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Die
Erfindung betrifft die Verwendung mindestens eines Extraktes von
undifferenzierten Zellen mindestens einer Iridacea der Gattung Iris
zur Herstellung einer Zusammensetzung, die dazu vorgesehen ist,
die Immunabwehr der Haut zu stärken,
die durch UV-Strahlung geschwächt
ist, durch die langfristig die lichtinduzierte Alterung ausgelöst wird.
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Das
Immunsystem umfasst einen Komplex von spezialisierten Zellen, die
zahlreichen Kontrollmechanismen unterliegen, welche ihre Erneuerung,
ihre Aktivierung und ihre Differenzierung sicherstellen, und die für ein normales
Immunkompetenzniveau unverzichtbar sind. Die Aufgabe des Immunsystems
besteht darin, selbst von nicht selbst zu unterscheiden, um pathogene
Stoffe und spontane Tumore zu eliminieren. Jede Zellverarmung, jede
Regulationsstörung
des Immunsystems oder jedes funktionale Defizit kann das Auftreten
von pathologischen Zuständen,
die durch eine Störung
der Mechanismen zum Erkennen von selbst und fremd gekennzeichnet
sind, und eine erhöhte
Empfindlichkeit gegenüber
mikrobiellen Angriffen und Neoplasien begünstigen.
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Die
Haut stellt das wichtigste Organ des Organismus dar und ist bekanntlich
eines der wesentlichen Wirkelemente des Immunabwehrsystems. Drei
epidermale Zelltypen sind an diesem System beteiligt:
Keratinocyten,
Melanocyten und Langerhans-Zellen. Diese Zellen, die nur in der
Epidermis vorhanden sind, spielen eine wesentliche Rolle bei der
Immunantwort der Haut.
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Die
gesunde Haut ist dank der ihr zur Verfügung stehenden Mittel dazu
imstande, sich gegenüber
Angriffen von außen
zu verteidigen. Dennoch ist sie ständig Einwirkungen der Umwelt
(insbesondere Infektionen und Umweltverschutzung), von chemischen
Produkten und von Strahlung ausgesetzt. Besonders die Langerhans-Zellen
sind das bevorzugte Ziel von UV-Strahlung.
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Die
Angriffe wirken sich durch Unterdrückung der Immunabwehr aus,
was zu einer Schwächung
der Widerstandsfähigkeit
gegenüber
pathogenen Stoffen und insbesondere einer Erhöhung der Inzidenz von verschiedenen
Krebsarten führt.
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Produkte
für die
Stimulierung des Immunsystems der Haut sind sehr interessant, um
die Haut bei der Erfüllung
ihrer Immunfunktion zu unterstützen.
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Es
ist nunmehr bekannt, dass das Immunsystem und insbesondere das Immunsystem
der Haut im Laufe der chronobiologischen Alterung oder durch Licht
induzierten Alterung geschwächt
wird.
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Eine
immunstimulierende Wirkung für
das Immunsystem kann daher die Immunfunktionen und insbesondere
die Immunfunktionen der Epidermis wiederherstellen, indem die natürlichen
Abwehrkräfte
der Haut wiederhergestellt werden und so bestimmten pathogenen Erkrankungen
und dem Auftreten von Krebs vorgebeugt wird.
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Eine
Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, einen neuen stimulierenden
Immunregulator anzugeben, insbesondere einen Regulator, der das
Immunsystem der Haut stimuliert und mit der Haut kompatibel ist.
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In
dem Patent
US 5 382 430 wird
die Verwendung von Glykolipiden mit einem Molekulargewicht von 8000 ± 1000
beschrieben, die aus Pflanzen wie Monocotyledonen, Dicotyledonen
und Gymnospermen extrahiert wurden. Die Glykolipide ergeben im "Limulus-Test" eine positive Reaktion
und spielen durch Aktivierung von Makrophagen eine Rolle bei der
Stimulierung des Immunsystems.
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Die
Anmelderin hat überraschend
festgestellt, dass durch die Anwendung einer wirksamen Menge mindestens
eines Extrakts mindestens einer Iridacea die Immunabwehr der Haut
bei Angriffen auf das Immunsystem gestärkt werden kann.
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Das
Anwendung des Extrakts ist besonders wirksam bei der Stimulierung
der Immunabwehr der Haut, wenn diese durch UV-Strahlung geschwächt ist,
die langfristig zur lichtinduzierten Alterung führt.
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Die
Erfindung bezieht sich daher auf die Verwendung mindestens eines
Extrakts von undifferenzierten Zellen mindestens einer Iridacea
der Gattung Iris zur Herstellung einer Zusammensetzung, die zur
Stimulierung der Immunabwehr der Haut vorgesehen ist, die durch
UV-Strahlung geschwächt
ist, welche langfristig zur lichtinduzierten Alterung führt.
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Die
Familie der Iridaceae (oder Schwertliliengewächse) umfasst etwa 750 Arten.
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Die
Pflanzen der Familie Iridaceae werden vor allem wegen ihrer aromatischen
Eigenschaften und als Zierpflanzen verwendet.
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Erfindungsgemäß wird ein
pflanzliches Material verwendet, das von der Gattung Iris, vor allem
der Art Iris pallida, Iris germanica und Iris florentina stammt.
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Der
Extrakt mindestens einer Iridacea kann ein beliebiger Extrakt sein,
der aus einem beliebigen pflanzlichen Material hergestellt wird,
das von einer Pflanze der Familie der Iridaceae stammt.
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Das
pflanzliche Material kann aus ganzen Pflanzen stammen, wobei das
Material durch in vitro oder in vivo Kultivierung erhalten wird.
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Der
Selektionsdruck, der durch die physikalisch-chemischen Bedingungen
während
des in vitro Wachstums der pflanzlichen Zellen ausgeübt wird,
ermöglicht
es im Gegensatz zu Pflanzen, die durch in vivo Kultivierung erhalten
werden, ein standardisiertes und während des ganzen Jahres verfügbares pflanzliches Material
zu erhalten.
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Unter
einer in vitro Kultivierung werden alle dem Fachmann bekannten Techniken
verstanden, die es ermöglichen,
auf künstliche
Weise eine Pflanze oder einen Teil einer Pflanze zu erhalten.
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Vorzugsweise
wird gemäß der Erfindung
ein Extrakt verwendet, der aus einem in vitro kultivierten pflanzlichen
Material hergestellt wird.
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Das
erfindungsgemäß verwendbare
pflanzliche Material stammt von undifferenzierten pflanzlichen Zellen.
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Unter
undifferenzierten pflanzlichen Zellen sind alle pflanzlichen Zellen
zu verstehen, die keinerlei Merkmale einer besonderen Speziali sierung
aufweisen und imstande sind, als solche einzeln und unabhängig von
anderen Zellen zu leben. Diese undifferenzierten pflanzlichen Zellen
sind gegebenenfalls durch Induktion zu jeder ihrem Genom entsprechenden
Differenzierung befähigt.
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Die
undifferenzierten pflanzlichen Zellen können aus pflanzlichem Material
aus der ganzen Pflanze oder einem Teil der Pflanze erhalten werden,
wie Blättern,
Stängeln,
Blüten,
Blütenblättern, Wurzeln,
Früchten, Samen
und Staubbeuteln, unabhängig
davon, ob die Pflanze oder der Teil der Pflanze durch in vivo Kultur
oder in vitro Kultur erhalten wurde.
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Die
undifferenzierten pflanzlichen Zellen werden vorzugsweise aus den
Blättern
oder Rhizomen erhalten.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
werden undifferenzierte pflanzliche Zellen aus der in vitro Kultur
verwendet.
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Besonders
bevorzugt werden erfindungsgemäß undifferenzierte
pflanzliche Zellen verwendet, die aus der in vitro Kultur von Pflanzen
oder Rhizomen einer Pflanze der Art Iris pallida, Iris germanica
und Iris florentina stammen.
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Die
erfindungsgemäß verwendbaren
undifferenzierten pflanzlichen Zellen können nach beliebigen, im Stand
der Technik bekannten Verfahren erhalten werden. In dieser Hinsicht
können
die Verfahren angegeben werden, die von E. F. George und P. D. Sherrington
in Plant Propagation by tissue culture, handbook and directory of
commercial laboratories (Exegetics Ltd. 1984) beschrieben wurden.
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Die
erfindungsgemäß verwendbaren
Kulturmedien sind dem Fachmann bekannt. Es können beispielsweise die Medien
von Gamborg, Murashige und Skoog, Heller, White, etc. angegeben
werden. In "Plant
Culture Media: formulations and uses" von E. F. George, DJM Puttock und H.
J. George (Exegetics Ltd. 1987, Band 1 und 2) sind vollständige Beschreibungen
dieser Medien zu finden.
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Vorzugsweise
werden gemäß der Erfindung
die undifferenzierten pflanzlichen Zellen in dem Murashige-Skoog-Medium
kultiviert.
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Jedes
dem Fachmann bekannte Extraktionsverfahren kann zur Herstellung
des erfindungsgemäß verwendbaren
Iridacea-Extrakts eingesetzt werden.
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Es
können
vor allem die alkoholischen Extrakte, insbesondere die ethanolischen
Extrakte und die wässerig-alkoholischen
Extrakte angegeben werden.
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Es
kann auch ein Extrakt verwendet werden, der nach dem in der französischen
Patentanmeldung Nr. 95-02379 der Anmelderin beschriebenen Verfahren
hergestellt wird. Hier wird in einem ersten Schritt das pflanzliche
Material in der Kälte
in einer wässerigen
Lösung
zerkleinert, in einem zweiten Schritt werden die suspendierten Partikel
aus der im ersten Schritt erhaltenen wässerigen Lösung abgetrennt, und in einem
dritten Schritt wird die im zweiten Schritt erhaltene wässerige
Lösung
sterilisiert. Diese wässerige
Lösung
entspricht dem Extrakt.
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Alternativ
kann der erste Schritt vorteilhaft durch ein einfaches Einfrieren
der pflanzlichen Gewebe (z.B. bei –20°C) ersetzt werden, worauf eine
wässerige
Extraktion folgt, an die der oben beschriebene zweite und dritte
Schritt anschließt.
Das Produkt dieser wässerigen
Extraktion kann außerdem
lyophilisiert werden, um einen Trockenextrakt herzustellen (in Abhängigkeit
von der Art der anfangs eingesetzten Quelle erhält man im Mittel 5 bis 70 g
Trockensubstanz pro Liter wässerigen
Extrakts).
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Ein
Beispiel für
die Herstellung eines erfindungsgemäßen Iridacea-Extrakts ist im Übrigen in
den Beispielen angegeben.
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Die
erfindungsgemäß verwendbare
Menge des Extrakts hängt
natürlich
von der gewünschten
Wirkung ab und kann daher in großen Bereichen schwanken.
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Es
kann ein Trockenextrakt, wie er oben definiert wurde, in einer Menge
von 0,0001 bis 20% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung und vorzugsweise
in einer Menge von 0,01 bis 10% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung,
verwendet werden, wobei diese Angabe als Größenordnung dienen soll.
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Die
erfindungsgemäß verwendbaren
Zusammensetzungen sind Zusammensetzungen zur kosmetischen oder dermatologischen
Verwendung.
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Die
erfindungsgemäß verwendbaren
Zusammensetzungen können
in allen galenischen Formen vorliegen, die gewöhnlich für eine topische oder orale
Anwendung eingesetzt werden.
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Erfindungsgemäß werden
Zusammensetzungen für
die topische Anwendung bevorzugt.
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Für eine topische
Anwendung enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ein mit
der Haut verträgliches
Medium. Die Zusammensetzungen können
insbesondere als wässerige,
alkoholische oder wässerig-alkoholische
Lösungen,
Gele, Wasser-in-Öl-Emulsionen, Öl-in-Wasser-Emulsionen,
die wie eine Creme oder ein Gel aussehen, Mikroemulsionen, Aerosole
oder auch als Vesikeldispersionen, die ionische und/oder nichtionische
Lipide enthalten, vorliegen. Diese galenischen Formen werden nach
Verfahren hergestellt, die gewöhnlich
auf den jeweiligen Gebieten angewandt werden.
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Die
Zusammensetzungen für
die topische Anwendung können
insbesondere kosmetische oder pharmazeutische Zusammensetzungen
zum Schutz, zur Behandlung oder zur Pflege für das Gesicht, den Hals, die
Hände oder
den Körper
(beispielsweise Tagescremes, Nachtcremes, Sonnenschutzcremes oder
Sonnenschutzöle,
Körpermilche),
Zusammensetzungen zum Schminken (z.B. Make-up) oder Zusammensetzungen zur
künstlichen
Bräunung
sein.
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Die
Mengenanteile der verschiedenen Bestandteile der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind
so, wie sie herkömmlich
auf den jeweiligen Gebieten verwendet werden und für ihre galenische
Form geeignet sind.
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Wenn
die Zusammensetzung eine Emulsion ist, kann der Mengenanteil der
in der Zusammensetzung enthaltenen Fettsubstanzen im Bereich von
5 bis 80 Gew.-% und vorzugsweise 5 bis 50 Gew.-%, bezogen auf das
Gesamtgewicht der Zusammensetzung, liegen. Die in der in Form einer
Emulsion vorliegenden Zusammensetzung verwendeten Fettsubstanzen
und Emulgatoren sind unter den herkömmlich in der Kosmetik oder Pharmazie
verwendeten Verbindungen ausgewählt.
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Von
den erfindungsgemäß verwendbaren
Fettsubstanzen können
die Mineralöle
(Vaseline), pflanzlichen Öle
(flüssige
Fraktion von Sheabutter) und deren hydrierte Derivate, tierische Öle, synthetische Öle (Perhydrosqualen),
Siliconöle
(Dimethylpolysiloxan) und fluorierte Öle angegeben werden. Als weitere
Fettsubstanzen kommen die Fettalkohole (Cetylalkohol, Stearylalkohol),
Fettsäuren
(Stearinsäure)
und Wachse in Betracht.
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Die
Emulgatoren können
in der Zusammensetzung in einem Mengenanteil von 0,3 bis 30 Gew.-%
und vorzugsweise 0,5 bis 30 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, enthalten sein.
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Die
Zusammensetzungen können
in bekannter Weise auch auf den jeweiligen Gebieten übliche Zusatzstoffe
enthalten, beispielsweise hydrophile oder lipophile Gelbildner,
Konservierungsmittel, Antioxidantien, Lösungsmittel, Parfums, Füllstoffe,
Filter und Farbmittel. Die Zusammensetzungen können außerdem hydrophile oder lipophile
Wirkstoffe enthalten. Die Mengenanteile dieser verschiedenen Zusatzstoffe
oder Wirkstoffe sind so, wie sie herkömmlich in der Kosmetik oder
Pharmazie verwendet werden, und können beispielsweise im Bereich
von 0,01 bis 20% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung liegen.
Die Zusatzstoffe oder Wirkstoffe können in Abhängigkeit von ihrer Art in die
Fettphase, in die wässerige
Phase und/oder in Lipidvesikel gegeben werden.
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Von
den Wirkstoffen, die in den Zusammensetzungen enthalten sein können, können insbesondere die
Wirkstoffe angegeben werden, die bei der Behandlung von Falten oder
Fältchen
wirksam sind, insbesondere Keratolytika. Unter dem Ausdruck Keratolytika
sind Wirkstoffe mit abschilfernden, exfoliativen oder abradierenden
Eigenschaften oder Wirkstoffe zu verstehen, die die Kohäsion der
Hornschicht vermindern können.
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Von
den Wirkstoffen, die bei der Behandlung von Falten oder Fältchen wirksam
sind und die in den Zusammensetzungen enthalten sein können, können insbesondere
die Hydroxysäuren
und Retinoide angegeben werden.
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Bei
den Hydroxysäuren
kann es sich beispielsweise um α-Hydroxysäuren oder β-Hydroxysäuren handeln,
die geradkettig, verzweigt oder cyclisch, gesättigt oder ungesättigt vorliegen
können.
Die Wasserstoffatome der Kohlenstoffkette können ferner durch Halogene,
halogenierte Gruppen, Alkylgruppen, Acylgruppen, Acyloxygruppen,
Alkoxycarbonylgruppen oder Alkoxygruppen mit 2 bis 18 Kohlenstoffatomen
ersetzt sein.
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Die
Hydroxysäuren,
die insbesondere verwendet werden können, sind Glykolsäure, Milchsäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Citronensäure, 2-Hydroxyalkansäuren, Mandelsäure, Salicylsäure sowie
deren alkylierten Derivate, wie 5-n-Octanoylsalicylsäure, 5-n-Dodecanoylsalicylsäure, 5-n-Decanoylsalicylsäure, 5-n-Octylsalicylsäure, 5-n-Heptyloxysalicylsäure oder
4-n-Heptyoxysalicylsäure,
2-Hydroxy-3-methylbenzoesäure oder deren
alkoxylierten Derivate, wie 2-Hydroxy-3-methoxybenzoesäure.
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Bei
den Retinoiden kann es sich insbesondere um Retinsäure (alltrans
oder 13-cis) und deren Derivate, Retinol (Vitamin A) und seine Ester,
wie Retinolpalmitat, Retinolacetat und Retinolpropionat, sowie deren Salze
handeln.
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Von
den Wirkstoffen, die die Zusammensetzungen enthalten können, können insbesondere
die Wirkstoffe angegeben werden, die beim Schutz des Immunsystems
mitwirken.
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Von
den Wirkstoffen, die beim Schutz des Immunsystems mitwirken können, können insbesondere
die Radikalfänger
für freie
Radikale, wie beispielsweise Carotinoide, die Provitamine für Vitamin
A sind, wie β-Carotin,
Carotinoide, die keine Provitamine für Vitamin A sind, wie Lycopin,
Vitamin E und seine Derivate, Vitamin C und seine Derivate, und
anorganische oder organische Sonnenschutzfilter angegeben werden.
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Von
den Wirkstoffen, die ebenfalls in den Zusammensetzungen enthalten
sein können,
können
insbesondere die Sonnenschutzfilter, Wirkstoffe, die die Proteine
der extrazellulären
Matrix vor UV-induzierten Schäden schützen, wie
die Proteaseinhibitoren (UV-induziert),
insbesondere die Inhibitoren von Metallproteinasen 1, wobei die
enzymatische Inhibierung durch die enzymatische Aktivität zum Ausdruck
kommen kann, jedoch auch durch die eigentliche Synthese des Enzyms.
Es sind insbesondere die antiAP1 zu nennen, die beispielsweise in
dem Patent
US 5837224 von
J. Voorhees et al. beschrieben wurden.
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Diese
Wirkstoffe können
insbesondere in Konzentrationen von 0,0001 bis 5 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, verwendet werden.
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Wenn
die Zusammensetzungen für
eine orale Anwendung vorgesehen sind, können sie in allen galenischen
Formen vorliegen, die auf diesem Gebiet üblich sind, wie Tabletten,
Gelatinekapseln, trinkbare Produkte, die insbesondere bedarfsgemäß hergestellt
werden, Granulat, Pulver in für
eine solche Anwendung üblichen
Trägerstoffen.
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Die
folgenden Beispiele und Zusammensetzungen erläutern die Erfindung. Die für die Zusammensetzungen
angegebenen Mengenanteile sind, falls nichts anderes angegeben ist,
Gewichtsprozente.
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Beispiel 1: Herstellung
eines Extraktes von Iris pallida
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Undifferenzierte
Zellen von Iris pallida, die durch in vitro Kultivierung unter axenischen
Bedingungen erhalten wurden, werden nach der Kultivierung in einem
Erlenmeyer-Kolben oder in einem Bioreaktor durch Filtration über ein
Sieb mit einer Maschenweite von 50 μm gewonnen. Zu 55 g des so erhaltenen
Frischmaterials werden 27,5 ml entmineralisiertes Wasser gegeben.
Das Gemisch wird in einem Turax bei 24.000 U/min 1 Minute bei 4°C (Eisbad)
zerkleinert. Das zerkleinerte Material wird bei 4°C 15 min
bei 10.000 G zentrifugiert. Der Überstand
wird bei 0,22 μm
(sterilisierende Filtration) filtriert.
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Der
so hergestellte Extrakt wird bei 4°C aufbewahrt. Er enthält etwa
15 g Trockensubstanz pro Liter und er kann zur Herstellung eines
Trockenextraktes lyophilisiert werden.
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Wenn
das pflanzliche Material von ganzen Pflanzen stammt, wird die Menge
des zu behandelnden frischen Materials in Abhängigkeit vom Trockengewicht
festgelegt, um unter den gleichen Extraktionsbedingungen wie in
vitro arbeiten zu können.
Die verschiedenen Teile der Pflanze werden in Abhängigkeit
vom relativen Gewicht jedes Teils der Pflanze entnommen. Durch die
Behandlung in der Kälte
ist es möglich,
die Enzymaktivitäten
einzufrieren, die sterilisierende Filtration verhindert die Zersetzung
der Wirkstoffe durch die in der Umwelt vorhandenen Mikroorganismen.
Das als Träger
verwendete Wasser ist mit Rezeptoren ex vivo kompatibel und vereinfacht
die kosmetischen oder pharmazeutischen Formulierungen. Der Extrakt
kann auch in Form des Trockenextraktes verwendet werden.
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Beispiel 2: Aktivität eines
Extrakts von Iris pallida (Trockenextrakt, hergestellt durch Lyophilisation
des in Beispiel 1 beschriebenen wässerigen Extraktes) bezüglich des
Schutzes des durch UV-Strahlung geschwächten Immunsystems der Haut
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Der
Extrakt von Iris pallida wird nach einer Bestrahlung im Sonnensimulator
(Xenon 1000 W (Oriel), mit Filtern ausgestattet (Oriel 81017 + 81019))
mit einer Dosis, die dafür
bekannt ist, dass sie eine Inhibierung der Kontakthypersensibilität (HSC)
hervorruft, auf Nacktmäuse
Skh/hr1 aufgebracht. Die mit einem Radiometer ARCC 1600/OSRAM gemessene
Bestrahlung entspricht 2,0 mW/cm2 UVB und
9,4 mW/cm2 UVA. Biopsien der Haut wurden
14 Tage nach der Bestrahlung entnommen.
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Die
aufgebrachten Produkte werden in einem einfachen Träger formuliert:
- • Als
Vergleich dienender Träger:
Gel AMPS-604518, von der Firma CLARIANT (FRANKREICH) unter der Bezeichnung
HOSTACERIN AMPS® im
Handel erhältlich.
- • Iris
pallida von 5% (Trockenextrakt) in einem Gel AMPS-604518.
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Die
Ergebnisse zeigen, dass in dem verwendeten System (Nacktmausstamm
Skh/hr1, Sonnenstimulator (hohe Bestrahlung bei einer Dosis von
2,5 MED), HSC systemisch auf DNFB), durch das Aufbringen eines Trockenextraktes
von Iris pallida, der 5%-ig in einem AMPS-Gel formuliert ist, die
immunsuppressive Wirkung, die durch UV-Strahlung hervorgerufen und
durch HSC-Reaktion auf Dinitrofluorbenzol (DNCB) gemessen wird,
signifikant abgeschwächt
wird.
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Die
Produkte vermindern nämlich
die Photoimmunsuppression, ohne dass sie eine stimulierende Wirkung
auf die HSC-Reaktion besitzen.
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Parallel
zu dieser klinischen Untersuchung wurde eine histologische/biochemische
Messung (Anzahl, Morphologie) von Langerhans-Zellen durchgeführt.
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Bei
den nicht mit Iris pallida geschützten
Vergleichsproben verschwanden etwa 50% der Anzahl der Langerhans-Zellen
nach Bestrahlung mit UV, wobei bei den verbleibenden Zellen bezüglich der Zelloberfläche und
der Morphologie beträchtliche
Veränderungen
festzustellen waren.
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Die
Behandlung mit dem Extrakt von Iris palladia schützt die Haut vor Veränderungen
der Langerhans-Zellen, die durch Bestrahlung induziert wurde, da
die Anzahl und das morphologische Aussehen der Zellen mit der Kontrollprobe
identisch ist (siehe beigefügte
fotografische Dokumentation und nachstehende Tabelle).
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Quantifizierung
der Langerhans-Zellen bei der Behandlung, angegeben als Anzahl der
Langerhans-Zellen pro mm2:
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Bei
den bestrahlten Vergleichsproben verschwinden etwa 50% der Langerhans-Zellen.
Dieses Verschwinden wird durch Aufbringen eines Gels mit 5% Trockenextrakt
von Iris pallida inhibiert. Im Übrigen
wird das Immunsystem der Haut durch das Auftragen des 5%-igen Gels von Iris
pallida erst beeinflusst, wenn es durch UV-Strahlung verändert wird. Beispiel
3: Beispiele für
Formulierungen, die die Erfindung erläutern. Diese Zusammensetzungen
werden durch einfaches Mischen der verschiedenen Komponenten hergestellt. Zusammensetzung
1: Milch für
das Gesicht
| – Vaselineöl | 7,0% |
| – Extrakt
des Beispiels 1 (gefriergetrockneter Extrakt) | 5,0% |
| – Glycerylmonostearat,
Polyethylenglykolstearat (100 EO) | 3,0% |
| – Carboxyvinylpolymer | 0,4% |
| – Stearylalkohol | 0,7% |
| – Sojaproteine | 3,0% |
| – NaOH | 0,4% |
| – Konservierungsmittel | qs |
| – Wasser | ad
100,0% |
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Diese
Zusammensetzung liegt in Form einer Milch für das Gesicht vor, die gute
kosmetische Eigenschaften mit sich bringt, weich und angenehm anzuwenden
ist.
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Der
pH-Wert der Zusammensetzung beträgt
etwa 5,5 Zusammensetzung
2: Lotion
| – Extrakt
des Beispiels 1 (gefriergetrockneter Extrakt) | 2,0% |
| – 2-Ethylhexylpalmitat | 10,0% |
| – Cyclopentadimethylsiloxan | 20,0% |
| – Butylenglykol | 5,0% |
| – Konservierungsmittel | qs |
| – Wasser | ad
100,0% |
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Diese
Lotion, die keinen grenzflächenaktiven
Stoff enthält,
fördert
die Abschuppung der Haut, Zusammensetzung
3: Milch
| – Octylpalmitat | 35% |
| – Glycerin | 2,0% |
| – Extrakt
des Beispiels 1 (gefriergetrockneter Extrakt) | 3,0% |
| – vernetztes
Polymer C10-C30-Acrylate/Alkylacrylate | 0,1% |
| – Triethanolamin | 0,1% |
| – Aminosäuren aus
Weizen | 1,0% |
| – Konservierungsmittel | qs |
| – Wasser | ad
100,0% |
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Die
erhaltene Milch, die keinen grenzflächenaktiven Stoff enthält, besitzt
gute kosmetische Eigenschaften. Zusammensetzung
4: Gel für
das Gesicht
| – Glycerin | 10,0% |
| – Extrakt
des Beispiels 1 (gefriergetrockneter Extrakt) | 5,0% |
| – Dinatriumcocoamphodiacetat | 1,0% |
| – Konservierungsmittel | qs |
| – Wasser | ad
100,0% |
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Das
erhaltene Gel besitzt gute kosmetische Eigenschaften. Zusammensetzung
5: Mit Wasser anzuwendendes Reinigungsgel
| – Butylenglykol | 7,0% |
| – Natriumlauroylsarcosinat | 4,0% |
| – Extrakt
des Beispiels 1 (lyophilisierter Extrakt) | 1,5% |
| – Triethanolamin | 0,8% |
| – Carbomer | 0,5% |
| – Konservierungsmittel | qs |
| – Wasser | ad
100,0% |
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Das
erhaltene Gel besitzt gute kosmetische Eigenschaften.