-
Bereich der Technik
-
Die
Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen, die in der Physiotherapie,
insbesondere in der Reflextherapie, bei der Stimulierung spezifischer
Reflexpunkte auf der Oberfläche
des menschlichen Körpers,
Anwendung finden, betrifft im Besonderen modular aufgebaute Applikatoren
und kann in Heil- und Sportanstalten wie auch unter Hausbedingungen
zur Reflextherapie eingesetzt werden, insbesondere wenn es notwendig
ist, mit Nadeln auf die Epidermis des Patienten einzuwirken, während dieser Übungen ausführt, die
mit großamplitudigen
Schwüngen,
Biegungen und Torsionen verbunden sind.
-
Vorheriger Stand der Technik
-
Die
dem erfindungsgemäßen Applikator nächstliegende
Lösung
ist eine Vorrichtung, die aus dem Dokument
DE 298 05 920 bekannt ist.
-
Weiterhin
ist ein Applikator (
SU, A, 986422 ) bekannt,
enthaltend ein elastisches Grundelement sowie daran angebrachte
aus Kunststoff als ein Ganzes gegossene Moduln, von denen jeder
jeweils einen Kopf und mit diesem als eine einheitliche Ganzheit
ausgebildete und zu demselben senkrecht verlaufende Nadeln enthält, wobei
im erwähnten
Kopf mindestens eine Öffnung
für das
Befestigungselement vorgesehen ist.
-
Dadurch,
dass die Moduln aus Kunststoff unter Anwendung einer verhältnismäßig kostspieligen Gusstechnologie
gefertigt werden, wird eine ungenügend zuverlässige Verbildung der Nadeln
mit dem Modulkopf, das heißt
also die Möglichkeit
deren eventuellen Bruchs, eine relative Massigkeit und Schwere des
Moduls selbst, ungenügend
dünne und spitze
Nadeln sowie ein gewisses Unbehagen bei der Anwendung derartiger
Applikatoren durch den Patienten bedingt. Durch die Tatsache, dass
die Moduln aus Kunststoff gefertigt werden, wird auch die Unmöglichkeit
deren Ausrüstung
mit Befestigungselementen bedingt, die mit den Moduln eine einheitliche Ganzheit
bilden, weil diese Befestigungselemente bei deren Umkrempeln auf
die Oberfläche
des Grundelementes des Applikators abbrechen bzw. keine genügend starre
Verbindung des Moduls mit diesem Grundelement sicherstellen würden, was,
seinerseits, den Einsatz von zusätzlichen
Befestigungselementen erforderlich macht, wodurch die Technologie der
Befestigung der Moduln auf dem Grundelement des Applikators verkompliziert
wird und der Fertigungsvor gang sich deswegen nicht mechanisieren lässt. Dadurch,
dass die Moduln aus Kunststoff gefertigt werden, wird die Möglichkeit
nahezu ausgeschlossen, auf den ganzen Modul bzw. auf die Nadeln
Metallüberzüge aufzutragen,
weil es mit an und für
sich bekannten Komplizierungen und Erschwernissen verbunden ist,
während
die auf den Kunststoff aufgetragenen Überzüge nicht haltbar sind und von diesem
durch galvanische Ströme
abgelöst
werden, welche zwischen den Nadeln bzw. Moduln entstehen können, die
aus verschiedenen Metallen gefertigt oder mit Überzügen aus verschiedenen Metallen
versehen sind. Dadurch wird auch die Möglichkeit der Elektrophorese
verhindert. Durch diese zwei genannten Tatsachen werden die Möglichkeiten
der Reflextherapie erheblich eingeschränkt.
-
Kurze Offenbarung der Erfindung
-
Der
Erfindung wurde die Aufgabe zu Grunde gelegt, den modular aufgebauten
Applikator zu vervollkommnen, indem jeder Modul aus Metall ausgeführt und
mit mindestens einem mit dem Kopf als ein Ganzes ausgeführten und
zu diesem senkrecht ausgerichteten Befestigungselement versehen
ist, was es möglich
macht, die Moduln nach einem preiswerteren Verfahren, d. h. durch
Stanzen, herzustellen und auf den Einsatz von separaten Befestigungselementen
verzichten zu können,
eine zuverlässige
Verbindung der Nadeln und Befestigungselemente mit den Modulköpfen sicherstellt
und den Nadelbruch verhindert, wodurch weiterhin die Möglichkeit
geboten wird, die Moduln weniger massiv und die Nadeln dünner und
schärfer
auszuführen,
beim Patienten eine behaglichere Wahrnehmung der Nadelwirkung ermöglicht,
die Technologie der Modulbefestigung am Grundelement des Applikators
vereinfacht und deren Mechanisierung ermöglicht, sowie weiterhin möglich macht,
die Moduln aus verschiedenen Metallen auszuführen und die Möglichkeit
bietet, auf die Moduln verschiedenartige widerstandsfähige Überzüge aus verschiedenen
Stoffen aufzutragen.
-
Die
gestellte Aufgabe wird dadurch gelöst, dass in einem modular aufgebauten
Applikator nach Anspruch 1, enthaltend ein elastisches Grundelement
und an diesem befestigte Moduln, die jeweils einen Kopf mit mindestens
einer zu diesem senkrecht ausgerichteten Nadel aufweisen, gemäß der Erfindung
die Moduln aus verschiedenen Metallen ausgeführt sind, während jeder von diesen mit
mindestens einem Befestigungselement versehen ist, das mit dem Modulkopf
ein Ganzes gebildet und von diesem in der gleichen Richtung wie
die Nadel bzw. die Nadeln oder in der entgegen gesetzten Richtung
abgebogen ist, wobei jedes Befestigungsele ment bzw. zusammen mit
diesem jede Nadel durch das Grundelement des Applikators durchgelassen
sind und jedes Befestigungselement auf die Oberfläche des
Grundelementes abgebogen ist.
-
Dank
dessen, dass die Moduln aus Metall ausgeführt werden, können die
Befestigungselemente zweckmäßigerweise
als eine einheitliche Ganzheit mit den Modulköpfen ausgebildet werden, während die
Moduln nicht gegossen, sondern gestanzt werden können (z. B. durch Ausstanzen
der Befestigungselemente und Nadeln im Körper des Modulkopfes und deren
anschließendes
Abbiegen vom Kopf weg). Die aus Metall bestehenden Nadeln und Befestigungselemente,
die als ein Ganzes mit dem Kopf ausgestanzt werden, sind mit dem
Kopf fest verbunden, daher brechen sie beim Abbiegen während der
Modulfertigung und deren Befestigung am Grundelement des Applikators,
wie auch unter der Einwirkung der Betriebsbelastungen bei deren
Benutzung nicht ab. Dank Herstellung durch Stanzen können die Moduln
weniger massiv, die Nadeln dünner
und spitzer, und der Kopf ebenfalls dünner ausgebildet werden. Die
Einwirkung der metallenen Nadeln ist wesentlich behaglicher für die Patienten.
Außerdem wird
dadurch die Technologie der Modulbefestigung am Grundkörper des
Applikators vereinfacht, weil es hierbei nur notwendig ist, die
Befestigungselemente über
das Grundelement des Applikators durchzulassen und auf dessen Oberflächen hin
abzubiegen, was ja auch mechanisiert werden kann, indem man für die Modulmontage
Matrizen mit vorgegebener Lage in Bezug auf das Grundelement des
Applikators einsetzt und für
das Abbiegen der Befestigungselemente auf die Oberfläche des
Grundelementes hin Rollen benutzt. Dank dessen, dass die Moduln
metallisch, und mehr noch, aus verschiedenen Metallen ausgeführt werden,
wird der Anwendungsbereich der Reflextherapie erweitert (neben der
mechanischen Reizung der Epidermis des Patienten kommen auch galvanische
Ströme
zwischen den Nadeln bzw. Moduln, wie auch die Elektrophorese mit Übertragung von
erforderlichen Spurenelementen von den Moduln in den Körper des
Patienten zur Wirkung).
-
Die
Befestigungselemente können
in Gestalt mindestens eines Satzes im Kreis angeordneter Lamellen
ausgebildet sein, hergestellt durch Treiben unter Anwendung eines
konischen Durchtreibers, dank dessen mehrere Befestigungselemente
kompakt angeordnet werden können,
eine robustere Verbindung der Moduln mit dem Grundelement des Applikators
erzielt und eine größere Fläche für die Unterbringung
des Nadeln freigelassen werden kann, gleichzeitig aber sowohl die
Fertigungstechnologie der Moduln als auch die Technologie deren
Anbringung am Grundelement des Applikators verkompliziert werden.
-
Die
Befestigungselemente, wie auch die Nadeln, können als dreieckige Vorsprünge ausgebildet sein,
die im Kopfkörper
in einem Abstand von dessen Umfang an zwei Seiten des jeweiligen
Vorsprungs ausgestanzt und vom Kopf um dessen dritte Seite herum
senkrecht zum Kopf in der gleichen Richtung oder in entgegen gesetzten
Richtungen abgebogen sind.
-
Die
Befestigungselemente und/bzw. die Nadeln können als dreieckige Vorsprünge ausgebildet sein,
die im Kopfkörper,
angefangen von dessen Umfang auf der einen Seite des Vorsprungs
an, ausgestanzt und um die andere Seite des Vorsprungs herum in
der gleichen Richtung oder in entgegen gesetzten Richtungen abgebogen
sind, wobei die dritte Seite des Vorsprungs durch einen Teil der
peripheren Kopfkante gebildet ist.
-
Dank
Ausführung
sowohl der Befestigungselemente als auch der Nadeln in Gestalt von
oben erwähnten
Vorsprüngen,
im Besonderen mit den gleichen Abmessungen, erlaubt es, dieselben
Bearbeitungsgänge
bei der Fertigung sowohl der Befestigungselemente wie auch der Nadeln
auf ein und denselben Fertigungseinrichtungen (Biege- und Schneidstempel)
anzuwenden, wodurch die Technologie der Modulherstellung wesentlich
vereinfacht wird. Die erstere Fertigungsvariante der Vorsprünge scheint
etwas kompliziert, gleichzeitig aber auch zuverlässiger zu sein, während die
zweite Fertigungsvariante einfacher, zugleich aber auch weniger
zuverlässig
ist. Die Ausführung
der Vorsprünge
ein und desselben Moduls in zwei Varianten gestattet es, auf eine
größere Anzahl
der Befestigungselemente bzw. Nadeln zu kommen, ohne hierfür die Kopfabmessungen
vergrößern zu
müssen.
Dank dessen, dass alle Vorsprünge,
sowohl diejenigen, die als Nadeln, als auch diejenigen, die als
Befestigungselemente dienen, in ein und derselben Richtung abgebogen
werden, wird die Modulherstellung zwar vereinfacht, dies macht aber
ein Durchlassen sämtlicher
Vorsprünge über das
Grundelement erforderlich, wodurch das letztere geschwächt wird,
außerdem
werden die Belastungen beim Einsatz des Applikators nicht durch den
Kopf, sondern nur durch die Befestigungselemente aufgenommen, was
die Möglichkeit
reell macht, dass die Befestigungselemente sich vom Kopf trennen
oder aber die Verbindung zwischen dem Modul und dem Grundelement
des Applikators geschwächt
wird. Durch das Abbiegen der Vorsprünge in entgegen gesetzten Richtungen
wird die Technologie der Modulfertigung zwar etwas verkompliziert,
dabei sollen aber nicht alle Vorsprünge, sondern nur die Befestigungselemente über das
Grundelement des Applikators durchgelas sen werden, außerdem werden
auch die beim Einsatz des Applikators auftretenden Belastungen durch
den ganzen Kopf, und nicht nur durch die Befestigungselemente aufgenommen.
-
Der
Modul kann in Gestalt eines Dreiecks mit gerad- bzw. krummlinigen
konkaven Seiten, und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente
als dreieckige Vorsprünge
ausgebildet sein, gebildet durch dessen rechtwinklig abgebogenen Spitzen.
-
Es
soll angemerkt werden, dass die Dreiecke gleichseitig bzw. gleichschenklig
bzw. unregelmäßig sein
können.
Die gleichseitigen Dreiecke gewährleisten
eine gleichmäßige Nadelanordnung
auf einem Applikator mit flachem Grundelement, während die gleichschenkligen
und die unregelmäßigen Dreiecke für dasselbe
auf einem Applikator mit krummlinigem Grundelement sorgen.
-
Der
Modul kann in Gestalt eines Rhombus, und mindestens ein Teil der
Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgebildet
sein, gebildet durch die rechtwinklig abgebogenen spitzwinkligen
Rhombusspitzen.
-
Der
Modul kann in Gestalt eines Sechsecks mit zwei spitzwinkligen Spitzen,
und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als
dreieckige Vorsprünge
ausgebildet sein, gebildet durch dessen rechtwinklig abgebogenen
spitzwinkligen Spitzen.
-
Dadurch,
dass die Vorsprünge
als spitzwinklige Spitzen einer geometrischen Figur ausgebildet sind,
wird deren Verbindung mit dem Kopf robuster, des weiteren wird vom
technologischen Fertigungsprozess der Modulherstellung die Bearbeitungsoperation
Herausstanzen der Vorsprünge
im Kopfkörper ausgeschlossen,
das erfordert aber zusätzliche
Vorsprünge,
die im Kopfkörper
auszustanzen sind, weil die als Spitzen der vorstehend erwähnten geometrischen
Figuren ausgebildeten Vorsprünge
entweder als Befestigungselemente oder als Nadeln funktionieren
können.
-
Des
weiteren kann jeder Modul in Gestalt eines Vierecks mit darin ausgestanzten
und an dessen zwei gegenüber
liegenden Seiten nach außen
hin hervortretenden und aneinander eng anliegenden dreieckigen Strahlen
ausgebildet sein, und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. der Befestigungselemente
sind als dreieckige Vorsprünge
ausgeführt, gebildet
durch die erwähnten
Strahlen bzw. deren Enden, die vom Modulkopf in entgegen gesetzten Richtungen
abgebogen sind, oder aber durch die Enden dieser Strahlen, die in
derselben Richtung abgebogen sind.
-
Außerdem kann
jeder Modul in Gestalt eines Vierecks mit darin ausgestanzten und
an dessen zwei gegenüber
liegenden Seiten nach außen
hin hervortretenden dreieckigen Strahlen ausgebildet sein, die in
den Abständen
zwischen diesen angeordnet sind, und mindestens ein Teil der Nadeln
bzw. der Befestigungselemente sind als dreieckige Vorsprünge ausgeführt, gebildet
durch die erwähnten
Strahlen bzw. deren Enden.
-
Dadurch,
dass die Strahlen mit Abständen zwischen
ihnen angeordnet sind, wird jedwede Möglichkeit des Durchschneidens
des Grundelementes des Applikators bei deren Durchlassen über dieses, d.
h. die Abtrennung einzelner Abschnitte des Grundelementes des Applikators
von dessen restlichem Teil an den Stellen der Modulbefestigung weitgehend ausgeschlossen,
was eigentlich zur Materialeinsparung zwischen den benachbarten
Vorsprüngen
beiträgt,
hierbei nehmen aber die Modulabmessungen zu, und die Biegsamkeit
des Applikators wird vermindert. Dadurch, dass die Strahlen eng
aneinander angeordnet werden, wird ein Durchschneiden des Grundelementes
des Applikators nur in dem Fall ausgeschlossen, wenn die Vorsprünge in entgegen
gesetzten Richtungen abgebogen werden. Dank einer solchen Anordnung
der Strahlen können
die Abmessungen der Moduln vermindert und, demzufolge, die Biegsamkeit
des Applikators vergrößert werden.
-
Dabei
können
an den gegenüber
liegenden Seiten des Vierecks jeweils zwei Vorsprünge ausgeführt sein,
von denen zwei entlang der einen Diagonale befindlichen Vorsprünge zur
einen Seite hin, und zwei entlang der anderen Diagonale angeordneten Vorsprünge zur
anderen Seite hin abgebogen sind, bzw. an den gegenüber liegenden
Seiten des Vierecks können
auch jeweils drei Vorsprünge
ausgebildet sind, von denen die zentral gelegenen Vorsprünge zur
einen Seite hin, und die am Rande befindlichen Vorsprünge – zur anderen
Seite hin abgebogen sind.
-
Die
einen Vorsprünge
der genannten Figuren können
als Nadeln dienen, während
die anderen als Befestigungselemente funktionieren, so dass auf zusätzliche
Vorsprünge
verzichtet werden kann.
-
Weiterhin
sollte hervorgehoben werden, dass in einem Modul mit zwei Vorsprüngen an
den gegenüber
liegenden Seiten des Dreiecks die Vorsprünge symmetrisch zur Achse des
Rechtecks bzw. symmetrisch zu dessen Mittelpunkt abgebogen werden
können.
Im letzteren Fall wird eine starrere Befestigung der Moduln am Grundelement
des Applikators sichergestellt.
-
Außerdem kann
der Modul in Gestalt eines Sternes mit mehreckiger bzw. kreisförmiger bzw.
ovaler Grundfläche
mit mindestens drei aus der Grundfläche herausragenden und aneinander
eng anliegenden dreieckigen Strahlen ausgebil det sein, wobei mindestens
ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt ist,
gebildet durch die vom Kopf in der einen Richtung hin abgebogenen
Strahlenden oder aber in entgegen gesetzten Richtungen abgebogenen
Strahlen oder deren Enden.
-
Des
weiteren kann jeder Modul in Gestalt eines Sternes mit mehreckiger
bzw. kreisförmiger
bzw. ovaler Grundfläche
mit mindestens drei aus dieser herausragenden dreieckigen Strahlen
ausgebildet sein, die in einem Abstand zu einander angeordnet sind,
wobei mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als
dreieckige Vorsprünge
ausgeführt
sein kann, gebildet durch diese Strahlen oder deren Enden, die vom
Kopf in der einen Richtung bzw. in entgegen gesetzten Richtungen
hin abgebogen sind.
-
Dank
einer derartigen Modulausführung
wird eine starre Verbindung der Vorsprünge mit dem Modulkopf sichergestellt.
Dadurch, dass die Strahlen in einem Abstand zueinander angeordnet
sind, wird jedwede Möglichkeit
eines Durchschneidens des Grundelementes des Applikators mit den
Vorsprüngen
bei deren Durchlassen über
das Grundelement ausgeschlossen. Dank einer engen Anordnung der Strahlen
zueinander wird ein Durchschneiden des Grundelementes des Applikators
nur in dem Fall ausgeschlossen, wenn die Strahlen in entgegen gesetzten
Richtungen oder aber auch in derselben Richtung hin abgebogen werden,
dabei aber durch die abgebogenen Strahlenenden gebildet sind. Wenn
der Stern drei solche Strahlen aufweiset, sind keine zusätzlichen
Vorsprünge
mehr erforderlich, sollten die Sterne aber mehr Strahlen besitzen,
so ist es nicht mehr nötig,
weil die einen Vorsprünge
als Nadeln, und die anderen – als
Befestigungselemente funktionieren können.
-
Der
Modul kann in Gestalt eines Kreises bzw. eines Ovals bzw. eines
regelmäßigen bzw.
unregelmäßigen Mehrecks
mit mittiger Öffnung
ausgebildet sein, wobei zwischen dem Umfang des Kopfes und der Öffnung eine
schmale Überbrückung bestehen bleibt
und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als
dreieckige Vorsprünge
ausgeführt
werden kann, die aus der mittigen Öffnung in Richtung des Kopfmittelpunktes
des Moduls hin hervortreten und aneinander eng anliegen, wobei mindestens
ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente als dreieckige Vorsprünge ausgeführt sein kann,
gebildet durch die vom Modulkopf in entgegen gesetzten Richtungen
abgebogenen dreieckigen Strahlen oder die Enden derselben oder aber
durch die in der gleichen Richtung abgebogenen Enden dieser Strahlen.
-
Jeder
Modul kann weiterhin in Gestalt eines Kreises bzw. eines Ovals bzw.
eines regelmäßigen bzw.
unregelmäßigen Mehrecks
mit mittiger Öffnung ausgebildet
sein, wobei zwischen dem Umfang des Kopfes und der Öffnung eine
schmale Überbrückung bestehen
bleibt und mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente
als dreieckige Vorsprünge
ausgeführt
werden kann, die aus der mittigen Öffnung in Richtung des Kopfmittelpunktes
des Moduls hin hervortreten und in einem Abstand zueinander angeordnet
sind, wobei mindestens ein Teil der Nadeln bzw. Befestigungselemente
als dreieckige Vorsprünge
ausgeführt
sein kann, gebildet durch die vom Modulkopf in derselben Richtung
hin bzw. in entgegen gesetzten Richtungen abgebogenen dreieckigen
Strahlen oder die Enden dieser Strahlen.
-
Dank
einer derartigen Modulausführung
wird eine bedeutende Anzahl der Befestigungselemente und/oder Nadeln
bei verhältnismäßig geringen
Modulabmessungen und deren geringer Masse gewährleistet. Dadurch, dass die
in einem Abstand zueinander angeordneten bzw. eng aneinander anliegenden Strahlen
bzw. deren Enden in derselben Richtung oder aber in entgegen gesetzten
Richtungen hin abgebogen werden, wird ein Durchschneiden des Grundelementes
des Applikators mit den Vorsprüngen
der Moduln ausgeschlossen, wie es vorstehend für die anderen Ausführungsformen
der Moduln bereits angegeben wurde.
-
Dabei
kann jeder Modul mit mittiger Öffnung mit
vom Kopfumfang her nach außen
hin hervortretenden und eng aneinander liegenden Strahlen ausgeführt und
mit zusätzlichen
dreieckigen Vorsprüngen
versehen sein, gebildet durch die vom Kopf in einer Richtung abgebogenen
Enden dieser Strahlen, oder durch in entgegen gesetzten Richtungen
abgebogenen Strahlen bzw. deren Enden, oder aber kann jeder Modul
mit vom Kopfumfang her hervortretenden dreieckigen Strahlen, die
in einem Abstand zueinander angeordnet sind, sowie mit zusätzlichen dreieckigen
Vorsprüngen
ausgeführt
sein, gebildet durch vom Kopf in derselben Richtung bzw. in entgegen
gesetzten Richtungen abgebogene Strahlen bzw. deren Enden.
-
Dank
dessen, dass der Modul mit zusätzlichen
Vorsprüngen
versehen wird, wird die Anzahl der Nadeln und/oder der Befestigungselemente
vergrößert – unter
Beibehaltung der Modulabmessungen.
-
Dadurch,
dass die in einem Abstand zueinander angeordneten bzw. eng aneinander
liegenden nach außen
hervortretenden Vorsprünge
bzw. deren Enden in derselben Richtung bzw. in entgegen gesetzten
Richtungen abgebogen sind, wird ein Durchschneiden des Grundelementes
des Applikators durch die Vorsprünge der
Moduln ausgeschlossen, wie es vorhergehend für andere Ausführungsformen der
Moduln bereits ausgeführt
wurde.
-
Die
Moduln in jeder der vorstehend erwähnten Ausführungsformen – mit abgebogenen
Spitzen der geometrischen Figuren, mit Vorsprüngen am Umfang – können zusätzliche,
im Kopfkörper
ausgestanzte Vorsprünge
aufweisen, wodurch die Anzahl der Nadeln und/oder der Befestigungselemente
vergrößert wird.
-
Jeder
Modul kann aus zwei an den gegenüberliegenden
Oberflächen
des Grundelementes des Applikators übereinander angeordneten und
miteinander verbundenen Halbmoduln mit Köpfen von gleicher Form und
mit gleichen Abmessungen zusammensetzt sein, wobei der eine Halbmodul
mit Nadeln, und der andere Halbmodul mit Befestigungselementen in
Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen
versehen sein kann, die als ein Ganzes mit den Halbmodulköpfen ausgeführt sind,
in einem Abstand zueinander stehen und von den Köpfen rechtwinklig in derselben Richtung
abgebogen sind, wobei die Vorsprünge mindestens
eines Halbmoduls über
das Grundelement des Applikators und die Abstände zwischen den Vorsprüngen des
anderen Halbmoduls durchgelassen und zur Oberfläche des letzteren hin abgebogen sind,
während
das Abstandsmaß zwischen
den Vorsprüngen
der Halbmoduln unter der Bedingung der Beibehaltung des Stoffes
des Grundelementes zwischen den benachbarten Vorsprüngen gewählt wurde.
-
Dank
einer derartigen Ausführungsform
des Applikators wird eine starrere Verbindung der Moduln mit dem
Grundelement des Applikators sichergestellt. Die Halbmoduln sind
gegenseitig austauschbar, d. h. jeder Halbmodul kann entweder die
Nadeln oder die Befestigungselemente tragen, weil sie beide nach
derselben Technologie gefertigt werden. Die Befestigung der Moduln
am Grundelement des Applikators wird hierdurch um einiges komplizierter,
weil es notwendig ist, die beiden Halbmoduln in bestimmter Lage
gegeneinander zu positionieren.
-
Dabei
können
die Halbmoduln in Gestalt von zwei gleichseitigen Dreiecken mit
geradlinigen oder konkaven Seiten und mit dreieckigen Vorsprüngen in Gestalt
von vom Kopf in derselben Richtung rechtwinklig abgebogenen Spitzen
der Dreiecke ausgebildet sein, wobei das eine Dreieck in seiner
Ebene in Bezug auf das benachbarte Dreieck um 60° geschwenkt ist.
-
Dank
einer derartigen Ausführungsform
der Halbmoduln wird eine starrere Verbindung der Vorsprünge mit
den Köpfen,
folglich, eine starrere Verbindung zwischen den Halbmoduln und,
demzufolge, eine starrere Verbindung zwischen den Moduln und dem
Grundelement des Applikators sichergestellt.
-
Die
Halbmoduln können
kreisförmig
bzw. oval bzw. mehreckig ausgebildet sein – mit vom Umfang der Köpfe her
hervortretenden und von diesen abgebogenen dreieckigen Vorsprüngen.
-
Derartige
Halbmoduln bieten die Möglichkeit, die
Nadelndichtheit zu erhöhen
und die Anzahl der Befestigungselemente zu vergrößern.
-
Dabei
kann der mit den Nadeln ausgestattete Halbmodul mit mittiger Öffnung ausgeführt und
mit zusätzlichen
Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen versehen sein, die aus
der mittigen Öffnung
in Richtung zum Mittelpunkt des Halbmodulkopfes hervortreten und
vom Kopf in derselben Richtung abgebogen sind, wie auch die Nadeln
des Moduls.
-
Dies
trägt zusätzlich zur
Erhöhung
der Nadelndichtheit im Applikator bei.
-
Jeder
der Halbmoduln kann mit mittiger Öffnung ausgebildet sein, wobei
zwischen dem Kopfumfang und der mittigen Öffnung eine schmale Überbrückung besteht,
sowie dreieckige Vorsprünge
aufweisen, deren Spitzen aus der mittigen Öffnung zum Mittelpunkt des
Kopfes hin hervortreten und von dem letzteren abgebogen sind.
-
Dank
einer derartigen Modulausführung kann
eine höhere
Nadelndichtheit sowie eine größere Anzahl
der Befestigungselemente sichergestellt werden – bei verhältnismäßig klein gehaltenen Modulabmessungen
und deren geringer Masse.
-
Dabei
kann der mit den Nadeln ausgestattete Halbmodul mit zusätzlichen
Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen versehen sein, die aus
dem Kopfumfang nach außen
hin hervortreten und in derselben Richtung abgebogen sind, wie auch
die Nadeln des Moduls.
-
Dadurch
wird die Anzahl der Nadeln an einem Modul vergrößert, weil die Dichtheit deren
Anordnung am Applikator unter Beibehaltung der Modulabmessungen
erhöht
wird.
-
Die
dreieckigen Vorsprünge
bei allen Ausführungsformen
der Moduln können
ausgedehnt ausgebildet sein, mit krummlinigen konkaven oder konvexen
Seiten.
-
Dadurch
werden die Nadeln dünner
und spitzer.
-
Bei
diversen Ausführungsformen
der Halbmoduln können
deren Vorsprünge über das
Grundelement des Applikators in entgegen gesetzten Richtungen durchgelassen
werden. Dadurch wird zwar das Grundelement des Applikators geschwächt, allerdings
werden aber Befestigungselemente bei der Benutzung des Applikators
entlastet.
-
Die
mit Nadeln ausgestatteten Halbmoduln, mit Ausnahme derjenigen, die
mit mittigen Öffnungen versehen
sind, können
mit zusätzlichen
Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen ausgerüstet sein, die im Kopfkörper in
einem Abstand von dessen Umfang ausgestanzt und vom Kopf rechtwinklig
in derselben Richtung, wie auch die Nadeln des Moduls, abgebogen
sind.
-
Dies
ermöglicht
es, die Anzahl der Nadeln zu vergrößern, wobei die Modulabmessungen
beibehalten bleiben.
-
Die
Anzahl der Vorsprünge
kann groß sein, wodurch
die Möglichkeit
geboten wird, die Nadelndichtheit im Applikator zu erhöhen und/oder
die Anzahl der Befestigungselemente zu vergrößern, mit zunehmender Vergrößerung der
Anzahl der Vorsprünge
nehmen aber die Abmessungen der Köpfe der Halbmoduln zu, was
folglich zur Verminderung der Biegsamkeit des Applikators führt.
-
Zweckmäßigerweise
kann die Anzahl der Vorsprünge,
die als Nadeln funktionieren, von einem bis sieben betragen.
-
Weiterhin
sollte hervorgehoben werden, dass die Nadeln als in den Köpfen der
Moduln bzw. Halbmoduln befestigte Stäbe, Nägel oder Reißzwecken,
und die Befestigungselemente – als
in den Köpfen
der Moduln bzw. Halbmoduln befestigte Plättchen ausgeführt sein
können.
-
Das
Wesen der Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen
näher erläutert, von
denen 1 den Applikatormodul mit zwei dreieckigen Vorsprüngen vor
dem Abbiegen der Vorsprünge
vom Kopf weg in Draufsicht; 2 – den Applikatormodul
nach dem Abbiegen der Vorsprünge in
entgegen gesetzten Richtungen hin in Draufsicht; 3 – schematisch
den Einbau des Moduls ins Grundelement in Seitenansicht gem. 2; 4 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators mit Modul gem. 2 im
Schnitt AA; 5 – eine Matrize für die gegenseitige
Anordnung der Moduln in Draufsicht; 6 – eine Vorrichtung
für den
Einbau der Moduln ins Grundelement des Applikators im Querschnitt; 7 – schematisch
den Aufbau des modularen Applikators mit den Moduln, von denen einer
in 2 dargestellt ist; 8 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators mit einem mit zwei Vorsprüngen (Befestigungselement
und Nadel) versehenen Modul, die in derselben Richtung hin abgebogen sind,
Schnitt entlang der Nadel; 9 – schematisch den
Lamellensatz im Querschnitt; 10 – den Modul
mit vier Nadeln und Befestigungselementen in Gestalt eines Satzes
von Lamellen, gefertigt durch Strecken unter Anwendung eines konischen
Durchtreibers, in Draufsicht; 11 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators mit Modul gem. 9 vor dem
Abbiegen der Lamellen, Ansicht des Moduls in Richtung des Zeigers
B gem. 10; 12 – einen teilweisen
Ausschnitt des Applikators mit auf die Oberfläche dessen Grundelementes hin
abgebogenen Lamellen; 13 – den Applikatormodul mit zwei
Befestigungselementen in Gestalt von Vorsprüngen, ausgestanzt im Kopfkörper in
einem Abstand von dessen Umfang, sowie mit zwei Nadeln in Gestalt
von Vorsprüngen,
ausgestanzt am Kopfumfang, vor dem Abbiegen der Vorsprünge, in
Draufsicht; 14 – dasselbe, allerdings nach
dem Abbiegen der Vorsprünge; 15 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators, Ansicht des Moduls in Richtung
des Zeigers C gem. 14; 16 – den Applikatormodul
mit zwei Nadeln in Gestalt von Vorsprüngen, ausgestanzt im Kopfkörper in
einem Abstand von dessen Umfang, und mit zwei Befestigungselementen
in Gestalt von Vorsprüngen,
ausgestanzt am Kopfumfang, vor dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 17 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators, im Schnitt DD durch den Modul
gem. 16; 18 – den Applikatormodul in Gestalt
eines Dreiecks mit geradlinigen Seiten, mit Befestigungselementen
in Gestalt dessen abgebogenen Spitzen und Nadeln in Gestalt von
im Kopfkörper ausgestanzten
Vorsprüngen,
vor dem Abbiegen der Vorsprünge,
in Draufsicht; 19 – dasselbe, allerdings nach
dem Abbiegen der Vorsprünge,
Ansicht in Richtung des Pfeils E gem. 18; 20 – einen teilweisen
Ausschnitt des Applikators mit dem in 18, 19 dargestellten
Modul, Ansicht in Richtung des Pfeils E gem. 18; 21 – den Applikatormodul
in Gestalt eines Dreiecks mit konkaven Seiten, mit Nadeln in Gestalt
von dessen abgebogenen Spitzen und Befestigungselementen in Gestalt von
im Kopfkörper
ausgestanzten Vorsprüngen,
vor dem Abbiegen der Vorsprünge,
in Draufsicht; 22 – dasselbe, allerdings nach
dem Abbiegen der Vorsprünge,
Ansicht in Richtung des Pfeils F gem. 21; 23 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators mit dem in 21, 22 dargestellten Modul,
Ansicht in Richtung des Pfeils F gem. 18; 24 – den Applikatormodul
in Gestalt eines Rhombus mit Nadeln in Gestalt von dessen zwei abgebogenen
spitzwinkligen Spitzen und mit Befestigungselementen in Gestalt
von im Kopfkörper
ausgestanzten Vorsprüngen,
vor dem Abbiegen der Vorsprünge,
in Draufsicht; 25 – dasselbe, allerdings nach
dem Abbiegen der Vorsprünge,
Ansicht in Richtung des Pfeils G gem. 24; 26 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators mit dem in 24, 25 dargestellten
Modul, Ansicht in Richtung des Pfeils G gem. 24; 27 – den Applikatormodul in
Gestalt eines Rechtecks mit zwei Vorsprüngen an dessen gegenüber liegenden
Seiten, vor dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 28 – dasselbe,
allerdings nach dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 29 – dasselbe,
allerdings nach dem Abbiegen der Vorsprünge, Ansicht in Richtung des Pfeils
H gem. 27; 30 – den Applikatormodul in
Gestalt eines Rechtecks mit drei Vorsprüngen an dessen gegenüber liegenden
Seiten, vor dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 31 – dasselbe,
allerdings nach dem Abbiegen der Vorsprünge, in Draufsicht; 32 – dasselbe,
allerdings nach dem Abbiegen der Vorsprünge, Ansicht in Richtung des Pfeils
I gem. 31; 33 – den Applikator
mit dem in 30 bis 32 dargestellten
Modul, mit einer Scheibe zwischen den abgebogenen Vorsprüngen und
dem Grundelement des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils
I gem. 31; 34 – dasselbe,
Ansicht in Richtung des Pfeils J gem. 33; 35 – den Applikatormodul
mit zwei Vorsprüngen in
einem Abstand vom Kopfumfang und zwei Vorsprüngen am Kopfumfang, in Draufsicht; 36 – dasselbe,
allerdings mit in derselben Richtung abgebogenen Vorsprüngen, Ansicht
in Richtung des Pfeils K gem. 35; 37 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils
K gem. 35; 38 – den Applikatormodul
mit einem Kopf in Gestalt eines Rechtecks mit zwei Vorsprüngen an
dessen gegenüber
liegenden Seiten, in Draufsicht; 39 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators mit dem in 38 dargestellten
Modul, im Schnitt LL gem. 38; 40 – den Applikatormodul
mit einem Kopf in Gestalt eines Sechsecks mit zwei Vorsprüngen in
Gestalt dessen abgebogenen spitzwinkligen Spitzen sowie mit zwei
Vorsprüngen
in einem Abstand von dessen Umfang, in Draufsicht; 41 – dasselbe,
allerdings mit abgebogenen Vorsprüngen, Ansicht in Richtung des
Pfeils M gem. 40; 42 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators mit dem in 40 und 42 dargestellten Modul,
Ansicht in Richtung des Pfeils M gem. 40; 43 – dasselbe,
allerdings mit einer Scheibe zwischen den abgebogenen Befestigungselementen und
der Oberfläche
des Grundelementes des Applikators; 44 – den Applikatormodul
mit kreisförmigem
Kopf, mit Vorsprüngen
am Kopfumfang und einem Vorsprung im Mittelpunkt des Kopfes, in
Draufsicht; 45 – dasselbe, allerdings mit
abgebogenen Vorsprüngen; 46 – dasselbe,
Ansicht in Richtung des Pfeils N gem. 45; 47 – einen teilweisen
Ausschnitt des Applikators mit dem in 44 bis 46 dargestellten
Modul und einer Scheibe zwischen den abgebogenen Vorsprüngen und
dem Grundelement des Applikators, Grundelement bedingt verschoben,
in Draufsicht; 48 – dasselbe, Ansicht in Richtung
des Pfeils O gem. 47; 49 – den Applikatormodul
in Gestalt eines Sechsecks mit dreieckigen Vorsprüngen, deren Basisseiten
an den Mittenabschnitten der Sechsecksseiten gelegen sind, in Draufsicht; 50 – dasselbe,
allerdings mit abgebogenen Vorsprüngen, in Draufsicht; 51 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils
P gem. 50; 52 – den Applikatormodul
in Gestalt eines Sechsecks mit dreieckigen Vorsprüngen, deren Basisseiten
an den Mittenabschnitten der Sechsecksseiten gelegen sind, und mit
Vorsprüngen
am Umfang der mittigen Öffnung
im Kopf, in Draufsicht; 53 – dasselbe,
allerdings mit abgebogenen Vorsprüngen; 54 – Ansicht
in Richtung des Pfeils Q gem. 53; 55 bis 57 – Applikatormoduln in
Gestalt von sechseckigen Sternen, in Draufsicht; 58 – dasselbe,
allerdings mit Vorsprüngen
in Gestalt von abgebogenen Strahlen des Sternes, in Draufsicht; 59 – dasselbe,
allerdings mit Vorsprüngen
in Gestalt von abgebogenen Enden des Strahlen, in Draufsicht; 60 – den Applikatormodul
in Gestalt eines Kreises mit mittiger Rundöffnung, an deren Umfang Vorsprünge ausgebildet
sind, in Draufsicht; 61 – dasselbe, allerdings mit
in entgegen gesetzten Richtungen abgebogenen Vorsprüngen, in
Draufsicht; 62 – einen teilweisen Ausschnitt
des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils R gem. 61; 63 – den in 60 dargestellten
Modul mit in derselben Richtung hin abgebogenen Vorsprüngen; 64 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils S
gem. 63; 65 – die Halbmoduln in Gestalt von
Dreiecken, in Draufsicht; 66 – schematisch die
Aufstellung der Halbmoduln gem. 65 auf
das Grundelement des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils
T; 67 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators mit dreieckigen Halbmoduln; 68 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators mit einem über sein Grundelement durchgelassenen
Halbmodul, in Seitenansicht; 69 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators mit Halbmoduln in Gestalt
von Dreiecken mit konkaven Seiten und mittigen Öffnungen, in Draufsicht; 70 – die Halbmoduln
in Gestalt von Sternen, in Draufsicht; 71 – dasselbe, allerdings
mit abgebogenen Vorsprüngen,
in Draufsicht; 72 – schematisch die Aufstellung
der Halbmoduln gem. 70 und 71 auf
das Grundelement des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils U
gem. 71; 73 – einen teilweisen Ausschnitt des
Applikators mit den angebrachten Moduln gem. 70, 71,
in Draufsicht; 74 – einen teilweisen Ausschnitt
des Applikators mit den angebrachten Moduln gem. 70, 71,
in Seitenansicht; 75 – einen teilweisen Ausschnitt
des Applikators mit den angebrachten Moduln gem. 70, 71, mit
einem über
das Grundelement durchgelassenen Halbmodul, in Seitenansicht; 76 – den Halbmodul
in Gestalt eines Sternes mit zusätzlichen
Nadeln, ausge führt
im Kopfkörper,
in Draufsicht; 77 – den Halbmodul in Gestalt
eines Sternes mit zusätzlichen Nadeln,
ausgeführt
an der mittigen Öffnung
des Kopfes, in Draufsicht; 78 – die Halbmoduln
in Gestalt von Kreisen mit mittigen Öffnungen, an denen Vorsprünge ausgeführt sind,
in Draufsicht; 79 – dasselbe, allerdings mit
abgebogenen Vorsprüngen,
in Draufsicht; 80 – schematisch die Aufstellung
der in 79 dargestellten Halbmoduln
auf das Grundelement des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils
V gem. 79; 81 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators mit den in 80 gezeigten Halbmoduln,
in Seitenansicht; 82 – Ansicht in Richtung des Pfeils
W gem. 81; 83 – die Halbmoduln
in Gestalt von Kreisen mit mittigen Öffnungen, an denen Vorsprünge ausgeführt sind,
und zusätzlichen
Vorsprüngen
am Umfang eines der Moduln, in Draufsicht; 84 – dasselbe,
allerdings mit abgebogenen Vorsprüngen, in Draufsicht; 85 – die Aufstellung
der Halbmoduln auf das Grundelement des Applikators, Ansicht in
Richtung des Pfeils X gem. 84; 86 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators mit den in 85 dargestellten
Halbmoduln, in Seitenansicht; 87 – die Halbmoduln
in Gestalt von Sechsecken mit mittigen sechseckigen Öffnungen,
an deren Seiten Vorsprünge
ausgebildet sind, in Draufsicht; 89 – einen
teilweisen Ausschnitt des Applikators, Ansicht in Richtung des Pfeils Y
gem. 88; 90 – schematisch die Aufstellung
der in 87 und 88 dargestellten
Halbmoduln auf das Grundelement des Applikators, in Draufsicht; 91 – dasselbe,
allerdings in Seitenansicht, Schnitt ZZ; 92 – schematisch
die gegenseitige Anordnung auf dem Grundelement des Applikators der
als Dreiecke mit Vorsprüngen
in Gestalt von abgebogenen Spitzen der Dreiecke und drei im Kopfkörper ausgebildeten
Vorsprüngen
ausgeführten
Moduln, in Draufsicht; 93 – schematisch die gegenseitige
Anordnung auf dem Grundelement des Applikators der als Dreiecke
mit Vorsprüngen
in Gestalt von abgebogenen Spitzen der Dreiecke und drei im Kopfkörper ausgebildeten
Vorsprüngen
ausgeführten Moduln,
in Draufsicht; 94 – schematisch die gegenseitige
Anordnung auf dem Grundelement des Applikators der Moduln in Gestalt
von Sechsecken mit mittigen Öffnungen
sowie mit als aus diesen Öffnungen
abgebogene Strahlen ausgeführten
Vorsprüngen,
sowie der Moduln in anderer Form, in Draufsicht; 95 – den kreisförmigen Halbmodul für den in 94 dargestellten
Applikator mit einer Nadel und zwei Öffnungen zum Vernieten, in
Draufsicht; 96 – den kreisförmigen Halbmodul
mit zwei Öffnungen
zum Vernieten, in Draufsicht; 97 – schematisch
die Aufstellung der in 95, 96 dargestellten
Moduln auf das Grundelement des Applikators, in Seitenansicht; 98 – den rhombusförmigen Halbmodul
mit zwei Köpfen
und zwei Befestigungselementen, in Draufsicht; 99 – den rhombusförmigen Halbmodul
mit einem Kopf und zwei Befestigungselementen.
-
Der
modular aufgebaute Applikator enthält einen Modul mit Kopf 1 (1)
mit einer Nadel und einem Befestigungselement, die im Kopfkörper 1 als ein
Ganzes mit diesem ausgeführt
sind in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen, jeweils 2 und 3,
die vom Kopf 1 rechtwinklig in entgegen gesetzten Richtungen
(2, 3) abgebogen sind, wobei die
Vorsprünge 2 und 3 im
Kopfkörper 1 an
zwei Seiten 2 und 3 ausgestanzt und vom Kopf 1 nach
der dritten Seite, d. h. der Basisseite 6 des Vorsprungs 2 bzw. 3 (1)
abgebogen sind. Das Befestigungselement, d. h. der dreieckige Vorsprung 3,
ist über
das Grundelement 7 des Applikators (3) durchgelassen und
mit Andruck zu der Oberfläche
des Grundelementes des Applikators abgebogen (4),
die dem Modulkopf gegenüber
liegt.
-
Die
Moduln werden, zum Beispiel, auf Stanz- und Biegemaschinen nach
einem an und für
sich bekannten Verfahren hergestellt. Für den Einbau der Moduln ins
Grundelement des Applikators werden zwei Matrizen (5 und)
mit der Form der Vorsprünge 2 und 3 entsprechenden Öffnungen 10 und 11 benutzt.
Die gegenseitige Anordnung der Öffnungen 10 in
der Matrize 8 entspricht der erforderlichen Anordnung der
Nadeln (Vorsprünge 2)
im Applikator, und die gegenseitige Anordnung der Öffnungen 11 – der erforderlichen
Anordnung der Befestigungselemente (Vorsprünge 3) an der Matrize 9.
Die Moduln werden mit den Vorsprüngen 2 in
die Öffnungen 10 der
Matrize 8 eingelegt, darauf kommt das Grundelement 7,
und auf das Grundelement 7 die Matrize 9 auf die
Weise, dass deren Öffnungen 11 der
gegenseitigen Anordnung der Vorsprünge 3 entsprechen. Die
Matrize 9 wird unter Druck zur Matrize 8 hin bewegt,
so dass die Vorsprünge 3,
d. h. die Befestigungselemente, das Grundelement 7 durchdringen, wonach
die Matrize 9 entfernt und die Vorsprünge 3 auf die Oberfläche des
Grundelementes 7 abgebogen und an diese, zum Beispiel,
unter Anwendung einer Rolle bzw. eines Rollenaggregats, angedrückt werden
(nicht gezeigt).
-
Der
Applikator kann beispielsweise mit einem in Gestalt von Bändern 12 ausgeführten Grundelement
hergestellt werden, die miteinander durch Bänder 13 und 14 verbunden
sind (7). An den Kreuzungsstellen dieser Bänder werden
durch Befestigungselemente (Vorsprünge 3) die Moduln
mit den Köpfen 1 und
Nadeln (Vorsprünge 2)
befestigt. An den einen Enden der Bänder 12 werden Verschlüsse oder
Schnallen 15 zur Befestigung der anderen Enden der Bänder 12 angebracht.
-
Die
Wirkungsweise des modular aufgebauten Applikators besteht in folgendem.
-
Der
zu behandelnde Körperteil
des Patienten, zum Beispiel, sein Unterschenkel oder Unterarm, wird
in den Applikator eingeschlossen wobei die Spitzen der Nadeln 2 zur
Körperoberfläche hin
gerichtet sind, und der Applikator wird auf diesem Körperteil
fixiert, wozu die Enden der Bänder 12 in
den Verschlüssen
oder Schnallen 15 zu befestigen sind. Hinterher führt der
Patient Übungen
aus, die mit großamplitudigen
Schwüngen,
Biegungen und Torsionen der einzelnen Körperteile verbunden sind. Dabei
wirken die Nadeln 2 auf die Epidermis des Patienten mit
wechselhafter Intensität
ein, was ein gutes reflextherapeutisches Ergebnis zur Folge hat.
Beim Andrücken
des Applikators an den Körper
des Patienten führen
die Nadeln 2 die Andrückkräfte auf
die Köpfe 1 der
Moduln weiter, und die letzteren übertragen all diese Kräfte auf
ihrer gesamten Fläche
auf das Grundelement 7 des Applikators. Dies bedeutet,
dass die Behandlungsbelastungen auf die Befestigungselemente 3 nicht
einwirken, diese wirken lediglich einer Abtrennung der Moduln vom
Grundelement 7 sowie deren Schwingungen entgegen.
-
Dieser
Applikator, wie es aus 7 hervorgeht, zeichnet sich
durch eine gleichmäßige Ausfüllung des
Grundelementes 7 mit Nadeln 2 sowie durch eine
gute Biegsamkeit aus, was durch geringe Abmessungen der Köpfe 1 bedingt
ist, hierbei ist aber sein Grundelement 7 mit Nadeln 2 ungenügend ausgefüllt, seine
Festigkeit ist unzureichend und die Moduln sind am Grundelement 7 ungenügend starr
befestigt. Außerdem
kennzeichnet sich dieser Applikator durch eine denkbar einfache
Modulherstellungstechnologie, weil sowohl die Nadeln (Vorsprünge 2) als
auch die Befestigungselemente (Vorsprünge 3) unter Anwendung
ein und derselben Arbeitsgänge (Austanzen
und Abbiegen der Vorsprünge)
hergestellt werden, und eine ebenso denkbar einfache Zusammenbautechnologie
des Applikators, weil für
das Abbiegen der Vorsprünge 3 Rollen
bzw. ein Rollenaggregat benutzt werden können, damit die Vorsprünge 3 in
einem Arbeitsgang abgebogen werden.
-
Es
sollte hervorgehoben werden, dass das Grundelement 7 des
Applikators als ein Ganzes, zum Beispiel aus Gewebestoff, ausgeführt werden
kann.
-
Die
Vorsprünge 2 und 3 des
in 1 dargestellten Moduls können vom Kopf 1 in
derselben Richtung (8) abgebogen sein. Die Vorsprünge 2 und 3 sind über das
Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, wobei die
Vorsprünge 3 (Befestigungselemente)
auf die Oberfläche
des Grundelementes 7 abgebogen sind. Technologisch gesehen ist
der Arbeitsgang des Abbiegens der Vorsprünge 2 und 3 in
derselben Richtung viel einfacher, als deren Abbiegen in entgegen
gesetzten Richtungen, hierbei ist aber ein Durchlassen sowohl der
Vorsprünge 2 als auch
der Vorsprünge 3 über das
Grundelement 7 des Applikators erforderlich, wodurch dieses
geschwächt wird,
außerdem
wird auch das Abbiegen der Vorsprünge 3 auf die Oberfläche des
Grundelementes 7 verkompliziert, weil die Biegerollen derartig
abgerollt werden sollen, dass die Vorsprünge 2 unbeschadet bleiben.
-
Das
Befestigungselement kann als mindestens ein Satz 16 im
Kreis angeordneter Lamellen 17 (Bild 9, 10) ausgebildet
sein, die im Kopf 18 des Moduls, beispielsweise, in der
Richtung ausgeführt
sind, die den Vorsprüngen 10-22,
welche als Nadeln funktionieren, entgegen gerichtet ist. Der Satz 16 der
Lamellen 17 (9) wird durch Treiben unter
Anwendung eines konischen Durchtreibers 23 und der Matrize 24 hergestellt,
wobei der Satz 16 in einzelne Lamellen 17 gebrochen
wird. Die Lamellen 17 werden über das Grundelement 7 des
Applikators (11) durchgelassen und in Kreisdurchmessern
auf die Oberfläche
des Grundelementes 7 (12) abgebogen.
Durch den Satz 16 der Lamellen 17 wird eine kompakte
gegenseitige Anordnung mehrerer Befestigungselemente sichergestellt,
was auch eine festere Verbindung der Moduln mit dem Grundelement
des Applikators bedingt und eine größere Fläche für die Unterbringung der Nadeln,
d. h. von vier Vorsprüngen 19-22 freilässt, somit
wird aber sowohl die Herstellungstechnologie der Moduln als auch
deren Befestigung auf dem Grundelement 7 des Applikators
komplizierter.
-
Der
Modul (13-15) ist
mit einem Kopf 25, zwei Befestigungselementen in Gestalt
von dreieckigen Vorsprüngen 26,
die im Körper
des Kopfes 25 in einem Abstand von dessen Umfang zu beiden
Seiten 27 des Vorsprungs 26 ausgestanzt und um
die dritte Seite 28 herum rechtwinklig abgebogen sind,
sowie mit zwei Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 29 ausgeführt, die
im Kopf 25 angefangen von dessen Umfang auf der einen Seite 30 des
Vorsprungs 29 ausgestanzt und entlang der anderen Seite 31 rechtwinklig
abgebogen sind, wobei die zweite Seite 31 des Vorsprungs 29 durch
einen Abschnitt der peripheren Kante des Kopfes 25 gebildet
ist.
-
Die
Modulherstellung sowie deren Montage am Grundelement 7 sind
den in 1 bis 7 dargestellten ähnlich.
Durch eine derartige Modulausführungsform
werden eine festere Verbindung der Moduln mit dem Grundelement 7 des
Applikators sowie eine höhere
Anordnungsdichte der Nadeln (Vorsprünge 26) auf dem Grundelement 7 bei
dem gleich bleibenden Durchmesser des Kopfes 25 erreicht,
als bei der Anwendung der Moduln mit den Köpfen 1 (1, 2).
-
Der
Modul mit dem Kopf 33 (16, 17) besitzt
zwei Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 34, die im Körper des
Kopfes 33 in einem Abstand von dessen Umfang ausgestanzt
sind, sowie zwei Befestigungselemente in Gestalt von dreieckigen
Vorsprüngen 35,
die im Kopf 33 anfangend von dessen Umfang ausgestanzt
und von diesem rechtwinklig abgebogen sind. Die Vorsprünge 35 (Befestigungselemente)
sind über
das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, auf dessen
Oberfläche
abgebogen und an diese angedrückt
(17). Im Vergleich zu dem vorstehend beschriebenen, zeichnet
sich dieser Applikator durch eine etwas bessere Robustheit und eine
starrere Befestigung der Köpfe 33 am
Grundelement 7 aus, weil die Vorsprünge 35, d. h. die
Befestigungselemente, in einem größeren Abstand zueinander angeordnet
sind.
-
Der
Kopf 36 des Moduls ist in Form eines Dreiecks mit geradlinigen
Seiten 37 (18-20) ausgebildet,
während
die Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 38 ausgeführt sind,
gebildet durch die Abbiegung der Spitzen des besagten Dreiecks unter
rechtem Winkel. Die Befestigungselemente können in Gestalt von dreieckigen
Vorsprüngen 39 ausgebildet
sein, die im Körper
des Kopfes 36 ausgestanzt und von diesem rechtwinklig in
der den Vorsprüngen 38 entgegen
gesetzten Richtung abgebogen sind. Die Vorsprünge 39 sind über das
Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, auf dessen Oberfläche abgebogen
und an diese angedrückt (20).
Die Fertigungstechnologie dieser Moduln unterscheidet sich einigermaßen von
der in 5 und 6 geschilderten, weil die Vorsprünge 38 im Körper des
Kopfes 36 nicht ausgestanzt, sondern nur abgebogen werden.
Dank einer derartigen Ausführung
der Vorsprünge 38 wird
deren zuverlässigere Verbindung
mit dem Kopf 36 sichergestellt.
-
Der
Modul mit dem Kopf 40 ist in Gestalt eines Dreiecks mit
krummlinigen konkaven Seiten 41 (21), und
die Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 42 ausgeführt, die
durch dessen rechtwinklig abgebogene Spitzen gebildet sind (22). Die
Befestigungselemente sind als dreieckige Vorsprünge 43 ausgebildet,
die im Körper
des Kopfes 40 ausgestanzt und von diesem unter rechtem
Winkel abgebogen sind. Die Vorsprünge 43 sind über das Grundelement 7 durchgelassen,
auf dessen Oberfläche
abgebogen und an diese angedrückt
(23). Dank einer solchen Modulausführung wird
eine bessere Schärfe
der Vorsprünge 42 (Nadeln)
gewährleistet.
-
Der
Modul mit dem Kopf 44 ist in Gestalt eines Rhombus (24),
und die Nadeln bzw. die Befestigungselemente in Gestalt von dreieckigen
Vorsprüngen 45 ausgeführt, die
durch dessen zwei unter rechtem Winkel abgebogene spitzwinklige
Spitzen gebildet sind (25). Die Vorsprünge 46 funktionieren,
zum Beispiel, als Nadeln, während
als Befestigungselemente, beispielsweise, zwei dreieckige Vorsprünge 46 dienen,
die im Körper
des Kopfes 46 ausgestanzt und von diesem rechtwinklig abgebogen sind.
Die Vorsprünge 46 sind über das
Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, auf dessen
Oberfläche
abgebogen und an diese angedrückt
(26). Der Modul mit dem Kopf 44 ist – seinen
Eigenschaften und seiner Herstellungstechnologie nach – dem Modul
mit dem Kopf 40 ähnlich.
-
Der
Modul mit dem Kopf 47 ist in Gestalt eines Rechtecks (27-28),
und seine Nadeln und Befestigungselemente in gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 48-51 ausgeführt, die
durch dreieckige Strahlen gebildet sind, welche von zwei gegenüber liegenden
Seiten des Vierecks hervortreten, während deren Basisseiten 52 auf
diesen Seiten eng aneinander liegen und die Spitzen der Vorsprünge nach
außen
vom Kopf 47 herausragen, wobei zwei auf der einen Diagonale
befindliche Vorsprünge 48 und 50 entlang
der Biegelinien 52 in einer Richtung, und zwei auf der
anderen Diagonale befindliche Vorsprünge 49 und 51 in
der entgegen gesetzten Richtung abgebogen sind (28, 29).
Wenn alle Vorsprünge 48-51 in
derselben Richtung abgebogen wären,
so würden
sie beim Durchlassen über
das Grundelement 7 des Applikators dieses an den Stellen
durchtrennen, wo sich die Vorsprünge 48-51 befinden,
außerdem
wären solchenfalls
zusätzliche
Vorsprünge erforderlich,
die als Befestigungselemente funktionieren sollten, zum Beispiel,
in Gestalt von in einem Abstand vom Umfang des Kopfes 47 ausgestanzten Vorsprüngen.
-
An
der Seiten des viereckigen Kopfes 53 (30-32)
können
jeweils drei Vorsprünge 54-59 ausgeführt sein,
von denen die mittig gelegenen Vorsprünge 55 und 58 entlang
der Biegelinien 60 in einer Richtung, und die am Rande
gelegenen Vorsprünge 54, 56, 57 und 59 entlang
der Biegelinien 61 in entgegen gesetzter Richtung abgebogen
sind. Die mittig gelegenen Vorsprünge 55 und 58 (Befestigungselemente)
(33, 34) sind über das Grundelement 7 des
Applikators und die Öffnung
in der Scheibe 62 durchgelassen, auf die Oberfläche der
Scheibe 62 abgebogen und an diese angedrückt. Die
Vorsprünge 54, 56, 57 und 59 funktionieren
als Nadeln.
-
Die
Wirkungsweise der Applikatoren mit den vorstehend beschriebenen
Moduln entspricht derselben der Applikatoren mit den in 1 bis 4 und 7 dargestellten
Moduln.
-
Der
Modul mit dem Kopf 63 (35) ist
mit vier Vorsprüngen 64-67 ausgeführt, die
in einer Richtung abgebogen sind (36). Alle
Vorsprünge 64-67 sind über das
Grundelement 7 des Applikators (37) durchgelassen,
wobei die als Befestigungselemente dienenden Vorsprünge 66 und 67 auf
die Oberfläche
des Grundelementes 7 des Applikators abgebogen sind, und
die Vorsprünge 64 und 65 als Nadeln
funktionieren.
-
Die
Wirkungsweise des Applikators mit den vorstehend beschriebenen Moduln
besteht in folgendem.
-
Die
Kräfte,
die beim Andrücken
des Applikators auf den Körper
des Patienten entstehen, werden durch die Nadeln 64, 65 auf
die Köpfe 63 der
Moduln, und von diesen an die Befestigungselemente 66, 67 weitergeleitet,
so dass diese durch Biegemomente belastet werden, was letztendlich
eine ungenügende Zuverlässigkeit
und Lebensdauer der Moduln bestimmt.
-
Der
Kopf 68 (38) ist mit vier Vorsprüngen 69-72 ausgeführt, die
in derselben Richtung hin abgebogen sind, wobei die Vorsprünge 69 und 70, wie
auch die Vorsprünge 71 und 72,
mit einem Abstand zwischen deren Basisseiten 73 angeordnet sind.
Alle Vorsprünge 69-72 sind über das
Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, wobei die Vorsprünge 70 und 72 (Nadeln)
nicht abgebogen bleiben, und die Vorsprünge 69 und 71 (Befestigungselemente)
auf die Oberfläche
des Grundelementes 7 des Applikators abgebogen sind (39).
-
Der
Modul mit dem Kopf 74 ist in Gestalt eines Rhombus ausgebildet
(40, 41), während die Nadeln in Gestalt
von dreieckigen Vorsprüngen 75 ausgeführt sind,
gebildet durch dessen zwei rechtwinklig abgebogene spitzwinklige
Spitzen. Als Befestigungselemente dienen zwei dreieckige Vorsprünge 76,
die im Körper
des Kopfes 74 ausgestanzt und von diesem in der den Vorsprüngen 75 entgegen
gesetzten Richtung rechtwinklig abgebogen sind. Die Vorsprünge 76 sind über das
Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, auf dessen Oberfläche abgebogen
und an diese angedrückt (42).
Zwischen den Vorsprüngen 76 und
dem Grundelement 7 des Applikators kann eine Scheibe 77 eingesetzt
sein (43).
-
Der
Modul mit dem Kopf 78 (44) ist
in gestalt eines Kreises, und die Nadeln und Befestigungselemente
sind in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 79, 80 ausgeführt, gebildet
durch die Strahlen, die von dem Umfang des Kopfes 78 hervortreten, wobei
deren Basislinien 81 auf diesem Umfang eng aneinander angeordnet
sind. Die Vorsprünge 79, 80 sind
vom Kopf 78 in entgegen gesetzten Richtungen – jeweils
unter Auslassung eines Vorsprungs – abgebogen. Die Vor sprünge 80 (Befestigungselemente) sind
auf die Oberfläche
des Grundelementes 7 des Applikators abgebogen (47, 48),
während die
Vorsprünge 79 (Nadeln)
nicht abgebogen bleiben, wobei zwischen den Vorsprüngen 80 und
dem Grundelement 7 eine Scheibe 82 eingesetzt
ist. Im Kopf 78 ist noch ein Vorsprung 83 (Nadel)
ausgestanzt.
-
Der
Modul mit dem Kopf 84 ist in Gestalt eines regelmäßigen Vielecks
(49), und die Nadeln und die Befestigungselemente
in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 85, 86 ausgeführt, gebildet durch
die Strahlen, die von den Seiten des Kopfes 84 hervortreten,
wobei deren Basislinien 87 an den Mittenabschnitten dieser
Seiten gelegen sind. Die Vorsprünge 86, 86 sind
vom Kopf 84 in entgegen gesetzten Richtungen – jeweils
unter Auslassung eines Vorsprungs – abgebogen (50).
Die Vorsprünge 85 (Befestigungselemente)
sind über
das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen, auf dessen
Oberfläche
abgebogen und an diese angedrückt
(51), während
die Vorsprünge 86 (Nadeln)
nicht abgebogen bleiben.
-
Der
Modul mit dem Kopf 88, der in Gestalt eines regelmäßigen Vielecks
(52) ausgeführt
ist, kann neben den an den Mittenabschnitten 90 einer jeden
Vielecksseite ausgebildeten Vorsprüngen 89 auch noch
mit den Vorsprüngen 91 versehen
sein, gebildet durch die aus dem Mittenkreis 92 mit ihren Spitzen
in Richtung des Mittelpunktes des Kopfes 88 hervortretenden
Vorsprünge 91.
Die als Befestigungselemente funktionierenden Vorsprünge 91 sind vom
Kopf 88 in derselben Richtung abgebogen (53),
während
die als Nadeln dienenden Vorsprünge 89 in
entgegen gesetzter Richtung abgebogen sind. Die über das Grundelement 7 des
Applikators (54) durchgelassenen Vorsprünge 91 (Befestigungselemente)
sind auf dessen Oberfläche
abgebogen und an diese angedrückt
(54), während die
Vorsprünge 89 (Nadeln)
nicht abgebogen bleiben.
-
Der
Modul mit dem Kopf 93 hat die Gestalt eines Sternes (55-57)
mit, beispielsweise, sechs Strahlen 94, deren Basislinien 95 eng
aneinander (55) bzw. mit den Abständen 96 dazwischen (56, 57)
liegen, während
die Nadeln und die Befestigungselemente in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen ausgeführt sind,
gebildet durch die vom Kopf 93 rechtwinklig in entgegen
gesetzten Richtung – jeweils über einen
Strahl – abgebogenen
Strahlen (58). Die Enden der dreieckigen
Vorsprünge (59)
können
ebenfalls entlang der Biegelinien 97 abgebogen sein. Die
Befestigung dieser Moduln auf dem Grundelement des Applikators ist
der Befestigung von vorstehend beschriebenen Moduln ähnlich.
-
Jeder
der vorstehend beschriebenen Moduln kann mit zusätzlichen Nadeln in Gestalt
von im Kopfkörper
in einem Abstand vom Kopfumfang ausgestanzten dreieckigen Vorsprüngen versehen
werden.
-
Bei
der Benutzung eines jeden von den vorstehend geschilderten Moduln
kann zwischen dem Grundelement des Applikators und den über dieses durchgelassenen
Vorsprüngen
eine Scheibe eingesetzt werden.
-
Die
Wirkungsweise der Applikatoren mit den vorstehend beschriebenen
Moduln entspricht derselben der Applikatoren mit den in 1 bis 4 und 7 dargestellten
Moduln.
-
Der
Modul mit dem Kopf 98 ist in Gestalt eines Kreises (60)
mit mittiger kreisförmiger Öffnung 99 ausgeführt, wobei
zwischen dem Umfang des Kopfes 98 und der Öffnung 99 eine
schmale Überbrückung 100 bestehen
bleibt, wobei am Umfang der Öffnung 99 mit
ihren Spitzen in Richtung des Mittelpunktes des Kopfes 98 hin
dreieckige Vorsprünge 101 und 102 hervortreten,
während
die Basislinien 103 der Vorsprünge am Umfang der mittigen Öffnung mit
Abständen 104 zueinander
gelegen sind. Die Vorsprünge 101 und 102 (61)
sind vom Kopf 98 in entgegen gesetzten Richtungen rechtwinklig
abgebogen. Die Vorsprünge 101 (Befestigungselemente) sind über das
Grundelement 7 des Applikators durchgelassen (62)
und auf dessen Oberfläche
hin abgebogen. Die Vorsprünge 101 und 102 können auch in
derselben Richtung (63) abgebogen und über das
Grundelement 7 des Applikators durchgelassen werden, wobei
die Vorsprünge 101 (Befestigungselemente)
auf die Oberfläche
des Grundelementes 7 auf der Seite abgebogen sind, wo sich
die Vorsprünge 102 (Nadeln)
befinden (64).
-
Dank
einer solchen Modulausführung
werden eine höhere
Nadelndichtheit sowie eine wesentlich größere Anzahl der Befestigungselemente
bei verhältnismäßig klein
gehaltenen Modulabmessungen und deren geringer Masse gewährleistet.
-
Die
Wirkungsweise des Applikators mit den in 63 und 64 dargestellten
Moduln besteht in folgendem.
-
Dank
den zwischen den Vorsprüngen 101 und 102 bestehenden
Abständen 103 durchschneiden
die Nadeln 102 und die Befestigungselemente 101,
wennschon sie in derselben Richtung hin abgebogen und zusammen über das
Grundelement 7 des Applikators durchgelassen sind, das
Grundelement 7 dennoch nicht vollständig, weil zwischen ihnen Abstände 104 bestehen
bleiben. Die Kräfte,
die beim Andrücken
des Applikators auf den Körper
des Patienten entstehen, werden durch die Nadeln 102 auf die
Köpfe 98 der
Moduln, und von diesen an die Befesti gungselemente 101 weitergeleitet,
so dass diese durch Biegemomente belastet werden, was eine ungenügende Zuverlässigkeit
und Lebensdauer der Moduln mitbestimmt.
-
Jeder
Modul kann aus zwei an den gegenüber
liegenden Oberflächen
des Grundelementes 7 des Applikators übereinander angeordneten Halbmoduln
mit Köpfen 105 (65)
und 106 von gleicher Form und mit gleichen Abmessungen
in Gestalt von Dreiecken mit rechtwinklig zu den Köpfen 105 und 106 hin
in derselben Richtung abgebogenen Spitzen (66) ausgeführt sein,
welche dreieckige Vorsprünge 107 und 108 (entsprechenderweise,
Befestigungselemente und Nadeln) bilden. Das eine Dreieck (Kopf 106)
ist in seiner Ebene in Bezug auf das andere Dreieck (Kopf 105)
um einen Winkel von 60° (67)
geschwenkt und die Vorsprünge 107 und 108 sind über das
Grundelement 7 des Applikators in entgegen gesetzten Richtungen
(66, 67) durchgelassen, wobei die
Vorsprünge 107 des
Kopfes 106 auf die Oberfläche des Kopfes 105 abgebogen
sind, während
die Vorsprünge 108 des
Kopfes 105 nicht abgebogen bleiben und als Nadeln funktionieren
(67).
-
Bei
der vorstehend beschriebenen Ausführungsvariante des modular
aufgebauten Applikators wird eine starrere Verbindung der Moduln
mit dem Grundelement 7 des Applikators sichergestellt.
Die Halbmoduln sind gegenseitig austauschbar, d. h. jeder Halbmodul
kann entweder die Nadeln oder die Befestigungselemente tragen, weil
die beiden Halbmoduln nach ein und derselben Technologie hergestellt
werden, d. h. die Fertigung dieser Moduln unterscheidet sich nicht
von deren Fertigung für
die Applikatoren der ersteren Variante, deren Ausführungsformen
in 1 bis 4 sowie 8 bis 82 dargestellt
sind. Die Befestigung der Moduln am Grundelement 7 des
Applikators ist um einiges komplizierter, als bei den gemäß der ersten
Ausführungsvariante
hergestellten Applikatoren, weil es hierbei notwendig ist, die beiden
Halbmoduln in einer bestimmten Lage in Bezug aufeinander zu positionieren.
-
Die
Wirkungsweise des Applikators mit den vorstehend beschriebenen Moduln
besteht in folgendem.
-
Die
Halbmoduln mit den Köpfen 105 und 106 werden
an den gegenüber
liegenden Oberflächen des
Grundelementes 7 des Applikators (65, 66)
derartig angeordnet, dass das eine Dreieck (Kopf 106) in
seiner Ebene in Bezug auf das andere Dreieck (Kopf 105)
unter dem Winkel von 60° geschwenkt
ist, und die Befestigungselemente 107 der Köpfe 105 werden über das
Grundelement 7 des Ap plikators durchgelassen, wonach die
Befestigungselemente 107 auf die Oberflächen der Köpfe 105 abgebogen
werden. Beim Andrücken
des Applikators auf den Körper
des Patienten leiten die Nadeln 108 die entstehenden Andrückkräfte auf
die Köpfe 106 der
Halbmoduln, während
die letzteren diese Kräfte auf
ihrer gesamten Fläche
an das Grundelement 7 des Applikators weiterleiten. Dank
dessen werden die Befestigungselemente 107 durch die bei
der Benutzung des Applikators entstehenden Kräfte nicht überlastet, diese wirken lediglich
einer Abtrennung der Halbmoduln vom Grundelement 7 sowie
deren Schwingungen entgegen.
-
Über das
Grundelement 7 des Applikators können nur die Vorsprünge 107 des
Kopfes 105 (68) durchgelassen werden. Diese
sind mit ihren Spitzen in derselben Richtung gerichtet, wie auch
die Vorsprünge 108 des
Kopfes 106, und auf die Oberfläche des Kopfes 105 abgebogen.
-
Die
Köpfe 109 und 110 der
Halbmoduln können
in Gestalt von Dreiecken mit krummlinigen konkaven Seiten (69)
und mittigen Öffnungen 111 und 112 ausgeführt sein,
wodurch die als Nadeln funktionierenden Vorsprünge noch schärfer werden.
-
Dadurch,
dass die Halbmoduln in Gestalt von Dreiecken ausgeführt sind,
wird eine starrere Verbindung der Vorsprünge mit den Kopfkörpern gewährleistet,
weil somit eine starrere Verbindung zwischen den Halbmoduln und,
demzufolge, eine starrere Verbindung zwischen den Moduln und dem
Grundelement des Applikators sichergestellt wird.
-
Die
Köpfe 113 und 114 der
Halbmoduln können
in Gestalt von zwei – der
Form und den Abmessungen nach – gleichen
Sternen ausgeführt
sein, wobei der eine von diesen mit Strahlen 115, und der
andere – mit
Strahlen 116 (70) ausgebildet ist. Die Enden
der Strahlen 115 sind rechtwinklig in derselben Richtung
abgebogen, wobei dreieckige Vorsprünge 117 gebildet werden,
während
die Enden der Strahlen 116 ebenfalls rechtwinklig in der
einen Richtung abgebogen sind, wobei dreieckige Vorsprünge 118 (71)
gebildet werden, und der Kopf 113 in seiner Ebene in Bezug
auf den Kopf 114 um einen Winkel 180°/n geschwenkt
ist, hierin n = Anzahl der Strahlen an einem Stern, d. h. in diesem
gegebenen Fall um den Winkel von 30°. Die Vorsprünge 117 und 118 sind über das
Grundelement 7 des Applikators in entgegen gesetzten Richtungen
(72) durchgelassen, wobei die Vorsprünge 118 über die
Abstände zwischen
den Vorsprüngen 117 (und
die Vorsprünge – über die
Abstände
zwischen den Vorsprüngen 118) und
auf die Oberfläche
des Kopfes 113 (73, 74)
abgebogen sind. Über
das Grundelement 7 des Applikators können nur die Vorsprünge 117 in
der Richtung der Anordnung der Spitzen deren Vorsprünge 118 durchgelassen
und auf die Oberfläche
des Kopfes 114 (75) abgebogen
werden. Dank einer derartigen Ausführung wird die Möglichkeit
gesichert, die Nadelndichtheit zu erhöhen und die Anzahl der Befestigungselemente
zu vergrößern.
-
Einer
der Halbmoduln, in dem die Vorsprünge als Nadeln funktionieren,
beispielsweise der Halbmodul mit dem Kopf 114 in 74 und 75,
kann mit zwei zusätzlichen
Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 119, die im Körper des
Kopfes 113 in einem Abstand von dessen Umfang ausgestanzt und
rechtwinklig vom Kopf 113 (76) abgebogen sind,
oder aber mit sechs Nadeln in Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen 120 versehen
sein, die in der kreisförmigen Öffnung 121 des
Kopfes 113 (77) ausgebildet sind, wodurch
die Nadelndichtheit noch mehr erhöht gleichwie die Anzahl der
Befestigungselemente vergrößert wird.
-
Jeder
Modul kann aus zwei an den gegenüberliegenden
Oberflächen
des Grundelementes 7 des Applikators übereinander angeordneten Halbmoduln
mit kreisförmigen
Köpfen 122 und 123 (78) von
gleicher Form und mit gleichen Abmessungen zusammensetzt sein, von
denen jeder mit einer dessen Umfang konzentrischen mittigen kreisförmigen Öffnung 124 ausgeführt ist,
wobei zwischen dem Kopfumfang und der Öffnung 124 eine schmale Überbrückung bestehen
bleibt, während
am Umfang der mittigen Öffnungen 124 in
den Köpfen 122 und 123 jeweils
drei in Richtung des Mittelpunktes der Köpfe 122 und 123 hervortretende
dreieckige Vorsprünge,
entsprechend 126 und 127, ausgeführt sind,
wobei die Basislinien „a" der Vorsprünge am Öffnungsumfang
mit den Abständen „b" gelegen sind, die
die Breite der Basislinien „a" übertreffen. Die Vorsprünge 126 und 127 sind
von den Köpfen 122 und 123 rechtwinklig
abgebogen (79) und in entgegen gesetzten
Richtungen über
das Grundelement 7 des Applikators und die Abstände „b" zwischen den Basislinien „a" der Vorsprünge, entsprechend 127 und 126,
durchgelassen, wobei die Vorsprünge 127 auf
die Oberfläche
des Kopfes 122 abgebogen und an diese angedrückt sind
(80 bis 82). Der Kopf 122 ist
in seiner Ebene in Bezug auf den Kopf 123 um einen Winkel
180°/n umgeschwenkt,
hierin n = die Anzahl der Vorsprünge
an jedem der Kreise, d. h. in diesem Fall um 60°.
-
Die
Moduln mit den Köpfen 128 und 129 können mit
vier Vorsprüngen 130, 131 an
jedem Kopf (83, 84) ausgeführt sein.
Die Vorsprünge 130 des
Kopfes 128 sind durch das Grundelement 7 des Applikators
(85) und die Abstände zwischen den Vorsprüngen 131 des
Kopfes 129 durchgelassen und auf dessen Oberfläche (86)
abgebogen. Der Kopf 129, dessen Vorsprünge 130 als Nadeln
funktionieren, kann weiterhin mit zusätzlichen Nadeln in Gestalt
von Vorsprüngen 132 ausgestattet
werden.
-
Die
Köpfe 133, 134 (87)
der Halbmoduln können
in Gestalt von zwei der Form und den Abmessungen nach gleichen Sechsecken
mit sechseckigen mittigen Öffnungen 135, 136 ausgeführt sein, versehen
mit dreieckigen Vorsprüngen,
entsprechend 137 und 138, die von den Köpfen 133, 134 rechtwinklig
abgebogen sind (88). Die Vorsprünge 137 (Befestigungselemente)
des Kopfes 133 sind über
das Grundelement 7 des Applikators (89) durchgelassen
und auf die Oberfläche
des Kopfes 134 abgebogen, dessen Vorsprünge 138 als Nadeln funktionieren.
-
Die
in 77 bis 89 dargestellten
Ausführungsvarianten
der Moduln gewährleisten
eine höhere
Nadelndichtheit sowie eine wesentlich größere Anzahl der Befestigungselemente
bei verhältnismäßig klein
gehaltenen Abmessungen der Moduln und deren geringer Masse.
-
Die
in 65 bis 89 dargestellten
Halbmoduln werden auf dieselbe Weise hergestellt, wie auch die vorhergehend
beschriebenen Moduln, d. h. durch Ausstanzen der Köpfe, Ausstanzen
und Abbiegen der Vorsprünge
bzw. Ausstanzen der Köpfe
und Abbiegen der Vorsprünge.
Die Befestigung der Moduln, die aus zwei Halbmoduln zusammengesetzt sind,
zum Beispiel der in 87 bis 89 dargestellten
Moduln, erfolgt unter Anwendung von zwei Matrizen, von denen die
eine, 139, in 90 und 91 gezeigt
ist. In den Matrizen 139 sind Öffnungen 140 ausgeführt, deren
Form und Abmessungen den Köpfen 133 der
Halbmoduln entsprechen. Die Öffnungen 140 sind
in den Matrizen 139 in Übereinstimmung
mit der vorgegeben Anordnung der Moduln auf dem Grundelement 7 des
Applikators angeordnet. Die zweite Matrize (nicht gezeigt) ist genau wie
die Matrize 139 ausgeführt.
In diese werden die Köpfe 134 der
Halbmoduln eingesetzt. In die Öffnungen 139 werden
die Köpfe 133 mit
den Spitzen der Vorsprünge 137 nach
oben eingesetzt, auf die Spitzen der Vorsprünge 137 wird das Grundelement 7 des
Applikators aufgelegt und dessen Kanten werden an der Matrize 139 befestigt.
Auf dieselbe Weise werden in die andere Matrize die Köpfe 134 eingesetzt,
wonach die Matrize 139 mit den Köpfen 133 und dem Grundelement 7 des
Applikators mit den Spitzen der Vorsprünge 137 nach unten
auf die andere Matrize gelegt wird, während dessen das Grundelement 7 die
Köpfe 133 in
der Matrize 139 festhält und
somit einem Herausfallen der Köpfe 133 aus
den Öffnungen 140 der
Matrize 139 entgegen wirkt. Die Matrize 139 wird
unter Druck in Richtung zu der anderen Matrize hin verschoben, dank
dessen sich die Vorsprünge 137 und 138 aufeinander
bewegen und das Grundelement 7 durchstechen. Nachdem die Köpfe 133 und 134 mit
den gegenüber
liegenden Oberflächen
des Grundelementes 7 in Kontakt gekommen sind, werden die
Vorsprünge 138 der
Köpfe 134 auf
die Oberfläche
der Köpfe 133 abgebogen, wodurch
die Halbmoduln miteinander verbunden und die Moduln am Grundelement 7 des
Applikators befestigt werden.
-
Der
modular aufgebaute Applikator (92) ist
aus dem Grundelement 7 des Applikators und den Moduln mit
den Köpfen 141 in
Gestalt von Dreiecken mit Befestigungselementen in Gestalt von dreieckigen
Vorsprüngen 142,
gebildet durch die abgebogenen Spitzen der Dreiecke, sowie mit Nadeln
in Gestalt von drei dreieckigen Vorsprüngen 143 in dem Kopf 141 zusammengesetzt,
die in dessen Körper ausgestanzt
und entgegen gesetzt zur Richtung der Vorsprünge 142 rechtwinklig
abgebogen sind. Die Köpfe 141 sind
auf dem Grundelement 7 des Applikators in Parallelreihen 144 sowie
in zu den Reihen 144 senkrecht verlaufenden Parallelreihen 145 angeordnet,
die sich mit den Reihen 144 kreuzen. In den Reihen 144 sind
jede zwei benachbarten Köpfe 141 derartig
angeordnet, dass die Basis des Dreiecks in der Linie gelegen ist,
in welcher die Spitze des Dreiecks des Nahbarkopfes sich befindet.
Zwischen den Reihen 144 sind Abstände „c", und zwischen den benachbarten Köpfen der
Reihe 144 sind Abstände „d" vorgesehen. Die
Abstandsmasse „c" und „d" sind ausgehend von
der Bedingung festgelegt, dass die Abstände zwischen jedem der Vorsprünge 143 (Köpfe) und
den benachbarten gleich sind, wodurch eine gleichmäßige Ausfüllung des
Grundelementes 7 des Applikators mit den Nadeln 143 sichergestellt
wird, was daraus ersichtlich ist, dass sich die Nadeln 143 an
den Spitzen der gleichseitigen Dreiecke 146 befinden.
-
Seine
maximale Biegsamkeit weist der Applikator um die in den Abständen „c" verlaufenden Achsen
auf.
-
Der
Applikator gemäß dieser
Ausführungsvariante
kennzeichnet sich – im
Vergleich zum in 7 dargestellten Applikator – durch
eine höhere Nadelndichtheit,
eine bessere Robustheit und starre Verbindung der Moduln mit dem
Grundelement 7, weil jeder Modul am Grundelement 7 durch
drei Vorsprünge 142 befestigt
ist, die robuster und starrer mit dem Kopf 141 verbunden
sind.
-
Der
modular aufgebaute Applikator (93) ist
aus dem Grundelement 7 des Applikators und den Moduln mit
den sechswinkligen Köpfen 147 mit
mittigen sechswinkligen Öffnungen 148,
mit Befestigungselementen in Gestalt von drei drei eckigen Vorsprüngen 149,
gebildet durch die abgebogenen dreieckigen Vorsprünge an den
Seiten der Öffnungen 148,
sowie mit Nadeln in Gestalt von drei dreieckigen Vorsprüngen 150 in
jedem Kopf 147 zusammengesetzt, die in dessen Körper ausgestanzt
und entgegengesetzt zur Richtung der Vorsprünge 149 rechtwinklig
abgebogen sind. Die Vorsprünge 149 (Befestigungselemente)
sind über
das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen und auf
dessen Oberfläche
abgebogen. Die Köpfe 147 sind
auf dem Grundelement 7 des Applikators in Parallelreihen 151 sowie in
zu diesen Reihen senkrecht verlaufenden Parallelreihen 152 angeordnet,
die sich mit den Reihen 151 kreuzen. An den Rändern des
Grundelementes 7 sind die Moduln mit den Köpfen 153 zwecks
Ausfüllung
mit den Nadeln der mit den Nadeln der Moduln 147 nicht
ausgefüllt
gebliebenen Stellen auf dem Grundelement 7 des Applikators.
Diese Moduln sind in Gestalt von Rhomben mit abgebogenen scharfen Spitzen 154,
die als Befestigungselemente funktionieren, sowie mit im Körper der
Köpfe 147 ausgestanzten
und von diesen abgebogenen dreieckigen Vorsprüngen 155 ausgeführt, die
als Nadeln funktionieren. Dank einer solchen gegenseitigen Anordnung der
Moduln wird eine gleichmäßige Ausfüllung der gesamten
Fläche
des Grundelementes 7 des Applikators mit den Nadeln 150 und 155 sichergestellt, weil
sich alle Nadeln 150 und 155 an den Spitzen der gleichseitigen
Dreiecke 156 befinden.
-
Der
modular aufgebaute Applikator (94) besitzt
das Grundelement 7 und die Moduln, die aus den Halbmoduln
mit kreisförmigen
Köpfen 157 zusammengesetzt
sind, von denen die einen die Nadeln 158 in Gestalt von
einigen dreieckigen Vorsprüngen,
gebildet durch abgebogene dreieckige Vorsprünge am Umfang der Köpfe 157,
die von diesen abgebogen sind, sowie die Nadeln 158 in
Gestalt von dreieckigen Vorsprüngen – jeweils
einer in jedem Kopf 159, – besitzen, die in den Körpern der
Köpfe 157 ausgestanzt
und von diesen rechtwinklig in derselben, wie die Nadeln 158,
Richtung abgebogen sind. Die anderen Halbmoduln weisen Befestigungselemente 160 auf,
die über
das Grundelement 7 des Applikators durchgelassen und auf
die Oberflächen der
auf der gegenüberliegenden
Seite des Grundelementes 7 befindlichen benachbarten Halbmoduln
abgebogen sind. Die Köpfe 157 sind
auf dem Grundelement 7 des Applikators in Parallelreihen
angeordnet, die sich gegenseitig kreuzen. An den Rändern des Grundelementes 7 und
zwischen den besagten Moduln sind die Moduln mit den kreisförmigen Köpfen 161 sowie
mit rhombusförmigen
Köpfen 162 für die Ausfüllung mit
den Nadeln der mit den Nadeln der Moduln 157 nicht ausgefüllt gebliebenen
Stellen des Grundele mentes 7 angeordnet. Die einen der
Halbmoduln mit den kreisförmigen
Köpfen 161 (95 bis 97)
sind mit jeweils einer Nadel 163 in Gestalt eines im Körper des
Kopfes 161 ausgestanzten und von diesem abgebogenen dreieckigen
Vorsprungs sowie mit zwei Öffnungen 164 für die Befestigungselemente 165 des
benachbarten Halbmoduls ausgebildet, die in Gestalt von zwei im
Körper
des Kopfes 161 ausgestanzten dreieckigen Vorsprüngen ausgebildet
sind, welche über
das Grundelement 7 des Applikators und die Öffnungen 164 durchgelassen
sind und die beiden Halbmoduln verbinden. Die Moduln mit den rhombusförmigen Köpfen 162 besitzen
abgebogene spitzwinklige Spitzen, die als Nadeln 166 funktionieren,
sowie in den Körpern
der Köpfe 162 ausgestanzte
und von diesen abgebogene dreieckige Vorsprünge, die als Befestigungselemente 167 funktionieren.
-
Es
soll hervorgehoben werden, dass alle vorstehend genannten geometrischen
Figuren (Dreiecke, Kreise, Mehrecke, Sterne), in deren Form die Moduln
und Halbmoduln ausgeführt
sind, nicht nur regelmäßig, sondern
auch unregelmäßig sein
können.
-
Die
Auswahl der einen oder der anderen Ausführungsform der Moduln, die
vorstehend beschrieben wurden, hängt
von der angestrebten optimalen Kombination mehrer Parameter des
Applikators ab: Biegsamkeit des Applikators, robuste und starre
Verbindung zwischen dem Grundelement des Applikators und den Vorsprüngen, Nadelndichtheit und
deren regelmäßige, unregelmäßige oder
anderweitige Verteilung, verhältnismäßige Einfachheit
oder Kompliziertheit der Technologien der Modulherstellung und Befestigung
am Grundelement des Applikators. Die erforderliche optimale Kombination
mehrer Parameter des Applikators: seine Biegsamkeit, robuste und
starre Verbindung zwischen dem Grundelement des Applikators und
den Vorsprüngen,
Nadelndichtheit und deren regelmäßige, unregelmäßige oder
anderweitige Verteilung werden weitgehend durch den Anwendungsbereich
und die Einsatzbedingungen des Applikators, beispielsweise den zu behandelnden
Körperteil
des Patienten, bestimmt. Zum Beispiel, kreisförmige Köpfe mit jeweils einer Nadel
und einem Befestigungselement in der Nähe des Kopfmittelpunktes gewährleisten
bei deren schachbrettförmiger
Anordnung eine gleichmäßige Ausfüllung des
Applikators mit den Nadeln sowie dessen bessere Biegsamkeit, was
den Applikator insbesondre zur reflextherapeutischen Behandlung von
Körperteilen
des Patienten geeignet macht, die sich durch krummlinige Oberflächen mit
geringen Krümmungshalbmessern
auszeichnen, z. B. der Extremitäten.
Dieser Applikator hat aber eine geringe Nadelndichtheit sowie eine
ungenügend
starre Verbindung der Moduln mit dem Grundelement. Im Gegensatz
dazu stellen die kreisförmigen
bzw. mehreckigen Köpfe
mit den Nadeln und/oder Befestigungselementen an dessen Umfang sowie
in einem Abstand von diesem eine maximale und gleichmäßige Ausfüllung des
Applikators mit den Nadeln, wie auch eine starrere Verbindung der
Moduln mit dem Grundelement des Applikators sicher, und vermindern
somit auch seine Biegsamkeit. Demzufolge werden solche Applikatoren
zweckmäßigerweise
zur reflextherapeutischen Behandlung von verhältnismäßig flachen Körperpartien
des Patienten, d. h. Rücken, Bauch
und Brust, angewendet.