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Gebiet der
Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft Lösungen
für die
Lagerung von Blutbestandteilen und insbesondere Lösungen für die Lagerung
von Blutbestandteilen, die einen Photosensibilisator für die Inaktivierung
von Viren enthalten.
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Hintergrund
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Die
Verunreinigung von Blutkonserven mit infektiösen Mikroorganismen wie HIV,
Hepatitis oder anderen Viren und Bakterien stellt eine ernsthafte
Gesundheitsgefährdung
für diejenigen
dar, die Transfusionen von Vollblut oder die Verabreichung von verschiedenen
Blutbestandteilen wie Thrombozyten, rote Blutkörperchen, Blutplasma, Faktor
VIII, Plasminogen, Fibronectin, Antithrombin III, Kryopräzipitat,
humane Plasmaproteinfraktion, Albumin, Immunserumglobulin, Prothrombinkomplexplasmawachstumshormone
und andere Bestandteile, die aus Blut abgetrennt werden, erhalten
müssen.
Blutuntersuchungsverfahren können
Verunreinigungen außer
acht lassen, und Sterilisierungsverfahren, die die zellulären Blutbestandteile
nicht schädigen,
aber alle infektiösen
Viren und andere Mikroorganismen wirksam inaktivieren, sind bis
jetzt nicht verfügbar
gewesen.
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Lösungsmittelreinigungsverfahren
für die
Dekontamination von Blutbestandteilen arbeiten durch das Lösen von
Phospholipidmembranen, die Viren wie HIV umgeben und die Proteinbestandteile
des Bluts nicht schädigen.
Falls jedoch Blutzellen vorhanden sind, können solche Verfahren aufgrund
der Schädigung
der Zellmembranen nicht verwendet werden.
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Die
Verwendung von Photosensibilisatoren, Verbindungen, die Licht einer
definierten Wellenlänge
absorbieren und die absorbierte Energie zu einem Energieakzeptor übertragen,
ist für
die Sterilisierung von Blutbestandteilen vorgeschlagen worden. Beispielsweise
schlägt
die europäische
Patentanmeldung 0 196 515, veröffentlicht
am 8. Oktober 1986, die Verwendung von nichtendogenen Photosensibilisatoren
wie Porphyrinen, Psoralenen, Acridin, Toluidinen, Flavin (Acriflavinhydrochlorid),
Phenothiazinderivaten und Farbstoffen wie Neutralrot und Methylenblau
als Blutadditiva vor. Protoporphyrin, das innerhalb des Körpers natürlich vorkommt,
kann metabolisiert werden, um einen Photosensibilisator zu bilden.
Jedoch ist seine Brauchbarkeit begrenzt, da es die erwünschten
biologischen Aktivitäten
von Proteinen verschlechtert. Chlorpromazin wird auch beispielhaft
als solch ein Photosensibilisator genannt, seine Brauchbarkeit ist
jedoch durch die Tatsache begrenzt, dass es aus jedem Fluid, das
einem Patienten nach dem Dekontaminierungsvorgang verabreicht wird, entfernt
werden sollte, da es eine sedierende Wirkung hat.
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Goodrich,
R. P., et al. (1997), "The
Design and Development of Selective, Photoactivated Drugs for Sterilization
of Blood Products",
Drugs of the Future 22: 159–171,
stellt einen Überblick über einige
Photosensibilisatoren einschließlich
Psoralenen zur Verfügung
und wirft einige der wichtigen Fragen beim Wählen von Photosensibilisatoren
für die
Dekontaminierung von Blut auf. Die Verwendung von Texaphyrinen für die DNS-Photospaltung
ist in dem US-Patent Nr. 5,607,924, erteilt am 4. März 1997,
und dem US-Patent Nr. 5,714,328, erteilt am 3. Februar 1998 an Magda
et al., beschrieben. Die Verwendung von Sapphyrinen für die Deaktivierung
von Viren ist im US-Patent Nr. 5,041,078, erteilt am 20. August
1991 an Matthews et al., beschrieben. Die Inaktivierung von extrazellulären umhüllten Viren
in Blut und Blutbestandteilen durch Phenthiazin-5-ium-Farbstoffe
plus Licht ist im US-Patent Nr. 5,545,516, erteilt am 13. August
1996 an Wagner, beschrieben. Die Verwendung von Porphyrinen, Hämatoporphyrinen
und Merocyanin-Farbstoffen als photosensibilisierende Mittel für das Ausrotten
von infektiösen
Verunreinigungsstoffen wie Viren und Protozoen aus Körpergeweben
wie Körperfluida
ist im US-Patent Nr. 4,915,683, erteilt am 10. April 1990, und dem
verwandten US-Patent Nr. 5,304,113, erteilt am 19. April 1994 an
Sieber et al., offenbart. Der Wirkmechanismus solcher Photosensibilisatoren
ist als eine bevorzugte Bindung an Domänen in Lipiddoppelschichten,
z.B. auf umhüllten Viren
und einigen mit Viren infizierten Zellen, umfassend beschrieben.
Die photochemische Erregung der an die Membran gebundenen Mittelmoleküle führt zu der
Bildung von reaktiven Sauerstoffspezies wie eines Singlettsauerstoffs,
was eine Lipidperoxidation verursacht. Ein Problem bei der Verwendung
solcher Photosensibilisatoren ist es, dass sie die Zellmembranen
erwünschter
Bestandteile von zu dekontaminierenden Fluida wie roten Blutkörperchen
angreifen, und der Singlettsauerstoff greift auch erwünschte Proteinbestandteile
von Fluida an, die behandelt werden. Das US-Patent Nr. 4,727,027,
erteilt am 23. Februar 1988 an Wiesehahn, G. P., et al., offenbart
die Verwendung von Furocumarinen, einschließlich Psoralen und Derivaten,
für die
Dekontaminierung von Blut und Blutprodukten, lehrt jedoch, dass
Maßnahmen
ergriffen werden müssen,
um die Verfügbarkeit
von gelöstem
Sauerstoff und anderen reaktiven Spezies zu verringern, um die Denaturierung
von biologisch wirksamen Proteinen zu hemmen. Die Photoinaktivierung
von viralen und bakteriellen Blutverunreinigungsstoffen unter Verwendung
von halogenierten Cumarinen ist im US-Patent Nr. 5,516,629, erteilt
am 14. Mai 1996 an Park, et al., US-Patent Nr. 5,587,490, erteilt
am 24. Dezember 1996 an Goodrich Jr., R. P., et al., und US-Patent
Nr. 5,418,130, erteilt an Platz, et al., beschrieben. Diese Patente
offenbaren die Verwendung von substituierten Psoralenen für die Inaktivierung
von viralen und bakteriellen Blutverunreinigungsstoffen. Das letztere
Patent lehrt auch die Notwendigkeit des Kontrollierens der Schädigung von
anderen Blutbestandteilen durch freie Radikale. Das US-Patent Nr.
5,654,443, erteilt am 5. August 1997 an Wollowitz et al., lehrt neue
Psoralenzusammensetzungen für
die Photodekontaminierung von Blut. Das US-Patent Nr. 5,709,991, erteilt
am 20. Januar 1998 an Lin et al., lehrt die Verwendung von Psoralen
für die
Photodekontaminierung von Thrombozytenzubereitungen und das anschließende Entfernen
von Psoralen. Das US-Patent Nr. 5,120,649, erteilt am 9. Juni 1992,
und das verwandte US-Patent Nr. 5,232,844, erteilt am 3. August
1993 an Horowitz, et al., offenbart auch den Bedarf an der Verwendung
von "Quenchern" in Kombination mit
Photosensibilisatoren, die Lipidmembrane angreifen, und das US-Patent
Nr. 5,360,734, erteilt am 1. November 1994 an Chapman et al., sprechen
dieses Problem des Verhinderns der Schädigung anderer Blutbestandteile
an.
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Photosensibilisatoren,
die Nucleinsäuren
angreifen, sind im Stand der Technik bekannt. Das US-Patent Nr.
5,342,752, erteilt am 30. August 1994 an Platz et al., offenbart
die Verwendung von Verbindungen auf der Basis von Acridinfarbstoffen,
um die parasitische Kontaminierung in Blutmaterial zu verringern,
das rote Blutkörperchen,
Thrombozyten und Blutplasmaproteinfraktionen umfasst. Diese Materialien
weisen eine, wenn auch geringe Toxizität, beispielsweise gegenüber roten
Blutkörperchen
auf. Das US-Patent Nr. 5,798,238, erteilt an Goodrich, Jr., et al.,
offenbart die Verwendung von Chinolon und Chinolonverbindungen für die Inaktivierung
von viralen und bakteriellen Verunreinigungsstoffen.
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Das
Binden von DNS an photoaktive Mittel wurde in Verfahren zur Verringerung
von lymphozytischen Populationen im Blut verwendet, wie im US-Patent
Nr. 4,612,007, erteilt am 16. September 1986, und dem verwandten
US-Patent Nr. 4,683,889, erteilt am 4. August 1987 an Edelson, gelehrt. erfindungsgemäße Erntegutbreitenmessmittel
ist in der Lage nachzuweisen, wenn zwei Schwaden mit einer Lücke zwischen
ihnen aufgenommen werden.
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Mögliche Fehler
in der ermittelten Schwadbreite könnten durch Erntegut bedingt
werden, das im Nachweisbereich der Erntegutvorhandenseinssensoren
verbleibt. Derartiges Erntegut sollte die vom Erntegutvorhandenseinssensor
bereitgestellte Information nicht beeinflussen. Um dieses Problem
zu lösen,
lehrt die Erfindung, den Erntegutvorhandenseinssensor derart anzuordnen,
dass bewegendes Erntegut jegliches stationäres Erntegut vom Erntegutvorhandenseinssensor
entfernt (wischt). Das wird erreicht, indem man die äußere Oberfläche des
Erntegutvorhandenseinssensors in der Ebene der Oberfläche des
Erntegutannahme und/oder -verarbeitungsmittels anordnet. Wenn letzteres
ein Erntevorsatz eines Mähdreschers
oder Feldhäckslers
ist, liegt demnach die äußere Oberfläche des
Erntegutvorhandenseinssensors in der Ebene des Bettes des Tisches
des Erntevorsatzes.
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Das
Signal vom Erntegutvorhandenseinssensor kann zusätzlich elektronisch durch einen
Signalprozessor verarbeitet werden, um die Wirkung jeglichen stationären Ernteguts
zu beseitigen, das den Erntegutvorhandenseinssensor betätigt. Somit
kann das Ausgangssignal des Erntegutvorhandenseinssensors zeitabgeleitet
und anschließend
einem Komparator oder Schmidt-Trigger zugeführt werden.
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Kapazitive
Sensoren werden vorzugsweise als relativ billige und kompakte Erntegutvorhandenseinssensoren
mit einem kleinen Nachweisbereich verwendet. Sie arbeiten auch bei
Bedingungen, in denen Erntegut liegt.
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Das
erfindungsgemäße Erntegutbreitenmessmittel
kann in einem Gerät
zur Sammlung von Daten hinsichtlich durch eine landwirtschaftliche
Maschine angenommenen und/oder verarbeiteten Ernteguts verwendet werden.
Ein derartiges Erntedatenerzeugungsgerät umfasst ein Orts- und/oder
Entfernungsmessmittel, wie einen GPS-Sensor und/oder einen Geschwindigkeitssensor.
Außerdem
wird ein mit dem Orts- und/oder Entfernungsmessmittel und dem Erntegutbreitenmessmittel
verbundener Prozessor bereitgestellt, um Daten zu verarbeiten. Bei
einer einfachen Ausführungsform
wird nur die Fläche,
von der Erntegut angenommen oder geerntet wird, durch den Prozessor
ermittelt. Um die Fläche
zu ermitteln, ist eine Information hinsichtlich der Schwadbreite
erforderlich. Der erfindungsgemäße Schwadbreitensensor
ermittelt diese Information. Somit werden die Nachteile konventioneller
Hektarzähler – Abhängigkeit
von der Position des Erntevorsatzes und unbekannter Schwadbreite,
s.
US 5 524 424 A – vermieden.
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Vorzugsweise
ist das Gerät
zur Datensammlung betreibbar, eine Ertragskarte zu erstellen. Somit
liefert ein Parametermessmittel zur Messung eines Parameters des
angenommenen und/oder verarbeiteten Ernteguts (wie Gewicht pro Zeit
oder Feuchtigkeit) Daten an den Prozessor. Aus diesen Daten erstellt
der Prozessor eine Karte, die eine Variable darstellt, die vom Parameter
an unterschiedlichen Orten des Felds abgeleitet ist. Diese Variable
kann das Gewicht des aufgenommenen Ernteguts pro Fläche sein,
die anhand des gemessenen, aufgenommenen Gewichts pro Zeiteinheit,
der Schwadbreite und der Geschwindigkeit oder Position berechnet
wird. Die Fläche
wird unter Verwendung der Signale vom Erntegutbreitenmessmittel
berechnet. Somit werden durch unbekannte Schwadbreite bedingte Fehler – wie oben
beschrieben – in
der Ertragskarte vermieden.
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Die
Signale vom Erntegutvorhandenseinssensor können auch verwendet werden,
um festzustellen, ob überhaupt
Erntegut aufgenommen wird, und ergibt somit eine Information, die
den Start und das Ende des Schneidens definiert. Eine genaue Definition
des Schneidens (oder keines Schneidens) ist für die Erstellung einer genauen
Ertragskarte so wichtig wie die Messung der Erntegutbreite. Solange
nicht wenigstens ein Erntegutvorhandenseinssensor das Vorhandensein
von Erntegut anzeigt, wird der vom Prozessor ermittelte Ertrag als
null angesehen.
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Die
Erfindung kann an jedem Typ Erntegut annehmender und/oder verarbeitender
Maschine verwendet werden. Vorzugsweise wird sie an einem Mähdrescher
verwendet, wobei die Erntegutvorhandenseinssensoren über die
aktive Breite eines Schneidbalkens eines Vorsatzes des Mähdreschers
verteilt sind. Sie könnte auch
an einem Feldhäcksler
verwendet werden, wobei die Sensoren über die Breite eines Maisvorsatzes
verteilt sind. Die Verwendung der Erfindung an Mähern und jeglicher anderer
landwirtschaftlichen Maschine, die Erntegut verarbeitet, annimmt,
aufnimmt oder erntet, ist möglich.
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In
den Figuren ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung gezeigt,
die im Folgenden detaillierter diskutiert wird. Die Figuren zeigen
in:
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1 eine
seitliche Ansicht eines landwirtschaftlichen Axialflussmähdreschers,
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2 eine
Draufsicht auf den Vorsatz des Mähdreschers,
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3 einen
Querschnitt des Vorsatzes,
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4 einen
Querschnitt eines in den Tisch des Vorsatzes eingebetteten Erntegutvorhandenseinssensors,
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5 einen
Querschnitt eines oberhalb der oberen Oberfläche des Tisches des Vorsatzes
angeordneten Erntegutvorhandenseinssensors,
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6 einen
Querschnitt durch einen unterhalb einer Steinleiste des Vorsatzes
angeordneten Erntegutvorhandenseinssensors,
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7 einen
Querschnitt durch einen in die Steinleiste des Vorsatzes integrierten
Erntegutvorhandenseinssensors,
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8 eine
Draufsicht des Vorsatzes des Mähdreschers
mit einer anderen Ausführungsform
von Erntegutvorhandenseinssensoren.
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Die 1 zeigt
einen landwirtschaftlichen Mähdrescher 10 mit
einem Chassis 12 und Laufrädern 14, die es auf
dem Boden abstützen.
Ein Vorsatz 16 wird verwendet, um Erntegut aufzunehmen
und es einem Schrägförderer 18 zuzuführen. Das
Erntegut wird durch den Schrägförderer 18 einer
Leittrommel 20 zugeführt. Die
Leittrommel 20 leitet das Erntegut durch einen Einlassübergangsabschnitt 22 nach
oben in einen rotierenden Drescher und Separator 24. Obwohl
die Erfindung am Beispiel eines Rotormähdreschers beschrieben wird,
kann sie auch an anderen Mähdreschern
mit einem Elevator für
sauberes Korn verwendet werden, wie an konventionellen Strohschüttlermaschinen.
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Der
rotierende Drescher und Separator 24 umfasst ein Rotorgehäuse 26 und
einen im Rotorgehäuse 26 angeordneten
Rotor 28. Das geerntete Erntegut tritt durch den Einlassübergangsabschnitt
in das Rotorgehäuse 26 ein.
Der rotierende Drescher und Separator 24 drischt und trennt
das geerntete Erntegut. Korn und Kaff fallen durch Roste an der
Unterseite des Rotorgehäuses
in ein Reinigungssystem 34. Das Reinigungssystem 34 entfernt
das Kaff und leitet das saubere Korn zu einem Körnerelevator 36, der
es wiederum einem verteilenden Schraubenförderer 38 zuführt. Der
verteilende Schraubenförderer 38 legt
das saubere Korn in einem Korntank 40 ab. Das saubere Korn
im Korntank 40 kann durch einen Entladeschneckenförderer 42 auf
einen Anhänger
oder Lastwagen entladen werden. Ausgedroschenes, vom Korn getrenntes
Stroh wird aus dem rotierenden Drescher und Separator 24 durch
einen Auslass einer Entladefördertrommel 46 zugeführt. Die
Entladefördertrommel 46 stößt das Stroh
am rückwärtigen Ende
des Mähdreschers 10 aus.
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Der
Betrieb des Mähdreschers 10 wird
in einer Bedienerkabine 48 kontrolliert. Ein Empfänger 50 zum Empfang
von GPS-Signalen (globales Positionierungssystem) ist oberhalb der
Bedienerkabine 48 angebracht. Obwohl es zumindest im Prinzip
nicht erforderlich ist, wenn die Genauigkeit des Empfängers 50 hinreicht,
kann ein Säuger
und bedeutet nicht nichttoxisch für die Mikroorganismen, die
inaktiviert werden. "Wesentliche
Zerstörung" der biologischen
Aktivität
bedeutet mindestens so viel Zerstörung, wie durch Porphyrin und
Porphyrinderivate, -metabolite und -vorläufer verursacht wird, von denen
bekannt ist, dass sie eine schädigende
Wirkung auf biologisch aktive Proteine und Zellen von Menschen und
Säugern
haben. In ähnlicher
Weise bedeutet "im
wesentlichen nicht toxisch" weniger
toxisch als Porphyrin, Porphyrinderivate, -metabolite und -vorläufer, die
für die
Sterilisierung von Blut bekannt sind.
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Der
Begriff "Blutprodukt", wie hier verwendet,
umfasst Blutbestandteile und therapeutische Proteinzusammensetzungen,
die von Blut abgeleitete Proteine enthalten wie vorstehend definiert.
Fluida, die andere biologisch wirksame Proteine enthalten, als diejenigen,
die von Blut abgeleitet sind, können
auch mit den erfindungsgemäßen Verfahren
behandelt werden.
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Die
endogenen Photosensibilisatoren und die endogenbasierten Photosensibilisatorderivate,
die bei dieser Erfindung verwendet werden, zerstören die biologische Aktivität anderer
Fluidbestandteile als der Mikroorganismen nicht wesentlich. So viel
biologische Aktivität
dieser Komponenten wie möglich
wird beibehalten, obgleich in bestimmten Fällen, wenn die Verfahren optimiert
sind, ein geringer Verlust der biologischen Aktivität, z.B.
die Denaturierung der Proteinbestandteile, gegen die wirksame Dekontaminierung
des Fluids ausgeglichen werden muss. So lange die Fluidbestandteile
eine ausreichende biologische Aktivität beibehalten, um für ihren
Verwendungszweck oder ihre natürlichen
Zwecke brauchbar zu sein, werden ihre biologischen Aktivitäten nicht
als "im Wesentlichen
zerstört" erachtet.
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Die
bei der vorliegenden Erfindung brauchbaren Photosensibilisatoren
umfassen alle Photosensibilisatoren, deren Brauchbarkeit zum Inaktivieren
von Mikroorganismen im Stand der Technik bekannt ist. Ein "Photosensibilisator" ist als eine Verbindung
definiert, die die Strahlung von einer oder mehreren definierten Wellenlängen absorbiert
und anschließend
die absorbierte Energie verwendet, um einen chemischen Prozess durchzuführen. Beispiele
solcher Photosensibilisatoren umfassen Porphyrine, Psoralene, Farbstoffe
wie Neutralrot, Methylenblau, Acridin, Toluidine, Flavin (Acriflavinhydrochlorid)
und Phenothiazinderivate, Cumarine, Chinolone, Chinone und Anthrochinone.
Photosensibilisatoren dieser Erfindung können Verbindungen umfassen,
die vorzugsweise Nucleinsäuren
absorbie ren, wodurch sie ihre photodynamische Wirkung auf Mikroorganismen
und Viren mit wenig oder keiner Wirkung auf die verbundenen Zellen
oder Proteine konzentrieren. Andere Photosensibilisatoren sind auch
bei dieser Erfindung brauchbar wie diejenigen, bei denen von Singlettsauerstoff
abhängige
Mechanismen verwendet werden. Am meisten bevorzugt sind endogene
Photosensibilisatoren. Der Ausdruck "endogen" bedeutet in einem humanen oder Säugerkörper, entweder
als Ergebnis der Synthese durch den Körper oder aufgrund der Aufnahme
als wesentliches Nahrungsmittel (z.B. Vitamine) oder der Bildung
von Metaboliten und/oder Nebenprodukten in vivo natürlich gefunden.
Beispiele solcher endogener Photosensibilisatoren sind Alloxazine
wie 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin (Riboflavin), 7,8,10-Trimethylisoalloxazin
(Lumiflavin), 7,8-Dimethylalloxazin (Lumichrom), Isoalloxazin-Adenin-Dinucleotid
(Flavinadenindinucleotid [FAD]), Alloxazinmononucleotid (auch als
Flavinmononucleotid [FMN] und Riboflavin-5-phosphat bekannt), K-Vitamine, Vitamin
L, ihre Metaboliten und Vorläufer
und Napththochinone, Naphthaline, Naphthole und ihre Derivate, die
planare Molekularkonformationen aufweisen. Der Ausdruck "Alloxazin" umfasst Isoalloxazine.
Endogenbasierte Derivatphotosensibilisatoren umfassen synthetisch
abgeleitete Analoga und Homologa von endogenen Photosensibilisatoren,
die niedere (1 bis 5) Alkyl- oder Halogensubstituenten der Photosensibilisatoren,
von denen sie abgeleitet sind, aufweisen können oder nicht und die die
Funktion und die wesentliche Nichttoxizität davon bewahren. Wenn endogene
Photosensibilisatoren verwendet werden, insbesondere wenn solche
Photosensibilisatoren nicht inhärent
toxisch sind oder keine toxischen Photoprodukte nach der Photobestrahlung
ergeben, ist nach der Dekontaminierung kein Entfernungs- oder Reinigungsschritt
erforderlich, und behandeltes Produkt kann direkt dem Körper eines
Patienten zurückgeführt werden
oder einem Patienten, der seine therapeutische Wirkung benötigt, verabreicht
werden. Bevorzugte endogene Photosensibilisatoren sind:
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7,8-Dimethyi-10-ribityl
isoalloxazin.
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7,8,10-Trimethylisoalloxazin
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Der
Photosensibilisator dieser Erfindung wird mit dem zu dekontaminierenden
Material gemischt. Das Mischen kann einfach durch die Zugabe des
Photosensibilisators in trockener oder wässeriger Form oder der Lösung dieser
Erfindung, die den Photosensibilisator enthält, zu einem zu dekontaminierenden
Fluid durchgeführt
werden. Das zu dekontaminierende Material, dem der Photosensibilisator
zugegeben worden ist, kann an einer Photostrahlungsquelle vorbeigeführt werden,
und der Strom des Materials sorgt im Allgemeinen für eine ausreichende
Turbulenz, um den Photosensibilisator in dem ganzen zu dekontaminierenden
Fluid zu verteilen. Alternativ können
das Fluid und der Photosensibilisator in einen photodurchlässigen Behälter verbracht werden
und, vorzugsweise während
der Behälter
geschüttelt
wird, im Chargenmodus bestrahlt werden, um den Photosensibilisator
vollständig
zu verteilen und das gesamte Fluid der Strahlung auszusetzen.
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Die
Menge des Photosensibilisators, die mit dem Fluid zu vermischen
ist, ist eine Menge, die ausreicht, um die darin enthaltenen Mikroorganismen
angemessen zu inaktivieren, jedoch weniger als eine (für Menschen
oder andere Säuger)
toxische oder unlösliche
Menge. Wie hier gelehrt, können
optimale Konzentrationen für
gewünschte
Photosensibilisatoren leicht von Fachleuten ohne übermäßiges Experimentieren
bestimmt werden. Vorzugsweise wird der Photosensibilisator in einer
Konzentration von mindestens etwa 1 μM bis zu der Löslichkeit
des Photosensibilisators in dem Fluid und vorzugsweise etwa 10 μM verwendet.
Für 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
ist ein Konzentrationsbereich zwischen etwa 1 μM und etwa 160 μM, vorzugsweise etwa
8 μM bis
50 μM, bevorzugt.
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Das
den Photosensibilisator enthaltende Fluid wird einer Photostrahlung
der geeigneten Wellenlänge ausgesetzt,
um den Photosensibilisator unter Verwendung einer Menge der Photostrahlung,
die ausreicht, um den Photosensibilisator wie vorstehend beschrieben
zu aktivieren, aber weniger ist als diejenige, die eine nichtspezifische
Schädigung
der biologischen Bestandteile verursachen würde oder im Wesentlichen die
biologischen Aktivität
der in dem Fluid vorhandenen anderen Proteine stören würde, zu aktivieren. Die verwendete
Wellenlänge
hängt wie
im Stand der Technik bekannt von dem gewählten Photosensibilisator ab
oder kann bei Befolgung der vorliegenden Lehren leicht ohne übermäßiges Experimentieren
bestimmt werden. Vorzugsweise ist die Lichtquelle eine fluoreszierende
oder eine lumineszierende Quelle, die Licht von etwa 300 nm bis 700
nm, und stärker
bevorzugt etwa 340 nm bis etwa 650 nm Strahlung, zur Verfügung stellt.
Wellenlängen
im ultravioletten bis sichtbaren Bereich sind bei dieser Erfindung
brauchbar. Die Lichtquelle oder die Lichtquellen kann bzw. können Licht
in dem sichtbaren Bereich, Licht in dem ultravioletten Bereich oder
eine Mischung von Licht in dem sichtbaren und ultravioletten Bereich
zur Verfügung
stellen.
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Der
aktivierte Photosensibilisator kann die vorhandenen Mikroorganismen
inaktivieren, z.B. durch Stören
ihrer Replikation. Die Wirkspezifizität des Photosensibilisators
wird durch die große
Nähe des
Photosensibilisators zu der Nucleinsäure des Mikroorganismus verliehen,
und dies kann sich aus dem Binden des Photosensibilisators an der
Nucleinsäure
ergeben. "Nucleinsäure" umfasst Ribonucleinsäure (RNS)
und Desoxyribonucleinsäure
(DNS). Andere Photosensibilisatoren können wirken, indem sie sich
an die Zellmembrane binden oder durch andere Mechanismen wirken.
Der Photosensibilisator kann auch auf den Mikroorganismus, der zu
inaktivieren ist, durch kovalentes Koppeln an einen Antikörper, vorzugsweise
einen spezifischen monoklonalen Antikörper an den Mikroorganismus
zielgerichtet werden.
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Das
den Photosensibilisator enthaltende Fluid kann in einem photodurchlässigen Behälter bestrahlt werden.
Der Ausdruck "Behälter" bezieht sich auf
einen geschlossenen oder offenen Raum, der aus einem starren oder
flexiblen Material hergestellt sein kann, beispielsweise ein Beutel
oder eine Schachtel oder ein Trog sein kann. Er kann an der Oberseite
geschlossen oder offen sein und kann an beiden Enden Öffnungen haben,
beispielsweise ein Rohr oder ein Rohrleitung sein, um den Durchfluss
von Fluid darin zu gestatten. Eine Küvette wurde verwendet, um eine
Ausführungsform
der Erfindung, die ein Durchflusssystem umfasst, zu veranschaulichen.
Sammelbeutel, wie diejenigen, die mit dem TrimaTM-,
SpectraTM- und Apheresesystem der Cobe Laboratories,
Inc. verwendet werden, und durchlässige Beutel, die zur Aufnahme
von Fluid geeignet sind, wurden verwendet, um eine weitere Ausführungsform
zu veranschaulichen, die eine chargenweise Behandlung des Fluids
umfasst.
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Der
Ausdruck "lichtdurchlässig" bedeutet, dass das
Material des Behälters
gegenüber
der Photostrahlung der geeigneten Wellenlänge zum Aktivieren des Photosensibilisators
angemessen durchsichtig ist. Bei dem Durchflusssystem besitzt der
Behälter
eine Tiefe (Abmessung in der Richtung der Strahlung von der Photostrahlungsquelle
gemessen), die ausreicht, um die Photostrahlung angemessen in den
Behälter
eindringen zu lassen, um die Photosensibilisatormoleküle in allen
Abständen
von der Lichtquelle zu kontaktieren und die Inaktivierung der Mikroorganismen
in dem zu dekontaminierenden Fluid sicherzustellen, und eine Länge (Abmessung
in der Richtung der Fluidströmung),
die ausreicht, um eine ausreichende Aussetzungszeit des Fluids an
die Photostrahlung sicherzustellen. Die Materialien zur Herstellung
solcher Behälter,
die Tiefe und die Länge
der Behälter
können
von Fachleuten ohne übermäßiges Experimentieren
auf einfache Weise gemäß deren Lehren
bestimmt werden, und zusammen mit der Strömungsrate des Fluids durch
den Behälter
bestimmen die Intensität
der Photostrahlung und die Absorptionszahlen der Fluidbestandteile,
z.B. Plasma, Thrombozyten, rote Blutkörperchen, die Menge an Zeit,
die das Fluid der Photostrahlung ausgesetzt werden muss. Für 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
liegt eine bevorzugte Menge an Strahlung zwischen etwa 1 J/cm2 bis 200 J/cm2.
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Das
zu behandelnde Fluid kann auch in einen photodurchlässigen Behälter verbracht
werden, der geschüttelt
wird und der Photostrahlung für
eine Zeitspanne ausgesetzt wird, die ausreichend ist, um die Mikroorganismen
im Wesentlichen zu inaktivieren. Der lichtdurchlässige Behälter ist vorzugsweise ein Blutbeutel, der
aus transparentem oder halbtransparenten Kunststoff hergestellt
ist, und die Schütteleinrichtung
ist vorzugsweise ein Rütteltisch.
Der Photosensibilisator kann dem Behälter in trockener Form als
Pulver, Tablette, Kapsel oder Pille oder in flüssiger Form zugegeben werden,
und der Behälter
wird geschüttelt,
um den Photosensibilisator mit dem Fluid zu mischen und um das gesamte
Fluid der Photostrahlung angemessen auszusetzen, um die Inaktivierung
der Mikroorganismen sicherzustellen. Bei der bevorzugten Ausführungsform
wird der Photosensibilisator mit den anderen Bestandteilen der Additivlösung kombiniert
und eine solche Additivlö sung, die
den Photosensibilisator enthält,
wird dem zu behandelnden Fluid zugegeben. Es wird auch in Erwägung gezogen,
dass das Aussetzen des Fluids an Photostrahlung auch ohne Schütteln des
photodurchlässigen
Behälters
stattfinden kann oder dass ein solches Schütteln vor dem Aussetzen stattfinden
kann.
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Der
Photosensibilisator kann dem photodurchlässigen Behälter vor dem Sterilisieren
eines solchen Behälters
oder nach dem Sterilisieren zugegeben werden. Wenn die bevorzugte
Additivlösung,
die den Photosensibilisator enthält,
verwendet wird, ist es bevorzugt, dass die Glucose- und Photosensibilisatormischung während des
Sterilisierens von der Citrat- und Bicarbonatmischung getrennt wird,
um den Abbau der Glucose und des Photosensibilisators zu verhindern.
Insbesondere sollte die Glucose-/Photosensibilisatormischung bei einem
niedrigeren pH als demjenigen der Citrat-/Bicarbonatmischung sterilisiert
werden.
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Diese
Erfindung umfasst auch Fluida, die biologisch aktives Protein, Blut
oder Blutbestandteile umfassen und auch den endogenen Photosensibilisator
oder einen endogenbasierten Derivatphotosensibilisator und eine
Additivlösung
enthalten. Das Fluid kann auch inaktivierte Mikroorganismen enthalten.
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Jedes
Mittel für
die Zugabe des Photosensibilisators oder der den Photosensibilisator
enthaltenden Additivlösung
zu dem zu dekontaminierenden Fluid und zum Verbringen des Fluids
in den lichtdurchlässigen Behälter, das
im Stand der Technik bekannt ist, kann verwendet werden, wobei eine
solche Einrichtung typischerweise Strömungsrohrleitungen, Öffnungen,
Speicher, Ventile und dergleichen umfasst. Es kann wünschenswert
sein, dass das System Einrichtungen wie Pumpen oder einstellbare
Ventile zum Steuern der Strömung
des Photosensibilisators in das zu dekontaminierende Fluid umfasst,
so dass seine Konzentration auf wirksamen Werte wie vorstehend beschrieben
gesteuert werden kann. Der Photosensibilisator kann dem zu dekontaminierenden
Fluid in einer vorgemischten wässerigen
Lösung,
beispielsweise in Wasser oder Lagerpufferlösung, zugegeben werden. Vorzugsweise
wird der Photosensibilisator dem zu dekontaminierenden Fluid in
wässeriger
Form zugegeben, er kann jedoch auch als trockenes Medium in Pulver-,
Pillen-, Tabletten- oder Kapselform zugegeben werden.
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Bei
einer Ausführungsform
wird das Fluid in einen photodurchlässigen Behälter wie einen Blutbeutel verbracht,
beispielsweise mit dem im US-Patent Nr. 5,653,887 beschriebenen
Apheresesystem verwendet, und geschüttelt, während es der Photostrahlung
ausgesetzt wird. Geeignete Beutel umfassen Sammelbeutel wie hier
beschrieben. Sammelbeutel, die in dem SpectraTM-System
oder TrimaTM-Apheresesystem der Cobe Laboratories,
Inc. verwendet werden, sind besonders geeignet. Rütteltische
sind beispielsweise im Stand der Technik bekannt, wie in dem US-Patent
Nr. 4,880,788 beschrieben ist. Der Beutel ist mit mindestens einer Öffnung zum
Hinzufügen
von Fluid versehen. Bei einer Ausführungsform wird eine Additivlösung, die
den Photosensibilisator enthält,
vorzugsweise 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin, dem mit Fluid
gefüllten
Beutel in flüssiger
Form zugegeben. Der Beutel wird dann auf einen Rütteltisch gelegt und unter
Photostrahlung geschüttelt, bis
im Wesentlichen das gesamte Fluid der Photostrahlung ausgesetzt
worden ist. Alternativ kann der Beutel mit pulverförmigem Photosensibilisator
und/oder darin enthaltenen pulverförmigen Additivlösungsbestandteilen
vorgepackt sein. Das zu dekontaminierende Fluid kann dann durch
eine geeignete Öffnung
zugegeben werden.
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Dekontaminierungssysteme
der vorstehend beschriebenen Art können als unabhängige Einheiten konstruiert
sein oder können
leicht in bestehende, im Stand der Technik bekannte Vorrichtungen
zum Trennen oder Behandeln von Blut, das einem Patienten abgenommen
oder ihm verabreicht wird, eingebaut werden. Beispielsweise umfassen
solche Bluthandhabungsvorrichtungen die COBE SpectraTM-
oder TRIMATM-Apheresesysteme, erhältlich von
den Cobe Laboratories, Inc., Lakewood, CO., oder die Vorrichtungen,
die in dem US-Patent Nr. 5,653,887 und U.S. Ser. No. 08/924,519,
eingereicht am 5. September 1997 (PCT-Veröffentlichung
Nr. WO 99/11305) der Cobe Laboratories, Inc. beschrieben sind, sowie
die Apheresesysteme anderer Hersteller. Das Dekontaminierungssystem
kann genau stromabwärts
des Punkts, an dem Blut getrennt und gesammelt wird genau vor dem
Einbringen des Blutprodukts in den Patienten oder an einem beliebigen
Punkt nach der Trennung der Blutbestandteile eingefügt werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform
wird der Photosensibilisator den Blutbestandteilen zusammen mit
der Lagerungs- oder Additivlösung
zugegeben. Es wird des weiteren in Erwägung gezogen, dass separate
Strahlungsquellen und Küvetten
stromabwärts
der Sammelpunkte für
Thrombozyten, für
Plasma und für
rote Blutkörperchen
angeordnet werden können.
Die Verwendung von drei separaten Blutdekontaminierungssystemen
ist gegenüber
dem Anordnen eines einzigen Blutdekontaminierungssystems stromaufwärts des
Bluttrennungsgefäßes eines
Apheresesystems bevorzugt, da die geringen Strömungsraten in den getrennten
Bestandteilsleitungen eine leichtere Bestrahlung gestatten. Bei
anderen Ausführungs formen
können
die Dekontaminierungssysteme dieser Erfindung dazu verwendet werden,
um zuvor gesammelte und gelagerte Blutprodukte zu bearbeiten.
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Die
endogenen Photosensibilisatoren und endogenbasierten Derivatphotosensibilisatoren,
die hier offenbart sind, können
bei bereits existierenden Dekontaminierungssystemen für Blutbestandteile
und auch bei den hier offenbarten Dekontaminierungssystemen verwendet
werden. Beispielsweise können
die endogenen Photosensibilisatoren und endogenbasierten Derivatphotosensibilisatoren
dieser Erfindung bei den Dekontaminierungssystemen verwendet werden,
die in den US-Patenten
Nr. 5,290,221 und 5,536,238 beschrieben sind.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 zeigt
eine Bluttrennungsvorrichtung für
das Sammeln eines Blutbestandteils zur Verwendung mit der Additivlösung der
vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt
eine Ausführungsform
dieser Erfindung, bei der Blutbeutel verwendet werden, die vorgepackt
sind, um den Photosensibilisator zu enthalten, der für die Inaktivierung
der Verunreinigungsstoffe in dem Blut oder einem anderen Körperfluid
notwendig ist.
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3 zeigt
eine Ausführungsform
dieser Erfindung, bei der Blutbeutel wie in 2 mit einem
Behälter in
der Rohrleitung zwischen den Beuteln verwendet werden.
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4 zeigt
eine Ausführungsform
dieser Erfindung, bei der ein Blutbeutel, der das Fluid enthält, das behandelt
wird, und der Photosensibilisator und ein Rütteltisch verwendet werden,
um das Fluid zu schütteln, während es
der Photostrahlung aus einer Lichtquelle ausgesetzt wird.
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5 zeigt
die Dekontaminierungsanordnung dieser Erfindung.
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6 zeigt
das Riboflavinextinktionsspektrum.
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7 zeigt
die Photozersetzung des Riboflavins in dem Antikoagulans Säurecitratdextrat-
(ACD) Lösung
im Lauf der Zeit. Die durchgezogene Linie mit Kreisen gibt den Prozentsatz
des anfänglichen
Riboflavins, das bei 373 nm verbleibt, an. Die gepunktete Linie
mit Vierecken gibt den Prozentsatz des anfänglichen Riboflavins, das bei
447 nm verbleibt, an.
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8 zeigt
den Lichtstrom, der in mW pro cm2 erforderlich
ist, als Funktion der Strömungsrate,
d.h. den Strom, der erforderlich ist, um ein Joule/cm2 zu
einer Probe in der Küvette
zu liefern.
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9 zeigt
die Inaktivierung von Bakterien als Funktion der Thrombozytenzubereitung
und Strahlungsenergie unter Verwendung von 90 % Thrombozyten und
10 % Thrombozytenadditivlösung
(90 : 10) und 30 % Thrombozyten mit 70 % Additivlösung (30
: 70).
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10 zeigt
die Wirkung der Zugabe von Antioxidantien zu dem Thrombozytenkonzentrat
auf die Inaktivierung von Viren, Bakteriophagen und Bakterien.
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11 zeigt
die Inaktivierungskurve für
den Herpes Simplex Typ II Virus als Funktion der Konzentration des
Photosensibilisators bei einer Strahlungsenergie von 20 J/cm2 unter Verwendung von ultraviolettem und
sichtbaren Licht jeweils zur Hälfte.
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12 zeigt
die Inaktivierung von S. epidermidis bei verschiedenen Konzentrationen
von Photosensibilisator und Strahlungsenergien.
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13 zeigt
die Inaktivierung von ΦX174
bei unterschiedlichen Konzentrationen von Photodesensibilisator
und Strahlungsenergien.
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14 zeigt
die Inaktivierung von S. aureus und ΦX174 bei verschiedenen Strahlungsenergien
unter Verwendung einer 50 : 50 Mischung von ultraviolettem und sichtbaren
Licht.
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15 zeigt
die Inaktivierung von S. epidermidis und HSV-II bei unterschiedlichen
Strahlungsenergien unter Verwendung einer 50 : 50 Mischung von ultraviolettem
und sichtbaren Licht.
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16 zeigt
die Inaktivierung des HSV2 Virus in Blutbeuteln, die geschüttelt und
mit verschiedenen Energieniveaus bestrahlt werden.
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17 vergleicht
die Inaktivierungsergebnisse für
den Vaccinia-Virus in verschiedenen Fluida unter Verwendung von
ultraviolettem Licht allein oder 50 : 50 sichtbarem und ultravioletten
Licht.
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18 vergleicht
die Inaktivierungsergebnisse mit und ohne Sensibilisator des Vaccinia-Virus
bei verschiedenen Bestrahlungszeiten.
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19 vergleicht
die Inaktivierung von extrazellulärem HIV-1 bei 5 und 50 μM des Photosensibilisators und
verschiedenen Bestrahlungsenergien.
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20 vergleicht
die Inaktivierung von intrazellulärem HIV-1 bei 5 und 50 μM Photosensibilisator
und verschiedenen Strahlungsenergien.
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21 vergleicht
die Inaktivierung von intrazellulärem HIV-1 bei 5 und 50 μM Photosensibilisator
und verschiedenen Strahlungsenergien unter Verwendung des p24 Antigenniveaus.
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22 zeigt
die Inaktivierung von HSV-II bei unterschiedlichen Strahlungsniveaus
unter Verwendung eines Thrombozytenkonzentrats und eines Thrombozytenkonzentrats
in Medien, die eine Thrombozytenadditivlösung mit Ascorbat enthalten.
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Detaillierte
Beschreibung
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Die
Dekontaminierungs- und die Lagerungs-/Additivlösung dieser Erfindung unter
Verwendung der endogenen Photosensibilisatoren und endogenbasierten
Derivatphotosensibilisatoren ist hier beispielhaft unter Verwendung
von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
als Photosensibilisator beschrieben, jedoch kann ein beliebiger
Photosensibilisator verwendet werden, der durch Photostrahlung aktiviert
werden kann, um die Inaktivierung von Mikroorganismen zu bewirken.
Der Photosensibilisator muss einer sein, der die gewünschten
Bestandteile des Fluids, das dekontaminiert wird, nicht zerstört und der
auch vorzugsweise als Ergebnis der Photostrahlung nicht in Produkte
zerfällt,
die gewünschte
Bestandteile beträchtlich
zerstören
oder eine beträchtliche
Toxizität
besitzen.
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Erfindungsgemäß wird das
zu dekontaminierende Fluid mit dem Photosensibilisator und der Additivlagerungslösung gemischt
und dann mit einer ausreichenden Menge an Photostrahlung bestrahlt,
um den Photosensibilisator zu aktivieren, damit er mit den Mikroorganismen
in dem Fluid derart reagiert, dass die Mikroorganismen in dem Fluid
inaktiviert werden. Die Menge an Photostrahlung, die die Mikroorganismen
in dem Fluid erreicht, wird durch Wählen einer geeigneten Photostrahlungsquelle,
einem geeigneten Abstand der Photostrahlungsquelle von dem zu dekontaminierenden
Fluid, einem geeigneten photodurchlässigen Material für den Behälter für das Fluid,
einer geeigneten Tiefe, um das vollständige Eindringen der Photostrahlung
in den Behälter
zu gestatten, und Photostrahlungsverstärkern wie einer oder mehreren
zusätzliche
Photostrahlungsquellen, vorzugsweise auf der der ersten gegenüberliegenden
Seite des Behälters,
oder Reflektoren, um Licht von der Strahlungsquelle zurück in den
Behälter
zu reflektieren, gesteuert. Falls ein Durchflusssystem verwendet
wird, werden auch geeignete Strömungsgeschwindigkeiten
für das
Fluid in dem Behälter
und eine geeignete Behälterlänge ausgewählt, um
für eine
ausreichende Zeit für
die Inaktivierung der vorhandenen Mikroorganismen zu sorgen. Temperaturüberwachungseinrichtungen
und Steuereinrichtungen können
auch erforderlich sein, um das Fluid auf einer optimalen Temperatur
zu halten.
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Für Chargensysteme
ist es bevorzugt, das zu dekontaminierende Fluid zusammen mit dem
Photosensibilisator, der Additivlösungen enthält, in Beutel zu verbringen,
die photodurchlässig
oder mindestens ausreichend photodurchlässig sind, um dafür zu sorgen,
dass eine ausreichende Strahlung ihren Inhalt erreicht, um den Photosensibilisator
zu aktivieren. Ausreichend Photosensibilisator zusammen mit Lager-
und Additivlösung
wird jedem Beutel zugegeben, um für eine Inaktivierung zu sorgen,
vorzugsweise eine Photosensibilisatorkonzentration von mindestens
etwa 10 μM
zur Verfügung
zu stellen. Und der Beutel wird während der Bestrahlung, vorzugsweise
bei etwa 1 bis etwa 200 J/cm2 während eines
Zeitraums zwischen etwa 6 und etwa 60 Minuten geschüttelt, um
sicherzustellen, dass im Wesentlichen das gesamte Fluid der Strahlung
ausgesetzt wird. Sichtbares oder ultraviolettes Licht oder eine
Kombination von sichtbarem und ultraviolettem Licht kann verwendet
werden. Bei einer alternativen Ausführungsform kann der Photosensibilisator
in trockener Form als Pulver oder als Pille, Tablette oder Kapsel
zugegeben werden. Das zu dekontaminierende Fluid kann Additiva oder
gerinnungshemmende Lösungen
enthalten, und das Blutprodukt oder die Blutbestandteile können in
solchen Lösungen
gelagert werden.
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Bei
dem Verfahren werden vorzugsweise endogene Photosensibilisatoren,
einschließlich
endogener Photosensibilisatoren, verwendet, die durch Stören der
Nucleinsäurereplikation
wirken. 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin ist der bevorzugte Photosensibilisator
zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung. Die Chemie, von der
angenommen wird, dass sie zwischen 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
und Nucleinsäuren
auftritt, schreitet nicht über
von Singlettsauerstoff abhängigen
Prozessen (d.h. Typ II Mechanismus), sondern eher durch direkte
Wechselwirkungen zwischen Sensibilisator und Substrat (Typ I Mechanismus)
fort. Cadet et al. (1983) J. Chem., 23: 420–429, zeigen klar, dass die
Wirkungen von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin auf die Oxidation
von Guanosinresten mit Nichtsinglettsauerstoff zurückzuführen sind.
Des weiteren scheinen Adenosinbasen gegenüber den Wirkungen von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
plus UV-Licht empfindlich
zu sein. Dies ist wichtig, da Adenosinreste gegenüber von
Singlettsauerstoff abhängigen
Prozessen relativ unempfindlich sind. 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
scheint bei Aussetzung an UV-Licht keine großen Mengen an Singlettsauerstoff
zu erzeugen, sondern seine Wirkungen eher durch direkte Wechselwirkungen
mit dem Substrat (z.B. Nucleinsäuren)
durch Elektronenübertragungsreaktionen
mit Sensibilisatorspezies im Anregungszustand auszuüben. Da
sich eine unterschiedslose Schädigung
der Zellen und Proteine hauptsächlich
aus Singlettsauerstoffquellen ergibt, gestattet dieser mechanistische
Weg für
die Wirkung von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin eine größere Selektivität in seiner
Wirkung als es der Fall bei Verbindungen wie Psoralenen ist, die
eine beträchtliche
Chemie des Typs II besitzen.
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1 zeigt
ein Blutvorrichtungs- und Apheresesystem zum Sammeln von Blutbestandteilen
zur Verwendung mit der Photosensibilisatorlagerlösung dieser Erfindung. Vollblut
wird dem Spender/Patienten 4 abgenommen und einem Apheresesystem
oder einer Blutbestandteilstrennungsvorrichtung 8 zugeführt, wo
das Blut in verschiedene Bestandteilstypen getrennt wird, und mindestens
einer dieser Blutbestandteilstypen wird aus der Vorrichtung 8 entfernt.
Diese Blutbestandteile können
dann für
die anschließende
Verwendung durch einen anderen vorgesehen werden oder sie können einer
therapeutischen Behandlung unterzogen und dem Spender/Patienten 4 wieder
zugeführt
werden.
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In
der Blutbestandteilstrennungsvorrichtung 8 wird Blut dem
Spender/Patienten 4 entnommen und durch einen extrakorporealen
Rohrleitungskreislauf 10 und ein Blutbearbeitungsgefäß 12 geleitet,
die ein vollständig
geschlossenes und steriles System bilden. Die Blutbestandteilstrennungsvorrichtung 8 ist
mit einer Pumpe (nicht gezeigt) verbunden. Blut strömt von dem
Spender/Patienten 4 durch den extrakorporealen Rohrleitungskreislauf 10 und
in ein sich drehendes Blutbearbeitungsgefäß 12. Das Blut innerhalb
des Blutbearbeitungsgefäßes 12 wird
in verschiedene Blutbestandteilstypen getrennt, und diese Bestandteilstypen
(Thrombozyten, Plasma, rote Blutkörperchen) werden ständig aus
dem Blutbearbeitungsgefäß 12 entfernt.
Die Blutbestandteile, die nicht für das Sammeln oder für die therapeutische
Behandlung zurückbehalten
werden (z.B. rote Blutkörperchen,
weiße
Blutkörperchen,
Plasma, falls Thrombozyten gesammelt werden sollen) werden auch aus
dem Blutbearbeitungsgefäß 12 entfernt
und dem Spender/Patienten 4 über den extrakorporealen Rohrleitungskreislauf 10 zurückgeführt.
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Der
Betrieb der Blutbestandteilstrennungsvorrichtung wird vorzugsweise
durch einen oder mehrere darin enthaltene Computerprozessoren gesteuert.
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Der
extrakorporeale Rohrleitungskreislauf 10 umfasst eine Kassettenanordnung 14 und
eine Reihe von Rohrleitungsanordnungen 20, 50, 60, 70, 80, 90, 100,
die dazwischen verbunden sind. Die Rohrleitungsanordnung für die Blutentfernung/Blutzurückführung 20 stellt
eine einzige Nadelgrenzfläche
zwischen einem Spender/Patienten 4 und der Kassettenanordnung 14 zur
Verfügung
und die Bluteinlass-/Blutbestandteilrohrleitungsunteranordnung 60 stellt
die Grenzfläche
zwischen der Kassettenanordnung 14 und dem Blutbearbeitungsgefäß 12 zur
Verfügung.
Eine Antikoagulansrohrleitungsanordnung 50, eine Thrombozytensammelrohrleitungsanordnung 80,
eine Plasmasammelrohrleitungsanordnung 90, eine Sammelrohrleitungsanordnung 70 für rote Blutkörperchen,
und eine Entlüftungsbeutelrohrleitungsanordnung 100 sind
ebenfalls mit der Kassettenanordnung 14 verbunden.
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Die
Rohrleitungsanordnung 20 für das Entfernen und Zurückführen von
Blut umfasst eine Nadelunteranordnung 30, die damit verbunden
ist und eine Antikoagulansrohrleitung 26, die mit der Antikoagulansrohrleitungsanordnung 50 über die
Kassettenanordnung 14 verbunden ist.
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Die
Kassettenanordnung 14 umfasst eine vordere und hintere
geformte Kunststoffplatte, die miteinander heißverschweißt sind, um ein rechteckiges
Kassettenelement mit integralen Fluidwegen zu bilden. Die Kassettenanordnung 14 umfasst
des weiteren eine Reihe von sich nach außen erstreckenden Rohrleitungsschleifen, die
die verschiedenen integralen Wege verbinden. Die integralen Wege
sind auch mit den verschiedenen Rohrleitungsanordnungen verbunden.
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Insbesondere
verbindet die Kassettenanordnung 14 sich mit der Antikoagulansrohrleitung 26 der Rohrleitungsanordnung 20 für das Blutentfernen
und -zurück-führen und mit der Antikoagulansrohrleitungsanordnung 50.
Die Antikoagulansrohrleitungsanordnung 50 umfasst eine
Spike-Tropfkammer 52, die mit der Antikoagulans- und Photosensibilisatorquelle 53 und
einem Sterilisierungsfilter 56 verbindbar ist. Während der Verwendung
liefert die Antikoagulansrohrleitungsanordnung 50 Antikoagulans
zu dem Blut, das aus dem Spender/Patienten 4 entfernt wurde,
um jegliche Gerinnung im extrakorporealen Rohrleitungskreislauf 10 zu verringern
oder zu verhindern. Viele Antikoagulantien sind im Stand der Technik
bekannt, beispielsweise wie in Kapitel 3 des AABB Technical Manual,
11. Auflage, 1993, offenbart, einschließlich ACD-A, ACD-B, CPD, CP-2D,
CPDA-1 und Heparin. Diese sowie die Zelllagerlösungen AS-1, AS-3, AS-5, SAGM,
MAP, PAS, PAS II, Plasmalyt A, PAS III, SetaSol, T-Sol und PSM-1H
sind alle mit den hier beschriebenen, endogenen Photosensibilisatoren
und endogenbasierten Derivatphotosensibilisatoren kompatibel.
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Die
Kassettenanordnung 14 umfasst auch eine Verbindung mit
einer Blutabnahmerohrleitung der Rohrleitungsanordnung 20 für die Abnahme/Rückführung von
Blut. Blut strömt
durch die Drucksensoren und einen Einlassfilter in der Kassettenanordnung 14 und
folglich zu der Bluteinlassrohrleitung 62. Die Bluteinlassrohrleitung 62 ist
auch mit dem Blutbearbeitungsgefäß 12 verbunden,
um Vollblut zur Bearbeitung dorthin zu liefern.
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Um
getrennte Blutbestandteile zu der Kassettenanordnung 14 zurückzuführen, umfasst
die Bluteinlass-/Blutbestandteilsrohrleitungsanordnung 60 des
weiteren eine Auslassleitung für
rote Blutkörperchen (RBC)/Plasma,
eine Thrombozytenauslassleitung und eine Plasmaauslassleitung, die
mit entsprechenden Auslassöffnungen
an dem Blutbearbeitungsgefäß 12 verbunden
sind. Die Auslassrohrleitung für
rote Blutkörperchen
(RBC)/Plasma lenkt die abgetrennten roten Blutkörperchen (RBC)/Plasmabestandteile
durch die Kassettenanordnung 14, durch die Sammelrohrleitungsanordnung 70 für rote Blutkörperchen
zum Sammelbeutel 74 für
rote Blutkörperchen.
Die Thrombozytenauslassrohrleitung lenkt die abgetrennten Thrombozyten
durch die Kassettenanordnung 14 zu der Thrombozytensammelrohrleitungsanordnung 80 und
zu den Thrombozytensammelbeuteln 84. Die Plasmaauslassrohrleitung
lenkt abgetrenntes Plasma durch die Kassettenanordnung 14 durch
die Plasmasammelrohrleitungsanordnung 90 zum Plasmasammelbeutel 94.
Der Entlüftungsbeutel 104 kann
zum Entlüften
von Gasen innerhalb des Systems verwendet werden.
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2 und 3 zeigen
eine Ausführungsform
dieser Erfindung, bei der Blutbeutel oder andere lichtdurchlässige Behälter, die
bei der Lagerung von Blut verwendet werden, vorgepackt sind, damit
sie den Photosensibilisator bei der bevorzugten Ausführungsform
dieser Erfindung entweder in trockner oder wässeriger Form enthalten. Die
in diesen Figuren gezeigten Ausführungsformen
können
zusammen mit dem gesammelten Blutbestandteil des in 1 gezeigten
Systems verwendet werden. Die Additivbestandteile, die für die Lagerung
von Blutbestandteilen notwendig sind, werden entweder getrennt von
oder zusammen mit dem Photosensibilisator vorgepackt. Es ist des
weiteren selbstverständlich,
dass der Photosensibilisator und die Blutbestandteilsadditiva, die
in den Beuteln vorgepackt sind, in einer trockenen Pulverform, einer
Pille, einer Kapsel, einer Tablettenform, in flüssiger Form oder in verschiedenen
Kombinationen davon vorliegen können.
Beim Beschreiben dieser Erfindung zieht der Ausdruck trockener Feststoff
oder trockene Form die Bestandteile in Betracht, die in einem losen
pulverförmigen
Zustand oder in einem Feststoffzustand wie einer Pille, Kapsel, Tablette
oder einem Äquivalent
davon, die einem Fachmann bekannt sind, vorliegen.
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Alternativ
sind wie in 2 gezeigt ein erster Beutel 1 und
ein zweiter Beutel 2 mittels einer flexiblen Rohrleitung 3 miteinander
verbunden. Die ersten und zweiten Beutel 1 und 2 können auch
einen kleinen Behälter 5 aufweisen,
der sich wie in 3 gezeigt mittels einer flexiblen
Rohrleitung 3 zwischen zwei Blutbeuteln befindet. Der Behälter 5 könnte ein
weiterer Beutel, ein Kolben, ein Sammelgefäß, ein kleiner Zylinder oder
ein ähnlicher
im Stand der Technik bekannter Behälter sein. Der kleine Behälter 5 von 3 oder
die Rohrleitung 3 selbst von 2 könnten bestimmte
Formen von vorgepackten Bestandteilen in einer Weise ähnlich derjenigen
der beiden Blutbeutel 1 und 2 enthalten.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
sind der Photosensibilisator und entweder die Blutadditivbestandteile
oder die physiologische Kochsalzlösung in einem ersten Beutel 1 vorgepackt.
Glucose oder ein anderer Nährstoff
ist der Additivbestandteil, der mit dem Photosensibilisator in dem
Beutel 1 vorgepackt ist. Die Blutadditivbestandteile und
der Photosensibilisator können
in einer trockenen Feststoff- oder vorzugsweise in einer flüssigen Form
vorliegen. Falls die trockene Form verwendet wird, kann eine Lösung oder
vorzugsweise eine physiologische Kochsalzlösung dem Beutel durch eine Öffnung zugegeben
werden. Ein zweiter Beutel 2 ist auch vorgepackt, der vorzugsweise
Bicarbonat und Citrat enthält.
Bei der Zugabe des abgetrennten Blutbestandteils durch eine Öffnung zu
dem ersten Beutel 1, bewegt sich das sich ergebende Medium,
das den Blutbestandteil, den Photosensibilisator, Glucose und die
Additivlösung
enthält, über die
flexible Rohrleitung 3 in den zweiten Beutel 2.
Der zweite Beutel wird dann von dem ersten Beutel 1 abgetrennt,
gemischt und bestrahlt. Es liegt jedoch auf der Hand, dass entweder
der erste Beutel oder der zweite Beutel bestrahlt werden könnte, solange
die Bestrahlung nach der Zugabe des Photosensibilisator erfolgt.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform,
die in 3 gezeigt ist, enthält der erste Beutel 1 eine
vorgepackte Additivlösung
entweder in Feststoff- oder flüssiger
Form. Bei der Zugabe des Blutbestandteils strömt das sich ergebende Medium,
einschließlich
des Blutbestandteils oder der Blutbestandteile durch die Rohrleitung 3 oder
den kleinen Behälter 5 in
den zweiten Beutel 2. Bei dieser Ausführungsform befindet sich Bicarbonat
oder ein anderer Puffer wie Phosphat entweder in Feststoff- oder
flüssiger
Form innerhalb der Rohrleitung 3 oder dem kleinen Behälter 5.
Wenn die Mischung durch die Rohrleitung 3 oder den Behälter 5 strömt, löst sich
das Bicarbonat oder Phosphat bei Kontakt in die Mischung. Wenn das
Medium und die gelöste
Bicarbonat- oder Phosphatmischung den zweiten Beutel 2 erreicht,
kommt es mit der vorgepackten Glucose und dem vorgepackten Photosensibilisator
in dem Beutel 2 entweder in Feststoff- oder flüssiger Form
in Kontakt. Der zweite Beutel 2 wird dann von dem ersten
Beutel abgetrennt, gemischt und bestrahlt.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform,
die von dieser Erfindung in Betracht gezogen wird, kann der erste
Beutel 1 einen Photosensibilisator mit oder ohne Additivlösung und
auch mit oder ohne Glucose enthalten, und die Rohrleitung 3 oder
der kleine Behälter 5 kann
Bicarbonat oder Phosphat enthalten. Bei einer weiteren Ausführungsform
enthält
der erste Beutel 1 eine Additivlösung, der Photosensibilisator
befindet sich in der Rohrleitung 3 oder dem Behälter 5 und
Bicarbonat oder Phosphat und/oder Glucose befindet sich im zweiten
Beutel 2. Es wird auch in Betracht gezogen, dass der Photosensibilisator
in dem ersten Beutel 1 vorgepackt ist und sich Bicarbonat
oder Phosphat und/oder Glucose in der Rohrleitung 3 oder
dem Behälter 5 befinden. Die
Verwendung einer zerbrechlichen Verbindung (nicht gezeigt) zwischen
dem ersten Beutel 1 und dem Behälter 5 wird weiterhin
zur Verwendung bei dieser Erfindung in Betracht gezogen. Der zerbrechliche
Verbinder würde
manuell zerrissen, um es Fluid oder Medium zu gestatten, den Bestandteil
in der Rohrleitung 3 oder dem Behälter 5, wenn gewünscht, zu
erreichen.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
werden Glucose und der Photosensibilisator im Beutel 1 zur
Bildung einer ersten wässerigen
Mischung vorgepackt, wobei Bicarbonat und Citrat als zweite wässerige
Mischung im Beutel 2 vorgepackt sind. Diese Verpackungskonfiguration
wird bevorzugt, damit der Photosensibilisator und Glucose in einem
separaten Beutel von dem Bicarbonat und Citrat sterilisiert werden
können.
Der Beutel 1, der den Photosensibilisator und Glucose enthält, weist
typischerweise einen pH-Bereich von 6 auf, während der Beutel 2,
der das Citrat und Bicarbonat enthält, einen pH-Bereich von 7,0
bis 8,0 aufweist. Obgleich Phosphat bei diesem Beispiel auch als
Puffer wirken kann, wird Bicarbonat als Puffer bevorzugt, da es für den menschlichen
Körper
natürlicher
ist.
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Vor
der Verwendung und nach dem Sterilisieren wird der Inhalt der Beutel 1 und 2 im
Beutel 1 gemischt, um beispielsweise eine dritte wässerige
Mischung zu bilden (obgleich der Inhalt auch in dem Beutel 2 mit
Citrat und Bicarbonat gemischt werden kann). Die Mischung aus Photosensibilisator,
Glucose, Citrat und Bicarbonat wird dann mit dem gesammelten Blutbestandteil,
beispielsweise den unter Verwendung der Apheresevorrichtung von 1 gesammelten
Thrombozyten, kombiniert. Als Beispiel kann der Inhalt eines Thrombozytensammelbeutels 84 der
Photosensibilisatoradditivlösungsmischung
im Beutel 1 zugegeben werden. Das Fluid oder der Blutbestandteil
wird dann bestrahlt wie nachstehend beschrieben. Es ist liegt auch
auf der Hand, dass die Mischung aus Photosensibilisator und Additivbestandteil
dem Beutel 84 zugegeben werden kann und das Fluid oder
der Blutbestandteil im Sammelbeutel 84 bestrahlt werden
kann. Das einzige Erfordernis ist, dass das zu dekontaminierende
Fluid oder der Blutbestandteil mit dem Photosensibilisator und den
Additivbestandteilen kombiniert werden kann, nachdem die Glucose
und der Photosensibilisator getrennt von dem Bicarbonatpuffer sterilisiert
worden sind, und dass der bei dem Bestrahlungsverfahren verwendete
Beutel gegenüber
der Photostrahlung durchlässig
ist.
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Es
ist selbstverständlich,
dass es zahlreiche Abänderungen
dieser Erfindung geben kann. Die Additivlösungen und anderen Bestandteile
können
in einem der Beutel in wässeriger
oder in trockner Feststoffform sowie innerhalb des kleinen Behälters 5 vorgepackt
werden. Bei diesem System zum Photoinaktivieren von Verunreinigungsstoffen
innerhalb des Bluts wird auch ins Auge gefasst, einem bekannten
Additivbicarbonat oder -phosphat und einer glucosefreien Additivlösung zusätzliches
Bicarbonat oder Phosphat und einen Nährstoff wie Glucose zuzugeben.
Es ist auch erwünscht,
das Bicarbonat oder Phosphat getrennt von dem Photosensibilisator
zu halten, und auch bevorzugt, das Bicarbonat oder Phosphat getrennt
von der Glucose während der
Beutelsystemsterilisierung zuhalten. Falls die bekannte Additivlösung Bicarbonat
oder Phosphat und/oder Glucose enthält, wird ins Auge gefasst,
dass es unnötig
sein kann, eine zusätzliche
Menge solcher Bestandteile zuzugeben. Vorstehend sind nur einige
Beispiele angegeben, die nicht als einschränkend anzusehen sind. Es liegt
auf der Hand, dass auch andere Kombinationen der Bestandteile in
Betracht gezogen werden.
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Die
erfindungsgemäßen Verfahren
erfordern nicht die Verwendung von Verstärkern wie "Quenchern" oder Sauerstofffängern. Diese können jedoch
verwendet werden, um den Prozess zu verbessern, indem das Ausmaß der nichtspezifischen
zell- oder proteinschädigenden
Chemie verringert wird oder die Rate der Pathogeninaktivierung verbessert
wird. Weitere bevorzugte Verfahren, bei denen nichttoxische, endogene
Photosensibilisatoren und endogenbasierte Derivatphotosensibilisatoren
verwendet werden, erfordern das Entfernen der Photosensibilisatoren
aus dem Fluid nach der Photobestrahlung nicht. Die Testergebnisse
zeigen eine geringe oder keine Schädigung der anderen Blutbestandteile,
beispielsweise bleiben Thrombozyten fünf Tage nach der Behandlung
biologisch aktiv.
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4 zeigt
eine Ausführungsform
dieser Erfindung, bei der das zu dekontaminierende Fluid zusammen
mit dem Photosensibilisator und der Additivlösung beispielsweise im Beutel 1 beispielsweise
bestrahlt wird. Der Rütteltisch 280 wird
aktiviert, um den Beutel 1 zu schütteln, um die Photosensibilisator-/Additivlösung in
dem Fluid zu dispergieren, während
die Photostrahlungsquelle 260 aktiviert wird, um das Fluid
und den Photosensibilisator im Beutel 1 zu bestrahlen.
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5 zeigt
als alternative Ausführungsform
eine selbständige
Version der Dekontaminierungsanordnung dieser Erfindung, die ein
Durchflusskonzept verwendet. Das Blutprodukt 180 (das vor
kurzem gesammeltes Blut oder ein vor kurzem gesammelter Blutbestandteil
oder gelagertes Blut, beispielsweise gesammelte Thrombozyten in
oder aus dem Beutel 84 sein kann) wird mit der Blutproduktlei tung 186 verbunden,
die durch die Pumpe 184 zur Dekontaminierungsküvette 164 führt. Der
Photosensibilisator- und Additivlösungsspeicher 166 ist
mit der Photosensibilisatoreinlassleitung 168 verbunden,
die mit der Einlasspumpe 170 verbunden ist und in die Blutproduktleitung 186 stromaufwärts von
der Dekontaminierungsküvette 164 führt. Bei
der bevorzugten Ausführungsform
wird der Photosensibilisatorspeicher aus der Mischung aus Photosensibilisator,
Glucose, Bicarbonat und Citrat nach dem Kombinieren des Inhalts
der Beutel 1 und 2 wie vorstehend beschrieben gefüllt. Die
Dekontaminierungsküvette 164 ist
eine photodurchlässige
Küvette
mit einer Tiefe (d) und einer Länge
(l), die ausgewählt
sind, um die Dekontaminierung sicherzustellen. Das mit der Temperaturüberwachungseinrichtung 192 kombinierte
Kühlsystem 190 ist
mit der Dekontaminierungsküvette 164 zum
Steuern der Temperatur des Fluids verbunden. Die Dekontaminierungsküvette 164 ist über einen
Lichtleiter 162 mit der Photostrahlungsquelle 160 verbunden.
Ein Photostrahlungsverstärker 163 ist
benachbart der Dekontaminierungsküvette 164 (entweder
sie berührend
oder von ihr beabstandet) angeordnet, um die Menge der Photostrahlung, die
das Blutprodukt in der Küvette
erreicht, zu erhöhen.
Die Leitung 188 für
das dekontaminierte Blutprodukt führt von der Dekontaminierungsküvette 164 zu
der Sammeleinrichtung 182 für das dekontaminierte Produkt.
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Im
Betrieb wird das Blutprodukt 180 in die Blutproduktleitung 186 geleitet,
wo es mit dem Photosensibilisator und der Additivlösung aus
dem Photosensibilisatorspeicher 166 vereinigt wird, die
mit einer Rate strömen,
die durch die Photosensibilisatoreinlasspumpe 170 in der
Photosensibilisatoreinlassleitung 168 gesteuert wird, welche
in die Blutproduktleitung 186 mündet. Die Strömungsrate
in der Blutproduktleitung 186 wird durch die Pumpe 184 mit
einer Rate gesteuert, die ausgewählt
wird, um die Dekontaminierung in der Dekontaminierungsküvette 164 sicherzustellen.
Die Temperaturüberwachungseinrichtung 192 misst
die Temperatur des Fluids in der Küvette 164 und steuert
das Kühlsystem 190,
das die Temperatur in der Küvette
innerhalb eines Bereichs hält,
der für
den optimalen Betrieb optimal ist. Das Blutprodukt in der Dekontaminierungsküvette 164 wird
durch die Photostrahlung von der Photostrahlungsquelle 160,
die in dem Lichtleiter 162 geführt wird, bestrahlt. Die Photostrahlungsquelle
kann ein oder mehrere tatsächliche
Lampen umfassen. Die Pfeile geben die Photostrahlung von dem Ende
des Lichtleiters 162 an, die sich in dem Blutprodukt innerhalb
der transparenten Dekontaminierungsküvette 164 ausbreitet.
Benachbart der Dekontaminierungsküvette 164 befindet
sich der Photostrahlungsverstärker 163,
der eine zusätzliche
Quelle der Photostrahlung oder eine reflektierende Oberfläche sein
kann. Die Pfeile von dem Photostrahlungsverstärker 163, die in Richtung
auf die Dekontaminierungsküvette 164 zeigen,
geben die Photostrahlung von dem Photostrahlungsverstärker 163 an,
die auf das Blutproduktmaterial in der Küvette 164 scheint.
Das dekontaminierte Blutprodukt verlässt die Dekontaminierungsküvette 164 über die
Leitung 188 für
dekontaminiertes Blutprodukt und wird an der Sammelstelle 182 für dekontaminiertes
Blutprodukt gesammelt.
-
Bei
einer Ausführungsform,
bei der 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin von der Sigma Chemical
Company als Photosensibilisator verwendet wird, wird ein Lichtleiter
von der EFOS Corporation, Williamsville, N.Y., der aus optischen
Fasern besteht, verwendet. Das System kann einen fokussierten Lichtstrahl
mit einer Intensität
von 6,200 mW/cm2 im Bereich von 355–380 nm
zuführen.
Es ist auch möglich,
austauschbare Filter mit dem System zu verwenden, um Ausgänge von
4,700 mW/cm2 im Spektralbereich von 400–500 nm
zu erzielen. In beiden Fällen
ist der Ausgang von Licht im Bereich von 320 nm und niedriger vernachlässigbar.
Lichtleiter unterschiedlicher Abmessungen (3, 5 und 8 nm) sind mit
diesem System verfügbar.
Das Licht tritt an der Lichtleitungsspitze mit einer Ausbreitung
von 21° aus.
Der 8 mm Lichtleiter ist, wenn er korrekt angeordnet ist, geeignet,
die Fläche
der bevorzugten Dekontaminierungsküvette angemessen zu beleuchten.
Dabei handelt es sich um eine Standardküvette, die bei Cobe® Spectra
Wegwerfsets von der Industrial Plastics, Inc., Forest Grove, Oreg.,
verwendet wird.
-
Die
Strömungsrate
ist variabel und wird durch die Menge an Lichtenergie bestimmt,
die der Probe zugeführt
werden soll. Die Strömungsrate
wird mittels einer peristaltischen Pumpe von der Cole-Parmer Instrument
Company, Vernon Hills, IL, gesteuert. Die Strömungsraten und die Art des
Einlassstroms können über einen
Computerprozessor, wie er im Stand der Technik bekannt ist, gesteuert
werden.
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Beispiele
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Beispiel 1: Extinktionsprofil
von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
-
Eine
Probe von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin (98%ige Reinheit)
wurde von der Sigma Chemical Company bezogen. Ein Teil dieser Probe
wurde einer Analyse unter Verwendung eines Abtast-UV-Spektrophotometers
unterzogen. Der untersuchte Bereich deckte den Bereich von 200 bis
900 nm ab. Für
die Analyse wurde die Probe in destilliertem Wasser gelöst. Ein
Probenspektrum aus dieser Analyse ist in 6 gezeigt.
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Die
Ergebnisse standen mit denjenigen, über die in der Literatur für Extinktionsmaxima
und Extinktionskoeffizienten für
7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin berichtet wird, im Einklang.
| Literatur λ max. (ε) | Gemessenes λ max. (ε) |
| 267
(32,359) | 222
(30,965) |
| | 265
(33,159) |
| 373
(10,471) | 373
(10,568) |
| 447
(12,303) | 445
(12,466) |
-
Geeignete
Wellenlängen
für die
Bestrahlung sind 373 und 445 nm. Die Extinktionskoeffizienten, die bei
diesen Extinktionsmaxima beobachtet werden, reichen aus, um eine
adäquate
Aktivierung des Sensibilisators in Lösung sicherzustellen.
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Beispiel 2: Löslichkeit
von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
-
Löslichkeit in Isolyte S, pH
7,4, Medium
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Die
maximale Löslichkeit
von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin in Isolyte S Medium wurde
wie folgt bestimmt:
7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin wurde
mit Isolyte S gemischt, bis ein Präzipitat gebildet wurde. Die
Mischung wurde bei Raumtemperatur eine Stunde geschüttelt und
wirbelgemischt, um ein vollständiges
Lösen des
suspendierten Materials sicherzustellen. Zusätzliches 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
wurde zugegeben, bis trotz des zusätzlichen Wirbelmischens eine
feste Suspension verblieb. Diese Suspension wurde dann zentrifugiert,
um nichtgelöstes
Material zu entfernen. Der Überstand
von dieser Zubereitung wurde entfernt und unter Verwendung eines
Spektrophotometers analysiert. Die Extinktionswerte der Lösung wurden
bei 447 nm und 373 nm bestimmt. Es war möglich, die Konzentration der gesättigten
Lösung
aus den Extinktionskoeffizienten zu schätzen, die zuvor bestimmt worden
waren.
Konzentration (373) = 110 μM = 42 μg/ml
Konzentration (447)
= 109 μM
= 40,9 μg/ml
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Löslichkeit in ACD-A Antikoagulans
-
Das
vorstehend beschriebene gleiche Verfahren wurde unter Verwendung
von ACD-A Antikoagulans wiederholt. Die aus diesen Messungen erhaltenen
Werte waren wie folgt:
Konzentration (373) = 166 μM = 63 μg/ml
Konzentration
(447) = 160 μM
= 60,3 μg/ml
-
Die
aus diesen Untersuchungen erhaltenen Werte zeigen eine obere Grenze
der Löslichkeit
der Verbindung an, die erwartet werden kann.
-
Beispiel 3: Photozersetzung
von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin in wässerigem Medium
-
Eine
Lösung
aus 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin in Sigma ACD-A wurde in
einer Konzentration von 63 μg/ml
hergestellt. Diese Zubereitung wurde in eine Glaspipette aufgenommen
und in dem Weg einer UV-Lichtquelle (365 nm max. mit Filtern, um
Licht unterhalb von 320 nm zu entfernen) angeordnet. Die Suspension
wurde während
spezifischer Intervalle bestrahlt, zu denen Aliquoten für die spektroskopische
Analyse entnommen wurden. Die Extinktion des gelösten 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazins
wurde bei 373 und 447 nm bei jedem Zeitintervall überwacht.
Die Ergebnisse sind in 7 und Tabelle 1 gezeigt.
-
TABELLE
1 Photozersetzung
von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin bei Aussetzung an UV-Licht
(365 nm) in Säurelösung
-
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Das
Absorptionsprofil für
die Lösung
bei 373 nm zeigt, dass während
des gesamten Bestrahlungszeitraums keine beträchtliche Zersetzung des Reagenz
stattfand. Die Extinktion von Licht bei dieser Wellenlänge entspricht π – π* elektronische Übergänge. Das
Fehlen einer Verringerung der Intensität dieser Wellenlänge im Lauf
der Zeit zeigt, dass die Ringstruktur des Moleküls trotz längerer Bestrahlung unter diesen
Bedingungen intakt ist.
-
Die
Extinktion des Moleküls
bei 447 nm ist auf die π – π* Übergänge des
elektronischen Zustands zurückzuführen. Die
Verringerungen der Extinktion des Moleküls bei dieser Wellenlänge mit
sich erhöhenden
Bestrahlungszeiten ist indikativ für feine Änderungen der Resonanzstruktur
des Moleküls.
Diese Änderung
ist am wahrscheinlichsten auf den Verlust von Ribose aus der Ringstruktur
des 7,8-Dimethylisoalloxazinrückgrats
und der Bildung von 7,8-Dimethylalloxozin als Ergebnis zurückzuführen. Diese Änderungen
stehen mit Berichten in der Literatur über das Verhalten des Moleküls bei Bestrahlung
mit UV-Licht in Einklang.
-
Das
scheinbare Fehlen der Zersetzung der Ringstruktur des Moleküls steht
in vollständigem
Gegensatz zu Beobachtungen mit Verbindungen auf der Basis von Psoralen
unter ähnlichen
Bedingungen. Während der
Bestrahlung wurde eine beträchtliche
Fluoreszenz des Moleküls
in der Lösung
beobachtet. Dieses Verhalten des Moleküls steht im Einklang mit den
Resonanzmerkmalen der Ringstruktur und stellt ein Mittel für die Ableitung
von Energie in dem sich im erregten Zustand befindenden Molekül auf zerstörungsfreie
Weise dar.
-
Beispiel 4: Bewertung
des Konzepts des Strömungssystems
-
Damit
ein Strömungssystem
technisch durchführbar
ist, muss eine Probe während
ihrer Anwesenheit in dem Strahlungsweg mit einem angemessenen Lichtstrom
versehen werden. Falls die vorgeschlagene Spectra-Küvette diesem
Zweck dienen soll, dann ist es möglich,
die Lichtstromerfordernisse als Funktion der Strömungsraten durch die Küvette wie
folgt zu schätzen:
Das
Volumen der Lösung,
die in der Strahlungszone der Küvette
vorhanden ist, beträgt
etwa 0,375 ml. Die Übergangszeit
für eine
Zelle in diesem Bereich der Küvette
kann durch die folgende Gleichung bestimmt werden:
-
-
Bei
100 ml pro Minute wäre
die Übergangszeit
(T) 0,00375 Min. = 0,225 Sekunden.
-
Die
Energie, der eine Probe ausgesetzt wird, hängt von dem Strom gemäß der folgenden
Gleichung ab:
-
-
Falls
wir annehmen, dass 1 Joule/cm2 erforderlich
ist, um den Sensibilisator ausreichend zu aktivieren und die Übergangszeit
0,22 Sekunden beträgt
(d.h. die Strömungsrate
von 100 ml/Min. durch die Küvette), dann
beträgt
der erforderliche Strom während
des Durchgangs der Probe durch die Küvette 4.545 mW/cm2. Eine
schematische Darstellung, die die Beziehung des erforderlichen Stroms
von der Lichtquelle zu den Strömungsraten
durch die Küvette
zeigt, ist in 8 gezeigt.
-
Diese
Ergebnisse zeigen, dass UV-Quellen mit Ausgängen im Bereich von Watt/cm2 erforderlich sind, damit ein Strömungssystem
ordnungsgemäß arbeitet.
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Beispiel 5: Wirkungen
der Virusinaktivierungsbehandlung auf die in vitro Thrombozytenparameter
-
Die
Wirkungen der Virusinaktivierungsbehandlung auf die in vitro Thrombozytenparameter
wurden bewertet. Thrombozytenzubereitungen wurden mit 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
in Kombination mit UV-Licht behandelt. Verschiedene in vitro Parameter
wurden als Monitoren für
die Thrombozytenfunktion verwendet, um das Ausmaß der durch die Behandlungsbedingungen
induzierten Änderungen
zu bestimmen. Faktoren wie das Energieniveau der UV-Lichteinwirkung,
die verwendete Dosis des 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazins und
die Probenbearbeitungsbedingungen wurden mit Bezug auf ihre Wirkung
auf die Nach behandlung der Thrombozytenqualität untersucht. Ergebnisse dieser
Studie werden verwendet, um ein geeignetes Behandlungsfenster für die Inaktivierung
von HIV-1 festzulegen, ohne die Thrombozytenfunktion aufs Spiel
zu setzen.
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Proben
wurden mit drei unterschiedlichen Konzentrationen von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
hergestellt. Für
diese Untersuchungen wurden Thrombozyten verwendet, die von einer
Standard-Spectra-LRS-Sammlung erhalten wurden.
-
Die
Ausgangsproben wurden zentrifugiert, um das Thrombozytenpellet einzuengen.
Das Pellet wurde in einer 70 : 30 (Isolyte S, pH 7,4; McGaw, Inc.
Medium Plasma) Lösung
erneut suspendiert. 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin mit einer
spezifizierten Konzentration war in der Mischung aus Plasma und
Medium vorhanden. Die Thrombozytensuspension wurde dann durch eine
UV-Bestrahlungskammer mit einer von drei spezifizierten Strömungsraten
geleitet. Die Strömungsraten
wurden direkt mit dem Energieniveau für die Einwirkung auf die Mischung
aus Zellen und Medium korreliert, die durch die Strahlungskammer
geleitet wird. Nach dem Strömen
durch die Strahlungskammer wurden die Proben in einem mit Citrat
weichgemachten Probenbeutel für
die anschließende
Analyse gelagert.
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Nach
der Bestrahlung wurden in vitro Messungen der Thrombozytenfunktion,
einschließlich
der hypotonischen Schockreaktion (HSR), GMP-140-Exprimierung, pH,
pCO2, pO2, Thrombozytenwirbel
und Anzahl der Blutzellen bewertet, um die Wirkungen des Behandlungsprotokolls
auf die Zellqualität
zu bestimmen.
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Die
Thrombozytenqualität
wurde als Funktion der Strahlungsbedingungen (Sensibilisatorkonzentration
und Strömungsraten/Energieniveaus) überwacht.
Die Thrombozytenqualität
umfasst Parameter wie die HSR-Reaktion, GMP-140-Aktivierung usw.. Die Strömungsraten,
die untersucht werden, können
mit der Energie der Aussetzung wie folgt in Beziehung gesetzt werden:
-
-
-
Die
Wirkung der Energie der UV-Einwirkung und die Konzentration von
7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
auf die Stabilität
und Lebensfähigkeit
der behandelten Thrombozyten wurde bewertet. Drei Energieniveaus
und drei Konzentrationsniveaus wurden wie folgt bewertet:
Energieniveaus:
1, 5, 9 J/cm2
7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin-Konzentrationen:
1, 50, 100 μM
-
Dies
erforderte Anfangskonzentrationen in Isolyte S von 1,43, 71,4 und
143 μM.
-
TABELLE
2 Energieeinwirkungsniveaus
als Funktion der Strömungsrate
durch die Strahlungskammer
-
-
- Strom = 3640 mW/cm2; Kammervolumen
= 0,117 ml.
-
Die
Werte für
die behandelten Proben wurden mit Kontrollgruppen verglichen. Die
Kontrollgruppen umfassten folgendes:
Unbehandelte Probe in
Plasma (Historische Kontrolle) +Strömung-UV-7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
-
Verfahren
-
Ein
normales Spenderthrombozytenaphereseprodukt wurde von einer von
der AABB anerkannten Blutbankeinrichtung erhalten. Die Probe wurde
unter Verwendung von Standard-LRS® Verfahren
gesammelt. Alle nachstehend beschriebenen Verfahren wurden mit Standard-Laborsicherheitsverfahren
durchgeführt.
Die Einheitsnummer und der Bluttyp wurden aufgezeichnet. Alle Proben
wurden innerhalb von 24 Stunden nach dem Sammeln verwendet. Ein
aseptisches Verfahren wurde für
alle Probenübertragungs-
und Verarbeitungsschritte befolgt.
-
Die
Probe wurde in eine 500 ml PVC-Übertragungspackung überführt und
bei 5000 × g
fünf Minuten zentrifugiert,
um die Thrombozyten zu packen. Dann wurde Plasma aus dem Thrombozytenpellet
unter Verwendung einer Standardplasmapresse entfernt. Das Plasma
wurde für
eine weitere Verwendung zurückbehalten.
Das aus dem Zellpellet entfernte Plasma wurde dann mit einer Vorratslösung von
Isolyte S, pH 7,4; McGaw, Inc., gemischt. Diese Vorratslösung des
Mediums wurde unter Zugabe einer vorbestimmten Menge 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
zu Isolyte S hergestellt, um endgültige Konzentrationen von 1,43,
71,4 und 143 μM
zur Verfügung
zu stellen. Nach der Zugabe von 7,8-Dimethyl-10- ribitylisoalloxazin wurde die Vorratslösung durch
einen 0,22 μM
sterilen Filter filtriert. Die Vorratslösung wurde dann mit autologem
Plasma in einem 70 : 30 (Volumen : Volumen) Verhältnis gemischt, um endgültige 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazinkonzentrationen
von 1, 50 bzw. 100 μM
zur Verfügung
zu stellen. Während
der Herstellung der 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazinvorratslösungen wurde
darauf geachtet, dass die Aussetzung an Licht vermieden wurde. Proben
wurden wie folgt hergestellt:
| 1 μM | 2
Proben |
| 100 μM | 2
Proben |
| 50 μM | 1
Probe |
-
Das
Thrombozytenpellet wurde dann erneut in der Mischung aus Plasma
und Medium auf das ursprüngliche
Volumen der Ausgangsprobe suspendiert. Die Probe wurde mit einer
Strömungsvorrichtung
verbunden, die einen Behälter
für Zellen
und den Photosensibilisator, einen Behälter für Medium umfasste, wobei die
Behälter über mit
Ventilen versehene Leitungen mit einer einzigen Leitung für das Gemisch
aus Zellen, Sensibilisator und Medium verbunden waren, die mit einer
Pumpe versehen war. Die Mischung aus Zellen, Sensibilisator und
Medium wurde in eine Küvette
strömen
gelassen, die in einem Halter mit einer mit einem Spiegel versehenen
Wand gehalten und mit einer Lichtquelle bestrahlt wurde. Diese Strahlungskammer
war mit einer Temperatursonde ausgestattet. Nachdem das Fluid durch
die Küvette
geströmt
war, wurde es in einem Produktbeutel gesammelt.
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Der
Rohrleitungssatz wurde anfänglich
mit Isolyte S Medium gefüllt.
Fünf Minuten
vor Beginn der Testprobenströmung
wurde die Lichtquelle aktiviert. Die Temperatur wurde während dieses
Intervalls überwacht und
auf weniger als 32°C
in der Strahlungskammer gehalten.
-
Die
Strömungsrate
für die
Probe durch die Strahlungskammer wurde durch die Liste von Tabelle
2 bestimmt. Die Strömungsraten,
die die gesamten Strahlungsenergieniveaus von 1, 5 und 9 J/cm2 zur Verfügung stellen, wurden gemäß der folgenden
Testmatrix verwendet:
Probenlauf Nr. 1: 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazinkonzentration
= 1 μM
- A. +7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin + 1
J/cm2
- B. +7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin + 9 J/cm2
Probenlauf
Nr. 2: 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin = 100 μM - A. +7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin + 1
J/cm2
- B. +7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin + 9 J/cm2
Probenlauf
Nr. 3: 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin = 50 μM - A. +7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
+ 5 J/cm2
Probenlauf Nr. 4: Kontrollprobe,
7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin = 0 μM
-
- A. +Strömung-UV-7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
-
Alle
Proben wurden durch die Probennummer- und Probenbuchstabenbezeichnung
identifiziert, die der Behandlungsbedingung entsprachen (d.h. 1A).
Jeder Probensatz wurde für
insgesamt 2 Wiederholungen laufen gelassen. Die Reihenfolge, in
der die Proben behandelt wurden, wurde durch Zuweisen gemäß einem Zufallszahlerzeuger
bestimmt.
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Ein
Probenvolumen von 20 ml pro Laufbedingung wurde für jede Probe
gesammelt. Diese Proben wurden in mit Citrat weichgemachte Probebeutel
(53 ml Gesamtvolumen) gesammelt und für die Analyse gelagert. Die
Temperatur der Probe und der Bestrahlungskammer wurde zu Beginn,
in der Mitte und am Ende jedes Laufs notiert.
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Eine
anfängliche
Aliquote von jeder Zubereitung wurde nach der Behandlung für die Analyse
entfernt. Parameter für
die Analyse umfassten die Anzahl der Zellen, pH, pCO2,
pO2, Thrombozytenwirbel, HSR und GMP-140
Analyse. Der verbleibende Teil der Probe wurde in einen Trommelthrombozytenrührer mit
vertikaler Schütteltonne
in einem +22 Inkubator verbracht und für eine fünftägige Nachbehandlung gelagert.
Am Tag 5 wurde eine zweite Aliquote entnommen und mit Bezug auf
die gleichen in vitro Parameter analysiert.
-
Die
folgenden Vorrichtungen wurden verwendet: Nikon Labophot Mikroskop;
Serono-Baker System 9000 Hämatologieanalysator;
analytische Waage; Thrombozyteninkubator (+22°C) und Rotator; Laborkühlschrank
(+4°C);
Mistral 3000i Zentrifuge; Corning Blutgasanalysator; Becton-Dickinson
FACSCALIBUR Strömungszytometer;
UV-Strahlungskammer; UV-Radiometer (UVX Radiometer, UVP, Inc.);
EFOS Ultracure 100SS Plus (365 nm maximum Ausgangs- und 340 nm Bandpassfilter);
und Temperatursonde (Thermoelement).
-
Die
Ergebnisse für
jeden Satz von Testvariablen wurden für die definierten Bedingungen
der Energie der Aussetzung und der Konzentration von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
verglichen. Der direkte Vergleich mit der unbehandelten Kontrollprobe
wurde gemacht und signifikante Unterschiede durch eine Wahrscheinlichkeit
von p > 0,05 aus einer
gepaarten, einseitigen Student T-Test-Analyse definiert.
-
Die
Ergebnisse aus diesen Studien wurden wie folgt zusammengefasst:
- 1. Bei Sensibilisatorkonzentrationen von mehr
als 10 μM
und Thrombozytenkonzentrationen von mehr als 1,5E + 06/μl gab es
eine Verringerung des Proben-pH am Tag 2. Der pH nahm stetig über den
Tag 2 der Lagerung hinaus ab, wobei er unannehmbare Werte (< 6,5) am Tag 3 der
Lagerung erreichte. Alle anderen in vitro Parameter folgten dem
Muster, das bei dem Proben-pH beobachtet wurde.
- 2. Diese Verringerung des Proben-pH trat auf, ungeachtet der
Tatsache, ob die Probe der Einwirkung von UV-Licht ausgesetzt wurde
oder nicht.
- 3. Bei Thrombozytenkonzentrationen von 5,4E + 05/μl gab es
keine Verringerung des Proben-pH nach längerer Lagerung bei irgendeiner
untersuchten Sensibilisatorkonzentration von bis zu 100 μM.
- 4. Bei Sensibilisatorkonzentrationen von bis zu 10 μM, Thrombozytenkonzentrationen
von mehr als 1,5E + 06/μl
und UVA-Werten von bis zu 10 J/cm2 waren
die gemessenen Thrombozyteneigenschaften denjenigen der unbehandelten
Kontrollzellen vergleichbar. Diese blieben nach fünf oder
mehr Tagen der Lagerung nach der Behandlung mit den Vergleichswerten
vergleichbar.
-
Diese
Untersuchungen über
die Thrombozytenfunktion nach der Behandlung stellten ein klares
Fenster zur Verfügung,
in der die Zelleigenschaften bei Werten gehalten wurden, die denjenigen
der unbehandelten Zellen vergleichbar sind. Die Ergebnisse gaben
auch an, dass durch Ändern
der Lagerungs- oder Behandlungs bedingungen für die Zellen, dieses Fenster
vergrößert werden
kann. Die beobachtete Wirkung von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
mit oder ohne UV-Licht auf den Proben-pH lässt auf eine metabolische Wirkung
dieses Additivs schließen,
die durch Änderungen
der Lagerungs- oder Verarbeitungsbedingungen der Proben gemäßigt werden
kann.
-
Beispiel 6
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Ein
Thrombozytenkonzentrat wurde mit der Thrombozytenadditivlösung Isolyte
S mit einem Verhältnis von
20 : 80 Thrombozytenkonzentrat : Isolyte S gemischt. Mischungen
der Thrombozytenkonzentrate und der Thrombozytenadditivlösungen werden
hier als "Medium" bezeichnet. Thrombozytenkonzentrat
ohne Additivlösung
wird hier als "Plasma" bezeichnet. Beide
wurden mit Listeria monocytogenes versetzt. Dann wurde jedem Vitamin
K5 in der Menge von 300 μg/ml
B zugegeben. Dann wurde jedes Probe UV, sichtbarem oder Raumlicht in
der Küvettenvorrichtung
von 5 ausgesetzt, wobei die Ergebnisse in Tabelle
3 angegeben sind.
-
-
- UV-Licht = 365 nm
- Sichtbares Licht = 419 nm
- Erreger = Listeria monocytogenes
- Konzentration von K5 = 300 μg/ml
-
Beispiel 7
-
Dem
in Beispiel 6 beschriebenen Thrombozytenkonzentrat und dem in Beispiel
10 beschriebenen 70 : 30 Medium wurden 10 μM 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
zugegeben. Das Thrombozytenkonzentrat und das Medium wurden mit
S. aureus oder S. epidermidis versetzt und mit 80 J/cm2 und
30 J/cm2 bestrahlt. Dann wurde die Inaktivierung
wie vorstehend angegeben gemessen. Die Ergebnisse sind in 9 angegeben.
-
Beispiel 8
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Dem
in Beispiel 6 beschriebenen Thrombozytenkonzentrat wurde 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin, Alloxazinmononucleotid
oder 7,8-Dimethylalloxazin zugegeben, gefolgt von dem Versetzen
mit S. aureus oder S. epidermidis, und der Bestrahlung bei 80 J/cm2. Die Inaktivierungsergebnisse sind in Tabelle
4 gezeigt.
-
-
Beispiel 9
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Dem
Thrombozytenkonzentrat von Beispiel 6 wurden 10 M 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
zugegeben. Aliquoten enthielten kein Additiv, 10 mM Ascorbat oder
10 mM KI als "Quencher" oder Antioxidans.
Die Lösungen
wurden mit HSV-2, X174, S. epidermidis oder S. aureus versetzt und
mit 80 J/cm2 bestrahlt. Die Ergebnisse sind
in 10 gezeigt.
-
Beispiel 10
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Den
Thrombozytenkonzentraten von Beispiel 6 wurden unterschiedliche
Konzentrationen von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin zugegeben.
Diese Lösungen
wurden mit dem Herpes simplex Virus Typ II (HSV-II), einem Doppelstrang-DNS-Hüllenvirus,
versetzt. Die Bestrahlung wurde bei 80 J/cm2 durchgeführt. Das
Experiment wurde drei Mal wiederholt. Bei allen drei Versuchen wurde
eine komplette Inaktivierung erzielt. Die Ergebnisse sind in 11 angegeben.
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Beispiel 11
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Das
Protokoll von Beispiel 10 wurde unter Verwendung von S. epidermidis
statt HSV II bei Strahlungsenergien von 40, 80 und 120 J/cm2 befolgt. Die Inaktivierungsergebnisse sind
in 12 gezeigt.
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Beispiel 12
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Das
Protokoll von Beispiel 10 wurde unter Verwendung eines X174, einem
Einzelstrang-DNS-Bakteriophagen, mit unterschiedlichen Konzentrationen
von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
und Strahlungsenergien befolgt. Die Inaktivierungsergebnisse sind
in 13 gezeigt.
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Beispiel 13
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Den
Thrombozytenkonzentraten von Beispiel 6 wurden 10 M 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
zugegeben. Diese wurden mit S. aureus oder X174 versetzt und mit
unterschiedlichen Strahlungsenergien mit einer 50 : 50 Mischung
aus sichtbarem und ultravioletten Licht bestrahlt. Die Inaktivierungsergebnisse
sind in 14 gezeigt.
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Beispiel 14
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Das
Protokoll von Beispiel 13 wurde unter Verwendung von S. epidermidis
und HSV-II als Mikroorganismen befolgt. Eine 50 : 50 Mischung von
ultraviolettem und sichtbaren Licht wurde von einer DYMAX Lichtquelle
zur Verfügung
gestellt. Die Inaktivierungsergebnisse sind in 15 gezeigt.
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Beispiel 15
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Dem
Thrombozytenkonzentrat von Beispiel 6 wurden 10 M 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
in Pulverform zugegeben. Tests mit und ohne zugegebenes Ascorbat
wurden durchgeführt.
150 ml der Testlösungen wurden
in einen SpectraTM Blutbeutel verbracht
und geschüttelt
und verschiedenen Strahlungsenergien unter Verwendung von 50 : 50
sichtbarem : ultravioletten Licht ausgesetzt. Nach Aufnahme von
40 J/cm2 wurde der Inhalt jedes Beutels
in einen neuen Beutel überführt, um
Fehler aufgrund von Mikroorganismen zu vermeiden, die in der Spi ke-Öffnung des
Beutels verblieben sein können.
Die Inaktivierungsergebnisse sind in 16 gezeigt.
Nach unten gerichtete Pfeile geben die Inaktivierung bis zu dem
Niveau an, in dem es möglich
war, sie festzustellen (2,5 log Titer).
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Beispiel 16
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Dem
Thrombozytenkonzentrat von Beispiel 6 und dem Thrombozytenkonzentrat
in Isolyte S mit 30 : 70 Thrombozytenkonzentrat : Isolyte S wurden
20 M 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
zugegeben. Diese wurden mit Vaccinia-Virus, einem Doppelstrang-DNS-Hüllenvirus
versetzt und 60 J/cm2 sichtbarem Licht oder
gemischtem (50 : 50) sichtbaren und ultravioletten Licht unter Verwendung
einer DYMAX 2000 UV-Lichtquelle während 30 Minuten ausgesetzt.
Die Feststellungsgrenze betrug 1,5 Logs. Die Inaktivierungsergebnisse
sind in 17 gezeigt. Die Vergleiche wurden
unter Verwendung von keinem Photosensibilisator, Photosensibilisator
in Isolyte S Medium allein, Thrombozyten in Isolyte S Medium, Thrombozyten
in Isolyte S Medium unter Verwendung von 8-Methoxypsoralen statt
7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin und Thrombozytenkonzentrat in Isolyte-Medium
(30 : 70) durchgeführt.
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Beispiel 17
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Proben
des Thrombozytenkonzentrats in Isolyte S Medium 30 : 70 mit und
ohne 10 M 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin wurden mit Vaccinia-Virus
versetzt und mit 60 J/cm2 mit 50 : 50 sichtbarem
: UV-Licht während
unterschiedlicher Zeitspannen bestrahlt und die Inaktivierungsergebnisvergleiche
sind in 18 gezeigt.
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Beispiel 18
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Proben
des Thrombozytenkonzentrats wie in Beispiel 6 beschrieben wurden
5 M oder 50 M 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin zugegeben. Die
Proben wurden mit HIV 1 versetzt. Unter Verwendung der in 5 gezeigten
Küvettenströmungszelle
wurden die Proben mit 50 : 50 sichtbarem/UV-Licht mit unterschiedlichen Energien
unter Verwendung eines EFOS-Lichtsystems bestrahlt. Die Inaktivierungsergebnisse
sind in 19 gezeigt.
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Beispiel 19
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Mit
HIV infizierte ACH-2 Zellen wurden den in Beispiel 8 beschriebenen
Proben des Thrombozytenkonzentrats zugegeben. 5 oder 50 μM 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
wurde den Proben zugegeben. Das Protokoll von Beispiel 18 wurde
befolgt und die Inaktivierungsergebnisse sind in 20 gezeigt.
Das Vorhandensein von HIV wurde mittels seiner zytopathischen Wirkung
auf Testzellen untersucht.
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Beisaiel 20
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Das
Protokoll des Beispiels 19 wurde befolgt und das Vorhandensein von
HIV wurde mittels der Quantifizierung des Niveaus der P24 Antigenerzeugung
untersucht. Die Inaktivierungsergebnisse sind in 21 gezeigt.
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Beispiel 21
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Den
Proben des Thrombozytenkonzentrats wie in Beispiel 6 beschrieben
und Medium, das 30 % Thrombozytenkonzentrat und 70 % PASIIITM Medium enthielt, wurden 6 mM Ascorbat
und 14 μM
7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin zugegeben. Die Proben wurden
mit HSV-II versetzt. Die Inaktivierungsergebnisse sind in 22 und
Tabelle 5 angegeben.
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Beispiel 22
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Dieses
Beispiel vergleicht neue Blutbestandteilsadditivlösungen für die Zugabe
zu Thrombozyten, die von Vollblut abgetrennt wurden. Sechs im Handel
erhältliche
Lösungen
wurden verwendet: PAS II, PSMI-pH, PlasmaLyte A, SetoSol, PAS III
und PAS. Jeder bekannten Lösung
wurde eine wirksame Menge eines endogenen Photosensibilisators,
7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin, zugegeben. Der Photosensibilisator
kann in den verschiedenen Lösungen
in jeder gewünschten
Konzentration von etwa 1 μM
bis zur Löslichkeit
des Photosensibilisators in dem Fluid oder dem trockenen Medium
und vorzugsweise mit etwa 10 μM
vorhanden sein. Für
7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin ist ein Konzentrationsbereich
von etwa 1 mM bis 160 μM
bevorzugt, vorzugsweise etwa 10 μM.
Die Zusammensetzung jeder Lösung
ist in der nachstehenden Tabelle 6 gezeigt und variiert mit der
Menge der vorhandenen Blutbestandteilsadditiva. Die Blutadditivbestandteile
können
in einer physiologischen Lösung
sowie einem trockenen Medium vorliegen, das zur Mischung mit einem
Lösungsmittel geeignet
ist, einschließlich
der Tabletten-, Pillen- oder Kapselform.
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Im
Beispiel 22 umfasst die Thrombozytenlagerlösung PSS 1 eine physiologische
Kochsalzlösung,
Trinatriumcitrat in einer Konzentration von etwa 10 mM, Natriumacetat
in einer Konzentration von etwa 30 mM und 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
in einer Konzentration von etwa 10 μM.
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In
Beispiel 22 umfasst die Thrombozytenlagerlösung PSS 2 eine physiologische
Kochsalzlösung,
Kaliumchlorid in einer Konzentration von etwa 5 mM, Trinatriumcitrat
in einer Konzentration von etwa 23 mM, eine Mischung aus Mononatriumphosphat
und zweibasischem Natriumphosphat in einer Konzentration von etwa 25
mM und 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin in einer Konzentration
von etwa 10 μM.
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In
Beispiel 22 umfasst die Thrombozytenlagerlösung PSS 3 eine physiologische
Kochsalzlösung,
Kaliumchlorid in einer Konzentration von etwa 5 mM, Magnesiumchlorid
in einer Konzentration von etwa 3 mM, Trinatriumcitrat in einer
Konzentration von etwa 23 mM, Natriumacetat in einer Konzentration
von etwa 27 mM, Natriumgluconat in einer Konzentration von etwa
23 mM und 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
in einer Konzentration von etwa 10 μM.
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In
Beispiel 22 umfasst die Thrombozytenlagerlösung PSS 4 eine physiologische
Kochsalzlösung,
Kaliumchlorid in einer Konzentration von etwa 5 mM, Magnesiumchlorid
in einer Konzentration von etwa 3 mM, Trinatriumcitrat in einer
Konzentration von etwa 17 mM, Natriumphosphat in einer Konzentration
von etwa 25 mM, Natriumacetat in einer Konzentration von etwa 23
mM, Glucose in einer Konzentration von etwa 23,5 mM, Maltose in
einer Konzentration von etwa 28,8 mM und 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
in einer Konzentration von etwa 10 μM.
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In
Beispiel 22 umfasst die Thrombozytenlagerlösung PSS 5 eine physiologische
Kochsalzlösung,
Kaliumchlorid in einer Konzentration von etwa 5,1 mM, Calciumchlorid
in einer Konzentration von etwa 1,7 mM, Magnesiumsulfat in einer
Konzentration von etwa 0,8 mM, Trinatriumcitrat in einer Konzentration
von etwa 15,2 mM, Citronensäure
in einer Konzentration von etwa 2,7 mM, Natriumbicarbonat in einer
Konzentration von etwa 35 mM, Natriumphosphat in einer Konzentration
von etwa 2,1 mM, Glucose in einer Konzentration von etwa 38,5 mM
und 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin in einer Konzentration von
etwa 10 μM.
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In
Beispiel 22 umfasst die Thrombozytenlagerlösung PSS 6 eine physiologische
Kochsalzlösung,
Trinatriumcitrat in einer Konzentration von etwa 12,3 mM, Natriumphosphat
in einer Konzentration von etwa 28 mM, Natriumacetat in einer Konzentration
von etwa 42 mM und 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin in einer Konzentration
von etwa 10 μM.
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Unter
einem Aspekt dieser Ausführungsform
kann die physiologische Kochsalzlösung durch ein Lösungsmittel
ersetzt werden, das Wasser und eine wirksame Menge Natriumchlorid
enthält.
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Bei
dieser Ausführungsform
würde die
Blutadditivlösung
ein im Handel erhältliches
Produkt, beispielsweise PAS II oder T-Sol (das die gleichen Bestandteile
wie PAS II hat) und eine wirksame Menge eines Nährstoffs wie Glucose, einen
Verstärker
wie Phosphat und 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin in einer Pillen-
oder trockenen Mediumform umfassen.
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Beispiel 23
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Dieses
Beispiel vergleicht neue Blutadditivlösungen, einschließlich einer
wirksamen Menge von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin in einer
flüssigen,
Pillen- oder trockenen
Mediumform. PSS 7, PSS 8 und PSS 9 sind Beispiele solcher Blutadditivlösungen,
die in der nachstehenden Tabelle 7 angegeben sind.
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Wie
in Tabelle 7 beschrieben, wurde PSS 7 in RODI-Wasser hergestellt
und umfasst Natriumchlorid in einer Konzentration von etwa 115 mM,
Natriumcitrat in einer Konzentration von etwa 10,0 mM, Natriumphosphat
(einbasisch) in einer Konzentration von etwa 6,2 mM, Natriumphosphat
(zweibasisch) in einer Konzentration von etwa 19,8 mM, Natriumacetat
in einer Konzentration von etwa 30,0 mM und 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin
in einer Konzentration von etwa 14,0 μM. Es besitzt einen pH von 7,2.
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PSS
8 wurde in RODI-Wasser hergestellt und umfasst Natriumchlorid in
einer Konzentration von etwa 78,3 mM, Kaliumchlorid in einer Konzentration
von etwa 5,7 mM, Magnesiumchlorid in einer Konzentration von etwa
1,7 mM, Natriumphosphat (einbasisch) in einer Konzentration von
etwa 5,4 mM, Natriumphosphat (zweibasisch) in einer Konzentration
von etwa 24,6 mM, Natriumacetat in einer Konzentration von etwa
34,3 mM und eine variable Konzentration von 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin. Es
besitzt einen pH von 7,4 und eine Osmolarität von 297 mMol/kg.
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PSS
9 wurde in RODI-Wasser hergestellt und umfasst Natriumchlorid in
einer Konzentration von etwa 68,5 mM, Kaliumchlorid in einer Konzentration
von etwa 5,0 mM, Magnesiumchlorid in einer Konzentration von etwa
1,5 mM, Natriumphosphat (einbasisch) in einer Konzentration von
etwa 8,5 mM, Natriumphosphat (zweibasisch) in einer Konzentration
von etwa 21,5 mM, Natriumacetat in einer Konzentration von etwa
30,0 mM, und 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin in ei ner Konzentration
von etwa 14,0 μM.
Es besitzt einen pH von 7,2 und eine Osmolarität von 305 mMol/kg.
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Es
ist ersichtlich, dass bei PSS 7, PSS 8 und PSS 9 das RODI-Wasser
und Natriumchlorid durch eine Kochsalzlösung ersetzt werden können.
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Es
wird auch in Betracht gezogen, dass eine Thrombozytenadditivlösung gemäß dieser
Erfindung 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin und Ascorbat umfassen
kann.
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Beispiel 24
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In
diesem Beispiel wurde die 7-tägige
Lagerung von Thrombozyten verglichen und bewertet. Die Thrombozyten
wurden unter Verwendung der Vorrichtung von 1 gesammelt.
Die gesammelten Thrombozyten wiesen etwa 40 % zurückbehaltenes
Plasma auf. Additivbestandteile von Citrat, Bicarbonat und Glucose zusammen
mit 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin wurden wie vorstehend beschrieben
gemischt und dann den gesammelten Thrombozyten vor der Bestrahlung
gemäß der in 4 gezeigten
Vorrichtung zugegeben. Die Bestandteilskonzentrationen in den in
den nachstehenden Tabellen 8 bis 14 beschriebenen Beispielen betrugen
8 μM 7,8-Dimethyl-10-ribitylisoalloxazin,
etwa 65 mM Bicarbonat und zwischen 5,1 und 8,2 mM Citrat. Für die Proben
5B und 7B war Glucose in einer Konzentration von 36 mM enthalten.
Für die
Proben 6B und 8B war Glucose in einer Konzentration von 52 mM enthalten.
Die Proben 5B und 6B wurden mit Licht im ultravioletten Bereich
mit einer Intensität
von 25 J/cm2 bestrahlt. Die Proben 7B und
8B wurden mit einer Mischung von Licht aus ultravioletten und sichtbaren
Quellen mit einer Intensität
von 25 J/cm2 bestrahlt.
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Die
Tabelle 8 gibt den Glucoseverbrauch als Funktion der Lagerzeit (0,
1, 3, 6 und 7 Tage) an. Die Daten geben an, dass es, obgleich die
Glucose im Lauf der Zeit abnimmt, am Ende des 7-tägigen Lagerzeitraums noch
restliche Glucose gibt.
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Tabelle
9 gibt den pH der gespeicherten Thrombozyten als Funktion der Zeit
(0, 1, 3, 6 und 7 Tage) an. Wie aus den Daten ersichtlich ist, bleibt
der pH im Wesentlichen der gleiche.
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Tabelle
10 gibt die Sauerstoffproduktion im Lauf der Zeit (0, 1, 3, 6 und
7 Tage) an. Nach einer anfänglichen
Erhöhung
scheint die Sauerstoffproduktion stabil zu bleiben.
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Tabelle
11 gibt die Kohlendioxidproduktion im Lauf der Zeit (0, 1, 3, 6
und 7 Tage) an. Die Daten zeigen, dass die Kohlendioxidproduktion
im Lauf der Zeit abnimmt.
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Tabelle
12 gibt die Anzahl der Zellen der gelagerten Thrombozyten im Lauf
der Zeit (0, 1, 3, 6 und 7 Tage) an.
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Die
Tabelle 13 gibt die hypertonische (HSR) Schockreaktion der gespeicherten
Thrombozyten im Lauf der Zeit (0, 1, 3, 6 und 7 Tage) an.
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Tabelle
14 gibt die Bicarbonatkonzentration im Lauf der Zeit (0, 1, 3, 6
und 7 Tage) an. Wie die Daten angeben, nimmt Bicarbonat im Lauf
der Zeit ab, wobei eine geringe Konzentration am siebten Tag des
Lagerzeitraums übrig
bleibt.
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Eine
bevorzugte Additiv-/Lagerlösung
für gesammelte
Thrombozyten mit 20 bis 45 % Restplasma umfasst Bicarbonat als Puffer,
Glucose als Nährstoff
und Citrat als zusätzliches
Antikoagulans. Die bevorzugte Additivlagerlösung ist in Tabelle 15 angegeben,
wobei die Konzentrationen in ungefähren Mengen pro Liter angegeben
sind.
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Es
ist selbstverständlich,
dass die vorstehend angegebene Lagerlösung verwendet werden kann,
um Thrombozyten zu lagern, selbst wenn ein Dekontaminierungsverfahren
nicht benötigt
oder ins Auge gefasst wird.
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Falls
es gewünscht
ist, das Blutprodukt mittels der Verwendung eines Photosensibilisators
zu dekontaminieren, wird ins Auge gefasst, dass ein endogenes Alloxazin
in einer wirksamen Menge wie vorstehend beschrieben zugegeben wird.
Die in Tabelle 16 beschriebene Lösung
ist eine Lösung,
die für
virale Dekontaminierung und auch für die Thrombozytenlagerung
geeignet ist. Die Konzentrationen sind in ungefähren Mengen pro Liter angegeben.
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Aus
den vorstehend angegebenen Konzentrationen kann das Grammgewicht
leicht bestimmt werden, falls der Photosensibilisator oder die Additivbestandteile
in trockener Form zuzugeben sind.