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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen absorbierenden Gegenstand wie
beispielsweise eine Damenbinde, eine Slipeinlage oder einen Inkontinenzschutz
zum Absorbieren von Urin und Exkrementen oder Fäkalien, der dazu gedacht ist,
im Schrittteil der Unterwäsche
eines Trägers
getragen zu werden, wobei der Gegenstand aufweist: zwei lange Seiten,
eine erste kurze Seite, eine zweite kurze Seite, eine flüssigkeitsdurchlässige Gehäuselage, die
dazu gedacht ist, im Gebrauch proximal des Trägers zu liegen, eine flüssigkeitsundurchlässige Gehäuselage,
die dazu gedacht ist, im Gebrauch distal des Trägers zu liegen, einen Absorptionskern
zwischen den Lagen, der eine oder mehrere Materiallagen umfasst,
eine Klebemittel-Befestigungseinrichtung
zum Befestigen der Gegenstände
in der Unterwäsche
des Trägers,
die auf der Seite der flüssigkeitsundurchlässigen Gehäuselage
angeordnet ist, die im Gebrauch distal des Trägers liegt und eine entfernbare
Schutzschicht, die die Klebemittel-Befestigungseinrichtung bedeckt
und die eine erste kurze Seite aufweist, die in Richtung der ersten
kurzen Seite des Gegenstands weist und die eine zweite kurze Seite
aufweist, die in Richtung der zweiten kurzen Seite des Gegenstandes
weist.
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Das
Dokument WO-A-0037015 offenbart einen Gegenstand mit diesen Merkmalen.
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STAND DER
TECHNIK
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Herkömmliche
absorbierende Gegenstände der
vorgenannten Art weisen üblicherweise
einen relativ großen
Oberflächenbereich
auf, d.h. sie bedecken mit anderen Worten den gesamten Schrittbereich
und damit oftmals alle Körperöffnungen
des Trägers
in diesem Bereich. Ein zur Größe des Gegenstands
beitragender Faktor ist die Menge an Körperflüssigkeit oder Fluid, die bzw.
das der Gegenstand über
einen vorbestimmten Zeitraum absorbieren können muss und ebenso das Material,
aus dem der Gegenstand gebildet ist und sein Herstellungsverfahren.
Die Größe des Gegenstandes
ist ferner daran angepasst, ob er für die Absorption von mehr als
einer Art Körperfluid
zur gleichen Zeit genutzt werden soll oder nicht. Ein weiterer Grund
für die Größe des Gegenstandes
besteht darin, dass er eine Oberfläche bieten soll, die einen
ausreichend großen Bereich
aufweist, um das Risiko zu minimieren, den Gegenstand in dem Höschen des
Trägers
falsch zu positionieren. Eine falsche Positionierung des absorbierenden
Gegenstandes wird verursachen, dass Flüssigkeit auf den Kantenbereichen
des Gegenstandes auftrifft, um so die optimale Absorption der Flüssigkeit
in den Gegenstand unmöglich
zu machen, wobei die Flüssigkeit
dann entweder über
die Kantenbereiche ausläuft
oder überhaupt
nicht auf dem Gegenstand auftritt, was zur Verschmutzung der Unterwäsche des
Trägers
führt.
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In
letzter Zeit wurden Gegenstände
kleinerer Größen hergestellt,
teilweise um den Komfort des Trägers
zu erhöhen,
wenn dieser den Gegenstand verwendet und teilweise auf größere Verbrauchernachfrage
für diskretere
Gegenstände,
wenn eng anliegende Kleidung getragen wird. Es war möglich, die Größe derartiger
Gegenstände
mit dem Aufkommen effektiverer Absorptionsmaterialien zu minimieren und
die Gegenstände
wurden konstruiert, um enger am Körper des Trägers zu sitzen, um so Kontakt
zwischen dem Gegenstand und der Körperöffnung eines Trägers zu
erzielen, was ermöglicht,
die Flüssigkeit sehr
früh in
dem Produkt zu absorbieren, bevor die Flüssigkeit in der Lage ist, über eine
außerordentlich große Oberfläche zu laufen.
Gegenstände,
die eine kleine Oberfläche
bieten, sind üblicherweise
Slipeinlagen, Slipeinlagen, die für Strings geeignet sind, Damenbinden,
die ein dem Körper
entsprechenderes Format aufweisen und sich damit nicht notwendigerweise
weit über
die betroffene Körperöffnung hinaus erstrecken
müssen,
und Interlabial-Protektoren. Gegenstände, die eine dreidimensionale
Oberfläche bieten,
die dazu gedacht ist, zwischen den Labia platziert zu werden, sind üblicherweise
leicht richtig zu positionieren, da die Erhebung auf der Oberseite
des Gegenstandes dazu geeignet ist, in den Zwischenraum der Schamlippen
zu passen. Einige Frauen bevorzugen jedoch flache absorbierende
Gegenstände gegenüber der
Option, Labium-Protektoren zu tragen. Wenn dieser flache Gegenstand
eine kleine Oberfläche
aufweist, ist es schwierig, den Gegenstand relativ zur Körperausgabeöffnung in
seiner richtigen Position in dem Höschen des Trägers zu
sichern. Das üblicherweise
aufgegriffene Procedere, wenn Gegenstände verwendet werden, die Klebemittel-Befestigungseinrichtungen
umfassen, die mit Schutzschichten bedeckt sind, besteht darin, die Schutzschicht
von dem Klebemittelbefestiger zu entfernen, den Gegenstand zur Stelle
im Höschen
zu führen,
von der angenommen wird, dass sie die richtige Ausrichtung zur betroffenen
Ausgabeöffnung aufweist
und Hochziehen des Höschens.
Wird der Gegenstand als falsch positioniert gefühlt, zieht die Trägerin ihr
Höschen
herunter und positioniert den Gegenstand erneut. Dies stört viele
Nutzer. Ein anderer Nachteil kann auftreten, dass beim Neupositionieren
des Gegenstandes im Höschen
des Trägers
unter Kraftanwendung das Klebemittel der Befestigungseinrichtung
aufgrund von kleinen Fasern, die sich vom Höschen an der Befestigungseinrichtung angeheftet
haben, geschwächt
wird, um so die Haftkraft der Einrichtung zu schwächen, wodurch
der Gegenstand verkrumpeln kann und Anlass zu Aufscheuerungen und
Irritationen der Trägerin
führt.
In einigen Fällen
kann die Haftkraft der Einrichtungen derart geschmälert werden,
dass die Befestigung des Gegenstandes verhindert wird, was bedeutet,
dass ein neuer Gegenstand verwendet werden muss.
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Es
ist z.B. aus der WO 96/33683 bekannt, eine klebemittelbeschichtete
Schutzeinrichtung zu verwenden, die dazu geeignet ist, direkt am
Körper befestigt
zu werden mit dem Ziel, die Platzierung von Gegenständen in
Bezug auf eine spezielle Körperöffnung in
der richtigen Position zu erleichtern. Einige Leute stellen das
Anbringen der Gegenstände
an ihren Genitalien mit einem hautgeeigneten Klebemittel jedoch
in Frage und sind verängstigt,
dies zu tun, weil sie Angst haben, dass dies Anlass gibt für ein größeres Maß an Einschluss/erhöhter Feuchtigkeit
in diesem Bereich des Gegenstandes und störender sein wird als Gegenstände, die
ein üblicheres
Befestigungssystem umfassen, d.h. Gegenstände, die Klebemittel umfassen,
das dazu gedacht ist, am Höschen
des Trägers
befestigt zu werden.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen absorbierenden
Gegenstand der eingangs erwähnten
Art bereitzustellen, der leicht in der korrekten Position in der
Unterwäsche
der Trägerin
bzw. des Trägers
platziert werden kann und der das Risiko einer Schmälerung der
Haftkraft der Befestigungseinrichtung im Falle, dass ein Neupositionierung
des Gegenstandes in der Unterwäsche
des Trägers
notwendig wird, ausschließt.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Diese
Aufgabe wird durch einen absorbierenden Gegenstand wie beispielsweise
eine Damenbinde, eine Slipeinlage oder eine Inkontinenzwindel zum
Absorbieren von Urin oder Fäkalien,
erzielt, der dazu gedacht ist, im Schrittbereich innerhalb der Unterwäsche des
Trägers
bzw. der Trägerin
getragen zu werden und der aufweist: zwei lange Seiten, eine erste
kurze Seite, eine zweite kurze Seite, eine flüssigkeitsdurchlässige Gehäuselage,
die dazu gedacht ist, im Gebrauch proximal des Trägers zu
liegen, eine flüssigkeitsundurchlässige Gehäuselage,
die dazu gedacht ist, im Gebrauch distal des Trägers zu liegen, einen Absorptionskern,
der zwischen den Lagen angeordnet ist und eine oder mehrere Materiallagen umfasst,
eine Klebemittel-Befestigungseinrichtung, die fungiert, um den Gegenstand
an der Unterwäsche
des Trägers
zu befestigen und die auf der Seite der flüssigkeitsundurchlässigen Gehäuselage
angeordnet ist, die im Gebrauch distal des Trägers liegt, und eine entfernbare
Schutzschicht, die die Klebemittel-Befestigungseinrichtung bedeckt
und eine erste kurze Seite aufweist, die in Richtung der ersten kurzen
Seite des Gegenstandes weist und die eine zweite kurze Seite aufweist,
die in Richtung der zweiten kurzen Seite des Gegenstandes weist,
wobei der Klebemittelgegenstand gekennzeichnet ist durch eine Grifflasche,
die mit der ersten kurzen Seite der Schutzschicht verbunden ist
und sich auf der Seite der Schicht, die von der flüssigkeitsundurchlässigen Gehäuselage
wegweist in Richtung und über
die zweite kurze Seite der Schutzschicht hinaus erstreckt. Die Grifflasche
ermöglicht
es dem Benutzer, die Schutzschicht zu entfernen, wenn das Höschen nahezu
vollständig
heraufgezogen ist, was es dem Benutzer des Gegenstands ermöglicht,
sehr leicht zu bestimmen, ob der Gegenstand richtig positioniert wurde
oder nicht.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die Grifflasche ein Fortsatz der Schutzschicht.
Gemäß einer
anderen Ausführungsform
umfasst der Fortsatz der Schutzschicht einen separaten Teil, der
an der Schutzschicht an der ersten kurzen Seite des Gegenstandes
befestigt ist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
des erfinderischen Gegenstandes ist der Gegenstand zusätzlich mit
einer Befestigungseinrichtung mit hoher Reibung, z.B. einem Touch-and-Close-Befestiger oder
einem geschäumten
Material oder einem Klebemittelmaterial, das eine niedrige Haftung
aufweist, versehen. Der Zweck dieser zusätzlichen Befestigungseinrichtung
liegt darin, es zu ermöglichen,
den Gegenstand am Höschen
zu sichern und ihn in der richtigen Position in der Unterwäsche des
Benutzers zu positionieren, während
der/die Benutzer/in die Grifflasche greift und die Schutzschicht
von der Klebemittel-Befestigungseinrichtung entfernt, nachdem er/sie
sein/ihr Höschen
heraufgezogen hat.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die Ausführungsformen davon und auch
unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen genauer erläutert, in
denen:
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1 eine
Draufsicht einer Slipeinlage gemäß einer
ersten Ausführungsform,
gesehen von der Seite ist, die dazu gedacht ist, in der Unterwäsche der
Trägerin
befestigt zu werden;
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2 ein
Längsquerschnitt
der Slipeinlage aus 1 entlang der Linie II-II in
der besagten Figur ist;
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3 eine
Draufsicht einer zweiten Ausführungsform
einer Slipeinlage, gesehen von der Seite ist, die dazu gedacht ist,
in der Unterwäsche
der Trägerin
befestigt zu werden;
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4 ein
Längsquerschnitt
der Slipeinlage aus 3 entlang der Linie IV-IV in
der besagten Figur ist;
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5 eine
Draufsicht einer dritten Ausführungsform
einer Slipeinlage, gesehen von der Seite ist, die dazu gedacht ist,
in der Unterwäsche
der Trägerin
befestigt zu werden;
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6 ein
Längsquerschnitt
der in 5 dargestellten Slipeinlage entlang der Linie
VI-VI in der besagten Figur ist; und
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7 bis 9 entsprechende
Beispiele zeigen, wie Grifflaschen, die aus einem anderen Material
bestehen als die Schutzschicht, an der Schutzschicht befestigt werden
können.
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BESCHREIBUNG
DER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Obwohl
die Ausführungsformen,
die im Folgenden beschrieben werden, einen absorbierenden Gegenstand
in der Form einer Slipeinlage betreffen, versteht sich, dass diese
Ausführungsformen
auch auf eine Damenbinde, einen Inkontinenzwindel für Urin oder
eine Windel für
Fäkalien-Inkontinenz übertragen
werden können.
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In 1–2 ist
eine Slipeinlage 1 dargestellt, die zwei lange Seiten 15, 16,
eine erste kurze Seite 17, eine zweite kurze Seite 18,
zwei Endabschnitte und einen Mittelabschnitt 21 zwischen den
Endabschnitten umfasst. Eine flüssigkeitsdurchlässige Gehäuselage 3 ist
auf der Seite der Slipeinlage 1 angeordnet, die dazu gedacht
ist, im Gebrauch proximal des Trägers
bzw. des Trägerin
zu liegen. Die flüssigkeitsdurchlässige Gehäuselage 3 wird
geeigneter Weise aus einem weichen hautfreundlichen Material bestehen.
Unterschiedliche Arten von Vliesstoffen sind beispielsweise als
flüssigkeitsdurchlässiges Material
geeignet. Andere verwendbare Gehäuselagenmaterialien
sind perforierte Kunststofffolien, Netz, gestrickte, gehäkelte oder
gewebte Textilien und Kombinationen und Verbundstrukturen dieser Materialtypen.
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Die
Slipeinlage 1 umfasst auch eine flüssigkeitsundurchlässige Gehäuselage 2 auf
der Seite der Slipeinlage 1, die dazu gedacht ist, im Gebrauch
distal des Trägers
zu liegen. Die flüssigkeitsundurchlässige Gehäuselage 2 besteht üblicherweise
aus einer dünnen
Kunststofffolie. Alternativ kann die flüssigkeitsundurchlässige Gehäuselage
aus einem flüssigkeitsdurchlässigen Material
bestehen, das auf eine oder andere Art flüssigkeitsundurchlässig gemacht wurde.
Bei derartigen Behandlungen kann die Oberfläche mit einem Klebemittel beschichtet
werden, das gegenüber
Flüssigkeit
undurchlässig
ist oder die flüssigkeitsdurchlässige Lage
kann mit einem flüssigkeitsundurchlässigen Material
verbunden werden oder eine Heißkalanderung
eines anfänglich
flüssigkeitsundurchlässigen Materials
kann erfolgen, um so die Oberfläche
der Lage zu schmelzen und dadurch eine flüssigkeitsundurchlässige Lage
zu erzielen. Alternativ können
andere Textilien verwendet werden, die aus hydrophoben Fasern bestehen
und die derart dicht sind, dass sie als Flüssigkeitsbarrierenlage verwendet
werden können.
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Die
Gehäuselagen 2, 3 sind
miteinander verbunden und bilden eine nach außen vorragende Verbindungskante 5 um
die Konturlinie der Slipeinlage. Die zwei Lagen können durch
eine beliebige bekannte und geeignete Technik, wie beispielsweise
Verkleben, Verschweißen
oder Vernähen,
verbunden werden.
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Eine
Befestigungseinrichtung 6 in der Form eines länglichen
rechteckigen Bereichs aus Klebemittel ist auf der Oberfläche der
flüssigkeitsundurchlässigen Gehäuselage 2 angeordnet,
die im Gebrauch distal des Trägers
liegt. Die Befestigungseinrichtung 6 erstreckt sich über den
Hauptteil der flüssigkeitsundurchlässigen Gehäuselage 2 mit
Ausnahme eines kleinen begrenzten Bereichs in wenigstens einem der
Bereiche der Endteile 19, 219 und 20, 220.
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Die
Befestigungseinrichtung 6 ist durch eine entfernbare Schutzschicht 40 bedeckt.
Die Schutzschicht 40 weist Trenneigenschaften auf wenigstens der
Seite auf, die in Richtung der Klebemittel-Befestigungseinrichtung 6 weist,
um so die Einrichtung gegenüber
dem vor Schmutz und Staub zu schützen und
zu verhindern, dass das Klebemittel an anderen nicht gewünschten
Oberflächen
anhaftet oder an sich selbst, bis die Slipeinlage verwendet werden
soll. Eine Grifflasche 50 ist mit der Schutzschicht 40 verbunden
und erstreckt sich auf der Unterseite der Schutzschicht 40,
d.h. auf der Seite, die von der flüssigkeitsundurchlässigen Gehäuselage 2 wegweist von
der ersten kurzen Seite 17 von der Schutzschicht 40 und
auch in Richtung und über
die zweite kurze Seite 18 hinaus. Im Fall der Ausführungsform,
die in den 1 und 2 dargestellt
ist, ist die Grifflasche 50 ein Fortsatz der Schutzschicht 40.
Der Teil der Grifflasche 50, der sich über die Schutzschicht 40 hinaus
erstreckt, stellt ein leicht zugängliches
Griffende bereit. Das Griffende kann sich geeigneter Weise auch über die
kurze Seite 18 der Slipeinlage hinaus erstrecken.
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Im
Fall der dargestellten Ausführungsform weist
die Grifflasche 50 die gleiche Breite auf wie die Schutzschicht 40,
obwohl dies nicht notwendig ist, so dass die Lasche z.B. schmäler oder
breiter als die Schutzschicht sein kann. Auch muss die Grifflasche in
ihrer Form nicht rechteckig sein, sondern kann eine Form aufweisen,
die sich von der kurzen Seite 17 in Richtung der kurzen
Seite 18 verjüngt.
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Die
Grifflasche 50 ermöglicht
es dem Verwender des Gegenstandes, die Schutzschicht 40 zu entfernen,
wenn das Höschen
des Trägers
um das Gesäß des Trägers nahezu
vollständig
heraufgezogen wurde, d.h. in eine Position, in der der Träger in der
Lage ist, die Position der Slipeinlage an seinem Körper mit
seiner Hand auf der Außenseite
seiner Unterwäsche
zu fühlen
und die Slipeinlage in Position zu halten, während die Schutzschicht 40 von
der Klebemittel-Befestigungseinrichtung 6 abgelöst wird. Das
sukzessive Abziehen der Schutzschicht von der Klebemitteloberfläche erfordert
eine relativ geringe Kraft, was bedeutet, dass die Slipeinlage leicht
in Stellung gehalten werden kann, wenn die Schutzschicht entfernt
wird. Die Slipeinlage kann mit der Grifflasche entweder nach vorne
oder nach hinten weisend platziert werden, abhängig von der gewünschten
Platzierung der Slipeinlage gegenüber dem Körper. Ist der Gegenstand dazu
gedacht, Vaginalfluid zu absorbieren, ist es z.B. vorteilhaft, den
Gegenstand im Höschen
des Trägers
gegen seinen Körper
mit nach vorne weisender Grifflasche in Richtung des Bauchs des
Trägers
zu positionieren, wohingegen wenn der absorbierende Gegenstand zur
Absorption von Fäkalien
oder Exkrementen genutzt wird, der Gegenstand derart positioniert
wird, dass die Grifflasche nach hinten in den Schrittbereich gegenüber des
Anus weist, so dass die Grifflasche nach hinten in Richtung des
Rückens
des Trägers
weisen wird.
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Zwischen
den Gehäuselagen 2, 3 ist
ein dünner
flexibler Absorptionskern 4 angeordnet, der eine oder mehrere
Materiallagen umfassen kann. Zellulosefaserstoff kann ein geeignetes
Absorptionskernmaterial sein. Dieses Material wird in Rollen, Ballen oder
Lagen aufbewahrt werden, die trocken entfasert und in einem geflufften
Zustand zu Faserstoffmatten konvertiert werden und manchmal eine
Beimischung von Superabsorbentien enthalten, bei denen es sich um
Polymere handelt, die in der Lage sind, mehrmals ihr Eigengewicht
an Wasser oder Körperfluid
zu absorbieren. Beispiele anderer geeigneter Materialien sind unterschiedliche
Typen von geschäumtem
Material, z.B. komprimiertem geschäumtem Material oder regenerierte
Zellulose, z.B. Viskose, die aus der SE 9903070-2 bekannt ist, Naturfasern
wie beispielsweise Baumwollfasern, Torf oder Ähnliches. Es ist selbstverständlich auch
möglich,
absorbierende Kunstfasern oder Mischungen aus Naturfasern und Kunstfasern
zu verwenden.
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Die 3 und 4 stellen
eine zweite Ausführungsform
der Slipeinlage dar und zeigen eine Slipeinlage 101 mit
im Wesentlichen dem gleichen Aufbau wie die Slipeinlage 1 in
den 1 und 2. Die Bezugszeichen, die verwendet
werden, um die verschiedenartigen Teile der Slipeinlage in 3 zu kennzeichnen,
sind daher analog zu den Bezugszeichen, die verwendet werden, um
die Komponenten der Slipeinlage zu kennzeichnen, die in den 1 und 2 dargestellt
ist, obwohl ein Zusatz von 100 erfolgt. Die Slipeinlage
der 3 und 4 unterscheidet sich von der
der 1 und 2 darin, dass die Grifflasche 150 aus
einem separaten Material besteht, das an der Schutzschicht 140 über eine Verbindung 110 befestigt
wurde. Die Verbindung 110 zwischen der Schutzschicht 140 und
der Grifflasche 150 kann z.B. mit Hilfe eines Klebemittels
oder durch Verschmelzen der Materialien miteinander durch Heißwalzen
oder durch Ultraschall oder durch Nieten erfolgen.
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Die 5 und 6 stellen
eine weitere Variante einer Slipeinlage dar mit im Wesentlichen
dem gleichen Aufbau wie die Slipeinlage, die in den 1 und 2 dargestellt
ist. Folglich wurden die unterschiedlichen Komponenten der Slipeinlage
in den 4 und 5 mit den gleichen Bezugszeichen wie
denen zum identifizieren der Komponenten der Slipeinlage, die in
den 1 und 2 dargestellt ist, gekennzeichnet,
obwohl ein Zusatz von 200 erfolgt. Der Unterschied zwischen
der Slipeinlage, die in den 5 und 6 dargestellt
ist und der in den 1 und 2 dargestellten
Slipeinlage liegt in der Bereitstellung einer zusätzlichen
Befestigungseinrichtung 260, die im Endteil angeordnet
ist, der keine Klebemittel-Befestigungseinrichtung 206 aufweist. Diese
zusätzliche
Befestigungseinrichtung 260 kann aus einer Einrichtung
mit hoher Reibung wie beispielsweise einem Touch-and-Close-Material, einem geschäumten Material
oder einem Klebemittel mit niedriger Haftung bestehen. Unter niedriger
Haftung des Klebemittels ist zu verstehen, dass die Kraft, die erforderlich
ist, um den Gegenstand mit dem Klebemittel von einer Baumwolloberfläche abzulösen oder abzuziehen
(die Qualität
der Baumwolle soll die Qualität
des Höschens
oder der Unterwäsche
darstellen) zwischen 1,0 und 1,9 Newton liegen soll. Diese Kraft wird
mit einem Standardgerät
gemessen, das die Bezeichnung Instron 1122, 4301 oder 4464 trägt, wobei das
Gerät mit
einem Drucker verbunden ist.
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Die
Probestücke
werden durch Platzieren einer Slipeinlage, die mit einer Befestigungseinrichtung 260 versehen
ist, gegen ein Baumwollmaterial und Befestigen des Materials durch
Walzen mit einer 2 kg schweren und 50 mm breiten Metallwalze über die Materialien
bei einer Geschwindigkeit von 1500 mm/min in einem Zyklus vorbereitet.
Das Probestück wird
in der Testvorrichtung durch Befestigen eines Endteils der Materiallage
in einer oberen Klemme oder einem Clip und Befestigen des anderen
Materialteils in einer unteren Klemme oder einem unteren Clip platziert.
Der Messvorgang wird bei einer Temperatur von 23°C und 50% relativer Feuchtigkeit
bei einer Zugspannung von 500 mm/min, einer Zuglänge, die der Klebemitteloberfläche des
Probestücks entspricht
und bei, in Bezug auf die Zugrichtung, um 90° gewinkeltem Probestück durchgeführt. Die
Kraft wird in Newton (N) gemessen.
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Die 7–9 stellen
Beispiele dar, wie Grifflaschen, die ein anderes Material als die
Schutzschicht umfassen, mit der Schutzschicht verbunden werden können.
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7 stellt
einen Endteil der Schutzschicht 340 dar, die um die Grifflasche 350 gefaltet
und daran befestigt ist, was bedeutet, dass sich die Verbindung 310 nicht
in den Teil der Schutzschicht 340 erstrecken wird, die
an der Klebemittel-Befestigungseinrichtung 306 anliegt.
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In
der Ausführungsform
von 8 sind weder die Grifflasche 450 noch
die Schutzschicht 440 gefaltet, sondern an ihren Endteilen,
die in Richtung der kurzen Seite 417 weisen, aneinander
befestigt.
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Im
Falle der Ausführungsform
in 9 ist der Endteil der Grifflasche 550,
der zur kurzen Seite 517 weist, doppelt gefaltet und der
nach innen gefaltete Endteil ist über eine Verbindung 510 an
der Schutzschicht 540 befestigt.
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Es
versteht sich, dass die Erfindung nicht auf die dargestellten und
beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt
ist und dass alle denkbaren Kombinationen und Variationen dieser
Ausführungsformen durch
die folgenden Patentansprüche
umfasst sind.