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DE60130116T2 - Modularer aufgebauter applikator für reflextherapie - Google Patents

Modularer aufgebauter applikator für reflextherapie Download PDF

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Publication number
DE60130116T2
DE60130116T2 DE60130116T DE60130116T DE60130116T2 DE 60130116 T2 DE60130116 T2 DE 60130116T2 DE 60130116 T DE60130116 T DE 60130116T DE 60130116 T DE60130116 T DE 60130116T DE 60130116 T2 DE60130116 T2 DE 60130116T2
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DE
Germany
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projections
head
bent
applicator
module
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60130116T
Other languages
English (en)
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DE60130116D1 (en
Inventor
Nikolay Grigorjevich Marinsky rajon Donetskaya obl. Lyapko
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE60130116D1 publication Critical patent/DE60130116D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE60130116T2 publication Critical patent/DE60130116T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H39/00Devices for locating or stimulating specific reflex points of the body for physical therapy, e.g. acupuncture
    • A61H39/04Devices for pressing such points, e.g. Shiatsu or Acupressure
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H39/00Devices for locating or stimulating specific reflex points of the body for physical therapy, e.g. acupuncture
    • A61H39/08Devices for applying needles to such points, i.e. for acupuncture ; Acupuncture needles or accessories therefor
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H2201/00Characteristics of apparatus not provided for in the preceding codes
    • A61H2201/16Physical interface with patient
    • A61H2201/1683Surface of interface
    • A61H2201/169Physical characteristics of the surface, e.g. material, relief, texture or indicia
    • A61H2201/1695Enhanced pressure effect, e.g. substantially sharp projections, needles or pyramids

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Description

  • Bereich der Technik
  • Die Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen, die in der Physiotherapie, insbesondere in der Reflextherapie, bei der Stimulierung spezifischer Reflexpunkte auf der Oberfläche des menschlichen Körpers, Anwendung finden, betrifft im Besonderen modular aufgebaute Applikatoren und kann in Heil- und Sportanstalten wie auch unter Hausbedingungen zur Reflextherapie eingesetzt werden, insbesondere wenn es notwendig ist, mit Nadeln auf die Epidermis des Patienten einzuwirken, während dieser Übungen ausführt, die mit großamplitudigen Schwüngen, Biegungen und Torsionen verbunden sind.
  • Vorheriger Stand der Technik
  • Die dem erfindungsgemäßen Applikator nächstliegende Lösung ist eine Vorrichtung, die aus dem Dokument DE 298 05 920 bekannt ist.
  • Weiterhin ist ein Applikator ( SU, A, 986422 ) bekannt, enthaltend ein elastisches Grundelement sowie daran angebrachte aus Kunststoff als ein Ganzes gegossene Moduln, von denen jeder jeweils einen Kopf und mit diesem als eine einheitliche Ganzheit ausgebildete und zu demselben senkrecht verlaufende Nadeln enthält, wobei im erwähnten Kopf mindestens eine Öffnung für das Befestigungselement vorgesehen ist.
  • Dadurch, dass die Moduln aus Kunststoff unter Anwendung einer verhältnismäßig kostspieligen Gusstechnologie gefertigt werden, wird eine ungenügend zuverlässige Verbildung der Nadeln mit dem Modulkopf, das heißt also die Möglichkeit deren eventuellen Bruchs, eine relative Massigkeit und Schwere des Moduls selbst, ungenügend dünne und spitze Nadeln sowie ein gewisses Unbehagen bei der Anwendung derartiger Applikatoren durch den Patienten bedingt. Durch die Tatsache, dass die Moduln aus Kunststoff gefertigt werden, wird auch die Unmöglichkeit deren Ausrüstung mit Befestigungselementen bedingt, die mit den Moduln eine einheitliche Ganzheit bilden, weil diese Befestigungselemente bei deren Umkrempeln auf die Oberfläche des Grundelementes des Applikators abbrechen bzw. keine genügend starre Verbindung des Moduls mit diesem Grundelement sicherstellen würden, was, seinerseits, den Einsatz von zusätzlichen Befestigungselementen erforderlich macht, wodurch die Technologie der Befestigung der Moduln auf dem Grundelement des Applikators verkompliziert wird und der Fertigungsvor gang sich deswegen nicht mechanisieren lässt. Dadurch, dass die Moduln aus Kunststoff gefertigt werden, wird die Möglichkeit nahezu ausgeschlossen, auf den ganzen Modul bzw. auf die Nadeln Metallüberzüge aufzutragen, weil es mit an und für sich bekannten Komplizierungen und Erschwernissen verbunden ist, während die auf den Kunststoff aufgetragenen Überzüge nicht haltbar sind und von diesem durch galvanische Ströme abgelöst werden, welche zwischen den Nadeln bzw. Moduln entstehen können, die aus verschiedenen Metallen gefertigt oder mit Überzügen aus verschiedenen Metallen versehen sind. Dadurch wird auch die Möglichkeit der Elektrophorese verhindert. Durch diese zwei genannten Tatsachen werden die Möglichkeiten der Reflextherapie erheblich eingeschränkt.
  • Kurze Offenbarung der Erfindung
  • Der Erfindung wurde die Aufgabe zu Grunde gelegt, den modular aufgebauten Applikator zu vervollkommnen, indem jeder Modul aus Metall ausgeführt und mit mindestens einem mit dem Kopf als ein Ganzes ausgeführten und zu diesem senkrecht ausgerichteten Befestigungselement versehen ist, was es möglich macht, die Moduln nach einem preiswerteren Verfahren, d. h. durch Stanzen, herzustellen und auf den Einsatz von separaten Befestigungselementen verzichten zu können, eine zuverlässige Verbindung der Nadeln und Befestigungselemente mit den Modulköpfen sicherstellt und den Nadelbruch verhindert, wodurch weiterhin die Möglichkeit geboten wird, die Moduln weniger massiv und die Nadeln dünner und schärfer auszuführen, beim Patienten eine behaglichere Wahrnehmung der Nadelwirkung ermöglicht, die Technologie der Modulbefestigung am Grundelement des Applikators vereinfacht und deren Mechanisierung ermöglicht, sowie weiterhin möglich macht, die Moduln aus verschiedenen Metallen auszuführen und die Möglichkeit bietet, auf die Moduln verschiedenartige widerstandsfähige Überzüge aus verschiedenen Stoffen aufzutragen.
  • Die gestellte Aufgabe wird dadurch gelöst, dass in einem modular aufgebauten Applikator nach Anspruch 1, enthaltend ein elastisches Grundelement und an diesem befestigte Moduln, die jeweils einen Kopf mit mindestens einer zu diesem senkrecht ausgerichteten Nadel aufweisen, gemäß der Erfindung die Moduln aus verschiedenen Metallen ausgeführt sind, während jeder von diesen mit mindestens einem Befestigungselement versehen ist, das mit dem Modulkopf ein Ganzes gebildet und von diesem in der gleichen Richtung wie die Nadel bzw. die Nadeln oder in der entgegen gesetzten Richtung abgebogen ist, wobei jedes Befestigungsele ment bzw. zusammen mit diesem jede Nadel durch das Grundelement des Applikators durchgelassen sind und jedes Befestigungselement auf die Oberfläche des Grundelementes abgebogen ist.
  • Dank dessen, dass die Moduln aus Metall ausgeführt werden, können die Befestigungselemente zweckmäßigerweise als eine einheitliche Ganzheit mit den Modulköpfen ausgebildet werden, während die Moduln nicht gegossen, sondern gestanzt werden können (z. B. durch Ausstanzen der Befestigungselemente und Nadeln im Körper des Modulkopfes und deren anschließendes Abbiegen vom Kopf weg). Die aus Metall bestehenden Nadeln und Befestigungselemente, die als ein Ganzes mit dem Kopf ausgestanzt werden, sind mit dem Kopf fest verbunden, daher brechen sie beim Abbiegen während der Modulfertigung und deren Befestigung am Grundelement des Applikators, wie auch unter der Einwirkung der Betriebsbelastungen bei deren Benutzung nicht ab. Dank Herstellung durch Stanzen können die Moduln weniger massiv, die Nadeln dünner und spitzer, und der Kopf ebenfalls dünner ausgebildet werden. Die Einwirkung der metallenen Nadeln ist wesentlich behaglicher für die Patienten. Außerdem wird dadurch die Technologie der Modulbefestigung am Grundkörper des Applikators vereinfacht, weil es hierbei nur notwendig ist, die Befestigungselemente über das Grundelement des Applikators durchzulassen und auf dessen Oberflächen hin abzubiegen, was ja auch mechanisiert werden kann, indem man für die Modulmontage Matrizen mit vorgegebener Lage in Bezug auf das Grundelement des Applikators einsetzt und für das Abbiegen der Befestigungselemente auf die Oberfläche des Grundelementes hin Rollen benutzt. Dank dessen, dass die Moduln metallisch, und mehr noch, aus verschiedenen Metallen ausgeführt werden, wird der Anwendungsbereich der Reflextherapie erweitert (neben der mechanischen Reizung der Epidermis des Patienten kommen auch galvanische Ströme zwischen den Nadeln bzw. Moduln, wie auch die Elektrophorese mit Übertragung von erforderlichen Spurenelementen von den Moduln in den Körper des Patienten zur Wirkung).
  • Die Befestigungselemente können in Gestalt mindestens eines Satzes im Kreis angeordneter Lamellen ausgebildet sein, hergestellt durch Treiben unter Anwendung eines konischen Durchtreibers, dank dessen mehrere Befestigungselemente kompakt angeordnet werden können, eine robustere Verbindung der Moduln mit dem Grundelement des Applikators erzielt und eine größere Fläche für die Unterbringung des Nadeln freigelassen werden kann, gleichzeitig aber sowohl die Fertigungstechnologie der Moduln als auch die Technologie deren Anbringung am Grundelement des Applikators verkompliziert werden.
  • Die Befestigungselemente, wie auch die Nadeln, können als dreieckige Vorsprünge ausgebildet sein, die im Kopfkörper in einem Abstand von dessen Umfang an zwei Seiten des jeweiligen Vorsprungs ausgestanzt und vom Kopf um dessen dritte Seite herum senkrecht zum Kopf in der gleichen Richtung oder in entgegen gesetzten Richtungen abgebogen sind.
  • Die Befestigungselemente und/bzw. die Nadeln können als dreieckige Vorsprünge ausgebildet sein, die im Kopfkörper, angefangen von dessen Umfang auf der einen Seite des Vorsprungs an, ausgestanzt und um die andere Seite des Vorsprungs herum in der gleichen Richtung oder in entgegen gesetzten Richtungen abgebogen sind, wobei die dritte Seite des Vorsprungs durch einen Teil der peripheren Kopfkante gebildet ist.
  • Dank Ausführung sowohl der Befestigungselemente als auch der Nadeln in Gestalt von oben erwähnten Vorsprüngen, im Besonderen mit den gleichen Abmessungen, erlaubt es, dieselben Bearbeitungsgänge bei der Fertigung sowohl der Befestigungselemente wie auch der Nadeln auf ein und denselben Fertigungseinrichtungen (Biege- und Schneidstempel) anzuwenden, wodurch die Technologie der Modulherstellung wesentlich vereinfacht wird. Die erstere Fertigungsvariante der Vorsprünge scheint etwas kompliziert, gleichzeitig aber auch zuverlässiger zu sein, während die zweite Fertigungsvariante einfacher, zugleich aber auch weniger zuverlässig ist. Die Ausführung der Vorsprünge ein und desselben Moduls in zwei Varianten gestattet es, auf eine größere Anzahl der Befestigungselemente bzw. Nadeln zu kommen, ohne hierfür die Kopfabmessungen vergrößern zu müssen. Dank dessen, dass alle Vorsprünge, sowohl diejenigen, die als Nadeln, als auch diejenigen, die als Befestigungselemente dienen, in ein und derselben Richtung abgebogen werden, wird die Modulherstellung zwar vereinfacht, dies macht aber ein Durchlassen sämtlicher Vorsprünge über das Grundelement erforderlich, wodurch das letztere geschwächt wird, außerdem werden die Belastungen beim Einsatz des Applikators nicht durch den Kopf, sondern nur durch die Befestigungselemente aufgenommen, was die Möglichkeit reell macht, dass die Befestigungselemente sich vom Kopf trennen oder aber die Verbindung zwischen dem Modul und dem Grundelement des Applikators geschwächt wird. Durch das Abbiegen der Vorsprünge in entgegen gesetzten Richtungen wird die Technologie der Modulfertigung zwar etwas verkompliziert, dabei sollen aber nicht alle Vorsprünge, sondern nur die Befestigungselemente über das Grundelement des Applikators durchgelas sen werden, außerdem werden auch die beim Einsatz des Applikators auftretenden Belastungen durch den ganzen Kopf, und nicht nur durch die Befestigungselemente aufgenommen.
  • Der Modul kann in Gestalt eines Dreiecks mit gerad- bzw. krummlinigen konkaven Seiten, und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgebildet sein, gebildet durch dessen rechtwinklig abgebogenen Spitzen.
  • Es soll angemerkt werden, dass die Dreiecke gleichseitig bzw. gleichschenklig bzw. unregelmäßig sein können. Die gleichseitigen Dreiecke gewährleisten eine gleichmäßige Nadelanordnung auf einem Applikator mit flachem Grundelement, während die gleichschenkligen und die unregelmäßigen Dreiecke für dasselbe auf einem Applikator mit krummlinigem Grundelement sorgen.
  • Der Modul kann in Gestalt eines Rhombus, und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgebildet sein, gebildet durch die rechtwinklig abgebogenen spitzwinkligen Rhombusspitzen.
  • Der Modul kann in Gestalt eines Sechsecks mit zwei spitzwinkligen Spitzen, und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgebildet sein, gebildet durch dessen rechtwinklig abgebogenen spitzwinkligen Spitzen.
  • Dadurch, dass die Vorsprünge als spitzwinklige Spitzen einer geometrischen Figur ausgebildet sind, wird deren Verbindung mit dem Kopf robuster, des weiteren wird vom technologischen Fertigungsprozess der Modulherstellung die Bearbeitungsoperation Herausstanzen der Vorsprünge im Kopfkörper ausgeschlossen, das erfordert aber zusätzliche Vorsprünge, die im Kopfkörper auszustanzen sind, weil die als Spitzen der vorstehend erwähnten geometrischen Figuren ausgebildeten Vorsprünge entweder als Befestigungselemente oder als Nadeln funktionieren können.
  • Des weiteren kann jeder Modul in Gestalt eines Vierecks mit darin ausgestanzten und an dessen zwei gegenüber liegenden Seiten nach außen hin hervortretenden und aneinander eng anliegenden dreieckigen Strahlen ausgebildet sein, und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. der Befestigungselemente sind als dreieckige Vorsprünge ausgeführt, gebildet durch die erwähnten Strahlen bzw. deren Enden, die vom Modulkopf in entgegen gesetzten Richtungen abgebogen sind, oder aber durch die Enden dieser Strahlen, die in derselben Richtung abgebogen sind.
  • Außerdem kann jeder Modul in Gestalt eines Vierecks mit darin ausgestanzten und an dessen zwei gegenüber liegenden Seiten nach außen hin hervortretenden dreieckigen Strahlen ausgebildet sein, die in den Abständen zwischen diesen angeordnet sind, und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. der Befestigungselemente sind als dreieckige Vorsprünge ausgeführt, gebildet durch die erwähnten Strahlen bzw. deren Enden.
  • Dadurch, dass die Strahlen mit Abständen zwischen ihnen angeordnet sind, wird jedwede Möglichkeit des Durchschneidens des Grundelementes des Applikators bei deren Durchlassen über dieses, d. h. die Abtrennung einzelner Abschnitte des Grundelementes des Applikators von dessen restlichem Teil an den Stellen der Modulbefestigung weitgehend ausgeschlossen, was eigentlich zur Materialeinsparung zwischen den benachbarten Vorsprüngen beiträgt, hierbei nehmen aber die Modulabmessungen zu, und die Biegsamkeit des Applikators wird vermindert. Dadurch, dass die Strahlen eng aneinander angeordnet werden, wird ein Durchschneiden des Grundelementes des Applikators nur in dem Fall ausgeschlossen, wenn die Vorsprünge in entgegen gesetzten Richtungen abgebogen werden. Dank einer solchen Anordnung der Strahlen können die Abmessungen der Moduln vermindert und, demzufolge, die Biegsamkeit des Applikators vergrößert werden.
  • Dabei können an den gegenüber liegenden Seiten des Vierecks jeweils zwei Vorsprünge ausgeführt sein, von denen zwei entlang der einen Diagonale befindlichen Vorsprünge zur einen Seite hin, und zwei entlang der anderen Diagonale angeordneten Vorsprünge zur anderen Seite hin abgebogen sind, bzw. an den gegenüber liegenden Seiten des Vierecks können auch jeweils drei Vorsprünge ausgebildet sind, von denen die zentral gelegenen Vorsprünge zur einen Seite hin, und die am Rande befindlichen Vorsprünge – zur anderen Seite hin abgebogen sind.
  • Die einen Vorsprünge der genannten Figuren können als Nadeln dienen, während die anderen als Befestigungselemente funktionieren, so dass auf zusätzliche Vorsprünge verzichtet werden kann.
  • Weiterhin sollte hervorgehoben werden, dass in einem Modul mit zwei Vorsprüngen an den gegenüber liegenden Seiten des Dreiecks die Vorsprünge symmetrisch zur Achse des Rechtecks bzw. symmetrisch zu dessen Mittelpunkt abgebogen werden können. Im letzteren Fall wird eine starrere Befestigung der Moduln am Grundelement des Applikators sichergestellt.
  • Außerdem kann der Modul in Gestalt eines Sternes mit mehreckiger bzw. kreisförmiger bzw. ovaler Grundfläche mit mindestens drei aus der Grundfläche herausragenden und aneinander eng anliegenden dreieckigen Strahlen ausgebil det sein, wobei mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt ist, gebildet durch die vom Kopf in der einen Richtung hin abgebogenen Strahlenden oder aber in entgegen gesetzten Richtungen abgebogenen Strahlen oder deren Enden.
  • Des weiteren kann jeder Modul in Gestalt eines Sternes mit mehreckiger bzw. kreisförmiger bzw. ovaler Grundfläche mit mindestens drei aus dieser herausragenden dreieckigen Strahlen ausgebildet sein, die in einem Abstand zu einander angeordnet sind, wobei mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt sein kann, gebildet durch diese Strahlen oder deren Enden, die vom Kopf in der einen Richtung bzw. in entgegen gesetzten Richtungen hin abgebogen sind.
  • Dank einer derartigen Modulausführung wird eine starre Verbindung der Vorsprünge mit dem Modulkopf sichergestellt. Dadurch, dass die Strahlen in einem Abstand zueinander angeordnet sind, wird jedwede Möglichkeit eines Durchschneidens des Grundelementes des Applikators mit den Vorsprüngen bei deren Durchlassen über das Grundelement ausgeschlossen. Dank einer engen Anordnung der Strahlen zueinander wird ein Durchschneiden des Grundelementes des Applikators nur in dem Fall ausgeschlossen, wenn die Strahlen in entgegen gesetzten Richtungen oder aber auch in derselben Richtung hin abgebogen werden, dabei aber durch die abgebogenen Strahlenenden gebildet sind. Wenn der Stern drei solche Strahlen aufweiset, sind keine zusätzlichen Vorsprünge mehr erforderlich, sollten die Sterne aber mehr Strahlen besitzen, so ist es nicht mehr nötig, weil die einen Vorsprünge als Nadeln, und die anderen – als Befestigungselemente funktionieren können.
  • Der Modul kann in Gestalt eines Kreises bzw. eines Ovals bzw. eines regelmäßigen bzw. unregelmäßigen Mehrecks mit mittiger Öffnung ausgebildet sein, wobei zwischen dem Umfang des Kopfes und der Öffnung eine schmale Überbrückung bestehen bleibt und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt werden kann, die aus der mittigen Öffnung in Richtung des Kopfmittelpunktes des Moduls hin hervortreten und aneinander eng anliegen, wobei mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt sein kann, gebildet durch die vom Modulkopf in entgegen gesetzten Richtungen abgebogenen dreieckigen Strahlen oder die Enden derselben oder aber durch die in der gleichen Richtung abgebogenen Enden dieser Strahlen.
  • Jeder Modul kann weiterhin in Gestalt eines Kreises bzw. eines Ovals bzw. eines regelmäßigen bzw. unregelmäßigen Mehrecks mit mittiger Öffnung ausgebildet sein, wobei zwischen dem Umfang des Kopfes und der Öffnung eine schmale Überbrückung bestehen bleibt und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt werden kann, die aus der mittigen Öffnung in Richtung des Kopfmittelpunktes des Moduls hin hervortreten und in einem Abstand zueinander angeordnet sind, wobei mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt sein kann, gebildet durch die vom Modulkopf in derselben Richtung hin bzw. in entgegen gesetzten Richtungen abgebogenen dreieckigen Strahlen oder die Enden dieser Strahlen.
  • Dank einer derartigen Modulausführung wird eine bedeutende Anzahl der Befestigungselemente und/oder Nadeln bei verhältnismäßig geringen Modulabmessungen und deren geringer Masse gewährleistet. Dadurch, dass die in einem Abstand zueinander angeordneten bzw. eng aneinander anliegenden Strahlen bzw. deren Enden in derselben Richtung oder aber in entgegen gesetzten Richtungen hin abgebogen werden, wird ein Durchschneiden des Grundelementes des Applikators mit den Vorsprüngen der Moduln ausgeschlossen, wie es vorstehend für die anderen Ausführungsformen der Moduln bereits angegeben wurde.
  • Dabei kann jeder Modul mit mittiger Öffnung mit vom Kopfumfang her nach außen hin hervortretenden und eng aneinander liegenden Strahlen ausgeführt und mit zusätzlichen dreieckigen Vorsprüngen versehen sein, gebildet durch die vom Kopf in einer Richtung abgebogenen Enden dieser Strahlen, oder durch in entgegen gesetzten Richtungen abgebogenen Strahlen bzw. deren Enden, oder aber kann jeder Modul mit vom Kopfumfang her hervortretenden dreieckigen Strahlen, die in einem Abstand zueinander angeordnet sind, sowie mit zusätzlichen dreieckigen Vorsprüngen ausgeführt sein, gebildet durch vom Kopf in derselben Richtung bzw. in entgegen gesetzten Richtungen abgebogene Strahlen bzw. deren Enden.
  • Dank dessen, dass der Modul mit zusätzlichen Vorsprüngen versehen wird, wird die Anzahl der Nadeln und/oder der Befestigungselemente vergrößert – unter Beibehaltung der Modulabmessungen.
  • Dadurch, dass die in einem Abstand zueinander angeordneten bzw. eng aneinander liegenden nach außen hervortretenden Vorsprünge bzw. deren Enden in derselben Richtung bzw. in entgegen gesetzten Richtungen abgebogen sind, wird ein Durchschneiden des Grundelementes des Applikators durch die Vorsprünge der Moduln ausgeschlossen, wie es vorhergehend für andere Ausführungsformen der Moduln bereits ausgeführt wurde.
  • Die Moduln in jeder der vorstehend erwähnten Ausführungsformen – mit abgebogenen Spitzen der geometrischen Figuren, mit Vorsprüngen am Umfang – können zusätzliche, im Kopfkörper ausgestanzte Vorsprünge aufweisen, wodurch die Anzahl der Nadeln und/oder der Befestigungselemente vergrößert wird.
  • Jeder Modul kann aus zwei an den gegenüberliegenden Oberflächen des Grundelementes des Applikators übereinander angeordneten und miteinander verbundenen Halbmoduln mit Köpfen von gleicher Form und mit gleichen Abmessungen zusammensetzt sein, wobei der eine Halbmodul mit Nadeln, und der andere Halbmodul mit Befestigungselementen in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen versehen sein kann, die als ein Ganzes mit den Halbmodulköpfen ausgeführt sind, in einem Abstand zueinander stehen und von den Köpfen rechtwinklig in derselben Richtung abgebogen sind, wobei die Vorsprünge mindestens eines Halbmoduls über das Grundelement des Applikators und die Abstände zwischen den Vorsprüngen des anderen Halbmoduls durchgelassen und zur Oberfläche des letzteren hin abgebogen sind, während das Abstandsmaß zwischen den Vorsprüngen der Halbmoduln unter der Bedingung der Beibehaltung des Stoffes des Grundelementes zwischen den benachbarten Vorsprüngen gewählt wurde.
  • Dank einer derartigen Ausführungsform des Applikators wird eine starrere Verbindung der Moduln mit dem Grundelement des Applikators sichergestellt. Die Halbmoduln sind gegenseitig austauschbar, d. h. jeder Halbmodul kann entweder die Nadeln oder die Befestigungselemente tragen, weil sie beide nach derselben Technologie gefertigt werden. Die Befestigung der Moduln am Grundelement des Applikators wird hierdurch um einiges komplizierter, weil es notwendig ist, die beiden Halbmoduln in bestimmter Lage gegeneinander zu positionieren.
  • Dabei können die Halbmoduln in Gestalt von zwei gleichseitigen Dreiecken mit geradlinigen oder konkaven Seiten und mit dreieckigen Vorsprüngen in Gestalt von vom Kopf in derselben Richtung rechtwinklig abgebogenen Spitzen der Dreiecke ausgebildet sein, wobei das eine Dreieck in seiner Ebene in Bezug auf das benachbarte Dreieck um 60° geschwenkt ist.
  • Dank einer derartigen Ausführungsform der Halbmoduln wird eine starrere Verbindung der Vorsprünge mit den Köpfen, folglich, eine starrere Verbindung zwischen den Halbmoduln und, demzufolge, eine starrere Verbindung zwischen den Moduln und dem Grundelement des Applikators sichergestellt.
  • Die Halbmoduln können kreisförmig bzw. oval bzw. mehreckig ausgebildet sein – mit vom Umfang der Köpfe her hervortretenden und von diesen abgebogenen dreieckigen Vorsprüngen.
  • Derartige Halbmoduln bieten die Möglichkeit, die Nadelndichtheit zu erhöhen und die Anzahl der Befestigungselemente zu vergrößern.
  • Dabei kann der mit den Nadeln ausgestattete Halbmodul mit mittiger Öffnung ausgeführt und mit zusätzlichen Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen versehen sein, die aus der mittigen Öffnung in Richtung zum Mittelpunkt des Halbmodulkopfes hervortreten und vom Kopf in derselben Richtung abgebogen sind, wie auch die Nadeln des Moduls.
  • Dies trägt zusätzlich zur Erhöhung der Nadelndichtheit im Applikator bei.
  • Jeder der Halbmoduln kann mit mittiger Öffnung ausgebildet sein, wobei zwischen dem Kopfumfang und der mittigen Öffnung eine schmale Überbrückung besteht, sowie dreieckige Vorsprünge aufweisen, deren Spitzen aus der mittigen Öffnung zum Mittelpunkt des Kopfes hin hervortreten und von dem letzteren abgebogen sind.
  • Dank einer derartigen Modulausführung kann eine höhere Nadelndichtheit sowie eine größere Anzahl der Befestigungselemente sichergestellt werden – bei verhältnismäßig klein gehaltenen Modulabmessungen und deren geringer Masse.
  • Dabei kann der mit den Nadeln ausgestattete Halbmodul mit zusätzlichen Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen versehen sein, die aus dem Kopfumfang nach außen hin hervortreten und in derselben Richtung abgebogen sind, wie auch die Nadeln des Moduls.
  • Dadurch wird die Anzahl der Nadeln an einem Modul vergrößert, weil die Dichtheit deren Anordnung am Applikator unter Beibehaltung der Modulabmessungen erhöht wird.
  • Die dreieckigen Vorsprünge bei allen Ausführungsformen der Moduln können ausgedehnt ausgebildet sein, mit krummlinigen konkaven oder konvexen Seiten.
  • Dadurch werden die Nadeln dünner und spitzer.
  • Bei diversen Ausführungsformen der Halbmoduln können deren Vorsprünge über das Grundelement des Applikators in entgegen gesetzten Richtungen durchgelassen werden. Dadurch wird zwar das Grundelement des Applikators geschwächt, allerdings werden aber Befestigungselemente bei der Benutzung des Applikators entlastet.
  • Die mit Nadeln ausgestatteten Halbmoduln, mit Ausnahme derjenigen, die mit mittigen Öffnungen versehen sind, können mit zusätzlichen Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen ausgerüstet sein, die im Kopfkörper in einem Abstand von dessen Umfang ausgestanzt und vom Kopf rechtwinklig in derselben Richtung, wie auch die Nadeln des Moduls, abgebogen sind.
  • Dies ermöglicht es, die Anzahl der Nadeln zu vergrößern, wobei die Modulabmessungen beibehalten bleiben.
  • Die Anzahl der Vorsprünge kann groß sein, wodurch die Möglichkeit geboten wird, die Nadelndichtheit im Applikator zu erhöhen und/oder die Anzahl der Befestigungselemente zu vergrößern, mit zunehmender Vergrößerung der Anzahl der Vorsprünge nehmen aber die Abmessungen der Köpfe der Halbmoduln zu, was folglich zur Verminderung der Biegsamkeit des Applikators führt.
  • Zweckmäßigerweise kann die Anzahl der Vorsprünge, die als Nadeln funktionieren, von einem bis sieben betragen.
  • Weiterhin sollte hervorgehoben werden, dass die Nadeln als in den Köpfen der Moduln bzw. Halbmoduln befestigte Stäbe, Nägel oder Reißzwecken, und die Befestigungselemente – als in den Köpfen der Moduln bzw. Halbmoduln befestigte Plättchen ausgeführt sein können.
  • Das Wesen der Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert, von denen 1 den Applikatormodul mit zwei dreieckigen Vorsprüngen vor dem Abbiegen der Vorsprünge vom Kopf weg in Draufsicht; 2 – den Applikatormodul nach dem Abbiegen der Vorsprünge in entgegen gesetzten Richtungen hin in Draufsicht; 3 – schematisch den Einbau des Moduls ins Grundelement in Seitenansicht gem. 2; 4 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit Modul gem. 2 im Schnitt AA; 5 – eine Matrize für die gegenseitige Anordnung der Moduln in Draufsicht; 6 – eine Vorrichtung für den Einbau der Moduln ins Grundelement des Applikators im Querschnitt; 7 – schematisch den Aufbau des modularen Applikators mit den Moduln, von denen einer in 2 dargestellt ist; 8 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit einem mit zwei Vorsprüngen (Befestigungselement und Nadel) versehenen Modul, die in derselben Richtung hin abgebogen sind, Schnitt entlang der Nadel; 9 – schematisch den Lamellensatz im Querschnitt; 10 – den Modul mit vier Nadeln und Befestigungselementen in Gestalt eines Satzes von Lamellen, gefertigt durch Strecken unter Anwendung eines konischen Durchtreibers, in Draufsicht; 11 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit Modul gem. 9 vor dem Abbiegen der Lamellen, Ansicht des Moduls in Richtung des Zeigers B gem. 10; 12 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit auf die Oberfläche dessen Grundelementes hin abgebogenen Lamellen; 13 – den Applikatormodul mit zwei Befestigungselementen in Gestalt von Vorsprüngen, ausgestanzt im Kopfkörper in einem Abstand von dessen Umfang, sowie mit zwei Nadeln in Gestalt von Vorsprüngen, ausgestanzt am Kopfumfang, vor dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 14 – dasselbe, allerdings nach dem Abbiegen der Vorsprünge; 15 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators, Ansicht des Moduls in Richtung des Zeigers C gem. 14; 16 – den Applikatormodul mit zwei Nadeln in Gestalt von Vorsprüngen, ausgestanzt im Kopfkörper in einem Abstand von dessen Umfang, und mit zwei Befestigungselementen in Gestalt von Vorsprüngen, ausgestanzt am Kopfumfang, vor dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 17 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators, im Schnitt DD durch den Modul gem. 16; 18 – den Applikatormodul in Gestalt eines Dreiecks mit geradlinigen Seiten, mit Befestigungselementen in Gestalt dessen abgebogenen Spitzen und Nadeln in Gestalt von im Kopfkörper ausgestanzten Vorsprüngen, vor dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 19 – dasselbe, allerdings nach dem Abbiegen der Vorsprünge, Ansicht in Richtung des Pfeils E gem. 18; 20 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit dem in 18, 19 dargestellten Modul, Ansicht in Richtung des Pfeils E gem. 18; 21 – den Applikatormodul in Gestalt eines Dreiecks mit konkaven Seiten, mit Nadeln in Gestalt von dessen abgebogenen Spitzen und Befestigungselementen in Gestalt von im Kopfkörper ausgestanzten Vorsprüngen, vor dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 22 – dasselbe, allerdings nach dem Abbiegen der Vorsprünge, Ansicht in Richtung des Pfeils F gem. 21; 23 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit dem in 21, 22 dargestellten Modul, Ansicht in Richtung des Pfeils F gem. 18; 24 – den Applikatormodul in Gestalt eines Rhombus mit Nadeln in Gestalt von dessen zwei abgebogenen spitzwinkligen Spitzen und mit Befestigungselementen in Gestalt von im Kopfkörper ausgestanzten Vorsprüngen, vor dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 25 – dasselbe, allerdings nach dem Abbiegen der Vorsprünge, Ansicht in Richtung des Pfeils G gem. 24; 26 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit dem in 24, 25 dargestellten Modul, Ansicht in Richtung des Pfeils G gem. 24; 27 – den Applikatormodul in Gestalt eines Rechtecks mit zwei Vorsprüngen an dessen gegenüber liegenden Seiten, vor dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 28 – dasselbe, allerdings nach dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 29 – dasselbe, allerdings nach dem Abbiegen der Vorsprünge, Ansicht in Richtung des Pfeils H gem. 27; 30 – den Applikatormodul in Gestalt eines Rechtecks mit drei Vorsprüngen an dessen gegenüber liegenden Seiten, vor dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 31 – dasselbe, allerdings nach dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 32 – dasselbe, allerdings nach dem Abbiegen der Vorsprünge, Ansicht in Richtung des Pfeils I gem. 31; 33 – den Applikator mit dem in 30 bis 32 dargestellten Modul, mit einer Scheibe zwischen den abgebogenen Vorsprüngen und dem Grundelement des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils I gem. 31; 34 – dasselbe, Ansicht in Richtung des Pfeils J gem. 33; 35 – den Applikatormodul mit zwei Vorsprüngen in einem Abstand vom Kopfumfang und zwei Vorsprüngen am Kopfumfang, in Draufsicht; 36 – dasselbe, allerdings mit in derselben Richtung abgebogenen Vorsprüngen, Ansicht in Richtung des Pfeils K gem. 35; 37 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils K gem. 35; 38 – den Applikatormodul mit einem Kopf in Gestalt eines Rechtecks mit zwei Vorsprüngen an dessen gegenüber liegenden Seiten, in Draufsicht; 39 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit dem in 38 dargestellten Modul, im Schnitt LL gem. 38; 40 – den Applikatormodul mit einem Kopf in Gestalt eines Sechsecks mit zwei Vorsprüngen in Gestalt dessen abgebogenen spitzwinkligen Spitzen sowie mit zwei Vorsprüngen in einem Abstand von dessen Umfang, in Draufsicht; 41 – dasselbe, allerdings mit abgebogenen Vorsprüngen, Ansicht in Richtung des Pfeils M gem. 40; 42 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit dem in 40 und 42 dargestellten Modul, Ansicht in Richtung des Pfeils M gem. 40; 43 – dasselbe, allerdings mit einer Scheibe zwischen den abgebogenen Befestigungselementen und der Oberfläche des Grundelementes des Applikators; 44 – den Applikatormodul mit kreisförmigem Kopf, mit Vorsprüngen am Kopfumfang und einem Vorsprung im Mittelpunkt des Kopfes, in Draufsicht; 45 – dasselbe, allerdings mit abgebogenen Vorsprüngen; 46 – dasselbe, Ansicht in Richtung des Pfeils N gem. 45; 47 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit dem in 44 bis 46 dargestellten Modul und einer Scheibe zwischen den abgebogenen Vorsprüngen und dem Grundelement des Applikators, Grundelement bedingt verschoben, in Draufsicht; 48 – dasselbe, Ansicht in Richtung des Pfeils O gem. 47; 49 – den Applikatormodul in Gestalt eines Sechsecks mit dreieckigen Vorsprüngen, deren Basisseiten an den Mittenabschnitten der Sechsecksseiten gelegen sind, in Draufsicht; 50 – dasselbe, allerdings mit abgebogenen Vorsprüngen, in Draufsicht; 51 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils P gem. 50; 52 – den Applikatormodul in Gestalt eines Sechsecks mit dreieckigen Vorsprüngen, deren Basisseiten an den Mittenabschnitten der Sechsecksseiten gelegen sind, und mit Vorsprüngen am Umfang der mittigen Öffnung im Kopf, in Draufsicht; 53 – dasselbe, allerdings mit abgebogenen Vorsprüngen; 54 – Ansicht in Richtung des Pfeils Q gem. 53; 55 bis 57 – Applikatormoduln in Gestalt von sechseckigen Sternen, in Draufsicht; 58 – dasselbe, allerdings mit Vorsprüngen in Gestalt von abgebogenen Strahlen des Sternes, in Draufsicht; 59 – dasselbe, allerdings mit Vorsprüngen in Gestalt von abgebogenen Enden des Strahlen, in Draufsicht; 60 – den Applikatormodul in Gestalt eines Kreises mit mittiger Rundöffnung, an deren Umfang Vorsprünge ausgebildet sind, in Draufsicht; 61 – dasselbe, allerdings mit in entgegen gesetzten Richtungen abgebogenen Vorsprüngen, in Draufsicht; 62 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils R gem. 61; 63 – den in 60 dargestellten Modul mit in derselben Richtung hin abgebogenen Vorsprüngen; 64 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils S gem. 63; 65 – die Halbmoduln in Gestalt von Dreiecken, in Draufsicht; 66 – schematisch die Aufstellung der Halbmoduln gem. 65 auf das Grundelement des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils T; 67 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit dreieckigen Halbmoduln; 68 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit einem über sein Grundelement durchgelassenen Halbmodul, in Seitenansicht; 69 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit Halbmoduln in Gestalt von Dreiecken mit konkaven Seiten und mittigen Öffnungen, in Draufsicht; 70 – die Halbmoduln in Gestalt von Sternen, in Draufsicht; 71 – dasselbe, allerdings mit abgebogenen Vorsprüngen, in Draufsicht; 72 – schematisch die Aufstellung der Halbmoduln gem. 70 und 71 auf das Grundelement des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils U gem. 71; 73 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit den angebrachten Moduln gem. 70, 71, in Draufsicht; 74 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit den angebrachten Moduln gem. 70, 71, in Seitenansicht; 75 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit den angebrachten Moduln gem. 70, 71, mit einem über das Grundelement durchgelassenen Halbmodul, in Seitenansicht; 76 – den Halbmodul in Gestalt eines Sternes mit zusätzlichen Nadeln, ausge führt im Kopfkörper, in Draufsicht; 77 – den Halbmodul in Gestalt eines Sternes mit zusätzlichen Nadeln, ausgeführt an der mittigen Öffnung des Kopfes, in Draufsicht; 78 – die Halbmoduln in Gestalt von Kreisen mit mittigen Öffnungen, an denen Vorsprünge ausgeführt sind, in Draufsicht; 79 – dasselbe, allerdings mit abgebogenen Vorsprüngen, in Draufsicht; 80 – schematisch die Aufstellung der in 79 dargestellten Halbmoduln auf das Grundelement des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils V gem. 79; 81 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit den in 80 gezeigten Halbmoduln, in Seitenansicht; 82 – Ansicht in Richtung des Pfeils W gem. 81; 83 – die Halbmoduln in Gestalt von Kreisen mit mittigen Öffnungen, an denen Vorsprünge ausgeführt sind, und zusätzlichen Vorsprüngen am Umfang eines der Moduln, in Draufsicht; 84 – dasselbe, allerdings mit abgebogenen Vorsprüngen, in Draufsicht; 85 – die Aufstellung der Halbmoduln auf das Grundelement des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils X gem. 84; 86 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators mit den in 85 dargestellten Halbmoduln, in Seitenansicht; 87 – die Halbmoduln in Gestalt von Sechsecken mit mittigen sechseckigen Öffnungen, an deren Seiten Vorsprünge ausgebildet sind, in Draufsicht; 89 – einen teilweisen Ausschnitt des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils Y gem. 88; 90 – schematisch die Aufstellung der in 87 und 88 dargestellten Halbmoduln auf das Grundelement des Applikators, in Draufsicht; 91 – dasselbe, allerdings in Seitenansicht, Schnitt ZZ; 92 – schematisch die gegenseitige Anordnung auf dem Grundelement des Applikators der als Dreiecke mit Vorsprüngen in Gestalt von abgebogenen Spitzen der Dreiecke und drei im Kopfkörper ausgebildeten Vorsprüngen ausgeführten Moduln, in Draufsicht; 93 – schematisch die gegenseitige Anordnung auf dem Grundelement des Applikators der als Dreiecke mit Vorsprüngen in Gestalt von abgebogenen Spitzen der Dreiecke und drei im Kopfkörper ausgebildeten Vorsprüngen ausgeführten Moduln, in Draufsicht; 94 – schematisch die gegenseitige Anordnung auf dem Grundelement des Applikators der Moduln in Gestalt von Sechsecken mit mittigen Öffnungen sowie mit als aus diesen Öffnungen abgebogene Strahlen ausgeführten Vorsprüngen, sowie der Moduln in anderer Form, in Draufsicht; 95 – den kreisförmigen Halbmodul für den in 94 dargestellten Applikator mit einer Nadel und zwei Öffnungen zum Vernieten, in Draufsicht; 96 – den kreisförmigen Halbmodul mit zwei Öffnungen zum Vernieten, in Draufsicht; 97 – schematisch die Aufstellung der in 95, 96 dargestellten Moduln auf das Grundelement des Applikators, in Seitenansicht; 98 – den rhombusförmigen Halbmodul mit zwei Köpfen und zwei Befestigungselementen, in Draufsicht; 99 – den rhombusförmigen Halbmodul mit einem Kopf und zwei Befestigungselementen.
  • Der modular aufgebaute Applikator enthält einen Modul mit Kopf 1 (1) mit einer Nadel und einem Befestigungselement, die im Kopfkörper 1 als ein Ganzes mit diesem ausgeführt sind in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen, jeweils 2 und 3, die vom Kopf 1 rechtwinklig in entgegen gesetzten Richtungen (2, 3) abgebogen sind, wobei die Vorsprünge 2 und 3 im Kopfkörper 1 an zwei Seiten 2 und 3 ausgestanzt und vom Kopf 1 nach der dritten Seite, d. h. der Basisseite 6 des Vorsprungs 2 bzw. 3 (1) abgebogen sind. Das Befestigungselement, d. h. der dreieckige Vorsprung 3, ist über das Grundelement 7 des Applikators (3) durchgelassen und mit Andruck zu der Oberfläche des Grundelementes des Applikators abgebogen (4), die dem Modulkopf gegenüber liegt.
  • Die Moduln werden, zum Beispiel, auf Stanz- und Biegemaschinen nach einem an und für sich bekannten Verfahren hergestellt. Für den Einbau der Moduln ins Grundelement des Applikators werden zwei Matrizen (5 und) mit der Form der Vorsprünge 2 und 3 entsprechenden Öffnungen 10 und 11 benutzt. Die gegenseitige Anordnung der Öffnungen 10 in der Matrize 8 entspricht der erforderlichen Anordnung der Nadeln (Vorsprünge 2) im Applikator, und die gegenseitige Anordnung der Öffnungen 11 – der erforderlichen Anordnung der Befestigungselemente (Vorsprünge 3) an der Matrize 9. Die Moduln werden mit den Vorsprüngen 2 in die Öffnungen 10 der Matrize 8 eingelegt, darauf kommt das Grundelement 7, und auf das Grundelement 7 die Matrize 9 auf die Weise, dass deren Öffnungen 11 der gegenseitigen Anordnung der Vorsprünge 3 entsprechen. Die Matrize 9 wird unter Druck zur Matrize 8 hin bewegt, so dass die Vorsprünge 3, d. h. die Befestigungselemente, das Grundelement 7 durchdringen, wonach die Matrize 9 entfernt und die Vorsprünge 3 auf die Oberfläche des Grundelementes 7 abgebogen und an diese, zum Beispiel, unter Anwendung einer Rolle bzw. eines Rollenaggregats, angedrückt werden (nicht gezeigt).
  • Der Applikator kann beispielsweise mit einem in Gestalt von Bändern 12 ausgeführten Grundelement hergestellt werden, die miteinander durch Bänder 13 und 14 verbunden sind (7). An den Kreuzungsstellen dieser Bänder werden durch Befestigungselemente (Vorsprünge 3) die Moduln mit den Köpfen 1 und Nadeln (Vorsprünge 2) befestigt. An den einen Enden der Bänder 12 werden Verschlüsse oder Schnallen 15 zur Befestigung der anderen Enden der Bänder 12 angebracht.
  • Die Wirkungsweise des modular aufgebauten Applikators besteht in folgendem.
  • Der zu behandelnde Körperteil des Patienten, zum Beispiel, sein Unterschenkel oder Unterarm, wird in den Applikator eingeschlossen wobei die Spitzen der Nadeln 2 zur Körperoberfläche hin gerichtet sind, und der Applikator wird auf diesem Körperteil fixiert, wozu die Enden der Bänder 12 in den Verschlüssen oder Schnallen 15 zu befestigen sind. Hinterher führt der Patient Übungen aus, die mit großamplitudigen Schwüngen, Biegungen und Torsionen der einzelnen Körperteile verbunden sind. Dabei wirken die Nadeln 2 auf die Epidermis des Patienten mit wechselhafter Intensität ein, was ein gutes reflextherapeutisches Ergebnis zur Folge hat. Beim Andrücken des Applikators an den Körper des Patienten führen die Nadeln 2 die Andrückkräfte auf die Köpfe 1 der Moduln weiter, und die letzteren übertragen all diese Kräfte auf ihrer gesamten Fläche auf das Grundelement 7 des Applikators. Dies bedeutet, dass die Behandlungsbelastungen auf die Befestigungselemente 3 nicht einwirken, diese wirken lediglich einer Abtrennung der Moduln vom Grundelement 7 sowie deren Schwingungen entgegen.
  • Dieser Applikator, wie es aus 7 hervorgeht, zeichnet sich durch eine gleichmäßige Ausfüllung des Grundelementes 7 mit Nadeln 2 sowie durch eine gute Biegsamkeit aus, was durch geringe Abmessungen der Köpfe 1 bedingt ist, hierbei ist aber sein Grundelement 7 mit Nadeln 2 ungenügend ausgefüllt, seine Festigkeit ist unzureichend und die Moduln sind am Grundelement 7 ungenügend starr befestigt. Außerdem kennzeichnet sich dieser Applikator durch eine denkbar einfache Modulherstellungstechnologie, weil sowohl die Nadeln (Vorsprünge 2) als auch die Befestigungselemente (Vorsprünge 3) unter Anwendung ein und derselben Arbeitsgänge (Austanzen und Abbiegen der Vorsprünge) hergestellt werden, und eine ebenso denkbar einfache Zusammenbautechnologie des Applikators, weil für das Abbiegen der Vorsprünge 3 Rollen bzw. ein Rollenaggregat benutzt werden können, damit die Vorsprünge 3 in einem Arbeitsgang abgebogen werden.
  • Es sollte hervorgehoben werden, dass das Grundelement 7 des Applikators als ein Ganzes, zum Beispiel aus Gewebestoff, ausgeführt werden kann.
  • Die Vorsprünge 2 und 3 des in 1 dargestellten Moduls können vom Kopf 1 in derselben Richtung (8) abgebogen sein. Die Vorsprünge 2 und 3 sind über das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, wobei die Vorsprünge 3 (Befestigungselemente) auf die Oberfläche des Grundelementes 7 abgebogen sind. Technologisch gesehen ist der Arbeitsgang des Abbiegens der Vorsprünge 2 und 3 in derselben Richtung viel einfacher, als deren Abbiegen in entgegen gesetzten Richtungen, hierbei ist aber ein Durchlassen sowohl der Vorsprünge 2 als auch der Vorsprünge 3 über das Grundelement 7 des Applikators erforderlich, wodurch dieses geschwächt wird, außerdem wird auch das Abbiegen der Vorsprünge 3 auf die Oberfläche des Grundelementes 7 verkompliziert, weil die Biegerollen derartig abgerollt werden sollen, dass die Vorsprünge 2 unbeschadet bleiben.
  • Das Befestigungselement kann als mindestens ein Satz 16 im Kreis angeordneter Lamellen 17 (Bild 9, 10) ausgebildet sein, die im Kopf 18 des Moduls, beispielsweise, in der Richtung ausgeführt sind, die den Vorsprüngen 10-22, welche als Nadeln funktionieren, entgegen gerichtet ist. Der Satz 16 der Lamellen 17 (9) wird durch Treiben unter Anwendung eines konischen Durchtreibers 23 und der Matrize 24 hergestellt, wobei der Satz 16 in einzelne Lamellen 17 gebrochen wird. Die Lamellen 17 werden über das Grundelement 7 des Applikators (11) durchgelassen und in Kreisdurchmessern auf die Oberfläche des Grundelementes 7 (12) abgebogen. Durch den Satz 16 der Lamellen 17 wird eine kompakte gegenseitige Anordnung mehrerer Befestigungselemente sichergestellt, was auch eine festere Verbindung der Moduln mit dem Grundelement des Applikators bedingt und eine größere Fläche für die Unterbringung der Nadeln, d. h. von vier Vorsprüngen 19-22 freilässt, somit wird aber sowohl die Herstellungstechnologie der Moduln als auch deren Befestigung auf dem Grundelement 7 des Applikators komplizierter.
  • Der Modul (13-15) ist mit einem Kopf 25, zwei Befestigungselementen in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 26, die im Körper des Kopfes 25 in einem Abstand von dessen Umfang zu beiden Seiten 27 des Vorsprungs 26 ausgestanzt und um die dritte Seite 28 herum rechtwinklig abgebogen sind, sowie mit zwei Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 29 ausgeführt, die im Kopf 25 angefangen von dessen Umfang auf der einen Seite 30 des Vorsprungs 29 ausgestanzt und entlang der anderen Seite 31 rechtwinklig abgebogen sind, wobei die zweite Seite 31 des Vorsprungs 29 durch einen Abschnitt der peripheren Kante des Kopfes 25 gebildet ist.
  • Die Modulherstellung sowie deren Montage am Grundelement 7 sind den in 1 bis 7 dargestellten ähnlich. Durch eine derartige Modulausführungsform werden eine festere Verbindung der Moduln mit dem Grundelement 7 des Applikators sowie eine höhere Anordnungsdichte der Nadeln (Vorsprünge 26) auf dem Grundelement 7 bei dem gleich bleibenden Durchmesser des Kopfes 25 erreicht, als bei der Anwendung der Moduln mit den Köpfen 1 (1, 2).
  • Der Modul mit dem Kopf 33 (16, 17) besitzt zwei Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 34, die im Körper des Kopfes 33 in einem Abstand von dessen Umfang ausgestanzt sind, sowie zwei Befestigungselemente in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 35, die im Kopf 33 anfangend von dessen Umfang ausgestanzt und von diesem rechtwinklig abgebogen sind. Die Vorsprünge 35 (Befestigungselemente) sind über das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, auf dessen Oberfläche abgebogen und an diese angedrückt (17). Im Vergleich zu dem vorstehend beschriebenen, zeichnet sich dieser Applikator durch eine etwas bessere Robustheit und eine starrere Befestigung der Köpfe 33 am Grundelement 7 aus, weil die Vorsprünge 35, d. h. die Befestigungselemente, in einem größeren Abstand zueinander angeordnet sind.
  • Der Kopf 36 des Moduls ist in Form eines Dreiecks mit geradlinigen Seiten 37 (18-20) ausgebildet, während die Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 38 ausgeführt sind, gebildet durch die Abbiegung der Spitzen des besagten Dreiecks unter rechtem Winkel. Die Befestigungselemente können in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 39 ausgebildet sein, die im Körper des Kopfes 36 ausgestanzt und von diesem rechtwinklig in der den Vorsprüngen 38 entgegen gesetzten Richtung abgebogen sind. Die Vorsprünge 39 sind über das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, auf dessen Oberfläche abgebogen und an diese angedrückt (20). Die Fertigungstechnologie dieser Moduln unterscheidet sich einigermaßen von der in 5 und 6 geschilderten, weil die Vorsprünge 38 im Körper des Kopfes 36 nicht ausgestanzt, sondern nur abgebogen werden. Dank einer derartigen Ausführung der Vorsprünge 38 wird deren zuverlässigere Verbindung mit dem Kopf 36 sichergestellt.
  • Der Modul mit dem Kopf 40 ist in Gestalt eines Dreiecks mit krummlinigen konkaven Seiten 41 (21), und die Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 42 ausgeführt, die durch dessen rechtwinklig abgebogene Spitzen gebildet sind (22). Die Befestigungselemente sind als dreieckige Vorsprünge 43 ausgebildet, die im Körper des Kopfes 40 ausgestanzt und von diesem unter rechtem Winkel abgebogen sind. Die Vorsprünge 43 sind über das Grundelement 7 durchgelassen, auf dessen Oberfläche abgebogen und an diese angedrückt (23). Dank einer solchen Modulausführung wird eine bessere Schärfe der Vorsprünge 42 (Nadeln) gewährleistet.
  • Der Modul mit dem Kopf 44 ist in Gestalt eines Rhombus (24), und die Nadeln bzw. die Befestigungselemente in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 45 ausgeführt, die durch dessen zwei unter rechtem Winkel abgebogene spitzwinklige Spitzen gebildet sind (25). Die Vorsprünge 46 funktionieren, zum Beispiel, als Nadeln, während als Befestigungselemente, beispielsweise, zwei dreieckige Vorsprünge 46 dienen, die im Körper des Kopfes 46 ausgestanzt und von diesem rechtwinklig abgebogen sind. Die Vorsprünge 46 sind über das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, auf dessen Oberfläche abgebogen und an diese angedrückt (26). Der Modul mit dem Kopf 44 ist – seinen Eigenschaften und seiner Herstellungstechnologie nach – dem Modul mit dem Kopf 40 ähnlich.
  • Der Modul mit dem Kopf 47 ist in Gestalt eines Rechtecks (27-28), und seine Nadeln und Befestigungselemente in gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 48-51 ausgeführt, die durch dreieckige Strahlen gebildet sind, welche von zwei gegenüber liegenden Seiten des Vierecks hervortreten, während deren Basisseiten 52 auf diesen Seiten eng aneinander liegen und die Spitzen der Vorsprünge nach außen vom Kopf 47 herausragen, wobei zwei auf der einen Diagonale befindliche Vorsprünge 48 und 50 entlang der Biegelinien 52 in einer Richtung, und zwei auf der anderen Diagonale befindliche Vorsprünge 49 und 51 in der entgegen gesetzten Richtung abgebogen sind (28, 29). Wenn alle Vorsprünge 48-51 in derselben Richtung abgebogen wären, so würden sie beim Durchlassen über das Grundelement 7 des Applikators dieses an den Stellen durchtrennen, wo sich die Vorsprünge 48-51 befinden, außerdem wären solchenfalls zusätzliche Vorsprünge erforderlich, die als Befestigungselemente funktionieren sollten, zum Beispiel, in Gestalt von in einem Abstand vom Umfang des Kopfes 47 ausgestanzten Vorsprüngen.
  • An der Seiten des viereckigen Kopfes 53 (30-32) können jeweils drei Vorsprünge 54-59 ausgeführt sein, von denen die mittig gelegenen Vorsprünge 55 und 58 entlang der Biegelinien 60 in einer Richtung, und die am Rande gelegenen Vorsprünge 54, 56, 57 und 59 entlang der Biegelinien 61 in entgegen gesetzter Richtung abgebogen sind. Die mittig gelegenen Vorsprünge 55 und 58 (Befestigungselemente) (33, 34) sind über das Grundelement 7 des Applikators und die Öffnung in der Scheibe 62 durchgelassen, auf die Oberfläche der Scheibe 62 abgebogen und an diese angedrückt. Die Vorsprünge 54, 56, 57 und 59 funktionieren als Nadeln.
  • Die Wirkungsweise der Applikatoren mit den vorstehend beschriebenen Moduln entspricht derselben der Applikatoren mit den in 1 bis 4 und 7 dargestellten Moduln.
  • Der Modul mit dem Kopf 63 (35) ist mit vier Vorsprüngen 64-67 ausgeführt, die in einer Richtung abgebogen sind (36). Alle Vorsprünge 64-67 sind über das Grundelement 7 des Applikators (37) durchgelassen, wobei die als Befestigungselemente dienenden Vorsprünge 66 und 67 auf die Oberfläche des Grundelementes 7 des Applikators abgebogen sind, und die Vorsprünge 64 und 65 als Nadeln funktionieren.
  • Die Wirkungsweise des Applikators mit den vorstehend beschriebenen Moduln besteht in folgendem.
  • Die Kräfte, die beim Andrücken des Applikators auf den Körper des Patienten entstehen, werden durch die Nadeln 64, 65 auf die Köpfe 63 der Moduln, und von diesen an die Befestigungselemente 66, 67 weitergeleitet, so dass diese durch Biegemomente belastet werden, was letztendlich eine ungenügende Zuverlässigkeit und Lebensdauer der Moduln bestimmt.
  • Der Kopf 68 (38) ist mit vier Vorsprüngen 69-72 ausgeführt, die in derselben Richtung hin abgebogen sind, wobei die Vorsprünge 69 und 70, wie auch die Vorsprünge 71 und 72, mit einem Abstand zwischen deren Basisseiten 73 angeordnet sind. Alle Vorsprünge 69-72 sind über das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, wobei die Vorsprünge 70 und 72 (Nadeln) nicht abgebogen bleiben, und die Vorsprünge 69 und 71 (Befestigungselemente) auf die Oberfläche des Grundelementes 7 des Applikators abgebogen sind (39).
  • Der Modul mit dem Kopf 74 ist in Gestalt eines Rhombus ausgebildet (40, 41), während die Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 75 ausgeführt sind, gebildet durch dessen zwei rechtwinklig abgebogene spitzwinklige Spitzen. Als Befestigungselemente dienen zwei dreieckige Vorsprünge 76, die im Körper des Kopfes 74 ausgestanzt und von diesem in der den Vorsprüngen 75 entgegen gesetzten Richtung rechtwinklig abgebogen sind. Die Vorsprünge 76 sind über das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, auf dessen Oberfläche abgebogen und an diese angedrückt (42). Zwischen den Vorsprüngen 76 und dem Grundelement 7 des Applikators kann eine Scheibe 77 eingesetzt sein (43).
  • Der Modul mit dem Kopf 78 (44) ist in gestalt eines Kreises, und die Nadeln und Befestigungselemente sind in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 79, 80 ausgeführt, gebildet durch die Strahlen, die von dem Umfang des Kopfes 78 hervortreten, wobei deren Basislinien 81 auf diesem Umfang eng aneinander angeordnet sind. Die Vorsprünge 79, 80 sind vom Kopf 78 in entgegen gesetzten Richtungen – jeweils unter Auslassung eines Vorsprungs – abgebogen. Die Vor sprünge 80 (Befestigungselemente) sind auf die Oberfläche des Grundelementes 7 des Applikators abgebogen (47, 48), während die Vorsprünge 79 (Nadeln) nicht abgebogen bleiben, wobei zwischen den Vorsprüngen 80 und dem Grundelement 7 eine Scheibe 82 eingesetzt ist. Im Kopf 78 ist noch ein Vorsprung 83 (Nadel) ausgestanzt.
  • Der Modul mit dem Kopf 84 ist in Gestalt eines regelmäßigen Vielecks (49), und die Nadeln und die Befestigungselemente in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 85, 86 ausgeführt, gebildet durch die Strahlen, die von den Seiten des Kopfes 84 hervortreten, wobei deren Basislinien 87 an den Mittenabschnitten dieser Seiten gelegen sind. Die Vorsprünge 86, 86 sind vom Kopf 84 in entgegen gesetzten Richtungen – jeweils unter Auslassung eines Vorsprungs – abgebogen (50). Die Vorsprünge 85 (Befestigungselemente) sind über das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, auf dessen Oberfläche abgebogen und an diese angedrückt (51), während die Vorsprünge 86 (Nadeln) nicht abgebogen bleiben.
  • Der Modul mit dem Kopf 88, der in Gestalt eines regelmäßigen Vielecks (52) ausgeführt ist, kann neben den an den Mittenabschnitten 90 einer jeden Vielecksseite ausgebildeten Vorsprüngen 89 auch noch mit den Vorsprüngen 91 versehen sein, gebildet durch die aus dem Mittenkreis 92 mit ihren Spitzen in Richtung des Mittelpunktes des Kopfes 88 hervortretenden Vorsprünge 91. Die als Befestigungselemente funktionierenden Vorsprünge 91 sind vom Kopf 88 in derselben Richtung abgebogen (53), während die als Nadeln dienenden Vorsprünge 89 in entgegen gesetzter Richtung abgebogen sind. Die über das Grundelement 7 des Applikators (54) durchgelassenen Vorsprünge 91 (Befestigungselemente) sind auf dessen Oberfläche abgebogen und an diese angedrückt (54), während die Vorsprünge 89 (Nadeln) nicht abgebogen bleiben.
  • Der Modul mit dem Kopf 93 hat die Gestalt eines Sternes (55-57) mit, beispielsweise, sechs Strahlen 94, deren Basislinien 95 eng aneinander (55) bzw. mit den Abständen 96 dazwischen (56, 57) liegen, während die Nadeln und die Befestigungselemente in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen ausgeführt sind, gebildet durch die vom Kopf 93 rechtwinklig in entgegen gesetzten Richtung – jeweils über einen Strahl – abgebogenen Strahlen (58). Die Enden der dreieckigen Vorsprünge (59) können ebenfalls entlang der Biegelinien 97 abgebogen sein. Die Befestigung dieser Moduln auf dem Grundelement des Applikators ist der Befestigung von vorstehend beschriebenen Moduln ähnlich.
  • Jeder der vorstehend beschriebenen Moduln kann mit zusätzlichen Nadeln in Gestalt von im Kopfkörper in einem Abstand vom Kopfumfang ausgestanzten dreieckigen Vorsprüngen versehen werden.
  • Bei der Benutzung eines jeden von den vorstehend geschilderten Moduln kann zwischen dem Grundelement des Applikators und den über dieses durchgelassenen Vorsprüngen eine Scheibe eingesetzt werden.
  • Die Wirkungsweise der Applikatoren mit den vorstehend beschriebenen Moduln entspricht derselben der Applikatoren mit den in 1 bis 4 und 7 dargestellten Moduln.
  • Der Modul mit dem Kopf 98 ist in Gestalt eines Kreises (60) mit mittiger kreisförmiger Öffnung 99 ausgeführt, wobei zwischen dem Umfang des Kopfes 98 und der Öffnung 99 eine schmale Überbrückung 100 bestehen bleibt, wobei am Umfang der Öffnung 99 mit ihren Spitzen in Richtung des Mittelpunktes des Kopfes 98 hin dreieckige Vorsprünge 101 und 102 hervortreten, während die Basislinien 103 der Vorsprünge am Umfang der mittigen Öffnung mit Abständen 104 zueinander gelegen sind. Die Vorsprünge 101 und 102 (61) sind vom Kopf 98 in entgegen gesetzten Richtungen rechtwinklig abgebogen. Die Vorsprünge 101 (Befestigungselemente) sind über das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen (62) und auf dessen Oberfläche hin abgebogen. Die Vorsprünge 101 und 102 können auch in derselben Richtung (63) abgebogen und über das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen werden, wobei die Vorsprünge 101 (Befestigungselemente) auf die Oberfläche des Grundelementes 7 auf der Seite abgebogen sind, wo sich die Vorsprünge 102 (Nadeln) befinden (64).
  • Dank einer solchen Modulausführung werden eine höhere Nadelndichtheit sowie eine wesentlich größere Anzahl der Befestigungselemente bei verhältnismäßig klein gehaltenen Modulabmessungen und deren geringer Masse gewährleistet.
  • Die Wirkungsweise des Applikators mit den in 63 und 64 dargestellten Moduln besteht in folgendem.
  • Dank den zwischen den Vorsprüngen 101 und 102 bestehenden Abständen 103 durchschneiden die Nadeln 102 und die Befestigungselemente 101, wennschon sie in derselben Richtung hin abgebogen und zusammen über das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen sind, das Grundelement 7 dennoch nicht vollständig, weil zwischen ihnen Abstände 104 bestehen bleiben. Die Kräfte, die beim Andrücken des Applikators auf den Körper des Patienten entstehen, werden durch die Nadeln 102 auf die Köpfe 98 der Moduln, und von diesen an die Befesti gungselemente 101 weitergeleitet, so dass diese durch Biegemomente belastet werden, was eine ungenügende Zuverlässigkeit und Lebensdauer der Moduln mitbestimmt.
  • Jeder Modul kann aus zwei an den gegenüber liegenden Oberflächen des Grundelementes 7 des Applikators übereinander angeordneten Halbmoduln mit Köpfen 105 (65) und 106 von gleicher Form und mit gleichen Abmessungen in Gestalt von Dreiecken mit rechtwinklig zu den Köpfen 105 und 106 hin in derselben Richtung abgebogenen Spitzen (66) ausgeführt sein, welche dreieckige Vorsprünge 107 und 108 (entsprechenderweise, Befestigungselemente und Nadeln) bilden. Das eine Dreieck (Kopf 106) ist in seiner Ebene in Bezug auf das andere Dreieck (Kopf 105) um einen Winkel von 60° (67) geschwenkt und die Vorsprünge 107 und 108 sind über das Grundelement 7 des Applikators in entgegen gesetzten Richtungen (66, 67) durchgelassen, wobei die Vorsprünge 107 des Kopfes 106 auf die Oberfläche des Kopfes 105 abgebogen sind, während die Vorsprünge 108 des Kopfes 105 nicht abgebogen bleiben und als Nadeln funktionieren (67).
  • Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsvariante des modular aufgebauten Applikators wird eine starrere Verbindung der Moduln mit dem Grundelement 7 des Applikators sichergestellt. Die Halbmoduln sind gegenseitig austauschbar, d. h. jeder Halbmodul kann entweder die Nadeln oder die Befestigungselemente tragen, weil die beiden Halbmoduln nach ein und derselben Technologie hergestellt werden, d. h. die Fertigung dieser Moduln unterscheidet sich nicht von deren Fertigung für die Applikatoren der ersteren Variante, deren Ausführungsformen in 1 bis 4 sowie 8 bis 82 dargestellt sind. Die Befestigung der Moduln am Grundelement 7 des Applikators ist um einiges komplizierter, als bei den gemäß der ersten Ausführungsvariante hergestellten Applikatoren, weil es hierbei notwendig ist, die beiden Halbmoduln in einer bestimmten Lage in Bezug aufeinander zu positionieren.
  • Die Wirkungsweise des Applikators mit den vorstehend beschriebenen Moduln besteht in folgendem.
  • Die Halbmoduln mit den Köpfen 105 und 106 werden an den gegenüber liegenden Oberflächen des Grundelementes 7 des Applikators (65, 66) derartig angeordnet, dass das eine Dreieck (Kopf 106) in seiner Ebene in Bezug auf das andere Dreieck (Kopf 105) unter dem Winkel von 60° geschwenkt ist, und die Befestigungselemente 107 der Köpfe 105 werden über das Grundelement 7 des Ap plikators durchgelassen, wonach die Befestigungselemente 107 auf die Oberflächen der Köpfe 105 abgebogen werden. Beim Andrücken des Applikators auf den Körper des Patienten leiten die Nadeln 108 die entstehenden Andrückkräfte auf die Köpfe 106 der Halbmoduln, während die letzteren diese Kräfte auf ihrer gesamten Fläche an das Grundelement 7 des Applikators weiterleiten. Dank dessen werden die Befestigungselemente 107 durch die bei der Benutzung des Applikators entstehenden Kräfte nicht überlastet, diese wirken lediglich einer Abtrennung der Halbmoduln vom Grundelement 7 sowie deren Schwingungen entgegen.
  • Über das Grundelement 7 des Applikators können nur die Vorsprünge 107 des Kopfes 105 (68) durchgelassen werden. Diese sind mit ihren Spitzen in derselben Richtung gerichtet, wie auch die Vorsprünge 108 des Kopfes 106, und auf die Oberfläche des Kopfes 105 abgebogen.
  • Die Köpfe 109 und 110 der Halbmoduln können in Gestalt von Dreiecken mit krummlinigen konkaven Seiten (69) und mittigen Öffnungen 111 und 112 ausgeführt sein, wodurch die als Nadeln funktionierenden Vorsprünge noch schärfer werden.
  • Dadurch, dass die Halbmoduln in Gestalt von Dreiecken ausgeführt sind, wird eine starrere Verbindung der Vorsprünge mit den Kopfkörpern gewährleistet, weil somit eine starrere Verbindung zwischen den Halbmoduln und, demzufolge, eine starrere Verbindung zwischen den Moduln und dem Grundelement des Applikators sichergestellt wird.
  • Die Köpfe 113 und 114 der Halbmoduln können in Gestalt von zwei – der Form und den Abmessungen nach – gleichen Sternen ausgeführt sein, wobei der eine von diesen mit Strahlen 115, und der andere – mit Strahlen 116 (70) ausgebildet ist. Die Enden der Strahlen 115 sind rechtwinklig in derselben Richtung abgebogen, wobei dreieckige Vorsprünge 117 gebildet werden, während die Enden der Strahlen 116 ebenfalls rechtwinklig in der einen Richtung abgebogen sind, wobei dreieckige Vorsprünge 118 (71) gebildet werden, und der Kopf 113 in seiner Ebene in Bezug auf den Kopf 114 um einen Winkel 180°/n geschwenkt ist, hierin n = Anzahl der Strahlen an einem Stern, d. h. in diesem gegebenen Fall um den Winkel von 30°. Die Vorsprünge 117 und 118 sind über das Grundelement 7 des Applikators in entgegen gesetzten Richtungen (72) durchgelassen, wobei die Vorsprünge 118 über die Abstände zwischen den Vorsprüngen 117 (und die Vorsprünge – über die Abstände zwischen den Vorsprüngen 118) und auf die Oberfläche des Kopfes 113 (73, 74) abgebogen sind. Über das Grundelement 7 des Applikators können nur die Vorsprünge 117 in der Richtung der Anordnung der Spitzen deren Vorsprünge 118 durchgelassen und auf die Oberfläche des Kopfes 114 (75) abgebogen werden. Dank einer derartigen Ausführung wird die Möglichkeit gesichert, die Nadelndichtheit zu erhöhen und die Anzahl der Befestigungselemente zu vergrößern.
  • Einer der Halbmoduln, in dem die Vorsprünge als Nadeln funktionieren, beispielsweise der Halbmodul mit dem Kopf 114 in 74 und 75, kann mit zwei zusätzlichen Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 119, die im Körper des Kopfes 113 in einem Abstand von dessen Umfang ausgestanzt und rechtwinklig vom Kopf 113 (76) abgebogen sind, oder aber mit sechs Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 120 versehen sein, die in der kreisförmigen Öffnung 121 des Kopfes 113 (77) ausgebildet sind, wodurch die Nadelndichtheit noch mehr erhöht gleichwie die Anzahl der Befestigungselemente vergrößert wird.
  • Jeder Modul kann aus zwei an den gegenüberliegenden Oberflächen des Grundelementes 7 des Applikators übereinander angeordneten Halbmoduln mit kreisförmigen Köpfen 122 und 123 (78) von gleicher Form und mit gleichen Abmessungen zusammensetzt sein, von denen jeder mit einer dessen Umfang konzentrischen mittigen kreisförmigen Öffnung 124 ausgeführt ist, wobei zwischen dem Kopfumfang und der Öffnung 124 eine schmale Überbrückung bestehen bleibt, während am Umfang der mittigen Öffnungen 124 in den Köpfen 122 und 123 jeweils drei in Richtung des Mittelpunktes der Köpfe 122 und 123 hervortretende dreieckige Vorsprünge, entsprechend 126 und 127, ausgeführt sind, wobei die Basislinien „a" der Vorsprünge am Öffnungsumfang mit den Abständen „b" gelegen sind, die die Breite der Basislinien „a" übertreffen. Die Vorsprünge 126 und 127 sind von den Köpfen 122 und 123 rechtwinklig abgebogen (79) und in entgegen gesetzten Richtungen über das Grundelement 7 des Applikators und die Abstände „b" zwischen den Basislinien „a" der Vorsprünge, entsprechend 127 und 126, durchgelassen, wobei die Vorsprünge 127 auf die Oberfläche des Kopfes 122 abgebogen und an diese angedrückt sind (80 bis 82). Der Kopf 122 ist in seiner Ebene in Bezug auf den Kopf 123 um einen Winkel 180°/n umgeschwenkt, hierin n = die Anzahl der Vorsprünge an jedem der Kreise, d. h. in diesem Fall um 60°.
  • Die Moduln mit den Köpfen 128 und 129 können mit vier Vorsprüngen 130, 131 an jedem Kopf (83, 84) ausgeführt sein. Die Vorsprünge 130 des Kopfes 128 sind durch das Grundelement 7 des Applikators (85) und die Abstände zwischen den Vorsprüngen 131 des Kopfes 129 durchgelassen und auf dessen Oberfläche (86) abgebogen. Der Kopf 129, dessen Vorsprünge 130 als Nadeln funktionieren, kann weiterhin mit zusätzlichen Nadeln in Gestalt von Vorsprüngen 132 ausgestattet werden.
  • Die Köpfe 133, 134 (87) der Halbmoduln können in Gestalt von zwei der Form und den Abmessungen nach gleichen Sechsecken mit sechseckigen mittigen Öffnungen 135, 136 ausgeführt sein, versehen mit dreieckigen Vorsprüngen, entsprechend 137 und 138, die von den Köpfen 133, 134 rechtwinklig abgebogen sind (88). Die Vorsprünge 137 (Befestigungselemente) des Kopfes 133 sind über das Grundelement 7 des Applikators (89) durchgelassen und auf die Oberfläche des Kopfes 134 abgebogen, dessen Vorsprünge 138 als Nadeln funktionieren.
  • Die in 77 bis 89 dargestellten Ausführungsvarianten der Moduln gewährleisten eine höhere Nadelndichtheit sowie eine wesentlich größere Anzahl der Befestigungselemente bei verhältnismäßig klein gehaltenen Abmessungen der Moduln und deren geringer Masse.
  • Die in 65 bis 89 dargestellten Halbmoduln werden auf dieselbe Weise hergestellt, wie auch die vorhergehend beschriebenen Moduln, d. h. durch Ausstanzen der Köpfe, Ausstanzen und Abbiegen der Vorsprünge bzw. Ausstanzen der Köpfe und Abbiegen der Vorsprünge. Die Befestigung der Moduln, die aus zwei Halbmoduln zusammengesetzt sind, zum Beispiel der in 87 bis 89 dargestellten Moduln, erfolgt unter Anwendung von zwei Matrizen, von denen die eine, 139, in 90 und 91 gezeigt ist. In den Matrizen 139 sind Öffnungen 140 ausgeführt, deren Form und Abmessungen den Köpfen 133 der Halbmoduln entsprechen. Die Öffnungen 140 sind in den Matrizen 139 in Übereinstimmung mit der vorgegeben Anordnung der Moduln auf dem Grundelement 7 des Applikators angeordnet. Die zweite Matrize (nicht gezeigt) ist genau wie die Matrize 139 ausgeführt. In diese werden die Köpfe 134 der Halbmoduln eingesetzt. In die Öffnungen 139 werden die Köpfe 133 mit den Spitzen der Vorsprünge 137 nach oben eingesetzt, auf die Spitzen der Vorsprünge 137 wird das Grundelement 7 des Applikators aufgelegt und dessen Kanten werden an der Matrize 139 befestigt. Auf dieselbe Weise werden in die andere Matrize die Köpfe 134 eingesetzt, wonach die Matrize 139 mit den Köpfen 133 und dem Grundelement 7 des Applikators mit den Spitzen der Vorsprünge 137 nach unten auf die andere Matrize gelegt wird, während dessen das Grundelement 7 die Köpfe 133 in der Matrize 139 festhält und somit einem Herausfallen der Köpfe 133 aus den Öffnungen 140 der Matrize 139 entgegen wirkt. Die Matrize 139 wird unter Druck in Richtung zu der anderen Matrize hin verschoben, dank dessen sich die Vorsprünge 137 und 138 aufeinander bewegen und das Grundelement 7 durchstechen. Nachdem die Köpfe 133 und 134 mit den gegenüber liegenden Oberflächen des Grundelementes 7 in Kontakt gekommen sind, werden die Vorsprünge 138 der Köpfe 134 auf die Oberfläche der Köpfe 133 abgebogen, wodurch die Halbmoduln miteinander verbunden und die Moduln am Grundelement 7 des Applikators befestigt werden.
  • Der modular aufgebaute Applikator (92) ist aus dem Grundelement 7 des Applikators und den Moduln mit den Köpfen 141 in Gestalt von Dreiecken mit Befestigungselementen in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 142, gebildet durch die abgebogenen Spitzen der Dreiecke, sowie mit Nadeln in Gestalt von drei dreieckigen Vorsprüngen 143 in dem Kopf 141 zusammengesetzt, die in dessen Körper ausgestanzt und entgegen gesetzt zur Richtung der Vorsprünge 142 rechtwinklig abgebogen sind. Die Köpfe 141 sind auf dem Grundelement 7 des Applikators in Parallelreihen 144 sowie in zu den Reihen 144 senkrecht verlaufenden Parallelreihen 145 angeordnet, die sich mit den Reihen 144 kreuzen. In den Reihen 144 sind jede zwei benachbarten Köpfe 141 derartig angeordnet, dass die Basis des Dreiecks in der Linie gelegen ist, in welcher die Spitze des Dreiecks des Nahbarkopfes sich befindet. Zwischen den Reihen 144 sind Abstände „c", und zwischen den benachbarten Köpfen der Reihe 144 sind Abstände „d" vorgesehen. Die Abstandsmasse „c" und „d" sind ausgehend von der Bedingung festgelegt, dass die Abstände zwischen jedem der Vorsprünge 143 (Köpfe) und den benachbarten gleich sind, wodurch eine gleichmäßige Ausfüllung des Grundelementes 7 des Applikators mit den Nadeln 143 sichergestellt wird, was daraus ersichtlich ist, dass sich die Nadeln 143 an den Spitzen der gleichseitigen Dreiecke 146 befinden.
  • Seine maximale Biegsamkeit weist der Applikator um die in den Abständen „c" verlaufenden Achsen auf.
  • Der Applikator gemäß dieser Ausführungsvariante kennzeichnet sich – im Vergleich zum in 7 dargestellten Applikator – durch eine höhere Nadelndichtheit, eine bessere Robustheit und starre Verbindung der Moduln mit dem Grundelement 7, weil jeder Modul am Grundelement 7 durch drei Vorsprünge 142 befestigt ist, die robuster und starrer mit dem Kopf 141 verbunden sind.
  • Der modular aufgebaute Applikator (93) ist aus dem Grundelement 7 des Applikators und den Moduln mit den sechswinkligen Köpfen 147 mit mittigen sechswinkligen Öffnungen 148, mit Befestigungselementen in Gestalt von drei drei eckigen Vorsprüngen 149, gebildet durch die abgebogenen dreieckigen Vorsprünge an den Seiten der Öffnungen 148, sowie mit Nadeln in Gestalt von drei dreieckigen Vorsprüngen 150 in jedem Kopf 147 zusammengesetzt, die in dessen Körper ausgestanzt und entgegengesetzt zur Richtung der Vorsprünge 149 rechtwinklig abgebogen sind. Die Vorsprünge 149 (Befestigungselemente) sind über das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen und auf dessen Oberfläche abgebogen. Die Köpfe 147 sind auf dem Grundelement 7 des Applikators in Parallelreihen 151 sowie in zu diesen Reihen senkrecht verlaufenden Parallelreihen 152 angeordnet, die sich mit den Reihen 151 kreuzen. An den Rändern des Grundelementes 7 sind die Moduln mit den Köpfen 153 zwecks Ausfüllung mit den Nadeln der mit den Nadeln der Moduln 147 nicht ausgefüllt gebliebenen Stellen auf dem Grundelement 7 des Applikators. Diese Moduln sind in Gestalt von Rhomben mit abgebogenen scharfen Spitzen 154, die als Befestigungselemente funktionieren, sowie mit im Körper der Köpfe 147 ausgestanzten und von diesen abgebogenen dreieckigen Vorsprüngen 155 ausgeführt, die als Nadeln funktionieren. Dank einer solchen gegenseitigen Anordnung der Moduln wird eine gleichmäßige Ausfüllung der gesamten Fläche des Grundelementes 7 des Applikators mit den Nadeln 150 und 155 sichergestellt, weil sich alle Nadeln 150 und 155 an den Spitzen der gleichseitigen Dreiecke 156 befinden.
  • Der modular aufgebaute Applikator (94) besitzt das Grundelement 7 und die Moduln, die aus den Halbmoduln mit kreisförmigen Köpfen 157 zusammengesetzt sind, von denen die einen die Nadeln 158 in Gestalt von einigen dreieckigen Vorsprüngen, gebildet durch abgebogene dreieckige Vorsprünge am Umfang der Köpfe 157, die von diesen abgebogen sind, sowie die Nadeln 158 in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen – jeweils einer in jedem Kopf 159, – besitzen, die in den Körpern der Köpfe 157 ausgestanzt und von diesen rechtwinklig in derselben, wie die Nadeln 158, Richtung abgebogen sind. Die anderen Halbmoduln weisen Befestigungselemente 160 auf, die über das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen und auf die Oberflächen der auf der gegenüberliegenden Seite des Grundelementes 7 befindlichen benachbarten Halbmoduln abgebogen sind. Die Köpfe 157 sind auf dem Grundelement 7 des Applikators in Parallelreihen angeordnet, die sich gegenseitig kreuzen. An den Rändern des Grundelementes 7 und zwischen den besagten Moduln sind die Moduln mit den kreisförmigen Köpfen 161 sowie mit rhombusförmigen Köpfen 162 für die Ausfüllung mit den Nadeln der mit den Nadeln der Moduln 157 nicht ausgefüllt gebliebenen Stellen des Grundele mentes 7 angeordnet. Die einen der Halbmoduln mit den kreisförmigen Köpfen 161 (95 bis 97) sind mit jeweils einer Nadel 163 in Gestalt eines im Körper des Kopfes 161 ausgestanzten und von diesem abgebogenen dreieckigen Vorsprungs sowie mit zwei Öffnungen 164 für die Befestigungselemente 165 des benachbarten Halbmoduls ausgebildet, die in Gestalt von zwei im Körper des Kopfes 161 ausgestanzten dreieckigen Vorsprüngen ausgebildet sind, welche über das Grundelement 7 des Applikators und die Öffnungen 164 durchgelassen sind und die beiden Halbmoduln verbinden. Die Moduln mit den rhombusförmigen Köpfen 162 besitzen abgebogene spitzwinklige Spitzen, die als Nadeln 166 funktionieren, sowie in den Körpern der Köpfe 162 ausgestanzte und von diesen abgebogene dreieckige Vorsprünge, die als Befestigungselemente 167 funktionieren.
  • Es soll hervorgehoben werden, dass alle vorstehend genannten geometrischen Figuren (Dreiecke, Kreise, Mehrecke, Sterne), in deren Form die Moduln und Halbmoduln ausgeführt sind, nicht nur regelmäßig, sondern auch unregelmäßig sein können.
  • Die Auswahl der einen oder der anderen Ausführungsform der Moduln, die vorstehend beschrieben wurden, hängt von der angestrebten optimalen Kombination mehrer Parameter des Applikators ab: Biegsamkeit des Applikators, robuste und starre Verbindung zwischen dem Grundelement des Applikators und den Vorsprüngen, Nadelndichtheit und deren regelmäßige, unregelmäßige oder anderweitige Verteilung, verhältnismäßige Einfachheit oder Kompliziertheit der Technologien der Modulherstellung und Befestigung am Grundelement des Applikators. Die erforderliche optimale Kombination mehrer Parameter des Applikators: seine Biegsamkeit, robuste und starre Verbindung zwischen dem Grundelement des Applikators und den Vorsprüngen, Nadelndichtheit und deren regelmäßige, unregelmäßige oder anderweitige Verteilung werden weitgehend durch den Anwendungsbereich und die Einsatzbedingungen des Applikators, beispielsweise den zu behandelnden Körperteil des Patienten, bestimmt. Zum Beispiel, kreisförmige Köpfe mit jeweils einer Nadel und einem Befestigungselement in der Nähe des Kopfmittelpunktes gewährleisten bei deren schachbrettförmiger Anordnung eine gleichmäßige Ausfüllung des Applikators mit den Nadeln sowie dessen bessere Biegsamkeit, was den Applikator insbesondre zur reflextherapeutischen Behandlung von Körperteilen des Patienten geeignet macht, die sich durch krummlinige Oberflächen mit geringen Krümmungshalbmessern auszeichnen, z. B. der Extremitäten. Dieser Applikator hat aber eine geringe Nadelndichtheit sowie eine ungenügend starre Verbindung der Moduln mit dem Grundelement. Im Gegensatz dazu stellen die kreisförmigen bzw. mehreckigen Köpfe mit den Nadeln und/oder Befestigungselementen an dessen Umfang sowie in einem Abstand von diesem eine maximale und gleichmäßige Ausfüllung des Applikators mit den Nadeln, wie auch eine starrere Verbindung der Moduln mit dem Grundelement des Applikators sicher, und vermindern somit auch seine Biegsamkeit. Demzufolge werden solche Applikatoren zweckmäßigerweise zur reflextherapeutischen Behandlung von verhältnismäßig flachen Körperpartien des Patienten, d. h. Rücken, Bauch und Brust, angewendet.

Claims (25)

  1. Modular aufgebauter Applikator für Reflextherapie, enthaltend ein elastisches Grundelement (7) des Applikators und darin befestigte Moduln, von denen jeder einen Kopf (1) mit mindestens einer Nadel (2) enthält, die senkrecht zum Kopf ausgerichtet ist, und von denen jeder mindestens ein Befestigungselement (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Moduln aus verschiedenen Metallen gefertigt sind und jedes mit dem Kopf (1) als ein Ganzes ausgebildete Befestigungselement einen Abschnitt aufweist, der in derselben Richtung, wie die Nadel (2), oder aber in gegenseitiger Richtung zu dieser, abgebogen ist, sowie ein freies Ende hat, das von der Oberfläche des Grundelementes (7) des Applikators, der Scheibe (77) am Grundelement des Applikators bzw. dem Kopf (1) abgebogen ist, wobei jedes Befestigungselement bzw. jede Nadel (2) zusammen mit dem erwähnten Befestigungselement über das Grundelement des Applikators durchgelassen ist.
  2. Modular aufgebauter Applikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (3) als mindestens ein Satz kreisförmig angeordnete Lamellen (17) ausgebildet sind, gefertigt durch Strecken unter Anwendung eines konischen Durchtreibers.
  3. Modular aufgebauter Applikator nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement bzw. die Befestigungselemente (3) sowie die Nadel bzw. die Nadeln (2) als dreieckige Vorsprünge ausgebildet sind, die im Kopfkörper in einem Abstand von dessen Umfang an zwei Seiten des jeweiligen Vorsprungs ausgestanzt und vom Kopf um dessen dritte Seite in der gleichen Richtung oder in Gegenrichtung abgebogen sind.
  4. Modular aufgebauter Applikator nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement bzw. die Befestigungselemente (26) und/oder die Nadel bzw. die Nadeln (29) als dreieckige Vorsprünge ausgebildet sind, die im Kopfkörper (25), angefangen von dessen Umfang auf der einen Seite (30) des jeweiligen Vorsprungs, ausgestanzt und um die andere Seite (31) des Vorsprungs in der gleichen Richtung oder in Gegenrichtung abgebogen sind, wobei die dritte Seite (32) des Vorsprungs (25) durch einen Teil der peripheren Kopfkante gebildet ist.
  5. Modular aufgebauter Applikator nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Modul (40) in Gestalt eines gleichseitigen bzw. gleichschenkligen bzw. unregelmäßigen Dreiecks mit gerad- bzw. krummlinigen Seiten, und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt sind, gebildet durch die von dem Kopf in einer Richtung abgebogenen Spitzen.
  6. Modular aufgebauter Applikator nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Modul (74) in Gestalt eines Rhombus ausgebildet ist, und mindestens ein Teil der Nadeln (75) bzw. Befestigungselemente (75) als dreieckige Vorsprünge ausgeführt sind, gebildet durch die von dem Kopf abgebogenen spitzwinkligen Rhombusspitzen.
  7. Modular aufgebauter Applikator nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Modul (84) in Gestalt eines gestreckten Sechsecks mit zwei spitzwinkligen Spitzen ausgebildet ist und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt ist, gebildet durch die von dem Kopf in derselben Richtung abgebogenen spitzwinkligen Spitzen.
  8. Modular aufgebauter Applikator nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Modul (47) in Gestalt eines Vierecks mit darin ausgestanzten und an dessen gegenüberliegenden Seiten nach außen hin hervortretenden und aneinander eng anliegenden dreieckigen Strahlen ausgebildet ist, und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt ist, gebildet durch die erwähnten Strahlen bzw. deren Enden, die von dem Kopf des Moduls in entgegen gesetzten Richtungen abgebogen sind, oder aber durch die Enden dieser Strahlen, die in derselben Richtung abgebogen sind.
  9. Modular aufgebauter Applikator nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Modul (53) in Gestalt eines Vierecks mit darin ausgestanzten und an dessen gegenüberliegenden Seiten nach außen hin hervortretenden dreieckigen Strahlen ausgebildet ist, die in einem Abstand zueinander stehen, und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt ist, gebildet durch die erwähnten Strahlen bzw. deren Enden.
  10. Modular aufgebauter Applikator nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass an den gegenüberliegenden Seiten des Vierecks jeweils zwei Vorsprünge ausgeführt sind, von denen zwei entlang der einen Diagonale befindlichen Vorsprünge zur einen Seite hin, und zwei entlang der anderen Diagonale an geordneten Vorsprünge zur anderen Seite hin abgebogen sind, bzw. an den gege- nüberliegenden Seiten des Vierecks jeweils drei Vorsprünge ausgebildet sind, von denen die zentral gelegenen Vorsprünge zur einen Seite hin, und die am Rande befindlichen Vorsprünge zur anderen Seite hin abgebogen sind.
  11. Modular aufgebauter Applikator nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Modul (78) in Gestalt eines Sternes mit dreieckiger bzw. mehreckiger bzw. kreisförmiger bzw. ovaler Grundfläche mit mindestens drei aus dieser herausragenden und aneinander eng anliegenden dreieckigen Strahlen ausgebildet ist, wobei mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente durch vom Kopf in der einen Richtung hin abgebogene Strahlenenden bzw. in entgegen gesetzten Richtungen abgebogene Strahlen oder deren Enden gebildet sind.
  12. Modular aufgebauter Applikator nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Modul in Gestalt eines Sternes mit dreieckiger bzw. mehreckiger bzw. kreisförmiger bzw. ovaler Grundfläche mit mindestens drei aus dieser herausragenden dreieckigen Strahlen ausgebildet ist, die sich in einem Abstand zu einander befinden, wobei mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt ist, gebildet durch diese Strahlen oder deren Enden, die vom Kopf in der einen Richtung hin bzw. in entgegen gesetzten Richtungen abgebogen sind.
  13. Modular aufgebauter Applikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Modul (98) in Gestalt eines Kreises bzw. eines Ovals bzw. eines Mehrecks mit mittiger Öffnung (99), wobei zwischen dem Umfang des Kopfes und der Öffnung eine schmale Überbrückung bestehen bleibt, sowie mit aus der mittigen Öffnung in Richtung des Kopfmittelpunktes hin hervortretenden und aneinander eng anliegenden dreieckigen Strahlen ausgebildet ist, wobei mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt ist, gebildet durch die vom Modulkopf in entgegen gesetzten Richtungen abgebogenen dreieckigen Strahlen oder die Enden derselben oder aber durch die in der gleichen Richtung abgebogenen Enden dieser Strahlen.
  14. Modular aufgebauter Applikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Modul in Gestalt eines Kreises bzw. eines Ovals bzw. eines Mehrecks mit mittiger Öffnung, wobei zwischen dem Umfang des Kopfes und der Öffnung eine schmale Überbrückung bestehen bleibt, sowie mit aus der mittigen Öffnung in Richtung des Kopfmittelpunktes hin hervortretenden dreieckigen Strahlen ausgebildet ist, die in einem Abstand zueinander angeordnet sind, wobei mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt ist, gebildet durch die vom Modulkopf in derselben oder in entgegen gesetzten Richtungen abgebogenen dreieckigen Strahlen bzw. die Enden dieser Strahlen.
  15. Modular aufgebauter Applikator nach Anspruch 13 bzw. 14, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Modul (98) mit vom Kopfumfang her hervortretenden und eng aneinander liegenden dreieckigen Strahlen ausgeführt sowie mit zusätzlichen dreieckigen Strahlen versehen ist, gebildet durch die vom Kopf in einer Richtung abgebogenen Enden dieser Strahlen bzw. in entgegen gesetzten Richtungen abgebogenen Strahlen bzw. deren Enden.
  16. Modular aufgebauter Applikator nach Anspruch 13 bzw. 14, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Modul mit vom Kopfumfang her hervortretenden dreieckigen Strahlen, die in einem Abstand zueinander angeordnet sind, ausgeführt sowie mit zusätzlichen dreieckigen Strahlen versehen ist, gebildet durch die vom Kopf in einer Richtung abgebogenen Enden dieser Strahlen bzw. in entgegen gesetzten Richtungen abgebogenen Strahlen bzw. deren Enden.
  17. Modular aufgebauter Applikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der Moduln (105, 106) aus zwei an den gegenüberliegenden Oberflächen des Grundelementes des Applikators übereinander angeordneten und miteinander verbundenen Halbmoduln von gleicher Form und mit gleichen Abmessungen zusammensetzt ist, wobei der eine Halbmodul mit Nadeln, und der andere Halbmodul mit Befestigungselementen in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen versehen ist, die als ein Ganzes mit den Halbmodulköpfen ausgeführt sind, in einem Abstand zueinander stehen und von den Köpfen rechtwinklig abgebogen sind, wobei die Vorsprünge mindestens eines Halbmoduls über das Grundelement des Applikators und die Abstände zwischen den Vorsprüngen des anderen Halbmoduls durchgelassen und zur Oberfläche des letzteren hin abgebogen sind, während das Abstandsmaß zwischen den Vorsprüngen der Halbmoduln unter der Bedingung der Beibehaltung des Stoffes des Grundelementes zwischen den benachbarten Vorsprüngen gewählt wurde.
  18. Modular aufgebauter Applikator nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Halbmoduln in Gestalt von zwei gleichseitigen Dreiecken mit geradlinigen oder konkaven Seiten ausgeführt, und die dreieckigen Vorsprünge durch abgebogene Spitzen der Dreiecke gebildet sind, wobei das eine Dreieck in seiner E bene in Bezug auf das benachbarte Dreieck um 60° geschwenkt ist.
  19. Modular aufgebauter Applikator nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Halbmoduln kreisförmig bzw. oval bzw. mehreckig ausgebildet sind – mit vom Umfang der Köpfe her hervortretenden und von diesen abgebogenen dreieckigen Vorsprüngen.
  20. Modular aufgebauter Applikator nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass jeder mit Nadeln ausgestatteter Halbmodul mit mittiger Öffnung ausgebildet und mit zusätzlichen Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen versehen ist, die aus der mittigen Öffnung in Richtung zum Mittelpunkt des Modulkopfes hin hervortreten und vom Kopf in derselben Richtung abgebogen sind, wie auch die Nadeln des Moduls.
  21. Modular aufgebauter Applikator nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der Halbmoduln (122, 123) mit mittiger Öffnung (124) ausgebildet ist, wobei zwischen dem Kopfumfang und der mittigen Öffnung selbst eine Überbrückung besteht, sowie dreieckige Vorsprünge aufweist, deren Spitzen aus der mittigen Öffnung zum Mittelpunkt des Kopfes hin hervortreten und von dem letzteren abgebogen sind.
  22. Modular aufgebauter Applikator nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass jeder mit Nadeln ausgestatteter Modul mit zusätzlichen Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen versehen ist, die aus dem Kopfumfang nach außen hin hervortreten und in derselben Richtung abgebogen sind, wie auch die Nadeln des Moduls.
  23. Modular aufgebauter Applikator nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Nadeln ausgedehnt ausgebildet sind, mit krummlinigen konkaven oder konvexen Seiten.
  24. Modular aufgebauter Applikator nach einem der Ansprüche 17 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Nadeln beider Moduln über das Grundelement des Applikators gegenseitig durchgelassen sind.
  25. Modular aufgebauter Applikator nach einem der Ansprüche 17 bis 19, 23 bzw. 24, dadurch gekennzeichnet, dass jeder mit Nadeln ausgestatteter Halbmodul mit zusätzlichen Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen versehen ist, die im Kopfkörper in einem Abstand von dessen Umfang ausgestanzt und vom Kopf geradwinklig in derselben Richtung abgebogen sind, wie auch die Nadeln des Moduls.
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