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DE60120340T2 - Steuerung für ein Fahrzeug mit Selbstdiagnosefunktion und Aufzeichnungsmedium - Google Patents

Steuerung für ein Fahrzeug mit Selbstdiagnosefunktion und Aufzeichnungsmedium Download PDF

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DE60120340T2
DE60120340T2 DE60120340T DE60120340T DE60120340T2 DE 60120340 T2 DE60120340 T2 DE 60120340T2 DE 60120340 T DE60120340 T DE 60120340T DE 60120340 T DE60120340 T DE 60120340T DE 60120340 T2 DE60120340 T2 DE 60120340T2
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DE
Germany
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error detection
drive
diagnosis
diagnostic
self
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60120340T
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English (en)
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DE60120340D1 (de
Inventor
c/o Denso Corporation Masaya Kariya-city Aichi-pref. Oi
c/o Denso Corporation Yoshiyuki Kariya-city Aichi-pref. Maki
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Denso Corp
Original Assignee
Denso Corp
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Publication date
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Publication of DE60120340D1 publication Critical patent/DE60120340D1/de
Publication of DE60120340T2 publication Critical patent/DE60120340T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G05CONTROLLING; REGULATING
    • G05BCONTROL OR REGULATING SYSTEMS IN GENERAL; FUNCTIONAL ELEMENTS OF SUCH SYSTEMS; MONITORING OR TESTING ARRANGEMENTS FOR SUCH SYSTEMS OR ELEMENTS
    • G05B19/00Programme-control systems
    • G05B19/02Programme-control systems electric
    • G05B19/04Programme control other than numerical control, i.e. in sequence controllers or logic controllers
    • G05B19/042Programme control other than numerical control, i.e. in sequence controllers or logic controllers using digital processors
    • G05B19/0428Safety, monitoring
    • GPHYSICS
    • G05CONTROLLING; REGULATING
    • G05BCONTROL OR REGULATING SYSTEMS IN GENERAL; FUNCTIONAL ELEMENTS OF SUCH SYSTEMS; MONITORING OR TESTING ARRANGEMENTS FOR SUCH SYSTEMS OR ELEMENTS
    • G05B2219/00Program-control systems
    • G05B2219/20Pc systems
    • G05B2219/24Pc safety
    • G05B2219/24054Self diagnostic
    • GPHYSICS
    • G05CONTROLLING; REGULATING
    • G05BCONTROL OR REGULATING SYSTEMS IN GENERAL; FUNCTIONAL ELEMENTS OF SUCH SYSTEMS; MONITORING OR TESTING ARRANGEMENTS FOR SUCH SYSTEMS OR ELEMENTS
    • G05B2219/00Program-control systems
    • G05B2219/20Pc systems
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  • Combined Controls Of Internal Combustion Engines (AREA)
  • Testing And Monitoring For Control Systems (AREA)
  • Test And Diagnosis Of Digital Computers (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Programmtechnik für eine Selbstdiagnosefunktion in einer Steuerungseinrichtung zur Steuerung eines Fahrzeugs.
  • Die Druckschrift US-A-5671141 offenbart eine Computerprogrammarchitektur für ein fahrzeugseitiges Fahrzeugdiagnosesystem einschließlich einer Vielzahl von Überwachungsmodulen zur Überwachung der Fahrzeugsysteme oder Komponenten und zur Ausgabe eines Fehlfunktionsunterroutinenanrufs an eine Diagnosedurchführungsperson nach Erfassen einer Fehlfunktion eines Systems oder einer Komponente.
  • Die Druckschrift US-A-6115653 offenbart ein Diagnosesystem für ein Maschinenmanagementsystem eines Fahrzeugs. Es wird ein Prozessor verwendet zum Bearbeiten einer Betriebsbearbeitungsroutinenstatistik von Diagnosefunktionsmodulen, die abgestufte Diagnosefehlercodes abgeben.
  • Im Allgemeinen hat der schnelle Fortschritt der Computertechnik in den vergangenen Jahren die Einführung der Computersysteme in jedem Bereich eines Fahrzeugs wie eines Automobils bewirkt.
  • Insbesondere wurde ein Computersystem zur Steuerung eines Fahrzeugs zur Sicherstellung einer höheren Verlässlichkeit durch ein Einschließen einer Selbstdiagnose oder einer Selbstdiagnosefunktion verbessert. Es ist nun für ein Fahrzeug möglich, einen Diagnoseablauf zum automatischen Überprüfen der Betriebsbedingungen einer Computereinheit und ihrer Sensoren oder dergleichen durchzuführen. Dies wird in einer entsprechenden Zeitperiode durch Aufleuchten einer Warnlampe (MIL) durchgeführt, wenn ein Fehler darin auftritt. Dies bezeichnet das Auftreten des Fehlers für den Benutzer und/oder speichert den Fehlercode (DTC), der es ermöglicht, eine Wartung durch eine Person durchführen zu lassen, zur Identifikation der Art des Fehlers. Dieser Diagnoseablauf dient als Hilfe in etwa 200 Einzelheiten, und betrifft die gegenwärtigen Sensoren, wie einen Kurbelwinkelsensor, einen Nockenwinkelsensor, einen Wassertemperatursensor oder dergleichen. Das Objekt dieses Diagnoseablaufs wird als das „Diagnoseobjekt" oder „diagnostische Objekt" bezeichnet.
  • Um den Diagnoseprozess zu realisieren ist in dem Entwicklungsstand des Selbstdiagnoseprogramms zu erkennen, dass das Diagnoseobjekt in Abhängigkeit von den Kraftfahrzeugmodellen, einem Entwicklungsstand des Fahrzeugs und/oder von der Zeit der Modelländerungen abhängig ist. Daher ist die Fehlererkennungslogik im Allgemeinen für jedes diagnostische Objekt in dem Selbstdiagnoseprogramm beschrieben. Wird somit das Selbstdiagnoseprogramm geändert, dann kann in Abhängigkeit von der Änderung die Änderung in der Weise erfolgen, dass lediglich die entsprechende Fehlererfassungslogik geändert wird.
  • Ein Programm, das auf einen „Gegenstand" wie ein diagnostisches Objekt gerichtet ist, ist als ein „objektorientiertes Programm" bekannt. Eine Änderung in Einheiten eines Objekts kann für eine Änderung des Diagnoseobjekts verwirklicht werden. Das Objekt, das keine Änderung erfordert, kann durch Strukturieren der Objekte in Einheiten der Fehlererfassungslogik verwendet werden.
  • In dieser Beschreibung wird der Ausdruck ein/das „Objekt führt- ... durch", in welchem der Ausdruck „Objekt" das Subjekt des Satzes ist, häufig benutzt, wobei dies jedoch bedeutet, dass ein Betrieb des Objekts durchgeführt wird, wenn eine in der Fahrzeugsteuerungseinrichtung enthaltene Zentraleinheit CPU das in dem Objekt installierte Programm verarbeitet.
  • Die Fehlererfassungslogik gemäß der vorstehenden Darstellung wird üblicher Weise wiederholt entsprechend einer vorbestimmten zeitlichen Steuerung bzw. Zeit verarbeitet, wobei in dieser Zeit eine Vielzahl von Fehlererfassungslogikteilen durchgeführt werden soll. Dies wurde in einer Plattform (nachstehend auch als „PF" bezeichnet) als ein Programm mit einer niedrigen Hierarchie beschrieben.
  • Wird das Diagnoseprogramm geändert, dann kann die Durchführungszeit bzw. Verarbeitungszeit der Fehlererfassungslogik ebenfalls in einigen Fällen geändert werden. Es wurde auch ein Programmaufbau vorgeschlagen, der ein unabhängiges Steuerprogramm (Scheduler-Programm) bereitstellt, zum Unterscheiden der Durchführungszeit der Plattform. Dies bietet den Vorteil, dass eine Änderung der Durchführungszeit auf einfache Weise durch Änderung des Steuerungsprogramms erreicht werden kann.
  • Zur Durchführung eines Teils der Fehlererfassungslogik müssen jedoch die Zeit und vorbestimmte Bedingungen berücksichtigt werden. Wird insbesondere die Durchführungszeit bzw. Verarbeitungszeit erfasst, dann ergeben sich Situationen, in welchen die Verarbeitungen nicht durchgeführt werden. Dies liegt an der Bedingung, dass die Fehlererfassungslogikteile miteinander verbunden sind.
  • In einigen Fällen werden eine entsprechende Fehlererfassungslogik und eine Beziehung zwischen der Korrektur der Fehlererfassungslogik für eine Änderung in dem Diagnoseobjekt oder eine Änderung in der Durchführungszeit erforderlich. Diese Korrektur wird nachstehend beschrieben.
  • Wird der erste Sensor beispielsweise als fehlerhaft betrachtet, dann kann ein Fehler eines zweiten Sensors in Bezug auf den ersten Sensor in einigen Fällen nicht bestimmt werden. Insbesondere kann ein Luftströmungssensor zum Messen der Ansaugluftmenge in der Maschine lediglich dann genau diagnostiziert werden, wenn der Ansauglufttemperatursensor zur Erfassung der Ansauglufttemperatur als normal diagnostiziert ist.
  • Ferner wird ein erfasster Wert des ersten Sensors für den Diagnoseablauf des zweiten Sensors in einigen Fällen verwendet. Beispielsweise für den Diagnoseablauf des Ansauglufttemperatursensors gemäß der vorstehenden Beschreibung, oder für den Erfassungswert eines Drosselsensors (Drosselklappensensor) zur Erfassung der Öffnung einer Drosselklappe (Drosselventil), das mittels eines Beschleunigungspedals angetrieben ist.
  • Eine Durchführungsbedingung zum Sicherstellen des Fehlerdiagnoseergebnisses des Diagnoseobjekts besteht gemäß der vorliegenden Beschreibung in einigen Fällen, und diese Durchführungsbedingung wird durch die Fehlererfassungslogik bestimmt. Die Bestimmungslogik der Durchführungsbedingung ist von einer anderen Fehlererfassungslogik abhängig.
  • Wird die Fehlererfassungslogik entsprechend eines bestimmten Diagnoseobjekts geändert, dann wird in dieser Programmstruktur angefordert, dass sämtliche Fehlererfassungslogikteile bezüglich der vorstehenden Fehlererfassungslogik überprüft bzw. durchgesehen werden. Falls in dem vorstehend beschriebenen Beispiel die Fehlererfassungslogik eines Drosselsensors geändert wird, dann müssen die Fehlererfassungslogik des Ansauglufttemperatursensors und die Fehlererfassungslogik des Luftströmungssensors in Bezug auf den Ansauglufttemperatursensor gemäß einer Anforderung oder den Erfordernissen geändert werden.
  • Es ist somit eine ungewöhnlich lange Zeit in einigen Fällen erforderlich, das Selbstdiagnoseprogramm zu ändern, so dass die Wiederverwendungseigenschaft verschlechtert ist. Erreicht die Änderung ferner einen größeren Umfang, dann wird die Möglichkeit des Erzeugens einer Diskrepanz bzw. einer Unstimmigkeit in dem Programm ebenfalls groß, und es wird die Qualität des Selbstdiagnoseprogramms verschlechtert.
  • Die vorliegende Erfindung wurde somit zum Lösen der vorstehend angegebenen Probleme vorgeschlagen. Es liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Steuerungseinrichtung für ein Fahrzeug mit einer Selbstdiagnosefunktion gemäß Patentanspruch 1 bereitzustellen. Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine Änderung des Selbstdiagnoseprogramms zu Verwirklichung der Selbstdiagnosefunktion zu gewährleisten, die zu einer Qualitätsverbesserung des Selbstdiagnoseprogramms beiträgt. Dies ist auch dann gewährleistet, wenn eine Anforderung zur Korrektur der Durchführungsbedingung der Fehlererfassung infolge einer Änderung bei dem Diagnoseobjekt besteht.
  • Zur Lösung der Aufgaben der vorliegenden Erfindung wird eine Steuerungsvorrichtung für ein Fahrzeug mit einer Selbstdiagnosefunktion zum automatischen Erfassen eines Fehlers des Diagnoseobjekts bereitgestellt.
  • Das Selbstdiagnoseprogramm ist zur Verwirklichung der Selbstdiagnose vorgesehen und beruht auf der Vorbedingung, dass die Fehlererfassungslogik zur Erfassung eines Fehlers des Diagnoseobjekts durch die Aufteilung derselben in Einheiten bezüglich des Diagnoseobjekts beschrieben ist. Die Einheit des Diagnoseobjekts wird bestimmt für jedes Diagnoseobjekt oder für jeden Fehlererfassungsablauf. Das Diagnoseobjekt entspricht dem Fehlererfassungsablauf in einer ungefähren Eins-Zu-Eins-Basis, wobei jedoch auch ein Diagnoseobjekt für einen gemeinsamen Fehlererfassungsablauf vorliegen kann. Es ist hierbei bevorzugt, die Erfassungslogik bereitzustellen für jeden Fehlererfassungsablauf von einem Standpunkt der Bereitstellung eines kompakten Selbstdiagnoseprogramms.
  • Unter der vorstehend beschriebenen Vorbedingung wird die Bestimmungslogik für die Durchführungsbedingung, wenn die Fehlererfassungslogik durchgeführt wird auf der Basis eines externen Zeitsignals, gleichzeitig beschrieben, jedoch getrennt hinsichtlich der Fehlererfassungslogik. Beispielsweise wird die Bestimmungslogik der Durchführungsbedingung als ein exklusives Programm beschrieben.
  • Das Selbstdiagnoseprogramm ist eine objektorientierte Anordnung und in Einheiten des Objekts aufgebaut, wobei dies die Wiederverwendung mit der Einbeziehung des Fehlererfassungsobjekts zur Erfassung, eine Fehlererfassung des diagnostischen Objekts, ein Steuerungsobjekt und ein Ansteuerungsbestimmungsobjekt ermöglicht. Das Fehlerdiagnoseobjekt ist für jede Einheit in Bezug auf das Diagnoseobjekt vorbereitet bzw. ausgeführt.
  • In diesem Fall bestimmt das Steuerungsobjekt das Fehlererfassungsobjekt als ein Ansteuerungsobjekt auf der Basis des externen Zeitsignals. Daher bestimmt das Ansteuerungsbestimmungsobjekt, ob das Fehlererfassungsobjekt als ein Ansteuerungsobjekt, das mittels des Steuerungsobjekts bestimmt wurde, angesteuert werden soll oder nicht. Es wird ebenfalls eine Ansteuerungserlaubnis für das Steuerungsobjekt auf der Basis des Bestimmungsergebnisses bereitgestellt.
  • Wird die Ansteuerungserlaubnis ausgegeben, dann sendet das Steuerungsobjekt eine Ansteuerungsanweisung zu dem Fehlererfassungsobjekt. Insbesondere wird das Fehlererfassungsobjekt der Durchführungsbedingung durch das Ansteuerungsbestimmungsobjekt getrennt von dem Fehlererfassungsobjekt durchgeführt bzw. verarbeitet. Ist es somit erforderlich, die Durchführungsbedingung infolge der Änderung des Diagnoseobjekts zu korrigieren, dann kann diese Anforderung erreicht werden durch Addieren einer Änderung des entsprechenden Fehlererfassungsobjekts und des Ansteuerungsbestimmungsobjekts. Es ist nicht länger erforderlich, ein Fehlererfassungsobjekt zu korrigieren, das nicht direkt mit dem Fehlererfassungsobjekt in Verbindung steht. Im Ergebnis kann das Selbstdiagnoseprogramm auf einfache Weise geändert werden. Da die Änderungen aufsummiert werden, kann ein menschlicher Fehler vermindert werden, wodurch ein Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Selbstdiagnoseprogramms geleistet wird.
  • Das Ansteuerungsbestimmungsobjekt wird angewiesen zur Bestimmung, ob das Fehlererfassungsobjekt des Ansteuerungsobjekts angesteuert werden soll oder nicht, in Verbindung mit einer Beziehung zu der Fehlererfassung aus den Fehlererfassungsobjekten. Die Beziehung zu der Fehlererfassung gemäß der hier vorliegenden Darstellung wird beispielsweise in dem Fall betrachtet, dass ein Fehler des zweiten Sensors in Bezug auf den ersten Sensor nicht genau bestimmt werden kann. Dies tritt auf, wenn der erste Sensor gemäß der vorstehenden Beschreibung als fehlerhaft bestimmt ist, und der erfasste Wert des ersten Sensors für den Diagnoseablauf des zweiten Sensors verwendet wird. Insbesondere wird bezüglich der Bestimmung unter Berücksichtigung der Beziehung zu der Fehlererfassung angenommen, dass sie in Abhängigkeit von zumindest einem der Fehlererfassungsergebnisse oder einer Fehlererfassungsdurchführungsaufzeichnung des anderen Fehlererfassungsobjekts in Bezug auf das Fehlererfassungsobjekt als ein Ansteuerungsobjekt bewirkt wird.
  • Da elektrische Leistung normalerweise durch eine fahrzeugseitige Batterie den Sensoren oder dergleichen zugeführt wird, wird in dem Fall, dass die Batterie zeitweilige entfernt wird, ein Fehler bestimmt, obwohl der Sensor selbst keinen Fehler erzeugt hat, da sich die in Verbindung mit dem Sensor erfasste Spannung nicht länger in einem normalen Bereich befindet. Befindet sich somit die Batteriespannung nicht in einem vorbestimmten Bereich, dann wird der Diagnoseablauf (Diagnoseprozess) im Allgemeinen beendet, oder es wird das Ergebnis der Diagnose nach dem Diagnoseablauf ungültig gemacht. Es ist daher wichtig, dass für verschiedene Fehlererfassungsabläufe sich die Batteriespannung in einem normalen Bereich befindet.
  • Des Weiteren kann das Ansteuerungsbestimmungsobjekt bestimmen, ob das Fehlererfassungsobjekt des Ansteuerungsobjekts in Verbindung mit der Vorbedingung der Fehlererfassung angesteuert werden soll oder nicht. Es ist ausreichend für eine Vorbedingung, dass die Bedingung zumindest innerhalb eines Teils der Fehlererfassungsobjekte gemeinsam verwendet wird. Bezüglich der Bestimmung der Vorbedingung wird angenommen, dass sie auf der Basis von zumindest einem Wert der Spannungen der fahrzeugseitigen Batterie und einer abgelaufenen Zeit nach dem Starten der Maschine des Fahrzeugs durchgeführt wird. Gibt es in diesem Zusammenhang einen Sensor, bei dem ein erfasster Wert nicht in dem normalen Bereich unmittelbar nach dem Starten der Maschine liegt, dann wird eine Bestimmung durchgeführt auf der Basis des Verlaufs der Zeit nach dem Starten der Maschine.
  • Die Vorbedingung zur Durchführung der diagnostischen Funktion wird für die Beschreibung zusammengefasst und kann somit auf einfache Weise geändert werden. Wird angenommen, dass die Vorbedingung gemeinsam für eine Vielzahl der Fehlererfassungslogikteile verwendet wird, dann trägt diese Vorbedingung zur Verbesserung der Qualität des Selbstdiagnoseprogramms in derartiger Weise bei, dass das Selbstdiagnoseprogramm in kompakter Weise ausgeführt werden kann.
  • Das Steuerungsobjekt bestimmt das Fehlererfassungsobjekt des Ansteuerungsobjekts auf der Basis eines externen Zeitsignals. Wird die Verarbeitungszeit geändert, dann kann dies durch Ändern des Steuerungsobjekts abgedeckt werden. Insbesondere sind gemäß der vorliegenden Erfindung die Verarbeitungszeit (Durchführungszeit) und die Durchführungsbedingung unterschiedlich, und es werden diese individuell bestimmt. Das Steuerungsobjekt und das Ansteuerungsbestimmungsobjekt sind getrennt vorgesehen.
  • Zur Vereinfachung einer Änderung des Steuerungsobjekts ist es vorzuziehen, dass das Steuerungsobjekt eine Korrespondenztabelle aufweist zum Beschreiben des Fehlererfassungsobjekts des Ansteuerungsobjekts, das zu dem externen Zeitsignal gehört. Das Fehlererfassungsobjekt als ein Ansteuerungsobjekt wird unter Bezugnahme auf die Korrespondenztabelle bestimmt. In einigen Fällen wird eine Vielzahl von Fehlererfassungen in einer bestimmten Zeit durchgeführt bzw. verarbeitet, beispielsweise in einer Weise, dass eine Wassertemperatursensordiagnose, eine Luftströmungssensordiagnose und eine Ansauglufttemperatursensordiagnose alle 64 ms durchgeführt werden. Eine Beziehung zwischen dem Zeitsignal und dem Fehlererfassungsobjekt als ein Ansteuerungsobjekt ist in einer Tabelle zusammengefasst, so dass die Beziehung auf einfache Weise erkennbar und verständlich wird. Die Durchführungszeit (Verarbeitungszeit) wird auf einfache Weise geändert, wobei ein größerer Beitrag geleistet wird bezüglich der Verbesserung der Qualität des Selbstdiagnoseprogramms.
  • Im vorliegenden Fall wird das in der Steuerungseinrichtung für ein Fahrzeug gemäß der vorstehenden Beschreibung installierte Selbstdiagnoseprogramm aufgezeichnet, beispielsweise auf einem Computer-lesbaren Aufzeichnungsmedium wie einer FD, einer MO, einer DVD, einer CD-ROM, einer Festplatte oder dergleichen. Es kann dieses Medium entsprechend dem Bedarf in Verbindung mit einem Laden des Programms in das Computersystem angesteuert werden. Es ist ebenfalls möglich, im Voraus das Programm in einem Speicher ROM und einem Sicherungsspeicher RAM als einem Computer-lesbaren Aufzeichnungsmedium zu speichern, worauf sodann der Inhalt des Speichers ROM oder des Sicherungsspeicher RAM für eine Verwendung in das Computersystem eingelesen bzw. geladen wird.
  • Weitere Bereiche der Anwendung der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung verständlich. Dabei ist zu beachten, dass die detaillierte Beschreibung und die spezifischen Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung lediglich zur Veranschaulichung dienen und nicht für den Bereich der vorliegenden Erfindung beschränkend auszulegen sind.
  • Die Erfindung zusammen mit den zusätzlichen Aufgaben, Merkmalen und Vorteilen derselben wird aus der nachfolgenden Beschreibung, den zugehörigen Patentansprüchen und den jeweiligen Figuren deutlich. Es zeigen:
  • 1 ein Strukturdiagramm zur Veranschaulichung eines Maschinensteuerungssystems gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
  • 2 ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung einer Struktur bzw. eines Aufbaus einer Maschinensteuerungseinheit gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
  • 3 eine beispielhafte grafische Darstellung zur Veranschaulichung eines Konzepts eines Formats eines Selbstdiagnoseprogramms,
  • 4 ein MSC zur Veranschaulichung der Diagnoseabläufe in dem Selbstdiagnoseprogramm,
  • 5 ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung eines Ansteuerungsablaufs,
  • 6 eine Korrespondenztabelle zur Identifizierung eines Ansteuerungsobjekts,
  • 7 ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung des Ansteuerungsbestimmungsablaufs,
  • 8 eine Bestimmungstabelle zur Bestimmung der Erstellung der Durchführungstabelle, und
  • 9 ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung eines Fehlererfassungsablaufs bzw. Fehlererfassungsprozesses.
  • Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die zugehörigen Figuren beschrieben. 1 ist ein Strukturdiagramm (Darstellung des Aufbaus) zur Veranschaulichung eines gesamten Teils eines Maschinensteuerungssystems. Das Maschinensteuerungssystem besteht im Wesentlichen aus einer Maschine 11 und einer Maschinensteuerungseinheit 16 zur Steuerung der Maschine 11. Die Maschinensteuerungseinheit 16 wird nachstehend ebenfalls als eine „Steuerungseinrichtung für ein Fahrzeug" bezeichnet.
  • Ansaugluft von einem Luftreiniger wird der Maschine 11 mittels eines Ansaugrohrs 12 zugeführt. Dieses Ansaugrohr ist zusammen angeordnet mit einem Luftströmungssensor 13 zum Messen einer Ansaugluftmenge, sowie einem Ansauglufttemperatursensor 14 zur Erfassung der Ansauglufttemperatur. Ferner ist ebenfalls ein Drosselventil 15 bzw. eine Drosselklappe, die mittels eines Beschleunigungspedals angesteuert bzw. angetrieben wird, mit dem Ansaugrohr 12 verbunden.
  • Unterschiedliche Signale zur Angabe der Bedingungen der Maschine 11 werden in die Maschinensteuerungseinheit 16 eingegeben. Diese Signale umfassen: ein Ansaugluftmengenerfassungssignal des Luftströmungssensors 13, ein Öffnungserfassungssignal für die Drosselklappe 15 von einem Drosselsensor 17, ein Signal eines Luft-Brennstoffverhältnissensors 18 zur Erfassung einer in dem Abgas enthaltenen Sauerstoffkonzentration, ein Batteriespannungssignal von einer Batterie 19, ein Erfassungssignal eines Wassertemperatursensors 20, ein Rotationssignal von einem mittels der Maschine 11 angetriebenen Verteiler 21, und ein Zylinderbestimmungssignal oder dergleichen.
  • Ferner berechnet die Maschinensteuerungseinheit 16 auf der Basis dieser unterschiedlichen Erfassungssignale eine Brennstoffeinspritzmenge oder dergleichen entsprechend den Fahrbedingungen der Maschine 11. Es gibt ebenfalls einen Brennstoffeinspritzbefehl an Injektoren 22a, 22b, 22c und 22d ab, die jeweils für eine Vielzahl von Zylindern der Maschine 11 vorgesehen sind. Es wird ebenfalls eine Antriebssteuerung der Maschine 11 durch Ausgabe eines Zündbefehlssignals an eine Zündeinrichtung 33 durchgeführt.
  • Die Maschinensteuerungseinheit führt ferner die Diagnose für jeden Teil des Fahrzeugs auf der Basis der Erfassungssignale jeder Sensorgruppe durch. Hierfür ist ein Testschalter 24 in Verbindung mit der Maschinensteuerungseinheit 16 zum Einstellen einer Diagnosebetriebsart zur Ausgabe eines Fehlererfassungsergebnisses vorgesehen. Eine Alarmlampe 25 zur Anzeige eines Diagnoseergebnisses oder dergleichen als ein Testergebnis ist ebenfalls hiermit verbunden.
  • Der Zündschalter 26 wird verwendet zum Verbinden der Batterie 19 mit der Maschinensteuerungseinheit 16, und ein Starterschalter 18 ist ebenfalls vorgesehen zum Steuern eines Startermotors 27 in Verbindung mit dem Zündschalter 26.
  • Die Maschinensteuerungseinheit 16 wird nachstehend beschrieben. 2 zeigt ein Blockschaltbild zur Veranschaulichung des Aufbaus der Maschinensteuerungseinheit 16 gemäß 1. Die Maschinensteuerungseinheit 16 ist mit einer Zentraleinheit CPU 31 ausgestattet zur Bildung eines Computersystems. Diese Zentraleinheit CPU 31 empfängt Eingabedaten von einer analogen Eingabeschaltung 32. Eine digitale Eingabeschaltung 33 und analoge Eingabedaten von der analogen Eingabeschaltung 32 werden sodann der Zentraleinheit CPU 31 zugeführt, nach dem diese in digitale Daten mittels eines A/D-Wandlers 34 umgewandelt wurden.
  • Die folgenden Daten werden in die analoge Eingabeschaltung 32 eingegeben: Ein Erfassungssignal (Us) des Luftströmungssensors 13, ein Erfassungssignal (Thw) des Wassertemperatursensor 20, ein Erfassungssignal (Tha) des Ansauglufttemperatursensors 14, sowie eine Spannung (+B) der Batterie 19. Ferner werden die folgenden Eingaben in die digitalen Eingabeschaltung 33 eingegeben: Ein Zylinderunterscheidungssignal (Zylinderdiskriminierungssignal, G1), und ein Drehwinkelsignal (Ne) des Verteilers 21, ein Mager/Fett-Signal (Ox) entsprechend der Sauerstoffkonzentration des Luft-Brennstoff-Verhältnissensors 18, ein Signal (STO) zur Angabe der Öffnung der Drosselklappe 15 des Drosselsensors 17, ein Startsignal (STA) des Startschalters 28 und ein Signal (T) zur Einstellung der Diagnosebetriebsart mittels des Testschalters 24.
  • Der A/D-Wandler 34 ist mit einer Multiplexerfunktion vorgesehen zum sequenziellen Lesen unterschiedlicher ausgewählter Erfassungssignale, die an der analogen Eingabeschaltung 32 eingegeben werden, in Abhängigkeit von einem Befehl der Zentraleinheit CPU 31, und Umwandeln dieser Signale in digitale Daten. Ferner führt eine Leistungszuführungsschaltung 35 die Spannung +B der Batterie der Zentraleinheit 31 mittels des Zündschalters 26 zu, und führt ebenfalls ständig eine Sicherungsleistungsversorgung zu (Batt).
  • Ausgabedaten der Zentraleinheit CPU 31 werden sodann zu Ausgabeschaltungen 36, 37 und 38 zugeführt und werden als ein Ausgabesignal der Maschinensteuerungseinheit 16 gelesen. Insbesondere gibt die Ausgabeschaltung 36 ein Zündbefehlssignal (IGt) an die Zündeinrichtung 23 ab. Ferner gibt die Ausgabeschaltung 37 ein Signal (B) zur Angabe eines Diagnoseergebnisses zum Steuern der Beleuchtung einer Alarmlampe 25 aus. Ein Ausgabesignal (τq) der Ausgabeschaltung 38 bewirkt eine Anweisung der Brennstoffeinspritzmenge entsprechend einer Fahrbedingung (Betriebsbedingung) der Maschine 11, und es wird dies an die Injektoren 22a bis 22d zum Zwecke der Änderung einer Einspritzmenge der Injektoren 22a bis 22d ausgegeben.
  • Eine Speichereinrichtung bzw. ein Speicher 39 zum Speichern des nachstehend noch beschriebenen Selbstdiagnoseprogramms ist innerhalb der Zentraleinheit CPU (der Maschinensteuerungseinheit) 31 vorgesehen. Die Speichereinrichtung 39 ist entsprechend eines Speichers ROM oder eines Sicherungsspeichers RAM, oder eines nicht flüchtigen EEPROM aufgebaut, welchem eine Leistungsversorgung zugeführt wird zum Halten der Daten, auch wenn der Zündschalter 26 ausgeschaltet wird. Das Selbstdiagnoseprogramm wird in dem Speicher ROM gespeichert. Wie es nachstehend noch veranschaulicht wird, werden ein Fehlererfassungsergebnis und eine Fehlererfassungsdurchführungsaufzeichnung auf der Basis eines Selbstdiagnoseprogramms in dem Sicherungsspeicher RAM oder dem Speicher EEPROM gespeichert.
  • Das vorliegende Ausführungsbeispiel ist dadurch gekennzeichnet, dass das Selbstdiagnoseprogramm in dem Speicher ROM der Speichereinrichtung 39 gespeichert ist. Es wird nun das Selbstdiagnoseprogramm nachstehend beschrieben.
  • 3 zeigt eine veranschaulichende Darstellung, die das Konzept einer Struktur (Architektur, Aufbau) des Selbstdiagnoseprogramms zeigt. Das Selbstdiagnoseprogramm wird mittels einer Vielzahl von Programmen entsprechend eines objektorientierten Designs (objektorientierter Aufbau) gebildet. Wie es bereits bekannt ist bei dem objektorientierten Design liegt der Schwerpunkt bei der Verarbeitung bzw. den Abläufen (beispielsweise bei einem Ablauf zur Brennstoffeinspritzung) mittels Software. Andererseits wird eine Modellierung in einer Grundeinheit des „Gegenstands" vorgenommen, und es wird der Ablauf (Prozess) auf der Basis der Eigenschaften und des Verhaltens (Betrieb) dieses Gegenstands beschrieben. Die Grundeinheit ist ein so genanntes „Objekt", und das auf der Basis dieses objektorientierten Designablaufs beschriebene Programm wird auf der Basis dieses Objekts beschrieben, das als eine Minimalstruktureinheit definiert ist. Das Programm als Ganzes umfasst eine Reihe von Abläufen (Prozesse), die durch das Koppeln der Objekte mit Nachrichten von einem Objekt zu einem anderen durchgeführt wird. Ein Objekt wird mit Daten (Attribute) und Verfahren (Abläufen) für diese Daten versorgt und verarbeitet ein Verfahren der Nachrichten von anderen Objekten. In diesem Ausführungsbeispiel wird die Anordnung, wobei der Ausdruck „Objekt" das Subjekt eines Satzes ist, beispielsweise „ein Objekt führt ... durch" verwendet, wobei es jedoch auch möglich ist, dass das Ablaufprogramm mittels der Zentraleinheit CPU 31 durchgeführt wird.
  • 3 zeigt lediglich das für die Veranschaulichung des Ausführungsbeispiels erforderliche Objekt. Insbesondere umfasst das Selbstdiagnoseprogramm gemäß diesem Ausführungsbeispiel ein Diagnosesteuerungsobjekt 100, ein Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200 und ein Fehlererfassungsobjekt 300. In dieser Figur (und auch in anderen Figuren) wird ein Objekt als „Obj" bezeichnet. Diese Objekte 100 bis 300 sind Programme, die auf einer Plattform PF 400 angeordnet sind und die bearbeitet werden, während ein Informationsaustausch im erforderlichen Maß mit der Plattform PF 400 durchgeführt wird.
  • Nach der Ausgabe einer Diagnosestartmeldung als ein „Zeitsignal" von der Plattform PF 400 bestimmt das Diagnosesteuerungsobjekt 100 das Fehlererfassungsobjekt 300 als ein Ansteuerungsobjekt. Danach wird die Ansteuerungsbestätigung für das Fehlererfassungsobjekt 300 des Ansteuerungsobjekts zu dem Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200 angefordert.
  • Wird eine Ansteuerungsbestätigungsanforderung von dem Diagnosesteuerungsobjekt 100 ausgegeben, dann erhält das Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200 die Information, die erforderlich ist zur Bestimmung der Durchführungsbedingung. Ferner wird eine Bestätigung oder eine Nicht-Bestätigung auf der Basis dieser Information zu dem Diagnosesteuerungsobjekt 100 bereitgestellt. Gemäß der Darstellung in 3 wird eine Information bezüglich des Fahrzeugs von der Plattform PF 400 erhalten, während eine Information bezüglich der Fehlererfassung aus dem Sicherungs-RAM oder dem EEPROM der Speichereinrichtung 30 erhalten wird.
  • Das Diagnosesteuerungsobjekt 100 gibt lediglich dann, wenn eine Bestätigungsnachricht von dem Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200 empfangen wird, eine Ansteuerungsanweisung zu dem Fehlererfassungsobjekt 300 des Ansteuerungsobjekts aus. Das Fehlererfassungsobjekt 300 ist vorgesehen für jedes Membranobjekt (diaphragm object) wie einen Wassertemperatursensor oder einen Ansauglufttemperatursensor. Es wird der Fehler des diagnostischen Objekts auf der Basis der Ansteuerungsanweisung des Diagnosesteuerungsobjekts 100 ermittelt. Das Fehlererfassungsergebnis und die Fehlererfassungsdurchführungsaufzeichnung werden in der Speichereinrichtung 39 gespeichert. Im Einzelnen ist ein (nicht gezeigtes) Objekt zum Speichern des Fehlererfassungsergebnisses und der Durchführungsaufzeichnung vorgesehen (vorbereitet), und eine Nachricht für dieses Objekt wird ausgegeben und gespeichert. Auf der Basis des Fehlererfassungsergebnisses wird in diesem Zusammenhang die Alarmlampe 25 ausgeleuchtet.
  • Jedes der Objekte 100 bis 300 ist mit verschiedenen Nachrichten entsprechend der vorstehenden Beschreibung integriert und führt eine Reihe von Abläufen (Prozesse) durch. Als nächstes wird die Kopplung der Objekte 100 bis 300 in weiteren Einzelheiten unter Bezugnahme auf eine Nachrichtenfolgetabelle (Message Sequence Chart, auch als „MSC" bezeichnet) veranschaulicht.
  • 4 zeigt das MSC-Diagramm zur Veranschaulichung der Diagnoseabläufe. Zuerst zeigt die Plattform PF 400 den Start der Diagnose dem Diagnosesteuerungsobjekt 100 an. Nach dem Empfangen der Diagnosestartnachricht von der Plattform PF 400 führt das Diagnosesteuerungsobjekt 100 einen Ansteuerungsablauf S1 durch. Mit diesem Ansteuerungsablauf S1 wird das Fehlererfassungsobjekt 300 des Ansteuerungsobjekts bestimmt. Das Fehlererfassungsobjekt 300 wird mittels der Diagnosebestätigungsanforderung zu dem Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200 angesteuert. Wird die Ansteuerungsbestätigungsanforderung angezeigt, dann führt das Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200 einen Ansteuerungsbestimmungsablauf S2 durch. Hierbei erfolgt eine Anzeige jeder Bestätigung/Nicht-Bestätigung zu dem Diagnosesteuerungsobjekt 100 auf der Basis der erhaltenen Information. Wird die Ansteuerungsanweisung auf der Basis der Bestätigungsnachricht ausgegeben, dann führt das Fehlererfassungsobjekt 300 einen Fehlererfassungsablauf S3 durch. Das Fehlererfassungsergebnis und die Durchführungsaufzeichnung auf der Basis des Fehlererfassungsablaufs S3 werden in der Speichereinrichtung 39 in der vorstehend veranschaulichten Weise gespeichert.
  • Nach dem Abschluss des Fehlererfassungsablaufs S3 zeigt das Fehlererfassungsobjekt 300 das Ende der Fehlererfassung zu dem Diagnosesteuerungsobjekt 100 an. Wird die Ende-Nachricht von sämtlichen Fehlererfassungsobjekten 300 erhalten, die die Ansteuerungsanweisung ausgegeben haben, dann schließt das Diagnosesteuerungsobjekt 100 den Diagnoseablauf durch Anzeigen des Endes der Diagnose an die Plattform PF 400 ab.
  • Nachstehend werden der Ansteuerungsablauf S1, der Ansteuerungsbestimmungsablauf S2 und der Fehlererfassungsablauf S3, die jeweils in jedem der Objekte 100 bis 300 durchgeführt werden, veranschaulicht.
  • Im Einzelnen wird diese Veranschaulichung das Verständnis für die Wirkungsweise der Objekte 100 bis 300 vertiefen.
  • Zuerst wird der Ansteuerungsablauf (Ansteuerungsprozess) S1 unter Bezugnahme auf die 5 und 6 beschrieben. 5 zeigt ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung des Ansteuerungsablaufs S1, der durch das Diagnosesteuerungsobjekt 100 verarbeitet bzw. durchgeführt wird. Dieser Ansteuerungsablauf S1 wird gemäß der vorstehenden Beschreibung durchgeführt, wenn die Diagnosestartnachricht von der Plattform PF 400 erhalten wird.
  • In dem ersten Schritt (nachstehend wird der Begriff „Schritt" lediglich mit dem Buchstaben „S" bezeichnet) 100 wird das Fehlererfassungsobjekt 300 des Ansteuerungsobjekts bestimmt. Diese Bestimmung wird auf der Basis einer Ansteuerungsauslösung durchgeführt, die eine von der Plattform PF 400 eingegebene Diagnosestartanzeigeeingabe ist. Die Zusammenhänge zwischen der Ansteuerungsauslösung und dem Fehlererfassungsobjekt 300 als dem Ansteuerungsobjekt ist in der Korrespondenztabelle gemäß der Darstellung in 6 gezeigt. Aus dieser Korrespondenztabelle ist es verständlich, dass eine Vielzahl von Fehlererfassungsobjekten 300 eine Wassertemperatursensordiagnose, eine Luftströmungssensordiagnose und eine Ansauglufttemperatursensordiagnose für die Ansteuerungsauslösung durchführen, die alle 64 ms eingegeben wird, und die zum Ansteuerungsobjekt werden. Es wird ferner verständlich, dass das Fehlererfassungsobjekt 300 zur Durchführung der Drosselsensordiagnose für die Ansteuerungsauslösung, die alle 128 ms eingegeben wird, zu dem Ansteuerungsobjekt wird. Als eine Ansteuerungsauslösung wird ein Zeitsignal mit einem vorbestimmten Zeitintervall als Beispiel eingegeben, wobei dies jedoch auch ein Signal sein kann, das von dem Drehwinkel einer Maschinenkurbelwelle abhängig ist.
  • In dem nachfolgenden Schritt S1010 benachrichtigt die Ansteuerungsbestätigungsanforderung das Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200. Diese Ansteuerungsbestätigungsanforderung wird sequenziell von den in der Korrespondenztabelle gemäß 6 angegebenen linksseitigen Objekten aus adressiert. Wird beispielsweise eine Ansteuerungsauslösung gemäß 64 ms eingegeben, dann wird die Ansteuerungsbestätigung des Fehlererfassungsobjekts 300 zur Durchführung der Wassertemperatursensordiagnose angefordert.
  • Für diese Ansteuerungsbestätigungsanforderung zeigt das Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200 jede der Bestätigungs-/Nicht-Bestätigungs-Nachrichten an. Daher wird in dem nächsten Schritt S1020 bestimmt, ob die Bestätigungsnachricht angegeben wurde oder nicht. Wurde die Bestätigungsnachricht angegeben (S1020: JA), dann wird die Ansteuerungsanweisung zu dem Fehlererfassungsobjekt 300 in Schritt S1030 ausgegeben, und es geht der Ablauf danach zu Schritt S1040 über. Wird beispielsweise die Ansteuerung der Wassertemperatursensordiagnose bestätigt, dann wird die Ansteuerungsanweisung an das Fehlererfassungsobjekt 300 zur Durchführung der Wassertemperatursensordiagnose ausgegeben. Ist andererseits die Bestätigungsnachricht nicht angezeigt bzw. bestätigt, (S1020: NEIN), und insbesondere dann, wenn eine Nicht-Bestätigung angezeigt ist, dann wird der Ablauf gemäß Schritt S1030 nicht durchgeführt, und es geht der Ablauf zu Schritt S1040 über.
  • In Schritt S1040 wird bestimmt, ob die Ansteuerungsbestätigung des Fehlererfassungsobjekts 300, das als das Ansteuerungsobjekt bestimmt ist, vollständig angefordert ist oder nicht. In einem Beispiel, bei dem die Ansteuerungsauslösung alle 64 ms ausgegeben wird, wird beispielsweise bestimmt, ob sämtliche Bestätigungsanforderungen ausgegeben wurden oder nicht, wie in der Reihenfolge von: die Wassertemperatursensordiagnose → die Luftströmungssensordiagnose → die Ansauglufttemperatursensordiagnose. Wurden sämtliche Ansteuerungsbestätigungen angefordert (Schritt S1040: JA), dann ist der Ansteuerungsablauf S1 abgeschlossen. Ist hingegen eine Ansteuerungsbestätigung nicht angefordert (S1040: NEIN), dann wird der Ablauf gemäß Schritt S1010 wiederholt.
  • Nachstehend wird nun der Ansteuerungsbestimmungsablauf S2 unter Bezugnahme auf 7 und 8 beschrieben. 7 zeigt ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung des Ansteuerungsbestimmungsablaufs S2, der durch das Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200 durchgeführt bzw. verarbeitet wird. Dieser Ansteuerungsbestimmungsablauf S2 wird durchgeführt, wenn die Ansteuerungsbestätigungsanforderung (S1010 in 5) von dem Diagnosesteuerungsobjekt 100 ausgegeben wird.
  • In einem ersten Schritt S2000 wird eine Information beschafft, die erforderlich ist zur Bestimmung der Durchführungsbedingungen. In diesem Schritt werden das Fehlererfassungsergebnis, die Fehlererfassungsdurchführungsaufzeichnung, die Spannung einer fahrzeugeigenen Batterie +B und der Zeitablauf seit dem Starten der Maschine erhalten. In dem nachfolgenden Schritt S2010 wird bestimmt, ob die Durchführungsbedingungen eingestellt sind oder nicht. Diese Bestimmung erfolgt auf der Basis der Durchführungsbedingungsbestimmungstabelle gemäß der Darstellung in den 8A und 8B.
  • In 8A ist eine Beziehungstabelle gezeigt zur Angabe der Beziehung zwischen dem Diagnoseelement als ein Bestimmungsobjekt sowie den anderen Diagnoseelementen (Diagnoseeinheiten, Diagnosegegenstände). Ist beispielsweise eine Linie bezüglich der Drosselsensordiagnose betroffen, dann entspricht der Wassertemperatursensor einer „normalen Bedingung". Dies bedeutet, dass die Durchführungsbedingung der Drosselsensordiagnose eingestellt ist, wenn das Diagnoseergebnis des Wassertemperatursensors normal ist. Auf diese Weise wird die Durchführungsbedingung für die Luftströmungssensordiagnose eingestellt, nach dem die Drosselsensordiagnose durchgeführt ist und der Ansauglufttemperatursensor sich in einer normalen Bedingung befindet. Entsprechend dieser Beziehungstabelle kann die Einstellung der Durchführungsbedingung auf der Basis des Fehlererfassungsergebnisses und der Fehlererfassungsdurchführungsaufzeichnung bestimmt werden, die in Schritt S200 erhalten werden.
  • Des Weiteren zeigt 8B eine Bedingungstabelle zur Angabe einer Vorbedingung für die Diagnosegegenstände als ein Bestimmungsobjekt. Wird beispielsweise eine Linie bezüglich der Wassertemperatursensordiagnose betrachtet, dann wird die Zeit nach der Zündung auf 0 Sekunden eingestellt und es wird die Batteriespannung auf 10 V (V = Volt) eingestellt. Dies bedeutet, dass die Wassertemperatursensordiagnosedurchführungsbedingung unmittelbar nach dem Starten der Maschine und wenn die Batteriespannung 10 V oder höher ist, eingestellt wird. Auf diese Weise wird die Ansauglufttemperatursensor-Diagnosedurchführungsbestimmung eingestellt, wenn die Batteriespannung nach 10 Sekunden, die seit dem Starten der Maschine abgelaufen sind, die Spannung von 10 V oder höher ist. Entsprechend dieser Bedingungstabelle kann die Durchführungsbedingung auf der Basis der Spannung B+ der Batterie 19 und des Zeitablaufs nach dem Starten der Maschine, die in Schritt S2000 erhalten werden, bestimmt werden.
  • Die 8A und 8B zeigen Beispiele der Diagnosegegenstände in Bezug auf die vier Sensoren als die Diagnoseobjekte. In einer tatsächlichen Situation ist es jedoch ausreichend, wenn gleiche Bestimmungstabellen für etwa 200 Diagnoseobjekte erzeugt werden. Wird gemäß Schritt S2010 bestimmt, dass die Durchführungsbedingung eingestellt ist (S2010: JA), dann wird eine Bestätigungsnachricht in Schritt S2020 ausgegeben, und es wird danach der Ansteuerungsbestimmungsablauf S2 abgeschlossen. Wird hingegen bestimmt, dass die Durchführungsbedingung noch nicht eingestellt wurde (S2010: NEIN), dann wird in Schritt S2030 eine nicht Bestätigungsnachricht ausgegeben, und es wird danach der Ansteuerungsbestimmungsablauf S2 abgeschlossen.
  • Nachstehend wird der Fehlererfassungsablauf S3 unter Bezugnahme auf 9 beschrieben. Hierbei wird ein Beispiel des Ablaufs zur Durchführung des Fehlererfassungsobjekts 300 für die Wassertemperatursensordiagnose veranschaulicht. Dieser Fehlererfassungsablauf S3 wird durchgeführt, wenn die Ansteuerungsanweisung von dem Diagnosesteuerungsobjekt 100 ausgegeben wird.
  • In dem ersten Schritt S3000 wird der Wassertemperatursensorwert gelesen. Hierbei ist der Wassertemperatursensorwert ein Spannungswert des Signals (Thw), das mittels des Wassertemperatursensors 20 erfasst wird. In dem nachfolgenden Schritt 3010 wird bestimmt, ob der Wassertemperatursensorwert sich in einem vorbestimmten Bereich befindet oder nicht. In einem Aufbau, bei dem der Wassertemperatursensorwert in einem Bereich von 0.1 V bis 4.9 V als Beispiel erhalten wird, und falls dieser Wert 0.1 V oder weniger beträgt, oder dieser Wert 4.9 V oder mehr beträgt, wird angenommen, dass der Wassertemperatursensorwert infolge einer Leitungsunterbrechung festgelegt ist. Wird dieser Wert als innerhalb des vorbestimmten Bereichs liegend bestimmt (S3010: JA), dann wird eine normale Bedingung in Schritt S3020 bestimmt. Danach wird das Ende der Fehlererfassung angezeigt, und es wird der Fehlererfassungsablauf S3 abgeschlossen. Wird andererseits bestimmt, dass der Sensorwert außerhalb des vorbestimmten Bereichs liegt (S3010: NEIN), dann wird in Schritt S3030 eine abnormale Bedingung bestimmt. Danach wird das Ende des Fehlererfassungsablaufs angezeigt, und es ist somit dieser Fehlererfassungsablauf S3 abgeschlossen.
  • Die Auswirkungen des Formats jedes der Objekte 100 bis 300 gemäß der vorstehenden Beschreibung wird nachstehend veranschaulicht. Dabei werden Probleme des bestehenden Programmformats erneut wiederholt, um das Verständnis für die Erklärungen zu erleichtern. Die Fehlererfassungslogik wird für jedes Diagnoseobjekt beschrieben. Es wurde ebenfalls vorgeschlagen, eine Steuerungseinrichtung bereitzustellen zur Bestimmung der Durchführungszeit für die Fehlererfassungslogik.
  • Es ist jedoch nicht nur nötig, die Zeit sondern ebenfalls die Beziehung zwischen der anderen Fehlererfassungslogik für die Durchführung eines Teils der Fehlererfassungslogik zu berücksichtigen. Daher wurde die Durchführungsbedingung unter Berücksichtigung dieser Beziehung auf der Basis der Fehlererfassungslogik bestimmt. Es wurde in einigen Fällen gefordert, nicht nur die entsprechende Fehlererfassungslogik, sondern auch die Fehlererfassungslogik mit einer Beziehung zu der Änderung in dem Diagnoseobjekt oder der Änderung in der Durchführungszeit zu korrigieren.
  • In diesem Ausführungsbeispiel bestimmt das Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200 die Beziehung zu der anderen Fehlererfassungslogik (siehe auch 8A), im Gegensatz zu dem Fehlererfassungsobjekt 300. Auch wenn das Diagnoseobjekt geändert wird und es erforderlich ist, die Durchführungsbedingung zu ändern, kann dies abgedeckt bzw. berücksichtigt werden durch Ändern des entsprechenden Fehlererfassungsobjekts 300 und des Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekts 200. Es ist ferner nicht länger erforderlich, das Fehlererfassungsobjekt 300 zu ändern, das nicht direkt auf das geänderte Diagnoseobjekt bezogen ist. Im Ergebnis kann das Selbstdiagnoseprogramm auf einfache Weise geändert werden. Da ferner ein menschlicher Fehler durch das Aufsummieren verschiedener Änderungen vermindert ist, leistet dies einen erheblichen Beitrag zu Verbesserung des Selbstdiagnoseprogramms.
  • Ferner bestimmt gemäß diesem Ausführungsbeispiel das Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200 eine Vorbedingung einer Fehlererfassung (siehe auch 8B) in einem Maximum (S2010 in 7). Im Ergebnis kann die Vorbedingung der Diagnosedurchführung ebenfalls in dem Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200 zusammengefasst werden, und es kann dies somit auf einfache Weise geändert werden. Da mehrere Vorbedingungen gemeinsam verwendet werden können, wird diese Vorbedingung ebenfalls zu einer Verbesserung der Qualität des Selbstdiagnoseprogramms in der Weise beitragen, dass das Selbstdiagnoseprogramm in einer kompakteren Form zusammengestellt werden kann im Vergleich zu dem Programmformat zur Bestimmung der Vorbedingungen in den individuellen Fehlererfassungslogikteilen.
  • Da ferner gemäß diesem Ausführungsbeispiel das Diagnosesteuerungsobjekt 100 zusätzlich zu dem Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200 vorgesehen ist, und falls die Durchführungszeit geändert wird, kann dies durch eine Änderung des Diagnosesteuerungsobjekts 100 abgedeckt bzw. berücksichtigt werden. Das Diagnosesteuerungsobjekt 100 bestimmt das Fehlererfassungsobjekt 300 des Ansteuerungsobjekts auf der Basis der in 6 gezeigten Korrespondenztabelle. Ist die Beziehung zwischen der Ansteuerungsauslösung, die eine Diagnosestartnachricht ist, und dem Fehlererfassungsobjekt 300 des Ansteuerungsobjekts in der Tabelle angegeben, dann kann ein Arbeiter sehr schnell die Beziehung erfassen und kann die Durchführungszeit auf einfache Weise ändern. Im Ergebnis wird hierdurch die Qualität des Selbstdiagnoseprogramms verbessert.
  • Hierbei entspricht das Diagnosesteuerungsobjekt 100 dieses Ausführungsbeispiels dem „Steuerungsobjekt", während das Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt 200 dem „Ansteuerungsbestimmungsobjekt" entspricht, und wobei das Fehlererfassungsobjekt 300 dem „Fehlererfassungsobjekt" entspricht.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie ermöglicht unterschiedliche Änderungen auf verschiedene Arten innerhalb des Bereichs, der nicht von dem Bereich der Patentansprüche der vorliegenden Erfindung abweicht. Beispielsweise werden gemäß diesem Ausführungsbeispiel das Fehlererfassungsergebnis, die Fehlererfassungsdurchführungsaufzeichnung, die Spannung +B der Batterie 19 und der Zeitablauf nach dem Starten der Maschine durch Bestimmen einer Einstellung der Durchführungsbedingung erhalten. Es ist jedoch ausreichend, wenn die Information zur Bestimmung der Einstellung der Durchführungsbedingung und die erforderliche Information nicht auf die vorstehend angegebenen beschränkt ist. Es ist ebenfalls möglich, die Einstellung bzw. den Aufbau der Durchführungsbedingung gemäß der Information in der Maschinensteuerungseinheit 16 zu bestimmen, die nicht auf das Diagnoseobjekt und die Hardware des Fahrzeugs bezogen ist.
  • Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist ferner das Fehlererfassungsobjekt 300 für jedes Diagnoseobjekt vorgesehen, wobei es jedoch möglich ist, dieses Objekt für jeden Fehlererfassungsablauf vorzusehen bzw. vorzubereiten, da der Fehlererfassungsablauf gemeinsam für einige Diagnoseobjekte durchgeführt werden kann. Daher kann das Diagnoseprogramm in Form einer kompakten Anordnung (kompakter Programmaufbau) gebildet werden.
  • Zur Sicherstellung einer einfachen Änderung eines Selbstdiagnoseprogramms zur Bereitstellung eines Beitrags in Richtung einer Verbesserung der Qualität dieses Programms und in dem Falle, dass es erforderlich ist, eine Durchführungsbedingung der Fehlererfassung infolge der Änderung eines Diagnoseobjekts zu ändern, ist ein Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt (200) vorgesehen zur Bestimmung einer Durchführungsbedingung eines Fehlererfassungsobjekts (300), das mittels eines Diagnosesteuerungsobjekts (100) angesteuert wird. Das Diagnosesteuerungsobjekt (100) bestimmt das Fehlererfassungsobjekt (300) des Ansteuerungsobjekts und fordert eine Ansteuerungsbestätigung zu dem Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt (200) an. Nach der Ausgabe der Ansteuerungsbestätigungsanforderung erhält das Diagnoseansteuerungsbestimmungsobjekt (200) die Information, die erforderlich ist für die Durchführungsbedingungsbestimmung, und zeigt eine Ansteuerungsbestätigungs-/Nicht-Bestätigungsnachricht an. Lediglich dann, wenn die Bestätigungsnachricht angezeigt wird, gibt das Diagnosesteuerungsobjekt (100) eine Ansteuerungsanweisung an das Fehlererfassungsobjekt (300) des Diagnoseobjekts aus.

Claims (5)

  1. Steuerungsvorrichtung für ein Fahrzeug mit einer Selbstdiagnosefunktion zum automatischen Erfassen eines Fehlers als ein Diagnoseobjekt, wobei ein Selbstdiagnoseprogramm zur Durchführung der Selbstdiagnosefunktion objektorientiert entworfen ist und in Einheiten von Objekten aufgebaut ist, die wiederverwendet werden können, wobei die Steuerungsvorrichtung umfasst: ein Fehlererfassungsobjekt (300), das für jede Einheit in Relation zu dem Diagnoseobjekt vorgesehen ist, zur Erfassung eines Fehlers als das Diagnoseobjekt, ein Steuerungsobjekt (100) zur Bestimmung des Fehlererfassungsobjekts (300) als ein Ansteuerungsobjekt (200) auf der Basis eines externen Zeitsignals, und zum weiteren Anweisen eines Ansteuerns des Fehlererfassungsobjekts (300), wenn eine Ansteuerung erlaubt ist, und ein Ansteuerungsbestimmungsobjekt (200) zur Bestimmung, ob das Fehlererfassungsobjekt (300) als ein Ansteuerungsobjekt, das mit dem Steuerungsobjekt (100) bestimmt ist, angesteuert werden soll oder nicht, und sodann Melden einer Ansteuerungserlaubnis zu dem Steuerungsobjekt (100) auf der Basis eines Bestimmungsergebnisses.
  2. Steuerungsvorrichtung für ein Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestimmung unter Berücksichtigung einer Beziehung der Fehlererfassung auf der Basis zumindest eines Faktors des Fehlererfassungsergebnisses des anderen Fehlererfassungsobjekts (300) in Relation zu dem Fehlererfassungsobjekt (300) als ein Ansteuerungsobjekt und einer Fehlererfassungsdurchführungsaufzeichnung erfolgen sollte.
  3. Steuerungsvorrichtung für ein Fahrzeug mit einer Selbstdiagnosefunktion nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ansteuerungsbestimmungsobjekt (200) bestimmt, ob das Fehlererfassungsobjekt (300) als das Ansteuerungsobjekt angesteuert werden soll oder nicht, unter Berücksichtigung einer gemeinsamen Vorbedingung der Fehlererfassung unter den Fehlererfassungsobjekten (300).
  4. Steuerungsvorrichtung für ein Fahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestimmung unter Berücksichtigung der Vorbedingung der Fehlererfassung auf der Basis zumindest eines Faktors einer Spannung einer bordeigenen Batterie (19) und eines Zeitablaufs nach dem Starten des Fahrzeugs (11) durchgeführt werden sollte.
  5. Steuerungsvorrichtung für ein Fahrzeug mit einer Selbstdiagnosefunktion nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerungsobjekt eine Korrespondenztabelle aufweist zur Beschreibung des Fehlererfassungsobjekts (300) als das Ansteuerungsobjekt entsprechend dem externen Zeitsignal, und das Fehlererfassungsobjekt (300) als das Ansteuerungsobjekt unter Bezugnahme auf die Korrespondenztabelle bestimmt.
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