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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Schloss für eine Tür eines Kraftfahrzeugs, insbesondere
für eine
Fahrgasttür
eines Kraftfahrzeugs.
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Der
Ausdruck "Fahrgasttür" wird bei der vorliegenden
Beschreibung in seinem weitesten Sinne verwendet, um entweder die
Tür, die
gegenüber
der Fahrertür
angeordnet ist, oder eine Fondtür,
falls diese vorhanden ist, zu bezeichnen.
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Wie
bekannt ist, umfasst eine Tür
eines Kraftfahrzeugs im allgemeinen einen oberen Rahmenabschnitt,
der eine Öffnung
bildet, die durch ein bewegliches Fenster abzuschließen ist,
wenn das Letztere angehoben ist, und einen unteren boxen- bzw. kastenförmigen Abschnitt,
der durch eine äußere Wand
bzw. Platte und eine innere Platte gebildet ist, die an einem Ende
durch eine An- bzw. Abschlusskante verbunden sind, und zwischen
sich ein Fach bilden, das normalerweise das Fenster aufnimmt, wenn
dieses abgesenkt ist, und verschiedene Komponenten, die an den Platten
befestigt sind, einschließlich
beispielsweise eines Schlosses und eines Fensterhebers.
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Ein
herkömmliches
Schloss umfasst im allgemeinen eine Schließeinheit, die geeignet ist,
mit einem Stift gekoppelt zu sein, integral bzw. einstückig mit
einer festen Stütze
bzw. Säule
der entsprechenden Tür,
und eine Betätigungseinheit
des mechanischen Typs, die geeignet ist, mit dem manuellen Betätigungselementen
verbunden zu sein, die der Tür des
Fahrzeugs zugeordnet sind, wie beispielsweise die Innen- und Außengriffe,
und geeignet ist, mit der Schließeinheit zusammenzuwirken,
um zu bewirken, dass diese sich öffnet,
oder noch präziser,
dass diese von dem Stift gelöst
wird.
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Ein
herkömmliches
Schloss umfasst ebenfalls einen Hauptsicherheitsaufbau, der selektiv
aktiviert werden kann, um das Öffnen
der Schließeinheit von
der Außenseite
des Kraftfahrzeugs zu verhindern bzw. zu sperren (wenn die externe
Sicherheitsfunktion eingeschaltet ist) und einen Hilfssicherheitsaufbau,
der selektiv aktiviert werden kann, um das Öffnen der Schließeinheit
von der Innenseite des Kraftfahrzeugs zu verhindern (wenn die "gegenseitige Blockierung" bzw. "dead lock" oder Kindersicherheitsfunktion
eingeschaltet ist).
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Im
allgemeinen ist die äußere Sicherheitsfunktion
mittels eines elektrisch betätigten
Stellglieds eingeschaltet, das gemeinhin als das "Türsicherungsstellglied" bezeichnet wird,
während
die Kindersicherheitsfunktion, die offensichtlich nur bei den Schlössern für die Fahrgasttüren des
Kraftfahrzeugs vorgesehen ist, mittels eines manuell betätigten Stellglieds
eingeschaltet ist, das normalerweise an der Abschlusskante des unteren
kastenförmigen
Abschnitts der entsprechenden Tür
zugänglich
ist.
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In
Kraftfahrzeugen, die mit zentralen Verschlussystemen versehen sind,
hat die Fahrertür
vorteilhafterweise zusätzlich
zu dem entsprechenden Schloss eine Schlüssel- bzw. Tasteneinheit zum
Ein- oder Ausschalten der äußeren Sicherheitsfunktion von
allen Schlössern
des Kraftfahrzeugs mittels eines Schlüssels.
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Jede
Tür kann
ebenfalls mit einem inneren Knopf bzw. Schaltknopf zum Ein- oder
Ausschalten der äußeren Sicherheitsfunktion
der entsprechenden Tür
versehen sein. Dieser Schaltknopf, der herkömmlicherweise auf der inneren
Platte der entsprechenden Tür
getragen ist und von einer oberen Kante des unteren kastenförmigen Abschnitts
der Tür
hervorragt, kann aufgrund seiner Position ein mögliches Mittel zum unberechtigten Öffnen des
Schlosses bilden, da auf diesen verhältnismäßig leicht mittels Einbrechwerkzeugen
zugegriffen werden kann, die zwischen dem Fenster und seinen Abdichtungen
eingeführt
werden.
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Kürzlich wurde,
um diesen Nachteil zu überwinden,
ein Vorschlag gemacht, um den vorstehend genannten Schaltknopf von
der Tür
des Kraftfahrzeugs zu entfernen, oder um diesen in einer eingebetteten
Form auszuführen,
so dass dieser nicht mittels Einbrechwerkzeugen betätigt werden
kann.
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In
beiden Fällen
ist es, wenn das zentrale Verschlussystem des Kraftfahrzeugs versagt,
nicht möglich,
die manuelle Notbetätigung
der äußeren Sicherheitsfunktion
in irgendeiner Weise für
die Schlösser
durchzuführen,
die den Fahrgasttüren
zugeordnet sind, da diese Türen
keine Schlüsseleinheiten
haben und dies hat offensichtliche Nachteile für Nutzer.
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Die
Druckschrift
DE 198
061 55 A offenbart ein Schloss für eine Kraftfahrzeugtür gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Das
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Schloss für eine Tür eines
Kraftfahrzeugs bereitzustellen, das ermöglicht, die vorstehend genannten
Nachteile auf eine einfache und wirtschaftliche Weise zu überwinden.
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Das
vorstehende Ziel wird durch die vorliegende Erfindung erreicht,
dadurch dass diese ein Schloss für
eine Tür
eines Kraftfahrzeugs betrifft, wie dies in Anspruch 1 beansprucht
ist.
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Um
zu ermöglichen,
dass die vorliegende Erfindung deutlicher verstanden wird, wird
nachfolgend eine bevorzugte Ausführungsform
lediglich beispielhaft und ohne beschränkende Absicht und unter Bezugnahme
auf die beigefügte
Zeichnung beschrieben.
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1 zeigt
in einer Seitenansicht teilweise geschnitten ein Schloss gemäß der vorliegenden
Erfindung für
eine Tür
eines Kraftfahrzeugs.
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2 zeigt
einen zweiten Schnitt entlang der Linie II-II aus 1.
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3 zeigt
in Schnittdarstellung und vergrößert ein
manuell betätigtes
Stellglied des Schlosses aus 1 in einer
verschiedenen Betriebskonfiguration.
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4 zeigt
in einer Einzelteilansicht vergrößert das
Betätigungsglied
aus 2.
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5 zeigt
eine Ansicht von oben auf das Schloss aus 1, wobei
zur Verdeutlichung Teile weggelassen sind.
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Unter
Bezugnahme auf die 1 und 5 zeigt
die Bezugsziffer 1 insgesamt ein Schloss für eine Tür 2 eines
Motorfahrzeugs, in diesem Fall für eine
Fahrgasttür
des Kraftfahrzeugs.
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Das
Schloss 1 ist geeignet, auf eine bekannte Weise mit einem
Stift 3 (5) integral mit einer Stütze (nicht
dar gestellt) der Tür 2 zusammenzuwirken
und bildet einen Teil eines zentralen Verschlusssystems für die Türen des
Kraftfahrzeugs, wobei der Betrieb dieses System durch eine elektronische Steuereinheit
gesteuert wird, die bekannt und nicht dargestellt ist, da diese
keinen Teil der vorliegenden Erfindung darstellt.
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Die
Tür 2 umfasst
in bekannter Weise einen unteren kastenförmigen Abschnitt 4,
der durch eine äußere Platte 5 und
eine innere Platte 6 begrenzt ist, wobei zwischen diesen
ein Fach 7 gebildet wird, das das Schloss 1 aufnimmt. 1 zeigt
in einem horizontalen Schnitt die entsprechenden, im wesentlichen
flachen und parallelen Hauptabschnitte des kastenförmigen Abschnitts,
die an einem Ende durch eine Abschlusskante 10 verbunden
sind, die orthogonal zu den Hauptabschnitten ist und die der Stütze der
Tür 2 gegenüberliegt,
die den Stift 3 trägt.
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Das
Schloss 1 umfasst im wesentlichen einen Rahmen 11,
der innerhalb des Fachs 7 der Tür 2 aufgenommen und
an der Abschlusskante 10 befestigt ist, eine Schließeinheit 12,
die durch den Rahmen 11 getragen und geeignet ist, mit
dem Stift 3 gekoppelt zu werden, und eine Betätigungseinheit 13,
die ebenfalls durch den Rahmen 11 getragen und geeignet
ist, mit der Schließeinheit 12 zusammenzuwirken, um
zu bewirken, dass diese geöffnet
wird, oder präziser
ausgedrückt,
von dem Stift 3 gelöst
wird.
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Der
Rahmen 11 ist im wesentlichen L-förmig, wenn dieser von der Seite
betrachtet wird, und besteht aus zwei prismatischen Körpern 14, 15,
deren Dicken klein bezüglich
ihrer anderen Abmessungen sind, und die in einem rechten Winkel
zueinander aneinander befestigt sind.
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Insbesondere
ist der Körper 14 durch
zwei Basiswände 16a, 16b begrenzt,
die parallel zueinander sind, und durch eine seitliche Kante 17,
die die Basiswände 16a, 16b entlang
deren äußeren Umfängen verbindet.
Präziser
ausgedrückt
kann der Körper 14 durch
seine Basiswand 16a an der Abschlusskante 10 des
unteren Abschnitts 4 der Tür 2 befestigt werden
und seine entgegengesetzte Seite steht mit dem Körper 15 in Verbindung.
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Der
Körper 14 hat
ebenfalls eine seitliche C-förmige Öffnung 18 für das Einführen des
Stifts 3, wobei ein Teil dieser Öffnung sich entlang der Basiswand 16a erstreckt
und ein Teil von diesem sich entlang eines entsprechenden Abschnitts
der seitlichen Kante 17 erstreckt. Die Öffnung 18 ist ebenfalls
neben einer abgewinkelten bzw. winkeligen Öffnung angeordnet (in den beigefügten Figuren
nicht dargestellt), die in dem unteren Abschnitt 4 der
Tür 2 in dem
Eckbereich gebildet ist, der zwischen der Abschlusskante 10 und
dem Hauptabschnitt 9 der inneren Platte 6 gebildet
ist.
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Die
Schließeinheit 12 (5)
ist innerhalb des Körpers 14 aufgenommen
und umfasst auf eine bekannte Weise eine Gabel 20 und einen
Halter bzw. eine Aufnahme 21, die jeweils auf Drehpunkten 22, 23 drehbar
gelagert sind, die einstückig
mit dem Körper 14 befestigt
bzw. fixiert sind und jeweilige Achsen A, B parallel zueinander
und orthogonal zu den Basiswänden 16a, 16b aufweisen.
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Die
Gabel 20 besteht aus einer geformten Platte und ist an
ihrem Zwischenabschnitt auf dem Drehpunkt 22 schwenkbar
bzw. gelenkig verbunden und hat einen umfänglichen C-förmigen
Sitz 24, der geeignet ist, den Stift 3 aufzunehmen
und lateral durch ein paar Zähne 25, 26 begrenzt
ist.
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Die
Gabel 20 wird durch eine entsprechende Feder (eines bekannten
Typs, nicht dargestellt) zu einer geöffneten Position gedrückt, in
der diese dazu gebracht wird, lateral auf der seitlichen Kante 17 des Körpers 14 zu
stützen
und hat ihren Sitz 24, der im wesentlichen in dieselbe
Richtung wie die Öffnung 18 ausgerichtet
ist, um den Eingriff und das Lösen
des Stifts 3 zu ermöglichen.
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Unter
der durch den Stift 3 ausgeübten Kraft und nach dem Zuschlagen
der Tür 2 ist
die Gabel 20 drehbar um die Achse A von der geöffneten
Position zu einer geschlossenen Position, in der der Stift 3 in dem
Sitz 24 gesperrt bzw. verriegelt ist und der Zahl 25 fängt die Öffnung 18 auf
eine bekannte Weise ab, um das Lösen
des Stifts zu verhindern.
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Der
Halter 21 besteht aus einer geformten Platte, die im wesentlichen
koplanar zu der Form 20 ist und wird auf eine bekannte
Weise zu einer umfänglichen
Kante der Gabel 20 durch eine Feder (eines bekannten Typs,
nicht dargestellt) gedrückt,
die um den Drehpunkt 23 gewickelt ist.
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Der
Halter 21 hat insbesondere eine L-förmige Abschlusskante und kann
in Position gegen ein Ende des Zahns 25 der Gabel 20 geschnappt
werden, um die Gabel 20 lösbar in der geschlossenen Position
zu verriegeln.
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Der
Halter 21 kann auf eine bekannte Weise, die nicht dargestellt
ist, mit der Betätigungseinheit 13 zusammenwirken,
um die Öffnungskräfte von
der Letzteren aufzunehmen.
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Bezüglich 1 umfasst
die Betätigungseinheit 13,
die eines bekannten Typs und beschrieben ist und lediglich soweit
erläutert
ist, was für
ein Verständnis
der vorliegenden Erfindung erforderlich ist, im wesentlichen einen
ersten und zweiten Öffnungshebel 30, 31,
die durch den Rahmen 11 gestützt sind und für eine Betätigung der
Schließeinheit 12 gekoppelt
und mit entsprechenden Griffen (nicht dargestellt) der Tür 2 zu
verbinden sind, die selektiv betätigt
werden kann, von der Außenseite
des Kraftfahrzeugs in einem Fall und von der Innenseite in dem anderen
Fall, um zu bewirken, dass die Schließeinheit 12 von dem
Stift 3 gelöst
bzw. entkoppelt wird.
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Insbesondere
der Öffnungshebel 30 ist
an dem Körper 14 um
eine Achse (in den beigefügten
Figuren nicht dargestellt) parallel zu den Achsen A und B angelenkt,
während
der Öffnungshebel 31 auf
dem Körper 15 um
eine Achse orthogonal zu den Achsen A und B angelenkt ist.
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Unter
Bezugnahme auf die 1 bis 4 umfasst
das Schloss 1 ebenfalls einen ersten und einen zweiten
Sicherheitsaufbau 32, 33, die bekannt und ebenfalls
lediglich soweit erläutert
und beschrieben sind, was für
das Verständnis
der vorliegenden Erfindung erforderlich ist, und die durch den Rahmen 11 gestützt sind
und selektiv aktiviert werden können, um
das Öffnen
der Schließeinheit 12 des
Kraftfahrzeugs von der Außenseite
bzw. von der Innenseite zu deaktivieren bzw. zu sperren, wodurch
die als die "äußere Sicherheits"-Funktion und die
als die "Kindersicherheits"-Funktion bekannten
Funktionen jeweils bereitbereitgestellt werden.
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Das
Schloss 1 umfasst ebenfalls ein elektrisch betätigtes Hauptstellglied 34 zum
Betätigen des
Sicherheitsaufbaus 32 und ein manuell betätigbares
Hilfsstellglied 35 zum Betätigen des Sicherheitsaufbaus 33.
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Das
Hauptstellglied 34 umfasst einen Elektromotor 36,
dessen Betrieb auf eine bekannte Weise durch die Steuereinheit des
zentralen Verschlussystems des Kraftfahrzeugs gesteuert wird, und
eine Zahnrad- bzw. Getriebeübertragung 37,
die zwischen dem Motor 36 und einem Betätigungselement 38 des Sicherheitsaufbaus 32 angeordnet
ist.
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Die Übertragung 37 umfasst
insbesondere ein Ritzel 39, das auf einer Ausgabewelle 40 des
Motors 36 abgestimmt bzw. verkeilt ist, mit einer Achse C
parallel zu den Achsen A und B und einem gezahnten Ausschnitt 41 mit
einer Achse D parallel zu der Achse C, der mit dem Ritzel 39 in
Eingriff ist und das Betätigungselement 38 integral
und koaxial zu sich trägt.
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Genauer
gesagt besteht das Betätigungselement 38 aus
einem im wesentlichen zylindrischen Stift, der innerhalb einer zentralen
zylindrischen Hülse 42 des
gezahnten Ausschnitts 41 in Eingriff und mit einem exzentrischen
Endabschnitt 43 versehen ist, der mit einem Übertragungshebel 44 des
Sicherheitsaufbaus 32 zusammenwirkt. Das Betätigungselement 38 ist
drehbar integral mit dem gezahnten Ausschnitt 41 um die Achse D
zwischen einer Position, in der das äußere bzw. externe Sicherheitssystem
eingeschaltet ist, in der mittels des exzentrischen Abschnitts 43 es
den Hebel 44 in einen Zustand setzt, der das Öffnen der
Schließeinheit 12 verhindert,
und einer Position, in der das externe Sicherheitssystem ausgeschaltet
ist.
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In
dem Fall, der dargestellt ist, sind die vorstehend genannten externe
Sicherheit "Ein-" und "Aus-" Positionen des Bestätigungselements 38 in 2 durch "X" bzw. "Y" angezeigt,
und diese sind voneinander durch einen Winkel von näherungsweise
60° getrennt.
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Unter
besonderer Berücksichtigung
der 1, 3 und 4 umfasst
das Hilfsstellglied 35 einen Tastschalter bzw. Schaltknopf 45,
der durch entsprechende Durchdringlöcher 46, 47 mit
der Achse D in dem Körper 14 und
in der Abschlusskante 10 der Tür 2 ragt, und der
auf eine axial verschiebbare Weise und mit einer festen Winkelposition
mit einem Betätigungselement
des Sicherheitsaufbaus 33 gekoppelt ist.
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Der
Schaltknopf 45 umfasst insbesondere einen zylindrischen
Kopf 50, der mit einem verlängerten Schlitz 51 versehen
ist, der einen Sockel für
einen Betätigungsschlüssel (nicht
dargestellt) bildet, und mit einem Schaft 52 von vornehmlich
prismatischer Form. Präziser
ausgedrückt
umfasst der Schaft 52 einen prismatischen Abschnitt 53 mit
einem rechteckigen bzw. quadratischen Abschnitt mit abgerundeten Ecken,
verbunden mit dem Kopf 50 durch einen kurzen zylindrischen
Abschnitt 54. Der Schaltknopf 45 umfasst ebenfalls
einen ringförmigen
Flansch 55, der zwischen dem Kopf 50 und dem zylindrischen
Abschnitt 54 des Schafts 52 angeordnet ist und
radial von dem Kopf 50 absteht.
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Das
Loch 46 hat einen Eingangsabschnitt 56, der in
der Basiswand 16a gebildet ist und denselben Durchmesser
wie das Loch 47 in der Abschlusskante 10 der Tür 2 hat,
einen Zwischenabschnitt 57, dessen Querschnitt größer als
derjenige des Eingangsabschnitts 56 ist, und einen Abschlussabschnitt 58,
der auf der gegenüberliegenden
Seite des Zwischenabschnitts 57 von dem Eingangsabschnitt 56 angeordnet
ist, mit einem kleineren Durchmesser als die anderen beiden Abschnitte,
und der sich in einen Hohlraum 59 des Körpers 14, in dem die
Sicherheitsaufbauten 32 und 33 aufgenommen sind, öffnet.
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Bei
Gebrauch ist der Schaltknopf 45 mit seinem Schaft 52 innerhalb
des Abschlussabschnitts 58 des Lochs 46 des Körpers 14 in
Eingriff angeordnet, wobei sein Kopf 50 an- bzw. eingepasst
ist, so dass dieser durch den Eingangsabschnitt 56 des
Lochs 46 und das Loch 47 der Abschlusskante 10 der
Tür ragt.
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Das
Betätigungselement 48 besteht
aus einer röhrenförmigen Hülse, die
auf eine axial und winkelig bewegbare Weise innerhalb des Abschlussabschnitts 58 des
Lochs 46 des Körpers 14 eingegriffen und
durch eine prismatische Kopplung mit dem Abschnitt 53 des
Tastknopfs 45 verbunden ist.
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Insbesondere
das Betätigungselement 48 hat
eine innere Oberfläche,
die komplementär
zu der äußeren Oberfläche des
Abschnitts 53 des Schaltknopfs 45 ist und einen
Sitz 49 bildet, der eine winkelige Kopplung und ein axiales
Verschieben für
den Abschnitt 53 bereitstellt.
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Genauer
gesprochen umfasst das Betätigungselement 48 einen
außen
bzw. extern zylindrischen Hauptabschnitt 60, der innerhalb
des Abschlussabschnitts 58 des Lochs 46 des Körpers 14 in Eingriff
ist, einen exzentrischen Abschnitt 61, der mit einem Übertragungshebel 62 des
Sicherheitsaufbaus 33 zusammenwirkt und nahe bei dem exzentrischen
Abschnitt 43 des Betätigungselements 38 angeordnet
ist, und einen Zwischenabschnitt 63, der ebenfalls außen zylindrisch
ist und zwischen dem Hauptabschnitt 60 und dem exzentrischen
Abschnitt 61 angeordnet ist und einen äußeren Durchmesser hat, der
größer als
derjenige des Hauptabschnitts 60 ist, und positioniert
ist, um auf einer ringförmigen Schulter
des Körpers 14 abzustützen, der
zwischen dem Hohlraum 59 und dem Abschlussabschnitts 58 des
Lochs 46 gebildet ist.
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Aufgrund
der beschriebenen Anordnung ist das Bestätigungselement 48 axial
zwischen dem exzentrischen Abschnitt 43 des Betätigungselements 38 und
der Schulter des Körpers 14 verriegelt,
der zwischen dem Hohlraum 59 und dem Loch 46 gebildet
ist.
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Der
Schaltknopf 45 ist axial durch eine zylindrische Spulenfeder 65 vorbelastet,
die koaxial um den Schaft 52 gewickelt ist, der in dem
Zwischenabschnitt 57 des Lochs 46 aufgenommen
und zwischen dem Flansch 55 und einer axialen Schulter
des Körpers 14 angeordnet
ist, der zwischen dem Zwischenabschnitt 57 und dem Abschlussabschnitt 58 des Lochs 46 gebildet
ist.
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Ohne
eine externe Betätigung
wird der Schaltknopf 45 durch die Feder 65 in
eine erste Betätigungskonfiguration
(1) gedrückt,
in der dieser durch Rotation um seine Achse D durch ein winkeliges
Intervall die Bewegung des Betätigungselements 48 zwischen
der Kindersicherheit "Aus-" und "Ein-" Position erlaubt.
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In
der ersten Betätigungskonfiguration
des Schaltknopfs 45 ist der Flansch 55 positioniert,
so dass er sich axial auf der Basiswand 16a abstützt und ein
Abschlussabschnitt des prismatischen Abschnitts 53 des
Schafts 52 mit radialem Spiel in Eingriff ist, in einem
zylindrischen Eingangsabschnitt 66 eines Blindlochs 67 mit
der Achse D in dem Betätigungselement 38.
Somit werden die winkeligen Bewegungen des Schaltknopfs 45 um
die Achse D nicht zu dem Betätigungselement 38 übertragen.
Präziser
gesprochen und mit besonderer Bezugnahme auf 1 bis 3 hat
das Loch 67 in dem Betätigungselement 38 zusätzlich zu
dem zylindrischen Eingangsabschnitt 66 einen Abschlussabschnitt 68 mit einem
Profil komplementär
zu dem Profil des prismatischen Abschnitts 53 des Schafts 52.
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Gemäß einem
wichtigen Aspekt der vorliegenden Erfindung ist der Tastknopf 45 entlang
der Achse D zwischen der ersten Betriebskonfiguration und einer
zweiten Betätigungsposition
(3) beweglich, in der sein prismatischer Abschnitt 53 in
Eingriff mit dem Abschlussabschnitt 68 des Lochs 67 des
Betätigungselements 38 ist
und erlaubt daher die Bewegung von beiden Betätigungselementen 38, 48 um
die Achse D für
das gleichzeitige Ein- und Ausschalten der externen Sicherheits-
und der Kindersicherheitsfunktion.
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In
der zweiten Betätigungskonfiguration
ermöglicht
der Schaltknopf 45 daher die manuelle Notfallbetätigung des
Sicherheitsaufbaus 32 als eine Alternative zu der Verwendung
des Hauptbetätigungsstellglieds 34.
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In
Gebrauch kann die Kindersicherheitsfunktion einfach durch Drehen
des Schaltknopfs 45 um die Achse D ein- und ausgeschaltet
werden, wobei der Tastknopf stabil in der ersten Betriebskonfiguration
durch die Feder 65 gehalten ist.
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Im
Falle eines Ausfalls oder einer Fehlfunktion des zentralen Verschlussystems
des Kraftfahrzeugs kann die externe Sicherheitsfunktion für die Tür 2 manuell
eingeschaltet werden, wobei die Tür 2 geöffnet ist,
einfach durch Betätigen
des Schaltknopfs 45 auf eine solche Weise, um diesen axial
in die zweite Betriebskonfiguration zu bewegen. Dieser Vorgang kann
nur ausgeführt
werden, wenn das Betätigungselement 48 in
der Kindersicherheits- "Aus-" Position plaziert
ist, ansonsten wären
der prismatische Abschnitt 53 des Schafts 52 des
Schaltknopfs 45 und der prismatische Abschlussabschnitt 68 des Lochs 67 des
Betätigungselements 38 außerhalb
einer winkeligen Ausrichtung zueinander, was es unmöglich machen
würde,
diese miteinander zu koppeln.
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Daher
muss, wenn das Betätigungselement 48 in
der Kindersicherheits- "Ein-" Position plaziert ist,
der Schaltknopf 45 um die Achse D auf eine solche Weise
gedreht werden, um das Betätigungselement 48 in
die Kindersicherheits- "Aus-" Position zu bringen,
und der Schaltknopf 45 muss dann von der ersten zu der
zweiten Betätigungskonfiguration
bewegt werden. Bei diesem Punkt bewirkt die Drehung des Schaltknopfs 45 um
die Achse D die winkelige Bewegung der Betätigungselemente 38, 48 in
die externe Sicherheits- "Ein-" Position bzw. in
die Kindersicherheits- "Ein-" Position.
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Zur
Vervollständigung
der vorstehenden Vorgänge
kann die Tür 2 durch
Zuschlagen bzw. Schließen
auf eine solche Weise geschlossen werden, um zu bewirken, dass die
Schließeinheit 12 des
Schlosses 1 mit dem Stift 3 gekoppelt wird.
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Die
Tür 2 kann
nachfolgend erstens durch Betätigen
des Innengriffs geöffnet
werden, um zu bewirken, dass die externe Sicherheitsfunktion mechanisch
auf eine bekannte Weise in einem anfänglichen Abschnitt der Bewegung
des Innengriffs ausgeschaltet wird, und dann durch direktes Betätigen des
Außengriffs,
da die Kindersicherheitsfunktion lediglich durch Betätigen des
Schaltknopfs 45 ausgeschaltet werden kann.
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Eine
Untersuchung der Eigenschaften des Schlosses 1, das gemäß der vorliegenden
Erfindung gefertigt ist, wird deutlich anhand der Vorteile werden,
die dieses bereitstellt.
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Insbesondere
kann das manuell betätigte Hilfsstellglied 35 sowohl
zum Ein- und Ausschalten der Kindersicherheitsfunktion als auch
zum Ein- und Ausschalten der externen Sicherheitsfunktion manuell
in einer Notfallsituation verwendet werden, wenn ein Ausfall des
zentralen Verschlussystems des Kraftfahrzeugs vorliegt.
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Diese
Lösung
ist insbesondere vorteilhaft sowohl hinsichtlich der Kosten als
auch hinsichtlich der Sicherheit vor Einbruch. Dies ist dadurch
bedingt, dass die zusätzliche
Funktion des manuellen Notfalldeaktivierens des Öffnens der Tür 2 von
der Außenseite
durch eine minimale Modifikation des Aufbaus eines herkömmlichen
Schlosses erreicht wird, nämlich
durch ein einfaches Ausführen
des Hilfsstellglieds zum Steuern der Kindersicherheitsfunktion (35)
als beweglich entlang der Achse D, durch Belasten dieses mit einer
Feder (65) und durch Bereitstellen einer lösbaren winkeligen
Kopplung zwischen dem Hilfsstellglied, das in der zweiten Betriebskonfiguration
positioniert ist, und dem Hauptstellglied (34) zum Steuern
der externen Sicherheitsfunktion.
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Es
sollte weiterhin, sofern eine Sicherung gegen unberechtigtes Öffnen des
Schlosses betroffen ist, bemerkt werden, dass das Hilfsstellglied 35 zu Zwecken
eines Einbruchs nur schwer zugänglich oder
zu manipulieren ist, aufgrund der Position, in der dieses in der
Tür 2 angeordnet
ist.
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Abschließend sei
bemerkt, dass das Schloss 1 offensichtlich modifiziert
und abgeändert
werden kann, ohne den Bereich des Schutzes der vorliegenden Erfindung,
wie beansprucht, zu verlassen.