DE69316706T2 - Tintenzufuhrmechanismus, damit versehen Farbstrahlkassette und Farbstrahlaufzeichnungsvorrichtung - Google Patents
Tintenzufuhrmechanismus, damit versehen Farbstrahlkassette und FarbstrahlaufzeichnungsvorrichtungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Tintenzuführmechanismus, der Tinte von einem Tintenbehälter zum Speichern von Tinte einer Tintenstrahlaufzeichnungseinheit zuführt, eine Tintenstrahlkassette, die mit einem derartigen Mechanismus versehen ist, und eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, die einen solchen Mechanismus aufweist, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Eine Aufzeichnungsvorrichtung mit den Funktionen eines Druckers, eines Kopiergerätes, eines Faxgerätes u.ä. oder eine Aufzeichungsvorrichtung, die als Ausgangseinrichtung eines komplexen Gerätes oder einer Arbeitsstation, die einen Computer, einen Wortprozessor u. ä. umfaßt, verwendet wird, ist so ausgebildet, daß sie ein Bild (einschließlich Buchstaben, Symbolen u.a.) auf einem Aufzeichnungsmaterial (Aufzeichnungsmedium), wie beispielsweise einem Blatt oder einer dünnen Kunststofflage (OHP u.a.), in Abhängigkeit von einer Bildinformation aufzeichnet. Diese Aufzeichnungsvorrichtungen kännen über das Aufzeichnungsverfahren, das zur Aufzeichnung Verwendung findet, in solche Typen eingeteilt werden, wie Tintenstrahl, Wire-dot, Thermosensitiv und Laserstrahl u.a.
- Von diesen Typen findet bei einem Tintenstrahltyp (Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung) eine Aufzeichnung durch Abgabe von Tinte auf ein Aufzeichnungsmaterial von einer Aufzeichnungseinrichtung (einem Aufzeichnungskopf) statt. Bei diesem Typ kann die Aufzeichnungseinrichtung kompakt ausgebildet sein, es kann ein sehr genaues Bild mit hoher Geschwindigkeit aufgezeichnet werden, und es kann Normalpapier ohne spezielle Behandlung zur Aufzeichnung eingesetzt werden. Dieser Typ hat weitere Vorteile, wie niedrige Betriebskosten, geringere Geräusche durch ein aufprallfreies Verfahren und Einfachheit in bezug auf die Aufzeichnung eines Farbbildes unter Verwendung einer Vielzahl von Farbtinten.
- Insbesondere bei einer Aufzeichnungseinrichtung (Aufzeichnungskopf) des Tintenstrahlverfahrens, die thermische Energie zur Abgabe der Tinte benutzt, ist es einfach, den Kopf mit einer stark verdichteten Anordnung von Flüssigkeitskanälen (Abgabeöffnungsanordnung) durch Ausbildung von elektrothermischen Wandlern, Elektroden, Flüssigkeitskanalwänden, einer Deckplatte u.a. in der Form eines Dünnfilmes auf einer Basisplatte über Halbleiterherstellverfahren, wie Ätzen, Abscheiden und Sputtern, herzustellen, so daß die Vorrichtung besonders kompakt ausgebildet werden kann. Durch Ausnutzung der Vorteile der IC-Technologien und der Mikroverarbeitungstechniken wird es leichter, die Aufzeichnungseinrichtung zu verlängern oder mit mehr Fläche auszustatten (sie zweidimensionaler auszubilden), so daß eine einfachere Realisierung einer Voll-Mehrfachanordnung und eine höher verdichtete Montage der Aufzeichnungseinrichtung ermöglicht wird.
- Normalerweise umfassen die vorstehend erwähnten Aufzeichnungseinrichtungen für eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung eine Tintenabgabeeinheit, mit der feine Tintentröpfchen erzeugt werden können, eine Tintenzuführeinheit zur Führung von Tinte zur Tintenabgabeeinheit und eine Tintentankeinheit, die Tinte enthält. Die Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung ist allgemein mit einem Wiederherstellmechanismus zur Beseitigung einer fehlerhaften Abgabe der Aufzeichnungseinrichtung versehen. Die Wiederherstellmenge (die für den Wiederherstellprozeß eingesetzte Tinten abgabemenge) wird normalerweise auf einen Wert des Volumens eines Abschnittes von den Abgabeöf fnungen bis zum Filter zur Entfernung von Staubpartikeln und Luftblasen in der Tinte, das am Ende der Tintentankseite der Tintenzuführeinheit angeordnet ist, eingestellt.
- Wenn die Aufzeichnungseinrichtung jedoch gemäß der vorstehenden Beschreibung ausgebildet wird, wird das Volumen zwischen den Abgabeöffnungen und dem Filter unvermeidbar groß, wenn die Fläche des Filters groß ausgebildet wird, um den Strömungswiderstand für die beabsichtigte Hochgeschwindigkeitstintenabgabe zu reduzieren. Folglich wird die Menge der für den Wiederherstellvorgang verwendeten abgegebenen Tinte groß, wodurch das Problem entsteht, daß die Menge der für andere Zwecke als die Aufzeichnung verwendeten Tinte beträchtlich ansteigt.
- Wie bei dem vorstehend beschriebenen herkömmlichen Ausführungsbeispiel bringt das größere Volumen zwischen den Abgabeöf fnungen und dem Filter eine größere Menge von für den Wiederherstellprozeß verwendeten Tinte mit sich. Dies hat die folgenden Nachteile:
- 1. Da in bezug auf die Wiederherstellmenge zwischen einem üblichen Aufzeichnungskopf und einem Hochgeschwindigkeitsaufzeichnungskopf keine Kompatibilität besteht, wird es unmöglich, wegen des vom Filter erzeugten Strömungswiderstandes, der zu einer unzureichenden Tintenzufuhr führt, einen Hochgeschwindigkeitsaufzeichnungskopf für eine übliche Aufzeichnungsvorrichtung zu verwenden.
- 2. Da die Wiederherstellmenge bei einem Hochgeschwindigkeitsaufzeichnungskopf größer ist als bei einem üblichen Aufzeichnungskopf, wird die Menge der für andere Zwecke als die Aufzeichnung verwendeten Tinte größer, wodurch mehr Tinte vergeudet wird. Der Wirkungsgrad in bezug auf die Nutzung der Tinte wird daher in unvermeidbarer Weise erniedrigt.
- vorrichtung bekannt, die einen Tintenzuführmechanismus aufweist, der Tinte von einem Tintentank einem Aufzeichnungskopf über einen Zuführkanal zuführt. Ein erstes Filter ist in einem Tintenauslaßabschnitt eines Tintenspeicherab schnittes vorgesehen. Ein Tintenzuführkanal sorgt für eine Verbindung zwischen einem Tintenstrahlaufzeichnungsabschnitt und dem Tintenspeicherabschnitt, um Tinte dem Tintenaufzeichnungsabschnitt zuzuführen. Des weiteren ist ein zweites Filter im Tintenzuführkanal zwischen einer Tinten abgabeöffnung und dem ersten Filter vorgesehen. Das zweite Filter ist mit Löchern versehen, die eine Kapillarkraft erzeugen, die größer ist als der im Tintenspeicherabschnitt vorhandene negative Druck. Eine Tintenausführöffnung ist zwischen dem Tintenspeicherabschnitt und dem Tintenzuführ kanal vorgesehen. Das erste Filter ist an der Tintenausführöf fnung auf der Seite zum Tintenspeicherabschnitt angeordnet, und das zweite Filter ist an der Tintenausführöffnung auf der Seite zum Tintenzuführkanal vorgesehen.
- Es ist das Ziel der vorliegenden Erfindung, einen zwei Filterelemente aufweisenden Zuführmechanismus zu schaffen, der so ausgebildet ist, daß das Wiederauffüllen der für die Abgabe verbrauchten Tinte erleichtert werden kann.
- Dieses Ziel wird durch einen Tintenzuführmechanismus, der die Merkmale gemäß Patentanspruch 1 umfaßt, und durch eine Tintenstrahlkassette gemäß Patentanspruch 9 sowie durch eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß Patentanspruch 10 erreicht.
- Weitere Verbesserungen der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
- Es ist ein Ziel der Erfindung, einen Tintenzuführmechanismus zu schaffen, der die Kompatibilität der Wiedergewinnungsrnenge zwischen einem üblichen Aufzeichnungskopf (Aufzeichnungseinrichtung) und einem Hochgeschwindigkeitsaufzeichnungskopf (Aufzeichnungseinrichtung) ermöglicht, den Hochgeschwindigkeitsaufzeichnungskopf in einer üblichen Aufzeichungsvorrichtung verwendbar macht und den Tintennutzungsgrad im Wiederherstellprozeß verbessert. Des weiteren soll eine mit einem derartigen Mechanismus versehene Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung geschaffen werden.
- Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, einen Tintenzuführmechanismus zur Verfügung zu stellen, der es möglich macht, den Kopfwiederherstellprozeß selbst dann mit einer üblichen Wiederherstellmenge durchzuführen, wenn die Fläche des am Ende eines Tintenzuführrohrs angeordneten Filters groß gemacht wird, um die Tintenmenge im Durchflußkanal zu erhöhen (zur Durchführung einer Hochgeschwindigkeitsaufzeichnung), so daß Kompatibilitat zwischen einem üblichen Kopf und einem Hochgeschwindigkeitskopf erhalten und der Tintennutzungsgrad im Wiederherstellprozeß verbessert wird. Ferner soll eine mit einem derartigen Mechanismus versehene Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung geschaffen werden.
- Von den Zeichnungen zeigen:
- Figur 1 eine perspektivische Ansicht, die in schematischer Weise den grundlegenden Aufbau einer Ausführungsform einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung zeigt, bei der die vorliegende Erfindung anwendbar ist;
- Figur 2 eine perspektivische Ansicht, die in schematischer Weise die äußere Erscheinungsform der in Figur 1 dargestellten Aufzeichnungseinrichtung zeigt;
- Figur 3 eine schematische auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Aufzeichnungseinrichtung der Figur 2;
- Figur 4 eine perspektivische Teilansicht, die in schematischer Weise den Aufbau der Tintenabgabeeinheit der Aufzeichnungsvorrichtung der Figur 2 zeigt;
- Figur 5 eine schematische perspektivische Ansicht des in Figur 3 gezeigten Tintentanks, gesehen von der Montageseite der Tintenstrahleinheit;
- Figur 6 eine Schnittansicht, die in schematischer Weise den Zustand der Montage der Aufzeichnungseinrichtung der Figur 2 an einem Schlitten zeigt;
- Figur 7 einen Vertikalschnitt, der in schematischer Weise eine erste Ausführungsform des Tintenzuführsystems der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung zeigt, bei der die vorliegende Erfindung Verwendung finden kann;
- Figur 8 einen schematische Vertikalschnitt, der teilweise den grundlegenden Aufbau einer zweiten Ausführungsform eines Tintenzuführsystems der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, bei der die vorliegende Erfindung Anwendung finden kann, zeigt;
- Figur 9 einen schematischen Vertikalschnitt, der teilweise den grundlegenden Aufbau einer dritten Ausführungsform eines Tintenzuführsystems der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, bei der die vorliegende Erfindung Anwendung finden kann, zeigt;
- Figur 10 einen schematischen Vertikalschnitt, der teilweise den grundlegenden Teil eines weiteren Ausführungsbeispiels des Tintenzuführsystems der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, bei der die vorliegende Erfindung Anwendung finden kann, zeigt.
- In Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen werden nunmehr Ausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung beschrieben. Figur 1 ist eine perspektivische Ansicht, die schematisch den Aufbau einer Ausführungsform der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, bei der die vorliegende Erfindung Anwendung findet, zeigt. Gemäß Figur 1 wird eine Leitspindel 3, die eine eingeschriebene Spiralnut 2 aufweist, vom Hauptkörper der Vorrichtung 1 axial und drehbar gelagert. Die Leitspindel 3 ist mit den normalen und rückwärts gerichteten Drehungen eines Antriebsmotors 4 verriegelt und wird über Getriebezahnräder 5 und 6 angetrieben und gedreht. Der Stift (nicht gezeigt) eines Schlittens 7, der an dessen Lager 8 vorgesehen ist (siehe Figur 6), greift in die Spiralnut 2 ein. Der Schlitten wird ferner von der Führungsschiene 9 gleitend geführt und bewegt sich somit durch die normalen und rückwärts gerichteten Drehungen des Antriebsmotors 4 in den durch die Pfeile a und b angedeuteten Richtungen hin und her. Ein Aufzeichnungsmaterial 10, wie beispielsweise ein Papierblatt oder eine dünne Kunststoffplatte, wird über eine Auflagewalze 11 zugeführt. In der Aufzeichnungsposition wird das Aufzeichnungsmaterial über eine Preßplatte 12, die sich in Bewegungsrichtung des Schlittens erstreckt, gegen den Umfang der Auflagewalze 11 gepreßt.
- Photokoppler 13 und 14 bilden eine Ausgangspositionsdetektionseinrichtung, die das Vorhandensein eines Hebels 15 des Schlittens 7 bestätigt und dann eine Umkehr der Drehrichtung des Antriebsmotors 4 bewirkt. Am Schlitten 7 ist eine Tintenstrahlkassette 16 montiert, die die Aufzeichnungseinrichtung bildet. Diese Tintenstrahlkassette 16 umfaßt eine Tintenstrahleinheit 18, die einen Tintenstrahlkopf 17 umfaßt, der einstückig mit einem Tintentank ausgebildet ist, welcher als Tintenspeicher dient, wie in Figur 3 gezeigt. In einer Position außerhalb des Aufzeichnungsberei ches (beispielsweise der Ausgangsstellung) ist ein Kappenelement 20 angeordnet, um die Abgabeöffnungsfläche (das Vorderende, an dem die Abgabeöffnungen angeordnet sind) des Tintenstrahlkopfes 17 luftdicht abzudecken (eine Verkappung durchzuführen). Dieses Kappenelement 20 wird von einem Lagerelement 21 gelagert und ist ferner mit einer Absaugeinrichtung 22 versehen, so daß eine Wiederherstellung des Tintenstrahlkopfes 17 über einen Absaugvorgang durch die innere Öffnung 23 in der Kappe durchgeführt werden kann.
- An einem Rahmen 24 des Hauptkörpers der Vorrichtung 1 ist eine Lagerplatte 25 moniert. Ein Reinigungsblatt 26, das von der Lagerplatte 25 gleitend gelagert wird, kann in bezug auf den Tintenstrahlkopf 17 über eine Antriebseinrichtung (nicht gezeigt) vorwärts und rückwärts bewegt werden. Als Reinigungsblatt 26 können zusätzlich zu der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform diverse bekannte Ausführungsformen Verwendung finden. Ein Hebel 27 leitet einen Absaugwiederherstellvorgang ein und kann durch die Bewegung eines Nockens 28, der gegen den Schlitten 7 stößt, verschoben werden. Wenn sich dieser Hebel 27 verschiebt, wird eine bekannte Getriebeeinrichtung mit einem Zahnrad 29, einem Kupplungsschalter u.a. gesteuert. Auf diese Weise wird die Übertragung der Antriebskraft von einem Antriebsmotor 4 gesteuert.
- Der Verkappungs-, Reinigungs und Absaugwiederherstellvorgang wird durch die Tätigkeit der Leichtspindel 3 in den entsprechenden Positionen durchgeführt, wenn der Schlitten 7 den Bereich auf der Ausgangspositionsseite erreicht. Jeder dieser Vorgänge ist durch Nutzung des bekannten Timing und der entsprechenden Sequenz willkürlich durchführbar. Auch kann jeder dieser Vorgänge unabhängig oder komplex verwirklicht werden.
- Figur 2 ist eine perspektivische Ansicht, die die äußere Erscheinungsform der in Figur 1 dargestellten Tintenstrahlkassette 16 zeigt. Figur 3 ist eine auseinadergezogene perspektivische Ansicht der Tintenstrahlkassette 16. In den Figuren 2 und 3 besitzt die Tintenstrahlkassette 16 einen solchen Aufbau, daß die den Tintenstrahlkopf 17 umfassende Tintenstrahleinheit 18 mit dem die Tinte enthaltenden Tintentank 19 einstückig hergestellt ist. Im Tintenstrahlkopf 17 ist ferner eine große Zahl von Abgabeöf fnungen 30 in in tegrierter Weise ausgebildet. Die Tintenstrahleinheit 18 umfaßt diesen Tintenstrahlkopf 17 zusammen mit der elektrischen Verdrahtung und den Tintenrohren zum Tintenstrahlkopf 17 u.a.
- Die Tintenstrahlkassette 16 gemäß der vorliegenden Ausführungsform besitzt einen größeren Anteil in bezug auf den Tinte enthaltenden Abschnitt, und das Vorderende der Tintenstrahleinheit 18 steht geringfügig vom Vorderende des Tintentanks 19 vor. Diese Tintenstrahlkassette (Aufzeichnungseinrichtung) 16 ist als Wegwerftyp ausgebildet und wird vom Schlitten 7 über die Positionierungseinrichtung und den elektrischen Kontakt des Schlittens 7, die in Verbindung mit Figur 6 später beschrieben werden, vom Schlitten 7 fest und lösbar gelagert.
- Figur 4 ist eine perspektivische Teilansicht, die schematisch den Aufbau des Tintenstrahlkopfes 17 zeigt. Dieser Tintenstrahlkopf 17 ist ein Tintenstrahlaufzeichnungskopf, der Tinte durch Verwendung von thermischer Energie abgibt und mit elektrothermischen Wandlern zur Erzeugung der thermischen Energie versehen ist. Der Tintenstrahlkopf 17 soll eine Aufzeichnung durchführen, indem er Tinte von den Abgabeöffnungen unter Ausnutzung der Druckänderungen abgibt, die durch Entwicklung und Kontraktion der Luftblasen erzeugt werden, welche durch das Filmsieden entstehen, das durch die Aufbringung der thermischen Energie von den erwähnten elektrothermischen Wandlern erzeugt wird.
- Gemäß Figur 4 sind die elektrothermischen Wandler in den Flüssigkeitskanälen 42 im Tintenstrahlkopf 17 angeordnet. Sie erzeugen thermische Energie, wenn eine angelegte Spannung zugeführt wird, um Tinte von einer Vielzahl von Abgabeöf fnungen 30, die in einer Reihe angeordnet sind, abzugeben. Dann wird in Abhängigkeit von den Aufzeichnungssignalen einer Steuerschaltung (nicht gezeigt), die im Hauptkörper der Aufzeichnungsvorrichtung vorgesehen ist, um die Kopfantriebssignale zu liefern, jeder der elektrothermischen Wandler 31 vom angelegten Antriebssignal, das selektiv zugeführt wird, angetrieben, so daß der elektrothermische Wandler 31 die thermische Energie für die Erzeugung des Filmsiedens, das zur Ausbildung einer Luftblase im Tintenkanal 41 erforderlich ist, erzeugen kann. Mit der Entwicklung dieser Luftblase wird ein Tintentröpfchen von der Abgabeöffnung 30 abgegeben. Jeder der elektrothermischen Wandler 31 ist auf einer Heizelementplatte 32 vorgesehen, die auf einem Siliciurnsubstrat ausgebildet ist, und ist über eine Filmerzeugungstechnik zusammen mit der Aluminiumverdrahtung u.ä. (nicht gezeigt) einstückig ausgebildet, um jedem der elektrothermischen Wandler 31 elektrische Energie zuzuführen.
- Ferner sind einstückig ausgebildet eine gerillte Deckplatte 34, mit der die Trennwände zum Trennen einer Vielzahl von Tintenflüssigkeitskanälen 42 und eine gemeinsame Flüssigkeitskamrner 33 u.a., die jedem der Tintenkanäle 42 zuzuführende Tinte enthält, ausgebildet sind, ein Tinteneinlaß 35 (siehe Figur 3), um Tinte vom Tintentank 19 in die gemeinsame Flüssigkeitskammer 33 zu induzieren, und eine Abgabeöffnungsplatte (eine Platte, auf der die Abgabeöffnungsfläche ausgebildet ist) 36, welche eine Vielzahl von Abgabeöffnungen 30 aufweist, die jedem der Tintenflüssigkeitskanäle 42 entsprechen. Es wird bevorzugt, für diese einstückige Ausgestaltung Polysulfon zu verwenden. Es können jedoch auch Polyethersulfon, Polyphenylenoxid, Polypropylen oder einige andere Formharzmaterialien Verwendung finden.
- Figur 5 ist eine perspektivische Ansicht, die den Montageteil der Tintenstrahleinheit 18 des in Figur 3 gezeigten Tintentanks 19 schematisch zeigt. Figur 6 ist eine Schnittansicht, die die Montageanordnung der Tintenstrahleinheit 16 am Schlitten 7 zeigt. In erster Linie in Verbindung mit Figur 3 wird nunmehr der Aufbau der Tintenstrahleinheit 18 beschrieben, wobei erforderlichenfalls auf jede der vorstehend genannten Figuren Bezug genommen wird.
- Gemäß Figur 3 sind das eine Ende der Verdrahtungsplatte 37 und der Verdrahtungsteil der Heizelementplatte 32 des Tintenstrahlkopfes 17 miteinander verbunden. Am anderen Ende der Verdrahtungsplatte 37 befindet sich eine Vielzahl von Kissen 38, die jedem der elektrothermischen Wandler 31 (siehe Figur 4) entsprechen und zur Aufnahme der elektrischen Signale vom Hauptkörper der Vorrichtung dienen. Auf diese Weise werden die elektrischen Signale vom Hauptkörper der Vorrichtung jeweils individuell den entsprechenden elektrothermischen Wandlern 31 zugeführt.
- Das metallische Lager 39, das die Rückseite der Verdrahtungsplatte 37 über seine Stirnfläche hält, dient als Bodenplatte der Tintenstrahleinheit 18. Eine Druckfeder 40 besitzt M-Form. Mit dem Mittelpunkt des M setzt die Feder den äußeren Wandabschnitt der gemeinsamen Flüssigkeitskammer 33 (siehe Figur 4) geringfügig unter Druck. Gleichzeitig setzt die Feder mit ihrer Vorderschürze 41 einen Teil des Flüssigkeitskanals 42 oder vorzugsweise den Bereich in der Nachbarschaft der Abgabeöffnungen 30 in linearer Weise intensiv unter Druck. Die Heizelementplatte 32 und Deckplatte 34 stehen zwischen den Füßen der Drckfeder 40 miteinander in Eingriff, wenn die Füße mit der Rückseite des Lagers 39 über die Löcher 43 des Lagers 39 in Eingriff stehen. Diese Platten werden durch die intensiven Vorspannkräfte der Druckfeder 40 und ihrer Frontschürze 41 unter Druck aneinander fixiert.
- Das Lager 39 besitzt die Löcher 47, 48 und 49, die mit den beiden Positionierungsvorsprüngen 44 des Tintentankes 19 und den Vorsprüngen 45 und 46 (siehe Figur 5) zum Halten der thermischen Fusion in Eingriff treten. Ferner weist es die Vorsprünge 50 und 51 auf seiner Rückseite zur Positionierung am Schlitten 7 auf. Ferner ist im Lager 39 ein Durchgangsloch 53 für das Tintenzuführrohr 52 vom Tintentank 19 vorgesehen. Die Montage des Lagers 39 an der Verdrahtungsplatte 37 wird über eine Klebeverbindung u.a. durchgeführt.
- Die Ausnehmungen 54 und 55 des Lagers 39 sind in der Nachbarschaft der vorstehend erwähnten Vorsprünge 50 und 51 angeordnet und befinden sich auf den verlängerten Linien der parallelen Nuten 56 und 57, die auf den drei Seiten am Umfang der Kopfeinheit 18 der montierten Tintenstrahlkassette 16 angeordnet sind (siehe Figur 2), so daß Staubpartikel, Tinte und andere unerwünschte Substanzen die Vorsprünge 50 und 51 nicht erreichen. Das Abdeckelement 58, in dem die parallelen Nuten 56 ausgebildet sind, dient zur Ausbildung der Außenwand der Tintenstrahlkassette 16, wie in Figur 6 gezeigt, und zur gleichen Zeit zur Ausbildung eines Raumes 59 zwischen der Außenwand und dem Tintentank 19, um die Tintenstrahleinheit 18 zu montieren. Dastintenzuführelement 60, in dem die parallelen Nuten ausgebildet sind, ist in der Form eines Auslegers ausgebildet, der an der Seite des Tintenzuführrohrs 52 fixiert ist, und besitzt ein Tintenführungsrohr 61, das an das Tintenzuführrohr 52 angeschlossen ist. Des weiteren ist in dieses Element ein Dichtungsstift 62 eingesetzt, um das Kapillarphänomen zwischen der festen Seite des Tintenführungsrohres 61 und dem Tintenzuführrohr 52 sicherzustellen. Diesbezüglich ist der Kupplungsteil zwischen dem Tintentank 19 und dem Tintenzuführrohr 52 über eine Preßpassung abgedichtet. Am Ende der Seite des Tintentanks 19 des Tintenzuführrohrs 52 ist ein Zwischenfilter 63 vorgesehen.
- Das Tintenzuführelement 60 wird durch Formen mit niedrigen Kosten und einer hohen Positionsgenauigkeit hergestellt, ohne die für die Herstellung erforderliche Präzision zu verringern. Bei einer Herstellung in einer großen Menge mit der Anordnung des Tintenführungsrohres 61 mit Auslegerstruktur ist es möglich, den Anschlagzustand des Tintenführungsrohres 61 am Tinteneinlaß 35 zu stabilisieren. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist es möglich, auf zuverlässige Weise hierzwischen einen perfekten leitenden Zustand zu erhalten, mit dem man das abdichtende Klebernittel von der Seite des Tintenzuführelementes 60 aus einfließen läßt. Hierbei kann die Fixierung des Tintenzuführelementes 60 am Lager 39 in einfacher Weise dadurch bewerkstelligt werden, daß zwei an der Rückseite des Tintenzuführelementes 60 angeordnete Stifte (nicht gezeigt) durch die Löcher 64 und 65 des Lagers 39 eingepaßt und dann thermisch miteinander verbunden werden. Die auf der Rückseite der Fläche, an der die thermische Bindung stattfindet, angeordneten kleinen Vorsprünge werden von den Ausnehmungen (nicht gezeigt) am Ende der Montageseite der Tintenstrahleinheit 18 des Tintentanks 19 aufgenommen. Auf diese Weise kann die Positionierungsfläche der Tintenstrahleinheit 18 exakt erhalten werden.
- Es wird nunmehr der Tintentank 19 erläutert. Der Tintentank 19 umfaßt grundsätzlich den Hauptkörper 66 der Kassette, ein Tintenabsorptionselement 67 und ein Abdeckelement 68. Nachdem das Tintenabsorptionselement 67 von der Seite aus, die der Tintenstrahleinheit 18 gegenüber liegt, in den Hauptkörper 66 der Patrone eingesetzt worden ist, wird dieser Abschnitt vom Abdeckelement 68 für den Zusammenbau abgedichtet. Das Tintenabsorptionselement 67 dient zum Imprägnieren und Halten von Tinte und ist im Hauptkörper 66 der Kassette angeordnet, wie vorstehend beschrieben. Der Tintenzuführeinlaß 69 soll Tinte zur Tintenstrahleinheit 18 führen. Ein Filter 70 ist geringfügig innerhalb des Einlasses vorgesehen. Des weiteren befindet sich eine Luftleitungsöffnung 71 im Tintentank 19, damit Luft in sein Inneres eindringen kann, und ein tintenabstoßendes Material 72 ist im Inneren der Luftleitungsöffnung 71 angeordnet, um ein Lecken von Tinte zu vermeiden.
- In der Tintenstrahlkassette 16 der vorliegenden Ausführungsform ist das hintere Ende des Tintenstrahlkopfes 17 abgeflacht, so daß der zum Montieren des Kopfes erforderliche Raum minimiert ist. Zur gleichen Zeit ist ein Aufbau realisiert, der eine Maximierung des Volumens der zu speichernden Tinte ermöglicht. Es ist daher nicht nur möglich, die Aufzeichnungsvorrichtung klein auszubilden, sondern auch die Austauschhäufigkeit der Kassette 16 zu reduzieren. Durch Nutzung des hinteren Teiles des Raumes zum Integrieren der Tintenstrahleinheit 18 ist an dieser Stelle ein Vorsprung zur Anordnung der Luftleitungsöffnung 71 ausgebildet. Das Innere dieses Vorsprungs ist hohl ausgebildet, um einen Luftdruckzuführraum vorzusehen, der an die gesamte Dicke des Tintenabsorptionselementes 67 angepaßt ist. Durch Realisierung einer derartigen Konstruktion ist es möglich, eine ausgezeichnete Tintenstrahlkassette 16 zu erhalten.
- Der Luftdruckzuführraum 73 ist viel größer als im herkömmlichen Fall. Da die vorstehend erwähnte Luftleitungsöffnung 71 im oberen Teil desselben positioniert ist, ist es möglich, in diesem Luftdruckzuführraum 73 zeitweise Tinte zurückzubehalten, selbst wenn die Tinte durch irgendeine Abnormität vom Tintenabsorptionselement abgetrennt wird, und dann die Tinte auf zuverlässige Weise im Absorptionselement 67 zu sammeln, so daß eine ausgezeichnete Tintenstrahlkassette 16 zur Verfügung gestellt wird, die ohne Abfall jeden Teil derselben ausnutzt.
- Die Ausbildung der Montagefläche der Tintenstrahleinheit 18 des Tintentanks 19 ist in Figur 5 gezeigt. Wenn man eine gerade Linie durch nahezu den Mittelpunkt der Abgabeöffnungen 30 der Abgabeplatte 36 parallel zur Bezugsrnontageebene der Bodenfläche des Tintentanks 19 oder der Fläche des Schlittens 7 zieht (L&sub1;), befinden sich die beiden Positionierungsvorsprünge 44 und 44, die mit den beiden Löchern 47 des Lagers 39 in Eingriff treten, über dieser geraden Linie L&sub1; (siehe Figur 5). Die Höhe dieser Vorsprünge 44 und 44 ist geringfügig kleiner als die Dicke des Lagers 39, wodurch das Lager 39 positioniert werden kann. Gemäß Figur 5 ist auf der Verlängerung der geraden Linie L&sub1; ein Nagel 76 für die rechtwinklige Eingriffsfläche 75 des Positionierungshakens 74 des Schlittens 7 angeordnet, wie in Figur 6 gezeigt. Hierdurch wirkt die zur Positionierung des Schlittens 7 ausgeübte aktive Kraft auf dem Flächenbereich parallel zu der vorstehend erwähnten Bezugsebene einschließlich der geraden Linie L&sub1; (siehe Figur 5). Wie später beschrieben, wird durch diese Relationen eine wirksame Konstruktion erreicht, indem die Positionierungsgenauigkeit nur für den Tintentank 19 genau so gut gehalten wird wie die für die Abgabeöffnungen 30 des Tintenstrahlkopfes 17.
- Die Vorsprünge 45 und 46 (Figur 5) des Tintentanks 19, die den Löchern 48 und 49 (Figur 3) entsprechen, welche zur Fixierung des Lagers 39 und der Seitenfläche des Tintentanks 19 vorgesehen sind, sind länger als die Vorsprünge 44 und 44, und die das Lager 39 durchdringenden vorstehenden Abschnitte werden thermisch verbunden, um das Lager 39 an der Seitenfläche zu fixieren. Wenn man eine gerade Linie senkrecht zu der geraden Linie L&sub1; zieht, die durch den Vorsprung 45 läuft und mit L&sub3; bezeichnet wird, und eine gerade Linie L&sub2; zieht, die durch den Vorsprung 46 verläuft, befindet sich etwa der Mittelpunkt des Tintenzuführeinlasses 69 (Figur 3) auf der geraden Linie L&sub3;. Daher wird der Kopplungszustand des Tintenzuführeinlasses 69 und des Tintenzuführrohrs 52 stabilisiert, und die auf die Verbindung einwirkende Last wird reduziert, selbst beim Fallenlassen oder bei einer Stoßbelastung.
- Die gerade Linie L&sub2; und die gerade Linie L&sub3; stimmen nicht überein. Da die Vorsprünge 45 und 46 in der Nachbarschaft des Vorsprungs 44 auf der Seite der Abgabeöffnungen 30 des Tintenstrahlkopfes 17 vorhanden sind, werden in bezug auf die Positionierung des Tintenstrahlkopfes 17 relativ zum Tintentank 19 weitere Krafteinwirkungen erzeugt. Die Gerade L&sub4; in Figur 5 gibt die Position der Außenwand des Tintenzuführelementes 60 in seiner montierten Stellung wieder. Da die vorstehend genannten Vorsprünge 45 und 46 entlang dieser Geraden L&sub4; angeordnet sind, liefern diese Vorsprünge eine ausreichende Festigkeit und Positionierungsgenauigkeit in bezug auf das Gewicht der Konstruktion des Tintenstrahlkopfes 17 auf der Seite seines Vorderendes. Der Vorderflansch 77 des Tintentanks 19 wird in das Loch der Vorderplatte 78 des Schlitten 7 eingesetzt (siehe Figur 6), um ein derartigen Abnormität entgegen zu wirken, da der Tintentank 19 extrem groß ist.
- Ein Anschlag 79 (siehe Figur 6) ist an der Stange (nicht gezeigt) des Schlittens 7 vorgesehen, um ein Herabfallen des Schlittens 7 zu verhindern. Hierdurch wird ein Schutzelement gebildet, so daß dann, wenn der Tintenstrahlschlitten 16 unter der Stange in eine Position vorrückt, in der er gedreht und montiert ist, wie vorstehend beschrieben, der Montagezustand selbst dann aufrecht erhalten werden kann, wenn die Kraft nach oben ausgeübt wird, was zu einem überflüssigen Entfernen des Schlittens aus seiner eingestellten Position führen kann.
- Der Tintentank 19 ist so ausgebildet, daß er die Tintenstrahleinheit 18 umschließt, indem der Tank mit dem Abdeckelement 58 nach Installation der Tintenstrahleinheit 18 mit Ausnahme seiner unteren Öffnung abgedeckt wird. Die Tintenstrahlkassette 16 bildet einen Raum, dessen vier Seiten im wesentlichen umschlossen sind, da die vorstehend erwähnte untere Öffnung, die zur Montage derselben am Schlitten 7 vorgesehen ist, benachbart zum Schlitten 7 liegt. Daher dient die Wärmeenergie vom Tintenstrahlkopf 17, die in diesem umschlossenen Raum aufrecht erhalten wird, in wirksamer Weise dazu, diesen Raum zu einem Wärmerückhalteraum zu machen. Trotzdem bewirkt dieser Zustand, wenn auch nur geringfügig, einen Temperaturanstieg, wenn die Vorrichtung über einen langen Zeitraum kontinuierlich in Gebrauch ist. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist daher ein Schlitz (Öffnung) 80 auf der Oberseite der Tintenstrahlkassette 16 vorgesehen, der eine Breite besitzt, die geringer ist als die des vorstehend erwähnten umschlossenen Raumes, um die natürliche Wärmeabstrahlung des Lagers 39 zu fördern. Durch Anordnung dieses Schlitzes 80 ist es möglich, eine gleichmäßige Temperaturverteilung in der Tintenstrahleinheit 18 als Ganzes zu erreichen, ohne daß eine Beeinflussung durch die Umweltbedingungen stattfindet, während der vorstehend erwähnte Temperaturanstieg vermieden wird.
- Wenn der Tintentank in die Tintenstrahlkassette 16 montiert ist, wird Tinte vom Inneren des Hauptkörpers 66 der Kassette über den Tintenzuführeinlaß 69, das Loch 53 des Lagers 39, die auf der Rückseite des Tintenzuführelementes 60 vorgesehene Einführöffnung in das Innere des Tintenzuführelementes 60 geführt und fließt dann durch das Innere des Tintenzuführelementes 60 von der Ausführöffnung des Tintenzuführelementes 60 durch ein geeignetes Zuführrohr und die Tintenaufnahme 35 der Deckplatte 34 in die gemeinsame Flüssigkeitskammer 33 (siehe Figur 4). Die Verbindungsstellen des Tintenströmungsweges sind im vorstehend erwähnten Kanal durch eine Silikonkautschuk-, Butylkautschuk- oder irgendeine andere Packung oder mit Hilfe einer Preßpassung abgedichtet, wodurch ein Tintenzuführkanal in einer solchen abgedichteten Konstruktion sichergestellt wird.
- Wie vorstehend beschrieben, sind das Tintenzuführelement 60, die Deckplatte 34, die Abgabeöffnungsplatte 36 und der Hauptkörper 66 der Kassette als einstückige Komponente ausgebildet. Diese Komponenten ermöglichen somit nicht nur die Ausführung der Montage mit einer hohen Genauigkeit, sondern tragen auch in wirksamer Weise zur Verbesserung der Qualität der Produktion in einem großen Maßstab bei. Im Vergleich zu herkömmlichen Vorrichtungen ist ferner die Anzahl der Teile reduziert, und es ist einfacher, in zuverlässiger gewünschter Weise die ausgezeichneten Eigenschaften zu erhalten und zu demonstrieren. Des weiteren ist bei der vorliegenden Ausführungsform ein Intervall 83 zwischen der Oberseite 81 des Tintenzuführelementes 60 und dem Endabschnitt 82 des Deckenlementes vorhanden, wo die längliche dünne Öffnung (Schlitz) 80 für den Tintentank 19 ausgebildet ist, wie in Figur 2 gezeigt. In entsprechender Weise ist ein Intervall (nicht gezeigt) zwischen der Bodenseite 84 (Figur 3) des Tintenzuführelementes 60 und dem Endabschnitt 85 einer unteren dünnen Platte an der Kopfseite vorhanden, wo das Abdeckelement 68 des Tintentanks 19 verbunden ist.
- Diese Intervalle tragen zur weiteren Förderung der Wärmeabstrahlung der vorstehend erwähnten Öffnung 80 bei und gleichzeitig dazu, daß irgendeine unerwünschte Kraft direkt auf das Tintenzuführelement 60 einwirkt, selbst wenn eine derartige Kraft auf den Tintentank 19 ausgeübt wird, d.h. daß schließlich eine derartige Kraft auf die Tintenstrahleinheit 18 einwirkt. In jedem Fall ist die vorstehend beschriebene Konstruktion der vorliegenden Ausführungsform nicht bei einem herkömmlichen Ausführungsbeispiel vorhanden. Obwohl jede dieser Komponenten selbst in wirksamer Weise einen beträchtlichen Effekt erzeugt, führt diese Konstruktion bei Kombination der Komponenten zu speziellen Effekten.
- Es wird nunmehr hauptsächlich in Verbindung mit Figur 6 die Montage der Tintenstrahlkassette 16 am Schlitten 7 beschrieben. Gemäß Figur 6 führt eine Auflagerolle 11 ein Aufzeichnungsmaterial (beispielsweise ein Aufzeichnungsblatt) 10 von der Rückseite in einer Richtung gegen die Ebene der Figur 6. Der Schlitten 7 bewegt sich in Längsrichtung (Axialrichtung) der Auflagerolle 11. Er ist mit einer Vorderplatte 78 (beispielsweise 2 mm dick) versehen, die vor dem Schlitten 7, d.h. der Vorderseite der Tintenstrahlkassette 16 auf der Seite der Auflagerolle 11, angeordnet ist. Ferner weist der Schlitten eine Lagerplatte 86 für elektrische Anschlüsse, die später beschrieben wird, und einen Positionierungshaken 74 zur Fixierung der Tintenstrahlkassette 16 in einer vorgegebenen Aufzeichnungsposition auf.
- Die Vorderplatte 78 besitzt zwei Positionierungsvorsprungsflächen 87, die an die Vorsprünge 50 und 51 (Figur 3) des Lagers 39 der Tintenstrahlkassette 16 angepaßt sind, um die auf diese Flächen 87 einwirkenden Vertikalkräfte aufzunehmen, nachdem die Tintenstrahlkassette 16 installiert worden ist. Hierzu ist eine Vielzahl von Rippen (nicht gezeigt) auf der Seite der Auflagerolle 11 der Platte 78 vorgesehen, die in Richtung der Vertikalkraft weisen. Diese Rippen stehen von der Vorderposition L&sub5; geringfügig (beispielsweise etwa 0,1 mm) in Richtung auf die Seite der Auflagerolle 11 vor, wenn die Tintenkassette 16 installiert ist, und dienen somit als Kopfschutzvorsprünge.
- Die Lagerplatte 86 hat eine Vielzahl von Verstärkungsrippen 88, die sich vertikal auf die Fläche der Figur 6 erstrecken. Die Höhen dieser Rippen 88 nehmen in einer Richtung von der Seite der Auflagerolle 11 zur Seite des Hakens 74 allmählich ab. Mit dieser Anordnung kann die Tintenstrahlkassette 16 in einem geneigten Zustand installiert werden, wie in Figur 6 gezeigt. Die Lagerplatte 86 lagert ferner eine flexible Lage 90, die mit Kissen 89 versehen ist, welche den Kissen 38 (Figur 3) der Verdrahtungsplatte 37 (Figur 3) der Tintenstrahlkassette 16 entsprechen, sowie eine Gummikissenlage 91, welche die Stellen aufweist, die die elastische Kraft erzeugen, die jedes Kissen 89 von der Rückseite unter Druck setzt.
- Um den Zustand der elektrischen Verbindung zwischen den Kissen 38 und den Kissen 89 zu stabilisieren, ist die Lagerplatte 86 mit einer Positionierungsfläche 92 auf der Seite des Hakens 74 versehen, um die aktive Kraft auf die Tintenstrahlkassette 16 in einer Richtung auszuüben, die der aktiven Richtung der vorstehenden Fläche 87 entgegengesetzt ist, so däß auf diese Weise hierzwischen ein Kissenkontaktbereich ausgebildet wird und gleichzeitig die Verformungsgröße der Stellen der Gummilage 91, die den Kissen 89 entsprechen, reguliert wird. Die Positionierungsfläche 92 stößt gegen die Verdrahtungsplatte 37 (Figur 3), wenn die Tintenstrahlkassette 16 in der Aufzeichnungsposition fixiert ist. Die Kissen 38 sind so verteilt, daß sie zu der vorstehend erwähnten Geraden L&sub1; symmetrisch sind (siehe Figur 5). Daher wird die Verformungsgröße einer jeden Stelle der mit derartigen Punkten versehenen Gummikissenlage 91 gleichmäßig, um den Kontaktdruck zwischen den Kissen 89 und den Kissen 38 weiter zu stabilisieren. Bei der vorliegenden Ausführungsform sind die Kissen 38 in zwei Reihen für oben und unten und in zwei Vertikalreihen verteilt.
- Gemäß Figur 6 besitzt der Haken 74 ein Langloch, das mit dem festen Schaft 93 in Eingriff steht. Durch Ausnutzung des Raumes dieses Langloches, in dem sich der Schaft verschieben kann, dreht sich der Haken gegen den Uhrzeigersinn und verschiebt sich dann nach links in Längsrichtung der Auflagerolle 11 zur Positionierung der Tintenstrahlkassette 16 am Schlitten 7. Die Bewegung des Hakens 74 kann auf irgendeine Weise realisiert werden. Es wird jedoch bevorzugt, eine Konstruktion zu verwenden, die den Einsatz eines Hebels u.a. ermöglicht. In jedem Fall wird die Tintenstrahlkassette 16 zur Seite der Auflagerolle 11 verschoben, wenn sich dieser Haken 74 dreht, und die Positionierungsvorsprünge 50 und 51 bewegen sich in eine Position, in der diese Vorsprünge gegen die vorstehende Fläche der Vorderplatte 78 stoßen können. Durch den nach links verschobenen Haken 74 steht die rechtwinklige Hakenfläche 75 in engem Kontakt mit der rechtwinkligen Fläche des Nagels 76 der Tintenstrahlkassette 16, und die Tintenstrahlkassette 16 dreht sich in der Ebene um den Kontaktbereich zwischen den Vorsprüngen 50 und 51 und der vorstehenden Fläche 87, so daß schließlich die Kissen 38 und 89 beginnen können, miteinander in Kontakt zu treten.
- Wenn der Haken 74 in einer vorgegebenen Position gehalten wird, d.h. in einer Position, in der er fixiert ist, wird gleichzeitig der vollständige Kontakt zwischen den Kissen 38 und 89, der vollständige Flächenkontakt zwischen den Vorsprüngen 50 und 51 und der vorstehenden Fläche 87, der Grenzflächenkontakt zwischen der Hakenfläche 75 und der rechtwinkligen Fläche des Nagels 76 und der Flächenkontakt zwischen der Verdrahtungsplatte 37 (Figur 3) und der Positionierungsfläche 92 gebildet. Die Positionierung der Tintenstrahlkassette 16 ist somit beendet und wird in bezug auf den Schlitten 7 aufrechterhalten.
- Figur 7 ist ein Vertikalschnitt, der schematisch eine erste Ausführungsform des Tintenzuführsystems der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung zeigt, bei der die vorliegende Erfindung Anwendung findet. Gemäß Figur 7 ist ein Zwischenfilter 63 thermisch mit einem Ende des Tintenzuführrohres 52 auf der Seite des Tintentanks 19 verbunden. Des weiteren ist ein Filter 70, der gegen das Tintenabsorptionselement 67 stößt, thermisch mit der Tintenausführöffnung 94 des Tintentanks 19 verbunden. Das Volumen VA (das Volumen des Teiles, in den die Tinte eingefüllt wird) von den Abgabeöffnungen 30 des Tintenstrahlkopfes 17 bis zu dem vorstehend erwähnten Zwischenfilter 63 und das Volumen VB vom Zwischenfilter 63 bis zum Filter an der Tintenausführöffnung 94 sind dann im wesentlichen gleich.
- Die Maschengröße eines jeden Filters 63 und 70 ist in der nachfolgend beschriebenen Weise festgelegt. Mit anderen Worten, für das Zwischenfilter 63 sind Löcher von etwa einigen 10 µm in der Form von Zellen ausgebildet. Die Kapillarkraft der Zellen in bezug auf Tinte ist größer als der negative Drück im Tintentank 19. Ferner ist der Widerstand extrem gering, wenn die Tinte das Filter durchströmt. Für das für die Tintenausführöffnung 94 vorgesehene Filter 70 ist die Maschengröße so definiert, daß sie gerade gut genug ist, um Staubpartikel von etwa 10 µm oder mehr zurückzuhalten, wobei ein geringfügiger Strömungswiderstand erzeugt wird.
- Was die Flächen eines jeden Filters 63 und 70 anbetrifft, so kann der Durchmesser des Zwischenfilters 63 etwa 2 mm betragen, um einen Tintenmeniskus in der Tintenströmungsbahn bei einem monochromatischen Kopf mit 64 Abgabeöffnungen 30, der mit 6 KHz angetrieben wird, aufrechtzuerhalten. Beispielsweise wird der minimale Durchmesser des Filters 70 an der Tintenausführöffnung 94 so festgelegt, daß er drei bis sechs mal, vorzugsweise vier bis fünf mal, so groß ist wie der Durchmesser des Zwischenfilters gemäß der vorliegenden Erfindung, d.h. so ausgewählt, daß er 6 mm oder mehr beträgt, um das Wiederauffüllen der zur Abgabe verbrauchten Tinte zu erleichtern. Der Abstand zwischen dem Zwischenfilter 63 und dem Filter 70 wird über den Wert des Volumens VB festgelegt, der zu den Volumina VA und VB in Beziehung gesetzt wird.
- Es ist extrem wichtig, eine richtige Auswahl der Filtermaschengröße für jeden Filter 63 und 70 und eine richtige Einstellung des Abstandes zwischen beiden Filtern 63 und 70 zu treffen. Diese sollten in sorgfältiger Weise konstruiert werden. Die Wiedergewinnungsmenge für den Kopfwiedergewinnungsprozeß der Aufzeichnungsvorrichtung wird dabei als gut angesehen, wenn diese Menge einem Volumen entspricht, das größer ist als das Volumen zwischen den Abgabeöffnungen 30 und dem Zwischenfilter 63 oder zwischen dem Zwischenfilter 63 und dem Filter 70 bei der Tintenabführöf fnung 94, welcher Wert auch immer der größere ist. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, daß selbst in einem Zustand, in dem überhaupt keine Tinte im Flüssigkeitskanal von der Tintenabführöf fnung 94 zu den Abgabeöffnungen 30 vorhanden ist, die Tinte über den erstmaligen Wiederherstellvorgang von der Fläche des Filters 70 zumindest bis zur Fläche des Zwischenfilters 63 angehoben und über den nächsten Wiederherstellvorgang dann vom Zwischenfilter 63 mindestens bis zu den Abgabeöffnungen 30 angesaugt werden kann.
- Zu diesem Zeitpunkt entspricht das Volumen zwischen der Abgabeöffnung 30 des Tintenstrahlkopfes 70 und dem Zwischenfilter 63 im wesentlichen dem Volumen zwischen dem Zwischenfilter 63 und dem Filter 70 der Tintenabführöffnung 94, so daß die Wiederherstellungsmenge durch Pumpenabsaugung minimiert werden kann.
- Tatsächlich ist jedoch das Volumen VB geringfügig kleiner als das Volumen VA. Vorzugsweise ist der Wert des Volumens VB größer oder gleich 90 % und geringer oder gleich 95 % des Wertes des Volumens VA. Die Tinte kann auf sichere Weise über einen Wiederherstellvorgang in das Zwischenfilter 63 abgesaugt werden, wenn die im Tintentank 19 verblei bende Tinte abnimmt. In diesem Fall kann die Wiederherstellungsmenge durch einen Wiederherstellvorgang einer Pumpe dem Volumen VA entsprechen.
- Mit den in der vorstehend beschriebenen Weise ausgebildeten Filtern ist is möglich, einen Wiederherstellvorgang mit etwa der Hälfte der Menge pro Zeit im Vergleich zu einem herkömmlichen Beispiel ohne Zwischenfilter 63 durchzuführen. Des weiteren kann der Tintenabfall, der in einem normalen Betriebszustand auftritt (das Phänomen eines Zurücklaufens der Tinte) vom Zwischenfilter 63 aufgefangen werden, so daß es möglich ist, diesen Zustand über einen einmaligen Wiederherstellvorgang wiederherzustellen; Durch Anordnung des Zwischenfilters 63 kann somit das Volumen zwischen den Abgabeöffnungen 30 und dem Filter 70 an der Tintenausführöffnung 94 verdoppelt werden (d.h. die Ausführöffnung 94 kann verdoppelt werden und es kann somit eine Wiederherstellungsmenge mit doppelt so großem Volumen sichergestellt werden). Auf diese Weise wird es möglich, den Strömungswiderstand zu reduzieren, indem eine wirksame Fläche des Filters 70 an der Tintenausführöffnung 94 zur Verfügung gestellt wird. Es kann hiermit ein Tintenzuführsystem realisiert werden, das für eine Hochgeschwindigkeitsaufzeichnung geeignet ist.
- Mit anderen Worten, indem man den Wiederherstellvorgang bei einer Auf zeichnungsvorrichtung mit einer üblichen Aufzeichnungsgeschwindigkeit zweimal durchführt (d.h. Zahl des Zwischenfilters 63 + 1), ist es möglich, unter Einsatz des vorstehend beschriebenen Tintenzuführsystems den Wiederherstellvorgang in zuverlässiger Weise auszuführen, und zwar selbst dann, wenn ein Aufzeichnungskopf verwendet wird, der eine große Wiederherstellungsmenge benötigt, wie dies bei der Hochgeschwindigkeitsaufzeichnung o.ä. der Fall ist. Es ist daher möglich, eine Tintenstrahlvorrichtung vorzusehen, mit der die Kompatibilität der Wiederherstellungsmenge zwischen einem üblichen Aufzeichnungskopf und einem Hochgeschwindigkeitsaufzeichnungskopf hergestellt, ein Hochgeschwindigkeitsaufzeichnungskopf bei einer üblichen Aufzeichnungsanordnung verwendet und der Tintennutzungsgrad im Wiederherstellvorgang verbessert werden kann.
- Figur 8 ist ein Teilvertikalschnitt, der schematisch den grundlegenden Aufbau einer zweiten Ausführungsform des Tintenzuführsystems der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung zeigt, bei der die vorliegende Erfindung Anwendung findet. Das vorstehende erwähnte Zwischenfilter 63 kann ein solches sein, das eine Kapillarkraft erzeugen kann, die größer ist als der negative Druck im Tintentank 19. Daher kann es möglich sein, dieses Filter als anderes Maschenfilter auszubilden als vorstehend beschrieben. Bei dieser in Figur 8 gezeigten zweiten Ausführungsform wird das Zwischenfilter 63 von einer Anhäufung von feinen Rohren gebildet. Alle anderen Teile sind bei dieser Ausführungsform im wesentlichen die gleichen wie bei der in Figur 7 gezeigten ersten Ausführungsform. Jeder dieser Teile ist mit gleichen Bezugszeichen versehen und wird nicht mehr besonders beschrieben.
- Figur 9 ist ein Teilvertikalschnitt, der schematisch den grundlegenden Aufbau einer dritten Ausführungsform der Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, bei der die vorliegende Erfindung Verwendung finden kann, zeigt. Bei dieser Ausführungsform ist das Zwischenfilter 63 durch integriertes Ausbilden eines Wandabschnittes geformt, der eine Vielzahl von feinen Löchern 95 am Endabschnitt des Tintenzuführrohres 52 besitzt. Alle anderen Teile außer dieser Ausgestaltung bei der vorliegenden Ausführungsform sind im wesentlichen so ausgebildet wie die der ersten Ausführungsform in Figur 7. Jeder der entsprechenden Teile weist das gleiche Bezugszeichen auf. Auf eine weitere Beschreibung hiervon wird verzichtet. Mit den in Figur 8 oder 9 gezeigten Ausführungsformen ist es möglich, die gleichen Effekte zu erzielen wie bei der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungs form.
- Bei jeder der vorstehenden Ausführungsformen wurde der Fall beschrieben, bei dem nur ein Zwischenfilter 63 angeordnet ist. Es kann jedoch auch möglich sein, die vorliegende Erfindung mit einer Konstruktion zu realisieren, bei der zwei oder mehr Zwischenfilter 62 angeordnet sind. In einem derartigen Fall ist die Wiederherstellungsmenge für einen Wert definiert, dergrößer ist als das Volumen, das von einem entsprechenden Zwischenfilter 63 separiert wird. Die einmalige Wiederherstellungsmenge kann etwa der über einen Teil des Wiederherstellungsvorganges entsprechen. Figur 10 ist ein Teilvertikalschnitt, der den Hauptteil des Tintenzuführsystems zeigt, bei dem die Zwischenfilter 63 an einer Vielzahl von Stellen (drei Stellen) angeordnet sind. Mit einer derartigen Anordnung von vielen Zwischenfiltern 63 ist es möglich, die gleichen Effekte wie bei der vorstehend beschriebenen ersten Ausführungsform zu erzielen.
- Mit den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen ist es möglich, die Aufzeichnungseinrichtung (Tintenkassette o.a.), die eine große Wiederherstellungsmenge benötigt, insgesamt in einer Aufzeichnungsvorrichtung zu montieren, deren Wiederherstellungsmenge pro Zeit gering ist, eine entsprechende Kompatibilität aufrechtzuerhalten, um die durch die begrenzte Wiederherstellungsmenge auferlegte Einschränkung zu beseitigen, die Möglichkeit zu verbessern, daß der gleiche Aufzeichnungskopf in unterschiedlichen Aufzeichnungsvorrichtungen eingesetzt werden kann, und die Produktionseffizienz (mehr Bauarten in einer geringen Menge - eine begrenzte Zahl von Bauarten in einer großen Menge) von Aufzeichnungseinrichtungen, wie der Tintenstrahlkassette, zu verbessern. Ferner kann bei einer Aufzeichnungsvorrichtung die Wiederherstellungsrnenge auf einen konstanten Wert eingestellt werden, wodurch wiederum die Effizienz in bezug auf die Konstruktion und Herstellung verbessert wird. Selbst bei einer Aufzeichnungseinrichtung (Tintenkassette o.ä.), die insgesamt eine große Wiederherstellungsmenge benötigt, ist es möglich, eine übliche Wiederherstellung mit einer geringen Wiederherstellungsmenge durchzuführen, so daß der nutzlose Verbrauch an Tinte reduziert und somit der Tintennutzungsgrad für die Aufzeichnung verbessert werden kann.
- Bei einer Tröpfchenabgabevorrichtung, bei der eine derartige Erfindung anwendbar ist, ist es möglich, die Wirkungen der vorliegenden Erfindung besser zu demonstrieren, nämlich die Kompatibilität der Wiederherstellungsmenge zwischen einem üblichen Aufzeichnungskopf und einem Hochgeschwindigkeitsaufzeichnungskopf, die Verwendung eines Hochgeschwindigkeitsaufzeichnungskopfes bei einer üblichen Aufzeichnungsvorrichtung und die Verbesserung des Tintennutzungsgrades beim Wiederherstellprozeß.
- Diesbezüglich wurde bei jeder der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Fall einer Aufzeichnungsvorrichtung vom seriellen Typ erläutert, bei der der Aufzeichnungskopf 16 am Schlitten 7 montiert ist. Die vorliegende Erfindung ist jedoch in gleicher Weise anwendbar bei einer Aufzeichnungsvorrichtung, mit der ein zeilenförmiger Aufzeichnungskopf Verwendung findet, der eine Länge besitzt, mit der die Breite eines Aufzeichnungsmateriales insgesamt oder örtlich abgedeckt wird. Auch wurde bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Fall erläutert, bei dem die Aufzeichnung mit einem Aufzeichnungskopf 16 durchgeführt wird. Die vorliegende Erfindung ist jedoch in großem Umfang für eine Farbtintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung geeignet, bei der eine Vielzahl von Aufzeichnungsköpfen zur Durchführung einer Aufzeichnung mit unterschiedlichen Farben verwendet wird, für eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung zur gradationalen Aufzeichnung unter Verwendung einer Vielzahl von Aufzeichnungsköpfen für die Durchführung einer Aufzeichnung mit monochromatischer Tinte, die jedoch unterschiedliche Dichten besitzt, oder für andere Aufzeichnungsvorrichtungen unabhangig von der Zahl der Aufzeichnungsköpfe und Aufzeichnungsfarben, während die gleichen Effekte erzielt werden.
- Zusätzlich zur Verwendung bei einer austauschbaren Tintenstrahlkassette 16, die über einen Aufzeichnungskopf und einen Tintentank einstückig ausgebildet ist, wie vorstehend beschrieben, kann die vorliegende Erfindung in gleicher Weise bei einer Aufzeichnungsvorrichtung Verwendung finden, bei der der Aufzeichnungskopf und der Tintentank einzeln ausgebildet und über ein Rohr, etc. miteinander verbunden sind, oder bei irgendeinem anderen Typ unabhängig von der Art der Anordnung des Aufzeichnungskopfes und des Tintentanks, wobei die gleichen Effekte erreicht werden.
- Diesbezüglich ist die vorliegende Erfindung anwendbar bei einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung unter Verwendung einer Aufzeichnungseinrichtung (eines Aufzeichnungskopfes), die elektromechanische Umformer, wie beispielsweise piezoelektrische Elemente, verwendet. Die vorliegende Erfindung ist jedoch besonders wirksam bei einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung eines Typs, der Tinte durch Nutzung von thermischer Energie abgibt, wobei ausgezeichnete Effekte erreicht werden, da es mit einer derartigen Art von Aufzeichnungen möglich ist, eine stark verdichtete Aufzeichnung sowie eine besonders genaue und feine Aufzeichnung zu erreichen.
- Was die typische Konstruktion und das Wirkungsprinzip eines derartigen Typs anbetrifft, so können vorzugsweise solche Anwendung finden, bei denen das grundlegende Prinzip genutzt wird, das in den US-PS'en 4 723 129 und 4 740 796 be schrieben ist. Dieses Verfahren ist anwendbar bei einem sogenannten auf Anforderung arbeitenden Aufzeichnungssystem und einem Aufzeichnungssystem vom kontinuierlichen Typ. Insbesondere ist es jedoch geeignet für den auf Anforderung arbeitenden Typ, da das Prinzip derart ist, daß mindestens ein Antriebssignal, das einen raschen Temperaturanstieg über eine Entfernung vom Kernsiedepunkt hinaus in Abhängigkeit von einer Aufzeichnungsinformation vorsieht, an einen elektrothermischen Umformer gelegt wird, der an einer Flüssigkeits(Tinten)zurückhaltelage oder einem Flüssigkeitska nal angeordnet ist, um auf diese Weise zu bewirken, daß der elektrothermische Umformer thermische Energie zur Erzeugung eines Filmsiedens am thermoaktiven Abschnitt des Aufzeichnungskopfes produziert. Auch dies führt in wirksamer Weise zur Ausbildung einer Blase in der Aufzeichnungsflüssigkeit (Tinte) für jedes Antriebssignal.
- Durch die Entwicklung und Kontraktion der Blase wird die Flüssigkeit (Tinte) über eine Abgabeöffnung abgegeben, so daß mindestens ein Tröpfchen erzeugt wird. Das Antriebssignal liegt vorzugsweise in der Form von Impulsen vor, da die Entwicklung und Kontraktion der Blase sofort durchgeführt werden kann und somit die Flüssigkeit (Tinte) mit raschem Ansprechverhalten abgegeben wird. Das Antriebssignal in der Form von Impulsen ist vorzugsweise ein solches, wie es in den US-PS'en 4 463 359 und 4 345 262 beschrieben ist. Diesbezüglich entspricht der Temperaturanstiegsgrad der Heizfläche vorzugsweise dem in der US-PS 4 313 124 beschriebenen Grad, um eine ausgezeichnete Aufzeichnung in einem besseren Zustand zu erreichen.
- Die Konstruktion des Aufzeichnungskopfes kann jeder Konstruktion der vorstehend genannten Veröffentlichungen entsprechen, wobei eine solche Anordnung erfolgt, daß die Abgabeöffnungen, Flüssigkeitskanäle und die elektrothermischen Umformer in der in den vorstehend genannten Veröffentlichungen beschriebenen Art und Weise kombiniert sind (linearer Flüssigkeitskanal oder rechtwinkliger Flüssigkeitskanal). Darüber hinaus kann eine Konstruktion Verwendung finden, wie sie in den US-PS'en 4 558 333 und 4 459 600 beschrieben ist, bei der die thermischen Aktivierungsabschnitte in einem gekrümmten Bereich angeordnet sind. Ferner kann die vorliegende Erfindungin wirksamer Weise bei einer Konstruktion Anwendung finden, wie sie in der offengelegten japanischen Patentanmeldung 59-123670 beschrieben ist, bei der ein gemeinsamer Schlitz als Abgabeöffnungen für eine Vielzahl von elektrothermischen Umformern Verwendung findet, und bei einer Konstruktion, wie sie in der offengelegten japanischen Patentanmeldung 59-138461 beschrieben ist, bei der eine Öffnung zum Absorbieren einer Druckwelle der thermischen Energie entsprechend den Abgabeöffnungen ausgebildet ist. Mit anderen Worten, diese Anwendungsfälle sind möglich, da gemäß der Erfindung unabhängig von den Betriebsarten des Aufzeichnungskopfes eine zuverlässige und wirksame Aufzeichnung durchgeführt werden kann.
- Darüber hinaus ist, wie vorstehend beschrieben, die vorliegende Erfindung in wirksamer Weise bei einem Aufzeichnungskopf vom Vollzeilentyp anwendbar, der eine Länge besitzt, die der maximalen Breite eines Aufzeichnungsmateriales (Aufzeichnungsmediums), auf dem von der Aufzeichnungsvorrichtung eine Aufzeichnung durchführbar ist, entspricht. Ein derartiger Aufzeichnungskopf kann so konstruiert sein, daß er eine Vielzahl von Aufzeichnungsköpfen kombiniert oder einen einzigen Vollzeilenaufzeichnungskopf, der einstückig ausgebildet ist, besitzt. Des weiteren ist die vorliegende Erfindung in wirksamer Weise bei einem Aufzeichnungskopf vom seriellen Typ, wie vorstehend beschrieben, anwendbar, bei einem Aufzeichnungskopf, der am Hauptgehäuse einer Vorrichtung fixiert ist, bei einem Aufzeichnungskopf vom austauschbaren Chip-Typ, bei dem die elektrische Verbindung mit dem Hauptgehäuse und der Tintenzufuhr möglich wird, wenn dieser Chip im Hauptgehäuse der Vorrichtung montiert ist, oder bei einem Aufzeichnungskopf vom Kassettentyp, der einen Tintentank aufweist, der einstückig für den Kopf vorgesehen ist.
- Ferner wird es bevorzugt, zusätzlich Aufzeichnungskopfwiederherstelleinrichtungen und vorläufige Hilfseinrichtungen als Bestandteile der Aufzeichnungköpfe der vorliegenden Erfindung vorzusehen, da diese zusätzlichen Einrichtungen dazu beitragen, die Effektivität der vorliegenden Erfindung weiter zu stabilisieren. Derartige Bestandteile sind beispielsweise Verkappungseinrichtungen für den Aufzeichnungskopf, Reinigungseinrichtungen, Druck- oder Saugeinrichtungen, vorläufige Heizeinrichtungen, wie beispielsweise elektrothermische Umformer oder andere Heizelemente als solche Umformer, oder Kombinationen von diesen Arten von Elementen. Es trägt ferner zur Effektivität der vorliegenden Erfindung in bezug auf eine stabilisierte Aufzeichnung bei, wenn ein vorläufiger Abgabebetrieb zusätzlich zur regelmäßigen Tintenabgabe zur Aufzeichnung durchgeführt wird.
- Was die Art oder die Anzahl der zu montierenden Aufzeichnungsköpfe anbetrifft, so ist die vorliegende Erfindung besonders wirksam, da sie nicht nur für einen Aufzeichnungsbetrieb geeignet ist, bei dem nur eine Hauptfarbe, wie Schwarz u.ä, verwendet wird, sondern auch für eine Vorrichtung, bei der mindestens ein Mehrfarbmodus mit einer Tinte verschiedener Farben Verwendung findet, oder ein Vollfarbmodus, bei dem ein Gemisch der Farben Verwendung findet, unabhängig davon, ob die Aufzeichnungsköpfe einstückig konstruiert sind oder aus einer Kombination von einer Vielzahl von Aufzeichnungsköpfen bestehen.
- Während bei den vorstehend erläuterten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung die Tinte als Flüssigkeit beschrieben wurde, kann es sich auch um ein Tintenmaterial handeln, das sich unterhalb der Raumtemperatur verfestigt und bei Raumtemperatur verflüssigt. Da die Tinte innerhalb eines Temperaturbereiches von nicht weniger als 30 ºC und nicht mehr als 70 ºC gesteuert wird, um ihre Viskosität zur Durchführung einer beständigen Tintenabgabe zu stabilisieren, kann es sich um eine Tinte handeln, die verflüssigt werden kann, wenn die anlegbaren Aufzeichnungssignale zugeführt werden. Wenn zwangsweise ein Temperaturanstieg durch die thermische Energie durch den Einsatz dieser Energie zur Zustandsänderung der Tinte von fest auf flüssig verhindert oder Tinte verwendet wird, die verfestigt wird, wenn sie intakt gelassen wird, um ein Verdampfen der Tinte zu verhindern, kann es auch möglich sein, für die vorliegende Erfindung eine Tinte zu verwenden, die nur durch Aufbringung von thermischer Energie verflüssigt wird, beispielsweise eine Tinte, die als Tintenflüssigkeit abgegeben wird, je doch immer verflüssigt werden kann, wenn die thermische Energie in Abhängigkeit von den Aufzeichnungssignalen zugeführt wird, und eine Tinte, die zu dem Zeitpunkt, wenn sie ein Auf zeichnungsmedium erreicht, bereits mit ihrer Verfestigung begonnen hat.
- In einem derartigen Fall kann es möglich sein, die Tinte in der Form einer Flüssigkeit oder eines Feststoffes in den Ausnehmungen oder Durchgangslöchern einer porösen Lage zurückzuhalten, wie in der offengelegten japanischen Patentanmeldung 54-56847 oder 60-71260 beschrieben, damit die Tinte den elektrothermischen Umformern gegenüberliegt. Bei der vorliegenden Erfindung ist das wirksamste Verfahren für die verschiedenen Arten von Tinte, die vorstehend erwähnt wurden, ein solches, bei dem das vorstehend beschriebene Filmsiedeverfahren Anwendung findet.
- Darüber hinaus kann es als Betriebsart der Aufzeichnungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung möglich sein, eine Kopiervorrichtung zu verwenden, die zusätzlich zum Bildausgabeterminal, das auf integrierte oder unabhängige Weise einen Wortprozessor, Computer oder eine andere Inforrnationsverarbeitungsvorrichtung aufweist, mit einem Leser kombiniert ist. Ferner kann die Erfindung für die Betriebsart eines Faxgerätes mit Übertragungs- und Empfangsfunktionen geeignet sein.
- Mit anderen Worten, mit der Konstruktion einer jeden der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen ist es möglich, das Volumen zwischen den Tintenabgabeöffnungen und einem Zwischenfilter und zwischen dem Zwischenfilter und dem Filter an der Tintenausführöffnung so zu definieren, daß es im wesentlichen dem Wiederherstellungsvolumen zwischen der herkömmlichen Tintenabgabeöffnung und dem Filter entspricht. Es wird somit möglich, die Fläche des Filters an der Tintenausführöffnung groß auszubilden. Selbst wenn die Tinte in dem Teil bis hinauf zum Tintentank (Tintenspeicher) zurückfließt, da der Aufzeichnungskopf über einen langen Zeitraum intakt gelassen wird oder ein Tintenabfall (rückwärtsgerichtete Tintenströmung) im Aufzeichnungskopf auftritt, ist es beispielsweise u.a. möglich, den Aufzeichnungskopf über einen zweimaligen Wiederherstellvorgang mit Anordnung von einem Zwischenfilter wiederherzustellen. Das bedeutet, daß über den ersten Wiederherstellvorgang die Tinte bis zum Zwischenfilter und über den zweiten Wiederherstellvorgang bis zu den Abgabeöf fnungen angehoben wird. Ein Tintenabfall (rückwärts gerichtete Tintenströmung), der im üblichen Gebrauchszustand aufzutreten droht, stoppt an der Stelle, an der das Zwischenfilter angeordnet ist. Dieser kann daher durch einen einmaligen Wiederherstellvorgang behoben werden. Auf diese Weise wird es mit der Anordnung des Zwischenfilters möglich, einen Aufzeichnungskopf wiederherzustellen, der eine große Wiederherstellrnenge benötigt (wie beispielsweise ein Kopf vom Hochgeschwindigkeitstyp), indem die Zahl der Wiederherstellvorgänge (Anzahl der Zwischenfilter + 1) zur Abdeckung einer derartigen erhöhten Menge erhöht wird, und zwar selbst bei einer üblichen Aufzeichnungsvorrichtung, die nur eine geringe Wiederherstellmenge zur Verfügung stellt. Im Falle eines üblichen Aufzeichnungskopfes ist es auch möglich, eine Wiederherstel lung über eine geringe Wiederherstellrnenge (einmalige Wiederherstellung) durchzuführen.
- Wie aus der vorstehenden Beschreibung deutlich wird, wird gemäß den Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung eine Konstruktion zur Verfügung gestellt, gemäß der ein Zwischenfilter mit Löchern zur Verfügung gestellt wird, welche gut genug sind, um eine Kapillarkraft zu erzeugen, die größer ist als der negative Druck im Tintenspeicherabschnitt zwischen den Tintenabgabeöffnungen und einer Aufzeichnungseinrichtung und der Tintenausführöffnung des Tintenspeicherabschnittes. Auf diese Weise wird es möglich, eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung zu schaffen, mit der die Wiederherstellmenge zwischen einer üblichen Aufzeichnungseinrichtung und einer Aufzeichnungseinrichtung vom Hochgeschwindigkeitstyp kompatibel gemacht wird, eine Aufzeichnungseinrichtung eines Hochgeschwindigkeitstyps in einer üblichen Aufzeichnungsvorrichtung verwendbar gemacht wird und der Tintennutzungsgrad im Wiederherstellvorgang verbessert wird.
Claims (12)
1. Tintenzuführmechanismus zum Zuführen von Tinte von
einem Tintenspeicherabschnitt zum Speichern von Tinte
zu einem Tintenstrahlaufzeichnungsabschnitt, der einen
Tintenabgabeabschnitt zur Abgabe von Tinte aufweist,
mit
einem ersten Filterelement (70), das in einem
Tintenauslaßabschnitt des Tintenspeicherabschnittes (19)
vorgesehen ist;
einem Tintenzuführkanal (52) zur Herstellung einer
Verbindung zwischen dem
Tintenstrahlaufzeichnungsabschnitt und dem Tintenspeicherabschnitt (19) zur Zu
führung von Tinte vom Tintenspeicherabschnitt zum
Tintenstrahlaufzeichnungsabschnitt; und
einem zweiten Filterelement (63), das im
Tintenzuführkanal (52) zwischen einer Tintenabgabeöffnung (30) und
dem ersten Filterelement (70) vorgesehen und mit
Löchern versehen ist, die eine Kapillarkraft erzeugen,
die größer ist als der negative Druck im
Tintenspeicherabschnitt,
wobei eine Tintenausführöffnung (94) zwischen dem
Tintenspeicherabschnitt (19) und dem Tintenzuführkanal
(52) vorgesehen ist,
das erste Filter (70) an der Tintenausführöffnung (94)
an der Seite zum Tintenspeicherabschnitt (19)
vorgesehen ist und
das zweite Zwischenfilter (63) an der
Tintenausführöffnung (94) an der Seite zum Tintenzuführkanal (52)
vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Durchmesser des ersten Filterelementes (70) mehr
als dreimal oder dreimal und weniger als sechsmal oder
sechsmal so groß ist wie der des zweiten
Filterelementes (63).
2. Tintenzuführmechanismus nach Anspruch 1, bei dem das
Volumen im Tintenzuführkanal von der
Tintenabgabeöffnung (30) bis zum zweiten Filtereiement-(63) und das
Volumen im Tintenzuführkanal (52) vom zweiten
Filterelement (63) bis zum ersten Filterelement (70) im
wesentlichen gleich sind.
3. Tintenzuführmechanisrnus nach Anspruch 1, bei dem das
Volumen im Tintenzuführkanal (52) zwischen dem zweiten
Filterelement (63) und dem ersten Filterelement (70)
mehr als 90 % oder 90 % und weniger als 95 % oder 95 %
des Volumens im Tintenzuführkanal (52) zwischen der
Tintenabgabeöffnung (30) und dem zweiten Filterelement
(63) beträgt.
4. Tintenzuführmechanismus nach Anspruch 1, bei dem eine
Vielzahl von Filterelementen (63), die sich vom ersten
Filterelement (70) unterscheiden, im Tintenzuführkanal
(52) zwischen der Tintenabgabeöffnung (30) und dem
ersten Filterelement (70) vorgesehen ist.
5. Tintenzuführmechanismus nach einem der Ansprüche 1 bis
4, bei dem das zweite Filterelement (63) eine
Anhäufung von Rohrelementen ist.
6. Tintenzuführmechanismus nach einem der Ansprüche 1 bis
4, bei dem das zweite Filterelement (63) von einem
Wandabschnitt vorgesehen ist, der eine Vielzahl von
Löchern aufweist, die in den Endabschnitt des
Tintenzuführkanales (52) integriert sind.
7. Tintenzuführmechanismus nach einem der Ansprüche 1 bis
4, bei dem der Tintenstrahlaufzeichnungsabschnitt ein
mit elektrothermischen Umformern, die zur Abgabe von
Tinte verwendete thermische Energie erzeugen,
versehener Tintenstrahlaufzeichnungskopf ist.
8. Tintenzuführmechanismus nach Anspruch 7, bei dem der
Tintenstrahlaufzeichnungskopf Tinte von der
Tintenabgabeöffnung durch Ausnutzung des Filmsiedens abgibt,
das durch die von den elektrothermischen Umformern
erzeugte thermische Energie verursacht wird.
9. Tintenstrahlkassette (16) mit einem
Tintenspeicherabschnitt (19) zum Speichern von Tinte, einem
Tintenstrahlaufzeichnungskopfabschnitt mit einer
Tintenstrahlabgabeöffnung und einem
Antriebssignalempfangsabschnitt zur Zuführung eines Antriebssignales zum
Tintenstrahlaufzeichnungskopfabschnitt, um zu
bewirken, daß der Tintenstrahlaufzeichnungskopfabschnitt
Tinte von der Tintenabgabeöffnung abgibt,
gekennzeichnet durch einen Tintenzuführmechanismus nach einem der
Ansprüche 1 bis 8.
10. Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung mit einem
Montageabschnitt zur Montage des
Tintenstrahlaufzeichnungsabschnittes mit einem Abschnitt zur Erzeugung eines
Kopfantriebssignales, um ein Antriebssignal zum
Antreiben des Tintenstrahlaufzeichnungsabschnittes zu
erzeugen, gekennzeichnet durch einen
Tintenzuführmechanismus nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
11. Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 10,
die mit einem Schlitten (7) versehen ist, der eine
Bewegung des Tintenstrahlaufzeichnungsabschnittes in
einer vorgegebenen Richtung ermöglicht.
12. Tintenstrahlauf zeichnungsvorrichtung nach Anspruch 10,
die mit einem Fördermechanismus versehen ist, der ein
Aufzeichnungsmedium in einen Aufzeichnungsbereich
fördert, in dem eine Aufzeichnung von dem
Tintenstrahlaufzeichnungsabschnitt durchgeführt wird.
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