.
  6. Abgabekopf nach Anspruch 5, bei dem das Betätigungselement (3) Einrichtungen (36) für eine axiale Führung umfasst, die um den Düsenzapfen (20) herum derart in Eingriff stehen, dass der Düsenzapfen in den Einrichtungen für eine axiale Führung montiert ist, wobei diese Führungseinrichtungen sich ausgehend vom Umfang der Abgabeöffnung nach unten erstrecken und wobei diese Führungseinrichtungen mehrere Fenster (363) mit Größen bilden, die in Abhängigkeit von der Stellung des Düsenzapfens in den Einrichtungen (36) für eine axiale Führung veränderbar sind.
  7. Abgabekopf nach Anspruch 6, bei dem die Einrichtungen für eine axiale Führung mehrere Vorsprünge (361) umfassen, die sich ausgehend vom äußeren Umfang der Abgabeöffnung nach unten erstrecken, wobei diese Vorsprünge mit einem Abstreifring (362) verbunden sind, der um den Düsenzapfen herum in Gleiteingriff steht.
  8. Abgabekopf nach einem der Ansprüche 5 bis 7, bei dem die Basis (2) eine Innenbuchse (21) aufweist, in deren Inneren sich der Düsenzapfen (20) erstreckt, wobei das Betätigungselement eine Kappe (31, 32) umfasst, die auf der Buchse angeordnet ist und in der die Abgabeöffnung (30) ausgebildet ist, wobei die Kappe eine ringförmige Lippe (33) umfasst, die in der Buchse (21) in dichter Dreh-Gleit-Berührung in Eingriff steht.
  9. Abgabekopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Betätigungselement (3) eine abtrennbare Garantiezunge (35) aufweist, die von der Basis (2) derart blockiert wird, dass das Betätigungselement in der Verschlussstellung gegen eine Drehung auf der Basis blockiert ist.
  10. Abgabekopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die beiden Öffnungs-Endstellungen durch wenigstens eine feste, dazwischen liegende Öffnungsstellung voneinander getrennt sind.
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