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DE60115655T2 - Metallmatrixverbunddrähte, kabel und herstellungsverfahren - Google Patents

Metallmatrixverbunddrähte, kabel und herstellungsverfahren Download PDF

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DE60115655T2
DE60115655T2 DE60115655T DE60115655T DE60115655T2 DE 60115655 T2 DE60115655 T2 DE 60115655T2 DE 60115655 T DE60115655 T DE 60115655T DE 60115655 T DE60115655 T DE 60115655T DE 60115655 T2 DE60115655 T2 DE 60115655T2
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DE
Germany
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fibers
metal matrix
wire
aluminum
matrix material
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DE60115655T
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Colin Mccullough
David C. Lueneburg
Paul S. Werner
Herve E. Deve
Michael W. Carpenter
Kenneth L. Yarina
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Original Assignee
3M Innovative Properties Co
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Verbunddrähte, die mit im wesentlichen kontinuierlichen Fasern innerhalb einer Metallmatrix verstärkt sind, sowie Kabel, die solche Drähte beinhalten.
  • Allgemeiner Stand der Technik
  • Metallmatrixverbundmaterialien (MMVM) sind schon lange als vielversprechende Materialien anerkannt, weil sie hohe Festigkeit und Steifigkeit mit geringem Gewicht kombinieren. MMVM enthalten in der Regel eine faserverstärkte Metallmatrix. Als Beispiele für Metallmatrixverbundmaterialien seien genannt: Aluminiummatrixverbunddrähte (beispielsweise Siliciumcarbid, Kohlenstoff, Bor oder polykristalline alpha-Aluminiumoxidfasern in einer Aluminiummatrix), Titanmatrixverbundbänder (beispielsweise Siliciumcarbidfasern in einer Titanmatrix) und Kupfermatrixverbundbänder (beispielsweise Siliciumcarbidfasern in einer Kupfermatrix).
  • Die Verwendung einiger Metallmatrixverbunddrähte als ein Verstärkungselement in unisolierten Stromversorgungsfreileitungen ist von besonderem Interesse. Hinter dem Bedarf an neuen Materialien in solchen Kabeln steht die Notwendigkeit, aufgrund von Belastungszunahmen und Änderungen im Stromfluss infolge von Deregulierungen die Stromübertragungskapazität der vorhandenen Übertragungsinfrastruktur zu erhöhen.
  • WO-A-97/00976 offenbart ein Verfahren zur Herstellung eines Metallmatrixverbunddrahtes, der mehrere im Wesentlichen kontinuierliche, in Längsrichtung angeordnete polykristalline alpha-Aluminiumoxidfasern in einer Aluminiummatrix aufweist. Das bekannte Verfahren beinhaltet Folgendes: Bereitstellen eines umschlossenen Volumens aus schmelzflüssigem Aluminiummatrixmaterial; Eintauchen wenigstens eines Kabels, das mehrere im Wesentlichen kontinuierliche polykristalline alpha-Aluminiumoxidfasern aufweist, in das umschlossene Volumen aus schmelzflüssigem Aluminiummatrixmaterial; Anlegen von Ultraschallenergie, um wenigstens einen Anteil des umschlossenen Volumens aus schmelzflüssigem Aluminiummatrixmaterial zum Schwingen zu bringen, damit wenigstens ein Anteil des schmelzflüssigen Aluminiummatrixmaterials in die mehreren Fasern infiltriert wird, dergestalt, dass mehrere infiltrierte Fasern entstehen; und Herausziehen der mehreren infiltrierten Fasern aus dem umschlossenen Volumen aus schmelzflüssigem Aluminiummatrixmaterial unter Bedingungen, die es dem schmelzflüssigen Aluminiummatrixmaterial ermöglichen, sich zu verfestigen, so dass ein Metallmatrixverbunddraht entsteht, der wenigstens ein Kabel aufweist, das mehrere im Wesentlichen kontinuierliche, in Längsrichtung angeordnete polykristalline alpha-Aluminiumoxidfasern in einer Aluminiummatrix aufweist. Die Drähte haben einen relativ gleichmäßigen Querschnitt und Durchmesser.
  • Die Verfügbarkeit von Drähten mit rundem Querschnitt ist für Kabelkonstruktionen wünschenswert, die gleichmäßiger gepackt sind. Die Verfügbarkeit von runden Drähten mit einem gleichmäßigeren Durchmesser entlang ihrer Länge ist für Kabelkonstruktionen wünschenswert, die einen gleichmäßigeren Durchmesser haben. Es besteht somit Bedarf an einem im Wesentlichen kontinuierlichen Metallmatrixverbunddraht mit einem runden Querschnitt und einem gleichmäßigen Durchmesser.
  • Kurzdarstellung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren zur Herstellung eines Metallmatrixverbunddrahtes nach Anspruch 1 bereit. Einzelne Ausführungsformen der Erfindung sind der Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die vorliegende Erfindung stellt einen Metallmatrixverbunddraht bereit, der wenigstens ein Kabel (in der Regel mehrere Kabel) aufweist, das mehrere im Wesentlichen kontinuierliche, in Längsrichtung angeordnete Fasern in einer Metallmatrix aufweist. Die Fasern sind aus der Gruppe bestehend aus Keramikfasern, Kohlefasern und Mischungen daraus ausgewählt. Vor allem hat der Draht bestimmte Rundheits-, Rundheitsgleichmäßigkeits- und Durchmessergleichmäßigkeitseigenschaften über bestimmte Längen hinweg.
  • Der mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Draht hat einen Rundheitswert von wenigstens 0,9, einen Rundheitsgleichmäßigkeitswert von maximal 2% und einen Durchmessergleichmäßigkeitswert von maximal 1% über eine Länge von wenigstens 100 Metern (vorzugsweise wenigstens 200 Meter, besonders bevorzugt wenigstens 300 Meter). Der Rundheitswert beträgt – in der Reihenfolge zunehmender Präferenz – wenigstens 0,91, 0,92, 0,93, 0,94 oder 0,95. Der Rundheitsgleichmäßigkeitswert beträgt maximal 1,9%, 1,8%, 1,7%, 1,6% oder 1,5%; und der Durchmessergleichmäßigkeitswert beträgt maximal 0,95%, 0,9%, 0,85%, 0,8%, 0,75%, 0,7%, 0,65%, 0,6%, 0,55% oder 0,5%. Der Rundheitswert liegt in der Regel vorzugsweise im Bereich von etwa 0,92 bis etwa 0,95.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform wird ein Kabel bereitgestellt, das wenigstens einen mit dem Verfahren der vorliegenden Erfindung hergestellten Metallmatrixverbunddraht enthält. Die Vorteile von Ausführungsformen von mit dem Verfahren der vorliegenden Erfindung hergestellten Drähten in Kabelkonstruktionen ermöglichen beispielsweise ein gleichmäßigeres Packen von Drähten in den inneren Schichten des Kabels dank der Form- und Durchmessergleichmäßigkeit des Drahtes. Eine solche Form- und Durchmessergleichmäßigkeit verringert auch im Allgemeinen Kabeldefekte wie beispielsweise Lücken zwischen Drähten oder eingeklemmte Drähte, beispielsweise in den äußeren Drahtschichten.
  • Definitionen
  • Die folgenden Begriffe werden im vorliegenden Text in folgendem Sinn verwendet:
    "Im Wesentlichen kontinuierliche Faser" meint eine Faser mit einer Länge, die im Vergleich zum durchschnittlichen Faserdurchmesser relativ unendlich ist. Das bedeutet in der Regel, dass die Faser ein Aspektverhältnis (d. h. ein Verhältnis von Faserlänge zu durchschnittlichem Faserdurchmesser) von wenigstens etwa 1 × 105, bevorzugt wenigstens etwa 1 × 106 und besonders bevorzugt wenigstens etwa 1 × 107 aufweist. In der Regel haben solche Fasern eine Länge in der Größenordnung von wenigstens etwa 50 Metern und können sogar Längen in der Größenordnung von Kilometern oder mehr haben.
    "In Längsrichtung angeordnet" meint, dass die Fasern in der gleichen Richtung wie die Länge des Drahtes ausgerichtet sind.
    "Rundheitswert", der ein Maß dafür ist, wie sehr die Gestalt des Drahtquerschnitts einem Kreis ähnelt, ist definiert durch das Mittel der gemessenen einzelnen Rundheitswerte über eine bestimmte Länge hinweg, wie in den Beispielen unten beschrieben.
    "Rundheitsgleichmäßigkeitswert", welcher der Koeffizient der Abweichung in den gemessenen einzelnen Rundheitswerten über eine bestimmte Länge hinweg ist, ist das Verhältnis der Standardabweichung der gemessenen einzelnen Rundheitswerte, geteilt durch das Mittel der gemessenen einzelnen Rundheitswerte, wie in den Beispielen unten beschrieben.
    "Durchmessergleichmäßigkeitswert", welcher der Koeffizient der Abweichung in den gemessenen durchschnittlichen Durchmessern über eine bestimmte Länge hinweg ist, ist definiert durch das Verhältnis der Standardabweichung der gemessenen durchschnittlichen Durchmesser, geteilt durch das Mittel der gemessenen durchschnittlichen Durchmesser, wie in den Beispielen unten beschrieben.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • Die Erfindung wird eingehender anhand der Zeichnung beschrieben, wobei:
  • 1 ein Schaubild der Ultraschallvorrichtung ist, die dafür verwendet wird, Fasern mit schmelzflüssigen Metallen zu infiltrieren.
  • 2 und 3 schematische Querschnitte durch zwei Ausführungsformen von Stromversorgungsfreileitungen mit Metallmatrixverbundkernen sind.
  • 4 eine Endansicht einer Ausführungsform eines verseilten Kabels ist, bevor ein Haltemittel um die mehreren Litzen gelegt wird.
  • 5 eine Endansicht einer Ausführungsform eines Stromübertragungskabels ist.
  • Detaillierte Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen
  • Die vorliegende Erfindung stellt Drähte und Kabel bereit, die faserverstärkte Metallmatrixverbundmaterialien enthalten. Ein mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellter Verbunddraht enthält wenigstens ein Kabel, das mehrere im Wesentlichen kontinuierliche, in Längsrichtung angeordnete Verstärkungsfasern enthält, wie beispielsweise Keramikverstärkungsfasern (bei spielsweise auf Al2O3-Basis), die in einer Matrix verkapselt sind, die ein oder mehrere Metalle enthält (beispielsweise hoch-reines elementares Aluminium oder Legierungen aus reinem Aluminium mit anderen Elementen, wie beispielsweise Kupfer). Bei einem Draht gemäß der vorliegenden Erfindung sind vorzugsweise wenigstens etwa 85% der Anzahl der Fasern im Wesentlichen kontinuierlich. Wenigstens ein mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellter Draht kann zu einem Kabel, vorzugsweise einem Stromübertragungskabel, kombiniert werden.
  • Die im Wesentlichen kontinuierlichen Verstärkungsfasern haben vorzugsweise einen durchschnittlichen Durchmesser von wenigstens etwa 5 Mikrometern. In der Regel beträgt der Faserdurchmesser maximal etwa 50 Mikrometer, besonders bevorzugt maximal etwa 25 Mikrometer.
  • Bevorzugt haben die Fasern einen Modul von maximal etwa 1000 GPa und besonders bevorzugt von maximal etwa 420 GPa. Bevorzugt haben die Fasern einen Modul von über etwa 70 GPa.
  • Zu Beispielen von im Wesentlichen kontinuierlichen Fasern, die sich zur Herstellung von Metallmatrixverbundmaterialien gemäß der vorliegenden Erfindung eignen können, gehören Keramikfasern, wie beispielsweise Metalloxidfasern (beispielsweise Aluminiumoxidfasern), Siliciumcarbidfasern und Kohlefasern. In der Regel sind die Keramikoxidfasern kristalline Keramikwerkstoffe und/oder eine Mischung aus kristallinem Keramikwerkstoff und Glas (d. h. eine Faser kann sowohl kristalline Keramik- als auch Glasphasen enthalten).
  • Die Keramikfasern haben vorzugsweise eine durchschnittliche Zugfestigkeit von wenigstens etwa 1,4 GPa, bevorzugt wenigstens etwa 1,7 GPa, besonders bevorzugt wenigstens etwa 2,1 GPa und ganz besonders bevorzugt wenigstens etwa 2,8 GPa. Die Kohlefasern haben vorzugs weise eine durchschnittliche Zugfestigkeit von wenigstens etwa 1,4 GPa, bevorzugt wenigstens etwa 2,1 GPa, besonders bevorzugt wenigstens etwa 3,5 GPa und ganz besonders bevorzugt wenigstens etwa 5,5 GPa.
  • Kabel sind auf dem technischen Gebiet der Fasern allgemein bekannt und meinen mehrere (einzelne) Fasern (in der Regel wenigstens 100 Fasern, besonders bevorzugt wenigstens 400 Fasern), die in seilartiger Form gebündelt sind. Kabel weisen vorzugsweise etwa 780 einzelne Fasern je Kabel auf, besonders bevorzugt wenigstens 2600 einzelne Fasern je Kabel. Kabel aus Keramikfasern gibt es in einer Vielfalt von Längen, einschließlich 300 Meter und länger. Die Fasern können einen kreisrunden oder einen elliptischen Querschnitt aufweisen.
  • Verfahren zur Herstellung von Aluminiumoxidfasern sind dem Fachmann bekannt und beinhalten das Verfahren, das in US-A-4,954,462 offenbart ist.
  • Die Aluminiumoxidfasern sind vorzugsweise polykristalline Fasern auf alpha-Aluminiumoxidbasis und enthalten – auf einer theoretischen Oxidbasis – mehr als etwa 99 Gewichtsprozent Al2O3 und etwa 0,2–0,5 Gewichtsprozent SiO2 auf der Basis des Gesamtgewichts der Aluminiumoxidfasern. Gemäß einem anderen Aspekt enthalten bevorzugte polykristalline Fasern auf alpha-Aluminiumoxidbasis alpha-Aluminiumoxid mit einer durchschnittlichen Korngröße von weniger als 1 Mikrometer (besonders bevorzugt weniger als 0,5 Mikrometer). Gemäß einem weiteren Aspekt haben bevorzugte polykristalline Fasern auf alpha-Aluminiumoxidbasis eine durchschnittliche Zugfestigkeit von wenigstens 1,6 GPa (bevorzugt wenigstens 2,1 GPa, besonders bevorzugt wenigstens 2,8 GPa). Bevorzugte alpha-Aluminiumoxidfasern sind auf dem freien Markt unter dem Handelsnamen "NEXTEL 610" von der 3M Company aus St. Paul, Minnesota, zu beziehen.
  • Geeignete Alumosilicatfasern sind in US-A-4,047,965 beschrieben. Die Alumosilicatfasern enthalten vorzugsweise – auf einer theoretischen Oxidbasis – zwischen etwa 67 und etwa 85 Gewichtsprozent Al2O3 und zwischen etwa 33 und etwa 15 Gewichtsprozent SiO2 auf der Basis des Gesamtgewichts der Alumosilicatfasern. Einige bevorzugte Alumosilicatfasern enthalten – auf einer theoretischen Oxidbasis – zwischen etwa 67 bis etwa 77 Gewichtsprozent Al2O3 und zwischen etwa 33 bis etwa 23 Gewichtsprozent SiO2 auf der Basis des Gesamtgewichts der Alumosilicatfasern. Eine bevorzugte Alumosilicatfaser enthält – auf einer theoretischen Oxidbasis – etwa 85 Gewichtsprozent Al2O3 und etwa 15 Gewichtsprozent SiO2 auf der Basis des Gesamtgewichts der Alumosilicatfasern. Eine weitere bevorzugte Alumosilicatfaser enthält – auf einer theoretischen Oxidbasis – etwa 73 Gewichtsprozent Al2O3 und etwa 27 Gewichtsprozent SiO2 auf der Basis des Gesamtgewichts der Alumosilicatfasern. Bevorzugte Alumosilicatfasern sind auf dem freien Markt unter den Handelsnamen "NEXTEL 440" Keramikoxidfasern, "NEXTEL 550" Keramikoxidfasern und "NEXTEL 720" Keramikoxidfasern bei der 3M Company zu beziehen.
  • Geeignete Alumoborsilicatfasern sind in US-A-3,795,524 beschrieben. Die Alumoborsilicatfasern enthalten vorzugsweise – auf einer theoretischen Oxidbasis – etwa 35 Gewichtsprozent bis etwa 75 Gewichtsprozent (besonders bevorzugt etwa 55 Gewichtsprozent bis etwa 75 Gewichtsprozent) Al2O3; mehr als 0 Gewichtsprozent (besonders bevorzugt wenigstens etwa 15 Gewichtsprozent) und weniger als etwa 50 Gewichtsprozent (besonders bevorzugt weniger als etwa 45 Prozent und ganz besonders bevorzugt weniger als etwa 44 Prozent) SiO2; und mehr als etwa 5 Gewichtsprozent (bevorzugt weniger als etwa 25 Gewichtsprozent, ganz besonders bevorzugt etwa 1 Gewichtsprozent bis etwa 5 Gewichtsprozent und ganz besonders bevorzugt etwa 10 Gewichtsprozent bis etwa 20 Gewichtsprozent) B2O3 auf der Basis des Gesamtgewichts der Alumoborsilicatfasern. Bevorzugte Alumoborsilicatfasern sind auf dem freien Markt unter dem Handelsnamen "NEXTEL 312" bei der 3M Company zu beziehen.
  • Geeignete Siliciumcarbidfasern sind auf dem freien Markt beispielsweise bei COI Ceramics aus San Diego, Kalifornien, unter dem Handelsnamen "NICALON" in Kabeln aus 500 Fasern, bei Ube Industries aus Japan unter dem Handelsnamen "TYRANNO" und bei Dow Corning aus Midland, Michigan, unter dem Handelsnamen "SYLRAMIC" zu beziehen.
  • Geeignete Kohlefasern sind auf dem freien Markt beispielsweise bei Amoco Chemicals aus Alpharetta, Georgia, unter dem Handelsnamen "THORNEL CARBON" in Kabeln aus 2.000, 4.000, 5.000 und 12.000 Fasern, bei der Hexcel Corporation aus Stamford, Connecticut, bei der Grafil, Inc. aus Sacramento, Kalifornien, (Tochtergesellschaft der Mitsubishi Rayon Co.) unter dem Handelsnamen "PYROFIL", bei Toray aus Tokyo, Japan, unter dem Handelsnamen "TORAYCA", bei Toho Rayon of Japan, Ltd. unter dem Handelsnamen "BESFIGHT", bei der Zoltek Corporation aus St. Louis, Missouri, unter den Handelsnamen "PANEX" und "PYRON" und bei Inco Special Products aus Wyckoff, New Jersey, (nickelbeschichtete Kohlefasern) unter den Handelsnamen "12K20" und "12K50" zu beziehen.
  • Auf dem freien Markt erhältliche Fasern enthalten in der Regel ein organisches Schlichtungsmaterial, das der Faser während ihrer Herstellung beigegeben wird, um Lubrizität zu verleihen und die Faserlitzen während der Handhabung zu schützen. Man nimmt an, dass das Schlichten allgemein das Brechen von Fasern mindert, die statische Elektrizität verringert und die Menge an Staub beispielsweise während der Umwandlung in ein Gewebe verringert. Die Schlichte kann beispielsweise durch Auflösen oder Wegbrennen entfernt werden. Die Schlichte wird vorzugsweise entfernt, bevor der Metallmatrixverbunddraht hergestellt wird. Auf diese Weise sind die Keramikoxidfasern vor der Herstellung des Aluminiummatrixverbunddrahtes frei von Schlichte.
  • Es fällt auch in den Geltungsbereich der vorliegenden Erfindung, dass die Fasern Beschichtungen aufweisen. Beschichtungen können beispielsweise verwendet werden, um die Benetzbarkeit der Fasern zu verbessern oder um eine Reaktion zwischen den Fasern und schmelzflüssigem Metallmatrixmaterial zu verringern oder zu vermeiden. Solche Beschichtungen und Techniken zur Herstellung solcher Beschichtungen sind auf dem technischen Gebiet der Fasern und Metallmatrixverbundmaterialien bekannt.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Drähte enthalten vorzugsweise wenigstens 15 Gewichtsprozent (besonders bevorzugt, in der Reihenfolge zunehmender Präferenz, wenigstens 20, 25, 30, 35, 40 oder 50 Gewichtsprozent) der Fasern auf der Basis des Gesamtvolumens der Fasern und des Matrixmaterials. In der Regel enthalten mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Metallmatrixverbunddrähte zwischen etwa 30 bis etwa 70 (bevorzugt etwa 40 bis etwa 60) Gewichtsprozent der Fasern auf der Basis des Gesamtvolumens der Fasern und des Matrixmaterials.
  • Bevorzugte, gemäß der vorliegenden Erfindung hergestellte Metallmatrixverbunddrähte haben eine Länge, in der Reihenfolge zunehmender Präferenz, von wenigstens etwa 100 Metern, wenigstens etwa 200 Metern, wenigstens etwa 300 Metern, wenigstens etwa 400 Metern, wenigstens etwa 500 Metern, wenigstens etwa 600 Metern, wenigstens etwa 700 Metern, wenigstens etwa 800 Metern und wenigstens etwa 900 Metern.
  • Der durchschnittliche Durchmesser des mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Drahtes beträgt bevorzugt wenigstens etwa 0,5 Millimeter (mm), besonders bevorzugt wenigstens etwa 1 mm und besonders bevorzugt wenigstens etwa 1,5 mm.
  • Das Matrixmaterial kann so ausgewählt werden, dass es nicht in nennenswerter Weise chemisch mit dem Fasermaterial reagiert (d. h. dass es chemisch relativ inert bezüglich des Fasermaterials ist), um beispielsweise eine Schutzbeschichtung auf der Außenseite der Faser überflüssig zu machen. Zu bevorzugten Metallmatrixmaterialien gehören Aluminium, Zink, Zinn und Legierungen daraus (beispielsweise eine Legierung aus Aluminium und Kupfer). Besonders bevorzugt enthält das Matrixmaterial Aluminium und Legierungen daraus. Bei Aluminiummatrixmaterialien enthält die Matrix vorzugsweise wenigstens 98 Gewichtsprozent Aluminium, bevorzugt wenigstens 99 Gewichtsprozent Aluminium, besonders bevorzugt mehr als 99,9 Gewichtsprozent Aluminium und ganz besonders bevorzugt mehr als 99,95 Gewichtsprozent Aluminium. Bevorzugte Aluminiumlegierungen aus Aluminium und Kupfer enthalten wenigstens etwa 98 Gewichtsprozent Al und bis etwa 2 Gewichtsprozent Cu. Obgleich im Allgemeinen Metalle von höherer Reinheit zur Herstellung von Drähten mit hoher Zugfestigkeit bevorzugt sind, können auch weniger reine Formen von Metallen verwendet werden.
  • Geeignete Metalle sind auf dem freien Markt erhältlich. Beispielsweise ist Aluminium unter dem Handelsnamen "SUPER PURE ALUMINUM; 99.99% Al" bei Alcoa aus Pittsburgh, Pennsylvania, zu beziehen. Aluminiumlegierungen (beispielsweise Al – 2 Gewichts-% Cu (0,03 Gewichts-% Verunreinigungen) können bei Belmont Metals, New York, New York, bezogen werden. Zink und Zinn sind beispielsweise bei Metal Services, St. Paul, Minnesota, zu beziehen ("reines Zink"; 99,999% Reinheit und "reines Zinn"; 99,95% Reinheit). Ein Beispiel für eine Zinnlegierung ist 92 Gewichts-% Sn – 8 Gewichts-% Al (was beispielsweise hergestellt werden kann, indem man das Aluminium zu einem Bad aus schmelzflüssigem Zinn bei 550°C gibt und die Mischung vor Gebrauch 12 Stunden ruhen lässt). Ein Beispiel für eine Zinnlegierung ist 90,4 Gewichts-% Zn – 9,6 Gewichts-% Al (was beispielsweise hergestellt werden kann, indem man das Aluminium zu einem Bad aus schmelzflüssigem Zink bei 550°C gibt und die Mischung vor Gebrauch 12 Stunden ruhen lässt).
  • Die Fasern, das Matrixmaterial und die Verfahrensschritte, die im konkreten Fall zur Herstellung von Metallmatrixverbunddraht gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden, werden so ausgewählt, dass der Metallmatrixverbunddraht mit den gewünschten Eigenschaften entsteht. Beispielsweise werden die Fasern und die Metallmatrixmaterialien so ausgewählt, dass sie ausreichend kompatibel miteinander und mit dem Drahtherstellungsprozess sind, damit der gewünschte Draht entsteht. Weitere Details zu einigen bevorzugten Techniken zur Herstellung von Aluminium- und Aluminiumlegierungsmatrixverbundwerkstoffen sind beispielsweise in US-A-6,245,425 und WO-A-97/00976 offenbart.
  • Kontinuierlicher Verbunddraht kann beispielsweise mittels kontinuierlicher Metallmatrixinfiltrationsprozesse hergestellt werden. Ein Schaubild einer bevorzugten Vorrichtung für Draht, der mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wird, ist in 1 gezeigt. Kabel von im Wesentlichen kontinuierlichen Keramik- und/oder Kohlefasern 51 werden von Zufuhrspulen 50 zugeführt und werden zu einem kreisrunden Bündel kollimiert und wärmegereinigt, während sie den Röhrenofen 52 durchlaufen. Die Fasern werden dann in der Vakuumkammer 53 evakuiert, bevor sie in den Tiegel 54 eintreten, der die Schmelze aus metallischem Matrixmaterial 61 enthält (im vorliegenden Text auch als "schmelzflüssiges Metall" bezeichnet). Die Fasern werden durch den Raupenabzug 55 von den Zufuhrspulen 50 gezogen. Eine Ultraschallsonde 56 ist in der Schmelze in der Nähe der Faser angeordnet, um das Infiltrieren der Schmelze in die Kabel 51 zu unterstützen. Das schmelzflüssige Metall des Drahtes kühlt sich ab und verfestigt sich, nachdem es den Tiegel 54 durch die Austrittsdüse 57 verlässt, obgleich eine gewisse Abkühlung bereits vor dem vollständigen Verlassen des Tiegels 54 erfolgen kann. Das Abkühlen des Drahtes 59 wird durch Ströme von Gas oder Flüssigkeit 58 unterstützt. Der Draht 59 wird auf der Spule 60 aufgerollt.
  • Ein wärmereinigen der Faser unterstützt das Entfernen von – oder das Verringern der Menge an – Schlichte, adsorbiertem Wasser und sonstigen flüchtigen Materialien, die sich möglicherweise auf der Oberfläche der Fasern befinden. Die Fasern werden vorzugsweise wärmegereinigt, bis der Kohlenstoffgehalt auf der Oberfläche der Faser auf einen Flächenanteil von weniger als 22 gesunken ist. In der Regel beträgt die Temperatur des Röhrenofens wenigstens etwa 300°C, besonders bevorzugt wenigstens 1000°C, für eine Dauer von wenigstens mehreren Sekunden bei Temperatur, obgleich sich die konkreten Temperaturen und Zeiten beispielsweise nach den Reinigungserfordernissen der im konkreten Fall verwendeten Faser richten.
  • Die Fasern werden vorzugsweise vor dem Eintritt in die Schmelze evakuiert, da festgestellt wurde, dass eine solche Evakuierung im Allgemeinen die Entstehung von Defekten, wie beispielsweise örtlichen Regionen mit trockenen Fasern, verringert oder ausschließt. Vorzugsweise werden die Fasern – in der Reihenfolge zunehmender Präferenz – in einem Vakuum von maximal 2.666 Pa (20 Torr), maximal 1.333 Pa (10 Torr), maximal 133,3 Pa (1 Torr) und maximal 93,31 Pa (0,7 Torr) evakuiert.
  • Ein Beispiel für ein geeignetes Vakuumsystem ist eine Eingangsröhre, die so bemessen ist, dass sie dem Durchmesser des Faserbündels entspricht. Die Eingangsröhre kann beispielsweise eine Edelstahl- oder Aluminiumoxidröhre sein und ist in der Regel wenigstens 30 cm lang. Eine geeignete Vakuumkammer hat in der Regel einen Durchmesser zwischen etwa 2 cm und etwa 20 cm und eine Länge zwischen etwa 5 cm und etwa 100 cm. Die Kapazität der Vakuumpumpe beträgt bevorzugt wenigstens 0,2–0,4 Kubikmeter/Minute. Die evakuierten Fasern werden durch eine Röhre an dem Vakuumsystem, die in das Aluminiumbad hineinragt, in die Schmelze eingeführt (d. h. die evakuierten Fasern sind unter Vakuum, wenn sie in die Schmelze eingeführt werden), obgleich sich die Schmelze in der Regel im Wesentlichen bei atmosphärischem Druck befindet. Der Innendurchmesser der Austrittsröhre entspricht im Wesentlichen dem Durchmesser des Faserbündels. Ein Abschnitt der Austrittsröhre ist in das schmelzflüssige Aluminium eingetaucht. Vorzugsweise sind etwa 0,5–5 cm der Röhre in das schmelzflüssige Metall eingetaucht. Die Röhre wird so ausgewählt, dass sie in dem schmelzflüssigen Metallmaterial stabil bleibt. Als Beispiele für Röhren, die sich in der Regel eignen, seien Siliciumnitrid- und Aluminiumoxidröhren genannt.
  • Die Infiltration des schmelzflüssigen Metalls in die Fasern wird in der Regel durch die Verwendung von Ultraschall gefördert. Beispielsweise wird ein Schwinghorn dergestalt in dem schmelzflüssigen Metall angeordnet, dass es sich nahe bei den Fasern befindet. Die Fasern befinden sich vorzugsweise innerhalb von 2,5 mm zur Hornspitze, besonders bevorzugt innerhalb 1,5 mm zur Hornspitze. Die Hornspitze besteht vorzugsweise aus Niob oder Nioblegierungen, wie beispielsweise 95 Gewichts-% Nb – 5 Gewichts-% Mo und 91 Gewichts-% Nb – 9 Gewichts-% Mo. Weitere Einzelheiten zur Verwendung von Ultraschall zur Herstellung von Metallmatrixverbundmaterialien finden sich beispielsweise in US-A-4,649,060, US-A-4,779,563, US-A-4,877,643, US-A-6,245,425 und WO-A-97/00976.
  • Das schmelzflüssige Metall wird vorzugsweise während und/oder vor der Infiltration entgast (beispielsweise durch Verringern der Gasmenge (beispielsweise Wasserstoff), die in dem schmelzflüssigen Metall aufgelöst ist). Techniken zum Entgasen von schmelzflüssigem Metall sind auf dem Gebiet der Metallverarbeitung allgemein bekannt. Das Entgasen der Schmelze verringert allgemein die Gasporosität im Draht. Bei schmelzflüssigem Aluminium beträgt die Wasserstoffkonzentration der Schmelze vorzugsweise – in der Reihenfolge zunehmender Präferenz – weniger als 0,2, 0,15 und 0,1 cm3/100 Gramm Aluminium.
  • Die Austrittsdüse ist so konfiguriert, dass die den gewünschten Drahtdurchmesser erbringt. In der Regel ist es erwünscht, dass der Draht entlang seiner Länge gleichmäßig rund ist. Der Durchmesser der Austrittsdüse ist gewöhnlich geringfügig kleiner als der Durchmesser des Drahtes. Beispielsweise ist der Durchmesser einer Siliciumnitrid-Austrittsdüse für einen Aluminiumverbunddraht mit etwa 50 Volumenprozent Aluminiumoxidfasern etwa 3 Prozent kleiner als der Durchmesser des Drahtes. Die Austrittsdüse besteht vorzugsweise aus Siliciumnitrid, obgleich auch andere Materialien geeignet sein können. Zu anderen Materialien, die auf diesem technischen Gebiet bereits als Austrittsdüsen verwendet wurden, gehört herkömmliches Aluminiumoxid. Die Anmelder haben jedoch festgestellt, dass Siliciumnitrid-Austrittsdüsen bedeutend weniger verschleißen als herkömmliche Aluminiumoxid-Düsen und daher besser dafür geeignet sind, den gewünschten Durchmesser und die gewünschte Form des Drahtes – insbesondere über Längenabschnitte des Drahtes hinweg – herzustellen.
  • Der Draht wird nach dem Verlassen der Austrittsdüse gekühlt, indem der Draht mit einer Flüssigkeit (beispielsweise Wasser) oder einem Gas (beispielsweise Stickstoff, Argon oder Luft) in Kontakt gebracht wird. Eine solche Kühlung unterstützt die Herstellung der gewünschten Rundheits- und Gleichmäßigkeitseigenschaften.
  • Der durchschnittliche Durchmesser des mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Drahtes beträgt vorzugsweise wenigstens 1 mm, besonders bevorzugt wenigstens 1,5 mm, 2 mm, 2,5 mm, 3 mm oder 3,5 mm.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Metallmatrixverbunddrähte können in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt werden. Besonders geeignet sind sie für Stromversorgungsfreileitungen.
  • Ohne durch theoretische Erwägen gebunden sein zu wollen, ist die Steuerung des Durchmessers bei herkömmlichen Metalldrähten wichtig, weil die Änderung der Zugfestigkeit des Drahtes direkt zur Änderung der Querschnittsfläche des Drahtes proportional ist. Ohne durch theoretische Erwägen gebunden sein zu wollen, wird hingegen bei Verbundmaterialien die Zugfestigkeit des Verbunddrahtes zum großen Teil durch die Fasermenge bestimmt, die in dem Draht enthalten ist, und nicht durch eine Änderung der Querschnittsfläche.
  • Ein Kabel kann kombinierten Zug- und Biegebeanspruchungen ausgesetzt sein, die ihrerseits zu einer Längung (auch als Dehnung bezeichnet) des Materials (beispielsweise Drähte), aus dem das Kabel besteht, führt. Dem Fachmann ist klar, dass die Gesamtdehnung die Überlagerung der Dehnungskomponenten infolge der verschiedenen mechanischen Beanspruchungen (beispielsweise Zug-, Torsions- und Biegebeanspruchungen) ist, die auf das Material einwirken. Während die Zugkomponente der Dehnung über den ganzen Drahtquerschnitt hinweg gleichmäßig ist, ist die Biegekomponente der Dehnung über den Drahtquerschnitt hinweg ungleichmäßig, wobei die höchsten Werte an den Außendurchmessern des Querschnitts auftreten und der kleinste Werte an der Mittelachse des Drahtes auftritt. Infolge dessen kann jede Änderung des Drahtdurchmessers zu einer Änderung der Biegebeanspruchung führen, die auf den Draht einwirkt. Wenn die Gesamtdehnung, die auf das Material einwirkt, einen bestimmten Wert übersteigt, der als "Bruchdehnung" bezeichnet wird, so reißt das Material und wird zer stört. Bei Metallmatrixverbundmaterialien kann unter starken Belastungssituationen, bei denen große Zugbeanspruchungen mit Biegebeanspruchungen kombiniert sind, die Änderung des Durchmessers zu einem vorzeitigen Ausfall des Drahtes innerhalb des Kabels an der Stelle der größten Belastung führen.
  • Der Durchmesser des Drahtes ist auch aus geometrischen Gründen von Bedeutung. Die Verfügbarkeit von Drähten mit einem runden Querschnitt ist wünschenswert, um das Packen innerhalb des Kabels zu optimieren. Des weiteren kann eine Änderung des Durchmessers einzelner Drähte zu einer unerwünschten Änderung des Gesamtkabels selbst führen.
  • Kabel können homogen sein (d. h. nur einen einzigen Typ Metallmatrixverbunddraht enthalten) oder inhomogen sein (d. h. mehrere Sekundärdrähte, wie beispielsweise Metalldrähte, enthalten). Als ein Beispiel für ein inhomogenes Kabel kann der Kern mehrere Drähte, die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wurden, mit einem Mantel enthalten, der mehrere Sekundärdrähte (beispielsweise Aluminiumdrähte) enthält.
  • Die Kabel können verseilt sein. Ein verseiltes Kabel enthält in der Regel einen mittigen Draht und eine erste Schicht aus Drähten, die schraubenförmig um den mittigen Draht herum verseilt sind. Das Kabelverseilen ist ein Prozess, bei dem einzelne Litzen aus Draht in einer schraubenförmigen Anordnung so miteinander kombiniert werden, dass ein fertiges Kabel entsteht (siehe beispielsweise US-A-5,171,942 und US-A-5,554,826. Das resultierende schraubenförmig gelitzte Drahtseil ist viel flexibler als eine massive Ader von vergleichbarem Querschnitt. Die schraubenförmige Anordnung ist außerdem von Vorteil, weil das verseilte Kabel seine insgesamt runde Querschnittsgestalt beibehält, wenn das Kabel während der Handhabung, der Installation und der Verwendung gebogen wird. Schraubenförmig gewundene Kabel können von nur 7 einzelnen Litzen bis hin zu gebräuchlicheren Konstruktionen mit 50 oder mehr Litzen enthalten.
  • Ein beispielhaftes Stromübertragungskabel ist in 2 gezeigt, wo ein Stromübertragungskabel 130 einen Kern 132 aus neunzehn einzelnen Metallmatrixverbunddrähten 134 enthält, der von einer Ummantelung 136 aus dreißig einzelnen Aluminium- oder Aluminiumlegierungsdrähten 138 umgeben ist. Gleichermaßen kann, wie in 3 gezeigt, als eine von vielen Alternativen, die Stromübertragungsfreileitung 140 einen Kern 142 aus siebenunddreißig einzelnen Metallmatrixverbunddrähten 144 enthalten, der von einer Ummantelung 146 aus einundzwanzig einzelnen Aluminium- oder Aluminiumlegierungsdrähten 148 umgeben ist.
  • 4 veranschaulicht eine weitere Ausführungsform des verseilten Kabels 80. Bei dieser Ausführungsform enthält das verseilte Kabel einen mittigen Metallmatrixverbunddraht 81A und eine erste Schicht 82A aus Metallmatrixverbunddrähten, die schraubenförmig um den mittigen Metallmatrixverbunddraht 81A gewunden sind. Diese Ausführungsform enthält des Weiteren eine zweite Schicht 82B aus Metallmatrixverbunddrähten 81, die schraubenförmig um die erste Schicht 82A gelitzt sind. Jede Schicht kann eine beliebige geeignete Anzahl an Metallmatrixverbunddrähten 81 enthalten. Des Weiteren können gewünschtenfalls mehr als zwei Schichten in das verseilte Kabel 80 eingebaut werden.
  • Die Kabel können als unisolierte Kabel verwendet werden, oder sie können als der Kern eines Kabels mit größerem Durchmesser verwendet werden. Des Weiteren können die Kabel ein verseiltes Kabel aus mehreren Drähten mit einem Haltemittel um die mehreren Drähte herum sein. Das Haltemittel kann beispielsweise ein herumgewickeltes Band, wie beispielsweise in 4 als 83 gezeigt, gegebenenfalls mit Klebstoff versehen, oder ein Binder sein.
  • Verseilte Kabel sind für zahlreiche Anwendungen brauchbar. Wir glauben, dass sich solche verseilten Kabel dank ihrer Kombination aus geringem Gewicht, hoher Festigkeit, guter elektrischer Leitfähigkeit, geringem Wärmeausdehnungskoeffizienten, hohen Arbeitstemperaturen und Korrosionsbeständigkeit besonders zur Verwendung in Stromübertragungsfreileitungen eignen.
  • Eine Endansicht einer bevorzugten Ausführungsform eines solchen Übertragungskabels 90 ist in 5 veranschaulicht. Ein solches Übertragungskabel enthält einen Kern 91, bei dem es sich um einen beliebigen der im vorliegenden Text beschriebenen gelitzten Kerne handeln kann. Die Stromübertragungskabel 90 enthält des Weiteren wenigstens eine Leiterschicht um den gelitzten Kern 91. Wie veranschaulicht, enthält das Stromübertragungskabel zwei Leiterschichten 93A und 93B. Gewünschtenfalls können mehr Leiterschichten verwendet werden. Jede Leiterschicht enthält vorzugsweise mehrere Leiterdrähte, wie dem Fachmann bekannt ist. Zu geeigneten Materialien für die Leiterdrähte gehören Aluminium und Aluminiumlegierungen. Die Leiterdrähte können mittels geeigneter Kabelverseilungsmaschinen um den gelitzten Kern 91 herum verseilt werden, wie dem Fachmann bekannt ist.
  • In anderen Anwendungen, bei denen das verseilte Kabel als ein Fertigprodukt für sich verwendet werden soll, oder bei denen es als ein Zwischenprodukt oder als Zwischenkomponente in einem anderen nachfolgenden Produkt verwendet werden soll, ist es bevorzugt, dass das verseilte Kabel keine Stromleiterschichten um die mehreren Metallmatrixverbunddrähte 81 herum aufweist.
  • Weitere Einzelheiten zu Kabeln aus Metallmatrixverbunddrähten sind beispielsweise in US-A-6,559,385, US-A- 6,245,425 und WO-A-97/00976 offenbart. Weitere Einzelheiten zur Herstellung von Metallmatrixverbundmaterialien und Kabeln, die solche Metallmatrixverbundmaterialien enthalten, sind beispielsweise in EP-A-1301643, EP-A-1301644 und EP-A-1301645 offenbart.
  • Beispiele
  • Diese Erfindung wird durch die folgenden Beispiele weiter veranschaulicht, aber die konkreten Materialien und Mengen, die in diesen Beispielen genannt werden, sowie sonstige Bedingungen und Einzelheiten dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie diese Erfindung in unzulässiger Weise einschränken. Dem Fachmann fallen verschiedene Modifizierungen und Änderungen der Erfindung ein. Alle Teile und Prozentangaben erfolgen nach Gewicht, sofern nichts anderes angegeben ist.
  • Testabläufe
  • Rundheitswert
  • Der Rundheitswert, der ein Maß dafür ist, wie sehr die Gestalt des Drahtquerschnitts einem Kreis ähnelt, ist definiert durch das Mittel der einzelnen Rundheitswerte über eine bestimmte Länge hinweg. Die einzelnen Rundheitswerte zum Errechnen des Mittels wurden folgendermaßen unter Verwendung eines rotierenden Lasermikrometers (bei der Zumbach Electronics Corp., Mount Kisco, New York, unter dem Handelsnamen "ODAC 30J ROTATING LASER MICROMETER" erworben; Software: "USYS-100", Version BARU13A3) bestimmt, das so eingestellt wurde, dass das Mikrometer den Drahtdurchmesser alle 100 ms während jeder Drehung von 180° aufzeichnete. Jeder Bestreichungsvorgang von 180° nahm 10 Sekunden in Anspruch. Das Mikrometer sandte einen Bericht der Daten von jeder 180°-Drehung zu einer Prozessdatenbank. Der Bericht enthielt das Minimum, das Maximum und den Durchschnitt der 100 Datenpunkte, die während des Rotationszyklus' erfasst wurden. Die Drahtgeschwindigkeit betrug 1,5 Meter/Minute (5 Fuß/Minute). Ein einzelner Rundheitswert war das Verhältnis des kleinsten Durchmessers zum größten Durchmesser für die 100 Datenpunkte, die während des Rotationszyklus' erfasst wurden. Der Rundheitswert war das Mittel der gemessenen einzelnen Rundheitswerte über eine bestimmte Länge hinweg. Ein einzelner durchschnittlicher Rundheitswert war der Durchschnitt der 100 Datenpunkte.
  • Rundheitsgleichmäßigkeitswert
  • Der Rundheitsgleichmäßigkeitswert, welcher der Koeffizient der Abweichung in den gemessenen einzelnen Rundheitswerten über eine bestimmte Länge hinweg ist, ist das Verhältnis der Standardabweichung der gemessenen einzelnen Rundheitswerte, geteilt durch das Mittel der gemessenen einzelnen Rundheitswerte. Die Standardabweichung wurde gemäß der folgenden Gleichung bestimmt:
    Figure 00210001
    wobei:
    n = die Anzahl der Stichproben in der Population (d. h. für das Berechnen der Standardabweichung der gemessenen einzelnen Rundheitswerte zum Bestimmen des Durchmessergleichmäßigkeitswertes ist n die Anzahl der gemessenen einzelnen Rundheitswerte über eine bestimmte Länge hinweg), und
    x = der gemessene Wert der Stichprobenpopulation (d. h. für das Berechnen der Standardabweichung der gemessenen einzelnen Rundheitswerte zum Bestimmen des Durchmessergleichmäßigkeitswertes ist x die die gemessenen einzelnen Rundheitswerte über die bestimmte Länge hinweg).
  • Die gemessenen einzelnen Rundheitswerte zum Bestimmen des Mittels wurden wie oben für den Rundheitswert beschrieben erhalten.
  • Durchmessergleichmäßigkeitswert
  • Der Durchmessergleichmäßigkeitswert, welcher der Koeffizient der Abweichung in dem gemessenen durchschnittlichen Durchmesser über eine bestimmte Länge hinweg ist, ist definiert durch das Verhältnis der Standardabweichung der gemessenen einzelnen durchschnittlichen Durchmesser, geteilt durch das Mittel der gemessenen einzelnen durchschnittlichen Durchmesser. Der gemessene einzelne durchschnittliche Durchmesser ist der Durchschnitt der 100 Datenpunkte, die wie oben für die Rundheitswerte beschrieben erhalten wurden. Die Standardabweichung wurde mittels der Gleichung (1) bestimmt.
  • Beispiel 1
  • Der Aluminiumverbunddraht von Beispiel 1 wurde folgendermaßen hergestellt. Wenden wir uns 1 zu. Zweiunddreißig Kabel aus Aluminiumoxidfasern mit 3000 Denier (von der 3M Company unter dem Handelsnamen "NEXTEL 610" erhältlich; im Produktprospekt von 1996 wurde der Young-Modul mit 373 GPa angegeben) wurden zu einem kreisrunden Bündel kollimiert. Das kreisrunde Bündel wurde wärmegereinigt, indem es mit einer Rate von 1,5 m/min durch einen 1 Meter langen Röhrenofen (bei ATS, Tulsa, Oklahoma, bezogen) in Luft bei 1000°C geführt wurde. Das kreisrunde Bündel wurde dann bei 133,3 Pa (1,0 Torr) evakuiert, indem das Bündel durch eine Aluminiumoxid-Eingangsröhre (2,7 mm Durchmesser, 30 cm Länge; im Durchmesser an den Durchmesser des Faserbündels angepasst) in eine Vakuumkammer (6 cm Durchmesser; 20 cm Länge) hineingeführt wurde. Die Vakuumkammer war mit einer mechanischen Vakuumpumpe mit einer Pumpkapazität von 0,4 m3/min ausgestattet. Nach dem Verlassen der Vakuumkammer traten die evakuierten Fasern durch eine Aluminiumoxidröhre (2,7 mm Innendurchmesser und 25 cm Länge), die teilweise (etwa 5 cm) in das schmelzflüssige Aluminiumbad hineinragte, in ein schmelzflüssiges Aluminiumbad ein. Das schmelzflüssige Aluminiumbad wurde hergestellt, indem Aluminium (99,94% reines Al; bei NSA ALUMINUM, HAWESVILLE, Kentucky, bezogen) bei 726°C geschmolzen wurde. Das schmelzflüssige Aluminium wurde bei etwa 726°C gehalten und wurde kontinuierlich entgast, indem Argongas mit 800 cm3/min durch eine poröse Siliciumcarbidröhre (bei der Stahl Specialty Co., Kingsville, Missouri, bezogen), die in das Aluminiumbad eingetaucht war, eingeblasen wurde. Der Wasserstoffgehalt des schmelzflüssigen Aluminiums wurde gemessen, indem eine Probe des schmelzflüssigen Aluminiums in einem Kupfertiegel mit einem 0,64 cm × 12,7 cm × 7,6 cm messenden Hohlraum abgeschreckt wurde und der entstandene verfestigte Aluminiumblock mittels einer standardisierten Massenspektrometertestanalyse (bei der LECO Corp., St. Joseph, Michigan, bezogen) auf seinen Wasserstoffgehalt hin analysiert wurde.
  • Die Infiltration des schmelzflüssigen Aluminiums in das Faserbündel wurde durch Verwendung von Ultraschallinfiltration unterstützt. Die Ultraschallschwingungen wurden durch einen Wellenleiter zugeführt, der an einen Ultraschallwandler angeschlossen war (bei Sonics & Materials, Danbury, Connecticut, bezogen). Der Wellenleiter bestand aus einem zylindrischen Stab aus 91 Gewichts-% Nb – 9 Gewichts-% Mo mit einem Durchmesser von 25 mm und einer Länge von 90 mm, der mit einer mittigen, 10 mm messenden Schraube angebracht war, die an einen 482 mm langen, 25 mm durchmessenden Titanwellenleiter (90 Gewichts-% Ti – 6 Gewichts-% Al – 4 Gewichts-% V) angeschraubt war. Der Stab aus Nb – 9 Gewichts-% Mo wurde von der PMTI, Inc., Large, Pennsylvania, geliefert. Der Niobstab wurde innerhalb von 2,5 mm von der Mittelachse des Faserbündels angeordnet. Der Wellenleiter wurde bei 20 kHz mit einem Versatz von 20 Mikrometern an der Spitze betrieben. Das Faserbündel wurde mittels eines Raupenabzugs (bei Tulsa Power Products, Tulsa, Oklahoma, bezogen), der mit einer Geschwindigkeit von 1,5 Meter/Minute arbeitete, durch das schmelzflüssige Aluminiumbad gezogen.
  • Das mit Aluminium infiltrierte Faserbündel verließ den Tiegel durch eine Siliciumnitrid-Austrittsdüse (Innendurchmesser 2,5 mm, Außendurchmesser 19 mm und Länge 12,7 mm; bei der Branson and Bratton, Inc., Burr Ridge, Illinois, bezogen). Nach dem Verlassen des schmelzflüssigen Aluminiumbades wurde das Abkühlen des Drahtes unter Verwendung zweier Stickstoffgasströme unterstützt. Genauer gesagt, wurden zwei verschlossene Röhren mit Innendurchmessern von 4,8 mm jeweils an den Seiten mit fünf Löchern durchbrochen. Die Löcher hatten einen Durchmesser von 1,27 mm und waren auf eine Länge von 30 mm um jeweils 6 mm voneinander beabstandet. Stickstoffgas strömte mit einer Strömungsrate von 100 Litern/Minute durch die Röhren und trat durch die kleinen seitlichen Löcher aus. Das erste Loch in jeder Röhre befand sich etwa 50 mm von der Austrittsdüse entfernt und etwa 6 mm von dem Draht entfernt. Die Röhren waren jeweils auf gegenüberliegenden Seiten des Drahtes angeordnet. Der Draht wurde dann auf eine Spule aufgewickelt. Die Zusammensetzung der Aluminiummatrix des Beispiels 1 wurde mittels Induktionskopplungsplasma-Analyse folgendermaßen bestimmt: 0,03 Gewichts-% Fe, 0,02 Gewichts-% Nb, 0,03 Gewichts-% Si, 0,01 Gewichts-% Zn, 0,003 Gewichts-% Cu, und der Rest Al. Während der Drahtherstellung betrug der Wasserstoffgehalt des Aluminiumbades etwa 0,07 cm3/100 g Aluminium.
  • Es wurden vierzehn separate Chargen des Aluminiumverbunddrahtes hergestellt. Der Durchmesser der Drähte betrug 2,5 mm. Bei jedem Produktionsdurchgang wurden wenigstens 300 Meter Draht hergestellt. Der Faservolumenanteil wurde mittels einer standardmäßigen metall ografischen Technik gemessen. Der Drahtquerschnitt wurde poliert, und der Faservolumenanteil wurde mittels der Dichtprofilierungsfunktionen mit Hilfe eines Computerprogramms namens NIH IMAGE (Version 1.61) gemessen: ein öffentlich zugängliches Bildbearbeitungsprogramm, das von der Research-Services-Abteilung der National Institutes of Health entwickelt wurde (von der Website http://rsb.info.nih.gov/nih-image/ heruntergeladen). Diese Software maß die mittlere Graustufenintensität einer repräsentativen Fläche des Drahtes.
  • Für jeden Durchgang wurde ein Stück des Drahtes in Montageharz eingebettet (bei der Buehler, Inc., Lake Bluff, Illinois, unter dem Handelsnamen "EPOXICURE" bezogen). Der befestigte Draht wurde mittels einer herkömmlichen Schleif- und Poliermaschine und herkömmlichen Diamantschlämmen poliert, wobei beim abschließenden Polierschritt eine Diamantschlämme mit einer Korngröße von 1 Mikrometer verwendet wurde (bei Struers, West Lake, Ohio, unter dem Handelsnamen "DIAMOND SPRAY" bezogen), um einen polierten Querschnitt des Drahtes zu erhalten. Mit einem Elektronenrastermikroskop (ERM) wurde eine Fotomikrografie des polierten Drahtquerschnitts mit 150-facher Vergrößerung aufgenommen. Bei der Aufnahme der ERM-Fotomikrografien wurde der Schwellenwert des Bildes so eingestellt, dass alle Fasern eine Intensität von null aufwiesen, so dass ein binäres Bild entstand. Die ERM-Fotomikrografie wurde mittels der NIH IMAGE-Software analysiert, und der Faservolumenanteil wurde durch Dividieren der mittleren Intensität des binären Bildes durch die maximale Intensität erhalten. Die Genauigkeit dieses Verfahrens zum Bestimmen des Faservolumenanteils wurde mit ±2% veranschlagt. Der durchschnittliche Fasergehalt des Drahtes wurde mit 54 Volumenprozent ermittelt.
  • Die Drahtrundheit, der Rundheitsgleichmäßigkeitswert und der Durchmessergleichmäßigkeitswert wurden wie oben beschrieben in Intervallen von 100 Metern, 300 Metern und verschiedenen anderen Längen gemessen. Die Ergebnisse sind in den folgenden Tabellen 1, 2 und 3 wiedergegeben.
  • Tabelle 1
    Figure 00260001
  • Tabelle 2
    Figure 00260002
  • Figure 00270001
  • Tabelle 3
    Figure 00270002
  • Vergleichsbeispiel A
  • Es wurden zwölf separate Chargen aus Aluminiummatrixverbunddraht mit einer Länge von wenigstens 300 Metern im Wesentlichen wie in Beispiel 2 von WO-A-97/00976 beschrieben hergestellt, nur dass sechsunddreißig Kabel aus 1500-Denier-Faser ("NEXTEL 610") verwendet wurden, der Durchmesser des Drahtes 2,0 mm betrug und der Fasergehalt des Drahtes 45 Volumenprozent betrug.
  • Die Drahtrundheit, der Rundheitsgleichmäßigkeitswert und der Durchmessergleichmäßigkeitswert wurden wie oben beschrieben in Intervallen von 100 Metern, 300 Metern und verschiedenen anderen Längen gemessen. Die Ergebnisse sind in den folgenden Tabellen 4, 5 und 6 wiedergegeben.
  • Tabelle 4
    Figure 00280001
  • Tabelle 5
    Figure 00280002
  • Figure 00290001
  • Tabelle 6
    Figure 00290002
  • Vergleichsbeispiel B
  • Bei dem Vergleichsbeispiel B handelte es sich um einen 300 Meter langen Abschnitt eines Aluminiummatrixverbunddrahtes, der bei der Nippon Carbon Co. bezogen wurde. Laut Angabe wurde der Draht unter Verwendung von SiC-Fasern hergestellt (ehemals von der Dow Corning (nun von COI Ceramics, San Diego, Kalifornien) erhältlich unter dem Handelsnamen "HI-NICALON"). Der Fasergehalt des Drahtes wurde wie in Beispiel 1 beschrieben auf einen Wert von 52,5 Volumenprozent bestimmt. Der Durchmesser des Drahtes betrug 0,082 mm.
  • Die Drahtrundheit, der Rundheitsgleichmäßigkeitswert und der Durchmessergleichmäßigkeitswert wurden wie oben beschrieben über eine Länge von 100 Metern auf Werte von 0,869, 2,45% bzw. 1,08% bestimmt, über eine Länge von 300 Metern auf Werte von 0,872, 2,56% bzw. 1,08% bestimmt und über eine Länge von 474 Metern auf Werte von 0,877, 2,58% bzw. 1,03% bestimmt.
  • Vergleichsbeispiel C
  • Es wurden zwanzig separate Chargen aus Aluminiummatrixverbunddraht mit einer Länge von wenigstens 300 Metern im Wesentlichen wie in Beispiel 2 von WO-A-97/00976 beschrieben hergestellt, nur dass vierundfünfzig Kabel aus 1500-Denier-Faser ("NEXTEL 610") verwendet wurden, der Durchmesser des Drahtes 2,5 mm betrug und der Fasergehalt des Drahtes 45 Volumenprozent betrug.
  • Die Drahtrundheit, der Rundheitsgleichmäßigkeitswert und der Durchmessergleichmäßigkeitswert wurden wie oben beschrieben in Intervallen von 100 Metern, 300 Metern und verschiedenen anderen Längen gemessen. Die Ergebnisse sind in den folgenden Tabellen 7, 8 und 9 wiedergegeben.
  • Tabelle 7
    Figure 00300001
  • Figure 00310001
  • Tabelle 8
    Figure 00310002
  • Tabelle 9
    Figure 00310003
  • Figure 00320001
  • Vergleichsbeispiel D
  • Es wurden zehn separate Chargen aus Aluminiummatrixverbunddraht mit einer Länge von wenigstens 300 Metern im Wesentlichen wie in Beispiel 2 von WO-A-97/00976 beschrieben hergestellt, nur dass sechsundachtzig Kabel aus 1500-Denier-Faser ("NEXTEL 610") verwendet wurden, der Durchmesser des Drahtes 3,0 mm betrug und der Fasergehalt des Drahtes 45 Volumenprozent betrug.
  • Die Drahtrundheit, der Rundheitsgleichmäßigkeitswert und der Durchmessergleichmäßigkeitswert wurden wie oben beschrieben in Intervallen von 100 Metern, 300 Metern und verschiedenen anderen Längen gemessen. Die Ergeb nisse sind in den folgenden Tabellen 10, 11 und 12 wiedergegeben.
  • Tabelle 10
    Figure 00330001
  • Tabelle 11
    Figure 00330002
  • Tabelle 12
    Figure 00330003
  • Figure 00340001
  • Dem Fachmann fallen verschiedene Modifikationen und Änderungen an dieser Erfindung ein, ohne dass der Geltungsbereich dieser Erfindung verlassen wird, und es versteht sich, dass diese Erfindung nicht in unzulässiger Weise auf die im vorliegenden Text dargestellten veranschaulichenden Ausführungsformen beschränkt werden darf.

Claims (11)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Metallmatrixverbunddrahtes, der mehrere im Wesentlichen kontinuierliche, in Längsrichtung angeordnete Fasern in einer Metallmatrix aufweist, wobei das Verfahren Folgendes aufweist: – Bereitstellen eines umschlossenen Volumens aus schmelzflüssigem Metallmatrixmaterial in einem Schmelztiegel mit einem Austrittsnippel unterhalb der Oberfläche des schmelzflüssigen Metallmatrixmaterials; – Eintauchen wenigstens eines Kabels, das mehrere im Wesentlichen kontinuierliche Fasern umfasst, in das umschlossene Volumen aus schmelzflüssigem Metallmatrixmaterial, wobei die Fasern aus der Gruppe bestehend aus Keramikfasern, Kohlefasern und Mischungen daraus ausgewählt sind; – Anlegen von Ultraschallenergie, um mindestens einen Anteil des umschlossenen Volumens aus schmelzflüssigem Metallmatrixmaterial zum Schwingen zu bringen, damit mindestens ein Anteil des schmelzflüssigen Metallmatrixmaterials in die mehreren Fasern infiltriert wird, dergestalt, dass mehrere infiltrierte Fasern entstehen; und – Herausziehen der mehreren infiltrierten Fasern aus dem umschlossenen Volumen aus schmelzflüssigem Metallmatrixmaterial durch den Austrittsnippel und Abkühlen der herausgezogenen mehreren infiltrierten Fasern, indem sie mit einer Flüssigkeit oder einem Gas unter Bedingungen in Kontakt gebracht werden, die es dem schmelzflüssigen Metallmatrixmaterial ermöglichen, sich zu verfestigen, so dass ein Metallmatrixverbunddraht entsteht, der wenigstens ein Kabel aufweist, das mehrere im Wesentlichen kontinuierliche, in Längsrichtung angeordnete Keramik- und/oder Kohlefasern in einer Metallmatrix aufweist, wobei der Draht einen Rundheitswert von mindestens 0,9, einen Rundheitsgleichmäßigkeitswert von maximal 2% und einen Durchmessergleichmäßigkeitswert von maximal 1% über eine Länge von wenigstens 100 Metern aufweist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die infiltrierten mehreren Fasern aus dem umschlossenen Volumen aus schmelzflüssigem Metallmatrixmaterial durch einen kreisrunden Austrittsnippel herausgezogen werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei die mehreren im Wesentlichen kontinuierlichen Fasern zu einem kreisrunden Bündel kollimiert werden, bevor sie in das schmelzflüssige Matrixmaterial eingetaucht werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Rundheitsgleichmäßigkeitswert maximal 1,5% über eine Länge von wenigstens 100 Metern beträgt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei mindestens etwa 85% der Anzahl der Fasern im Wesentlichen kontinuierlich sind.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei der Draht – gemessen am Gesamtvolumen des Drahtes – mindestens etwa 15 Volumenprozent Fasern und maximal etwa 70 Volumenprozent Fasern aufweist.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei es sich bei den Fasern um polykristalline Fasern auf alpha-Aluminiumoxidbasis handelt.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Metallmatrix Aluminium, Zink, Zinn oder Legierungen daraus aufweist.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei es sich bei den Fasern um Keramikfasern handelt.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei es sich bei den Fasern um Keramikoxidfasern handelt.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Metallmatrix Aluminium oder Aluminiumlegierungen aufweist.
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