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DE19960585A1 - Heizvorrichtung mit unterteiltem Mantelrohr - Google Patents

Heizvorrichtung mit unterteiltem Mantelrohr

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Publication number
DE19960585A1
DE19960585A1 DE19960585A DE19960585A DE19960585A1 DE 19960585 A1 DE19960585 A1 DE 19960585A1 DE 19960585 A DE19960585 A DE 19960585A DE 19960585 A DE19960585 A DE 19960585A DE 19960585 A1 DE19960585 A1 DE 19960585A1
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DE
Germany
Prior art keywords
heating
pipe section
section
heating device
tube
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19960585A
Other languages
English (en)
Inventor
Georg Stadler
Hannes Wagner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bleckmann GmbH and Co KG
Original Assignee
Bleckmann Lamprechtshause GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bleckmann Lamprechtshause GmbH filed Critical Bleckmann Lamprechtshause GmbH
Priority to DE19960585A priority Critical patent/DE19960585A1/de
Priority to DE50011248T priority patent/DE50011248D1/de
Priority to EP00127565A priority patent/EP1111962B1/de
Priority to AT00127565T priority patent/ATE305716T1/de
Publication of DE19960585A1 publication Critical patent/DE19960585A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B3/00Ohmic-resistance heating
    • H05B3/40Heating elements having the shape of rods or tubes
    • H05B3/42Heating elements having the shape of rods or tubes non-flexible
    • H05B3/44Heating elements having the shape of rods or tubes non-flexible heating conductor arranged within rods or tubes of insulating material
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B3/00Ohmic-resistance heating
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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B2203/00Aspects relating to Ohmic resistive heating covered by group H05B3/00
    • H05B2203/021Heaters specially adapted for heating liquids

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Heizvorrichtung zum Erhitzen von Medien, mit wenigstens einem Heizelement, das im Inneren eines Mantelrohres (M) angeordnet ist. Es ist weiterhin vorgesehen, daß das Mantelrohr (M) einen ersten und mindestens einen zweiten Rohrabschnitt (12, 16) aufweist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Heizvorrichtung zum Erhitzen von Medien gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Baukastensystem für diese Heizvorrichtung gemäß dem Anspruch 27.
Derartige Heizvorrichtungen werden insbesondere zum Erwärmen von flüssigen Medien, wie beispielsweise das Waschwasser von Waschmaschinen für Wäsche oder Geschirr eingesetzt. Hierzu taucht das das wenigstens eine Heizelement enthaltende Mantelrohr der Heizvorrichtung in die zu erhitzende Waschflüssigkeit ein, die in einem geeigneten Behälter aufgenommen ist. Die Heizvorrichtung wird in einer hierfür vorgesehenen Durchbrechung des Behälters mittels eines Grundkör­ pers in Form beispielsweise eines Flansches gehalten.
Bei der Montage derartiger Heizvorrichtungen wird zunächst das mindestens eine Heizelement, das im Falle von z. B. elektrischen Rohrheizkörpern die Form einer Heizwendel aus einem elektrischen Widerstandsdraht aufweist, in das Innere des Mantelrohres eingeführt und in einer bestimmten axialen sowie radialen Position gegenüber dem Mantelrohr in diesem angeordnet. Die Position der Heizwendel innerhalb des Mantelrohres wird dadurch bestimmt, daß ggf. noch Anschluß- und/oder Sicherungselemente, die die Heizwendel mit einer elektrischen Strom­ quelle verbinden, ebenfalls im Mantelrohr angeordnet werden müssen. Hierdurch weist die Heizwendel an einem oder beiden stirnseitigen Enden einen axialen Ab­ stand zu den Stirnenden des Mantelrohres auf. Dieser Abstand muß bei den weiteren Fertigungsschritten, wie dem Einfüllen eines elektrisch isolierenden, jedoch gut wärmeleitenden Isoliermaterials, vorzugsweise Magnesiumoxid, in das Mantelrohr beibehalten werden.
Um dies zu gewährleisten, wird die Heizwendel an ihren beiden Enden fixiert. An dem einen stirnseitigen Ende läßt sich dies verhältnismäßig einfach dadurch bewerkstelligen, daß die Heizwendel oder das ggf. bereits an der Heizwendel angebrachte Anschlußelement vorübergehend mit einem geeigneten Kunststoffteil versehen wird, welches teilweise in das Innere des Mantelrohres ragt und sich an der stirnseitigen Kante des Mantelrohrs abstützt. Dieses Kunststoffteil wird vor dem Einsetzen der Heizwendel in das Mantelrohr an demjenigen Ende der Heiz­ wendel oder dem ggf. vorhandenen Anschlußelement angebracht, welches nicht durch das Mantelrohr geführt wird.
Für das andere Ende der Heizwendel kann ein derartiges Kunststoffteil jedoch nicht verwendet werden, da dieses Ende der Heizwendel durch das Mantelrohr hindurch­ geführt wird. Darüber hinaus wird von dem Stirnende des Mantelrohres, an dem sich dieses Heizwendelende befindet, das Isoliermaterial eingefüllt. Um dennoch dieses Heizwendelende bzw. das ggf. vorhandene Anschlußelement an dem Stirnende des Mantelrohres zu fixieren, sind in der Praxis verschiedene Möglichkei­ ten bekannt.
So kann z. B. eine eigens hierfür konstruierte Rüstvorrichtung vorgesehen sein, die die Heizwendel axial und radial gegenüber dem Mantelrohr fixiert. Jedoch ist eine derartige Rüstvorrichtung aufwendig und damit teuer. Ist ein Anschlußelement vorhanden, besteht ebenso die Möglichkeit, als Anschlußelement ein gegenüber seiner funktional notwendigen Länge axial verlängertes Anschlußelement mit einer Sollbruchstelle zu verwenden. Während beispielsweise des Einfüllvorganges für das Isoliermaterial steht dieses lange Anschlußelement aus dem Mantelrohr hervor und kann somit erfaßt und auf einfache Weise gehalten werden. Ist die Heizwendel im Inneren des Mantelrohres ausreichend fixiert, z. B. durch das Isoliermaterial oder durch andere geeignete Mittel, so kann das verlängerte Anschlußelement an der Sollbruchstelle beispielsweise abgedreht werden, wobei dieser abgedrehte Teil keiner weiteren Verwendung zugeführt werden kann. Die hierdurch entstehenden Kosten sind beträchtlich, insbesondere wenn berücksichtigt wird, daß das An­ schlußelement aus Kupfer hergestellt sein kann.
Weiterhin weisen auf Grund der unterschiedlichen Einsatzgebiete der Heizvor­ richtungen, der verschiedenen Leistungsanforderungen der Waschmaschinen-Her­ steller an die Heizvorrichtungen, der Vielzahl von Sicherheitsbestimmungen in den möglichen Absatzländern usw. die in der Praxis zu findenden Heizvorrichtungen trotz gleicher Funktion unterschiedliche Konstruktionen mit verschiedenen Steue­ rungs- und/oder Sicherungselementen auf. Diese Vielfalt in der Konstruktion verursacht erhebliche Kosten im Bereich Lagerung und Fertigung. Die Unterschiede liegen hierbei häufig weniger in dem wenigstens einen Heizelement und dem den Grundkörper bildenden Flansch, sondern in den Absicherungs- und Steuerungs- bzw. Regelungselementen.
Schließlich sind die Heizvorrichtungen hohen Fertigungstoleranzen unterworfen, deren Einhaltung durch zusätzliche Fertigungsschritte, wie "Rohrende nachschnei­ den", "Isoliermasse ausputzen" etc. erreicht wird. Dies erhöht wiederum die Arbeitskosten pro Heizvorrichtung und damit die Herstellkosten insgesamt.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Heizvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der das Heizelement auf einfache Weise bei der Montage der Heizvorrichtung im Inneren des Mantelrohres positioniert und sicher gehalten werden kann. Darüber hinaus ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein hierfür geeignetes Baukastensystem für Heizvorrichtungen zu schaffen.
Die vorstehende Aufgabe wird hinsichtlich der Heizvorrichtung durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. In den sich daran anschließenden Ansprüchen 2 bis 26 finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen.
Durch die Unterteilung des Mantelrohres in einen ersten Rohrabschnitt und einen zweiten Rohrabschnitt vereinfacht sich die Montage des mindestens einen Heizele­ mentes beträchtlich. Der erste Rohrabschnitt kann nunmehr eine solche axiale Länge aufweisen, daß er kürzer als das Heizelement ist, so daß dieses nach dem Einführen in den ersten Rohrabschnitt an wenigstens einem, vorzugsweise jedoch an beiden Stirnenden des ersten Rohrabschnittes hervorsteht, ggf. mit einem am Heizwendelende angebrachten Anschlußbolzen. Durch geeignete Montagehilfen, die sehr einfach aufgebaut sein können und damit kostengünstig sind, werden dann die beiden Enden des Heizelementes, die ggf. jeweils mit einem Anschluß­ element versehen sein können, erfaßt, so daß das Heizelement in seiner radialen und axialen Position gegenüber dem ersten Rohrabschnitt festgelegt ist. Daran können sich dann die weiteren Fertigungsschritte anschließen, wie z. B. das Einfüllen des Isoliermaterials.
Ist dieser Fertigungskomplex beendet, wird anschließend der wenigstens zweite Rohrabschnitt über das aus dem ersten Rohrabschnitt hervorstehende Ende des Heizelementes bzw. des ggf. vorhandenen Anschlußelements geschoben. Der zweite Rohrabschnitt kann dabei eine solche frei wählbare axiale Länge aufweisen, daß dieses Ende bzw. das Anschlußelement ebenfalls von dem aus dem ersten und dem zweiten Rohrabschnitt gebildeten Mantelrohr umschlossen ist und daß ggf. auch Raum für weitere Elemente, wie beispielsweise Sicherungselemente, in diesem "Gesamt"-Mantelrohr vorhanden ist. Ein Überstehen eines Anschlußelemen­ tes über das Stirnende des Mantelrohres, wie es im vorstehend erläuterten Stand der Technik mit den geschilderten Nachteilen der Fall ist, ist nicht mehr notwendig, so daß sich nicht nur hierdurch die Montage- bzw. Richtkosten, sondern auch die Bauteilkosten verringern, da ein Abdrehen des Anschlußelementes mit den ent­ sprechenden Abfallkosten nicht notwendig ist.
Weiterhin können hierdurch die Fertigungstoleranzen wesentlich besser eingehalten werden. Insbesondere entfallen die aufwendigen Nachbearbeitungsschritte, wie Rohrende nachbearbeiten, Isoliermasse ausputzen etc.
Die Erfindung kann bei unterschiedlichen Heizvorrichtungen eingesetzt werden. Im Falle beispielsweise einer Heizpatrone steht das Heizelement nur an einem stirnsei­ tigen Ende des Mantelrohres über. Auch im Falle eines Rohrheizkörpers kann die Erfindung bei Heizvorrichtungen eingesetzt werden, bei denen die Heizwendel nur an einem stirnseitigen Ende des ersten Rohrabschnittes übersteht, ggf. mit einem am Heizwendelende angebrachten Anschlußelement bzw. Anschlußbolzen. Selbst­ verständlich läßt sich die Erfindung aber auch in der Weise verwenden, daß das Heizelement an beiden stirnseitigen Enden des Mantelrohres hervorragt.
Grundsätzlich kann der erste Rohrabschnitt und der wenigstens zweite Rohrab­ schnitt so miteinander verbunden sein, daß beidseits der Verbindungsstelle im Inneren der Rohrabschnitte jeweils eine Dichtung vorgesehen ist, die ein Eindringen des Mediums in das Innere des Mantelrohres verhindern. Vorteilhafter ist es jedoch, wenn der erste Rohrabschnitt und der wenigstens zweite Rohrabschnitt zumindest mediumsdicht miteinander verbunden sind, d. h. also, wenn die Ver­ bindung so ausgestaltet ist, daß die Verbindung selbst mediumsdicht ist. Hierbei kann ein Kleber oder ein Harz Verwendung finden, der oder das bei der Verbindung der beiden Rohrabschnitte aneinander eingesetzt wird und der neben der Funktion des Haltens auch die Funktion des Abdichtens übernimmt.
Grundsätzlich können die beiden Rohrabschnitte, der erste und der wenigstens zweite Rohrabschnitt, sowohl gleichen Außen- als auch Innendurchmesser auf­ weisen. Ist jedoch der erste Rohrabschnitt oder der wenigstens zweite Rohrab­ schnitt mit einem Außendurchmesser versehen, der kleiner als der Innendurch­ messer des jeweils anderen Rohrabschnittes ist, können die beiden Rohrabschnitte dadurch verbunden werden, daß sie ineinander gesteckt werden und mit einem entsprechenden Verbindungsmittel, vorzugsweise einem Kleber oder einem Harz mediumsdicht miteinander verbunden werden. Darüber hinaus ermöglicht diese Ausgestaltung den Aufbau des nachstehend noch näher erläuterten Baukastensys­ tems, da in ein und denselben Innendurchmesser einer der beiden Rohrabschnitte jeweils verschiedene andere Rohrabschnitte mit unterschiedlichen Außendurch­ messern einschiebbar sind.
Grundsätzlich kann es genügen, daß einer der beiden Rohrabschnitte, der erste Rohrabschnitt oder der wenigstens zweite Rohrabschnitt, durch Einschieben eines der beiden Rohrabschnitte in den jeweils anderen Rohrabschnitt montiert wird. Bei einem sowohl einen kreisförmigen Querschnitt aufweisenden ersten Rohrabschnitt als auch einen ebensolchen wenigstens zweiten Rohrabschnitt bedeutet dies jedoch bei der Montage eine präzise Ausrichtung der beiden Bauelemente zuein­ ander. Dies ist wiederum kostenintensiv. Um hier die Montage zu vereinfachen, kann weiterhin vorgesehen sein, daß der vorzugsweise wenigstens zweite Rohr­ abschnitt an seinem zu dem ersten Rohrabschnitt weisenden Ende mit einer Montagekontur versehen ist. Diese Montagekontur kann bei Rohrabschnitten mit einem kreisförmigen Querschnitt durch einen in der Rohrwand des wenigstens zweiten Rohrabschnittes vorgesehenen, kreisringförmigen sowie zum ersten Rohrabschnitt hin offenen Schlitz gebildet sein. Dieser kreisringförmige Schlitz kann mit einer Einführhilfe für das Montageende des ersten Rohrabschnittes versehen sein, die beispielsweise durch einen von der Außenwandseite des zwei­ ten Rohrabschnitts zur Innenwandseite verlaufende schräge Konusfläche gebildet ist. Zu bemerken ist hierbei, daß selbstverständlich auch der erste Rohrabschnitt mit einer derartigen Montagekontur ausgestattet sein kann.
Wie bereits vorstehend dargelegt worden ist, muß die Verbindungsstelle zwischen dem ersten Rohrabschnitt und dem wenigstens zweiten Rohrabschnitt gegenüber dem eindringenden Medium abgedichtet werden. Darüber hinaus kann aber auch Feuchtigkeit von der Außenseite des das zu erhitzende Medium aufnehmenden Behälters in die Heizvorrichtung eindringen. Um dies zu vermeiden, kann weiterhin vorgesehen sein, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt in seinem Inneren mit einer Dichteinrichtung zum Abdichten des Inneren des ersten Rohrabschnitts gegenüber eindringender Feuchtigkeit von außen versehen ist.
Grundsätzlich können der erste Rohrabschnitt und der wenigstens zweite Rohr­ abschnitt aus dem gleichen Material hergestellt sein. Muß der erste Rohrabschnitt aus einem sehr hochwertigen Material gefertigt werden, beispielsweise weil er als wärmeabgebendes Bauteil einem korrosiven Medium ausgesetzt ist, so müßte in diesem Fall auch der wenigstens zweite Rohrabschnitt aus einem derartig hoch­ wertigen Material gefertigt sein. Da aber dieser Abschnitt keine wärmeabgebende Elemente aufnimmt und damit auch nicht im gleichen Maße einer Korrosion unter­ liegt wie der erste Rohrabschnitt, würden bei gleichem Material unnötige Kosten verursacht. Daher ist es vorteilhaft, wenn der erste Rohrabschnitt und der wenigs­ tens zweite Rohrabschnitt aus unterschiedlichen Materialien, insbesondere der erste Rohrabschnitt aus einem zumindest gut wärmeleitenden Material und/oder einem korrosionsbeständigen Material und der wenigstens zweite Rohrabschnitt aus einem zumindest elektrisch isolierenden Material hergestellt sind. Für den wenigstens zweiten Rohrabschnitt hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn dieser aus einem Kunststoffmaterial, vorzugsweise einem Zwei-Komponenten-Kunststoff hergestellt ist.
Infolge der Aufteilung des Mantelrohres in einen ersten Rohrabschnitt und in einen wenigstens zweiten Rohrabschnitt kann die axiale Länge des ersten Rohrabschnit­ tes frei gewählt werden. So kann beispielsweise die axiale Länge des ersten Rohrabschnitts gleich der Länge des Heizelementes oder geringfügig kürzer sein.
Zur Anbringung des Mantelrohres an einem das zu erhitzende Medium aufnehmen­ den Behälter kann ein Grundkörper vorgesehen sein, der neben seiner Haltefunktion noch verschiedene weitere Funktionen übernehmen kann. So kann der Grundkörper wenigstens eine Anschlußeinrichtung zum Verbinden des mindestens einen Heiz­ elements mit einer Energiequelle aufnehmen, bei der es sich im Falle einer elek­ trischen Heizvorrichtung um eine Stromquelle handelt. Eine derartige Anschluß­ einrichtung kann aber auch in dem wenigstens zweiten Rohrabschnitt vorgesehen sein.
Durch die Aufnahme der mindestens einen Anschlußeinrichtung in dem Grundkör­ per oder dem wenigstens zweiten Rohrabschnitt kann für Heizvorrichtungen mit unterschiedlichen Leistungs- und/oder Absicherungsanforderungen ein Grundkörper oder ein zweiter Rohrabschnitt verwendet werden, bei dem die wenigstens eine Anschlußeinrichtung bereits vor der Montage der übrigen Bauteile der Heizvor­ richtung angebracht worden ist. Mindestens der Grundkörper oder der zweite Rohrabschnitt bzw. die Anschlußeinrichtung müssen dann nicht mehr auf ver­ schiedenen Heizvorrichtungen mit unterschiedlichen Leistungs- und/oder Absiche­ rungsanforderungen angepaßt werden. Dies ist gegenüber den im Stand der Tech­ nik bekannten Heizvorrichtungen ein beträchtlicher Schritt nach vorne, da dort die Anschlußeinrichtungen Bestandteil der Heizelemente sind. Weil die Heizelemente der bekannten Heizvorrichtungen aufgrund der unterschiedlichen Leistungs- und/- oder Absicherungsanforderungen verschieden aufgebaut sind, können sich auch die Anschlußeinrichtungen als Bestandteile der Heizelemente sowohl hinsichtlich ihres konstruktiven Aufbaus als auch hinsichtlich ihres Anbringungsortes stark vonein­ ander unterscheiden. Hierdurch werden die bereits oben angesprochenen, erhebli­ chen Kosten im Bereich der Lagerung und der Fertigung mitverursacht. Durch die neue erfindungsgemäße Lösung lassen sich diese Kosten verringern.
Grundsätzlich kann es ausreichen, daß die wenigstens eine Anschlußeinrichtung in dem Grundkörper oder dem wenigstens zweiten Rohrabschnitt lediglich aufgenom­ men ist. Die Kräfte, die zum Beispiel bei einem Anbringen der Verbindungselemente für eine Verbindung einer Stromquelle mit der Anschlußeinrichtung und damit mit dem wenigstens einen Heizelement auftreten, können dann beispielsweise an dem Heizelement selbst abgestützt werden, wie dies im Stand der Technik der Fall ist. Um jedoch von den dann notwendigen Kraftübertragungselementen unabhängig zu sein, kann es ebenfalls vorteilhaft sein, wenn der Grundkörper oder der zweite Rohrabschnitt die mindestens eine Anschlußeinrichtung kraftschlüssig abstützt.
Der zweite Rohrabschnitt kann auch dazu vorgesehen sein, weitere Bauteile bzw. Bausteine des Baukastens für eine Heizvorrichtung aufzunehmen. Hierbei kann es sich um eine Sicherungseinrichtung oder eine Steuereinrichtung handeln. Damit diese Einrichtung bzw. Bausteine auf einfache Weise sicher montiert werden können, kann es weiterhin von Vorteil sein, daß der wenigstens zweite Rohr­ abschnitt in seinem Inneren mit Montagekonturen zum Halten der mindestens einen Anschlußeinrichtung und/oder Steuereinrichtung und/oder Sicherungsein­ richtung versehen ist.
Um die Montagekosten bzw. Montagezeiten weiter zu reduzieren, kann es weiter­ hin von Vorteil sein, wenn die mindestens eine Anschlußeinrichtung, die mindes­ tens eine Steuereinrichtung und die mindestens eine Sicherungseinrichtung in dem wenigstens zweiten Rohrabschnitt vor dem Anbringen des ersten Rohrabschnitts montierbar sind. Auf diese Weise lassen sich zeitparallel der erste Rohrabschnitt mit dem Heizelement und dem ggf. vorhandenen Isoliermaterial als auch zeitgleich der zweite Rohrabschnitt mit den darin vorzusehenden Einrichtungen bzw. Baustei­ nen fertigen.
Der zweite Rohrabschnitt kann mit dem bereits vorstehend erwähnten Grundkörper verbunden sein. Diese Verbindung kann sowohl lösbar als auch unlösbar und darüber hinaus auch einstückig ausgebildet sein. Im letzteren Falle ist der wenig­ stens zweite Rohrabschnitt und/oder der Grundkörper als Formteil aus einem Kunststoff, vorzugsweise einem Zwei-Komponenten-Kunststoff hergestellt.
Bei den bereits im Stand der Technik bekannten Heizvorrichtungen wird die Heiz­ vorrichtung mittels eines Montageflansches, der eine Spannvorrichtung sowie ein Dichtelement aufweist, in der Öffnung eines das zu erhitzende Medium aufnehmen­ den Behälters angeordnet. Infolge der Spannvorrichtung und des großvolumigen, die Öffnung vollständig verschließenden Dichtelementes ist diese Lösung verhält­ nismäßig teuer. Wird demgegenüber der Grundkörper [. . .] mit mindestens einer Dichteinrichtung zum Abdichten einer Montageöffnung für die Heizvorrichtung in dem das zu erhitzende Medium aufnehmenden Behälter verbunden, so kann auf einfache Weise eine zuverlässige Abdichtung erreicht werden, ohne daß hierbei eine separate Spannvorrichtung notwendig ist. Die Dichtung kann dabei auf den Grundkörper aufgeschoben oder aufgespritzt werden, wodurch sich das Material für die Dichtung erheblich im Vergleich zum Stand der Technik reduziert, da die Dichtung nur noch als umlaufender "Ring" ausgebildet ist und kein Ganzkörper als Dichtungselement notwendig ist. Bei entsprechender Materialauswahl für den Grundkörper kann die Wandstärke des Bereichs des Grundkörpers, auf den die Dichtung aufgespritzt wird, durch entsprechende Gestaltung für das Aufbringen der Dichtkräfte infolge vorhandener Elastizität verwendet werden. Hieraus ergibt sich noch eine einfachere Montage der gesamten Heizvorrichtung, da der Grund­ körper nur noch in die Behälteröffnung eingedrückt werden muß und nicht wie im Stand der Technik die Spannvorrichtung betätigt werden muß. Wird der Grundkör­ per aus einem Kunststoff, vorzugsweise aus einem Zwei-Komponeneten-Kunststoff gefertigt, können auf einfache Weise Anschlußmöglichkeiten geformt werden, z. B. Rast-5-Wanne. Auch können Anschlußhilfen durch Verschmelzen aufgebracht werden. Schließlich ist noch zu bemerken, daß der Grundkörper hierbei als Flansch ausgebildet sein kann.
Weiterhin ermöglicht der Grundkörper die Integration von weiteren Bauteilen bzw. Baugruppen, wie z. B. eine NTC-Fühler. Der Grundkörper kann dabei, oder un­ abhängig hiervon, hohl ausgeführt werden, was zu einer Materialeinsparung führt.
Wie bereits eingangs dargelegt worden ist, kann die erfindungsgemäße Heizvor­ richtung, beispielsweise eine Heizpatrone sein. In diesem Fall ist ein erster Rohr­ abschnitt und ein zweiter Rohrabschnitt vorhanden. Ist die erfindungsgemäße Heizvorrichtung als Rohrheizkörper ausgebildet, so kann sie grundsätzlich ebenfalls einen ersten Rohrabschnitt und einen zweiten Rohrabschnitt beinhalten. Hierbei ist der zweite Rohrabschnitt an dem Grundkörper und das dem zweiten Rohrabschnitt gegenüberliegende stirnseitige Ende des zweiten Rohrabschnittes ebenfalls an dem Grundkörper befestigt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, daß ein erster Rohr­ abschnitt und zwei zweite Rohrabschnitte vorgesehen sind, wobei die beiden zweiten Rohrabschnitte jeweils an den stirnseitigen Enden des ersten Rohrabschnit­ tes angebracht sind. Schließlich besteht die Möglichkeit, daß ein erster, ein zweiter und ein dritter Rohrabschnitt vorgesehen sind, wobei der zweite und der dritte Rohrabschnitt jeweils an den stirnseitigen Enden des ersten Rohrabschnittes angebracht sind. In diesem Fall ist der zweite und der dritte Rohrabschnitt mit einer unterschiedlichen axialen Länge ausgebildet.
Hinsichtlich des Baukastens wird die vorstehende Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 27 gelöst. In den sich daran anschließenden Ansprüchen 28 bis 33 finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen des Baukastens.
Weist dieser Baukasten einen Grundkörperbaustein, der vorzugsweise dem vor­ stehend erläuterten Grundkörper entspricht, sowie zwei Heizbausteine, welche jeweils ebenfalls dem vorstehend erläuterten ersten Rohrabschnitt mit dem Heizele­ ment entspricht, auf, so kann für verschiedene Heizvorrichtungen bereits zwei vorgefertigte Baukasten-Bauteile vorgesehen werden können, die dann zur Fertig­ stellung der einzelne Heizvorrichtung lediglich über das wenigstens eine Verbin­ dungselement, das dem vorstehend erläuterten wenigstens zweiten Rohrabschnitt entspricht, miteinander verbunden werden müssen.
Neben dem Heizbaustein können noch weitere Bausteine, wie mindestens ein Steuer- bzw. Regelbaustein und/oder wenigstens ein Sicherungsbaustein vor­ gesehen sein, die ebenfalls in dem Grundkörperbaustein bzw. in dessen Verbin­ dungselement aufgenommen werden können. Werden diese weiteren Bausteine bereits vor Anbringung des Heizbausteines an bzw. in dem Grundkörperbaustein montiert, kann hierdurch erreicht werden, daß eine Reihe von Grundkörperbaustei­ nen bereitgestellt wird, die sich durch unterschiedliche Sicherungs- und/oder Steuer- bzw. Regelbausteine voneinander unterscheiden, wobei aber an dem Grundkörperbaustein ein identischer Heizbaustein zur Erzielung von hinsichtlich der Leistungs- und/oder Absicherungsanforderungen sich unterscheidenden Heizvor­ richtungen hergestellt werden können. Ebenso ist möglich, daß nicht ein einziger Heizbaustein sondern ähnliche, insbesondere geometrische ähnliche Heizbausteine an den unterschiedlichen Grundkörperbaustein angebracht werden können, wobei aber die Zahl der verschiedenen Heizbausteine deutlich kleiner als die Zahl der verschiedenen Grundkörperbausteine sein kann, da mit ein und demselben Heizbau­ stein bei verschiedenen Steuer- bzw. Regelbausteinen und/oder Sicherungsbaustei­ nen unterschiedliche Heizvorrichtungen erzielt werden können. Neben den vor­ stehen bereits erwähnten Steuer- bzw. Regelbausteinen und/oder Sicherungs­ bausteinen kann weiterhin ein Dichtbaustein vorgesehen sein, der ebenfalls an dem Grundkörperbaustein anbringbar ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sowie ein Ausführungsbeispiel werden nach­ stehenden anhand der beigefügten Zeichnungsfiguren erläutert. Die im Zusammen­ hang mit der Beschreibung des Ausführungsbeispiels gegebenenfalls verwendeten Begriffe "oben", "unten", "rechts" und "links" beziehen sich auf die Ausrichtung der Zeichnungsfiguren in Betrachtungslage mit normal lesbarer Figurenbezeichnung. Darüberhinaus ist noch zu bemerken, daß in den Zeichnungsfiguren gleiche Bautei­ le durch gleiche Bezugszeichen gekennzeichnet sind. Hierbei ist:
Fig. 1 eine geschnittene Teilperspektivansicht einer vollständigen erfin­ dungsgemäßen Heizvorrichtung;
Fig. 2 eine vergrößerte, geschnittene Teilperspektivansicht der rechten Seite der in Fig. 1 wiedergegebenen Heizvorrichtung;
Fig. 3 eine geschnittene Ansicht eines Grundkörpers der erfindungsgemä­ ßen Heizvorrichtung;
Fig. 4 eine geschnittene Ansicht des linken Endes eines Heizelementes der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung;
Fig. 5 eine geschnittene Ansicht des rechten Endes des Heizelementes der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung;
Fig. 6 eine vergrößerte, geschnittene Teilperspektivansicht der linken Seite der in Fig. 1 gezeigten Heizvorrichtungund
Fig. 7 eine vergrößerte Ansicht auf eine Anschlußeinrichtung der erfin­ dungsgemäßen Heizvorrichtung.
In Fig. 1 ist im Querschnitt teilweise eine erfindungsgemäße Heizvorrichtung 10 dargestellt, die sich im wesentlichen aus einem Grundkörper G in Form eines Flan­ sches sowie einem Rohrheizkörper H zusammensetzt. Ist die erfindungsgemäße Heizvorrichtung 10 Ergebnis eines Baukastensystems gemäß der Erfindung, so handelt es sich bei dem Grundkörper G um den Grundkörperbaustein G und bei dem Rohrheizkörper H um den Heizbaustein H des Baukastensystems. Gleiches gilt im weiteren für alle anderen nachstehend erläuterten Elemente, Baugruppen, Einrichtungen usw. der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung.
Der Rohrheizkörper H umfaßt einen aus einem gut wärmeleitenden Material, wie beispielsweise Aluminium hergestellten ersten Rohrabschnitt 12, der einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt besitzt. Der Rohrabschnitt 12 kann aber auch einen von dem kreisförmigen Querschnitt abweichenden Querschnitt, wie beispielsweise einen ovalen Querschnitt aufweisen. Im Inneren dieses ersten Rohr­ abschnittes 12, im wesentlichen konzentrisch zur Rohrachse, ist eine nicht weiter dargestellte Heizwendel aus einem elektrischen Widerstandsheizdraht angeordnet. Die Heizwendel erstreckt sich nicht bis zu den stirnseitigen Enden 12a, 12b des ersten Rohrabschnittes 12. Die Heizwendel ist in einem Isoliermaterial 14, vorzugs­ weise Magnesiumoxid, eingebettet, welches durch beispielsweise einen Rollvor­ gang verdichtet werden kann.
Der Grundkörper G ist als Flansch 36 ausgeführt und besitzt einen zweiten und dritten Rohrabschnitt 16, 18, an denen das rechte stirnseitige Rohrende 12a und das linke stirnseitige Rohrende 12b des ersten Rohrabschnittes 12 des Rohrheiz­ körpers H angebracht werden können. Die beiden Rohrabschnitte 16, 18 besitzen ebenfalls einen kreisförmigen Querschnitt, wie dies beispielsweise aus den Fig. 1, 2 und 6 hervorgeht, wobei der Außendurchmesser dieser beiden Rohrabschnitte 16, 18 größer ist als der Außendurchmesser des Rohrheizkörpers H. Die Rohr­ abschnitte 16, 18 können aber auch einen, von einem kreisförmigen Querschnitt abweichenden Querschnitt, wie beispielsweise einen ovalen Querschnitt aufwei­ sen. Der erste Rohrabschnitt 12, der zweite Rohrabschnitt 16 und der dritte Rohr­ abschnitt 18 bilden zusammen das Mantelrohr M des Rohrheizkörpers H.
Wie insbesondere aus Fig. 2 zu entnehmen ist, besitzt der rechte, zweite Rohr­ abschnitt 16 einen durchgehenden Innenhohlraum 20, der sich in etwa konzen­ trisch zur Rohrachse des zweiten Rohrabschnittes 16 erstreckt und der vier Ab­ schnitte 20a-20d mit verschiedenen Innendurchmessern aufweist, die jedoch immer kleiner sind als der Außendurchmesser des Rohrheizkörpers H. Der erste Abschnitt 20a des Innenhohlraumes 20 erstreckt sich von dem zu dem stirnseiti­ gen Ende 12a des Rohrheizkörpers H weisenden Ende des zweiten Rohrabschnittes 16 in das Innere und geht über eine Anfasung in den zweiten Abschnitt 20b über. Wie aus Fig. 2 zu entnehmen ist, ist der Innendurchmesser des ersten Abschnitts 20a größer als der Innendurchmesser des zweiten Abschnittes 20b. Der dritte Ab­ schnitt 20c, der sich in eine Richtung entgegengesetzt zu dem stirnseitigen Ende 12a des Rohrheizkörpers H erstreckt, ist ebenfalls eine konusförmige Verjüngung, die in den vierten Abschnitt 20d übergeht. Der Innendurchmesser des vierten Abschnittes 20d ist der kleinste.
Die Abschnitte 20a-20d dienen zur Aufnahme einer Sicherungseinrichtung 22, die beispielsweise dafür vorgesehen sein kann, bei einem Trockengang der Heizvor­ richtung 10 (die Heizvorrichtung 10 ist in Betrieb, obwohl kein sie umgebendes Medium vorhanden ist) ein Abschalten der Heizvorrichtung 10 zu bewirken und die beispielsweise durch eine Schmelzsicherung gebildet sein kann. Diese Sicherungs­ einrichtung 22 weist einen patronenförmigen Abschnitt 22a und einen lanzenförmi­ gen Abschnitt 22b auf. Der patronenförmige Abschnitt 22a ist in den Abschnitten 20a, 20b, 20c aufgenommen, wogegen der lanzenförmige Abschnitt 22b in dem Abschnitt 20d des Innenhohlraumes 20 des zweiten Rohrabschnittes 16 angeord­ net ist. Die Innendurchmesser der Abschnitte 20b und 20d des Hohlraumes 20 sind auf den Außendurchmesser des patronenförmigen Abschnitts 22a und des lanzenförmigen Abschnitts 22b der Sicherungseinrichtung 22 in der Weise abge­ stimmt, daß die Sicherungseinrichtung 22 in diese Abschnitte von dem zu dem stirnseitigen Ende 12a des Rohrheizkörpers H weisenden Ende des zweiten Rohr­ abschnittes 16 eingeschoben werden kann, jedoch dort danach festgehalten wird. Gegebenenfalls können auch noch entsprechende Kleber oder sonstige Befesti­ gungsmittel zusätzlich vorgesehen sein. Wie aus Fig. 2 hervorgeht, ist der Innen­ durchmesser des Abschnittes 20a des Innenhohlraumes 20 des zweiten Rohr­ abschnittes 16 größer als der Außendurchmesser des patronenförmigen Abschnitts 22a der Sicherungseinrichtung 22.
Der lanzenförmige Abschnitt 22b der Sicherungseinrichtung steht über die Flansch­ seite des Grundkörpers G über, die von dem Heizelement H wegweist. Dieser Überstand des lanzenförmigen Abschnitts 22b kann zum Anschluß der Sicherungs­ einrichtung 22 an eine nicht weiter dargestellte, außen liegende Stromquelle dienen.
In dem Bohrungsabschnitt 20a des Innenhohlraumes 20 befindet sich weiterhin noch ein nicht weiter dargestelltes Hülsenelement aus einem gut wärme- bzw. stromleitenden Material, wie beispielsweise Kupfer, welches auf dem Außen­ umfang des patronenförmigen Abschnitts 22a der Sicherungseinrichtung 22 als auch auf den Außenumfang eines Anschlußbolzens 24 aufgeschoben ist. Das nicht dargestellte Hülsenelement dient zur Strom- und/oder Wärmeleitung zu bzw. von dem Anschlußbolzen 24.
Der Anschlußbolzen 24 ist in dem Abschnitt 20a des Innenhohlraumes 20 aufge­ nommen und steht aus dem stirnseitigen Ende 12a des Rohrheizkörpers H bzw. des ersten Rohrabschnitts 12 hervor. Der Anschlußbolzen 24 ist an seinem kegel­ stumpfförmigen Ende 24a mit der nicht weiter dargestellten Heizwendel verbun­ den. Der Anschlußbolzen 24 dient, wie der Name bereits sagt, zum Anschluß der Heizwendel an eine externe Stromquelle, wobei dieser Anschluß über die nicht weiter dargestellte Kupferhülse, die Sicherungseinrichtung 22 und die nachstehend noch näher erläuterte wenigstens eine Anschlußeinrichtung 40 erfolgt.
Wie ebenfalls insbesondere aus Fig. 2 hervorgeht, besitzt das stirnseitige, zu dem ersten Rohrabschnitt 12 weisende Ende des zweiten Rohrabschnittes 16 einen kreisringförmigen, zu dem Heizelement H hin offenen Schlitz 26, dessen mittlerer Kreisringschlitzdurchmesser in etwa dem Außendurchmesser des ersten Rohr­ abschnittes 12 des Rohrheizkörpers H entspricht. Der Schlitz 26 ist in der Wand 16a des zweiten Rohrabschnittes 16 angebracht. Durch den Schlitz 26 werden gegenüber der Innenbohrung 20 des zweiten Rohrabschnittes 16 eine sich axial er­ streckende Ringwand 28 ausgebildet, die bei der Montage des Rohrheizkörpers H in das an dieser Stelle gegebenenfalls nicht verdichtete Isoliermaterial 14 parallel zu dem Anschlußbolzen 24 eindringt. Diese Ringwand 28 bildet hierdurch eine erste mechanische Abdichtung gegenüber eindringender Feuchtigkeit in das Innere des Rohrheizkörpers H.
Um das Einführen des stirnseitigen Endes 12a des Mantelrohres M in den Schlitz 26 zu erleichtern, ist das zu dem Rohrheizkörper H weisende Ende des zweiten Rohrabschnitts 16 mit einer Einführkontur 30 in Form einer sich nach innen ver­ jüngenden Konusfläche ausgebildet.
Die Breite des Schlitzes 26 bzw. die Breite der Ringwand 28 können so dimensio­ niert sein, daß erste Rohrabschnitte 12 mit unterschiedlichen Außendurchmessern bzw. unterschiedlichen Rohrwandstärken in den zweiten Rohrabschnitt 16 einge­ schoben werden können. Hierdurch können an den Grundkörper G verschieden dimensionierte erste Rohrabschnitte 12 angebracht werden, wodurch die Realisie­ rung des erfindungsgemäßen Baukastensystems weiter erleichtert wird. Um den ersten Rohrabschnitt 12 in dem Schlitz 26 zu halten und um gegebenenfalls aufgrund der unterschiedlichen Außendurchmesser der ersten Rohrabschnitte 12 entstandenen Leerräume in dem Schlitz 26 ausfüllen zu können, wird ein Kleber in den Schlitz 26 eingebracht, um den ersten Rohrabschnitt 12 in dem Schlitz 26 zu halten, den Zwischenraum auszufüllen und um eine Abdichtung gegenüber dem Medium zu bilden.
Es ist noch zu bemerken, daß derjenige Bereich des Rohrheizkörpers H, in dem der Anschlußbolzen 24 sitzt, als kaltes Ende bezeichnet wird, da dort keine Heizwendel zu finden ist.
In Fig. 6 ist der dritte Rohrabschnitt 18 des Grundkörpers G gezeigt. Dieser Rohr­ abschnitt 18 besitzt eine axiale Länge, die kleiner ist als die axiale Länge des rechten, zweiten Rohrabschnitts 16, der zur Aufnahme der Sicherungseinrichtung 22, der nicht weiter dargestellten Verbindungshülse und Teile des Anschlußbolzens 24 dient. In dem dritten Rohrabschnitt 18 ist lediglich ein Durchgangshohlraum 32 vorgesehen, der zur Aufnahme eines Anschlußbolzens 34 für das linke Ende des ersten Rohrheizabschnitts 12 dient. Wie auf Fig. 6 hervorgeht, ist der Anschlußbol­ zen 32 als ein über seine gesamte Länge einen gleichmäßigen Durchmesser auf­ weisende Stab ausgebildet. Er ist aus einem den elektrischen Strom gut leitenden Material, wie beispielsweise Kupfer hergestellt. Die beiden stirnseitigen Enden des Stabes 34 verlaufen vertikal zur Stabachse, können jedoch zumindestens im Bereich der Verbindung zu der Heizwendel ebenfalls als Kegel ausgebildet sein, wie dies bei dem Anschlußbolzen 24 der Fall ist. Das von dem ersten Rohrabschnitt 12 wegweisende Ende des Anschlußbolzens 34 steht ebenfalls, wie der lanzenförmige Abschnitt 22b der Sicherungseinrichtung 22, über den Flansch 36 des Grundkör­ pers G über und kann zum Anschluß an eine elektrische Stromquelle und der­ gleichen dienen. Es ist noch zu bemerken, daß der Innendurchmesser des Innen­ hohlraumes 32 ebenfalls über seine gesamte Länge konstant ist und so toleriert sein kann, daß der Stab 34 gegebenenfalls unter zu Hilfenahme eines Werkzeuges eingeführt werden kann, anschließend aber unbeweglich an Ort und Stelle ver­ bleibt.
Im übrigen ist der dritte Rohrabschnitt 18, insbesondere hinsichtlich der Anbrin­ gungsmöglichkeiten für das stirnseitige Ende 12b des Rohrheizkörpers H genauso ausgebildet, wie der zweite Rohrabschnitt 16.
Wie aus den Fig. 1 bis 3 und 6 hervorgeht, bilden die Rohrabschnitte 16, 18 sowie der Grundkörper G eine einstückige Einheit und sind vorzugsweise aus einem temperaturbeständigen, gegenüber elektrischem Strom isolierenden Material hergestellt.
An dem eine ovale Form besitzenden Flansch 36 des Grundkörpers G ist eine Dich­ tung 38 einstückig angebracht, die in Fig. 2 und 6 näher dargestellt ist. Grundsätz­ lich besteht die Möglichkeit, daß die Dichtung 38 aus dem gleichen Material besteht wie der Grundkörper G. Vorzugsweise ist sie jedoch aus einem eigenen Material gefertigt, das aber im Wege eines Spritzverfahrens an dem Grundkörper G in der Weise angebracht ist, daß es eine einstückige Einheit mit dem Grundkör­ per G bildet. Die Dichtung 38 kann flexibel, zumindest verformbar ausgebildet sein, um beim Einsetzen der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung 10 in eine Montageöff­ nung eines das zu erhitzende Medium aufnehmenden Behälters zum Aufbau einer Abdichtung verformt werden zu können.
Um die Heizvorrichtung 10 mit einer außerhalb liegenden Stromquelle zu verbinden, sind weiterhin zwei Anschlußeinrichtungen 40 vorgesehen, die zum einen aus An­ schlußfahnen 42 und zum anderen aus dem lanzenartigen Abschnitt 22b und dem Stab 34 gebildet sind. Wie aus den Fig. 1, 2, 6 und 7 hervorgeht, stehen der lanzenartige Abschnitt 22b und das der Heizwendel gegenüberliegende stirnseitige Ende des Stabes 34 über den Grundkörper G nach außen hervor, überschreiten jedoch nicht die Länge der Anschlußfahne 42. Die Anschlußfahnen 42 sind an dem Grundkörper G in axialer Flucht zu der Mittellängsachse der beiden Rohrabschnitte 16, 18 angebracht. Es ist noch zu bemerken, daß die Anschlußfahnen 42 auch als abgewinkelte Flachstecker ausgeführt sein können.
Wie insbesondere aus Fig. 7 hervorgeht, ist der Grundkörper G an seiner Außen­ seite mit einer Kontur versehen, in der die Anschlußfahne 42 und der lanzenartige Abschnitt 22b von Führungselementen 44 umgeben sind, die durch Vertiefungen in dem Grundkörper G gebildet sind und die gleichzeitig eine kraftschlüssige Halterung bilden können. Beim Aufschieben eines Steckers auf die Anschlußfahne 42 wird die dabei auftretende Kraft nicht auf die Heizwendel, sondern auf den Grundkörper G übertragen. Die Vertiefungen 44 können in beliebigen Richtungen verlaufen.
Die Montage der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung 10 erfolgt in der Weise, daß zunächst in einem geeigneten Herstellverfahren der Grundkörper G hergestellt wird. Gegebenenfalls werden die Innenhohlräume 20, 32 nachbearbeitet. Anschließend kann die Dichteinrichtung 38 auf der ovalen Umfangsseite des Grundkörpers G aufgebracht werden. Daraufhin werden die Anschlußfahnen 42, wie es in Fig. 3 teilweise dargestellt ist, sowie die Sicherungseinrichtung 22 eingesetzt, wobei die Anschlußfahnen 42 von der Außenseite des Grundkörpers G, bezogen auf das zu erhitzende Medium, und die Sicherungseinrichtung 22 von der Innenseite her eingesetzt werden. Der inzwischen ebenfalls vorbereitete erste Rohrabschnitt 12 wird dann mit seinen beiden stirnseitigen Enden 12a, 12b in die Rohrabschnitte 16, 18 eingeschoben. Durch Einsatz eines geeigneten Klebers ist dann eine feste Verbindung zwischen dem ersten Rohrabschnitt und dem Grundkörper G herge­ stellt. Wie aus den Fig. 4 und 5 hervorgeht, kann im Inneren des Rohrheizkör­ pers im Bereich dessen stirnseitigen Enden 12a, 12b jeweils eine Abdichteinrich­ tung 46 vorgesehen sein, die ein Eindringen von Feuchtigkeiten in das Innere des ersten Rohrabschnittes 12 des verhindert. Diese Abdichteinrichtung kann beispiels­ weise durch einen geeigneten Harzfropfen gebildet sein.

Claims (33)

1. Heizvorrichtung zum Erhitzen von Medien, mit wenigstens einem Heizele­ ment, das im Inneren eines Mantelrohres (M) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Mantelrohr (M) einen ersten und mindes­ tens einen zweiten Rohrabschnitt (12, 16) aufweist.
2. Heizvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Rohrabschnitt (12) und der wenig­ stens zweite Rohrabschnitt (16) zumindest mediumsdicht miteinander ver­ bunden sind.
3. Heizvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Rohrabschnitt (12) mittels eines Klebers an dem wenigstens zweiten Rohrabschnitt (16) befestigbar ist.
4. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Rohrabschnitt (12) oder der wenig­ stens zweite Rohrabschnitt (16) einen Außendurchmesser aufweist, der kleiner als der Innendurchmesser des jeweils anderen Rohrabschnitts (16, 12) ist.
5. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise der wenigstens zweite Rohr­ abschnitt (16) an seinem zu dem ersten Rohrabschnitt (12) weisenden Ende mit einer Montagekontur (26, 28) für den ersten Rohrabschnitt (12) versehen ist.
6. Heizvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Montagekontur durch einen in der Rohr­ wand (16a) des wenigstens zweiten Rohrabschnitts (16) vorgesehenen, kreisringförmigen sowie zum ersten Rohrabschnitt (12) hin offenen Schlitz (26) gebildet ist.
7. Heizvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der kreisringförmige Schlitz (26) eine Einführ­ hilfe (30) für das Montageende (12a, 12b) des ersten Rohrabschnitts (12) aufweist.
8. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16) in seinem Inneren mit einer Dichteinrichtung zum Abdichten des Inneren des ersten Rohrabschnitts (12) gegenüber eindringender Feuchtigkeit von außen versehen ist.
9. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Rohrabschnitt (12) und der wenigs­ tens zweite Rohrabschnitt (16) aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sind.
10. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Rohrabschnitt (12) eine axiale Längs­ erstreckung hat, die kürzer ist als die des mindestens einen Heizelements.
11. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Rohrabschnitt (12) eine axiale Längs­ erstreckung hat, die gleich oder länger ist als die des mindestens einen Heizelements.
12. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein das Mantelrohr (M) an einem das zu erhit­ zende Medium aufnehmenden Behälter haltender Grundkörper (G) wenigstens eine Anschlußeinrichtung (40) zum Verbinden des mindestens einen Heizele­ ments mit einer Energiequelle aufnimmt.
13. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16) mindestens eine Anschlußeinrichtung (40) zum Verbinden des mindestens einen Heizelements mit einer Energiequelle aufnimmt.
14. Heizvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16) oder der Grundkörper (G) die mindestens eine Anschlußeinrichtung (40) kraft­ schlüssig abstützt.
15. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16) mindestens eine Steuereinrichtung aufnimmt.
16. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16) mindestens eine Sicherungseinrichtung (22) aufnimmt.
17. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16) in seinem Inneren mit Montagekonturen zum Halten der mindestens einen An­ schlußeinrichtung (40) und/oder Steuereinrichtung und/oder Sicherungsein­ richtung (22) versehen ist.
18. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Anschlußeinrichtung (40), die mindestens eine Steuereinrichtung und die mindestens eine Sicherungs­ einrichtung (22) in dem wenigstens zweiten Rohrabschnitt (16) vor dem An­ bringen des ersten Rohrabschnitts (12) montierbar sind.
19. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16) mit einem die Heizvorrichtung (10) haltenden Grundkörper (G) verbunden ist, der an einem das zu erhitzende Medium aufnehmenden Behälter anbringbar ist.
20. Heizvorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16) mit dem Grundkörper (G) einstückig verbunden ist.
21. Heizvorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (G) mit mindestens einer Dichteinrichtung (38) zum Abdichten einer Montageöffnung für die Heizvor­ richtung in dem das zu erhitzende Medium aufnehmenden Behälter verbun­ den ist.
22. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (G) als Flansch (36) ausgebil­ det ist.
23. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß ein erster Rohrabschnitt (12) und zwei zweite Rohrabschnitte vorgesehen sind, wobei die beiden zweiten Rohrabschnitt jeweils an den stirnseitigen Enden des ersten Rohrabschnitts (12) angebracht sind.
24. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß ein erster, ein zweiter und ein dritter Rohr­ abschnitt (12, 16, 18) vorgesehen sind, wobei der zweite und der dritte Rohrabschnitt (16, 18) jeweils an den stirnseitigen Enden des ersten Rohr­ abschnitts (12) angebracht sind.
25. Heizvorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite und der dritte Rohrabschnitt (16, 18) eine unterschiedliche axiale Länge aufweisen.
26. Heizvorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite und dritte Rohrabschnitt (16, 18) eine gleiche axiale Länge aufweisen.
27. Baukastensystem für eine Heizvorrichtung zum Erhitzen von Medien, ins­ besondere für eine Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, mit wenigstens zwei elektrischen Heizbausteinen (H), die jeweils einen Mantelrohrabschnitt (12) mit unterschiedlichem Außendurchmesser aufwei­ sen, in welchen mindestens ein Heizelement untergebracht ist, und einem einen Heizbaustein (H) haltenden Grundkörperbaustein (G), der an einen das zu erhitzende Medium aufnehmenden Behälter anbringbar ist und der mindes­ tens ein Verbindungselement (40) aufweist, an dem die wenigstens zwei Heizbausteine (H) mit unterschiedlichen Außendurchmessern anbringbar sind.
28. Baukastensystem nach Anspruch 27, bei dem das Verbindungselement des Grundkörperbausteins (G) als ein weiterer Mantelrohrabschnitt (16, 18) für einen Heizbaustein (H) ausgebildet ist.
29. Baukastensystem nach Anspruch 27 oder 28, bei dem das Verbindungselement (16, 18) einen von dem Durchmesser des Mantelrohrabschnitts (12) eines Heizbausteines (H) verschiedenen, insbeson­ dere größeren Durchmesser aufweist.
30. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 27 bis 29, bei dem der Grundkörperbaustein (G) zwei Verbindungselemente (16, 18) aufweist, die zur Aufnahme der beiden stirnseitigen Enden des Mantelrohr­ abschnitts (12) eines Heizbausteins (H) geeignet sind.
31. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 27 bis 30, bei dem mindestens ein Steuerbaustein und/oder wenigstens ein Sicherungs­ baustein (22) vorgesehen sind, die der Grundkörperbaustein (G) aufnimmt.
32. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 27 bis 31, bei dem der Grundkörperbaustein (G) in seinem Inneren mit Montagekonturen zum Halten der mindestens einen Anschlußeinrichtung (40) und/oder Steuer­ einrichtung und/oder Sicherungseinrichtung (22) versehen ist.
33. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 27 bis 32, bei dem wenigstens ein Dichtbaustein (38) vorgesehen ist, der an dem Grundkörperbaustein (G) anbringbar ist.
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