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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
Oxiran durch Umsetzung eines Olefins mit einer Peroxidverbindung
in Gegenwart eines Katalysators und eines Lösungsmittels. Im Speziellen
betrifft sie die Herstellung von Propylenoxid (oder von Epichlorhydrin)
durch Epoxidation von Propylen (oder von Allylchlorid) mittels Wasserstoffperoxid
in Gegenwart eines TS-1 enthaltenden Katalysators.
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Es
ist bekannt, Propylenoxid durch Umsetzung von Propylen mit einer
Peroxidverbindung in Gegenwart von TS-1 herzustellen. Beispielsweise wird
im US-Patent 5,849,937 ein derartiges Verfahren in mehreren, in
Reihe angeordneten Reaktoren ausgeführt.
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Die
Anmelderin hat festgestellt, dass dieses Verfahren den Nachteil
aufweist, zur Bildung von Nebenprodukten zu führen, beispielsweise bei Verwendung
einer wässerigen
Wasserstoffperoxidlösung
als Peroxidverbindung und von Methanol als Lösungsmittel in diesem bekannten
Verfahren. Tatsächlich werden
bei der Herstellung von Propylenoxid unter diesen Bedingungen durch
Reaktion zwischen Propylen und Wasser oder Methanol Nebenprodukte
gebildet, und insbesondere Propylenglykol und Methoxypropanole der
Formel CH3-CHOH-CH2-OCH3 und CH3-CH(OCH3)-CH2OH. Bei der Herstellung von Epichlorhydrin
werden durch Reaktion von Epichlorhydrin mit Wasser oder Methanol
Nebenprodukte gebildet, und insbesondere 1-Chlorpropandiol und Chlormethoxypropanole
mit der Formel ClCH2-CHOH-CH2-OCH3 und Cl-CH2-CH(OCH3)-CH2OH. Die Bildung der Nebenprodukte verringert
die Selektivität
des Verfahrens und damit seine Ausbeute.
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Die
vorliegende Erfindung zielt darauf ab, diesen Nachteil zu überwinden,
indem ein neues Verfahren mit hoher Selektivität geschaffen wird, unter Beibehaltung
einer hohen Aktivität
(oder Reaktionsgeschwindigkeit).
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Die
Erfindung betrifft somit ein Verfahren zur Herstellung von Oxiran
durch Umsetzung eines Olefins mit einer Peroxidverbindung in Gegenwart
eine Katalysators und eines Lösungsmittels
in wenigstens zwei, in Reihe angeordneten Reaktoren, von denen jeder
einen Teil des Katalysators enthält,
wonach in einen ersten Reaktor ein erster Teil des Olefins, das Lösungsmittel
und die Pero xidverbindung eingeführt werden,
darin eine Epoxidation des ersten Teils des Olefins vorgenommen
wird, um einen ersten Teil des Oxirans auszubilden, aus diesem Reaktor
ein Milieu abgezogen wird, das den ersten Teil des gebildeten Oxirans,
das Lösungsmittel,
das nicht umgewandelte Olefin und gegebenenfalls die nicht verbrauchte
Peroxidverbindung umfasst, das Milieu in eine Destillationskolonne
eingeführt
wird, am Kopf der Kolonne der Hauptteil des gebildeten Oxirans und
des nicht umgewandelten Olefins gewonnen wird, am Kolonnensumpf
das an Oxiran verarmte Milieu gewonnen wird, das gegebenenfalls
die nicht verbrauchte Peroxidverbindung enthält, in einen nachfolgenden
Reaktor das an Oxiran verarmte Milieu und ein weiterer Teil des
Olefins und gegebenenfalls ein weiterer Teil der Peroxidverbindung
eingeführt
werden, darin eine Epoxidation des anderen Teils des Olefins vorgenommen
wird, um einen anderen Teil des Oxirans auszubilden, und der andere
Teil des solcherart gebildeten Oxirans gewonnen wird.
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Eines
der wesentlichen Merkmale der vorliegenden Erfindung liegt in der
intermediären
Destillation, die zwischen den beiden Epoxidationsreaktionen vorgenommen
wird. In der Tat ermöglicht
dies, die Bildung von Nebenprodukten zu minimieren.
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Der
Destillation kommt die Funktion zu, so rasch als möglich das
Oxiran nach seiner Bildung im Reaktionsmilieu abzutrennen, um zu
vermeiden, dass es mit den anderen Bestandteilen des Reaktionsmilieus
in Kontakt tritt und um solcherart eine Bildung von Nebenprodukten
zu vermeiden. Diese Trennung wird in einer Destillationskolonne
vorgenommen, die vom Epoxidationsreaktor getrennt und davon verschieden
ist. Da der Katalysator den Epoxidationsreaktor nicht verlässt, wird
somit die Destillation in Abwesenheit des Epoxidationskatalysators
vorgenommen, um den Kontakt zwischen dem gebildeten Oxiran und dem
Epoxidationskatalysator zu vermeiden, weil dies die Ausbildung von
Nebenprodukten begünstigt.
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Die
Destillation ermöglicht
die Abtrennung des Hauptteiles des gebildeten Oxirans aus dem Epoxidationsreaktionsmilieu.
Dieser Hauptteil liegt im Allgemeinen über oder bei 80% der im ersten
Reaktor gebildeten Oxiranmenge. Meistens liegt sie über oder
bei 90%. Üblicherweise
liegt sie unter oder bei 99%, insbesondere unter oder bei 95%.
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Die
Bedingungen, unter denen die Destillation vorgenommen wird, hängen von
der Art des Oxirans (und insbesondere von seiner Siedetemperatur),
von seiner Konzentration in dem in die Destillationskolonne eingebrachten
Milieu, von der Art der anderen Bestandteile des Milieus (nicht
umgewandeltes Olefin und Lösungsmittel),
von deren Siedetemperatur und von der gewünschten Destillationsausbeute
ab.
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Im
Allgemeinen wird die Destillation bei einer Temperatur über oder
gleich 10°C,
vorzugsweise über
oder gleich 35°C
vorgenommen, wobei Werte über
oder gleich 45°C
empfohlen werden. Die Temperatur liegt im Allgemeinen unter oder
bei 125°C, meistens
unter oder bei 100°C,
wobei Werte unter oder gleich 90°C
bevorzugt werden.
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Die
Destillation wird gewöhnlich
bei einem Druck von über
oder gleich 0,1 bar, vorzugsweise über oder gleich 0,5 bar ausgeführt, wobei
Werte über
oder gleich 1 bar am häufigsten
sind. Der Druck liegt im Allgemeinen unter oder bei 10 bar, insbesondere
unter oder bei 5 bar, wobei Werte unter oder gleich 2 bar ganz besonders
empfohlen werden. In der vorliegenden Beschreibung entspricht jeglicher Hinweis
auf den Destillationsdruck dem am Kolonnenkopf gemessenen Absolutdruck.
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Die
im Verfahren gemäß der Erfindung
einsetzbare Destillationskolonne ist als solche bekannt. Beispielsweise
kann eine Kolonne mit konventionellen Böden verwendet werden, oder
eine Kolonne mit Böden
vom "dual flow"-Typ, oder auch eine
Kolonne mit Schüttkörper- oder
Strukturkörperfüllung.
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Die
Anzahl der theoretischen Böden
in der Destillationskolonne liegt im Allgemeinen über oder bei
20, im Spezielleren über
oder bei 30. Eine Zahl von kleiner oder gleich 80 führt zu guten
Ergebnissen. Eine Bödenanzahl
kleiner oder gleich 60 wird empfohlen.
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Der
molare Rückflussgrad
(der dem Moldurchsatz der zum Kolonnenkopf geführten Flüssigkeit, aufgeteilt auf das
am Kolonnenkopf abgenommene Gesamtdestillat – Dampf plus Flüssigkeit – entspricht)
in der Destillationskolonne liegt üblicherweise über oder
bei 0,5, vorzugsweise über
oder bei 0,8. Häufig
liegt dieser Grad unter oder bei 5, meistens unter oder bei 2,5.
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Im
Verfahren gemäß der Erfindung
wird eine Anlage verwendet, die wenigstens zwei, in Reihe angeordnete
und untereinander verbundene Epoxidationsreaktoren umfasst. Jeder
Reaktor wird mit Olefin gespeist. Die Peroxidverbindung und das
Lösungsmittel
werden in den ersten Reaktor eingeführt. Frische Peroxidverbindung
kann auch in einen oder in mehrere der nachfolgenden Reaktoren eingeführt werden.
Jeder Reaktor enthält
einen Teil des Katalysators, der diesen Reaktor nicht verlässt. Wenn
der Katalysator in Forme eines Festbettes vorliegt, ist es im Allgemeinen
nicht erforderlich, Vorkehrungen zu treffen, um den Katalysator
im Reaktor zu halten. Gemäß einer
Variante kann der Katalysator in Teilchenform vorliegen, von denen
wenigstens ein Teil durch einen Flüssigkeitsstrom oder durch mechanisches Rühren oder
durch ein Gas sich im fluidisierten Zustand befindet. Wenn ein Flüssigkeitsstrom
angewendet wird, empfiehlt es sich, über dem Fließbett eine
Entspannungszone vorzusehen, um die in Bewegung befindlichen Katalysatorteilchen
anzuhalten, und/oder am Reaktorausgang ein Filter anzuordnen.
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Selbstverständlich kann
die Anlage mehr als zwei, in Reihe verbundene Reaktoren umfassen.
In diesem Falle wird der erste Reaktor der Reihe mit dem Olefin,
der Peroxidverbindung, dem Lösungsmittel
(und gegebenenfalls einem Teil des am Sumpf der diesem Reaktor zugeordneten
Destillationskolonne erhaltenen Milieus) gespeist, und jeder nachfolgende
Reaktor wird mit dem Olefin, dem Rest des aus dem vorangehenden
Reaktors der Reihe kommenden Milieus und gegebenenfalls mit frischer
Peroxidverbindung beschickt. Vorzugsweise werden drei, in Serie
angeordnete Reaktoren verwendet.
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Im
erfindungsgemäßen Verfahren
werden vorzugsweise Reaktoren von identischen Abmessungen verwendet.
Dies ermöglicht,
die Funktion der Reaktoren zu permutieren, wenn der desaktivierte
Katalysator eines Reaktors durch frischen Katalysator ersetzt oder
regeneriert wird, ohne die Funktionsweise der Anlage zu stören (sogenannte "Karussell-Funktion").
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In
einer ersten Ausführungsform
des Verfahrens gemäß der Erfindung
folgt nicht nur auf den ersten Reaktor der Reihe, sondern auf jeden
nachfolgenden Reaktor der Reihe eine Destillationskolonne, in der
Folge als "nachfolgende
Destillation" bezeichnet.
Dieser nachfolgenden Destillation kommt die gleiche Funktion zu
wie der zwischen der ersten und der zweiten Epoxidation vorgenommenen
Zwischendestillation. Die Bedingungen der nachfolgenden Destillationen
sind den weiter oben für
die Zwischendestillation beschriebenen Bedingungen ähnlich.
In dieser Ausführungsform
wird das aus jedem nachfolgenden Reaktor austretende und den anderen
Teil des Oxirans, das Lösungsmittel,
nicht umgewandeltes Olefin und gegebenenfalls nicht verbrauchte
Peroxidverbindung enthaltende Milieu in eine nachfolgende Destillationskolonne
eingeführt,
am Kolonnenkopf der andere Teil des Oxirans und des nicht umgewandelten
Olefins gewonnen und am Kolonnensumpf das Lösungsmittel und gegebenenfalls
nicht verbrauchte Peroxidverbindung abgenommen. In einem kontinuierlichen
Verfahren kann es vorteilhaft sein, das am Sumpf der letzten Destillationskolonne abgenommene
Milieu (das das Lösungsmittel
und gegebenenfalls nicht verbrauchte Peroxidverbindung enthält) zum
ersten Reaktor zu recyclieren. Wenn beispielsweise das Verfahren
in zwei, in Reihe angeordneten Reaktoren ausgeführt wird, kann das am Sumpf
der zweiten Destillationskolonne abgenommene Milieu in den ersten
Reaktor recycliert werden.
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In
einer zweite Ausführungsform
des Verfahrens gemäß der Erfindung
wird das am Kopf der Destillationskolonne (erste und/oder nachfolgende)
aufgefangene Gemisch aus Oxiran und nicht umgewandeltem Olefin in
einen Behälter
eingebracht, worin das Oxiran vom nicht umgewandelten Olefin getrennt wird.
Dieses nicht umgewandelte Olefin kann dann in einen der Reaktoren
recycliert werden, vorzugsweise in den ersten Reaktor. Der Behälter kann
einen Kondensator oder ein absorbierende Flüssigkeit oder einen absorbierenden
Feststoff oder auch eine permeoselektive Membran enthalten. Kondensatoren
sind gut geeignet.
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Eine
dritte Ausführungsform
des Verfahrens gemäß der Erfindung
besteht in der Verwendung des Katalysators in Form von Teilchen,
von denen sich wenigstens ein Teil im fluidisierten Zustand befindet, wie
dies in der am selben Tage wie der vorliegenden Patentanmeldung
eingereichten Patentanmeldung der Anmelderin mit dem Titel "Procédé de fabrication d'oxiranne en présence
d'un catalyseur
sous forme de particules" beschrieben
wird (deren Inhalt durch Bezugnahme hier eingeschlossen wird). In
diesem Falle empfiehlt es sich, ein Filter vorzusehen, durch das
das den Reaktor (erster und/oder nachfolgender) verlassende Milieu
hindurchtritt, bevor es in die Destillationskolonne (erste und/oder
nachfolgende) eingeführt
wird. Diese Ausführungsform
ermöglicht
die Ausbildung einer homogenen Verteilung des Katalysators im Epoxidationsmilieu,
einen guten Wärmeaustausch
und somit eine leichte Steuerung der Reaktionstemperatur.
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In
einer vierten Ausführungsform
des Verfahrens gemäß der Erfindung
wird das in die Destillationskolonne (erste und/oder nachfolgende)
eintretende Milieu zunächst
einer Entspannung unterzogen, bevor es in diese Destillationskolonne
eingeführt wird.
Diese Ausführungsform
eignet sich besonders gut, wenn die Epoxidation unter Druck oder
in Gegenwart einer gasförmigen
Verbindung ausgeführt wird.
Diese gasförmige
Verbindung kann das Olefin selbst sein (beispielsweise Propylen)
oder ein inertes Gas, das in das Epoxidationsreaktionsmilieu eingeführt wird,
um ein Mitführen
des Oxirans und dessen Austragen aus dem Reaktor zu ermöglichen,
wie in der Patentanmeldung WO 99/48883 der Anmelderin beschrieben
wird.
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In
einer fünften
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die gesamte Peroxidverbindung in den ersten Reaktor eingebracht,
wie in der am selben Tage eingereichten Patentanmeldung der Anmelderin
mit dem Titel "Prodédé de fabrication
d'oxiranne au moyen
d'un composé peroxydé" beschrieben wird
(deren Inhalt durch Bezugnahme eingeschlossen wird). Der nachfolgende
Reaktor oder die nachfolgenden Reaktoren wird werden somit nicht
mit frischer Peroxidverbindung gespeist, sondern nur mit der Peroxidverbindung,
die in dem aus dem vorangegangenen Reaktor stammenden Milieu vorhanden
ist und die nicht in diesem vorangegangenen Reaktor verbraucht worden
ist. Im Allgemeinen wird mit der Peroxidverbindung auch Wasser in
den ersten Reaktor eingeführt.
Die Tatsache, dass keine Peroxidverbindung dem nachfolgenden Reaktor
bzw. den nachfolgenden Reaktoren zugesetzt wird, ermöglicht einen
100%igen Verbrauch der eingesetzten Gesamtmenge an Peroxidverbindung, ohne
jedoch die Reaktionsgeschwindigkeit gegenüber einem Verfahren herabzusetzen,
das die gleiche Gesamtmenge an Peroxidverbindung anwendet, worin
jedoch jeder Reaktor mit frischer Peroxidverbindung gespeist wird.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
des Verfahrens gemäß der Erfindung
ist schematisch in 1 dargestellt. In dieser bevorzugten
Ausführungsform
enthält
der erste Reaktor 1 einen Teil des Katalysators, vorzugsweise
in einem Fließbett 2.
Der Reaktor 1 wird mit einem ersten Teil des Olefins über eine
Leitung 3 und anschließend über die
Leitung 4 gespeist, und mit Lösungsmittel über die
Leitung 4, aus einem anderen Teil der Anlage kommend, wie
in der Folge beschrieben wird. Im ersten Reaktor reagiert der erste
Teil des Olefins mit der Peroxidverbindung in Gegenwart des Katalysators,
um einen ersten Teil des Oxirans auszubilden. Das aus dem Reaktor 1 über die
Leitung 6 austretende Milieu enthält das Lösungsmittel, den ersten Teil
des Oxirans, nicht verbrauchte Peroxidverbindung und nicht umgewandeltes
Olefin. Dieses Milieu passiert ein Filter 7 und wird über die
Leitung 8 zum Behälter 9 geführt, worin es
einer Entspannung unterworfen wird. Anschließend wird das Milieu über die
Leitung 10 zu einer Destillationskolonne 11 geführt. Am
Kopf dieser Destillationskolonne 11 wird ein Gemisch aus
Oxiran und nicht umgewandeltem Olefin gewonnen. Dieses Gemisch wird über die
Leitung 12 in einen Kondensator 13 geschickt,
worin das Oxiran vom nicht umgewandelten Olefin getrennt wird. Das
nicht umgewandelte Olefin wird über
die Leitungen 14, 3 und 4 in den Reaktor 1 recycliert. Über die
Leitung 15 wird der erste Teil des Oxirans als Endprodukt
gewonnen. Am Sumpf der Destillati onskolonne 11 wird ein
Milieu gewonnen, das das Lösungsmittel,
im Reaktor 1 nicht verbrauchte Peroxidverbindung und gegebenenfalls einen
Teil des nicht umgewandelten Olefins enthält. Dieses Milieu, von dem
gegebenenfalls ein Teil über die
Leitung 30 in den Reaktor 1 recycliert werden kann,
wird über
die Leitung 16 in einen zweiten Reaktor 17 transportiert,
der einen anderen Teil des Katalysators enthält, vorzugsweise in Form eines
Fließbettes 18.
Der zweite Reaktor 17 wird über die Leitung 19 mit
einem zweiten Teil des Olefins beschickt. In dem zweiten Reaktor 17 reagiert
der zweite Teil des Olefins mit der nicht verbrauchten, aus dem
ersten Reaktor kommenden Peroxidverbindung in Gegenwart des Katalysators 18,
um einen zweiten Teil des Oxirans auszubilden. Die Bedingungen im
zweiten Reaktor 17 sind vorzugsweise derart, dass die gesamte,
aus dem ersten Reaktor kommende Peroxidverbindung verbraucht wird.
Das den Reaktor 17 über
die Leitung 20 verlassende Milieu enthält somit Lösungsmittel, den zweiten Teil
des Oxirans und nicht umgewandeltes Olefin. Dieses Milieu passiert ein
Filter 21 und wird über
die Leitung 22 in den Behälter 23 geführt, wo
es einer Entspannung unterworfen wird. Anschließend wir das Milieu über die
Leitung 24 in eine zweite Destillationskolonne 25 transportiert.
Am Kopf dieser Destillationskolonne 25 wird ein Gemisch
aus dem zweiten Teil des Oxirans und nicht umgewandeltem Olefin
gewonnen. Dieses Gemisch wird über
die Leitung 26 in einen Kondensator 27 geführt, der
das Oxiran vom nicht umgewandelten Olefin trennt. Das nicht umgewandelte
Olefin wird über
die Leitungen 28, 14, 3 und 4 in
den Reaktor 1 recycliert. Der zweite Teil des Oxirans wird über die Leitung 29 als
Endprodukt gewonnen. Am Sumpf der Destillationskolonne 25 wird
das Lösungsmittel
gewonnen, das über
die Leitung 4 in den ersten Reaktor 1 recycliert
wird, sowie ein wässeriger
Abstrom, der über
die Leitung 31 ausgeschleust wird.
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Der
im erfindungsgemäßen Verfahren
verwendete Katalysator enthält
im Allgemeinen einen Zeolith als aktives Element und vorzugsweise
einen Titanzeolith. Unter Titanzeolith soll ein Kieselsäure enthaltender
Feststoff verstanden werden, der eine mikroporöse kristalline Struktur vom
Zeolithtyp aufweist und worin mehrere Siliciumatome durch Titanatome
ersetzt sind. Der Titanzeolith weist vorteilhaft eine kristalline
Struktur vom Typ ZSM-5, ZSM-11, ZSM-12, MCM-41, ZSM-48 auf. Er kann
auch eine Kristallstruktur vom Typ beta-Zeolith aufweisen, vorzugsweise
frei von Aluminium. Die eine Infrarotabsorptionsbande bei ungefähr 950 bis
960 cm–1 aufweisenden
Zeolithe sind gut geeignet. Die Titanzeolithe vom Silicalit-Typ
werden bevorzugt. Jene, die der Formel xTiO2(1- x)SiO2 entsprechen,
worin x einen Wert von 0,0001 bis 0,5, vorzugsweise von 0,001 bis 0,05
aufweist, zeigen eine gute Leistung. Die unter dem Namen TS-1 bekannten
Materialien dieser Type weisen eine kristalline mikroporöse Zeolithstruktur analog
zu derjenigen des Zeoliths ZSM-5 auf.
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Der
im Verfahren gemäß der Erfindung
eingesetzte Katalysator liegt vorzugsweise in Form von Teilchen
vor, die durch Extrusion erhalten wurden, wie in der Patentanmeldung
WO 99/28029 der Anmelderin beschrieben, oder nach einem Sprühverfahren,
wie in der Patentanmeldung WO 99/25164 der Anmelderin beschrieben.
Der Inhalt dieser beiden Patentanmeldungen wird durch Bezugnahme hier
eingeschlossen.
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Das
im erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzte Lösungsmittel
kann unter den gesättigten, geraden
oder verzweigten aliphatischen Alkoholen ausgewählt werden. Das alkoholische
Lösungsmittel enthält im Allgemeinen
bis zu 10 Kohlenstoffatome, vorzugsweise 1 bis 6 Kohlenstoffatome.
Als Beispiele können
Methanol und Ethanol genannt werden. Das Methanol wird bevorzugt.
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Die
im ersten Reaktor eingesetzte Lösungsmittelmenge
beträgt
im Allgemeinen wenigstens 25 Gew.-% des im ersten Reaktor vorliegenden
flüssigen
Reaktionsmilieus, insbesondere wenigstens 40 Gew.-%, beispielsweise
wenigstens 50 Gew.-%. Üblicherweise
liegt diese Menge nicht über
99 Gew.-%, insbesondere nicht über
95 Gew.-%.
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Das
Molverhältnis
zwischen den im erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzten Mengen an Olefin und an Peroxidverbindung beträgt im Allgemeinen
wenigstens 0,1, insbesondere wenigstens 0,2 und vorzugsweise wenigstens
0,5. Meistens beläuft
sich dieses Molverhältnis
auf höchstens
100, insbesondere auf höchstens
50 und vorzugsweise auf höchstens
25.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann kontinuierlich oder diskontinuierlich sein.
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Bei
kontinuierliche Ausführung
wird im erfindungsgemäßen Verfahren
die Peroxidverbindung im Allgemeinen im ersten Reaktor in einer
Menge von wenigstens 0,005 Mol pro Stunde und pro Gramm im ersten
Reaktor vorliegendem Katalysator eingesetzt, insbesondere von wenigstens
0,01 Mol. Die Peroxidmenge liegt üblicherweise unter oder bei
25 Mol und insbesondere unter oder bei 10 Mol. Eine Bevorzugung
zeigt sich für
eine Menge der Peroxidverbindung von über oder gleich 0,03 Mol und
unter oder gleich 2,5 Mol.
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Im
erfindungsgemäßen Verfahren
wird die Peroxidverbindung vorteilhaft in Form einer wässerigen
Lösung
eingesetzt. Im Allgemeinen enthält
die wässe rige
Lösung
wenigstens 2 Gew.-% an Peroxidverbindung, insbesondere wenigstens
5 Gew.-%. Meistens enthält
sie höchstens
90 Gew.-% Peroxidverbindung, insbesondere 70 Gew.-%.
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Die
Temperatur der Umsetzung zwischen dem Olefin und der Peroxidverbindung
kann von 10 bis 125°C
variieren. In einer vorteilhaften Variante, wie in der Patentanmeldung
EP 99/08703 der Anmelderin beschrieben, liegt sie über 35°C, um der
progressiven Desaktivierung des Katalysators zu begegnen. Die Temperatur
kann über
oder gleich 40°C
und vorzugsweise über
oder gleich 45°C
betragen. Eine Temperatur über
oder gleich 50°C
wird ganz speziell bevorzugt. Vorzugsweise liegt die Reaktionstemperatur
unter 100°C.
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Im
Verfahren gemäß der Erfindung
kann die Reaktion zwischen dem Olefin und der Peroxidverbindung
bei Atmosphärendruck
ablaufen. Sie kann auch unter Druck erfolgen. Generell liegt dieser Druck
nicht über
40 bar. In der Praxis ist ein Druck von 20 bar gut geeignet.
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Die
Peroxidverbindungen, die im Verfahren gemäß der Erfindung verwendet werden
können, sind
jene Peroxidverbindungen, die eine oder mehrere Peroxidfunktionen
(-OOH) enthalten, die Aktivsauerstoff freisetzen können und
eine Epoxidation bewirken können.
Das Wasserstoffperoxid und die Peroxidverbindungen, die unter den
Bedingungen der Epoxidationsreaktion Wasserstoffperoxid produzieren können, sind
gut geeignet. Das Wasserstoffperoxid wird bevorzugt.
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Bei
Verwendung von Wasserstoffperoxid kann es von Interesse sein, im
erfindungsgemäßen Verfahren
eine wässerige
Wasserstoffperoxidlösung im
Rohzustand, das heißt
ungereinigt, einzusetzen. Beispielsweise kann eine Lösung eingesetzt
werden, die durch einfache Extraktion des Gemisches aus der Oxidation
wenigstens eines Alkylanthrahydrochinons mit im Wesentlichen reinem
Wasser (als "AO-Auto-Oxidationsverfahren" bekanntes Verfahren)
ohne nachfolgende Waschbehandlung und/oder Reinigungsbehandlung
erhalten wird. Diese Wasserstoffperoxid-Rohlösungen enthalten im Allgemeinen 0,001
bis 10 g/l an organischen Verunreinigungen, ausgedrückt in TOC
(Total Organic Carbon). Üblicherweise
enthalten sie Metallkationen (wie Alkali- oder Erdalkalimetalle,
wie Natrium) und Anionen (wie Phosphate, Nitrate) in Mengen von
0,01 bis 10 g/l.
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In
einer Verfahrensvariante kann eine Wasserstoffperoxidlösung eingesetzt
werden, die durch Direktsynthese, ausgehend von Sauerstoff und Wasserstoff
in Gegenwart von Methanol, produziert worden ist.
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Das
nach dem Verfahren gemäß der Erfindung
herstellbare Oxiran ist eine organische Verbindung, die eine Gruppe
entsprechend der allgemeinen Formel:
enthält.
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Im
Allgemeinen enthält
das Oxiran 2 bis 10 Kohlenstoffatome, vorzugsweise 3 bis 6 Kohlenstoffatome.
Die in vorteilhafter Weise nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbaren Oxirane sind das 1,2-Epoxipropan und das 1,2-Epoxi-3-chlorpropan.
Das bevorzugte Oxiran ist das 1,2-Epoxipropan.
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Die
für das
erfindungsgemäße Verfahren
gut geeigneten Olefine enthalten im Allgemeinen 2 bis 10 Kohlenstoffatome
und bevorzugt 3 bis 6 Kohlenstoffatome. Propylen, Butylen und Allylchlorid
sind gut geeignet. Propylen und Allylchlorid werden bevorzugt. Propylen
wird ganz besonders bevorzugt.
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Im
erfindungsgemäßen Verfahren
kann es sich als interessant erweisen, den pH-Wert der flüssigen Phase
zu regeln. Beispielsweise kann es von Interesse sein, den pH-Wert
der flüssigen
Phase während
der Reaktion zwischen dem Olefin und der Peroxidverbindung auf einem
Wert von 4,8 bis 6,5 zu halten, beispielsweise durch Zusetzen einer
Base (Natriumhydroxid) zum Epoxidationsmilieu, wie in der Patentanmeldung
WO 99/48882 der Anmelderin empfohlen wird (deren Inhalt durch Bezugnahme
in die vorliegende Patentanmeldung einbezogen wird). Diese Base
kann in einen einzigen Reaktor (beispielsweise den ersten Reaktor)
oder in mehrere Reaktoren eingeführt
werden. Vorzugsweise wird sie in jeden Reaktor eingebracht.
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Die
Reaktion zwischen Olefin und Peroxidverbindung kann in Gegenwart
eines Salzes, wie Natriumchlorid, vorgenommen werden, wie in der
Patentanmeldung WO EP 99/08703 der Anmelderin beschrieben wird (deren
Inhalt durch Bezugnahme in die vorliegende Patentanmeldung aufgenommen wird).
Dieses Salz kann in einen einzigen Reaktor (beispielsweise den ersten
Reaktor) oder in mehrere Reaktoren eingebracht werden. Vorzugsweise
wird es in jeden Reaktor eingeführt.
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Es
kann vorteilhaft sein, das Olefin im verdünnten Zustand in einem oder
in mehreren Alkanen einzubringen. Beispielsweise kann in die Epoxidationsreaktoren
ein Fluid eingetragen werden, das das Olefin und auch wenigstens
10 Vol.% (insbesondere 20 Vol.%, beispielsweise wenigstens 30 Vol.%)
eines oder mehrerer Alkane enthält.
Im Falle von Propylen kann dieses beispielsweise mit wenigstens
10 Vol.% Propan vermischt sein, wenn das nicht umgewandelte recyclierte
Propylen in den Reaktor eingeführt wird.
In gleicher Weise kann es sich um eine Propylenquelle handeln, die
unvollständig
von Propan gereinigt worden ist.
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Die
nachfolgenden Beispiele sollen die vorliegende Erfindung erläutern, ohne
jedoch deren Umfang zu begrenzen.
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Die
Beispiele 1 und 2 wurden mit dem Programm ASPEN PLUS® der
Firma ASPEN TECHNOLOGY INC. mit Hilfe der kinetischen Reaktionsparameter,
die auf der Basis der beschriebenen Experimentalversuche bestimmt
wurden, und der in der Literatur verfügbaren Flüssigkeits-Dampf-Gleichgewichte
berechnet.
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Beispiel 1 (zum Vergleich)
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In
diesem Beispiel wurde die Synthese von Propylenoxid in zwei, in
Reihe angeordneten Reaktoren ohne Zwischenabtrennung des im ersten
Reaktor gebildeten Propylenoxids ausgeführt.
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326,5
kmol/h Wasserstoffperoxid, verbunden mit 1100 kmol/h Wasser, wurden
unter einem ausreichenden Druck zu 1500 kmol/h Methanol und 250 kmol/h
Propylen zugemischt, um das gesamte Propylen bei der Reaktionstemperatur
aufzulösen.
Das Reaktionsgemisch wird kontinuierlich in einen Systemreaktor
eingeführt,
der 600 kg Katalysator enthält.
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Der
Reaktorabstrom wird bei einem ausreichenden Druck mit 200 kmol/h
Propylen vermischt, um das gesamte Propylen bei der Reaktionstemperatur
aufzulösen,
und wird kontinuierlich bei 70°C
in einen zweiten Systemreaktor eingebracht, der 600 kg Katalysator
enthält.
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Der
Abstrom des zweiten Reaktors enthält 2,3 kmol/h nicht umgewandeltes
Wasserstoffperoxid, 243,9 kmol/h Propylenoxid und 77,4 kmol/h an
Nebenprodukten (hauptsächlich
Methoxypropanol und Propandiol); die C3-Ausbeute
erreicht 74,7%, für
einen Wasserstoffperoxid-Umwandlungsgrad von 99,3%.
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Beispiel 2 (gemäß der Erfindung)
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In
diesem Beispiel wird die Synthese von Propylenoxid in zwei, in Reihe
angeordneten Reaktoren mit Zwischenabtrennung des im ersten Reaktor gebildeten
Propylenoxids ausgeführt.
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326,5
kmol/h Wasserstoffperoxid, zusammen mit 1100 kmol/h Wasser, werden
unter einem ausreichenden Druck mit 1500 kmol/h Methanol und 250
kmol/h Propylen vermischt, um das gesamte Propylen bei der Reaktionstemperatur
aufzulösen. Das
Reaktionsgemisch wird kontinuierlich bei 70°C in einen Systemreaktor eingetragen,
der 600 kg Katalysator enthält.
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Der
Reaktorabstrom wird zu einer Rektifikationskolonne geführt, die
50 theoretische Böden
(darin eingeschlossen der Kondensator und der Aufkocher) enthält; die
Einspeisung erfolgt in der Höhe
des zehnten theoretischen Bodens (gezählt ausgehend vom Kondensator);
die Kolonne wird bei 1,1 bar absolut (Druck am Kolonnenkopf) betrieben;
die Temperatur des Kolonnenkopfes wird auf 40°C gehalten (Destillat partiell
verdampft); das molare Rückflussverhältnis wird
auf 1 fixiert; der Destillatdurchsatz wird derart eingestellt, dass
am Kolonnenkopf 95% des in der Kolonneneinspeisung vorhandenen Propylenoxids wieder
gewonnen werden.
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Das
am Kolonnensumpf abgezogene, an Propylenoxid verarmte Gemisch wird
bei einem ausreichenden Druck mit 200 kmol/h Propylen vermischt,
um das gesamte Propylen bei der Reaktionstemperatur aufzulösen, und
wird kontinuierlich bei 70°C
in einen zweiten Systemreaktor eingebracht, der 600 kg Katalysator
enthält.
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Der
Abstrom aus dem zweiten Reaktor enthält 0,5 kmol/h nicht umgewandeltes
Wasserstoffperoxid, 85,9 kmol/h Propylenoxid und 68,5 kmol/h Nebenprodukte
(vorwiegend Methoxypropanol und Propandiol); das Destillat der Kolonne
enthält
168,8 kmol/h Propylenoxid; die C3-Ausbeute
erreicht 78,0%, für
einen Wasserstoffperoxid-Umwandlungsgrad von 99,9%.