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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Steckeraufbau, der ein Verriegelungssystem
zum Verklinken eines Steckers hat, der auf eine Anschlußbuchse
zugeschnitten ist und mit dieser in Eingriff tritt.
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STAND DER TECHNIK
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Viele
Arten von Steckeraufbauten, die jeweils ein Verriegelungssystem
haben, sind im Stand der Technik bekannt. Die vorliegende Erfindung
richtet sich insbesondere auf einen solchen Aufbau, der ein Steckergehäuse (nachfolgend
einfach „Steckergehäuse" genannt) und ein
Anschlußbuchsengehäuse (nachfolgend
einfach „Aufnahmegehäuse" genannt) aufweist.
Das Steckergehäuse
hat einen blockierbaren oder Sperrstutzen, der auf seiner äußeren Oberfläche gebildet
ist, und das Aufnahmegehäuse hat
einen Rastarm, der einstückig
mit einer Klinke gebildet ist, mit der Fähigkeit, mit dem Sperrstutzen
in Eingriff zu kommen. Elastisch sich verformende, gelenkförmige Füße sichern
den Rastarm an der äußeren Oberfläche des
Aufnahmegehäuses,
welches auch einen Schubhebel hat, der auf dem hinteren Ende seines
Rastarmes gebildet und auf der Hinterseite der gelenkförmigen Füße angeordnet
ist.
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Die
Verriegelungsabschnitte der Stecker und Aufnahmebuchsen bei dem
beschriebenen bekannten Aufbau reichen nicht notwendigerweise in
ihrem gegenseitigen Rückhaltevermögen und
in ihrer eigenen mechanischen Festigkeit aus. Das Liegt daran, daß die gelenkförmigen Füße, welche
den Rastarm mit dem Aufnahmegehäuse
verbinden, vergleichsweise schwach sind. Der Aufbau nach dem Stand
der Technik hat einen unstabilen Verriegelungszustand, und oft sind
zuverlässige
elektrische Verbindungen nicht sichergestellt, wenn der Aufbau in
bestimmten vibrierenden Maschinen, wie z. B. Kraftfahrzeugen, verwendet
wird. Das Gefühl
eines „Schnappverschlusses" ist auch unzureichend,
wenn der blockierbare Stutzen mit dem Rastarm in Eingriff kommt,
wobei es schwierig wird, von außen
ihre gegenseitige Verbindung zu bestätigen. Ferner hat die Handhabung
und das Ziehen der Kabelenden um die Anschlußbuchse manchmal eine Verwindung
für das Aufnahmegehäuse zur
Folge und bewirkt ein Lösen des
Rastarmes von dem blockierbaren Stutzen. Das gegenseitige Rückhaltevermögen und
die mechanische Festigkeit des Fußes und Armes bei den Steckern
bzw. Buchsen kann bis zu einem gewissen Grad verstärkt werden.
Dies führt
aber zu einem anderen Problem, daß sie nämlich nicht leicht miteinander
in Eingriff gebracht werden können
und sich nicht leicht voneinander lösen.
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Zwischen
der äußeren Oberfläche des
Aufnahmegehäuses
und dem Schubhebel, der als hinterer Endabschnitt des Rastarmes
gebildet ist, befindet sich ein Spalt. Infolge dieses Spaltes haben
die Enden eines Elektrokabels, die zu einem benachbarten Kabelbaum
gehören,
oft in unerwünschter
Weise den Schubhebel gedrückt
und den blockierbaren Stutzen aus dem Rastarm entriegelt. Dieser
Nachteil war äußerst hervortretend
in einem Falle, wenn eine Anzahl von Kabelenden in einem engen Raum
angeordnet werden, wie z. B. in einem Kraftfahrzeug zur Verfügung steht.
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Außerdem sind
manchmal elektrische Kabelenden der benachbarten Kabelbäume in den Spalt
gekommen und wurden dort eingeklemmt, sind versehentlich mit dem
Schubhebel in Eingriff gekommen und haben Verkabelungen behindert.
Bekannte Aufbauten, die jeweils das beschriebene Verriegelungssystem
haben und ihre zusammenpassenden Verbinder haben, hatten eine solche
Gesamtlänge beachtlicher
Größe, daß sie größer wurden.
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Die
US-Patentschrift 5,378,168 beschreibt einen Steckeraufbau gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1 mit Stecker und Anschlußbuchse und einem Verriegelungsaufbau,
der zum Verriegeln der Verbindungseinrichtungen angeordnet ist.
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Das
Verriegelungssystem weist einen Rastarm auf, der einstückig auf
einer Außenfläche der
Anschlußbuchse
gebildet ist, und einen blockierbaren Stutzen auf der äußeren Fläche des
Steckers. Das Verriegelungssystem weist ein Paar von sich elastisch
verformenden, gelenkförmigen
Füßen auf,
deren jeder gegenüberliegende
Enden hat, wobei eines der Enden mit einer äußeren Fläche des Aufnahmegehäuses einstückig ist
und das andere Ende sich von dem Rastarm fortsetzt, und einen Schubhebel aufweist,
der an einem rückwärtigen Ende
des Rastarmes angeordnet ist und sich über die gelenkförmigen Füße hinaus
rückwärts erstreckt.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung wurde im Hinblick auf die dem Aufbau nach
dem Stand der Technik innenwohnenden Nachteile gemacht. Ein Aspekt
der Erfindung ist deshalb die Schaffung eines verbesserten Steckeraufbaues
mit einem Stecker- und einem Aufnahmegehäuse, die aufgebaut sind, um
das gegenseitige Rückhaltevermögen angemessen
zu verstärken
und die mechanische Festigkeit derselben, wenn sie miteinander im
Eingriff stehen, zu erhöhen. Die
vorliegende Verbesserung bezweckt auch, daß fremde Kabel, die zu einem
benachbarten Kabelbaum gehören,
sicher dagegen geschützt
werden, in einem Schubhebel eingefangen zu werden, der als einer
der Teile vorgesehen ist, die ein Verriegelungssystem in dem Steckeraufbau
bilden.
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Ein
anderer Aspekt ist die Schaffung des Steckeraufbaus, der weiter
so verbessert ist, daß er im
Zustand, wenn die Steckerteile miteinander in Eingriff sind, eine
verringerte Gesamtlänge
hat, so daß der
Aufbau kleiner wird und äußeren Kräften besser widersteht,
wie z. B. beim Aufstemmen oder Aufhebeln oder beim Zerren an dem
Verriegelungssystem. Um diese Aspekte umzusetzen, schafft die vorliegende
Erfindung einen Steckeraufbau mit Anschlüssen und einem Verriegelungssystem,
wobei die Anschlüsse
ein Stecker mit einem Gehäuse
(nämlich das
Steckergehäuse)
und eine Anschlußbuchse
mit einem anderen Gehäuse
sind (nämlich
Aufnahmegehäuse),
welches auf dieses zugeschnitten ist. Das Verriegelungssystem weist
einen Sperrstutzen auf, der auf einer äußeren Fläche des Steckergehäuses gebildet
ist, und weist einen Rastarm auf, der einstückig mit einer Klinke entsprechend
dem Sperrstutzen und mit diesem in Eingriff bringbar ist, wobei
der Rastarm auf einer äußeren Fläche des
Aufnahmegehäuses
gebildet ist. Das Verriegelungssystem weist ferner ein Paar von
sich elastisch verformenden, gelenkförmigen Füßen auf, deren jeder ein Ende
hat, welches einstückig
mit der äußeren Fläche des
Aufnahmegehäuses
ist, und auch ein anderes Ende hat, welches sich von dem Rastarm
fortsetzt, zusätzlich zu
einem Schubhebel mit seitlichen Enden, die einstückig mit deinem hinteren Ende
des Rastarmes gebildet sind, und sich über das Paar von gelenkförmigen Füßen hinaus
nach rückwärts erstrecken.
Gemäß dem Kennzeichen
weist das Steckergehäuse ferner
eine Führungszunge
auf, die von dem Sperrstutzen nach vorne hervorragt und zwischen
Seitenschlitzen zwischengeschaltet ist, derart, daß die Führungszunge
in der Lage ist, zwischen die zwei gelenkförmigen Füße eingeführt zu werden, die seitlich voneinander
in dem Aufnahmegehäuse
im Abstand angeordnet sind, wobei die Seitenschlitze an diesen Füßen anliegen.
Ein Paar von Brücken
setzt sich von gegenüberliegenden
Seitenwänden
des Aufnahmegehäuses
fort, um mit Seitenenden des Schubhebels einstückig zu sein.
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Vorzugsweise
kann jede der neben dem Schubhebel angeordneten Brücken eine
gekrümmte Gestalt
haben.
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Im
einzelnen kann das Steckergehäuse
des Steckers als Kasten rechteckiger, parallelepipedischer Form
betrachtet werden, und eine Vielzahl von Kontaktstiften, die in
diesem Stecker gehalten sind, ragen in einen Hohlraum hinein, der
in dem Kasten gebildet ist, mit einer vorderen Endöffnung.
Auf der anderen Seite ist das Aufnahmegehäuse der Anschlußbuchse
auch ein in den Hohlraum des Steckergehäuses passendes Parallelepiped,
und eine Vielzahl von Fächern
ist so in dem Aufnahmegehäuse gebildet,
daß sie
den Kontaktstiften entsprechen. Steckerbuchsen, die an den Enden
entsprechender Kabel befestigt sind, sind in den entsprechenden
Fächern
aufgenommen und gegeneinander isoliert. Vorzugsweise sind die gelenkförmigen Füße des Aufnahmegehäuses innerhalb
der entsprechenden und betreffenden Brücken angeordnet, die sich zu
den seitlichen Enden des Schubhebels so fortsetzen, daß sie sich
den Seitenschlitzen anpassen.
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Bei
dem obigen Verriegelungsaufbau können
die gelenkförmigen
Füße und das
Paar Brücken so
ausgestaltet werden, daß sie
eine angemessene Biegefestigkeit (Elastizität) haben und damit die Festigkeit
des Rastarmes sowie das gegenseitige Rückhaltevermögen und die mechanische Festigkeit
der Gehäuse
in ihrem verklinkten Zustand. Das Paar von Brücken schützt den Schubhebel, so daß etwaige
benachbarte Enden fremder Kabel den Schubhebel nicht mehr einfangen
oder bewegen, so daß der Rastarm
gegen jedes unbeabsichtigte Lösen
von dem Sperrstutzen geschützt
ist. Ferner wird die Führungszunge,
die aus diesem Stutzen hervorragt, zwischen die gelenkförmigen Füße eingeführt, wobei
die Seitenschlitze auf diese zugeschnitten bzw. angepaßt sind.
Dieses Merkmal ist vorteilhaft insofern, als die vorliegende Anordnung
der Stecker und Anschlußbuchsen
in der Gesamtlänge
kleiner ist, wenn sie miteinander in Eingriff sind, wobei ferner
der Aufbau stärker
Außenkräften gegenüber widerstandsfähig ist,
wie z. B. beim Bewegen mit einem Hebel oder beim Zerren an einem
Teil.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Steckeraufbaues, der ein Verriegelungssystem
hat, wobei die Hauptteile oder -abschnitte des Aufbaues gezeigt
sind;
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2 ist
eine seitliche Vertikalansicht im Querschnitt eines Steckergehäuses, welches
in dem Aufbau eingeschlossen ist;
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3 ist
eine perspektivische Vorderansicht eines Aufnahmgehäuses, welches
ebenfalls in dem Aufbau eingeschlossen ist;
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4 ist
eine Vorderansicht des Aufnahmegehäuses;
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5 ist
eine Rückansicht
des Aufnahmegehäuses;
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6 ist
ein vertikaler Querschnitt des in Benutzung befindlichen Steckeraufbaus;
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7 ist
eine perspektivische Ansicht des Stecker- und Aufnahmegehäuses, die
miteinander im Eingriff sind,
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8 ist
eine Draufsicht auf die miteinander im Eingriff befindlichen Stecker-
und Aufnahmegehäuse.
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DIE BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Es
werden jetzt einige Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
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1 zeigt
einen Steckeraufbau der Erfindung mit einem Verriegelungssystem.
Dieser Aufbau besteht aus einem Paar von Verbindungsgliedern, welches
ein Stecker 1 und eine Anschlußbuchse 2 ist, die
auf diesen zugeschnitten ist. Der Stecker 1 weist sein
eigenes Gehäuse
(nämlich
Steckergehäuse) 3 auf,
wobei die Anschlußbuchse 2 in ähnlicher Weise
ihr eigenes Gehäuse
(nämlich
Aufnahmegehäuse) 4 hat.
Die beiden Gehäuse 3 und 4 sind
aus einem isolierenden Harz hergestellt, wie z. B. Nylon (eine registrierte
Marke). In dem Aufnahmegehäuse 4 befestigte
Steckerbuchsen 22 sind gegeneinander getrennt, um die Anschlußbuchse 2 zu
bilden, obwohl in 1 nur dieses Gehäuse 4 gezeigt
ist. Wie man in 6 sieht, sind Kabelenden 21 in
den entsprechenden Steckerbuchsen 22 befestigt.
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Das
Steckergehäuse 3 ist
allgemein wie ein parallelepipedischer Kasten geformt mit einer
Vorderendenöffnung
und ist so einsatzgeformt, daß eine Vielzahl
von Kontaktstiften 6 seinen Boden 5 (siehe 2)
durchdringen. Auf der äußeren Oberfläche des
Steckergehäuses 3 befindet
sich eine Schräge 8, die
nach vorne und unten abgeschrägt
ist, sowie eine Schulter 9, die sich von dem hinteren Ende
der Schräge
vertikal nach unten erstreckt, so daß die Schräge 8 und die Schulter 9 zusammen
einen aufrechten blockierbaren Stutzen 7 bestimmen, der
die Form einer Kante, eines Bügels
oder Lasche haben kann. Eine Führungszunge,
die sich von der Vorderfläche
des blockierbaren Stutzens 7 nach vorne fortsetzt, ist
zwischen Seitenschlitzen 11 zwischengeschaltet, die neben
dieser Führungszunge
angeordnet sind. Diese Führungszunge 10 und
die Seitenschlitze 11 kommen mit gelenkförmigen Füßen 17 in Eingriff,
die in dem Aufnahmegehäuse 4 gebildet sind,
wie unten beschrieben wird.
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Auf
der anderen Seite ist auch das Aufnahmegehäuse 4 ein Parallelepiped,
welches in das Steckergehäuse 3 eingepaßt wird.
Eine Vielzahl von Fächern 13 durchdringt
das Aufnahmegehäuse 4 und entspricht
den Kontaktstiften 6 des Steckers 1, und erstreckt
sich vor und zurück
und nimmt die Steckerbuchsen 22 auf (siehe 6).
Diese Steckerbuchsen sind gemäß Darstellung
in 5 auf entsprechenden Kabelenden 11 geheftet
bzw. gequetscht. Auf der äußeren Fläche des
Aufnahmegehäuses 4 befindet sich
ein plattenförmiger
Rastarm 15 derart, daß zwei sich
elastisch verformende, gelenkförmige
Füße 17 einstückig mit
diesem dazu dienen, diesen Arm auf der äußeren Fläche des Aufnahmegehäuses zu
befestigen. Der Rastarm 15 hat eine hakenförmige Klinke 16,
die an dem freien Ende dieses Armes angeordnet ist, um mit dem blockierbaren
Stutzen 17 des Steckergehäuses 3 in Eingriff
zu gelangen. Ein Schubhebel 18, der nach oben vorsteht,
ist an dem hinteren Ende des Rastarmes 15 gebildet, der
sich über
die gelenkförmigen
Füße 17 nach hinten
hinaus erstreckt. Der Schubhebel 18 wird von dem Bedienungsmann
mit seinen oder ihren Fingern so niedergedrückt, daß der Rastarm 15 auf
den gelenkförmigen
Füßen schwingt.
Ferner sind beide seitliche Enden des Schubhebels 18 fest
an einem Paar von elastisch deformierbaren Brücken 19 angebunden, die
sich einstückig
von den entsprechenden Seitenwänden
des Aufnahmegehäuses 4 fortsetzen.
Im einzelnen erstrecken sich die Brücken 19 zuerst von den
entsprechenden Enden des Schubhebels 18 seitlich und auswärts und
biegen dann nach unten ab, um mit den Seitenwänden des Aufnahmegehäuses integral
bzw. ganzheitlich zu sein. Der Schubhebel 18 befindet sich
in einer solchen Lage zu den Brücken 19,
daß er
einen bogenförmigen
Sperrschutz über
dem hinteren Ende des Aufnahmegehäuses bildet. Von dem Stoßhebel 18 und
längs desselben
wird somit eine Schleife gebildet, und der Körper des Aufnahmegehäuses 4 und
das Paar von Brücken 19 dienen
als Schutz für
diesen Hebel. Infolge dieser Schleife kann kein fremdes Teil oder
kein Gegenstand zwischen den Hebel 18 und den Körper des Aufnahmegehäuses kommen.
Zwischen den zwei gelenkförmigen
Füßen 17,
die seitlich voneinander getrennt sind, ist eine Führungsnut 20 für die Aufnahme
und den Eingriff mit der Führungszunge 10 gebildet.
Durch die Verwendung dieser gelenkförmigen Füße und der Brücken 19 können eine
gute Biegefestigkeit (Elastizität)
und die Festigkeit des Schubhebels 18 als ganzes erhöht werden,
um das gegenseitige Rückhaltevermögen und
die mechanische Festigkeit der miteinander verriegelten Gehäuse 3 und 4 zu
verbessern. Jedoch sollte die Flexibilität des Schubhebels und damit
der leichte Betrieb, wenn das Steckergehäuse 3 mit dem Aufnahmegehäuse in Eingriff
kommt oder von diesem gelöst
wird, nicht durch solch eine erhöhte
Festigkeit des Schubhebels 18 beeinträchtigt werden.
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6 zeigt
den Steckeraufbau bei der Benutzung, wobei der Stecker 1 und
die Anschlußbuchse 2 des
beschriebenen Aufbaus miteinander in Eingriff stehen. Der Stecker 1 ist
auf einer gedruckten Schalttafel 31 oberflächenmontiert,
wobei seine Kontaktstifte 6 an dieser angelötet sind.
Das Aufnahmegehäuse 4 der
Anschlußbuchse 2,
deren Steckerbuchsen 22 auf den Kabelenden 21 aufgequetscht sind,
wird in das Steckergehäuse 3 des
Steckers 1 eingeführt.
Folglich wird jeder Kontaktstift 6 in die entsprechende
Steckerbuchse 22 eingepaßt, um zwischen ihnen eine
elektrische Verbindung zu schaffen. Zur gleichen Zeit tritt die
Klinke 16 des Rastarmes 15 mit dem blockierbaren
Stutzen 7 des Steckergehäuses 3 in Eingriff,
um dadurch das Aufnahmegehäuse 4 in
dem Steckergehäuse
zu verklinken. Im einzelnen wird die Führungszunge des Steckergehäuses 3 gleichzeitig
mit der Führungsnut 20,
die zwischen den gelenkförmigen
Füßen 17 angeordnet
ist, in Eingriff gebracht, wobei sich die Seitenschlitze 11 nach vorne
bewegen, um auf ihnen anzuliegen. Auf der anderen Seite bewegt sich
die Klinke 16 des Rastarmes 15 auf der Schräge 8 des
blockierbaren Stutzens 7 und längs dieser, wobei dieser Arm
auf den gelenkförmigen
Füßen 17 nach
außen
schwenkt. Ein solches Auswärtsschwenken
des Rastarmes 15 erlaubt es der Klinke 16, über die
Schräge 8 zu
gleiten und, wobei eine elastische Rückstellung des Armes 15 verursacht
wird, um die Schulter 9 des auch als Blockierbügels zu
bezeichnenden blockierbaren Stutzens 7 in einen normalerweise
nicht auskuppelbaren Eingriff mit der Klinke 16 zu bringen.
Ein Schnappen oder Klicken, welches auftritt, wenn das Aufnahmegehäuse 4 in
das Steckergehäuse 3 einschnappt,
erleichtert dem Benutzer oder Bedienungsmann die Feststellung, ob
eine richtige gegenseitige Verriegelungsposition dieser Gehäuse erreicht
ist.
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Die 7 und 8 zeigen
das Stecker- und Aufnahmegehäuse 3 und 4 miteinander
in Eingriff. Man erkennt dort, daß die Führungszunge 10 des
Steckergehäuses 3 ihre
Position zwischen den gelenkförmigen
Füßen 17 einnimmt,
wenn die Seitenschlitze 11 auf ihnen anliegen, um es dem
Aufnahmegehäuse 4 zu
ermöglichen,
ganz in das Steckergehäuse
eingeführt
zu werden. Eine solche tiefste Position des Aufnahmegehäuses, welches
fast vollständig
in dem Steckergehäuse 3 aufgenommen
ist, minimiert jetzt die Gesamtlänge „L" dieses Steckeraufbaus.
Die Gehäuse 3 und 4,
die somit fest aufeinander oder ineinander verklinkt sind, widerstehen
sicher jeder äußeren Kraft,
wie z. B. ein auf diese möglicherweise
aufgebrachtes Reißen,
Zerren oder dergleichen. Der Rastarm ist somit gegen jede unbeabsichtigte
Deformation oder jedes Lösen
geschützt, und
auch die Kontaktstifte 6 und die Steckerbuchsen 22 sind
gegen Deformation geschützt.
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Das
Aufnahmegehäuse 4 kann
von dem Steckergehäuse 3 außer Eingriff
gebracht werden, wenn es während
oder nach der Benutzung der elektronischen oder elektrischen Vorrichtung
notwendig ist. In diesem Falle drückt der Benutzer oder Bedienungsmann
nur den Schubhebel 18, um die Brücken 19 elastisch
zu deformieren und den Rastarm um einen kleinen Winkel um die gelenkförmigen Füße 17 nach außen zu schwenken.
Die Folge ist, daß die
Klinke 16 von dem blockierbaren Stutzen 7 bzw.
dem Blockierbügel 7 freikommt,
wodurch es möglich
wird, das Aufnahmegehäuse 4 von
dem Steckergehäuse 3 zu
entriegeln und herauszuziehen.
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Insgesamt
wird der Rastarm nach der vorliegenden Erfindung, wie er oben beschrieben
ist, durch die elastisch sich verformenden, gelenkförmigen Füße und Brücken am
Platz gehalten, wobei letztere auf den gegenüberliegenden Enden des Schubhebels
angeordnet sind bzw. sich von diesen fortsetzen. Die gelenkförmigen Füße und die
Brücken
können
so ausgestaltet sein, daß sie
eine gute Biegefestigkeit (Elastizität) haben, um die Festigkeit
des Schubhebels in einem solchen Maße zu erhöhen, daß die Verbindungsglieder bzw.
Anschlüsse
noch leicht miteinander in Eingriff kommen oder glatt voneinander
außer
Eingriff kommen können.
Aufgrund dieses Merkmals sind gegenseitiges Rückhaltevermögen und die Haltekraft der
Anschlüsse
nun verbessert, und ihr Klicken oder Schnappen, wenn sie gut ineinander
gepaßt
sind, kann von dem Benutzer oder Bedienungsmann jetzt deutlicher
festgestellt werden. Die einen Enden der Brücken sind mit Querseiten des
Schubhebels verbunden, und die anderen Enden der Brücken sind
ferner mit den Seitenwänden
des Gehäusekörpers integral
gemacht. Der bogenförmige Sperrschutz,
der somit über
dem hintern Ende des Gehäusekörpers gebildet
ist, sorgt für
eine Schleife oder einen Ring, die bzw. der sich durch den Schubhebel
und den Gehäusekörper erstreckt.
Diese Schleife bzw. dieser Ring schützt nicht nur den Schubhebel,
sondern verhindert auch, daß die
Kabelenden eines anderen Kabelbaumes den Schubhebel einfangen und/oder
bewegen und den Rastarm in unerwünschter
Weise lösen.
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Außer den
oben zusammengefaßten
Merkmalen hat der vorliegende Steckeraufbau einweiteres Merkmal.
Insofern der Stecker und die Anschlußbuchse miteinander in Eingriff
sind, nimmt die Führungszunge
des Steckergehäuses
ihre Position zwischen den gelenkförmigen Füßen des Aufnahmegehäuses ein,
wobei die Seitenschlitze auf ihnen anliegen, wodurch die effektive
Länge des Aufbaus,
dessen Anschlüsse
auf diese Weise verklinkt sind, minimal gemacht ist. Der Steckeraufbau
der Erfindung ist nun in seinem Gesamtmaß kleiner gemacht und ist widerstandsfähiger gegen
Außenkräfte, wie
z. B. ein möglicherweise
auf ihn aufgebrachtes Zerren.