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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich einerseits auf ein Verfahren
und andererseits auf eine Vorrichtung zum Verpacken eines Produktes,
wie eine oder mehrere Scheiben eines Käse- oder Fleischproduktes,
Kuchen, Keks, einer gefüllten
Teigrolle, etc., in Filmmaterial.
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Vorrichtungen
dieser Art sind bekannt.
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NL-1,012,956
offenbart eine Vorrichtung, in welcher zwei Filmmaterialrollen eingesetzt
werden. Die eine Filmmaterialrolle stellt den Filmmaterialteil auf
der Unterseite der Verpackung und die andere Rolle den Filmmaterialteil
auf der Oberseite zur Verfügung.
Nahe einer vorderen Kante der Streifen, welche diesen zwei Filmmaterialrollen
entstammen, sind die Streifen zusammengeklammert, das Material, welches
verpackt werden soll, wird auf den untersten Streifen platziert
und dann wird das Ganze unter eine Versiegelungsstation gezogen,
indem die vorderen Kanten ergriffen werden, einer der beiden Streifen auf
den anderen gelegt wird, wonach zwei Druckglieder, ein unterstes
und ein oberstes, mit der Gesamtheit des zu Verpackenden dazwischen,
eines gegen das andere gedrückt
werden und, unter dem Einfluss von Wärme, eine Fusionsnaht um das
zu verpackende Produkt gelegt wird, wobei die Fusionsnaht die untersten
und obersten Filmmaterialteile miteinander verbindet.
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Es
sind auch Systeme bekannt (siehe zum Beispiel
US 3,016,673 ), in welchen ein Filmmaterialstreifen über eine
Länge von
mindestens zweimal derjenigen der Vorpackung von einer Rolle gezogen wird,
wobei der abgezogene Bereich in zwei Zonen aufgeteilt wird, in eine
stromabwärts
gelegene Zone, welche nahe der Endkante gelegen ist und eine sich anschließende stromaufwärts gelegene
Zone, wobei das zu verpackende Material auf die stromaufwärts gelegene
Zone abgelegt wird, wonach die stromabwärts gelegene Zone über die
stromaufwärts
gelegene Zone gefaltet wird, um dann, durch Versiegelungen um das
zu verpackende Produkt herum, eine dichte Verpackung zu erhalten.
Dies erzeugt einen von der Position her fixierten Falz zwischen
den untersten und obersten Filmmaterialteilen, wobei der Falz angeordnet
ist am Übergang
zwischen der stromabwärts
gelegenen und der stromaufwärts
gelegenen Zone. Um diesen Falz herum sind die beiden eile eines über das
andere gelegt.
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Es
existieren auch Systeme, in welchen weniger eine Rolle eingesetzt
wird, als vielmehr einzelne Bögen.
In diesem Zusammenhang wird beispielsweise Bezug genommen auf NL
1,006,324 sowie auf die erheblich frühere Publikation
DE 29,500,342 , welche dieser stark ähnelt, welche
beide vom selben Anmelder stammen. Beide Publikationen involvieren eine
Ablagezone, in welcher Fleischprodukte, welche von einer Schneidemaschine
stammen, auf einem zuvor abgelegten Filmmaterialbogen abgelegt werden,
wonach das zu verpackende Produkt von einem weiteren Filmmaterialbogen
bedeckt wird und das Ganze in einem umgebenden Versiegelungsgerät fest versiegelt
wird durch gegenseitiges Schweißen durch
die Filmmaterialbögen
mit einer Schweißfugenfläche.
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Eine
Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff von
Anspruch 8 ist offenbart in FR-A-2.129.115.
Diese Offenlegung offenbart eine Verpackungsvorrichtung für Bäckereiprodukte.
Die Vorrichtung umfasst eine Versiegelungsstation, welche zwei Uförmige Versiegelungsbacken
aufweist zum Versiegeln von zwei Filmmaterialstreifenteilen, welche
eins über dem
anderen liegen, wobei das Produkt dazwischen ist. Der Filmmaterialstreifen
stammt von einer Rolle. Die vorderste Kante des Filmmaterialstreifens
wird erfasst mittels einer Greifeinrichtung, um einen Hohlraum zwischen
den zwei Filmmaterialstreifenteilen zu erzeugen, indem ein Endteil
des Filmmaterialstreifens zurückgefaltet
wird. Die Vorrichtung umfasst weiter Schneidmittel zum Abtrennen
der versiegelten Verpackung. Die Verpackungsprozedur besteht darin,
dass zunächst
der Hohlraum zwischen den zwei Filmmaterialstreifenteilen ausgebildet
wird, wonach das Produkt in den Hohlraum eingelegt wird und wobei
anschließend
die Versiegelung und die Schneidoperationen durchgeführt werden.
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Die
vorgenannten Konstruktionen haben alle den Nachteil, dass sie eine
vergleichsweise hohe Anzahl von sich bewegenden Teilen umfassen,
einschließlich
sich bewegender Arme und Greifglieder. Dies macht diese Konstruktionen
technisch relativ komplex, vergleichsweise wartungsaufwendig und empfindlich
gegenüber
Verschleiß.
Veiterhin erfordern diese sich bewegenden Teile den zusätzlichen Raum,
welcher nötig
ist. Wenn zum Beispiel ein letzter Filmmaterialstreifen doppelt
gefaltet wird durch Überfalten,
so erfordert dies den nötigen
Schwungraum für
das Überfalten.
Die Verwendung von vorgeschnittenen Bögen von Filmmaterial, welche
anschließend
miteinander durch Schweißen
verbunden werden, bedeutet, dass die Dimensionen der Bögen die
Dimensionen bestimmen, welche der Verpackung gegeben werden, und,
dass, um die Dimensionierung der Verpackung zu ändern, die Bogendimensionen
geändert
werden müssen.
Dies erfordert allgemein, dass die Vorrichtung neu eingestellt werden muss
und dass Komponenten ersetzt werden müssen, insoweit als die Versiegelungsstation
dies überhaupt
erlaubt. Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
verbessertes Verfahren zur Verfügung
zu stellen und eine verbesserte Vorrichtung zur Verfügung zu
stellen für
das Verpacken eines Produktes, wie einer oder mehrerer Scheiben
eines Käse- oder Fleischprodukts,
Kuchen, Keks, einer gefüllten
Teigrolle, etc., in Filmmaterial. Eine besondere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur
Verfügung zu
stellen, mittels derer Verpackungen variabler Dimensionen leicht
erzeugt werden können.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren
zur Verfügung
zu stellen, welches mit einer konstruktiv einfachen Vorrichtung
realisiert werden kann, sowie eine konstruktiv einfache Vorrichtung
zur Verfügung
zu stellen.
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Die
vorgenannte Aufgabe wird gelöst
durch das Bereitstellen eines Verfahrens gemäß Anspruch 1 sowie durch Bereitstellen
einer Vorrichtung gemäß Anspruch
8.
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Indem
das vorlaufende Ende des Filmstreifens ergriffen wird und es an
eine bestimmte Höhe über der
Aufnahmefläche
gebracht oder dort gehalten wird (zum Beispiel, wenn diese Höhe bereits
gegeben war) und, indem das zu verpackende Miaterial auf den Filmmaterialstreifen,
welcher auf der Aufnahmefläche
angeordnet ist, platziert wurde, indem das zu verpackende Produkt,
zusammen mit dem Filmmaterialstreifen usw., unter dem ergriffenen
vorlaufenden Ende hindurchgezogen wird, hat dies den einfachen Effekt,
dass das Produkt, welches verpackt werden soll, zwischen zwei Schichten
von Filmmaterial eingeschlossen ist und dann dazwischen eingesperrt
wird in Folge einer Behandlung in einer Versiegelungsstation. Es
ist vergleichsweise wenig Raum erforderlich für sich bewegende eile. Das
Hinunterdurchziehen unter dem ergriffenen vorlaufenden Ende kann
beispielsweise verwirklicht werden mittels eines sich bewegenden
Zuggliedes, indem in der Höhe
des ergriffenen vorlaufenden Endes und von beiden Seiten des Filmstreifens
zwei nadelartige Glieder über
den Filmstreifen gesteckt werden und indem diese nadelartigen Glieder
zusammengezogen werden in ablaufseitiger Richtung, unter dem vorlaufenden
Ende hindurch, worauf zwei Filmmaterialstreifen, von denen einer über dem
anderen liegt, gebildet werden, mit einem Falz an der Seite dieser Nadeln,
wobei der Falz sich entlang der Filmmaterialstreifen bewegen wird,
wenn die Nadeln vorwärts
bewegt werden. Der Raum, welcher erforderlich ist für derartige
sich bewegende Nadeln, ist kaum größer als der Raum, welcher für die eigentliche
Verpackung benötigt
wird. Indem eine oder mehrere dieser Nadeln hohl konstruiert werden,
können
diese darüber hinaus
auch genutzt werden, um das verpackte Produkt in einem Vakuum oder
einem Gas zu verpacken. Die Verpackung wird dann in der Versiegelungsstation
geschlossen, wobei die hohlen Nadeln/die hohle Nadel in der Verpackung
eingefügt
bleiben bleibt, um dann den Durchlass/die Durchlässe für diese Nadeln, anschließend an
die Vakuumverpackung oder Gasverpackung, zu schließen. Mittels
des Verfahrens und der Vorrichtung gemäß der Erfindung ist es weiterhin
sehr einfach, die Dimensionen der Verpackung an die Dimensionen
des zu verpackenden Produktes anzupassen. Der Filmmaterialstreifen
muss lediglich um eine größere oder
geringere Distanz unter dem erfassten vorlaufenden Ende hindurchgeführt werden.
Hinzu kommt die Tatsache, dass, in longitudinaler Richtung des Filmmaterialstreifens
betrachtet, die Dimensionierung der Verpackung, einschließlich der Versiegelungsstation,
variabel ist, ohne jegliche Veränderung
der Komponenten oder eine Veränderung des
Aufbaus, denn in Ablaufrichtung wird die Versiegelung der Verpackung
bestimmt durch den Falz und in Vorlaufrichtung durch den Verbindungsteil
zwischen den U-förmigen
Niederhalteelementen. Ein weiterer Vorteil ist auch die Positionskorrektur
des zu verpackenden Produkts, wenn dieses zu verpackende Produkt
auf ein Tablett gelegt wird, um zusammen verpackt zu werden zwischen
dem Filmmaterial oder möglicherweise
auf einem speziellen Unterlagebogen, welcher zum Beispiel aus absorbierendem
Material oder gewöhnlichem
Filmmaterial hergestellt ist. Wenn dieses Tablett oder dieser Unterlagebogen nämlich schief
positioniert wird und in einem Winkel zu liegen kommt relativ zu
dem Falz, welcher sich entlang des Filmmaterialstreifens bewegt,
wenn das Filmmaterial unter dem ergriffenen vorlaufenden Ende hindurchgeführt wird,
so wird dieser Falz das Tablett oder den Unterlagebogen ausrichten,
in dem Sinn, dass letzteres mit einer longitudinalen Seite gegen
den Falz zu liegen kommt. Weiterhin, wenn beispielsweise Scheiben
von Wurst oder Käse
direkt auf den Filmmaterialstreifen gelegt werden und nicht ausgerichtet
werden, ist der Effekt der, dass die Verpackung nichtsdestotrotz
innerhalb vorgegebener Dimensionen bleiben kann, da derartige Scheiben, wenn
diese auf Grund Verklebens nicht über den Filmmaterialstreifen
gleiten, dann über
den tatsächlichen
fortschreitenden Falz umgefaltet werden. Obwohl das verpackte Produkt,
das dadurch erzielt wird, abhängig
von den Anforderungen, welche daran gestellt werden, in gewisser
Weise weniger attraktiv aussehen kann, wenn eine Scheibe umgefaltet
worden ist, so wird dennoch die Vorrichtung gemäß der Erfindung oder eine Vorrichtung,
in welcher das Verfahren gemäß der Erfindung
angewandt wird, keine Ausfälle
in ihrer Arbeit erfahren, welche auf eine ungenaue Positionierung
der abgelegten Scheiben zurückzuführen sind.
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Gemäß der Vorrichtung
gemäß Anspruch
9 wird weniger von Nadeln Gebrauch gemacht, welche das Filmmaterial
unter dem ergriffenen vorlaufenden Ende hindurchziehen, sondern
von kontinuierlichen Fördereinrichtungen,
auf welchen der Streifen des Filmmaterials liegt und auf welchen
der Filmmaterialstreifen unter dem Einfluss des zu verpackenden Produktes
eine genügende
Haftung hat, um zuverlässig
unter dem ergriffenen vorlaufenden Ende hindurchgeführt zu werden.
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Damit
ein verpacktes Produkt getrennt ist oder vom Filmmaterialstreifen
getrennt ist, ist es erfindungsgemäß bevorzugt, wenn das Verfahren
weiterhin einen Schritt vorsieht, in welchem das unterste Filmstreifenteil
entlang des vorlaufenden Endes des obersten Filmstreifenteils durchgeschnitten
ist oder wenn in der Vorrichtung gemäß der Erfindung eine Schneideeinrichtung
vorgesehen ist. Die Ausdrücke „Durchschneiden" und „Schneideeinrichtung" sollen hier in weitem
Sinne aufgefasst werden. Der Gebrauch von Messern oder messerähnlichen
eilen kann dabei gemeint sein, aber auch eine Laseranwendung oder
eine andere Art von Wärmequelle
zum Erzielen eines Durchschneidens.
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Im
erfindungsgemäßen Verfahren
sowie in einer Vorrichtung, in welcher dieses Verfahren angewandt
wird, ist es weiterhin vorteilhaft, wenn, zu der Zeit in der das
Filmmaterial unter dem erfassten vorlaufenden Ende hindurchgeführt wird,
eine Zuführoperation
durchgeführt
wird, für
den nachfolgenden Verpackungszyklus und wenn ungefähr in dem
Moment der Schneideoperation das vorlaufende Ende des Filmstreifens
für den
nachfolgenden Verpackungszyklus erfasst wird. Es sei dabei darauf
hingewiesen, dass es möglich
ist, dieses „vorlaufende
Ende" schon zu erfassen,
bevor die vorhergehende Verpackung vom Filmstreifen getrennt worden
ist, in welchem Falle es sich genau genommen nicht um das Erfassen
eines vorlaufenden Endes handelt, welches schließlich erst ausgebildet wird,
sobald die vorhergehende Verpackung vom Filmstreifen getrennt worden
ist. Für
den Fachmann ist es sicherlich klar, was hier unter „vorlaufendes
Ende" verstanden
werden muss.
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Das
Verfahren gemäß der Erfindung
und die Vorrichtung, in welcher das Verfahren gemäß der Erfindung
angewandt wird, eignen sich besonders für das zyklische Verpacken einer
großen
Anzahl von Verpackungen.
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Wie
vorher bereits angedeutet, ist es erfindungsgemäß bevorzugt, wenn zum Zuführen von Filmmaterial
unter dem erfassten vorlaufenden Ende des Filmmaterials hindurch
eine kontinuierliche Fördereinrichtung
verwendet wird, welche zu diesem Zweck in geeigneten Momenten betrieben
wird. Es ist erfindungsgemäß weiterhin
bevorzugt, wenn am ablaufseitigen Ende der Greifeinrichtungen oder
zumindest des erfassten vorlaufenden Endes eine zweite kontinuierliche
Fördereinrichtung
vorgesehen ist, welche zum Zweck des Abtransports einer erzeugten Verpackung
getrennt von der ersten Fördereinrichtung
angetrieben werden kann.
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Es
ist erfindungsgemäß besonders
bevorzugt, wenn während
des so genannten Verfahrensschrittes e) das Filmmaterial von dem
darauf liegenden, zu verpackenden Produkt auf die erste und/oder zweite
kontinuierliche Fördereinrichtung
gepresst wird, derart, dass die erste und zweite kontinuierliche Fördereinrichtung
von sich aus Schritt e) bewirken. Mit „von sich aus" ist insbesondere
gemeint, dass der Bereich des Filmstreifens, welcher auf der ersten und/oder
zweiten kontinuierlichen Fördereinrichtung liegt,
nicht weiter von Rollen oder anderen Greifgliedern erfasst wird,
um den ransport fortzusetzen, sondern lediglich durch die darunter
liegenden Fördereinrichtungen
zugeführt
wird. Hinsichtlich des Abwickelns einer Rolle Filmmaterial ist es
klar, dass unmittelbar vor der ersten kontinuierlichen Fördereinrichtung
zwei angetriebene ransportrollen (mindestens eine oder beide werden
angetrieben) angeordnet sind, wobei eine gegen die andere drückt, um
die Rolle von Filmmaterial durch Zug abzuwickeln und um das Filmmaterial
der ersten kontinuierlichen Fördereinrichtung
zuzuführen.
Obwohl dies natürlich auch
einen aufwärtsgerichteten
Schub erzeugen wird, so wird doch das Greifen des Filmstreifens
mit der darauf liegenden Packung und die ransportbewegung der ersten
und möglicherweise
der zweiten kontinuierlichen Fördereinrichtung
ausreichen, um in jedem Falle Falten im Filmstreifen und Versetzungen des
Filmstreifens zu verhindern. All dies impliziert, dass die Transportgeschwindigkeit
der ersten kontinuierlichen Fördereinrichtung
und zweiten kontinuierlichen Fördereinrichtung
auf die Abwickelgeschwindigkeit abgestimmt ist, mit welcher die
anderen Abrollinstrumente den Filmstreifen abrollen. Diese Geschwindigkeiten
sind vorzugsweise gegenseitig identisch, oder die ransportgeschwindigkeit
der ersten und zweiten Fördereinrichtung
kann möglicherweise größer sein
als die Abrollgeschwindigkeit der Rolle (wobei in diesem Falle ein
Gleiten zwischen Filmstreifen und Fördereinrichtungen involviert
ist).
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Hinsichtlich
der so genannten Zuführhöhe, in welcher
das erfasste vorlaufende Ende liegt oder zumindest über der
Aufnahmefläche
gehalten wird, sei darauf hingewiesen, dass, um zu ermöglichen,
dass die Packung darunter hindurchgeführt wird, diese mindestens
gleich sein sollte zur Packungshöhe
plus zweimal der Dicke des Filmstreifens. Da die Dicke des Filmstreifens
in diesem Zusammenhang vernachlässigbar
ist und da ein Verklemmen vermieden werden muss, wird es in der
Praxis schon ausreichen, wenn die Zuführhöhe ungefähr 1,5x die Packungshöhe ist oder
größer, zum
Beispiel 2x die Packungshöhe
beträgt.
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Vorzugsweise
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
zu dem Zweck konstruiert, dass diese in der Lage ist, die Vorrichtung
vollautomatisch zu betreiben mittels geeigneter Steuervorrichtungen,
welche einerseits aktiv verbunden sind mit den steuerbaren Komponenten
der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
welche andererseits ausgestaltet sind, um in der gewünschten
Sequenz relevante Steuersignale an diese Komponenten auszugeben.
In diesem Fall, beispielsweise wenn das zu verpackende Produkt ganz oder
teilweise per Hand auf den Film platziert wird, kann die Wahl darin
bestehen, die Vorrichtung mit einem Einschaltknopf auszustatten,
welcher von einem Bediener gedrückt
werden kann, um einen jeweiligen Verpackungszyklus durchzuführen. Es
ist jedoch genauso möglich,
dass die Initiierung eines Verpackungszyklus auch selbst automatisiert
sein kann. Dies wird insbesondere anwendbar sein, wenn das Verfahren
und/oder die Vorrichtung gemäß der Erfindung
eingesetzt wird in Verbindung mit einer vollautomatisierten oder
nicht-vollautomatisierten Schneideeinrichtung zum Zurverfügungstellen
von Scheiben des zu verpackenden Produktes oder in Verbindung mit
einer Zuführeinrichtung
zum Befördern
des zu verpackenden Produktes, wie beispielsweise einer oder mehrerer
Scheiben Käse
oder eines Fleischproduktes, Kuchen, Keks, einer gefüllten Teigrolle,
Hamburgern, etc.
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Hinsichtlich
der Versiegelungsstation sei darauf hingewiesen, dass hier Gebrauch
gemacht werden kann von vielen Versiegelungstechniken, die aus dem
Stand der Technik bekannt sind, einschließlich Schmelzschweißen, Impulsschweißen (einer
speziellen Ausführungsform
des so genannten Schmelzschweißens,
in welcher die Niederhalteelemente nicht permanent vorgeheizt werden
müssen),
sowie andere Versiegelungstechniken. Es ist beispielsweise möglich, dass
der Filmstreifen, wenn dieser genügend fest zusammengepresst
wird, von sich aus eine gegenseitige Versiegelung bewirken kann,
beispielsweise mittels Haftvermittlern oder Klebstoffen oder möglicherweise
mechanischer Verschlussmittel, welche zu diesem Zweck bereitgestellt
werden.
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Die
vorliegende Erfindung wird unten detaillierter erläutert unter
Bezugnahme auf ein illustratives Ausführungsbeispiel, welches schematisch
in der Zeichnung dargestellt ist, wobei:
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1 bis 6 in
einer schematischen Seitenansicht eine Anzahl von Phasen des erfindungsgemäßen Verfahrens
zeigen sowie, in entsprechender sehr schematischer Darstellung,
eine Vorrichtung gemäß der Erfindung
in einer Anzahl verschiedener Phasen;
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2 eine
Draufsicht zeigt, welche zu 1 gehört;
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7 und 8 eine
in gleicher Meise sehr schematische und perspektivische Ansicht
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
in zwei verschiedenen Phasen des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigen, wobei
die in den 6 und 7 dargestellten
Phasen den Phasen entsprechen, die in den 1 und 4 jeweils
dargestellt sind.
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In
den Figuren ist eine sehr schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gezeigt,
mittels derer das Verfahren gemäß der Erfindung
durchgeführt
werden kann. Eine Vorrichtung gemäß der Erfindung wird in den
Figuren mit 1 bezeichnet. Diese Vorrichtung umfasst eine
Rollstation 2, beinhaltend eine Rolle 3 an Filmmaterial,
insbesondere an transparentem, bedrucktem oder nicht-bedrucktem,
farbigem oder nicht-farbigem Filmmaterial, welche zum Abrollen gelagert
ist auf zwei Rollen 4, welche zum Zweck des Abrollens angetrieben
werden können
oder frei rotieren können.
Das Filmmaterial kann möglicherweise
auch nicht-transparent sein. on der Rolle 3 wird, wenn
diese abgerollt wird, ein Streifen 5 des Filmmaterials
gelöst,
welcher mittels eines Systems von Rollen 6 und 7,
von denen eine auf die andere presst, von denen mindestens eine
Rolle antreibbar ist, zu einer ersten Fördereinrichtung 8 geführt wird,
um auf dem obersten Teil derselben zu liegen. Die erste Fördereinrichtung 8 erstreckt
sich zwischen zwei endseitigen, umkehrenden Rollen 6 und 11,
wobei die erste der selben, wie bereits angedeutet, mit der Rolle 7 interagiert,
um den Filmstreifen 5 dazwischen einzuklemmen und, wenn
die Rolle 6 oder 7 angetrieben wird, um den Filmstreifen
von der Rolle abwickeln zu können.
Auf der ablaufseitigen Seite (der Kante der Rolle 11) der ersten
Fördereinrichtung 8 sind
Greifeinrichtungen 17 vorgesehen zum Erfassen des vorlaufenden
Endes 50 des Filmstreifens 5. In dem illustrativen
Ausführungsbeispiel
liegen diese Greifeinrichtungen 17 permanent auf einer
erhöhten
Höhe H über dem obersten
eil der ersten Fördereinrichtung 8.
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In
der Erweiterung der ersten Fördereinrichtung 8 ist
eine zweite Fördereinrichtung 10 vorgesehen,
welche sich zwischen einer vorlaufseitigen, umkehrenden Rolle 12 und
einer ablaufseitigen, umkehrenden Rolle 13 erstreckt. Im
dargestellten illustrativen Ausführungsbeispiel
ist diese zweite Fördereinrichtung
entsprechend dem Pfeil V hin-undher-beweglich zwischen einer untersten
Position, welche in 1 dargestellt ist, und einer
obersten Position, welche in 5 dargestellt
ist. Obwohl 1 zu suggerieren scheint, dass
die obersten eile der ersten Fördereinrichtung 8 und
zweiten Fördereinrichtung 10 in
derselben Höhe
liegen, sei darauf hingewiesen, dass die obersten eile der zweiten
Fördereinrichtung 10 auch
niedriger liegen können,
insbesondere niedriger eingestellt sein können, als die obersten Teile der
ersten Fördereinrichtung 8.
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Dies
ist insbesondere interessant hinsichtlich vergleichsweise größerer Produkte,
wie Teigrollen, um ausreichenden Platz herzustellen, um den Film darüber zu legen.
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Die
erste Fördereinrichtung 8 kann
als Fördereinrichtung
konstruiert werden oder, wenn gewünscht, als Riemenförderer mit
voneinander beabstandet angeordneten Riemen. Unter Bezugnahme auf 2 lässt sich
erkennen, dass in dem dargestellten illustrativen Ausführungsbeispiel
die erste Fördereinrichtung 8 als
Förderband
konstruiert ist. Dies könnte
jedoch genauso gut ein Riemenförderer sein,
wie es in der zweiten Fördereinrichtung 10 gemäß dem illustrativen
Ausführungsbeispiel
der Fall ist.
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In
der Draufsicht gemäß 2 sind
die Einheit 23, welche noch diskutiert werden muss und
welche in den 1 und 2 – 6 dargestellt
ist, sowie die Greifeinrichtungen 17, nicht dargestellt.
In 2 lässt
sich erkennen, dass in die Oberfläche des obersten Teils der
zweiten Fördereinrichtung 10 ein
U-förmiges
unterstes Presselement 14 eingepasst ist. Dieser U-Rahmen 14 ist
das unterste Presselement einer Versiegelungseinrichtung. Zwischen den
parallelen Beinen des U-Rahmens sind einer (einer ist in dem dargestellten
Beispiel gezeigt) oder mehrere Riemen 16 vorgesehen, und
in ähnlicher Meise
auch auf deren Außenseite.
Die Riemen 16 spannen zusammen die obere Oberfläche der
zweiten Fördereinrichtung 10.
Es sei darauf hingewiesen, dass die U-Rahmen nahe der freien Enden
der Beine auch mittels eines jeweiligen Verschlussteiles verschlossen
sein können,
um einen rechteckigen U-Rahmen zu erhalten und nach dem letzten
Verpacken auch mittels einer rechteckigen Abschlussversiegelung,
um das Produkt herum. Die Verschlussteile können möglicherweise einstellbar entlang
der Beine des U-Rahmens sein. Die Seiten des U-Rahmens und möglicherweise
des Verschlussteiles können
vorzugsweise jeweils auch individuell an- und ausgeschaltet werden,
wann immer dies von einem nachfolgenden Verfahren erfordert wird.
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Über der
zweiten Fördereinrichtung 10 ist das
oberste Presselement (nicht gezeigt) angeordnet, welches in Gestalt
und Abmessungen dem untersten Presselement 14 entspricht,
so dass diese Elemente genau eines über dem anderen liegen können, um
auf diese Meise zwei dazwischen liegende Filmstreifen, welche jeweils
einer über
dem anderen liegen, zu versiegeln. Dieses oberste Presselement ist
in der Einheit 23 angeordnet. Das unterste Presselement 14 und
das oberste Presselement können von
so genannter Hitzeversiegelungs-Art sein, möglicherweise von der Pulsversiegelungs-Art,
welche insbesondere gut geeignet ist für Fleischprodukte. In der Einheit 23 ist
auch ein Polster 18 vorgesehen, welches zwischen und über den
parallelen Beinen des obersten Presselements angeordnet ist.
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Unter
Bezugnahme auf 1 bis 6 kann das
Verfahren gemäß der Erfindung
wie folgt beschrieben werden:
Von der Rolle 3 wird
ein Filmmaterialstreifen 5 entlang einer Aufnahmefläche 53 zugeführt, welche
gebildet wird durch das oberste feil der ersten Fördereinrichtung 8,
um das zu verpackende Produkt aufzunehmen. In den Figuren ist dieses
zu verpackende Produkt mit 9 und 51 bezeichnet. 51 ist
ein Teller, ein so genanntes Tablett, auf welches ein Fleisch- oder Käseprodukt 9 platziert
wird. Im Falle eines Fleisch- oder Käseprodukts 9 wird
dieses insbesondere von einer Schneidemaschine stammen, dergestalt
wie sie aus dem Stand der Technik wohlbekannt ist und welche in
stark unterschiedlichen Arten bekannt ist, oder es wird per Hand
abgelegt. Nahe dem ablaufseitigen Ende der Aufnahmefläche 53 wird
das vorlaufende Ende 50 des Filmmaterialstreifens 5 mittels
der Greifeinrichtungen 17 erfasst. Das Tablett 51,
welches das Fleisch- oder Käseprodukt 9 enthält, steht auf
dem Abschnitt des Filmstreifens 5, welcher über der
Aufnahmefläche 53 liegt.
Und die Höhe
dieses zu verpackenden Produkts 51, 9 ist geringer
als die Höhe
H, in welcher die Greifeinrichtungen 17 das vorlaufende
Ende 50 über
der Aufnahmefläche 53 halten.
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Es
ist ersichtlich, dass das vorlaufende Ende 50 vorzugsweise
zuerst erfasst wird, bevor das zu verpackende Produkt 9, 51 auf
den Filmstreifen abgelegt wird. Es kann auch möglich sein, zuerst das zu verpackende
Produkt 9, 51 auf den Filmstreifen abzulegen und
erst dann das vorlaufende Ende 50 zu ergreifen.
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Soweit
das vorlaufende Ende 50 nicht bereits in der so genannten
Zuführhöhe H über der
Aufnahmefläche 53 ist – im vorliegenden
Beispiel ist dies der Fall, da die Einheit 23 und die Aufnahmefläche 53 gegenseitig
fixiert sind, möglicherweise
einstellbare Höhendifferenz
H – wird
das vorlaufende Ende 50 noch in diese Zuführhöhe H gebracht,
bevor der Filmstreifen 5 und das zu verpackende Produkt 51, 9,
welches darauf liegt, unter dem erfassten vorlaufenden Ende 50 hindurchgeführt werden.
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Die
erste Fördereinrichtung 8 und
vorzugsweise auch die zweite Fördereinrichtung 10 werden zum
Transport in ablaufseitiger Richtung betrieben (von links nach rechts
in den Figuren). Das zu verpackende Produkt 51, 9,
welches auf dem Filmstreifen abgelegt ist, wird dabei den Filmstreifen 5 auf
die erste und zweite Fördereinrichtung 8, 10 gepresst
halten. Eine Zwischenphase, in der das verpackte Produkt, welches
auf dem Filmstreifen platziert ist, unter dem erfassten vorlaufenden
Ende 50 hindurchgeführt
wird, ist in 3 dargestellt. Eine nachfolgende Phase,
in welcher das zu verpackende Produkt 9, 51 vollständig unter
dem erfassten vorlaufenden Ende 51 hindurchgeführt worden
ist, ist in 4 dargestellt. Wie durch 3 und 4 verdeutlicht,
wird, wenn dieses Hindurchführen
unter dem erfassten vorlaufenden Ende 50 stattfindet, ein
Falz oder zumindest eine Biegung 20 in dem Filmstreifen
erzeugt, wobei die Position dieses Falzes oder dieser Biegung während dem
Durchführen
entlang/über
den Filmstreifen weiterläuft.
Dieser Bereich des Filmstreifens 5, welcher oberhalb der
zweiten Fördereinrichtung 10 angeordnet
ist, ist für
eine genauere Verdeutlichung in einen untersten Filmstreifenteil 22 und
einen obersten Filmstreifenteil 21 unterteilt, welche voneinander
durch den Falz/die Biegung 20 getrennt sind. Wie insbesondere
in 4 zu sehen ist, wie jedoch schon durch 3 angedeutet
wird, kommt die ablaufseitige Seite des zu verpackenden Produktes, wenn
dieses unter dem vorlaufenden Ende 50 hindurchgeführt wird,
in Kontakt mit dem Falz/der Biegung 20 (zumindest unter
der Annahme, dass das zu verpackende Produkt 9, 51 in 1 ausreichend dicht
zum vorlaufenden Ende 50 angeordnet ist), und dieser Falz/diese
Biegung 20 ist dann in der Lage, einen Positions-korrigierenden
Effekt auf das zu verpackende Produkt auszuüben, dergestalt, dass dieser Falz/diese
Biegung 20 das zu verpackende Produkt nach rechts oder
sogar etwas zurück
(vorlaufseitig) drücken
kann. In einem nachfolgenden Schritt, welcher in 5 dargestellt
ist, werden das unterste Filmstreifenteil 22 und das oberste
Filmstreifenteil 21 gegenseitig versiegelt. In dem dargestellten
Beispiel wird dies durchgeführt,
indem die zweite Fördereinrichtung 10 aufwärts bewegt
wird, so dass das zu verpackende Produkt 9, 51 gegen
das Polster 18 aufsteigt, welches dann das oberste Filmstreifenteil 21 herunterdrückt. Das
unterste Presselement 14 und das oberste Presselement,
welches in der Einheit 23 angeordnet ist, wird dann den
untersten Filmstreifen 22 und den obersten Filmstreifen 21 zusammenpressen
und unter dem Einfluss von Hitze diese zusammenschmelzen, um eine
U-förmige
Versiegelung zu erzeugen, welche an den Falz 20 anschließt und welche,
zusammen mit dem Falz 20, eine rundherum geschlossene Versiegelung
bildet. Wie dem Fachmann klar ist, ist es auch möglich, anstatt die zweite Fördereinrichtung 10 aufwärts zu bewegen,
die Einheit 23 in Richtung der zweiten Fördereinrichtung 10 abwärts zu bewegen.
Es ist auch möglich,
die zweite Fördereinrichtung 10 und
die Einheit 23 näher
aufeinander zu zu bewegen, indem beide bewegt werden.
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Vor,
während
oder nach dem gegenseitigen Versiegeln des untersten und obersten
Filmstreifens 22, 21 wird der Filmstreifen 5 während der
in 5 dargestellten Phase mittels der Schneideeinrichtungen
durchgeschnitten, welche nahe der Greifeinrichtungen 17 vorgesehen
sind, wobei diese Schneideeinrichtungen (nicht dargestellt) mit
den Greifeinrichtungen 17 in der Weise interagieren, dass
die Greifeinrichtungen 17, wie in 6 dargestellt,
das neue vorlaufende Ende 50, welches nach dem Schneiden erzeugt
wurde, halten.
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Nach
den Schritten, welche unter Bezugnahme auf 5 beschrieben
worden sind, werden das unterste und das oberste Presselement wieder
voneinander weg bewegt, wobei im vorliegenden Beispiel die zweite
Fördereinrichtung 10 zurück abwärts bewegt
wird, bis diese genau an die erste Fördereinrichtung 8 anschließt. Die
zweite Fördereinrichtung 10 kann
dann nachfolgend unabhängig
von der ersten Fördereinrichtung 8 angetrieben
werden, um die erzeugte Verpackung 30 abzutransportieren,
wie in 6 dargestellt, während ein nachfolgendes, zu verpackendes
Produkt auf der ersten Fördereinrichtung 8 abgelegt
wird, wie in 6 durch den vertikalen Pfeil
angedeutet.
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Die 7 und 8 zeigen
in einer weniger schematischen Form und in einer perspektivischen Darstellung
die zuvor beschriebene Vorrichtung gemäß der Erfindung in den Phasen
gemäß jeweils
den 1 bzw. 4. Die zuvor beschriebenen Komponenten
sind in diesem Fall alle in und auf einem Gehäuse 40 untergebracht. 7 zeigt
auch mittels gestrichelter Linien, dass auf dem Gehäuse 40 eine weitere
Einheit 41 angeordnet sein kann, welche, wie in gleicher
Weise schematisch mittels gestrichelter Linien angedeutet, Tabletts 50 auf
die Aufnahmefläche 53 mittels
der Arme 43 und Rammen 42 ablegen kann. Ein kleinerer
Detailunterschied besteht darin, dass in den 7 und 8 zusätzlich die
herunterdrückende
Rolle 7 auf der Unterseite der ersten Fördereinrichtung dargestellt
ist, anstelle auf der Oberseite der ersten Fördereinrichtung 8.
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Es
sei weiterhin darauf hingewiesen, dass viele Varianten des Verfahrens
und der Vorrichtung möglich
sind, welche innerhalb des Schutzbereichs der Ansprüche der
vorliegenden Erfindung liegen. So ist es beispielsweise möglich, vor
dem gegenseitigen Versiegeln des untersten und obersten Filmstreifenteils
eine Nadel zwischen diese Filmstreifenteile zu stecken, um dann,
sobald die Versiegelung erzeugt worden ist, mittels Absaugens ein
weiteres Vakuum erzeugen zu können
oder möglicherweise
Lebensdauer verlängerndes
Gas hinzufügen
zu können,
um anschließend
diese Nadel herauszuziehen und natürlich den Durchgang der Nadel
zu versiegeln. Es ist auch möglich
und sogar vorteilhaft, eine Anpassungsvorrichtung vorzusehen, um
die Filmmenge, welche unter dem erfassten vorlaufenden Ende hindurchgeführt werden
soll, an die Dimensionen des zu verpackenden Produktes anzupassen.
Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass die Steuermittel
derart angeordnet werden, dass diese jeweils die erste und zweite
Fördereinrichtung über eine
bestimmte, d. h. vorgegebene, Distanz fahren lassen.