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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein eine saugfähige Auflage
zur Verwendung mit einem Tampon und insbesondere eine saugfähige Auflage, die
zuverlässig
mit dem Tampon ausgerichtet werden kann.
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Ein
Tampon wird häufig
mit einem saugfähigen
Gegenstand in der Art einer Damenbinde verwendet. Dies soll verhindern,
dass Menstruationsblut, das nicht vollständig vom Tampon aufgesaugt werden
konnte, oder Menstruationsblut, das aus dem Spalt zwischen dem Tampon
und der Vaginalhöhlung herausgeleckt
ist, die Unterwäsche
oder andere Kleidungsstücke
einer Trägerin
befleckt.
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Wenn
nur eine kleine Menge Menstruationsblut aus dem Tampon leckt, hat
die zusammen mit dem Tampon zu verwendende Damenbinde jedoch eine
verhältnismäßig hohe
Größe, was
der Trägerin ein
unangenehmes Gefühl
gibt. Es ist auch lästig,
sowohl die Damenbinde als auch den Tampon zu tragen.
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In
US-A-6 059 763 ist eine Kombination aus einem Tampon und einer Menstruationsauflage
offenbart. Der Tampon ist so verbunden, dass er im Wesentlichen
senkrecht zu einer horizontal verlaufenden Basisauflage verläuft. Die
Verbindung zwischen dem Tampon und der Auflage ist perforiert, so dass
der Tampon unter Verwendung einer ziehenden und drehenden Kraft
von der Auflage entfernt werden kann.
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In
DE-U-93 12 949 ist eine Kombination aus einem Tampon und einem Sanitärtuch dargestellt, wobei
es sich um eine einzige Einheit handelt.
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In
der ungeprüften
japanischen Patentveröffentlichung
(Kohyo) 2000-501322 ist ein saugfähiger Gegenstand mit einer
saugfähigen
Struktur offenbart, welcher die Merkmale sowohl des Tampons als
auch der Damenbinde aufweist. Dieser saugfähige Gegenstand wird entlang
einer Längsmittellinie
gefaltet, so dass die beiden Abschnitte einer unteren Lage auf beiden
Seiten der Längsmittellinie
aneinander angrenzen. Anschließend
wird der saugfähige
Gegenstand eingeführt,
so dass er zwischen den kleinen und den großen Schamlippen der Trägerin getragen wird
und den Vaginaleingang der Trägerin
blockiert.
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Es
tritt jedoch das Problem auf, dass es schwierig ist, den Ort der
großen
Schamlippen der Trägerin
zu finden, um einen solchen saugfähigen Gegenstand in Position
zu passen. Überdies
tritt das Problem auf, dass die Menge des von dem saugfähigen Gegenstand
aufzusaugenden Menstruationsbluts kleiner ist als diejenige des
herkömmlichen Tampons
und dass die Finger der Trägerin
leicht mit dem Menstruationsblut befleckt werden, wenn der saugfähige Gegenstand
an- oder abgelegt werden soll.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung wurde angesichts der vorstehend dargelegten
Mängel
im Stand der Technik ausgearbeitet. Eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht daher darin, eine mit einem Tampon zu verwendende
saugfähige
Auflage bereitzustellen, die das aus dem Spalt zwischen dem Tampon
und dem Körper
der Trägerin
(d.h. der Vaginalhöhlung)
leckende Menstruationsblut oder das nicht vollständig von dem Tampon aufgesogene
Menstruationsblut aufsaugen kann, und welche kompakt ist und dafür ausgelegt
ist, in ihrer Position am Körper getragen
zu werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist eine saugfähige Auflage zur Verwendung
mit einem Tampon auf:
einen Auflagekörper mit Saugfähigkeit
für Flüssigkeiten,
wobei
der Auflagekörper
eine vordere und eine hintere Fläche
sowie einen Schnürchen
aufnehmenden Abschnitt aufweist, wobei der Schnürchen aufnehmende Abschnitt
von der vorderen zur hinteren Fläche
hindurch verläuft,
so dass ein vom Tampon weg verlaufendes Schnürchen in dem Schnürchen aufnehmenden
Abschnitt eingefügt
werden kann.
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Die
saugfähige
Auflage weist eine Struktur auf, in der das vom Tampon ausgehende
Schnürchen durch
den Auflagekörper
hindurchtreten kann. Daher kann die saugfähige Auflage durch das Schnürchen des
Tampons zuverlässig
in die Vaginalöffnung
eingepasst werden, in die der Tampon eingefügt ist, und es wird verhindert,
dass der Auflagekörper
aus der Einpassposition des Tampons verschoben wird, während die
saugfähige
Auflage getragen wird. Daher kann der Auflagekörper die kleine Menge Menstruationsblut
zuverlässig
aufsaugen, die aus dem Spalt zwischen dem Tampon und der Vaginalhöhlung lecken
kann, so dass er dünn
und klein gemacht werden kann.
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Vorzugsweise
hat der Auflagekörper
einen Führungsschlitz,
der sich von einem Ende des Auflagekörpers zum Schnürchenaufnahmeabschnitt
erstreckt, um das Schnürchen
zu führen,
so dass es leicht in den Schnürchenaufnahmeabschnitt
geführt werden
kann.
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Andererseits
kann die saugfähige
Auflage weiter eine Klemmlage aufweisen, die sich an der hinteren
Fläche
des Auflagekörpers
befindet und teilweise mit dem Auflagekörper verbunden ist, so dass das
sich vom Schnürchenaufnahmeabschnitt
zur hinteren Fläche
des Auflagekörpers
erstreckende Schnürchen
zwischen dem Auflagekörper
und der Klemmlage geklemmt werden kann. Demgemäß verrutscht der Auflagekörper beim
Tragen der Unterwäsche
kaum aus der Vaginalöffnung
und kann leicht in Position eingepasst werden.
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Weiterhin
ist es bevorzugt, dass die Klemmlage eine Fläche aufweist, die größer oder
gleich derjenigen des Auflagekörpers
ist, um im Wesentlichen die ganze hintere Fläche des Auflagekörpers abzudecken.
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Es
ist auch bevorzugt, dass die Klemmlage flüssigkeitsundurchlässig gemacht
ist und dass sie so behandelt ist, dass sie auf einer Seite, die
der dem Auflagekörper
zugewandten Seite entgegengesetzt ist, eine geringe Reibung aufweist.
Diese saugfähige Auflage
verrutscht kaum aus seiner Position in Bezug auf den Tampon, so
dass die hintere Fläche
des Auflagekörpers
nicht an die Unterwäsche
angeklebt zu werden braucht. Weiterhin kann die hintere Fläche der
Klemmlage so behandelt werden, dass sie eine geringe Reibung aufweist,
so dass sie leicht auf der Unterwäsche gleitet. Dementsprechend
ist es selbst dann, wenn die Unterwäsche am Körper der Trägerin verrutscht, leicht möglich ein
Verrutschen des Auflagekörpers
nach einem Verrutschen der Unterwäsche zu verhindern.
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Es
ist bevorzugt, dass die hintere Fläche des Auflagekörpers flüssigkeitsundurchlässig gemacht wird.
Andererseits kann der Auflagekörper
eine flüssigkeitsdurchlässige obere
Lage, eine flüssigkeitsundurchlässige untere
Lage und einen zwischen der oberen Lage und der unteren Lage sandwichförmig angeordneten
saugfähigen
Kern aufweisen.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Die
vorliegende Erfindung wird anhand der nachstehenden detaillierten
Beschreibung und der anliegenden Zeichnung der bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung besser verständlich werden, welche jedoch
nicht als die Erfindung einschränkend
angesehen werden sollten, sondern nur der Erklärung und dem Verständnis dienen.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer saugfähigen Auflage gemäß der vorliegenden
Erfindung in Kombination mit einem Tampon und
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2 eine
Schnittansicht entlang der Linie II-II aus 1.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORM
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1 ist
eine perspektivische Ansicht, in der eine saugfähige Auflage gemäß der vorliegenden
Erfindung in Kombination mit dem herkömmlichen Tampon dargestellt
ist, und 2 ist eine Schnittansicht entlang
der Linie II-II aus 1.
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Wie
in den 1 und 2 dargestellt ist, ist eine
saugfähige
Auflage 1 gemäß der Erfindung
eine flache (oder planare) Auflage mit einer Saugfähigkeit (Absorptionsfähigkeit)
für Flüssigkeiten,
und sie ist zur Verwendung mit einem Tampon 20 geeignet.
Die saugfähige
Auflage 1 weist einen Auflagekörper 2 und eine Klemmlage 3 auf,
die durch einen Klebstoff teilweise verbunden sind. Wie in 2 dargestellt
ist, weist der Auflagekörper 2 eine
flüssigkeitsdurchlässige obere
Lage 11, eine flüssigkeitsundurchlässige untere
Lage 12 und einen saugfähigen
Kern 13, der sandwichförmig
zwischen der oberen Lage 11 und der unteren Lage 12 angeordnet
ist, auf. Der Auflagekörper 2 ist
um einen Umfangsabschnitt 2a nicht mit dem saugfähigen Kern 13 versehen,
so dass die obere Lage 11 und die untere Lage 12 mit
einem Klebstoff miteinander verbunden sind. (Es sei bemerkt, dass
der Umfangsabschnitt 2a sowohl durch die Endkanten als
auch die Seitenkanten des Auflagekörpers 2 definiert
ist.)
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Es
ist bevorzugt, dass der gesamte Auflagekörper 2 aus einem wasserzersetzbaren
(oder wasserzerlegbaren) Material besteht und dass der Klebstoff
wasserlöslich
ist. Bei einem solchen Aufbau kann die saugfähige Auflage 1 nach
der Verwendung in einer Spültoilette
entsorgt werden. Es sei bemerkt, dass der Auflagekörper 2 nicht
aus einem solchen wasserzersetzbaren Material zu bestehen braucht.
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In
dem Auflagekörper 2 ist
ein Führungsschlitz 4 ausgebildet,
der von einer Seite (d.h. dem vorderen Ende) zu einem im Wesentlichen
zentralen Abschnitt des Auflagekörpers 2 verläuft. Der
Führungsschlitz 4 endet
an einem Schnürchenaufnahmeabschnitt
(oder einer Schnürchenaufnahme) 5, der
sich von einer vorderen Fläche
(oder einer Körperfläche) zu
einer hinteren Fläche
(oder einer Kleidungsfläche)
des Auflagekörpers 2 erstreckt.
Andererseits ist der saugfähige
Kern 13 nicht in einem Bereich 2b bereitgestellt,
der den Führungsschlitz 4 und den
Schnürchenaufnahmeabschnitt 5 umgibt,
so dass die obere Lage 11 und die untere Lage 12 miteinander
verbunden sind. Mit anderen Worten ist der Verbindungsabschnitt
zwischen der oberen Lage 11 und der unteren Lage 12 unterteilt,
um den Führungsschlitz 4 und
den Schnürchenaufnahmeabschnitt 5 zu
definieren.
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In
der oberen Lage 11 sind, wie in 1 dargestellt
ist, mehrere Öffnungen 11a ausgebildet,
die sich in der Nähe
des Bereichs 2b befinden (d.h. die Öffnungen 11a sind
nicht an beiden Längsseitenabschnitten
der oberen Lage 11 ausgebildet).
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Die
untere Lage 12 des Auflagekörpers 2 und die Klemmlage 3 sind
an einem Verbindungsabschnitt 6 durch einen Klebstoff teilweise
miteinander verbunden. Dieser Verbindungsabschnitt 6 ist
in der Nähe
des Schnürchenaufnahmeabschnitts 5 ausgebildet, überlappt
jedoch nicht den Schnürchenaufnahmeabschnitt 5.
Mit anderen Worten ist die untere Lage 12 mit Ausnahme
des Verbindungsabschnitts 6 nicht unter Verwendung des
Klebstoffs mit der Klemmlage 3 verbunden.
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Die
Klemmlage 3 besteht bevorzugt aus Papier, einem Vlies oder
einem Film, und sie ist bevorzugt flüssigkeitsundurchlässig. Eine
hintere Fläche 3a der
Klemmlage 3 ist nicht mit einer Klebeschicht zum Anheften
an Unterwäsche 30 versehen.
Der gesamte Bereich der hinteren Fläche 3a ist so behandelt,
dass er eine niedrige Reibung aufweist. Diese Behandlung umfasst
ein Beschichten der hinteren Fläche 3a mit
einem Silikonharz, einem Fluorharz oder dergleichen.
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Der
Auflagekörper 2 ist
kleiner als die Damenbinde aus dem Stand der Technik, und er weist eine
solche Größe auf,
dass er die Vaginalöffnung (oder
den Vaginaleingang) zuverlässig
blockiert, ohne dass er beim Tragen verrutscht. Beispielsweise weist
der Auflagekörper 2 vorzugsweise
eine größte Länge L1 von
etwa 80 bis 130 mm, vorzugsweise 100 bis 120 mm in Längsrichtung
und eine maximale Breite W1 von 50 bis 80 mm, vorzugsweise etwa
60 bis 70 mm, auf. (Der Begriff "Längsrichtung" bezieht sich hier
auf die Richtung in der Ebene des Auflagekörpers 2, die im Wesentlichen
mit einer vertikalen Ebene ausgerichtet ist, die einen stehenden
Träger
in eine linke und eine rechte Körperhälfte unterteilt, wenn
der Auflagekörper 2 getragen
wird.)
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Die
Klemmlage 3 kann die hintere Fläche des Auflagekörpers 2 zumindest
teilweise überlappen,
es ist jedoch bevorzugt, dass sie die gleiche Größe aufweist wie der Auflagekörper 2 oder
dass sie größer ist
als der Auflagekörper 2,
wie in 1 dargestellt ist, so dass die ganze hintere Fläche des Auflagekörpers 2 durch
die Klemmlage 3 abgedeckt werden kann. Falls die Klemmlage 3 demgemäß flüssigkeitsundurchlässig gemacht
ist und die ganze hintere Fläche
des Auflagekörpers 2 abdeckt,
ist es durch die Klemmlage möglich
zu verhindern, dass die Unterwäsche
mit dem Menstruationsblut befleckt wird, selbst wenn das Menstruationsblut
aus dem Auflagekörper 2 leckt.
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Beispielsweise
ist es bevorzugt, dass die Klemmlage 3 eine Länge L2 von
etwa 85 bis 140 mm in Längsrichtung
aufweist, welche größer ist
als die Länge
L1 des Auflagekörpers 2,
und dass die Klemmlage 3 auch eine Breite W2 von etwa 55
bis 90 mm aufweist.
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Es
ist auch bevorzugt, dass sich der Schnürchenaufnahmeabschnitt 5 im
Wesentlichen im Mittelabschnitt des Auflagekörpers 2 befindet und
dass der Führungsschlitz 4 eine
Länge L3
von etwa einem Drittel bis einer Hälfte der Länge L1 des Auflagekörpers 2 aufweist.
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Als
nächstes
wird ein Verfahren zum Anpassen des Tampons 20 und der
saugfähigen
Auflage 1 an den Körper
der Trägerin
beschrieben.
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Der
Tampon 20 weist einen komprimierten Absorber oder saugfähigen Körper 21 und
ein Schnürchen
oder eine Lasche 22, die sich vom Absorber 21 erstreckt,
auf. Der Absorber 21 kann innerhalb eines Applikators untergebracht
werden, oder dies kann nicht der Fall sein (d.h, der Absorber 21 kann
ein Finger-Tampon sein).
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Der
Tampon 20 wird in die Vaginalhöhlung eingeführt, und
der Applikator wird dann herausgezogen. Danach wird das Schnürchen 22 in
den Führungsschlitz 4 des
Auflagekörpers 2 eingeführt und entlang
dem Führungsschlitz 4 in
den Schnürchenaufnahmeabschnitt 5 geführt (zwischen
dem Auflage körper 2 und
der Klemmlage 3). Wenn dann ein Endabschnitt 22a des
Schnürchens 22 gegriffen
wird, um den Auflagekörper 2 hochzuziehen,
wird der Auflagekörper 2 durch
die Führungswirkung
des Schnürchenaufnahmeabschnitts 5 und
des Schnürchens 22 in
die Vaginalöffnung
eingepasst. Es sei bemerkt, dass die saugfähige Auflage 1 so
an den Körper
der Trägerin
angepasst wird, dass das vordere Ende mit dem Führungsschlitz 4 vom
Körper
der Trägerin
nach vorne orientiert ist.
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Nachdem
der Auflagekörper 2 in
die Vaginalöffnung
eingepasst worden ist, wird das Schnürchen 22 zwischen
dem Auflagekörper 2 und
der Klemmlage 3 gehalten. Beispielsweise kann das Schnürchen 22 zwischen
dem Auflagekörper 2 und
der Klemmlage 3 geklemmt werden, nachdem der Endabschnitt 22a des
Schnürchens 22 auf
die entgegengesetzte Seite des Führungsschlitzes 4 bewegt
wurde, wie in 1 dargestellt ist.
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Weil
das Schnürchen 22 auf
diese Weise zwischen dem Auflagekörper 2 und der Klemmlage 3 geklemmt
wird, verrutscht der Auflagekörper 2 vor und
nach dem Tragen der Unterwäsche
kaum aus der Vaginalöffnung.
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Überdies
weist die Klemmlage 3 an ihrer hinteren Fläche 3a keine
Klebeschicht auf und haftet nicht an der Unterwäsche 30. Dementsprechend kann
sich die Klemmlage 3 in Bezug auf die Unterwäsche 30 bewegen.
Insbesondere kann die Klemmlage 3 in dem Fall, in dem die
hintere Fläche 3a der Klemmlage 3 so
behandelt ist, dass sie eine niedrige Reibung aufweist, bei einem
Verschieben der Unterwäsche 30 in
Bezug auf die Unterwäsche 30 gleiten, wodurch
verhindert wird, dass der Auflagekörper 2 aus der Vaginalöffnung heraus
gelangt.
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Eine
kleine Menge Menstruationsblut wird, wenn sie aus dem Absorber 21 des
Tampons herausgeleckt ist, von dem saugfähigen Kern 13 des
Auflagekörpers 2 absorbiert.
Die Körperoberfläche der oberen
Lage 11 des Auflagekörpers 2,
die angrenzend an den Absorber 21 anzuordnen ist, weist
eine Anzahl von Öffnungen 11a auf,
so dass das aus dem Tampon 20 herausgeleckte Menstruationsblut
sofort durch den saugfähigen
Kern 13 absorbiert wird. Andererseits ist es selbst dann,
wenn das Menstruationsblut über
das Schnürchen 22 herunterläuft, möglich zu
verhindern, dass die Unterwäsche 30 damit befleckt
wird, weil das Schnürchen 22 zwischen
dem Auflagekörper 2 und
der Klemmlage 3 gehalten wird und die Klemmlage 3 weiterhin
flüssigkeitsundurchlässig gemacht
ist.
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Die
obere Lage 11 kann aus einem flüssigkeitsdurchlässigen Vlies
oder einem Harzfilm mit Öffnungen
bestehen, und sie kann auch aus einer wasserzersetzbaren Lage bestehen.
Andererseits bestehen die untere Lage 12 und die Klemmlage 3 aus
einer flüssigkeitsundurchlässigen Lage
aus Vlies oder Papier, welche im Wesentlichen aus hydrophoben Fasern
zusammengesetzt ist, oder einem Harzfilm, und sie können auch
aus einer wasserzersetzbaren Lage gebildet sein.
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Beispielsweise
können
die obere Lage 11, die untere Lage 12 und die
Klemmlage 3 aus wasserzersetzbarem Papier, das durch wasserstoffgebundene
Zellstofffasern zu einer Lage geformt ist, wasserzersetzbarem Papier
aus wasserdispergierbaren Zellstoff- oder Rayonfasern und einem
wasserlöslichen
Bindemittel oder einem Vlies mit hydrophilen Fasern, die zu einem
wasserdispergierbaren Zustand verwickelt sind, bestehen. Andererseits,
können
die untere Lage 12 und die Klemmlage 3 aus einer
durch Beschichten des wasserzersetzbaren Papiers oder Vlieses mit
einem wasserlöslichen
Harz in der Art eines Copolymers von Polyvinylalkohol und einer
ungesättigten
Carboxylsäure
hergestellten flüssigkeitsundurchlässigen wasserzersetzbaren
Lage bestehen.
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Der
saugfähige
Kern 13 kann aus wasserzersetzbarem Papier, Zellstoff oder
Vlies bestehen. Ein Beispiel für
dieses Material sind mehrere laminierte Lagen aus verhältnismäßig dünnem wasserzersetzbarem
Papier oder im Luftstrom aufgebrachtem Zellstoff.
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Der
Auflagekörper 2 gemäß der Erfindung
ist nicht auf die laminierte oder geschichtete Struktur der oberen
Lage 11, der unteren Lage 12 und des saugfähigen Kerns 13 beschränkt, wie
vorstehend dargelegt wurde. Mit anderen Worten kann der Auflagekörper 2 so
hergestellt werden, dass er eine einfache Auflagestruktur aufweist,
weil die kleine Menge Menstruationsblut (d.h. das Menstruationsblut,
das nicht vollständig
durch den Tampon absorbiert werden konnte, oder das Menstruationsblut,
das aus dem Spalt zwischen der Vaginalöffnung und dem Tampon herausgeleckt
ist) ausschließlich
durch den Auflagekörper 2 absorbiert
werden kann. Beispielsweise kann der Auflagekörper 2 ausschließlich aus der
unteren Lage 12 und dem saugfähigen Kern 13 zusammengesetzt
sein, während
die obere Lage 11 fortgelassen ist, wofür ein Auflagekörper 2 als
Beispiel genannt sei, der nur aus wasserzersetzbarem Papier und
einem PVA-(Polyvinylalkohol)-Film
gebildet ist. Weiterhin ist es erwünscht, dass zumindest eine
von der hinteren Fläche
des Auflagekörpers 2 und
der Klemmlage 3 flüssigkeitsundurchlässig gemacht
wird.
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Alternativ
kann die saugfähige
Auflage 1 nur den Auflagekörper 2 aufweisen,
ohne dass die Klemmlage 3 bereitgestellt wäre. Andererseits
kann der Auflagekörper 2 an
Stelle des Führungsschlitzes 4 ein
Loch oder einen Schlitz aufweisen, wodurch das Schnürchen 22 mit
den Fingern einer Benutzerin eingeführt werden kann. Überdies
braucht der Auflagekörper 2,
nicht hexagonal zu sein, wie in der Ausführungsform aus 1 dargestellt
ist, sondern er kann auch rechteckig oder elliptisch ausgebildet
sein.
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Wie
vorstehend dargelegt wurde, kann die saugfähige Auflage gemäß der Erfindung
leicht an der Trägerin
in Position eingepasst werden, wenn sie zusammen mit dem Tampon
verwendet wird. Andererseits ist die saugfähige Auflage mit einer geringeren
Größe versehen
als die herkömmliche
Damenbinde, so dass sie der Trägerin,
verglichen mit der Damenbinde ein weniger unangenehmes Gefühl gibt,
wenn die saugfähige
Auflage getragen wird, wodurch für
einen Tragekomfort der saugfähigen
Auflage gesorgt wird. Andererseits kann die saugfähige Auflage
gemäß der Erfindung
durch das Schnürchen des
Tampons positioniert werden, so dass es möglich ist, sie zuverlässig mit
der Vaginalöffnung
auszurichten und ein Verrutschen der Auflage während des Tragens zu verhindern.
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Wenngleich
die vorliegende Erfindung mit Bezug auf eine als Beispiel dienende
Ausführungsform
erläutert
und beschrieben wurde, sollten Fachleute verstehen, dass daran die
vorstehenden und verschiedene andere Änderungen, Fortlassungen und
Hinzufügungen
vorgenommen werden können, ohne
vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Daher sollte
die vorliegende Erfindung nicht als auf die vorstehend dargelegte
spezifische Ausführungsform
beschränkt
angesehen werden, sondern alle möglichen
Ausführungsformen
einschließen,
die innerhalb des Schutzumfangs liegen, der in den anliegenden Ansprüchen dargelegt
ist.