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DE60115281T2 - Verfahren zur inertisierung von schlämmen - Google Patents

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DE60115281T2
DE60115281T2 DE2001615281 DE60115281T DE60115281T2 DE 60115281 T2 DE60115281 T2 DE 60115281T2 DE 2001615281 DE2001615281 DE 2001615281 DE 60115281 T DE60115281 T DE 60115281T DE 60115281 T2 DE60115281 T2 DE 60115281T2
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sludge
calcination
hydraulic binder
water
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DE2001615281
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Rene Derie
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Solvay SA
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Solvay SA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Inertisieren von Schlämmen, insbesondere von Ausbaggerungssedimenten.
  • Die Probleme, die durch die unablässig steigenden Mengen von zu beseitigenden, zu behandelnden und zu lagernden Schlämmen hervorgerufen werden, sind nur zu gut bekannt. Diese Schlämme stammen aus verschiedenen Quellen. Beispielsweise kommen sie von Wasserreinigungsanlagen, vom Baggern oder Ausbaggern von Wasserläufen oder aus verschiedenen Industrien. Der Fall von Sedimenten aus dem Ausbaggern von Schifffahrtswegen ist besonders beunruhigend in Anbetracht der betroffenen Mengen und deren Verunreinigung durch solche Schadstoffe wie Schwermetalle und organische Materialien. Ein erheblicher Anteil der Schifffahrtswege in Nordeuropa ist zur Zeit durch Schlämme blockiert, die den Schiffsverkehr behindern. Die daraus folgenden direkten oder indirekten Konsequenzen für die Wirtschaft und die Umwelt sind sehr bedeutend. Anderseits ist es notorisch, daß diese besorgniserregende Situation des Schifffahrtnetzes hauptsächlich auf die Mißstände der aktuellen Lösungen zur Behandlung und Lagerung von kontaminierten Schlämmen zurückzuführen ist.
  • In der Tat besteht ein bequemes Mittel zur Entsorgung der Schlämme darin, sie von Booten in das Meer abzulassen oder sie mit Hilfe von Rohrleitungen zu Klärdeponien zu befördern. Wenn jedoch die Schlämme durch Schwermetalle oder gefährliche organische Materialien verunreinigt sind (was im allgemeinen bei den Sedimenten der Fall ist, die vom Ausbaggern von Schifffahrtswegen stammen), ist diese Vorgangsweise offensichtlich unannehmbar. Bevor sie entsorgt werden können, müssen die Schlämme somit inertisiert werden, um den Ungiftigkeitstests zu entsprechen. Dazu werden die Rückstände der Inertisierungsbehandlung einem Auslaugen unterzogen, beispielsweise gemäß der französischen Norm "TL" oder der niederländischem Norm "NEN", wie nachstehend definiert. Die Auslaugungsprodukte werden dann analysiert und ihr Gehalt an verschiedenen Verunreinigungen muß unter gesetzlich festgelegten Grenzwerten bleiben. Insbesondere gibt es Normen für die Annahme von "stabilisierten Abfällen der Klasse 1".
  • Zur Behandlung großer Schlammmengen mit dem Ziel, sie entsorgen zu können, ist es bekannt, die Schlämme zu verbrennen und sie anschließend mit einem hydraulischen Bindemittel zu vermischen (Gray und Penessis, "Engineering properties of sludge ash", Journal WPCF, Bd. 44, Nr. 5, Mai 1976, S. 847–858). Eine solche Behandlung verringert das Volumen der Schlämme und ermöglicht, dank der erzielten Verfestigung, ihre Aufwertung in verschiedenen Anwendungen. Wenn jedoch die Schlämme durch Schwermetalle und insbesondere durch Blei verunreinigt sind, ermöglicht diese bekannte Behandlung kein ausreichendes Inertisieren, damit die Schlämme ungefährlich werden.
  • Die Erfindung zielt darauf ab, die vorstehend angeführten Nachteile zu überwinden, indem ein Verfahren zum Behandeln von durch Schwermetalle und organische Materialien verunreinigten Schlämmen geschaffen wird, das einfach und wirtschaftlich ist und die Schlämme in kompakte Blöcke transformiert, die gute mechanische Eigenschaften aufweisen und den standardisierten Toxizitätstests entsprechen.
  • Demgemäß betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Inertisieren von Schwermetalle und organische Materialien enthaltendem Schlamm, worin der Schlamm einem Kalzinieren unterworfen wird, mit Wasser angemacht wird und das resultierende Gemisch einem Abbinden und einem Aushärten unterworfen wird, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß dem Schlamm vor dem Kalzinierungsschritt Phosphorsäure zugesetzt wird.
  • Unter "Schlamm" soll eine wäßrige Substanz verstanden werden, die Lehm, Schlick und Mineralstoffe in Suspension enthält (Sand, auch Splitt). Die aus dem Ausbaggern von Schifffahrtswegen stammenden Sedimente stellen ein Beispiel für Schlämme dar, auf die die Erfindung anwendbar ist. Die Breite der Korngrößenverteilung der im Schlamm suspendierten Teilchen kann sehr groß sein, beispielsweise von unter 1 μm bis zu mehreren Hundert μm. Die Schlämme enthalten häufig einen hohen Gehalt an sehr feinen Teilchen. Häufig bestehen 10 Gew.-% des getrockneten Schlammes aus Teilchen mit einem Durchmesser von kleiner als 5 μm, wogegen der Gehalt an Feinkies mit einem Durchmesser von über 500 μm mehrere Prozent erreichen kann. Anderseits weisen die Histogramme der Korngröße bestimmter Schlämme die Besonderheit auf, mehrmodal zu sein, d.h., daß sie mehrere Maxima zeigen.
  • Die Schlämme können so wie sie sind inertisiert werden. Sie können auch einer Vorbehandlung unterworfen werden, in deren Verlauf die gröbsten Teilchen eliminiert werden.
  • Die Schlämme, die inertisiert werden sollen, können je nach ihrer Herkunft eine unterschiedliche Wassermenge umfassen. Üblicherweise enthalten die zu inertisierenden Schlämme eine Gewichtsmenge an Wasser von über 20 %. Üblicherweise liegt diese Menge zwischen 30 und 60 %. Im allgemeinen liegt sie unter 70 %.
  • Für das erfindungsgemäße Verfahren sind Schlämme, die Gewichtsmengen an Wasser von über 30 % enthalten, gut geeignet. Mengen von über 70 % oder in bestimmten Fällen 60 % sind dagegen zu vermeiden, weil sie die Verfahrenskosten vergrößern. Da die meisten der zu behandelnden Schlämme einen Gewichtsanteil an Wasser aufweisen, der zwischen 30 und 60 % variiert, ist es im allgemeinen weder erforderlich, Wasser zuzusetzen noch Wasser abzutrennen (durch Dekantieren, Verdampfen, ...).
  • Unter "Schwermetallen" sollen die Metalle verstanden werden, deren spezifische Masse wenigstens 5 g/cm3 beträgt, sowie Beryllium, Arsen, Selen und Antimon, entsprechend der allgemein zulässigen Definition (Heavy Metals in Wastewater and Sludge Treatment Processes; Bd. I, CRC Press Inc; 1987; S. 2). Das Blei ist in Anbetracht seines verhängnisvollen Einflusses auf den menschlichen Organismus ein besonders signifikantes Beispiel. Die nach dem Verfahren gemäß der Erfindung inertisierten Schlämme können auch metallisches Aluminium enthalten.
  • Die organischen Materialien können im flüssigen Zustand oder im festen Zustand in dem Schlamm vorliegen. Sie können beispielsweise apolare Kohlenwasserstoffe, aliphatische oder aromatische (ein- oder mehrkernige) Kohlenwasserstoffe und halogenierte Lösungsmittel umfassen.
  • Gemäß der Erfindung wird der Schlamm mit Phosphorsäure versetzt. Die anzuwendende Phosphorsäuremenge hängt von der genauen Zusammensetzung des zu behandelnden Schlammes ab. Ohne durch eine theoretische Erklärung gebunden sein zu wollen, glaubt der Erfinder, daß sich infolge der Zugabe der Phosphorsäure beim Kalzinieren Calciumpyrophosphat ausbildet. Dieses Pyrophosphat erweist sich als ein Schwermetallfänger. Die genaue Menge der anzuwendenden Phosphorsäuremenge hängt somit von dem Gehalt des Schlammes an diesen Schwermetallen ab. In der Praxis wird eine Gewichtsmenge von wenigstens 1 % (vorzugsweise 2 %), bezogen auf das Trockenmaterialgewicht, eingesetzt. Es wird bevorzugt, daß die Phosphorsäuremenge unter 15 % beträgt. Im allgemeinen sind Mengen zwischen 2 und 6 % gut geeignet.
  • Das Kalzinieren soll die organischen Materialien zerstören. Das Kalzinieren wird im allgemeinen bei einer Temperatur von über 450°C vorgenommen, damit die organischen Materialien ausreichend zerstört werden. Es ist zweckmäßig, eine übermäßige Temperatur zu vermeiden, die dazu führen würde, daß ein Teil der Schwermetalle verdampft wird. In der Praxis liegt die Kalzinierungstemperatur unter 1.000°C. In einer bevorzugten Variante des Verfahrens gemäß der Erfindung liegt die Kalzinierungstemperatur über 500°C und unter 800°C. Um besonders gut die organischen Materialien zu zerstören und möglichst wenig der Schwermetalle zu verflüchtigen, ist es besonders vorteilhaft, daß die Temperatur der Kalzinierung über 550°C und unter 750°C beträgt.
  • Es hat sich gezeigt, daß in vorteilhafter Weise das Kalzinieren unter einer geregelten Atmosphäre vorgenommen wird.
  • Zu diesem Zweck ist in einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens diese Atmosphäre oxidierend. Diese Variante erleichtert das Abbinden des Mörtels. In diesem Fall kann beispielsweise die Umgebungsluft verwendet werden. Es muß daher darauf geachtet werden, daß im Ofen ausreichend Luft verfügbar ist.
  • In einer anderen speziellen Ausführungsform ist die Atmosphäre reduzierend. Diese Ausführungsform ist besonders vorteilhaft, indem sie die Ausbildung von Chrom VI verhindert.
  • Die Dauer der Kalzinierung hängt von der Zusammensetzung des zu inertisierenden Schlammes und von der Anordnung des Materials im Kalzinierungsofen ab. Sie muß ebenfalls ausreichend sein, um die organischen Materialien zu zerstören und ausreichend Pyrophosphat zu produzieren.
  • In der Kalzinierungsstufe wurde beobachtet, daß gewisse Schlämme, insbesondere jene, die reich an Calcit sind, zur Ausbildung von Puzzolanmaterialien Anlaß geben. Dieses Phänomen ist deutlicher ausgeprägt, wenn die Kalzinierungstemperatur 750°C übersteigt. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, ein hydraulisches Bindemittel zuzusetzen, um das Abbinden und Aushärten herbeizuführen.
  • In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird dem Kalzinierungsprodukt ein hydraulisches Bindemittel zugemischt.
  • Das hydraulische Bindemittel besteht gewöhnlich aus Portlandzement. Die Anwendung von Hochofenzement (mit einem Gehalt an metallurgischer Schlacke) begünstigt jedenfalls die Reduktion von Chrom VI. Puzzolanmaterialien, wie Aschen aus der Kohleverbrennung, können ebenfalls geeignet sein. Beim Mischen des hydraulischen Bindemittels mit dem zur Ausbildung des Mörtels bestimmten Kalzinierungsprodukt muß eine ausreichende Menge an Anmachwasser zugesetzt werden, um eine plastische Paste zu erreichen. Die Menge an einzusetzendem hydraulischem Bindemittel hängt von verschiedenen Parametern ab, insbesondere vom ausgewählten hydraulischen Bindemittel, von der Zusammensetzung der Schlämme und von den für das Endprodukt des erfindungsgemäßen Behandlungsverfahrens angestrebten Eigenschaften, insbesondere von seiner mechanischen Festigkeit. In der Praxis empfiehlt es sich häufig, eine Gewichtsmenge an Bindemittel von größer als 1 % des Gewichtes der Kalzinierungsaschen anzuwenden. Erfindungsgemäß ist es wünschenswert, daß das Gewicht des hydraulischen Bindemittels unter 50 % liegt und vorzugsweise 30 % nicht überschreitet.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform wird eine Gewichtsmenge an hydraulischem Bindemittel von größer als 2 % und kleiner als 20 % des Kalzinierungsproduktes angewendet.
  • Die Form der festen Masse, die am Ende des Aushärtens, das mehrere Tage dauern kann, erhalten wird, ist diejenige, unter der der Mörtel geformt worden ist. Sie kann beispielsweise Briketts oder kugelige oder prismatische Blöcke umfassen. Sie ist kompakt, im wesentlichen frei von gasförmigen Einschlüssen und weist daher gute mechanische Eigenschaften auf, insbesondere eine ausreichende Härte und genügende Schlagfestigkeit, um sie ohne Schwierigkeiten handhaben und lagern zu können.
  • Die solide und kompakte Masse ist gegenüber atmosphärischen Agenzien im wesentlichen inert und entspricht den Toxizitätsnormen für die Auslaugungsprodukte, die nach den strengen Methoden, wie sie durch die Normen "TL" oder "NEN" definiert sind, extrahiert werden.
  • Der französische Test für die Dreifachauslaugung "TL" wird in der französischen Norm XPX 31-210 beschrieben. Das Testprotokoll besteht in einem solchen Mahlen des Materials, daß es durch ein Sieb von 4 mm Maschenweite passieren kann. Dieses gemahlene Material wird einer Dreifachauslaugung mit entmineralisiertem Wasser unterworfen, bei einem Flüssigkeits/Feststoff-Verhältnis von 10, unter konstantem Rühren. Am Ende jedes Auslaugungsvorganges wird der Gehalt der Waschflüssigkeit an Schwermetallen des dem Test unterworfenen Pulvers bestimmt.
  • Der niederländische Test "NEN" seinerseits besteht darin, das Muster fein zu mahlen (kleiner 125 μm) und Wasser in einem Verhältnis Wasser:Feststoff von 50 zuzusetzen. Dann wird 3 Stunden auf pH 7, danach ebenfalls 3 Stunden auf pH 4 gehalten (das ist der Mindest-pH-Wert von Regenwasser). Die pH-Einstellung erfolgt kontinuierlich mit einer 1N-Salpetersäurelösung (nicht komplexierende Säure). Der Gehalt der flüssigen Phase an Schwermetallen wird dann analytisch bestimmt.
  • In besonders vorteilhafter Weise werden das Abbinden und das Aushärten des Mörtels an seiner Endlagerstätte ausgeführt. Dieser Ort wird in vorteilhafter Weise beispielsweise ein stillgelegter Steinbruch, ein See oder jeglicher Hohlraum sein, den man ausfüllen möchte. Wenn der Hohlraum ursprünglich mit Wasser gefüllt ist, wird es nicht notwendig sein, dieses zur Gänze abzuführen, da das Abbinden und das Aushärten des Mörtels in keiner Weise durch die Gegenwart des Wassers behindert werden. Aufgelassene Steinbrüche eignen sich ganz besonders gut zur Lagerung der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren inertisierten Schlämme.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird dem Anmachwasser ein reduzierendes Additiv zugesetzt. Als Beispiel kann dieses Additiv unter Eisen, Mangan, Verbindungen von Eisen(II), Verbindungen von Mangan(II) oder reduzierenden Salzen von Alkalimetallen ausgewählt werden. In dieser Ausführungsform des Verfahrens wird das Reduktionsmittel in einer Gewichtsmenge zugesetzt, die zwischen 0,1 und 1 Gew.-% der im Schlamm enthaltenen Trockenmaterialien liegt.
  • In einer bevorzugten Variante dieser Ausführungsform ist das reduzierende Additiv Natriumsulfit.
  • Für die Anwendung des Verfahrens gemäß der Erfindung ist die Herkunft der Schlämme nicht kritisch. Beispielsweise kann das Verfahren angewendet werden auf:
    • • Schlämme, die aus der Dekantation von Abwässern industrieller oder städtischer Herkunft stammen,
    • • Sedimente, die aus dem Baggern oder Ausbaggern von Flüssen, Teichen, Brunnen oder Abwasserkanälen herrühren,
    • • Sedimente, die aus dem Ausbaggern von Schifffahrtswegen (beispielsweise Häfen, Seen, Flüsse, Kanäle) stammen.
  • Die Erfindung eignet sich ganz speziell für Schlämme, die aus Sedimenten bestehen, die aus dem Ausbaggern von Schifffahrtswegen herrühren.
  • Die Erfindung wird durch die nachfolgende Beschreibung unter Bezugnahme auf die angeschlossenen Zeichnungen veranschaulicht.
  • Die 1 stellt das Schema einer Anlage dar, die eine besondere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens in Anwendung bringt; die 2 ist ein Histogramm der Korngrößenverteilung eines dem erfindungsgemäßen Verfahren unterzogenen Schlammes; die 3 ist der 2 analog, im Falle eines anderen Schlammes.
  • Die in 1 schematisch dargestellte Anlage ist zur Behandlung von Sedimenten des Ausbaggerns 1 bestimmt, die Schwermetalle und organische Materialien umfassen. Die Anlage umfaßt eine Reaktionskammer 4, worin das Sediment aus dem Ausbaggern 1 mit einer ausreichenden Menge Phosphorsäure 2 und gegebenenfalls, soferne erforderlich, Wasser 3 versetzt wird, um durch Kneten eine pumpfähige Masse 5 auszubilden. Die pumpfähige Masse 5 wird aus der Reaktionskammer 4 abgezogen und in einen Kalzinierungsofen 6 eingebracht, wo sie auf eine Temperatur in der Gegend von 650°C in Gegenwart von Luft während einer Zeitdauer erhitzt wird, die ausreicht, um die organischen Materialien zu zersetzen. Das aus dem Ofen 6 entnommene kalzinierte Material 7 wird zu einem Knetraum 10 transferiert, worin es mit Wasser 8 und einem hydraulischen Bindemittel 9 in geregelten Mengen versetzt wird, um durch das Kneten mit dem kalzinierten Material 7 einen hydraulischen Mörtel 11 auszubilden. Der Mörtel 11 wird von der Knetkammer 10 abgepumpt und über die Leitungen 12 zu einem stillgelegten Steinbruch 13 befördert, wo er verteilt wird. Der Mörtel 11 wird anschließend einem Abbinden und Aushärten am Ort seiner Lagerung unterworfen, um einen stabilisierten Abfall 14 auszubilden.
  • Die Beispiele, deren Beschreibung folgt, lassen das Interesse der Erfindung ersichtlich werden.
  • Erste Versuchsreihe
  • In den nachfolgend beschriebenen Beispielen 1 bis 4 wurden in einem Kanal entnommene Schlämme behandelt. Die gewichtsmäßige Zusammensetzung des Schlammes ist in der nachfolgenden Tabelle 1 angeführt. Die Korngrößenverteilung des Schlammes ist in 2 dargestellt, worin der Abszissenmaßstab den Teilchendurchmesser darstellt, die linke Ordinate die Korngrößenverteilung in Relativeinheiten zeigt und die rechte Ordinate die kumulierten Fraktionen der Verteilung angibt, in Gewichtsprozent der Trockenmaterialien. Tabelle 1
    Figure 00080001
  • Beispiel 1 (nicht erfindungsgemäß)
  • Es wurden Schlammportionen, die 1 kg Trockenmaterial entsprachen (das sind 2 kg Rohschlamm), in irdene Behälter eingebracht und 1 Stunde lang bei einer Temperatur von 600°C kalziniert (ausgehend vom kalten Ofen, Anstieg auf 600°C in 1 h). Das Kalzinierungsprodukt wurde danach mit 10 % gewöhnlichem Portlandzement versetzt, entsprechend 12 g Zement auf 108 g kalzinierten Schlamm. Diese Muster von 120 g wurden dann mit einer ausreichenden Menge Wasser angemacht, um eine plastische Paste zu erhalten, das waren ungefähr 55 ml, und wurde dann in Polypropylen-Zentrifugenrohre von 37 mm Durchmesser gegossen. Nach 28 Tagen wurden die erstarrten Karotten entformt und Druckfestigkeitsproben mit einer Höhe von etwa 40 mm wurden mit der Diamantsäge abgeschnitten. Nach dem Abrichten der Flächen und Trocknen bei gewöhnlicher Temperatur während 2 Tagen wurde die Raumdichte der Muster gemessen. Schließlich wurden die Muster dem vorstehend definierten Auslaugtest "TL" unterworfen. Die Ergebnisse der Raumdichtemessung und des Auslaugtests sind in Tabelle 2 angeführt. Tabelle 2
    Figure 00080002
  • Beispiel 2 (gemäß der Erfindung)
  • Im Beispiel 2 wurde wie in Beispiel 1 vorgegangen, außer daß, in Übereinstimmung mit der Erfindung, das Trockenmaterial mit 29,5 g 85 Gew.-% iger Phosphorsäure auf 1 kg Trockenmaterial versetzt wurde, wobei die Homogenisierung durch einen handbetriebenen Mörtelmischer sichergestellt wurde. Die Ergebnisse der mechanischen Versuche und der Auslaugversuche sind in Tabelle 3 angeführt. Tabelle 3
    Figure 00090001
  • Man stellt die deutliche Verringerung der Verunreinigung durch das Cr(VI) fest. Bei der dritten Auslaugung sind die Mengen nicht feststellbar. Verunreinigungen durch Blei können mit diesem Test nicht festgestellt werden (< 50 μg/l).
  • Beispiel 3 (nicht erfindungsgemäß)
  • Es wurde wie im Beispiel 1 vorgegangen, jedoch wurde der Test "TL" durch den Test "NEN" ersetzt. Dieser strengere Test ermöglicht die Feststellung einer Bleiverunreinigung. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 wiedergegeben. Tabelle 4
    Figure 00090002
  • Beispiel 4 (gemäß der Erfindung)
  • Es wurde wie im Beispiel 2 vorgegangen, jedoch wurde der Test "TL" durch den Test "NEN" ersetzt. Tabelle 5
    Figure 00090003
  • Die Werte in der Tabelle 5 zeigen die sehr deutliche Verringerung der Bleiverunreinigung dank der erfindungsgemäßen Behandlung.
  • Zweite Versuchsreihe
  • In den nachfolgend beschriebenen Beispielen 5 und 6 wurden aus einem anderen Kanal entnommene Schlämme behandelt. Die gewichtsmäßige Zusammensetzung des Schlammes ist in der nachfolgenden Tabelle 6 angeführt. Die Korngrößenverteilung des Schlammes ist in 3 veranschaulicht, worin auf der Abszisse die Teilchendurchmesser aufgetragen sind, die linke Ordinate die Korngrößenverteilung in Relativeinheiten angibt und die rechte Ordinate die kumulierten Fraktionen der Verteilung darstellt, in Gew.-% Trockenmaterial. Tabelle 6
    Figure 00100001
  • Beispiel 5 (nicht erfindungsgemäß)
  • In diesem Beispiel wurde, ausgehend von Schlämmen, deren Zusammensetzung in Tabelle 6 angeführt ist, nach der gleichen Vorgangsweise wie im Beispiel 1 vorgegangen, jedoch wurde die Menge des verwendeten hydraulischen Bindemittels erhöht: 18 g Portlandzement auf 102 g kalzinierten Schlamm (entsprechend 15 %). Tabelle 7
    Figure 00100002
  • Beispiel 6 (gemäß der Erfindung)
  • Das Beispiel 6 nimmt die Bedingungen von Beispiel 2 wieder auf, jedoch ebenfalls unter Erhöhen der verwendeten Menge an hydraulischem Bindemittel: 18 g Portlandzement auf 102 g kalzinierten Schlamm (entsprechend 15 %). Tabelle 8
    Figure 00110001
  • Wiederum wird die deutliche Verringerung der Verunreinigung durch Cr(VI) festgestellt, die durch die erfindungsgemäße Behandlung herbeigeführt wird.
  • Beispiel 7 (gemäß der Erfindung)
  • In diesem Beispiel wurden die Bedingungen von Beispiel 6 wieder aufgenommen, jedoch unter Zusetzen von 0,25 % (auf das Trockenmaterialgewicht des Schlammes bezogen) an Natriumsulfit (Reduktionsmittel) beim Mischen des kalzinierten Pulvers mit dem hydraulischen Bindemittel. Tabelle 9
    Figure 00110002
  • Man stellt fest, daß zufolge des Zusatzes des Reduktionsmittels (Natriumsulfit) das Cr(VI) nicht mehr feststellbar ist. Dies bestätigt, daß das Inertisieren von Cr(VI) verstärkt worden ist.
  • Dritte Versuchsreihe
  • In dieser Versuchsreihe wurden in einem Hafen entnommene Schlämme behandelt. Diese Schlämme umfassen Meerwasser. Ihre Zusammensetzung an Schwermetallen und/oder toxischen Metallen ist in der Tabelle 10 angeführt. Tabelle 10
    Figure 00110003
  • Beispiel 8 (gemäß der Erfindung)
  • In diesem Beispiel wurde wie im Beispiel 2 vorgegangen, jedoch ausgehend von Schlämmen mit der in Tabelle 10 präzisierten Zusammensetzung, mit dem Unterschied, daß das Kalzinieren 2 Stunden lang bei 625°C ausgeführt wurde und daß Hochofenzement (mit einem Gehalt an metallurgischer Schlacke) verwendet wurde, um das Cr(VI) zu reduzieren. Die Ergebnisse der mechanischen Versuche und der Auslaugungsversuche sind in Tabelle 11 angeführt. Tabelle 11
    Figure 00120001
    • (Cd < 0,005 mg/l; Cu < 0,02 mg/l; Zn < 0,05 mg/l; Pb < 0,04 mg/l)
  • Beispiel 9 (gemäß der Erfindung)
  • In diesem Beispiel wurde wie im Beispiel 8 vorgegangen, mit dem Unterschied, daß der Auslaugungsversuch mit Meerwasser ausgeführt wurde, dessen Zusammensetzung in Tabelle 12 angeführt ist. Tabelle 12
    Figure 00120002
  • Die Ergebnisse der mechanischen Versuche und der Auslaugversuche sind in Tabelle 13 angeführt. Tabelle 13
    Figure 00120003
    • (Cd < 0,005 mg/l; Cu < 0,02 mg/l; Zn < 0,05 mg/l; Pb < 0,04 mg/l)
  • Es zeigt sich, daß das Vorliegen von Meerwasser in keiner Weise die Wirksamkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens beeinträchtigt.
  • Vierte Versuchsreihe
  • In dieser Versuchsreihe wurde von Schlämmen ausgegangen, die aus einem See stammen, wobei diese Schlämme einer Vorbehandlung unterworfen wurden, in derem Laufe aufeinanderfolgend
    • • die Schlammteilchen mit einem Durchmesser von über 60 μm beseitigt werden;
    • • die verbliebenen Materialien einem Flockungsvorgang unterworfen werden, um die Fest/Flüssig-Auftrennung zu erleichtern;
    • • der resultierende Schlamm auf einem Filterband gepreßt wird, bis ein Trockenmaterialgehalt von wenigstens 40 % erzielt wird.
  • Die Zusammensetzung der Schlämme ist in Tabelle 14 angeführt. Tabelle 14
    Figure 00130001
  • Beispiel 10 (gemäß der Erfindung)
  • In diesem Beispiel wurde, ausgehend von dem aus einem See entnommenen Schlamm, wie in Beispiel 8 vorgegangen.
  • Die Ergebnisse der mechanischen Versuche und der Auslaugversuche sind in Tabelle 15 angeführt. Tabelle 15
    Figure 00130002
    • (Cd < 0,005 mg/l; Cu < 0,02 mg/l; Ni < 0,05 mg/l; Zn < 0,09 mg/l)
  • Beispiel 11 (gemäß der Erfindung)
  • In diesem Beispiel wurde wie im Beispiel 2 vorgegangen, mit dem Unterschied, daß das Kalzinieren 2 Stunden lang bei 775°C ausgeführt wurde und daß kein hydraulisches Bindemittel zugesetzt wurde.
  • Die Ergebnisse des Auslaugversuches sind in Tabelle 16 angeführt und zeigen das hervorragende Inertisieren der toxischen Substanzen. Tabelle 16
    Figure 00140001
    • (Cd < 0,005 mg/l; Cu < 0,02 mg/l; Ni < 0,05 mg/l; Zn < 0,09 mg/l)
  • Anderseits zeigen diese Muster, daß sie eine hohe Druckfestigkeit von 13 N/mm2 aufweisen, trotz des Fehlens von hydraulischem Bindemittel.
  • Dieses Beispiel veranschaulicht die Ausbildung von puzzolanischen Verbindungen bei der Kalzinierung bei höherer Temperatur der Schlämme, die einen hohen Calcitgehalt aufweisen.

Claims (11)

  1. Verfahren zum Inertisieren von Schlamm (1), der Lehm, Schlick und Sand in Suspension enthält, wobei dieser Schlamm Schwermetalle und organische Materialien enthält, wonach der Schlamm einem Kalzinieren (6) unterworfen wird, mit Wasser (8) angemacht wird und das resultierende Gemisch (11) einem Abbinden und einem Aushärten unterworfen wird, dadurch gekennzeichnet, daß dem Schlamm vor dem Kalzinierungsschritt Phosphorsäure (2) zugesetzt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem Kalzinierungsprodukt (7) ein hydraulisches Bindemittel (9) zugemischt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kalzinierungstemperatur über 500°C und unter 800°C liegt.
  4. Verfahren nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Kalzinierungstemperatur über 550°C und unter 750°C liegt.
  5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kalzinieren unter einer nicht oxydierenden geregelten Atmosphäre vorgenommen wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Gewichtsmenge des hydraulischen Bindemittels von über 2 % und unter 20 % des Kalzinierungsproduktes eingesetzt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abbinden und das Erhärten des Gemisches an seinem Endlagerplatz vorgenommen werden.
  8. Verfahren nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Endlagerplatz ein stillgelegter Steinbruch ist.
  9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in das Anmachwasser ein reduzierendes Additiv eingebracht wird.
  10. Verfahren nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das reduzierende Additiv Natriumsulfit ist.
  11. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlamm aus Sedimenten besteht, die aus dem Ausbaggern von Schifffahrtswegen stammen.
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