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DE60133707T2 - Durchbruchsdiode und verfahren zur herstellung - Google Patents

Durchbruchsdiode und verfahren zur herstellung Download PDF

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DE60133707T2
DE60133707T2 DE60133707T DE60133707T DE60133707T2 DE 60133707 T2 DE60133707 T2 DE 60133707T2 DE 60133707 T DE60133707 T DE 60133707T DE 60133707 T DE60133707 T DE 60133707T DE 60133707 T2 DE60133707 T2 DE 60133707T2
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DE
Germany
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semiconductor
semiconductor region
region
doping concentration
diode
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DE60133707T
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Godefridus A. Hurkx
Edwin A. Hijzen
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NXP BV
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NXP BV
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    • HELECTRICITY
    • H10SEMICONDUCTOR DEVICES; ELECTRIC SOLID-STATE DEVICES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H10DINORGANIC ELECTRIC SEMICONDUCTOR DEVICES
    • H10D8/00Diodes
    • H10D8/825Diodes having bulk potential barriers, e.g. Camel diodes, planar doped barrier diodes or graded bandgap diodes

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  • Electrodes Of Semiconductors (AREA)
  • Bipolar Transistors (AREA)
  • Encapsulation Of And Coatings For Semiconductor Or Solid State Devices (AREA)
  • Crystals, And After-Treatments Of Crystals (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Halbleitervorrichtung, bestehend aus einem Halbleiterkörper, der ein Substrat und einen Stapel aus einer ersten Halbleiterregion eines ersten Leitfähigkeitstyps mit einer ersten Dotierungskonzentration, aus einer zweiten Halbleiterregion mit einer zweiten Dotierungskonzentration, die niedriger ist als die erste Dotierungskonzentration, aus einer dritten Halbleiterregion eines zweiten entgegengesetzten Leitfähigkeitstyps mit einer dritten Dotierungskonzentration, die zwischen der ersten und der zweiten Dotierungskonzentration liegt, aus einer vierten Halbleiterregion des ersten Leitfähigkeitstyps mit einer vierten Dotierungskonzentration, die höher ist als die dritte Dotierungskonzentration, aufweist, wobei die erste und die vierte Halbleiterregion jeweils mit einem elektrischen Verbindungsleiter versehen werden, von denen sich der eine auf der Seite des Substrats und der andere an der Oberfläche des Halbleiterkörpers befindet, wobei während des Betriebs der Vorrichtung über die Verbindungsleiter eine elektrische Spannung angelegt wird und wobei die Dicke und die Dotierungskonzentration der zweiten und der dritten Halbleiterregion so ausgewählt werden, dass diese während des Betriebs vollständig verarmt sind. Eine solche Vorrichtung, die auch als Durchbruchsdiode bezeichnet wird, ist eine attraktive Alternative zur Zener-Diode, insbesondere für Betriebsspannungen unter circa 5 Volt, um Spitzenspannungen zu unterdrücken, was auf die Tatsache zurückgeführt werden kann, dass eine solche Vorrichtung eine steile Durchbruchskennlinie und eine geringe Kapazität zeigt.
  • Eine solche Vorrichtung wird in der Patentschrift der Vereinigten Staaten USP 5,880,511 , veröffentlicht am 9. März 1999, offengelegt. In diesem Dokument erfolgt die Beschreibung einer Diode mit einem n++-Substrat, das einen Stapel von Regionen mit einer eine
    p-, einer p+- und einer n++-Region trägt. Das Substrat und die oberste n+-Region werden mit Verbindungsleitern versehen. Die Diode ist mesaförmig, und die Seitenflächen sind mit einer elektrischen Isolierschicht bedeckt.
  • Experimente haben gezeigt, dass ein Nachteil der bekannten Vorrichtung darin besteht, dass die U-I(= Strom-Spannungs)-Kennlinie der Diode nicht den gewünschten Verlauf zeigt, d. h. sie zeigt keinen geraden und steilen Übergang, insbesondere, wenn die bekannte Vorrichtung so aufgebaut ist, dass die sogenannte Durchgreifspannung über 2 Volt beträgt. Außerdem ist das Diodenverhalten nicht stabil.
  • Daher ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung des eingangs erwähnten Typs bereitzustellen, wobei dieser Nachteil überwunden oder zumindest wesentlich reduziert wird und diese Vorrichtung eine sehr gerade und steile U-I-Kennlinie zeigt, auch wenn die Durchgreifspannung über 2 Volt beträgt, und diese Vorrichtung sehr stabil ist.
  • Um dies zu erreichen, ist eine Vorrichtung des eingangs erwähnten, erfindungsgemäßen Typs dadurch gekennzeichnet, dass die erste Halbleiterregion an die Oberfläche des Halbleiterkörpers grenzt und die vierte Halbleiterregion sich auf der Seite des Substrats befindet. Es wurde festgestellt, dass eine solche Vorrichtung eine sehr steile U-I-Kennlinie zeigt, auch im Fall einer Konstruktionsspannung von über 2 Volt. Die Erfindung basiert auf der folgenden Erkenntnis. Eine Durchbruchsdiode kann als Bipolartransistor mit offener Basis, d. h. ohne Basisklemme, angesehen werden. Wenn an die Vorrichtung eine Durchlassspannung angelegt wird, ist die Grenzschicht zwischen der (schwach dotierten) p-Region und der n++-Region, oder falls anstelle der schwach dotierten p-Region eine schwach dotierte n-Region zwischen der p+ und der n-Region vorhanden ist, leicht in Durchlassrichtung vorgespannt. Das bedeutet, dass die n++-Region dann als Emitter des Transistors, die p+-Region als Basis und die p-Region als Teil der Basis dient und das n++-Substrat den Kollektor bildet. Falls die Kollektor-Emitter-Durchbruchspannung des Transistors (= BVCEO) niedriger ist als die Durchgreifspannung bei einer beliebigen Stromstärke, zeigt die Diode ein negatives Widerstandsverhalten. Das kann zur Instabilität führen, wie z. B. zu einer unerwünschten Oszillation. Ein Verhältnis zwischen der BVCEO und der Grenzschichtdurchbruchspannung(= BVCBO) ist: BVCEO = BVCBO/β1/n, wobei β die Stromverstärkung ist, die gleich dem Quotienten aus Basisstrom (ib) und Kollektorenstrom (ic) ist und n einen Wert zwischen 3 und 4 hat. Der Basisstrom wird durch die Rekombination von Löchern und Elektronen in der schwach dotierten Region, d. h. der p- oder der n-Region, bestimmt. Bei der bekannten Diode kann die Stromverstärkung sehr hoch sein, da die Rekombination in den Regionen aufgrund der langen Rekombinationslebensdauer der Ladungsträger in (Bulk-)Silizium sehr gering ist. Das ist der Grund, weshalb die BVCEO gering ist. Falls der erste Leitfähigkeitstyp der n-Leitfähigkeitstyp ist, dann ist die obere n++-Region in der umgekehrten, erfindungsgemäßen Struktur nur erforderlich, um einen ausreichenden Kontakt mit dem Verbindungsleiter herzustellen. Die obere Region dient als Sperre für Löcher, aber sie kann so ausgeführt werden, dass sie sehr dünn ist. Das bedeutet, dass sich viele Löcher an der Schnittstelle zwischen Silizium und Verbindungsleiter rekombinieren können. Simulationen haben gezeigt, dass als Ergebnis dessen die Stromverstärkung um einen Faktor bis zu 10 reduziert werden kann. Dies dient als Erklärung für die oben genannten ausgezeichneten Ergebnisse.
  • In einer wichtigen Ausführungsform ist der erste Leitfähigkeitstyp der n-Leitfähigkeitstyp, und die zweite Halbleiterregion ist vom zweiten Leitfähigkeitstyp, d. h. vom p-Leitfähigkeitstyp. Die Wahl des n-Leitfähigkeitstyps hat den Vorteil, dass der Durchbruchstrom von Elektronen getragen wird, die aufgrund ihrer höheren Mobilität einen geringeren Reihenwiderstand erzeugen, was zu begrenzten Energieverlusten führt. Auch wenn die zweite Halbleiterregion auch eine schwach dotierte n-Region sein kann, führt eine zweite Halbleiterregion, die schwach p-dotiert ist, zu einem etwas höheren Basisstrom und daher zu einem etwas geringeren β-Wert, was aufgrund des Vorstehenden vorteilhaft ist.
  • In einer vorteilhaften Variante grenzen Teile mindestens der zweiten und dritten Halbleiterregion an die Oberfläche des Halbleiterkörpers, zum Beispiel, indem sie einen Teil einer Mesa bilden und mit einer elektrischen Isolierschicht bedeckt sind, über die sich einer der Verbindungsleiter erstreckt. Ein weiterer wichtiger Vorteil einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, dass in dieser Variante der oberste Verbindungsleiter unter der Vorraussetzung, dass er die p+-Region an den Rändern überragt, als Feldplatte dienen kann. Das bedeutet, dass im Fall einer positiven Spannung an der n++-Region, die an die p+-Region grenzt, d. h. bei Durchlassspannung, ein vorzeitiger Durchgriff am Rand der Mesa verhindert wird. Dies führt ebenfalls zu einem steileren Verlauf der U-I-Kennlinie, was wünschenswert ist. In der bekannten Vorrichtung würde eine solche Feldplatte dagegen zu einem vorzeitigen Durchgriff führen und daher einen flacheren Verlauf der U-I-Kennlinie verursachen.
  • In einer besonders vorteilhaften Variante, bei der der Halbleiterkörper Silizium umfasst, umfasst die erste Halbleiterregion einen Mischkristall aus Silizium und Germanium.
  • Aufgrund des Vorliegens dieses Mischkristalls wird die oben genannte Sperre weiter reduziert. Folglich kann die Stromverstärkung weiter reduziert werden, wobei sogar eine Reduzierung um einen Faktor in der Größenordnung von Hundert möglich ist.
  • Auch eine geringe Dicke der ersten Halbleiterregion, zum Beispiel im Bereich zwischen 10 und 100 nm, trägt zu einem begrenzen Sperreffekt dieser Region bei. Diese geringen Dicken ermöglichen ebenfalls die Verwendung eines Silizium-Germanium-Mischkristalls mit einem hohen Germaniumgehalt, zum Beispiel mit einem Gehalt im Bereich von 20 bis 30 Atom-%.
  • Ein Verfahren zur Herstellung einer Halbleitervorrichtung, wobei ein Halbleiterkörper mit einem Substrat gebildet wird, welcher mit einem Stapel aus einer ersten Halbleiterregion eines ersten Leitfähigkeitstyps mit einer ersten Dotierungskonzentration, aus einer zweiten Halbleiterregion mit einer zweiten Dotierungskonzentration, die geringer ist als die erste Dotierungskonzentration, aus einer dritten Halbleiterregion eines zweiten entgegengesetzten Leitfähigkeitstyps mit einer dritten Dotierungskonzentration, die zwischen der ersten und der zweiten Dotierungskonzentration liegt, und aus einer vierten Halbleiterregion des ersten Leitfähigkeitstyps mit einer vierten Dotierungskonzentration, die höher ist als die dritte Dotierungskonzentration, versehen wird, wobei die erste und die vierte Halbleiterregion mit einem elektrischen Verbindungsleiter versehen werden, über den während des Betriebs der Vorrichtung eine elektrische Spannung angelegt wird, wobei die Dicke und die Dotierungskonzentration der zweiten Halbleiterregion so gewählt wird, dass die zweite Halbleiterregion während des Betriebs vollständig verarmt ist, ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass die erste Halbleiterregion an der Oberfläche des Halbleiterkörpers positioniert wird und die vierte Halbleiterregion an der Seite des Substrats positioniert wird. Durch dieses Verfahren kann eine erfindungsgemäße Vorrichtung auf einfache Art und Weise hergestellt werden.
  • Vorzugsweise wird der n-Typ als erster Leitfähigkeitstyp gewählt, und die zweite Halbleiterregion wird mit dem p-Leitfähigkeitstyp versehen. In einer vorteilhaften Variante werden Teile zumindest der zweiten und dritten Halbleiterregion, die an die Oberfläche des Halbleiterkörpers angrenzen, mit einer elektrischen Isolierschicht versehen, und einer der Verbindungsleiter ist so geformt, dass er sich über die Isolierschicht erstreckt. In einer vorteilhaften Variante besteht die erste Halbleiterregion aus einem Mischkristall aus Silizium und Germanium. Diese Region hat vorzugsweise eine Dicke im Bereich zwischen 10 und 100 nm.
  • Diese und andere Aspekte der Erfindung werden unter Bezugnahme auf die nachstehend beschriebene(n) Ausführungsform(en) erläutert und deutlich gemacht.
  • Es zeigt:
  • 1 eine schematische Querschnittsansicht, rechtwinklig zur Dickenrichtung einer erfindungsgemäßen Halbleitervorrichtung.
  • 2 bis 4 schematische Querschnittsansichten, rechtwinklig zur Dickenrichtung der in 1 gezeigten Vorrichtung in aufeinanderfolgenden Herstellungsstufen unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Die Figuren sind nicht maßstabsgerecht gezeichnet, insbesondere die Dimensionen in der Dickenrichtung wurden zum Zweck der Deutlichkeit größer dargestellt. Gleiche Bezugszeichen beziehen sich, soweit möglich, auf gleiche Regionen, und Regionen mit dem gleichen Leitfähigkeitstyp haben im Allgemeinen die gleiche Schraffur.
  • 1 ist eine schematische Querschnittsansicht, rechtwinklig zur Dickenrichtung einer erfindungsgemäßen Halbleitervorrichtung. Die Vorrichtung, eine sogenannte Durchbruchsdiode weist einen Halbleiterkörper 10 mit einem n++-Siliziumhalbleitersubstrat 11 und einer Reihe von Halbleiterregionen 1, 2, 3, 4 auf, die jeweils eine n++-Region 1, eine p-Region 2, eine p+-Region 3 und eine n++-Region 4 sind. Die Diode wird mit zwei Verbindungsleitern 5, 6 versehen. Während des Betriebs der Diode wird über diese Verbindungsleiter eine elektrische Spannung angelegt, und die Dicke und Dotierungskonzentration der zweiten und der dritten Halbleiterregion 2, 3 werden so gewählt, dass sie während des Betriebs verarmt sind.
  • Erfindungsgemäß befindet sich die erste Halbleiterregion 1 an der Oberfläche des Halbleiterkörpers 10, und die vierte Halbleiterregion 4 befindet sich auf der Seite des Substrats 11. In diesem Beispiel fällt die vierte Halbleiterregion mit diesem zusammen. Es wurde festgestellt, dass eine solche Vorrichtung eine besonders steile U-I-Kennlinie hat, auch bei einer Konstruktionsspannung von über 2 Volt, was die Vorrichtung nützlich und sogar sehr attraktiv als Alternative zur Zener-Diode macht, um Spannungsspitzen zu unterdrücken. Die Erfindung basiert auf der folgenden Erkenntnis. Eine Durchbruchsdiode kann als Bipolartransistor mit offener Basis angesehen werden. Im Falle einer Durchlassspannung und wenn der Aufbau der Diode unter Bezugnahme auf den in 1 gezeigten Aufbau umgekehrt wird, wie es bei der bekannten Vorrichtung der Fall ist, was bedeutet, dass die vierte Region 4 an die Oberfläche grenzt und die erste Region 1 an das Substrat 11 grenzt, dann ist die Grenzschicht zwischen der p-Region 2 und der n++-Region 1 in dem Bipolartransistor mit offener Basis leicht in Durchlassrichtung vorgespannt. Die n++-Region 4 dient dann als Kollektor des Transistors. Die p+-Region 3 dient als Basis, die p-Region 2 dient als Teil der Basis, und die obere n++-Region 1 bildet den Emitter. Falls die Durchschlagspannung zwischen Kollektor und Emitter des Transistors (BVCEO) niedriger niedriger ist als die Durchgreifspannung bei einer beliebigen Stromstärke, zeigt die Diode ein sogenanntes negatives Widerstandsverhalten. Ein Verhältnis zwischen der BVCEO und der Grenzschichtdurchbruchspannung(= BVCBO) ist: BVCEO = BVCBO/β1/n, wobei β die Stromverstärkung ist, die gleich dem Quotienten aus dem Basisstrom (ib) und dem Kollektorenstrom (ic) ist, und n einen Wert im Bereich zwischen 3 und 4 hat. Der Basisstrom wird durch die Rekombination von Löchern und Elektronen in der schwach dotierten p-Region 2 bestimmt. Bei der bekannten Diode kann die Stromverstärkung sehr hoch sein, da die Rekombination in dieser Region aufgrund der langen Rekombinationslebensdauer der Ladungsträger bei (Bulk-)Silizium sehr gering ist. Folglich ist die BVCEO gering. Bei einem Aufbau, der erfindungsgemäß umgekehrt wird (siehe 1), ist die obere n++-Region 1 nur notwendig, um in ausreichender Weise einen Kontakt mit dem Verbindungsleiter 6 herzustellen. Die obere n++-Region wirkt als Sperre für Löcher, aber sie kann so ausgeführt werden, dass sie sehr dünn ist. Das bedeutet, dass sich viele Löcher an der Schnittstelle zwischen Silizium und dem Verbindungsleiter 6 rekombinieren können. Simulationen haben gezeigt, dass als Ergebnis dessen die Stromverstärkung um einen Faktor bis zu 10 reduziert werden kann. Dies erklärt die extrem steile U-I-Kennlinie einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die nicht oder viel weniger von einem negativen Widerstandsverhalten betroffen ist. Außerdem ist die Diode sehr stabil.
  • Dotierungskonzentrationen, die sich für die erste, zweite, dritte und vierte Halbleiterregion 1, 2, 3, 4 eignen, betragen jeweils mindestens 1017 bis 1020 at/cm3, 1014 bis 1017 at/cm3, 1016 bis 1018 at/cm3 und 1017 bis 1020 at/cm3. In diesem Beispiel betragen die Dotierungskonzentrationen jeweils 5 × 1018, 1015, 1017 und 1018 at/cm3. Die Dicke der Regionen 1, 2, 3, 4 betragen jeweils 10 nm, 1 μm, 200 nm und 300 μm. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass die Dotierung der vierten Region 4 mindestens das Zehnfache der dritten Region 3 beträgt und die Dotierung der zweiten Region 2 weniger als ein Zehntel der Dotierung der dritten Region 3 beträgt. Falls die zweite Region 2 wie in diesem Beispiel eine p-Region ist, so gilt für die zweite und die dritte Region 2, 3, dass die Summe der Produkte aus Dicke und der Dotierungskonzentration circa 2·1012 at/cm3 beträgt.
  • In diesem Beispiel weist der Halbleiterkörper 10 eine nahezu quadratische Mesa 12 mit abgerundeten Ecken mit einer Fläche von 200 × 200 μm2 und eine Höhe von 2 μm auf, welche mindestens die erste, die zweite und die dritte Halbleiterregion 1, 2, 3 und in diesem Fall auch einen Teil der vierten Region 4 umfasst und deren Wände mit einer Isolierschicht 7, in diesem Fall einer 300 nm dicken Schicht aus Siliziumdioxid, bedeckt sind, über die sich der Verbindungsleiter 6 bis mindestens über die dritte Halbleiterregion 3 hinaus erstreckt. Folglich dient der Verbindungsleiter 6 auch als sogenannte Feldplatte 6, was insbesondere in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung verhindert, dass ein vorzeitiger Durchgriff in der Nähe des Randes der Mesa 12 erfolgt.
  • Eine vergleichsweise geringe Dicke zwischen 10 und 100 nm der ersten Halbleiterregion 1, die nur als niederohmiger Kontakt zwischen dem Verbindungsleiter 6 und der zweiten Halbleiterregion 2 dient, trägt auch zum Effekt der Erfindung bei. Gleiches gilt für die Tatsache, dass die erste Region 1 in diesem Beispiel einen Mischkristall aus Germanium und Silizium umfasst. Der vergleichsweise hohe Germaniumgehalt, in diesem Beispiel 25 Atom-%, kann insbesondere auf die oben genannte geringe Dicke der ersten Region 1 zurückgeführt werden.
  • Die beiden Verbindungsleiter 5, 6 weisen 10 nm AlSi, 100 nm TiW(N) und 0,5 μm Al auf. Die seitlichen Abmessungen des Halbleiterkörpers 10 sind circa 10 μm breiter als die Mesa 12.
  • 2 bis 4 sind schematische Querschnittsansichten, rechtwinklig zur Dickenrichtung der in 1 gezeigten Vorrichtung in aufeinanderfolgenden Stufen des Herstellungsprozesses unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Verfahrens. Es wird (siehe 2) von einem n-Typ-Si-Substrat 11 ausgegangen, das in diesem Fall eine vierte Halbleiterregion 4 bildet. Eine dritte Halbleiterregion 3 wird auf dem Substrat 11,4 durch Aufbringen einer Epitaxialschicht 3 aus p-Typ-Silizium, in diesem Fall mittels einer nichtselektiven Gasphasenepitaxie bei einer Temperatur von 700°C, gebildet. Anschließend wird eine zweite Halbleiterregion 2 in ähnlicher Weise durch Aufbringen einer p-Typ-Epitaxialschicht 2 aus Si gebildet. Als Nächstes wird eine erste Halbleiterregion 1 in der gleichen Weise durch Aufbringen einer n-Typ-Epitaxialschicht 1 aus Si gebildet. Während der Abscheidung der Epitaxialschicht 1 wird dem Gas, das zu diesem Zweck verwendet wird, eine Germanium-haltige Gasverbindung, zum Beispiel Germaniumhydrid (GeH4), in einer Konzentration zugegeben, dass die resultierende Epitaxialschicht 1 einen Germaniumgehalt von 25 Atom-% hat. Anschließend wird eine Maskierungsschicht 40 mittels CVD (= chemische Gasphasenabscheidung) aufgebracht, wonach die Maskierungsschicht mittels Fotolithografie strukturiert wird.
  • Als Nächstes (siehe 3) wird mittels Ätzen eine Mesa 12 gebildet, in diesem Fall mit Hilfe eines Plasmaätzverfahrens. Anschließend wird die Mesa 12 nach dem Entfernen der Maskierungsschicht 40 (siehe 4) mit einer Passivierungsschicht 7, in diesem Fall mit Siliziumdioxid, bedeckt, die mittels PECVD (= plasmaunterstützte chemische Gasphasenabscheidung) aufgebracht wird. In der Passivierungsschicht 7 auf der Mesa 12 wird mittels Fotolithografie und Ätzen eine Kontaktöffnung gebildet, und nach der zweiseitigen Metallisierung 5, 6, wie vorstehend beschrieben, ist die erfindungsgemäße Erfindung für die Endmontage bereit.
  • Die Erfindung ist nicht auf das hierin beschriebene Beispiel beschränkt, und im Anwendungsbereich der Erfindung sind für den Fachmann viele Varianten und Abweichungen möglich. Zum Beispiel können verschiedene Dicken, verschiedene (Halbleiter-)Materialien oder verschiedene Zusammensetzungen verwendet werden. Es ist auch möglich, alle Leitfähigkeitstypen durch den entgegengesetzten Leitfähigkeitstyp zu ersetzen.
  • Verschiedene Arbeitsschritte, die nicht für die Erfindung relevant sind, können auf andere Art und Weise durchgeführt werden, zum Beispiel kann eine durch Plasmaabscheidung erzeugte Oxidschicht auch durch Abscheidung aus der Gasphase erzeugt werden.
  • Schließlich wird angemerkt, dass die Anwendung der Vorrichtung und des erfindungsgemäßen Verfahrens nicht auf diskrete Vorrichtungen beschränkt ist. Andere (Halbleiter-)Bauteile können in den Halbleiterkörper integriert werden.

Claims (10)

  1. Halbleitervorrichtung, bestehend aus einem Halbleiterkörper (10), der ein Substrat (11) und einen Stapel aus einer ersten Halbleiterregion (1) eines ersten Leitfähigkeitstyps mit einer ersten Dotierungskonzentration, aus einer zweiten Halbleiterregion (2) mit einer zweiten Dotierungskonzentration, die niedriger ist als die erste Dotierungskonzentration, aus einer dritten Halbleiterregion (3) eines zweiten entgegengesetzten Leitfähigkeitstyps mit einer dritten Dotierungskonzentration, die zwischen der ersten und der zweiten Dotierungskonzentration liegt, aus einer vierten Halbleiterregion (4) des ersten Leitfähigkeitstyps mit einer vierten Dotierungskonzentration, die höher ist als die dritte Dotierungskonzentration, aufweist, wobei die erste und die vierte Halbleiterregion (1, 4) jeweils mit einem elektrischen Verbindungsleiter (5, 6) versehen werden, von denen sich der eine (5) auf der Seite des Substrats (11) und der andere an der Oberfläche des Halbleiterkörpers (11) befindet, wobei während des Betriebs der Vorrichtung über die Verbindungsleiter eine elektrische Spannung angelegt wird und wobei die Dicke und die Dotierungskonzentration der zweiten und der dritten Halbleiterregion (2, 3) so ausgewählt werden, dass diese während des Betriebs vollständig verarmt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Halbleiterregion (1) an die Oberfläche des Halbleiterkörpers (10) grenzt und sich die vierte Halbleiterregion (4) auf der Seite des Substrats (11) befindet.
  2. Halbleitervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Leitfähigkeitstyp der n-Leitfähigkeitstyp ist und die zweite Halbleiterregion vom zweiten Leitfähigkeitstyp ist.
  3. Halbleitervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Teile zumindest der zweiten und der dritten Halbleiterregion (2, 3), die sich an der Oberfläche des Halbleiterkörpers (10) befinden, mit einer elektrischen Isolierschicht (7) bedeckt sind, über die sich einer (6) der Verbindungsleiter (5, 6) erstreckt.
  4. Halbleitervorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei der Halbleiterkörper (10) Silizium umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Halbleiterregion (1) einen Mischkristall aus Silizium und Germanium umfasst.
  5. Halbleitervorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der ersten Halbleiterregion (1) zwischen 10 und 100 nm liegt.
  6. Verfahren zur Herstellung einer Halbleitervorrichtung, wobei ein Halbleiterkörper (10) mit einem Substrat (11) gebildet wird, welcher mit einem Stapel aus einer ersten Halbleiterregion (1) eines ersten Leitfähigkeitstyps mit einer ersten Dotierungskonzentration, aus einer zweiten Halbleiterregion (2) mit einer zweiten Dotierungskonzentration, die niedriger ist als die erste Dotierungskonzentration, aus einer dritten Halbleiterregion (3) eines zweiten entgegengesetzten Leitfähigkeitstyps mit einer dritten Dotierungskonzentration, die zwischen der ersten und der zweiten Dotierungskonzentration liegt, und aus einer vierten Halbleiterregion (4) des ersten Leitfähigkeitstyps mit einer vierten Dotierungskonzentration, die höher ist als die dritte Dotierungskonzentration, versehen wird, wobei die erste und die vierte Halbleiterregion (1, 4) jeweils mit einem elektrischen Verbindungsleiter (5, 6) versehen werden, über den während des Betriebs der Vorrichtung eine elektrische Spannung angelegt wird, und wobei die Dicke und die Dotierungskonzentration der zweiten Halbleiterregion (2) so ausgewählt werden, dass die zweite Halbleiterregion (2) während des Betriebs vollständig verarmt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Halbleiterregion (1) an der Oberfläche des Halbleiterkörpers (10) positioniert ist und die vierte Halbleiterregion auf der Seite des Substrats (11) positioniert ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der n-Typ als erster Leitfähigkeitstyp gewählt wird und die zweite Halbleiterregion (2) mit dem p-Leitfähigkeitstyp versehen wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass Teile zumindest der zweiten und der dritten Halbleiterregion (2, 3), die an die Oberfläche des Halbleiterkörpers grenzen, mit einer elektrischen Isolierschicht (7) versehen werden und einer (6) der Verbindungsleiter (5, 6) so geformt ist, dass er sich über die Isolierschicht (7) und über Teile zumindest der zweiten und dritten Halbleiterregion (2, 3), die an die Oberfläche grenzen, erstreckt.
  9. Verfahren nach Anspruch 6, 7 oder 8, wobei der Halbleiterkörper (10) aus Silizium besteht, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Halbleiterregion aus einem Mischkristall aus Silizium und Germanium besteht.
  10. Verfahren nach Anspruch 6, 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Halbleiterregion (1) eine Dicke zwischen 10 und 100 nm hat.
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