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DE60114940T2 - Verwendung eines Iridacea-Extrakts in einer Zusammensetzung für die Stimulierung der Immunabwehr - Google Patents

Verwendung eines Iridacea-Extrakts in einer Zusammensetzung für die Stimulierung der Immunabwehr Download PDF

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DE60114940T2
DE60114940T2 DE60114940T DE60114940T DE60114940T2 DE 60114940 T2 DE60114940 T2 DE 60114940T2 DE 60114940 T DE60114940 T DE 60114940T DE 60114940 T DE60114940 T DE 60114940T DE 60114940 T2 DE60114940 T2 DE 60114940T2
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Description

  • Die Erfindung betrifft die Verwendung mindestens eines Extraktes von undifferenzierten Zellen mindestens einer Iridacea der Gattung Iris zur Herstellung einer Zusammensetzung, die dazu vorgesehen ist, die Immunabwehr der Haut zu stärken, die durch UV-Strahlung geschwächt ist, durch die langfristig die lichtinduzierte Alterung ausgelöst wird.
  • Das Immunsystem umfasst einen Komplex von spezialisierten Zellen, die zahlreichen Kontrollmechanismen unterliegen, welche ihre Erneuerung, ihre Aktivierung und ihre Differenzierung sicherstellen, und die für ein normales Immunkompetenzniveau unverzichtbar sind. Die Aufgabe des Immunsystems besteht darin, selbst von nicht selbst zu unterscheiden, um pathogene Stoffe und spontane Tumore zu eliminieren. Jede Zellverarmung, jede Regulationsstörung des Immunsystems oder jedes funktionale Defizit kann das Auftreten von pathologischen Zuständen, die durch eine Störung der Mechanismen zum Erkennen von selbst und fremd gekennzeichnet sind, und eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber mikrobiellen Angriffen und Neoplasien begünstigen.
  • Die Haut stellt das wichtigste Organ des Organismus dar und ist bekanntlich eines der wesentlichen Wirkelemente des Immunabwehrsystems. Drei epidermale Zelltypen sind an diesem System beteiligt:
    Keratinocyten, Melanocyten und Langerhans-Zellen. Diese Zellen, die nur in der Epidermis vorhanden sind, spielen eine wesentliche Rolle bei der Immunantwort der Haut.
  • Die gesunde Haut ist dank der ihr zur Verfügung stehenden Mittel dazu imstande, sich gegenüber Angriffen von außen zu verteidigen. Dennoch ist sie ständig Einwirkungen der Umwelt (insbesondere Infektionen und Umweltverschutzung), von chemischen Produkten und von Strahlung ausgesetzt. Besonders die Langerhans-Zellen sind das bevorzugte Ziel von UV-Strahlung.
  • Die Angriffe wirken sich durch Unterdrückung der Immunabwehr aus, was zu einer Schwächung der Widerstandsfähigkeit gegenüber pathogenen Stoffen und insbesondere einer Erhöhung der Inzidenz von verschiedenen Krebsarten führt.
  • Produkte für die Stimulierung des Immunsystems der Haut sind sehr interessant, um die Haut bei der Erfüllung ihrer Immunfunktion zu unterstützen.
  • Es ist nunmehr bekannt, dass das Immunsystem und insbesondere das Immunsystem der Haut im Laufe der chronobiologischen Alterung oder durch Licht induzierten Alterung geschwächt wird.
  • Eine immunstimulierende Wirkung für das Immunsystem kann daher die Immunfunktionen und insbesondere die Immunfunktionen der Epidermis wiederherstellen, indem die natürlichen Abwehrkräfte der Haut wiederhergestellt werden und so bestimmten pathogenen Erkrankungen und dem Auftreten von Krebs vorgebeugt wird.
  • Eine Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, einen neuen stimulierenden Immunregulator anzugeben, insbesondere einen Regulator, der das Immunsystem der Haut stimuliert und mit der Haut kompatibel ist.
  • In dem Patent US 5 382 430 wird die Verwendung von Glykolipiden mit einem Molekulargewicht von 8000 ± 1000 beschrieben, die aus Pflanzen wie Monocotyledonen, Dicotyledonen und Gymnospermen extrahiert wurden. Die Glykolipide ergeben im "Limulus-Test" eine positive Reaktion und spielen durch Aktivierung von Makrophagen eine Rolle bei der Stimulierung des Immunsystems.
  • Die Anmelderin hat überraschend festgestellt, dass durch die Anwendung einer wirksamen Menge mindestens eines Extrakts mindestens einer Iridacea die Immunabwehr der Haut bei Angriffen auf das Immunsystem gestärkt werden kann.
  • Das Anwendung des Extrakts ist besonders wirksam bei der Stimulierung der Immunabwehr der Haut, wenn diese durch UV-Strahlung geschwächt ist, die langfristig zur lichtinduzierten Alterung führt.
  • Die Erfindung bezieht sich daher auf die Verwendung mindestens eines Extrakts von undifferenzierten Zellen mindestens einer Iridacea der Gattung Iris zur Herstellung einer Zusammensetzung, die zur Stimulierung der Immunabwehr der Haut vorgesehen ist, die durch UV-Strahlung geschwächt ist, welche langfristig zur lichtinduzierten Alterung führt.
  • Die Familie der Iridaceae (oder Schwertliliengewächse) umfasst etwa 750 Arten.
  • Die Pflanzen der Familie Iridaceae werden vor allem wegen ihrer aromatischen Eigenschaften und als Zierpflanzen verwendet.
  • Erfindungsgemäß wird ein pflanzliches Material verwendet, das von der Gattung Iris, vor allem der Art Iris pallida, Iris germanica und Iris florentina stammt.
  • Der Extrakt mindestens einer Iridacea kann ein beliebiger Extrakt sein, der aus einem beliebigen pflanzlichen Material hergestellt wird, das von einer Pflanze der Familie der Iridaceae stammt.
  • Das pflanzliche Material kann aus ganzen Pflanzen stammen, wobei das Material durch in vitro oder in vivo Kultivierung erhalten wird.
  • Der Selektionsdruck, der durch die physikalisch-chemischen Bedingungen während des in vitro Wachstums der pflanzlichen Zellen ausgeübt wird, ermöglicht es im Gegensatz zu Pflanzen, die durch in vivo Kultivierung erhalten werden, ein standardisiertes und während des ganzen Jahres verfügbares pflanzliches Material zu erhalten.
  • Unter einer in vitro Kultivierung werden alle dem Fachmann bekannten Techniken verstanden, die es ermöglichen, auf künstliche Weise eine Pflanze oder einen Teil einer Pflanze zu erhalten.
  • Vorzugsweise wird gemäß der Erfindung ein Extrakt verwendet, der aus einem in vitro kultivierten pflanzlichen Material hergestellt wird.
  • Das erfindungsgemäß verwendbare pflanzliche Material stammt von undifferenzierten pflanzlichen Zellen.
  • Unter undifferenzierten pflanzlichen Zellen sind alle pflanzlichen Zellen zu verstehen, die keinerlei Merkmale einer besonderen Speziali sierung aufweisen und imstande sind, als solche einzeln und unabhängig von anderen Zellen zu leben. Diese undifferenzierten pflanzlichen Zellen sind gegebenenfalls durch Induktion zu jeder ihrem Genom entsprechenden Differenzierung befähigt.
  • Die undifferenzierten pflanzlichen Zellen können aus pflanzlichem Material aus der ganzen Pflanze oder einem Teil der Pflanze erhalten werden, wie Blättern, Stängeln, Blüten, Blütenblättern, Wurzeln, Früchten, Samen und Staubbeuteln, unabhängig davon, ob die Pflanze oder der Teil der Pflanze durch in vivo Kultur oder in vitro Kultur erhalten wurde.
  • Die undifferenzierten pflanzlichen Zellen werden vorzugsweise aus den Blättern oder Rhizomen erhalten.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt werden undifferenzierte pflanzliche Zellen aus der in vitro Kultur verwendet.
  • Besonders bevorzugt werden erfindungsgemäß undifferenzierte pflanzliche Zellen verwendet, die aus der in vitro Kultur von Pflanzen oder Rhizomen einer Pflanze der Art Iris pallida, Iris germanica und Iris florentina stammen.
  • Die erfindungsgemäß verwendbaren undifferenzierten pflanzlichen Zellen können nach beliebigen, im Stand der Technik bekannten Verfahren erhalten werden. In dieser Hinsicht können die Verfahren angegeben werden, die von E. F. George und P. D. Sherrington in Plant Propagation by tissue culture, handbook and directory of commercial laboratories (Exegetics Ltd. 1984) beschrieben wurden.
  • Die erfindungsgemäß verwendbaren Kulturmedien sind dem Fachmann bekannt. Es können beispielsweise die Medien von Gamborg, Murashige und Skoog, Heller, White, etc. angegeben werden. In "Plant Culture Media: formulations and uses" von E. F. George, DJM Puttock und H. J. George (Exegetics Ltd. 1987, Band 1 und 2) sind vollständige Beschreibungen dieser Medien zu finden.
  • Vorzugsweise werden gemäß der Erfindung die undifferenzierten pflanzlichen Zellen in dem Murashige-Skoog-Medium kultiviert.
  • Jedes dem Fachmann bekannte Extraktionsverfahren kann zur Herstellung des erfindungsgemäß verwendbaren Iridacea-Extrakts eingesetzt werden.
  • Es können vor allem die alkoholischen Extrakte, insbesondere die ethanolischen Extrakte und die wässerig-alkoholischen Extrakte angegeben werden.
  • Es kann auch ein Extrakt verwendet werden, der nach dem in der französischen Patentanmeldung Nr. 95-02379 der Anmelderin beschriebenen Verfahren hergestellt wird. Hier wird in einem ersten Schritt das pflanzliche Material in der Kälte in einer wässerigen Lösung zerkleinert, in einem zweiten Schritt werden die suspendierten Partikel aus der im ersten Schritt erhaltenen wässerigen Lösung abgetrennt, und in einem dritten Schritt wird die im zweiten Schritt erhaltene wässerige Lösung sterilisiert. Diese wässerige Lösung entspricht dem Extrakt.
  • Alternativ kann der erste Schritt vorteilhaft durch ein einfaches Einfrieren der pflanzlichen Gewebe (z.B. bei –20°C) ersetzt werden, worauf eine wässerige Extraktion folgt, an die der oben beschriebene zweite und dritte Schritt anschließt. Das Produkt dieser wässerigen Extraktion kann außerdem lyophilisiert werden, um einen Trockenextrakt herzustellen (in Abhängigkeit von der Art der anfangs eingesetzten Quelle erhält man im Mittel 5 bis 70 g Trockensubstanz pro Liter wässerigen Extrakts).
  • Ein Beispiel für die Herstellung eines erfindungsgemäßen Iridacea-Extrakts ist im Übrigen in den Beispielen angegeben.
  • Die erfindungsgemäß verwendbare Menge des Extrakts hängt natürlich von der gewünschten Wirkung ab und kann daher in großen Bereichen schwanken.
  • Es kann ein Trockenextrakt, wie er oben definiert wurde, in einer Menge von 0,0001 bis 20% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung und vorzugsweise in einer Menge von 0,01 bis 10% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung, verwendet werden, wobei diese Angabe als Größenordnung dienen soll.
  • Die erfindungsgemäß verwendbaren Zusammensetzungen sind Zusammensetzungen zur kosmetischen oder dermatologischen Verwendung.
  • Die erfindungsgemäß verwendbaren Zusammensetzungen können in allen galenischen Formen vorliegen, die gewöhnlich für eine topische oder orale Anwendung eingesetzt werden.
  • Erfindungsgemäß werden Zusammensetzungen für die topische Anwendung bevorzugt.
  • Für eine topische Anwendung enthalten die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ein mit der Haut verträgliches Medium. Die Zusammensetzungen können insbesondere als wässerige, alkoholische oder wässerig-alkoholische Lösungen, Gele, Wasser-in-Öl-Emulsionen, Öl-in-Wasser-Emulsionen, die wie eine Creme oder ein Gel aussehen, Mikroemulsionen, Aerosole oder auch als Vesikeldispersionen, die ionische und/oder nichtionische Lipide enthalten, vorliegen. Diese galenischen Formen werden nach Verfahren hergestellt, die gewöhnlich auf den jeweiligen Gebieten angewandt werden.
  • Die Zusammensetzungen für die topische Anwendung können insbesondere kosmetische oder pharmazeutische Zusammensetzungen zum Schutz, zur Behandlung oder zur Pflege für das Gesicht, den Hals, die Hände oder den Körper (beispielsweise Tagescremes, Nachtcremes, Sonnenschutzcremes oder Sonnenschutzöle, Körpermilche), Zusammensetzungen zum Schminken (z.B. Make-up) oder Zusammensetzungen zur künstlichen Bräunung sein.
  • Die Mengenanteile der verschiedenen Bestandteile der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen sind so, wie sie herkömmlich auf den jeweiligen Gebieten verwendet werden und für ihre galenische Form geeignet sind.
  • Wenn die Zusammensetzung eine Emulsion ist, kann der Mengenanteil der in der Zusammensetzung enthaltenen Fettsubstanzen im Bereich von 5 bis 80 Gew.-% und vorzugsweise 5 bis 50 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, liegen. Die in der in Form einer Emulsion vorliegenden Zusammensetzung verwendeten Fettsubstanzen und Emulgatoren sind unter den herkömmlich in der Kosmetik oder Pharmazie verwendeten Verbindungen ausgewählt.
  • Von den erfindungsgemäß verwendbaren Fettsubstanzen können die Mineralöle (Vaseline), pflanzlichen Öle (flüssige Fraktion von Sheabutter) und deren hydrierte Derivate, tierische Öle, synthetische Öle (Perhydrosqualen), Siliconöle (Dimethylpolysiloxan) und fluorierte Öle angegeben werden. Als weitere Fettsubstanzen kommen die Fettalkohole (Cetylalkohol, Stearylalkohol), Fettsäuren (Stearinsäure) und Wachse in Betracht.
  • Die Emulgatoren können in der Zusammensetzung in einem Mengenanteil von 0,3 bis 30 Gew.-% und vorzugsweise 0,5 bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, enthalten sein.
  • Die Zusammensetzungen können in bekannter Weise auch auf den jeweiligen Gebieten übliche Zusatzstoffe enthalten, beispielsweise hydrophile oder lipophile Gelbildner, Konservierungsmittel, Antioxidantien, Lösungsmittel, Parfums, Füllstoffe, Filter und Farbmittel. Die Zusammensetzungen können außerdem hydrophile oder lipophile Wirkstoffe enthalten. Die Mengenanteile dieser verschiedenen Zusatzstoffe oder Wirkstoffe sind so, wie sie herkömmlich in der Kosmetik oder Pharmazie verwendet werden, und können beispielsweise im Bereich von 0,01 bis 20% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung liegen. Die Zusatzstoffe oder Wirkstoffe können in Abhängigkeit von ihrer Art in die Fettphase, in die wässerige Phase und/oder in Lipidvesikel gegeben werden.
  • Von den Wirkstoffen, die in den Zusammensetzungen enthalten sein können, können insbesondere die Wirkstoffe angegeben werden, die bei der Behandlung von Falten oder Fältchen wirksam sind, insbesondere Keratolytika. Unter dem Ausdruck Keratolytika sind Wirkstoffe mit abschilfernden, exfoliativen oder abradierenden Eigenschaften oder Wirkstoffe zu verstehen, die die Kohäsion der Hornschicht vermindern können.
  • Von den Wirkstoffen, die bei der Behandlung von Falten oder Fältchen wirksam sind und die in den Zusammensetzungen enthalten sein können, können insbesondere die Hydroxysäuren und Retinoide angegeben werden.
  • Bei den Hydroxysäuren kann es sich beispielsweise um α-Hydroxysäuren oder β-Hydroxysäuren handeln, die geradkettig, verzweigt oder cyclisch, gesättigt oder ungesättigt vorliegen können. Die Wasserstoffatome der Kohlenstoffkette können ferner durch Halogene, halogenierte Gruppen, Alkylgruppen, Acylgruppen, Acyloxygruppen, Alkoxycarbonylgruppen oder Alkoxygruppen mit 2 bis 18 Kohlenstoffatomen ersetzt sein.
  • Die Hydroxysäuren, die insbesondere verwendet werden können, sind Glykolsäure, Milchsäure, Äpfelsäure, Weinsäure, Citronensäure, 2-Hydroxyalkansäuren, Mandelsäure, Salicylsäure sowie deren alkylierten Derivate, wie 5-n-Octanoylsalicylsäure, 5-n-Dodecanoylsalicylsäure, 5-n-Decanoylsalicylsäure, 5-n-Octylsalicylsäure, 5-n-Heptyloxysalicylsäure oder 4-n-Heptyoxysalicylsäure, 2-Hydroxy-3-methylbenzoesäure oder deren alkoxylierten Derivate, wie 2-Hydroxy-3-methoxybenzoesäure.
  • Bei den Retinoiden kann es sich insbesondere um Retinsäure (alltrans oder 13-cis) und deren Derivate, Retinol (Vitamin A) und seine Ester, wie Retinolpalmitat, Retinolacetat und Retinolpropionat, sowie deren Salze handeln.
  • Von den Wirkstoffen, die die Zusammensetzungen enthalten können, können insbesondere die Wirkstoffe angegeben werden, die beim Schutz des Immunsystems mitwirken.
  • Von den Wirkstoffen, die beim Schutz des Immunsystems mitwirken können, können insbesondere die Radikalfänger für freie Radikale, wie beispielsweise Carotinoide, die Provitamine für Vitamin A sind, wie β-Carotin, Carotinoide, die keine Provitamine für Vitamin A sind, wie Lycopin, Vitamin E und seine Derivate, Vitamin C und seine Derivate, und anorganische oder organische Sonnenschutzfilter angegeben werden.
  • Von den Wirkstoffen, die ebenfalls in den Zusammensetzungen enthalten sein können, können insbesondere die Sonnenschutzfilter, Wirkstoffe, die die Proteine der extrazellulären Matrix vor UV-induzierten Schäden schützen, wie die Proteaseinhibitoren (UV-induziert), insbesondere die Inhibitoren von Metallproteinasen 1, wobei die enzymatische Inhibierung durch die enzymatische Aktivität zum Ausdruck kommen kann, jedoch auch durch die eigentliche Synthese des Enzyms. Es sind insbesondere die antiAP1 zu nennen, die beispielsweise in dem Patent US 5837224 von J. Voorhees et al. beschrieben wurden.
  • Diese Wirkstoffe können insbesondere in Konzentrationen von 0,0001 bis 5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, verwendet werden.
  • Wenn die Zusammensetzungen für eine orale Anwendung vorgesehen sind, können sie in allen galenischen Formen vorliegen, die auf diesem Gebiet üblich sind, wie Tabletten, Gelatinekapseln, trinkbare Produkte, die insbesondere bedarfsgemäß hergestellt werden, Granulat, Pulver in für eine solche Anwendung üblichen Trägerstoffen.
  • Die folgenden Beispiele und Zusammensetzungen erläutern die Erfindung. Die für die Zusammensetzungen angegebenen Mengenanteile sind, falls nichts anderes angegeben ist, Gewichtsprozente.
  • Beispiel 1: Herstellung eines Extraktes von Iris pallida
  • Undifferenzierte Zellen von Iris pallida, die durch in vitro Kultivierung unter axenischen Bedingungen erhalten wurden, werden nach der Kultivierung in einem Erlenmeyer-Kolben oder in einem Bioreaktor durch Filtration über ein Sieb mit einer Maschenweite von 50 μm gewonnen. Zu 55 g des so erhaltenen Frischmaterials werden 27,5 ml entmineralisiertes Wasser gegeben. Das Gemisch wird in einem Turax bei 24.000 U/min 1 Minute bei 4°C (Eisbad) zerkleinert. Das zerkleinerte Material wird bei 4°C 15 min bei 10.000 G zentrifugiert. Der Überstand wird bei 0,22 μm (sterilisierende Filtration) filtriert.
  • Der so hergestellte Extrakt wird bei 4°C aufbewahrt. Er enthält etwa 15 g Trockensubstanz pro Liter und er kann zur Herstellung eines Trockenextraktes lyophilisiert werden.
  • Wenn das pflanzliche Material von ganzen Pflanzen stammt, wird die Menge des zu behandelnden frischen Materials in Abhängigkeit vom Trockengewicht festgelegt, um unter den gleichen Extraktionsbedingungen wie in vitro arbeiten zu können. Die verschiedenen Teile der Pflanze werden in Abhängigkeit vom relativen Gewicht jedes Teils der Pflanze entnommen. Durch die Behandlung in der Kälte ist es möglich, die Enzymaktivitäten einzufrieren, die sterilisierende Filtration verhindert die Zersetzung der Wirkstoffe durch die in der Umwelt vorhandenen Mikroorganismen. Das als Träger verwendete Wasser ist mit Rezeptoren ex vivo kompatibel und vereinfacht die kosmetischen oder pharmazeutischen Formulierungen. Der Extrakt kann auch in Form des Trockenextraktes verwendet werden.
  • Beispiel 2: Aktivität eines Extrakts von Iris pallida (Trockenextrakt, hergestellt durch Lyophilisation des in Beispiel 1 beschriebenen wässerigen Extraktes) bezüglich des Schutzes des durch UV-Strahlung geschwächten Immunsystems der Haut
  • Der Extrakt von Iris pallida wird nach einer Bestrahlung im Sonnensimulator (Xenon 1000 W (Oriel), mit Filtern ausgestattet (Oriel 81017 + 81019)) mit einer Dosis, die dafür bekannt ist, dass sie eine Inhibierung der Kontakthypersensibilität (HSC) hervorruft, auf Nacktmäuse Skh/hr1 aufgebracht. Die mit einem Radiometer ARCC 1600/OSRAM gemessene Bestrahlung entspricht 2,0 mW/cm2 UVB und 9,4 mW/cm2 UVA. Biopsien der Haut wurden 14 Tage nach der Bestrahlung entnommen.
  • Die aufgebrachten Produkte werden in einem einfachen Träger formuliert:
    • • Als Vergleich dienender Träger: Gel AMPS-604518, von der Firma CLARIANT (FRANKREICH) unter der Bezeichnung HOSTACERIN AMPS® im Handel erhältlich.
    • • Iris pallida von 5% (Trockenextrakt) in einem Gel AMPS-604518.
  • Die Ergebnisse zeigen, dass in dem verwendeten System (Nacktmausstamm Skh/hr1, Sonnenstimulator (hohe Bestrahlung bei einer Dosis von 2,5 MED), HSC systemisch auf DNFB), durch das Aufbringen eines Trockenextraktes von Iris pallida, der 5%-ig in einem AMPS-Gel formuliert ist, die immunsuppressive Wirkung, die durch UV-Strahlung hervorgerufen und durch HSC-Reaktion auf Dinitrofluorbenzol (DNCB) gemessen wird, signifikant abgeschwächt wird.
  • Die Produkte vermindern nämlich die Photoimmunsuppression, ohne dass sie eine stimulierende Wirkung auf die HSC-Reaktion besitzen.
  • Parallel zu dieser klinischen Untersuchung wurde eine histologische/biochemische Messung (Anzahl, Morphologie) von Langerhans-Zellen durchgeführt.
  • Bei den nicht mit Iris pallida geschützten Vergleichsproben verschwanden etwa 50% der Anzahl der Langerhans-Zellen nach Bestrahlung mit UV, wobei bei den verbleibenden Zellen bezüglich der Zelloberfläche und der Morphologie beträchtliche Veränderungen festzustellen waren.
  • Die Behandlung mit dem Extrakt von Iris palladia schützt die Haut vor Veränderungen der Langerhans-Zellen, die durch Bestrahlung induziert wurde, da die Anzahl und das morphologische Aussehen der Zellen mit der Kontrollprobe identisch ist (siehe beigefügte fotografische Dokumentation und nachstehende Tabelle).
  • Quantifizierung der Langerhans-Zellen bei der Behandlung, angegeben als Anzahl der Langerhans-Zellen pro mm2:
  • Figure 00150001
  • Bei den bestrahlten Vergleichsproben verschwinden etwa 50% der Langerhans-Zellen. Dieses Verschwinden wird durch Aufbringen eines Gels mit 5% Trockenextrakt von Iris pallida inhibiert. Im Übrigen wird das Immunsystem der Haut durch das Auftragen des 5%-igen Gels von Iris pallida erst beeinflusst, wenn es durch UV-Strahlung verändert wird. Beispiel 3: Beispiele für Formulierungen, die die Erfindung erläutern. Diese Zusammensetzungen werden durch einfaches Mischen der verschiedenen Komponenten hergestellt. Zusammensetzung 1: Milch für das Gesicht
    – Vaselineöl 7,0%
    – Extrakt des Beispiels 1 (gefriergetrockneter Extrakt) 5,0%
    – Glycerylmonostearat, Polyethylenglykolstearat (100 EO) 3,0%
    – Carboxyvinylpolymer 0,4%
    – Stearylalkohol 0,7%
    – Sojaproteine 3,0%
    – NaOH 0,4%
    – Konservierungsmittel qs
    – Wasser ad 100,0%
  • Diese Zusammensetzung liegt in Form einer Milch für das Gesicht vor, die gute kosmetische Eigenschaften mit sich bringt, weich und angenehm anzuwenden ist.
  • Der pH-Wert der Zusammensetzung beträgt etwa 5,5 Zusammensetzung 2: Lotion
    – Extrakt des Beispiels 1 (gefriergetrockneter Extrakt) 2,0%
    – 2-Ethylhexylpalmitat 10,0%
    – Cyclopentadimethylsiloxan 20,0%
    – Butylenglykol 5,0%
    – Konservierungsmittel qs
    – Wasser ad 100,0%
  • Diese Lotion, die keinen grenzflächenaktiven Stoff enthält, fördert die Abschuppung der Haut, Zusammensetzung 3: Milch
    – Octylpalmitat 35%
    – Glycerin 2,0%
    – Extrakt des Beispiels 1 (gefriergetrockneter Extrakt) 3,0%
    – vernetztes Polymer C10-C30-Acrylate/Alkylacrylate 0,1%
    – Triethanolamin 0,1%
    – Aminosäuren aus Weizen 1,0%
    – Konservierungsmittel qs
    – Wasser ad 100,0%
  • Die erhaltene Milch, die keinen grenzflächenaktiven Stoff enthält, besitzt gute kosmetische Eigenschaften. Zusammensetzung 4: Gel für das Gesicht
    – Glycerin 10,0%
    – Extrakt des Beispiels 1 (gefriergetrockneter Extrakt) 5,0%
    – Dinatriumcocoamphodiacetat 1,0%
    – Konservierungsmittel qs
    – Wasser ad 100,0%
  • Das erhaltene Gel besitzt gute kosmetische Eigenschaften. Zusammensetzung 5: Mit Wasser anzuwendendes Reinigungsgel
    – Butylenglykol 7,0%
    – Natriumlauroylsarcosinat 4,0%
    – Extrakt des Beispiels 1 (lyophilisierter Extrakt) 1,5%
    – Triethanolamin 0,8%
    – Carbomer 0,5%
    – Konservierungsmittel qs
    – Wasser ad 100,0%
  • Das erhaltene Gel besitzt gute kosmetische Eigenschaften.

Claims (6)

  1. Verwendung mindestens eines Extrakts von undifferenzierten Zellen mindestens einer Iridacea der Gattung Iris zur Herstellung einer Zusammensetzung, die dazu vorgesehen ist, die Immunabwehr der Haut zu stimulieren, die durch UV-Strahlung geschwächt wurde, durch die langfristig die lichtinduzierte Alterung ausgelöst wird.
  2. Verwendung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Extrakt durch in vitro Kultur erhalten wird.
  3. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Extrakt ein Extrakt einer Pflanzenart ist, die unter Iris pallida, Iris florentina oder Iris germanica ausgewählt ist.
  4. Verwendung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Iridacea-Extrakt in der Zusammensetzung in lyophilisierter Form in einer Menge von 0,0001 bis 20% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung verwendet wird.
  5. Verwendung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Iridacea-Extrakt in der Zusammensetzung in einer Menge von 0,001 bis 10% des Gesamtgewichts der Zusammensetzung verwendet wird.
  6. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung auf topischem oder oralem Weg angewandt wird.
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