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DE60122648T2 - Verfahren zur Verbindungsanpassung in einem mobilen Kommunikationssystem - Google Patents

Verfahren zur Verbindungsanpassung in einem mobilen Kommunikationssystem Download PDF

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DE60122648T2
DE60122648T2 DE60122648T DE60122648T DE60122648T2 DE 60122648 T2 DE60122648 T2 DE 60122648T2 DE 60122648 T DE60122648 T DE 60122648T DE 60122648 T DE60122648 T DE 60122648T DE 60122648 T2 DE60122648 T2 DE 60122648T2
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DE
Germany
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measurements
coding
value
radio
connection
Prior art date
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DE60122648T
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Pascal Agin
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Alcatel Lucent SAS
Original Assignee
Alcatel Lucent SAS
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Publication date
Application filed by Alcatel Lucent SAS filed Critical Alcatel Lucent SAS
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein die Mobilfunkkommunikationssysteme.
  • In diesen Systemen kann es bei der Abschätzung der Empfangsdaten zu Fehlern kommen. Diese Fehler entstehen prinzipiell durch die Verzerrung des übertragenen Signals, die durch Mehrwegeausbreitung, thermisches Rauschen und Störquellen aller Art verursacht wird.
  • Damit die gesendeten Informationsbits empfängerseitig wiedergefunden werden können, wird allgemein eine Redundanz eingefügt, was bedeutet, daß pro Informationsbit mehr als ein Bit übertragen wird. Diese Technik wird auch als Kanalkodierung bezeichnet, und die Redundanzmenge, die als das Verhältnis zwischen der Zahl der Informationsbits und der Zahl der übertragenen Bits definiert ist, wird auch als Kodierungsrate bezeichnet (die Kodierungsrate hat somit einen Wert zwischen 0 und 1 und ist um so kleiner, je größer die Redundanzmenge ist).
  • Im Fall einer Übertragung von Daten muß jedes einzelne Informationsbit richtig empfangen werden. Selbst bei einer geringen Kodierungsrate und hohen Sendeleistungen sind jedoch beim Empfang unter ungünstigen Funkbedingungen stets Fehler möglich. Daher wird zusätzlich zur Kanalkodierung eine andere Technik angewandt, die als ARQ (für engl. "Automatic Repeat reQuest") bezeichnet wird. Bei dieser Technik werden einfach Blocks von Informationsbits, die nicht korrekt vom Empfänger empfangen wurden, nochmals übertragen, bis sie dort fehlerfrei angekommen sind. Der Anteil der nochmals übertragenen Blocks wird auch als BLER (für engl. "Block Erasure Rate") bezeichnet und hängt stark von der Kodierungsrate ab (der BLER-Wert ist eine steigende Funktion der Kodierungsrate).
  • Die Technik der Kanalkodierung und die ARQ-Technik erlauben somit den fehlerfreien Empfang der Daten unter allen Funkbedingungen. Ein Hauptnachteil dieser Techniken besteht jedoch darin, daß sie einen Teil der Funkressourcen anders als zur Erhöhung der Nettodatenrate nutzen. Bekanntlich ist die Nettodatenrate diejenige Datenrate, die sich ergibt, nachdem man von der Bruttodatenrate (oder der effektiv über die Funkschnittstelle übertragenen Datenrate) alle Daten abgezogen hat, die für den Benutzer nicht von Nutzen sind, so z.B. die für die Kodierung eingefügten Redundanzdaten oder die nicht korrekt empfangenen Blocks.
  • Um eine möglichst hohe Nettodatenrate zu erzielen, gilt es daher, die Kodierungsrate zu optimieren. Eine solche Optimierung ist nicht einfach, denn der Zusammenhang zwischen dem BLER-Wert und der Kodierungsrate ist stark von den Funkbedingungen abhängig. Sind die Funkbedingungen nämlich ungünstig, dann ist eine niedrige Kodierungsrate vorteilhaft, damit eine übermäßig hohe Anzahl von Neuübertragungen vermieden wird. Wenn die Funkbedingungen dagegen günstig sind, dann genügt eine hohe Kodierungsrate und gestattet das Erzielen einer höheren Nettodatenrate.
  • Um unter allen Funkbedingungen eine optimierte Nettodatenrate zu erzielen, sind mehrere Kodierungsverfahren mit unterschiedlichen Kodierungsraten notwendig. Sie gestatten das dynamische Anpassen der Kodierungsrate in Abhängigkeit von den Funkbedingungen. Somit kann ein robusteres Kodierungsverfahren (d.h. ein solches mit niedrigerer Kodierungsrate) gewählt werden, wenn sich die Funkbedingungen verschlechtern, oder umgekehrt ein weniger robusteres Kodierungsverfahren (d.h. ein solches mit höherer Kodierungsrate), wenn sich die Funkbedingungen verbessern. Eine solche Technik wird im Patent EP-A-0944201 beschrieben. Sie wird auch als Verbindungsanpassung (oder engl. "Link Adaptation") bezeichnet.
  • Beispielsweise wurden in der Norm GSM (für "Global System for Mobile Communications") vier Kodierungsverfahren für den Paketmodus-Datenübertragungsdienst spezifiziert, der als GPRS (für engl. "General Packet Radio Service") bezeichnet wird.
  • Diese Kodierungsverfahren heißen CS1 bis CS4 und arbeiten mit Kodierungsraten von 0,5 bis 1.
  • Die Technik der Verbindungsanpassung kann auch genutzt werden, um auch andere Systemparameter als die Kodierungsrate dynamisch anzupassen, beispielsweise den spektralen Wirkungsgrad der Modulation (also die Fähigkeit der Modulation, für ein und dasselbe zugewiesene Frequenzband eine mehr oder weniger hohe Anzahl Bits pro Symbol zu übertragen). Somit kann ein weniger effizientes, aber robusteres Modulationsverfahren gewählt werden, wenn sich die Funkbedingungen verschlechtern, und umgekehrt kann ein effizienteres, aber weniger robustes Modulationsverfahren, gewählt werden, wenn sich die Funkbedingungen verbessern.
  • Die Technik der Verbindungsanpassung ist auch auf eine Kombination aus Kodierungs- und Modulationsverfahren anwendbar. So wurden beispielsweise in der Norm GSM neun Kodierungs- und Modulationsverfahren (mit den Bezeichnungen MCS1 bis MSC9) für den Paketmodus-Datenübertragungsdienst mit der Bezeichnung EGPRS (für engl. "Enhanced General Packet Radio Service") spezifiziert.
  • Die Technik der Verbindungsanpassung ist im Fall der Sprachübertragung auch auf eine Kombination aus Verfahren zur Kanalkodierung und zur Sprachkodierung (oder Quellkodierung) anwendbar. In diesem Fall wird diese Technik auch als AMR (für engl. "Adaptive Multi-Rate") bezeichnet.
  • Die Funkbedingungen werden im allgemeinen als Funkkriterium oder Qualitätsindikator wie insbesondere den BER-Bruttowert (mit BER für engl. "Bit Error Rate"), den BLER-Wert (mit BLER für engl. "Block Erasure Rate") oder den SIR-Wert (mit SIR für engl. "Signal-to-Interference Ratio") usw. angegeben.
  • Das Prinzip der Verbindungsanpassung basiert allgemein auf einem System von N–1 Schwellenwerten, die von S1 bis SN–1 numeriert sind, wobei N die Zahl der möglichen Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren C1 bis CN ist. Diese Schwellenwerte werden auch als Entscheidungsschwellen bezeichnet und sind so definiert, daß immer dann, wenn das verwendete Funkkriterium zwischen den Schwellenwerten Si und Si+1 (mit i zwischen 1 und N–2) liegt, das Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren Ci ausgewählt wird. Wenn das verwendete Funkkriterium unter dem Schwellenwert S1 liegt, wird das Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren Ci ausgewählt. Liegt das verwendete Funkkriterium über dem Schwellenwert SN–1, wird das Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren CN ausgewählt.
  • Das Funkkriterium wird im allgemeinen aus Messungen abgeleitet, die auch als Funkmessungen bezeichnet werden. Um einen genaueren Wert für dieses Funkkriterium zu gewinnen, ermittelt man im allgemeinen einen Mittelwert aus mehreren aufeinanderfolgenden Meßergebnissen.
  • Allerdings ist die Verwendung eines solchen Mittelwertes nicht frei von Nachteilen. Die Anpassung erfolgt nämlich langsamer (da ja der Mittelwert nicht nur vom letzten Meßergebnis abhängt, sondern auch von vorhergehenden Meßergebnissen). Es ist daher sehr riskant, einen Mittelwert über ein zu langes Zeitintervall zu ermitteln, denn dabei besteht die Gefahr, daß die Anpassung bei einer rapiden Verschlechterung der Funkbedingungen nicht schnell genug erfolgt und die Betriebsleistungen somit erheblich beeinträchtigt werden können, was bedeutet, daß die Qualität in erheblicher Weise gemindert werden und die Verbindung sogar abreißen kann.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist es insbesondere, diese Nachteile zu vermeiden.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist somit ein Verfahren zur Verbindungsanpassung in einem Mobilfunkkommunikationssystem, wobei dieses Verfahren eine Auswahl eines Kodierungs- und/oder Modulationsverfahrens in Abhängigkeit von den Funkbedingungen beinhaltet, wobei die besagten Funkbedingungen durch einen Mittelwert von Funkmeßergebnissen repräsentiert werden und dieses Verfahren im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß der besagte Mittelwert
    • – einen über ein relativ kurzes Zeitintervall ermittelten Mittelwert beinhaltet, um schnell ein robusteres Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren auszuwählen, wenn festgestellt wird, daß sich die Funkbedingungen rapide verschlechtern, sowie
    • – einen über ein relativ längeres Zeitintervall ermittelten Mittelwert beinhaltet, um ein weniger robustes Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren auszuwählen, wenn festgestellt wird, daß sich die Funkbedingungen nicht rapide verschlechtern.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft haben die besagten Schwellenwerte, wobei die besagte Auswahl auf einem System von Schwellenwerten basiert, einen ersten Wert, um festzustellen, ob sich die Funkbedingungen rapide verschlechtern, und einen zweiten Wert, um festzustellen, ob sich die Funkbedingungen nicht rapide verschlechtern, wobei der besagte zweite Wert relativ höher oder relativ niedriger als der besagte erste Wert ist, je nachdem, ob der Wert der besagten Funkmeßergebnisse steigt oder fällt, wenn sich die Funkbedingungen verschlechtern.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft beinhalten die besagten Funkmessungen Messungen des BER-Bruttowertes.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft beinhalten die besagten Funkmessungen Messungen des SIR-Wertes.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft beinhalten die besagten Funkmessungen für den Fall, daß eines der möglichen Kodierungsverfahren ein Kodierungsverhältnis von 1 aufweist, zum Auswählen eines robusteren Kodierungsverfahrens anhand des besagten Kodierungsverfahrens mit einem Kodierungsverhältnis von 1 andere Messungen als BER-Bruttowertmessungen.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft beinhalten die besagten Funkmessungen für den Fall, daß eines der möglichen Kodierungsverfahren ein Kodierungsverhältnis von 1 aufweist, zum Auswählen des besagten Kodierungsverfahrens mit einem Kodierungsverhältnis von 1 anhand eines robusteren Kodierungsverfahrens Messungen des BER-Bruttowertes und andere Messungen als Messungen des BER-Bruttowertes.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft beinhalten die besagten anderen Funkmessungen als die Messungen des BER-Bruttowertes SIR-Messungen.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft beinhalten die besagten anderen Funkmessungen als die Messungen des BER-Bruttowertes Messungen der Intensität des empfangenen Signals.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft wird dann, wenn die Übertragung über die Verbindung, auf welche die besagte Verbindungsanpassung angewandt wird, nach einer Unterbrechung der Verbindung erneut aufgenommen wird, und dann, wenn die besagten Messungen während der Unterbrechung der Verbindung nicht durchgeführt werden konnten, das Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren ausgewählt, das vor der Unterbrechung der Verbindung verwendet wurde, falls die Unterbrechungsdauer relativ kurz ist, oder im gegenteiligen Fall ein Kodierungs- und/oder Modulations-Standardverfahren ausgewählt.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft ist das besagte Kodierungs- und/oder Modulations-Standardverfahren ein möglichst robustes Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft wird der besagte Mittelwert unter Verwendung eines Filters vom Exponentialtyp ermittelt, das über einen als "Vergessensfaktor" bezeichneten Parameter definiert wird, der eine direkte Funktion des Zeitintervalls zwischen zwei Messungen oder einer Näherung dieses Zeitintervalls ist.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft ist das besagte Filter durch Relationen des Typs
    Figure 00070001
    definiert, in welchen
    • – AV_Mn+1 der Wert des besagten Mittelwertes AV_M nach einer (n+1)-ten Messung mn+1 ist,
    • – Δtn das Zeitintervall zwischen der n-ten und der (n+1)-ten Messung oder eine Näherung dieses Zeitintervalls bezeichnet und
    • – α ein Parameter ist, welcher dieses Filter definiert.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Mobilfunkkommunikationssystem, wobei dieses System im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß es Mittel zur Anwendung eines solchen Verfahrens zur Verbindungsanpassung beinhaltet.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft wird die besagte Verbindungsanpassung auf eine Aufwärtsverbindung angewandt.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft wird die besagte Verbindungsanpassung auf eine Abwärtsverbindung angewandt.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Mobilfunkkommunikationsnetz-Einheit, welche im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß sie Mittel zur Anwendung eines solchen Verfahrens zur Verbindungsanpassung beinhaltet.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft wird die besagte Verbindungsanpassung auf eine Aufwärtsverbindung angewandt.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft wird die besagte Verbindungsanpassung auf eine Abwärtsverbindung angewandt.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Mobilstation, welche im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß sie Mittel zur Anwendung eines solchen Verfahrens zur Verbindungsanpassung beinhaltet.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft wird die besagte Verbindungsanpassung auf eine Abwärtsverbindung angewandt.
  • Gemäß einer anderen Eigenschaft wird die besagte Verbindungsanpassung auf eine Aufwärtsverbindung angewandt. Weitere Gegenstände und Eigenschaften der vorliegenden Erfindung werden beim Lesen der nachfolgenden Beschreibung anhand von Ausführungsbeispielen deutlich werden, wobei Bezug auf die beigefügten Zeichnungen genommen wird, von denen
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens veranschaulicht und
  • 2 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verfahrens veranschaulicht.
  • Als Beispiel entsprechen die 1 und 2 dem Fall des GPRS-Systems, wobei die verschiedenen möglichen Verfahren somit die in diesem System definierten Kodierungsverfahren CS1 bis CS4 sind.
  • Als Beispiel entspricht die 1 der auf eine Aufwärtsverbindung angewandten Verbindungsanpassung und die 2 der auf eine Abwärtsverbindung angewandten Verbindungsanpassung.
  • Das in den 1 und 2 veranschaulichte Verfahren ist in Tabellenform dargestellt. In der ersten Spalte dieser Tabelle ist das aktuelle Kodierungsverfahren CSi angegeben (wobei i im betrachteten Beispiel des GPRS-Systems zwischen 1 und 4 liegt). In der zweiten Spalte sind die Bedingungen für die Auswahl des weniger robusten Kodierungsverfahrens CSi+1 anhand des aktuellen Kodierungsverfahrens CSi angegeben. In der dritten Spalte sind die Bedingungen für die Auswahl des robusteren Kodierungsverfahrens CSi–1 anhand des aktuellen Kodierungsverfahrens CSi angegeben.
  • Wie bereits erwähnt, werden die Funkbedingungen im allgemeinen als Funkkriterium oder Qualitätsindikator wie insbesondere als BER-Bruttowert (mit BER für engl. "Bit Error Rate"), als BLER-Wert (mit BLER für engl. "Block Erasure Rate") oder als SIR-Wert (mit SIR für engl. "Signal-to-Interference Ratio") usw. angegeben.
  • Funkkriterien wie der BER-Bruttowert oder der SIR-Wert können für die Verbindungsanpassung als geeigneter angesehen werden, da sie im Gegensatz zum BLER-Wert nicht vom verwendeten Kodierungsverfahren abhängen.
  • Gemäß einem in den 1 und 2 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel ist das Funkkriterium in allen Fällen, in denen seine Verwendung möglich ist, der BER-Bruttowert. Die entsprechenden Funkmessungen werden gemäß der in der von der ETSI veröffentlichten Empfehlung GSM 05.08 verwendeten Notation als RXQUAL bezeichnet. Beispielsweise werden die RXQUAL-Messungen für die von der Mobilstation an das Netz gemeldeten Messungen in acht Stufen mit der Bezeichnung RXQUAL_0 bis RXQUAL_7 quantifiziert. Der Mittelwert dieser RXQUAL-Meßergebnisse wird hier als AV_RXQUAL bezeichnet.
  • Als Beispiel sind die Entscheidungsschwellen für die Auf- und Abwärtsverbindungen unterschiedlich, wobei der Schwellenwert, der zum Auswählen des Kodierungsverfahrens CSi+1 anhand des Kodierungsverfahrens CSi auf der Grundlage der RXQUAL-Messungen verwendet wird, als CS_QUAL_UL_i_i+1 für die Aufwärtsverbindung und als CS_QUAL_DL_i_i+1 für die Abwärtsverbindung bezeichnet wird.
  • Als Beispiel unterscheidet sich die Entscheidungsschwelle, die zum Auswählen des Kodierungsverfahrens CSi anhand des Kodierungsverfahrens CSi+1 verwendet wird, von der Entscheidungsschwelle, die zum Auswählen des Kodierungsverfahrens CSi+1 anhand des Kodierungsverfahrens CSi verwendet wird. Auf diese Weise lassen sich ständige Wechsel zwischen den Kodierungsverfahren CSi und CSi+1 vermeiden, die auch als "Ping-Pong"-Phänomen bekannt sind. In diesem Fall wird die zum Auswählen des Kodierungsverfahrens CSi anhand des Kodierungsverfahrens CSi+1 verwendete Entscheidungsschwelle ermittelt, indem der zum Auswählen des Kodierungsverfahrens CSi+1 anhand des Kodierungsverfahrens CSi verwendeten Entscheidungsschwelle ein Hysteresewert hinzugefügt wird, der allgemein als CS_HST_UL für die Aufwärtsverbindung und als CS_HST_DL für die Abwärtsverbindung bezeichnet wird.
  • Im hier dargestellten Beispiel sind die Hysteresewerte für die unterschiedlichen Entscheidungsschwellen identisch. Sie könnten aber auch unterschiedlich sein.
  • Erfindungsgemäß und in diesem Beispiel werden als Mittelwert AV_RXQUAL zwei Mittelwerte verwendet, und zwar
    • – ein Mittelwert über ein relativ kurzes Zeitintervall, der als AV_RXQUAL_ST bezeichnet wird und zum schnellen Auswählen eines robusteren Kodierungsverfahrens für den Fall dient, daß sich die Funkbedingungen rapide verschlechtern, und
    • – ein Mittelwert über ein relativ längeres Zeitintervall, der als AV_RXQUAL_LT bezeichnet wird und zum Auswählen eines weniger robusten Kodierungsverfahrens für den Fall dient, daß sich die Funkbedingungen nicht rapide verschlechtern.
  • Es ist nämlich
    • – zum Auswählen eines weniger robusten Kodierungsverfahrens für ein genügend langes Zeitintervall sicherzustellen, daß die Funkbedingungen dies gestatten, während es
    • – im gegenteiligen Fall, in welchem sich die Funkbedingungen nicht rapide verschlechtern, der über ein kürzeres Zeitintervall ermittelte Mittelwert gestattet, eine bessere Aktionsfähigkeit des Verbindungsanpassungs-Algorithmus zu erzielen, also schneller ein robusteres Kodierungsverfahren auszuwählen, um eine Verschlechterung der Übertragungsleistung zu vermeiden.
  • Ein Mittel zur Feststellung, ob sich die Funkbedingungen rapide verschlechtern oder nicht, um am schnellsten ein robusteres Kodierungsverfahren auszuwählen, falls sich die Funkbedingungen rapide verschlechtern, besteht darin, die Mittelwerte AV_RXQUAL_LT und AV_RXQUAL_ST mit unterschiedlichen Entscheidungsschwellen zu vergleichen. Im hier dargestellten Beispiel werden diese unterschiedlichen Entscheidungsschwellen unter Verwendung unterschiedlicher Hysteresewerte ermittelt, die als CS_HST_UL_LT beziehungsweise CS_HST_UL_ST für die Aufwärtsverbindung (oder CS_HST_DL_LT beziehungsweise CS_HST_DL_ST für die Abwärtsverbindung) bezeichnet werden, wobei in diesem Fall CS_HST_UL_ST < CS_HST_UL_LT für die Aufwärtsverbindung (oder CS_HST_DL_ST < CS_HST_DL_LT für die Abwärtsverbindung) gilt.
  • Somit wird in den hier dargestellten Beispielen für die Aufwärtsverbindung
    • – die Entscheidungsschwelle für die Auswahl des Kodierungsverfahrens CSi anhand des Kodierungsverfahrens CSi+1 auf der Grundlage des Mittelwertes AV_RXQUAL_ST als CS_QUAL_UL_i_i+1 + CS_HST_UL_ST bezeichnet, während
    • – die Entscheidungsschwelle für die Auswahl des Kodierungsverfahrens CSi anhand des Kodierungsverfahrens CSi+1 auf der Grundlage des Mittelwertes AV_RXQUAL_LT als CS_QUAL_UL_i_i+1 + CS_HST_UL_LT bezeichnet wird.
  • Für die Abwärtsverbindung sind die Ausdrücke vom selben Typ, wobei im Ausdruck für die Schwellenwerte lediglich "UL" (für engl. "UpLink") durch "DL" (für engl. "Downlink") ersetzt wird.
  • Somit kann man, wie in 1 veranschaulicht, für die Aufwärtsverbindung
    • – die Bedingung zum Auswählen des Kodierungsverfahrens CSi+1 anhand des Kodierungsverfahrens CSi schreiben als AV_RXQUAL_LT < CS_QUAL_UL_i_i+1 und
    • – die Bedingung zum Auswählen des Kodierungsverfahrens CSi anhand des Kodierungsverfahrens CSi+1 schreiben als AV_RXQUAL_LT > CS_QUAL_UL_i_i+1 + CS_HST_UL_LT oder AV_RXQUAL_ST > CS_QUAL_UL_i_i+1 + CS_HST_UL_ST.
  • Für die Abwärtsverbindung sind die Ausdrücke in 2 vom selben Typ, wobei im Ausdruck für die Schwellenwerte "UL" durch "DL" ersetzt wird.
  • Wie bereits erwähnt, ist in den Beispielen, die in den 1 und 2 dargestellt sind, das Funkkriterium in allen Fällen, in denen seine Verwendung möglich ist, der BER-Bruttowert, wobei die zugehörigen Meßergebnisse als RXQUAL und der Mittelwert dieser Ergebnisse als AV_RXQUAL bezeichnet werden.
  • Wie erwähnt, wird der BER-Bruttowert im allgemeinen ermittelt, indem die empfangenen Daten vor der Fehlerkorrektur-Dekodierung mit zugehörigen Daten verglichen werden, die sich nach der Fehlerkorrektur-Dekodierung ergeben haben, und anschließend wieder mit derselben Code-Fehlerkorrektur wie beim Senden kodiert.
  • Im betrachteten Beispiel des GPRS-Systems, in welchem das Kodiersystem CS4 ein Kodierverhältnis von 1 hat, sind somit RXQUAL-Messungen nicht möglich, wenn dieses Kodiersystem verwendet wird. Insbesondere sind RXQUAL-Messungen nicht möglich, wenn die Messungen in der Mobilstation erfolgen, also dann, wenn die Verbindungsanpassung auf eine Abwärtsverbindung angewandt wird. Wenn die Messungen im Netz erfolgen, also dann, wenn die Verbindungsanpassung auf eine Aufwärtsverbindung angewandt wird, können andere Messungen vorgenommen werden, insbesondere BEP-Messungen (mit BEP für engl. "Bit Error Probability"), anhand derer eine Abschätzung des BER-Bruttowertes möglich ist. Allgemein können BEP-Messungen vom Netz und von der Mobilstation durchgeführt werden und sind somit in Auf- und Abwärtsrichtung verfügbar. Im EGPRS-System beispielsweise meldet die Mobilstation an das Netz BEP-Meßwerte (Mittelwerte und die Varianz über vier Zeitintervalle oder engl. "time-slots"), die einen Block bilden, der als RLC-Block bezeichnet wird und die Werte MEAN_BEP und CV_BEP enthält. BEP-Meßwerte stehen somit in Auf- und Abwärtsrichtung zur Verfügung (wobei die RXQUAL-Meßwerte nicht mehr von der Mobilstation gemessen und an das Netz übermittelt werden).
  • Aus diesem Grund kann im Beispiel aus 1, das insbesondere dem Fall einer Aufwärtsverbindung entspricht, das aus dem BER-Bruttowert bestehende Funkkriterium in jedem Fall verwendet werden. Dagegen wird im Beispiel aus 2, das insbesondere dem Fall einer Abwärtsverbindung entspricht, ein anderes Funkkriterium verwendet, wenn dies notwendig ist. Im Beispiel aus 2 ist dieses andere Funkkriterium der SIR-Wert, wobei die zugehörigen Funkmessungen hier als SIR und der Mittelwert dieser Messungen hier als AV_SIR bezeichnet werden. Diese Funkmessungen können aus Störpegelmessungen, die gemäß der in der Empfehlung GSM 05.08 verwendeten Notation als I_LEVEL_TNi bezeichnet werden, und aus Messungen der Signalintensität, die gemäß derselben Empfehlung als C-VALUE bezeichnet werden, abgeleitet werden.
  • Eine andere Möglichkeit wäre die Verwendung der Intensität des Empfangssignals (die entsprechenden Funkmessungen werden in der Empfehlung GSM 05.08 als RXLEV bezeichnet).
  • Somit basieren die Bedingungen zum Auswählen des Kodierungsverfahrens CS3 anhand des Kodierungsverfahrens CS4 im Gegensatz zum Beispiel aus 1 nicht auf dem aus dem BER-Bruttowert bestehenden Funkkriterium, sondern auf dem SIR-Wert.
  • Wenn in diesem Fall die Bedingungen zum Auswählen des Kodierungsverfahrens CS4 anhand des Kodierungsverfahrens CS3 dieselben wie in 1 wären, d.h. ausschließlich auf dem aus dem BER-Bruttowert bestehenden Funkkriterium basieren würden, könnten sich zwischen CS3 und CS4 "Ping-Pong"-Phänomene einstellen, die auf die Tatsache zurückzuführen sind, daß gleichzeitig die Bedingungen für einen Wechsel von CS3 zu CS4 und von CS4 zu CS3 geschaffen werden könnten.
  • Um solche Nachteile zu vermeiden, basiert die Bedingung für die Auswahl des Kodierungsverfahrens CS4 anhand des Kodierungsverfahrens CS3 gleichzeitig auf dem Funkkriterium, das aus dem BER-Bruttowert besteht, und aus dem Funkkriterium, das aus dem SIR-Wert besteht.
  • In dem in 2 dargestellten Beispiel wird ferner
    • – die Entscheidungsschwelle, die für die Auswahl des Kodierungsverfahrens CS4 anhand des Kodierungsverfahrens CS3 auf der Grundlage des aus dem SIR-Wert bestehenden Funkkriteriums verwendet wird, als CS_SIR_DL_3_4 bezeichnet, während
    • – die Entscheidungsschwelle, die für die Auswahl des Kodierungsverfahrens CS3 anhand des Kodierungsverfahrens CS4 auf der Grundlage des aus dem SIR-Wert bestehenden Funkkriteriums verwendet wird, von letzterer verschieden ist und als CS_SIR_DL_3_4 + CS_SIR_HST_DL bezeichnet wird.
  • Wie in 2 dargestellt,
    • – kann man somit die Bedingung zum Auswählen des Kodierungsverfahrens CS4 anhand des Kodierungsverfahrens CS3 schreiben als AV_RXQUAL < CS_QUAL_DL_3_4 und AV_SIR > CS_SIR_DL_3_4
    • – und die Bedingung zum Auswählen des Kodierungsverfahrens CS4 anhand des Kodierungsverfahrens CS3 schreiben als AV_SIR < CS_SIR_DL_3_4 + CS_SIR_HST_DL.
  • Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel wäre ein anderes für ein erfindungsgemäßes Verfahren verwendbares Funkkriterium der SIR-Wert.
  • Dieses zweite Ausführungsbeispiel soll nicht weiter im Detail beschrieben werden. Es leitet sich aus dem vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsbeispiel ab, wobei angemerkt sei, daß
    • – sich im ersten Ausführungsbeispiel der Wert der Funkmessungen erhöht, wenn sich die Funkbedingungen verschlechtern, während sich im zweiten Ausführungsbeispiel der Wert der Funkmessungen erhöht, wenn sich die Funkbedingungen verbessern. Wenn in diesem Fall die Entscheidungsschwellen einen ersten Wert haben, um zu ermitteln, ob sich die Funkbedingungen rapide verschlechtern, und einen zweiten Wert, um zu ermitteln, ob sich die Funkbedingungen nicht rapide verschlechtern, ist der besagte zweite Wert relativ höher oder relativ niedriger als der besagte erste Wert, je nachdem, ob sich der Wert der besagten Messungen erhöht oder verringert, wenn sich die Funkbedingungen verschlechtern.
    • – Im zweiten Ausführungsbeispiel sind SIR-Messungen auch dann möglich, wenn das Kodierungsverfahren CS4 verwendet wird. Selbstverständlich sind auch andere Ausführungsbeispiele möglich.
  • Die Mittelwertberechnung insbesondere diejenige von AV_RXQUAL oder AV_SIR, kann insbesondere mittels eines Filters vom Exponentialtyp bewerkstelligt werden. Ein solches Filter kann über folgende Gleichung definiert werden: Sn = (1 – β)·Sn–1 + β·mn
  • Darin sind Sn der nach der n-ten Messung mn aktualisierte Mittelwert und β ein (auch als "Vergessensfaktor" bezeichneter) Filterparameter.
  • Ein solches Filter ermöglicht eine Mittelwertbildung mit Gewichtungen, die mit dem Abstand zur letzten Messung exponentiell abnehmen.
  • Allerdings verhält sich ein solches Filter nicht exponentiell in Abhängigkeit von der Zeit, wenn die Messungen in äquidistanten Zeitintervallen durchgeführt werden. Nun ist diese Bedingung nicht immer erfüllt, was die Auswahl des Parameters β schwierig gestaltet, der unterschiedliche Werte annehmen muß, je nachdem, ob die Messungen zeitlich mehr oder weniger dicht gestaffelt sind.
  • Insbesondere im betrachteten Beispiel des GPRS-Systems kann ein solches Filter im Netz zur Verbindungsanpassung verwendet werden, die auf eine Abwärtsverbindung angewandt wird, und zwar auf der Grundlage von Funkmessungen, die dem Netz von der Mobilstation gemeldet werden. Insbesondere wird dem Netz von der Mobilstation eine RXQUAL-Messung in einer Bestätigungsmeldung übermittelt, die als "Packet Downlink Ack/Nack" bezeichnet und gewöhnlich nicht periodisch vom Netz empfangen wird. Die Zeitdifferenz zwischen dem Empfang solcher Meldungen kann beispielsweise im Bereich von einigen hundert Millisekunden bis zu mehreren Sekunden liegen.
  • Ein Exponentialfilter der oben erwähnten Art, allerdings unter Berücksichtigung des Zeitintervalls zwischen zwei Messungen, ist aus der von der ETSI veröffentlichten und gemäß dem ETSI-Beitrag SMG2 2-00-0035 modifizierten Empfehlung GSM 05.08 bekannt.
  • Ein solches Filter wird im letzteren Dokument durch die folgenden beiden Relationen beschrieben: zn = (1 – β)zn–1 + βxn
    Figure 00160001
  • Darin ist xn eine Variable, die angeben soll, ob eine Funkmessung existiert (wobei xn gleich 1 ist, wenn eine Messung existiert, und im gegenteiligen Fall gleich 0 ist).
  • Ein solches Filter hat insbesondere den Nachteil, daß es eine Aktualisierung des Mittelwertes selbst dann vornehmen muß, wenn keine Messung verfügbar ist, was die Komplexität der Implementierung erhöht.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ferner ein Filter, das es erlaubt, solche Nachteile zu vermeiden.
  • Dieses Ergebnis wird erfindungsgemäß mittels eines Filters erreicht, dessen Vergessensfaktor direkt in Abhängigkeit vom Zeitintervall zwischen zwei Messungen ausgedrückt werden kann. Beispielsweise kann ein erfindungsgemäßes Filter über die folgenden Relationen, beispielsweise für den Mittelwert AV_RXQUAL_LT, definiert werden:
    Figure 00170001
  • Ebenso kann ein erfindungsgemäßes Filter über die folgenden Relationen, beispielsweise für den Mittelwert AV_RXQUAL_ST, definiert werden:
    Figure 00170002
  • Die Elemente in diesen Ausdrücken haben folgende Bedeutung:
    • – AV_RXQUAL_STn (beziehungsweise AV_RXQUAL_STn) ist der Wert von AV_RXQUAL_ST (beziehungsweise AV_RXQUAL_LT) nach der n-ten RXQUAL-Messung (d.h. nach der n-ten "Packet Downlink Ack/Nack"-Meldung im GPRS-System),
    • – RXQUAL_STn ist der Wert der n-ten RXQUAL-Messung (d.h. der Wert von RXQUAL in der n-ten "Packet Downlink Ack/Nack"-Meldung im GPRS-System), und
    • – Δtn bezeichnet die Zeit zwischen der (n–1)-ten und der n-ten Messung (d.h. zwischen der (n–1)-ten und der n-ten "Packet Downlink Ack/Nack"-Meldung im GPRS-System). Δtn könnte auch eine Näherung des Zeitintervalls zwischen zwei Messungen bezeichnen. Beispielsweise könnte man beabsichtigen, Δtn durch ein Vielfaches eines bestimmten Zeitintervalls T zu approximieren (wobei T beispielsweise gleich einem Blockintervall wie etwa 20 ms in den GPRS- und EGPRS-Systemen sein könnte). Aufgrund der Verlagerungen der Mobilstation und aufgrund von Clocksignal-Verschiebungen der Mobilstation und des Netzes usw. kann es nämlich sein, daß das tatsächliche Zeitintervall nicht exakt ein Vielfaches von 20 ms ist.
  • Wie man sieht, wird für den Fall, daß αLT = 0 ist, kein Mittelwert gebildet, und wenn Δtn = TLT für alle Werte von n ist (d.h. wenn die Messungen periodisch mit einer Periodendauer T gemeldet werden), ist die Relation AV_RXQUAL_LTn+1 = (1 – β) AV_RXQUAL_LTn + β·RXQUALn nach einer Initialisierungsphase (mit ausreichend großem n) annähernd erfüllt. Dieselben Anmerkungen gelten auch für AVRXQUAL_ST.
  • Zum Initialisieren der Filter müssen y0 und z0 auf Null gesetzt werden: Y0 = z0 = 0
  • Allgemeiner formuliert, wäre ein Filter, das die Berechnung eines Mittelwertes AV_M erlaubt, durch Relationen der folgenden Art definiert:
    Figure 00180001
  • Darin gilt:
    • – AV_Mn+1 ist der Wert von AV_M nach einer (n+1)-ten Messung mn+1,
    • – Δtn bezeichnet das Zeitintervall zwischen der n-ten und der (n+1)-ten Messung oder eine Näherung dieses Zeitintervalls, und
    • – α ist ein Parameter, der dieses Filter definiert.
  • Überdies gestattet die vorliegende Erfindung das Lösen eines anderen Problems, das mit der Tatsache verknüpft ist, daß immer dann, wenn die Übertragung nicht kontinuierlich erfolgt, sondern regelmäßig unterbrochen wird, wie es häufig bei der Übertragung von Daten im Paketmodus der Fall ist, die Möglichkeit besteht, daß bestimmte Messungen, die für die Auswahl eines Kodierungs- und/oder Modulationsverfahrens herangezogen werden, während der Unterbrechungsintervalle der Übertragung nicht vorgenommen werden. Insbesondere in dem vorstehend beschriebenen Beispiel des GPRS-Systems können die RXQUAL-Messungen für die Abwärtsverbindung in der Mobilstation nicht durchgeführt werden, wenn die Übertragung in Abwärtsrichtung unterbrochen ist.
  • Es stellt sich also das Problem, ein Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren auszuwählen, wenn die Übertragung wieder beginnt.
  • Hierfür sind zwei Lösungen bekannt. Im GPRS-System beispielsweise verwendet man entweder ein Standard-Kodierungsverfahren (wie etwa insbesondere das Kodierungsverfahren CS1, das den höchsten Schutzgrad bietet) oder andere Messungen als RXQUAL-Messungen, die selbst dann durchgeführt werden können, wenn die Übertragung unterbrochen ist. Solche Messungen sind insbesondere SIR-Messungen, die auf einem als Steuerkanal bezeichneten Kanal wie etwa insbesondere dem BCCH (für engl. "Broadcast Control Channel") durchgeführt werden.
  • Die Verwendung des Kodierungsverfahrens CS1 hat im wesentlichen den Nachteil, daß nicht in allen Fällen die Optimierung der Funkressourcen und damit des Nettodurchsatzes möglich ist. Die Verwendung von SIR-Messungen, die auf einem Steuerkanal durchgeführt werden, hat im wesentlichen den Nachteil, daß diese Messungen für die gesuchten Messungen nicht repräsentativ genug sind, insbesondere deshalb, weil der Steuerkanal weder mit derselben Leistung noch auf derselben Frequenz wie der Kanal betrieben wird, auf welchem die RXQUAL-Messungen durchgeführt werden, wenn die Übertragung nicht unterbrochen ist.
  • Die vorliegende Erfindung gestattet auch die Vermeidung dieser Nachteile.
  • Mit der vorliegenden Erfindung wird im wesentlichen vorgeschlagen, bei Wiederaufnahme der Übertragung nach einer Übertragungsunterbrechung das Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren zu verwenden, das vor der Unterbrechung verwendet wurde, falls die Dauer der Unterbrechung relativ ist, oder im gegenteiligen Fall ein Kodierungs- und/oder Modulations-Standardverfahren zu verwenden (wie etwa insbesondere ein Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren, das den höchsten Schutzgrad bewirkt).
  • Anerkanntermaßen kann ein Verfahren gemäß der Erfindung in einem Mobilfunkkommunikationssystem zur Verbindungsanpassung, die auf eine Aufwärtsverbindung und/oder auf eine Abwärtsverbindung angewandt wird, sowie im Netz (oder in einem oder mehreren Einheiten dieses Netzes) und in Mobilstationen verwendet werden.
  • Die Netzelemente (die hier auch als Einheiten des Mobilfunkkommunikationsnetzes bezeichnet werden) können beispielsweise folgende Einheiten beinhalten:
    • – Basisstationen, die je nach System beispielsweise als BTS (für engl. "Base Transceiver Station") oder Node B bezeichnet werden können,
    • – Basisstations-Controller, die je nach System beispielsweise als BTC (für engl. "Base Station Controller") oder RNC (für engl. "Radio Network Controller") bezeichnet werden können, und
    • – Elemente wie beispielsweise bei den Systemen GPRS und EGPRS die SGSN-Einheiten (für engl. "Serving GPRS Support Node").
  • Allgemein wird die Verbindungsanpassung in einer Funktionseinheit implementiert, die in den Systemen GPRS und EGPRS als PCU (für engl. "Packet Channel Unit") bezeichnet wird und auf BTS-, BSC- oder SGSN-Ebene angeordnet sein kann.

Claims (43)

  1. Verfahren zur Verbindungsanpassung in einem Mobilfunkkommunikationssystem, wobei dieses Verfahren eine Auswahl eines Kodierungs- und/oder Modulationsverfahrens in Abhängigkeit von den Funkbedingungen beinhaltet, wobei besagte Funkbedingungen durch einen Mittelwert von Funkmeßergebnissen repräsentiert werden und wobei dieses Verfahren im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß der besagte Mittelwert – einen über ein relativ kurzes Zeitintervall ermittelten Mittelwert beinhaltet, um schnell ein robusteres Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren auszuwählen, wenn festgestellt wird, daß sich die Funkbedingungen rapide verschlechtern, sowie – einen über ein relativ längeres Zeitintervall ermittelten Mittelwert beinhaltet, um ein weniger robustes Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren oder ein robusteres Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren auszuwählen, wenn festgestellt wird, daß sich die Funkbedingungen nicht rapide verschlechtern.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten Schwellenwerte, wobei die besagte Auswahl auf einem System von Schwellenwerten basiert, einen ersten Wert haben, um festzustellen, ob sich die Funkbedingungen rapide verschlechtern, und einen zweiten Wert, um festzustellen, ob sich die Funkbedingungen nicht rapide verschlechtern, wobei der besagte zweite Wert relativ höher oder relativ niedriger als der besagte erste Wert ist, je nachdem, ob der Wert der besagten Funkmeßergebnisse steigt oder fällt, wenn sich die Funkbedingungen verschlechtern.
  3. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten Funkmeßergebnisse BER-Bruttowertmessungen beinhalten.
  4. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten Funkmeßergebnisse SIR-Messungen beinhalten.
  5. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Fall, daß eines der möglichen Kodierungsverfahren ein Kodierungsverhältnis von 1 aufweist, die besagten Funkmessungen zum Auswählen eines robusteren Kodierungsverfahrens anhand des besagten Kodierungsverfahrens mit einem Kodierungsverhältnis von 1 andere Messungen als BER-Bruttowertmessungen beinhalten.
  6. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Fall, daß eines der möglichen Kodierungsverfahren ein Kodierungsverhältnis von 1 aufweist, die besagten Funkmessungen zum Auswählen des besagten Kodierungsverfahrens mit einem Kodierungsverhältnis von 1 anhand eines robusteren Kodierungsverfahrens andere Messungen als BER-Bruttowertmessungen beinhalten.
  7. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten anderen Funkmessungen als BER-Bruttowertmessungen SIR-Messungen beinhalten.
  8. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß diß besagten anderen Funkmessungen als BER-Bruttowertmessungen Messungen der Intensität des empfangenen Signals beinhalten.
  9. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn die Übertragung über die Verbindung, auf welche die besagte Verbindungsanpassung angewandt wird, nach einer Unterbrechung der Verbindung erneut aufgenommen wird und die besagten Messungen während der Unterbrechung der Verbindung nicht durchgeführt werden konnten, das Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren ausgewählt wird, das vor der Unterbrechung der Verbindung verwendet wurde, falls die Unterbrechungsdauer relativ kurz ist, oder im gegenteiligen Fall ein Kodierungs- und/oder Modulations-Standardverfahren ausgewählt wird.
  10. Verfahren gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Kodierungs- und/oder Modulations-Standardverfahren ein möglichst robustes Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren ist.
  11. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Mittelwert mittels eines Filters vom Exponentialtyp ermittelt wird, das über einen als "Vergessensfaktor" bezeichneten Parameter definiert wird, der eine direkte Funktion des Zeitintervalls zwischen zwei Messungen oder einer Näherung dieses Zeitintervalls ist.
  12. Verfahren gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Filter durch Relationen des Typs
    Figure 00230001
    definiert ist, in welchen – AV_Mn+1 der Wert des besagten Mittelwertes AV_M nach einer (n+1)-ten Messung mn+1 ist, – Δtn das Zeitintervall zwischen der n-ten und der (n+1)-ten Messung oder eine Näherung dieses Zeitintervalls bezeichnet und – α ein Parameter ist, welcher dieses Filter definiert.
  13. Mobilfunkkommunikationssystem, dadurch gekennzeichnet, daß es Mittel zur Implementierung eines Verfahrens zur Verbindungsanpassung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12 beinhaltet.
  14. System gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Verbindungsanpassung auf eine Aufwärtsverbindung angewandt wird.
  15. System gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Verbindungsanpassung auf eine Abwärtsverbindung angewandt wird.
  16. Mobilfunkkommunikations-Netzeinheit, beinhaltend Mittel zur Verbindungsanpassung, wobei besagte Mittel zur Verbindungsanpassung Mittel zur Auswahl eines Kodierungs- und/oder Modulationsverfahrens in Abhängigkeit von den Funkbedingungen beinhalten, wobei die besagten Funkbedingungen durch einen Mittelwert von Funkmeßergebnissen repräsentiert werden und die Einheit im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß sie – Mittel zur Ermittlung eines Mittelwertes über ein relativ kurzes Zeitintervall beinhaltet, um schnell ein robusteres Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren auszuwählen, wenn festgestellt wird, daß sich die Funkbedingungen rapide verschlechtern, sowie – Mittel zur Ermittlung eines Mittelwertes über ein relativ längeres Zeitintervall beinhaltet, um ein weniger robustes Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren oder ein robusteres Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren auszuwählen, wenn festgestellt wird, daß sich die Funkbedingungen nicht rapide verschlechtern.
  17. Einheit gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten Schwellenwerte, wobei die besagte Auswahl auf einem System von Schwellenwerten basiert, einen ersten Wert haben, um festzustellen, ob sich die Funkbedingungen rapide verschlechtern, und einen zweiten Wert, um festzustellen, ob sich die Funkbedingungen nicht rapide verschlechtern, wobei der besagte zweite Wert relativ höher oder relativ niedriger als der besagte erste Wert ist, je nachdem, ob der Wert der besagten Funkmeßergebnisse steigt oder fällt, wenn sich die Funkbedingungen verschlechtern.
  18. Einheit gemäß einem der Ansprüche 16 und 17, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten Funkmessungen BER-Bruttowertmessungen beinhalten.
  19. Einheit gemäß einem der Ansprüche 16 und 17, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten Funkmessungen SIR-Messungen beinhalten.
  20. Einheit gemäß einem der Ansprüche 16 und 17, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Fall, daß eines der möglichen Kodierungsverfahren ein Kodierungsverhältnis von 1 aufweist, die besagten Funkmessungen zum Auswählen eines robusteren Kodierungsverfahrens anhand des besagten Kodierungsverfahrens mit einem Kodierungsverhältnis von 1 andere Messungen als BER-Bruttowertmessungen beinhalten.
  21. Einheit gemäß einem der Ansprüche 16 und 17, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Fall, daß eines der möglichen Kodierungsverfahren ein Kodierungsverhältnis von 1 aufweist, die besagten Funkmessungen zum Auswählen des besagten Kodierungsverfahrens mit einem Kodierungsverhältnis von 1 anhand eines robusteren Kodierungsverfahrens BER-Bruttowertmessungen und andere Messungen als BER-Bruttowertmessungen beinhalten.
  22. Einheit gemäß einem der Ansprüche 20 und 21, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten anderen Funkmessungen als die BER-Bruttowertmessungen SIR-Messungen beinhalten.
  23. Einheit gemäß einem der Ansprüche 20 und 21, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten anderen Funkmessungen als die BER-Bruttowertmessungen Messungen der Intensität des empfangenen Signals beinhalten.
  24. Einheit gemäß einem der Ansprüche 16 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß diese Mittel beinhaltet, um immer dann, wenn die Übertragung über die Verbindung, auf welche die besagte Verbindungsanpassung angewandt wird, nach einer Unterbrechung der Verbindung erneut aufgenommen wird und die besagten Messungen während der Unterbrechung der Verbindung nicht durchgeführt werden konnten, das Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren auszuwählen, das vor der Unterbrechung der Verbindung verwendet wurde, falls die Unterbrechungsdauer relativ kurz ist, oder im gegenteiligen Fall ein Kodierungs- und/oder Modulations-Standardverfahren auszuwählen.
  25. Einheit gemäß Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Kodierungs- und/oder Modulations-Standardverfahren ein möglichst robustes Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren ist.
  26. Einheit gemäß einem der Ansprüche 16 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Mittelwert mittels eines Filters vom Exponentialtyp ermittelt wird, das über einen als "Vergessensfaktor" bezeichneten Parameter definiert wird, der eine direkte Funktion des Zeitintervalls zwischen zwei Messungen oder einer Näherung dieses Zeitintervalls ist.
  27. Einheit gemäß Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Filter durch Relationen des Typs
    Figure 00260001
    definiert ist, in welchen – AV_Mn+1 der Wert des besagten Mittelwertes AV_M nach einer (n+1)-ten Messung mn+1 ist, – Δtn das Zeitintervall zwischen der n-ten und der (n+1)-ten Messung oder eine Näherung dieses Zeitintervalls bezeichnet und – α ein Parameter ist, welcher dieses Filter definiert.
  28. Einheit gemäß einem der Ansprüche 16 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Verbindungsanpassung auf eine Aufwärtsverbindung angewandt wird.
  29. Einheit gemäß einem der Ansprüche 16 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Verbindungsanpassung auf eine Abwärtsverbindung angewandt wird.
  30. Mobilstation, beinhaltend Mittel zur Verbindungsanpassung, wobei besagte Mittel zur Verbindungsanpassung Mittel zur Auswahl eines Kodierungs- und/oder Modulationsverfahrens in Abhängigkeit von den Funkbedingungen beinhalten, wobei die besagten Funkbedingungen durch einen Mittelwert von Funkmeßergebnissen repräsentiert werden und die Mobilstation dadurch gekennzeichnet ist, daß sie – Mittel zur Ermittlung eines Mittelwertes über ein relativ kurzes Zeitintervall beinhaltet, um schnell ein robusteres Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren auszuwählen, wenn festgestellt wird, daß sich die Funkbedingungen rapide verschlechtern, sowie – Mittel zur Ermittlung eines Mittelwertes über ein relativ längeres Zeitintervall beinhaltet, um ein weniger robustes Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren oder ein robusteres Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren auszuwählen, wenn festgestellt wird, daß sich die Funkbedingungen nicht rapide verschlechtern.
  31. Mobilstation gemäß Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten Schwellenwerte, wobei die besagte Auswahl auf einem System von Schwellenwerten basiert, einen ersten Wert haben, um festzustellen, ob sich die Funkbedingungen rapide verschlechtern, und einen zweiten Wert, um festzustellen, ob sich die Funkbedingungen nicht rapide verschlechtern, wobei der besagte zweite Wert relativ höher oder relativ niedriger als der besagte erste Wert ist, je nachdem, ob der Wert der besagten Funkmeßergebnisse steigt oder fällt, wenn sich die Funkbedingungen verschlechtern.
  32. Mobilstation gemäß einem der Ansprüche 30 und 31, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten Funkmeßergebnisse BER-Bruttowertmessungen beinhalten.
  33. Mobilstation gemäß einem der Ansprüche 30 und 31, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten Funkmeßergebnisse SIR-Messungen beinhalten.
  34. Mobilstation gemäß einem der Ansprüche 30 und 31, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Fall, daß eines der möglichen Kodierungsverfahren ein Kodierungsverhältnis von 1 aufweist, die besagten Funkmessungen zum Auswählen eines robusteren Kodierungsverfahrens anhand des besagten Kodierungsverfahrens mit einem Kodierungsverhältnis von 1 andere Messungen als BER-Bruttowertmessungen beinhalten.
  35. Mobilstation gemäß einem der Ansprüche 30 und 31, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Fall, daß eines der möglichen Kodierungsverfahren ein Kodierungsverhältnis von 1 aufweist, die besagten Funkmessungen zum Auswählen des besagten Kodierungsverfahrens mit einem Kodierungsverhältnis von 1 anhand eines robusteren Kodierungsverfahrens BER-Bruttowertmessungen und andere Messungen als BER-Bruttowertmessungen beinhalten.
  36. Mobilstation gemäß einem der Ansprüche 34 und 35, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten anderen Funkmessungen als BER-Bruttowertmessungen SIR-Messungen beinhalten.
  37. Mobilstation gemäß einem der Ansprüche 34 und 35, dadurch gekennzeichnet, daß die besagten anderen Funkmessungen als die BER-Bruttowertmessungen Messungen der Intensität des empfangenen Signals beinhalten.
  38. Mobilstation gemäß einem der Ansprüche 30 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß diese Mittel beinhaltet, um immer dann, wenn die Übertragung über die Verbindung, auf welche die besagte Verbindungsanpassung angewandt wird, nach einer Unterbrechung der Verbindung erneut aufgenommen wird und die besagten Messungen während der Unterbrechung der Verbindung nicht durchgeführt werden konnten, das Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren auszuwählen, das vor der Unterbrechung der Verbindung verwendet wurde, falls die Unterbrechungsdauer relativ kurz ist, oder im gegenteiligen Fall ein Kodierungs- und/oder Modulations-Standardverfahren auszuwählen.
  39. Mobilstation gemäß Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Kodierungs- und/oder Modulations-Standardverfahren ein möglichst robustes Kodierungs- und/oder Modulationsverfahren ist.
  40. Mobilstation gemäß einem der Ansprüche 30 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Mittelwert mittels eines Filters vom Exponentialtyp ermittelt wird, das über einen als "Vergessensfaktor" bezeichneten Parameter definiert wird, der eine direkte Funktion des Zeitintervalls zwischen zwei Messungen oder einer Näherung dieses Zeitintervalls ist.
  41. Mobilstation gemäß Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß das besagte Filter durch Relationen des Typs
    Figure 00290001
    definiert ist, in welchen – AV_Mn+1 der Wert des besagten Mittelwertes AV_M nach einer (n+1)-ten Messung mn+1 ist, – Δtn das Zeitintervall zwischen der n-ten und der (n+1)-ten Messung oder eine Näherung dieses Zeitintervalls bezeichnet und – α ein Parameter ist, welcher dieses Filter definiert.
  42. Mobilstation gemäß einem der Ansprüche 30 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Verbindungsanpassung auf eine Abwärtsverbindung angewandt wird.
  43. Mobilstation gemäß einem der Ansprüche 30 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Verbindungsanpassung auf eine Aufwärtsverbindung angewandt wird.
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