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DE60318641T2 - Einzeln verpackte Hygienevorlage - Google Patents

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DE60318641T2
DE60318641T2 DE60318641T DE60318641T DE60318641T2 DE 60318641 T2 DE60318641 T2 DE 60318641T2 DE 60318641 T DE60318641 T DE 60318641T DE 60318641 T DE60318641 T DE 60318641T DE 60318641 T2 DE60318641 T2 DE 60318641T2
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DE
Germany
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layer
absorbent article
packaging
packaging layer
decal
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60318641T
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English (en)
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DE60318641D1 (de
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Jun Mitoyo-gun Kudo
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Unicharm Corp
Original Assignee
Unicharm Corp
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Publication date
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Publication of DE60318641T2 publication Critical patent/DE60318641T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F13/00Bandages or dressings; Absorbent pads
    • A61F13/15Absorbent pads, e.g. sanitary towels, swabs or tampons for external or internal application to the body; Supporting or fastening means therefor; Tampon applicators
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61F13/551Packaging before or after use
    • A61F13/5513Packaging before or after use packaging of feminine sanitary napkins
    • A61F13/55135Packaging before or after use packaging of feminine sanitary napkins before use
    • A61F13/5514Packaging before or after use packaging of feminine sanitary napkins before use each item packaged single

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Hygieneprodukt, bei dem ein absorbierender Gegenstand, der zum Gebrauch in einem Schrittbereich einer Unterbekleidung befestigt wird, zum Beispiel eine Damenbinde, Slipeinlage oder Inkontinenzeinlage, einzeln in eine Verpackungslage eingewickelt ist.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Absorbierende Gegenstände wie zum Beispiel Damenbinden sind so aufgebaut, dass sie eine flüssigkeitsdurchlässige obere Schicht, eine flüssigkeitsundurchlässige hintere Schicht und eine zwischen der oberen Schicht und der hinteren Schicht angeordnete flüssigkeitsabsorbierende Schicht (absorbierender Kern) aufweisen. Auf einer Kleidungsoberfläche der hinteren Schicht ist im Allgemeinen eine druckempfindliche Haftschicht vorgesehen, so dass die hintere Schicht mittels der druckempfindlichen Haftschicht in einem Schrittbereich einer Unterbekleidung befestigt werden kann, wodurch ein Verrutschen verhindert wird.
  • Ein solcher absorbierender Gegenstand ist einzeln in eine Verpackungslage eingewickelt. Die japanische Patent-Offenlegungsschrift 2000-5227 beschreibt zum Beispiel ein solches einzeln verpacktes Produkt.
  • Bei dem in dem vorstehend genannten Dokument beschriebenen einzeln verpackten Produkt ist eine auf einer Kleidungsoberfläche einer hinteren Lage des absorbierenden Gegenstands vorgesehene Haftschicht durch eine Abziehlage geschützt, und die Abziehlage haftet auf der Verpackungslage. Der absorbierende Gegenstand, die Abziehlage und die Verpackungslage sind zusammengefaltet, wobei eine flüssigkeitsdurchlässige obere Lage des absorbierenden Gegenstands nach innen gerichtet ist, so dass die Verpackungslage außen erscheint.
  • Wenn der absorbierende Gegenstand aus dem verpackten Produkt entnommen wird, wird die Verpackungslage abgezogen, ebenso wie die Haftschicht der hinteren Lage von der Abziehlage entfernt wird. Danach ist die hintere Lage des absorbierenden Gegenstands zu einem Schrittbereich einer Unterbekleidung gerichtet, und die Haftschicht haftet auf dem Schrittbereich der Unterbekleidung.
  • Andererseits beschreiben die japanische Gebrauchsmuster-Anmeldungen 6-75446 ( 75446/1994 ) und 7-39820 ( 39820/1995 ) sowie die japanische Patent-Offenlegungsschrift 9-285486 ( 285486/1997 ) verpackte Produkte, die durch Falten eines absorbierenden Gegenstands zusammen mit einer Verpackungslage hergestellt werden, wobei eine auf einer hinteren Lage des absorbierenden Gegenstands vorgesehene Haftschicht auf einer auf der Verpackungslage gebildeten Abziehlage haftet und sowohl die hintere Lage als auch eine obere Lage des absorbierenden Gegenstands mit der Verpackungslage bedeckt sind.
  • Bei dem in der japanischen Patent-Offenlegungsschrift 2000-5227 beschriebenen verpackten Produkt liegt jedoch die obere Lage des absorbierenden Gegenstands nach außen frei, bis die Haftschicht auf dem Schrittbereich der Unterbekleidung befestigt wird, nachdem die Verpackungslage geöffnet ist, um die Haftschicht von der Abziehlage zu entfernen. Daher kann die obere Lage während des Öffnens mit den Fingern berührt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der absorbierende Gegenstand oft gegen die Unterbekleidung gedrückt wird, indem eine Hand auf die obere Lage gelegt wird, um so die Haftschicht sicher im Schrittbereich der Unterbekleidung zu fixieren.
  • Andererseits wird bei den in den japanischen Gebrauchsmuster-Anmeldungen 6-75446 ( 75446/1994 ) und 7-39820 ( 39820/1995 ) sowie in der japanischen Patent-Offenlegungsschrift 9-285486 ( 285486/1997 ) beschriebenen verpackten Produkten die Verpackungslage vollständig von dem absorbierenden Gegenstand getrennt, wenn die Haftschicht auf der hinteren Lage von der Abziehlage abgezogen wird, obwohl sowohl die hintere Lage als auch die obere Lage des absorbierenden Gegenstands bis zum Gebrauch mit der Verpackungslage bedeckt bleiben, weil die Abziehlage auf der Verpackungslage gebildet ist. Daher kann der Träger oder die Trägerin das Berühren der oberen Lage nicht verhindern, wenn die Haftschicht auf der hinteren Lage im Schrittbereich befestigt wird.
  • Ein weiteres verpacktes Produkt ist in WO 0/19958 beschrieben.
  • Weil jedoch die obere Lage des absorbierenden Gegenstands in direkten Kontakt mit den Geschlechtsorganen kommt, wünscht sich der Träger oder die Trägerin normalerweise, dass die obere Lage sauber bleibt, so dass er oder sie oft zögert, die obere Lage direkt mit den Fingern zu berühren. Wenn der Träger oder die Trägerin sich jedoch vor dem Anbringen des absorbierenden Gegenstands an der Unterbekleidung die Hände waschen, kann die obere Lage sauber gehalten werden, aber die nassen Finger können mit der oberen Lage in Berührung kommen. Wenn die obere Lage des absorbierenden Gegenstands mit Wasser befeuchtet wird, das an den Fingern haftet, kann der Träger oder die Trägerin das Gefühl bekommen, die obere Lage sei unhygienisch.
  • Außerdem wird in jüngster Zeit die Verwendung von wasserzersetzbaren Materialien für Damenbinden oder Slipeinlagen erwogen, aber wenn ein absorbierender Gegenstand, der wasserzersetzbare Materialien enthält, mit nassen Fingern angefasst wird und Wasser auf den absorbierenden Gegenstand gelangt, kann sich eventuell die Festigkeit der oberen Lage und/oder der hinteren Lage verringern. Wenn darüber hinaus ein für den wasserzersetzbaren absorbierenden Gegenstand verwendetes Haftmittel zum Befestigen an der Kleidung wasserquellend ist, quillt das Haftmittel, wenn Wasser von den Fingern darauf gelangt, so dass die Haftung zwischen dem absorbierenden Gegenstand und der Unterbekleidung abnehmen kann.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung ist in Anbetracht der vorstehend beschriebenen Mängel in der bisherigen Technik ausgearbeitet worden. Daher ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung die Bereitstellung eines Hygieneprodukts, bei dem ein absorbierender Gegenstand in einem Schrittbereich einer Unterbekleidung befestigt werden kann, ohne eine obere Schicht beim Entfernen einer Verpackungslage direkt mit den Fingern zu berühren.
  • Nach der vorliegenden Erfindung wird ein Hygieneprodukt bereitgestellt, umfassend
    einen absorbierenden Gegenstand mit einer dem Träger oder der Trägerin zugewandten oberen Schicht und einer hinteren Schicht mit einer druckempfindlichen Haftschicht auf dessen Kleidungsoberfläche und
    eine Verpackungslage, in die der absorbierende Gegenstand eingewickelt ist, wobei
    die Verpackungslage eine erste und eine zweite Oberfläche aufweist, mindestens 50% der oberen Schicht des absorbierenden Gegenstands der ersten Oberfläche der Verpackungslage zugewandt sind und die druckempfindliche Haftschicht des absorbierenden Gegenstands mit einer Abziehlage bedeckt ist, wobei der absorbierende Gegenstand, die Abziehlage und die Verpackungslage als eine Einheit zusammen gefaltet sind, wobei die Kleidungsoberfläche des absorbierenden Gegenstands nach innen gewandt ist und die zweite Oberfläche der Verpackungslage außen erscheint, wobei die Abziehlage eine erste Oberfläche, die zu dem absorbierenden Gegenstand hin gerichtet ist, und eine zweite Oberfläche aufweist, die auf der entgegengesetzten Seite liegt, wobei die Verpackungslage mittels einer zeitweiligen Befestigungseinrichtung loslösbar an der oberen Schicht des absorbierenden Gegenstands fixiert ist, wobei die Verpackungslage und die Abziehlage in einem festen Abschnitt miteinander verbunden sind, wobei der feste Abschnitt entweder zwischen der ersten Oberfläche der Verpackungslage und der zweiten Oberfläche der Abziehlage oder zwischen der ersten Oberfläche der Abziehlage und der zweiten Oberfläche der Verpackungslage angeordnet ist.
  • Weil bei diesem Hygieneprodukt mindestens 50% der oberen Schicht des absorbierenden Gegenstands mit der Verpackungslage bedeckt bleiben können, auch nachdem die Verpackungslage geöffnet ist und die Abziehlage abgezogen ist, kann der absorbierende Gegenstand an einer Unterbekleidung angebracht werden, indem die obere Schicht durch die Verpackungslage gedrückt wird, so dass verhindert werden kann, dass die Finger die obere Schicht direkt berühren.
  • Die Verpackungslage ist mittels einer zeitweiligen Befestigungseinrichtung loslösbar an der oberen Schicht des absorbierenden Gegenstands fixiert. Daher kann die obere Schicht ohne weiteres mit der Verpackungslage bedeckt bleiben, bis der absorbierende Gegenstand an der Unterbekleidung angebracht wird, wodurch verhindert wird, dass die Finger die obere Schicht direkt berühren. Weil die Verpackungslage loslösbar an der oberen Schicht fixiert ist, kann darüber hinaus die Verpackungslage ohne weiteres von der oberen Schicht entfernt werden, nachdem der absorbierende Gegenstand an der Unterbekleidung angebracht ist.
  • Die Verpackungslage und die Abziehlage sind miteinander verbunden. Daher können die Abziehlage und die Verpackungslage gehandhabt werden, während sie miteinander verbunden sind, auch nach Entfernen der Abziehlage von der Haftschicht, Anbringen der Haftschicht im Schrittbereich der Unterbekleidung und Entfernen der Verpackungslage von der oberen Schicht, wodurch das Entfernen und Entsorgen der Abziehlage und der Verpackungslage vereinfacht werden.
  • Der absorbierende Gegenstand kann einen Hauptkörperabschnitt und ein Paar von Flügelabschnitten, die von in Längsrichtung verlaufenden Seitenkanten des Hauptkörperabschnitts aus nach außen verlaufen, aufweisen. Dabei kann jeder Flügelabschnitt eine zweite druckempfindliche Haftschicht auf dessen Kleidungsoberfläche aufweisen und gegen die Abziehlage zurückgefaltet sein, so dass die zweite druckempfindliche Haftschicht an der Abziehlage haftet. Mit diesem Aufbau kann die zweite druckempfindliche Haftschicht durch die Abziehlage geschützt werden.
  • Bei den Hygieneprodukten nach der vorliegenden Erfindung können einzelne Seitenabschnitte der Verpackungslage, die in Querrichtung nach außen über einander in Querrichtung gegenüberliegende Seitenkanten des absorbierenden Gegenstands hervorstehen, versiegelt sein, nachdem die Verpackungslage gefaltet oder mit dem absorbierenden Gegenstand zusammengerollt ist. Hierbei kann ein außen erscheinendes Ende der Verpackungslage loslösbar an der zweiten Oberfläche der Verpackungslage unterhalb des Endes fixiert sein. Das Fixieren kann zum Beispiel mit einem Klebeband mit einer druckempfindlichen Haftschicht, einem Heißschmelzkleber oder durch Heißsiegeln erfolgen.
  • Mit solchen Versiegelungen fällt der absorbierende Gegenstand nach dem Falten oder Aufrollen kaum aus der Verpackungslage. Darüber hinaus kann Staub oder dergleichen nur schwer in die Verpackung eindringen. Bei der vorliegenden Erfindung ist es jedoch nicht unbedingt nötig, die Verpackungslage zu versiegeln. Wenn die Verpackungslage mit der zeitweiligen Befestigungseinrichtung an der oberen Schicht des absorbierenden Gegenstands fixiert ist, kann der absorbierende Gegenstand nur schwer aus der Verpackungslage ohne Versiegelungen herausfallen.
  • Bei den Hygieneprodukten können der absorbierende Gegenstand, die Verpackungslage, die Abziehlage und die Schutzlage aus wasserzersetzbaren Materialien bestehen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die vorliegende Erfindung wird anhand der nachstehenden ausführlichen Beschreibung und der anliegenden Zeichnungen der bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung besser verständlich, die jedoch nicht als einschränkend anzusehen sind, sondern lediglich der Erläuterung und dem Verständnis dienen.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines absorbierenden Gegenstands, einer Abziehlage und einer Verpackungslage, die ein Hygieneprodukt nach einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bilden.
  • 2A und 2B zeigen perspektivische Ansichten eines Faltverfahrens für die erste Ausführungsform.
  • 3A und 3B zeigen perspektivische Ansichten eines Faltverfahrens für die erste Ausführungsform.
  • 4 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie IV-IV in 2A.
  • 5 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie V-V in 3A.
  • 6 zeigt eine perspektivische Ansicht eines absorbierenden Gegenstands, einer Abziehlage und einer Verpackungslage, die ein Hygieneprodukt nach einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bilden.
  • 7A und 7B zeigen perspektivische Ansichten eines Faltverfahrens für die zweite Ausführungsform.
  • 8 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie VIII-VIII in 7A.
  • 9A zeigt eine Schnittansicht eines Zustands, in dem das Hygieneprodukt nach einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auseinandergefaltet ist, und 9B zeigt eine vergrößerte Ansicht eines Ausschnitts von 9A.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Die vorliegende Erfindung wird nachstehend ausführlich anhand der bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen beschrieben. In der folgenden Beschreibung sind zahlreiche spezifische Einzelheiten aufgeführt, um ein gründliches Verständnis der vorliegenden Erfindung zu ermöglichen. Für den Fachmann ist jedoch ersichtlich, dass die vorliegende Erfindung auch ohne diese spezifischen Einzelheiten in der Praxis angewendet werden kann. In anderen Fällen sind bekannte Strukturen nicht im Detail gezeigt, um das Verständnis der vorliegenden Erfindung nicht unnötig zu erschweren.
  • Hier bezieht sich der Begriff Hygieneprodukt auf einen absorbierenden Gegenstand, der einzeln in eine Verpackungslage eingewickelt ist. Der Begriff absorbierender Gegenstand bezieht sich auf einen Gegenstand, der eine Flüssigkeit aufnehmen kann, zum Beispiel eine Damenbinde, die von Frauen während ihrer Regelblutung benutzt wird, eine absorbierende Einlage zum Aufnehmen von Vaginalausfluss oder eine Slipeinlage für Frauen und eine Inkontinenzeinlage, die von Männern oder Frauen mit leichter Harninkontinenz benutzt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass der absorbierende Gegenstand und dessen Komponenten eine Körperoberfläche und eine Kleidungsoberfläche aufweisen. Hier bedeutet die Körperoberfläche die Oberfläche des Gegenstands oder der Komponenten, die am Körper oder dem Körper eines Trägers oder einer Trägerin zugewandt getragen werden soll, während die Kleidungsoberfläche auf der entgegengesetzten Seite liegt und zur Unterbekleidung hin gerichtet ist oder auf dieser liegt, wenn der Gegenstand getragen wird.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht der Komponenten eines Hygieneprodukts 1 nach einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, 2A und 2B sowie 3A und 3B zeigen perspektivische Ansichten eines Faltverfahrens zum Bilden des Hygieneprodukts 1, 4 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie IV-IV in 2A und 5 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie V-V in 3A. Dabei ist zu beachten, dass die Dicke in 4 und 5 übertrieben dargestellt ist.
  • Das Hygieneprodukt 1 umfasst einen absorbierenden Gegenstand 2, eine Verpackungslage 15 und eine Abziehlage 16.
  • Der absorbierende Gegenstand 2 weist eine Körperoberfläche 2A zum Aufnehmen von Flüssigkeiten und eine Kleidungsoberfläche 2B auf, die dem Schrittbereich einer Unterbekleidung zugewandt ist. In 1, 2A und 4 ist die Körperoberfläche 2A nach unten gerichtet, und die Kleidungsoberfläche 2B ist nach oben gerichtet. Wie in 4 gezeigt, umfasst der absorbierende Gegenstand 2 eine auf der Körperoberfläche 2A erscheinende obere Schicht 3, eine auf der Kleidungsoberfläche 2B erscheinende hintere Schicht 4 und eine zwischen der oberen Schicht 3 und der hinteren Schicht 4 angeordnete flüssigkeitsabsorbierende Schicht (absorbierender Kern) 5. Die obere Schicht 3 und die hintere Schicht 4 haben dieselbe Größe, aber die flüssigkeitsabsorbierende Schicht 5 ist etwas kleiner als die obere Schicht 3 und die hintere Schicht 4. In einem Bereich 6 außerhalb der Umfangskante der flüssigkeitsabsorbierenden Schicht 5 sind die obere Schicht 3 und die hintere Schicht 4 mittels Heißschmelzkleber miteinander verbunden.
  • Die obere Schicht 3 des absorbierenden Gegenstands 2 ist durchlässig für Flüssigkeiten und enthält mindestens ein thermoplastisches Harz, um wärmeschmelzbar zu sein. Bei der gezeigten Ausführungsform ist die obere Schicht 3 aus einem flüssigkeitsdurchlässigen Spunlace-Vlies mit Rayonfasern, Polyesterfasern und Polypropylenfasern gebildet. Bei einer alternativen Ausführungsform kann die obere Schicht 3 aus einer Polyethylenfolie mit einer großen Anzahl von Flüssigkeitsdurchtrittslöchern gebildet sein. Die hintere Schicht 4 ist für Flüssigkeiten undurchlässig und kann aus einer Polyethylenfolie gebildet sein. Die flüssigkeitsabsorbierende Schicht 5 ist eine Schicht aus Fluff-Zellstoff oder eine Schicht aus einer Mischung von Fluff-Zellstoff und superabsorbierendem Polymer. Bei einer alternativen Ausführungsform kann die flüssigkeitsabsorbierende Schicht 5 vom dünnen Typ sein und aus Airlaid-Zellstoff oder mehreren Tissuepapieren gebildet sein.
  • Wenn der absorbierende Gegenstand 2 von einem Typ ist, der keine große Mengen Flüssigkeit aufnehmen muss, zum Beispiel eine Slipeinlage, ist es möglich, die Flüssigkeit nur mit der oberen Schicht 3 aufzunehmen, ohne die flüssigkeitsabsorbierende Schicht 5 vorzusehen. In diesem Fall ist die obere Schicht 3 eine flüssigkeitsabsorbierende Lage wie zum Beispiel ein Vlies aus Zellstoff, Baumwolle und Rayonfasern.
  • Auf der Kleidungsoberfläche der hinteren Schicht 4 des absorbierenden Gegenstands 2 ist eine druckempfindliche Haftschicht 7 vorgesehen, wie in 1 und 4 gezeigt. Die druckempfindliche Haftschicht 7 wird durch Aufbringen eines druckempfindlichen Klebers in einer Anordnung von getrennten Streifen gebildet, die jeweils eine vorbestimmte Breite aufweisen. Diese Streifen der druckempfindlichen Haftschicht 7 verlaufen in Längsrichtung des absorbierenden Gegenstands 2 und sind in Querrichtung des absorbierenden Gegenstands 2 voneinander getrennt. Die druckempfindliche Haftschicht 7 besteht aus einem Gummikleber oder einem Acrylkleber.
  • Die Abziehlage 16 weist eine erste Oberfläche (mit Trennmittel behandelte Oberfläche) 16a auf, die zu dem absorbierenden Gegenstand 2 hin gerichtet ist, und eine zweite Oberfläche 16b, die auf der entgegengesetzten Seite liegt und nicht mit Trennmittel behandelt ist. Ein Substrat der Abziehlage 16 kann aus einer Polyethylenfolie, einer Polypropylenfolie, Papier oder einem Laminat aus Papier und einer Kunstharzfolie wie zum Beispiel Polyethylen oder Polyester gebildet sein. Die erste Oberfläche 16a kann durch Aufbringen eines Trennmittels wie zum Beispiel Silikonharz oder Fluorharz auf eine Oberfläche des Substrats gebildet werden.
  • Die Abziehlage 16 kann eine beliebige Form und Größe aufweisen, solange sie die gesamte druckempfindliche Haft schicht 7 bedecken kann. In der ersten Ausführungsform weist die Abziehlage 16 eine Breite Wa auf, die größer als die Breite W2 eines Bereichs ist, in dem die druckempfindliche Haftschicht 7 in dem absorbierenden Gegenstand 2 vorgesehen ist, aber kleiner als die Breite W1 des absorbierenden Gegenstands 2. Andererseits weist die Abziehlage 16 eine Länge La auf, die im Wesentlichen der Länge L1 des absorbierenden Gegenstands 2 entspricht. Es ist natürlich möglich, dass die Abziehlage 16 größer ist als der absorbierende Gegenstand 2.
  • Die Verpackungslage 15 ist eine Lage, die mindestens ein thermoplastisches Harz enthält. Bei dieser Ausführungsform wird eine Polyethylenfolie verwendet. Bei einer alternativen Ausführungsform kann ein Vlies verwendet werden, das mindestens eine Art von Fasern enthält, die unter Polyethylenfasern, Polyesterfasern und Polypropylenfasern ausgewählt ist. Das Vlies kann ein Spunbond-Vlies oder ein Spunbond-Schmelzblas-Spunbond-Laminat (SMS-Laminat) sein.
  • Bei der ersten Ausführungsform ist die Verpackungslage 15 ausreichend größer als der absorbierende Gegenstand 2, und die Verpackungslage 15 weist eine Breite Wb auf, die dem 1,05- bis 1,3-fachen der Breite W1 des absorbierenden Gegenstands 2 entspricht, und eine Länge Lb, die dem 1,2- bis 1,8-fachen der Länge L1 des absorbierenden Gegenstands 2 entspricht.
  • Die Verpackungslage 15 weist eine erste Oberfläche 15a auf, die zu dem absorbierenden Gegenstand 2 hin gerichtet ist, und eine zweite Oberfläche 15b, die auf der entgegengesetzten Seite liegt.
  • Der absorbierende Gegenstand 2 wird in die Verpackungslage 15 eingewickelt, wie nachstehend beschrieben wird.
  • Zuerst wird die auf der Kleidungsoberfläche 2B des absorbierenden Gegenstands 2 erscheinende druckempfindliche Haftschicht 7 mit der Abziehlage 16 bedeckt. Dabei wird die erste mit Trennmittel behandelte Oberfläche 16a der Abziehlage 16 auf der druckempfindlichen Haftschicht 7 befestigt.
  • Dann wird der absorbierende Gegenstand 2 auf die erste Oberfläche 15a der Verpackungslage 15 gelegt, wobei die Körperoberfläche 2A des absorbierenden Gegenstands 2 zu der Verpackungslage 15 hin gerichtet ist, wie in 2A gezeigt. Hier weist die Verpackungslage 15 einen ersten vorstehenden Abschnitt 15A, der einen vorbestimmten Abstand über eine Endkante 2D des absorbierenden Gegenstands 2 hervorragt, einen zweiten vorstehenden Abschnitt 15B, der einen vorbestimmten Abstand über die andere Endkante 2E des absorbierenden Gegenstands 2 hervorragt, und vorstehende Seitenabschnitte 15D und 15D auf, die einen vorbestimmten Abstand über einander in Querrichtung gegenüberliegende Seitenkanten des absorbierenden Gegenstands 2 hervorragen. Darüber hinaus ist die Verpackungslage 15 in einem durch das Bezugszeichen 8 angegebenen Abschnitt loslösbar an der Körperoberfläche 2A des absorbierenden Gegenstands 2 fixiert, wie in 4 gezeigt. An diesem festen Abschnitt 8 sind die obere Schicht 3 des absorbierenden Gegenstands 2 und die Verpackungslage 15 durch Ultraschallsiegeln oder Heißsiegeln miteinander verschweißt. Bei einer alternativen Ausführungsform können sie durch Nadeln verbunden werden. Es ist natürlich auch möglich, sie mit einem Heißschmelzkleber oder doppelseitigem Klebeband zu verbinden.
  • Der feste Abschnitt 8 befindet sich vorzugsweise an einer Endkante des absorbierenden Gegenstands 2. Bei dieser Ausführungsform befindet sich der feste Abschnitt 8 an der Endkante 2D des absorbierenden Gegenstands 2, wobei er nach innen von der Endkante 2D und nach außen von der flüssigkeitsabsorbierenden Schicht 5 entfernt ist, wie in 4 gezeigt.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform kann der feste Abschnitt 8, in dem die Verpackungslage 15 loslösbar an der Körperoberfläche 2A des absorbierenden Gegenstands 2 fixiert ist, in einem Bereich liegen, wo die flüssigkeitsabsorbierende Schicht 5 vorhanden ist. In diesem Fall kann je nach Lage und/oder Größe des festen Abschnitts 8 der Flüs sigkeitsdurchtritt oder die Flüssigkeitsaufnahme behindert sein, und außerdem kann sich der Zustand der oberen Schicht 3 durch das Schweißen oder Bonden zum Bilden des festen Abschnitts 8 verschlechtern, was dem Träger oder der Trägerin ein unangenehmes Gefühl vermitteln bzw. seine oder ihre Haut oder Schleimhaut reizen kann. Um diese nachteiligen Wirkungen zu vermeiden, wird der feste Abschnitt 8 vorzugsweise möglichst weit von der Mitte der oberen Schicht 3 entfernt angeordnet und möglichst klein ausgeführt.
  • Außerdem muss eine zum Entfernen der Verpackungslage 15 von dem absorbierenden Gegenstand 2 in dem vorübergehend festen Abschnitt 8 nötige Kraft größer sein als die zum Abziehen der Abziehlage 16 von der druckempfindlichen Haftschicht 7 nötige Kraft. Das heißt, beim Abziehen der Abziehlage 16 von der druckempfindlichen Haftschicht 7, während die Verpackungslage 15 festgehalten wird, darf sich die Verpackungslage 15 in dem festen Abschnitt 8 nicht von dem absorbierenden Gegenstand 2 abtrennen.
  • Um ein Reißen der oberen Schicht 3 zu verhindern, wenn die Verpackungslage 15 von dem absorbierenden Gegenstand 2 entfernt wird, und auch um ein unerwünschtes Abtrennen der Verpackungslage 15 in dem festen Abschnitt 8 von dem absorbierenden Gegenstand 2 zu verhindern, wird der feste Abschnitt 8 vorzugsweise durch Ultraschallschweißen zum Beispiel an drei getrennten Stellen gebildet, so dass er eine Größe von 5 mm × 1 mm aufweist. Wenn mehrere feste Abschnitte 8 vorgesehen sind, liegt die Ablösefestigkeit vorzugsweise im Bereich von 0,38 bis 3,2 N, wobei sich die Ablösefestigkeit auf eine maximale Kraft bezieht, die auf die Verpackungslage 15 ausgeübt wird, wenn sie zu einem Stück mit einer Breite von 25 mm geschnitten und in einem Winkel von 180 Grad mit einer Rate von 500 mm/min von der Körperoberfläche 2A des absorbierenden Gegenstands 2 abgezogen wird. Daher beträgt die Ablösefestigkeit zwischen der Abziehlage 16 und der druckempfindlichen Haftschicht 7 vorzugsweise höchstens 0,33 N pro 25 mm Breite.
  • Wenn die Fläche des festen Abschnitts 8 zu groß ist, kann die obere Schicht 3 möglicherweise zerstört werden. Daher belegt der feste Abschnitt 8 vorzugsweise höchstens 10% und besonders bevorzugt höchstens 3% der Fläche des absorbierenden Gegenstands 2.
  • 2A zeigt einen Zustand, in dem der zweite vorstehende Abschnitt 15B der Verpackungslage 15 zurückgefaltet ist, so dass die erste Oberfläche 15a der Verpackungslage 15 im zweiten vorstehenden Abschnitt 15B der zweiten Oberfläche 16b der Abziehlage 16 zugewandt ist, und die Verpackungslage 15 und die Abziehlage 16 sind in einem festen Abschnitt 13 fest miteinander verbunden. In dem festen Abschnitt 13 sind die Verpackungslage 15 und die Abziehlage 16 mittels Heißschmelzkleber oder Heißsiegeln verbunden, so dass sie nicht ohne weiteres voneinander getrennt werden können.
  • Im Gegensatz dazu ist es auch möglich, dass ein Ende der Abziehlage 16 über die Endkante 2E des absorbierenden Gegenstands 2 hinaus verlängert ist, gegen die Körperoberfläche 2A des absorbierenden Gegenstands 2 zurückgefaltet ist und teilweise an der zweiten Oberfläche 15b der Verpackungslage 15 fixiert ist.
  • Nach dem Bilden der festen Abschnitte 8 und 13 werden der absorbierende Gegenstand 2, die Abziehlage 16 und die Verpackungslage 15 als eine Einheit um eine erste Faltachse A-A zusammengefaltet, die den absorbierenden Gegenstand 2 in Querrichtung durchläuft. Dabei erfolgt das Falten so, dass die Kleidungsoberfläche 2B des absorbierenden Gegenstands 2 nach innen gewandt ist und die zweite Oberfläche 15b der Verpackungslage 15 außen erscheint. 2B zeigt einen Zustand, in dem der absorbierende Gegenstand 2, die Abziehlage 16 und die Verpackungslage 15 um die erste Faltachse A-A zusammengefaltet sind.
  • Danach werden der absorbierende Gegenstand 2, die Abziehlage 16 und die Verpackungslage 15 um eine zweite Faltachse B-B in 2B zusammengefaltet. Auch hierbei erfolgt das Falten so, dass die Kleidungsoberfläche 2B des absorbierenden Gegenstands 2 nach innen gewandt ist und die zweite Oberfläche 15b der Verpackungslage 15 außen erscheint. Als Ergebnis liegt der erste vorstehende Abschnitt 15A der Verpackungslage 15 auf der zweiten Oberfläche 15b des zuvor zurückgefalteten Abschnitts der Verpackungslage 15, so dass der Stapel aus dem absorbierenden Gegenstand 2, der Abziehlage 16 und der Verpackungslage 15 in drei Lagen gefaltet ist, wie in 3A und 5 gezeigt.
  • Hierbei ist die Verpackungslage 15, wie in 2B gezeigt, mit einem Abreißstreifen 12 versehen. Dieser Abreißstreifen 12 ist mittels Kleber oder durch Heißsiegeln an der zweiten Oberfläche 15b der Verpackungslage 15 befestigt, wodurch einer fester Abschnitt 12a gebildet wird. Das Abreißstreifen 12 verläuft nach außen über eine Endkante 15d der Verpackungslage 15 hinaus und weist einen Laschenabschnitt 12c ohne druckempfindliche Haftschicht auf. Zwischen dem festen Abschnitt 12a und dem Laschenabschnitt 12c ist der Abreißstreifen 12 mit einer druckempfindlichen Haftschicht 12b versehen. Daher wird, wenn der Stapel wie in 3A gezeigt gefaltet wird, der Abschnitt des über die Endkante 15d hinausgehenden Abreißstreifens 12 mit der druckempfindlichen Haftschicht 12b an der zweiten Oberfläche 15b des darunterliegenden Abschnitts der Verpackungslage 15 befestigt. Es ist natürlich möglich, die druckempfindliche Haftschicht 12b über die gesamte Länge des Abschnitts des über die Endkante 15d hinausgehenden Abreißstreifens 12 vorzusehen, ohne den Laschenabschnitt 12c vorzusehen. Es ist auch möglich, einen Abschnitt der Verpackungslage 15 nahe der Endkante 15d mittels Heißschmelzkleber oder durch Heißsiegeln loslösbar an der zweiten Oberfläche 15b des darunterliegenden Abschnitts der Verpackungslage 15 zu befestigen, ohne den Abreißstreifen 12 vorzusehen.
  • Darüber hinaus sind, wie in 3B gezeigt, die vorstehenden Seitenabschnitte 15D und 15D der Verpackungslage 15, die über die Seitenkanten des absorbierenden Gegenstands 2 hervorragen, durch Heißsiegeln oder Ultraschallschweißen miteinander verbunden, wodurch seitlich versiegelte Abschnitte 14 bzw. 14 gebildet werden. Bei einer alternativen Ausführungsform kann die Verpackungslage 15 heißgeprägt werden, um die seitlich versiegelten Abschnitte 14 und 14 zu bilden.
  • In der ersten Ausführungsform wird das Hygieneprodukt 1 durch Bilden der seitlich versiegelten Abschnitte 14 und 14 fertig gestellt, wie in 3B gezeigt. Das Hygieneprodukt kann jedoch auch in dem Zustand nach 3A fertig gestellt werden, ohne die seitlich versiegelten Abschnitte 14 und 14 zu bilden. Das heißt, der gefaltete Zustand des Stapels kann nur durch den Abreißstreifen 12 aufrechterhalten bleiben.
  • Als Nächstes werden Verfahren zum Öffnen des Hygieneprodukts 1 in 3B und Befestigen des absorbierenden Gegenstands 2 an der Innenseite eines Schrittbereichs einer Unterbekleidung beschrieben.
  • Zuerst wird der Abschnitt des Abreißstreifens 12 mit der druckempfindlichen Haftschicht 12b von dem darunterliegenden Abschnitt der Verpackungslage 15 abgezogen, und danach wird der Stapel aus dem absorbierenden Gegenstand 2, der Abziehlage 16 und der Verpackungslage 15 in den Zustand in 2B und weiter in den Zustand in 2A auseinandergefaltet, wobei die Versiegelung der Verpackungslage 15 an den seitlich versiegelten Abschnitte 14 und 14 aufgerissen wird. In dem Zustand in 2B oder 2A wird die Abziehlage 16 von der druckempfindlichen Haftschicht 7 auf der Kleidungsoberfläche 2B des absorbierenden Gegenstands 2 abgezogen. Die so abgezogene Abziehlage 16 bleibt mit der Verpackungslage 15 an dem festen Abschnitt 13 verbunden.
  • Danach wird die auf der Kleidungsoberfläche 28 des absorbierenden Gegenstands 2 erscheinende druckempfindliche Haftschicht 7 an einer Innenseite eines Schrittbereichs einer Unterbekleidung befestigt. Weil die Verpackungslage 15 in dem festen Abschnitt 8 an der Körperoberfläche 2A des absorbierenden Gegenstands 2 befestigt ist und die obere Schicht 3 des absorbierenden Gegenstands 2 mit der Verpackungslage 15 bedeckt ist, kann bei diesem Vorgang verhindert werden, dass die obere Schicht 3 direkt mit dem Fingern berührt wird. Darüber hinaus kann, weil der absorbierende Gegenstand 2 durch die Verpackungslage 15 gegen den Schrittbereich gedrückt werden kann, wenn die druckempfindliche Haftschicht 7 im Schrittbereich der Unterbekleidung befestigt wird, der absorbierende Gegenstand 2 sicher im Schrittbereich befestigt werden, wobei verhindert wird, dass die obere Schicht 3 des absorbierenden Gegenstands 2 mit den Fingern oder der Hand berührt wird.
  • Nachdem der absorbierende Gegenstand 2 im Schrittbereich der Unterbekleidung befestigt ist, wird die Verpackungslage 15 von dem absorbierenden Gegenstand 2 getrennt, indem die Verpackungslage 15 von der Körperoberfläche 2A des absorbierenden Gegenstands 2 abgezogen und die Fixierung an dem festen Abschnitt 8 aufgerissen wird. Weil die Verpackungslage 15 und die Abziehlage 16 in dem festen Abschnitt 13 miteinander verbunden sind, können dabei die Verpackungslage 15 und die Abziehlage 16 in einem verbundenen Zustand entsorgt werden.
  • In diesem Fall kann außerdem die Endkante 2E des absorbierenden Gegenstands 2 nach außen von der Verpackungslage 15 vorstehen, ohne die Verpackungslage 15 mit dem zweiten vorstehenden Abschnitt 158 zu versehen. Das heißt, es ist nicht unbedingt nötig, dass die Verpackungslage 15 die gesamte Körperoberfläche 2A des absorbierenden Gegenstands 2 bedeckt. Solange mindestens 50% der Körperoberfläche 2A bedeckt sind, kann die Körperoberfläche 2A geschützt sein, wenn der absorbierende Gegenstand 2 im Schrittbereich der Unterbekleidung befestigt wird. Die bedeckte Fläche beträgt vorzugsweise mindestens 70% und besonders bevorzugt 90% der Körperoberfläche 2A. Am besten ist jedoch die gesamte Körperoberfläche 2A bedeckt.
  • Es ist auch zu beachten, dass, obwohl bei der ersten Ausführungsform der feste Abschnitt 8 nur nahe der Endkante 2D des absorbierenden Gegenstands 2 vorgesehen ist, ein ähnlicher fester Abschnitt, in dem die Verpackungslage 15 loslösbar an der Körperoberfläche 2A des absorbierenden Gegenstands 2 fixiert ist, wahlweise an einer anderen Position als dem festen Abschnitt 8 vorgesehen sein kann. Wenn ein solcher fester Abschnitt nahe der Endkante 2E des absorbierenden Gegenstands 2 zusätzlich zu dem festen Abschnitt 8 in 4 nahe der Endkante 2D des absorbierenden Gegenstands 2 vorgesehen ist, kann die Körperoberfläche 2A des absorbierenden Gegenstands 2 sicher mit der Verpackungslage 15 bedeckt sein. Die vorstehenden Änderungen können auch für die folgenden Ausführungsformen übernommen werden.
  • 6 bis 8 zeigen ein Hygieneprodukt nach einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Das Hygieneprodukt nach der zweiten Ausführungsform umfasst einen absorbierenden Gegenstand 20, eine Abziehlage 16A und die Verpackungslage 15. 6 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Zustands, in dem der absorbierende Gegenstand 20, die Abziehlage 16A und die Verpackungslage 15 voneinander getrennt sind, 7A zeigt eine perspektivische Ansicht eines Zustands, in dem der absorbierende Gegenstand 20, die Abziehlage 16A und die Verpackungslage 15 aufeinander gelegt sind, und 7B zeigt eine perspektivische Ansicht eines Zustands, in dem die aufeinander gelegten Lagen um eine erste Faltachse gefaltet sind, und 8 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie VIII-VIII in 7A. Nachstehend wird auf die ausführliche Beschreibung der Abschnitte mit demselben Aufbau wie bei der ersten Ausführungsform verzichtet, indem diese mit denselben Bezugszeichen versehen werden.
  • Der absorbierende Gegenstand 20 weist einen Hauptkörperabschnitt auf, der aus der oberen Schicht 3, der hinteren Schicht 4 und der flüssigkeitsabsorbierenden Schicht 5 wie bei der ersten Ausführungsform besteht, aber die obere Schicht 3 und die hintere Schicht 4 sind weiter über die einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkanten des Hauptkörperabschnitts hinaus verlängert, um einstückig ein Paar von Flügelabschnitten 20D und 20D zu bilden. Auf der hinteren Schicht 4, die auf einer Kleidungsoberfläche 20B des absorbierenden Gegenstands 20 erscheint, sind zweite druckempfindliche Haftschichten 21 und 21 zur Anordnung innerhalb der Flügelabschnitte 20D und 20D vorgesehen, zusätzlich zu der druckempfindlichen Haftschicht 7, die in einer Anordnung von getrennten Streifen aufgebracht ist, ähnlich wie jene in 1.
  • Die Abziehlage 16A weist die erste Oberfläche 16a, die zu dem absorbierenden Gegenstand 20 hin gerichtet ist, und die zweite Oberfläche 16b auf, die auf der entgegengesetzten Seite liegt. Bei der zweiten Ausführungsform sind jedoch sowohl die erste Oberfläche 16a als auch die zweite Oberfläche 16b mit einem Trennmittel wie zum Beispiel Silikonharz oder Fluorharz beschichtet, so dass sowohl die erste Oberfläche 16a als auch die zweite Oberfläche 16b als eine mit Trennmittel behandelte Oberfläche dienen.
  • Bevor die Flügelabschnitte 20D und 20D zurückgefaltet werden, ist die druckempfindliche Haftschicht 7 mit der Abziehlage 16A bedeckt, aber die zweiten druckempfindlichen Haftschichten 21 und 21 bleiben von der Abziehlage 16A unbedeckt. Bei der zweiten Ausführungsform ist die Breite Wa der Abziehlage 16A etwas kleiner als die Breite des Hauptkörperabschnitts des absorbierenden Gegenstands 20. Wie in 7A und 8 gezeigt, werden nach dem Befestigen der ersten Oberfläche 16a der Abziehlage 16A auf der druckempfindliche Haftschicht 7 die Flügelabschnitte 20D und 20D gegen die zweite Oberfläche 16b der Abziehlage 16A zurückgefaltet, so dass die auf den Flügelabschnitten 20D und 20D vorgesehenen zweiten druckempfindlichen Haftschichten 21 und 21 an der zweiten Oberfläche 16b der Abziehlage 16A befestigt werden.
  • Danach wird der Stapel aus dem absorbierenden Gegenstand 20, der Abziehlage 16A und der Verpackungslage 15 wie bei der ersten Ausführungsform gefaltet und versiegelt. Das heißt, nachdem der absorbierende Gegenstand 20 auf die Verpackungslage 15 gelegt worden ist, wobei seine Körperoberfläche 20A zu der ersten Oberfläche 15a der Verpackungslage 15 hin gerichtet ist, wird die Verpackungslage 15 loslösbar in dem festen Abschnitt 8 an der Körperoberfläche 20A des absorbierenden Gegenstands 20 fixiert, und die Abziehlage 16A wird in dem festen Abschnitt 13 fest an der Verpackungslage 15 befestigt. Danach wird der Stapel aus dem absorbierenden Gegenstand 20, der Abziehlage 16A und der Verpackungslage 15 um eine erste Faltachse A1-A1 und eine zweite Faltachse B1-B1 gefaltet, so dass die zweite Oberfläche 15b der Verpackungslage 15 außen erscheint. Bei der zweiten Ausführungsform sind die erste Faltachse A1-A1 und die zweite Faltachse B1-B1 so angeordnet, dass sie die Flügelabschnitte 20D und 20D nicht durchlaufen, wie in 7A und 7B gezeigt. Nachdem der Stapel aus dem absorbierenden Gegenstand 20, der Abziehlage 16A und der Verpackungslage 15 in einen Zustand ähnlich dem in 3A gefaltet worden ist, wird er mit dem Abreißstreifen 12 versiegelt. Wahlweise können die seitlich versiegelten Abschnitte 14 und 14 gebildet werden.
  • Das Hygieneprodukt nach der zweiten Ausführungsform kann wie folgt verwendet werden. Zunächst werden, nachdem der Stapel aus dem absorbierenden Gegenstand 20, der Abziehlage 16A und der Verpackungslage 15 in den Zustand in 7A auseinandergefaltet worden ist, die auf den Flügelabschnitten 20D und 20D vorgesehenen zweiten druckempfindlichen Haftschichten 21 und 21 von der zweiten Oberfläche 16b der Abziehlage 16A abgezogen, und danach wird die Abziehlage 16A von der druckempfindlichen Haftschicht 7 abgezogen. Sodann wird der Hauptkörperabschnitt des absorbierenden Gegenstands 20, dessen Körperoberfläche 20A mit der Verpackungslage 15 bedeckt bleibt, durch die druckempfind liche Haftschicht 7 im Schrittbereich der Unterbekleidung befestigt, und danach werden die Flügelabschnitte 20D und 20D um die Seitenkanten des Schrittbereichs der Unterbekleidung gefaltet und durch die zweiten druckempfindlichen Haftschichten 21 und 21 an einer Außenseite der Unterbekleidung befestigt. Danach wird die Verpackungslage 15 von der Körperoberfläche 20A des absorbierenden Gegenstands 20 entfernt.
  • Bei den vorstehenden Ausführungsformen kann der Stapel um eine Faltachse gefaltet werden, die den absorbierenden Gegenstand in Längsrichtung durchläuft, das heißt eine Faltachse, die senkrecht zu den Faltachsen verläuft, die den absorbierenden Gegenstand in Querrichtung durchlaufen.
  • Bei den vorstehenden Ausführungsformen wird vorzugsweise eine durchsichtige Lage, durch die die äußere Form des absorbierenden Gegenstands zu erkennen ist, für die Verpackungslage oder die Schutzlage verwendet, die die Körperoberfläche des absorbierenden Gegenstands bedeckt. Wenn der absorbierende Gegenstand durch die Verpackungslage oder die Schutzlage sichtbar ist, können die Richtung und die Position des absorbierenden Gegenstands visuell kontrolliert werden, wenn die druckempfindliche Haftschicht 7 auf der Kleidungsoberfläche des absorbierenden Gegenstands im Schrittbereich der Unterbekleidung befestigt wird, während die Körperoberfläche des absorbierenden Gegenstands mit der Verpackungslage oder der Schutzlage geschützt ist. Daher kann eine exakte Positionierung des absorbierenden Gegenstands bezogen auf den Schrittbereich der Unterbekleidung erreicht werden. In diesem Fall kann die Verpackungslage oder die Schutzlage durch Verringern eines Färbemittels wie zum Beispiel eines Pigments oder Farbstoffs, das in der Lage enthalten ist, oder ohne Verwendung eines solchen Färbemittels gebildet werden. Alternativ kann die Verpackungslage oder die Schutzlage aus einer Lage mit einem geringen Grundgewicht oder einer dünnen Lage gebildet werden, so dass der absorbierende Gegenstand problemlos sichtbar ist. Konkrete Beispiele sind unter anderem ein grobes Vlies, eine mit Öffnungen versehene Folie, ein mit Öffnungen versehenes Vlies, Papier, eine transparente Folie und eine durchscheinende Folie mit einem weißen Pigment in einer Menge von 2 Gew.-% oder weniger.
  • Im Vorstehenden können die einzelnen Komponenten aus wasserzersetzbaren Materialien gebildet sein. Der hier verwendete Begriff wasserzersetzbares Material bedeutet ein Material, dessen Komponentenfasern mit einem Strom Spülwasser, nachdem sie in einer Spültoilette entsorgt worden sind, oder mit einer großen Menge Wasser in einem Faulbecken aufgelöst werden können.
  • 9A zeigt ein Hygieneprodukt nach einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei die einzelnen Komponenten aus wasserzersetzbaren Materialien gebildet sind. Bei dem Hygieneprodukt in 9A sind sowohl der Aufbau als auch die durch Falten verpackte Konfiguration identisch mit der in 1 bis 5 gezeigten ersten Ausführungsform. Die einzelnen Komponenten sind jedoch aus anderen Materialien als bei der ersten Ausführungsform gebildet.
  • Ein absorbierender Gegenstand 102 nach der siebten Ausführungsform ist wasserzersetzbar.
  • Eine flüssigkeitsdurchlässige obere Schicht 103 kann einen Stapel aus mehreren wasserzersetzbaren Vliesen und Tissuepapier umfassen, die auf einer Seite des Stapels der flüssigkeitsabsorbierenden Schicht zugewandt angeordnet sind, wobei der Stapel und das Tissuepapier integriert und durch Prägen mit Öffnungen versehen werden, um Flüssigkeitsdurchtrittslöcher aufzuweisen. Das wasserzersetzbare Vlies kann durch Bilden einer Materialbahn aus einem Gemisch von loser Zellstoff und Rayon mit einer Feinheit von 1,1 dtex und einer Länge von 7 mm in einem Nassverfahren und durch hydrodynamisches Verschlingen (Hydroentangling) der Materialbahn hergestellt werden.
  • Eine hintere Schicht 104 kann ein wasserzersetzbares Papier sein, dessen Zellstoff mit Wasserstoff gebunden ist. Bei einer alternativen Ausführungsform kann die hintere Schicht 104 durch Bilden einer Materialbahn aus wasserdispergierbaren Fasern wie zum Beispiel Zellstoff oder Rayon und Aufbringen eines wasserlöslichen Bindemittels wie zum Beispiel Polyvinylalkohol oder ungesättigtes Carboxylsäure-Copolymer zum Verbinden der Fasern hergestellt werden. Bei einer weiteren alternativen Ausführungsform kann die hintere Schicht 104 durch hydrodynamisches Verschlingen einer Materialbahn aus wasserdispergierbaren Fasern und Aufbringen des wasserlöslichen Bindemittels gebildet werden. Die hintere Schicht 104 wird vorzugsweise flüssigkeitsundurchlässig gemacht, indem ein wasserfestes Harz wie zum Beispiel Celluloseether oder Silikon auf eine Oberfläche der hinteren Schicht 104 aufgebracht wird. Bei einer alternativen Ausführungsform können Celluloseether und ein Polyester-Polyurethanharz, das biologisch abbaubar ist, auf eine Oberfläche der hinteren Schicht 104 laminiert werden, um dieser wasserfeste Eigenschaften zu verleihen.
  • Für eine flüssigkeitsabsorbierende Schicht 105 kann ein Stapel aus mehreren Lagen wasserzersetzbares Papier, eine Lage aus Airlaid-Zellstoff, ein wasserzersetzbares Vlies oder ein Laminat aus einer Lage Airlaid-Zellstoff und Polyvinylalkohol verwendet werden.
  • Eine druckempfindliche Haftschicht 107 auf einer Kleidungsoberfläche der hinteren Schicht 104 kann durch Aufbringen eines druckempfindlichen Acrylemulsionsklebers im Gravurstreichverfahren gebildet werden. Ein solcher druckempfindlicher Kleber kann Acrylestercopolymer, Styrolbutadienlatex und eine haftungsverbessernde Substanz enthalten. Wenn der absorbierende Gegenstand Flügelabschnitte aufweist, wie in der zweiten Ausführungsform, können die auf den Flügelabschnitten vorzusehenden druckempfindlichen Haftschichten in gleicher Weise gebildet werden.
  • Eine auf der druckempfindlichen Haftschicht 107 anzubringende Abziehlage 116 kann eine Lage sein, die durch Aufbringen eines Polyvinylalkohols oder ungesättigten Carboxylsäure-Copolymers auf eine Oberfläche eines wasserzersetzbaren Vlieses oder Papiers und Laminieren eines Trennmittels wie zum Beispiel Silikon auf die mit dem Copolymer beschichtete Oberfläche hergestellt wird.
  • Eine Verpackungslage 115 kann eine Lage ähnlich der hinteren Schicht 104 sein, zum Beispiel eine durch Aufbringen von Polyvinylalkohol oder ungesättigtem Carboxylsäure-Copolymer auf eine Oberfläche eines wasserzersetzbaren Vlieses oder Papiers hergestellte Lage.
  • Das Verbinden zwischen der oberen Schicht 103 und der hinteren Schicht 104 und zwischen der Abziehlage 116 und der Verpackungslage 115 in einem festen Abschnitt 113 kann mit einem wasserlöslichen oder wasserquellenden Heißschmelzkleber erfolgen. Für einen solchen Heißschmelzkleber kann eine Heißschmelze verwendet werden, die 58% Copolymer mit Polyesterpolyol, Polyoxyethylen-Polyoxypropylen-Glykol und Polyvinylacetat und 27% Terpenphenol als Hauptkomponente enthält.
  • Ein fester Abschnitt 118, in dem die wasserzersetzbare Verpackungslage 115 und die wasserzersetzbare obere Schicht 103 loslösbar aneinander fixiert sind, kann durch Verwendung eines wasserlöslichen Heißschmelzklebers gebildet werden. Bei einer alternativen Ausführungsform kann der feste Abschnitt 118 wie in 9B gezeigt gebildet werden. In 9B ist eine Oberfläche eines Substrats 118a, das aus wasserzersetzbarem Papier oder dergleichen besteht, mit einer Acrylemulsion 118b ähnlich der beschichtet, die für die druckempfindliche Haftschicht 107 verwendet wird, um von der oberen Schicht 103 abziehbar zu sein, und die andere Oberfläche des Substrats 118a ist mit einem wasserlöslichen Heißschmelzkleber 118c ähnlich dem, der für den festen Abschnitt 113 verwendet wird, an der Verpackungslage 115 befestigt.
  • Um das Hygieneprodukt in Wasser zersetzbar zu machen, wird vorzugsweise der Abreißstreifen 12 nicht verwendet. Nach dem Falten wird die Verpackungslage 115 vorzugsweise nahe einer Endkante 115a mit einer wasserlöslichen Heißschmelze an einer zweiten Oberfläche 115b der Verpackungslage 115 fixiert. Seitlich versiegelte Abschnitte ähnlich den seitlich versiegelten Abschnitten 14 und 14 in 3B können ebenfalls durch Befestigen der Verpackungslage 115 an sich selbst mit dem wasserlöslichen Heißschmelzkleber gebildet werden.
  • Auch bei der zweiten Ausführungsform können die einzelnen Komponenten des Hygieneprodukts aus wasserzersetzbaren Materialien gebildet sein, wie vorstehend beschrieben.
  • Wie vorstehend beschrieben, kann nach der vorliegenden Erfindung verhindert werden, dass die obere Schicht des absorbierenden Gegenstands mit den Fingern oder dergleichen berührt wird, bis die hintere Schicht des absorbierenden Gegenstands am Schrittbereich einer Unterbekleidung befestigt wird. Darüber hinaus kann, auch wenn die druckempfindliche Haftschicht gegen den Schrittbereich der Unterbekleidung gedrückt wird, verhindert werden, dass die obere Schicht des absorbierenden Gegenstands direkt mit der Hand berührt wird.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand von beispielhaften Ausführungsformen derselben beschrieben worden ist, ist für den Fachmann ersichtlich, dass die vorstehenden und verschiedene sonstige Änderungen, Auslassungen und Ergänzungen darin oder daran vorgenommen werden können, ohne vom Gedanken und Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Daher ist die vorliegende Erfindung nicht als auf die vorstehend beschriebenen bestimmten Ausführungsformen beschränkt anzusehen, sondern soll alle möglichen Ausführungsformen einschließen, die innerhalb des vorgesehenen Umfangs und gleichwertig im Hinblick auf die Merkmale gemäß den anliegenden Ansprüchen ausgeführt werden können.

Claims (4)

  1. Hygieneprodukt (1) umfassend einen absorbierenden Gegenstand (2) mit einer dem Träger oder der Trägerin zugewandten oberen Schicht (3) und einer hinteren Schicht (4) mit einer druckempfindlichen Haftschicht (7) auf dessen Kleidungsoberfläche (2B) und eine Verpackungslage (15), in die der absorbierende Gegenstand eingewickelt ist, wobei die Verpackungslage eine erste und eine zweite Oberfläche (15a, 15b) aufweist, mindestens 50% der oberen Schicht des absorbierenden Gegenstands der ersten Oberfläche der Verpackungslage zugewandt sind und die druckempfindliche Haftschicht des absorbierenden Gegenstands mit einer Abziehlage (16) bedeckt ist, wobei der absorbierende Gegenstand, die Abziehlage und die Verpackungslage zusammen als eine Einheit um eine Faltachse zusammengefaltet sind, die den absorbierenden Gegenstand in Quer- oder Längsrichtung durchläuft, wobei die Kleidungsoberfläche des absorbierenden Gegenstands nach innen gewandt ist und die zweite Oberfläche der Verpackungslage außen erscheint, wobei die Abziehlage eine erste Oberfläche (16a), die zum absorbierenden Gegenstand hin gerichtet ist, und eine zweite Oberfläche (16b), die auf der entgegengesetzten Seite liegt, aufweist, wobei die Verpackungslage loslösbar an der oberen Schicht des absorbierenden Gegenstands mittels einer zeitweiligen Befestigungseinrichtung fixiert ist, wobei die Verpackungslage und die Abziehlage in einem festen Abschnitt (13) miteinander verbunden sind, wobei der feste Abschnitt entweder zwischen der ersten Oberfläche (15a) der Verpackungslage und der zweiten Oberfläche (16b) der Abziehlage oder zwischen der ersten Oberfläche (16a) der Abziehlage und der zweiten Oberfläche (15b) der Verpackungslage angeordnet ist.
  2. Hygieneprodukt nach Anspruch 1, wobei der absorbierende Gegenstand einen Hauptkörperabschnitt und ein Paar von Flügelabschnitten (20D), die von in Längsrichtung verlaufenden Seitenkanten des Hauptkörperabschnitts aus nach außen verlaufen, aufweist, wobei jeder Flügelabschnitt eine zweite druckempfindliche Haftschicht (21) auf dessen Kleidungsoberfläche aufweist und gegen die Abziehschicht zurückgefaltet ist, so daß die zweite druckempfindliche Haftschicht an der Abziehschicht haftet.
  3. Hygieneprodukt nach einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei einzelne Seitenabschnitte (15D) der gefalteten Verpackungslage, die in Querrichtung nach außen übereinander in Querrichtung gegenüberliegende Seitenkanten des gefalteten absorbierenden Gegenstands hervorragen, versiegelt sind, um seitlich versiegelte Abschnitte (14) zu bilden.
  4. Hygieneprodukt nach Anspruch 3, wobei ein außen erscheinendes Ende der Verpackungslage loslösbar an der zweiten Oberfläche der Verpackungslage unterhalb des Endes fixiert ist.
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