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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Airbag, und sie bezieht
sich mehr im einzelnen auf eine Airbagabdeckung, die zur Verwendung
mit einem sogenannten Fahrerairbag geeignet ist, d.h. mit einem
Airbag, der in dem Lenkrad eines Kraftfahrzeugs angebracht ist und
dazu bestimmt ist, in dem Falle aufgeblasen zu werden, daß ein Unfall
auftreten sollte, um einen Schutz für den Fahrer des Fahrzeugs
bereitzustellen.
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Es
ist seit vielen Jahren bereits völlig üblich, daß eine Verzierung
in Form des Logos oder einer Marke des Herstellers des betreffenden
Fahrzeugs in dem zentralen Bereich des Lenkrads des Fahrzeugs angebracht
wird.
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In
neuerer Zeit ist es üblich
geworden, einen Airbag vorzusehen, der in dem Lenkrad des Fahrzeugs
angebracht ist, wobei der oberste Teil des Lenkrads mit einer Airbagabdeckung
versehen ist, die mit sogenannten „Reißlinien" versehen ist. Diese Reißlinien
sind so angeordnet, daß beim
Aufblasen des Airbags die Abdeckung auf eine vorbestimmte Weise
reißen
bzw. brechen kann, wobei die Reißlinien Klappen oder „Türen" bilden, die sich
nach außen öffnen, um
es dem Airbag zu ermöglichen,
herauszukommen und eine geeignete Position einzunehmen, um einen
Schutz für
den Fahrer des Fahrzeugs bereitzustellen.
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Die
Airbagabdeckung ist in typischer Weise aus einem Kunststoffmaterial
hergestellt, und während
es in manchen Fällen
möglich
gewesen ist, ein Logo oder eine Marke in dem Kunststoffmaterial
auszuformen, das die Airbagabdeckung bildet, hat man auch herausgefunden,
daß es
zweckmäßig ist,
eine Verzierung, die eine kleine Platte umfassen kann, die die Marke
oder das Logo trägt,
in einer Position auf der Airbagabdeckung anzubringen.
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In
typischer Weise befindet sich der günstigste Platz für eine Verzierung
unmittelbar über
einer Reißlinie.
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Wenn
die Verzierung oberhalb der Reißlinie auf
diese Weise angebracht wird, besteht die Notwendigkeit, daß die Verzierung
auf der Airbagabdeckung auf einer Seite der Reißlinie fester angebracht wird
als auf der anderen Seite der Reißlinie, da ansonsten die Verzierung
die Reißlinie
daran hindern könnte,
tatsächlich
aufzureißen,
so daß auf
diese Weise ein ordnungsgemäßes Öffnen des
Airbags verhindert werden könnte.
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Aus
der
US 6,135,489 ist
eine Airbagabdeckung bekannt, die mit einer Reißlinie oder einem Reißsaum versehen
ist, mit einer Verzierung in Form eines Emblems, welches die Reißlinie überdeckt. Das
Emblem wird mit Hilfe von Stiften in seiner Position gehalten, wobei
die Stifte auf einem Teil des Emblems, der sich dann auf einer Seite
der Reißlinie
befindet, abreißende
Stifte sind, während
die Stifte auf der anderen Seite der Reißlinie stabile Stifte sind.
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Es
sei darauf verwiesen, daß dann,
wenn der Airbag nach der
US 6,135,489 betätigt wird,
das beschriebene Emblem fest an einem der Teile des Airbags auf
einer Seite der Reißlinie
befestigt bleibt, so daß auf
diese Weise eine freiliegende oder freie Kante des Emblems in Richtung
auf den Insassen des Fahrzeugs gerichtet ist, wenn sich die Abdeckung beim
Aufblasen des Airbags öffnet.
Dies kann zu Schwierigkeiten führen,
insbesondere dann, wenn der Fahrer nicht in seiner Position ist,
beispielsweise sich nach vorn lehnt, in dem Augenblick, wenn der Airbag
aufgeblasen wird.
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Es
ist auch vorgeschlagen worden, die Konfiguration der Reißlinie in
einer Airbagabdeckung zu modifizieren, wenn eine Verzierung vorgesehen
ist, so daß die
Verzierung völlig
auf einer Seite der Reißlinie
angebracht werden kann. Allerdings ist die Anordnung einer Reißlinie mit
scharfen „Ecken" nicht ideal, und
die Anwesenheit von solchen scharfen Ecken kann zu dem letztendlichen
Ergebnis führen, daß die Abdeckung
nicht entlang der Reißlinie
in der ursprünglich
beabsichtigten Art und Weise aufreißt.
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Aus
der
DE 101 48 279 ist
eine Abdeckung für
ein Airbagmodul bekannt, die mit einer Reißlinie versehen ist, mit den
Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Ein mittlerer Teil der
Reißlinie
weist eine T-Form auf, und eine Verzierung in Form eines Emblems
ist vorgesehen, die über
dem mittleren Teil der T-Form liegt.
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Aus
der
DE 197 49 173 ist
eine Airbagabdeckung für
ein Lenkrad eines Kraftfahrzeugs bekannt, die mit einer Reißlinie und
mit einer zentralen Verzierung versehen ist, die an der Airbagabdeckung
angebracht ist. Die zentrale Verzierung ist nicht über der Reißlinie angebracht.
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Die
JP 10129383 offenbart eine
Airbagabdeckung, die mit einer Verzierung versehen ist, welche in
einer Öffnung
in der Airbagabdeckung mit Hilfe eines oberen Rings gehalten ist,
der auf einer oberen Oberfläche
des Airbags angebracht ist, und eines unteren Rings, der auf der
Unterseite des Airbags angebracht ist. Die Verzierung ist allerdings
nicht über
der Reißlinie
der Airbagabdeckung angebracht.
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Die
Anordnung nach der
JP 08301044 ist
im wesentlichen ähnlich
wie die nach der
JP 10129383 . Wiederum
ist eine Verzierung vorgesehen, die innerhalb einer Öffnung angebracht
ist, die auf einer Airbagabdeckung ausgebildet ist. Die Verzierung
ist sandwichartig zwischen oberen und unteren Ringen gehalten, um
sie an der Airbagabdeckung zu halten.
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Die
vorliegende Erfindung zielt darauf, eine verbesserte Airbagabdeckung
bereitzustellen.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird eine Airbagabdeckung bereitgestellt, wobei die Airbagabdeckung
mit einer Reißlinie
versehen ist, wobei die Airbagabdeckung mit einer Verzierung versehen
ist, die in Überlagerung
auf der Reißlinie
angebracht ist, wobei die Verzierung einen Ring aufweist, der mit mechanischen
Schwächungslinien
an zwei diametral gegenüberliegenden
Positionen versehen ist, wobei die mechanischen Schwächungslinien
im wesentlichen überlagert über der
Reißlinie
angeordnet sind, wobei der Teil der Verzierung auf einer Seite der Reißlinie an
dem Teil der Abdeckung angebracht ist, der auf einer Seite der Reißlinie liegt,
und der Teil der Verzierung, der auf der anderen Seite der Reißlinie liegt,
auf dem Teil der Airbagabdeckung angebracht ist, der auf der anderen
Seite der Reißlinie
liegt, wobei der Ring ein Plättchen
gegen die Airbagabdeckung gefangen hält und der Ring mit radialen
Kanälen
in der oberen Oberfläche
und mit damit ausgerichteten radialen Kanälen in der unteren Oberfläche versehen
ist, um die mechanischen Schwächungslinien
zu bilden.
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Damit
die Erfindung besser verständlich
wird und damit weitere Merkmale davon deutlich werden, wird die
Erfindung nachfolgend im Wege eines Beispiels unter Bezugnahme auf
die beigefügten
Zeichnungen beschrieben, in denen:
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1 eine
auseinandergezogene Darstellung einer Airbagabdeckung und einer
Verzierung zeigt;
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2 eine
vergrößerte obere
perspektivische Ansicht eines Rings zeigt, der einen Teil der Verzierung
nach 1 bildet;
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3 eine
perspektivische Ansicht von unten auf den Ring nach 2 zeigt;
und
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4 eine
perspektivische Ansicht von unten auf eine alternative Ausführungsform
einer Verzierung zeigt.
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Zunächst sei
auf 1 der beigefügten Zeichnungen
Bezug genommen, in der ein Teil einer Airbagabdeckung 1 dargestellt
ist, wobei der Airbag zur Verwendung mit einem Fahrerairbag bestimmt ist,
der so angebracht ist, daß er
sich innerhalb des Lenkrades eines Motorfahrzeugs befindet.
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Der
mittlere Teil der Abdeckung des Airbags ist dargestellt, wobei dieser
mittlere Teil mit einer H-förmigen
Reißlinie 2 versehen
ist. Es sei darauf verwiesen, daß diese Form einer Reißlinie in
effektiver Weise zwei Klappen oder Türen 3, 4 festlegt,
die sich öffnen
können,
um dem Airbag zu ermöglichen, beim
Aufblasen des Airbags auszutreten.
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Auf
diese Weise umfaßt
die Reißlinie
zwei voneinander beabstandete parallele Linien 5, 6,
die durch eine dazwischen angeordnete, quer verlaufende Reißlinie 7 verbunden
sind. Der mittlere Bereich der quer verlaufenden Reißlinie 7 geht
durch eine Vertiefung 8, die in der Airbagabdeckung ausgebildet ist.
Die Vertiefung 8 dient dazu, eine Verzierung aufzunehmen.
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1 erläutert eine
Verzierung 9, die innerhalb der Vertiefung aufzunehmen
ist, wobei die Verzierung einen Ring 10 und eine Scheibe
oder ein Plättchen 11 umfaßt. Die
Verzierung 9 ist in Überlagerung
auf der quer verlaufenden Reißlinie 7 anzubringen.
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Der
Ring 10 ist an der Airbagabdeckung 1 anzubringen,
um das Plättchen 11 festzuhalten
und in seiner Position zu halten.
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Die
obere Oberfläche
des Plättchens
ist mit einem Logo oder einer Marke 12 versehen, die, wenn sich
die Verzierung in ihrer Position befindet, durch die zentrale Öffnung,
die in dem Ring 10 vorhanden ist, sichtbar ist, wobei die
Marke oder das Logo die Marke oder das Logo eines Fahrzeugherstellers
ist.
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Der
Ring 10 ist mehr im einzelnen in 2 und 3 dargestellt,
die den Ring in einer Perspektive von oben und unten zeigen.
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Der
Ring kann aus einem Kunststoffmaterial hergestellt sein, und er
kann mit Chrom plattiert oder in sonstiger Weise behandelt sein,
damit er ein glänzendes
oder attraktives äußeres Erscheinungsbild aufweist.
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Die
obere Oberfläche
des Rings 10 ist mit vier im gleichen Winkelabstand beabstandeten,
radial gerichteten Nuten oder Kanälen 13 versehen. Jede Nut
oder jeder Kanal erstreckt sich quer über die gesamte Breite des
Rings, und auf diese Weise neigt jede Nut oder jeder Kanal in einem
bestimmten Ausmaß dazu,
die Festigkeit des Rings in dem Bereich des Kanals zu reduzieren.
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Wie
sich anhand von 3 ergibt, ist die untere Oberfläche des
Rings mit einer Anzahl von im wesentlichen gleichmäßig beabstandeten
Befestigungspunkten 14 versehen, die dazu verwendet werden,
um den Ring an der Airbagabdeckung 1 anzubringen. Die Anbringung
kann Befestigungsstifte oder ähnliches
aufnehmen, die durch die Abdeckung hindurchgehen. Allerdings ist
die Unterseite des Rings auch mit zwei diametral gegenüberliegenden Kanälen 15 versehen,
die wiederum die Dicke des Rings reduzieren. Die Kanäle 15,
die in der unteren Oberfläche
des Rings 10 vorgesehen sind, sind mit zwei der Kanäle 13 ausgerichtet,
die in der oberen Oberfläche
des Rings vorgesehen sind, so daß auf diese Weise in dem Bereich
der miteinander ausgerichteten Kanäle der Ring besonderes schwach
ist. Die miteinander ausgerichteten Kanäle stellen auf diese Weise
Linien einer mechanischen Schwäche bzw.
mechanische Schwächungslinien
bereit.
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Es
sei darauf verwiesen, daß der
Ring an der Airbagabdeckung 1 mit Hilfe der Befestigungspunkte 14 angebracht
ist, so daß das
Plättchen 11 auf
diese Weise zwischen dem Ring 10 und der Airbagabdeckung
gefangen oder festgehalten ist. Der Ring ist in einer solchen Position
angebracht, daß die
mechanischen Schwächungslinien,
die durch die miteinander ausgerichteten Kanäle 13 in der oberen
Oberfläche und
die miteinander ausgerichteten Kanäle 15 in der unteren
Oberfläche
des Rings gebildet werden, ihrerseits mit der zwischenliegenden
Reißlinie 7 ausgerichtet
sind.
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Wenn
der Airbag, der durch die Airbagabdeckung 1 geschützt ist,
geöffnet
wird, reißt
die Abdeckung entlang der Reißlinie 7 auf,
und weil die Teile des Rings 10, die mit der Reißlinie 7 ausgerichtet sind,
ihrerseits schwach sind, reißt
der Ring an den mechanischen Schwächungslinien auf, die durch
die miteinander ausgerichteten Kanäle gebildet sind, wobei eine
Hälfte
des Rings 10 auf der Klappe oder Tür 3 verbleibt und
die andere Hälfte
des Rings 10 auf der Klappe oder Tür 4 verbleibt. Das
Plättchen 11 wird
freigegeben.
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In
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung, wie sie in 4 dargestellt
ist, ist die Verzierung 9 aus einer einzelnen Scheibe oder
einem Plättchen 20 gebildet,
wobei die Scheibe oder das Plättchen
eine mechanische Schwächungslinie 21 aufweist,
die in ihrer unteren Oberfläche
ausgebildet ist und die sich quer über das Plättchen erstreckt und an zwei
diametral gegenüberliegenden
Punkten endet. Die Schwächungslinie
kann gerade sein oder kann, wie in 4 dargestellt
ist, gekrümmt
sein. Das Plättchen 20 ist
mit Befestigungspunkten 22 versehen, mit deren Hilfe das
Plättchen
in einer Vertiefung angebracht werden kann, wie etwa in der Vertiefung 8,
die auf einer Airbagabdeckung 1 ausgebildet ist, wie sie
in 1 dargestellt ist. Die Befestigungspunkte können Stifte
oder ähnliches
aufnehmen.
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Das
Plättchen 20 nach 4 wird
wiederum in einer solchen Position angebracht, daß gegenüberliegende
Enden der mechanischen Schwächungslinie 21 überlagert
auf der zwischenliegenden Reißlinie 7 angeordnet
sind.
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Beim Öffnen des
Airbags bleibt ein Teil des Plättchens 20 auf
einer Seite der Reißlinie
an einer Klappe oder Tür 3 fixiert,
wie in 1 dargestellt ist, und der andere Teil auf der
anderen Seite der Reißlinie
bleibt an der anderen Klappe oder Tür 4 befestigt, wie
in 1 dargestellt ist.
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Obwohl
die Erfindung unter Bezugnahme auf zwei Beispiele beschrieben worden
ist, sei darauf verwiesen, daß zahlreiche
Modifikationen vorgenommen werden können.
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In
der vorliegenden Beschreibung hat „umfaßt" die Bedeutung von „enthält oder besteht aus", und „umfassend" hat die Bedeutung
von „enthaltend oder
bestehend aus".
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Die
Merkmale, die in der vorangehenden Beschreibung oder in den folgenden
Ansprüchen
oder in den beigefügten
Zeichnungen offenbart sind, und die in ihren speziellen Formen oder
in Form eines Mittels zum Ausführen
der offenbarten Funktion ausgedrückt
sind, oder eines Verfahrens oder Vorgangs zum Erreichen des offenbarten
Ergebnisses, je nachdem, können
getrennt oder in einer beliebigen Kombination dieser Merkmale zur
Realisierung der Erfindung in ihren unterschiedlichen Ausführungsformen verwendet
werden.