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DE60122723T2 - Vorrichtung zur transdermalen Abnahme und Verabreichung von einer Substanz beim Patient - Google Patents

Vorrichtung zur transdermalen Abnahme und Verabreichung von einer Substanz beim Patient Download PDF

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DE60122723T2
DE60122723T2 DE60122723T DE60122723T DE60122723T2 DE 60122723 T2 DE60122723 T2 DE 60122723T2 DE 60122723 T DE60122723 T DE 60122723T DE 60122723 T DE60122723 T DE 60122723T DE 60122723 T2 DE60122723 T2 DE 60122723T2
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DE
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skin
skin penetrating
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optionally
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DE60122723T
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English (en)
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G. Kenneth Raleigh POWELL
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Becton Dickinson and Co
Original Assignee
Becton Dickinson and Co
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Publication date
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Publication of DE60122723T2 publication Critical patent/DE60122723T2/de
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Description

  • Erfindungsgebiet
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur transdermalen Entnahme einer Probe von oder Abgabe einer Substanz an einen Patienten. Genauer gesagt bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Entnahme einer Probe von oder Abgabe einer Substanz an aufeinander folgende Patienten unter Verwendung einer Vorrichtung mit einer Vielzahl von Hautdurchdringungsvorrichtungen.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Medikamente und verschiedene pharmazeutische Mittel werden dem Körper durch viele bekannte Methoden zugeführt. Bei einer Methode, die oft zur subkutanen Abgabe angewandt wird, wird eine Nadel oder andere Kanüle verwendet. Die Verwendung einer Kanüle ist eine effektive Methode zur Zuführung eines Medikaments. Jedoch hat der von dem Patienten typischerweise erfahrene Schmerz die Entwicklung alternativer Methoden zur Medikamentenabgabe angespornt.
  • Verschiedene Vorrichtungen wurden zur transdermalen Abgabe einer Substanz an einen Körper und zur Entnahme einer Substanz von einem Körper in einer Weise vorgeschlagen, die für den Patienten weniger schmerzhaft ist. Transdermale Abgabevorrichtungen werden oft verwendet, um eine fortwährende Abgabe der Substanz zu bieten, um eine gewünschte Zuführrate aufrechtzuerhalten. Viele transdermale Zuführvorrichtungen applizieren das Medikament nicht in einer ausreichenden Menge, um effektiv genutzt zu werden. Darüber hinaus können viele Arzneimittel nicht transdermal abgegeben werden, da die Medikamente nicht durch die schützenden Hautschichten gelangen können.
  • Die Haut besteht aus mehreren Schichten, wobei die obere Schicht das Epithel ist. Die äußerste Schicht der Haut ist die stratum corneum, die wohl bekannte Barriereeigenschaften aufweist, um zu verhindern, dass Moleküle und verschiedene Substanzen in den Körper treten und Analyte den Körper verlassen. Die stratum corneum ist eine komplexe Struktur kompakter keratinisierter Zellreste mit einer Dicke von ca. 10–30 Mikrometer. Die stratum corneum bildet eine wasserfeste Membrane zum Schutz des Körpers vor Eingriffen durch verschiedene Substanzen und die Migration verschiedener Verbindungen nach außen. Die natürliche Impermeabilität der stratum corneum verhindert die Verabreichung der meisten Arzneimittel und anderer Substanzen durch die Haut. Zahlreiche Verfahren und Vorrichtungen sind vorgeschlagen worden, um die Permeabiltät der Haut zu verbessern und die Durchdringung der Haut durch verschiedene vom Körper zu verwertende Medikamente zu steigern.
  • Ein Vorrichtungstyp, der in letzter Zeit Aufmerksamkeit gewann, ist die Mikrovorrichtung, die die äußeren Hautschichten weniger schmerzvoll oder unangenehm durchdringen kann, als eine Standardkanüle. Diese Mikrovorrichtungen haben typischerweise Nadeln, die einige bis mehrere hundert Mikrometer lang sind. Die Mikrovorrichtungen zur Abgabe von Medikamenten durch die Haut bilden Mikroporen oder -schnitte durch die stratum corneum. Durch Durchdringen der stratum corneum und Abgabe des Medikaments an die Haut in oder unter die stratum corneum können viele Medikamente in wirksamer Weise verabreicht werden. Die Vorrichtungen zur Durchdringung der stratum corneum umfassen im Allgemeinen eine Vielzahl von mikrometergroßen Nadeln oder Klingen mit einer Länge, um die stratum corneum zu durchdringen, ohne vollständig durch die Epidermis zu passieren. Beispiele solcher Vorrichtungen sind offenbart in US Patent Nr. 5,879,326 nach Godshall et al., US Patent Nr. 5,250,023 nach Lee et al. und WO 97/48440.
  • Die internationale Patentanmeldung Nr. WO-A-97/03718 offenbart ein transcorneales System zur aktiv gesteuerten transcornealen Abgabe eines Medikaments in ein Subjekt, umfassend einen Wirkstoffbehälter und eine mit einer Vielzahl von Mikronadeln oder Mikroklingen versehene Vorrichtung, die im Einsatz geeignet sind die stratum corneum des Subjekts zu durchdringen, wobei die Vorrichtung via eine Liquid befördernde Verbindung mit Behälter verbunden ist und es somit Wirkstoffen ermöglicht wird, von dem Behälter durch kapillare Öffnungen der Mikronadeln oder entlang der Mikroklingen in das Subjekt hinein zu passieren.
  • In Verbindung mit transdermaler Medikamentenabgabe ist es ebenfalls bekannt, gepulstes Laserlicht zu verwenden, um die stratum corneum ohne signifikante Ablation oder Schädigung der darunterliegenden Epidermis abzutragen. Sodann wird ein Medikament auf den abgetragenen Bereich aufgetragen, um durch die Epidermis zu diffundieren.
  • Die Verabreichung von Medikamenten durch die Haut kann gesteigert werden, indem entweder die Permeabilität der Haut erhöht wird oder die Kraft oder Energie, die eingesetzt wird, um das Medikament durch die Haut zu leiten. Ein Beispiel eines Verfahrens zur Verbesserung der Abgabe von Medikamenten durch die Haut ist Iontophorese. Bei der Iontophorese wird im Allgemeinen ein externes elektrisches Feld appliziert, um das Medikament zu ionisieren, wobei die Diffusion des Medikaments durch die Haut erhöht wird. Bei der Iontophorese kann es schwierig sein, die Menge und die Geschwindigkeit der Medikamentenabgabe zu steuern. Unter einigen Umständen kann Iontophorese, je nach dem Ausmaß der Ionisierung, der Energie, die aufgebracht wurde, um das Medikament zu ionisieren, und der Dauer der Behandlung, Hautschäden verursachen.
  • Einen piezoelektrischen Kristall verwendende Schall- und insbesondere Ultraschallenergie wurde ebenfalls benutzt, um die Diffusion von Medikamenten durch die Haut zu steigern. Auch wurden zahlreiche Bemühungen vorgeschlagen, um die Medikamentenabgabe durch Schallenergie zu verbessern, wobei die Resultate im Allgemeinen eine geringe Medikamentenabgabe zeigen.
  • Die früheren Verfahren und Vorrichtungen zur transdermalen Verabreichung von Medikamenten können mühsam anzuwenden sein und haben begrenzten Erfolg gezeigt. Demgemäß besteht in der Industrie ein anhaltender Bedarf an einer verbesserten Vorrichtung zur Verabreichung verschiedener Medikamente und anderer Substanzen durch die Haut eines Patienten.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung zielt ab auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Entnahme einer Substanz oder Abgabe einer Substanz an einen Patienten, wie z.B. ein Medikament, einen Impfstoff oder ein anderes pharmazeutisches Mittel. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Entnahme einer Substanz durch die Haut oder Zuführung einer Substanz durch die Haut in einer hinreichenden Tiefe, wobei die Substanz von dem Körper absorbiert und verwertet werden kann. In Ausführungsformen der Erfindung ist die zuzuführende Substanz ein trockenes Medikament, das wieder herstellbar ist und in das intradermale Gewebe unterhalb der stratum corneum eingeführt werden kann, wo die Substanz absorbiert werden kann.
  • Demgemäß ist es ein vorrangiges Ziel der Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung zu bieten, um wirkungsvoll transdermal von bzw. an mehrere(n) Patienten eine Substanz zu entnehmen oder zu verabreichen, ohne dass das Risiko einer Kreuzkontamination zwischen Patienten besteht.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung mit einer Vielzahl von Hautdurchdringungselementen zur Verfügung zu stellen, um die stratum corneum zu durchdringen und eine Substanz von der Haut zu entnehmen oder dieser zuzuführen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Abgabe eines Impfstoffes zur Verfügung zu stellen, wobei die Vorrichtung eine Vielzahl von Hautdurchdringungsvorrichtungen aufweist, die zur sukzessiven Abgabe an mehrere Patienten sequenziell gegenwärtig sein können.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur transdermalen Entnahme einer Probe von einem Patienten oder Abgabe einer Substanz an einen Patienten zur Verfügung zu stellen, wobei eine Vorrichtung mit einer Vielzahl von beabstandeten Nadelanordnungen benutzt wird, wobei jede Nadelanordnung für jeden Patienten in eine Betriebsposition befördert werden kann.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Zuführung einer Substanz an einen Patienten Verfügung zu stellen, ohne dass es eines separaten Wiederherstellungs- oder Substanzmischungserneuerungsschritts bedarf.
  • Noch eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, einen transdermalen Probenehmer oder eine transdermale Zuführvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die eine Bahn mit einer Vielzahl von beabstandeten Hautdurchdringungsvorrichtungen aufweist und eine Vorschubvorrichtung, um eine saubere und sterile Hautdurchdringungsvorrichtung zu bilden, um aufeinanderfolgenden Patienten Proben zu entnehmen oder eine Substanz zuzuführen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur transdermalen Probenentnahme oder Abgabe einer Substanz an einen Patienten zur Verfügung zu stellen, wobei die Vorrichtung eine Vielzahl von Mikronadelanordnungen und eine getrocknete Substanz auf den Mikronadeln aufweist, wobei die Vorrichtung die Substanz an aufeinanderfolgende Patienten abgeben kann.
  • Diese und andere Aufgaben der Erfindung werden im Wesentlichen gelöst, indem eine Vorrichtung zur Probenentnahme oder Abgabe einer Substanz an einen Patienten zur Verfügung gestellt wird, wobei die Vorrichtung eine Stütze mit einer Bodenwandung umfasst. Die Stütze beherbergt eine flexible Bahn mit einer Vielzahl von an der Bahn befestigten Hautdurchdringungsvorrichtungen. Die Bahn ist derart innerhalb der Stütze befestigt, dass die Bahn und die Hautdurchdringungsvorrichtungen quer über eine Außenfläche der Bodenwandung geführt werden, wobei die Hautdurchdringungsvorrichtungen von der Stütze nach außen in eine Position gerichtet werden, um zur Durchdringung der Haut eines Patienten verfügbar zu sein. Im Allgemeinen ist eine Schubvorrichtung inbegriffen, um die Bahn und die Hautdurchdringungsvorrichtungen durch die Stütze zu befördern. Das Hautdurchdringungselement ist lang genug, um zumindest die stratum corneum der Haut zu durchdringen. In einer Ausführungsform durchsticht die Hautdurchdringungsvorrichtung die stratum corneum.
  • Die Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden des Weiteren erzielt, indem eine Abgabevorrichtung zur Applikation einer Substanz durch die Haut eines Patienten zur Verfügung gestellt wird. Die Vorrichtung umfasst eine Stütze mit einem oberen Ende, einem unteren Ende und einer am unteren Ende befindlichen Bodenwandung. Ein Zuführelement ist in der Stütze befestigt, wobei das Zuführelement eine Bahn mit einer Viel zahl von Hautdurchdringungsvorrichtungen abstützt. Jede der Hautdurchdringungsvorrichtungen weist eine an einen Patienten abzugebende Substanz auf. Eine Schubanordnung ist aufgenommen zur taktweisen Beförderung der Bahn und der Hautdurchdringungselemente quer über die Bodenwandung, so dass die Hautdurchdringungselemente freigelegt werden und die Hautdurchdringungselemente in einer Position zur Abgabe der Substanz an einen Patienten positioniert werden. Eine Sammelvorrichtung ist zur Aufnahme der Bahn nach dem Gebrauch des Hautdurchdringungselements vorgesehen.
  • Die Aufgaben, Vorteile und andere hervortretende Eigenschaften der Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung ersichtlich, welche, im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen, bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung offenbart.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Es folgt eine kurze Beschreibung der Zeichnungen, in welchen:
  • 1 eine Vorderansicht einer Probenentnahme- oder Abgabevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung darstellt;
  • 2 eine die Nadelanordnung und Öffnung im Boden der Stütze zeigende Untersicht der Vorrichtung aus 1 ist;
  • 3 eine die Zuführung der Hautdurchdringungsvorrichtungen zeigende Seitenansicht der Probenentnahme- oder Abgabevorrichtung aus 1 im Querschnitt ist;
  • 4 eine die Zuführung der Hautdurchdringungsvorrichtungen zeigende Hinteransicht der Probenentnahme- oder Abgabevorrichtung aus 1 im Querschnitt ist;
  • 5 eine die Auslöseplatte und das Aufnahmeteil zeigende Vorderansicht der Probenentnahme- oder Abgabevorrichtung aus 1 im Querschnitt ist;
  • 6 eine Seitenansicht der Hautdurchdringungsvorrichtungsbahn in einer zweiten Ausführungsform gemäß der Erfindung ist;
  • 7. eine die Hautdurchdringungselemente in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung zeigende Seitenansicht im Querschnitt ist;
  • 8 eine Schnittseitenansicht der Vorrichtung in einer weiteren Ausführungsform der Hautdurchdringungselemente in zurückgezogener Position ist; und
  • 9 eine die Hautdurchdringungsvorrichtung aus dem Gehäuse hervorstehend zeigende Schnittseitenansicht der Vorrichtung aus 8 ist.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Überwachung, Entnahme, Probenentnahme oder Abgabe einer Substanz durch die Haut eines Patienten. Noch spezieller bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zur folgenden Probenentnahme oder Abgabe einer Substanz an eine Vielzahl von Patienten in die stratum corneum hinein oder unterhalb dieser. So, wie er hier verwendet wird, bezieht sich der Begriff Durchdringen auf das Eintreten in eine Schicht der Haut, ohne vollständig durch die Haut zu passieren. Durchstechen bezieht sich auf das vollständige Passieren durch eine Hautschicht.
  • Vorrichtung und Verfahren der vorliegenden Erfindung in einer Ausführungsform der Erfindung sind insbesondere dafür geeignet, verschiedene Substanzen, einschließlich pharmazeutischer Mittel, einem Patienten, insbesondere menschlichem Patienten, zuzuführen oder zu applizieren. So, wie hier verwendet, beinhaltet ein pharmazeutisches Mittel eine Substanz mit biologischer Wirkung, die durch die Körpermembranen und Oberflächen, und insbesondere die Haut, abgegeben werden kann. Beispiele umfassen Antibiotika, Viruzide, schmerzstillende Mittel, Anästhetika, Diätmittel, Antiarthritika, Antidepressiva, Antihistamine, entzündungshemmende Mittel, Cytostatika, Impfstoffe, einschließlich DNA Impfstoffe und dergleichen. Andere Substanzen, die intradermal an einen Patienten abgegeben werden können, umfassen Proteine, Peptide und Fragmente dieser. Die Proteine und Peptide können natürlich auftreten, künstlich oder rekombiniert hergestellt sein.
  • Die grundlegenden, sich in der äußersten Hautschicht, stratum corneum genannt, befindlichen Barriereeigenschaften der Haut umfassen die Resistenz gegen das Durchdringen von Medikamenten. Sobald ein Medikament oder eine andere Substanz unter die stratum corneum dringt, besteht wesentlich weniger Widerstand gegen das Eindringen in die nachfolgenden Schichten der Haut und eventuelle Absorption durch den Körper. Somit kann die Abgabe einer Substanz unter die stratum corneum zur Applikation einiger Substanzen, und insbesondere einiger Impfstoffe, an den Körper eine effektive Methode darstellen. Die vorliegende Erfindung bezieht sich hauptsächlich auf eine Vorrichtung und ein Verfahren, eine Substanz, und zwar insbesondere eine pharmazeutische Substanz, zu entziehen oder in die stratum corneum hinein oder unter dieser abzugeben, um dem Patienten die Substanz oder das pharmazeutische Mittel zu applizieren. In einer Ausführungsform wird die stratum corneum mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung und Methode durchstochen, um die Gewebeschichten unterhalb der stratum corneum anzuzielen.
  • Bezug nehmend auf die 1 beinhaltet die Vorrichtung 10 eine Stütze 12 und eine Vielzahl von Hautdurchdringungsvorrichtungen 14. Stütze 12 beinhaltet in der dargestellten Ausführungsform eine Bodenwandung 16, Seitenwände 18 und eine Decke 20. Eine Vorderwand 22 und eine Rückwand 24 erstrecken sich zwischen den Seitenwänden 18, um ein geschlossenes Gehäuse zu bilden. Zur Handhabung der Vorrichtung 10 beinhaltet Decke 20 einen Griff 26.
  • Bodenwandung 16 umfasst zumindest eine Öffnung und vorzugsweise eine erste Öffnung 28 und eine zweite Öffnung 30, die, wie in 2 dargestellt, in einer Nebeneinanderanordnung beabstandet sind. Erste und zweite Öffnungen 28 und 30 sind so lang und breit, dass Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 diese passieren können, ohne dass die Hautdurchdringungsvorrichtungen beschädigt werden oder diese störend beeinflusst werden.
  • Wie in 3 dargstellt, befindet sich eine Andruckplatte 32 zwischen den Öffnungen 28 und 30. Im Allgemeinen ist die Andruckplatte 32 mit der Bodenwandung 16 und den Seitenwänden 18 verbunden, um die Andruckplatte 32 an der Stelle zu befestigen. Wie dargestellt, weisen Öffnungen 28 und 30 eine im Wesentlichen longitudinale Länge auf, die sich einen wesentlichen Abschnitt der Breite der Bodenwandung 16 entlang erstreckt. In weiteren Ausführungsformen der Erfindung können die Öffnungen 28 und 30 eine gleiche Länge wie die Breite der Bodenwandung 16 aufweisen.
  • Andruckplatte 32 hat eine Bodenfläche 34, die im Wesentlichen mit der Bodenfläche 36 der Bodenwandung 16 parallel und bündig ist. Andruckplatte 32 weist eine Dicke auf, die größer ist als die Dicke der Bodenwandung 16, um zu ermöglichen, dass die Vorrichtung 10 die Kraft aufnehmen kann, die die Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 benötigen, um die Haut zu durchstechen, was im Folgenden genauer erörtert werden wird. In der dargestellten Ausführungsform weist die Andruckplatte 32 eine im Wesentlichen trapezförmige Gestalt auf, um Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 durch Öffnungen 28 und 30 der Bodenwandung 16 der Vorrichtung 10 zu führen. In der dargestellten Ausführungsform hat die Andruckplatte 32 geneigte Seitenwände 38, die von den Öffnungen 28 und 30 auswärts divergieren, um beim Führen der Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 in eine Betriebsposition behilflich zu sein.
  • Bezug nehmend auf 34 wird eine Vielzahl von Hautdurchdringungselementen 14 auf einer fortlaufenden Bahn 40 befestigt. Wie in 3 dargestellt, sind Hautdurchdringungselemente 14 auf einer äußeren Fläche der Bahn 40 mit Abstand zueinander ausgerichtet und so ausgerichtet, dass sie in eine im Wesentlich nach außen gerichtete Richtung zeigen. Die Bahn 40 ist ein flexibles Element, das von einer geeigneten Zuführung durch Öffnungen 28 und 30 in Bodenwandung 16 der Stütze 12 gerollt und geführt werden kann. Bahn 40 kann aus einem geeigneten Material bestehen, das eine ausreichende Stärke aufweist, um Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 zu stützen, und sie kann die Vorrichtungen in eine Betriebsposition auf der Bodenfläche 34 der Andruckplatte 32 führen. In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung weist die Bahn 40 eine longitudinale Länge auf, um in der Lage zu sein, eine gewünschte Anzahl von Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 zu stützen. Die Anzahl der auf der Bahn 40 befestigten Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 wird je nach beabsichtigter Verwendung der Vorrichtung 10 und den Abmessungen der Stütze 12 variieren.
  • Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 sind in so einer Entfernung zueinander beabstandet, dass jede Vorrichtung 14 unabhängig voneinander benutzt werden kann, wenn sie auf der Andruckplatte 32 positioniert ist. Daher sind Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 in einer dargestellten Ausführungsform in einer Entfernung beabstandet, dass nur eine einzige Hautdurchdringungsvorrichtung 14 in der Lage ist, bei Benutzung die Haut eines Patienten zu berühren.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung soll die Vorrichtung 10 benutzt werden, um einen Impfstoff der Reihe nach an mehrere Patienten abzugeben. Daher ist es wünschenswert, dass Bahn 40 lang genug ist, um eine Anzahl von Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 zu tragen, um die Effizienz der Vorrichtung zu erhöhen. Die Anzahl der Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 auf der Bahn wird auch von der Dicke und den Abmessungen der Hautdurchdringungsvorrichtungen abhängen, so dass die Vorrichtungen innerhalb der Vorrichtung 10 gelagert werden können.
  • Wie in 4 dargestellt, haben Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 eine im Wesentlichen rechtwinklige Gestalt. Die eigentliche Gestalt der Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 wird zumindest teilweise von dem Verfahren abhängen, wie die Vorrichtungen 14 hergestellt werden, und den Abmessungen, die benötigt werden, um eine Probe zu entnehmen oder an den Patienten eine Substanz abzugeben. In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Hautdurchdringungsvorrichtung eine allgemein quadratische Form oder runde Form aufweisen.
  • Bezug nehmend auf 3 und 4 ist eine Schub- und Zuführanordnung 42 enthalten, um die Bahn 40 und Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 durch die Vorrichtung 10 zu befördern. Schubanordnung 42 beinhaltet ein Zuführelement 44, das in der dargestellten Ausführungsform eine Zuführspule 46 ist. Alternativ kann Zuführelement 44 ein Behälter zum Stützen der Bahn 40 sein, bis diese durch die Vorrichtung geführt worden ist. Bahn 40 kann in einer Ausführungsform zickzackartig gefaltet sein. Wie in 4 dar gestellt, ist Zuführspule 46 zur Rotation in Bezug auf Stütze 12 an Schaft 48 befestigt. Spule 46 und Schaft 48 sind zur Rotation auf einer Achse im Wesentlichen parallel zu der Ebene der Bodenwandung 16 befestigt. In einer Ausführungsform der Erfindung ist Schaft 48 mit den Seitenwänden 18 verbunden und ist mit Bezug auf Seitenwände 18 drehbar.
  • Spule 46 hat eine im Wesentlichen zylindrische Form mit einem Flansch 52 an jedem Ende, um Bahn 40 auf Spule 46 zu positionieren. Spule 46 hat eine derartige Abmessung, um eine gewählte Länge der Bahn 40 und Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 zu stützen. In dieser Ausführungsform ist Bahn 40 mit auf dieser befestigten Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 auf Spule 40 spiralartig aufgewickelt.
  • Ein Aufnahmeelement 54 ist ebenfalls in Stütze 12 vorgesehen, um Bahn 40 aufzunehmen, nachdem Bahn 40 und Hautdurchdringungselemente 14 benutzt worden sind. In der dargestellten Ausführungsform ist das Aufnahmeelement 54 eine Aufwickelspule 56 mit Flanschen 57 an jedem Ende. Wie in 4 dargestellt ist die Aufwickelspule 56 auf einer Welle 58 befestigt, die mit den Seitenwänden 18 verbunden ist. Aufnahmespule 56 ist bezüglich der Seitenwand 18 um eine Achse drehbar, die im Wesentlichen parallel zu der Drehachse der Zuführspule 46 ist. Vorzugsweise weist Schaft 58 eine Länge auf, um sich durch zumindest eine der Seitenwände 18 zu erstrecken, und ist verbunden mit einem Griff 50 oder einer anderen geeigneten Vorrichtung, um Schaft 58 und Spule 56 zu drehen. Generell ist Schaft 58 auf einem geeigneten Lager befestigt, das mit Seitenwänden 18 verbunden ist. In einer Ausführungsform ist Schaft 58 mit einem Anti-Umkehrmechanismus 49, wie beispielsweise eine Sperranordnung, verbunden.
  • Hautdurchdringungsvorrichtung 14 beinhaltet in einer Ausführungsform der Erfindung eine Vielzahl von Hautdurchdringungselementen 60. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Hautdurchdringungselemente 60 Nadeln, Klingen, Lanzetten oder Mikroröhrchen, die die Haut bis zu einer gewünschten Tiefe durchstechen können. In der Ausführungsform der 1 sind die Hautdurchdringungselemente 60 in einer Anordnung platzierte Mikronadeln mit einer Länge, um die Haut tief genug zur Entnahme einer Substanz oder Probenentnahme oder Abgabe einer Substanz zu durch dringen. Die eigentliche Länge der Hautdurchdringungsvorrichtungen kann variieren, um die Abgabe oder Probenentnahme der jeweiligen Substanz zu optimieren. Zum Beispiel können die Hautdurchdringungselemente zur Applikation eines Impfstoffes eine Länge aufweisen, um durch die stratum corneum hinein in die Zellen der Haut zu passieren, um die gewünschte Immunreaktion zu erzeugen.
  • Die Vorrichtung 10 wird zusammengebaut, indem Zuführspule 46 und Aufnahmespule 56 in Stütze 12 befestigt werden. Bahn 40 und Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 werden von Zuführspule 46 durch erste Öffnung 28 in Bodenwandung 16 geführt. Bahn 40 wird sodann quer über eine Bodenfläche 36 der Andruckplatte 32 geleitet, wobei Hautdurchdringungsvorrichtungen 14, wie in 3 dargestellt, nach außen in eine im Allgemeinen nach unten gerichteten Richtung zeigen. Bahn 40 wird durch eine zweite Öffnung 30 in Bodenwandung 16 zurück in Stütze 12 und auf Aufwickelspule 56 geführt.
  • Griff 50 wird gedreht, um Bahn 40 voranzutreiben, um eine Hautdurchdringungsvorrichtung 14 in eine Betriebsposition auf Bodenfläche 34 der Andruckplatte 32 zu übermitteln. Vorrichtung 10 und Hautdurchdringungsvorrichtung 14 werden sodann mit ausreichendem Druck gegen Haut 62 des Patienten gepresst, um, wie in 1 dargestellt, Haut 62 zu durchdringen. Vorrichtung 10 wird ausreichend lange auf Haut 62 am Platz gehalten, um entweder eine Probe einer Substanz zu entnehmen oder eine Substanz abzugeben. Nach angemessener Zeitdauer wird Vorrichtung 10 von Haut 62 entfernt. Griff 50 wird sodann gedreht, um Bahn 40 voranzutreiben, um die verbrauchte Hautdurchdringungsvorrichtung zurück in die Stütze 12 auf die Aufnahmespule 56 zu befördern und um eine saubere Hautdurchdringungsvorrichtung 14 in Betriebsposition auf Andruckplatte 32 voranzutreiben. Vorzugsweise sind die Hautdurchdringungselemente 14 in einem Abstand beabstandet, dass ein einzelnes Hautdurchdringungselement 14 auf Andruckplatte 32 der Stütze 12 freigelegt ist und die restlichen Hautdurchdringungsvorrichtungen in Stütze 12 enthalten bleiben, um das Kreuzkontaminationsrisiko zu verhindern oder zu reduzieren.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform überzieht eine Abdeckung 90 Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 auf Zuführspule 46, um Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 während der Lagerung zu schützen. Abdeckung 90 wird von Bahn 40 und Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 gelöst, wenn Bahn 40 von der Zuführspule 46 abgewickelt wird, um jede Hautdurchdringungsvorrichtung bis zur Beförderung in die Betriebsposition auf Andruckplatte 32 in einem sauberen und sterilen Zustand zu halten. Wie in 3 dargestellt, wird Abdeckung 90 mit Bahn 40 und verbrauchten Hautdurchdringungselementen auf Aufwickelspule 56 befördert. In dieser Ausführungsform wird die Unterseite 92 der Abdeckung 90, die Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 auf Zuführspule 46 berührt, zur Aufwickelspule 56 befördert, so dass Unterseite 92 die verbrauchten Hautdurchdringungsvorrichtungen 14 berührt.
  • Die Anordnung nach 1 setzt den Patienten einer einzigen Hautdurchdringungsvorrichtung 14 aus. Dementsprechend weist Andruckplatte 32 eine Breite auf, die ausreichend ist, eine einzelne Hautdurchdringungsvorrichtung 14 zu stützen, und Hautdurchdringungsvorrichtungen sind in einem Abstand beabstandet, dass sich eine einzelne Hautdurchdringungsvorrichtung in Betriebsposition befindet. In alternativen Ausführungsformen der Erfindung kann die Vorrichtung eine Andruckplatte aufweisen, die breit genug ist, mehr als jeweils nur eine einzige Hautdurchdringungsvorrichtung zu stützen. Diese Anordnung kann wünschenswert sein, wenn aufgrund der Menge der an den Patienten abzugebenden bzw. von dem Patienten zu entnehmende Substanz eine einzige Hautdurchdringungsvorrichtung nicht ausreichend ist und wenn zwei oder mehr Substanzen gleichzeitig abgegeben werden sollen.
  • In der Ausführungsform der 6 ist die Hautdurchdringungsvorrichtung 66 auf einer Bahn 67 befestigt, eine Anordnung von Nadeln 68 ist an einer Grundfläche 70 befestigt. Grundfläche 70 ist wie in den Ausführungsformen der 15 auf einer Bahn 67 befestigt. Die Anordnung beinhaltet eine sich von Grundfläche 70 erstreckende Vielzahl von Hohlnadeln 68. Die Nadeln 68 können ein Gauge von ca. 25 bis ca. 35 und eine Länge von ca. 250 bis ca. 2000 Mikrometer aufweisen. Jede der Nadeln 68 beinhaltet eine Passage oder Öffnung, die sich durch die Länge der Nadeln erstreckt. Die Passage in den Nadeln kommuniziert mit einer Hauptkammer 72. In einer Ausführungsform der Erfindung kann Hauptkammer 72 ein Saugmaterial 74 beinhalten, um eine Substanz zuzuführen oder um eine Substanz aufzusaugen, wenn die Vorrichtung benutzt wird, um von einem Patienten eine Probe zu entnehmen. Das Saugmaterial kann zum Beispiel ein aus dem Stand der Technik bekanntes Zellulosematerial oder Gel sein. Die Passagen weisen einen ausreichenden Durchmesser auf, damit ein Fluid in geeigneter Geschwindigkeit durch die Nadeln passieren kann, um die Substanz von der Hauptkammer der Haut zuzuführen oder ein von dem Patienten entnommenes Fluid abzuziehen. Die Abmessungen der Öffnungen werden von der zu applizierenden oder zu entnehmenden Substanz und der gewünschten Fließgeschwindigkeit der Substanz abhängen. Die Hohlpassagen in den Nadeln reichen im Allgemeinen aus, damit die Fluidprobe durch die Oberflächenspannung des Fluids in die Nadeln abgezogen werden kann.
  • Bezug nehmend auf 7 wird eine weitere Ausführungsform der Hautdurchdringungsvorrichtung 76 dargestellt, die an Bahn 78 befestigt ist. In dieser Ausführungsform ist die Hautdurchdringungsvorrichtung 76 eine aus einem Silikonsubstrat 82 maschinell hergestellte Mikronadelanordnung 80. Die Mikronadeln 80 weisen einen allgemein quadratischen Querschnitt auf und eine abgeschrägte Spitze 84. Eine Hohlpassage 86 ist in die Nadeln 80 eingefräst und erstreckt sich, wie dargestellt, axial durch die Nadeln 80. Die Anordnung ist auf Bahn 78 befestigt, so dass Hohlpassagen 86 einen Behälter bilden, um von einem Patienten eine Probe zu entnehmen oder um eine Substanz bis zur Zuführung an einen Patienten aufzubewahren.
  • In der Ausführungsform gemäß 1 ist Hautdurchdringungselement 60 vorzugsweise eine aus einem Substrat wie Silikonwafer oder Plastiksubstrat geformte Mikronadel. Die Mikronadeln können durch geeignete Herstellungsverfahren, wie beispielsweise der Stereolithographie oder aus dem Stand der Technik bekannten Ätzverfahren, integral mit einer Grundfläche des Substrats ausgebildet sein.
  • Vorrichtung 10 besteht im Allgemeinen aus einem Plastikmaterial, das mit der zu applizierenden Substanz rückwirkungsfrei ist. Geeignete Plastikmaterialien beinhalten beispielsweise aus dem Stand der Technik bekanntes Polyethylen, Polypropylen, Polyester, Polyamid und Polykarbonat. Die Hautdurchdringungsvorrichtungen können aus ver schiedenen aus dem Stand der Technik bekannten Materialien bestehen. Zum Beispiel können Hautdurchdringungsvorrichtungen aus Silikon, rostfreiem Stahl, Wolframstahl, Nickellegierungen, Molybdän, Chrom, Kobalt und Titan, Keramik, Glass, Polymer und anderen rückwirkungsfreien Metallen und Legierungen dieser bestehen.
  • Die Länge und Dicke der Hautdurchdringungselemente werden ausgewählt basierend auf der jeweiligen zu applizierenden Substanz, die Dicke der Haut an der Stelle, wo die Vorrichtung aufgebracht werden soll, und der gewünschten Durchdringungstiefe. In einer Ausführungsform sind die Hautdurchdringungselemente Nadeln, die die stratum corneum durchstechen, um die Epidermis zu durchdringen. Die Nadeln können so lang sein, dass sie die Haut bis zu einer Tiefe von ca. 2000 Mikrometer durchdringen. Typischerweise weisen die Nadeln eine Länge von ca. 50 bis ca. 1000 Mikrometer, und allgemein von ca. 250 bis 500 Mikrometer, auf. Die Nadeln in der dargestellten Ausführungsform weisen eine allgemein konische Gestalt auf. In alternativen Ausführungsformen können die Nadeln Dreiecke, Flachklingen oder Pyramiden sein. Typischerweise sind die Mikronadeln senkrecht zu der Fläche der Vorrichtung. Die Breite der Nadeln kann ca. 15 bis 40 Gauge betragen, um eine optimale Spannung der Haut zu erreichen.
  • Wie in 4 dargestellt sind die Nadeln typischerweise gleichmäßig in Reihen und Spalten beabstandet, um eine Anordnung zu bilden, um die Haut zu berühren und die stratum corneum zu durchdringen. Der Abstand zwischen den Nadeln kann je nach applizierter Substanz entweder auf der Hautoberfläche oder innerhalb des Gewebes der Haut variiert werden. Typischerweise sind die Nadeln beabstandet in einem Abstand von 0,05 mm bis 5 mm.
  • In bevorzugten Ausführungsformen wird ein getrocknetes oder gefriergetrocknetes pharmazeutisches Mittel auf den Nadeln aufgebracht, um das Mittel dem Patienten zuzuführen. Das getrocknete pharmazeutische Mittel kann als eine Beschichtung auf den Nadeln aufgebracht sein oder auf der Bodenfläche der Hautdurchdringungsvorrichtung zwischen den Nadeln.
  • Typischerweise sind die Nadeln gleichmäßig beabstandet, um eine Anordnung zu bilden, und weisen eine im Wesentlichen einheitliche Länge und Breite auf. In einer weiteren Ausführungsform weisen die Nadeln variierende Längen auf, um die Haut unterschiedlich tief zu durchdringen. Eine Nadelvorrichtung mit Nadeln verschiedener Länge ist besonders effektiv, wenn ein Impfstoff in Zellen innerhalb oder unterhalb der stratum corneum gebracht wird, um die immunologische Wirkung des Impfstoffs zu steigern, indem eine optimale Aufnahmestelle angezielt wird. Die Nadeln sind in der Anordnung vorzugsweise mit wechselnden Längen angeordnet. Allgemein beinhaltet die Anordnung Mikronadeln mit zwei verschiedenen Längen. In anderen Ausführungsformen kann die Anordnung Nadeln mit etlichen Längen beinhalten.
  • Die Vorrichtung der Erfindung ist im Allgemeinen so ausgebildet, dass es sich hierbei um eine Wegwerfvorrichtung handelt. Die Vorrichtung kann zur intradermalen Zuführung eines pharmazeutischen Mittels oder einer anderen Substanz sicher und effizient benutzt werden. Insbesondere ist die Vorrichtung geeignet, um einen Impfstoff intradermal einzuführen, um effizient eine kleine Menge des Impfstoffantigens den Langerhans-Zellen zuzuführen. Länge, Breite und Abstand der Nadeln können variieren in Abhängigkeit des applizierten oder benötigten pharmazeutischen Mittels, um die stratum corneum bis zu der optimalen Tiefe für das spezifische applizierte pharmazeutische Mittel zu durchstechen. Wird ein Impfstoff zugeführt, sind die Nadeln so bemessen, dass sie die optimale intradermale Zuführstelle anzielen, um die gewünschte Immunreaktion zu fördern.
  • Die intradermale Vorrichtung der vorliegenden Erfindung bietet einen verlässlichen Weg, individuelle und multiple pharmazeutische Mittel in kleinen Mengen durch einen intradermalen Weg zuzuführen. Die Mikronadeln der Zuführvorrichtung begrenzen die Eindringtiefe der Nadeln, um versehentlich tiefem Eindringen in das Gewebe vorzubeugen wie bei herkömmlichen Nadeln. Auch sind die Mikronadeln für den Patienten weniger schmerzvoll und zeigen gemeinsam mit einigen DNA-Impfstoffen eine geringere Inzidenz von Hautnekrose. Die multiplen Kammern der Zuführvorrichtung ermöglichen die gleichzeitige Applikation multipler Impfstoffe und pharmazeutischer Mittel ohne erneuter Rezeptur oder Kombination der pharmazeutischen Mittel. Applizieren der pharmazeutischen Mittel durch die Haut bietet eine effiziente Präsentation von Antigen oder Impfstoff, wobei die Dosis der Impfstoffzuführung reduziert wird. Die Zuführvorrichtung ist insbesondere für DNA-Impfstoffe geeignet, die ein haltbares trockenes Proteinprodukt sein können.
  • Ausführungsbeispiele der 8 und 9
  • In einem weiteren in den 8 und 9 dargestellten Ausführungsbeispiel beinhaltet Vorrichtung 90 einen inneren in einem Gehäuse 94 befestigten Stützschlitten 92. Wie in 8 dargestellt stützt Schlitten 92 eine Zuführung 96 der auf einer Bahn 100 befestigten Hautdurchdringungsvorrichtungen 98. Wie in den vorangegangenen Ausführungsbeispielen kann Bahn 100 derart von einer Zuführspule 102 zur Aufnahmespule 104 befördert werden, dass Bahn 100 und Hautdurchdringungsvorrichtungen der Reihe nach in eine Betriebsposition über einer an Schlitten 92 befestigten Andruckplatte 106 befördert werden.
  • Schlitten 92 ist innerhalb eines Gehäuses 94 zur reziproken Bewegung eingeschlossen. Gehäuse 94 umfasst Seitenwände 108, eine Decke 110 und eine Bodenwandung 112. Bodenwandung 112 umfasst eine Öffnung 114 mit solchen Abmessungen, dass ein Hautdurchdringungselement 98 durch Öffnung 114 hervorstehen kann. Gehäuse 94 kann an gegenüberliegenden Wänden Schlitze zur Aufnahme von Führungspins (nicht dargestellt) aufweisen, um begrenzte Gleitbewegung des Schlittens 92 innerhalb Gehäuse 94 zu gewährleisten. Vorzugsweise ist Schlitten 92 weg von Öffnung 114 des Gehäuses 94 in die in 8 dargestellte Position federvorgespannt.
  • Ein Griff 116 ist an oberem Ende 118 des Schlittens 92 befestigt and erstreckt sich durch eine Öffnung 120 in Decke 110 des Gehäuses 94. In einem Ausführungsbeispiel ist Griff 116 hohl und umfasst eine Schraubenfeder 122. Feder 122 hat ein oberes Ende, das an das obere Ende des Griffs 116 angrenzt, und ein unteres Ende, das an einen ortsfesten Pin 124 angrenzt, der in einem Bund 126 an Decke 110 befestigt ist. Griff 116 umfasst einen Langschlitz (nicht dargestellt), der sich in einer Längsrichtung erstreckt, um Pin 124 aufzunehmen, und es Griff 116 ermöglicht, mit Bezug auf das Gehäuse 94 zu gleiten.
  • Wie in 8 dargestellt, spannt Feder 122 Griff 116 vor in einer Aufwärtsrichtung bezüglich des Gehäuses 94 und spannt Schlitten 92 vor von Bodenwandung 112 und Öffnung 114 weg. In der in 8 dargestellten Position sind Hautdurchdringungsvorrichtungen 98 in das Gehäuse 94 hinein zurückgezogen, um versehentlichen Kontakt mit Hautdurchdringungsvorrichtungen 98 zu vermeiden. Wie in 9 dargestellt, bewegt ein Abwärtsdruck auf Griff 116 Schlitten 92 nach unten in eine Betriebsposition, in der Hautdurchdringungsvorrichtung 98 in einer Öffnung erscheint, um die Haut eines Patienten zu berühren. Mit Nachlassen des Drucks auf Griff 116 ziehen sich Schlitten 92 und Hautdurchdringungsvorrichtung 96 zurück in Gehäuse 94.
  • Wie in den vorangegangenen Ausführungsbeispielen ist eine Schubanordnung vorgesehen, um Bahn 100 voranzutreiben, um für jeden Gebrauch eine frische Hautdurchdringungsvorrichtung zu präsentieren. Die Schubanordnung kann ein sich durch die Seitenwände des Schlittens 92 und Gehäuses 94 erstreckender und an die Aufnahme- oder Zuführspulen befestigter Griff oder eine Kurbel sein. In weiteren Ausführungsbeispielen kann Schlitten 92 geeigneten aus dem Stand der Technik bekannten Streckmechanismus versehen sein, der in der Lage ist, die Bahn mit jedem sich hin- und herbewegenden Zyklus des Schlittens 92 inkrementell voranzutreiben.
  • Obwohl mehrere Ausführungsbeispiele dargestellt wurden, um die vorliegende Erfindung darzustellen, wird es einem Durchschnittsfachmann klar sein, dass verschiedene Veränderungen und Modifikationen möglich sind, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen, der in den nachfolgenden Ansprüchen definiert ist.

Claims (9)

  1. Eine Vorrichtung (10) zur intradermalen Entnahme oder Abgabe einer Substanz an einen Patienten, wobei die Vorrichtung umfasst: eine Stütze (12) mit einem oberen Ende und einem unteren Ende; eine Vielzahl von beabstandeten Hautdurchdringungsvorrichtungen (14), und eine Schubanordnung (42) zum taktweisen Befördern der Hautdurchdringungsvorrichtungen (14) zu dem unteren Ende der Stütze in eine Position, in der zumindest eine der Hautdurchdringungsvorrichtungen von dem unteren Ende der Stütze (12) nach außen in eine Betriebsposition gerichtet ist, um eine Substanz zu entnehmen oder eine Substanz an einen Patienten abzugeben, dadurch gekennzeichnet, dass die Hautdurchdringungsvorrichtungen (14) in einer Entfernung beabstandet sind, dass es jeder Hautdurchdringungsvorrichtung (14) möglich ist, in der Betriebsposition unabhängig voneinander benutzt zu werden.
  2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, wobei die Stütze eine Bodenwandung (16) mit zumindest einer Öffnung (28, 30) umfasst, und worin die Schubanordnung die Hautdurchdringungsvorrichtungen durch die zumindest eine Öffnung (28, 30) in die Betriebsposition führt; optional des Weiteren umfassend eine flexible Bahn (40) mit einer Außenfläche, einem ersten Ende und einem zweiten Ende, worin die Hautdurchdringungsvorrichtungen an der Außenfläche der Bahn befestigt sind; worin optional die Bodenwandung (16) der Stütze eine erste (28) und eine zweite (30) Öffnung umfasst, worin sich die Bahn auswärts durch die erste Öffnung aus einem Inneren der Stütze und durch die zweite Öffnung in die Stütze hinein erstreckt; worin optional die Bodenwandung eine Andruckplatte (32) umfasst, wobei sich die erste Öffnung (28) auf einer ersten Seite der Andruckplatte befindet und sich die zweite Öffnung (30) auf einer zweiten Seite der Andruckplatte befindet, worin die Schubanordnung (42) die Bahn (40) über die Andruckplatte (32) befördert, wobei jede der Hautdurchdringungsvorrichtungen (14) sukzessiv über die Andruckplatte (32) in die Betriebsposition ausgerichtet ist; optional des Weiteren umfassend ein Zuführelement (44, 46) in der Stütze zur Zuführung der Bahn (40); worin optional das Zuführelement (46) eine drehbar in der Stütze befestigte Zuführspule (46) ist und das erste Ende der Bahn (40) an die Zuführspule (46) gekoppelt ist; optional des Weiteren umfassend ein Aufnahmeelement (54) zur Aufnahme der Bahn nachdem diese durch die zweite Öffnung in der Stütze getreten ist; worin optional das Aufnahmeelement (54) eine drehbar in der Stütze befestigte Aufwickelspule (56) ist und das zweite Ende der Bahn (40) an die Aufwickelspule (56) gekoppelt ist; worin optional die Schubanordnung (42) des Weiteren einen an die Aufwickelspule (56) gekoppelten Griff (50) umfasst, um die Aufwickelspule (56) in Rotation zu versetzten und die Hautdurchdringungselemente in die Betriebsposition zu befördern; worin optional die Bahn (40) eine die Hautdurchdringungselemente (60) überlagernde Schutzhülle (90) umfasst und worin die Vorrichtung eine Vorrichtung umfasst, um die Schutzhülle von den Hautdurchdringungselementen (60) zu entfernen, bevor die Bahn (40) und das Hautdurchdringungselement (60) in die Betriebsposition befördert werden.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin jede der Hautdurchdringungsvorrichtungen (14) eine Grundfläche umfasst und sich eine Vielzahl von Hautdurchdringungselementen (60) von der Grundfläche erstreckt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin jede der Hautdurchdringungsvorrichtungen (66) eine Mikronadelanordnung (68) ist.
  5. Vorrichtung (90) nach Anspruch 1, des Weiteren umfassend ein Gehäuse (94), worin das Gehäuse (94) ein offenes Ende aufweist und die Stütze (92) innerhalb des Gehäuses wechselseitig befestigt ist von einer ersten Position, in der die Stütze und die Hautdurchdringungsvorrichtung (98) von dem offenen Ende zurückgezogen sind, in eine zweite Position, in der sich zumindest eine der Hautdurchdringungsvorrichtungen (98) weit genug aus dem offenen Ende erstreckt, um die Haut eines Patienten zu berühren; worin optional die Stütze (92) von dem offenen Ende des Gehäuses weg federvorgespannt ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, des Weiteren umfassend eine Bodenwandung (16) an dem unteren Ende; ein Zuführelement zur Versorgung einer Bahn umfassend eine Vielzahl von beabstandeten Hautdurchdringungsvorrichtungen; und ein Aufnahmeelement zur Aufnahme der Bahn.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, worin das Zuführelement (46) eine Zuführspule (46) und die Bahn (40) auf der Zuführspule (46) aufgewickelt ist; worin optional das Aufnahmeelement (54) eine Aufwickelspule (56) ist; worin optional die Schubanordnung (42) die Aufwickelspule (56) in Rotation versetzt, um die Bahn (40) auf die Spule (56) aufzuwickeln und um die Bahn (40) quer über die Bodenwandung (40) zu ziehen; und worin optional die Bahn (40) eine auf den Hautdurchdringungsvorrichtungen aufliegende Abdeckung (90) umfasst, worin die Abdeckung ein an die Aufwickelspule gekoppeltes Längsende aufweist, wobei Drehung der Aufwickelspule die Abdeckung von der Bahn und den Hautdurchdringungsvorrichtungen trennt, wäh rend die Hautdurchdringungsvorrichtungen zu der Bodenwandung befördert werden.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, worin die Bodenwandung eine Andruckplatte (32) umfasst; und worin optional die Substanz eine Beschichtung auf den Hautdurchdringungsvorrichtungen ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 6, worin die Hautdurchdringungsvorrichtung eine Grundfläche umfasst und eine Vielzahl von Hautdurchdringungselementen auf der Grundfläche; worin optional jede der Hautdurchdringungsvorrichtungen eine Mikronadelanordnung ist; und worin optional die Mikronadelanordnung eine Vielzahl von Mikronadeln von ca. 50 Mikrometer bis ca. 2.000 Mikrometer Länge aufweist.
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