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DE60110584T2 - Spritzgiessverfahren zum herstellen von verbundmaterialien und danach hergestellte zahnbürste - Google Patents

Spritzgiessverfahren zum herstellen von verbundmaterialien und danach hergestellte zahnbürste Download PDF

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DE60110584T2
DE60110584T2 DE60110584T DE60110584T DE60110584T2 DE 60110584 T2 DE60110584 T2 DE 60110584T2 DE 60110584 T DE60110584 T DE 60110584T DE 60110584 T DE60110584 T DE 60110584T DE 60110584 T2 DE60110584 T2 DE 60110584T2
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DE
Germany
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cavity
toothbrush
shell
molding
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Hans Krämer
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GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH and Co KG
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Description

  • Diese Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von geformten Zahnbürsten und eine geformte Zahnbürste, die unter Verwendung dieses Verfahrens hergestellt ist.
  • Zahnbürsten sind bekannte Gegenstände und sind im Allgemeinen aus harten Kunststoffmaterialien, z.B. aus Polypropylen, Polyamid oder Styroacrylnitrol ("SAN"), und nahezu ausnahmsweise mittels eines Spritzgießverfahrens hergestellt. Zahnbürsten mit zwei Komponenten sind ebenso bekannt, die aus einem ersten Material hergestellte Teile, einem harten Kunststoff, z.B. der vorstehend genannten Art, und aus einem zweiten Material hergestellte Teile aufweisen, das sich von dem harten Kunststoff unterscheidet, z.B. ein elastomeres (gummiartiges) Material. Geeignete thermoplastische Elastomere, die für solche Zahnbürsten mit zwei Komponenten geeignet sind, sind bekannt und werden nun weitgehend verwendet. Siehe z.B. die EP-A-0 336 641 und die DE-A-39 23 495 hinsichtlich von Beispielen solcher Zahnbürsten. Im Allgemeinen werden solche Zahnbürsten mit zwei Materialien in einem zweistufigen Spritzgießverfahren hergestellt, bei dem zunächst ein "Skelett" hergestellt wird, das das erste Materialteil(e) aufweist, und dieses Skelett wird anschließend in eine zweite Spritzgießform eingeschlossen, in die das zweite Material eingespritzt wird. Solch ein Verfahren ist bekannt und z.B. in der WO-A-94/05183 offenbart.
  • In der Bürstenindustrie ist ebenso bekannt, z.B. aus der EP-A-0 742 090, einen Einsatz in einen Bürstengriff einzubetten, indem der Einsatz in den Hohlraum einer Spritzgießform eingebracht wird, eine Seite mit einem eingespritzten Kunststoffmaterial zunächst bedeckt wird, und anschließend bei einem sich daran anschließenden Spritzgießvorgang die andere Seite mit dem Kunststoffmaterial bedeckt wird. Die US-A-2 923 035 offenbart ein Verfahren zum Herstellen von Kunststoffgegenständen, insbesondere von Bürsten, bei dem ein erstes Teil dadurch hergestellt wird, dass ein erstes Kunststoffmaterial in eine erste Form spritzgegossen wird, und ein zweites Teil eines lichtundurchlässigen Materials auf das erste Teil gestellt wird, und anschließend die Anordnung aus den beiden Teilen in eine zweite Form eingebracht und von dieser umschlossen wird, und anschließend von einem zweiten Kunststoffmaterial umschlossen wird. Die US-A-5,898,967 offenbart eine Zahnbürste, bei der eine Metallfeder in dem Griff eingebettet ist. Die WO-A-96/10934 offenbart ein Verfahren, bei dem eine Kunststoffzahnbürste dadurch hergestellt wird, dass eine Feder in einer Spritzgießform gelagert und Kunststoffmaterial um die Feder eingespritzt wird, und die Feder auf der Oberfläche der Bürste wahlweise freigelassen wird.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein weiteres Verfahren zum Herstellen von Zahnbürsten vorzusehen, und Zahnbürsten mit verbesserter Aufmachung, Qualität und Verschleißwiderstand etc. durch die Verwendung einer dritten Komponente vorzusehen. Andere Aufgaben der Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung offensichtlich.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Anspruch 1 gelöst.
  • Vor der weiteren Bearbeitung bei dem zweiten Formvorgang kann man das Kunststoffmaterial hinreichend erstarren lassen, so dass der so gebildete Gegenstand aus dem ersten Spritzgießhohlraum entfernt werden kann.
  • Der bei diesem Verfahren gebildete, geformte Gegenstand ist geeigneterweise ein Teil oder die gesamte Zahnbürste, die ein Handgriffteil und ein Kopfteil aufweist, in das Borsten fixiert werden können, entweder unter Verwendung herkömmlicher Metallklammern, oder durch direktes Formen der Borstenbüschel in den Kopf unter Verwendung von bekannten "ankerlosen" Verfahren.
  • Geeigneterweise kann die Komponente einen Teil des Handgriffs aufweisen. Die Komponente kann z.B. ein dekoratives und/oder ein strukturelles Teil aufweisen. Zum Beispiel kann die Komponente aus einem zweiten Material zu einer dünnen flächenförmigen Form hergestellt sein, z.B. 0,01–2,0 mm, vorzugsweise 0,1–1,0 mm dick, einem Metall, wie z.B. Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, einem zweiten Kunststoffmaterial (geeigneterweise ein anderes Kunststoffmaterial als das erste Kunststoffmaterial), oder ein Metall-Kunststofflaminat oder Verbundmaterial, z.B. ein mit Metall gefüllter Kunststoff. Wie hierin verwendet, ist dem Fachmann der Begriff "Folienbahn" ("Sheet") bekannt, aber der Deutlichkeit wegen werden darunter vorwiegend Formen verstanden, die eine Dicke von 0,2 oder weniger, vorzugsweise 0,1 oder weniger, noch bevorzugter 0,05 oder weniger in Bezug auf ihre Länge und ihre Breite besitzen. Falls die Komponente ein Kunststoffmaterial aufweist, sollte dies einen Erweichungspunkt besitzen, der höher als der des ersten Kunststoffmaterials oder der Betriebstemperatur der Spritzgießform ist, je nachdem, welche höher ist, um die strukturelle Beschaffenheit der Komponente zu erhalten.
  • Die Komponente weist bezüglich ihrer Form eine dünne Schale auf, deren Oberfläche mindestens einen Teil der Außenoberfläche des fertiggestellten Gegenstands darstellt, z.B. einer Zahnbürste, z.B. eines Teils der Außenoberfläche des Handgriffteils der Zahnbürste. Solch eine Komponente kann deshalb eine konvexe Außenoberfläche, die im Allgemeinen dem Außenoberflächenprofil des zu bildenden Gegenstands entspricht, und ein konkaves inneres Profil besitzen, das im Allgemeinen einem Negativ des Außenoberflächenprofils entspricht. Die Komponente kann z.B. eine dünne Schale einer dekorativen Folie aufweisen. Die Komponente kann eine dekorative Komponente aufweisen, z.B. ein glänzendes oder farbiges Außenoberflächenteil, und/oder es kann dazu beitragen, das Kunststoffteil des Gegenstands vor Verschleiß zu schützen, und/oder es kann die Außenoberfläche des Handgriffes mit verbesserten Griffeigenschaften versehen, wie z.B. eine texturierte Oberfläche. Vorzugsweise ist die Komponente hinreichend robust, z.B. hinreichend dick, entweder lokal oder insgesamt, und kann mit Verstärkungen, z.B. Rippen etc., an ihrer Innenoberfläche versehen sein, um so den Kräften beim Spritzgießen des ersten Kunststoffmaterials zu widerstehen.
  • Die Spritzgießform kann z.B. eine mehrteilige, z.B. zweiteilige Form sein, bei der jedes Teil einen Teil des Formhohlraums bestimmt und die Teile zusammen den gesamten Formhohlraum bestimmen, wenn die Teile zusammengefügt sind. Mehrteilige Formen dieser Art sind bei der Herstellung von Zahnbürsten bekannt.
  • Auf geeignete Weise befindet sich die Komponente in dem Formhohlraum, und zwar in Kontakt mit der Innenoberfläche der Hohlraumoberfläche, so dass zumindest ein Teil der Komponente einen Teil der Außenoberfläche des Gegenstandes bildet. Es kann vorteilhaft sein, wenn die Form Merkmale umfasst, wie z.B. Halteelemente oder innenliegende Kernstücke, um die Komponente stationär in dem Formhohlraum bei dem ersten Formvorgang zu halten.
  • Geeignete Verfahren zum Halten der Komponente in dem Formhohlraum sind dem Fachmann bekannt.
  • Die Form und die Komponente können miteinander zusammenwirkende Teile besitzen, z.B. kann die Komponente von entsprechenden Teilen der mehrteiligen Form gepackt werden, wenn diese zusammengefügt werden.
  • Vorzugsweise wird die Komponente in dem Hohlraum in Kontakt mit der Hohlraumoberfläche gehalten, zumindest unmittelbar vor und vorzugsweise beim Einspritzen des ersten Materials, und zwar durch Anwendung eines verringerten atmosphärischen Drucks auf die Komponente über eine Durchführung in der Form und Öffnungen in dem Formhohlraum, d.h. durch Ansaugen der Komponenten an die Hohlraumoberfläche. Falls ein verringerter atmosphärischer Druck verwendet wird, dichtet die Komponente die Formhohlraumoberfläche ab, um das Vakuum aufrecht zu erhalten und um ein Austreten des eingespritzten ersten Kunststoffmaterials aus dem Formhohlraum über die Durchführung zu verhindern. Geeignete Abmessungen der Durchführungen und Öffnungen und geeignete Drücke, um das Voranstehende zu erzielen, sind dem Fachmann bekannt. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Abmessungen einer solchen Öffnung in den Formhohlraum nicht zu groß ist, dass, falls die Komponente eine dünne und relativ brüchige Folie ist, der Druck innerhalb des Formhohlraums ein Durchstechen der Folie an der Öffnung/Öffnungen bewirkt, wenn das erste Kunststoffmaterial in die Form eingespritzt wird. Anstelle einer oder mehrerer großer Öffnungen kann es z.B. bevorzugt sein, viele kleine stecknadelgroße Öffnungen zu verwenden, die über die Innenoberfläche des Formhohlraums verteilt sind, an denen die Komponente in Kontakt mit der Innenoberfläche kommt. Diese Öffnungen können mit einer einzelnen Vakuumverzweigung kommunizieren.
  • Geeigneterweise wird die Komponente in den Formhohlraum über einen Automatismus, wie z.B. einen Roboter, eingebracht, der z.B. mehrmals Komponenten aus einer Speicherquelle oder einem Förderband holt und diese auf genaue Weise in den Formhohlraum zum Ausführen des oben beschriebenen Verfahrens einführt.
  • Das erste Kunststoffmaterial kann ein beliebiges Kunststoffmaterial sein, das bekanntermaßen für die Herstellung der harten Kunststoffteile (z.B. der Aufbau des Kopfes, Handgriffes, Halses, etc.) einer Zahnbürste geeignet ist, z.B. Polypropylen, Polyamid oder Styrolacrylnitril ("SAN"). Ein typischerweise geeignetes Polypropylen ist z.B. "Polypropylen Mosten 52945" (Vertrieb durch Schulman). Typischerweise besitzt ein solches Material eine Härte von 90–100 auf der "Shore A"-Skala. Geeignete Formbedingungen zum Einspritzen der Kunststoffmaterialien in eine Spritzgießform sind dem Fachmann bekannt.
  • Geeignete Bedingungen, die sicherstellen, dass die Komponente, z.B. in Form der voranstehend beschriebenen dünnen Folienbahn, oder Schale, oder Metall oder ein Kunststoffmaterial aufweisend, auf sichere Weise an der Masse des ausgehärteten ersten Kunststoffmaterials anhaftet. Zum Beispiel können die Innenoberflächen der Komponente, die in Kontakt mit dem ersten Kunststoffmaterial treten, mit Widerhaken oder Ankerteilen versehen sein, die in dem ersten Kunststoffmaterial eingebettet werden. Zusätzlich oder alternativ kann eine Adhäsion zwischen der Komponente und dem ersten Kunststoffmaterial auftreten, und die Oberfläche/Oberflächen der Komponente, die in Kontakt mit dem ersten Kunststoff treten, können passenderweise aufgerauht oder mit einem Bindemittel etc. behandelt sein, falls notwendig, um die Adhäsion zu verbessern. Zusätzlich oder alternativ kann die Komponente Hohlräume besitzen, in die das Kunststoffmaterial fließen kann, um so Eingriffsteile zu bilden, die die Komponente stationär halten. Im Allgemeinen kann die Adhäsion zwischen dem ersten Material und der Oberfläche der Komponente ausreichend sein, um eine Verbindung zwischen dem ersten Material und der Komponente zu erzielen.
  • Nachdem der so gebildete Gegenstand weiter bei einem zweiten Spritzgießvorgang behandelt worden ist, kann der so gebildete Gegenstand anschließend aus dem zweiten Formhohlraum entfernt werden.
  • Die zweite Spritzgießform kann z.B. wiederum mehrteilig, z.B. eine zweiteilige Form, sein, bei der jedes Teil einen Teil des Formhohlraumes bestimmt, und diese zusammen den gesamten Formhohlraum bilden. Im Allgemeinen weist die zweite Spritzgießform separate Teile zur ersten Spritzgießform auf, allerdings können ein oder mehrere Teile der ersten Spritzgießform ein oder mehrere Teile der zweiten Spritzgießform bilden.
  • Das dritte Material kann z.B. ein Kunststoffmaterial sein, das zum Bilden von harten Kunststoffteilen des Gegenstandes geeignet ist, oder es kann vorzugsweise z.B. ein gummiartiges Material sein, wie z.B. ein thermoplastisches Elastomer. Zum Beispiel kann ein derartiges gummiartiges Material eine Grifffläche der allgemein bekannten Art auf dem Handgriff eines Gegenstands, der gleich einer Zahnbürste ist, aufweisen. Der Ausdruck "gummiartig", wie er hierin verwendet wird, ist nicht auf natürlichen oder synthetischen Gummi beschränkt, sondern umfasst sämtliche Materialien, wie z.B. Elastomere (ebenso gleichbedeutend mit elastomeren Materialien), die elastische Eigenschaften unter Kompression oder Dehnung ähnlich denen von Gummi selbst besitzen. Geeignete gummiartige Materialien sind z.B. thermoplastische Elastomere der bekannten Art in der Zahnbürstenindustrie zum Bilden von Zahnbürstengriffflächen, wie z.B. solche, die vom Anmelder und der dazu verwandten Firmen unter dem Handelsnamen "AQUAFRESH" und "Dr BEST" verkauft werden. Geeignete gummiartige Materialien umfassen solche, die unter dem Handelsnamen "SANTOPRENE" verkauft werden und die typischerweise eine "Shore A"-Härte von ungefähr 10 bis 90, vorzugsweise 30 bis 80 besitzen. Geeignete Spritzgießformbedingungen für solche Materialien, um eine Adhäsion zwischen den harten Kunststoffmaterialien, aus denen die Zahnbürsten hergestellt sind, zu erzielen, sind dem Fachmann bekannt und sind bei der Herstellung von zweikomponentigen Zahnbürsten über mehrere Jahre hinweg verwendet worden.
  • Auf geeignete Weise können ein oder mehrere Vertiefungen in der Oberfläche des Gegenstands, oder ein oder mehrere Öffnungen, die durch den Gegenstand hindurch verlaufen, bei dem ersten Formvorgang gebildet werden, und die geeignet sind, das dritte Material bei dem zweiten Formschritt aufzunehmen oder mit diesem vollständig oder teilweise gefüllt zu werden. Solche Vertiefungen und Öffnungen können während der Phase des Spritzgießens des Kunststoffmaterials bei dem ersten Formvorgang durch Vorsehen von ein oder mehreren entsprechenden konvexen Erhebungen von der Hohlraumoberfläche der ersten Spritzgießform gebildet werden, wodurch eine Vertiefung oder Öffnung im Allgemeinen in der Form eines "Negativs" der konvexen Erhebung resultiert. Eine solche konvexe Erhebung, die oftmals auf dem Gebiet des Spritzgießformens als innenliegender Kern bezeichnet wird, kann sich z.B. in einer Richtung quer über den Formhohlraum von einem der Teile der Form zu einem anderen hin erstrecken.
  • Das dritte Material kann in die Vertiefung und/oder durch die Öffnung fließen, und kann zu Teilen des Gegenstands hin fließen, die von dem Spritzgießeinlass des dritten Materials beabstandet sind. Solche Vertiefungen oder Öffnungen können dabei einen Formkanal aufweisen, der im Allgemeinen bekannt ist, mit Hilfe dessen das dritte Material von dem Spritzgießeinlass zu beabstandeten Teilen des Gegenstands, wie z.B. einer Zahnbürste, bewegt wird. Mit Hilfe eines solchen Kanals kann das dritte Material in Kontakt mit der Komponente fließen. Eine Adhäsion zwischen der Komponente und dem dritten Material kann ebenso anschließend stattfinden.
  • Die Komponente besitzt ein oder mehrere Löcher, vorzugsweise ein Muster aus einer Mehrzahl von Löchern, die in Verbindung mit einer Öffnung stehen, wenn der Gegenstand sich in der zweiten Form befindet, so dass das dritte Material über die Öffnung und in und wahlweise durch das Loch fließen kann, wodurch ein Teil des dritten Materials gebildet wird, das an der Außenoberfläche des Gegenstands benachbart zu dem Loch an der Außenoberfläche der Komponente frei liegt. In der zweiten Form kann es einen Hohlraum benachbart einem derartigen Loch geben, so dass dieses freiliegende dritte Material eine konvexe Wölbung auf der Oberfläche der Komponente bildet.
  • Die so gebildeten Gegenstände können aus dem ersten bzw. dem zweiten Formhohlraum über herkömmliche Mittel entfernt werden, z.B. herkömmliche Auswerferstifte etc., und können anschließend bei weiteren Bearbeitungsvorgängen durch geeignete Maschinen, z.B. automatische Hantiermaschinen, hantiert werden. Andererseits können die erste und die zweite Form im Allgemeinen herkömmlicher Art sein.
  • Die Erfindung entsprechend Anspruch 7 sieht ebenso eine geformte Zahnbürste vor, die durch ein solches Verfahren erhältlich ist.
  • Solch ein Gegenstand kann z.B. eine Zahnbürste aufweisen, die aus einem ersten Kunststoffmaterial hergestellt ist, deren Außenoberfläche zumindest teilweise durch eine Komponente vorgesehen wird, die gleich einer dünnen Folienbahn oder Schale aus einem Material ist, das an dem Kunststoffmaterial angebracht ist. Diese Folienbahn oder Schale kann z.B. einen Teil der Außenoberfläche des Handgriffs der Zahnbürste aufweisen, z.B. eine dekorative und/oder verstärkende und/oder die Griffigkeit verbessernde dünne Metallfolie oder Schale. Solch eine Folie oder schale kann z.B. aus den vorstehend beschriebenen Materialien bestehen, und die Schale oder Folie kann auf die zuvor beschriebenen Arten an dem Kunststoffmaterial fixiert sein, z.B. durch Adhäsion oder Verankerung. Solch eine Zahnbürste kann ebenso ein Teil, insbesondere eine Grifffläche, besitzen, die aus einem dritten Material hergestellt ist, welches ein gummiartiges Material ist, wie z.B. ein thermoplastisches Elastomer. Ein Teil dieses dritten Materials kann vorteilhafterweise durch die Schale hindurch, und zwar von hinterrücks der Schale, verlaufen, und kann auf der Außenoberfläche der Schale freiliegend sein, insbesondere als eine konvexe Wölbung, und eine Vielzahl von diesen kann zu einem gleichmäßigen Muster aus die Griffigkeit verbessernden Wölbungen angeordnet sein. Eine solche Wölbung kann z.B. im Allgemeinen halbkugelförmig oder im Allgemeinen konisch ausgebildet sein, z.B. mit einem Durchmesser von ca. 0,75–2,0 mm, und kann von der Außenoberfläche der Schale um ca. 0,3–1,0 mm hervorstehen. Typischerweise kann ein solches Muster an Wölbungen zu einem regulären Muster angeordnet sein, wobei die Mittelpunkte ca. 0,3–1,0 cm, typischerweise ca. 0,4–0,5 cm für einen optimalen Griff voneinander entfernt liegen.
  • Die Erfindung wird nun beispielhaft unter Bezugnahme auf die folgenden Figuren beschrieben.
  • 1 zeigt zwei Querschnittsansichten in Längsrichtung durch eine zweiteilige Spritzgießform für eine Zahnbürste;
  • 2 zeigt zwei Querschnitte durch die Form der 1 an dem Punkt A-A;
  • 3 zeigt einen Querschnitt in Längsrichtung durch das in der Form der 1 und 2 hergestellte Produkt;
  • 4 zeigt eine Querschnittsansicht durch das nach den 1 und 2 gebildete Produkt, welches in einer zweiten Spritzgießform umschlossen ist;
  • 5 zeigt einen Querschnitt in Längsrichtung durch eine fertiggestellte Zahnbürste, wie sie in der Form der 4 gebildet ist.
  • Bezugnehmend auf die 1 und 2 weist eine Spritzgießform 11 insgesamt zwei Formteile 11A, 11B auf, die zusammen zwischen den Teilen einen Formhohlraum 12 bestimmen. Die beiden Teile 11A, 11B sind entlang der Grenzlinie 13 geteilt. Der Hohlraum 12 bestimmt die Form des Skeletts einer Zahnbürste, die einen in dem Teil 14 des Hohlraums 12 zu bildenden Handgriff und einen in dem Teil 15 des Hohlraums 12 zu bildenden Kopf besitzt, und mit einem zwischenliegenden Halsbereich, der in dem Teil 16 des Hohlraums 12 gebildet wird. Der Kopf ist mit Löchern gebildet, in die Borsten eingeführt werden können, und zwar mit Hilfe von Stiften, die sich in das Teil 15 des Hohlraums 12 erstrecken, diese aber der Einfachheit halber nicht dargestellt sind.
  • In den Hohlraum 12 ist eine Komponente 17 eingeführt worden, die sich benachbart zu und in Kontakt mit der Innenoberfläche 18 des Hohlraums 12 befindet. Die Komponente 17 ist gleich einer dünnen Schale, die aus einer dekorativen Metallfolie hergestellt ist. Über einen großen Teil ihrer Erstreckung ist die Form der Außenoberfläche der Komponente 17 konvex und entspricht fast der Form der Innenoberfläche des Hohlraums 18. Obwohl sie dünn ist, so ist die Schale 17 hinsichtlich einer Manipulation hinreichend fest und kann den Kräften widerstehen, die vom Einspritzen des Kunststoffmaterials herrühren.
  • Eine Vakuumdurchführung 19 verläuft durch das Teil 11A der Form. Durch die Durchführung 19 kann ein verringerter atmosphärischer Druck auf die Komponente 17 aufgebracht werden, um diese gegen die Oberfläche 18 stationär zu halten. In 1A endet die Vakuumdurchführung 19 in einer einzelnen Öffnung 113 in dem Hohlraum 12, in 1B ist die Vakuumdurchführung 19 aber in eine große Anzahl von kleineren Durchführungen 114 unterteilt, von denen jede in einer kleinen Stecknadelöffnung in dem Hohlraum 12 endet.
  • Vakuum kann über eine externe Pumpe und ein Vakuumverteilersystem der herkömmlichen Art (nicht gezeigt) aufgebracht werden.
  • Die Komponente 17 besitzt Löcher 110, die vollständig durch diese hindurch verlaufen. Das Teil 11B ist mit innenliegenden Kernstücken 111 gebildet, die durch diese Löcher 110 verlaufen und die Oberfläche 18 des Teils 11A der Form berühren.
  • Ein geschmolzenes, fluides erstes Kunststoffmaterial (nicht gezeigt) wird über den Einlass 112 in den Hohlraum 12 eingespritzt und fließt durch den Hohlraum 12, um so den Griff der Zahnbürste in dem Teil 14, den Kopf in dem Teil 15, den Hals in dem Teil 16 und den Handgriff 14 der Zahnbürste zu bilden. Das Kunststoffmaterial fließt ebenso in Kontakt mit der Schalenkomponente 17. Eine Adhäsion findet zwischen der Schale 17 und dem Kunststoffmaterial statt. Zusätzlich oder alternativ kann es weitere Löcher in dem dünnen Schalenmaterial 17 geben, so dass das Kunststoffmaterial in solche Löcher, und wahlweise durch solche Löcher, fließen kann, um dabei in Eingriff mit der Schale 17 zu treten.
  • Die Außenoberfläche der Schale 17, die in Kontakt mit der Hohlraumoberfläche 18 ist, bildet die Außenoberfläche des Gegenstands, der in dem Hohlraum 12 bei dem Spritzgießvorgang gebildet wird. Die Einheit aus Kunststoff und Folie 17 wird aus der Form unter Verwendung von herkömmlichen Auswerferstiften (nicht gezeigt) entfernt, wenn das Kunststoffmaterial abgekühlt und ausgehärtet ist.
  • 2B zeigt eine Schale 17, die mit Verankerungen oder Widerhaken 122 an ihren Kanten versehen ist, und die in dem ersten Kunststoffmaterial eingebettet werden und das ausgehärtete Kunststoffmaterial und die Komponente 17 zusammen verankern. Die Verankerungen oder Widerhaken (nicht gezeigt) können an anderen Teilen der Schale 17 vorgesehen sein.
  • 3 zeigt den Längsschnitt durch das Produkt 31 (insgesamt) dieses zuvor beschriebenen ersten Einspritzschrittes unter Verwendung der Form 11. Es ist zu sehen, dass die Schale 17 auf dem Griffhandteil 14 durch Adhäsion zwischen der Schale 17 und dem harten Kunststoffmaterialteil des Produktes 31 fixiert ist, und die Folie 17 und das Griffhandteil 14 bilden zusammen eine glatte kontinuierliche Oberfläche.
  • Wie in 1 gezeigt ist, ist der Formhohlraum in dem Teil 11B derart ausgebildet, dass er eine Konvexität 115 umfasst, die eine entsprechende resultierende Vertiefung 116 in dem Griffhandteil des Produktes 31 bildet. Um die Kernstücke 111 herum sind resultierende Öffnungen 117 durch das harte Kunststoffmaterialteil des Produktes 31 zurückgeblieben, wenn die Kernstücke 111 beim Trennen der Teile 11A und 11B der Form 11 entfernt werden.
  • Bezugnehmend auf die 4 bis 5 ist ein weiterer Bearbeitungsvorgang zum Herstellen einer aus zwei Materialien, z.B. einem harten Kunststoffmaterial und einem Elastomer, d.h. einem gummiartigen Material, bestehenden Zahnbürste 150 dargestellt. Unter Verwendung bekannter Maßnahmen bei der Zahnbürstenherstellung wird das in 3 gezeigte Produkt 31 in eine zweite Spritzgießform 41 eingeführt, die wiederum zwei Halbformen 41A, 41B mit einem Einspritzanschluss 42 zum Einspritzen eines fluiden, gummiartigen Materials, wie in 4 gezeigt ist, besitzt. Die Form 41 ist entlang der Trennlinie 43 geteilt. Die Hohlräume 44 sind in dem Formteil 41A vorgesehen, die in Verbindung mit den Löchern 110 und den Öffnungen 117 stehen. Das Formteil 41B umfasst einen Hohlraum 118, der in Verbindung mit den Öffnungen 117 und in Verbindung mit der Vertiefung 116 in dem Produkt 31 steht, wenn dieses sich in der Form 41 befindet.
  • In 5 ist das Produkt 150 (insgesamt) gezeigt, das durch Einspritzen eines fluiden, gummiartigen dritten Materials 119 in den Hohlraum 118 über einen Anschluss 42 erhalten wird. Das gummiartige Material 119 hat dabei eine elastomere Grifffläche auf dem Griff des Produktes 51 gebildet. Das eingespritzte gummiartige Material 119 ist ebenso durch die Öffnungen 117 und die Löcher 110 in der Folie 17 geflossen, um so an der Außenoberfläche der Schale 17 frei zu liegen, und dabei dekorative und/oder die Griffigkeit verbessernde Merkmale 120 des gummiartigen Materials vorzusehen. Wie in 5 gezeigt ist, wölbt sich das freiliegende dritte Material auf konvexe Weise von der Oberfläche der Schale 17 zu Formen, die den Hohlräumen 44 entsprechen, und zwar als kleine, die Griffigkeit verbessernde Bereiche.
  • Jede Wölbung 120 ist im Allgemeinen halbkugelförmig oder im Allgemeinen konisch mit einem Durchmesser von ca. 0,75–2,0 mm, und steht um ca. 0,3–1,0 mm von der Außenoberfläche der Schale hervor. Solch ein Muster an Wölbungen kann typischerweise zu einem regulären Muster angeordnet sein, deren Mittelpunkte ca. 0,3–1,0 cm, typischerweise ca. 0,4–0,5 cm für einen optimalen Griff voneinander beabstandet sind.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren kann die Komponente 17 manipuliert und in das Formteil 11A durch automatisierte Maßnahmen und herkömmliche Robotertechnologie eingeführt werden. Der automatisierte Betrieb von Spritzgießformmaschinen ist bezüglich von Zahnbürstenköpfen, die aus Kunststoff oder gummiartigen Materialien hergestellt sind, bekannt. Typischerweise umfasst eine Spritzgießformmaschine mehr als einen derartigen Hohlraum wie 12 und 118. Beim Spritzgießformen einer Zahnbürste werden Spritzgießformmaschinen mit bis zu 20 solcher Hohlräume benutzt, die durch eine entsprechende Anzahl von Einlässen, wie z.B. 112 und 42, oder einem Verteilersystem, versorgt werden. Das erfindungsgemäße Verfahren ist auf Spritzgießformmaschinen mit mehreren Zahnbürstenhohlräumen anwendbar.
  • Obwohl als eine zweiteilige (11A, 11B und 41A, 41B) Spritzgießform gezeigt, ist zu sehen, dass der Kopf 121 der in dem Teil 15 des Hohlraums 11 gebildeten Zahnbürste und der Teil der Zahnbürste zwischen dem Kopf 121 und dem Griff 14 (d.h. der "Hals"-Bereich), der in dem Teil 16 des Hohlraums 11 gebildet wird, nicht bei dem zweiten Formvorgang involviert sind, bei dem das gummiartige Material 119 eingespritzt wird. Folglich kann der Teil der Form 11, der den Kopf 121 und den Hals umschließt, von dem Teil der Form 11 separiert werden, der den Griff 14 umschließt, und eine weitere Trennlinie (nicht gezeigt) kann vorgesehen sein, so dass der Teil der Form 11, der den Kopf 121 und den Hals umschließt, als Teil der Form 41 verwendet werden kann.

Claims (7)

  1. Verfahren zum Herstellen eines Formlings (31), der teilweise aus einem ersten Kunststoffmaterial besteht, mit den Schritten: Vorsehen einer ersten Spritzgießform (11), die einen ersten Formhohlraum (12), der mindestens einen Teil der Form des zu bildenden Formlings (31) bestimmt, und eine Hohlraumoberfläche besitzt, die den ersten Formhohlraum (12) begrenzt; Einführen einer Komponente (17) in den ersten Formhohlraum (12) benachbart der Hohlraumoberfläche; Einspritzen eines ersten fluiden Kunststoffmaterials in den ersten Formhohlraum (12) so, dass das Kunststoffmaterial in Kontakt mit der Komponente (17) fließt, und wenn das Kunststoffmaterial sich verfestigt, das verfestigte Kunststoffmaterial an der Komponente (17) fixiert ist und die Komponente (17) mindestens einen Teil der Außenoberfläche des Formlings (31) bildet; bei der die Komponente (17) eine Schale aufweist, die aus flächenförmigen Metall, Kunststoff oder Metall-Kunststofflaminat oder Verbundwerkstoff hergestellt ist, wobei eine Oberfläche der Schale mindestens einen Teil der Außenoberfläche einer fertigen Zahnbürste (51) bildet; der so gebildete Formling (31), der das erste Material und die Komponente (17) aufweist, weiter in einem zweiten Formvorgang bearbeitet wird durch: Vorsehen eines zweiten Spritzgießformteils (41) mit einem zweiten Formhohlraum (118) darin; Einführen des so gebildeten Formlings (31) in den zweiten Formhohlraum (118) des zweiten Spritzgießformteils (41); Einspritzen eines geschmolzenen, fluiden, dritten Materials (119) in den zweiten Formhohlraum (118) über einen Spritzeinlauf (112) und in Kontakt mit dem so gebildeten Formling (31); hinreichendes Verfestigenlassen des geschmolzenen, fluiden, dritten Materials (119) so, dass das hart gewordene dritte Material (119) an dem Formling (51) fixiert ist, wenn das dritte Material (119) sich verfestigt; und der in der ersten Spritzgießphase gebildete Formling (31) mit einer oder mehreren Öffnungen (117) in seinem Aufbau gebildet wird, so dass das dritte Material (119) durch die Öffnung (117) fließen kann und zu Teilen des Formlings (31) fließt, die von dem Spritzeinlauf des dritten Materials (118) beabstandet sind; und bei dem die Komponente (17) ein oder mehrere Löcher (110) darin besitzt, die in Verbindung mit einer Öffnung (117) stehen, wenn der Formling sich in der zweiten Form (41) befindet, so dass das dritte Material (119) durch die Öffnung (117) in und wahlweise durch das Loch (110) fließen kann, um dabei einen Teil (120) des dritten Materials zu bilden, der an der Außenoberfläche der Komponente (17) freiliegt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der in dem Verfahren gebildete Formling (31) ein Teil oder eine gesamte Zahnbürste darstellt, die ein Handgriffteil und ein Kopfteil (121) aufweist, in das Borsten fixiert sein können.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Komponente (17) in dem Hohlraum (12) stationär und in Kontakt mit der Hohlraumoberfläche gehalten wird durch die Anwendung von verringertem atmosphärischen Druck auf die Komponente über eine in der Form vorgesehene Durchführung (19), die zum ersten Formhohlraum (12) hin geöffnet ist, und die Komponente (17) gegen die Hohlraumoberfläche gesaugt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem das dritte Material (119) ein gummiartiges Material ist.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem ein oder mehrere Vertiefungen (116) in dem bei dem ersten Formvorgang gebildeten Formling (31) vorgesehen sind, die dazu geeignet sind, das dritte Material (119) bei dem zweiten Formschritt aufzunehmen und vollständig oder teilweise mit diesem gefüllt zu werden.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem die zweite Form (41) einen Hohlraum (44) benachbart einem Loch (110) besitzt, so dass das freiliegende dritte Material eine konvexe Erhebung (120) auf der Oberfläche der Komponente (17) bildet.
  7. Zahnbürste (51), die aus einem ersten Kunststoffmaterial hergestellt ist, deren Oberfläche mindestens zum Teil durch eine Komponente vorgesehen ist, die gleich einer Schale (17) aus einem an dem ersten Kunststoffmaterial angebrachten zweiten Material ist, bei der die Schale (17) einen Teil der Außenoberfläche des Zahnbürsten-(51)-Handgriffes aufweist, und bei der die Zahnbürste einen Griffbereich (119) besitzt, der aus einem dritten, gummiartigen Material hergestellt ist, und die dadurch gekennzeichnet ist, dass ein Teil des dritten Materials hinterrücks der Schale (17) durch die Schale (17) verläuft und auf der Außenoberfläche der Schale (17) als eine konvexe Erhebung (120) freiliegt.
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