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Die
Erfindung betrifft ein Gehäuse
ein elektrisches Kleingerät,
beispielsweise für
elektrische Zahnbüsten,
Rasierapparate, Epiliergeräte
oder Haartrockner, mit einem aus Kunststoff gespritzten Grundkörper und
einer Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht, die zwischen dem Grundkörper und
einer außen
am Grundkörper
vorhandenen durchsichtigen oder durchscheinenden Schutzschicht angeordnet
ist.
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Es
ist bekannt, ein Griffgehäuse
für eine elektrische
Zahnbürste
mit Zeichen, wie Herstellerlogo, Typangabe für einen Benutzer und dergleichen zu
versehen. Die Zeichen werden außen
auf dem Gehäuse
angebracht. Hierbei ist jedoch nachteilig, dass die Zeichen durch
den Gebrauch mit der Zeit beschädigt
werden bzw. nicht mehr deutlich erkennbar sind.
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Ein
Griffgehäuse
ist aus der
DE 197
15 536 A1 bekannt. Dieses Griffgehäuse ist mit einem eingebauten
und von außen
außerhalb
des Griffgehäuses handbetätigbaren
Schalter versehen. Das Griffgehäuse
besteht aus formstabilem Kunststoff, wobei im Bereich von einer
Ausnehmung für
den Schalter des Griffgehäuses
ein elastischer Überzug
vorhanden ist. Dadurch ist der Schalter vor äußeren Umwelteinflüssen geschützt.
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Aus
der
EP 0 619 171 ist
ein Verfahren bekannt, mit dem mit einem Dekor versehene Kuststoffgegenstände hergestellt
werden können.
Bei diesem Verfahren wird das Dekor mehrfach nebeneinander auf ein
durchsichtiges Kunststoffelement aufgebracht, dann das Kunststoffelement
in Stücke
mit jeweils nur noch einem Dekor zerschnitten, danach ein dekoriertes
Stück in
die zur Herstellung des Kuststoffgegenstands vorgesehene Spritzform
so eingebracht, daß die
dekorierte Seite nach innen zeigt, und dann der Kunststoffgegenstand
gespritzt. Auf diese Weise erhält
man einen Kunststoffgegenstand mit einem Dekor, das durch eine durchsichtige
Kunststoffschicht geschützt
ist.
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Aus
der WO 01/96088 ist ein Verfahren zur Herstellung einer Zahnbürste bekannt,
die aus zwei verschiedenen Kunststoffen besteht. Diese Zahnbürste kann
ein Dekor aufweisen, das sich allerdings auf der Oberfläche der
Zahnbürste
befindet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfach herstellbares
Gehäuse
für ein
Elektrokleingerät
anzugeben, bei dem Kennzeichnungen und/oder Dekoranbringungen vor
Verschleiß und
anderen äußeren Einflüssen geschützt sind.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht zwischen dem Grundkörper und
einer beispielsweise schalenförmigen,
außen
am Grundkörper
kraft-, form- und/oder stoffschlüssig
befestigten durchsichtigen oder durchscheinenden Schutzschicht angeordnet ist,
wobei die Schutzschicht als Formkörper ausgebildet ist, der mittels
eines Verbindungsmaterials im Zweikomponenten-Spritzverfahren am
Grundkörper befestigt
ist.
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Durch
die erfindungsgemäße Schutzschicht werden
die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht vor Abrieb durch Benutzung
geschützt.
Auch ein Schutz gegen äußere Einflüsse, wie
Korrosion, ist in einfacher Weise gegeben. Aber auch ein Verfälschungsschutz
wird dadurch erreicht. Der durchsichtige oder durchscheinende Formkörper ist
montagefreundlich ausgebildet und kann leicht an dem Grundkörper befestigt
werden. Er kann zum Beispiel auf dem Grundkörper aufgerastet werden oder
mit diesem stoffschlüssig
verbunden sein. Vorzugsweise ist der Formkörper formstabil. Erfindungsgemäß liegt die
Beschriftung zwischen der Schutzschicht und dem Grundkörper des
Gehäuses,
wodurch keine direkte Berührung
der Beschriftung mehr möglich
ist. Der Formkörper
kann aus transparentem und/oder opakem und/oder transluzentem Kunststoff
bestehen. Das Dekor ist dadurch gut sichtbar bzw. scheint gut durch.
Die schützende
durchsichtige Schale ist sehr strapazierfähig.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Gehäuses ist
die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht
unmittelbar auf eine Unterseite der Schutzschicht aufgebracht. Die
Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht kann dadurch in einfacher
Weise durch verschiedene Verfahren, wie Heißtransfer, Tamponprint, Inmold-Decoration aufgebracht
werden. Möglich
ist aber auch das Aufdrucken auf den Grundkörper. Da das Dekor durch die Schutzschicht
geschützt
ist, kann es auch durch Druckverfahren hergestellt werden, die keine
verschleißfeste
oder abriebfeste Bedruckung erzeugen, die sonst bei der Anbringung
beispielsweise auf einem Griffgehäuse einer Zahnbüste beschädigt werden
würde.
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Günstig ist
es auch, wenn die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht als Klebeschicht ausgebildet
ist, die unter die Schutzschicht oder auf den Grundkörper verklebt
ist. Hierdurch ist es nicht erforderlich den Formkörper oder
den Grundkörper zu
bedrucken.
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Nach
einer vorteilhaften Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Schutzschicht stoffschlüssig durch ein an Randbereichen
der Schutzschicht angeordnetes Verbindungsmaterial mit dem Gehäuse befestigt
ist. Insbesondere ist das Verbindungsmaterial ein Verbindungskunststoff,
der im Zweikomponenten-Spritzverfahren auf den Grundkörper um
die Schutzschicht gespritzt ist. Der Verbindungskunststoff wird
insbesondere über
den gesamten Umfang der Schutzschicht gespritzt. Dieser ist vorzugsweise wulstartig
ausgebildet ist. Neben einer sicheren Verbindung wird so auch eine
Abdichtung ohne zusätzliche
Dichtungsmittel erreicht. Der Verbindungskunststoff kann flexibel
oder nicht flexibel sein. Zweckmäßig ist
es bei dieser Ausführungsform,
wenn die Schutzschicht durch angeformte und/oder eingearbeitete
Fixierungsmittel, insbesondere Zapfen, Löcher, Nasen und/oder Schlitze,
mit dem Grundkörper vorfixiert
ist. Dies erlaubt einen definierten Spritzvorgang und eine Befestigung
der Schutzschicht stets an richtiger Stelle.
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Zweckmäßigerweise
wird der Verbindungskunststoff 31, 32, 33 oder
ein anderer Werkstoff dazu genutzt, um mit einem Zweikomponenten-Spritzgußverfahren
eine Öffnung,
vorzugsweise für
einen Schalter abzudichten, so dass eine Membran 36 entsteht.
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Vorteilhaft
ist es auch, wenn der die Schutzschicht bildende Formkörper mit
Schnappverbindungsmitteln zur Befestigung am Grundkörper versehen
ist. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass ein Verbindungskunststoff
verwendet wird. Die Verbindung des Formkörpers ist eine reine Formschlußverbindung.
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Alternativ
kann der die Schutzschicht bildende Formkörper auch durch Schweißnähte und/oder Schweißpunkte
mit dem Grundkörper
befestigt sein.
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Eine
Ausführung
des erfindungsgemäßen Griffkörpers, bei
dem zwischen dem Grundkörper und
der Schutzschicht eine Dichtung vorhanden ist, hat den Vorteil,
dass kein Wasser unter die Schutzschicht kriechen und durch Gehäuseöffnungen
in das Griffgehäuse
eindringen kann.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Variante des erfindungsgemäßen Griffgehäuses ist
vorgesehen, dass der die Schutzschicht bildende Formkörper in
einer Mulde des Grundkörpers
liegt. Hierdurch wird eine bündige
Oberfläche
erreicht, was als besonders formschön empfunden wird.
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Weitere
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen genannt.
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Anhand
der Figurenbeschreibung werden verschiedene Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Griffgehäuses, die
Erfindung sowie weitere Vorteile derselben näher erläutert.
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Es
zeigt:
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1 einer Schittdarstellung
durch ein Griffgehäuse
einer elektrischen Zahnbürste,
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2 eine weitere Schnittdarstellung
des Griffgehäuses
durch die Schnittlinie A-A in 1,
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3 einen Querschnitt eines
erfindungsgemäßen Griffgehäuses im
Bereich einer Gehäuseöffnung gemäß der Schnittlinie
B-B in 4.,
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4 einen Längsschnitt
eines Bereiches des Griffgehäuses,
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5 einen Längsschnitt
einer ersten Ausführungsform
des Griffgehäuses,
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6 eine Ansicht des Griffgehäuses gemäß 5 von oben,
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7 einen Querschnitt gemäß der Schnittlinie
C-C in 5,
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8 einen Querschnitt gemäß der Schnittlinie
D-D in 5,
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9 einen Längsschnitt
einer zweiten Ausführungsform
des Griffgehäuses,
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10 einen Querschnitt einer
dritten Ausführungsform
des Griffgehäuses,
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11 einen Querschnitt einer
vierten Ausführungsform
des Griffgehäuses,
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12 einen Querschnitt einer
fünften
Ausführungsform
des Griffgehäuses,
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13 einen Querschnitt einer
sechsten Ausführungsform
des Griffgehäuses
und
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14 einen Querschnitt einer
siebten Ausführungsform
des Griffgehäuses.
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In
den Figuren sind stets gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen
versehen.
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1 zeigt ein rohrförmiges Griffgehäuse einer
elektrischen Zahnbüste.
Im Griffgehäuse
sind die erforderlichen Teile wie Elektromotor, Getriebe, Akkumulatoren,
Steuerungsmittel sowie andere Teile untergebracht. Ein Batteriebetrieb
ist genauso gut möglich.
Wie in 1 veranschaulicht
ist, ist an einem Ende 2 bzw. an einer vorderen Stirnseite
des Griffgehäuses
eine Welle 4 gelagert, die eine nicht dargestellte Aufsteckbüste trägt. Am anderen,
hinteren Ende 5 bzw. an einer hinteren Stirnseite ist eine Verschlußwand 6 vorhanden,
die zum Beispiel zum Einrasten an einem Grundkörper 1 ausgebildet
ist, der im Wesentlichen das Gehäuse
bildet. Die Verschlußwand 6 bildet
einen Gehäuseboden.
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Wie
weiterhin in 1 gezeigt
ist, ist am Grundkörper 1 und
insbesondere an einem der Welle 4 nahen Bereich eine Öffnung 11 vorhanden,
die dazu ausgebildet ist, um den Zugang zu einem handbetätigbaren
Schalter 12 zu ermöglichen.
Der Schalter 11 ist im Griffgehäuse angeordnet und dient zum Ein-
und Ausschalten der Zahnbürste.
Neben der Öffnung 11 – vorzugsweise
hinter dieser Öffnung 11 – ist an
einem der Welle 4 ferneren Bereich eine oder mehrere Sichtöffnungen 13 vorhanden.
Vorzugsweise unterhalb der Sichtöffnungen 13 befindet
sich eine oder mehrere Leuchtdioden 14 zum Anzeigen eines Betriebszustandes,
wie Ein/Aus und/oder Ladezustand des Akkumulators.
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Der
vorzugsweise rohrtörmige
Querschnitt des Griffgehäuses
ist in 2 dargestellt,
wobei auch der Schalter 12 und die Welle 4 zu
sehen sind.
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Wie
in den nachfolgenden Figuren dargestellt ist, trägt der aus Kunststoff gespritzte
Grundkörper 1 eine
Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht 26. Die Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht 26 ist
erfindungsgemäß zwischen
dem Grundkörper 1 und
einer schalenförmigen,
außen
am Grundkörper kraft-,
form- und/oder stoffschlüssig
befestigten, durchsichtigen oder durchscheinenden Schutzschicht 21 angeordnet,
wobei die Schutzschicht 21 erfindungsgemäß als Formkörper ausgebildet
ist. Vorzugsweise ist der Formkörper
formstabil und beispielsweise aus einem Duroplast hergestellt. Die Schutzschicht
verhindert ein Abrieb der Dekor- und/oder Kennzeichnungsschicht 26.
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Die 3 und 4 zeigen eine Ausführungsform, bei der die Dekor-
und/oder Kennzeichnungsschicht 26 unmittelbar an der Schutzschicht 21 aufgedruckt
bzw. aufgebracht ist. Das Anbringen kann durch Verfahren, wie Heißtransfer,
Tamponprint oder Inmold-Decoration erfolgen und wird auf die Schutzschicht 21 auf
der dem Grundkörper 1 zugewandten Seite
angewendet. Die z.B. durch Druck entstandene Dekorschicht 26 liegt
entsprechend unterhalb der Schutzschicht 21.
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Die
als Formkörper
ausgebildete Schutzschicht 21 ist vorzugsweise entsprechend
dem Querschnitt des Grundkörpers 1 bogenförmig geformt. Dadurch
wird das De sign des Griffgehäuses
nicht beeinträchtigt.
Sie kann aber auch eine andere Form besitzen.
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Am
Formkörper,
der die Schutzschicht 21 bildet, ist vorzugsweise eine
weitere Öffnung 22 angeordnet,
die mit der Öffnung 11 des
Grundkörpers 1 korrespondiert,
wie die 3 und 4 zeigen. Insbesondere weist
sie den gleichen Durchmesser bzw. die gleiche Form auf. Die Öffnungen 11, 22 können kreisförmig sein
oder eine andere Form besitzen. Die Dekorschicht 26 ist
ebenfalls mit einer Öffnung 27 versehen.
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Im
Bereich der Leuchtdiode 14 ist die Dekorschicht 26 vorzugsweise
mit einem lichtdurchlässigen
Bereich bzw. einem Sichtfenster 28 versehen, wie 4 zeigt.
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Die 5 bis 8 zeigen eine erste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Griffgehäuses, bei
dem die Schutzschicht 21 über einen Verbindungswerkstoff 31, 32, 33 stoffschlüssig mit
dem Grundkörper 1 verbunden
ist. Die Schutzschicht 21 wird zunächst über nicht dargestellte an dem
Formkörper
angeformte Fixierungsmittel fixiert. Dies können Zapfen oder Nasen sein,
die in Schlitze oder Löcher
des Grundkörpers
eingreifen.
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Anschließend wird
mittels eines Zweikomponenten-Spritzverfahrens ein Kunststoff um
die Schutzschicht herumgespritzt, sodaß der Kunststoff einerseits
mit der Schutzschicht 21 und andererseits mit dem Kunststoff
des Grundkörpers 1 eine
stoffschlüssige
Verbindung eingeht, weil die Schutzschicht 21 bei den beschriebenen
Ausführungsbeispielen
vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Der vorzugsweise flexible Verbindungskunststoff 31, 32, 33 ist
die Schutzschicht 21 randseitig umlaufend angeordnet und
wulstartig ausgebildet. Durch den Verbindungskunststoff 31, 32, 33 sind
die Schutzschicht 21 und der Grundkörper 1 fest miteinander
verbunden. Da der Verbindungskunststoff 31, 32, 33 umfänglich geschlossen
ist, wie 6 veranschaulicht, entsteht
eine hermetisch dichte Anordnung. Fremdstoffe wie, Wasser, Gas,
Mikroben und Schmutz, können
somit nicht durch einen Spalt zwischen dem Grundkörper und
der Dekorschicht in das Gehäuse eindringen.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Kunststoff 31, 32, 33 auch
in die Öffnungen 11, 22, 27 gespritzt
wird, so dass eine Membran 36 entsteht. Hierdurch werden
auch die Öffnungen 11, 22, 27 (vgl. 4) abgedichtet. Da der Kunststoff 31, 32, 33 elastisch
ist, kann der Schalter 12 durch den Kunststoff im Bereich
der Membran 36 bzw. der Öffnungen 11, 22, 27 betätigt werden.
Vorteilhaft ist eine Betätigungskuppe 37 über der
Membran 36, die das Betätigen
des Schalters 12 erleichtert.
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Möglich ist
aber auch, daß die
durch den Verbindungskunststoff 31, 32, 33 gebildeten
Wülste
nicht flexibel sind. Das Spritzen der Membran 36 wird dann in
einem weiteren Schritt durch das Zweikomponenten-Spritzverfahren
geformt.
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Wie
in 5 weiterhin veranschaulicht
ist, kann das Licht der Leuchtdiode 14 durch die Öffnung 13 des
Grundkörpers 1 und
durch das Sichtfenster 28 gesehen werden.
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Eine
zweite erfindungsgemäße Ausführungsform
zeigen die 9 und 10. Bei dieser Variante weist
der Grundkörper 1 eine
Mulde 41 auf, in der die Schutzschicht 21 eingebettet
ist. Die Schutzschicht 21 ist auch hier durch den Verbindungskunststoff 31, 32, 33 mit
dem Grundkörper 1 verbunden. Dadurch
entsteht mit den Grundkörper 1,
der Schutzschicht 21 und die vom Verbindungskunststoff 31, 32, 33 gebildeten
Wülste
eine Einheit mit einer glatten Außenfläche. Die Schutzschicht ist
praktisch in der Mulde 41 integriert. Wie 9 zeigt kann die Mulde 41 einseitig
offen (vgl. linke Seite) sein. Sie kann aber auch umfänglich geschlossen
sein.
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Bei
der Variante nach 11 liegt
die Schutzschicht 21 ebenfalls in der Mulde 41.
Die Schutzschicht 21 ist jedoch mit dem Grundkörper 1 durch
ein oder mehrere Schweißnähte 43 und/oder Schweißpunkte 44 verbunden,
wobei die Schweißnaht 43 vorzugsweise
randseitig angeordnet ist und die Schweißpunkte 44 innerhalb
einer Fläche
der Schutzschicht 21 positioniert sind.
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Eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Griffgehäuses ist
in 12 dargestellt. Hierbei
liegt die Schutzschicht 21 ebenfalls in der Mulde 41.
Eine Klebeschicht 47 verbindet bei dieser Variante die
Schutzschicht 21 mit den Grundkörper 1. Vorzugsweise
ist die Klebeschicht 47 eine Klebefolie, insbesondere eine
doppelseiti ge Klebefolie. Die Klebeschicht 47 kann aber
auch aus einem flüssigen
oder pastosen Kleber bestehen. Diese Variante benötigt ebenfalls
keine Dichtungsmittel, da die Abdichtung durch die Klebeschicht 47 erreicht
wird.
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Die
Muldenanordnung ist aber auch mit anderen Verbindungstechniken kombinierbar.
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Eine
andere Befestigungsmöglichkeit
der Schutzschicht 21 zeigt 13.
Bei dieser Ausführungsform
wird die Schutzschicht 21 am Grundkörper 1 durch Schnappverbindungsmittel
festgelegt. Die Schnappverbindungsmittel bestehen beispielsweise aus
an der Schutzschicht 21 seitlich angeformte Nasen 51,
die in seitliche rillenförmige
Vertiefungen 52 am Grundkörper 1 einschnappen,
wobei auch hier eine Mulde 41 vorhanden ist. Die Vertiefungen 52 sind
an einer umlaufenden Wand der Mulde 41 angeordnet.
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Bei
der in der 14 dargestellten
Variante ist ebenfalls eine Schnappverbindung und eine Mulde 41 vorhanden.
Die Schnappverbindung besteht jedoch aus Schnapphaken bzw. Rastfingern 54,
die an der Unterseite der Schutzschicht 21 angeformt sind
und in das Gehäuseinnere
ragen bzw. nach unten gerichtet sind. Die Rastfinger 54 greifen
in Löcher 55,
die am Grundkörper 1 angeordnet
sind. Damit kein Wasser unter die Schutzschicht 21 kriechen
und über
die Löcher 55 in
das Gehäuseinnere
gelangen kann, ist eine umlaufende Dichtung 56 vorzugsweise zwischen
der Dekorschicht 26 und dem Grundkörper 1 angeordnet.
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Bei
dieser Variante aber auch bei den anderen Ausführungsformen sind Zeichen oder
dergleichen der Dekorschicht 26 ausgespart, wobei die Farbe
des Grundkörpers 1 sich
von der Farbe der Dekorschicht 26 unterscheidet. Dadurch
sind die Zeichen lesbar bzw. erkennbar.
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Möglich ist
auch, dass die Dekorschicht 26 nicht an der Schutzschicht 21 angeordnet
sind sondern unmittelbar am Grundkörper 1. Die Schutzschicht 21 bleibt
unbeschichtet. Bekannte Druckverfahren können auch hier angewendet werden.
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Die
Erfindung ist nicht nur auf die beschriebenen Ausführungsbeispiel
beschränkt.
So können statt
einer Schalters 12, einer Öffnung 13 und einer Leuchtdiode 14,
eines Fensters 28 und einer Membran 36, mehrere
dieser Elemente vorhanden sein. Auch liegt es im Rahmen der Erfindung,
wenn mehrere Schutzschichten 21, sowohl untereinander als auch
nebeneinander vorhanden sind.
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Auch
können
Merkmale der einen Variante mit Merkmalen einer anderen Variante
kombiniert werden. So kann z.B. die Ausführungsform nach 13 ebenfalls, wie in 14 veranschaulicht ist, eine
Dichtung 56 aufweisen.
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Die
Erfindung ist auch nicht auf Zahnbürsten beschränkt. Die
erfindungsgemäße Schutzschicht 21 kann
auch bei Rasierapparaten, Epiliergeräten, Haartrocknern, Thermometern
und anderen elektrischen Geräten
angewendet werden.
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- 1
- Grundkörper
- 2
- vorderes
Ende
- 4
- Welle
- 5
- hinteres
Ende
- 6
- Verschlußwand
- 11
- Öffnung
- 12
- Schalter
- 13
- Sichtöffnung
- 14
- Leuchtdiode
- 21
- Schutzschicht
- 22
- (zweite) Öffnung
- 26
- Dekorschicht
- 27
- (dritte) Öffnung
- 28
- Sichtfenster
- 31,
32, 33
- Verbindungskunststoff
- 36
- Membran
- 37
- Betätigungskuppe
- 41
- Mulde
- 43
- Schweißnaht
- 44
- Schweißpunkte
- 47
- Klebeschicht
- 51
- Nasen
- 52
- Vertiefungen
- 54
- Rastfinger
- 55
- Löcher
- 56
- Dichtung