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DE60128203T2 - Schütz mit magnetgehäuse für andrehmotoren von brennkraftmaschinen und damit ausgerüsteter andrehmotor - Google Patents

Schütz mit magnetgehäuse für andrehmotoren von brennkraftmaschinen und damit ausgerüsteter andrehmotor Download PDF

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Publication number
DE60128203T2
DE60128203T2 DE60128203T DE60128203T DE60128203T2 DE 60128203 T2 DE60128203 T2 DE 60128203T2 DE 60128203 T DE60128203 T DE 60128203T DE 60128203 T DE60128203 T DE 60128203T DE 60128203 T2 DE60128203 T2 DE 60128203T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
outer tube
contactor according
tube
ground
contactor
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60128203T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60128203D1 (de
Inventor
Emmanuel Bermond
Guy Faucon
Alain Roumanet
Eric Tora
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Valeo Equipements Electriques Moteur SAS
Original Assignee
Valeo Equipements Electriques Moteur SAS
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Valeo Equipements Electriques Moteur SAS filed Critical Valeo Equipements Electriques Moteur SAS
Application granted granted Critical
Publication of DE60128203D1 publication Critical patent/DE60128203D1/de
Publication of DE60128203T2 publication Critical patent/DE60128203T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H21/00Switches operated by an operating part in the form of a pivotable member acted upon directly by a solid body, e.g. by a hand
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H51/00Electromagnetic relays
    • H01H51/02Non-polarised relays
    • H01H51/04Non-polarised relays with single armature; with single set of ganged armatures
    • H01H51/06Armature is movable between two limit positions of rest and is moved in one direction due to energisation of an electromagnet and after the electromagnet is de-energised is returned by energy stored during the movement in the first direction, e.g. by using a spring, by using a permanent magnet, by gravity
    • H01H51/065Relays having a pair of normally open contacts rigidly fixed to a magnetic core movable along the axis of a solenoid, e.g. relays for starting automobiles
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H50/00Details of electromagnetic relays
    • H01H50/16Magnetic circuit arrangements
    • H01H50/36Stationary parts of magnetic circuit, e.g. yoke

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Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schütz mit Magnetgehäuse für Kraftfahrzeuganlasser sowie einen mit einem solchen Schütz ausgerüsteten Anlasser.
  • Bekanntlich umfasst ein Schütz für einen Kraftfahrzeuganlasser einen beweglichen Kontakt, der zwischen einer Ruheposition, in welcher der Kontakt an einem mit der Polmasse des Fahrzeugs verbundenen ortsfesten leitenden Element zur Anlage kommt, und einer Arbeitsposition, in welcher der bewegliche Kontakt den elektrischen Anschluss zwischen einer Stromeingangsklemme und einer Speiseklemme des Elektromotors des Anlassers herstellt, geradlinig verschoben werden kann. In der Arbeitsposition treibt die Welle des Elektromotors eine Einspurvorrichtung drehend an, die mit einem Ritzel versehen ist, das in einem drehfest mit dem Verbrennungsmotor des Fahrzeugs verbundenen Anlasszahnkranz eingreift, um den besagten Motor anzulassen. Die Ein- und Ausgangsklemmen sind an einem hohlförmigen Trägerblock angebracht, der eine aus nichtleitendem Material ausgeführte Abdeckkappe bildet.
  • Ein solches Schütz ist in der EP-A-0 768 695 beschrieben.
  • Das Schütz umfasst eine Spule mit wenigstens einer Wicklung, um die Verschiebung eines beweglichen Kerns des Schützes zu steuern, wobei diese Verschiebung zur Folge hat, dass einerseits in Endlage die Stromversorgung des Elektromotors des Anlassers und andererseits über eine Schwenkgabel, die an den beweglichen Kern angefügt ist und mit der Einspurvorrichtung in Eingriff kommt, die Verschiebung des Ritzels des Anlassers im Hinblick auf sein Einspuren am Anlasszahnkranz herbeigeführt wird.
  • In 1 ist ein solches Schütz dargestellt. In dieser Figur sind der Einfachheit halber nur die Hauptelemente, die zum Stand der Technik gehören, dargestellt worden. So umfasst das Schütz ein Gehäuse 1 aus einem magnetischen Werkstoff, herkömmlicherweise aus massivem oder gesintertem Weicheisen. Dieses nur in 2 dargestellte Magnetgehäuse bildet ein zylindrisches Gehäuse 1, das durch die Abdeckkappe 6 dicht verschlossen ist. Die ringförmige Spule 4 mit einer oder zwei Wicklungen ist in diesem Gehäuse 1 gelagert, das in Kombination mit der Abdeckkappe 6 das Innere des Schützes gegenüber äußeren Einwirkungen schützt und ein Masserückleitung schafft. Wenn die ringförmige Spule 4 von einem Erregerstrom durchflossen wird, bewirkt sie im Schütz einen axialen Magnetfluss, insbesondere dank einer Polmasse 2, die einen ortsfesten Kern bildet und an einem der axialen Enden der Spule 4 angebracht ist. Die Spule 4 kann dann die axiale Verschiebung des beweglichen Kerns 3 bewirken, der ebenso wie der ortsfeste Kern 2 aus einem magnetischen Werkstoff ausgeführt ist.
  • Der bewegliche Kern 3 ist daher verschiebbar zwischen einer hinteren Ruheposition, in der er durch ein erstes axiales Ende des Magnetgehäuses des Schützes axial vorsteht, und einer vorderen Arbeitsposition gelagert, in der er unter der Einwirkung des durch die Spule 4 induzierten Magnetfeldes nahezu vollständig im Innern der Spule 4 aufgenommen ist.
  • Das erste axiale Ende besteht aus dem mittig gelochten Boden 1a des Magnetgehäuses 1, das einen axial ausgerichteten rohrförmigen Teil 1b umfasst, der sich an den äußeren Umfang des quer ausgerichteten Bodens 1a anschließt.
  • Eine Schraubendruckfeder stellt den beweglichen Kern elastisch zu seiner Ruheposition zurück, wobei sie an der entgegengesetzt zur Spule 4 gerichteten äußeren Rückseite des gelochten Bodens 1a zur Anlage kommt. Dieser Boden 1a dient außerdem, mittels seiner mittigen Öffnung, als Halterung für ein Führungsrohr, das ebenfalls am Träger der Spule 4 gelagert ist. Das Führungsrohr befindet sich an seinem inneren Umfang in engem Kontakt mit dem äußeren Umfang des mit zylindrischer Form ausgeführten beweglichen Kerns 3. Dieser Kern ist mittig mit einem Sackloch für die Aufnahme eines Betätigungsstifts und einer Zahn-gegen-Zahn-Feder versehen, die zwischen dem beweglichen Kern 3 und einem Kopf des Stifts wirkt, der über den beweglichen Kern hinaus vorsteht, um eine Gelenkachse für die Gabel des Anlassers zu tragen, die mit dessen Einspurvorrichtung im Eingriff steht.
  • Das Magnetgehäuse 1 ist an seinem zweiten axialen Ende, das seinem Boden 1a gegenüberliegt, durch die Abdeckkappe 6 verschlossen.
  • Der Trägerblock 6 umfasst eine ringförmige zylindrische Einfassung, die seine Zentrierung und seine Befestigung am offenen zweiten Ende des Magnetgehäuses 1 ermöglicht, und einen Querboden, der das Schütz axial verschließt.
  • Der Träger ist vorteilhafterweise aus Kunststoff ausgeführt.
  • Die Klemmen sind in etwa diametral gegenüberliegend am Boden der Abdeckkappe 6, beiderseits der axialen Symmetrieachse des Schützes angeordnet.
  • Die Klemmen umfassen jeweils einen Kontaktkopf, der im Innern des Schützes gegen den Querboden des Trägerblocks 6 angeordnet ist, und ein Anschlussstück, das teilweise mit einem Gewinde versehen ist und sich axial durch den Querboden hindurch erstreckt, so dass es aus dem Schütz herausführt.
  • Die erste Klemme ist für die Verbindung mit der (nicht dargestellten) Plusklemme einer Fahrzeugbatterie über einen Schalter vorgesehen, der üblicherweise durch den Zündschlüssel oder durch jedes andere Mittel betätigt wird. Die zweite Klemme ist für die Anbringung eines (nicht dargestellten) Anschlusskabels für die Stromversorgung des Elektromotors des Anlassers vorgesehen.
  • Der Trägerblock 6 ist durch dichtes Aufpressen am zweiten Ende des Magnetgehäuses 1 befestigt. Dazu weist dieses Magnetgehäuse 1 an seinem zweiten Ende, das aus dem freien Ende seines rohrförmigen Teils 1b besteht, eine Querschulter 1c für die Auflage des ortsfesten Kerns 2, einen zylindrischen Zentrierabschnitt zum Zentrieren des ortsfesten Kerns 2 und einen als Aufpressabschnitt bezeichneten zylindrischen Abschnitt 1d mit geringerer Dicke auf, der für die durch Aufpressen erfolgende Befestigung der Abdeckkappe 6 bestimmt ist. Genauer gesagt wird das Ende des Abschnitts 1d bei 6a (1) nach innen in Kontakt mit einem kegelstumpfförmigen äußeren Abschnitt des Abdeckkappe 6 umgebogen, um den ortsfesten Kern 2 zwischen der Schulter 1c und dem freien Ende der Abdeckkappe 6 einzuklemmen. Der axial ausgerichtete Abschnitt 1d erstreckt sich axial in der zum Boden 1a entgegengesetzten Richtung über die Schulter 1c hinaus.
  • Ein beweglicher Kontakt 5, der aus einer Platte besteht, kann sich im Innern des Raums, der durch die ringförmige Wand und den Boden der Abdeckkappe 6 begrenzt wird, axial zwischen einer hinteren Ruheposition, in der er am ortsfesten Kern 2 zur Anlage kommt, und einer vorderen Arbeitsposition verschieben, in welcher der bewegliche Kontakt 5 gleichzeitig an den Köpfen der Klemmen zur Anlage kommt, so dass zwischen diesen beiden Klemmen ein elektrischer Anschluss hergestellt wird, der die Versorgung des Anlassermotors mit elektrischem Strom ermöglicht, der von der Fahrzeugbatterie kommt.
  • Die axiale Verschiebung des beweglichen Kontakts 5 wird durch einen Einrückstift gesteuert, der axial geführt ist und dessen Verschiebungen durch den beweglichen Kern 3 gesteuert werden.
  • Bekannterweise ist der bewegliche Kontakt 5 verschiebbar auf dem Einrückstift gelagert.
  • Der Einrückstift bewegt den beweglichen Kontakt von seiner Ruheposition zu seiner Arbeitsposition über eine Kontaktfeder, die auf einer Seite an einer Schulter des Einrückstifts und auf der anderen Seite an der hinteren Querfläche des beweglichen Kontakts 5 zur Anlage kommt.
  • Eine Rückstellfeder ermöglicht die Rückstellung des Einrückstifts und des beweglichen Kontakts 5 in die Ruheposition.
  • Die Rückstellfeder kommt am Boden einer zylindrischen Aufnahme zur Anlage, die in der Mitte des Querbodens der Abdeckkappe 6 angeordnet ist, und sie beaufschlagt axial eine (nicht dargestellte) Metallscheibe, die an einer zweiten Schulter des Einrückstifts und an der vorderen Querfläche des beweglichen Kontakts zur Anlage kommt, die im übrigen mit den Klemmen zusammenwirkt.
  • In der Ruheposition kommt der bewegliche Kontakt in einer Ausführungsform mit dem ortsfesten Kern 2 in Kontakt, der dazu vorteilhafterweise mit Ausstülpungen versehen ist.
  • Es ist sinnvoll, elektronische Steuerschaltungen für die Stromversorgung der Spule des Schützes zu verwenden. Derartige elektronische Schaltungen ermöglichen eine perfekte Kontrolle der Verschiebung des beweglichen Kerns des Schützes. Das Schütz ist hier somit elektro nisch gesteuert und umfasst eine Leiterplatte mit elektronischen Bauelementen, die sich in einer Querebene und axial zwischen dem ortsfesten Kern 2 und einer Querwand erstreckt, die zu einer Dichtungstrennwand gehört, wie dies in der EP-A-0 751 545 und in der am 30.07.1999 eingereichten Patentanmeldung FR 99 09977 beschrieben ist. Die Dichtungstrennwand ist vorteilhafterweise als Formteil aus Kunststoff ausgeführt, wodurch eine feste Einpassung in der Abdeckkappe 6 ermöglicht wird, die vorteilhafterweise aus dem gleichen Werkstoff ausgeführt ist. Die Abdichtung wird durch Verformung des Werkstoffs herbeigeführt.
  • Der Einrückstift, der den beweglichen Magnetkern 3 mit dem beweglichen Kontakt 5 verbindet, geht daher axial geführt durch einen rohrförmigen axialen Schaft der Dichtungstrennwand hindurch.
  • Der axiale Schaft hat einen abgestuften Durchmesser und weist ein vorderes und hinteres Teilstück auf, wie dies in der Patentanmeldung FR 99 09977 beschrieben ist.
  • Das hintere ringförmige axiale Teilstück ist dazu bestimmt, im Innern der Bohrung des ortsfesten Kerns aufgenommen zu werden, mit dem es dicht zusammenwirkt.
  • Ein metallischer Anschluss kann in die dichte Trennwand eingesetzt sein. Der metallische Anschluss sorgt für den elektrischen Kontakt zwischen dem ortsfesten Kern 2 und dem beweglichen Kontakt 5, wenn er sich in der Ruheposition befindet.
  • Dieser metallische Anschluss umfasst eine Zunge, die an der Trennwand vorn axial vorsteht und die radial gebogen ist, so dass sie sich entlang der vorderen Querfläche der Trennwand erstreckt, um den elektrischen Kontakt mit dem beweglichen Kontakt 5 herbeizuführen, wenn dieser sich in der Ruheposition befindet. Diese Zunge ist fest mit einem in Form einer Scheibe ausgeführten Sockel verbunden, durch den das ringförmige hintere axiale Teilstück des Schafts der Trennwand axial hindurchgeht. Der Sockel bewirkt den elektrischen Kontakt mit dem ortsfesten Kern 2. Dazu enthält der Schaft ein Loch für den Durchgang der Zunge. Dieses Loch ist in der Schulter ausgebildet, die mittels der Durchmesseränderung zwischen dem hinteren und vorderen Teilstück des Schafts der Trennwand gebildet wird. Zu weiteren Einzelheiten kann auf die vorgenannte Patentanmeldung FR 99 09977 verwiesen werden.
  • In der Ruheposition befindet sich daher der bewegliche Kontakt nach den jeweiligen Ausführungsformen entweder in Kontakt mit dem ortsfesten Kern, insbesondere wenn keine Elektronikkarte im Innern des Schützes vorgesehen ist, oder mit einer Dichtungstrennwand, und zwar direkt oder indirekt über ein Teil, das sich in elektrischem Kontakt mit dem ortsfesten Kern befindet.
  • Aus den vorangehenden Ausführungen ergibt sich, dass die Dicken des Bodens 1a und des rohrförmigen Teils 1b des Magnetgehäuses 1 nach Maßgabe der Erfordernisse für den Durchgang des Magnetflusses zu bestimmen sind. Um einen zu hohen Stromverbrauch und eine zu große Kupfermenge an der Spule 4 zu vermeiden, ist es in der Praxis erforderlich, den Magnetkreis nicht übermäßig zu sättigen und deshalb einen ausreichend großen Durchgangsquerschnitt für den Magnetfluss vorzusehen.
  • Der Boden 1a hat daher eine relativ große Dicke in einer Größenordnung von 3 bis 6 mm. Die Dicke des rohrförmigen Teils 1b fällt geringer aus, da der Durchgangsquerschnitt für den Magnetfluss auf einen größeren Umfang verteilt ist. Diese Dicke liegt in einer Größenordnung von 2 bis 4 mm. Diese Dicken beziehen sich auf eine Anfertigung des Magnetgehäuses durch Tiefziehen von Blech.
  • Der Aufpressabschnitt 1d hat üblicherweise eine Dicke von 0,4 mm bis 1 mm, während der rohrförmige Abschnitt 1b innen drei verschiedene Durchmesser aufweist, um insbesondere die Schulter 1c mittels einer Durchmesseränderung zu bilden.
  • Das Magnetgehäuse 1 wird in einem ersten Arbeitsschritt durch Tiefziehen ausgeführt, woraufhin es in einem zweiten Arbeitsgang nachbearbeitet wird und schließlich in einem dritten Schritt eine Oberflächenbehandlung durchläuft, um einen Korrosionsschutz sowie ein ansprechendes Aussehen für dieses Magnetgehäuse zu schaffen, das insbesondere nach dem Einbau des Anlassers im Fahrzeug von außen sichtbar ist.
  • Die Nachbearbeitungsvorgänge sind erforderlich, da einerseits eine Ablängung des Magnetgehäuses 1 und andererseits die inneren Durchmesserabstufungen des rohrförmigen Teils 1b zur Bildung der Schulter 1c und des Aufpressabschnitts 1d ausgeführt werden müssen.
  • Die Oberflächenbehandlung muss eine gute elektrische Leitfähigkeit bewirken, da die Außenseite des Bodens 1a (die Rückseite) für die Masserückleitung der Spule 4 dient, die eine Funktion zum Halten des beweglichen Kontakts nach dessen Schließen übernimmt, wenn der Elektromotor des Anlassers läuft, sowie im Falle eines elektronisch gesteuerten Schützes für die Masserückleitung der elektronischen Schaltung. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Boden 1a zur Befestigung des Schützes am Anlassergehäuse dient.
  • Diese drei Arbeitsschritte bringen erhebliche Investitionen mit sich, vor allem im Zusammenhang mit dem Tiefziehvorgang, und sie werden aufgrund ihrer Verschiedenartigkeit nur selten an einem gleichen Standort ausgeführt.
  • Daher besteht eine Aufgabe der Erfindung darin, das Magnetgehäuse einfacher und wirtschaftlicher auszuführen.
  • Erfindungsgemäß ist ein Schütz mit einem Gehäuse aus einem magnetischen Werkstoff der vorgenannten Art dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse aus drei Teilen ausgeführt ist, und zwar aus einem als Boden bezeichneten quer ausgerichteten ersten Teil, das den gelochten Boden bildet, einem axial ausgerichteten äußeren Rohr, das den Aufpressabschnitt aufweist, und einem axial ausgerichteten inneren Rohr, das im Innern des äußeren Rohrs aufgenommen ist, und dass das äußere Rohr am Boden befestigt ist und sich in der zum Boden entgegengesetzten Richtung axial vorstehend im Verhältnis zu dem die Schulter aufweisenden inneren Rohr erstreckt.
  • Das innere Rohr befindet sich vorteilhafterweise in Kontakt mit dem Boden und mit dem äußeren Rohr.
  • Dank der Erfindung werden für jeden der elementaren Bestandteile nur einfache und kostengünstige Fertigungsmittel benötigt.
  • Im Vergleich zu einer Lösung durch Tiefziehen von Blech, bei der eine besondere metallurgische Qualität des Blechs erforderlich ist, lassen sich die Materialkosten entsprechend verringern.
  • Im Vergleich zu einer Lösung mit Herstellung des Magnetgehäuses durch Strangpressen fallen die Investitionen niedriger aus.
  • Darüber hinaus lässt sich die Dicke des Bodens problemlos vergrößern.
  • Das äußere Rohr durchläuft vorteilhafterweise im vorhinein den Arbeitsgang zur Oberflächenbehandlung. Das innere Rohr ist geschützt und erfordert keine Oberflächenbehandlung, da es von dem längeren äußeren Rohr umgeben ist. Dieses innere Rohr ist im äußeren Rohr gelagert und befestigt, was vorteilhafterweise durch Einpressen erfolgt.
  • Der Boden braucht keiner Oberflächenbehandlung zur Verbesserung des Erscheinungsbilds unterzogen zu werden, da er weniger sichtbar als das äußere Rohr ist, das, insbesondere unter den Aspekten Farbe und Aussehen, durch seine Oberflächenbehandlung optisch ansprechend gestaltet ist, die gleichermaßen zur Herbeiführung einer hohen Korrosionsfestigkeit beiträgt. Diese Oberflächenbehandlung des äußeren Rohrs braucht keine gute elektrische Leitfähigkeit zu berücksichtigen, die durch das geschützte innere Rohr herbeigeführt wird, so dass eine zahlenmäßig größere Auswahl hinsichtlich der Oberflächenbehandlung für das äußere Rohr zur Verfügung steht.
  • Da sich außerdem der Boden in Kontakt mit dem Anlassergehäuse befindet, das den Elektromotor und das Schütz trägt, kann auf eine Oberflächenbehandlung des Bodens verzichtet werden, da das Korrosionsrisiko gering ausfällt, weil das Anlassergehäuse aus Aluminiumlegierung ausgeführt ist. Falls der Anlasser einer unter dem Korrosionsaspekt aggressiveren Umgebung ausgesetzt und/oder ein Schutz erforderlich sein sollte, kann die Art von Behandlung ausgewählt werden, die am besten geeignet ist, ohne dass dabei ästhetische Kriterien berücksichtigt werden müssten.
  • Die zur Dicke des äußeren Rohrs hinzuaddierte Dicke des inneren Rohrs wird natürlich so gewählt, dass sie der Dicke des rohrförmigen Teils von 2 entspricht, wobei die Dicke des äußeren Rohrs der Dicke des Aufpressabschnitts von 2 entspricht.
  • Dieses mit geringerer Dicke als das innere Rohr ausgeführte äußere Rohr wird auf die gewünschte Länge geschnitten, um die für den Aufpressabschnitt benötigte Länge zu erhalten.
  • Diese Anordnung vereinfacht die Standardisierung des inneren Rohrs, da das Schütz elektronisch gesteuert sein kann oder nicht, was sich entsprechend auf die Länge der Abdeckkappe und des Aufpressabschnitts auswirkt. Das äußere Rohr ist daher ein Anpassteil zur Abstimmung auf diese Längenänderung, wobei es mehr oder weniger weit über das innere Rohr hinaus vorsteht, um die Länge des Aufpressab schnitts je nach Anwendung entsprechend zu verändern, wodurch die Anzahl der vorzuhaltenden Referenzteile verringert werden kann.
  • Das innere Rohr verstärkt den Durchgangsquerschnitt für den Magnetfluss und ist elektrisch leitend.
  • Die Produktionsmittel können an einem Standort zusammengelegt werden, wodurch sich die Mehrkosten für Transport und Fertigungssteuerung entsprechend senken lassen.
  • Darüber hinaus ist keine Nachbearbeitung erforderlich, da das innere Rohr die Schulter und das äußere Rohr den Aufpressabschnitt aufweist. Außerdem ist kein Tiefziehen von Teilen notwendig.
  • Vorteilhafterweise überdeckt das äußere Rohr zumindest teilweise den äußeren Umfang des Bodens, der daher nicht sichtbar sein muss und zum Zentrieren des äußeren Rohrs dient.
  • Diese Anordnung erleichtert die Befestigung des äußeren Rohrs mit dem Boden, da sie eine vorherige Zentrierung dieser Teile ermöglicht.
  • Das erste Teil, das den Boden bildet, besteht in einer Ausführungsform aus einer einfachen Scheibe. Als Variante ist der Boden mit rechteckiger, quadratischer oder vieleckiger Form ausgeführt. Dies wird möglich, weil das betreffende Ende des äußeren Rohrs bzw. sogar das gesamte äußere Rohr problemlos mit einer dazu passenden Form ausgeführt werden kann. Da das innere Rohr problemlos eine zur Gestaltung des äußeren Rohrs passende Form erhalten kann, ergibt sich die Möglichkeit, dass der Querschnitt der Rohre kreisförmig, rechteckig, quadratisch, vieleckig oder anders ausfallen kann.
  • Die Befestigung des äußeren Rohrs mit seinem Boden erfolgt vorteilhafterweise im Innern des äußeren Rohrs und somit im Innern des Magnetgehäuses, um diese Befestigung zu schützen sowie auch aus optischen Gründen.
  • In einer Ausführungsform werden der Boden und das äußere Rohr durch indirekte Wärmezufuhr zusammengefügt, das heißt aneinander befestigt, insbesondere durch Laser- oder Elektronenstrahlschweißen, das eine genau lokalisierte Erhitzung ermöglicht, die sich nicht auf den äußeren Umfang des äußeren Rohrs auswirkt, wenn dieses Schweißen im Innern des Magnetgehäuses durchgeführt wird. Außerdem ist keine Metallzufuhr erforderlich, wobei sich eine robuste und dichte Befestigung mit einer guten Kontinuität des Magnetkreises ohne Ausstülpung der Schweißnaht einstellt.
  • Diese Verschweißung erfolgt vorteilhafterweise vom Innern des äußeren Rohrs aus mit einem zum äußeren Umfang des Bodens gerichteten schrägen Verlauf.
  • Außerdem schlägt die Erfindung einen Anlasser gemäß den Lehren der Erfindung vor.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung, zu deren Verständnis auf die beigefügten Zeichnungen verwiesen wird. Darin zeigen im einzelnen:
  • 1 ein Schütz nach dem Stand der Technik, das im Axialschnitt veranschaulicht ist;
  • 2 eine im Axialschnitt ausgeführte Ansicht des Magnetgehäuses von 1;
  • 3 eine Axialschnittansicht des erfindungsgemäßen Magnetgehäuses;
  • 4 eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts IV von 3 vor dem Einbau des inneren Rohrs.
  • Das zylindrische Magnetgehäuse von 3 ist dazu bestimmt, das Magnetgehäuse der 1 und 2 zu ersetzen. Dieses Magnetgehäuse mit der axialen Symmetrieachse A-A ermöglicht daher einen Durchgang des Magnetflusses wie in 1 und umfasst Teile aus einem magnetischen Werkstoff, die jeweils eine einfache und wirtschaftliche Form aufweisen.
  • Im einzelnen ist das Magnetgehäuse 1 erfindungsgemäß aus drei Teilen ausgeführt, und zwar aus einem als Boden bezeichneten quer ausgerichteten ersten Teil 12, das den gelochten Boden bildet, einem axial ausgerichteten äußeren Rohr 13, das den Aufpressabschnitt 13' aufweist, und einem axial ausgerichteten inneren Rohr 14, das im Innern des äußeren Rohrs 13 aufgenommen ist. Dieses innere Rohr 14 weist die Schulter 14' für den ortsfesten Kern 2 auf und befindet sich hier in Kontakt mit dem Boden 12 und mit dem äußeren Rohr 13, das eine geringere Dicke als das innere Rohr 14 aufweist. Die Dicke des Bodens 12 und somit des ersten Teils ist größer als die Dicke der Rohre 13, 14.
  • Diese drei Teile 12, 13, 14 bestehen hier aus Blech auf der Basis von kohlenstoffarmem oder weichem Stahl. In dieser Figur haben die Rohre 13, 14 eine konstante Dicke und einen kreisförmigen Querschnitt.
  • Das äußere Rohr 13 ist am Boden 12 befestigt und erstreckt sich axial vorstehend im Verhältnis zum inneren Rohr 14, das die Schulter 14' aufweist, und zwar in der zum Boden 12 entgegengesetzten Richtung.
  • Der Boden 12 ersetzt den Boden 1a von 1 und hat daher hier ein mittiges Loch für den Durchgang des beweglichen Kerns 3. Dieser Boden 12 besitzt die gleiche Dicke wie der Boden 1a und besteht hier aus einer einfachen Scheibe 12.
  • Die Summe der Dicken der Rohre 13 und 14 ist gleich der Dicke des rohrförmigen Teils 1b von 2.
  • Die Dicke des äußeren Rohrs 13 ist gleich der Dicke des Abschnitts 1d, um die Aufpressung ausführen zu können.
  • Der Innendurchmesser des inneren Rohrs 14 ist gleich dem des rohrförmigen Teils 1b. Dieses Rohr 14 kommt durch sein erstes axiales Ende am Boden 12 zur Anlage. Sein zweites axiales Ende bildet die Schulter 14' für die axiale Auflage des ortsfesten Kerns 2. Die Länge dieses Rohrs 14 ist daher dementsprechend zu bestimmen. Hier weist das äußere Rohr 13 ein erstes Ende 13' auf, das sich in der zum Boden 12 entgegengesetzten Richtung axial vorstehend im Verhältnis zur Schulter 14' und zum Rohr 14 erstreckt, um den zylindrischen Aufpressabschnitt 13' zu bilden. Außerdem befindet sich das Rohr 14 durch seinen äußeren Umfang mit dem inneren Umfang des äußeren Rohrs 13 in Kontakt, wobei es dazu bestimmt ist, eine elektrische Verbindung zwischen dem Boden 12 und dem ortsfesten Kern 2 herbeizuführen. Das Rohr 14 ist durch das längere äußere Rohr 13 geschützt.
  • Das äußere Rohr 13 wird abgelängt, um die gleiche axiale Länge wie das Magnetgehäuse der 1 und 2 zu erhalten und somit die gleiche axiale Position für die freien Enden der Aufpressabschnitte 1d, 13' zu erzielen.
  • Dieses äußere Rohr 13 ist dazu bestimmt, über den inneren Umfang seines zylindrischen Aufpressteils 13' als Zentrierelement für den ortsfesten Kern zu dienen. Diese Anordnung vereinfacht das Magnetgehäuse, das somit innen nur zwei Durchmesser aufweist und keine zusätzlichen Bearbeitungsvorgänge erfordert. Die Länge des Abschnitts 13' ist daher größer als der Abschnitt 1b. Der Außendurchmesser des ortsfesten Kerns wird in diesem Fall natürlich entsprechend vergrößert.
  • Das äußere Rohr 13 umgibt und überdeckt daher zumindest teilweise den Boden 12. Das Rohr 13 befindet sich hier durch den inneren Umfang seines anderen axialen Endes 13'' in Kontakt mit dem äußeren Umfang des Bodens 12, so dass der Boden 12 durch das Rohr 13 verdeckt ist, das einer vorgeschalteten Oberflächenbehandlung unterzogen wird, um ihm ein ansprechendes Aussehen und eine entsprechende Korrosionsbeständigkeit zu verleihen. Die Auswahlmöglichkeiten für diese Behandlung in bezug auf Qualität und Kosten sind erheblich größer als beim Magnetgehäuse von 2, da für diese Behandlung keine gute elektrische Leitfähigkeit erforderlich ist.
  • Es ist nicht notwendig, am Boden eine Oberflächenbehandlung vorzunehmen, da er dazu bestimmt ist, mit dem Anlassergehäuse in Kontakt zu kommen, das auf Aluminiumbasis ausgeführt und korrosionsunempfindlich ist. Bei besonders harten klimatischen Einsatzbedingungen kann der Boden jedoch der jeweils am besten geeigneten Oberflächenbehandlung ohne Berücksichtung ästhetischer Kriterien unterzogen werden.
  • Für das Rohr 14 ist keine Oberflächenbehandlung erforderlich, da es im Rohr 13 aufgenommen ist.
  • Im Anschluss an die Zusammenfügung der Teile 12, 13, 14 ist keine Nachbehandlung erforderlich.
  • Diese Zusammenfügung erfolgt, indem zunächst das Ende 13'' des äußeren Rohrs am Boden 12 befestigt wird, woraufhin das Rohr 14 in das äußere Rohr 13 eingepasst wird, bis das Rohr 14 am Boden 12 zum Anschlag gelangt.
  • Diese Einpassung erfolgt vorteilhafterweise mit Einklemmung, hier mit leichter Einklemmung, da nach dem Aufpressen der Abdeckkappe 6 das Rohr 14 axial zwischen dem Boden und dem freien Ende der Abdeckkappe 6 eingeklemmt ist, was dazu beiträgt, es gegen Verdrehung zu sichern. Der Klemmwert ist daher von den jeweiligen Anwendungen abhängig. Das Rohr 14 ist somit fest im Rohr 13 aufgenommen, so dass es nicht verloren gehen kann, wobei eine handhabbares und transportierbares Magnetgehäuse vor dem Einbau der anderen Bestandteile des Schützes geschaffen wird.
  • Die Befestigung des Rohrs 13 mit dem Boden 12 wird durch das benachbarte Ende 13'' des Rohrs 13 erleichtert, das den äußeren Umfang des Bodes 12 zumindest teilweise überdeckt.
  • Für den Fall, dass keine Probleme im Zusammenhang mit dem Bauraumbedarf bestehen, kann der Durchmesser des Bodens 1 und des Endes 13' etwas vergrößert werden, um eine Schulter im Rohr 13 in Höhe der Durchmesseränderung zwischen dem Ende 13'' und dem Hauptteil des Rohrs 13 zu bilden. In diesem Fall kann man das Ende 13'' verlängern und in Kontakt mit der Rückseite des Bodens umbiegen, der sich durch seine Vorderseite mit der besagten Schulter in Kontakt befindet. Die Befestigung zwischen diesen Teilen 12, 13 erfolgt daher in einer Ausführungsform durch Aufpressen. Bei Bedarf kann wenigstens ein Schweißpunkt zwischen der Rückseite des Bodens 12 und dem umgebogenen Teil des Endes 13'' ausgeführt werden, um jede relative Drehung zwischen den Teilen 12, 13 zu verhindern.
  • In 3 erfolgt die Befestigung im Innern des äußeren Rohrs 13 und somit im Innern des Magnetgehäuses am äußeren Umfang der Vorderseite des Bodens 12, vor allem um ein ansprechendes Aussehen zu schaffen und die Befestigung gegen aggressive äußere Einflüsse zu schützen. In dieser Figur wird der Bauraumbedarf nicht vergrößert, wobei die Rohre 13, 14 eine einfache Form aufweisen.
  • Die Befestigung erfolgt örtlich durch indirekte Wärmezufuhr, hier durch ein geeignetes Laserschweißverfahren oder durch Elektronenstrahlschweißen. Die bei dieser Schweißtechnik eingesetzten Energiedichten fallen sehr hoch aus, so dass die Oberflächenbehandlungen im Schweißbereich zerstört werden und das Schweißen nicht behindern. Die Erhitzung ist genau lokalisiert und beeinträchtigt nicht die Oberflächenbehandlungen des Rests des betreffenden Teils, insbesondere des äußeren Umfangs des äußeren Rohrs 13, das somit sein ansprechendes Aussehen behält.
  • Die besagte Verschweißung erfolgt vom Innern des äußeren Rohrs 13 und somit vom Innern des Magnetgehäuses aus in Höhe des äußeren Umfangs der Vorderseite des Bodens 12 und des benachbarten inneren Umfangs des Endes 13'' des Rohrs 13 mit einem schrägen Verlauf in Richtung des Pfeils F von 4.
  • Das innere Rohr 14 besteht aus einem Rohrstück oder als Variante aus einer rundgebogenen und geschweißten oder rundgebogenen und gefalzten Hülse. Dieses Rohr dient zur Verstärkung des Durchgangsquerschnitts für den Magnetfluss, der auch durch den Boden 12 verläuft.
  • Das äußere Rohr 13 besteht ebenfalls aus einem Rohrstück oder als Variante aus einer rundgebogenen und geschweißten oder rundgebogenen und gefalzten Hülse.
  • Das erfindungsgemäß mit dem Magnetgehäuse bestückte Schütz wird in der dargestellten Ausführungsart an einem Kraftfahrzeuganlasser eingebaut.
  • Die vorliegende Erfindung ist natürlich nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. So besteht die Möglichkeit, die Dicke des Bodens 12 noch weiter zu vergrößern, der problemlos eine Dicke gleich dem 1,3- bis 2-fachen der Summe der Dicken der Rohre 13, 14 haben kann. Es können auch andere Befestigungsmittel für die Rohre 13, 14 in Betracht gezogen werden. So kann beispielsweise das Rohr 14 ebenso wie das Rohr 13 durch Schweißen mit schrägem Verlauf am Boden 12 befestigt werden. Grundsätzlich soll versucht werden, das Rohr 14 unverlierbar zu gestalten, um ein handhabbares und transportierbares Magnetgehäuse zu schaffen.
  • Als Variante erfolgt die Befestigung des Rohrs 13 durch Axialschweißen, beispielsweise durch indirekte Wärmezufuhr etwa mittels Laser- oder Elektronenstrahlschweißen, an der Rückseite des Bodens 12 zwischen dem äußeren und inneren Umfang des Bodens 12 bzw. des benachbarten Endes 13'' des Rohrs 13. Diese Schweißtechnik kann radial zwischen zwei Querflächen des Bodens 12 bzw. des benachbarten Endes 13'' des Rohrs 13 ausgeführt werden. In diesem Fall hat der Boden vorteilhafterweise die Form eine Stopfens mit einem abgestuften Kopf, der die betreffende Querfläche des Bodens begrenzt, und einem Körper, der in das Rohr 13 eindringt, wobei er sich mit einem Abschnitt des inneren Umfangs des Endes 13 in Kontakt befindet, dessen Abschlusskante die andere Querfläche bildet. Als Variante erfolgt das Radialschweißen zwischen der Kante des Endes 13" und dem äußeren Umfang der Vorderseite des Bodens 12, so dass das äußere Rohr 13 den Boden 12 nicht überdeckt. Bei dieser Variante sind die Außendurchmesser des äußeren Rohrs 13 und des Bodens 12 gleich.
  • In allen Fällen sind die Schweißnähte vorteilhafterweise durchgehend ausgeführt, um eine einwandfreie Abdichtung des Bodens, eine gute Kontinuität des Magnetkreises und eine feste Verbindung zwischen den Teilen herbeizuführen. Vorzugsweise wird eine Schweißung ohne Metallzufuhr verwendet, um die Abmessungen des Magnetgehäuses beizubehalten und eine Ausstülpung der Schweißverbindung zu verhindern. Dazu ist das Laser- oder Elektronenstrahlschweißen sowie grundsätzlich das Schweißen mit indirekter Wärmezufuhr gut geeignet.
  • Als Variante kann das innere Rohr 14, vorteilhafterweise im voraus, eine Durchmesseränderung an der Schulter 14' zum Zentrieren des ortsfesten Kerns 2 wie in 1 aufweisen, so dass der ortsfeste Kern 2 von 1 unverändert bleibt. Wenn keine Probleme im Zusammenhang mit dem, insbesondere axialen, Bauraumbedarf bestehen, kann das äußere Rohr 13 den äußeren Umfang des Bodens 12 überdecken und sich axial vorstehend im Verhältnis zur Rückseite des Bodens 12 erstrecken. Die Befestigung zwischen dem Boden 12 und dem äußeren Rohr 13 erfolgt dann durch Schweißen vom Innern des Rohrs 13 aus mit schrägem Verlauf wie in 3, in diesem Fall zwischen dem äußeren Umfang der Rückseite des Bodens 12 und dem benachbarten inneren Umfang des Endes 13''.

Claims (12)

  1. Schütz für einen Kraftfahrzeuganlasser mit einem Gehäuse (1) aus einem Werkstoff, der einen Magnetflussdurchgang ermöglicht, und mit einem gelochten Boden für den Durchgang eines beweglichen Kerns (3), einer Schulter für die Auflage eines ortsfesten Kerns (2) und einem als Aufpressabschnitt bezeichneten axial ausgerichteten zylindrischen Abschnitt, der sich in der zum Boden entgegengesetzten Richtung axial über die Schulter hinaus für die durch Aufpressen vorgenommene Befestigung einer Abdeckkappe (6) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) aus drei Teilen ausgeführt ist, und zwar aus einem als Boden bezeichneten quer ausgerichteten ersten Teil (12), das den gelochten Boden bildet, einem axial ausgerichteten äußeren Rohr (13), das den Aufpressabschnitt (13') aufweist, und einem axial ausgerichteten inneren Rohr (14), das im Innern des äußeren Rohrs (13) aufgenommen ist, und dass das äußere Rohr (13) am Boden (12) befestigt ist und sich in der zum Boden (12) entgegengesetzten Richtung axial vorstehend im Verhältnis zu dem die Schulter (14') aufweisenden inneren Rohr (14) erstreckt.
  2. Schütz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das innere Rohr (14) in der Einheit aus äußerem Rohr (13) und Boden (12) aufgenommen und befestigt ist.
  3. Schütz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das innere Rohr (14) fest in das äußere Rohr (13) eingepasst ist.
  4. Schütz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das innere Rohr (14) in Kontakt mit dem Boden (12) und mit dem äußeren Rohr (13) befindet.
  5. Schütz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das äußere Rohr (13) den äußeren Umfang des Bodens (12) zumindest teilweise überdeckt.
  6. Schütz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (12) und das äußere Rohr (13) durch indirekte Wärmezufuhr wie etwa durch Laser- oder Elektronenstrahlschweißen aneinander befestigt sind.
  7. Schütz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (12) und das äußere Rohr (13) im Innern des äußeren Rohrs (13) aneinander befestigt sind.
  8. Schütz nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung mittels Laser- oder Elektronenstrahlschweißen mit einem zum äußeren Umfang des Bodens (12) gerichteten schrägen Verlauf erfolgt.
  9. Schütz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das äußere Rohr (13) eine Oberflächenbehandlung gegen Korrosion und zu ästhetischen Zwecken aufweist.
  10. Schütz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das äußere Rohr (13) weniger dick als das innere Rohr (14) ist.
  11. Schütz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke des Bodens (12) größer als die Dicke des inneren (14) und äußeren Rohrs (13) ist.
  12. Kraftfahrzeuganlasser, dadurch gekennzeichnet, dass er ein Schütz nach einem der vorangehenden Ansprüche umfasst.
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