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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Abgabekopf für ein fluidförmiges Produkt,
der dazu bestimmt ist, mit einem Behälter für das fluidförmige Produkt
zusammengebaut zu werden. Dieser Abgabekopf umfasst im Allgemeinen
eine feste Basis, die von dem Behälter gebildet oder auf diesem
montiert ist. Im Übrigen
umfasst der Kopf ein drehbares Betätigungselement, das in drehbarer
Weise auf der Achse so montiert ist, dass es um eine Achse zwischen zwei
End-Anschlagspositionen verdreht werden kann. Weiterhin umfasst
der Kopf eine Abgabeöffnung,
die wahlweise durch eine Drehung des Betätigungselementes auf der Basis
verschließbar
ist. Diese Art von Abgabekopf wird häufig als Verschlusssystem verwendet,
das für
die Abgabe eines flüssigen, körnigen oder
pulverförmigen
fluidförmigen
Produktes betätigbar
ist, das in einem Behälter
enthalten ist. Eine bevorzugte Anwendung dieser Art von Kopf existiert
im Bereich der Nahrungsmittelindustrie, der Körperpflege oder auch der Kosmetik.
Andere Bereiche sind jedoch nicht ausgeschlossen.
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Ein
Abgabekopf gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 ist aus der Patentschrift US-A-5,000,360 bekannt.
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Im
Allgemeinen ist diese Art von Abgabekopf mit einer Basis und einem
drehbaren Betätigungselement
zwischen einer Öffnungsstellung
und einer Verschlussstellung dadurch betätigbar, dass man das Betätigungselement
auf der Basis verdreht. Es ist auch bekannt, dass die Drehung des
Drehelementes auf der Basis es erlaubt, eine oder mehrere Abgabeöffnungen
frei zu geben oder frei zu legen, die in der Verschlussstellung
verschlossen sind. Es sind auch Köpfe bekannt, die mehrere Abgabeöffnungen
mit unterschiedlichen Querschnitten derart aufweisen, dass man den
Ausströmdurchsatz
des fluidförmigen Produktes
durch die Abgabeöffnungen
hindurch verändern
kann. Die vorliegende Erfindung betrifft jedoch einen Abgabekopf
mit einer einzigen Abgabeöffnung.
Die Abgabeöffnung
kann jedoch mehrere Löcher
umfassen. Bei dieser Art von Abgabekopf mit einer einzigen Abgabeöffnung ermöglicht es
die Verdrehung des Betätigungselementes
lediglich, die Abgabeöffnung
zu verschließen
oder frei zu geben, zwischen den beiden Anschlags-Endpositionen.
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Die
vorliegende Erfindung hat zum Ziel, einen Abgabekopf mit einer einzigen
Abgabeöffnung zu
schaffen, der eine modulare Verwendung der Abgabeöffnung ermöglicht.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine stufenweise Freigabe
der Abgabeöffnung
zu ermöglichen.
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Um
diese Ziele zu erreichen, schlägt
die vorliegende Erfindung einen Abgabekopf gemäß dem Hauptanspruch vor. Die
beiden End-Anschlagsstellungen definieren bei der Verdrehung des
Betätigungselementes
auf der Basis zwei Öffnungsstellungen
der Abgabeöffnung,
die zumindest durch eine dazwischen liegende Verschlussstellung
für die
Abgabe öffnung
getrennt sind. Somit erreicht man durch eine einfache Drehung des
Betätigungselementes auf
der Basis im Uhrzeigersinn und durch eine Drehung entgegen dem Uhrzeigersinn
zwei Öffnungsstellungen,
die vorteilhafterweise bezüglich
der Verschlussstellung symmetrisch angeordnet sind. Gemäß der Erfindung
umfasst der Abgabekopf Einrichtungen zum Verändern des Durchsatzes, die
es ermöglichen,
den Ausströmdurchsatz
des fluidförmigen Produktes
durch die Abgabeöffnung
in einer Öffnungsstellung
bezüglich
der anderen zu verändern. Folglich
ermöglicht
es eine Öffnungsstellung
in einem gegebenen Zeitraum mehr fluidförmiges Produkt abzugeben, als
die andere Öffnungsstellung.
Man erhält
somit eine modulare Abgabe des fluidförmigen Produktes durch eine
einzige Abgabeöffnung
hindurch.
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Die
Abgabeöffnung
befindet sich auf der Rotationsachse des Elementes auf der Basis.
Die Verpackung oder die Abgabevorrichtung, die mit den erfindungsgemäßen Abgabekopf
ausgestattet ist, hat somit die Form eines herkömmlichen Salz- oder Pfefferstreuers
mit einer einzigen zentralen axialen Abgabeöffnung.
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Gemäß einem
anderen Merkmal der Erfindung umfasst der Abgabekopf axiale Verschiebeeinrichtungen,
die geeignet sind, das Element bezüglich der Basis bei seiner
Drehung auf der Basis axial zu verschieben.
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Die
Einrichtungen für
eine axiale Verschiebung umfassen wenigstens einen Führungsweg,
der zwei verschiedene Abschnitte aufweist, die miteinander im Bereich
eines tiefsten Punktes verbunden sind, wobei jeder der beiden Abschnitte
ein entsprechendes Anschlagsende aufweist, und wobei diese beiden
Anschlagsenden jeweils den beiden Öffnungsstellungen und der tiefste
Punkt der Verschlussstellung entsprechen. Vorzugsweise bildet die
Basis zumindest ein Führungsfenster
für eine
axiale Drehführung,
das sich über
einen Teil des Umfangs der Basis erstreckt, wobei dieses Fenster
einen Führungsweg
umfasst, das Fenster zwei miteinander verbundene Fensterabschnitte
bildet, wobei ein erster Abschnitt eine erste Steigung und der zweite
Abschnitt eine zweite Steigung besitzt, die von der ersten Steigung
verschieden ist, wobei jeder Abschnitt ein Anschlagsende definiert,
diese Anschlagsenden axial gegeneinander versetzt sind, das Betätigungselement
wenigstens einen Zapfen für
eine axiale Drehführung
umfasst, der in dem Fenster in der Weise in Eingriff steht, dass
eine Drehung des Betätigungselementes
auf der Basis die Wirkung hat, dass der wenigstens eine Zapfen in
seinem entsprechenden Fenster verschoben wird und auf diese Weise
das Betätigungselement
axial verschiebt, um unterschiedliche Höhen zu erreichen, je nachdem,
ob der Zapfen in dem ersten oder dem zweiten Abschnitt zum Anschlag
kommt. Um den Durchsatz zu variieren, besitzen die Steigungen unterschiedliche
Neigungen und/oder Längen.
Gemäß einer
praktischen Ausführungsform
umfasst die Basis einen Kranz, der mit mehreren Fenstern für eine axiale
Drehführung ausgebildet
ist, die über
den Umfang des Kranzes herum verteilt angeordnet sind, wobei die
Kappe eine Schürze
aufweist, die sich um den Kranz herum erstreckt und die im Inneren
mehrere Zapfen für
eine axiale Drehführung
aufweist, die in den entsprechenden Fenstern in Eingriff stehen.
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Gemäß einem
anderen Gesichtspunkt der Erfindung weist das Element die Abgabeöffnung auf und
besitzt die Basis eine Düsennadel
bzw. einen Düsenzapfen,
die bzw. der in der Verschlussstellung mit der Abgabeöffnung in
Eingriff steht und in den Öffnungsstellungen
derart in unterschiedlicher Weise außer Eingriff mit der Öffnung gebracht
wird, dass die Durchsätze
durch die Öffnung
in den beiden Öffnungsstellungen
unterschiedlich sind. Es ist dieses mehr oder weniger starke außer Eingriff
bringen des Düsenzapfens
von der Abgabeöffnung,
das es ermöglicht,
den Durchsatz in der einen Öffnungsstellung
bezüglich
dem Durchsatz in der anderen Öffnungsstellung
zu verändern.
Genauer gesagt ermöglicht
es dieses mehr oder weniger starke außer Eingriff bringen, den Durchgangsquerschnitt
für das
fluidförmige
Produkt unmittelbar hinter der einzigen Abgabeöffnung zu verändern. Vorteilhafterweise
umfasst das Betätigungselement
Einrichtungen für
eine axiale Führung,
die um den Düsenzapfen
herum derart in Eingriff stehen, dass der Düsenzapfen in den Einrichtungen
für eine
axiale Führung
gleitend montiert ist, wobei diese Führungseinrichtungen sich ausgehend
vom Umfang der Abgabeöffnung
nach unten erstrecken und wobei diese Führungseinrichtungen mehrere
Fenster mit Größen bilden,
die in Abhängigkeit
von der Stellung des Düsenzapfens
in den Einrichtungen für
eine axiale Führung
veränderlich
sind. Gemäß einer
praktischen Ausführungsform
umfassen die Einrichtungen für
eine axiale Führung
mehrere Vorsprünge,
die sich ausgehend vom äußeren Umfang
der Abgabeöffnung
nach unten erstrecken, wobei diese Vorsprünge durch einen Abstreifring
verbunden sind, der um den Düsenzapfen
herum in Gleiteingriff steht. Die Basis kann eine Innenbuchse aufweisen,
in deren Inneren sich der Düsenzapfen erstreckt,
wobei das Betätigungselement
eine Kappe umfasst, die auf der Buchse angeordnet ist und in der die
Abgabeöffnung
ausgebildet ist, wobei die Kappe eine ringförmige Lippe umfasst, die in
der Buchse in dichter Dreh-Gleitberührung in Eingriff steht. Gemäß einem
anderen Merkmal der Erfindung umfasst das Betätigungselement eine abtrennbare
Garantiezunge, die von der Basis derart blockiert wird, dass das Betätigungselement
in der Verschlussstellung gegen eine Drehung auf der Basis blockiert
ist.
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Somit
erreicht man dadurch, dass man ausgehend von einer dazwischen liegenden
Verschlussstellung das Betätigungselement
auf der Basis von einer Seite zur anderen dreht, zwei Öffnungsstellungen,
in denen die axiale Höhe
des Betätigungselementes
unterschiedlich ist. Dies beruht auf der Tatsache, dass ein Anschlagsende
axial höher
angeordnet ist als das andere. Dies wirkt sich direkt auf die Höhe des außer Eingriff
Tretens des Düsenzapfens
im Inneren der Abgabeöffnung
aus, wodurch sich der Ausströmdurchsatz
verändern
lässt.
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Die
Erfindung wird nun noch genauer unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung
beschrieben, die in nicht einschränkender Weise eine Ausführungsform
der Erfindung wiedergibt
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
teilweise aufgeschnittene, perspektivische Ansicht einer Abgabevorrichtung
für ein fluidförmiges Produkt,
die mit einem Abgabekopf gemäß der Erfindung
ausgestattet ist,
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2 eine
vergrößerte Ansicht
des Abgabekopfes aus 1,
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3 eine
perspektivische Vertikalschnitt-Ansicht des Abgabekopfes aus den
vorhergehenden Figuren in der geschlossenen Stellung,
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4 eine
der 3 ähnliche
Darstellung in der Öffnungsstellung
und
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5 eine
der 4 ähnliche
Ansicht in der anderen Öffnungsstellung.
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Die
Abgabevorrichtung für
ein fluidförmiges Produkt,
die mit dem Abgabekopf gemäß der Erfindung
ausgerüstet
ist, umfasst einen Behälter 1,
der dazu dient, fluidförmiges
Produkt, beispielsweise Salz, eine Creme oder ein Shampoo zu enthalten. Allgemein
gesagt kann das fluidförmige
Produkt flüssig,
granulatförmig
oder pulverförmig
sein. Der Behälter 1 besitzt
an seinem oberen Ende eine Rastrille 11, eine Schulter 12,
die sich radial nach innen erstreckt und die in einem Hals 13 endet.
Der Hals 13 umschließt
eine Öffnung,
die es ermöglicht,
das in dem Behälter
enthaltene fluidförmige
Produkt zu entnehmen. Der Behälter
ist für
die vorliegende Erfindung kein wesentlicher Bestandteil: Er kann
eine beliebige Form und Größe besitzen.
Selbst die Rastrille 11 sowie die Schulter 12 und
der Hals 13 können
eine andere Konfiguration besitzen, ohne dass vom Rahmen der vorliegenden
Erfindung abgewichen wird.
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Dieser
Behälter 1 ist
hier mit einem Abgabekopf zusammengebaut, der zwei wesentliche Bestandteile
besitzt, d.h. eine Basis 2 und ein Betätigungs-Drehelement 3.
Die Basis 2 ist hier auf dem Behälter 1 montiert, doch
ist auch denkbar, dass die Basis 2 mit dem Behälter 1 einstückig ausgeführt ist. Obwohl
der Abgabekopf hier zwei Hauptelemente umfasst, ist nicht ausgeschlossen,
dass er bei gewissen Ausführungsformen
auch noch weitere wesentliche Bestandteile aufweist, ohne dass der
Rahmen der Erfindung verlassen wird. Ein Beispiel mit zwei wesentlichen
Bestandteilen ist jedoch unter den Gesichtspunkten des Gießens und
des Zusammenbaus vorteilhaft.
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Wie
man allen Figuren entnehmen kann, umfasst die Basis 2 eine
innere Buchse 21, die einen unteren Endteil 211 in
dichter Berührung
im Hals 13 besitzt. Es handelt sich hier um einen statischen
Dichtkontakt, da die Basis 2 dazu bestimmt ist, fest auf
den Behälter 1 montiert
zu sein. Die Buchse 21 umschließt einen inneren Durchgang,
der in direkter Verbindung mit dem Inneren des Behälters 1 steht,
da die Buchse im Inneren des Halses 13 angeordnet ist. Ein
Düsenzapfen 20,
der ein oberes äußeres Ende 201 besitzt,
ist in der Buchse 21 zentral und axial gerichtet angeordnet.
Haltestege 202 verbinden die Innenwand der Buchse 21 mit
dem Düsenzapfen 20. Der
Düsenzapfen 20 besitzt
vorzugsweise eine von seinem oberen Ende 201 ausgehende,
zylindrische Außenwand.
Die Buchse 21 ist im Bereich ihres oberen Endes mit einem
Kranz 22 verbunden, der sich um die Buchse 21 herum
koaxial erstreckt. Wie man einigen der Figuren, und insbesondere
der 2 entnehmen kann, ist der Kranz 22 mit
mehreren Fenstern 221 versehen, welche in der Wand des
Kranzes 22 Öffnungen
bilden. Diese Fenster 221, von denen hier drei vorhanden
sind, bilden einen Führungsweg. Die
Fenster sind mit gleichen Winkelabständen um den Umfang des Kranzes 22 herum
angeordnet. Jedes Fenster 221 besitzt im Wesentlichen eine
gewinkelte Form, wobei die Spitze nach unten weist. Somit besitzt
jedes Fenster 221 einen ersten Fensterabschnitt 2211 und
einen zweiten Fensterabschnitt 2212. Jeder Abschnitt besitzt
die Form eines Schlitzes oder einer im Wesentlichen geradlinigen
Rampe, die jedoch bezüglich
der Horizontalen oder der Vertikalen geneigt ist. Somit besitzt
jeder Abschnitt eine Steigung 2215, 2216, die
eine gewisse Länge,
ein gewisses Profil und einen gewissen Neigungsgrad besitzt. Die
Neigungsgrade der beiden Steigungen können identisch sein, doch sind
vorzugsweise gemäß der Erfindung
die Neigungsgrade der beiden Steigungen verschieden. So besitzt
der erste Abschnitt 2211 einen Neigungsgrad der Steigung,
der kleiner ist als der des zweiten Fensterabschnittes 2212.
Andererseits sind die beiden Fensterabschnitte 2211 und 2212 im
Bereich des tiefsten Punktes 2210 miteinander verbunden.
Am gegenüber
liegenden Ende besitzt jeder Fensterabschnitt ein Anschlagsende 2213, 2214,
das die äußerste Erstreckung
der Fensterabschnitte festlegt. Diese Anschlagsenden 2213 und 2214 haben
hier vom tiefsten Punkt 2210 gleiche Abstände derart,
dass jeder Fensterabschnitt die gleiche Länge besitzt. Da die Neigungsgrade
der Steigungen der Fensterabschnitte unterschiedlich sind und weil
ihre Längen
gleich sind, befinden sich die Anschlagsenden 2213 und 2214 nicht
in der gleichen Ebene, sondern sind axial gegeneinander versetzt.
Weil der Neigungsgrad der Steigung des zweiten Abschnittes 2212 größer als der
des ersten Abschnitts 2211 ist, befindet sich das Anschlagsende 2214 somit
axial in einer größeren Höhe als das
Anschlagsende 2213. Diese axiale Versetzung der Anschlagsenden
der beiden Fensterabschnitte kann auch mit identischen Neigungsgraden erreicht
werden, wobei dann jedoch die Längen
der Steigungen der Fensterabschnitte verschieden sind. Dadurch,
dass man einen Fensterabschnitt 2212 vorsieht, der länger ist
als der Fensterabschnitt 2211, aber den gleichen Neigungsgrad
besitzt, wird das Anschlagsende 2214 ebenfalls bezüglich des
Anschlagsendes 2213 axial nach oben versetzt. Somit kann man
den axialen Versatz der Anschlagsenden der Fenster 221 entweder
dadurch erreichen, dass man die Neigungsgrade der Steigungen der
Fensterabschnitte oder die Längen
der Steigungen der Fensterabschnitte unterschiedlich wählt. Man
kann auch die Kombination unterschiedlicher Längen und unterschiedlicher
Neigungsgrade vorsehen. Es ist jedoch gemäß der Erfindung nicht ausgeschlossen,
dass die Anschlagsenden der Fenster in der gleichen Ebene angeordnet
sind. Der Versatz ihrer Enden ist jedoch bevorzugt.
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Man
sieht auch aus der 2, dass jede der Steigungen 2215 und 2216 einen
Knick 2217 bzw. 2218 bildet, der die Linearität der Steigung
unterbricht. Diese Knicke, Kerben oder Absätze definieren Zwischenpositionen
zwischen dem tiefsten Punkt 2210 und den Anschlagsenden 2213 und 2214.
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Die
Basis 1 bildet um den Kranz 22 herum eine komplexe
Konfiguration; die nicht um den ganzen Kranz herum gleichförmig ist.
Im vorliegenden Fall bildet die Basis 2 Kappenabschnitte 24,
die einerseits durch eine untere Scharte 25 und andererseits
durch einen Flachbereich 26 voneinander getrennt sind.
Die Scharte 25 befindet sich unterhalb der Kappenabschnitte 24 und
auch der Flachbereich 26 befindet sich unterhalb der Kappenabschnitte 25 auf
einem Niveau, das noch tiefer liegt als das der Scharte 25.
Man sieht, dass die Scharte 25 im Wesentlichen diametral
gegenüber
des Flachbereiches 26 angeordnet ist. Die Scharte 25 erstreckt
sich über einen
Winkel von ungefähr
10° bis
30°, während sich der
Flachbereich 26 über
einen Winkelabstand von mehr als 90° erstreckt. Die Basis bildet
im Bereich ihres äußeren unteren
Umfangs auch einen Kragen 23 für eine Einrastbefestigung,
der dazu bestimmt ist, mit der Einrastrille zusammen zu wirken,
die am Behälter 1 ausgebildet
ist. Somit ist die Basis 2 im Bereich der Rille 11 auf
dem Behälter 1 fest
und aufgrund des dichten Eingriffes des unteren Endteils 211 der
Buchse 21 im Hals 13 in dichter Weise montiert.
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Das
Betätigungs-Drehelement 3 besitzt
hier die Form einer Kappe, die eine drehbare Verschlussplatte 31 umfasst,
die in der Mitte von einer Abgabeöffnung 30 durchbohrt
ist. Der Düsenzapfen 20 steht in
den 1, 2 und 3 im Wesentlichen
in dichter Weise mit der Abgabeöffnung 30 in
Eingriff. Die Platte 31 besitzt am unteren Umfang der Abgabeöffnung 30 einen
Drehkörper 36 für eine axiale
Führung,
der sich über
eine gewisse Höhe
hinweg um den Düsenzapfen 20 herum
erstreckt. Dieser Drehkörper 36 wird
hier von mehreren Vorsprüngen
gebildet, welche den Umfang der Abgabeöffnung 30 mit einem
Abstreifring 362 verbinden. Der Drehkörper besitzt somit zwischen
den Vorsprüngen 361 mehrere
Durchgangsöffnungen 363.
Dies ist in 4 zu sehen, in welcher das obere
Ende 201 des Düsenzapfens 20 bezüglich der
Platte 31 nach unten versetzt ist und somit die Öffnungen 363 frei
gibt. Man sieht ohne weiteres, dass diese Öffnungen 363 einen
Verbindungsdurchgang zwischen dem Innenraum, der von der Buchse 21 umschlossen
wird und in direkter Verbindung mit dem Behälter steht, und der Außenseite
des Kopfes bilden. Somit kann das im Behälter 1 gespeicherte
fluidförmige
Produkt durch die Abgabeöffnung 30 hinausströmen und
dabei durch die Durchgangsöffnungen 363 hindurch
treten, wenn der Düsenzapfen 20 in
das Innere des Kopfes zurückgezogen
ist. Der Führungs-
und Abstreif-Drehkörper 36 ermöglicht es
nicht nur, den Düsenzapfen 20 in
der Rotationsachse des Kopfes zu halten sondern ermöglicht es
auch, den Düsenzapfen
bei jeder Drehung des Betätigungselementes
durch einen Abstreifeffekt zu reinigen, der durch die Verschiebung
des Düsenzapfens
in dem Ringkörper
erzielt wird. Der Ring 362 nimmt ebenso wie die Vorsprünge 361 an dieser
Abstreifwirkung teil.
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Die
Platte 31 setzt sich im Bereich ihres äußeren Umfanges in einer Schürze 32 fort,
die sich nach unten erstreckt. Diese Schürze 32 ist konzentrisch
um den Kranz 22 herum angeordnet. Die Schürze 32 bildet
hier drei Zapfen oder Nocken 221, die in entsprechenden
Fenstern 221 in Eingriff stehen, welche in dem Kranz 22 ausgebildet
sind. Dies sieht man in 1 für einen Nockenzapfen und ein
Fenster. Man kann sich jedoch vorstellen, dass die Schürze 32 drei
Zapfen 321 umfasst, die in gleichen Winkelabständen von
120° um
den Umfang der Innenwand der Schürze 32 herum
angeordnet sind. Da jeder Zapfen 321 in einem entsprechenden
Fenster 221 in Eingriff steht und da dieses Fenster ein
Profil mit zwei identischen oder verschiedenen Steigungen aufweist,
hat eine Drehung des Betätigungselementes 3 auf
der Basis 2 die Wirkung, dass die Zapfen in den Fenstern
verschoben werden und dabei dem Profil der Steigungen folgen. Wenn
sich die Zapfen 321 im Bereich des tiefsten Punktes 2210 der
Fenster 221 befinden, befindet sich das Betätigungs-Drehelement 3 auf
seinem tiefsten Niveau bezüglich
der Basis 2. Der Düsenzapfen 20 befindet
sich somit in seiner höchsten
Stellung im Drehführungs-
und Abstreif-Drehkörper 36.
Dies entspricht der Verschlussstellung des Abgabekopfes, die in
den 1, 2 und 3 dargestellt
ist und in der sich das obere Ende 201 des Düsenzapfens 20 in
der Abgabeöffnung 30 vorteilhafter
Weise in dichter Weise befindet. Man kann auch sehen, dass das obere
Ende 201 sich im Wesentlichen in der gleichen Ebene befindet
wie die Platte 31. Dadurch, dass man das Betätigungs-Drehelement 3 auf
der Basis 2 durch eine Drehung im Uhrzeigersinn oder entgegen
dem Uhrzeigersinn verschiebt, verschieben sich die Zapfen in einem
der beiden Fensterabschnitte, die von den Fenstern gebildet werden.
Die Zapfen folgen somit den Steigungen der Führungswege, die von den Fensterabschnitten
definiert werden. Man kann somit das Betätigungs-Drehelement so lange
drehen, bis die Zapfen an den Anschlagsenden 2213 oder 2214 zum Anschlag
kommen, je nachdem ob man das Element 3 im Uhrzeigersinn
oder entgegen dem Uhrzeigersinn dreht. In beiden Fällen wird
der Zapfen gezwungen, sich axial nach oben zu verschieben, was auf der
winkelförmigen
Konfiguration der Fenster 2211 mit der nach unten gerichteten
Spitze beruht. Dies hat die Wirkung, dass die Platte 31 und
damit auch die Abgabeöffnung 30 angehoben
werden, während der
Düsenzapfen 20 feststehend
bleibt. Optisch sieht es so aus, als ob sich der Düsenzapfen 20 im
Drehkörper 363 in
der Weise absenkt, dass er die Durchgänge 363 frei gibt.
Wenn die Zapfen an den Anschlagsenden zur Anlage gekommen sind,
hat der Abgabekopf somit eine Öffnungsstellung
erreicht. Wohl gemerkt kann auch eine andere Öffnungsstellung erreicht werden,
wenn sich die Zapfen im Anschlag an den anderen Anschlagsenden befinden. Es
gibt somit zwei extreme Öffnungsstellungen,
die zwei Absenkpositionen des Düsenzapfens 20 im Drehkörper 36 entsprechen.
Man kann auch sagen, dass der Düsenzapfen 20 mit
der Abgabeöffnung 30 außer Eingriff
tritt. Wenn sich die Anschlagsenden 2213 und 2214 in
der gleichen horizontalen Ebene befinden, d.h., wenn kein axialer
Versatz zwischen diesen beiden Anschlagsenden vorhanden ist, wird der
Düsenzapfen
in den beiden Öffnungsstellungen in
der gleichen Weise mit dem gleichen Hubweg abgesenkt oder außer Eingriff
gebracht. Wenn umgekehrt die Anschlagsenden 2213 und 2214 axial
gegeneinander versetzt sind, wie dies bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung der Fall ist, entsprechen die beiden Öffnungsstellungen
zwei unterschiedlichen Eingriffs- oder Absenkungspositionen des
Düsenzapfens 20 bezüglich der
Abgabeöffnung 30.
Dies sieht man, wenn man die 4 und 5 miteinander
vergleicht, welche den Abgabekopf in den beiden verschiedenen Öffnungsstellungen
zeigen. Man sieht ohne weiteres, dass die Öffnungen 363 in 4 kleiner
sind als in 5. Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass
der Düsenzapfen 20 in 5 weiter
in dem Drehkörper 36 abgesenkt ist
als in 4. Aufgrund dieser Tatsache ist der Ausstromdurchsatz
für das
fluidförmige
Produkt durch die einzige Abgabeöffnung 30 in
der der 5 entsprechenden Öffnungsstellung
größer als
in der der 4 entsprechenden Öffnungsstellung.
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Vorteilhafterweise
definieren die Knicke 2217 und 2218, die in den
Steigungen 2215 und 2216 ausgebildet sind, stabile Öffnungs-Zwischenpositionen,
die einem mittleren, festen Ausström-Durchsatz entsprechen. Mit
einem einzigen Fenster kann man zwei äußerste Öffnungsstellungen definieren,
die voneinander durch mehrere, dazwischen liegende, feste Öffnungsstellungen
und wenigstens eine, dazwischen liegende, feste Verschlussstellung
voneinander getrennt sind. Tatsächlich
kann man mehrere Verschlussstellungen und mehr als zwei dazwischen liegende Öffnungsstellungen
vorsehen, oder man kann im Gegenteil nur eine einzige dazwischen
liegende Öffnungsstellung
auf einer der beiden Steigungen vorsehen.
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Die
mehr oder weniger deutliche bzw. tiefe Einsenkung des Düsenzapfens 20 in
den Drehkörper 36 bzw.
in die Abgabeöffnung 30 ermöglicht es,
den Ausströmdurchsatz
des Fluids zu variieren. Andererseits bildet der Eingriff der Zapfen
in die Fenster axiale Verschiebungseinrichtungen, die insgesamt
eine gute Drehführung
garantieren.
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Man
sieht auch, dass das Betätigungs-Drehelement 3 eine
Dichtlippe 33 in dichtem Drehkontakt in der Buchse 21 aufweist.
Man garantiert somit eine perfekte dynamische Dichtigkeit des Abgabekopfes. Andererseits
bildet das Betätigungselement 3 auch einen
Betätigungsdrücker 34,
der die Handhabung bei einer Drehung des Elementes 3 unterstützt, dieser
Betätigungsdrücker 34 befindet
sich in Höhe
des Flachbereiches 26 zwischen den beiden Kappenabschnitten 24.
Wenn der Drücker 34 am
hinteren Kappenabschnitt anliegt, wie dies in 4 dargestellt
ist, befindet sich der Abgabekopf in einer Öffnungsstellung mit geringem
Durchsatz. Wenn umgekehrt der Betätigungsdrücker 34 am anderen
Kappenabschnitt 24 anliegt, der normaler weise in der ersten
Ebene in 5 angeordnet ist, befindet sich
der Abgabekopf in einer Öffnungsstellung
mit großem
Durchsatz.
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Gemäß einem
anderen interessanten Merkmal umfasst das Betätigungs-Drehelement auch Einrichtungen
für eine
Garantie der Erstverwendung in Form einer Zunge 35, die
einstückig
mit dem Rest des Betätigungselementes 3 ausgebildet
und im Bereich der Scharte 25 angeordnet ist. Die Zunge 35 erstreckt
sich vorzugsweise über
die gesamte Größe der Scharte 25 derart,
dass sie mit den beiden benachbarten Kappenabschnitten 24 in
Anlage steht. Auf diese Weise ist das Betätigungs-Drehelement 3 in
der Verschlussstellung gegen eine Drehung festgelegt. Dies sieht
man deutlich in der 2 und auch in 3.
Um den Abgabekopf zu betätigen,
muss man zunächst
die Zunge 35 abbrechen.
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Dank
der Erfindung erzielt man einen Abgabekopf, der zwei Öffnungsstellungen
auf jeder Seite einer dazwischen liegenden Verschlussstellung oder aber
auch zentralen Verschlussstellung besitzt. Die Verschiebungseinrichtungen
in Form des Zusammenwirkens zwischen Zapfen und Fenstern, die winkelförmig ausgebildet
sind, können
als eine Art Gewinde mit winkelförmigen
Gewindeabschnitten und identischen oder unterschiedlichen Neigungssteigungen
und mit identischen oder verschiedenen Neigungslängen betrachtet werden.