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DE10341141A1 - Gehäuse für Elektrokleingerät - Google Patents

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DE10341141A1
DE10341141A1 DE10341141A DE10341141A DE10341141A1 DE 10341141 A1 DE10341141 A1 DE 10341141A1 DE 10341141 A DE10341141 A DE 10341141A DE 10341141 A DE10341141 A DE 10341141A DE 10341141 A1 DE10341141 A1 DE 10341141A1
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DE
Germany
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protective layer
housing according
housing
layer
plastic
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Withdrawn
Application number
DE10341141A
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English (en)
Inventor
Norbert Schaefer
Oliver Greve
Hansjörg REICK
Rainer Hans
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Braun GmbH
Original Assignee
Braun GmbH
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Publication date
Application filed by Braun GmbH filed Critical Braun GmbH
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Publication of DE10341141A1 publication Critical patent/DE10341141A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K5/00Casings, cabinets or drawers for electric apparatus
    • H05K5/02Details
    • H05K5/0217Mechanical details of casings
    • H05K5/0243Mechanical details of casings for decorative purposes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29CSHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
    • B29C45/00Injection moulding, i.e. forcing the required volume of moulding material through a nozzle into a closed mould; Apparatus therefor
    • B29C45/16Making multilayered or multicoloured articles
    • B29C45/1671Making multilayered or multicoloured articles with an insert
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29CSHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
    • B29C45/00Injection moulding, i.e. forcing the required volume of moulding material through a nozzle into a closed mould; Apparatus therefor
    • B29C45/16Making multilayered or multicoloured articles
    • B29C45/1676Making multilayered or multicoloured articles using a soft material and a rigid material, e.g. making articles with a sealing part
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29LINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASS B29C, RELATING TO PARTICULAR ARTICLES
    • B29L2031/00Other particular articles
    • B29L2031/42Brushes
    • B29L2031/425Toothbrush

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Brushes (AREA)

Abstract

Bei einem Gehäuse für ein elektrisches Kleingerät, insbesondere für eine elektrische Zahnbürste, mit einem aus Kunststoff gespritzten Grundkörper (1) und einer Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht (26) sollen Kennzeichnungen und/oder Dekoranbringungen vor Verschleiß und anderen äußeren Einflüssen geschützt werden. Dies wird dadurch erreicht, dass die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht (26) zwischen dem Grundkörper (1) und einer außen am Grundkörper kraft-, form- und/oder stoffschlüssig befestigten, durchsichtigen oder durchscheinenden Schutzschicht (21) angeordnet ist, wobei die Schutzschicht (21) als Formkörper ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gehäuse ein elektrisches Kleingerät, beispielsweise für elektrische Zahnbüsten, Rasierapparate, Epiliergeräte oder Haartrockner, mit einem aus Kunststoff gespritzten Grundkörper und einer Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht, die zwischen dem Grundkörper und einer außen am Grundkörper vorhandenen durchsichtigen oder durchscheinenden Schutzschicht angeordnet ist.
  • Es ist bekannt, ein Griffgehäuse für eine elektrische Zahnbürste mit Zeichen, wie Herstellerlogo, Typangabe für einen Benutzer und dergleichen zu versehen. Die Zeichen werden außen auf dem Gehäuse angebracht. Hierbei ist jedoch nachteilig, dass die Zeichen durch den Gebrauch mit der Zeit beschädigt werden bzw. nicht mehr deutlich erkennbar sind.
  • Ein Griffgehäuse ist aus der DE 197 15 536 A1 bekannt. Dieses Griffgehäuse ist mit einem eingebauten und von außen außerhalb des Griffgehäuses handbetätigbaren Schalter versehen. Das Griffgehäuse besteht aus formstabilem Kunststoff, wobei im Bereich von einer Ausnehmung für den Schalter des Griffgehäuses ein elastischer Überzug vorhanden ist. Dadurch ist der Schalter vor äußeren Umwelteinflüssen geschützt.
  • Aus der EP 0 619 171 ist ein Verfahren bekannt, mit dem mit einem Dekor versehene Kuststoffgegenstände hergestellt werden können. Bei diesem Verfahren wird das Dekor mehrfach nebeneinander auf ein durchsichtiges Kunststoffelement aufgebracht, dann das Kunststoffelement in Stücke mit jeweils nur noch einem Dekor zerschnitten, danach ein dekoriertes Stück in die zur Herstellung des Kuststoffgegenstands vorgesehene Spritzform so eingebracht, daß die dekorierte Seite nach innen zeigt, und dann der Kunststoffgegenstand gespritzt. Auf diese Weise erhält man einen Kunststoffgegenstand mit einem Dekor, das durch eine durchsichtige Kunststoffschicht geschützt ist.
  • Aus der WO 01/96088 ist ein Verfahren zur Herstellung einer Zahnbürste bekannt, die aus zwei verschiedenen Kunststoffen besteht. Diese Zahnbürste kann ein Dekor aufweisen, das sich allerdings auf der Oberfläche der Zahnbürste befindet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfach herstellbares Gehäuse für ein Elektrokleingerät anzugeben, bei dem Kennzeichnungen und/oder Dekoranbringungen vor Verschleiß und anderen äußeren Einflüssen geschützt sind.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht zwischen dem Grundkörper und einer beispielsweise schalenförmigen, außen am Grundkörper kraft-, form- und/oder stoffschlüssig befestigten durchsichtigen oder durchscheinenden Schutzschicht angeordnet ist, wobei die Schutzschicht als Formkörper ausgebildet ist, der mittels eines Verbindungsmaterials im Zweikomponenten-Spritzverfahren am Grundkörper befestigt ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Schutzschicht werden die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht vor Abrieb durch Benutzung geschützt. Auch ein Schutz gegen äußere Einflüsse, wie Korrosion, ist in einfacher Weise gegeben. Aber auch ein Verfälschungsschutz wird dadurch erreicht. Der durchsichtige oder durchscheinende Formkörper ist montagefreundlich ausgebildet und kann leicht an dem Grundkörper befestigt werden. Er kann zum Beispiel auf dem Grundkörper aufgerastet werden oder mit diesem stoffschlüssig verbunden sein. Vorzugsweise ist der Formkörper formstabil. Erfindungsgemäß liegt die Beschriftung zwischen der Schutzschicht und dem Grundkörper des Gehäuses, wodurch keine direkte Berührung der Beschriftung mehr möglich ist. Der Formkörper kann aus transparentem und/oder opakem und/oder transluzentem Kunststoff bestehen. Das Dekor ist dadurch gut sichtbar bzw. scheint gut durch. Die schützende durchsichtige Schale ist sehr strapazierfähig.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Gehäuses ist die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht unmittelbar auf eine Unterseite der Schutzschicht aufgebracht. Die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht kann dadurch in einfacher Weise durch verschiedene Verfahren, wie Heißtransfer, Tamponprint, Inmold-Decoration aufgebracht werden. Möglich ist aber auch das Aufdrucken auf den Grundkörper. Da das Dekor durch die Schutzschicht geschützt ist, kann es auch durch Druckverfahren hergestellt werden, die keine verschleißfeste oder abriebfeste Bedruckung erzeugen, die sonst bei der Anbringung beispielsweise auf einem Griffgehäuse einer Zahnbüste beschädigt werden würde.
  • Günstig ist es auch, wenn die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht als Klebeschicht ausgebildet ist, die unter die Schutzschicht oder auf den Grundkörper verklebt ist. Hierdurch ist es nicht erforderlich den Formkörper oder den Grundkörper zu bedrucken.
  • Nach einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Schutzschicht stoffschlüssig durch ein an Randbereichen der Schutzschicht angeordnetes Verbindungsmaterial mit dem Gehäuse befestigt ist. Insbesondere ist das Verbindungsmaterial ein Verbindungskunststoff, der im Zweikomponenten-Spritzverfahren auf den Grundkörper um die Schutzschicht gespritzt ist. Der Verbindungskunststoff wird insbesondere über den gesamten Umfang der Schutzschicht gespritzt. Dieser ist vorzugsweise wulstartig ausgebildet ist. Neben einer sicheren Verbindung wird so auch eine Abdichtung ohne zusätzliche Dichtungsmittel erreicht. Der Verbindungskunststoff kann flexibel oder nicht flexibel sein. Zweckmäßig ist es bei dieser Ausführungsform, wenn die Schutzschicht durch angeformte und/oder eingearbeitete Fixierungsmittel, insbesondere Zapfen, Löcher, Nasen und/oder Schlitze, mit dem Grundkörper vorfixiert ist. Dies erlaubt einen definierten Spritzvorgang und eine Befestigung der Schutzschicht stets an richtiger Stelle.
  • Zweckmäßigerweise wird der Verbindungskunststoff 31, 32, 33 oder ein anderer Werkstoff dazu genutzt, um mit einem Zweikomponenten-Spritzgußverfahren eine Öffnung, vorzugsweise für einen Schalter abzudichten, so dass eine Membran 36 entsteht.
  • Vorteilhaft ist es auch, wenn der die Schutzschicht bildende Formkörper mit Schnappverbindungsmitteln zur Befestigung am Grundkörper versehen ist. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass ein Verbindungskunststoff verwendet wird. Die Verbindung des Formkörpers ist eine reine Formschlußverbindung.
  • Alternativ kann der die Schutzschicht bildende Formkörper auch durch Schweißnähte und/oder Schweißpunkte mit dem Grundkörper befestigt sein.
  • Eine Ausführung des erfindungsgemäßen Griffkörpers, bei dem zwischen dem Grundkörper und der Schutzschicht eine Dichtung vorhanden ist, hat den Vorteil, dass kein Wasser unter die Schutzschicht kriechen und durch Gehäuseöffnungen in das Griffgehäuse eindringen kann.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Variante des erfindungsgemäßen Griffgehäuses ist vorgesehen, dass der die Schutzschicht bildende Formkörper in einer Mulde des Grundkörpers liegt. Hierdurch wird eine bündige Oberfläche erreicht, was als besonders formschön empfunden wird.
  • Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen genannt.
  • Anhand der Figurenbeschreibung werden verschiedene Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Griffgehäuses, die Erfindung sowie weitere Vorteile derselben näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • 1 einer Schittdarstellung durch ein Griffgehäuse einer elektrischen Zahnbürste,
  • 2 eine weitere Schnittdarstellung des Griffgehäuses durch die Schnittlinie A-A in 1,
  • 3 einen Querschnitt eines erfindungsgemäßen Griffgehäuses im Bereich einer Gehäuseöffnung gemäß der Schnittlinie B-B in 4.,
  • 4 einen Längsschnitt eines Bereiches des Griffgehäuses,
  • 5 einen Längsschnitt einer ersten Ausführungsform des Griffgehäuses,
  • 6 eine Ansicht des Griffgehäuses gemäß 5 von oben,
  • 7 einen Querschnitt gemäß der Schnittlinie C-C in 5,
  • 8 einen Querschnitt gemäß der Schnittlinie D-D in 5,
  • 9 einen Längsschnitt einer zweiten Ausführungsform des Griffgehäuses,
  • 10 einen Querschnitt einer dritten Ausführungsform des Griffgehäuses,
  • 11 einen Querschnitt einer vierten Ausführungsform des Griffgehäuses,
  • 12 einen Querschnitt einer fünften Ausführungsform des Griffgehäuses,
  • 13 einen Querschnitt einer sechsten Ausführungsform des Griffgehäuses und
  • 14 einen Querschnitt einer siebten Ausführungsform des Griffgehäuses.
  • In den Figuren sind stets gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt ein rohrförmiges Griffgehäuse einer elektrischen Zahnbüste. Im Griffgehäuse sind die erforderlichen Teile wie Elektromotor, Getriebe, Akkumulatoren, Steuerungsmittel sowie andere Teile untergebracht. Ein Batteriebetrieb ist genauso gut möglich. Wie in 1 veranschaulicht ist, ist an einem Ende 2 bzw. an einer vorderen Stirnseite des Griffgehäuses eine Welle 4 gelagert, die eine nicht dargestellte Aufsteckbüste trägt. Am anderen, hinteren Ende 5 bzw. an einer hinteren Stirnseite ist eine Verschlußwand 6 vorhanden, die zum Beispiel zum Einrasten an einem Grundkörper 1 ausgebildet ist, der im Wesentlichen das Gehäuse bildet. Die Verschlußwand 6 bildet einen Gehäuseboden.
  • Wie weiterhin in 1 gezeigt ist, ist am Grundkörper 1 und insbesondere an einem der Welle 4 nahen Bereich eine Öffnung 11 vorhanden, die dazu ausgebildet ist, um den Zugang zu einem handbetätigbaren Schalter 12 zu ermöglichen. Der Schalter 11 ist im Griffgehäuse angeordnet und dient zum Ein- und Ausschalten der Zahnbürste. Neben der Öffnung 11 – vorzugsweise hinter dieser Öffnung 11 – ist an einem der Welle 4 ferneren Bereich eine oder mehrere Sichtöffnungen 13 vorhanden. Vorzugsweise unterhalb der Sichtöffnungen 13 befindet sich eine oder mehrere Leuchtdioden 14 zum Anzeigen eines Betriebszustandes, wie Ein/Aus und/oder Ladezustand des Akkumulators.
  • Der vorzugsweise rohrtörmige Querschnitt des Griffgehäuses ist in 2 dargestellt, wobei auch der Schalter 12 und die Welle 4 zu sehen sind.
  • Wie in den nachfolgenden Figuren dargestellt ist, trägt der aus Kunststoff gespritzte Grundkörper 1 eine Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht 26. Die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht 26 ist erfindungsgemäß zwischen dem Grundkörper 1 und einer schalenförmigen, außen am Grundkörper kraft-, form- und/oder stoffschlüssig befestigten, durchsichtigen oder durchscheinenden Schutzschicht 21 angeordnet, wobei die Schutzschicht 21 erfindungsgemäß als Formkörper ausgebildet ist. Vorzugsweise ist der Formkörper formstabil und beispielsweise aus einem Duroplast hergestellt. Die Schutzschicht verhindert ein Abrieb der Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht 26.
  • Die 3 und 4 zeigen eine Ausführungsform, bei der die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht 26 unmittelbar an der Schutzschicht 21 aufgedruckt bzw. aufgebracht ist. Das Anbringen kann durch Verfahren, wie Heißtransfer, Tamponprint oder Inmold-Decoration erfolgen und wird auf die Schutzschicht 21 auf der dem Grundkörper 1 zugewandten Seite angewendet. Die z.B. durch Druck entstandene Dekorschicht 26 liegt entsprechend unterhalb der Schutzschicht 21.
  • Die als Formkörper ausgebildete Schutzschicht 21 ist vorzugsweise entsprechend dem Querschnitt des Grundkörpers 1 bogenförmig geformt. Dadurch wird das De sign des Griffgehäuses nicht beeinträchtigt. Sie kann aber auch eine andere Form besitzen.
  • Am Formkörper, der die Schutzschicht 21 bildet, ist vorzugsweise eine weitere Öffnung 22 angeordnet, die mit der Öffnung 11 des Grundkörpers 1 korrespondiert, wie die 3 und 4 zeigen. Insbesondere weist sie den gleichen Durchmesser bzw. die gleiche Form auf. Die Öffnungen 11, 22 können kreisförmig sein oder eine andere Form besitzen. Die Dekorschicht 26 ist ebenfalls mit einer Öffnung 27 versehen.
  • Im Bereich der Leuchtdiode 14 ist die Dekorschicht 26 vorzugsweise mit einem lichtdurchlässigen Bereich bzw. einem Sichtfenster 28 versehen, wie 4 zeigt.
  • Die 5 bis 8 zeigen eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Griffgehäuses, bei dem die Schutzschicht 21 über einen Verbindungswerkstoff 31, 32, 33 stoffschlüssig mit dem Grundkörper 1 verbunden ist. Die Schutzschicht 21 wird zunächst über nicht dargestellte an dem Formkörper angeformte Fixierungsmittel fixiert. Dies können Zapfen oder Nasen sein, die in Schlitze oder Löcher des Grundkörpers eingreifen.
  • Anschließend wird mittels eines Zweikomponenten-Spritzverfahrens ein Kunststoff um die Schutzschicht herumgespritzt, sodaß der Kunststoff einerseits mit der Schutzschicht 21 und andererseits mit dem Kunststoff des Grundkörpers 1 eine stoffschlüssige Verbindung eingeht, weil die Schutzschicht 21 bei den beschriebenen Ausführungsbeispielen vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Der vorzugsweise flexible Verbindungskunststoff 31, 32, 33 ist die Schutzschicht 21 randseitig umlaufend angeordnet und wulstartig ausgebildet. Durch den Verbindungskunststoff 31, 32, 33 sind die Schutzschicht 21 und der Grundkörper 1 fest miteinander verbunden. Da der Verbindungskunststoff 31, 32, 33 umfänglich geschlossen ist, wie 6 veranschaulicht, entsteht eine hermetisch dichte Anordnung. Fremdstoffe wie, Wasser, Gas, Mikroben und Schmutz, können somit nicht durch einen Spalt zwischen dem Grundkörper und der Dekorschicht in das Gehäuse eindringen.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Kunststoff 31, 32, 33 auch in die Öffnungen 11, 22, 27 gespritzt wird, so dass eine Membran 36 entsteht. Hierdurch werden auch die Öffnungen 11, 22, 27 (vgl. 4) abgedichtet. Da der Kunststoff 31, 32, 33 elastisch ist, kann der Schalter 12 durch den Kunststoff im Bereich der Membran 36 bzw. der Öffnungen 11, 22, 27 betätigt werden. Vorteilhaft ist eine Betätigungskuppe 37 über der Membran 36, die das Betätigen des Schalters 12 erleichtert.
  • Möglich ist aber auch, daß die durch den Verbindungskunststoff 31, 32, 33 gebildeten Wülste nicht flexibel sind. Das Spritzen der Membran 36 wird dann in einem weiteren Schritt durch das Zweikomponenten-Spritzverfahren geformt.
  • Wie in 5 weiterhin veranschaulicht ist, kann das Licht der Leuchtdiode 14 durch die Öffnung 13 des Grundkörpers 1 und durch das Sichtfenster 28 gesehen werden.
  • Eine zweite erfindungsgemäße Ausführungsform zeigen die 9 und 10. Bei dieser Variante weist der Grundkörper 1 eine Mulde 41 auf, in der die Schutzschicht 21 eingebettet ist. Die Schutzschicht 21 ist auch hier durch den Verbindungskunststoff 31, 32, 33 mit dem Grundkörper 1 verbunden. Dadurch entsteht mit den Grundkörper 1, der Schutzschicht 21 und die vom Verbindungskunststoff 31, 32, 33 gebildeten Wülste eine Einheit mit einer glatten Außenfläche. Die Schutzschicht ist praktisch in der Mulde 41 integriert. Wie 9 zeigt kann die Mulde 41 einseitig offen (vgl. linke Seite) sein. Sie kann aber auch umfänglich geschlossen sein.
  • Bei der Variante nach 11 liegt die Schutzschicht 21 ebenfalls in der Mulde 41. Die Schutzschicht 21 ist jedoch mit dem Grundkörper 1 durch ein oder mehrere Schweißnähte 43 und/oder Schweißpunkte 44 verbunden, wobei die Schweißnaht 43 vorzugsweise randseitig angeordnet ist und die Schweißpunkte 44 innerhalb einer Fläche der Schutzschicht 21 positioniert sind.
  • Eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Griffgehäuses ist in 12 dargestellt. Hierbei liegt die Schutzschicht 21 ebenfalls in der Mulde 41. Eine Klebeschicht 47 verbindet bei dieser Variante die Schutzschicht 21 mit den Grundkörper 1. Vorzugsweise ist die Klebeschicht 47 eine Klebefolie, insbesondere eine doppelseiti ge Klebefolie. Die Klebeschicht 47 kann aber auch aus einem flüssigen oder pastosen Kleber bestehen. Diese Variante benötigt ebenfalls keine Dichtungsmittel, da die Abdichtung durch die Klebeschicht 47 erreicht wird.
  • Die Muldenanordnung ist aber auch mit anderen Verbindungstechniken kombinierbar.
  • Eine andere Befestigungsmöglichkeit der Schutzschicht 21 zeigt 13. Bei dieser Ausführungsform wird die Schutzschicht 21 am Grundkörper 1 durch Schnappverbindungsmittel festgelegt. Die Schnappverbindungsmittel bestehen beispielsweise aus an der Schutzschicht 21 seitlich angeformte Nasen 51, die in seitliche rillenförmige Vertiefungen 52 am Grundkörper 1 einschnappen, wobei auch hier eine Mulde 41 vorhanden ist. Die Vertiefungen 52 sind an einer umlaufenden Wand der Mulde 41 angeordnet.
  • Bei der in der 14 dargestellten Variante ist ebenfalls eine Schnappverbindung und eine Mulde 41 vorhanden. Die Schnappverbindung besteht jedoch aus Schnapphaken bzw. Rastfingern 54, die an der Unterseite der Schutzschicht 21 angeformt sind und in das Gehäuseinnere ragen bzw. nach unten gerichtet sind. Die Rastfinger 54 greifen in Löcher 55, die am Grundkörper 1 angeordnet sind. Damit kein Wasser unter die Schutzschicht 21 kriechen und über die Löcher 55 in das Gehäuseinnere gelangen kann, ist eine umlaufende Dichtung 56 vorzugsweise zwischen der Dekorschicht 26 und dem Grundkörper 1 angeordnet.
  • Bei dieser Variante aber auch bei den anderen Ausführungsformen sind Zeichen oder dergleichen der Dekorschicht 26 ausgespart, wobei die Farbe des Grundkörpers 1 sich von der Farbe der Dekorschicht 26 unterscheidet. Dadurch sind die Zeichen lesbar bzw. erkennbar.
  • Möglich ist auch, dass die Dekorschicht 26 nicht an der Schutzschicht 21 angeordnet sind sondern unmittelbar am Grundkörper 1. Die Schutzschicht 21 bleibt unbeschichtet. Bekannte Druckverfahren können auch hier angewendet werden.
  • Die Erfindung ist nicht nur auf die beschriebenen Ausführungsbeispiel beschränkt. So können statt einer Schalters 12, einer Öffnung 13 und einer Leuchtdiode 14, eines Fensters 28 und einer Membran 36, mehrere dieser Elemente vorhanden sein. Auch liegt es im Rahmen der Erfindung, wenn mehrere Schutzschichten 21, sowohl untereinander als auch nebeneinander vorhanden sind.
  • Auch können Merkmale der einen Variante mit Merkmalen einer anderen Variante kombiniert werden. So kann z.B. die Ausführungsform nach 13 ebenfalls, wie in 14 veranschaulicht ist, eine Dichtung 56 aufweisen.
  • Die Erfindung ist auch nicht auf Zahnbürsten beschränkt. Die erfindungsgemäße Schutzschicht 21 kann auch bei Rasierapparaten, Epiliergeräten, Haartrocknern, Thermometern und anderen elektrischen Geräten angewendet werden.
  • 1
    Grundkörper
    2
    vorderes Ende
    4
    Welle
    5
    hinteres Ende
    6
    Verschlußwand
    11
    Öffnung
    12
    Schalter
    13
    Sichtöffnung
    14
    Leuchtdiode
    21
    Schutzschicht
    22
    (zweite) Öffnung
    26
    Dekorschicht
    27
    (dritte) Öffnung
    28
    Sichtfenster
    31, 32, 33
    Verbindungskunststoff
    36
    Membran
    37
    Betätigungskuppe
    41
    Mulde
    43
    Schweißnaht
    44
    Schweißpunkte
    47
    Klebeschicht
    51
    Nasen
    52
    Vertiefungen
    54
    Rastfinger
    55
    Löcher
    56
    Dichtung

Claims (15)

  1. Gehäuse für ein elektrisches Kleingerät, beispielsweise für elektrische Zahnbüsten, Rasierapparate, Epiliergeräte oder Haartrockner, mit einem aus Kunststoff gespritzten Grundkörper (1) und einer Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht (26), die zwischen dem Grundkörper (1) und einer außen am Grundkörper vorhandenen durchsichtigen oder durchscheinenden Schutzschicht (21) angeordnet ist, wobei die Schutzschicht (21) als Formkörper ausgebildet ist, der mittels eines Verbindungsmaterials im Zweikomponenten-Spritzverfahren am Grundkörper befestigt ist.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht (26) unmittelbar auf eine Unterseite der Schutzschicht (21) aufgebracht ist.
  3. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht (26) unmittelbar auf eine Oberseite des Grundkörpers (1) aufgebracht ist.
  4. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht (26) als Klebeschicht (47) ausgebildet ist, die unter die Schutzschicht (21) oder auf den Grundkörper (1) oder auf beiden verklebt ist.
  5. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (21) stoffschlüssig durch an Randbereichen der Schutzschicht (21) angeordnetes Verbindungsmaterial mit dem Grundkörper (1) befestigt ist.
  6. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmaterial ein, vorzugsweise flexibler, Verbindungskunststoff (31, 32, 33) ist, der im Zweikomponenten-Spritzverfahren auf den Grundkörper (1) um die Schutzschicht (21) gespritzt ist, insbesondere über den gesamten Umfang der Schutzschicht (21) gespritzt ist, wobei vorzugsweise der Verbindungskunststoff (31, 32, 33) wulstartig ausgebildet ist.
  7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungskunststoff (31, 32, 33) auch im Bereich von Öffnungen (11, 22, 27) des Grundkörpers (1) gespritzt ist und vorzugsweise eine Membran (36) bildet, durch die ein Schalter (12) betätigt werden kann.
  8. Gehäuse nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht durch angeformte und/oder eingearbeitete Fixierungsmittel, insbesondere Zapfen, Löcher, Nasen und/oder Schlitze, mit dem Grundkörper vorfixiert ist.
  9. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der die Schutzschicht (21) bildende Formkörper mit Schnappverbindungsmitteln zur Befestigung am Grundkörper (1) versehen ist.
  10. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der die Schutzschicht (21) bildende Formkörper durch ein oder mehrere Schweißnähte (43) und/oder Schweißpunkte (44) mit dem Grundkörper (1) befestigt ist.
  11. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Grundkörper (1) und der Schutzschicht (21) eine Dichtung (56) vorhanden ist.
  12. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der die Schutzschicht (21) bildende Formkörper in einer Mulde (41) des Grundkörpers (1) liegt.
  13. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der die Schutzschicht (21) bildende Formkörper mit mindestens einer Öffnung (11) für einen Betätigungsschalter (11) versehen ist und/oder über einem Anzeigeelement, insbesondere einer Leuchtdiode (14), angeordnet ist.
  14. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen eingebauten und außerhalb des Griffgehäuses (1) handbetätigbaren Schalter (11) und/oder mindestens ein Anzeigeelement.
  15. Elektrische Zahnbürste mit einem Griffgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
DE10341141A 2003-09-06 2003-09-06 Gehäuse für Elektrokleingerät Withdrawn DE10341141A1 (de)

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