-
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
-
Gebiet der Erfindung
-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Hygieneprodukt, bei dem
ein absorbierender Gegenstand, der zum Gebrauch in einem Schrittbereich einer
Unterbekleidung befestigt wird, zum Beispiel eine Damenbinde, Slipeinlage
oder Inkontinenzeinlage, einzeln in eine Verpackungslage eingewickelt
ist.
-
Beschreibung des Stands der Technik
-
Absorbierende
Gegenstände
wie zum Beispiel Damenbinden sind so aufgebaut, dass sie eine flüssigkeitsdurchlässige obere
Schicht, eine flüssigkeitsundurchlässige hintere
Schicht und eine zwischen der oberen Schicht und der hinteren Schicht angeordnete
flüssigkeitsabsorbierende
Schicht (absorbierender Kern) aufweisen. Auf einer Kleidungsoberfläche der
hinteren Schicht ist im Allgemeinen eine druckempfindliche Haftschicht
vorgesehen, so dass die hintere Schicht mittels der druckempfindlichen
Haftschicht in einem Schrittbereich einer Unterbekleidung befestigt
werden kann, wodurch ein Verrutschen verhindert wird.
-
Ein
solcher absorbierender Gegenstand ist einzeln in eine Verpackungslage
eingewickelt. Die
japanische
Patent-Offenlegungsschrift
2000-5227 beschreibt zum Beispiel ein solches einzeln verpacktes Produkt.
-
Bei
dem in dem vorstehend genannten Dokument beschriebenen einzeln verpackten
Produkt ist eine auf einer Kleidungsoberfläche einer hinteren Lage des
absorbierenden Gegenstands vorgesehene Haftschicht durch eine Abziehlage
geschützt,
und die Abziehlage haftet auf der Verpackungslage. Der absorbierende
Gegenstand, die Abziehlage und die Verpackungslage sind zusammengefaltet,
wobei eine flüssigkeitsdurchlässige obere
Lage des absorbierenden Gegenstands nach innen gerichtet ist, so dass
die Verpackungslage außen
erscheint.
-
Wenn
der absorbierende Gegenstand aus dem verpackten Produkt entnommen
wird, wird die Verpackungslage abgezogen, ebenso wie die Haftschicht
der hinteren Lage von der Abziehlage entfernt wird. Danach ist die
hintere Lage des absorbierenden Gegenstands zu einem Schrittbereich
einer Unterbekleidung gerichtet, und die Haftschicht haftet auf
dem Schrittbereich der Unterbekleidung.
-
Andererseits
beschreiben die
japanische Gebrauchsmuster-Anmeldungen
6-75446 (
75446/1994 )
und
7-39820 (
39820/1995 ) sowie die
japanische Patent-Offenlegungsschrift
9-285486 (
285486/1997 )
verpackte Produkte, die durch Falten eines absorbierenden Gegenstands
zusammen mit einer Verpackungslage hergestellt werden, wobei eine
auf einer hinteren Lage des absorbierenden Gegenstands vorgesehene
Haftschicht auf einer auf der Verpackungslage gebildeten Abziehlage
haftet und sowohl die hintere Lage als auch eine obere Lage des
absorbierenden Gegenstands mit der Verpackungslage bedeckt sind.
-
Bei
dem in der
japanischen Patent-Offenlegungsschrift
2000-5227 beschriebenen verpackten Produkt liegt jedoch
die obere Lage des absorbierenden Gegenstands nach außen frei,
bis die Haftschicht auf dem Schrittbereich der Unterbekleidung befestigt
wird, nachdem die Verpackungslage geöffnet ist, um die Haftschicht
von der Abziehlage zu entfernen. Daher kann die obere Lage während des Öffnens mit
den Fingern berührt
werden. Hierbei ist zu beachten, dass der absorbierende Gegenstand
oft gegen die Unterbekleidung gedrückt wird, indem eine Hand auf
die obere Lage gelegt wird, um so die Haftschicht sicher im Schrittbereich
der Unterbekleidung zu fixieren.
-
Andererseits
wird bei den in den
japanischen Gebrauchsmuster-Anmeldungen
6-75446 (
75446/1994 )
und
7-39820 (
39820/1995 ) sowie in der
japanischen Patent-Offenlegungsschrift 9-285486 (
285486/1997 ) beschriebenen
verpackten Produkten die Verpackungslage vollständig von dem absorbierenden
Gegenstand getrennt, wenn die Haftschicht auf der hinteren Lage
von der Abziehlage abgezogen wird, obwohl sowohl die hintere Lage
als auch die obere Lage des absorbierenden Gegenstands bis zum Gebrauch
mit der Verpackungslage bedeckt bleiben, weil die Abziehlage auf
der Verpackungslage gebildet ist. Daher kann der Träger oder die
Trägerin
das Berühren
der oberen Lage nicht verhindern, wenn die Haftschicht auf der hinteren
Lage im Schrittbereich befestigt wird.
-
Ein
weiteres verpacktes Produkt ist in
WO 0/19958 beschrieben.
-
Weil
jedoch die obere Lage des absorbierenden Gegenstands in direkten
Kontakt mit den Geschlechtsorganen kommt, wünscht sich der Träger oder
die Trägerin
normalerweise, dass die obere Lage sauber bleibt, so dass er oder
sie oft zögert,
die obere Lage direkt mit den Fingern zu berühren. Wenn der Träger oder
die Trägerin
sich jedoch vor dem Anbringen des absorbierenden Gegenstands an
der Unterbekleidung die Hände
waschen, kann die obere Lage sauber gehalten werden, aber die nassen
Finger können
mit der oberen Lage in Berührung
kommen. Wenn die obere Lage des absorbierenden Gegenstands mit Wasser
befeuchtet wird, das an den Fingern haftet, kann der Träger oder
die Trägerin
das Gefühl
bekommen, die obere Lage sei unhygienisch.
-
Außerdem wird
in jüngster
Zeit die Verwendung von wasserzersetzbaren Materialien für Damenbinden
oder Slipeinlagen erwogen, aber wenn ein absorbierender Gegenstand,
der wasserzersetzbare Materialien enthält, mit nassen Fingern angefasst
wird und Wasser auf den absorbierenden Gegenstand gelangt, kann
sich eventuell die Festigkeit der oberen Lage und/oder der hinteren
Lage verringern. Wenn darüber
hinaus ein für
den wasserzersetzbaren absorbierenden Gegenstand verwendetes Haftmittel
zum Befestigen an der Kleidung wasserquellend ist, quillt das Haftmittel,
wenn Wasser von den Fingern darauf gelangt, so dass die Haftung
zwischen dem absorbierenden Gegenstand und der Unterbekleidung abnehmen
kann.
-
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
-
Die
vorliegende Erfindung ist in Anbetracht der vorstehend beschriebenen
Mängel
in der bisherigen Technik ausgearbeitet worden. Daher ist ein Ziel der
vorliegenden Erfindung die Bereitstellung eines Hygieneprodukts,
bei dem ein absorbierender Gegenstand in einem Schrittbereich einer
Unterbekleidung befestigt werden kann, ohne eine obere Schicht beim
Entfernen einer Verpackungslage direkt mit den Fingern zu berühren.
-
Nach
der vorliegenden Erfindung wird ein Hygieneprodukt bereitgestellt,
umfassend
einen absorbierenden Gegenstand mit einer dem Träger oder
der Trägerin
zugewandten oberen Schicht und einer hinteren Schicht mit einer
druckempfindlichen Haftschicht auf dessen Kleidungsoberfläche und
eine
Verpackungslage, in die der absorbierende Gegenstand eingewickelt
ist, wobei
die Verpackungslage eine erste und eine zweite Oberfläche aufweist,
mindestens 50% der oberen Schicht des absorbierenden Gegenstands
der ersten Oberfläche
der Verpackungslage zugewandt sind und die druckempfindliche Haftschicht
des absorbierenden Gegenstands mit einer Abziehlage bedeckt ist,
wobei der absorbierende Gegenstand, die Abziehlage und die Verpackungslage
als eine Einheit zusammen gefaltet sind, wobei die Kleidungsoberfläche des
absorbierenden Gegenstands nach innen gewandt ist und die zweite
Oberfläche
der Verpackungslage außen
erscheint, wobei die Abziehlage eine erste Oberfläche, die
zu dem absorbierenden Gegenstand hin gerichtet ist, und eine zweite
Oberfläche
aufweist, die auf der entgegengesetzten Seite liegt, wobei die Verpackungslage
mittels einer zeitweiligen Befestigungseinrichtung loslösbar an
der oberen Schicht des absorbierenden Gegenstands fixiert ist, wobei
die Verpackungslage und die Abziehlage in einem festen Abschnitt
miteinander verbunden sind, wobei der feste Abschnitt entweder zwischen
der ersten Oberfläche
der Verpackungslage und der zweiten Oberfläche der Abziehlage oder zwischen
der ersten Oberfläche
der Abziehlage und der zweiten Oberfläche der Verpackungslage angeordnet
ist.
-
Weil
bei diesem Hygieneprodukt mindestens 50% der oberen Schicht des
absorbierenden Gegenstands mit der Verpackungslage bedeckt bleiben können, auch
nachdem die Verpackungslage geöffnet
ist und die Abziehlage abgezogen ist, kann der absorbierende Gegenstand
an einer Unterbekleidung angebracht werden, indem die obere Schicht durch
die Verpackungslage gedrückt
wird, so dass verhindert werden kann, dass die Finger die obere Schicht
direkt berühren.
-
Die
Verpackungslage ist mittels einer zeitweiligen Befestigungseinrichtung
loslösbar
an der oberen Schicht des absorbierenden Gegenstands fixiert. Daher
kann die obere Schicht ohne weiteres mit der Verpackungslage bedeckt
bleiben, bis der absorbierende Gegenstand an der Unterbekleidung
angebracht wird, wodurch verhindert wird, dass die Finger die obere
Schicht direkt berühren.
Weil die Verpackungslage loslösbar
an der oberen Schicht fixiert ist, kann darüber hinaus die Verpackungslage
ohne weiteres von der oberen Schicht entfernt werden, nachdem der
absorbierende Gegenstand an der Unterbekleidung angebracht ist.
-
Die
Verpackungslage und die Abziehlage sind miteinander verbunden. Daher
können
die Abziehlage und die Verpackungslage gehandhabt werden, während sie
miteinander verbunden sind, auch nach Entfernen der Abziehlage von
der Haftschicht, Anbringen der Haftschicht im Schrittbereich der
Unterbekleidung und Entfernen der Verpackungslage von der oberen
Schicht, wodurch das Entfernen und Entsorgen der Abziehlage und
der Verpackungslage vereinfacht werden.
-
Der
absorbierende Gegenstand kann einen Hauptkörperabschnitt und ein Paar
von Flügelabschnitten,
die von in Längsrichtung
verlaufenden Seitenkanten des Hauptkörperabschnitts aus nach außen verlaufen,
aufweisen. Dabei kann jeder Flügelabschnitt
eine zweite druckempfindliche Haftschicht auf dessen Kleidungsoberfläche aufweisen
und gegen die Abziehlage zurückgefaltet
sein, so dass die zweite druckempfindliche Haftschicht an der Abziehlage
haftet. Mit diesem Aufbau kann die zweite druckempfindliche Haftschicht
durch die Abziehlage geschützt
werden.
-
Bei
den Hygieneprodukten nach der vorliegenden Erfindung können einzelne
Seitenabschnitte der Verpackungslage, die in Querrichtung nach außen über einander
in Querrichtung gegenüberliegende
Seitenkanten des absorbierenden Gegenstands hervorstehen, versiegelt
sein, nachdem die Verpackungslage gefaltet oder mit dem absorbierenden Gegenstand
zusammengerollt ist. Hierbei kann ein außen erscheinendes Ende der
Verpackungslage loslösbar
an der zweiten Oberfläche
der Verpackungslage unterhalb des Endes fixiert sein. Das Fixieren
kann zum Beispiel mit einem Klebeband mit einer druckempfindlichen
Haftschicht, einem Heißschmelzkleber
oder durch Heißsiegeln
erfolgen.
-
Mit
solchen Versiegelungen fällt
der absorbierende Gegenstand nach dem Falten oder Aufrollen kaum
aus der Verpackungslage. Darüber
hinaus kann Staub oder dergleichen nur schwer in die Verpackung
eindringen. Bei der vorliegenden Erfindung ist es jedoch nicht unbedingt
nötig,
die Verpackungslage zu versiegeln. Wenn die Verpackungslage mit der
zeitweiligen Befestigungseinrichtung an der oberen Schicht des absorbierenden
Gegenstands fixiert ist, kann der absorbierende Gegenstand nur schwer aus
der Verpackungslage ohne Versiegelungen herausfallen.
-
Bei
den Hygieneprodukten können
der absorbierende Gegenstand, die Verpackungslage, die Abziehlage
und die Schutzlage aus wasserzersetzbaren Materialien bestehen.
-
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
Die
vorliegende Erfindung wird anhand der nachstehenden ausführlichen
Beschreibung und der anliegenden Zeichnungen der bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung besser verständlich, die jedoch nicht als
einschränkend
anzusehen sind, sondern lediglich der Erläuterung und dem Verständnis dienen.
-
1 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines absorbierenden Gegenstands, einer
Abziehlage und einer Verpackungslage, die ein Hygieneprodukt nach
einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung bilden.
-
2A und 2B zeigen
perspektivische Ansichten eines Faltverfahrens für die erste Ausführungsform.
-
3A und 3B zeigen
perspektivische Ansichten eines Faltverfahrens für die erste Ausführungsform.
-
4 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie IV-IV in 2A.
-
5 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie V-V in 3A.
-
6 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines absorbierenden Gegenstands, einer
Abziehlage und einer Verpackungslage, die ein Hygieneprodukt nach
einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung bilden.
-
7A und 7B zeigen
perspektivische Ansichten eines Faltverfahrens für die zweite Ausführungsform.
-
8 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie VIII-VIII in 7A.
-
9A zeigt
eine Schnittansicht eines Zustands, in dem das Hygieneprodukt nach
einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung auseinandergefaltet ist, und 9B zeigt
eine vergrößerte Ansicht
eines Ausschnitts von 9A.
-
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
-
Die
vorliegende Erfindung wird nachstehend ausführlich anhand der bevorzugten
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden
Zeichnungen beschrieben. In der folgenden Beschreibung sind zahlreiche
spezifische Einzelheiten aufgeführt,
um ein gründliches
Verständnis
der vorliegenden Erfindung zu ermöglichen. Für den Fachmann ist jedoch ersichtlich,
dass die vorliegende Erfindung auch ohne diese spezifischen Einzelheiten
in der Praxis angewendet werden kann. In anderen Fällen sind
bekannte Strukturen nicht im Detail gezeigt, um das Verständnis der
vorliegenden Erfindung nicht unnötig
zu erschweren.
-
Hier
bezieht sich der Begriff Hygieneprodukt auf einen absorbierenden
Gegenstand, der einzeln in eine Verpackungslage eingewickelt ist.
Der Begriff absorbierender Gegenstand bezieht sich auf einen Gegenstand,
der eine Flüssigkeit
aufnehmen kann, zum Beispiel eine Damenbinde, die von Frauen während ihrer
Regelblutung benutzt wird, eine absorbierende Einlage zum Aufnehmen
von Vaginalausfluss oder eine Slipeinlage für Frauen und eine Inkontinenzeinlage,
die von Männern
oder Frauen mit leichter Harninkontinenz benutzt werden kann. Hierbei
ist zu beachten, dass der absorbierende Gegenstand und dessen Komponenten
eine Körperoberfläche und eine
Kleidungsoberfläche
aufweisen. Hier bedeutet die Körperoberfläche die
Oberfläche
des Gegenstands oder der Komponenten, die am Körper oder dem Körper eines
Trägers
oder einer Trägerin
zugewandt getragen werden soll, während die Kleidungsoberfläche auf
der entgegengesetzten Seite liegt und zur Unterbekleidung hin gerichtet
ist oder auf dieser liegt, wenn der Gegenstand getragen wird.
-
1 zeigt
eine perspektivische Ansicht der Komponenten eines Hygieneprodukts 1 nach
einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, 2A und 2B sowie 3A und 3B zeigen
perspektivische Ansichten eines Faltverfahrens zum Bilden des Hygieneprodukts 1, 4 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie IV-IV in 2A und 5 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie V-V in 3A. Dabei
ist zu beachten, dass die Dicke in 4 und 5 übertrieben
dargestellt ist.
-
Das
Hygieneprodukt 1 umfasst einen absorbierenden Gegenstand 2,
eine Verpackungslage 15 und eine Abziehlage 16.
-
Der
absorbierende Gegenstand 2 weist eine Körperoberfläche 2A zum Aufnehmen
von Flüssigkeiten
und eine Kleidungsoberfläche 2B auf,
die dem Schrittbereich einer Unterbekleidung zugewandt ist. In 1, 2A und 4 ist
die Körperoberfläche 2A nach
unten gerichtet, und die Kleidungsoberfläche 2B ist nach oben
gerichtet. Wie in 4 gezeigt, umfasst der absorbierende
Gegenstand 2 eine auf der Körperoberfläche 2A erscheinende
obere Schicht 3, eine auf der Kleidungsoberfläche 2B erscheinende
hintere Schicht 4 und eine zwischen der oberen Schicht 3 und
der hinteren Schicht 4 angeordnete flüssigkeitsabsorbierende Schicht
(absorbierender Kern) 5. Die obere Schicht 3 und
die hintere Schicht 4 haben dieselbe Größe, aber die flüssigkeitsabsorbierende
Schicht 5 ist etwas kleiner als die obere Schicht 3 und
die hintere Schicht 4. In einem Bereich 6 außerhalb
der Umfangskante der flüssigkeitsabsorbierenden
Schicht 5 sind die obere Schicht 3 und die hintere
Schicht 4 mittels Heißschmelzkleber
miteinander verbunden.
-
Die
obere Schicht 3 des absorbierenden Gegenstands 2 ist
durchlässig
für Flüssigkeiten
und enthält
mindestens ein thermoplastisches Harz, um wärmeschmelzbar zu sein. Bei
der gezeigten Ausführungsform
ist die obere Schicht 3 aus einem flüssigkeitsdurchlässigen Spunlace-Vlies
mit Rayonfasern, Polyesterfasern und Polypropylenfasern gebildet.
Bei einer alternativen Ausführungsform
kann die obere Schicht 3 aus einer Polyethylenfolie mit
einer großen Anzahl
von Flüssigkeitsdurchtrittslöchern gebildet sein.
Die hintere Schicht 4 ist für Flüssigkeiten undurchlässig und
kann aus einer Polyethylenfolie gebildet sein. Die flüssigkeitsabsorbierende
Schicht 5 ist eine Schicht aus Fluff-Zellstoff oder eine
Schicht aus einer Mischung von Fluff-Zellstoff und superabsorbierendem
Polymer. Bei einer alternativen Ausführungsform kann die flüssigkeitsabsorbierende Schicht 5 vom
dünnen
Typ sein und aus Airlaid-Zellstoff oder mehreren Tissuepapieren
gebildet sein.
-
Wenn
der absorbierende Gegenstand 2 von einem Typ ist, der keine
große
Mengen Flüssigkeit aufnehmen
muss, zum Beispiel eine Slipeinlage, ist es möglich, die Flüssigkeit
nur mit der oberen Schicht 3 aufzunehmen, ohne die flüssigkeitsabsorbierende Schicht 5 vorzusehen.
In diesem Fall ist die obere Schicht 3 eine flüssigkeitsabsorbierende
Lage wie zum Beispiel ein Vlies aus Zellstoff, Baumwolle und Rayonfasern.
-
Auf
der Kleidungsoberfläche
der hinteren Schicht 4 des absorbierenden Gegenstands 2 ist
eine druckempfindliche Haftschicht 7 vorgesehen, wie in 1 und 4 gezeigt.
Die druckempfindliche Haftschicht 7 wird durch Aufbringen
eines druckempfindlichen Klebers in einer Anordnung von getrennten Streifen
gebildet, die jeweils eine vorbestimmte Breite aufweisen. Diese
Streifen der druckempfindlichen Haftschicht 7 verlaufen
in Längsrichtung
des absorbierenden Gegenstands 2 und sind in Querrichtung des
absorbierenden Gegenstands 2 voneinander getrennt. Die
druckempfindliche Haftschicht 7 besteht aus einem Gummikleber
oder einem Acrylkleber.
-
Die
Abziehlage 16 weist eine erste Oberfläche (mit Trennmittel behandelte
Oberfläche) 16a auf, die
zu dem absorbierenden Gegenstand 2 hin gerichtet ist, und
eine zweite Oberfläche 16b,
die auf der entgegengesetzten Seite liegt und nicht mit Trennmittel
behandelt ist. Ein Substrat der Abziehlage 16 kann aus
einer Polyethylenfolie, einer Polypropylenfolie, Papier oder einem
Laminat aus Papier und einer Kunstharzfolie wie zum Beispiel Polyethylen
oder Polyester gebildet sein. Die erste Oberfläche 16a kann durch
Aufbringen eines Trennmittels wie zum Beispiel Silikonharz oder
Fluorharz auf eine Oberfläche des
Substrats gebildet werden.
-
Die
Abziehlage 16 kann eine beliebige Form und Größe aufweisen,
solange sie die gesamte druckempfindliche Haft schicht 7 bedecken
kann. In der ersten Ausführungsform
weist die Abziehlage 16 eine Breite Wa auf, die größer als
die Breite W2 eines Bereichs ist, in dem die druckempfindliche Haftschicht 7 in
dem absorbierenden Gegenstand 2 vorgesehen ist, aber kleiner
als die Breite W1 des absorbierenden Gegenstands 2. Andererseits
weist die Abziehlage 16 eine Länge La auf, die im Wesentlichen
der Länge
L1 des absorbierenden Gegenstands 2 entspricht. Es ist
natürlich
möglich,
dass die Abziehlage 16 größer ist als der absorbierende
Gegenstand 2.
-
Die
Verpackungslage 15 ist eine Lage, die mindestens ein thermoplastisches
Harz enthält.
Bei dieser Ausführungsform
wird eine Polyethylenfolie verwendet. Bei einer alternativen Ausführungsform kann
ein Vlies verwendet werden, das mindestens eine Art von Fasern enthält, die
unter Polyethylenfasern, Polyesterfasern und Polypropylenfasern
ausgewählt
ist. Das Vlies kann ein Spunbond-Vlies oder ein Spunbond-Schmelzblas-Spunbond-Laminat (SMS-Laminat)
sein.
-
Bei
der ersten Ausführungsform
ist die Verpackungslage 15 ausreichend größer als
der absorbierende Gegenstand 2, und die Verpackungslage 15 weist
eine Breite Wb auf, die dem 1,05- bis 1,3-fachen der Breite W1 des
absorbierenden Gegenstands 2 entspricht, und eine Länge Lb,
die dem 1,2- bis
1,8-fachen der Länge
L1 des absorbierenden Gegenstands 2 entspricht.
-
Die
Verpackungslage 15 weist eine erste Oberfläche 15a auf,
die zu dem absorbierenden Gegenstand 2 hin gerichtet ist,
und eine zweite Oberfläche 15b,
die auf der entgegengesetzten Seite liegt.
-
Der
absorbierende Gegenstand 2 wird in die Verpackungslage 15 eingewickelt,
wie nachstehend beschrieben wird.
-
Zuerst
wird die auf der Kleidungsoberfläche 2B des
absorbierenden Gegenstands 2 erscheinende druckempfindliche
Haftschicht 7 mit der Abziehlage 16 bedeckt. Dabei
wird die erste mit Trennmittel behandelte Oberfläche 16a der Abziehlage 16 auf der
druckempfindlichen Haftschicht 7 befestigt.
-
Dann
wird der absorbierende Gegenstand 2 auf die erste Oberfläche 15a der
Verpackungslage 15 gelegt, wobei die Körperoberfläche 2A des absorbierenden
Gegenstands 2 zu der Verpackungslage 15 hin gerichtet
ist, wie in 2A gezeigt. Hier weist die Verpackungslage 15 einen
ersten vorstehenden Abschnitt 15A, der einen vorbestimmten
Abstand über eine
Endkante 2D des absorbierenden Gegenstands 2 hervorragt,
einen zweiten vorstehenden Abschnitt 15B, der einen vorbestimmten
Abstand über
die andere Endkante 2E des absorbierenden Gegenstands 2 hervorragt,
und vorstehende Seitenabschnitte 15D und 15D auf,
die einen vorbestimmten Abstand über einander
in Querrichtung gegenüberliegende
Seitenkanten des absorbierenden Gegenstands 2 hervorragen.
Darüber
hinaus ist die Verpackungslage 15 in einem durch das Bezugszeichen 8 angegebenen
Abschnitt loslösbar
an der Körperoberfläche 2A des
absorbierenden Gegenstands 2 fixiert, wie in 4 gezeigt.
An diesem festen Abschnitt 8 sind die obere Schicht 3 des
absorbierenden Gegenstands 2 und die Verpackungslage 15 durch
Ultraschallsiegeln oder Heißsiegeln
miteinander verschweißt.
Bei einer alternativen Ausführungsform
können
sie durch Nadeln verbunden werden. Es ist natürlich auch möglich, sie
mit einem Heißschmelzkleber
oder doppelseitigem Klebeband zu verbinden.
-
Der
feste Abschnitt 8 befindet sich vorzugsweise an einer Endkante
des absorbierenden Gegenstands 2. Bei dieser Ausführungsform
befindet sich der feste Abschnitt 8 an der Endkante 2D des absorbierenden
Gegenstands 2, wobei er nach innen von der Endkante 2D und
nach außen
von der flüssigkeitsabsorbierenden
Schicht 5 entfernt ist, wie in 4 gezeigt.
-
Bei
einer alternativen Ausführungsform
kann der feste Abschnitt 8, in dem die Verpackungslage 15 loslösbar an
der Körperoberfläche 2A des
absorbierenden Gegenstands 2 fixiert ist, in einem Bereich
liegen, wo die flüssigkeitsabsorbierende
Schicht 5 vorhanden ist. In diesem Fall kann je nach Lage und/oder
Größe des festen
Abschnitts 8 der Flüs sigkeitsdurchtritt
oder die Flüssigkeitsaufnahme
behindert sein, und außerdem
kann sich der Zustand der oberen Schicht 3 durch das Schweißen oder
Bonden zum Bilden des festen Abschnitts 8 verschlechtern, was
dem Träger
oder der Trägerin
ein unangenehmes Gefühl
vermitteln bzw. seine oder ihre Haut oder Schleimhaut reizen kann.
Um diese nachteiligen Wirkungen zu vermeiden, wird der feste Abschnitt 8 vorzugsweise
möglichst
weit von der Mitte der oberen Schicht 3 entfernt angeordnet
und möglichst
klein ausgeführt.
-
Außerdem muss
eine zum Entfernen der Verpackungslage 15 von dem absorbierenden
Gegenstand 2 in dem vorübergehend
festen Abschnitt 8 nötige
Kraft größer sein
als die zum Abziehen der Abziehlage 16 von der druckempfindlichen
Haftschicht 7 nötige
Kraft. Das heißt,
beim Abziehen der Abziehlage 16 von der druckempfindlichen
Haftschicht 7, während
die Verpackungslage 15 festgehalten wird, darf sich die
Verpackungslage 15 in dem festen Abschnitt 8 nicht
von dem absorbierenden Gegenstand 2 abtrennen.
-
Um
ein Reißen
der oberen Schicht 3 zu verhindern, wenn die Verpackungslage 15 von
dem absorbierenden Gegenstand 2 entfernt wird, und auch um
ein unerwünschtes
Abtrennen der Verpackungslage 15 in dem festen Abschnitt 8 von
dem absorbierenden Gegenstand 2 zu verhindern, wird der
feste Abschnitt 8 vorzugsweise durch Ultraschallschweißen zum
Beispiel an drei getrennten Stellen gebildet, so dass er eine Größe von 5
mm × 1
mm aufweist. Wenn mehrere feste Abschnitte 8 vorgesehen
sind, liegt die Ablösefestigkeit
vorzugsweise im Bereich von 0,38 bis 3,2 N, wobei sich die Ablösefestigkeit
auf eine maximale Kraft bezieht, die auf die Verpackungslage 15 ausgeübt wird,
wenn sie zu einem Stück
mit einer Breite von 25 mm geschnitten und in einem Winkel von 180
Grad mit einer Rate von 500 mm/min von der Körperoberfläche 2A des absorbierenden
Gegenstands 2 abgezogen wird. Daher beträgt die Ablösefestigkeit
zwischen der Abziehlage 16 und der druckempfindlichen Haftschicht 7 vorzugsweise
höchstens
0,33 N pro 25 mm Breite.
-
Wenn
die Fläche
des festen Abschnitts 8 zu groß ist, kann die obere Schicht 3 möglicherweise zerstört werden.
Daher belegt der feste Abschnitt 8 vorzugsweise höchstens
10% und besonders bevorzugt höchstens
3% der Fläche
des absorbierenden Gegenstands 2.
-
2A zeigt
einen Zustand, in dem der zweite vorstehende Abschnitt 15B der
Verpackungslage 15 zurückgefaltet
ist, so dass die erste Oberfläche 15a der
Verpackungslage 15 im zweiten vorstehenden Abschnitt 15B der
zweiten Oberfläche 16b der
Abziehlage 16 zugewandt ist, und die Verpackungslage 15 und
die Abziehlage 16 sind in einem festen Abschnitt 13 fest
miteinander verbunden. In dem festen Abschnitt 13 sind
die Verpackungslage 15 und die Abziehlage 16 mittels
Heißschmelzkleber oder
Heißsiegeln
verbunden, so dass sie nicht ohne weiteres voneinander getrennt
werden können.
-
Im
Gegensatz dazu ist es auch möglich,
dass ein Ende der Abziehlage 16 über die Endkante 2E des
absorbierenden Gegenstands 2 hinaus verlängert ist,
gegen die Körperoberfläche 2A des
absorbierenden Gegenstands 2 zurückgefaltet ist und teilweise
an der zweiten Oberfläche 15b der
Verpackungslage 15 fixiert ist.
-
Nach
dem Bilden der festen Abschnitte 8 und 13 werden
der absorbierende Gegenstand 2, die Abziehlage 16 und
die Verpackungslage 15 als eine Einheit um eine erste Faltachse
A-A zusammengefaltet, die den absorbierenden Gegenstand 2 in
Querrichtung durchläuft.
Dabei erfolgt das Falten so, dass die Kleidungsoberfläche 2B des
absorbierenden Gegenstands 2 nach innen gewandt ist und
die zweite Oberfläche 15b der
Verpackungslage 15 außen
erscheint. 2B zeigt einen Zustand, in dem
der absorbierende Gegenstand 2, die Abziehlage 16 und
die Verpackungslage 15 um die erste Faltachse A-A zusammengefaltet
sind.
-
Danach
werden der absorbierende Gegenstand 2, die Abziehlage 16 und
die Verpackungslage 15 um eine zweite Faltachse B-B in 2B zusammengefaltet.
Auch hierbei erfolgt das Falten so, dass die Kleidungsoberfläche 2B des
absorbierenden Gegenstands 2 nach innen gewandt ist und
die zweite Oberfläche 15b der
Verpackungslage 15 außen
erscheint. Als Ergebnis liegt der erste vorstehende Abschnitt 15A der
Verpackungslage 15 auf der zweiten Oberfläche 15b des
zuvor zurückgefalteten
Abschnitts der Verpackungslage 15, so dass der Stapel aus
dem absorbierenden Gegenstand 2, der Abziehlage 16 und
der Verpackungslage 15 in drei Lagen gefaltet ist, wie
in 3A und 5 gezeigt.
-
Hierbei
ist die Verpackungslage 15, wie in 2B gezeigt,
mit einem Abreißstreifen 12 versehen.
Dieser Abreißstreifen 12 ist
mittels Kleber oder durch Heißsiegeln
an der zweiten Oberfläche 15b der Verpackungslage 15 befestigt,
wodurch einer fester Abschnitt 12a gebildet wird. Das Abreißstreifen 12 verläuft nach
außen über eine
Endkante 15d der Verpackungslage 15 hinaus und
weist einen Laschenabschnitt 12c ohne druckempfindliche
Haftschicht auf. Zwischen dem festen Abschnitt 12a und
dem Laschenabschnitt 12c ist der Abreißstreifen 12 mit einer druckempfindlichen
Haftschicht 12b versehen. Daher wird, wenn der Stapel wie
in 3A gezeigt gefaltet wird, der Abschnitt des über die
Endkante 15d hinausgehenden Abreißstreifens 12 mit
der druckempfindlichen Haftschicht 12b an der zweiten Oberfläche 15b des
darunterliegenden Abschnitts der Verpackungslage 15 befestigt.
Es ist natürlich
möglich,
die druckempfindliche Haftschicht 12b über die gesamte Länge des
Abschnitts des über
die Endkante 15d hinausgehenden Abreißstreifens 12 vorzusehen,
ohne den Laschenabschnitt 12c vorzusehen. Es ist auch möglich, einen
Abschnitt der Verpackungslage 15 nahe der Endkante 15d mittels
Heißschmelzkleber oder
durch Heißsiegeln
loslösbar
an der zweiten Oberfläche 15b des
darunterliegenden Abschnitts der Verpackungslage 15 zu
befestigen, ohne den Abreißstreifen 12 vorzusehen.
-
Darüber hinaus
sind, wie in 3B gezeigt, die vorstehenden
Seitenabschnitte 15D und 15D der Verpackungslage 15,
die über
die Seitenkanten des absorbierenden Gegenstands 2 hervorragen,
durch Heißsiegeln
oder Ultraschallschweißen
miteinander verbunden, wodurch seitlich versiegelte Abschnitte 14 bzw. 14 gebildet
werden. Bei einer alternativen Ausführungsform kann die Verpackungslage 15 heißgeprägt werden,
um die seitlich versiegelten Abschnitte 14 und 14 zu
bilden.
-
In
der ersten Ausführungsform
wird das Hygieneprodukt 1 durch Bilden der seitlich versiegelten Abschnitte 14 und 14 fertig
gestellt, wie in 3B gezeigt. Das Hygieneprodukt
kann jedoch auch in dem Zustand nach 3A fertig
gestellt werden, ohne die seitlich versiegelten Abschnitte 14 und 14 zu
bilden. Das heißt,
der gefaltete Zustand des Stapels kann nur durch den Abreißstreifen 12 aufrechterhalten bleiben.
-
Als
Nächstes
werden Verfahren zum Öffnen des
Hygieneprodukts 1 in 3B und
Befestigen des absorbierenden Gegenstands 2 an der Innenseite
eines Schrittbereichs einer Unterbekleidung beschrieben.
-
Zuerst
wird der Abschnitt des Abreißstreifens 12 mit
der druckempfindlichen Haftschicht 12b von dem darunterliegenden
Abschnitt der Verpackungslage 15 abgezogen, und danach
wird der Stapel aus dem absorbierenden Gegenstand 2, der
Abziehlage 16 und der Verpackungslage 15 in den
Zustand in 2B und weiter in den Zustand
in 2A auseinandergefaltet, wobei die Versiegelung
der Verpackungslage 15 an den seitlich versiegelten Abschnitte 14 und 14 aufgerissen
wird. In dem Zustand in 2B oder 2A wird
die Abziehlage 16 von der druckempfindlichen Haftschicht 7 auf
der Kleidungsoberfläche 2B des
absorbierenden Gegenstands 2 abgezogen. Die so abgezogene
Abziehlage 16 bleibt mit der Verpackungslage 15 an
dem festen Abschnitt 13 verbunden.
-
Danach
wird die auf der Kleidungsoberfläche 28 des
absorbierenden Gegenstands 2 erscheinende druckempfindliche
Haftschicht 7 an einer Innenseite eines Schrittbereichs
einer Unterbekleidung befestigt. Weil die Verpackungslage 15 in
dem festen Abschnitt 8 an der Körperoberfläche 2A des absorbierenden
Gegenstands 2 befestigt ist und die obere Schicht 3 des
absorbierenden Gegenstands 2 mit der Verpackungslage 15 bedeckt
ist, kann bei diesem Vorgang verhindert werden, dass die obere Schicht 3 direkt
mit dem Fingern berührt
wird. Darüber
hinaus kann, weil der absorbierende Gegenstand 2 durch die
Verpackungslage 15 gegen den Schrittbereich gedrückt werden
kann, wenn die druckempfindliche Haftschicht 7 im Schrittbereich
der Unterbekleidung befestigt wird, der absorbierende Gegenstand 2 sicher
im Schrittbereich befestigt werden, wobei verhindert wird, dass
die obere Schicht 3 des absorbierenden Gegenstands 2 mit
den Fingern oder der Hand berührt
wird.
-
Nachdem
der absorbierende Gegenstand 2 im Schrittbereich der Unterbekleidung
befestigt ist, wird die Verpackungslage 15 von dem absorbierenden
Gegenstand 2 getrennt, indem die Verpackungslage 15 von
der Körperoberfläche 2A des
absorbierenden Gegenstands 2 abgezogen und die Fixierung an
dem festen Abschnitt 8 aufgerissen wird. Weil die Verpackungslage 15 und
die Abziehlage 16 in dem festen Abschnitt 13 miteinander
verbunden sind, können
dabei die Verpackungslage 15 und die Abziehlage 16 in
einem verbundenen Zustand entsorgt werden.
-
In
diesem Fall kann außerdem
die Endkante 2E des absorbierenden Gegenstands 2 nach
außen von
der Verpackungslage 15 vorstehen, ohne die Verpackungslage 15 mit
dem zweiten vorstehenden Abschnitt 158 zu versehen. Das
heißt,
es ist nicht unbedingt nötig,
dass die Verpackungslage 15 die gesamte Körperoberfläche 2A des
absorbierenden Gegenstands 2 bedeckt. Solange mindestens
50% der Körperoberfläche 2A bedeckt
sind, kann die Körperoberfläche 2A geschützt sein,
wenn der absorbierende Gegenstand 2 im Schrittbereich der
Unterbekleidung befestigt wird. Die bedeckte Fläche beträgt vorzugsweise mindestens
70% und besonders bevorzugt 90% der Körperoberfläche 2A. Am besten
ist jedoch die gesamte Körperoberfläche 2A bedeckt.
-
Es
ist auch zu beachten, dass, obwohl bei der ersten Ausführungsform
der feste Abschnitt 8 nur nahe der Endkante 2D des
absorbierenden Gegenstands 2 vorgesehen ist, ein ähnlicher
fester Abschnitt, in dem die Verpackungslage 15 loslösbar an der
Körperoberfläche 2A des
absorbierenden Gegenstands 2 fixiert ist, wahlweise an
einer anderen Position als dem festen Abschnitt 8 vorgesehen
sein kann. Wenn ein solcher fester Abschnitt nahe der Endkante 2E des
absorbierenden Gegenstands 2 zusätzlich zu dem festen Abschnitt 8 in 4 nahe
der Endkante 2D des absorbierenden Gegenstands 2 vorgesehen
ist, kann die Körperoberfläche 2A des absorbierenden
Gegenstands 2 sicher mit der Verpackungslage 15 bedeckt
sein. Die vorstehenden Änderungen
können
auch für
die folgenden Ausführungsformen übernommen
werden.
-
6 bis 8 zeigen
ein Hygieneprodukt nach einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung. Das Hygieneprodukt nach der zweiten Ausführungsform
umfasst einen absorbierenden Gegenstand 20, eine Abziehlage 16A und
die Verpackungslage 15. 6 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Zustands, in dem der absorbierende
Gegenstand 20, die Abziehlage 16A und die Verpackungslage 15 voneinander
getrennt sind, 7A zeigt eine perspektivische
Ansicht eines Zustands, in dem der absorbierende Gegenstand 20,
die Abziehlage 16A und die Verpackungslage 15 aufeinander
gelegt sind, und 7B zeigt eine perspektivische
Ansicht eines Zustands, in dem die aufeinander gelegten Lagen um
eine erste Faltachse gefaltet sind, und 8 zeigt
eine Schnittansicht entlang der Linie VIII-VIII in 7A.
Nachstehend wird auf die ausführliche
Beschreibung der Abschnitte mit demselben Aufbau wie bei der ersten
Ausführungsform verzichtet,
indem diese mit denselben Bezugszeichen versehen werden.
-
Der
absorbierende Gegenstand 20 weist einen Hauptkörperabschnitt
auf, der aus der oberen Schicht 3, der hinteren Schicht 4 und
der flüssigkeitsabsorbierenden
Schicht 5 wie bei der ersten Ausführungsform besteht, aber die
obere Schicht 3 und die hintere Schicht 4 sind
weiter über
die einander in Querrichtung gegenüberliegenden Seitenkanten des Hauptkörperabschnitts
hinaus verlängert,
um einstückig
ein Paar von Flügelabschnitten 20D und 20D zu bilden.
Auf der hinteren Schicht 4, die auf einer Kleidungsoberfläche 20B des
absorbierenden Gegenstands 20 erscheint, sind zweite druckempfindliche Haftschichten 21 und 21 zur
Anordnung innerhalb der Flügelabschnitte 20D und 20D vorgesehen,
zusätzlich
zu der druckempfindlichen Haftschicht 7, die in einer Anordnung
von getrennten Streifen aufgebracht ist, ähnlich wie jene in 1.
-
Die
Abziehlage 16A weist die erste Oberfläche 16a, die zu dem
absorbierenden Gegenstand 20 hin gerichtet ist, und die
zweite Oberfläche 16b auf, die
auf der entgegengesetzten Seite liegt. Bei der zweiten Ausführungsform
sind jedoch sowohl die erste Oberfläche 16a als auch die
zweite Oberfläche 16b mit
einem Trennmittel wie zum Beispiel Silikonharz oder Fluorharz beschichtet,
so dass sowohl die erste Oberfläche 16a als
auch die zweite Oberfläche 16b als
eine mit Trennmittel behandelte Oberfläche dienen.
-
Bevor
die Flügelabschnitte 20D und 20D zurückgefaltet
werden, ist die druckempfindliche Haftschicht 7 mit der
Abziehlage 16A bedeckt, aber die zweiten druckempfindlichen
Haftschichten 21 und 21 bleiben von der Abziehlage 16A unbedeckt.
Bei der zweiten Ausführungsform
ist die Breite Wa der Abziehlage 16A etwas kleiner als
die Breite des Hauptkörperabschnitts
des absorbierenden Gegenstands 20. Wie in 7A und 8 gezeigt,
werden nach dem Befestigen der ersten Oberfläche 16a der Abziehlage 16A auf
der druckempfindliche Haftschicht 7 die Flügelabschnitte 20D und 20D gegen
die zweite Oberfläche 16b der
Abziehlage 16A zurückgefaltet, so
dass die auf den Flügelabschnitten 20D und 20D vorgesehenen
zweiten druckempfindlichen Haftschichten 21 und 21 an
der zweiten Oberfläche 16b der
Abziehlage 16A befestigt werden.
-
Danach
wird der Stapel aus dem absorbierenden Gegenstand 20, der
Abziehlage 16A und der Verpackungslage 15 wie
bei der ersten Ausführungsform
gefaltet und versiegelt. Das heißt, nachdem der absorbierende
Gegenstand 20 auf die Verpackungslage 15 gelegt
worden ist, wobei seine Körperoberfläche 20A zu
der ersten Oberfläche 15a der
Verpackungslage 15 hin gerichtet ist, wird die Verpackungslage 15 loslösbar in
dem festen Abschnitt 8 an der Körperoberfläche 20A des absorbierenden
Gegenstands 20 fixiert, und die Abziehlage 16A wird
in dem festen Abschnitt 13 fest an der Verpackungslage 15 befestigt.
Danach wird der Stapel aus dem absorbierenden Gegenstand 20,
der Abziehlage 16A und der Verpackungslage 15 um
eine erste Faltachse A1-A1 und eine zweite Faltachse B1-B1 gefaltet,
so dass die zweite Oberfläche 15b der
Verpackungslage 15 außen
erscheint. Bei der zweiten Ausführungsform
sind die erste Faltachse A1-A1 und die zweite Faltachse B1-B1 so
angeordnet, dass sie die Flügelabschnitte 20D und 20D nicht
durchlaufen, wie in 7A und 7B gezeigt.
Nachdem der Stapel aus dem absorbierenden Gegenstand 20,
der Abziehlage 16A und der Verpackungslage 15 in
einen Zustand ähnlich
dem in 3A gefaltet worden ist, wird
er mit dem Abreißstreifen 12 versiegelt.
Wahlweise können
die seitlich versiegelten Abschnitte 14 und 14 gebildet
werden.
-
Das
Hygieneprodukt nach der zweiten Ausführungsform kann wie folgt verwendet
werden. Zunächst
werden, nachdem der Stapel aus dem absorbierenden Gegenstand 20,
der Abziehlage 16A und der Verpackungslage 15 in
den Zustand in 7A auseinandergefaltet worden
ist, die auf den Flügelabschnitten 20D und 20D vorgesehenen
zweiten druckempfindlichen Haftschichten 21 und 21 von
der zweiten Oberfläche 16b der
Abziehlage 16A abgezogen, und danach wird die Abziehlage 16A von
der druckempfindlichen Haftschicht 7 abgezogen. Sodann
wird der Hauptkörperabschnitt
des absorbierenden Gegenstands 20, dessen Körperoberfläche 20A mit
der Verpackungslage 15 bedeckt bleibt, durch die druckempfind liche
Haftschicht 7 im Schrittbereich der Unterbekleidung befestigt,
und danach werden die Flügelabschnitte 20D und 20D um
die Seitenkanten des Schrittbereichs der Unterbekleidung gefaltet
und durch die zweiten druckempfindlichen Haftschichten 21 und 21 an
einer Außenseite
der Unterbekleidung befestigt. Danach wird die Verpackungslage 15 von der
Körperoberfläche 20A des
absorbierenden Gegenstands 20 entfernt.
-
Bei
den vorstehenden Ausführungsformen kann
der Stapel um eine Faltachse gefaltet werden, die den absorbierenden
Gegenstand in Längsrichtung
durchläuft,
das heißt
eine Faltachse, die senkrecht zu den Faltachsen verläuft, die
den absorbierenden Gegenstand in Querrichtung durchlaufen.
-
Bei
den vorstehenden Ausführungsformen wird
vorzugsweise eine durchsichtige Lage, durch die die äußere Form
des absorbierenden Gegenstands zu erkennen ist, für die Verpackungslage
oder die Schutzlage verwendet, die die Körperoberfläche des absorbierenden Gegenstands
bedeckt. Wenn der absorbierende Gegenstand durch die Verpackungslage
oder die Schutzlage sichtbar ist, können die Richtung und die Position
des absorbierenden Gegenstands visuell kontrolliert werden, wenn
die druckempfindliche Haftschicht 7 auf der Kleidungsoberfläche des
absorbierenden Gegenstands im Schrittbereich der Unterbekleidung
befestigt wird, während
die Körperoberfläche des
absorbierenden Gegenstands mit der Verpackungslage oder der Schutzlage
geschützt
ist. Daher kann eine exakte Positionierung des absorbierenden Gegenstands
bezogen auf den Schrittbereich der Unterbekleidung erreicht werden.
In diesem Fall kann die Verpackungslage oder die Schutzlage durch
Verringern eines Färbemittels
wie zum Beispiel eines Pigments oder Farbstoffs, das in der Lage
enthalten ist, oder ohne Verwendung eines solchen Färbemittels
gebildet werden. Alternativ kann die Verpackungslage oder die Schutzlage
aus einer Lage mit einem geringen Grundgewicht oder einer dünnen Lage
gebildet werden, so dass der absorbierende Gegenstand problemlos
sichtbar ist. Konkrete Beispiele sind unter anderem ein grobes Vlies,
eine mit Öffnungen
versehene Folie, ein mit Öffnungen
versehenes Vlies, Papier, eine transparente Folie und eine durchscheinende
Folie mit einem weißen
Pigment in einer Menge von 2 Gew.-% oder weniger.
-
Im
Vorstehenden können
die einzelnen Komponenten aus wasserzersetzbaren Materialien gebildet
sein. Der hier verwendete Begriff wasserzersetzbares Material bedeutet
ein Material, dessen Komponentenfasern mit einem Strom Spülwasser,
nachdem sie in einer Spültoilette
entsorgt worden sind, oder mit einer großen Menge Wasser in einem Faulbecken aufgelöst werden
können.
-
9A zeigt
ein Hygieneprodukt nach einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung, wobei die einzelnen Komponenten aus wasserzersetzbaren
Materialien gebildet sind. Bei dem Hygieneprodukt in 9A sind
sowohl der Aufbau als auch die durch Falten verpackte Konfiguration identisch
mit der in 1 bis 5 gezeigten
ersten Ausführungsform.
Die einzelnen Komponenten sind jedoch aus anderen Materialien als
bei der ersten Ausführungsform
gebildet.
-
Ein
absorbierender Gegenstand 102 nach der siebten Ausführungsform
ist wasserzersetzbar.
-
Eine
flüssigkeitsdurchlässige obere
Schicht 103 kann einen Stapel aus mehreren wasserzersetzbaren
Vliesen und Tissuepapier umfassen, die auf einer Seite des Stapels
der flüssigkeitsabsorbierenden Schicht
zugewandt angeordnet sind, wobei der Stapel und das Tissuepapier
integriert und durch Prägen mit Öffnungen
versehen werden, um Flüssigkeitsdurchtrittslöcher aufzuweisen.
Das wasserzersetzbare Vlies kann durch Bilden einer Materialbahn
aus einem Gemisch von loser Zellstoff und Rayon mit einer Feinheit
von 1,1 dtex und einer Länge
von 7 mm in einem Nassverfahren und durch hydrodynamisches Verschlingen
(Hydroentangling) der Materialbahn hergestellt werden.
-
Eine
hintere Schicht 104 kann ein wasserzersetzbares Papier
sein, dessen Zellstoff mit Wasserstoff gebunden ist. Bei einer alternativen
Ausführungsform
kann die hintere Schicht 104 durch Bilden einer Materialbahn
aus wasserdispergierbaren Fasern wie zum Beispiel Zellstoff oder
Rayon und Aufbringen eines wasserlöslichen Bindemittels wie zum Beispiel
Polyvinylalkohol oder ungesättigtes
Carboxylsäure-Copolymer
zum Verbinden der Fasern hergestellt werden. Bei einer weiteren
alternativen Ausführungsform
kann die hintere Schicht 104 durch hydrodynamisches Verschlingen
einer Materialbahn aus wasserdispergierbaren Fasern und Aufbringen des
wasserlöslichen
Bindemittels gebildet werden. Die hintere Schicht 104 wird
vorzugsweise flüssigkeitsundurchlässig gemacht,
indem ein wasserfestes Harz wie zum Beispiel Celluloseether oder
Silikon auf eine Oberfläche
der hinteren Schicht 104 aufgebracht wird. Bei einer alternativen
Ausführungsform können Celluloseether
und ein Polyester-Polyurethanharz, das biologisch abbaubar ist,
auf eine Oberfläche
der hinteren Schicht 104 laminiert werden, um dieser wasserfeste
Eigenschaften zu verleihen.
-
Für eine flüssigkeitsabsorbierende
Schicht 105 kann ein Stapel aus mehreren Lagen wasserzersetzbares
Papier, eine Lage aus Airlaid-Zellstoff, ein wasserzersetzbares
Vlies oder ein Laminat aus einer Lage Airlaid-Zellstoff und Polyvinylalkohol
verwendet werden.
-
Eine
druckempfindliche Haftschicht 107 auf einer Kleidungsoberfläche der
hinteren Schicht 104 kann durch Aufbringen eines druckempfindlichen Acrylemulsionsklebers
im Gravurstreichverfahren gebildet werden. Ein solcher druckempfindlicher
Kleber kann Acrylestercopolymer, Styrolbutadienlatex und eine haftungsverbessernde
Substanz enthalten. Wenn der absorbierende Gegenstand Flügelabschnitte
aufweist, wie in der zweiten Ausführungsform, können die
auf den Flügelabschnitten
vorzusehenden druckempfindlichen Haftschichten in gleicher Weise
gebildet werden.
-
Eine
auf der druckempfindlichen Haftschicht 107 anzubringende
Abziehlage 116 kann eine Lage sein, die durch Aufbringen
eines Polyvinylalkohols oder ungesättigten Carboxylsäure-Copolymers
auf eine Oberfläche
eines wasserzersetzbaren Vlieses oder Papiers und Laminieren eines
Trennmittels wie zum Beispiel Silikon auf die mit dem Copolymer
beschichtete Oberfläche
hergestellt wird.
-
Eine
Verpackungslage 115 kann eine Lage ähnlich der hinteren Schicht 104 sein,
zum Beispiel eine durch Aufbringen von Polyvinylalkohol oder ungesättigtem
Carboxylsäure-Copolymer auf eine Oberfläche eines
wasserzersetzbaren Vlieses oder Papiers hergestellte Lage.
-
Das
Verbinden zwischen der oberen Schicht 103 und der hinteren
Schicht 104 und zwischen der Abziehlage 116 und
der Verpackungslage 115 in einem festen Abschnitt 113 kann
mit einem wasserlöslichen
oder wasserquellenden Heißschmelzkleber
erfolgen. Für
einen solchen Heißschmelzkleber
kann eine Heißschmelze
verwendet werden, die 58% Copolymer mit Polyesterpolyol, Polyoxyethylen-Polyoxypropylen-Glykol
und Polyvinylacetat und 27% Terpenphenol als Hauptkomponente enthält.
-
Ein
fester Abschnitt 118, in dem die wasserzersetzbare Verpackungslage 115 und
die wasserzersetzbare obere Schicht 103 loslösbar aneinander
fixiert sind, kann durch Verwendung eines wasserlöslichen
Heißschmelzklebers
gebildet werden. Bei einer alternativen Ausführungsform kann der feste Abschnitt 118 wie
in 9B gezeigt gebildet werden. In 9B ist
eine Oberfläche
eines Substrats 118a, das aus wasserzersetzbarem Papier
oder dergleichen besteht, mit einer Acrylemulsion 118b ähnlich der
beschichtet, die für
die druckempfindliche Haftschicht 107 verwendet wird, um
von der oberen Schicht 103 abziehbar zu sein, und die andere
Oberfläche
des Substrats 118a ist mit einem wasserlöslichen
Heißschmelzkleber 118c ähnlich dem,
der für den
festen Abschnitt 113 verwendet wird, an der Verpackungslage 115 befestigt.
-
Um
das Hygieneprodukt in Wasser zersetzbar zu machen, wird vorzugsweise
der Abreißstreifen 12 nicht
verwendet. Nach dem Falten wird die Verpackungslage 115 vorzugsweise
nahe einer Endkante 115a mit einer wasserlöslichen
Heißschmelze
an einer zweiten Oberfläche 115b der
Verpackungslage 115 fixiert. Seitlich versiegelte Abschnitte ähnlich den seitlich
versiegelten Abschnitten 14 und 14 in 3B können ebenfalls
durch Befestigen der Verpackungslage 115 an sich selbst
mit dem wasserlöslichen Heißschmelzkleber
gebildet werden.
-
Auch
bei der zweiten Ausführungsform
können
die einzelnen Komponenten des Hygieneprodukts aus wasserzersetzbaren
Materialien gebildet sein, wie vorstehend beschrieben.
-
Wie
vorstehend beschrieben, kann nach der vorliegenden Erfindung verhindert
werden, dass die obere Schicht des absorbierenden Gegenstands mit den
Fingern oder dergleichen berührt
wird, bis die hintere Schicht des absorbierenden Gegenstands am
Schrittbereich einer Unterbekleidung befestigt wird. Darüber hinaus
kann, auch wenn die druckempfindliche Haftschicht gegen den Schrittbereich
der Unterbekleidung gedrückt
wird, verhindert werden, dass die obere Schicht des absorbierenden
Gegenstands direkt mit der Hand berührt wird.
-
Obwohl
die vorliegende Erfindung anhand von beispielhaften Ausführungsformen
derselben beschrieben worden ist, ist für den Fachmann ersichtlich,
dass die vorstehenden und verschiedene sonstige Änderungen, Auslassungen und
Ergänzungen darin
oder daran vorgenommen werden können, ohne
vom Gedanken und Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
Daher ist die vorliegende Erfindung nicht als auf die vorstehend
beschriebenen bestimmten Ausführungsformen
beschränkt
anzusehen, sondern soll alle möglichen
Ausführungsformen einschließen, die
innerhalb des vorgesehenen Umfangs und gleichwertig im Hinblick
auf die Merkmale gemäß den anliegenden
Ansprüchen
ausgeführt werden
können.