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DE60126607T2 - Element zur applikation einer salbe und ein salbenpflaster, das dieses verwendet - Google Patents

Element zur applikation einer salbe und ein salbenpflaster, das dieses verwendet Download PDF

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DE60126607T2
DE60126607T2 DE60126607T DE60126607T DE60126607T2 DE 60126607 T2 DE60126607 T2 DE 60126607T2 DE 60126607 T DE60126607 T DE 60126607T DE 60126607 T DE60126607 T DE 60126607T DE 60126607 T2 DE60126607 T2 DE 60126607T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
ointment
carrier
patch
acrylic acid
copolymer
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60126607T
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English (en)
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DE60126607D1 (de
Inventor
Susumu Tachikawa Maruo
Osafumi Tachikawa Hidaka
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Teijin Ltd
Original Assignee
Teijin Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Teijin Ltd filed Critical Teijin Ltd
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Application granted granted Critical
Publication of DE60126607T2 publication Critical patent/DE60126607T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K47/00Medicinal preparations characterised by the non-active ingredients used, e.g. carriers or inert additives; Targeting or modifying agents chemically bound to the active ingredient
    • A61K47/30Macromolecular organic or inorganic compounds, e.g. inorganic polyphosphates
    • A61K47/32Macromolecular compounds obtained by reactions only involving carbon-to-carbon unsaturated bonds, e.g. carbomers, poly(meth)acrylates, or polyvinyl pyrrolidone
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61KPREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
    • A61K9/00Medicinal preparations characterised by special physical form
    • A61K9/70Web, sheet or filament bases ; Films; Fibres of the matrix type containing drug
    • A61K9/7023Transdermal patches and similar drug-containing composite devices, e.g. cataplasms
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61PSPECIFIC THERAPEUTIC ACTIVITY OF CHEMICAL COMPOUNDS OR MEDICINAL PREPARATIONS
    • A61P17/00Drugs for dermatological disorders
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61P31/00Antiinfectives, i.e. antibiotics, antiseptics, chemotherapeutics
    • A61P31/12Antivirals
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    • A61P31/22Antivirals for DNA viruses for herpes viruses

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Description

  • Diese Erfindung betrifft einen Salbenapplikator zum effektiven Verabreichen von Salben und ein Salbenpflaster, bei dem ein Salbenapplikator eingesetzt wird.
  • Salben ermöglichen die Verabreichung von Arzneistoffen in einer gewünschten Weise abhängig von der Hautmorphologie und dem Grad der Hautschädigung. Aus diesem Grund werden Salben als Weg zur perkutanen Verabreichung von Arzneistoffen verbreitet verwendet. Ein Nachteil von Salben besteht darin, dass Salben aufgrund ihres Ausbreitungsvermögens durch einen Kontakt mit z.B. Bekleidung versehentlich an eine andere Stelle übertragen werden können. Dies kann zu einer verminderten Wirksamkeit des Arzneistoffs und zu sekundären Nebenwirkungen führen. Zur Verminderung dieses Problems wurden Salbenpflaster vorgeschlagen, bei denen eine Salbe auf einem Träger aufgebracht ist (japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. Hei 4-257516, japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. Hei 7-97315, japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. Hei 8-291054, japanisches Gebrauchsmuster mit der Eintragungsnummer 3066506). Die in diesen Veröffentlichungen beschriebenen Ansätze sind dahingehend effektiv, dass sie die Übertragung der Salbe an eine andere Stelle verhindern. Diese Salbenpflaster weisen jedoch Probleme auf, wie z.B. ein unangenehmes Gefühl beim Aufbringen auf die Haut, eine verminderte mechanische Festigkeit oder ein vermindertes Arzneistofffreisetzungsvermögen des Salbenpflasters aufgrund einer Migration der Salbenkomponente zu dem Träger. Salbenpflaster ohne diese Probleme wurden noch nicht entwickelt.
  • Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Salbenapplikator zum Verabreichen von Salben auf die Haut bereitzustellen, der eine Übertragung von Salbe an eine andere Stelle und eine Verminderung von dessen Arzneistofffreisetzungsvermögen verhindern kann, ohne ein unangenehmes Gefühl zu verursachen, wenn dieser auf die Haut aufgebracht wird. Es ist auch eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Salbenpflaster bereitzustellen, bei dem der Salbenapplikator eingesetzt wird.
  • Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben in dem Bemühen, diese Aufgaben zu lösen, umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und die vorliegende Erfindung gemacht.
  • In einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Salbenpflaster nach Anspruch 1 bereitgestellt.
  • In einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Salbenapplikator nach Anspruch 6 bereitgestellt.
  • 1 zeigt einen Vergleich des Arzneistofffreisetzungsvermögens zwischen einer Salbe (nur Salbe) und einem erfindungsgemäßen Salbenpflaster, gemessen in einem Referenzbeispiel 1. Wie es aus der 1 ersichtlich ist, weisen diese ein vergleichbares Arzneistofffreisetzungsvermögen auf.
  • In einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann eine Salbe in einer Menge von 0,1 mg bis 200 mg pro 1 cm2 eines Trägers aufgebracht bzw. beschichtet sein (0,1 mg/cm2 bis 200 mg/cm2). Vorzugsweise ist die Salbe in einer Menge von 0,5 mg bis 100 mg pro 1 cm2 des Trägers aufgebracht (0,5 mg/cm2 bis 100 mg/cm2).
  • Wenn die Menge der Salbe weniger als 0,1 mg/cm2 beträgt, ist es schwierig, die Salbe auf der gesamten Oberfläche des Trägers einheitlich aufzubringen und durch die Salbenpflaster kann ein Arzneistoff in einheitlichen Dosierungen nicht mehr verabreicht werden. Wenn umgekehrt die Menge der Salbe 100 mg/cm2 übersteigt, kann die Salbe aus dem Träger gedrückt werden, wenn äußere Kräfte, wie z.B. ein Druck, auf das Salbenpflaster ausgeübt werden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Salbe an eine andere Stelle übertragen wird und ist daher ungünstig.
  • Es ist wichtig, dass der Träger eine Dicke von 1 μm bis 2000 μm und einen 50 % Modul von 5 g/cm bis 600 g/cm aufweist. Vorzugsweise weist der Träger eine Dicke von 5 μm bis 1000 μm und einen 50 % Modul von 10 g/cm bis 500 g/cm auf.
  • Wenn der Träger eine Dicke von weniger als 1 μm aufweist, kann der Träger beschädigt werden, während er an anderen Gegenständen reibt, insbesondere wenn das Salbenpflaster auf Gelenksbereiche, wie z.B. auf Ellbogen oder Knie, aufgebracht wird, und als Ergebnis ist es wahrscheinlicher, dass die Salbe an eine andere Stelle übertragen wird. Im Gegensatz dazu neigt ein Träger mit einer Dicke von mehr als 2000 μm dazu, ein unangenehmes Gefühl zu verursachen, wenn das Salbenpflaster auf die Haut aufgebracht wird. Das Salbenpflaster neigt auch dazu, sich aufgrund eines Reibens abzulösen, wenn es auf Gelenksbereiche aufgebracht wird.
  • Ein 50 % Modul des Trägers, der weniger als 5 g/cm beträgt, ist ungünstig, da dies die Tendenz verstärkt, dass der Träger reißt oder zerreißt, und zwar insbesondere dann, wenn das Salbenpflaster auf Körperbereiche, wie z.B. Gelenksbereiche, aufgebracht wird, die sich stark bewegen. Im Gegensatz dazu kann ein 50 % Modul des Trägers, der größer als 600 g/cm ist, ein Gefühl des Zerrens und ein unangenehmes Gefühl verursachen.
  • Darüber hinaus ist es in der vorliegenden Erfindung wichtig, dass die Salbe auf den Träger in einer Menge von 0,1 mg/cm2 bis 200 mg/cm2 aufgebracht ist und der Träger eine Dicke von 1 μm bis 2000 μm und einen 50 % Modul von 5 g/cm bis 600 g/cm aufweist. Wenn diese Bedingungen erfüllt werden, kann das erfindungsgemäße Salbenpflaster, das den Träger, die Salbe und gegebenenfalls ein Trennelement umfasst, und eine Übertragung der Salbe an eine andere Stelle verhindern kann, ohne beim Aufbringen auf die Haut ein unangenehmes Gefühl zu verursachen, erhalten werden.
  • Das erfindungsgemäße Salbenpflaster, das keinerlei Schichtstruktur, die allgemein als Zwischenschicht bezeichnet wird (kann nachstehend als Zwischenschicht bezeichnet werden), zwischen einer salbenbeschichteten Oberfläche und der Haut umfasst, kann die Salbe direkt auf die Haut aufbringen, wodurch eine Verminderung von dessen Arzneistofffreisetzungsvermögen verhindert wird. Darüber hinaus kann das erfindungsgemäße Salbenpflaster anders als die Salbenpflaster mit einer Zwischenschicht einen Verlust von Salbe oder einen Verlust von Arzneistoff, der in der Salbe vorliegt, der durch eine Absorption oder ein Kleben der Salbe an der Zwischenschicht verursacht wird, verhindern. Da auf die Zwischenschicht verzichtet wird, erreicht das erfindungsgemäße Salbenpflaster ferner eine verbesserte Haftung an der Haut.
  • Vorzugsweise haften die Träger der vorliegenden Erfindung mittels einer Eigenhaftkraft von 150 g/12 mm oder weniger, insbesondere von 100 g/12 mm oder weniger aneinander, um zu verhindern, dass die Träger stark aneinander haften, wenn das Salbenpflaster auf Gelenksbereiche, wie z.B. Ellbogen und Knie, aufgebracht wird.
  • Ferner weist der Träger der vorliegenden Erfindung vorzugsweise eine elastische Rückverformung von 50 % oder mehr auf, wenn er um 10 % von dessen Länge gestreckt wird, was zu dem Strecken der Haut äquivalent ist, die im täglichen Leben auftritt. Vorzugsweise weist der Träger der vorliegenden Erfindung eine elastische Rückverformung von 70 % oder mehr auf, da eine geringe elastische Rückverformung zu einem ungünstigen Aussehen des Salbenpflasters führen kann, nachdem das Pflaster auf die Haut aufgebracht worden ist.
  • Der Träger der vorliegenden Erfindung weist eine Wasserdampfdurchlässigkeit von 100 g/m2/24 Std. oder mehr, vorzugsweise von 600 g/m2/24 Std. oder mehr auf. Eine Wasser dampfdurchlässigkeit von weniger als 100 g/m2/24 Std. kann eine juckende Haut, ein Ekzem und Dermatitis verursachen, da es innerhalb des Salbenpflasters stickig wird.
  • Der Träger der vorliegenden Erfindung kann aus jedwedem Material (innerhalb des Schutzbereichs dessen, was beansprucht ist) sein und jedwede Form aufweisen, mit der Maßgabe, dass der Träger die vorstehend genannten Eigenschaften aufweist und die Salbe nicht durch die der salbenbeschichteten Oberfläche gegenüber liegende Seite hindurchdringt. Beispiele für den Träger umfassen eine Folie, einen Stoff, ein Gestrick, ein Faservlies und Papier, wobei diese jeweils aus z.B. Polyester, Polyolefin, Polyurethan, Cellulose und vernetzten Copolymeren aus Vinylacetat und Acrylsäure hergestellt sind. Von diesen ist eine Folie besonders bevorzugt, um ein Hindurchdringen der Salbe durch das Salbenpflaster einfach zu verhindern. Die Folie kann in jedweder Form einer nicht-porösen Membran, einer mikroporösen Membran und einer porösen Membran, bei der ein unabhängiger Schaum verwendet wird, bereitgestellt werden.
  • Bei dem Träger der vorliegenden Erfindung kann es sich um einen Träger handeln, der durch Überziehen der Folie mit einem Gewebe, wie z.B. einem Stoff, einem Gestrick, einem Faservlies und Papier, erhalten wird. Das Gewebe kann jedwedes eines Gewebematerials sein, das einen 50 % Modul (d.h. ein Streckvermögen) von 5 g/cm bis 600 g/cm aufweist. Beispiele für ein solches Gewebe umfassen diejenigen, die aus einem Stoff, einem Gestrick, einem Faservlies und Papier mit einem Basisgewicht (METSUKE) von 5 bis 300 g/m2 hergestellt sind und einen Faserdurchmesser von 0,5 bis 10 μm aufweisen.
  • Es ist bevorzugt, dass die Salbe, die Folie und das Gewebe in dieser Reihenfolge übereinander gelegt werden, wenn das Gewebe verwendet wird, um das Salbenpflaster fester zu machen und die Textur des Salbenpflasters zu verbessern. Es ist auch bevorzugt, dass die gleichen Komponenten in der Reihenfolge der Salbe, des Gewebes und der Folie übereinander gelegt werden, wenn das Gewebe zur Verbesserung der Einheitlichkeit der aufgebrachten Salbe verwendet wird.
  • Die Folie und das Gewebe werden entweder durch Legen einer Schicht aus einem klebrigen Mittel zwischen die Folie und das Gewebe, durch Heißpressen der beiden Komponenten gegeneinander oder durch Aufbringen der Folie auf das Gewebe übereinander angeordnet.
  • Der Träger der vorliegenden Erfindung umfasst ein Copolymer aus einem Vinylacetat und einer Acrylsäure, das durch Copolymerisieren eines Vinylacetats, eines Alkylesters einer (Meth)acrylsäure mit einer Alkylgruppe mit durchschnittlich 4 bis 14 Kohlenstoffatomen und einer (Meth)acrylsäure in Mengen von 0 bis 90 Gew.-%, 10 bis 97 Gew.-% bzw. 0 bis 15 Gew.-% erhalten wird, und das Copolymer wird vernetzt.
  • Durch Bilden von Vernetzungen in dem Copolymer und durch Halten des Eigenhaftvermögens, mit dem die Träger aneinander haften, bei 150 g/12 mm oder weniger, ist es möglich, zu verhindern, dass die Träger stark aneinander haften, und folglich zu verhindern, dass sich die salbenbeschichtete Oberfläche von der Haut ablöst, selbst wenn das Salbenpflaster auf Gelenksbereiche, wie z.B. Ellbogen und Knie, aufgebracht wird.
  • Die Verfahren zur Bildung von Vernetzungen in dem Copolymer umfassen ein Verfahren, bei dem UV- oder ?-Strahlen zur Bildung von Vernetzungen eingesetzt werden, oder ein Verfahren, bei dem ein Vernetzungsmittel, wie z.B. wasserfreie Kieselsäure, ein multifunktionelles Vinylmonomer, Diglycidylether, eine Polyisocyanatverbindung, ein organometallisches Salz oder eine Metallchelatverbindung zur Bildung von Vernetzungen zugesetzt wird.
  • Um zu verhindern, dass das erfindungsgemäße Salbenpflaster beim Aufbringen auf die Haut Falten bildet, kann auf einer Oberfläche des Trägers, die der salbenbeschichteten Oberfläche gegenüber liegt, eine ablösbare Deckschicht angeordnet sein. Vorzugsweise kann die Deckschicht mit einer Ablösekraft von 50 g/cm oder weniger von dem Träger abgelöst werden. Die Deckschicht kann aus einem beliebigen Material hergestellt sein und eine beliebige Form aufweisen, mit der Maßgabe, dass das Erfordernis bezüglich der Ablösekraft (50 g oder weniger) erfüllt ist. Beispiele für eine bevorzugte Deckschicht umfassen eine Trennfolie oder ein Trennpapier mit einer Dicke von 10 bis 100 μm, die bzw. das aus Materialien wie z.B. Polyester, Polyethylen, Polyvinylchlorid, Cellulose oder Polyethylen-Vinylacetat hergestellt ist. Umfasst sind auch ein Gewebe, ein Stoff, ein Gestrick und ein Faservlies mit einem Basisgewicht (METSUKE) von 5 bis 300 g/m2, hergestellt aus Materialien, wie z.B. Polyester, Nylon, Urethan oder Cellulose.
  • Während die Deckschicht, die integriert auf dem Träger ausgebildet ist, auf die gleiche Größe wie der Träger zugeschnitten werden kann, kann sie größer als der Träger sein oder so angeordnet sein, dass sie nur einen Teil des Trägers bedeckt.
  • Es ist wichtig, dass der Träger ausreichend flexibel ist und keine Migration von Salbe zulässt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich dann, wenn die Salbe zu dem Träger wandert und auf den Träger als Weichmacher einwirkt, die mechanischen Eigenschaften des Trägers verschlechtern können und die Wirksamkeit des Arzneistoffs aufgrund des verminderten Arzneistofffreisetzungsvermögens vermindert werden kann.
  • Mit „der Träger lässt keine Migration von Salbe zu" ist gemeint, dass die Salbe eine geringe Affinität für den Träger aufweist. Es ist schwierig, diese Affinität unter Verwendung eines einzelnen Parameters auszudrücken, da die Affinität von verschiedenen Faktoren bestimmt wird, einschließlich der chemischen Struktur, der funktionellen Gruppen, der Tendenz zur Bildung von Wasserstoffbrückenbindungen und der Glasübergangstemperatur. Wenn die Löslichkeitsparameter als Indizes für die Affinität verwendet werden, wird ein Verhindern der Migration von Salbe durch den Träger durch die Verwendung von Kombinationen einer bestimmten Salbe und eines bestimmten Trägers erreicht, und zwar derart, dass die Differenz zwischen dem Löslichkeitsparameter der Salbe und dem Löslichkeitsparameter des Trägers vorzugsweise 1,0 oder größer und insbesondere 2,0 oder größer ist.
  • Um sicherzustellen, dass das Salbenpflaster an der Position verbleibt, an der es ursprünglich aufgebracht worden ist und sich nicht von der Position wegbewegt, wenn es auf Gelenksbereiche, wie z.B. Ellbogen und Knie, aufgebracht wird, wird vorzugsweise eine Haftschicht auf dem Träger auf der gleichen Seite wie die salbenbeschichtete Oberfläche aufgebracht, um es dem Salbenpflaster zu ermöglichen, mit einem Teil des Pflasters an der Haut zu haften. Die Haftschicht kann entweder entlang des gesamten Umfangs des Salbenpflasters angeordnet sein, diskontinuierlich entlang des Umfangs des Salbenpflasters angeordnet sein oder an gegenüber liegenden zwei Seiten angeordnet sein oder in Streifen oder einem Gittermuster angeordnet sein, wenn das Salbenpflaster rechteckig ist.
  • Die Haftschicht wird abhängig von der Form und der Größe des Salbenpflasters in einer geeigneten Größe bereitgestellt. Um die effektive Verabreichung der Salbe zu ermöglichen, während das Haftvermögen des Salbenpflasters an der Haut aufrechterhalten wird, beträgt die Größe der Haftschicht vorzugsweise 3 % bis 70 %, insbesondere 5 % bis 60 %, bezogen auf die Gesamtfläche des Trägers.
  • Die Haftschicht kann angrenzend an die Salbe angeordnet werden oder ein Pufferbereich kann zwischen den beiden angeordnet werden, um zu verhindern, dass sich die Haftschicht und die Salbe berühren.
  • Das erfindungsgemäße Salbenpflaster kann so gestaltet werden, dass es auf sich selbst gefaltet werden kann, um die salbenbeschichtete Oberfläche mit sich selbst in Kontakt zu bringen. Auf diese Weise kann auf ein Trennelement zum Schutz der Salbenoberfläche während der Lagerung verzichtet werden. Insbesondere wenn das Salbenpflaster derart gestaltet wird, dass das Salbenpflaster, das die Haftschicht zum Anhaftenlassen des Salbenpflasters mit der gesamten Oberfläche des Pflasters oder einem Teil des Pflasters an der Salbenbeschichtungsoberfläche an Haut umfasst, entlang seiner Mittellinie auf sich selbst gefaltet werden kann, um die salbenbeschichtete Oberfläche mit sich selbst in Kontakt zu bringen, um den Bedarf für ein Trennelement auszuschließen, kann ein anderes Trennelement zum Schutz der Oberfläche der Haftschicht bereitgestellt werden. Bei diesem Trennelement kann eine Oberfläche mit einer Trennbehandlung wie z.B. einem Silikonharz oder einem Fluorharz behandelt sein. Das Trennelement kann auf jeder Oberfläche der Haftschicht bereitgestellt sein oder beide Oberflächen des Trennelements können mit der Trennbehandlung behandelt sein, um einen Schutz für eine Mehrzahl von Oberflächen der Haftschicht bereitzustellen.
  • In den Salbenpflastern, bei denen der Bedarf für das vorstehend beschriebene Trennelement ausgeschlossen worden ist, kann die Haftschicht in einer Richtung entgegengesetzt zur Faltrichtung gefaltet werden, welche die Haftschicht mit sich selbst in Kontakt bringt. Mit anderen Worten: Die Haftschicht wird so gefaltet, dass die salbenbeschichtete Oberfläche nach außen gerichtet ist. Das Salbenpflaster kann auch durch Anordnen von Haftschichten mit unterschiedlichen Bereichen besser handhabbar gemacht werden.
  • In der vorliegenden Erfindung kann die Salbe zuerst auf die Anwendungsstelle, wie z.B. die Haut, aufgebracht werden, und dann kann der Salbenapplikator, der den flexiblen Träger umfasst, der die Haftschicht aufweist, die es dem Salbenapplikator ermöglicht, mit einem Teil des Applikators an der Haut zu haften, aufgebracht werden. Dieses vorherige Aufbringen der Salbe auf die Anwendungsstelle, wie z.B. die Haut, ermöglicht die Einstellung der Menge der aufgebrachten Salbe abhängig von den Symptomen.
  • Die gleichen Effekte wie bei dem vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Salbenpflaster, das den Träger umfasst, der mit der Salbe vorbeschichtet ist, können mit dem Salbenapplikator erhalten werden, der den Träger umfasst, der nicht mit der Salbe vorbeschichtet ist, und zwar durch zuerst Aufbringen der Salbe auf die Anwendungsstelle und dann Bedecken der Anwendungsstelle mit dem flexiblen Salbenapplikator.
  • Das klebrige Mittel, das die Haftschicht der vorliegenden Erfindung bildet, ist nicht auf bestimmte Haftmittelarten beschränkt und es kann sich um jedwedes herkömmliche Haftmittel handeln, das ein gewisses Haftvermögen an der Haut zeigt. Beispiele umfassen klebrige Mittel auf Kautschukbasis, die als Hauptkomponente ein Material wie z.B. Silikonkautschuk, Polyisoprenkautschuk, Styrol-Butadien-Copolymerkautschuk, Acrylkautschuk und Naturkautschuk enthalten; klebrige Mittel auf Vinylbasis, wie z.B. Polyvinylalkohol, Polyacrylsäure und Polyvinylacetat; und klebrige Mittel auf der Basis von Estern von Acrylsäuren, die einen Alkyl ester von Acrylsäure als eine Hauptkomponente enthalten. Von diesen klebrigen Mitteln sind die klebrigen Mittel auf der Basis von Estern von Acrylsäuren aufgrund ihrer Hafteigenschaften, der Wirtschaftlichkeit und der Stabilität bevorzugt. Insbesondere sind Copolymere auf der Basis von Alkylestern von (Meth)acrylsäuren, die durch Copolymerisieren eines Alkylesters von (Meth)acrylsäure mit 4 bis 20 Kohlenstoffatomen und (Meth)acrylsäure in Mengen von mindestens 80 bis 98 mol-% bzw. 2 bis 20 mol-% erhalten werden, bevorzugt, und zwar aufgrund ihrer geringen Hautreizung, ihrer geeigneten Klebrigkeit, ihres Haftvermögens, ihrer inneren Kohäsion und ihrer hervorragenden Lösungsmittelbeständigkeit.
  • Beispiele für den Alkylester von (Meth)acrylsäure umfassen Butyl(meth)acrylat, Amyl(meth)acrylat, Hexyl(meth)acrylat, Heptyl(meth)acrylat, Octyl(meth)acrylat, Nonyl(meth)acrylat, Decyl(meth)acrylat und 2-Ethylhexylacrylat.
  • Die Klebrigkeit der klebrigen Mittel, welche die Haftschicht der vorliegenden Erfindung bilden, ist nicht auf einen bestimmten Bereich beschränkt, mit der Maßgabe, dass sie eine ausreichende Klebrigkeit an Haut sicherstellt und keine Schmerzen verursacht, wenn das bzw. der Salbenpflaster/applikator nach dem Gebrauch entfernt wird. Die Klebrigkeit liegt vorzugsweise im Bereich von 40 g bis 400 g, gemessen durch die Klebrigkeitstests für Klebebänder gemäß des japanischen Arzneibuchs.
  • Die Salbe zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung kann jedwede Salbe sein, die in einer halbfesten Form bereitgestellt werden kann und ein Verteilungsvermögen bei Raumtemperatur zeigt. Beispiele für die Salbe umfassen Ölsalben, Emulsionssalben und wasserlösliche Salben. Jede dieser Salben kann ferner verschiedene bekannte Zusätze enthalten, einschließlich Stabilisatoren, grenzflächenaktive Mittel, Weichmacher, Antioxidationsmittel, kühlende bzw. erfrischende Mittel, Antiseptika, pH-Einstellmittel, Duftstoffe oder Lösungsmittel.
  • Beispiele für den Arzneistoff zur Verwendung als pharmakologischer Wirkstoff in der Salbe der vorliegenden Erfindung umfassen Antiphlogistika und Analgetika, wie z.B. Ester von Salicylsäure, Indomethacin, Ketoprofen und Felbinac; Sexualhormone, wie z.B. Östradiol, Progesteron und Testosteron; antivirale Mittel, wie z.B. Aciclovir und Vidarabin; Antidermatosemittel auf Hormonbasis, wie z.B. Betamethasonvalerat und Dexamethason; Vitamine, wie z.B. Vitamin A, Vitamin C und Vitamin E; Antibiotika, wie z.B. Pimaricin und Tetracyclin; Lokalanästhetika, wie z.B. Lidocain; und Antipsoriasismittel, wie z.B. Tacalcitol; Mittel gegen atopische Dermatitis, wie z.B. Tacrolimushydrat; und Desinfektionsmittel, wie z.B. Povidon-Iod.
  • Gegebenenfalls kann in der vorliegenden Erfindung ein Trennelement verwendet werden, um die Salbenoberflächen zu schützen, während die Salbenpflaster gelagert werden. Das Trennelement kann aus jedwedem Material sein und jedwede Form aufweisen, mit der Maßgabe, dass es beim Gebrauch leicht von dem Salbenpflaster abgelöst werden kann und eine Migration der Salbe zu dem Trennelement verhindern kann. Bevorzugte Beispiele für das Trennelement umfassen eine Folie, einen Stoff, ein Gestrick, ein Faservlies und Papier, die aus Polyester, Polyolefin, Polyurethan oder Cellulose hergestellt sind und deren Oberflächen mit einem Trennmittel, wie z.B. einem Fluorharz oder Silikonharz, behandelt worden sind.
  • Es ist bevorzugt, dass das Trennelement beim Gebrauch leicht von dem Salbenpflaster abgelöst werden kann. Vorzugsweise kann das Trennelement von dem Salbenpflaster mit einer Ablösekraft von 50 g/cm oder weniger, mehr bevorzugt von 30 g/cm oder weniger, in einem 180°-Ablösetest abgelöst werden.
  • Das Trennelement kann jedwede Dicke aufweisen, so lange sie nicht die Handhabung des Salbenpflasters behindert. Das Trennelement weist eine bevorzugte Dicke von 10 μm bis 2000 μm auf.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachstehend weiter detailliert unter Bezugnahme auf Beispiele beschrieben.
  • Beispiele
  • In den Beispielen stellen „Teile" und % Gewichtsteile bzw. Gew.-% dar. Der 50 % Modul wurde durch Messen der Last pro Einheitsbreite einer Probe bestimmt, wenn die Probe um 50 % ihrer Länge mit einer Geschwindigkeit von 100 %/min auf einem Zugtestgerät gestreckt wurde. Die Wasserdampfdurchlässigkeit wurde durch Anordnen von Calciumchlorid in einer Wägeflasche, Bedecken des Oberteils der Flasche mit der Probe, Belassen der bedeckten Flasche bei 40°C und 90 % relativer Feuchtigkeit und Messen der Gewichtszunahmen pro Zeiteinheit und pro Einheitsfläche der Probe bestimmt.
  • Beispiel 1
  • 15 g einer 5 Gew.-%igen Acetylacetonlösung von Tris(2,4-pentandionato)aluminium wurden 200 g einer 20 Gew.-%igen Ethylacetatlösung eines Vinylacetat-Copolymers zugesetzt, das aus 70 Gew.-% Vinylacetat, 27,5 Gew.-% 2-Ethylhexylacrylat und 2,5 Gew.-% Acrylsäure zusammengesetzt war. Die resultierende Lösung wurde derart aufgebracht, dass eine Foliendicke von 10 μm erhalten wurde, um eine vernetzte Vinylacetat-Copolymerfolie zu erhalten. Die Folie weist einen 50 % Modul von 112 g/cm und eine Wasserdampfdurchlässigkeit von 2510 g/m2/Tag auf. Diese Folie wurde als Träger verwendet und eine Oberfläche der Folie wurde dann mit einer Salbe, die aus 95 Gew.-% weißer Vaseline und 5 Gew.-% flüssigem Paraffin zusammengesetzt war, mit einer Beschichtungsmenge von 1,5 mg/cm2 beschichtet. Dadurch wurde ein Salbenpflaster erhalten. Wenn die Salbenpflaster auf die Unterarme von Personen (n = 3) aufgebracht wurden, wurde keine Übertragung der Salbe an eine andere Stelle festgestellt und es trat kein signifikant unangenehmes Gefühl auf. Es wurden auch keine Migration der Salbenkomponente zu dem Träger und keine Veränderung des 50 % Moduls des Trägers festgestellt.
  • Beispiel 2 (Referenz)
  • Ein Salbenpflaster wurde in der gleichen Weise wie im Beispiel 1 erhalten, jedoch wurde als Träger eine Polyesterelastomerfolie verwendet, die eine Foliendicke von 14 μm, einen 50 Modul von 74 g/cm und eine Wasserdampfdurchlässigkeit von 1260 g/m2/Tag aufwies und harte Segmente, die aus Polybutylenphthalat ausgebildet waren, und weiche Segmente, die aus Triethylenglykol ausgebildet waren, umfasste. Wenn die Salbenpflaster auf die Unterarme von Personen (n = 3) aufgebracht wurden, wurde keine Übertragung der Salbe an eine andere Stelle festgestellt und es trat kein signifikant unangenehmes Gefühl auf. Es wurden auch keine Migration der Salbenkomponente zu dem Träger und keine Veränderung des 50 Moduls des Trägers festgestellt.
  • Beispiel 3
  • Unter Verwendung eines klebrigen Acrylmittels wurde ein Stück eines Faservlieses, das aus einem Polyesterelastomer mit einem Basisgewicht (METSUKE) von 35 g ausgebildet war, auf eine Oberfläche der vernetzten Vinylacetat-Copolymerfolie von Beispiel 1 gelegt, um einen Träger zu erhalten. Die Folie weist einen 50 % Modul von 130 g/cm und eine Wasserdampfdurchlässigkeit von 2370 g/m2/Tag auf. Der Träger wurde dann mit der Salbe auf dessen Faservliesoberfläche mit einer Beschichtungsmenge von 2 mg/cm2 beschichtet und auf eine Größe von 50 cm2 zugeschnitten, um ein Salbenpflaster zu erhalten. Wenn die Salbenpflaster auf die Unterarme von Personen (n = 3) aufgebracht wurden, wurde keine Übertragung der Salbe an eine andere Stelle festgestellt und es trat kein signifikant unangenehmes Gefühl auf. Es wurden auch keine Migration der Salbenkomponente zu dem Träger und keine Veränderung des 50 % Moduls des Trägers festgestellt.
  • Beispiel 4
  • Die vernetzte Vinylacetatfolie von Beispiel 1 wurde auf eine Größe von 70 cm2 zugeschnitten und ein klebriges Acrylmittel, das 2-Ethylhexylacrylat als eine Hauptkomponente enthielt, wurde auf den Umfangsbereich der Folie so aufgebracht, dass 40 % der Fläche des Trägers bedeckt wurden. Die Salbe wurde dann auf den Trägerabschnitt in einer Menge von 1,5 mg/cm2 aufgebracht, um Salbenpflaster zu erhalten. Wenn die Salbenpflaster auf die Unterarme von Personen (n = 3) aufgebracht wurden, wurde keine Übertragung der Salbe an eine andere Stelle festgestellt und es trat kein signifikant unangenehmes Gefühl auf. Es wurden auch keine Migration der Salbenkomponente zu dem Träger und keine Veränderung des 50 % Moduls des Trägers festgestellt.
  • Beispiel 5
  • Der Träger von Beispiel 4 mit der Schicht aus dem klebrigen Mittel wurde als Salbenapplikator verwendet. Wenn die Salbenapplikatoren auf die Ellbogen von Personen (n = 3) aufgebracht wurden, auf die eine geeignete Menge einer Salbe aufgebracht worden ist, wurde keine Übertragung der Salbe an eine andere Stelle festgestellt und es trat kein signifikant unangenehmes Gefühl auf. Ferner wurden auch keine Migration der Salbenkomponente zu dem Träger und keine Veränderung des 50 % Moduls des Trägers festgestellt.
  • Referenzbeispiel 1
  • Als therapeutisches Mittel wurde eine Salbe, die 5 % Aciclovir (Produktbezeichnung Zovirax-Salbe) enthielt, auf den Träger von Beispiel 1 mit einer Beschichtungsmenge von 11 mg/cm2 aufgebracht, um ein Salbenpflaster zu erhalten. Das Salbenpflaster wurde auf die Größe von 15 mmF zugeschnitten, um als Probe für den Arzneistofffreisetzungstest zu dienen. Ein Stück Schweinehaut (Produktbezeichnung ALLOASK (Wundabdeckungsmaterial)) wurde auf einer vertikalen Diffusionszelle angeordnet und die Probe wurde auf eine Donorseite der vertikalen Diffusionszelle aufgebracht. Eine Akzeptorseite wurde mit 20 ml Wasser gefüllt. Die Diffusionszelle wurde dann in einer thermostatisierten Kammer angeordnet, die bei 37°C gehalten wurde, und Proben wurden nach 5, 10 und 20 min entnommen, während die Akzeptorlösung unter Verwendung eines Magnetrührers gerührt wurde. Die Konzentration des therapeutischen Mittels wurde für jede Probe mittels Flüssigkeitschromatographie gemessen, um das Arzneistofffreisetzungsvermögen zu bestimmen. Als Kontrolle wurde die gleiche Salbenmenge, wie sie in dem Salbenpflaster verwendet wurde, direkt auf ein anderes Stück Schweinehaut, das auf der Diffusionszelle angeordnet war, auf die gleiche Fläche, wie sie durch das Salbenpflaster bedeckt wurde, aufgebracht. Wie es in der 1 gezeigt ist, wurde bezüglich des Vermögens des Salbenpflasters, den Arzneistoff freizusetzen, keine signifikante Verminderung festgestellt, und das Salbenpflaster zeigte ein Arzneistofffreisetzungsvermögen, das mit demjenigen der Salbe vergleichbar war.
  • Wie es vorstehend beschrieben worden ist, wurde durch die Verwendung des Salbenpflasters gemäß Anspruch 1 oder durch die Verwendung des Salbenapplikators gemäß Anspruch 6 eine Übertragung der Salbe an eine andere Stelle und auch die Verminderung des Arzneistofffreisetzungsvermögens und ein unangenehmes Gefühl, das Anwender beim Aufbringen des Salbenpflasters/Salbenapplikators auf die Haut empfinden, verhindert.

Claims (8)

  1. Salbenpflaster, im Wesentlichen bestehend aus einem Träger, einer Salbe und gegebenenfalls einem Trennelement, wobei die Salbe auf eine Oberfläche des Trägers in einer Menge von 0,1 mg bis 200 mg pro 1 cm2 des Trägers beschichtet ist, und der Träger eine Dicke von 1 μm bis 2000 μm und einen 50 % Modul von 5 g/cm bis 600 g/cm, eine Wasserdampfdurchlässigkeit von 100 g/m2/24 Std. oder mehr aufweist und aus einem Copolymer von Vinylacetat und Acrylsäure zusammengesetzt ist, wobei das Copolymer durch das Copolymerisieren eines Vinylacetats, eines Alkylesters einer (Meth)acrylsäure, wobei das Alkyl durchschnittlich 4 bis 14 Kohlenstoffatome aufweist, und einer (Meth)acrylsäure in Mengen von 0 bis 90 Gew.-%, 10 bis 97 Gew.-% bzw. 0 bis 15 Gew.-% erhalten ist und das Copolymer vernetzt ist.
  2. Salbenpflaster nach Anspruch 1, wobei der Träger mit Gewebe überzogen ist.
  3. Salbenpflaster nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Träger keine Migration von Salbe erlaubt.
  4. Salbenpflaster nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Träger eine Haftschicht beinhaltet, die auf der salbenbeschichteten Oberfläche des Trägers angeordnet ist, damit das Salbenpflaster an Haut haften kann.
  5. Salbenpflaster nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Salbenpflaster auf sich selbst gefaltet ist, damit die salbenbeschichtete Oberfläche mit sich selbst in Kontakt steht.
  6. Salbenapplikator, im Wesentlichen bestehend aus einem Träger und einer Haftschicht, die auf einer Oberfläche des Trägers angeordnet ist, damit der Salbenapplikator an Haut haften kann, wobei der Träger eine Dicke von 1 μm bis 2000 μm, einen 50 % Modul von 5 g/cm bis 600 g/cm, eine Wasserdampfdurchlässigkeit von 100 g/m2/24 Std. oder mehr aufweist und aus einem Copolymer eines Vinylacetats und einer Acrylsäure zusammengesetzt ist, wobei das Copolymer durch das Copolymerisieren eines Vinylacetats, eines Alkylesters einer (Meth)acrylsäure, wobei das Alkyl durchschnittlich 4 bis 14 Kohlenstoffatome aufweist, und einer (Meth)acrylsäure in Mengen von 0 bis 90 Gew.-%, 10 bis 97 Gew.-% bzw. 0 bis 15 Gew.-% erhalten ist und das Copolymer vernetzt ist.
  7. Salbenapplikator nach Anspruch 6, wobei der Träger mit Gewebe überzogen ist.
  8. Salbenapplikator nach Anspruch 6 oder 7, wobei der Träger keine Migration von Salbe erlaubt.
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