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DE60119743T2 - Messer und messerhaltre für einen zerspaner - Google Patents

Messer und messerhaltre für einen zerspaner Download PDF

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DE60119743T2
DE60119743T2 DE60119743T DE60119743T DE60119743T2 DE 60119743 T2 DE60119743 T2 DE 60119743T2 DE 60119743 T DE60119743 T DE 60119743T DE 60119743 T DE60119743 T DE 60119743T DE 60119743 T2 DE60119743 T2 DE 60119743T2
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DE
Germany
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chipper
chipper knife
cross
knife
curved
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60119743T
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English (en)
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DE60119743D1 (de
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Sven-Olof Biller
Olov GRANSTRÖM
Mats Engnell
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Iggesund Tools AB
Original Assignee
Iggesund Tools AB
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Publication date
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Publication of DE60119743T2 publication Critical patent/DE60119743T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27LREMOVING BARK OR VESTIGES OF BRANCHES; SPLITTING WOOD; MANUFACTURE OF VENEER, WOODEN STICKS, WOOD SHAVINGS, WOOD FIBRES OR WOOD POWDER
    • B27L11/00Manufacture of wood shavings, chips, powder, or the like; Tools therefor
    • B27L11/005Tools therefor
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T407/00Cutters, for shaping
    • Y10T407/13Yieldable tool
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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Description

  • Erfindungsgebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Zerspanungsmesser für Zerspaner des Typs, die ein Werkzeug umfassen, das auf einer Drehachse drehbar ist und zum Beispiel die Form einer Trommel, einer Scheibe oder eines kegelstumpfförmigen Körpers hat, welches eine Vielzahl von derartigen Zerspanungsmessern trägt, um während der Drehung des Werkzeuges ein Abtrennen von Stücken aus Holz zu bewirken, das demselben zugeführt wird, wobei das Zerspanungsmesser mindestens eine Schneidkante, die zwischen einer Flanke und einer Spanführungsfläche ausgebildet ist, und zwei gegenüberliegende Hauptflächen aufweist, welche eingerichtet sind, an gegenüberliegenden Aufsetzflächen eines Halters am Werkzeug anzustoßen und an ihnen festgehalten zu werden.
  • Die Erfindung betrifft auch einen Halter für derartige Zerspanungsmesser nach dem Oberbegriff zu Anspruch 13 (siehe zum Beispiel WO-A-9600639).
  • Allgemeiner Stand der Technik
  • An Zerspaner wird eine Vielzahl von Anforderungen gestellt, die oft widersprüchlich sind. Die wichtigste Anforderung ist, dass der Zerspaner in der Lage sein muss, Holzspäne von einer Qualität zu erzeugen, die so hoch und einheitlich wie möglich ist. Unter anderem müssen die hergestellten Holzspäne von einer einheitlichen Größe sein, und die Zahl der übergroßen Späne wie auch die Menge an Feinmaterial in der Form von Splittern und abgeschabtem Material muss klein sein, um aus dem Holz-Rohmaterial eine hohe Ausbeute zu erhalten.
  • Eine weitere Anforderung oder ein anzustrebendes Ziel ist, dass die gesamten Betriebskosten so niedrig wie möglich sein sollten. Zum Beispiel müssen die Kosten für das Auswechseln und/oder Nachschleifen der Zerspanungsmesser gering sein.
  • Ein wichtiger Faktor hinsichtlich der Herstellung von Spänen einer hohen und einheitlichen Qualität ist, dass die Kopffläche oder die Flanke des Zerspanungsmessers, d.h. die äußerste Fläche des Zerspanungsmessers, welche während des Schneidens den Klötzen, die dem Zerspaner zugeführt werden, gegenübersteht, eine derartige Form und Größe aufweist, dass sie während des Schneidens das Zuführen des Holzes so wenig wie möglich behindert. In Trommelzerspanern ist die ideale Form der Flanke im Querschnitt geringfügig gewölbt mit einem Krümmungsradius, welcher dem Krümmungsradius der Trommel entspricht. In Scheibenzerspanern ist die ideale Form der Flanke schraubenartig, d.h. sie weist eine Form ähnlich zu einem Propeller auf mit einem größeren Winkel zur Drehebene in der Mitte der Scheibe als am Umfang der Scheibe.
  • Die Herstellung von Zerspanungsmessern mit einer derart komplizierten Form der Flanke ist technisch möglich, wird in der Praxis aber gewöhnlich zu teuer. Im Handel gibt es tatsächlich Zerspaner in einer großen Zahl von Fabrikaten, Typen und Größen, und zur Begrenzung der Kosten sollte ein und dasselbe Messersystem in einer großen Zahl unterschiedlicher Zerspaner durchgängig einsetzbar sein, ohne dass eine spezielle Bearbeitung nötig wird, und es sollte für jeden Zerspanertyp im Lager vorrätig gehalten werden. In Regelfall wird somit vorgezogen, Zerspanungsmesser mit einem konstanten Schneidenwinkel und einer ebenen Flanke herzustellen und nur die anderen Flächenteile der Scheibe bzw. der Trommel zu verdrillen oder zu wölben, die auf das Holz treffen. Damit ein solches Zerspanungsmesser das Zuführen des Holzes so wenig wie möglich behindert, ist es vorteilhaft, wenn die Flanke mit einer Querschnittslänge hergestellt ist, die so klein wie möglich ist, so dass das Holz so bald wie möglich vorbeilaufen und zu den Flächen des Zerspaners geführt werden sollte, welche an das Zerspanungsmesser anschließen und die eine vorschriftsmäßig gewölbte oder verdrillte Form aufweisen. Eine solche Formgebung stellt einen guten Kompromiss zwischen den Forderungen nach einer hohen Spanqualität und niedrigen Kosten dar. Oft legen jedoch die physikalischen Eigenschaften des Zerspanungsmessers die Untergrenzen dahingehend fest, wie klein die Flanke gemacht werden kann, weil das Zerspanungsmesser eine vorgegebene minimale Querschnittsdicke aufweisen muss, um der Belastung standzuhalten, welcher es ausgesetzt ist.
  • Ein wichtiger Faktor, wenn es um die Verringerung der Betriebskosten geht, ist die Verringerung des Zeitaufwandes beim Einrichten der Zerspanungsmesser, d.h. der Zeit, die zum Positionieren der Zerspanungsmesser im Zerspaner erforderlich ist, wenn abgenutzte Zerspanungsmesser abgebaut und neue angebaut werden. Höchst vorteilhaft ist, wenn die Notwendigkeit des Einstellens der Zerspanungsmesser völlig entfällt, indem die Zerspanungsmesser nicht positioniert zu werden brauchen, sondern eine vorgegebene und genau festgelegte Lage im Halter des Zerspaners aufweisen. Darüber hinaus hat eine feste Einstellung der Zerspanungsmesser den Vorteil, dass für diese nicht die Gefahr besteht, dass sie aus den Haltern herausrutschen oder in Verbindung mit einer unausgeglichenen Belastung beim Betrieb gedreht werden. In einem derartigen Messersystem ist es jedoch nicht ausführbar, abgenutzte Zerspanungsmesser ohne einen zeitaufwändigen Arbeitsablauf nachzuschleifen, weil dies eine Veränderung ihrer Lage im Halter nach dem Nachschleifen nach sich zieht, so dass stattdessen die abgenutzten Zerspanungsmesser ausgesondert werden. Indem derartige Zerspanungsmesser als symmetrische Wendeschneidplatten mit zwei gegenüberliegenden Schneidkanten ausgebildet werden, welche durch Umdrehen des Zerspanungsmessers in einer Zerspanungsposition angeordnet werden können, kann ihre Einsatzdauer zweifellos verdoppelt werden, aber die Herstellungskosten des Zerspanungsmessers ist nach wie vor mit Hinblick auf die gesamten Betriebskosten von Bedeutung. Ein wichtiger Faktor, wenn es um die Verringerung der Betriebskosten geht, besteht somit in der Fähigkeit, die Herstellungskosten derartiger Zerspanungsmesser zu begrenzen und vor allem die Materialmenge im Zerspanungsmesser zu begrenzen, d.h. es so klein und dünn wie möglich zu machen und dadurch die Materialkosten zu reduzieren. Das ist jedoch nicht einfach zu erreichen, weil das Zerspanungsmesser aus Gründen der Funktionsweise und der Materialfestigkeit eine bestimmte Größe und insbesondere eine minimale Dicke in bestimmten Querschnitten, die starken Belastungen ausgesetzt sind, aufweisen muss.
  • Kurzdarstellung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung soll ein Zerspanungsmesser verschaffen, welches die Nachteile der Zerspanungsmesser vom Stand der Technik des einführend erwähnten Typs beseitigt oder mindestens verringert. Insbesondere soll die Erfindung ein Zerspanungsmesser verschaffen, welches eine höhere Spanqualität, eine vergrößerte Holzausbeute und reduzierte Betriebskosten ergibt, indem es in der Lage ist, Späne in einer hohen und einheitlichen Qualität zu schneiden, wobei die Menge an übergroßen Spänen und die Menge an Feinmaterial in der Form von Splittern und abgeschabtem Material begrenzt wird, und indem das Materialvolumen des Zerspanungsmessers bei Aufrechterhalten einer hohen Festigkeit verringert wird. Mindestens diese Aufgaben werden mit Hilfe eines Zerspanungsmessers nach Anspruch 1 gelöst.
  • Die Erfindung betrifft ferner einen Halter, der eine Konstruktion aufweist, welche ein ausgeprägtes und sicheres Festhalten eines Zerspanungsmessers entsprechend der vorliegenden Erfindung wie auch ein vorgegebenes Anordnen des Zerspanungsmessers in einer festen Lage ergibt ohne irgendein Risiko, dass sich das Zerspanungsmesser als Folge einer Unausgeglichenheit dreht oder wegen des Auftretens von Kräften aus dem Halter herausrutscht. Zumindest diese Aufgaben werden mit Hilfe des Halters nach Anspruch 13 gelöst.
  • Die Erfindung beruht somit auf der Erkenntnis, dass die oben erwähnten Aufgaben durch ein Zerspanungsmesser gelöst werden können, dessen Hauptfläche, welche an der Holzseite des Zerspanungsmessers liegt, einen im Querschnitt nach außen gewölbten Flächenanteil aufweist, der sich an die Flanke anschließt und sich von ihr aus nach hinten erstreckt und eine Länge aufweist, die mindestens 20% der gesamten Querschnittslänge des Zerspanungsmessers ausmacht. Eine solche Konstruktion des Zerspanungsmessers macht es möglich, ein Zerspanungsmesser mit sich verjüngenden Querschnittsabmessungen in der Richtung seiner Abschlusskanten, d.h. auch im Bereich der Flanke, auszubilden, wobei den stark belasteten Querschnitten in dem mittleren Teilbereich des Zerspanungsmessers eine Abmessung gegeben werden kann, die groß genug ist, die Beanspruchung aufzunehmen, welcher es ausgesetzt ist. Wie bereits erwähnt wurde, kann das Zerspanungsmesser folglich mit einer kleinen und materialsparenden Querschnittsfläche konstruiert werden. Zusätzlich ergibt ein nach außen gewölbter Flächenanteil die Möglichkeit, dass Aufsetzflächen des Halters derart gebildet werden, dass das Zerspanungsmesser im Halter in einer ausgeprägten und genau festgelegten Lage festgehalten wird ohne irgendein Risiko eines unbeabsichtigt ungenauen Einbauens oder einer Lageverschiebung als Folge der Kräfte, die auf das Zerspanungsmesser wirken. Mit anderen Worten wird ein positives Eingreifen zwischen dem Zerspanungsmesser und den Aufsetzflächen des Halters im Gegensatz zum Reibungseingriff erhalten, der bei dieser Art der Montage üblich ist.
  • Der nach außen gewölbte Flächenanteil kann sich wahlweise über nahezu die gesamte Hauptfläche oder nur über einen begrenzten Teil derselben erstrecken. Die Querschnittslänge des nach außen gewölbten Flächenanteils gemessen längs einer imaginären Sehne, die sich zwischen dem Beginn und dem Ende des Flächenanteils erstreckt, beträgt mindestens 20%, vorzugsweise mindestens 30% und höchst vorzugsweise mindestens 40% der gesamten Querschnittslänge des Zerspanungsmessers.
  • Die gegenüberliegende Hauptfläche des Zerspanungsmessers, d.h. die Fläche, die auf der gegenüberliegenden Seite mit Bezug auf den nach außen gewölbten Flächenanteils liegt, kann entsprechend dem Grundgedanken der Erfindung in einer beliebigen geeigneten Weise ausgebildet sein. Zum Beispiel kann sie weitgehend nach innen gewölbt, eben oder nach außen gewölbt sein, oder sie kann unterschiedliche Kombinationen davon umfassen, zum Beispiel eine weitgehend ebene Fläche mit einer nach innen gewölbten oder trapezförmigen Aussparung in dem mittleren Teilbereich des Zerspanungsmessers.
  • Entsprechend dem Grundgedanken der Erfindung kann das Zerspanungsmesser wahlweise mit einer einzigen Schneidkante oder als eine Wendeschneidplatte mit zwei Schneidkanten ausgebildet sein, welche durch Drehen des Zerspanungsmessers abwechselnd in einer Zerspanungsposition angeordnet werden können. Ein Zerspanungsmesser vom Typ der Wendeschneidplatte muss in gewisser Hinsicht symmetrisch sein, damit es drehbar ist. Es kann zum Beispiel eine Spiegelsymmetrie aufweisen, d.h., es kann einen symmetrischen Querschnitt mit Bezug auf eine Ebene, die senkrecht zu seiner Querschnittslänge ist, aufweisen. In diesem Falle ist das Zerspanungsmesser drehbar durch Drehen um 180° in einer Ebene parallel zu seiner Längsausdehnung, und die Holzseite bzw. die Spanseite des Zerspanungsmessers sind die gleichen, unabhängig davon, welche Schneidkante in einer Zerspanungsposition angeordnet ist. Das Zerspanungsmesser kann jedoch auch eine Punktsymmetrie aufweisen, d.h. es kann symmetrisch um einen Zentralpunkt sein. Dann wird das Zerspanungsmesser umgedreht, indem es um seine Längsachse um 180° gedreht wird, und die beiden Hauptflächen des Zerspanungsmessers stehen abwechselnd der Holzseite bzw. der Spanseite gegenüber. Folglich muss das Zerspanungsmesser auf beiden Seiten einer geraden Linie zwischen den Schneidkanten sowohl eine Flanke als auch eine Spanführungsfläche aufweisen.
  • Die nach außen gewölbten Flächenanteile müssen im Querschnitt nicht teilkreisförmig sein, obwohl das in der Praxis bevorzugt ist. Die gewölbten Flächenanteile könnten tatsächlich eine gewisse andere nach außen gewölbte Form, wie z.B. eine elliptische oder parabolische Form, aufweisen. Die nach außen gewölbten Flächenanteile könnten auch aus einer Vielzahl von ebenen Anteilen zusammengesetzt sein, die sich unter einem Winkel mit Bezug aufeinander erstrecken und zusammen eine diskontinuierlich gewölbte Fläche ausbilden. Außerdem ist es möglich, dass die gewölbten Flächenanteile aus zwei oder mehreren kontinuierlich gewölbten Flächen mit unterschiedlichen Krümmungsradien und auch in Kombination mit ebenen Teilflächen zusammengesetzt sind. Außerdem ist der Krümmungsradius des Flächenanteils vorzugsweise gleich groß wie die und zweckmäßig 0,5–2,0 mal so groß wie die Querschnittslänge des Zerspanungsmessers zwischen den Schneidkanten. Hinsichtlich eines Flächenanteils, der keine Teilkreiswölbung aufweist, kann der Krümmungsradius als ein äquivalenter Krümmungsradius eines entsprechenden Kreises ausgedrückt werden, der sowohl die Enden des gewölbten Flächenanteils als auch den Punkt schneidet, welcher den größten Abstand von einer Sehne zwischen den Enden des Flächenanteils aufweist. Es ist bevorzugt, dass es nur einen nach außen gewölbten Flächenanteil auf einer oder auf beiden Hauptflächen gibt. Der nach außen gewölbte Flächenanteil könnte jedoch eine gewisse Aussparungsform aufweisen, zum Beispiel zum Zwecke des Positionierens oder Festhaltens, ohne von dem Erfindungsgedanken abzuweichen. Eine derartige Aussparung sollte jedoch nicht so tief reichen, dass sie sich über eine Sehne zwischen den Enden des nach außen gekrümmten Flächenanteils hinaus erstreckt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Länge der Flanke kleiner als 25% der Querschnittslänge des Zerspanungsmessers zwischen den Schneidkanten, und am stärksten vorzuziehen ist, dass sie kleiner als 20% der Querschnittslänge des Zerspanungsmessers ist.
  • Das erfindungsgemäße Zerspanungsmesser ist dafür vorgesehen, in einem Halter mit einer Form und einer Abmessung festgehalten zu werden, die für das Anwendungsgebiet geeignet sind. Die Form des Zerspanungsmessers, d.h. die geringe Profilhöhe, welche durch die materialsparende Verringerung der Querschnittsfläche erzeugt wird, ermöglicht einen robusteren Halter, weil diesem eine entsprechend größere Querschnittsfläche gegeben werden kann. Der Halter umfasst eine innere und eine äußere Klemmbacke, die Aufsetzflächen aufweisen, welche geeignet sind, gegen die entsprechenden Hauptflächen des Zerspanungsmessers zu drücken. In der bevorzugten Ausführungsform weisen die Aufsetzflächen nach innen gewölbte Flächenanteile auf, deren Krümmungsradien etwas kleiner sind als jene der nach außen gewölbten Flächenanteile des Zerspanungsmessers. Werden die Klemmbacken um das Zerspanungsmesser herum angeordnet, ohne irgendeine Klemmkraft auszuüben, dann werden sie auf diese Weise bei einem Abstand voneinander in zwei schmalen Anschlagflächen aneinander anstoßen. Wenn anschließend die Klemmbacken gegeneinander gedrückt werden, dann besteht die Möglichkeit, dass die Klemmbacken verformt werden, wobei die größten Klemmkräfte in den zwei auseinander liegenden Bereichen erreicht werden, während die Klemmkraft im Bereich dazwischen verhältnismäßig klein ist und vorzugsweise nicht vorhanden ist, weil zwischen dem Zerspanungsmesser und der Aufsetzfläche in diesem Bereich eine Lücke verbleibt.
  • Die Beschreibung und die Ansprüche legen die Form des Zerspanungsmessers hinsichtlich seiner Querschnittsgestalt fest, wenn nichts anderes angegeben ist. In der Praxis ist das Zerspanungsmesser jedoch mehr oder weniger stark verlängert, und es kann in einer konkreten Ausführungsform eine Länge von etwa 40 cm aufweisen, aber es sind natürlich sowohl größere als auch kleinere Längen möglich.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist sie als ein Zerspanungsmesser gestaltet, deren beide Hauptflächen jede einen im Querschnitt nach außen gewölbten Flächenanteil aufweisen, dessen jeweiliger Krümmungsradius oder die Krümmungsradien einander entgegengesetzt sind. Daneben sind die nach außen gekrümmten Flächenanteile derart mit Bezug aufeinander versetzt, dass bei einem in einem Zerspaner montierten Zerspanungsmesser der Flächenanteil, der auf der Holzseite des Zerspanungsmessers liegt, d.h. auf der dem Holz, das sich dem Zerspaner nähert, zugewandten Seite, näher an der Arbeitsschneidkante liegt als der gewölbte Flächenanteil auf der gegenüberliegenden Hauptfläche der Spanseite des Zerspanungsmessers, d.h. der Seite des Zerspanungsmessers, welche auf die Richtung ausgerichtet ist, in welche die geschnittenen Spanteile nach dem Schneiden bewegt werden.
  • Da dieses Zerspanungsmesser, um drehbar zu sein, im Querschnitt eine Punktsymmetrie mit Bezug auf einen Zentralpunkt aufweist, ist eine imaginäre Sehne im Querschnitt des Zerspanungsmessers zwischen den Enden eines nach außen gewölbten Flächenanteils parallel zu der entsprechenden Sehne des gegenüberliegenden Flächenanteils. Das bedeutet ferner, dass eine Normale, die senkrecht auf der Sehne eines Flächenanteils steht, parallel zu der entsprechenden Normale des gegenüberliegenden Flächenanteils sein wird und ihr gegenüberliegt.
  • In der bevorzugten Ausführungsform stößt jeder der nach außen gewölbten Flächenanteile an einem seiner Enden an einer Flanke an, die zweckmäßig eben oder zum Beispiel leicht gewölbt sein kann, und an seinem anderen Ende stößt er an einem Spanführungsabschnitt an, der eine Wulst aufweist, welche die abgeschnittenen Späne nach außen und weg vom Halter führt, an dem das Zerspanungsmesser befestigt ist, um den Verschleiß und die Rissbildung am Halter zu verringern und das Eindringen von Holzfasern zwischen das Zerspanungsmesser und eine innere Klemmbacke des Halters zu verhindern. Der Spanführungsabschnitt des Zerspanungsmessers könnte jedoch auch auf vielen anderen Wegen ausgebildet werden, zum Beispiel ohne eine Spanfuhrungswulst.
  • Gemäß der bevorzugten Ausführungsform des Zerspanungsmessers gibt es viele Vorzüge der Erfindungskonstruktion. Da die nach außen gewölbten Flächenanteile auf jeder Hauptfläche mit Bezug aufeinander versetzt sind und einander überlappen, ist es möglich, das Zerspanungsmesser mit einer wesentlich kleineren Querschnittsfläche auszubilden als das entsprechende Zerspanungsmesser mit ebenen Hauptflächen, weil ihm eine Querschnittsform gegeben werden kann, die sich zu seinen Enden hin verjüngt, aber dennoch weisen die kritischen und stark belasteten Querschnitte im mittleren Bereich des Zerspanungsmessers eine größere Querschnittsabmessung und somit eine verbesserte Festigkeit auf. Im Gegenteil, da die nach außen gewölbten Flächenanteile zu ihren jeweiligen Enden hin abfallen, kann die Querschnittslänge der Flanke des Zerspanungsmessers mit Bezug auf ein entsprechendes Zerspanungsmesser mit ebenen Hauptflächen beträchtlich reduziert werden. Wie bereits erwähnt wurde, verbessert dies die Betriebskenngrößen des Zerspanungsmessers und ermöglicht es, dass Späne einer höheren Qualität und mit einer größeren Holzausbeute hergestellt werden. darüber hinaus weist ein erfindungsgemäß ausgebildetes Zerspanungsmesser den weiteren Vorzug auf, dass in der Praxis das Positionieren des Zerspanungsmessers in dem Halter erleichtert wird, weil es nur eine ausgeprägte Lage gibt, die es im Halter einnehmen kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das eine Ende eines nach außen gewölbten Flächenanteils vorzugsweise im Wesentlichen gegenüber dem Zentralpunkt des gegenüberliegenden Flächenanteils oder bei einem Abstand angeordnet, der größer als 15%, vorzugsweise größer als 30% und höchst vorzugsweise größer als 40% der Länge der Sehne von einem Ende der gegenüberliegenden Flächenanteile ist.
  • Die nachfolgenden Ausführungsformen offenbaren Zerspanungsmesser, die speziell für die Herstellung von Spänen für die weitere Verwendung in der Zelluloseindustrie gedacht sind. Es sollte jedoch zu verstehen sein, dass ein gemäß der vorliegenden Erfindung ausgebildetes Zerspanungsmesser auch zur Herstellung derartiger Späne oder derartiger Furnierschnitzel verwendet werden könnte, die für die Herstellung sogenannter Holzstrukturplatten verwendet werden, in denen Furnierschnitzel, die eine Größe von einem oder wenigen Zentimetern aufweisen, unter Anwesenheit eines Klebstoffes zu Platten gepresst werden.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • In den Zeichnungen ist
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform des Zerspanungsmessers gemäß vorliegender Erfindung;
  • 2 ein Querschnitt des Zerspanungsmessers in 1;
  • 3 ein Querschnitt eines Abschnitts eines scheibenförmigen Zerspaners, in dem die Lage des Zerspanungsmessers und ein Halter für das Zerspanungsmesser entsprechend den 1 und 2 angezeigt ist;
  • 4 ein Querschnitt einer ersten alternativen Ausführungsform eines Zerspanungsmessers und eines Halters, der für einen trommelförmigen Zerspaner vorgesehen ist;
  • 5 ein Querschnitt einer zweiten alternativen Ausführungsform eines Zerspanungsmessers;
  • 6 ein Querschnitt einer dritten alternativen Ausführungsform eines Zerspanungsmessers; und
  • 7 ein vergrößerter Querschnitt eines Abschnitts des Halters und des Zerspanungsmessers in 3 in einem spiegelbildlichen Zustand, wobei die detailliertere Ausgestaltung der Aufsetzflächen des Halters gezeigt wird.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
  • Die 1 und 2 zeigen eine erste bevorzugte Ausführungsform eines Zerspanungsmessers gemäß vorliegender Erfindung einerseits in einer perspektivischen Ansicht und andererseits im Querschnitt. Das Zerspanungsmesser ist vom Typ einer Wendeschneidplatte, die zwei Schneidkanten 1, 1' aufweist und die im Querschnitt eine Punktsymmetrie um einen Zentralpunkt herum hat. Auf jeder Seite einer geraden Linie zwischen den Schneidkanten weist das Zerspanungsmesser eine Flanke 2, 2', eine Hauptfläche 3, 3' und eine Spanführungsfläche 4, 4' auf. Zwischen den jeweiligen Hauptflächen 3, 3' und der zugehörigen Spanführungsfläche ist das Zerspanungsmesser mit einer Spanführungswulst 5, 5' ausgebildet.
  • Jede Hauptfläche 3, 3' weist einen im Querschnitt nach außen gewölbten Flächenanteil 6, 6' auf. In der bevorzugten Ausführungsform haben die gewölbten Flächenanteile im Querschnitt eine Teilkreisform, und in 2 ist eine gerade Linie 7 eingezeichnet, die eine Sehne bildet, welche die Außenkanten oder Enden 8, 8' des teilkreisförmig gewölbten Flächenanteils verbindet.
  • Wie aus den Zeichnungen ersichtlich ist, schließt das eine Ende des gewölbten Flächenanteils an die ebene Flanke 2, 2' und sein anderes Ende an eine nach innen gewölbten Fläche auf der einen Seite der Wulst 5, 5' an. Die Fläche auf der anderen Seite der Wulst bildet einen Teil der Spanführungsfläche 4, 4', und sie ist in dem Bereich, der an die Wulst angrenzt, auch nach innen gewölbt.
  • Es wird nun auch auf 3 Bezug genommen, in der das Zerspanungsmesser eingesetzt in einen Halter eines Zerspaners dargestellt ist, der eine äußere Klemmbacke 9 und eine innere Klemmbacke 10 aufweist, zwischen denen das Zerspanungsmesser durch Zusammendrücken der Klemmbacken 9, 10 mit Hilfe einer Vielzahl von Schrauben 11 festgehalten wird, von denen eine in der Figur dargestellt ist. Der Halter ist seinerseits über ein Zwischenstück 13 auf einer drehbaren Scheibe 12 angebracht.
  • Die Klemmbacken weisen Aufsetzflächen 14 bzw. 15 auf, welche gegen die Hauptflächen 3 bzw. 3' des Zerspanungsmessers stoßen. Die Aufsetzflächen sind im Querschnitt nach innen gewölbt mit einem etwas kleineren Krümmungsradius als die gewölbten Flächenanteile des Zerspanungsmessers. Als Folge davon kommt es, wie es im Querschnitt zu sehen ist, zu einem Zusammenstoßen zwischen den Aufsetzflächen der Klemmbacken und den gewölbten Flächenanteilen des Zerspanungsmessers längs zweier kurzer Bereiche auf jeder Seite des Zerspanungsmessers mit einem Hohlraum zwischen diesen beiden Berührungsflächen.
  • In der Einbaulage des Zerspanungsmessers ist es nur eines seiner Enden, welches aus dem Halter vorsteht, und insbesondere sind es die aktive Schneidkante 1, die Flanke 2, welche auf der Holzseite des Zerspanungsmessers gelegen ist, d.h. auf der Seite, von welcher das Holz dem Zerspaner zugeführt wird, und die Spanführungsfläche 4', welche wegen der Wulst 5' eine solche Form hat, dass der abgeschnittene Span in eine Richtung weg vom Halter geführt wird. Die gegenüberliegende Seite der Wulst 5' stößt in einer Fläche 18 gegen eine Vorderkante der inneren Klemmbacke 10.
  • Da das Zerspanungsmesser mit nach außen gewölbten Flächenanteilen ausgebildet ist, kann die Flanke 2 vorteilhaft kurz ausgeführt werden, während die vordere Außenkante der äußeren Klemmbacke 9 bis zu einem gewissen Grade nach vorn in Drehrichtung verlängert werden kann.
  • Wie aus 2 ersichtlich ist, weist der obere nach außen gewölbte Flächenanteil 6 seinen größten Abstand von der Sehne 7 genau vor dem Bereich auf, wo der untere nach außen gewölbte Flächenanteil 6' eines seiner Enden hat, und zwar im Übergang zu der Wulst 5'. In diesem Querschnitt ist das Zerspanungsmesser einer großen Beanspruchung ausgesetzt, aber durch die erfinderische Formgebung, die nach außen und entgegengesetzt gewölbte Flächenanteile aufweist, die mit Bezug aufeinander versetzt sind, erhält das Zerspanungsmesser eine hinreichend große Querschnittsabmessung und somit die erforderliche Festigkeit in den stark belasteten Querschnitten zwischen den Wülsten 5, 5'.
  • 4 zeigt eine erste alternative Ausführungsform eines Zerspanungsmessers und eines Halters. Ebenso wie das vorige ist auch dieses Zerspanungsmesser punktsymmetrisch um einen Symmetriepunkt. Jedoch ist der Halter 9, 10 speziell konstruiert, dass er in einen Trommelzerspaner passt, und das Zerspanungsmesser ist etwas dünner mit kleineren Wülsten 5 als in der vorhergehenden Ausführungsform.
  • 5 zeigt ein Zerspanungsmesser, das vom Typ her auch eine Wendeschneidplatte ist, aber in dieser Ausführungsform ist das Zerspanungsmesser spiegelsymmetrisch um eine Symmetrielinie durch den Zentralpunkt des Zerspanungsmessers und senkrecht zu einer geraden Linie zwischen den Schneidkanten. In dieser Ausführungsform steht somit immer dieselbe Hauptfläche 3 der Holzseite des Zerspaners gegenüber, unabhängig davon, welche Schneidkante zur gegebenen Zeit in einer aktiven Zerspanungsposition angeordnet ist. Darüber hinaus ist nur diese Hauptfläche mit einem erfindungsgemäß nach außen gewölbten Flächenanteil 6 ausgebildet. Die gegenüberliegende Hauptfläche 3' weist hingegen die Form einer schwach nach innen gewölbten Fläche 16 auf, die von zwei Spanführungsflächen 4, 4' und zwei Spanführungswülsten 5, 5' umgeben ist.
  • 6 zeigt ein Beispiel eines Zerspanungsmessers mit nur einer Schneidkante 1. Die gegenüberliegenden Hauptflächen 3, 3' weisen beide nach außen gewölbte Flächenanteile 6, 6' auf. Auf derselben Seite wie die Hauptfläche 3' gibt es auch eine Spanführungsfläche 4' und eine Spanführungswulst 5'.
  • Im Weiteren wird auf die 7 Bezug genommen, die in einem vergrößerten Maßstab und in einem spiegelbildlichen Zustand einen Teilbereich des Halters und des Zerspanungsmessers entsprechend der Ausführungsform in 3 zeigt. Der Halter ist hier mit den Klemmbacken 9, 10 in einem Zustand dargestellt, in dem sie nicht gegeneinander gedrückt werden, um die Form der erfindungsgemäßen Aufsetzflächen 14, 15 deutlicher zu veranschaulichen. Wie klar dargestellt ist, sind die Aufsetzflächen in ihrem Querschnitt nach innen mit kleineren Krümmungsradien gewölbt als die nach außen gewölbten Flächenanteile 6, 6' des Zerspanungsmessers. Auf diese Weise stoßen die Aufsetzflächen im unbelasteten Zustand gegen das Zerspanungsmesser in nur zwei kurzen Bereichen nahe den Enden der jeweiligen Flächenanteile. Zwischen diesen Bereichen gibt es einen Hohlraum oder einen Abstand zwischen dem Zerspanungsmesser und den jeweiligen Aufsetzflächen.
  • Erfindungsgemäß wird ein derartiger Hohlraum zwischen zumindest der Aufsetzfläche 14 der äußeren Klemmbacke 9 und dem Zerspanungsmesser eingerichtet. Von einem Berührungspunkt 17 zwischen dem Vorderende der Aufsetzläche der äußeren Klemmbacke 9 und dem Zerspanungsmesser aus gesehen weist der nach innen gewölbte Flächenanteil der Aufsetzfläche eine erste nach innen gewölbte Fläche 19 mit einem etwas größeren Krümmungsradius als das Zerspanungsmesser aber mit einem anderem Radiusmittelpunkt als dieses, eine zweite nach innen gewölbte Fläche 20 mit einem wesentlich kleineren Krümmungsradius als das Zerspanungsmesser und schließlich eine ebene Fläche 21 auf. Die Aufsetzfläche 15 der inneren Klemmbacke 10 ist auf eine entsprechende Weise gestaltet, außer dass die Aufsetzfläche an ihrem äußeren Ende eine ebene Fläche 22 aufweist.
  • Entsprechend den nach außen gewölbten Flächenanteilen des Zerspanungsmessers können die nach innen gewölbten Flächenanteile der Aufsetzflächen aus Teilflächen mit unterschiedlichen Querschnittsformen zusammengesetzt werden, zum Beispiel aus Teilflächen, die im Querschnitt teilkreisförmig, parabolisch oder geradlinig sind.
  • Durch das erfindungsgemäße Gestalten der Aufsetzflächen wird ein Verformen der Klemmbacken ermöglicht, wenn diese gegeneinander gedrückt werden. Dies führt zu einer vorteilhaften Verteilung des Drucks gegen die Zerspanungsmesser, da die größten Klemmkräfte in dem Bereich an den Enden der jeweiligen Flächenanteile 6, 6' auftreten werden. Das gewährleistet, dass das Zerspanungsmesser im Halter maximal gesichert ist. Das ist von großer Bedeutung, nicht zuletzt um das Eindringen von Holzfasern zwischen das Zerspanungsmesser und die jeweiligen Klemmbacken zu verhindern.

Claims (14)

  1. Zerspanungsmesser für Zerspaner des Typs, die ein Werkzeug (12) umfassen, das auf einer Drehachse drehbar ist und zum Beispiel die Form einer Trommel, einer Scheibe oder eines kegelstumpfförmigen Körpers hat, welcher eine Vielzahl von derartigen Zerspanungsmessern trägt, um während der Drehung des Werkzeuges ein Abtrennen von Spänen von Holz zu bewirken, das demselben zugeführt wird, wobei das Zerspanungsmesser mindestens eine Schneidkante (1), die zwischen einer Flanke (2, 2') und einer Spanführungsfläche (4, 4') ausgebildet ist, sowie zwei gegenüberliegende Hauptflächen (3, 3') aufweist, welche eingerichtet sind, gegen gegenüberliegende Aufsetzflächen (14, 15) eines Halters (9, 10) am Werkzeug zu drücken und an ihnen festgehalten zu werden, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die an einer Holzseite des Zerspanungsmessers, d.h. an derjenigen Seite des Zerspanungsmessers angeordnete Hauptfläche (3, 3'), die während des Schneidens eingerichtet ist, dass sie sich dem am Zerspaner ankommenden Holz entgegenstellt, einen im Querschnitt nach außen gewölbten Flächenanteil (6, 6') umfasst, der sich an die Flanke (2, 2') anschließt und sich von ihr aus nach hinten erstreckt und dessen Sehne mindestens 20% der gesamten Querschnittslänge des Zerspanungsmessers ausmacht.
  2. Zerspanungsmesser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sehne des im Querschnitt nach außen gewölbten Flächenabschnitts (6, 6') mindestens 30% der gesamten Querschnittslänge des Zerspanungsmessers ausmacht.
  3. Zerspanungsmesser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sehne des im Querschnitt nach außen gewölbten Flächenabschnitts (6, 6') mindestens 40% der gesamten Querschnittslänge des Zerspanungsmessers ausmacht.
  4. Zerspanungsmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es zwei Schneidkanten umfasst.
  5. Zerspanungsmesser nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass es mit Bezug auf einen Symmetriepunkt punktsymmetrisch ist.
  6. Zerspanungsmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es auf jeder Hauptfläche (3, 3') einen im Querschnitt nach außen gewölbten Flächenanteil (6, 6') umfasst.
  7. Zerspanungsmesser nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die gewölbten Flächenanteile (6, 6') entgegengesetzt ausgerichtete Krümmungsradien aufweisen und in Bezug aufeinander derart versetzt sind, dass der gewölbte Flächenanteil (6), welcher auf der Holzseite des Zerspanungsmessers angeordnet ist, näher zur Arbeitsschneidkante (1) liegt als der gewölbte Flächenanteil (6'), der auf der gegenüberliegenden Hauptfläche liegt.
  8. Zerspanungsmesser nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ende (8, 8') eines nach außen gewölbten Flächenanteils (6, 6') mehr als 15%, vorzugsweise mehr als 30% und höchst vorzugsweise mehr als 40% der Querschnittslänge der Flächenanteils von dem nächstliegenden Ende des gegenüberliegenden Flächenanteils entfernt liegt.
  9. Zerspanungsmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittslänge einer Flanke (2, 2') kleiner als 25% und vorzugsweise kleiner als 20% der Querschnittslänge des Zerspanungsmessers ist.
  10. Zerspanungsmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmungsradien der nach außen gewölbten Flächenanteile (6, 6') zwischen dem 0,5- und 2-fachen der gesamten Querschnittslänge des Zerspanungsmessers liegen.
  11. Zerspanungsmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die nach außen gewölbten Flächenanteile (6, 6') fortlaufend gekrümmt sind.
  12. Zerspanungsmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die nach außen gewölbten Flächenanteile (6, 6') im Querschnitt die Form teilkreisförmiger Flächen aufweisen.
  13. Halter für ein Zerspanungsmesser nach einem der vorhergehenden Ansprüche, der eine äußere und eine innere Klemmbacke (9, 10) umfasst, die eine äußere bzw. eine innere Aufsetzfläche (14, 15) aufweisen, welche dazu dienen, gegen jede der Hauptflächen (3, 3') des Zerspanungsmessers zu drücken, um das Zerspanungsmesser fest und sicher in der richtigen Lage am Werkzeug zu halten, wenn die Klemmbacken gegeneinander gedrückt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufsetzfläche (14) der äußeren Klemmmbacke (9), welche eingerichtet ist, gegen den nach außen gewölbten Flächenanteil (6) auf der Holzseite des Zerspanungsmessers zu drücken, eine nach innen gewölbte Aufsetzfläche aufweist, die in einer Ausgangslage, in der die Aufsetzflächen (14, 15) der Klemmbacken gegen die Hauptflächen (3, 3') des Zerspanungsmessers drücken, ohne dass aber die Klemmbacken gegeneinander gedrückt werden, gegen den nach außen gewölbten Flächenanteil (6) des Zerspanungsmessers drückt mit einem Kontaktpunkt (17) auf der Aufsetzfläche, der in Drehrichtung weit vorn liegt, und mit einem Kontaktpunkt auf der Aufsetzfläche, der in Drehrichtung weit hinten liegt, wobei die nach innen gewölbte Aufsetzfläche zwischen den Kontaktpunkten einen Abstand oder eine lichte Weite von dem nach außen gewölbten Anteil des Zerspanungsmessers aufweist.
  14. Halter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufsetzfläche (15) der inneren Klemmbacke in einer Form ausgebildet ist, welche der Aufsetzfläche (14) der äußeren Klemmbacke entspricht.
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