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DE60117501T2 - Verriegelungssteckeranordnung - Google Patents

Verriegelungssteckeranordnung Download PDF

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DE60117501T2
DE60117501T2 DE60117501T DE60117501T DE60117501T2 DE 60117501 T2 DE60117501 T2 DE 60117501T2 DE 60117501 T DE60117501 T DE 60117501T DE 60117501 T DE60117501 T DE 60117501T DE 60117501 T2 DE60117501 T2 DE 60117501T2
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receiving
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JST Mfg Co Ltd
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    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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    • H01R13/62Means for facilitating engagement or disengagement of coupling parts or for holding them in engagement
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    • H01R13/6272Latching means integral with the housing comprising a single latching arm

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Steckeraufbau, der ein Verriegelungssystem zum Verklinken eines Steckers hat, der auf eine Anschlußbuchse zugeschnitten ist und mit dieser in Eingriff tritt.
  • STAND DER TECHNIK
  • Viele Arten von Steckeraufbauten, die jeweils ein Verriegelungssystem haben, sind im Stand der Technik bekannt. Die vorliegende Erfindung richtet sich insbesondere auf einen solchen Aufbau, der ein Steckergehäuse (nachfolgend einfach „Steckergehäuse" genannt) und ein Anschlußbuchsengehäuse (nachfolgend einfach „Aufnahmegehäuse" genannt) aufweist. Das Steckergehäuse hat einen blockierbaren oder Sperrstutzen, der auf seiner äußeren Oberfläche gebildet ist, und das Aufnahmegehäuse hat einen Rastarm, der einstückig mit einer Klinke gebildet ist, mit der Fähigkeit, mit dem Sperrstutzen in Eingriff zu kommen. Elastisch sich verformende, gelenkförmige Füße sichern den Rastarm an der äußeren Oberfläche des Aufnahmegehäuses, welches auch einen Schubhebel hat, der auf dem hinteren Ende seines Rastarmes gebildet und auf der Hinterseite der gelenkförmigen Füße angeordnet ist.
  • Die Verriegelungsabschnitte der Stecker und Aufnahmebuchsen bei dem beschriebenen bekannten Aufbau reichen nicht notwendigerweise in ihrem gegenseitigen Rückhaltevermögen und in ihrer eigenen mechanischen Festigkeit aus. Das Liegt daran, daß die gelenkförmigen Füße, welche den Rastarm mit dem Aufnahmegehäuse verbinden, vergleichsweise schwach sind. Der Aufbau nach dem Stand der Technik hat einen unstabilen Verriegelungszustand, und oft sind zuverlässige elektrische Verbindungen nicht sichergestellt, wenn der Aufbau in bestimmten vibrierenden Maschinen, wie z. B. Kraftfahrzeugen, verwendet wird. Das Gefühl eines „Schnappverschlusses" ist auch unzureichend, wenn der blockierbare Stutzen mit dem Rastarm in Eingriff kommt, wobei es schwierig wird, von außen ihre gegenseitige Verbindung zu bestätigen. Ferner hat die Handhabung und das Ziehen der Kabelenden um die Anschlußbuchse manchmal eine Verwindung für das Aufnahmegehäuse zur Folge und bewirkt ein Lösen des Rastarmes von dem blockierbaren Stutzen. Das gegenseitige Rückhaltevermögen und die mechanische Festigkeit des Fußes und Armes bei den Steckern bzw. Buchsen kann bis zu einem gewissen Grad verstärkt werden. Dies führt aber zu einem anderen Problem, daß sie nämlich nicht leicht miteinander in Eingriff gebracht werden können und sich nicht leicht voneinander lösen.
  • Zwischen der äußeren Oberfläche des Aufnahmegehäuses und dem Schubhebel, der als hinterer Endabschnitt des Rastarmes gebildet ist, befindet sich ein Spalt. Infolge dieses Spaltes haben die Enden eines Elektrokabels, die zu einem benachbarten Kabelbaum gehören, oft in unerwünschter Weise den Schubhebel gedrückt und den blockierbaren Stutzen aus dem Rastarm entriegelt. Dieser Nachteil war äußerst hervortretend in einem Falle, wenn eine Anzahl von Kabelenden in einem engen Raum angeordnet werden, wie z. B. in einem Kraftfahrzeug zur Verfügung steht.
  • Außerdem sind manchmal elektrische Kabelenden der benachbarten Kabelbäume in den Spalt gekommen und wurden dort eingeklemmt, sind versehentlich mit dem Schubhebel in Eingriff gekommen und haben Verkabelungen behindert. Bekannte Aufbauten, die jeweils das beschriebene Verriegelungssystem haben und ihre zusammenpassenden Verbinder haben, hatten eine solche Gesamtlänge beachtlicher Größe, daß sie größer wurden.
  • Die US-Patentschrift 5,378,168 beschreibt einen Steckeraufbau gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 mit Stecker und Anschlußbuchse und einem Verriegelungsaufbau, der zum Verriegeln der Verbindungseinrichtungen angeordnet ist.
  • Das Verriegelungssystem weist einen Rastarm auf, der einstückig auf einer Außenfläche der Anschlußbuchse gebildet ist, und einen blockierbaren Stutzen auf der äußeren Fläche des Steckers. Das Verriegelungssystem weist ein Paar von sich elastisch verformenden, gelenkförmigen Füßen auf, deren jeder gegenüberliegende Enden hat, wobei eines der Enden mit einer äußeren Fläche des Aufnahmegehäuses einstückig ist und das andere Ende sich von dem Rastarm fortsetzt, und einen Schubhebel aufweist, der an einem rückwärtigen Ende des Rastarmes angeordnet ist und sich über die gelenkförmigen Füße hinaus rückwärts erstreckt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung wurde im Hinblick auf die dem Aufbau nach dem Stand der Technik innenwohnenden Nachteile gemacht. Ein Aspekt der Erfindung ist deshalb die Schaffung eines verbesserten Steckeraufbaues mit einem Stecker- und einem Aufnahmegehäuse, die aufgebaut sind, um das gegenseitige Rückhaltevermögen angemessen zu verstärken und die mechanische Festigkeit derselben, wenn sie miteinander im Eingriff stehen, zu erhöhen. Die vorliegende Verbesserung bezweckt auch, daß fremde Kabel, die zu einem benachbarten Kabelbaum gehören, sicher dagegen geschützt werden, in einem Schubhebel eingefangen zu werden, der als einer der Teile vorgesehen ist, die ein Verriegelungssystem in dem Steckeraufbau bilden.
  • Ein anderer Aspekt ist die Schaffung des Steckeraufbaus, der weiter so verbessert ist, daß er im Zustand, wenn die Steckerteile miteinander in Eingriff sind, eine verringerte Gesamtlänge hat, so daß der Aufbau kleiner wird und äußeren Kräften besser widersteht, wie z. B. beim Aufstemmen oder Aufhebeln oder beim Zerren an dem Verriegelungssystem. Um diese Aspekte umzusetzen, schafft die vorliegende Erfindung einen Steckeraufbau mit Anschlüssen und einem Verriegelungssystem, wobei die Anschlüsse ein Stecker mit einem Gehäuse (nämlich das Steckergehäuse) und eine Anschlußbuchse mit einem anderen Gehäuse sind (nämlich Aufnahmegehäuse), welches auf dieses zugeschnitten ist. Das Verriegelungssystem weist einen Sperrstutzen auf, der auf einer äußeren Fläche des Steckergehäuses gebildet ist, und weist einen Rastarm auf, der einstückig mit einer Klinke entsprechend dem Sperrstutzen und mit diesem in Eingriff bringbar ist, wobei der Rastarm auf einer äußeren Fläche des Aufnahmegehäuses gebildet ist. Das Verriegelungssystem weist ferner ein Paar von sich elastisch verformenden, gelenkförmigen Füßen auf, deren jeder ein Ende hat, welches einstückig mit der äußeren Fläche des Aufnahmegehäuses ist, und auch ein anderes Ende hat, welches sich von dem Rastarm fortsetzt, zusätzlich zu einem Schubhebel mit seitlichen Enden, die einstückig mit deinem hinteren Ende des Rastarmes gebildet sind, und sich über das Paar von gelenkförmigen Füßen hinaus nach rückwärts erstrecken. Gemäß dem Kennzeichen weist das Steckergehäuse ferner eine Führungszunge auf, die von dem Sperrstutzen nach vorne hervorragt und zwischen Seitenschlitzen zwischengeschaltet ist, derart, daß die Führungszunge in der Lage ist, zwischen die zwei gelenkförmigen Füße eingeführt zu werden, die seitlich voneinander in dem Aufnahmegehäuse im Abstand angeordnet sind, wobei die Seitenschlitze an diesen Füßen anliegen. Ein Paar von Brücken setzt sich von gegenüberliegenden Seitenwänden des Aufnahmegehäuses fort, um mit Seitenenden des Schubhebels einstückig zu sein.
  • Vorzugsweise kann jede der neben dem Schubhebel angeordneten Brücken eine gekrümmte Gestalt haben.
  • Im einzelnen kann das Steckergehäuse des Steckers als Kasten rechteckiger, parallelepipedischer Form betrachtet werden, und eine Vielzahl von Kontaktstiften, die in diesem Stecker gehalten sind, ragen in einen Hohlraum hinein, der in dem Kasten gebildet ist, mit einer vorderen Endöffnung. Auf der anderen Seite ist das Aufnahmegehäuse der Anschlußbuchse auch ein in den Hohlraum des Steckergehäuses passendes Parallelepiped, und eine Vielzahl von Fächern ist so in dem Aufnahmegehäuse gebildet, daß sie den Kontaktstiften entsprechen. Steckerbuchsen, die an den Enden entsprechender Kabel befestigt sind, sind in den entsprechenden Fächern aufgenommen und gegeneinander isoliert. Vorzugsweise sind die gelenkförmigen Füße des Aufnahmegehäuses innerhalb der entsprechenden und betreffenden Brücken angeordnet, die sich zu den seitlichen Enden des Schubhebels so fortsetzen, daß sie sich den Seitenschlitzen anpassen.
  • Bei dem obigen Verriegelungsaufbau können die gelenkförmigen Füße und das Paar Brücken so ausgestaltet werden, daß sie eine angemessene Biegefestigkeit (Elastizität) haben und damit die Festigkeit des Rastarmes sowie das gegenseitige Rückhaltevermögen und die mechanische Festigkeit der Gehäuse in ihrem verklinkten Zustand. Das Paar von Brücken schützt den Schubhebel, so daß etwaige benachbarte Enden fremder Kabel den Schubhebel nicht mehr einfangen oder bewegen, so daß der Rastarm gegen jedes unbeabsichtigte Lösen von dem Sperrstutzen geschützt ist. Ferner wird die Führungszunge, die aus diesem Stutzen hervorragt, zwischen die gelenkförmigen Füße eingeführt, wobei die Seitenschlitze auf diese zugeschnitten bzw. angepaßt sind. Dieses Merkmal ist vorteilhaft insofern, als die vorliegende Anordnung der Stecker und Anschlußbuchsen in der Gesamtlänge kleiner ist, wenn sie miteinander in Eingriff sind, wobei ferner der Aufbau stärker Außenkräften gegenüber widerstandsfähig ist, wie z. B. beim Bewegen mit einem Hebel oder beim Zerren an einem Teil.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Steckeraufbaues, der ein Verriegelungssystem hat, wobei die Hauptteile oder -abschnitte des Aufbaues gezeigt sind;
  • 2 ist eine seitliche Vertikalansicht im Querschnitt eines Steckergehäuses, welches in dem Aufbau eingeschlossen ist;
  • 3 ist eine perspektivische Vorderansicht eines Aufnahmgehäuses, welches ebenfalls in dem Aufbau eingeschlossen ist;
  • 4 ist eine Vorderansicht des Aufnahmegehäuses;
  • 5 ist eine Rückansicht des Aufnahmegehäuses;
  • 6 ist ein vertikaler Querschnitt des in Benutzung befindlichen Steckeraufbaus;
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht des Stecker- und Aufnahmegehäuses, die miteinander im Eingriff sind,
  • 8 ist eine Draufsicht auf die miteinander im Eingriff befindlichen Stecker- und Aufnahmegehäuse.
  • DIE BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Es werden jetzt einige Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
  • 1 zeigt einen Steckeraufbau der Erfindung mit einem Verriegelungssystem. Dieser Aufbau besteht aus einem Paar von Verbindungsgliedern, welches ein Stecker 1 und eine Anschlußbuchse 2 ist, die auf diesen zugeschnitten ist. Der Stecker 1 weist sein eigenes Gehäuse (nämlich Steckergehäuse) 3 auf, wobei die Anschlußbuchse 2 in ähnlicher Weise ihr eigenes Gehäuse (nämlich Aufnahmegehäuse) 4 hat. Die beiden Gehäuse 3 und 4 sind aus einem isolierenden Harz hergestellt, wie z. B. Nylon (eine registrierte Marke). In dem Aufnahmegehäuse 4 befestigte Steckerbuchsen 22 sind gegeneinander getrennt, um die Anschlußbuchse 2 zu bilden, obwohl in 1 nur dieses Gehäuse 4 gezeigt ist. Wie man in 6 sieht, sind Kabelenden 21 in den entsprechenden Steckerbuchsen 22 befestigt.
  • Das Steckergehäuse 3 ist allgemein wie ein parallelepipedischer Kasten geformt mit einer Vorderendenöffnung und ist so einsatzgeformt, daß eine Vielzahl von Kontaktstiften 6 seinen Boden 5 (siehe 2) durchdringen. Auf der äußeren Oberfläche des Steckergehäuses 3 befindet sich eine Schräge 8, die nach vorne und unten abgeschrägt ist, sowie eine Schulter 9, die sich von dem hinteren Ende der Schräge vertikal nach unten erstreckt, so daß die Schräge 8 und die Schulter 9 zusammen einen aufrechten blockierbaren Stutzen 7 bestimmen, der die Form einer Kante, eines Bügels oder Lasche haben kann. Eine Führungszunge, die sich von der Vorderfläche des blockierbaren Stutzens 7 nach vorne fortsetzt, ist zwischen Seitenschlitzen 11 zwischengeschaltet, die neben dieser Führungszunge angeordnet sind. Diese Führungszunge 10 und die Seitenschlitze 11 kommen mit gelenkförmigen Füßen 17 in Eingriff, die in dem Aufnahmegehäuse 4 gebildet sind, wie unten beschrieben wird.
  • Auf der anderen Seite ist auch das Aufnahmegehäuse 4 ein Parallelepiped, welches in das Steckergehäuse 3 eingepaßt wird. Eine Vielzahl von Fächern 13 durchdringt das Aufnahmegehäuse 4 und entspricht den Kontaktstiften 6 des Steckers 1, und erstreckt sich vor und zurück und nimmt die Steckerbuchsen 22 auf (siehe 6). Diese Steckerbuchsen sind gemäß Darstellung in 5 auf entsprechenden Kabelenden 11 geheftet bzw. gequetscht. Auf der äußeren Fläche des Aufnahmegehäuses 4 befindet sich ein plattenförmiger Rastarm 15 derart, daß zwei sich elastisch verformende, gelenkförmige Füße 17 einstückig mit diesem dazu dienen, diesen Arm auf der äußeren Fläche des Aufnahmegehäuses zu befestigen. Der Rastarm 15 hat eine hakenförmige Klinke 16, die an dem freien Ende dieses Armes angeordnet ist, um mit dem blockierbaren Stutzen 17 des Steckergehäuses 3 in Eingriff zu gelangen. Ein Schubhebel 18, der nach oben vorsteht, ist an dem hinteren Ende des Rastarmes 15 gebildet, der sich über die gelenkförmigen Füße 17 nach hinten hinaus erstreckt. Der Schubhebel 18 wird von dem Bedienungsmann mit seinen oder ihren Fingern so niedergedrückt, daß der Rastarm 15 auf den gelenkförmigen Füßen schwingt. Ferner sind beide seitliche Enden des Schubhebels 18 fest an einem Paar von elastisch deformierbaren Brücken 19 angebunden, die sich einstückig von den entsprechenden Seitenwänden des Aufnahmegehäuses 4 fortsetzen. Im einzelnen erstrecken sich die Brücken 19 zuerst von den entsprechenden Enden des Schubhebels 18 seitlich und auswärts und biegen dann nach unten ab, um mit den Seitenwänden des Aufnahmegehäuses integral bzw. ganzheitlich zu sein. Der Schubhebel 18 befindet sich in einer solchen Lage zu den Brücken 19, daß er einen bogenförmigen Sperrschutz über dem hinteren Ende des Aufnahmegehäuses bildet. Von dem Stoßhebel 18 und längs desselben wird somit eine Schleife gebildet, und der Körper des Aufnahmegehäuses 4 und das Paar von Brücken 19 dienen als Schutz für diesen Hebel. Infolge dieser Schleife kann kein fremdes Teil oder kein Gegenstand zwischen den Hebel 18 und den Körper des Aufnahmegehäuses kommen. Zwischen den zwei gelenkförmigen Füßen 17, die seitlich voneinander getrennt sind, ist eine Führungsnut 20 für die Aufnahme und den Eingriff mit der Führungszunge 10 gebildet. Durch die Verwendung dieser gelenkförmigen Füße und der Brücken 19 können eine gute Biegefestigkeit (Elastizität) und die Festigkeit des Schubhebels 18 als ganzes erhöht werden, um das gegenseitige Rückhaltevermögen und die mechanische Festigkeit der miteinander verriegelten Gehäuse 3 und 4 zu verbessern. Jedoch sollte die Flexibilität des Schubhebels und damit der leichte Betrieb, wenn das Steckergehäuse 3 mit dem Aufnahmegehäuse in Eingriff kommt oder von diesem gelöst wird, nicht durch solch eine erhöhte Festigkeit des Schubhebels 18 beeinträchtigt werden.
  • 6 zeigt den Steckeraufbau bei der Benutzung, wobei der Stecker 1 und die Anschlußbuchse 2 des beschriebenen Aufbaus miteinander in Eingriff stehen. Der Stecker 1 ist auf einer gedruckten Schalttafel 31 oberflächenmontiert, wobei seine Kontaktstifte 6 an dieser angelötet sind. Das Aufnahmegehäuse 4 der Anschlußbuchse 2, deren Steckerbuchsen 22 auf den Kabelenden 21 aufgequetscht sind, wird in das Steckergehäuse 3 des Steckers 1 eingeführt. Folglich wird jeder Kontaktstift 6 in die entsprechende Steckerbuchse 22 eingepaßt, um zwischen ihnen eine elektrische Verbindung zu schaffen. Zur gleichen Zeit tritt die Klinke 16 des Rastarmes 15 mit dem blockierbaren Stutzen 7 des Steckergehäuses 3 in Eingriff, um dadurch das Aufnahmegehäuse 4 in dem Steckergehäuse zu verklinken. Im einzelnen wird die Führungszunge des Steckergehäuses 3 gleichzeitig mit der Führungsnut 20, die zwischen den gelenkförmigen Füßen 17 angeordnet ist, in Eingriff gebracht, wobei sich die Seitenschlitze 11 nach vorne bewegen, um auf ihnen anzuliegen. Auf der anderen Seite bewegt sich die Klinke 16 des Rastarmes 15 auf der Schräge 8 des blockierbaren Stutzens 7 und längs dieser, wobei dieser Arm auf den gelenkförmigen Füßen 17 nach außen schwenkt. Ein solches Auswärtsschwenken des Rastarmes 15 erlaubt es der Klinke 16, über die Schräge 8 zu gleiten und, wobei eine elastische Rückstellung des Armes 15 verursacht wird, um die Schulter 9 des auch als Blockierbügels zu bezeichnenden blockierbaren Stutzens 7 in einen normalerweise nicht auskuppelbaren Eingriff mit der Klinke 16 zu bringen. Ein Schnappen oder Klicken, welches auftritt, wenn das Aufnahmegehäuse 4 in das Steckergehäuse 3 einschnappt, erleichtert dem Benutzer oder Bedienungsmann die Feststellung, ob eine richtige gegenseitige Verriegelungsposition dieser Gehäuse erreicht ist.
  • Die 7 und 8 zeigen das Stecker- und Aufnahmegehäuse 3 und 4 miteinander in Eingriff. Man erkennt dort, daß die Führungszunge 10 des Steckergehäuses 3 ihre Position zwischen den gelenkförmigen Füßen 17 einnimmt, wenn die Seitenschlitze 11 auf ihnen anliegen, um es dem Aufnahmegehäuse 4 zu ermöglichen, ganz in das Steckergehäuse eingeführt zu werden. Eine solche tiefste Position des Aufnahmegehäuses, welches fast vollständig in dem Steckergehäuse 3 aufgenommen ist, minimiert jetzt die Gesamtlänge „L" dieses Steckeraufbaus. Die Gehäuse 3 und 4, die somit fest aufeinander oder ineinander verklinkt sind, widerstehen sicher jeder äußeren Kraft, wie z. B. ein auf diese möglicherweise aufgebrachtes Reißen, Zerren oder dergleichen. Der Rastarm ist somit gegen jede unbeabsichtigte Deformation oder jedes Lösen geschützt, und auch die Kontaktstifte 6 und die Steckerbuchsen 22 sind gegen Deformation geschützt.
  • Das Aufnahmegehäuse 4 kann von dem Steckergehäuse 3 außer Eingriff gebracht werden, wenn es während oder nach der Benutzung der elektronischen oder elektrischen Vorrichtung notwendig ist. In diesem Falle drückt der Benutzer oder Bedienungsmann nur den Schubhebel 18, um die Brücken 19 elastisch zu deformieren und den Rastarm um einen kleinen Winkel um die gelenkförmigen Füße 17 nach außen zu schwenken. Die Folge ist, daß die Klinke 16 von dem blockierbaren Stutzen 7 bzw. dem Blockierbügel 7 freikommt, wodurch es möglich wird, das Aufnahmegehäuse 4 von dem Steckergehäuse 3 zu entriegeln und herauszuziehen.
  • Insgesamt wird der Rastarm nach der vorliegenden Erfindung, wie er oben beschrieben ist, durch die elastisch sich verformenden, gelenkförmigen Füße und Brücken am Platz gehalten, wobei letztere auf den gegenüberliegenden Enden des Schubhebels angeordnet sind bzw. sich von diesen fortsetzen. Die gelenkförmigen Füße und die Brücken können so ausgestaltet sein, daß sie eine gute Biegefestigkeit (Elastizität) haben, um die Festigkeit des Schubhebels in einem solchen Maße zu erhöhen, daß die Verbindungsglieder bzw. Anschlüsse noch leicht miteinander in Eingriff kommen oder glatt voneinander außer Eingriff kommen können. Aufgrund dieses Merkmals sind gegenseitiges Rückhaltevermögen und die Haltekraft der Anschlüsse nun verbessert, und ihr Klicken oder Schnappen, wenn sie gut ineinander gepaßt sind, kann von dem Benutzer oder Bedienungsmann jetzt deutlicher festgestellt werden. Die einen Enden der Brücken sind mit Querseiten des Schubhebels verbunden, und die anderen Enden der Brücken sind ferner mit den Seitenwänden des Gehäusekörpers integral gemacht. Der bogenförmige Sperrschutz, der somit über dem hintern Ende des Gehäusekörpers gebildet ist, sorgt für eine Schleife oder einen Ring, die bzw. der sich durch den Schubhebel und den Gehäusekörper erstreckt. Diese Schleife bzw. dieser Ring schützt nicht nur den Schubhebel, sondern verhindert auch, daß die Kabelenden eines anderen Kabelbaumes den Schubhebel einfangen und/oder bewegen und den Rastarm in unerwünschter Weise lösen.
  • Außer den oben zusammengefaßten Merkmalen hat der vorliegende Steckeraufbau einweiteres Merkmal. Insofern der Stecker und die Anschlußbuchse miteinander in Eingriff sind, nimmt die Führungszunge des Steckergehäuses ihre Position zwischen den gelenkförmigen Füßen des Aufnahmegehäuses ein, wobei die Seitenschlitze auf ihnen anliegen, wodurch die effektive Länge des Aufbaus, dessen Anschlüsse auf diese Weise verklinkt sind, minimal gemacht ist. Der Steckeraufbau der Erfindung ist nun in seinem Gesamtmaß kleiner gemacht und ist widerstandsfähiger gegen Außenkräfte, wie z. B. ein möglicherweise auf ihn aufgebrachtes Zerren.

Claims (3)

  1. Steckeraufbau mit Anschlüssen und einem Verriegelungssystem, wobei die Anschlüsse ein Stecker (1) mit einem Steckergehäuse (3) und eine Anschlußbuchse (2) mit einem Aufnahmegehäuse (4) sind, wobei das Verriegelungssystem aufweist: einen Sperrstutzen (7), der auf einer äußeren Fläche des Steckergehäuses gebildet ist, einen Rastarm (15) einstückig mit einer Klinke (16) entsprechend dem Sperrstutzen (7) und mit diesem in Eingriff bringbar, wobei der Rastarm (15) auf einer äußeren Fläche des Aufnahmegehäuses (4) gebildet ist, ein Paar von sich elastisch verformenden, gelenkförmigen Füßen (17), deren jeder gegenüberliegende Enden hat, wobei eines der Enden mit einer äußeren Fläche des Aufnahmegehäuses (4) einstückig ist und das andere Ende sich von dem Rastarm (15) fortsetzt, und einen Schubhebel (18), der an einem rückwärtigen Ende des Rastarms (15) angeordnet ist und sich über die gelenkförmigen Füße (17) hinaus nach rückwärts erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß das Steckergehäuse (3) ferner eine Führungszunge (10) und ein Paar von Seitenschlitzen (11) aufweist, wobei die Führungszunge (10) nach vorn von dem Sperrstutzen (7) hervorragt und zwischen den Seitenschlitzen (11) zwischengeschaltet ist, und wobei die Führungszunge (10) des Steckergehäuses (3) in der Lage ist, zwischen die zwei gelenkförmigen Füße (17) eingeführt zu werden, die seitlich voneinander in dem Aufnahmegehäuse (4) im Abstand angeordnet sind, wobei die Seitenschlitze (11) gleichzeitig an den Füßen (17) anliegen und das Aufnahmegehäuse (4) ferner ein Paar von Brücken (19) aufweist, die sich von gegenüberliegenden Seitenwänden des Aufnahmegehäuses (4) fortsetzen, um mit Seitenenden des Schubhebels (18) einstückig zu sein.
  2. Steckeraufbau nach Anspruch 1, wobei das Steckergehäuse (3) im allgemeinen ein rechteckiges Parallelepiped ist und eine Vielzahl von Kontaktstiften (6) in dem Stecker in einen Hohlraum hineinragt, der in dem Parallelepiped so gebildet ist, daß er eine vordere Endöffnung hat, wobei das Aufnahmegehäuse (4) allgemein ein weiteres Parallelepiped ist, welches in den Hohlraum in dem Steckergehäuse (3) paßt, und eine Vielzahl von Fächern (13) in dem Aufnahmegehäuse (4) so gebildet ist, daß sie den Kontaktstiften (6) entsprechen, so daß Steckerbuchsen (22), die auf entsprechenden Kabelenden (21) befestigt und in den entsprechenden Fächern (13) aufgenommen sind, gegeneinander isoliert sind.
  3. Steckeraufbau nach Anspruch 1 oder 2, wobei die gelenkförmigen Füße (17) des Aufnahmegehäuses (4) innerhalb der entsprechenden Brücken (19) angeordnet sind, die sich zu den seitlichen Enden des Schubhebels (18) so fortsetzen, daß sie sich den Seitenschlitzen (11) anpassen.
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