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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft einen Tintenstrahlaufzeichnungskopf, der sich
zur Verwendung auf umfangreichen industriellen Gebieten eignet,
der nicht nur bei einem Büromaschinendrucker
einsetzbar ist, sondern auch bei einem Drucker zum Bedrucken von Textilien,
zum Einfärben
einer Basisplatte für
Farbfilterzwecke und für
andere Aufzeichnungsträger.
Außerdem
betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines solchen
Tintenstrahlaufzeichnungskopfs. Insbesondere betrifft die Erfindung
einen Tintenstrahlaufzeichnungskopf, bei dem eine Verlängerung
vorgesehen ist für
das Substrat der Ausstoßenergie-Erzeugungselemente,
außerdem
ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Tintenstrahlaufzeichnungskopfs.
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Einschlägiger Stand
der Technik
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Der
Aufbau des herkömmlichen
Tintenstrahlaufzeichnungskopfs selbst, für den eine Verlängerung
vorgesehen ist, ist im Grunde genommen der gleiche Aufbau wie derjenige
eines herkömmlichen Tintenstrahlaufzeichnungskopfs,
der vergleichsweise kurz ausgebildet ist. Nach 8 ist
auf einer Basisplatte 206 eine Heizplatine 204 installiert,
die Ausstoßenergie-Erzeugungselemente
(nicht dargestellt), beispielsweise in Form von elektrothermischen Wandlerelementen
oder dergleichen ausgebildet sind, wobei auf der Basisplatte außerdem eine
Deckplatte 205 aus Silicium, Harzmaterial oder dergleichen
ausgebildet ist, die ihrerseits mit feinen Nutenmuttern ausgestattet
ist. Die Heizplatine 204 und die Deckplatte 205 sind
mit Hilfe einer Federeinheit nach dem Bonden der Deckplatte verbunden
oder niedergehalten. Wie in 9 zu sehen
ist, ist die Deckplatte 205 mit einem SUS-Stab ausgestattet,
der sie in Längsrichtung
durchdringt, um ihre Geradlinigkeit zu garantieren.
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Die
durch ein (nicht gezeigtes) in einer Zuführeinheit 201 vorgesehenes
Filter zum Beseitigen von Staubpartikeln oder dergleichen zugeführte Tinte kann
in einem SUS-Röhrchen 202 strömen, welches für eine Kopfabdeckung 203 vorgesehen
ist, und kann von der Tintenstrahlaufzeichnungskopf-Seite in die
Tintenströmungswege
fließen,
die durch Ankleben der Heizplatine 204 an der Deckplatte 205 ausgebildet
sind. Die Ausstoßenergie-Erzeugungselemente
für die
Heizplatine 204 liefern Ausstoßenergie an die Tinte abhängig von
elektrischen Signalen von der PWB (Schaltungsplatine) 208,
bei der es sich um eine gedruckte Basisplatine zum Austausch von elektrischen
Signalen mit einer (nicht gezeigte) Aufzeichnungsvorrichtung handelt.
In anderen Worten: wenn die Ausstoßenergie-Erzeugungselemente elektrothermische
Wandlerelemente sind, wird Tinte zur Blasenbildung erwärmt, und
die Tinte wird durch den durch diese Blasenbildung erzeugten Druck
ausgestoßen.
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Auf
diese Weise erfolgt eine Aufzeichnung durch Ausstoßen von
Tinte auf einen Aufzeichnungsträger.
Wenn allerdings der Tintenstrahlaufzeichnungskopf kontinuierlich
arbeitet, kommt es zu einem Temperaturanstieg des Kopfs, der in
einigen Fällen möglicherweise
einen ungünstigen
Einfluß auf
den Aufzeichnungsvorgang hat. Um diesem entgegenzuwirken, ist die
Basisplatte 106 mit einer Wärmeabstrahlfunktion versehen,
und sie ist aus metallischem Werkstoff gebildet, beispielsweise
einem Gußmaterial
mit einer Aluminiumlegierung, die hervorragende mechanische Eigenschaften,
Zerspanbarkeit und Schmiedbarkeit aufweist, zusätzlich zu guter Wärmeleitfähigkeit.
Außerdem
wird die Oberfläche der
Basisplatte 106 mit eloxiertem Aluminium behandelt, um
Erosionsbeständigkeit
zu erreichen und somit eine Erosion durch Tinte zu vermeiden.
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Außerdem führt die
Aufzeichnungsvorrichtung mit einem daran angebrachten Tintenstrahlaufzeichnungskopf
einen Erholungsvorgang durch, mit dessen Hilfe an der Ausstoßfläche haftengebliebene Tinte
mit Hilfe einer Klinge entfernt wird, welche über die Ausstoßfläche schrappt,
in der Ausstoßöffnungen gebildet
sind, über
die Tinte aus dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf ausgestoßen wird,
wodurch die Ausstoß-Kennwerte
stabilisiert werden.
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Allerdings
ist der verlängerte
herkömmliche Tintenstrahlaufzeichnungskopf
derart ausgebildet, daß die
Federeinheit zusätzlich
vorgesehen ist, um die Deckpatte und die Heizplatine miteinander
niederzuhalten, zusätzlich
zu dem Zuführweg
zum Zuführen
von Tinte, der oberhalb der Deckplatte angeordnet ist. Im Ergebnis
steigt die Anzahl der Komponenten, und die Fertigungsverarbeitung
umfaßt
möglicherweise
zusätzliche
Schritte.
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In
einigen Fällen
haben die Gegenmaßnahmen
nicht ausreichend Wirkung gezeigt, was die Geradlinigkeit in Längsrichtung
angeht, so daß das
Verhindern der wärmebedingten
Verformung an den Strukturelementen aufgrund der Temperaturanstiegskennwerte
des verlängerten
Kopfs stattfand, ebenso wie eine Verformung des Kopfs durch den Unterschied
des linearen Ausdehnungskoeffizienten von Materialien, welche durch
die Umgebungstemperaturänderungen
beeinflußt
werden. Beispielsweise besitzt der metallische Werkstoff, beispielsweise Aluminium,
der für
die Basisplatte verwendet wird, einen großen Wärmeausdehnungskoeffizienten
und wird leichter durch Temperaturänderungen verformt. Im Ergebnis
kommt es in einigen Fällen
zu einer Verziehung des Kopfs.
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Deshalb
wird es als nützlich
angesehen, ein Material mit einem kleineren Wärmeausdehnungskoeffizienten
auszuwählen,
beispielsweise isotropes Graphit, um als Basisplattenmaterial für einen
Druckkopf mit einer Leistung von 600 dpi verwendet zu werden. Das
isotrope Graphit besitzt duale Kennwerte insofern, als es beständig gegenüber Hitze
und chemischen Einflüssen
ist und gleichzeitig geringes Gewicht besitzt.
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Dennoch
besitzt das isotrope Graphit intergranulare oder Innentextur-Defekte,
oder es enthält Poren
sowie mikroskopische Risse. Im Ergebnis besitzt das isotrope Graphit
eine höhere
Wasserabsorption, es absorbiert Tinte, die möglicherweise an dem Material
haftenbleibt. Damit wird an der Oberfläche der Scherebene des isotropen
Graphits, die von einer Klinge abgestreift wird, eine beträchtliche
Menge Tinte absorbiert, und wenn diese Menge Tinte einen kritischen
Zustand erreicht, tritt Tinte aus der Oberfläche der Abstreifebene, wodurch
diese benetzt wird. Wenn dann die Menge abgestreifter Tinte nach
wiederholter Erholung eine zulässige
Menge überschreitet,
kann die Tinte nicht vollständig
abgestreift werden, so daß sich
das Problem ergibt, daß der
Erholungsvorgang nicht in ausreichender Weise vollzogen werden kann.
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Außerdem ist
die intergranulare Bindekraft von isotropem Graphit klein, so daß es einfacher
ist, an seiner Oberfläche
und der bearbeiteten Ebene Kohlenstoffpartikel zu bilden, was natürlich zu
der Erzeugung von Schmutzpartikeln ebenso führt wie zu dem Abbrechen von
Rissen bei der Handhabung während
der Montage oder der Installation. Zu diesem Zweck werden auch Gewindelöcher angebrochen,
wenn in sie mit erhöhtem
Drehmoment eingeschraubt wird, was zu der Notwendigkeit führt, eine Obergrenze
für die
Festigkeit beim Gewindeschneiden hochzusetzen.
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Außer den
obigen Problemen können
sich die im Tintenzuführweg
erzeugten Bläschen
auch im Filterbereich stauen oder die Tintenzufuhr oder der Erholungswirkungsgrad
für die
unter Druck stehende Tinte verringern. Die US-A-5 606 352 zeigt
die Merkmale der Oberbegriffe der Ansprüche 1 und 27 auf.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Ziel
der Erfindung ist die Schaffung eines Tintenstrahlaufzeichnungskopfs,
bei dem die Gestrecktheit in Längsrichtung
gewährleistet
ist, ohne die Anzahl von Komponenten zu erhöhen. Außerdem soll ein Verfahren zum
Fertigen eines solchen Tintenstrahlaufzeichnungskopfs angegeben
werden.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung ist die Schaffung eines Tintenstrahlaufzeichnungskopfs,
der seine Wiederaufbereitung nicht selbst behindert, wobei außerdem ein
Verfahren zum Fertigen eines solchen Tintenstrahlaufzeichnungskopfs
angegeben werden soll.
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Der
erfindungsgemäße Tintenstrahlaufzeichnungskopf
enthält
ein Substrat mit einer Elementenoberfläche mit Energieerzeugungselementen
zum Erzeugen von zum Ausstoßen
von Tinte zu verwendender Energie; eine Deckplatte, die in ihrer
Nutenfläche Nuten
aufweist, die zu einem Tintenkanal entsprechend den Energieerzeugungselementen
werden, wobei die Nutenfläche
und die Elementenoberfläche miteinander
zur Bildung des Tintenkanals verbunden sind; eine Basisplatte zum
Halten des Substrats an der der Elementenoberfläche abgewandten Fläche; und
ein Tintenzuführelement
in Berührung
mit der Basisplatte an einem Kontaktbereich, von dem eine Wandseite
des Tintenströmungswegs
mit dem Tintenkanal kommuniziert. Bei diesem Aufzeichnungskopf nehmen
die Basisplatte und das Tintenzuführelement das Substrat und
die Deckplatte mit dem Kontaktbereich zwischen sich als Drehpunkt
auf, um die Basisplatte in die Lage zu versetzen, von der der Elementenoberfläche entgegengesetzten
Seite her gegen das Substrat zu drücken, und das Tintenzuführelement
in die Lage zu versetzen, von der der Nutenfläche abgewandten Seite her gegen
die Deckplatte zu drücken.
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Bei
dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf gemäß der Erfindung mit diesem
Aufbau sind das Teil, welches ermöglicht, daß die Deckplatte und das Substrat
in inniger Berührung
stehen, und das Teil zum Zuführen
von Tinte gemeinsam als Tintenzuführelement fungieren. Im Ergebnis
wird es möglich,
auf jegliches Federelement zu verzichten, welches lediglich dazu
eingesetzt wird, den engen Kontakt der Deckplatte mit dem Substrat
aufrecht zu erhalten, so daß die
Anzahl von Bauteilen verringert wird.
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Außerdem kann
es bei dem erfindungsgemäßen Tintenstrahlaufzeichnungskopf
möglich
sein, das Tintenzuführelement
und das Basisplattenelement mittels Schrauben zu fixieren, so daß sie in
engem Kontakt miteinander in dem Kontaktbereich stehen können, oder
das Tintenzuführelement
und das Basisplattenelement durch Klebstoff miteinander im Kontaktbereich
zu verbinden. Im Fall der Klebstoffbindung ist es speziell möglich, auf
Schrauben für
die Fixierung zu verzichten.
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Außerdem kann
der erfindungsgemäße Tintenstrahlaufzeichnungskopf
so ausgebildet sein, daß die
gedruckte Basisplatte zum Steuern der Energieerzeugungselemente
auf der Basisplatte auf derjenigen Seite installiert ist, die das
Substrat trägt,
um nicht die Berührung
zwischen dem Tintenzuführelement
und der Basisplatte zu stören,
wobei die Oberfläche
der Basisplatte zum Installieren der gedruckten Basisplatte an einer
Stelle unterhalb der Oberfläche
zum Haltern des Substrats ausgebildet sein kann. Bei der so ausgestalteten
Struktur wird es möglich,
vorzugsweise mit Drahtbonden zu arbeiten, indem die Höhe des Drahtbondens
im wesentlichen die gleiche ist wie diejenige zwischen der gedruckten
Basisplatte und dem Substrat, insbesondere dann, wenn das Drahtbonden
dazu dient, das Substrat und die gedruckte Basisplatte, welche dicker
als das Substrat ist, elektrisch miteinander zu verbinden.
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Außerdem kann
der erfindungsgemäße Tintenstrahlaufzeichnungskopf
so ausgebildet sein, daß er
ein zweites Tintenzuführelement
mit einem Tintenzuführweg
aufweist, welcher mit dem Tintenströmungsweg dadurch kommuniziert,
daß er
mit dem Tintenzuführelement
verbunden ist. Das zweite Tintenzuführelement und die Basisplatte
können
in engem Kontakt stehen und können
mit Hilfe von Schrauben oder anderen Bindemitteln miteinander verbunden
und fixiert sein.
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Weiterhin
kann in dem Tintenzuführweg
ein Filter angeordnet sein, um die Tinteneinströmrichtung im wesentlichen vertikal
nach oben verlaufen zu lassen. Das Filter kann mehrere Filter umfassen,
wobei von den mehreren Filtern der Tintendurchgangsbereich des Filters
in dem Tintenzuführweg
zum Zuführen
von Tinte von außerhalb
in den Tintenkanal größer ist
als der Tintendurchgangsbereich des Filters in den Tintenzuführweg, um
Tinte aus dem Tintenkanal nach außen zurückzuleiten. In diesem Fall wird
es möglich,
daß die
zusammen mit der Tinte strömenden
Bläschen
den Auftrieb nutzen und leicht durch die Filter hindurchgelangen,
so daß verhindert wird,
daß der
Tintenstrom durch den Stau von Bläschen auf der Einströmseite jedes
der Filter blockiert wird. Dadurch, daß der Durchgangsbereich von
Tinte des Filters auf der Rücklaufseite
entsprechend dem verringerten Druck der strömenden Tinte klein gemacht
wird, ist es möglich,
Druck auf die Bläschen
in dem Filter auf der Rückstromseite
auszuüben,
damit diese durch das Filter hindurchgelangen. Auf diese Weise lassen
sich die Entwurfselemente für
das Wiederaufbereitungssystem der Aufzeichnungsvorrichtung entsprechend
reduzieren.
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Außerdem ist
der Kontaktbereich der Tintenzuführelemente
selbst mit einem O-Ring
oder einer Dichtung abgedichtet.
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Außerdem kann
der Tintenkanal im wesentlichen luftdicht verschlossen werden, ausgenommen die
Verbindungsöffnung
des Tintenströmungswegs mit
der Ausstoßöffnung zum
Ausstoßen
von Tinte. In diesem Fall kann die Tinte in dem Tintenkanal nicht
in Berührung
mit dem äußeren Dichtungsmittel
oder dergleichen gelangen.
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Außerdem kann
der Kontaktbereich des Tintenströmungswegs
mit der Verbindungsöffnung durch
einen O-Ring oder ein Dichtungsmittel abgedichtet sein.
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Oberhalb
des Energieerzeugungselements kann außerdem integral mit dem Substrat
ein Ventil ausgebildet sein, dessen freies Ende in Richtung der Ausstoßöffnung zum
Ausstoßen
von Tinte verläuft, und
dessen fixiertes Ende in der dazu entgegengesetzten Richtung verläuft.
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Außerdem ist
bei dem erfindungsgemäßen Tintenstrahlaufzeichnungskopf
das Energieerzeugungselement ein elektrothermisches Wandlerelement
zum Erzeugen von Wärmeenergie.
Das Tintenzuführelement
und die Basisplatte bestehen aus dem gleichen Werkstoff, und das
Substrat und die Deckplatte bestehen ebenfalls aus demselben Werkstoff. Hierdurch
wird die Differenz zwischen den linearen Ausdehnungskoeffizienten
des Tintenzuführelements
und der Basisplatte, und den linearen Ausdehnungskoeffizienten des
Substrats und der Deckplatte so gewählt, daß keine Störung in dem Ventil und in der
Wand gegenüber
dem Tintenkanal möglich
ist, selbst wenn durch die durch das elektrothermische Wandlerelement
in der Anordnungsrichtung der Ausstoßöffnung für die auszustoßende Tinte
erzeugte Wärme
eine Abstandsabweichung hervorgerufen wird. Selbst wenn zwischen
dem Substrat und der Deckplatte eine Abstandsabweichung durch Zug
aufgrund der linearen Ausdehnung der Basisplatte entsteht, stören das
Ventil und die Tintenkanal-Wandfläche einander nicht, so daß es möglich ist,
eine Beeinträchtigung
der Ausstoßkennwerte
zu vermeiden. Außerdem
bestehen das Tintenzuführelement
und die Basisplatte aus demselben Werkstoff, und auch das Substrat
und die Deckplatte bestehen aus demselben Werkstoff. Die Differenz
zwischen den linearen Ausdehnungskoeffizienten des Tintenzuführelements
und der Basisplatte, und der linearen Ausdehnungskoeffizienten des
Substrats und der Deckplatte können
kleiner sein als die Differenz zwischen dem linearen Ausdehnungskoeffizienten
des Metalls und den linearen Ausdehnungskoeffizienten des Substrats
und der Deckplatte.
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Das
Tintenzuführelement
kann eine Wärmeleitfähigkeit
haben, aufgrund derer schädliche
Einflüsse
durch Wärmeschocks
durch die elektrothermische Wandlereinrichtung vermieden werden,
und die Basisplatte kann eine Wärmeleitfähigkeit
besitzen, durch die abträgliche
Einflüsse
durch Wärmeschocks seitens
der elektrothermischen Wandlereinrichtung vermieden werden. Hierdurch
wird es möglich,
zu verhindern, daß jedes
Element eine bauliche Verformung oder Verzerrung durch thermischen
Schock erleidet, dem möglicherweise
jedes Strukturelement ausgesetzt ist, wenn die Temperatur des gesamten Baukörpers des
Tintenstrahlaufzeichnungskopfs bei durchgehendem Aufzeichnungsvorgang
oder dergleichen ansteigt.
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Außerdem kann
das Tintenzuführelement sowie
die Basisplatte aus Kohlenstoffgraphit hergestellt sein. Diese Ausbildung
soll dazu beitragen, das Gewicht des Tintenstrahlaufzeichnungskopfs
zu reduzieren und außerdem
die bereits beschriebenen thermischen Eigenschaften zu erreichen.
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Außerdem können bei
dem erfindungsgemäßen Tintenstrahlaufzeichnungskopf
die Fläche
des Tintenzuführelements
und die Fläche
der Basisplatte, welche die Oberfläche mit den Ausstoßöffnungen zum
Ausstoßen
von Tinte bilden, wasserabweisend ausgebildet sein. Hierdurch ist
es möglich,
einen fehlerhaften Wiederaufbereitungsvorgang zu vermeiden, welcher
bedingt ist durch das Wandern von Tinte in die Oberfläche, in
welcher sich die Ausstoßöffnungen
befinden.
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Es
kann eine Schutzschicht im wesentlichen auf den gesamten Außenflächen des
Tintenzuführelements
und der Basisplatte ausgebildet sein, um eine Imprägnierung
mit Tinte zu vermeiden.
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Außerdem können die
inneren Defekte, Poren und mikroskopischen Risse in dem Tintenzuführelement
und der Basisplatte mit einem flüssigen Mittel
imprägniert
werden, welches in sie eindringt. In diesem Fall wird bei Aushärtung des
flüssigen
Mittels die Bindekraft zwischen Partikeln intensiviert, so daß die Funktion
einer Steigerung der Belastungsgrenze erreicht wird, ebenso wie
das Vermeiden von Spänen,
Kohlenstaubpartikeln, das Brechen von Gewinden an den Gewindebereichen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Herstellen des Tintenstrahlaufzeichnungskopfs, der ausgestattet
ist mit einem Substrat mit der Elementenoberfläche mit darauf ausgebildeten
Energieerzeugungselementen zum Erzeugen von Energie, die zum Ausstoßen von
Tinte verwendet wird, mit einer Deckplatte, deren Nutenoberfläche mit
Nuten zur Bildung eines Tintenkanals entsprechend den Energieerzeugungselementen
ausgestattet ist, wobei die Nutenoberfläche und die Elementenoberfläche miteinander
verbunden sind, um den Tintenkanal zu bilden, mit einer Basisplatte
zum Haltern des Substrats von der der Elementenoberfläche abgewandten
Seite her; und mit einem Tintenzuführelement in Berührung mit
der Basisplatte in einem Kontaktbereich, wobei die Wandfläche des
Tintenströmungswegs
mit dem Tintenkanal in Verbindung steht, umfaßt folgende Schritte: Vorbereiten
eines Tintenzuführelements, wobei
de Wandfläche
des Tintenströmungswegs
mit dem Tintenkanal kommuniziert; Verbinden des Tintenzuführelements
mit der Basisplatte;
wobei das Substrat und die Deckplatte
von der Basisplatte und dem Tintenzuführelement unter Verwendung
des Kontaktbereichs als Drehpunkt eingefaßt werden, um sie dadurch in
enge Berührung
zu bringen, daß das
Substrat mit der Basisplatte von der der Elementenoberfläche abgewandten
Seite her angepreßt
wird und die Deckplatte mit dem Tintenzuführelement von der der Nutenfläche abgewandten
Seite her angepreßt
wird.
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Bei
dem Verfahren zum Herstellen eines Tintenstrahlaufzeichnungskopfs
gemäß der Erfindung mit
einem solchen Aufbau ist es möglich,
das Element zum Zuführen
von Tinte und das Element, welches es der Deckplatte und dem Substrat
ermöglicht, in
engen Kontakt miteinander zu treten, funktionell gemeinsam als das
Tintenzuführelement
auszubilden. Deshalb läßt sich
nicht nur ein Schritt zum Installieren des Federelements, welches
lediglich dazu dient, die Deckplatte und das Substrat in enger Berührung miteinander
zu halten, fortlassen, sondern man erreicht auch eine Kostenverringerung
und eine Vereinfachung des Geräts,
so daß sich
die Arbeitsausbeute verbessert.
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Dieses
Verfahren zum Herstellen eines Tintenstrahlaufzeichnungskopfs beinhaltet
weiterhin den Schritt des Erstellens eines zweiten Tintenzuführelements
mit einem Tintenzuführweg,
welcher mit dem Tintenströmungsweg
verbunden ist und an dem Tintenzuführelement angebracht ist. Auch
dieses Verfahren kann weiterhin den Schritt des Ausbildens einer
Schutzschicht zum Sperren des Eindringens von Tinte im wesentlichen
auf der gesamten Außenoberfläche des
Tintenzuführelements
und der Basisplatte vorsehen. Weiterhin kann das Verfahren den Schritt
des Überziehens
der Fläche
des Tintenzuführelements
und der Fläche
der Basisplatte mit einem wasserabweisenden Mittel beinhalten, um
die Oberfläche
zu bilden, die mit den Ausstoßöffnungen zum
Ausstoßen
von Tinte versehen ist, nachdem der Schritt des Ausbildens der Schutzschicht
abgeschlossen ist.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine auseinandergezogene, perspektivische Ansicht, die einen Tintenstrahlaufzeichnungskopf
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung zeigt.
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2 ist
eine seitliche Schnittansicht, die den in 1 gezeigten
Tintenstrahlaufzeichnungskopf veranschaulicht.
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3A und 3B sind
Ansichten des Umfangs eines Tintenwegs des in 1 gezeigten
Tintenstrahlaufzeichnungskopfs; 3A ist
eine seitliche Schnittansicht, und 3B ist
eine Front-Schnittansicht.
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4A, 4B, 4C und 4D sind Ansichten
zum Veranschaulichen der Fläche
für eine Deckplatte
und eine Basisplatte, auf der ein Beschichtungsmittel aufgetragen
wird.
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5 ist
eine Ansicht, die schematisch jedes der in einer Filterbox untergebrachten
Filter zeigt.
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6 ist
eine Ansicht, welche den Wiederaufbereitungsvorgang mit einer Abstreifklinge
zeigt.
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7 ist
ein Flußdiagramm,
welches den Verlauf eines Verfahrens zum Fertigen eines Tintenstrahlaufzeichnungskopfs
gemäß der derzeitigen Ausführungsform
der Erfindung veranschaulicht.
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8 ist
eine perspektivische Ansicht eines Beispiels eines langgestreckten
herkömmlichen
Tintenstrahlaufzeichnungskopfs.
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9 ist
eine Schnittansicht, welche eine in dem herkömmlichen Tintenstrahlaufzeichnungskopf verwendeten
Deckplatte zeigt.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Im
folgenden soll anhand der begleitenden Zeichnungen die Ausführungsform
der Erfindung beschrieben werden.
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1 ist
eine auseinandergezogene, perspektivische Ansicht eines Tintenstrahlaufzeichnungskopfs
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. 2 ist eine Seiten-Schnittansicht,
die den Tintenstrahlaufzeichnungskopf entlang der Linie Y-Y' in 1 zeigt. 3A und 3B sind
Ansichten zum Veranschaulichen des Umfangs eines Tintenpfads für den in 1 dargestellten
Tintenstrahlaufzeichnungskopf;
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4A bis 4D sind
Ansichten der Flächen
der Deckplatte und einer Basisplatte, auf denen ein Beschichtungsmittel
aufgetragen wird, wobei die Fläche
mit einem wasserabweisenden Mittel imprägniert wird.
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In 2 ist
di Filterbox 9 des zweiten Tintenzuführelements 7 weggelassen.
Außerdem
ist 4A eine Querschnittansicht der Basisplatte 1, betrachtet
entlang der Linie X-X' in 1. 4B ist eine
Querschnittansicht des Tintenzuführelements 4, betrachtet
entlang der Linie Y-Y'. 4C ist
eine Schnittansicht desjenigen Teils des Tintenzuführelements 4,
bei welchem der Tintenströmungsweg 17 ausgebildet
ist. 4D ist eine Querschnittansicht desjenigen Teils
des Tintenzuführelements 4,
welches der Basisplatte 1 in 4B entspricht.
Außerdem
bedeutet der Pfeil g in den 4A bis 4D die
Schwerkraftrichtung.
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Der
Tintenstrahlaufzeichnungskopf gemäß der vorliegenden Ausführungsform
besitzt eine Basisplatte 1 aus Graphit, und die Heizplatine 2,
bei der es sich um eine Silicium-Heizplatine mit Ausstoßenergie-Erzeugungselementen 2a,
beispielsweise in Form von elektrothermischen Wandlerelementen, handelt,
wobei jeweils ein Ventil (siehe 3A) zum Stabilisieren
der Ausstoßvorgänge oberhalb
jedes Ausstoßenergie-Erzeugungselements
angebracht ist. Dieser Kopf ist weiterhin mit der gedruckten Platine 8 in
Form einer gedruckten Basisplatte ausgestattet, elektrisch mit der
Heizplatine 2 über
Drähte 16 verbunden,
außerdem
eine Silicium-Deckplatte 3,
bei der eine Mehrzahl feiner Nuten ausgebildet ist. Darüber hinaus
ist der Kopf mit einem aus Graphit bestehenden Tintenzuführelement 4 ausgestattet, welches den
Tintenströmungsweg 17 aufweist,
welcher mit der Verbindungsöffnung 37 der
gemeinsamen Flüssigkeitskammer 28 der
Deckplatte 3 kommuniziert, außerdem mit einem zweiten Tintenzuführelement 7 mit
einer Filterbox 9, wobei der Tintenzuführweg 18 so ausgebildet
ist, daß er
mit dem Tintenzuführelement 4 kommuniziert.
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Die
Basisplatte 1 ist derart ausgebildet, daß die Oberfläche der
Schaltungsplatine 33 mit der darauf installierten Platine 8 niedriger
liegt als die Oberfläche
der Heizplatine 32 mit der darauf angebrachten Heizplatine 2.
Auf diese Weise wird die Höhe
der Ebene, an der das Drahtbonden für die Heizplatine 2 und
die Schaltungsplatine 8, die dicker ist als die Heizplatine 2,
vorgenommen wird, bündig,
so daß das
Drahtbonden unter guten Bedingungen ausgeführt werden kann. Allerdings
kann die Form der Basisplatte 1 stufenlos flach zwischen
der Oberfläche der
Heizplatine 32 und der Oberfläche der Platine 33 sein,
wenn die Struktur nicht so beschaffen ist, daß die Platine 8 auf
der Seite der Oberfläche
der Heizplatine 32 der Basisplatte 1 wie bei der
vorliegenden Ausführungsform
installiert wird.
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Außerdem ist
die Oberfläche
der Basisplatte 1, welche in 4 schraffiert
dargestellt ist, das heißt ihre
gesamte Oberfläche,
mit einem Überzug
aus einer Polyimidharzlösung
imprägniert.
Durch diesen Überzug
mit einer Polyimidharzlösung
wird verhindert, daß Tinte
in die Basisplatte 1 eindringt.
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Außerdem ist
eine Abstreifebene 1a (die in 4A durch
schräge
Striche gekennzeichnete Fläche),
welche von einer noch zu beschreibenden Klinge 20 abgebürstet wird,
mit einem wasserabweisenden Mittel beschichtet. Dabei wird die Abstreifebene 1a mit
einem wasserabweisenden Mittel derart beschichtet, daß die oben
erwähnte
Polyimidharzlösung
aufgetragen wird, bevor das wasserabweisende Mittel aufgetragen
wird, damit letzteres einfacher verarbeitet werden kann, wobei das
wasserabweisende Mittel deshalb später aufgetragen wird, weil bei
direktem Auftrag des wasserabweisenden Mittels auf das Graphit das
Mittel von dessen Oberfläche
absorbiert würde
und die Oberfläche
dann keine ausreichende wasserabweisende Eigenschaft mehr besäße. Nach
dem Auftrag des wasserabweisenden Mittels wird die Abstreifebene 1a drei
Stunden lang oder länger
bei 150°C
ausgehärtet.
Auf diese Weise erhält die
Abstreifebene 1a wasserabstoßende Wirkung.
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Wie
außerdem
durch Schraffur in 4B gezeigt ist, wird die Oberfläche der
Basisplatte 1 dort, wo ein Gewindeloch 34 geschnitten
ist, mit einer Lösung
aus PSF (Polysulfon) überzogen.
Wie weiter unten noch erläutert
wird, wird, wenn das Tintenzuführelement 7 auf
der Basisplatte 1 mit Hilfe einer Schraube 5b befestigt
wird, ein (nicht gezeigtes) Gewindeloch zur Aufnahme dieser Schraube 5b mit
einer PSF-Lösung
imprägniert.
Durch die Beschichtung mit der PSF-Lösung wird die Zerspanfestigkeit des
Gewindes gesteigert, so daß das
Gewinde nicht bricht oder reißt.
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Für das Tintenzuführelement 4 gibt
es fünf Löcher 13 zum
Halten der Deckplatte, während
die Deckplatte gebondet wird. Durch jedes der Löcher erstreckt sich ein Stift
zum provisorischen Halten der Deckplatte 3 an der Deckplatten-Bondmaschine; acht
Löcher 12 dienen
als Drahtbond-Abdichtung zum Abdichten der Drahtbondstellen zwischen
der Heizplatine 2 und der Schaltungsplatine 8 mit
einem Dichtungsmittel 19; und drei Fixierlöcher 29 auf
der linken und der rechten Seite dienen zum Fixieren einer (nicht
gezeigte) Aufzeichnungsvorrichtung. In 1 ist ein
Fixierloch 29 auf der linken Seite ausgebildet, zwei Löcher sind
auf der rechten Seite ausgebildet. Dies deshalb, weil mit einem
Loch auf der linken Seite eine Lagejustierung bezüglich links
und rechts vorgenommen wird.
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Außerdem ist
die Oberfläche
des Tintenzuführelements 4 sowie
der durch Schraffur in 4C angegebene Tintenströmungsweg 17,
das heißt
die gesamte Fläche
des Tintenzuführelements 4 mit
einer Polyimidharzlösung
imprägniert.
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Durch
diesen Überzug
mit einer Polyimidharzlösung
kann verhindert werden, daß Tinte
in das Tintenzuführelement 4 eindringt.
Außerdem
ist die Abstreifebene 4a (die in 4C durch
Filieren gekennzeichnete Fläche)
mit einem wasserabweisenden Mittel überzogen.
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Um
dabei zum Überziehen
der Basisplatte 1 und des Tintenzuführelements 4b eine
Polyimidharzlösung
zu verwenden, kann man ein Verhältnis
von Polyimid Lösungsmittel
von 1 : 0,8 verwenden, und als wasserabweisendes Mittel kann man
von CTX809A : Ctsolve im Verhältnis
von 1 : 4 (Gewichtsverhältnis)
Gebrauch machen. Für
die PSF-Lösung wird
als Lösungsmittel
Tetrahydrofuran verwendet, wobei die Lösung 5 Gew.-% enthält (PSF
: Tetrahydrofuran = 5 g 95 g). Wenn allerdings die Konzentration
der PSF-Lösung
erhöht
wird durch Steigern des PSF-Gewichts für die Lösung, wird das aus Graphit bestehende
Basismaterial nicht mit der Lösung
imprägniert,
so daß die
Oberfläche
möglicherweise nicht
vollständig überzogen
wird.
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Das
Tintenzuführelement 4 und
die Basisplatte 1 stehen in enger Berührung miteinander an dem Drehpunkt 30,
bei dem es sich um den Umfang der Schraube 5a handelt,
wie aus 2 hervorgeht, wobei das Element
mit acht Schrauben 5a fixiert ist. Die Schraube 5a kann
eine Klemmschraube M2 sein. Für
das Tintenzuführelement 4 ist
zwischen der Kontaktfläche,
die zu dem Drehpunkt 30 wird, und der Deckplattenoberfläche 34,
die Druck auf die Deckplatte 3 ausübt, wenn sie in Berührung mit
der Oberseite der Deckplatte 3 steht, eine Lücke 31 ausgebildet.
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Hierzu
kann ein O-Ring oder ein Dichtungsmittel verwendet werden, um den
Koppelbereich zwischen dem Tintenströmungsweg 17 und der
Verbindungsöffnung 37 abzudichten.
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Um
die Deckplatte 3 und die Heizplatine 2 dicht mit
einem Druck von 3 kg pro Schraube 5a entsprechend dem Rückkopplungsergebnis
einer Untersuchung mit dem Federmaterial des länglichen herkömmlichen
Kopfs in Berührung
zu bringen, hat sich herausgestellt, daß vorzugsweise von folgenden
Abmessungen Gebrauch gemacht wird: C = 0,8 mm; D = 12 mm und E =
5,5 mm gemäß 2,
falls die Länge
des verlängerten
Kopfs etwa 100 mm beträgt
und zwischen jeder der Schrauben ein Abstand 5a von etwa
14 mm verbleibt. Anstatt Schrauben 5a zu verwenden, ist
es möglich,
das Tintenzuführelement 4 mittels
Klebstoff an der Basisplatte 1 in der Nähe des Drehpunkts 30 als
Kupplungsbereich zwischen dem Tintenzuführelement 4 und der
Basisplatte 1 zu bonden und zu fixieren. Dabei werden die
Schrauben 5a dann nicht benötigt, so daß man die Teilezahl verringern
kann.
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Das
zweite Tintenzuführelement 7 kann
aus Noryl bestehen (NORYL: Handelsbezeichnung, hergestellt von der
Engineering Plastics (EPL), Inc.), welches in Oberflächenberührung mit
der Schaltungsplatine 8 steht und durch die Basisplatte 1 sowie
vier M2-Klemmschrauben 5b dicht fixiert ist. Anstatt Schrauben 5b zu
verwenden, kann das zweite Tintenzuführelement 7 durch
Klebstoff an der Basisplatte 1 fixiert werden. In diesem
Fall werden die Schrauben 5b nicht benötigt, so daß sich die Teilezahl verringert.
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Der
Tintenzuführweg 18 für das zweite
Tintenzuführelement 7 steht
in Verbindung mit dem Tintenströmungsweg 17 über das
extrudierte Loch 35, welches in den Tintenströmungsweg 17 paßt, wobei der Übergangsabschnitt
von außen
durch Bonden mit einem Dichtungsmittel versperrt ist. Zu diesem Zweck
ist ein (nicht gezeigter) O-Ring zwischen dem Tintenzuführelement 4 und
dem zweiten Tintenzuführelement 7 eingefaßt, um den
Umfang des extrudierten Lochs 35 abzudichten. Durch diesen
O-Ring können
das Tintenzuführelement 4 und
das zweite Tintenzuführelement 7 fixiert
werden.
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Das
andere Ende des Tintenzuführwegs 18, welches
dem extrudierten Loch 35 zugewandt ist, steht in Verbindung
mit dem Zuführweg 23,
der in 5 durch eine ausgezogene Linie in der Filterbox 9 dargestellt
ist, während
der Rücklaufweg 24 durch die
gestrichelte Linie angedeutet ist. In dem Zuführweg 23 und dem Rücklaufweg 24 befindet
sich auf der Zuführseite
ein Filter 21 und ein Filter 22 auf der Rücklaufseite.
Das Filter 21 auf der Zuführseite besitzt eine große Fläche für den Durchgang
der Tinte, größer als
diejenige des Filters 22 auf der Rücklaufseite. Der Tintenstrahlaufzeichnungskopf
dieser Ausführungsform
ist unter der Annahme aufgebaut, daß Tinte in vertikaler Richtung
gemäß Pfeil
g in 5 ausgestoßen
wird, wenn der Aufzeichnungskopf an einem Aufzeichnungsgerät montiert
ist. Deshalb ist die Anordnung so gestaltet, daß der Tintenkanal in dem Filter 21 auf
der Zuführseite
und das Filter 22 auf der Rücklaufseite beide unter jeden
Umständen
nach oben weisen, wenn Tinte aus der Aufzeichnungsvorrichtung dem
Tintenstrahlaufzeichnungskopf zugeführt wird oder Tinte aus dem
Aufzeichnungskopf zu dem Aufzeichnungsgerät zurückströmt.
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In
anderen Worten: wenn Tinte von der Aufzeichnungsvorrichtung dem
Tintenstrahlaufzeichnungskopf zugeleitet wird, können zusammen mit der zuzuführenden
Tinte strömende
Bläschen
das Filter 21 auf der Zuführseite leicht durchdringen,
weil die Durchgangsfläche
des Filters 21 auf der Zuführseite größer ist, während der Tintenstrom in vertikaler Richtung
nach oben gerichtet ist, so daß die
Auftriebskraft der Bläschen
genutzt werden kann. Im Ergebnis besteht keine Gefahr, daß Bläschen von
außerhalb
an dem Filter 21 auf der Einströmseite gestaut werden und so
die Tintenzufuhr behindern.
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Andererseits
wird die zusammen mit Bläschen
gezogene Tinte in dem Kopf zirkuliert und kehrt als Wiederaufbereitungstinte
zu der Aufzeichnungsvorrichtung zurück. In diesem Fall werden Bläschen aus
den Ausstoßöffnungen 25 ausgelassen,
wobei solche Bläschen,
die nicht ausgestoßen
werden, das Filter 22 auf der Rücklaufseite durchsetzen, während die
Tinte von dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf zu der Seite der Aufzeichnungsvorrichtung
hin zurückläuft. Auch
an dieser Verbindungsstelle strömen
Tinte und Bläschen
durch das Filter 22 auf der Rücklaufseite in vertikaler Richtung
nach oben. Deshalb passieren die Bläschen das Filter 22 auf
der Rücklaufseite
ohne Schwierigkeiten. Da allerdings der Druck unmittelbar vor dem
Durchgang durch das Filter 22 auf der Rücklaufseite unmittelbar in
dem Maß kleiner wird,
in welchem Tinte aus den Ausstoßöffnungen 25 austritt,
ist der Durchmesser des Filters 22 auf der Rücklaufseite
kleiner als derjenige des Filters 21 auf der Zuführseite,
entsprechend dem reduzierten Tintendruck. Auf diese Weise wird das
Freisetzen von Bläschen
einfacher, selbst wenn der Tintendruck kleiner gemacht wird, während Tinte
und Bläschen
das Filter 22 auf der Rücklaufseite
passieren.
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Mit
dem Doppelfilteraufbau des zweiten Tintenzuführelements 7 und der
Steuerung der Tintenumwälzrichtungen
ist es möglich,
Mängel
bei der Wiederaufbereitung durch das Vorhandensein von Bläschen zu
vermeiden und ein einfaches Freisetzen von Bläschen auch bei geringerem Aufbereitungsdruck
zu bewirken. Die für
den Aufbereitungsvorgang verwendete Tintenmenge läßt sich
im Vergleich zum Stand der Technik reduzieren, wobei die Auslegung der
Elemente kleiner sein kann, was die Auslegung des Aufbereitungssystems
auf der Seite der Aufzeichnungsvorrichtung angeht.
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Die
Schaltungsplatine 8 dient zum Steuern jedes der Ausstoßenergie-Erzeugungselemente,
und sie ist mit der Heizplatine 2 durch Drähte 18 in
Form von Golddrähten
verbunden, um elektrische Signale mit der Aufzeichnungsvorrichtung
auszutauschen. Zum Installieren der Schaltungsplatine 18 auf
der Basisplatte 1 auf der Seite der Oberfläche 32 der
Heizplatine ist ein Durchgangsloch 1 1 vorgesehen, um von
dem Vorsprung 10 durchdrungen zu werden, der sich auf der
Vorsprünge 10 aufnehmenden
Seite der Basisplatte 1 befindet, um nicht den innigen
Kontakt zwischen dem Tintenzuführelement 4 und
der Basisplatte 1 zu behindern.
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Die
Heizplatine 2 ist derart ausgebildet, daß auf einem
Siliciumsubstrat oder dergleichen zwecks Isolierung und Wärmestau
ein Siliciumoxidfilm oder ein Siliciumnitridfilm ausgebildet ist,
wobei auf diesen Film eine elektrische Widerstandsschicht und ein Verdrahtungsmuster
angebracht sind, um elektrothermische Wandlerelemente zu bilden,
die als Ausstoßenergie-Erzeugungselemente
fungieren. Elektrische Leistung und elektrische Signale von der
Aufzeichnungsvorrichtung werden über
die Schaltungsplatine 8, die Verdrahtung 16 und
die auf der Heizplatine 2 gebildete Verdrahtung zu der
elektrischen Widerstandsschicht geleitet. Auf diese Weise werden die
Ausstoßenergie-Erzeugungselemente
erhitzt. Das Ventil 14, welches integriert mit der Heizplatine 2 ausgebildet
ist, hat ein freies Ende auf der Seite der Ausstoßöffnung 25,
während
ein fixiertes Ende an der Seite der gemeinsamen Flüssigkeitskammer 28 vorgesehen
ist, wie dies aus 3A hervorgeht.
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Die
Deckplatte 3 bildet mehrere Düsen (Tintenwege) 26 entsprechend
jedem der Ausstoßenergie-Erzeugungselemente
und der gemeinsamen Flüssigkeitskammer 28,
wodurch jeder der Düsen 26 Tinte
zugeführt
wird. Wenn die Düsenwand
(die Tintenwegwand) 27 für die Düse 26 gebildet wird,
wird ein Flüssigkeitskammerrahmen 38 gleichzeitig
mit einer Höhe
gebildet, die der Höhe
der Düsenwand 27 entspricht.
Auf diese Weise ist, wenn die Deckplatte 3 in dichter Berührung mit
der Heizplatine 2 steht, die gemeinsame Flüssigkeitskammer 28 im
wesentlichen verschossen, ausgenommen die Verbindungsöffnung 37,
welche mit dem Tintenströmungsweg 17 kommuniziert,
und die Ausstoßöffnung 25.
Folglich kann das weiter unten noch zu beschreibende Dichtungsmittel 19 nicht
mit Tinte in Berührung
treten. Wenn außerdem
die Deckplatte 3 in enger Berührung mit der Heizplatine 2 steht,
dabei aber nicht mit einem Klebstoff angebracht ist, so gelangt
bei einem solchen Aufbau kein Klebstoff in Berührung mit der Tinte. Die Düse 26 und
die gemeinsame Flüssigkeitskammer 28 sind
hier verallgemeinert mit „Tintenkanal" bezeichnet.
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Als
nächstes
wird anhand des in 7 dargestellten Flußdiagramms
der Ablauf des Verfahrens zum Herstellen eines Tintenstrahlaufzeichnungskopfs
dieser Ausführungsform
der Erfindung erläutert.
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Im
Rahmen der folgenden Beschreibung jedes einzelnen Fertigungsschritts
ist die Reihenfolge der Schritte austauschbar, ausgenommen der Schritt,
in welchem jede der Abstreifebenen mit einem wasserabweisenden Mittel überzogen
wird im Anschluß an
den Schritt, in welchem eine Imprägnierung zur Beschichtung mit
Polyimidharzlösung
erfolgt, wenn die Oberflächenbehandlung
des Tintenzuführelements 4 und
der Basisplatte 1 erläutert
wird.
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Als
erstes wird der Tintenströmungsweg 17 für das aus
Graphit gefertigte Tintenzuführelement 4 gebildet
(Schritt 301). Dann wird die gesamte Oberfläche des
Tintenzuführelements 4 mit
Polyimidharzlösung
imprägniert,
um das Element zu beschichten (Schritt 302). Weiterhin
wird die Abstreifebene 4a mit einem wasserabweisenden Mittel überzogen
(Schritt 303). Gleichermaßen wird die gesamte Oberfläche der
Basisplatte 1 mit Polyimidharzlösung imprägniert und beschichtet (Schritt 304).
Die Abstreifebene 1a wird mit wasserabweisendem Mittel überzogen (Schritt 305).
Weiterhin wird die Oberfläche
des Gewindelochs 34 der Basisplatte 1 mit PSF-Lösung imprägniert und überzogen
(Schritt 306).
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Anschließend wird
die Schaltungsplatine 8 mittels Klebstoff in Form eines
Klebebands an der Platinenoberfläche 33 der
Basisplatte 1 befestigt, und anschließend wird die Heizplatine 2 an
der Heizplatinen-Oberfläche 32 befestigt
(Schritt 307). Dann wird der Draht 16 durch Bonden
an der Heizplatine 2 und der Schaltungsplatine 8 angebracht,
um diese Teile elektrisch zu verbinden (Schritt 308).
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Als
nächstes
wird de Deckplatte 3 an der Heizplatine 2 angebracht,
und daran wird das Tintenzuführelement 4 angeordnet,
um die Deckplatte 3 mit Hilfe der Deckplatten-Bondmaschine
provisorisch zu halten, wenn der das Loch 13 des Tintenzuführelements 4 durchsetzende
Stift die Deckplatte während deren
Bond-Befestigung
hält (Schritt 309).
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Dann
wird die Schraube 5a angezogen, damit das Tintenzuführelement 4 und
die Basisplatte 1 die Deckplatte 3 und die Heizplatine 2 zwischen
sich in enger Berührung
zusammendrücken
(Schritt 310).
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Dann
wird ein Dichtungsmittel 19 in das Drahtbond-Dichtungsloch 12 des
Tintenzuführelements 4 gegossen
(Schritt 311).
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Schließlich werden
das Tintenzuführelement 4 und
das zweite Tintenzuführelement 7 verbunden, und
das zweite Tintenzuführelement 7 wird
mit Hilfe von Schrauben 5b an der Basisplatte 1 fixiert
(Schritt 312), wodurch die Fertigungsschritte zum Fertigen des
Tintenstrahlaufzeichnungskopfs abgeschlossen werden.
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Wie
oben erläutert
wurde, ist der Tintenstrahlaufzeichnungskopf dieser Ausführungsform
der Erfindung so aufgebaut, daß an
der Deckplatten-Oberfläche 34 das
Tintenzuführelement 4 die Deckplatte 3 von
der Seite andrückt,
die der Seite gegenüberliegt,
welche die Düsen 26 der
Deckplatte 3 an dem Drehpunkt 30 bildet, bei dem
es sich um den Kontaktbereich für
das Tintenzuführelement 4 und die
Basisplatte 1 handelt, in welchem diese beiden Teile an
einander anstoßen,
während
die Basisplatte 1 die Heizplatine 2 an deren Fläche 32 von
der Seite andrückt,
die der Oberfläche
abgewandt ist, an der sich die Ausstoßenergie-Erzeugungselemente an der Heizplatine 2 befinden,
um die Deckplatte 3 und die Heizplatine 2 zwischen
dem Tintenzuführelement 4 und
der Basisplatte 1 zusammenzudrücken und diese so in enger
Berührung
zu halten.
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Wenn
außerdem
in dem erfindungsgemäßen Tintenstrahlaufzeichnungskopf
der obigen Ausführung
die Ausstoßenergie-Erzeugungselemente
erhitzt werden, unterliegt die Tinte innerhalb des Bläschenentstehungsbereichs
zwischen jedem elektrothermischen Wandlerelement und dem Ventil 14 einer
thermischen Aktivierung, wodurch Bläschen an dem elektrothermischen
Wandlerelement zu wachsen beginnen, so daß es zu dem Phänomen des Film-Kochens
kommt. Der mit dem Bläschenwachstum
einhergehende Druck wirkt auf das Ventil 14, wodurch das
freie Ende des Ventils 14 so versetzt wird, daß es sich
zu der Seite der Ausstoßöffnung 25 hin stark öffnet. Abhängig vom
Zustand des Ventils 14, also abhängig davon, ob es versetzt
wird oder versetzt wurde, wird die Ausbreitung des durch die Bläschenentstehung
oder das Bläschenwachstum
ausgeübten
Drucks zu der Seite der Ausstoßöffnung 25 hin geleitet,
wodurch Tinte aus der Ausstoßöffnung 25 ausgestoßen wird.
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Wie
oben erläutert
wurde, wird es durch die Wärmeabstrahlfunktion
für das
Tintenzuführelement 4 und
das zweite Tintenzuführelement 7 aus
Graphit mit hervorragender Wärmeleitfähigkeit
für den
Tintenstrahlaufzeichnungskopf dieser Ausführungsform das Ausstoßen von
Tinte durch Wärmebildung
begleitet, so daß es
möglich
ist, eine bauliche Verformung oder Verzerrung zu vermeiden, die
bedingt ist durch einen Wärmeschock,
der auf jedes Bauteil aufgrund des Temperaturanstiegs einwirkt,
den der gesamte Tintenstrahlaufzeichnungskopf bei der Ausführung einer
flächigen
Aufzeichnung oder dergleichen erleidet.
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Wenn
außerdem
das Tintenzuführelement 4 und
die Basisplatte 1 aus Graphit hergestellt sind, beträgt ihr linearer
Ausdehnungskoeffizient 3,8 × 10–6 · α/K–1,
und wenn die Heizplatine 2 und die Deckplatte 3 aus
Silicium bestehen, beträgt
deren linearer Ausdehnungskoeffizient 2,6 × 10–6 × α/K–1.
Die Differenz zwischen diesen linearen Ausdehnungskoeffizienten beträgt lediglich
1,2 × 10–6 · α/K–1,
was weniger ist als die Differenz zwischen den linearen Ausdehnungskoeffizienten
der Heizplatine 2 und der Deckplatte 3, und als
der lineare Ausdehnungskoeffizient von Metall. Der lineare Ausdehnungskoeffizient
ist hier gegeben als α =
(I/I0) (dl/dt), wobei I0 die
Länge bei
Null Grad und l die Länge
bei t°C
ist. Die Differenz der linearen Ausdehnungskoeffizienten von 1,2 × 10–6 · α/K–1,
zwischen diesen zwei Werkstoffarten kann lediglich zu einer Streckdifferenz
von 3,3 μm
auf einer Seite in Längsrichtung
führen,
selbst wenn die Länge des
Tintenstrahlaufzeichnungskopfs dieser Ausführungsform als gestreckter
Aufzeichnungskopf etwa 100 mm beträgt und die Änderung der Umgebungstemperatur
bei maximalem Wert Δt
bis zu 55°C
beträgt.
Diese Differenz wird derzeit nicht als Handicap für den Aufbau
des Aufzeichnungskopfs angesehen. Anders ausgedrückt: wenn die Umgebungstemperatur
sich möglicherweise
auf 55°C ändert, bei
maximalem Wert Δt,
so wird bei der entsprechenden Länge des
Tintenstrahlaufzeichnungskopfs in Richtung der Düsenanordnung die Ausstoßfunktion
des Tintenstrahlaufzeichnungskopfs durch die Zwischenabstands-Abweichung
oder dergleichen nicht abträglich beeinflußt. Es gibt
auch keine gegenseitige Behinderung zwischen dem Ventil 14 und
der Düsenwand 27, weil
die Abweichung des Mittenabstands b in Richtung er Düsenanordnung,
welche zwischen der Deckplatte 3 und der Heizplatine 2 zustande
kommt, wobei die Heizplatine 2 durch die lineare Ausdehnung
der Basisplatte 1 gezogen wird, und der für das Ventil 14 und
die Düsenwand 27 der
Düse 26 vorhandene
Spielraum gemäß 3B die
Beziehung b < a erfüllen. Der
Spielraum kann hier 3,7 μm
betragen. Außerdem
kann der genannte Wert Δt
eine Marge von 20°C
für die Änderung
der Umgebungstemperatur der Aufzeichnungsvorrichtung in deren Betrieb
innerhalb des Temperaturbereichs zulassen, um einen Betrieb auch
bei Anstieg der Kopftemperatur zu garantieren. Außerdem ist
Graphit von geringem Gewicht, so daß das Gesamtgewicht der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung
geringer wird. Im Hinblick auf den Vorteil geringen Gewichts wird
es möglich, bei
der Gestaltung der Einsatzmöglichkeit
mehr Freiheit einzuräumen,
so daß der
Tintenstrahlaufzeichnungskopf eine wirksamere Abtastung oder dergleichen
durchführen
kann, oder auf den gesamten Tintenstrahlaufzeichnungskopf einwirkende
Stöße einfacher
aufgenommen werden, falls der Aufzeichnungskopf bei seiner Handhabung
hinfallen sollte.
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Vorzugsweise
wird zum Installieren des Tintenstrahlaufzeichnungskopfs dieser
Ausführungsform
an einer Aufzeichnungsvorrichtung die SUS-Platte 15 verwendet.
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6 ist
eine Ansicht, die den Abstreif-Aufbereitungsvorgang mit Hilfe einer
Klinge für
den oben beschriebenen Aufbau des Tintenstrahlaufzeichnungskopfs
veranschaulicht.
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Durch
Tintennebel, der entsteht, wenn Tinte aus dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf
ausgestoßen
wird, durch hängengebliebene
Tinte beim Auffüllen
von Tinte oder dergleichen kann in einigen Fällen nasse Tinte an der Ausstoßfläche 35 hängenbleiben. Außerdem kann
bei dem Vorgang der Wiederaufbereitung beispielsweise Tinte aus
der Ausstoßöffnung 35 gesaugt
werden, und möglicherweise
bleibt angesaugte restliche Tinte an der Ausstoßfläche 35 hängen.
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Aus
diesem Grund wird bei dem Aufbereitungsvorgang zum Beseitigen solcher
hängengebliebener
Tinte an der Fläche
mit den Ausstoßöffnungen Tinte
durch Saugen zwangsweise aus der Ausstoßöffnung 35 getrieben,
und es erfolgt ein Abstreifen mit Hilfe einer Klinge oder eines
Blatts 20, welches aus einem elastischen Element oder dergleichen
bestehen kann, um die Ausstoßfläche 35 zu
reinigen.
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Das
Abstreifen erfolgt dadurch, daß die
Klinge oder das Blatt 20 in direkter Berührung mit
der Abstreifebene 4a, der Ausstoßfläche 35 und der Abstreifebene 1a,
welche die Ausstoßöffnungs-Oberfläche 36 bilden,
gebracht wird, um diese Fläche
gleitend abzureiben durch relatives Bewegen, damit die Ausstoßöffnung 25 und
deren Umfangsbereich gereinigt und damit die Ausstoßstabilität gewährleistet wird.
Die Abstreifebene 4a und die Abstreifebene 1b sind
mit einem wasserabweisenden Mittel beschichtet, wobei Tinte in die
Abstreifebene 4a und in die Abstreifebene 1b gelangt,
so daß man
vermeiden kann, daß der Aufbereitungsvorgang
unzureichend wird durch Tinte, die in die Abstreifebene 4a und
die Abstreifebene 1b eintritt.
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In
diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, die Dicke der gebondeten
Deckplatte 3 und der Heizplatine 2 um 0,1 mm größer zu machen
als den Abstand F zwischen der Heizplatinenoberfläche 32 und
der Deckplattenoberfläche 34,
wie in 2 gezeigt ist. In diesem Fall ist die Basisplatte 1 empfänglich für eine Verziehung
um 0,1 mm zu der Seite, die dem Tintenzuführelement 4 abgewandt
ist. In diesem Zustand werden die Deckplatte 3 und die
Heizplatine 2 in enger Berührung miteinander gehalten.
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Wie
oben beschrieben wurde, werden bei dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf
dieser Ausführungsform
der Erfindung die Heizplatine 2 und die Deckplatte 3 zwischen
dem aus Graphit bestehenden und mit dem Tintenströmungsweg
ausgestatteten Tintenzuführelement 4 und
der Basisplatte 1 gehalten. Damit ist keine Federeinheit
oder dergleichen erforderlich, so daß sich die Teilezahl verringert.
Außerdem
wird es möglich,
sowohl das Tintenzuführelement 4 als
auch die Basisplatte 1 mit einer Wärmeabstrahlfunktion auszustatten,
um den Tintenstrahlaufzeichnungskopf vor einem Temperaturschock
zu bewahren.
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Wenn
die Abstreifebene 4a des Tintenzuführelements 4 und die
Abstreifebene 1b der Basisplatte 1 mit einem wasserabweisenden
Mittel beschichtet sind, kann man verhindern, daß der Wiederaufbereitungsvorgang
unzureichend abläuft
aufgrund des Eindringens von Tinte in die Ebene 4a und die
Ebene 1b. Außerdem
sind die Gewindelöcher
für die
Schrauben 5a und 5b mit der PSF-Lösung beschichtet,
so daß man
einen Bruch oder eine Rißbildung
in den Gewinden verhindern kann.
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Die
Filterbox 9 mit einem Filter 22 auf der Rücklaufseite
und einem Filter 21 auf der Zuführseite ist derart ausgebildet,
daß das
Filter 22 auf der Rücklaufseite
angeordnet ist und das Filter 21 eine größere Fläche besitzt
als das Filter 22, so daß unter allen Umständen Tinte
in vertikaler Richtung nach oben hindurchgelangen kann. Im Ergebnis
können
zusammen mit der Tinte strömende
Bläschen
in einfacher Weise die Filter passieren, so daß eine Behinderung des Tintenstroms
durch einen Bläschenstau
auf der Einströmseite
jedes Filters verhindert wird.
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Die
gemeinsame Flüssigkeitskammer
des länglichen
herkömmlichen
Kopfs ist durch Einsatz von flüssigem
Resistmaterial strukturiert, um gegenüber der Außenseite isoliert zu sein,
oder der rippenfreie Bereich ist abgedichtet, wobei es sich um einen sogenannten
genuteten Deckplattentyp handelt. Diese Ausgestaltung macht es erforderlich,
daß ein Bondvorgang
oder ein Dichtungsvorgang in Berührung
mit der Tinte durchgeführt
wird. Im Langzeitbetrieb kann die durch die Reaktion mit der Tinte
eluierte Substanz Ausstoßöffnungen
verstopfen, wozu noch weitere Nachteile kommen. Es werden nicht
nur die Fertigungsschritte kompliziert, sondern es besteht außerdem Gefahr,
daß Schwierigkeiten
im Einsatz entstehen. Bei dem Tintenstrahlaufzeichnungskopf dieser
Ausführungsform
allerdings ist das Muster des Flüssigkeitskammerrahmens 38 auf
der gleichen Höhe
ausgebildet wie die Nuten zum Ausstoßen von Tinte, wenn die Nuten
gleichzeitig mit dem photolithographischen Prozeß zum Isolieren der gemeinsamen
Flüssigkeitskammer 28 gegenüber der Außenumgebung
gebildet werden, so daß es
möglich
ist, die Kammer vor der Außenumgebung
zu isolieren, ohne beim Zusammenbau des Kopfs Bondarbeiten durchzuführen. Als
Halteeinrichtung ist der Umfangsbereich der gemeinsamen Flüssigkeitskammer 28 abgedichtet,
wobei diese Abdichtung allerdings gleichzeitig mit dem Abdichten
der Drahtbondeinheit ausgeführt
wird. Es ist also kein zusätzlicher
Verarbeitungsschritt erforderlich. Weiterhin besteht keine Möglichkeit
dafür,
daß das
so verwendete Dichtungsmittel in die gemeinsame Flüssigkeitskammer 28 strömt, so daß Schwierigkeiten
beim Einsatz des Kopfs vermieden werden.