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DE60115014T2 - Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken eines Produktes, wie eine oder mehrere Scheiben eines Käse- oder Fleischproduktes, in Folienmaterial - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken eines Produktes, wie eine oder mehrere Scheiben eines Käse- oder Fleischproduktes, in Folienmaterial Download PDF

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Publication number
DE60115014T2
DE60115014T2 DE60115014T DE60115014T DE60115014T2 DE 60115014 T2 DE60115014 T2 DE 60115014T2 DE 60115014 T DE60115014 T DE 60115014T DE 60115014 T DE60115014 T DE 60115014T DE 60115014 T2 DE60115014 T2 DE 60115014T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
product
conveyor
strip
receiving surface
packaged
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60115014T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60115014D1 (de
Inventor
Roelof Hendricus Maria Coppens
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
COPPENS VERPAKKINGS SYSTEMEN B
Coppens Verpakkings-Systemen Bv
Original Assignee
COPPENS VERPAKKINGS SYSTEMEN B
Coppens Verpakkings-Systemen Bv
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by COPPENS VERPAKKINGS SYSTEMEN B, Coppens Verpakkings-Systemen Bv filed Critical COPPENS VERPAKKINGS SYSTEMEN B
Publication of DE60115014D1 publication Critical patent/DE60115014D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE60115014T2 publication Critical patent/DE60115014T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B25/00Packaging other articles presenting special problems
    • B65B25/06Packaging slices or specially-shaped pieces of meat, cheese, or other plastic or tacky products
    • B65B25/08Packaging slices or specially-shaped pieces of meat, cheese, or other plastic or tacky products between layers or strips of sheet or web material, e.g. in webs folded to zig-zag form
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B11/00Wrapping, e.g. partially or wholly enclosing, articles or quantities of material, in strips, sheets or blanks, of flexible material
    • B65B11/48Enclosing articles, or quantities of material, by folding a wrapper, e.g. a pocketed wrapper, and securing its opposed free margins to enclose contents

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Containers And Plastic Fillers For Packaging (AREA)
  • Packging For Living Organisms, Food Or Medicinal Products That Are Sensitive To Environmental Conditiond (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Dairy Products (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich einerseits auf ein Verfahren und andererseits auf eine Vorrichtung zum Verpacken eines Produktes, wie eine oder mehrere Scheiben eines Käse- oder Fleischproduktes, Kuchen, Keks, einer gefüllten Teigrolle, etc., in Filmmaterial.
  • Vorrichtungen dieser Art sind bekannt.
  • NL-1,012,956 offenbart eine Vorrichtung, in welcher zwei Filmmaterialrollen eingesetzt werden. Die eine Filmmaterialrolle stellt den Filmmaterialteil auf der Unterseite der Verpackung und die andere Rolle den Filmmaterialteil auf der Oberseite zur Verfügung. Nahe einer vorderen Kante der Streifen, welche diesen zwei Filmmaterialrollen entstammen, sind die Streifen zusammengeklammert, das Material, welches verpackt werden soll, wird auf den untersten Streifen platziert und dann wird das Ganze unter eine Versiegelungsstation gezogen, indem die vorderen Kanten ergriffen werden, einer der beiden Streifen auf den anderen gelegt wird, wonach zwei Druckglieder, ein unterstes und ein oberstes, mit der Gesamtheit des zu Verpackenden dazwischen, eines gegen das andere gedrückt werden und, unter dem Einfluss von Wärme, eine Fusionsnaht um das zu verpackende Produkt gelegt wird, wobei die Fusionsnaht die untersten und obersten Filmmaterialteile miteinander verbindet.
  • Es sind auch Systeme bekannt (siehe zum Beispiel US 3,016,673 ), in welchen ein Filmmaterialstreifen über eine Länge von mindestens zweimal derjenigen der Vorpackung von einer Rolle gezogen wird, wobei der abgezogene Bereich in zwei Zonen aufgeteilt wird, in eine stromabwärts gelegene Zone, welche nahe der Endkante gelegen ist und eine sich anschließende stromaufwärts gelegene Zone, wobei das zu verpackende Material auf die stromaufwärts gelegene Zone abgelegt wird, wonach die stromabwärts gelegene Zone über die stromaufwärts gelegene Zone gefaltet wird, um dann, durch Versiegelungen um das zu verpackende Produkt herum, eine dichte Verpackung zu erhalten. Dies erzeugt einen von der Position her fixierten Falz zwischen den untersten und obersten Filmmaterialteilen, wobei der Falz angeordnet ist am Übergang zwischen der stromabwärts gelegenen und der stromaufwärts gelegenen Zone. Um diesen Falz herum sind die beiden eile eines über das andere gelegt.
  • Es existieren auch Systeme, in welchen weniger eine Rolle eingesetzt wird, als vielmehr einzelne Bögen. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise Bezug genommen auf NL 1,006,324 sowie auf die erheblich frühere Publikation DE 29,500,342 , welche dieser stark ähnelt, welche beide vom selben Anmelder stammen. Beide Publikationen involvieren eine Ablagezone, in welcher Fleischprodukte, welche von einer Schneidemaschine stammen, auf einem zuvor abgelegten Filmmaterialbogen abgelegt werden, wonach das zu verpackende Produkt von einem weiteren Filmmaterialbogen bedeckt wird und das Ganze in einem umgebenden Versiegelungsgerät fest versiegelt wird durch gegenseitiges Schweißen durch die Filmmaterialbögen mit einer Schweißfugenfläche.
  • Eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 8 ist offenbart in FR-A-2.129.115. Diese Offenlegung offenbart eine Verpackungsvorrichtung für Bäckereiprodukte. Die Vorrichtung umfasst eine Versiegelungsstation, welche zwei Uförmige Versiegelungsbacken aufweist zum Versiegeln von zwei Filmmaterialstreifenteilen, welche eins über dem anderen liegen, wobei das Produkt dazwischen ist. Der Filmmaterialstreifen stammt von einer Rolle. Die vorderste Kante des Filmmaterialstreifens wird erfasst mittels einer Greifeinrichtung, um einen Hohlraum zwischen den zwei Filmmaterialstreifenteilen zu erzeugen, indem ein Endteil des Filmmaterialstreifens zurückgefaltet wird. Die Vorrichtung umfasst weiter Schneidmittel zum Abtrennen der versiegelten Verpackung. Die Verpackungsprozedur besteht darin, dass zunächst der Hohlraum zwischen den zwei Filmmaterialstreifenteilen ausgebildet wird, wonach das Produkt in den Hohlraum eingelegt wird und wobei anschließend die Versiegelung und die Schneidoperationen durchgeführt werden.
  • Die vorgenannten Konstruktionen haben alle den Nachteil, dass sie eine vergleichsweise hohe Anzahl von sich bewegenden Teilen umfassen, einschließlich sich bewegender Arme und Greifglieder. Dies macht diese Konstruktionen technisch relativ komplex, vergleichsweise wartungsaufwendig und empfindlich gegenüber Verschleiß. Veiterhin erfordern diese sich bewegenden Teile den zusätzlichen Raum, welcher nötig ist. Wenn zum Beispiel ein letzter Filmmaterialstreifen doppelt gefaltet wird durch Überfalten, so erfordert dies den nötigen Schwungraum für das Überfalten. Die Verwendung von vorgeschnittenen Bögen von Filmmaterial, welche anschließend miteinander durch Schweißen verbunden werden, bedeutet, dass die Dimensionen der Bögen die Dimensionen bestimmen, welche der Verpackung gegeben werden, und, dass, um die Dimensionierung der Verpackung zu ändern, die Bogendimensionen geändert werden müssen. Dies erfordert allgemein, dass die Vorrichtung neu eingestellt werden muss und dass Komponenten ersetzt werden müssen, insoweit als die Versiegelungsstation dies überhaupt erlaubt. Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein verbessertes Verfahren zur Verfügung zu stellen und eine verbesserte Vorrichtung zur Verfügung zu stellen für das Verpacken eines Produktes, wie einer oder mehrerer Scheiben eines Käse- oder Fleischprodukts, Kuchen, Keks, einer gefüllten Teigrolle, etc., in Filmmaterial. Eine besondere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mittels derer Verpackungen variabler Dimensionen leicht erzeugt werden können. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, welches mit einer konstruktiv einfachen Vorrichtung realisiert werden kann, sowie eine konstruktiv einfache Vorrichtung zur Verfügung zu stellen.
  • Die vorgenannte Aufgabe wird gelöst durch das Bereitstellen eines Verfahrens gemäß Anspruch 1 sowie durch Bereitstellen einer Vorrichtung gemäß Anspruch 8.
  • Indem das vorlaufende Ende des Filmstreifens ergriffen wird und es an eine bestimmte Höhe über der Aufnahmefläche gebracht oder dort gehalten wird (zum Beispiel, wenn diese Höhe bereits gegeben war) und, indem das zu verpackende Miaterial auf den Filmmaterialstreifen, welcher auf der Aufnahmefläche angeordnet ist, platziert wurde, indem das zu verpackende Produkt, zusammen mit dem Filmmaterialstreifen usw., unter dem ergriffenen vorlaufenden Ende hindurchgezogen wird, hat dies den einfachen Effekt, dass das Produkt, welches verpackt werden soll, zwischen zwei Schichten von Filmmaterial eingeschlossen ist und dann dazwischen eingesperrt wird in Folge einer Behandlung in einer Versiegelungsstation. Es ist vergleichsweise wenig Raum erforderlich für sich bewegende eile. Das Hinunterdurchziehen unter dem ergriffenen vorlaufenden Ende kann beispielsweise verwirklicht werden mittels eines sich bewegenden Zuggliedes, indem in der Höhe des ergriffenen vorlaufenden Endes und von beiden Seiten des Filmstreifens zwei nadelartige Glieder über den Filmstreifen gesteckt werden und indem diese nadelartigen Glieder zusammengezogen werden in ablaufseitiger Richtung, unter dem vorlaufenden Ende hindurch, worauf zwei Filmmaterialstreifen, von denen einer über dem anderen liegt, gebildet werden, mit einem Falz an der Seite dieser Nadeln, wobei der Falz sich entlang der Filmmaterialstreifen bewegen wird, wenn die Nadeln vorwärts bewegt werden. Der Raum, welcher erforderlich ist für derartige sich bewegende Nadeln, ist kaum größer als der Raum, welcher für die eigentliche Verpackung benötigt wird. Indem eine oder mehrere dieser Nadeln hohl konstruiert werden, können diese darüber hinaus auch genutzt werden, um das verpackte Produkt in einem Vakuum oder einem Gas zu verpacken. Die Verpackung wird dann in der Versiegelungsstation geschlossen, wobei die hohlen Nadeln/die hohle Nadel in der Verpackung eingefügt bleiben bleibt, um dann den Durchlass/die Durchlässe für diese Nadeln, anschließend an die Vakuumverpackung oder Gasverpackung, zu schließen. Mittels des Verfahrens und der Vorrichtung gemäß der Erfindung ist es weiterhin sehr einfach, die Dimensionen der Verpackung an die Dimensionen des zu verpackenden Produktes anzupassen. Der Filmmaterialstreifen muss lediglich um eine größere oder geringere Distanz unter dem erfassten vorlaufenden Ende hindurchgeführt werden. Hinzu kommt die Tatsache, dass, in longitudinaler Richtung des Filmmaterialstreifens betrachtet, die Dimensionierung der Verpackung, einschließlich der Versiegelungsstation, variabel ist, ohne jegliche Veränderung der Komponenten oder eine Veränderung des Aufbaus, denn in Ablaufrichtung wird die Versiegelung der Verpackung bestimmt durch den Falz und in Vorlaufrichtung durch den Verbindungsteil zwischen den U-förmigen Niederhalteelementen. Ein weiterer Vorteil ist auch die Positionskorrektur des zu verpackenden Produkts, wenn dieses zu verpackende Produkt auf ein Tablett gelegt wird, um zusammen verpackt zu werden zwischen dem Filmmaterial oder möglicherweise auf einem speziellen Unterlagebogen, welcher zum Beispiel aus absorbierendem Material oder gewöhnlichem Filmmaterial hergestellt ist. Wenn dieses Tablett oder dieser Unterlagebogen nämlich schief positioniert wird und in einem Winkel zu liegen kommt relativ zu dem Falz, welcher sich entlang des Filmmaterialstreifens bewegt, wenn das Filmmaterial unter dem ergriffenen vorlaufenden Ende hindurchgeführt wird, so wird dieser Falz das Tablett oder den Unterlagebogen ausrichten, in dem Sinn, dass letzteres mit einer longitudinalen Seite gegen den Falz zu liegen kommt. Weiterhin, wenn beispielsweise Scheiben von Wurst oder Käse direkt auf den Filmmaterialstreifen gelegt werden und nicht ausgerichtet werden, ist der Effekt der, dass die Verpackung nichtsdestotrotz innerhalb vorgegebener Dimensionen bleiben kann, da derartige Scheiben, wenn diese auf Grund Verklebens nicht über den Filmmaterialstreifen gleiten, dann über den tatsächlichen fortschreitenden Falz umgefaltet werden. Obwohl das verpackte Produkt, das dadurch erzielt wird, abhängig von den Anforderungen, welche daran gestellt werden, in gewisser Weise weniger attraktiv aussehen kann, wenn eine Scheibe umgefaltet worden ist, so wird dennoch die Vorrichtung gemäß der Erfindung oder eine Vorrichtung, in welcher das Verfahren gemäß der Erfindung angewandt wird, keine Ausfälle in ihrer Arbeit erfahren, welche auf eine ungenaue Positionierung der abgelegten Scheiben zurückzuführen sind.
  • Gemäß der Vorrichtung gemäß Anspruch 9 wird weniger von Nadeln Gebrauch gemacht, welche das Filmmaterial unter dem ergriffenen vorlaufenden Ende hindurchziehen, sondern von kontinuierlichen Fördereinrichtungen, auf welchen der Streifen des Filmmaterials liegt und auf welchen der Filmmaterialstreifen unter dem Einfluss des zu verpackenden Produktes eine genügende Haftung hat, um zuverlässig unter dem ergriffenen vorlaufenden Ende hindurchgeführt zu werden.
  • Damit ein verpacktes Produkt getrennt ist oder vom Filmmaterialstreifen getrennt ist, ist es erfindungsgemäß bevorzugt, wenn das Verfahren weiterhin einen Schritt vorsieht, in welchem das unterste Filmstreifenteil entlang des vorlaufenden Endes des obersten Filmstreifenteils durchgeschnitten ist oder wenn in der Vorrichtung gemäß der Erfindung eine Schneideeinrichtung vorgesehen ist. Die Ausdrücke „Durchschneiden" und „Schneideeinrichtung" sollen hier in weitem Sinne aufgefasst werden. Der Gebrauch von Messern oder messerähnlichen eilen kann dabei gemeint sein, aber auch eine Laseranwendung oder eine andere Art von Wärmequelle zum Erzielen eines Durchschneidens.
  • Im erfindungsgemäßen Verfahren sowie in einer Vorrichtung, in welcher dieses Verfahren angewandt wird, ist es weiterhin vorteilhaft, wenn, zu der Zeit in der das Filmmaterial unter dem erfassten vorlaufenden Ende hindurchgeführt wird, eine Zuführoperation durchgeführt wird, für den nachfolgenden Verpackungszyklus und wenn ungefähr in dem Moment der Schneideoperation das vorlaufende Ende des Filmstreifens für den nachfolgenden Verpackungszyklus erfasst wird. Es sei dabei darauf hingewiesen, dass es möglich ist, dieses „vorlaufende Ende" schon zu erfassen, bevor die vorhergehende Verpackung vom Filmstreifen getrennt worden ist, in welchem Falle es sich genau genommen nicht um das Erfassen eines vorlaufenden Endes handelt, welches schließlich erst ausgebildet wird, sobald die vorhergehende Verpackung vom Filmstreifen getrennt worden ist. Für den Fachmann ist es sicherlich klar, was hier unter „vorlaufendes Ende" verstanden werden muss.
  • Das Verfahren gemäß der Erfindung und die Vorrichtung, in welcher das Verfahren gemäß der Erfindung angewandt wird, eignen sich besonders für das zyklische Verpacken einer großen Anzahl von Verpackungen.
  • Wie vorher bereits angedeutet, ist es erfindungsgemäß bevorzugt, wenn zum Zuführen von Filmmaterial unter dem erfassten vorlaufenden Ende des Filmmaterials hindurch eine kontinuierliche Fördereinrichtung verwendet wird, welche zu diesem Zweck in geeigneten Momenten betrieben wird. Es ist erfindungsgemäß weiterhin bevorzugt, wenn am ablaufseitigen Ende der Greifeinrichtungen oder zumindest des erfassten vorlaufenden Endes eine zweite kontinuierliche Fördereinrichtung vorgesehen ist, welche zum Zweck des Abtransports einer erzeugten Verpackung getrennt von der ersten Fördereinrichtung angetrieben werden kann.
  • Es ist erfindungsgemäß besonders bevorzugt, wenn während des so genannten Verfahrensschrittes e) das Filmmaterial von dem darauf liegenden, zu verpackenden Produkt auf die erste und/oder zweite kontinuierliche Fördereinrichtung gepresst wird, derart, dass die erste und zweite kontinuierliche Fördereinrichtung von sich aus Schritt e) bewirken. Mit „von sich aus" ist insbesondere gemeint, dass der Bereich des Filmstreifens, welcher auf der ersten und/oder zweiten kontinuierlichen Fördereinrichtung liegt, nicht weiter von Rollen oder anderen Greifgliedern erfasst wird, um den ransport fortzusetzen, sondern lediglich durch die darunter liegenden Fördereinrichtungen zugeführt wird. Hinsichtlich des Abwickelns einer Rolle Filmmaterial ist es klar, dass unmittelbar vor der ersten kontinuierlichen Fördereinrichtung zwei angetriebene ransportrollen (mindestens eine oder beide werden angetrieben) angeordnet sind, wobei eine gegen die andere drückt, um die Rolle von Filmmaterial durch Zug abzuwickeln und um das Filmmaterial der ersten kontinuierlichen Fördereinrichtung zuzuführen. Obwohl dies natürlich auch einen aufwärtsgerichteten Schub erzeugen wird, so wird doch das Greifen des Filmstreifens mit der darauf liegenden Packung und die ransportbewegung der ersten und möglicherweise der zweiten kontinuierlichen Fördereinrichtung ausreichen, um in jedem Falle Falten im Filmstreifen und Versetzungen des Filmstreifens zu verhindern. All dies impliziert, dass die Transportgeschwindigkeit der ersten kontinuierlichen Fördereinrichtung und zweiten kontinuierlichen Fördereinrichtung auf die Abwickelgeschwindigkeit abgestimmt ist, mit welcher die anderen Abrollinstrumente den Filmstreifen abrollen. Diese Geschwindigkeiten sind vorzugsweise gegenseitig identisch, oder die ransportgeschwindigkeit der ersten und zweiten Fördereinrichtung kann möglicherweise größer sein als die Abrollgeschwindigkeit der Rolle (wobei in diesem Falle ein Gleiten zwischen Filmstreifen und Fördereinrichtungen involviert ist).
  • Hinsichtlich der so genannten Zuführhöhe, in welcher das erfasste vorlaufende Ende liegt oder zumindest über der Aufnahmefläche gehalten wird, sei darauf hingewiesen, dass, um zu ermöglichen, dass die Packung darunter hindurchgeführt wird, diese mindestens gleich sein sollte zur Packungshöhe plus zweimal der Dicke des Filmstreifens. Da die Dicke des Filmstreifens in diesem Zusammenhang vernachlässigbar ist und da ein Verklemmen vermieden werden muss, wird es in der Praxis schon ausreichen, wenn die Zuführhöhe ungefähr 1,5x die Packungshöhe ist oder größer, zum Beispiel 2x die Packungshöhe beträgt.
  • Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Vorrichtung zu dem Zweck konstruiert, dass diese in der Lage ist, die Vorrichtung vollautomatisch zu betreiben mittels geeigneter Steuervorrichtungen, welche einerseits aktiv verbunden sind mit den steuerbaren Komponenten der erfindungsgemäßen Vorrichtung und welche andererseits ausgestaltet sind, um in der gewünschten Sequenz relevante Steuersignale an diese Komponenten auszugeben. In diesem Fall, beispielsweise wenn das zu verpackende Produkt ganz oder teilweise per Hand auf den Film platziert wird, kann die Wahl darin bestehen, die Vorrichtung mit einem Einschaltknopf auszustatten, welcher von einem Bediener gedrückt werden kann, um einen jeweiligen Verpackungszyklus durchzuführen. Es ist jedoch genauso möglich, dass die Initiierung eines Verpackungszyklus auch selbst automatisiert sein kann. Dies wird insbesondere anwendbar sein, wenn das Verfahren und/oder die Vorrichtung gemäß der Erfindung eingesetzt wird in Verbindung mit einer vollautomatisierten oder nicht-vollautomatisierten Schneideeinrichtung zum Zurverfügungstellen von Scheiben des zu verpackenden Produktes oder in Verbindung mit einer Zuführeinrichtung zum Befördern des zu verpackenden Produktes, wie beispielsweise einer oder mehrerer Scheiben Käse oder eines Fleischproduktes, Kuchen, Keks, einer gefüllten Teigrolle, Hamburgern, etc.
  • Hinsichtlich der Versiegelungsstation sei darauf hingewiesen, dass hier Gebrauch gemacht werden kann von vielen Versiegelungstechniken, die aus dem Stand der Technik bekannt sind, einschließlich Schmelzschweißen, Impulsschweißen (einer speziellen Ausführungsform des so genannten Schmelzschweißens, in welcher die Niederhalteelemente nicht permanent vorgeheizt werden müssen), sowie andere Versiegelungstechniken. Es ist beispielsweise möglich, dass der Filmstreifen, wenn dieser genügend fest zusammengepresst wird, von sich aus eine gegenseitige Versiegelung bewirken kann, beispielsweise mittels Haftvermittlern oder Klebstoffen oder möglicherweise mechanischer Verschlussmittel, welche zu diesem Zweck bereitgestellt werden.
  • Die vorliegende Erfindung wird unten detaillierter erläutert unter Bezugnahme auf ein illustratives Ausführungsbeispiel, welches schematisch in der Zeichnung dargestellt ist, wobei:
  • 1 bis 6 in einer schematischen Seitenansicht eine Anzahl von Phasen des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigen sowie, in entsprechender sehr schematischer Darstellung, eine Vorrichtung gemäß der Erfindung in einer Anzahl verschiedener Phasen;
  • 2 eine Draufsicht zeigt, welche zu 1 gehört;
  • 7 und 8 eine in gleicher Meise sehr schematische und perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in zwei verschiedenen Phasen des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigen, wobei die in den 6 und 7 dargestellten Phasen den Phasen entsprechen, die in den 1 und 4 jeweils dargestellt sind.
  • In den Figuren ist eine sehr schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gezeigt, mittels derer das Verfahren gemäß der Erfindung durchgeführt werden kann. Eine Vorrichtung gemäß der Erfindung wird in den Figuren mit 1 bezeichnet. Diese Vorrichtung umfasst eine Rollstation 2, beinhaltend eine Rolle 3 an Filmmaterial, insbesondere an transparentem, bedrucktem oder nicht-bedrucktem, farbigem oder nicht-farbigem Filmmaterial, welche zum Abrollen gelagert ist auf zwei Rollen 4, welche zum Zweck des Abrollens angetrieben werden können oder frei rotieren können. Das Filmmaterial kann möglicherweise auch nicht-transparent sein. on der Rolle 3 wird, wenn diese abgerollt wird, ein Streifen 5 des Filmmaterials gelöst, welcher mittels eines Systems von Rollen 6 und 7, von denen eine auf die andere presst, von denen mindestens eine Rolle antreibbar ist, zu einer ersten Fördereinrichtung 8 geführt wird, um auf dem obersten Teil derselben zu liegen. Die erste Fördereinrichtung 8 erstreckt sich zwischen zwei endseitigen, umkehrenden Rollen 6 und 11, wobei die erste der selben, wie bereits angedeutet, mit der Rolle 7 interagiert, um den Filmstreifen 5 dazwischen einzuklemmen und, wenn die Rolle 6 oder 7 angetrieben wird, um den Filmstreifen von der Rolle abwickeln zu können. Auf der ablaufseitigen Seite (der Kante der Rolle 11) der ersten Fördereinrichtung 8 sind Greifeinrichtungen 17 vorgesehen zum Erfassen des vorlaufenden Endes 50 des Filmstreifens 5. In dem illustrativen Ausführungsbeispiel liegen diese Greifeinrichtungen 17 permanent auf einer erhöhten Höhe H über dem obersten eil der ersten Fördereinrichtung 8.
  • In der Erweiterung der ersten Fördereinrichtung 8 ist eine zweite Fördereinrichtung 10 vorgesehen, welche sich zwischen einer vorlaufseitigen, umkehrenden Rolle 12 und einer ablaufseitigen, umkehrenden Rolle 13 erstreckt. Im dargestellten illustrativen Ausführungsbeispiel ist diese zweite Fördereinrichtung entsprechend dem Pfeil V hin-undher-beweglich zwischen einer untersten Position, welche in 1 dargestellt ist, und einer obersten Position, welche in 5 dargestellt ist. Obwohl 1 zu suggerieren scheint, dass die obersten eile der ersten Fördereinrichtung 8 und zweiten Fördereinrichtung 10 in derselben Höhe liegen, sei darauf hingewiesen, dass die obersten eile der zweiten Fördereinrichtung 10 auch niedriger liegen können, insbesondere niedriger eingestellt sein können, als die obersten Teile der ersten Fördereinrichtung 8.
  • Dies ist insbesondere interessant hinsichtlich vergleichsweise größerer Produkte, wie Teigrollen, um ausreichenden Platz herzustellen, um den Film darüber zu legen.
  • Die erste Fördereinrichtung 8 kann als Fördereinrichtung konstruiert werden oder, wenn gewünscht, als Riemenförderer mit voneinander beabstandet angeordneten Riemen. Unter Bezugnahme auf 2 lässt sich erkennen, dass in dem dargestellten illustrativen Ausführungsbeispiel die erste Fördereinrichtung 8 als Förderband konstruiert ist. Dies könnte jedoch genauso gut ein Riemenförderer sein, wie es in der zweiten Fördereinrichtung 10 gemäß dem illustrativen Ausführungsbeispiel der Fall ist.
  • In der Draufsicht gemäß 2 sind die Einheit 23, welche noch diskutiert werden muss und welche in den 1 und 26 dargestellt ist, sowie die Greifeinrichtungen 17, nicht dargestellt. In 2 lässt sich erkennen, dass in die Oberfläche des obersten Teils der zweiten Fördereinrichtung 10 ein U-förmiges unterstes Presselement 14 eingepasst ist. Dieser U-Rahmen 14 ist das unterste Presselement einer Versiegelungseinrichtung. Zwischen den parallelen Beinen des U-Rahmens sind einer (einer ist in dem dargestellten Beispiel gezeigt) oder mehrere Riemen 16 vorgesehen, und in ähnlicher Meise auch auf deren Außenseite. Die Riemen 16 spannen zusammen die obere Oberfläche der zweiten Fördereinrichtung 10. Es sei darauf hingewiesen, dass die U-Rahmen nahe der freien Enden der Beine auch mittels eines jeweiligen Verschlussteiles verschlossen sein können, um einen rechteckigen U-Rahmen zu erhalten und nach dem letzten Verpacken auch mittels einer rechteckigen Abschlussversiegelung, um das Produkt herum. Die Verschlussteile können möglicherweise einstellbar entlang der Beine des U-Rahmens sein. Die Seiten des U-Rahmens und möglicherweise des Verschlussteiles können vorzugsweise jeweils auch individuell an- und ausgeschaltet werden, wann immer dies von einem nachfolgenden Verfahren erfordert wird.
  • Über der zweiten Fördereinrichtung 10 ist das oberste Presselement (nicht gezeigt) angeordnet, welches in Gestalt und Abmessungen dem untersten Presselement 14 entspricht, so dass diese Elemente genau eines über dem anderen liegen können, um auf diese Meise zwei dazwischen liegende Filmstreifen, welche jeweils einer über dem anderen liegen, zu versiegeln. Dieses oberste Presselement ist in der Einheit 23 angeordnet. Das unterste Presselement 14 und das oberste Presselement können von so genannter Hitzeversiegelungs-Art sein, möglicherweise von der Pulsversiegelungs-Art, welche insbesondere gut geeignet ist für Fleischprodukte. In der Einheit 23 ist auch ein Polster 18 vorgesehen, welches zwischen und über den parallelen Beinen des obersten Presselements angeordnet ist.
  • Unter Bezugnahme auf 1 bis 6 kann das Verfahren gemäß der Erfindung wie folgt beschrieben werden:
    Von der Rolle 3 wird ein Filmmaterialstreifen 5 entlang einer Aufnahmefläche 53 zugeführt, welche gebildet wird durch das oberste feil der ersten Fördereinrichtung 8, um das zu verpackende Produkt aufzunehmen. In den Figuren ist dieses zu verpackende Produkt mit 9 und 51 bezeichnet. 51 ist ein Teller, ein so genanntes Tablett, auf welches ein Fleisch- oder Käseprodukt 9 platziert wird. Im Falle eines Fleisch- oder Käseprodukts 9 wird dieses insbesondere von einer Schneidemaschine stammen, dergestalt wie sie aus dem Stand der Technik wohlbekannt ist und welche in stark unterschiedlichen Arten bekannt ist, oder es wird per Hand abgelegt. Nahe dem ablaufseitigen Ende der Aufnahmefläche 53 wird das vorlaufende Ende 50 des Filmmaterialstreifens 5 mittels der Greifeinrichtungen 17 erfasst. Das Tablett 51, welches das Fleisch- oder Käseprodukt 9 enthält, steht auf dem Abschnitt des Filmstreifens 5, welcher über der Aufnahmefläche 53 liegt. Und die Höhe dieses zu verpackenden Produkts 51, 9 ist geringer als die Höhe H, in welcher die Greifeinrichtungen 17 das vorlaufende Ende 50 über der Aufnahmefläche 53 halten.
  • Es ist ersichtlich, dass das vorlaufende Ende 50 vorzugsweise zuerst erfasst wird, bevor das zu verpackende Produkt 9, 51 auf den Filmstreifen abgelegt wird. Es kann auch möglich sein, zuerst das zu verpackende Produkt 9, 51 auf den Filmstreifen abzulegen und erst dann das vorlaufende Ende 50 zu ergreifen.
  • Soweit das vorlaufende Ende 50 nicht bereits in der so genannten Zuführhöhe H über der Aufnahmefläche 53 ist – im vorliegenden Beispiel ist dies der Fall, da die Einheit 23 und die Aufnahmefläche 53 gegenseitig fixiert sind, möglicherweise einstellbare Höhendifferenz H – wird das vorlaufende Ende 50 noch in diese Zuführhöhe H gebracht, bevor der Filmstreifen 5 und das zu verpackende Produkt 51, 9, welches darauf liegt, unter dem erfassten vorlaufenden Ende 50 hindurchgeführt werden.
  • Die erste Fördereinrichtung 8 und vorzugsweise auch die zweite Fördereinrichtung 10 werden zum Transport in ablaufseitiger Richtung betrieben (von links nach rechts in den Figuren). Das zu verpackende Produkt 51, 9, welches auf dem Filmstreifen abgelegt ist, wird dabei den Filmstreifen 5 auf die erste und zweite Fördereinrichtung 8, 10 gepresst halten. Eine Zwischenphase, in der das verpackte Produkt, welches auf dem Filmstreifen platziert ist, unter dem erfassten vorlaufenden Ende 50 hindurchgeführt wird, ist in 3 dargestellt. Eine nachfolgende Phase, in welcher das zu verpackende Produkt 9, 51 vollständig unter dem erfassten vorlaufenden Ende 51 hindurchgeführt worden ist, ist in 4 dargestellt. Wie durch 3 und 4 verdeutlicht, wird, wenn dieses Hindurchführen unter dem erfassten vorlaufenden Ende 50 stattfindet, ein Falz oder zumindest eine Biegung 20 in dem Filmstreifen erzeugt, wobei die Position dieses Falzes oder dieser Biegung während dem Durchführen entlang/über den Filmstreifen weiterläuft. Dieser Bereich des Filmstreifens 5, welcher oberhalb der zweiten Fördereinrichtung 10 angeordnet ist, ist für eine genauere Verdeutlichung in einen untersten Filmstreifenteil 22 und einen obersten Filmstreifenteil 21 unterteilt, welche voneinander durch den Falz/die Biegung 20 getrennt sind. Wie insbesondere in 4 zu sehen ist, wie jedoch schon durch 3 angedeutet wird, kommt die ablaufseitige Seite des zu verpackenden Produktes, wenn dieses unter dem vorlaufenden Ende 50 hindurchgeführt wird, in Kontakt mit dem Falz/der Biegung 20 (zumindest unter der Annahme, dass das zu verpackende Produkt 9, 51 in 1 ausreichend dicht zum vorlaufenden Ende 50 angeordnet ist), und dieser Falz/diese Biegung 20 ist dann in der Lage, einen Positions-korrigierenden Effekt auf das zu verpackende Produkt auszuüben, dergestalt, dass dieser Falz/diese Biegung 20 das zu verpackende Produkt nach rechts oder sogar etwas zurück (vorlaufseitig) drücken kann. In einem nachfolgenden Schritt, welcher in 5 dargestellt ist, werden das unterste Filmstreifenteil 22 und das oberste Filmstreifenteil 21 gegenseitig versiegelt. In dem dargestellten Beispiel wird dies durchgeführt, indem die zweite Fördereinrichtung 10 aufwärts bewegt wird, so dass das zu verpackende Produkt 9, 51 gegen das Polster 18 aufsteigt, welches dann das oberste Filmstreifenteil 21 herunterdrückt. Das unterste Presselement 14 und das oberste Presselement, welches in der Einheit 23 angeordnet ist, wird dann den untersten Filmstreifen 22 und den obersten Filmstreifen 21 zusammenpressen und unter dem Einfluss von Hitze diese zusammenschmelzen, um eine U-förmige Versiegelung zu erzeugen, welche an den Falz 20 anschließt und welche, zusammen mit dem Falz 20, eine rundherum geschlossene Versiegelung bildet. Wie dem Fachmann klar ist, ist es auch möglich, anstatt die zweite Fördereinrichtung 10 aufwärts zu bewegen, die Einheit 23 in Richtung der zweiten Fördereinrichtung 10 abwärts zu bewegen. Es ist auch möglich, die zweite Fördereinrichtung 10 und die Einheit 23 näher aufeinander zu zu bewegen, indem beide bewegt werden.
  • Vor, während oder nach dem gegenseitigen Versiegeln des untersten und obersten Filmstreifens 22, 21 wird der Filmstreifen 5 während der in 5 dargestellten Phase mittels der Schneideeinrichtungen durchgeschnitten, welche nahe der Greifeinrichtungen 17 vorgesehen sind, wobei diese Schneideeinrichtungen (nicht dargestellt) mit den Greifeinrichtungen 17 in der Weise interagieren, dass die Greifeinrichtungen 17, wie in 6 dargestellt, das neue vorlaufende Ende 50, welches nach dem Schneiden erzeugt wurde, halten.
  • Nach den Schritten, welche unter Bezugnahme auf 5 beschrieben worden sind, werden das unterste und das oberste Presselement wieder voneinander weg bewegt, wobei im vorliegenden Beispiel die zweite Fördereinrichtung 10 zurück abwärts bewegt wird, bis diese genau an die erste Fördereinrichtung 8 anschließt. Die zweite Fördereinrichtung 10 kann dann nachfolgend unabhängig von der ersten Fördereinrichtung 8 angetrieben werden, um die erzeugte Verpackung 30 abzutransportieren, wie in 6 dargestellt, während ein nachfolgendes, zu verpackendes Produkt auf der ersten Fördereinrichtung 8 abgelegt wird, wie in 6 durch den vertikalen Pfeil angedeutet.
  • Die 7 und 8 zeigen in einer weniger schematischen Form und in einer perspektivischen Darstellung die zuvor beschriebene Vorrichtung gemäß der Erfindung in den Phasen gemäß jeweils den 1 bzw. 4. Die zuvor beschriebenen Komponenten sind in diesem Fall alle in und auf einem Gehäuse 40 untergebracht. 7 zeigt auch mittels gestrichelter Linien, dass auf dem Gehäuse 40 eine weitere Einheit 41 angeordnet sein kann, welche, wie in gleicher Weise schematisch mittels gestrichelter Linien angedeutet, Tabletts 50 auf die Aufnahmefläche 53 mittels der Arme 43 und Rammen 42 ablegen kann. Ein kleinerer Detailunterschied besteht darin, dass in den 7 und 8 zusätzlich die herunterdrückende Rolle 7 auf der Unterseite der ersten Fördereinrichtung dargestellt ist, anstelle auf der Oberseite der ersten Fördereinrichtung 8.
  • Es sei weiterhin darauf hingewiesen, dass viele Varianten des Verfahrens und der Vorrichtung möglich sind, welche innerhalb des Schutzbereichs der Ansprüche der vorliegenden Erfindung liegen. So ist es beispielsweise möglich, vor dem gegenseitigen Versiegeln des untersten und obersten Filmstreifenteils eine Nadel zwischen diese Filmstreifenteile zu stecken, um dann, sobald die Versiegelung erzeugt worden ist, mittels Absaugens ein weiteres Vakuum erzeugen zu können oder möglicherweise Lebensdauer verlängerndes Gas hinzufügen zu können, um anschließend diese Nadel herauszuziehen und natürlich den Durchgang der Nadel zu versiegeln. Es ist auch möglich und sogar vorteilhaft, eine Anpassungsvorrichtung vorzusehen, um die Filmmenge, welche unter dem erfassten vorlaufenden Ende hindurchgeführt werden soll, an die Dimensionen des zu verpackenden Produktes anzupassen. Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass die Steuermittel derart angeordnet werden, dass diese jeweils die erste und zweite Fördereinrichtung über eine bestimmte, d. h. vorgegebene, Distanz fahren lassen.

Claims (15)

  1. Verfahren zum Verpacken eines Produktes (9, 51) wie eine oder mehrere Scheiben eines Käse- oder Fleischproduktes in Filmmaterial mit nachfolgenden Verfahrensschritten: a) Zuführen eines Streifens (5) von Filmmaterial entlang einer Aufnahmefläche (53) zur Aufnahme des zu verpackenden Produktes (9, 51) auf diesem Streifen (5) von Filmmaterial; b) dem Erfassen des Filmmaterials (5) nahe dem ablaufseitigen Ende (11) der Aufnahmefläche (53) an einem vorlaufenden Ende (50) des Filmstreifens (5); c) das Halten oder Verbringen des ergriffenen vorlaufenden Endes (50) an/zu einer Zuführhöhe (H) oberhalb der Aufnahmefläche, gesehen in rechten Winkeln zum ablaufseitigen Ende der Aufnahmefläche; d) das Ablegen des zu verpackenden Produktes (9, 51) auf diesem Abschnitt des Filmstreifens (5), der auf der Aufnahmefläche (53) angeordnet ist; e) dem Zuführen von Filmmaterial, auf welchem das zu verpackende Produkt liegt, unterhalb des ergriffenen vorlaufenden Endes (50) des Filmstreifens (5), während das vorlaufende Ende (50) in Längsrichtung der Aufnahmefläche (53) gesehen, an seiner Stelle verbleibt, derart, dass am ablaufseitig des vorlaufenden Endes (50) zwei Filmstreifenteile gebildet werden, die miteinander über einen Falz (20) verbunden sind und übereinander liegen, wobei sich das zu verpackende Produkt (9, 51) dazwischen befindet; f) dem Herstellen einer U-förmigen gegenseitigen Versiegelung der Filmstreifenteile um das Produkt, wobei die Versiegelung in der Nähe der offenen Enden der U-Form mit dem Falz verbunden ist.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Schritt g) das unterste Filmstreifenteil (22) entlang des vorlaufenden Endes (50) des obersten Filmstreifenteils (21) durchgeschnitten ist.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass gleichzeitig mit Schritt e) der Schritt a) eines folgenden Verpackungszyklus' stattfindet und zuvor, gleichzeitig mit oder direkt nach Schritt g), Schritt b) dieses folgenden Verpackungszyklus' stattfindet.
  4. Verfahren gemäß einem oder mehrerer der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schritte a) bis f) mehrmals wiederholt werden.
  5. Verfahren gemäß einem oder mehrerer der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die durchlaufene Aufnahmefläche (53) das Oberteil einer ersten kontinuierlichen Fördereinrichtung (8) ist, wobei diese kontinuierliche Fördereinrichtung in den Schritten a) und e) betätigt wird.
  6. Verfahren gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste kontinuierliche Fördereinrichtung (8) nahe am ablaufseitigen Ende der Aufnahmefläche (53) endet und eine zweite kontinuierliche Fördereinrichtung (10) sich an die erste kontinuierliche Fördereinrichtung (8) anschließt, wobei beide kontinuierlichen Fördereinrichtungen in den Schritten a) und e) betätigt werden und wobei in einem Schritt h) die zweite kontinuierliche Fördereinrichtung (10) nach Schritt g) betätigt wird, um die verpackten Produkte (9, 51) abzutransportieren, während die erste Fördereinrichtung (8) unbenutzt bleibt und wobei vorzugsweise während Schritt h) ein Schritt d) bereits für einen folgenden Zyklus durchgeführt wird.
  7. Verfahren gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass während Schritt e) das Filmmaterial, auf welchem das zu verpackende Produkt (9, 51) aufliegt, auf die erste (8) und/oder die zweite (10) Fördereinrichtung derart gedrückt wird, dass die erste und die zweite kontinuierliche Fördereinrichtung (8, 10) Schritt e) selbsttätig ausführen.
  8. Vorrichtung zum Verpacken eines Produktes (9, 51) wie Scheiben eines Käse- oder Fleischproduktes in Filmmaterial zur Herstellung einer Verpackung mit einer vorbestimmten maximalen Packungshöhe mit einem Basisrahmen, enthaltend: – eine Versiegelungsstation mit einer zumindest U-förmigen, möglichst rechteckigen unteren Druckelement (14) und einem zumindest U-förmigen, möglichst rechteckigen oberen Druckelement, wobei die Druckelemente derart näher zueinander bewegbar sind, dass zwei dazwischen liegende Filmstreifenteile (21, 22), die übereinander liegen, zusammengepresst werden und voneinander wegbewegbar sind, um eine zwischen diesen angeordnete abgepackte Menge freizugeben; – eine Schneideeinrichtung zum Ablösen der abgepackten Menge von dem Filmstreifen (5); – eine Rollstation (2) für eine Rolle (3) von Filmmaterial; und Greifeinrichtungen (17) zum Ergreifen des vorlaufenden Endes (15) des Streifens (5), wobei das U-förmige obere (14) und das untere Presselement mit ihren offenen Seiten von den Greifeinrichtungen (17) weg weisen; und wobei die Greifeinrichtungen in einer Position angeordnet sind oder zumindest in eine Position gebracht werden können, in der sie eine Zuführhöhe (H) definieren, dadurch gekennzeichnet, dass der Basisrahmen ferner aufweist: – kontinuierliche Fördereinrichtungen (8,10) zum Transport eines Streifens (5) von Filmmaterial, aufweisend oder zumindest aufspannend eine Aufnahmeoberfläche (53) zur Aufnahme eines zu verpackenden Produktes (9, 51) auf einem Abschnitt dieses Streifens, der auf dieser Aufnahmeoberfläche (53) liegt; und – Führungsmittel (6, 7) zur Führung des Streifens von Filmmaterial von der Rollstation (2) zu den kontinuierlichen Fördereinrichtungen (8, 10) dass die Greifeinrichtungen am ablaufseitigen Ende (11) der Aufnahmeoberfläche (53) in einer stationären Position vorgesehen sind, gesehen in Längsrichtung der Fördereinrichtungen (8, 10) in Bezug auf diese Fördereinrichtungen und dass die Zuführhohe, gesehen in rechten Winkeln zum ablaufseitigen Ende der Aufnahmeoberfläche (53) als eine Höhe (H) definiert ist oberhalb der Aufnahmefläche (53) und die Zuführhöhe (H) größer ist als die Packhöhe, z. B. 1,5 mal die Packhöhe oder sogar mehr beträgt und dass das untere und das obere Presselement auf der Seite der Greifeinrichtungen (17) angeordnet sind, die von der Aufnahmeoberfläche (53) weg weist.
  9. Vorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass diese Steuermittel aufweist, die einerseits aktiv mit den kontinuierlichen Fördereinrichtungen (8, 10), Greifeinrichtungen (17), Versiegelungsstation (14) sowie den Schneideinrichtungen sowie vorzugsweise den Führungsmitteln verbunden sind und andererseits beschaffen sind, das vorlaufende Ende (50) des Filmstreifens (5) zu ergreifen und dieses in Zuführhöhe (H) oberhalb der Aufnahmeoberfläche (53) zu halten und um die Fördereinrichtungen (8, 10) zu steuern und vorzugsweise die Führungseinrichtungen zu steuern zur Zufuhr des Filmstreifens (5) unterhalb des vorlaufenden Endes (50), derart, dass ablaufseitig des vorlaufenden Endes (50) zwei Filmstreifenteile (21, 22) gebildet werden, die übereinander liegen und mit einem Falz (20) miteinander verbunden sind und die Druckelemente (14) mit den dazwischen liegenden Filmstreifenabschnitten (21, 22) zur Erzeugung einer U-förmigen Versiegelung gegeneinander gedrückt werden, wobei die offene Seite der U-Form derart mit dem Falz (20) verbunden ist, dass die Druckelemente auseinander bewegt werden, nach dem diese zusammengedrückt wurden und die Schneideinrichtungen zur Ablösung der abgepackten Menge vom Filmstreifen (5) angesteuert werden.
  10. Vorrichtung gemäß Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die kontinuierlichen Fördereinrichtungen (8, 10) eine erste kontinuierliche Fördereinrichtung (8) aufweisen, welche einlaufseitig in Bezug auf die Greifeinrichtungen (17) läuft und eine zweite kontinuierliche Fördereinrichtung (10) aufweist, die ablaufseitig der Greifeinrichtungen (17) läuft.
  11. Vorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtungen derart ausgebildet sind, dass nach der dichtenden Versiegelung der Verpackung und deren Abtrennen die zweite Fördereinrichtung (10) separat von der ersten Fördereinrichtung (8) antreibbar ist, um die Verpackung in eine Richtung weg von den Greifeinrichtungen (17) zu transportieren.
  12. Vorrichtung gemäß Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Fördereinrichtung (10) drei in Bezug aufeinander parallele Fördersektionen (16) aufweist, zwischen denen die Beine des unteren Niederhalteelementes (14) verlaufen und die Bahn des unteren Niederhalteelements einlaufseitig zu diesen drei Sektionen (16) verläuft.
  13. Vorrichtung gemäß einer der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Fördereinrichtung (10) auf und ab bewegbar ist, in rechten Winkeln in Bezug auf die Aufnahmefläche, von einer Position als Fortsetzung der ersten Fördereinreichtung (8) in eine Position oberhalb der ersten Fördereinrichtung (8).
  14. Vorrichtung gemäß einer der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die erste (8) und/oder die zweite Fördereinrichtung (10) Bänder- oder Riemenförderer aufweisen, mit einem gummi-artigen Gummimaterial auf der äußeren Oberfläche des Bandes oder der Bänder, wobei die Riemen in einem gegenseitigen Abstand platziert sind.
  15. Vorrichtung gemäß einer der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Versiegelungsstation (14) eine Schmelzschweißstation ist, bevorzugt vom typ des Impulsschweißens.
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