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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Wegwerfwindel zum Aufnehmen
und Zurückhalten
von darauf gelangenden Ausscheidungen.
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Eine
offene Wegwerfwindel ist allgemein bekannt und umfasst eine flüssigkeitsdurchlässige obere
Lage, eine flüssigkeitsundurchlässige Rücklage und
einen zwischen diesen Lagen angeordneten flüssigkeitsabsorbierenden Kern,
so dass ein vorderer Taillenbereich, ein hinterer Taillenbereich
und ein zwischen diesen Taillenbereichen verlaufender Schrittbereich
definiert werden. Ein Paar von Endklappen verläuft in Längsrichtung von einander in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Enden des Kerns, die in dem vorderen und dem hinteren Taillenbereich
liegen.
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Ein
zu einer Taillenöffnung
gehörendes
elastisches Element, das in Querrichtung dehnbar ist, ist unter
Spannung zumindest in dem hinteren Taillenbereich an der Endklappe
befestigt. Elastische Elemente, die zu Beinöffnungen gehören, entlang
derer sie dehnbar sind, sind unter Spannung an den jeweiligen Seitenklappen
befestigt. Der Kern besteht aus einer Mischung von Fluff-Zellstoff,
hoch absorbierenden Polymerpartikeln und thermoplastischen Kunstharzfasern,
die zu einer gewünschten
Dicke zusammengepresst sind. Mit einem solchen Aufbau weist der
Kern eine höhere
Steifigkeit als die obere Lage und die Rücklage auf. Eine solche Windel
ist zum Beispiel aus den japanischen Patent-Offenlegungsschriften
1996-154973A, 1996-317950A und 1996-322876A bekannt.
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Die
Endklappen weisen im Allgemeinen eine geringere Steifigkeit auf
als der Bereich der Windel mit dem Kern, so dass das Zusammenziehen
des zu der Taillenöffnung
gehörenden
elastischen Elements die Bildung zahlreicher Falten über im Wesentlichen den
gesamten Bereich der Endklappen verursachen kann und/oder die Bewegung
des Körpers
des Windelträgers
die Endklappen verformen kann, die wiederum teilweise mit Falten
gebildet sind. Die Bereiche der Endklappen, die mit Falten gebildet
sind, können
sich leicht von der Haut des Trägers
lösen. Dadurch
entsteht ein unerwünschter
Zwischenraum zur Haut des Trägers,
und die mit Falten gebildeten Bereiche der Endklappen können ein
Auslaufen von Ausscheidungen durch diesen Zwischenraum zur Außenseite
der Windel hin verursachen.
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Eine
Windel nach dem Stand der Technik mit einem Taillengurtstreifen
ist aus
GB 2216774 bekannt.
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Ziel
der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung einer dahingehend
verbesserten Wegwerfwindel, dass eine Endklappe beständig gegen Schrumpfung
ist und dass keine Gefahr besteht, dass ein Zwischenraum zwischen
der Haut eines Trägers
und der Endklappe entsteht.
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Nach
der vorliegenden Erfindung wird eine Wegwerfwindel bereitgestellt,
umfassend eine flüssigkeitsdurchlässige obere
Lage, eine flüssigkeitsundurchlässige Rücklage und
einen zwischen diesen Lagen angeordneten flüssigkeitsabsorbierenden Kern,
so dass ein vorderer Taillenbereich, ein hinterer Taillenbereich
und ein zwischen diesen Taillenbereichen verlaufender Schrittbereich
definiert werden, sowie ein Paar von Endklappen, die in einer Längsrichtung
der Windel von einander in Längsrichtung gegenüberliegenden
Enden des Kerns, die in dem vorderen und dem hinteren Taillenbereich
liegen, nach außen
verlaufen, wobei die Wegwerfwindel ferner ein plattenartiges Element
aufweist, das flexibel ist und zumindest in einem hinteren Taillenbereich
an einer Endklappe angebracht ist, um in eine Querrichtung zu verlaufen,
sowie eine höhere
Steifigkeit als die Endklappe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass
das plattenartige Element im Wesentlichen nicht dehnbar ist und
ein zu einer Taillenöffnung
gehörendes
elastisches Element vorgesehen ist, wobei das elastische Element
in der Querrichtung dehnbar ist und zumindest in dem hinteren Taillenbereich
unter Spannung an der Endklappe befestigt ist, wobei das plattenartige
Element zwischen dem Ende des Kerns und dem zu der Taillenöffnung gehörenden elastischen
Element liegt.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist das plattenartige Element einander
in Querrichtung gegenüberliegende
Seitenabschnitte und einen zwischen den einander in Querrichtung
gegenüberliegenden Seitenabschnitten
verlaufenden Zwischenabschnitt auf, wobei eine Innenfläche des
plattenartigen Elements, die der Haut des Trägers zugewandt ist, von den
einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenabschnitten
zum Zwischenabschnitt hin gekrümmt
ist, um kreisförmige
Bögen zu
beschreiben, die von der Haut des Trägers weit weg führen.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der Zwischenabschnitt des plattenartigen
Elements so geformt, dass er zur Haut des Trägers hin konvex ist.
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Nach
noch einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist das plattenartige Element aus schäumbarem Polyethylen hergestellt
und weist eine nach Gurleys Steifigkeitstest gemessene Steifigkeit
von ungefähr
0,5 mN·cm bis
150 mN·cm
auf.
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1 zeigt
eine Aufsicht mit einer Windel im Teilschnitt, gesehen von der Seite
der oberen Lage.
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht der Windel im Teilschnitt, wobei deren
vorderer und hinterer Taillenbereich miteinander verbunden sind,
um am Körper
eines Trägers
angelegt zu werden.
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3 zeigt
eine Schnittansicht entlang einer Linie A-A in 1.
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4 zeigt
eine Schnittansicht entlang einer Linie B-B in 2.
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5 zeigt
eine Schnittansicht entlang einer Linie C-C in 2.
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6 zeigt
eine Ansicht ähnlich
wie 1 mit einer Windel im Teilschnitt nach einer alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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7 zeigt
eine Schnittansicht entlang einer Linie D-D in 6.
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Die
Einzelheiten einer Wegwerfwindel nach der vorliegenden Erfindung
werden aus der nachstehenden Beschreibung der offenen Windel unter
Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen besser verständlich.
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1 zeigt
eine Aufsicht mit einer auseinandergefalteten Windel 1A im
Teilschnitt, gesehen von einer oberen Lage 2, 2 zeigt
eine perspektivische Ansicht der zum Anlegen am Körper eines
Trägers
zusammengelegten Windel 1A im Teilschnitt, und 3 zeigt
eine Schnittansicht entlang einer Linie A-A in 1.
In 1 ist eine Längsrichtung durch
einen Pfeil Y angegeben, und eine Querrichtung ist durch einen Pfeil
X angegeben. Im Hinblick auf die nachstehende Beschreibung des plattenartigen
Elements 6 ist zu beachten, dass dessen der Haut des Trägers zugewandte
Fläche
als Innenfläche 6a und
dessen nicht der Haut des Trägers
zugewandte Fläche
als Außenfläche 6b bezeichnet
werden.
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Die
Windel 1A umfasst im Wesentlichen eine flüssigkeitsdurchlässige obere
Lage 2, eine flüssigkeitsundurchlässige Rücklage 3,
die wiederum eine Verbundlage aufweist, bestehend aus einer Kunststofffolie 3d,
laminiert mit einem hydrophoben Faservlies 3c, und einen
flüssigkeitsabsorbierenden Kern 4,
der zwischen der oberen Lage 2 und der Rücklage 3 angeordnet
ist und vollständig
mit einer Diffusionslage 5 wie zum Beispiel Tissue-Papier
bedeckt ist. Der Kern 4 ist mit der oberen Lage 2 und
der Rücklage 3 mit
der Diffusionslage 5 dazwischen verbunden. Die Windel 1A umfasst
weiter ein plattenartiges Element 6, das flexibel und im
Wesentlichen nicht dehnbar ist, und im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Durchleckbegrenzungsmanschetten 7.
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Die
Windel 1A weist einen vorderen Taillenbereich 20,
einen hinteren Taillenbereich 22 und einen zwischen diesem
vorderen und hinteren Taillenbereich 20 und 22 verlaufenden
Schrittbereich 21 auf. Ein Paar von Endklappen 8 verläuft in der
Längsrichtung
von einander in Längsrichtung
gegenüberliegenden
Enden 4a des Kerns 4, die in dem vorderen und
dem hinteren Taillenbereich 20 bzw. 22 liegen,
nach außen,
und ein Paar von Seitenklappen 9 verläuft in der Querrichtung von
einander in Querrichtung gegenüberliegenden
Seitenkanten 4b des Kerns 4 nach außen. Im
Schrittbereich 21 sind die Seitenklappen 9 nach
innen zur Windel 1A in der Querrichtung gekrümmt, um
jeweils kreisförmige
Bögen zu
beschreiben. Jede der Endklappen 8 ist durch einander in
Längsrichtung
gegenüberliegende
Endabschnitte 2a und 3a der oberen Lage 2 und
der Rücklage 3 gebildet,
und jede der Seitenklappen 9 ist durch einander in Querrichtung
gegenüberliegende Seitenkantenabschnitte 2b und 3b der
oberen Lage 2 und der Rücklage 3 und
die äußersten
Seitenabschnitte der jeweiligen Durchleckbegrenzungsmanschetten 7 gebildet.
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Die
Endklappe 8 des hinteren Taillenbereichs 22 ist
mit einem zu einer Taillenöffnung
gehörenden
elastischen Element 10 versehen, das mehrere elastische
Elemente umfasst, die in Querrichtung dehnbar sind und unter Spannung
an dieser Endklappe 8 befestigt sind. Im Schrittbereich 21 sind die
Seitenklappen 9 mit zu Beinöffnungen gehörenden elastischen
Elementen 11 versehen, die mehrere elastische Elemente
umfassen, die dehnbar sind und unter Spannung an der jeweiligen
Seitenklappe 9 befestigt sind.
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Das
plattenartige Element 6 hat im Wesentlichen die Form eines
planaren Rechtecks, das in Querrichtung länger ist, und weist die Innen-
und Außenflächen 6a und 6b auf.
Das plattenartige Element 6 liegt zwischen dem Ende 4a des
Kerns 4 und dem zu der Taillenöffnung gehörendem elastischen Element 10,
so dass es entlang der Endklappe 8 des hinteren Taillenbereichs 22 in
Querrichtung verläuft.
Das plattenartige Element 6 ist zwischen der oberen Lage 2 und
der Rücklage 3 angeordnet
und an diesen Lagen 2 und 3 in einem Zustand befestigt,
der frei von der Zusammenziehwirkung der elastischen Elemente in
Längsrichtung
sowie in Querrichtung ist, wie am besten in 1 zu sehen.
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Das
plattenartige Element 6 weist einander in Querrichtung
gegenüberliegende
Seitenabschnitte 6c, die neben den jeweiligen Seitenklappen 9 liegen, und
einen zwischen diesen Seitenabschnitten 6c verlaufenden
Zwischenabschnitt 6d auf. Das plattenartige Element 6 ist
aus schäumbarem
Polyethylen hergestellt und weist eine höhere Steifigkeit auf als die Endklappen.
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Die
Durchleckbegrenzungsmanschetten 7 sind auf den jeweiligen
Seitenklappen 9 vorgesehen und verlaufen in Längsrichtung.
Diese Durchleckbegrenzungsmanschetten 7 weisen jeweils
feste Seitenkantenabschnitte 7a, die in Längsrichtung
in der Nähe
der Seitenkanten 4b des Kerns 4 verlaufen, freie
Seitenkantenabschnitte 7b, die normalerweise vorgespannt
sind, um sich auf der oberen Lage 2 zu erheben, und feste
Endabschnitte 7c auf, die nach innen zur Windel 1A hin
in Querrichtung zusammengefaltet sind. Die Durchleckbegrenzungsmanschetten 7 weisen
ferner äußerste Seitenabschnitte 7d auf,
die nach außen über die
festen Seitenkantenabschnitte 7a hinaus in Querrichtung
der Windel 1A verlaufen. Die festen Seitenkantenabschnitte 7a sind
mit dem Seitenkantenabschnitt 2b der oberen Lage 2 verbunden,
der die jeweiligen Seitenklappen 9 bildet. Die festen Endabschnitte 7c sind
mit dem Endabschnitt 2a der oberen Lage 2 verbunden,
der die jeweiligen Endklappen 8 bildet. Elastische Elemente 12,
die in Längsrichtung
dehnbar sind, sind unter Spannung an den freien Seitenkantenabschnitten 7b befestigt
und mit Teilen der jeweiligen freien Seitenkantenabschnitte 7b bedeckt.
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Die
Seitenklappe 9 des hinteren Taillenbereichs 22 ist
mit einem Paar von Klebebefestigungselementen 13 versehen,
die nach innen in Querrichtung verlaufen. Die Klebebefesti gungselemente 13 weisen
jeweils proximale Endabschnitte 13a auf, die zwischen den
Seitenkantenabschnitten 3b der Rücklage 3 und den äußersten
Seitenabschnitten der jeweiligen Durchleckbegrenzungsmanschetten 7 angeordnet
und mit diesen Lagen 3 und 7 verbunden sind. Freie
Endabschnitte 13b der jeweiligen Klebebefestigungselemente 13 sind
mit druckempfindlichem Kleber 15 beschichtet. Diese freien
Endabschnitte 13b der Klebebefestigungselemente 13 werden
ablösbar
auf Abziehfolienstreifen 16 befestigt, die aus Kunststoffmaterial
bestehen und mit druckempfindlichem Kleber 15 mit den äußersten Seitenkantenabschnitten 7d der
jeweiligen Durchleckbegrenzungsmanschetten 7 verbunden
sind. Der vordere Taillenbereich 20 ist mit einem rechteckigen Aufnahmestreifen 14 aus
einer Kunststofffolie versehen. Dieser Aufnahmestreifen 14 dient
als Anbringungsbereich für
die Klebebefestigungselemente 13.
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Zum
Anziehen der Windel 1A werden die Seitenklappen 9 im
hinteren Taillenbereich 22 auf die äußeren Seiten der jeweiligen
Seitenklappen 9 im vorderen Taillenbereich 20 gelegt,
und die freien Endabschnitte 13b der Klebebefestigungselemente 13 werden
mit druckempfindlichem Kleber 15 auf dem Aufnahmestreifen 14 befestigt,
um den vorderen Taillenbereich 20 mit dem hinteren Taillenbereich 22 zu verbinden.
Das plattenartige Element 6 ist flexibel und krümmt sich,
um sich einer Taillenlinie des Trägers anzupassen, wenn die Windel 1A getragen
wird.
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Wenn
der vordere und der hintere Taillenbereich 20 und 22 miteinander
verbunden sind, definiert die Windel 1A eine Taillenöffnung 17 und
ein Paar von Beinöffnungen,
wie in 2 gezeigt. Die Windel 1A krümmt sich
in Längsrichtung
mit der oberen Lage 2 nach innen, und die freien Seitenkantenabschnitte 7b der
jeweiligen Durchleckbegrenzungsmanschetten 7 erheben sich
auf der oberen Lage 2, wenn sich die elastischen Elemente 12 zusammenziehen.
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Bei
der Windel 1A nach der vorliegenden Erfindung ist das plattenartige
Element 6 mit einer höheren
Steifigkeit als die Endklappe 8 an dieser Endklappe 8 befestigt,
so dass die Bewegung der Endklappe 8 durch das plattenartige
Element 6 begrenzt werden kann. Auch wenn das Zusammenziehen
des zu der Taillenöffnung
gehörenden
elastischen Elements 10 dazu neigt, ein Schrumpfen der
Endklappe 8 zu bewirken, und/oder wenn die Bewegung des Trägers der
Windel 1A dazu neigt, die Endklappe 8 zu verformen,
wird ein solches Verhalten der Endklappe 8 durch das plattenartige
Element 6 eingeschränkt.
Auf diese Weise verringert oder beseitigt die Windel 1A nach
der vorliegenden Erfindung die Möglichkeit,
dass die Endklappe 8 kleiner wird und ein Zwischenraum
zwischen einem Bereich Z der Endklappe 8, in dem das plattenartige
Element 6 daran befestigt ist (wie durch eine gestrichelte
Linie gezeigt), und der Haut des Trägers entstehen kann.
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Das
plattenartige Element 6 weist vorzugsweise eine Steifigkeit
von ungefähr
0,5 mN·cm
bis 150 mN·cm
auf, gemessen nach Gurleys Steifigkeitstest. Ist die Steifigkeit
des plattenartigen Elements 6 niedriger als etwa 0,5 mN·cm, wäre es dem
plattenartigen Element 6 nicht möglich, die Möglichkeit
des Schrumpfens und/oder der Verformung der Endklappe 8 zu
begrenzen. Beträgt
die Steifigkeit des plattenartigen Elements 6 mehr als
etwa 150 mN·cm,
würde der
Bereich Z der Endklappe 8 eine zu hohe Steifigkeit aufweisen,
wodurch für
den Träger
der Windel 1A ein unangenehmes Gefühl entsteht.
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Die
Endklappen 8 und die Seitenklappen 9 weisen vorzugsweise
eine Steifigkeit von ungefähr 0,2
mN·cm
bis 1,0 mN·cm
auf, um eine gewünschte Flexibilität dieser
Klappen 8 und 9 aufrechtzuerhalten. Diese Steifigkeitswerte
wurden nach der japanischen Industrienorm JIS L 1096 (6.20.1) gemessen.
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4 zeigt
eine Schnittansicht entlang einer Linie B-B in 2,
und 5 zeigt eine Schnittansicht entlang einer Linie
C-C in 2. Wie in 4 gezeigt,
ist die Endklappe 8 durch die Endabschnitte 2a und 3a der oberen
Lage 2 und der Rücklage 3 gebildet,
die nach außen über das
Längsende 4a des Kerns 4 in
Längsrichtung
hinaus verlaufen und aufeinandergelegt und miteinander verbunden
sind. Das zu der Taillenöffnung
gehörende
elastische Element 10 ist zwischen diesen Endabschnitten 2a und 3a angeordnet
und mit diesen Endabschnitten 2a und 3a verbunden.
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In
den Seitenklappen 9 verlaufen die Seitenkantenabschnitte 2b der
oberen Lage 2, die nach außen etwas über die Seitenkanten 4b des
Kerns 4 in Querrichtung hinaus verlaufen, und die Seitenkantenabschnitte 3b der
Rücklage 3 sowie
die äußersten Seitenkantenabschnitte 7d der
Durchleckbegrenzungsmanschetten 7 weiter nach außen über die
Seitenkantenabschnitte 2b der oberen Lage 2 hinaus. Die
Seitenkantenabschnitte 2b sind zwischen den Seitenkantenabschnitten 3b und
den äußersten
Seitenkantenabschnitten 7d angeordnet und mit diesen Seitenkantenabschnitten 3b und
den äußersten
Seitenkantenabschnitten 7d verbunden. Die Seitenkantenabschnitte 3b und
die äußersten
Seitenkantenabschnitte 7d sind aufeinandergelegt und miteinander verbunden.
Die zu den Beinöffnungen
gehörenden elastischen
Elemente 11 sind zwischen den Seitenkantenabschnitten 3b und
den äußersten
Seitenkantenabschnitten 7d der jeweiligen Durchleckbegrenzungsmanschetten 7 angeordnet
und mit diesen Seitenkantenabschnitten 3b und den äußersten
Seitenkantenabschnitten 7d verbunden.
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6 zeigt
eine Ansicht ähnlich
wie 1, jedoch mit einer Wegwerfwindel 1B nach
einer alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, und 7 zeigt
eine Schnittansicht entlang einer Linie D-D in 6.
Die in 6 gezeigte Windel 1B unterscheidet sich
von der in 1 gezeigten Windel 1A in
ihrem Aufbau wie folgt. Die Innenfläche 6a des plattenartigen
Elements 6 krümmt
sich von der Haut des Trägers
weg, um kreisförmigen
Bögen zwischen
ihren in Querrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten 6c und
dem Zwischenabschnitt 6d zu beschreiben, der sich wiederum
konvex zur Haut des Trägers
hin krümmt.
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Wenn
die Windel 1B getragen wird, folgen die einander in Querrichtung
gegenüberliegenden Endabschnitte 6c des
plattenartigen Elements 6 Aufbauchungen am Rücken des
Trägers
in der Darmbeingegend, und der Zwischenabschnitt 6d des plattenartigen
Elements 6 folgt einer Vertiefung am Rücken des Trägers in der Lendengegend. Folglich kommt
die Innenfläche 6a des
plattenartigen Elements 6 in engen Kontakt mit der Haut
des Trägers.
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Auch
bei dieser Windel 1B begrenzt das plattenartige Element 6 die
Möglichkeit,
dass die Endklappe 8 aufgrund des Zusammenziehens des zu
der Taillenöffnung
gehörenden
elastischen Elements 10 schrumpft und/oder dass die Endklappe 8 aufgrund der
Bewegung des Trägers
verformt werden könnte. Auf
diese Weise wird die Möglichkeit
verringert, dass die Endklappe 8 kleiner werden könnte, und
die Gefahr, dass ein Zwischenraum zwischen dem Bereich Z der Endklappe 8 und
der Haut des Trägers
entstehen könnte,
wird beseitigt.
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Die
obere Lage 2 kann aus einem hydrophilen Faservlies oder
einer porösen
Kunststofffolie gebildet sein. Die Rücklage 3 kann aus
einem hydrophoben Faservlies oder einer flüssigkeitsundurchlässigen Kunststofffolie
gebildet sein. Die Durchleckbegrenzungsmanschetten 7 können aus
einem hydrophoben Faservlies gebildet sein.
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Es
ist auch möglich,
die Rücklage 3 und
die Durchleckbegrenzungsmanschetten 7 mit einem Verbundvlies
zu bilden, das aus einem Schmelzblas-Faservlies mit einer hohen
Wasserfestigkeit und zwei Lagen Spinn-Faservlies mit hoher Festigkeit
und Flexibilität
besteht.
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Das
Vlies kann aus einer Gruppe mit unter anderem Spunlaced-Vlies, Nadelvlies,
Schmelzblasvlies, Thermovlies, Spinnvlies, chemisch gebundenem Vlies
und Luftblasvlies ausgewählt
werden. Die Komponentenfasern für
das Vlies können
aus einer Gruppe mit unter anderem Polyolefin-, Polyester- und Polyamidfasern
und Verbundfasern vom Kern- Mantel-
oder Seite-an-Seite-Typ aus Polyethylen/Polypropylen oder Polyethylen/Polyester
ausgewählt
werden.
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Der
Kern 4 ist aus einer Mischung von Fluff-Zellstoff, hoch
absorbierenden Polymerpartikeln und thermoplastischen Kunstharzfasern
gebildet, die zu einer gewünschten
Dicke zusammengepresst sind. Das hoch absorbierende Polymer kann
aus einer Gruppe mit unter anderem Polymer auf Stärke- und
Zellulosebasis und synthetischem Polymer ausgewählt werden.
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Es
ist auch möglich,
das plattenartige Element 6 an der Endklappe 8 im
vorderen Taillenbereich 20 zu befestigen. Das plattenartige
Element 6 kann nicht nur aus einer formbaren Polyethylenlage gebildet
sein, sondern auch aus einer flexiblen und im Wesentlichen nicht
dehnbaren Kunststofflage oder einer mattenartigen Lage aus mehreren
nicht dehnbaren Faservliesschichten. Das plattenartige Element 6 ist
nicht auf eine rechteckige Form beschränkt und kann wahlweise eine
andere Form wie etwa eine in Querrichtung längere Ellipse oder ein Trapez
aufweisen.
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Zum
Verbinden der oberen Lage 2 und der Rücklage 3 miteinander,
zum Befestigen des plattenartigen Elements 6 und der Durchleckbegrenzungsmanschetten 7,
zum Verbinden des Kerns 4 und zum Anbringen der elastischen
Elemente 10, 11 und 12 kann ein Schmelzkleber
oder ein Thermoschweißverfahren
wie zum Beispiel Heißsiegeln
oder Ultraschallschweißen
verwendet werden.
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Die
vorliegende Erfindung ist zusätzlich
zu der offenen Windel 1A und 1B auch für Höschenwindeln
geeignet, deren vordere und hintere Taillenbereiche zuvor miteinander
verbunden werden.
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Die
Wegwerfwindel nach der vorliegenden Erfindung ist vor allem durch
das plattenartige Element gekennzeichnet, das zumindest im hinteren Taillenbereich
an der Endklappe befestigt ist und in Querrichtung verläuft. Dieses
plattenartige Element dient zur Beschränkung oder Beseitigung der
Gefahr, dass die Endklappe aufgrund des Zusammenziehens des zu der
Taillenöffnung
gehörenden
elastischen Elements schrumpfen könnte und dass sich die Endklappe
aufgrund der Bewegung des Trägers
verformen könnte.
Auf diese Weise kann die Möglichkeit, dass
die Endklappe schrumpfen könnte,
verringert werden, und die Befürchtung,
dass ein Zwischenraum zwischen dem Bereich der Endklappe, in dem das
plattenartige Element an der Endklappe befestigt ist, und der Haut
des Trägers
entstehen könnte,
wird beseitigt.
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Im
Falle der Ausführungsform,
bei der sich die Innenfläche
des plattenartigen Elements von der Haut des Trägers weg krümmt, um kreisförmige Bögen zwischen
ihren einander in Querrichtung gegenüberliegenden Endabschnitten
und dem Zwischenabschnitt zu beschreiben, der sich wiederum konvex zur
Haut des Trägers
hin krümmt,
werden nicht nur das Schrumpfen und Verformen der Endklappe durch das
plattenartige Element begrenzt, sondern auch die Anpassung des plattenartigen
Elements an die Haut des Trägers
kann im Vergleich zu dem Fall, bei dem die Innenfläche des
plattenartigen Elements im Wesentlichen flach ist, verbessert werden.
Dies liegt daran, dass die Innenfläche des plattenartigen Elements
sehr gut der Kontur der Taillenlinie am Rücken des Trägers folgt.