DE19960585A1 - Heizvorrichtung mit unterteiltem Mantelrohr - Google Patents
Heizvorrichtung mit unterteiltem MantelrohrInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Heizvorrichtung zum Erhitzen von Medien, mit wenigstens einem Heizelement, das im Inneren eines Mantelrohres (M) angeordnet ist. Es ist weiterhin vorgesehen, daß das Mantelrohr (M) einen ersten und mindestens einen zweiten Rohrabschnitt (12, 16) aufweist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Heizvorrichtung zum Erhitzen von Medien
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Baukastensystem für diese
Heizvorrichtung gemäß dem Anspruch 27.
Derartige Heizvorrichtungen werden insbesondere zum Erwärmen von flüssigen
Medien, wie beispielsweise das Waschwasser von Waschmaschinen für Wäsche
oder Geschirr eingesetzt. Hierzu taucht das das wenigstens eine Heizelement
enthaltende Mantelrohr der Heizvorrichtung in die zu erhitzende Waschflüssigkeit
ein, die in einem geeigneten Behälter aufgenommen ist. Die Heizvorrichtung wird
in einer hierfür vorgesehenen Durchbrechung des Behälters mittels eines Grundkör
pers in Form beispielsweise eines Flansches gehalten.
Bei der Montage derartiger Heizvorrichtungen wird zunächst das mindestens eine
Heizelement, das im Falle von z. B. elektrischen Rohrheizkörpern die Form einer
Heizwendel aus einem elektrischen Widerstandsdraht aufweist, in das Innere des
Mantelrohres eingeführt und in einer bestimmten axialen sowie radialen Position
gegenüber dem Mantelrohr in diesem angeordnet. Die Position der Heizwendel
innerhalb des Mantelrohres wird dadurch bestimmt, daß ggf. noch Anschluß-
und/oder Sicherungselemente, die die Heizwendel mit einer elektrischen Strom
quelle verbinden, ebenfalls im Mantelrohr angeordnet werden müssen. Hierdurch
weist die Heizwendel an einem oder beiden stirnseitigen Enden einen axialen Ab
stand zu den Stirnenden des Mantelrohres auf. Dieser Abstand muß bei den
weiteren Fertigungsschritten, wie dem Einfüllen eines elektrisch isolierenden,
jedoch gut wärmeleitenden Isoliermaterials, vorzugsweise Magnesiumoxid, in das
Mantelrohr beibehalten werden.
Um dies zu gewährleisten, wird die Heizwendel an ihren beiden Enden fixiert. An
dem einen stirnseitigen Ende läßt sich dies verhältnismäßig einfach dadurch
bewerkstelligen, daß die Heizwendel oder das ggf. bereits an der Heizwendel
angebrachte Anschlußelement vorübergehend mit einem geeigneten Kunststoffteil
versehen wird, welches teilweise in das Innere des Mantelrohres ragt und sich an
der stirnseitigen Kante des Mantelrohrs abstützt. Dieses Kunststoffteil wird vor
dem Einsetzen der Heizwendel in das Mantelrohr an demjenigen Ende der Heiz
wendel oder dem ggf. vorhandenen Anschlußelement angebracht, welches nicht
durch das Mantelrohr geführt wird.
Für das andere Ende der Heizwendel kann ein derartiges Kunststoffteil jedoch nicht
verwendet werden, da dieses Ende der Heizwendel durch das Mantelrohr hindurch
geführt wird. Darüber hinaus wird von dem Stirnende des Mantelrohres, an dem
sich dieses Heizwendelende befindet, das Isoliermaterial eingefüllt. Um dennoch
dieses Heizwendelende bzw. das ggf. vorhandene Anschlußelement an dem
Stirnende des Mantelrohres zu fixieren, sind in der Praxis verschiedene Möglichkei
ten bekannt.
So kann z. B. eine eigens hierfür konstruierte Rüstvorrichtung vorgesehen sein, die
die Heizwendel axial und radial gegenüber dem Mantelrohr fixiert. Jedoch ist eine
derartige Rüstvorrichtung aufwendig und damit teuer. Ist ein Anschlußelement
vorhanden, besteht ebenso die Möglichkeit, als Anschlußelement ein gegenüber
seiner funktional notwendigen Länge axial verlängertes Anschlußelement mit einer
Sollbruchstelle zu verwenden. Während beispielsweise des Einfüllvorganges für das
Isoliermaterial steht dieses lange Anschlußelement aus dem Mantelrohr hervor und
kann somit erfaßt und auf einfache Weise gehalten werden. Ist die Heizwendel im
Inneren des Mantelrohres ausreichend fixiert, z. B. durch das Isoliermaterial oder
durch andere geeignete Mittel, so kann das verlängerte Anschlußelement an der
Sollbruchstelle beispielsweise abgedreht werden, wobei dieser abgedrehte Teil
keiner weiteren Verwendung zugeführt werden kann. Die hierdurch entstehenden
Kosten sind beträchtlich, insbesondere wenn berücksichtigt wird, daß das An
schlußelement aus Kupfer hergestellt sein kann.
Weiterhin weisen auf Grund der unterschiedlichen Einsatzgebiete der Heizvor
richtungen, der verschiedenen Leistungsanforderungen der Waschmaschinen-Her
steller an die Heizvorrichtungen, der Vielzahl von Sicherheitsbestimmungen in den
möglichen Absatzländern usw. die in der Praxis zu findenden Heizvorrichtungen
trotz gleicher Funktion unterschiedliche Konstruktionen mit verschiedenen Steue
rungs- und/oder Sicherungselementen auf. Diese Vielfalt in der Konstruktion
verursacht erhebliche Kosten im Bereich Lagerung und Fertigung. Die Unterschiede
liegen hierbei häufig weniger in dem wenigstens einen Heizelement und dem den
Grundkörper bildenden Flansch, sondern in den Absicherungs- und Steuerungs-
bzw. Regelungselementen.
Schließlich sind die Heizvorrichtungen hohen Fertigungstoleranzen unterworfen,
deren Einhaltung durch zusätzliche Fertigungsschritte, wie "Rohrende nachschnei
den", "Isoliermasse ausputzen" etc. erreicht wird. Dies erhöht wiederum die
Arbeitskosten pro Heizvorrichtung und damit die Herstellkosten insgesamt.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Heizvorrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, bei der das Heizelement auf einfache Weise bei der
Montage der Heizvorrichtung im Inneren des Mantelrohres positioniert und sicher
gehalten werden kann. Darüber hinaus ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein hierfür geeignetes Baukastensystem für Heizvorrichtungen zu schaffen.
Die vorstehende Aufgabe wird hinsichtlich der Heizvorrichtung durch die Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst. In den sich daran anschließenden Ansprüchen 2 bis 26
finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen.
Durch die Unterteilung des Mantelrohres in einen ersten Rohrabschnitt und einen
zweiten Rohrabschnitt vereinfacht sich die Montage des mindestens einen Heizele
mentes beträchtlich. Der erste Rohrabschnitt kann nunmehr eine solche axiale
Länge aufweisen, daß er kürzer als das Heizelement ist, so daß dieses nach dem
Einführen in den ersten Rohrabschnitt an wenigstens einem, vorzugsweise jedoch
an beiden Stirnenden des ersten Rohrabschnittes hervorsteht, ggf. mit einem am
Heizwendelende angebrachten Anschlußbolzen. Durch geeignete Montagehilfen,
die sehr einfach aufgebaut sein können und damit kostengünstig sind, werden
dann die beiden Enden des Heizelementes, die ggf. jeweils mit einem Anschluß
element versehen sein können, erfaßt, so daß das Heizelement in seiner radialen
und axialen Position gegenüber dem ersten Rohrabschnitt festgelegt ist. Daran
können sich dann die weiteren Fertigungsschritte anschließen, wie z. B. das
Einfüllen des Isoliermaterials.
Ist dieser Fertigungskomplex beendet, wird anschließend der wenigstens zweite
Rohrabschnitt über das aus dem ersten Rohrabschnitt hervorstehende Ende des
Heizelementes bzw. des ggf. vorhandenen Anschlußelements geschoben. Der
zweite Rohrabschnitt kann dabei eine solche frei wählbare axiale Länge aufweisen,
daß dieses Ende bzw. das Anschlußelement ebenfalls von dem aus dem ersten und
dem zweiten Rohrabschnitt gebildeten Mantelrohr umschlossen ist und daß ggf.
auch Raum für weitere Elemente, wie beispielsweise Sicherungselemente, in
diesem "Gesamt"-Mantelrohr vorhanden ist. Ein Überstehen eines Anschlußelemen
tes über das Stirnende des Mantelrohres, wie es im vorstehend erläuterten Stand
der Technik mit den geschilderten Nachteilen der Fall ist, ist nicht mehr notwendig,
so daß sich nicht nur hierdurch die Montage- bzw. Richtkosten, sondern auch die
Bauteilkosten verringern, da ein Abdrehen des Anschlußelementes mit den ent
sprechenden Abfallkosten nicht notwendig ist.
Weiterhin können hierdurch die Fertigungstoleranzen wesentlich besser eingehalten
werden. Insbesondere entfallen die aufwendigen Nachbearbeitungsschritte, wie
Rohrende nachbearbeiten, Isoliermasse ausputzen etc.
Die Erfindung kann bei unterschiedlichen Heizvorrichtungen eingesetzt werden. Im
Falle beispielsweise einer Heizpatrone steht das Heizelement nur an einem stirnsei
tigen Ende des Mantelrohres über. Auch im Falle eines Rohrheizkörpers kann die
Erfindung bei Heizvorrichtungen eingesetzt werden, bei denen die Heizwendel nur
an einem stirnseitigen Ende des ersten Rohrabschnittes übersteht, ggf. mit einem
am Heizwendelende angebrachten Anschlußelement bzw. Anschlußbolzen. Selbst
verständlich läßt sich die Erfindung aber auch in der Weise verwenden, daß das
Heizelement an beiden stirnseitigen Enden des Mantelrohres hervorragt.
Grundsätzlich kann der erste Rohrabschnitt und der wenigstens zweite Rohrab
schnitt so miteinander verbunden sein, daß beidseits der Verbindungsstelle im
Inneren der Rohrabschnitte jeweils eine Dichtung vorgesehen ist, die ein Eindringen
des Mediums in das Innere des Mantelrohres verhindern. Vorteilhafter ist es
jedoch, wenn der erste Rohrabschnitt und der wenigstens zweite Rohrabschnitt
zumindest mediumsdicht miteinander verbunden sind, d. h. also, wenn die Ver
bindung so ausgestaltet ist, daß die Verbindung selbst mediumsdicht ist. Hierbei
kann ein Kleber oder ein Harz Verwendung finden, der oder das bei der Verbindung
der beiden Rohrabschnitte aneinander eingesetzt wird und der neben der Funktion
des Haltens auch die Funktion des Abdichtens übernimmt.
Grundsätzlich können die beiden Rohrabschnitte, der erste und der wenigstens
zweite Rohrabschnitt, sowohl gleichen Außen- als auch Innendurchmesser auf
weisen. Ist jedoch der erste Rohrabschnitt oder der wenigstens zweite Rohrab
schnitt mit einem Außendurchmesser versehen, der kleiner als der Innendurch
messer des jeweils anderen Rohrabschnittes ist, können die beiden Rohrabschnitte
dadurch verbunden werden, daß sie ineinander gesteckt werden und mit einem
entsprechenden Verbindungsmittel, vorzugsweise einem Kleber oder einem Harz
mediumsdicht miteinander verbunden werden. Darüber hinaus ermöglicht diese
Ausgestaltung den Aufbau des nachstehend noch näher erläuterten Baukastensys
tems, da in ein und denselben Innendurchmesser einer der beiden Rohrabschnitte
jeweils verschiedene andere Rohrabschnitte mit unterschiedlichen Außendurch
messern einschiebbar sind.
Grundsätzlich kann es genügen, daß einer der beiden Rohrabschnitte, der erste
Rohrabschnitt oder der wenigstens zweite Rohrabschnitt, durch Einschieben eines
der beiden Rohrabschnitte in den jeweils anderen Rohrabschnitt montiert wird. Bei
einem sowohl einen kreisförmigen Querschnitt aufweisenden ersten Rohrabschnitt
als auch einen ebensolchen wenigstens zweiten Rohrabschnitt bedeutet dies
jedoch bei der Montage eine präzise Ausrichtung der beiden Bauelemente zuein
ander. Dies ist wiederum kostenintensiv. Um hier die Montage zu vereinfachen,
kann weiterhin vorgesehen sein, daß der vorzugsweise wenigstens zweite Rohr
abschnitt an seinem zu dem ersten Rohrabschnitt weisenden Ende mit einer
Montagekontur versehen ist. Diese Montagekontur kann bei Rohrabschnitten mit
einem kreisförmigen Querschnitt durch einen in der Rohrwand des wenigstens
zweiten Rohrabschnittes vorgesehenen, kreisringförmigen sowie zum ersten
Rohrabschnitt hin offenen Schlitz gebildet sein. Dieser kreisringförmige Schlitz
kann mit einer Einführhilfe für das Montageende des ersten Rohrabschnittes
versehen sein, die beispielsweise durch einen von der Außenwandseite des zwei
ten Rohrabschnitts zur Innenwandseite verlaufende schräge Konusfläche gebildet
ist. Zu bemerken ist hierbei, daß selbstverständlich auch der erste Rohrabschnitt
mit einer derartigen Montagekontur ausgestattet sein kann.
Wie bereits vorstehend dargelegt worden ist, muß die Verbindungsstelle zwischen
dem ersten Rohrabschnitt und dem wenigstens zweiten Rohrabschnitt gegenüber
dem eindringenden Medium abgedichtet werden. Darüber hinaus kann aber auch
Feuchtigkeit von der Außenseite des das zu erhitzende Medium aufnehmenden
Behälters in die Heizvorrichtung eindringen. Um dies zu vermeiden, kann weiterhin
vorgesehen sein, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt in seinem Inneren mit
einer Dichteinrichtung zum Abdichten des Inneren des ersten Rohrabschnitts
gegenüber eindringender Feuchtigkeit von außen versehen ist.
Grundsätzlich können der erste Rohrabschnitt und der wenigstens zweite Rohr
abschnitt aus dem gleichen Material hergestellt sein. Muß der erste Rohrabschnitt
aus einem sehr hochwertigen Material gefertigt werden, beispielsweise weil er als
wärmeabgebendes Bauteil einem korrosiven Medium ausgesetzt ist, so müßte in
diesem Fall auch der wenigstens zweite Rohrabschnitt aus einem derartig hoch
wertigen Material gefertigt sein. Da aber dieser Abschnitt keine wärmeabgebende
Elemente aufnimmt und damit auch nicht im gleichen Maße einer Korrosion unter
liegt wie der erste Rohrabschnitt, würden bei gleichem Material unnötige Kosten
verursacht. Daher ist es vorteilhaft, wenn der erste Rohrabschnitt und der wenigs
tens zweite Rohrabschnitt aus unterschiedlichen Materialien, insbesondere der
erste Rohrabschnitt aus einem zumindest gut wärmeleitenden Material und/oder
einem korrosionsbeständigen Material und der wenigstens zweite Rohrabschnitt
aus einem zumindest elektrisch isolierenden Material hergestellt sind. Für den
wenigstens zweiten Rohrabschnitt hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn dieser
aus einem Kunststoffmaterial, vorzugsweise einem Zwei-Komponenten-Kunststoff
hergestellt ist.
Infolge der Aufteilung des Mantelrohres in einen ersten Rohrabschnitt und in einen
wenigstens zweiten Rohrabschnitt kann die axiale Länge des ersten Rohrabschnit
tes frei gewählt werden. So kann beispielsweise die axiale Länge des ersten
Rohrabschnitts gleich der Länge des Heizelementes oder geringfügig kürzer sein.
Zur Anbringung des Mantelrohres an einem das zu erhitzende Medium aufnehmen
den Behälter kann ein Grundkörper vorgesehen sein, der neben seiner Haltefunktion
noch verschiedene weitere Funktionen übernehmen kann. So kann der Grundkörper
wenigstens eine Anschlußeinrichtung zum Verbinden des mindestens einen Heiz
elements mit einer Energiequelle aufnehmen, bei der es sich im Falle einer elek
trischen Heizvorrichtung um eine Stromquelle handelt. Eine derartige Anschluß
einrichtung kann aber auch in dem wenigstens zweiten Rohrabschnitt vorgesehen
sein.
Durch die Aufnahme der mindestens einen Anschlußeinrichtung in dem Grundkör
per oder dem wenigstens zweiten Rohrabschnitt kann für Heizvorrichtungen mit
unterschiedlichen Leistungs- und/oder Absicherungsanforderungen ein Grundkörper
oder ein zweiter Rohrabschnitt verwendet werden, bei dem die wenigstens eine
Anschlußeinrichtung bereits vor der Montage der übrigen Bauteile der Heizvor
richtung angebracht worden ist. Mindestens der Grundkörper oder der zweite
Rohrabschnitt bzw. die Anschlußeinrichtung müssen dann nicht mehr auf ver
schiedenen Heizvorrichtungen mit unterschiedlichen Leistungs- und/oder Absiche
rungsanforderungen angepaßt werden. Dies ist gegenüber den im Stand der Tech
nik bekannten Heizvorrichtungen ein beträchtlicher Schritt nach vorne, da dort die
Anschlußeinrichtungen Bestandteil der Heizelemente sind. Weil die Heizelemente
der bekannten Heizvorrichtungen aufgrund der unterschiedlichen Leistungs- und/-
oder Absicherungsanforderungen verschieden aufgebaut sind, können sich auch die
Anschlußeinrichtungen als Bestandteile der Heizelemente sowohl hinsichtlich ihres
konstruktiven Aufbaus als auch hinsichtlich ihres Anbringungsortes stark vonein
ander unterscheiden. Hierdurch werden die bereits oben angesprochenen, erhebli
chen Kosten im Bereich der Lagerung und der Fertigung mitverursacht. Durch die
neue erfindungsgemäße Lösung lassen sich diese Kosten verringern.
Grundsätzlich kann es ausreichen, daß die wenigstens eine Anschlußeinrichtung in
dem Grundkörper oder dem wenigstens zweiten Rohrabschnitt lediglich aufgenom
men ist. Die Kräfte, die zum Beispiel bei einem Anbringen der Verbindungselemente
für eine Verbindung einer Stromquelle mit der Anschlußeinrichtung und damit mit
dem wenigstens einen Heizelement auftreten, können dann beispielsweise an dem
Heizelement selbst abgestützt werden, wie dies im Stand der Technik der Fall ist.
Um jedoch von den dann notwendigen Kraftübertragungselementen unabhängig zu
sein, kann es ebenfalls vorteilhaft sein, wenn der Grundkörper oder der zweite
Rohrabschnitt die mindestens eine Anschlußeinrichtung kraftschlüssig abstützt.
Der zweite Rohrabschnitt kann auch dazu vorgesehen sein, weitere Bauteile bzw.
Bausteine des Baukastens für eine Heizvorrichtung aufzunehmen. Hierbei kann es
sich um eine Sicherungseinrichtung oder eine Steuereinrichtung handeln. Damit
diese Einrichtung bzw. Bausteine auf einfache Weise sicher montiert werden
können, kann es weiterhin von Vorteil sein, daß der wenigstens zweite Rohr
abschnitt in seinem Inneren mit Montagekonturen zum Halten der mindestens
einen Anschlußeinrichtung und/oder Steuereinrichtung und/oder Sicherungsein
richtung versehen ist.
Um die Montagekosten bzw. Montagezeiten weiter zu reduzieren, kann es weiter
hin von Vorteil sein, wenn die mindestens eine Anschlußeinrichtung, die mindes
tens eine Steuereinrichtung und die mindestens eine Sicherungseinrichtung in dem
wenigstens zweiten Rohrabschnitt vor dem Anbringen des ersten Rohrabschnitts
montierbar sind. Auf diese Weise lassen sich zeitparallel der erste Rohrabschnitt
mit dem Heizelement und dem ggf. vorhandenen Isoliermaterial als auch zeitgleich
der zweite Rohrabschnitt mit den darin vorzusehenden Einrichtungen bzw. Baustei
nen fertigen.
Der zweite Rohrabschnitt kann mit dem bereits vorstehend erwähnten Grundkörper
verbunden sein. Diese Verbindung kann sowohl lösbar als auch unlösbar und
darüber hinaus auch einstückig ausgebildet sein. Im letzteren Falle ist der wenig
stens zweite Rohrabschnitt und/oder der Grundkörper als Formteil aus einem
Kunststoff, vorzugsweise einem Zwei-Komponenten-Kunststoff hergestellt.
Bei den bereits im Stand der Technik bekannten Heizvorrichtungen wird die Heiz
vorrichtung mittels eines Montageflansches, der eine Spannvorrichtung sowie ein
Dichtelement aufweist, in der Öffnung eines das zu erhitzende Medium aufnehmen
den Behälters angeordnet. Infolge der Spannvorrichtung und des großvolumigen,
die Öffnung vollständig verschließenden Dichtelementes ist diese Lösung verhält
nismäßig teuer. Wird demgegenüber der Grundkörper [. . .] mit mindestens einer
Dichteinrichtung zum Abdichten einer Montageöffnung für die Heizvorrichtung in
dem das zu erhitzende Medium aufnehmenden Behälter verbunden, so kann auf
einfache Weise eine zuverlässige Abdichtung erreicht werden, ohne daß hierbei
eine separate Spannvorrichtung notwendig ist. Die Dichtung kann dabei auf den
Grundkörper aufgeschoben oder aufgespritzt werden, wodurch sich das Material
für die Dichtung erheblich im Vergleich zum Stand der Technik reduziert, da die
Dichtung nur noch als umlaufender "Ring" ausgebildet ist und kein Ganzkörper als
Dichtungselement notwendig ist. Bei entsprechender Materialauswahl für den
Grundkörper kann die Wandstärke des Bereichs des Grundkörpers, auf den die
Dichtung aufgespritzt wird, durch entsprechende Gestaltung für das Aufbringen
der Dichtkräfte infolge vorhandener Elastizität verwendet werden. Hieraus ergibt
sich noch eine einfachere Montage der gesamten Heizvorrichtung, da der Grund
körper nur noch in die Behälteröffnung eingedrückt werden muß und nicht wie im
Stand der Technik die Spannvorrichtung betätigt werden muß. Wird der Grundkör
per aus einem Kunststoff, vorzugsweise aus einem Zwei-Komponeneten-Kunststoff
gefertigt, können auf einfache Weise Anschlußmöglichkeiten geformt werden, z. B. Rast-5-Wanne. Auch können Anschlußhilfen durch Verschmelzen aufgebracht
werden. Schließlich ist noch zu bemerken, daß der Grundkörper hierbei als Flansch
ausgebildet sein kann.
Weiterhin ermöglicht der Grundkörper die Integration von weiteren Bauteilen bzw.
Baugruppen, wie z. B. eine NTC-Fühler. Der Grundkörper kann dabei, oder un
abhängig hiervon, hohl ausgeführt werden, was zu einer Materialeinsparung führt.
Wie bereits eingangs dargelegt worden ist, kann die erfindungsgemäße Heizvor
richtung, beispielsweise eine Heizpatrone sein. In diesem Fall ist ein erster Rohr
abschnitt und ein zweiter Rohrabschnitt vorhanden. Ist die erfindungsgemäße
Heizvorrichtung als Rohrheizkörper ausgebildet, so kann sie grundsätzlich ebenfalls
einen ersten Rohrabschnitt und einen zweiten Rohrabschnitt beinhalten. Hierbei ist
der zweite Rohrabschnitt an dem Grundkörper und das dem zweiten Rohrabschnitt
gegenüberliegende stirnseitige Ende des zweiten Rohrabschnittes ebenfalls an dem
Grundkörper befestigt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, daß ein erster Rohr
abschnitt und zwei zweite Rohrabschnitte vorgesehen sind, wobei die beiden
zweiten Rohrabschnitte jeweils an den stirnseitigen Enden des ersten Rohrabschnit
tes angebracht sind. Schließlich besteht die Möglichkeit, daß ein erster, ein zweiter
und ein dritter Rohrabschnitt vorgesehen sind, wobei der zweite und der dritte
Rohrabschnitt jeweils an den stirnseitigen Enden des ersten Rohrabschnittes
angebracht sind. In diesem Fall ist der zweite und der dritte Rohrabschnitt mit einer
unterschiedlichen axialen Länge ausgebildet.
Hinsichtlich des Baukastens wird die vorstehende Aufgabe durch die Merkmale des
Anspruchs 27 gelöst. In den sich daran anschließenden Ansprüchen 28 bis 33
finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen des Baukastens.
Weist dieser Baukasten einen Grundkörperbaustein, der vorzugsweise dem vor
stehend erläuterten Grundkörper entspricht, sowie zwei Heizbausteine, welche
jeweils ebenfalls dem vorstehend erläuterten ersten Rohrabschnitt mit dem Heizele
ment entspricht, auf, so kann für verschiedene Heizvorrichtungen bereits zwei
vorgefertigte Baukasten-Bauteile vorgesehen werden können, die dann zur Fertig
stellung der einzelne Heizvorrichtung lediglich über das wenigstens eine Verbin
dungselement, das dem vorstehend erläuterten wenigstens zweiten Rohrabschnitt
entspricht, miteinander verbunden werden müssen.
Neben dem Heizbaustein können noch weitere Bausteine, wie mindestens ein
Steuer- bzw. Regelbaustein und/oder wenigstens ein Sicherungsbaustein vor
gesehen sein, die ebenfalls in dem Grundkörperbaustein bzw. in dessen Verbin
dungselement aufgenommen werden können. Werden diese weiteren Bausteine
bereits vor Anbringung des Heizbausteines an bzw. in dem Grundkörperbaustein
montiert, kann hierdurch erreicht werden, daß eine Reihe von Grundkörperbaustei
nen bereitgestellt wird, die sich durch unterschiedliche Sicherungs- und/oder
Steuer- bzw. Regelbausteine voneinander unterscheiden, wobei aber an dem
Grundkörperbaustein ein identischer Heizbaustein zur Erzielung von hinsichtlich der
Leistungs- und/oder Absicherungsanforderungen sich unterscheidenden Heizvor
richtungen hergestellt werden können. Ebenso ist möglich, daß nicht ein einziger
Heizbaustein sondern ähnliche, insbesondere geometrische ähnliche Heizbausteine
an den unterschiedlichen Grundkörperbaustein angebracht werden können, wobei
aber die Zahl der verschiedenen Heizbausteine deutlich kleiner als die Zahl der
verschiedenen Grundkörperbausteine sein kann, da mit ein und demselben Heizbau
stein bei verschiedenen Steuer- bzw. Regelbausteinen und/oder Sicherungsbaustei
nen unterschiedliche Heizvorrichtungen erzielt werden können. Neben den vor
stehen bereits erwähnten Steuer- bzw. Regelbausteinen und/oder Sicherungs
bausteinen kann weiterhin ein Dichtbaustein vorgesehen sein, der ebenfalls an dem
Grundkörperbaustein anbringbar ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sowie ein Ausführungsbeispiel werden nach
stehenden anhand der beigefügten Zeichnungsfiguren erläutert. Die im Zusammen
hang mit der Beschreibung des Ausführungsbeispiels gegebenenfalls verwendeten
Begriffe "oben", "unten", "rechts" und "links" beziehen sich auf die Ausrichtung der
Zeichnungsfiguren in Betrachtungslage mit normal lesbarer Figurenbezeichnung.
Darüberhinaus ist noch zu bemerken, daß in den Zeichnungsfiguren gleiche Bautei
le durch gleiche Bezugszeichen gekennzeichnet sind. Hierbei ist:
Fig. 1 eine geschnittene Teilperspektivansicht einer vollständigen erfin
dungsgemäßen Heizvorrichtung;
Fig. 2 eine vergrößerte, geschnittene Teilperspektivansicht der rechten
Seite der in Fig. 1 wiedergegebenen Heizvorrichtung;
Fig. 3 eine geschnittene Ansicht eines Grundkörpers der erfindungsgemä
ßen Heizvorrichtung;
Fig. 4 eine geschnittene Ansicht des linken Endes eines Heizelementes der
erfindungsgemäßen Heizvorrichtung;
Fig. 5 eine geschnittene Ansicht des rechten Endes des Heizelementes der
erfindungsgemäßen Heizvorrichtung;
Fig. 6 eine vergrößerte, geschnittene Teilperspektivansicht der linken Seite
der in Fig. 1 gezeigten Heizvorrichtungund
Fig. 7 eine vergrößerte Ansicht auf eine Anschlußeinrichtung der erfin
dungsgemäßen Heizvorrichtung.
In Fig. 1 ist im Querschnitt teilweise eine erfindungsgemäße Heizvorrichtung 10
dargestellt, die sich im wesentlichen aus einem Grundkörper G in Form eines Flan
sches sowie einem Rohrheizkörper H zusammensetzt. Ist die erfindungsgemäße
Heizvorrichtung 10 Ergebnis eines Baukastensystems gemäß der Erfindung, so
handelt es sich bei dem Grundkörper G um den Grundkörperbaustein G und bei
dem Rohrheizkörper H um den Heizbaustein H des Baukastensystems. Gleiches gilt
im weiteren für alle anderen nachstehend erläuterten Elemente, Baugruppen,
Einrichtungen usw. der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung.
Der Rohrheizkörper H umfaßt einen aus einem gut wärmeleitenden Material, wie
beispielsweise Aluminium hergestellten ersten Rohrabschnitt 12, der einen im
wesentlichen kreisförmigen Querschnitt besitzt. Der Rohrabschnitt 12 kann aber
auch einen von dem kreisförmigen Querschnitt abweichenden Querschnitt, wie
beispielsweise einen ovalen Querschnitt aufweisen. Im Inneren dieses ersten Rohr
abschnittes 12, im wesentlichen konzentrisch zur Rohrachse, ist eine nicht weiter
dargestellte Heizwendel aus einem elektrischen Widerstandsheizdraht angeordnet.
Die Heizwendel erstreckt sich nicht bis zu den stirnseitigen Enden 12a, 12b des
ersten Rohrabschnittes 12. Die Heizwendel ist in einem Isoliermaterial 14, vorzugs
weise Magnesiumoxid, eingebettet, welches durch beispielsweise einen Rollvor
gang verdichtet werden kann.
Der Grundkörper G ist als Flansch 36 ausgeführt und besitzt einen zweiten und
dritten Rohrabschnitt 16, 18, an denen das rechte stirnseitige Rohrende 12a und
das linke stirnseitige Rohrende 12b des ersten Rohrabschnittes 12 des Rohrheiz
körpers H angebracht werden können. Die beiden Rohrabschnitte 16, 18 besitzen
ebenfalls einen kreisförmigen Querschnitt, wie dies beispielsweise aus den Fig. 1,
2 und 6 hervorgeht, wobei der Außendurchmesser dieser beiden Rohrabschnitte
16, 18 größer ist als der Außendurchmesser des Rohrheizkörpers H. Die Rohr
abschnitte 16, 18 können aber auch einen, von einem kreisförmigen Querschnitt
abweichenden Querschnitt, wie beispielsweise einen ovalen Querschnitt aufwei
sen. Der erste Rohrabschnitt 12, der zweite Rohrabschnitt 16 und der dritte Rohr
abschnitt 18 bilden zusammen das Mantelrohr M des Rohrheizkörpers H.
Wie insbesondere aus Fig. 2 zu entnehmen ist, besitzt der rechte, zweite Rohr
abschnitt 16 einen durchgehenden Innenhohlraum 20, der sich in etwa konzen
trisch zur Rohrachse des zweiten Rohrabschnittes 16 erstreckt und der vier Ab
schnitte 20a-20d mit verschiedenen Innendurchmessern aufweist, die jedoch
immer kleiner sind als der Außendurchmesser des Rohrheizkörpers H. Der erste
Abschnitt 20a des Innenhohlraumes 20 erstreckt sich von dem zu dem stirnseiti
gen Ende 12a des Rohrheizkörpers H weisenden Ende des zweiten Rohrabschnittes
16 in das Innere und geht über eine Anfasung in den zweiten Abschnitt 20b über.
Wie aus Fig. 2 zu entnehmen ist, ist der Innendurchmesser des ersten Abschnitts
20a größer als der Innendurchmesser des zweiten Abschnittes 20b. Der dritte Ab
schnitt 20c, der sich in eine Richtung entgegengesetzt zu dem stirnseitigen Ende
12a des Rohrheizkörpers H erstreckt, ist ebenfalls eine konusförmige Verjüngung,
die in den vierten Abschnitt 20d übergeht. Der Innendurchmesser des vierten
Abschnittes 20d ist der kleinste.
Die Abschnitte 20a-20d dienen zur Aufnahme einer Sicherungseinrichtung 22, die
beispielsweise dafür vorgesehen sein kann, bei einem Trockengang der Heizvor
richtung 10 (die Heizvorrichtung 10 ist in Betrieb, obwohl kein sie umgebendes
Medium vorhanden ist) ein Abschalten der Heizvorrichtung 10 zu bewirken und die
beispielsweise durch eine Schmelzsicherung gebildet sein kann. Diese Sicherungs
einrichtung 22 weist einen patronenförmigen Abschnitt 22a und einen lanzenförmi
gen Abschnitt 22b auf. Der patronenförmige Abschnitt 22a ist in den Abschnitten
20a, 20b, 20c aufgenommen, wogegen der lanzenförmige Abschnitt 22b in dem
Abschnitt 20d des Innenhohlraumes 20 des zweiten Rohrabschnittes 16 angeord
net ist. Die Innendurchmesser der Abschnitte 20b und 20d des Hohlraumes 20
sind auf den Außendurchmesser des patronenförmigen Abschnitts 22a und des
lanzenförmigen Abschnitts 22b der Sicherungseinrichtung 22 in der Weise abge
stimmt, daß die Sicherungseinrichtung 22 in diese Abschnitte von dem zu dem
stirnseitigen Ende 12a des Rohrheizkörpers H weisenden Ende des zweiten Rohr
abschnittes 16 eingeschoben werden kann, jedoch dort danach festgehalten wird.
Gegebenenfalls können auch noch entsprechende Kleber oder sonstige Befesti
gungsmittel zusätzlich vorgesehen sein. Wie aus Fig. 2 hervorgeht, ist der Innen
durchmesser des Abschnittes 20a des Innenhohlraumes 20 des zweiten Rohr
abschnittes 16 größer als der Außendurchmesser des patronenförmigen Abschnitts
22a der Sicherungseinrichtung 22.
Der lanzenförmige Abschnitt 22b der Sicherungseinrichtung steht über die Flansch
seite des Grundkörpers G über, die von dem Heizelement H wegweist. Dieser
Überstand des lanzenförmigen Abschnitts 22b kann zum Anschluß der Sicherungs
einrichtung 22 an eine nicht weiter dargestellte, außen liegende Stromquelle
dienen.
In dem Bohrungsabschnitt 20a des Innenhohlraumes 20 befindet sich weiterhin
noch ein nicht weiter dargestelltes Hülsenelement aus einem gut wärme- bzw.
stromleitenden Material, wie beispielsweise Kupfer, welches auf dem Außen
umfang des patronenförmigen Abschnitts 22a der Sicherungseinrichtung 22 als
auch auf den Außenumfang eines Anschlußbolzens 24 aufgeschoben ist. Das nicht
dargestellte Hülsenelement dient zur Strom- und/oder Wärmeleitung zu bzw. von
dem Anschlußbolzen 24.
Der Anschlußbolzen 24 ist in dem Abschnitt 20a des Innenhohlraumes 20 aufge
nommen und steht aus dem stirnseitigen Ende 12a des Rohrheizkörpers H bzw.
des ersten Rohrabschnitts 12 hervor. Der Anschlußbolzen 24 ist an seinem kegel
stumpfförmigen Ende 24a mit der nicht weiter dargestellten Heizwendel verbun
den. Der Anschlußbolzen 24 dient, wie der Name bereits sagt, zum Anschluß der
Heizwendel an eine externe Stromquelle, wobei dieser Anschluß über die nicht
weiter dargestellte Kupferhülse, die Sicherungseinrichtung 22 und die nachstehend
noch näher erläuterte wenigstens eine Anschlußeinrichtung 40 erfolgt.
Wie ebenfalls insbesondere aus Fig. 2 hervorgeht, besitzt das stirnseitige, zu dem
ersten Rohrabschnitt 12 weisende Ende des zweiten Rohrabschnittes 16 einen
kreisringförmigen, zu dem Heizelement H hin offenen Schlitz 26, dessen mittlerer
Kreisringschlitzdurchmesser in etwa dem Außendurchmesser des ersten Rohr
abschnittes 12 des Rohrheizkörpers H entspricht. Der Schlitz 26 ist in der Wand
16a des zweiten Rohrabschnittes 16 angebracht. Durch den Schlitz 26 werden
gegenüber der Innenbohrung 20 des zweiten Rohrabschnittes 16 eine sich axial er
streckende Ringwand 28 ausgebildet, die bei der Montage des Rohrheizkörpers H
in das an dieser Stelle gegebenenfalls nicht verdichtete Isoliermaterial 14 parallel
zu dem Anschlußbolzen 24 eindringt. Diese Ringwand 28 bildet hierdurch eine
erste mechanische Abdichtung gegenüber eindringender Feuchtigkeit in das Innere
des Rohrheizkörpers H.
Um das Einführen des stirnseitigen Endes 12a des Mantelrohres M in den Schlitz
26 zu erleichtern, ist das zu dem Rohrheizkörper H weisende Ende des zweiten
Rohrabschnitts 16 mit einer Einführkontur 30 in Form einer sich nach innen ver
jüngenden Konusfläche ausgebildet.
Die Breite des Schlitzes 26 bzw. die Breite der Ringwand 28 können so dimensio
niert sein, daß erste Rohrabschnitte 12 mit unterschiedlichen Außendurchmessern
bzw. unterschiedlichen Rohrwandstärken in den zweiten Rohrabschnitt 16 einge
schoben werden können. Hierdurch können an den Grundkörper G verschieden
dimensionierte erste Rohrabschnitte 12 angebracht werden, wodurch die Realisie
rung des erfindungsgemäßen Baukastensystems weiter erleichtert wird. Um den
ersten Rohrabschnitt 12 in dem Schlitz 26 zu halten und um gegebenenfalls
aufgrund der unterschiedlichen Außendurchmesser der ersten Rohrabschnitte 12
entstandenen Leerräume in dem Schlitz 26 ausfüllen zu können, wird ein Kleber in
den Schlitz 26 eingebracht, um den ersten Rohrabschnitt 12 in dem Schlitz 26 zu
halten, den Zwischenraum auszufüllen und um eine Abdichtung gegenüber dem
Medium zu bilden.
Es ist noch zu bemerken, daß derjenige Bereich des Rohrheizkörpers H, in dem der
Anschlußbolzen 24 sitzt, als kaltes Ende bezeichnet wird, da dort keine Heizwendel
zu finden ist.
In Fig. 6 ist der dritte Rohrabschnitt 18 des Grundkörpers G gezeigt. Dieser Rohr
abschnitt 18 besitzt eine axiale Länge, die kleiner ist als die axiale Länge des
rechten, zweiten Rohrabschnitts 16, der zur Aufnahme der Sicherungseinrichtung
22, der nicht weiter dargestellten Verbindungshülse und Teile des Anschlußbolzens
24 dient. In dem dritten Rohrabschnitt 18 ist lediglich ein Durchgangshohlraum 32
vorgesehen, der zur Aufnahme eines Anschlußbolzens 34 für das linke Ende des
ersten Rohrheizabschnitts 12 dient. Wie auf Fig. 6 hervorgeht, ist der Anschlußbol
zen 32 als ein über seine gesamte Länge einen gleichmäßigen Durchmesser auf
weisende Stab ausgebildet. Er ist aus einem den elektrischen Strom gut leitenden
Material, wie beispielsweise Kupfer hergestellt. Die beiden stirnseitigen Enden des
Stabes 34 verlaufen vertikal zur Stabachse, können jedoch zumindestens im
Bereich der Verbindung zu der Heizwendel ebenfalls als Kegel ausgebildet sein, wie
dies bei dem Anschlußbolzen 24 der Fall ist. Das von dem ersten Rohrabschnitt 12
wegweisende Ende des Anschlußbolzens 34 steht ebenfalls, wie der lanzenförmige
Abschnitt 22b der Sicherungseinrichtung 22, über den Flansch 36 des Grundkör
pers G über und kann zum Anschluß an eine elektrische Stromquelle und der
gleichen dienen. Es ist noch zu bemerken, daß der Innendurchmesser des Innen
hohlraumes 32 ebenfalls über seine gesamte Länge konstant ist und so toleriert
sein kann, daß der Stab 34 gegebenenfalls unter zu Hilfenahme eines Werkzeuges
eingeführt werden kann, anschließend aber unbeweglich an Ort und Stelle ver
bleibt.
Im übrigen ist der dritte Rohrabschnitt 18, insbesondere hinsichtlich der Anbrin
gungsmöglichkeiten für das stirnseitige Ende 12b des Rohrheizkörpers H genauso
ausgebildet, wie der zweite Rohrabschnitt 16.
Wie aus den Fig. 1 bis 3 und 6 hervorgeht, bilden die Rohrabschnitte 16, 18
sowie der Grundkörper G eine einstückige Einheit und sind vorzugsweise aus einem
temperaturbeständigen, gegenüber elektrischem Strom isolierenden Material
hergestellt.
An dem eine ovale Form besitzenden Flansch 36 des Grundkörpers G ist eine Dich
tung 38 einstückig angebracht, die in Fig. 2 und 6 näher dargestellt ist. Grundsätz
lich besteht die Möglichkeit, daß die Dichtung 38 aus dem gleichen Material
besteht wie der Grundkörper G. Vorzugsweise ist sie jedoch aus einem eigenen
Material gefertigt, das aber im Wege eines Spritzverfahrens an dem Grundkörper
G in der Weise angebracht ist, daß es eine einstückige Einheit mit dem Grundkör
per G bildet. Die Dichtung 38 kann flexibel, zumindest verformbar ausgebildet sein,
um beim Einsetzen der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung 10 in eine Montageöff
nung eines das zu erhitzende Medium aufnehmenden Behälters zum Aufbau einer
Abdichtung verformt werden zu können.
Um die Heizvorrichtung 10 mit einer außerhalb liegenden Stromquelle zu verbinden,
sind weiterhin zwei Anschlußeinrichtungen 40 vorgesehen, die zum einen aus An
schlußfahnen 42 und zum anderen aus dem lanzenartigen Abschnitt 22b und dem
Stab 34 gebildet sind. Wie aus den Fig. 1, 2, 6 und 7 hervorgeht, stehen der
lanzenartige Abschnitt 22b und das der Heizwendel gegenüberliegende stirnseitige
Ende des Stabes 34 über den Grundkörper G nach außen hervor, überschreiten
jedoch nicht die Länge der Anschlußfahne 42. Die Anschlußfahnen 42 sind an dem
Grundkörper G in axialer Flucht zu der Mittellängsachse der beiden Rohrabschnitte
16, 18 angebracht. Es ist noch zu bemerken, daß die Anschlußfahnen 42 auch als
abgewinkelte Flachstecker ausgeführt sein können.
Wie insbesondere aus Fig. 7 hervorgeht, ist der Grundkörper G an seiner Außen
seite mit einer Kontur versehen, in der die Anschlußfahne 42 und der lanzenartige
Abschnitt 22b von Führungselementen 44 umgeben sind, die durch Vertiefungen
in dem Grundkörper G gebildet sind und die gleichzeitig eine kraftschlüssige
Halterung bilden können. Beim Aufschieben eines Steckers auf die Anschlußfahne
42 wird die dabei auftretende Kraft nicht auf die Heizwendel, sondern auf den
Grundkörper G übertragen. Die Vertiefungen 44 können in beliebigen Richtungen
verlaufen.
Die Montage der erfindungsgemäßen Heizvorrichtung 10 erfolgt in der Weise, daß
zunächst in einem geeigneten Herstellverfahren der Grundkörper G hergestellt wird.
Gegebenenfalls werden die Innenhohlräume 20, 32 nachbearbeitet. Anschließend
kann die Dichteinrichtung 38 auf der ovalen Umfangsseite des Grundkörpers G
aufgebracht werden. Daraufhin werden die Anschlußfahnen 42, wie es in Fig. 3
teilweise dargestellt ist, sowie die Sicherungseinrichtung 22 eingesetzt, wobei die
Anschlußfahnen 42 von der Außenseite des Grundkörpers G, bezogen auf das zu
erhitzende Medium, und die Sicherungseinrichtung 22 von der Innenseite her
eingesetzt werden. Der inzwischen ebenfalls vorbereitete erste Rohrabschnitt 12
wird dann mit seinen beiden stirnseitigen Enden 12a, 12b in die Rohrabschnitte
16, 18 eingeschoben. Durch Einsatz eines geeigneten Klebers ist dann eine feste
Verbindung zwischen dem ersten Rohrabschnitt und dem Grundkörper G herge
stellt. Wie aus den Fig. 4 und 5 hervorgeht, kann im Inneren des Rohrheizkör
pers im Bereich dessen stirnseitigen Enden 12a, 12b jeweils eine Abdichteinrich
tung 46 vorgesehen sein, die ein Eindringen von Feuchtigkeiten in das Innere des
ersten Rohrabschnittes 12 des verhindert. Diese Abdichteinrichtung kann beispiels
weise durch einen geeigneten Harzfropfen gebildet sein.
Claims (33)
1. Heizvorrichtung zum Erhitzen von Medien, mit wenigstens einem Heizele
ment, das im Inneren eines Mantelrohres (M) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Mantelrohr (M) einen ersten und mindes
tens einen zweiten Rohrabschnitt (12, 16) aufweist.
2. Heizvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Rohrabschnitt (12) und der wenig
stens zweite Rohrabschnitt (16) zumindest mediumsdicht miteinander ver
bunden sind.
3. Heizvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Rohrabschnitt (12) mittels eines
Klebers an dem wenigstens zweiten Rohrabschnitt (16) befestigbar ist.
4. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Rohrabschnitt (12) oder der wenig
stens zweite Rohrabschnitt (16) einen Außendurchmesser aufweist, der
kleiner als der Innendurchmesser des jeweils anderen Rohrabschnitts (16, 12)
ist.
5. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise der wenigstens zweite Rohr
abschnitt (16) an seinem zu dem ersten Rohrabschnitt (12) weisenden Ende
mit einer Montagekontur (26, 28) für den ersten Rohrabschnitt (12) versehen
ist.
6. Heizvorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Montagekontur durch einen in der Rohr
wand (16a) des wenigstens zweiten Rohrabschnitts (16) vorgesehenen,
kreisringförmigen sowie zum ersten Rohrabschnitt (12) hin offenen Schlitz
(26) gebildet ist.
7. Heizvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der kreisringförmige Schlitz (26) eine Einführ
hilfe (30) für das Montageende (12a, 12b) des ersten Rohrabschnitts (12)
aufweist.
8. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16) in
seinem Inneren mit einer Dichteinrichtung zum Abdichten des Inneren des
ersten Rohrabschnitts (12) gegenüber eindringender Feuchtigkeit von außen
versehen ist.
9. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Rohrabschnitt (12) und der wenigs
tens zweite Rohrabschnitt (16) aus unterschiedlichen Materialien hergestellt
sind.
10. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Rohrabschnitt (12) eine axiale Längs
erstreckung hat, die kürzer ist als die des mindestens einen Heizelements.
11. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Rohrabschnitt (12) eine axiale Längs
erstreckung hat, die gleich oder länger ist als die des mindestens einen
Heizelements.
12. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß ein das Mantelrohr (M) an einem das zu erhit
zende Medium aufnehmenden Behälter haltender Grundkörper (G) wenigstens
eine Anschlußeinrichtung (40) zum Verbinden des mindestens einen Heizele
ments mit einer Energiequelle aufnimmt.
13. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16)
mindestens eine Anschlußeinrichtung (40) zum Verbinden des mindestens
einen Heizelements mit einer Energiequelle aufnimmt.
14. Heizvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16) oder
der Grundkörper (G) die mindestens eine Anschlußeinrichtung (40) kraft
schlüssig abstützt.
15. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16)
mindestens eine Steuereinrichtung aufnimmt.
16. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16)
mindestens eine Sicherungseinrichtung (22) aufnimmt.
17. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16) in
seinem Inneren mit Montagekonturen zum Halten der mindestens einen An
schlußeinrichtung (40) und/oder Steuereinrichtung und/oder Sicherungsein
richtung (22) versehen ist.
18. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Anschlußeinrichtung (40),
die mindestens eine Steuereinrichtung und die mindestens eine Sicherungs
einrichtung (22) in dem wenigstens zweiten Rohrabschnitt (16) vor dem An
bringen des ersten Rohrabschnitts (12) montierbar sind.
19. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16) mit
einem die Heizvorrichtung (10) haltenden Grundkörper (G) verbunden ist, der
an einem das zu erhitzende Medium aufnehmenden Behälter anbringbar ist.
20. Heizvorrichtung nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß der wenigstens zweite Rohrabschnitt (16) mit
dem Grundkörper (G) einstückig verbunden ist.
21. Heizvorrichtung nach Anspruch 19 oder 20,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (G) mit mindestens einer
Dichteinrichtung (38) zum Abdichten einer Montageöffnung für die Heizvor
richtung in dem das zu erhitzende Medium aufnehmenden Behälter verbun
den ist.
22. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (G) als Flansch (36) ausgebil
det ist.
23. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß ein erster Rohrabschnitt (12) und zwei zweite
Rohrabschnitte vorgesehen sind, wobei die beiden zweiten Rohrabschnitt
jeweils an den stirnseitigen Enden des ersten Rohrabschnitts (12) angebracht
sind.
24. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß ein erster, ein zweiter und ein dritter Rohr
abschnitt (12, 16, 18) vorgesehen sind, wobei der zweite und der dritte
Rohrabschnitt (16, 18) jeweils an den stirnseitigen Enden des ersten Rohr
abschnitts (12) angebracht sind.
25. Heizvorrichtung nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite und der dritte Rohrabschnitt (16,
18) eine unterschiedliche axiale Länge aufweisen.
26. Heizvorrichtung nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite und dritte Rohrabschnitt (16, 18)
eine gleiche axiale Länge aufweisen.
27. Baukastensystem für eine Heizvorrichtung zum Erhitzen von Medien, ins
besondere für eine Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26,
mit wenigstens zwei elektrischen Heizbausteinen (H), die jeweils einen
Mantelrohrabschnitt (12) mit unterschiedlichem Außendurchmesser aufwei
sen, in welchen mindestens ein Heizelement untergebracht ist, und einem
einen Heizbaustein (H) haltenden Grundkörperbaustein (G), der an einen das
zu erhitzende Medium aufnehmenden Behälter anbringbar ist und der mindes
tens ein Verbindungselement (40) aufweist, an dem die wenigstens zwei
Heizbausteine (H) mit unterschiedlichen Außendurchmessern anbringbar sind.
28. Baukastensystem nach Anspruch 27,
bei dem das Verbindungselement des Grundkörperbausteins (G) als ein
weiterer Mantelrohrabschnitt (16, 18) für einen Heizbaustein (H) ausgebildet
ist.
29. Baukastensystem nach Anspruch 27 oder 28,
bei dem das Verbindungselement (16, 18) einen von dem Durchmesser des
Mantelrohrabschnitts (12) eines Heizbausteines (H) verschiedenen, insbeson
dere größeren Durchmesser aufweist.
30. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 27 bis 29,
bei dem der Grundkörperbaustein (G) zwei Verbindungselemente (16, 18)
aufweist, die zur Aufnahme der beiden stirnseitigen Enden des Mantelrohr
abschnitts (12) eines Heizbausteins (H) geeignet sind.
31. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 27 bis 30,
bei dem mindestens ein Steuerbaustein und/oder wenigstens ein Sicherungs
baustein (22) vorgesehen sind, die der Grundkörperbaustein (G) aufnimmt.
32. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 27 bis 31,
bei dem der Grundkörperbaustein (G) in seinem Inneren mit Montagekonturen
zum Halten der mindestens einen Anschlußeinrichtung (40) und/oder Steuer
einrichtung und/oder Sicherungseinrichtung (22) versehen ist.
33. Baukastensystem nach einem der Ansprüche 27 bis 32,
bei dem wenigstens ein Dichtbaustein (38) vorgesehen ist, der an dem
Grundkörperbaustein (G) anbringbar ist.
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| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: BLECKMANN GMBH & CO. KG, LAMPRECHTSHAUSEN, AT |
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| 8141 | Disposal/no request for examination |