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Bereich der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Binden von Objekten, wie z.B. Stahlstäben für verstärkten Beton, oder zum Binden
von Zweigen an Bäume
oder um irgendwelche Elemente zusammen zu binden, z.B. zum Zweck des
Verpackens oder des Sicherns der Elemente. Genauer betrifft die
Erfindung ein verbessertes Verfahren und eine Vorrichtung zum Verdrillen
und Spannen eines Drahtes, wobei das Verfahren und die Vorrichtung
sogar mittels einer tragbaren Vorrichtung und durch die Verwendung
von wenig Bindedraht ein strafferes und stärkeres Binden durchführen kann.
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Beschreibung
des Standes der Technik
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Binden
von Verstärkungsstäben in Betonkonstruktionen
ist bekanntermaßen
ein teurer Vorgang. Durch manuelle Verfahren wird ein Draht spiralförmig um
die Stahlstäbe
herum gewickelt und mittels einer Drahtschneidevorrichtung werden
die freien Enden des Drahtes verdrillt. Neuere Betrachtungen, welche
sich nicht nur auf die Kosten des Bindens der Stäbe, sondern sich auch auf die
Arbeitsumgebung beziehen, haben zu der Entwicklung von tragbaren,
portablen Vorrichtungen zum Binden geführt.
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Die
EP 0751270 stellt eine Vorrichtung
zum Binden von Verstärkungsstäben für Betonkonstruktionen
dar. Die Vorrichtung arbeitet, indem ein Draht durch einen Führungsarm
in eine Schleife verdrillt wird. Ein Haken bindet dabei die Verstärkungsstäbe zusammen,
indem die Drahtschleife verdrillt wird.
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Die
US 4,252,157 , auf welcher
der Oberbegriff des Anspruchs 2 basiert, stellt eine Vorrichtung zum
Binden von Verstärkungsstäben dar,
welche ein Differenzialgetriebe zur Übertragung eines Moments von
einem Motor auf einen Bindekopf beziehungsweise eine Schneidevorrichtung
umfasst.
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Die
beiden vorab erwähnten
Dokumente offenbaren Bindevorrichtungen mit die Objekte umfassenden
Backen, welche derart ausgestaltet sind, dass sie einen Bindedraht
in einer Drahtschleife um die zusammen zu verbindenden Objekte herum
führen.
Die Bindevorrichtungen weisen darüber hinaus Verdrillungsmittel
zum Verdrillen der Drahtschleife auf, um so die Drahtschleife um
die Objekte herum fest zu ziehen und somit die Objekte fest zusammen zu
ziehen.
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Die
existierenden Bindevorrichtungen weisen im Allgemeinen kreisförmige Backen
auf, um den Draht in kreisförmige
Schleifen zu führen.
Dies steht im Kontrast zu der Querschnittsform der zusammen zu ziehenden
Objekte, welche typischerweise eine ovale Form ausbilden, z.B. wenn
zwei kreisförmige Stahlstangen
zur Verstärkung
von Betonkonstruktionen gebunden werden. Das Ergebnis der kreisförmigen Backen
ist typischerweise eine Überbeanspruchung
des Bindedrahts.
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Die
existierenden Bindevorrichtungen weisen darüber hinaus Verdrillungsmittel
auf, welche angeordnet sind, um die Drahtschleife zu verdrillen,
indem die Drahtschleife, z.B. mit einem sich drehenden Haken, ohne
den Draht vorher in die Drahtschleife zu ziehen, gegriffen wird.
Dadurch erhöht
sich die Spannkraft der Drahtschleife, wenn die Schleife verdrillt
wird und dadurch ist eine zufrieden stellende Bindekraft schwierig
zu erzielen.
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Allgemeine
Beschreibung der Erfindung
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Verfahren
und eine verbesserte Vorrichtung zum Binden von Objekten mit einer verringerten
Menge an Draht und einer erhöhten
Bindekraft bereitzustellen.
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Dem
entsprechend betrifft ein erster Aspekt der vorliegenden Erfindung
gemäß dem Anspruch
1 ein Verfahren zum Verdrillen und Spannen eines Drahtes mit einem
freien Endabschnitt um mindestens zwei Objekte, um die Objekte zusammen
zu binden.
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Die
Bezeichnung "freier
Endabschnitt eines Drahtes" bezieht
sich auf eine Wicklung des Drahtes, von welcher Wicklung das freie
Ende des Drahtes durch die Maschine und um die zusammen zu verbindenden
Objekte herum befördert
wird. Anstelle einer Wicklung des Drahtes kann die Maschine vorab
geschnittene Drahtstreifen verwenden, wobei das freie Ende des Drahtes
in diesem Fall gerade eins der Drahtenden wäre.
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Die
Oberfläche
des Verdrillungsteils kann die Oberfläche einer Scheibe mit zwei
Führungslöchern sein,
wobei die Scheibe drehbar an dem vorderen Ende einer Bindemaschine
angebracht ist. Die Bindemaschine kann mit Führungsbacken versehen sein,
um den Draht von einem der Löcher
um das zu verbindende Objekt herum und durch das andere Loch zurück zu führen.
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Im
Allgemeinen erhöht
sich die Spannkraft einer Drahtschleife, wenn die Drahtschleife
verdrillt wird. Dadurch eine ausreichende Bindekraft zu erzielen,
ist schwierig. Ein Merkmal der vorliegenden Erfindung ist, dass
der Draht eine geschlossene Schleife ausbildet, so dass die Oberfläche des
Verdrillungsteils zwischen der Überschneidung
des Drahtes und des Objekts liegt. Wenn der Draht solch eine geschlossene
Schleife mit der Oberfläche
zwischen der Überschneidung
des Drahtes und den Objekten ausbildet, ist die Spannkraft bereits
bei der ersten Drehung des Verdrillungsteils vorhanden und es ist
einfach, eine ausreichende Bindekraft zu erzielen. Eine Auswahl
eines geeigneten Abstands zwischen den Punkten, wo der Draht durch
die Oberfläche
des Verdrillungsteils zu der Drahtschleife kommt und diese verlässt, ist
ein wichtiger Sachverhalt. Es ist herausgefunden worden, dass ein
Abstand zwischen den Löchern
in der Oberfläche
von mindestens 2 mm, wie z.B. zwischen 2 mm und 10 mm oder zwischen
2 mm und 6 mm für
eine wesentlich verbesserte Spannung des Drahtes sorgt, ohne den
Draht zu stark zu belasten. Je größer der Abstand zwi schen den
Löchern
ist, umso mehr wird der Draht während
des ersten Wickelns des Verdrillungsteils gespannt.
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Gemäß einer
Ausführungsform,
welche nicht durch die Ansprüche
abgedeckt ist, betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren,
wobei der Draht ein Ende aufweist, welches mit einer Bezugsquelle
des Drahtes verbunden ist und wobei der Draht geschnitten wird,
bevor er verdrillt wird. Die Bezugsquelle des Drahtes kann eine
Drahtspule sein und das Schneiden des Drahtes kann vorzugsweise
vorgenommen werden, nachdem der Draht gespannt ist. Das führt zu einem
geringeren Drahtverbrauch und verglichen mit einer Verwendung von
vorab geschnittenen Drahtstreifen zu einer besseren Möglichkeit
des Bindens, da der Streifen genau die richtige Länge aufweist – nicht
zu lang und nicht zu kurz. Das Spannen des Drahtes vor dem Schneiden
und Verdrillen, minimiert darüber
hinaus den übermäßigen Verbrauch des
Drahtes.
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Der
Schneidevorgang kann vorzugsweise als Teil des Verdrillungsvorgangs
ausgeführt
werden, z.B. indem der Draht zwischen der Scheibe mit den Fixierungslöchern und
einer Schnittkante geschnitten wird. Wenn sich die Scheibe zu drehen
beginnt, wird der Draht gleichzeitig geschnitten und verdrillt.
Es sollte daher klar sein, dass das Schneiden des Drahtes auch entweder
vor und/oder nach dem Verdrillen des Drahtes erfolgen kann.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung gemäß Anspruch
2 eine Vorrichtung zum Verdrillen und zum Spannen eines Drahtes um
zwei Objekte.
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Die
Vorrichtung ist mit einem Verdrillungsteil versehen, welches mindestens
eine Schnittkante aufweist, welche derart ausgestaltet ist, dass
sie den Draht schneidet, wenn das Verdrillungsteil gedreht wird.
Das erste Loch und das zweite Loch in dem Verdrillungsteil können derart
ausgestaltet sein, dass sie den Draht zu und von den Backen führen. Die
Löcher sollten
als Durchgangslöcher
von der Rückseite
des Verdrillungsteils zu der den Objekten gegenüberliegenden Oberfläche vorhanden
sein. Die Löcher
sollten vorzugsweise einen gegenseitigen Abstand von 2–10 mm,
z.B. 2–6
mm aufweisen, wenn auf der dem Objekt gegenüberliegenden Oberfläche gemessen wird.
Vorzugsweise verlaufen die Löcher
nicht parallel durch das Verdrillungsteil, so dass sich das erste und
das zweite Loch miteinander bei einem bestimmten Abstand innerhalb
des Verdrillungsteils kreuzen, wodurch das freie Ende des Drahtes
gezwungen wird, den anderen Teil des Drahtes bei einem bestimmten
Abstand zu kreuzen oder sogar zu überschneiden, wenn das freie
Ende durch das zweite Loch geführt
wird. Dadurch wird ein starker Zug des Drahtes durch das erste Wickeln
des Verdrillungsteils ausgeübt,
wenn das Teil gedreht wird. Vorzugsweise ist das Verdrillungsteil
abnehmbar auf der Bindevorrichtung angebracht, wie es im Detail
später
beschrieben wird. Der Benutzer der Bindevorrichtung kann dann ein
Verdrillungsteil mit einem Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten
Loch auswählen, welches
einer bestimmten Anforderung bezüglich
der Spannkraft entspricht, oder der Benutzer kann das Verdrillungsteil
wechseln, wenn die Schnittkante ersetzt werden muss.
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Die
zwei Backen, welche ausgestaltet sind, um die zwei Objekte zu umgeben,
sind einander entgegengesetzt angeordnet und liegen einander in
einer schleifenförmigen
Konfiguration gegenüber.
Da oft eine Situation auftritt, dass zwei Verstärkungsstäbe, welche zusammen zu binden
sind, vorliegen, ist es ein wichtiger Aspekt der vorliegenden Erfindung, die
zwei Backen in einer nicht kreisförmigen, z.B. in einer entgegengesetzt
kreisförmigen,
Konfiguration bereitzustellen. Eine entgegengesetzt kreisförmige Form
der Backen sorgt für
einen engen Kontakt zwischen den Backen und den zwei Verstärkungsstäben, so
dass eine optimal kurze Länge
des Drahtes um die zwei Verstärkungsstäbe herum
erzielt werden kann. Es wird bevorzugt, dass die zwei Backen der Bindevorrichtung
einfach ersetzt werden können,
so dass der Benutzer Backen auswählen kann,
welche eine Abmessung aufweisen, die zu einer bestimmten Aufgabe
passt oder die zu bestimmten Abmessungen der Verstärkungsstäbe passt.
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Die
Backen sollten mit Vertiefungen versehen sein, welche den Draht
in die Schleife führen. Vorzugsweise
sollten die Vertiefungen in einer radial nach innen gerichteten
Richtung offen sein, so dass der Draht, nachdem er um die Objekte
herumgeführt worden
ist, ohne durch die Backen begrenzt zu sein, um die Objekte herum
gebunden werden kann. Damit der Draht den Vertiefungen der Backen
folgen kann, auch wenn die Vertiefungen in einer radial nach innen gerichteten
Richtung offen sind, ist es notwendig, einen Draht mit einem Elastizitätsmodul
zu verwenden, welches versucht den Draht gerade nach außen zu biegen,
wenn der Draht entlang der Vertiefungen in den Backen geführt wird.
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Ein
Draht mit einem Elastizitätsmodul
von mindestens 50.000 MPa, z.B. in dem Bereich von 80.000–160.000
MPa oder in dem Bereich von 90.000–150.000 MPa, sorgt für eine ausreichende Elastizität für das Funktionieren
der Backen.
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Der
Draht kann auf Drahtspulen aufgewickelt bereitgestellt sein, welche
genug Draht für
mehrere hundert Bindungen umfassen. Ein elastischer Draht, welcher
auf eine kreisförmige
Drahtspule aufgewickelt worden ist, strebt typischerweise zu einer
gebogenen Form zurück,
wenn er von der Spule abgelöst wird.
Wenn der Draht mit Drahtspulen bereitgestellt wird, ist es daher
vorzuziehen, die Spule anzubringen und den Draht in eine Anordnung
zu führen,
welche den Draht derart unterstützt,
dass er durch die Vertiefungen der Backen geführt wird. Dies ist in 25 dargestellt,
wobei der Draht derart geführt
wird, dass die gebogene Form des Drahtes den Draht unterstützt, dass
der Draht der Vertiefung folgt, auch wenn die Vertiefung in einer
radial nach innen gerichteten Richtung offen ist.
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Die
Drehung des Verdrillungsteils und der Schnittkante kann vorzugsweise
mittels eines elektrisch angetriebenen Motors ausgeführt werden.
Auf eine ähnliche
Weise kann das Zuführen
des Drahtes, z.B. von einer Drahtspule oder von einer Kassette oder
einem Magazin, welches vorab geschnittene Drahtstreifen enthält, mittels
eines elektrisch angetriebenen Motors ausgeführt werden. Gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
ist die Vorrichtung zur portablen Verwendung ausgestaltet, z.B.
für eine Baustelle
ohne Stromanschlüsse.
Es ist daher eine Aufgabe, Motoren auszugestalten, welche mittels
einer Batterie, wie z.B. den Lithium-Batterien, welche bereits für elektrische
Werkzeuge bekannt sind, betrieben werden können.
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Die
Vorrichtung kann darüber
hinaus einen Transformator aufweisen, um z.B. einen elektrischen Strom
bei 220 Volt oder bei 110 Volt in einen elektrischen Strom bei einer
niedrigeren Spannung, welche bei einem elektrisch angetriebenen
Motor oder Motoren verwendet wird, zu transformieren. Auf diese Weise
kann die Vorrichtung ohne eine Batterie betrieben werden, wenn Stromanschlüsse auf
der Baustelle vorhanden sind.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform können entweder
die Mittel zur Zuführung
des Drahtes oder die Mittel zum Verdrillen des Verdrillungsteils pneumatisch
durch pneumatisch angetriebene Motoren, wie z.B. die Motoren, welche
von pneumatischen Bohrern, Sandpapierschleifgeräten usw. bekannt sind, angetrieben
werden.
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Die
pneumatisch angetriebene Vorrichtung kann vorzugsweise mit einem
Gasbehälter
versehen sein, um die pneumatischen Antriebsmittel anzutreiben.
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Gemäß einer
anderen bevorzugten Ausführungsform
können
entweder die Mittel zum Zuführen des
Drahtes oder die Mittel zum Verdrillen des Verdrillungsteils hydraulisch
durch hydraulisch angetriebene Motoren, wie z.B. die Motoren, welche
von hydraulisch angetriebenen Hochleistungswerkzeugen bekannt sind,
angetriebenen werden.
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Die
Motoren, welche zum Zuführen
des Drahtes und zum Drehen des Verdrillungsteils eingesetzt werden,
können
auch irgendeine Kombination zwischen elektrisch, pneumatisch oder
hydraulisch angetriebenen Motoren sein.
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Unabhängig davon,
ob der Draht elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch zugeführt und
das Verdrillungsteil elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch gedreht
wird, kann der Motor derselbe Motor sein, welcher sowohl zum Zuführen des
Drahtes als auch zum Drehen des Verdrillungsteils ausgestaltet ist,
z.B. durch Anwendung einer Übertragung
mit einem drehbaren Kraftzugang von dem Motor und mit zwei drehbaren
Kraftabnahmen für
den Drahtzuführmechanismus
und für
die Drehung des Verdrillungsteils.
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Der
Drahtzuführmechanismus
kann vorzugsweise derart bereitgestellt werden, dass der Draht in einem
Vorgang sowohl nach außen
gerade gebogen als auch zugeführt
wird, z.B. indem ein Satz von drei sich drehenden Drahtzuführrädern bereitgestellt wird,
wobei zwei auf einer Seite des Drahtes und eines auf der anderen
Seite des Drahtes vorhanden ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung umfassen die Greifmittel einen Elektromagneten. Die Greifmittel
können
auch pneumatisch oder hydraulisch oder mittels irgendwelchen mechanischen
oder elektromechanische Mitteln betrieben werden.
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Vorzugsweise
wird der Betrieb des ersten und/oder des zweiten elektrisch, pneumatisch
oder hydraulisch angetriebenen Motors durch ein Steuersystem gesteuert.
Das Steuersystem kann ausgestaltet sein, um die Geschwindigkeit
der Drahtzuführung,
die Geschwindigkeit der Drehung des Verdrillungsteils, die Kraft,
welche auf den Drahtzuführmechanismus
aufgebracht wird, zu steuern, z.B. bevor ein Fehlersignal z.B. für den Fall,
dass ein Draht in dem Drahtzuführmechanismus
blockiert ist, angezeigt wird. Das Steuersystem kann darüber hinaus derart
ausgestaltet sein, dass es die verbleibende Länge des Drahtes auf der Drahtspule
anzeigt – z.B. indem
die Gesamtdauer der Drahtzuführung
mit einer bestimmten Geschwindigkeit verfolgt wird. Das Steuersystem
kann darüber
hinaus derart ausgestaltet sein, dass es eine vorab bestimmte Zugkraft
anwendet, z.B. indem die Drehkraft, welche auf das Verdrillungsteil
aufgebracht wird, variiert wird. Das Steuersystem kann auch derart
ausgestaltet sein, dass es das verbleibende Energieniveau, z.B.
bei einer Batterie für
elektrisch angetriebene Motoren oder bei einem Behälter mit
unter Druck gesetztem Gas für
pneumatisch angetriebene Motoren, anzeigt.
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Vorzugsweise
arbeitet das Steuersystem mit Mitteln zur elektronischen Verarbeitung,
wie z.B. einer CPU oder PLC. Das Steuersystem kann in einem Programm
zur Ausführung
in der CPU enthalten sein und das Programm kann z.B. in einem EPROM
oder ähnlichen
Mitteln zum elektronischen Speichern von Programmen, gespeichert
sein. Eine Anzeige zur Darstellung von Information, welche für den Benutzer der
Vorrichtung relevant ist, kann mit dem Steuersystem verbunden sein.
Eine solche Information kann sich auf die vorab erwähnten Ziele
des Steuersystems beziehen, wie z.B. um dem Benutzer die verbleibende
Länge des
Drahtes auf der Drahtspule, den aufgebrachten Zugdruck, usw. anzuzeigen.
Eine digitale Anzeige des aufgebrachten Zugdrucks ist z.B. für einen
Kunstgärtner,
welcher die Maschine verwendet, um Pflanzen z.B. an Stangen zu binden, wobei
einige Pflanzen durch einen zu hohen Zugdruck zerstört werden
können,
von speziellem Interesse. Es kann auch für einen Elektriker oder Installateur
interessant sein, welcher die Bindevorrichtung zum Binden von Kabeln,
Rohren, Schläuchen,
usw. verwendet.
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Das
Steuersystem kann auch derart ausgestaltet sein, dass es mit einem
externen Prozessor, z.B. einem PC, kommuniziert.
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Mittels
solcher Kommunikationsmöglichkeiten
können
Daten, welche sich auf das Binden beziehen, welches durch die Vorrichtung
ausgeführt
wird, auf den PC geladen werden und z.B. zur Qualitätskontrolle
oder für
statistische Zwecke, verwendet werden. Die Daten können in
Bezug bringen, wie viele Bindungen ein Arbeiter pro Tag ausführen kann, wie
viel Draht jede Bindung erfordert, die mittlere Zugkraft, welche
bei jeder Bindung aufgebracht wird, die Anzahl der Fehler usw..
Die Kommunikationsmöglichkeiten
können
auch verwendet werden, um die Vorrichtung mittels einer Programmschnittstelle zu
dem PC zu programmieren.
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Das
Verdrillungsteil, welches den Objekten gegenüberliegt, kann vorzugsweise
aus einer gehärteten
Stahllegierung, wie z.B. Titanlegierungen oder ähnlichen metallischen oder
keramischen Materialien hergestellt sein. Da das Teil leicht während der
Drehung des Teiles mit den Objekten in Kontakt kommen kann, ist
es wichtig, dass es aus einem Material hergestellt ist, welches
einem Verschleiß und
einem Reißen
widersteht.
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Vorzugsweise
ist jeder der freien Endabschnitte der Backen derart ausgebildet,
dass sich trichterförmige Öffnungen
weg von dem Kontakt zwischen den freien Endabschnitten der zwei
Backen erstrecken. Die Öffnungen
werden verwendet, um den Draht durch die Backen zu führen.
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Die
Backen werden vorzugsweise mittels einer Feder zu einer geschlossenen
Position hin vorgespannt oder können
mechanisch oder elektromechanisch geöffnet und geschlossen werden,
z.B. durch hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch angetriebene
Mittel und gesteuert durch eine CPU oder eine PLC.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform betrifft
die Erfindung eine Vorrichtung, wobei ein Stützarm an dem Gehäuse der
Vorrichtung angebracht sein kann, um das Gewicht der Vorrichtung
zu tragen und damit die Vorrichtung in einer Entfernung von den
Händen
der Bedienperson eingesetzt werden kann. Der Stützarm ist z.B. für einen
Betrieb der Vorrichtung über
dem Kopf oder zum Erreichen von Objekten in begrenzten Räumen geeignet.
Der Arm kann darüber
hinaus eine ergonomisch korrektere Handhabung der Vorrichtung ermöglichen,
z.B. indem die Kräfte übertragen
werden, welche zum Tragen der Vorrichtung auf den Schultern und/oder
dem Rücken
der Bedienperson notwendig sind.
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Vorzugsweise
ist die Vorrichtung mit einer Kontaktfläche versehen, um die Vorrichtung
vor den Objekten abzusichern, wenn die Spannmittel den Draht spannen
und dadurch die Objekte fest gegen die Vorrichtung gezogen werden.
Die Kontaktfläche kann
vorzugsweise auf einem nicht drehenden Teil der Vorrichtung, wie
z.B. auf dem Gehäuse
der Bindevorrichtung vorhanden sein, welches z.B. das Verdrillungsteil
umgibt. Wenn der Draht gespannt worden ist und das Verdrillungsteil
sich zu drehen beginnt, hält
die Kontaktfläche
einen Abstand zwischen dem sich drehenden Verdrillungsteil und den
Objekten. Dies ist sehr vorteilhaft, da es den Verschleiß auf dem
Verdrillungsteil verringert und da dadurch die Drehkraft nicht auf
die Bindevorrichtung übertragen wird.
Die Kontaktfläche
kann alternativ an dem Verdrillungsteil angebracht sein. Um dennoch
die Drehkräfte,
welche auftreten, wenn dass sich drehenden Verdrillungsteil die
Objekte berührt,
nicht zu übertragen,
kann die Kontaktfläche
aus einem Material einer geringen Reibung, wie z.B. Nylon oder TeflonTM, bereitgestellt werden. Die Kontaktfläche sollte
austauschbar angeordnet sein, so dass ein periodisches Ersetzen
möglich
ist. Alternativ kann die Kontaktfläche mittels Lagermitteln an
dem Verdrillungsteil angebracht sein, wodurch die Kontaktfläche gegenüber den
Objekten stillstehen kann, während
sich das Verdrillungsteil dreht.
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Gemäß einem
dritten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren
zum Verdrillen und Spannen eines nachgiebigen Drahtes mit einem
freien Endabschnitt um mindestens zwei Ob jekte, um die Objekte zusammenzubinden,
wobei eine Vorrichtung verwendet wird, welche zwei Backen umfasst, die
derart ausgestaltet sind, dass sie zwei Objekte umgeben, wobei die
Backen entgegengesetzt zu einander angeordnet sind und ein anderer
in einer schleifenförmigen
Konfiguration gegenüberliegen, wobei
jede der Backen eine den Objekten gegenüberliegende Oberfläche und
eine Vertiefung in der Oberfläche
aufweist, wobei das Verfahren umfasst:
- – Anordnen
der zwei Objekte in engem Kontakt,
- – Platzieren
eines Verdrillungsteils in einer Position in der Nähe der Objekte,
wobei das Verdrillungsteil eine den Objekten gegenüberliegende Oberfläche aufweist,
- – Führen des
freien Endabschnitts durch ein Loch oder eine Vertiefung in dem
Verdrillungsteil,
- – Führen des
freien Endabschnitts auf einem Weg mindestens einmal um die Objekte
herum, um so einen Drahtabschnitt in mindestens einer Schleife um
die Objekte herum zu wickeln, wobei die Nachgiebigkeit des Drahtes
sicherstellt, dass der Draht der Vertiefung in der Oberfläche der
Backen in engem Kontakt mit den Backen folgt,
- – Führen des
freien Endabschnitts durch oder in das Verdrillungsteil, wobei der
Draht eine geschlossene Schleife ausbildet und eine Überschneidung
von zwei Drahtabschnitten definiert, so dass sich die Oberfläche des
Verdrillungsteils zwischen der Überschneidung
und den Objekten befindet,
- – Greifen
des Endes des freien Endabschnitts des Drahtes,
- – Spannen
des Drahtes durch Ziehen,
- – Drehen
des Verdrillungsteils, um so den Draht zu verdrillen.
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Die
Nachgiebigkeit des Drahtes sorgt für einen Druck des Drahtes gegen
die Backen der Bindevorrichtung und ermöglicht somit ein zuverlässiges Arbeiten
der Bindevorrichtung mit nicht kreisförmigen Backen, welche in einer
radial nach innen gerichteten Richtung offen sind. Es ist herausgefunden
worden, dass ein Draht, welcher derart elastisch ist, dass er eine
bestimmte Form wieder anstrebt, wenn er abgelöst wird, vorteilhafter Weise
für das
Binden verwendet werden kann. Ein Elastizitätsmodul über 50.000 MPa ergibt eine
erstrebenswerte Flexibilität
und somit den angestrebten Druck gegen die Backen. Beispielsweise
kann ein aufgewickelter Draht sich entweder gerade nach außen erstrecken,
wenn er von der Spule abgelöst
wird, oder er kann eine gebogene Form anstreben, wenn er von der
Spule abgelöst wird.
Wenn das freie Ende des Drahtes durch das Loch in dem Verdrillungsteil
und in die Vertiefung in den Backen geführt wird, stellt die Flexibilität des Drahtes
sicher, dass der Draht der Vertiefung folgt und dass der Draht somit
die Objekte umgibt.
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Gemäß einem
vierten Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung den Einsatz eines
Drahtes mit einer Flexibilität,
welche dem Draht ermöglicht,
in festem Kontakt mit den Vertiefungen in den Backen einer Bindevorrichtung
während
des Bindens eines Objektes zu stehen. Der Draht kann beispielsweise aus
einer Eisenlegierung hergestellt sein, welche in dem Bereich 1,2–2,0% Mangan
(Mg), 0,8–1,2%
Silizium (Si) und 0,06–0,15%
Kohlenstoff (C) umfasst. Solche Drähte können auf dem freien Markt,
z.B. von Anbietern von Schweißdrähten, erworben
werden.
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Gemäß einem
fünften
Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zum Verdrillen und
Spannen eines Drahtes um zwei Objekte herum, welche umfasst:
- – ein
Verdrillungsteil mit einer den Objekten gegenüberliegenden Oberfläche, wobei
das Verdrillungsteil in einer Weise angebracht ist, dass die Oberfläche die
zwei Objekte berühren
oder sich in einem engen Kontakt mit den zwei Objekten befinden
kann,
- – zwei
Backen, welche ausgestaltet sind, um die zwei Objekte zu umgeben,
wobei die Backen einander entgegengesetzt und einander gegenüberliegend
in einer nicht kreisförmigen
schleifenförmigen
Konfiguration angeordnet sind, wobei jede der Backen einen freien
Endabschnitt und ein Ende, welches schwenkbar in der Nähe des Verdrillungsteils
angebracht ist, aufweist,
- – mit
Antriebsleistung angetriebene Mittel, um einen Draht durch ein erstes
Loch oder eine Vertiefung in dem Verdrillungsteil und entlang von
Führungsmitteln
in einer ersten der zwei Backen zu dem freien Endabschnitt dieser
Backe und weiter zu dem freien Endabschnitt der zweiten Backe und
von dort entlang von Führungsmitteln
in der zweiten Backe und weiter durch das Verdrillungsteil derart
zu führen,
dass ein Abschnitt des Drahtes mindestens einmal um die Objekte
herum gewickelt wird, wobei der Draht eine Schleife ausbildet und
eine Überschneidung
von zwei Drahtabschnitten definiert,
- – den
Draht, welcher eine Elastizität
aufweist, welche ausreicht, um den Draht gegen die Führungsmittel
der Backen zu pressen,
- – Greifmittel
zum Greifen eines freien Endabschnitts des Drahtes, wenn der Draht
um die Objekte herum geführt
worden ist,
- – Spannmittel
zum Spannen des Drahtes, wenn er durch die Greifmittel gegriffen
worden ist,
- – mit
Antriebsleistung angetriebene Mittel zum Drehen des Verdrillungsteils,
um so zwei Abschnitte des gespannten Drahtes umeinander herum zu
verdrillen.
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Eine
Elastizität,
welche ausreicht, um den Draht gegen die Führungsmitteln der Backen zu pressen,
bedeutet, dass der Draht in eine vorbestimmte Form strebt, z.B.
in eine geradlinige Form oder in eine gebogene Form. Durch eine
geeignete Anordnung des Drahtes in Bezug zu den Führungsmitteln
der Backen, kann dafür
gesorgt werden, dass der Draht radial nach außen strebt, während der Draht
durch die Führungsmitteln
geführt
wird. Dementsprechend wird der Draht durch die Backen um die Objekte
herumgeführt,
auch wenn die Backen nicht kreisförmig und in einer radial nach
innen gerichteten Richtung offen sind.
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Beschreibung
einer bevorzugten Ausführungsform
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Eine
bevorzugte erfindungsgemäße Ausführungsform
wird nun im Detail mit Bezug auf die Zeichnung beschrieben, wobei
gilt:
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1 stellt
eine von der Seite dargestellte erfindungsgemäße Bindevorrichtung dar,
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2a stellt
die Bindevorrichtung der 1 dar, wobei das äußere Gehäuse entfernt
ist,
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2b stellt
Details einer Bindevorrichtung gemäß einer alternativen Ausführungsform
dar
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3 stellt
Details der Bindevorrichtungen der 1 und 2 dar,
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4 stellt
die Bindevorrichtung von oben gesehen dar,
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5 stellt
eine alternative Ausführungsform der
Bindeanordnung dar,
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6 stellt
eine bevorzugte Ausführungsform
eines Polarkopfes dar,
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7 stellt
einen Bindekopf dar,
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8 stellt
eine Spindel dar,
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9 stellt
ein Gehäuse
der Bindevorrichtung dar,
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10 stellt
ein Drahtmundstück
dar,
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11 stellt
eine axiale Zugvorrichtung dar,
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12 stellt
eine Drahtspindelverriegelung dar,
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13 stellt
eine Drahtverriegelung dar,
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14 stellt
eine gleitende Plattform dar,
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15 stellt
die Ansatzsbasis einer Backe dar,
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16 stellt
eine Backe dar,
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17 stellt
eine Drahtausrichtungsvorrichtung dar,
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18a und 18b sind
Funktionsbeschreibungen eines Steuersystems für die Bindevorrichtung,
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19 stellt
verschiedene Ausführungsformen
des Gehäuses
für die
Bindevorrichtung dar,
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20 stellt
eine alternative erfindungsgemäße Ausführungsform
dar,
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21 stellt
die Ausführungsform
der 20 in einem anderen Zustand des Bindevorgangs
dar,
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22 stellt
eine bevorzugte Ausführungsform
der Kontaktfläche
dar,
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23 stellt
Details der Greifmittel mit der Verriegelungsklaue dar,
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24 stellt
Details der Spindelverriegelung gemäß der in 20 dargestellten
Ausführungsform der
Greifmittel dar,
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25 stellt
eine Übersicht
der Bindevorrichtung mit Motor dar,
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26 stellt
den Bindevorgang einer Bindevorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
dar, und
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27 stellt
eine bestimmte Ausführungsform
der Verriegelungsklaue dar.
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Mit
Bezug auf 1 weist die Bindevorrichtung 1 einen
Griff 2 mit einem Schalter 3 zum Betätigen der
Bindevorrichtung auf. Das Antriebsaggregat sorgt für einen
elektrischen Strom zum Antrieb der Bindevorrichtung. Die Bindevorrichtung
kann mit anderen Energiemitteln, wie z.B. mit unter Druck gesetztem
Gas, mit einem hydraulischen Druck, versehen sein oder sie kann
elektrisch direkt vom Netz angetrieben werden.
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Die
Bindevorrichtung weist eine Drahtspule 5 auf, um der Maschine
Draht zuzuführen.
Anstelle einer Drahtspule kann die Bindevorrichtung mit einer Kassette
mit vor geschnittenen Drähten
versehen sein. Die Anzeige 6 ist derart ausgestaltet, dass
sie den Zustand der Bindevorrichtung, wie z.B. Fehler, Batterieniveau,
Anzahl der Schnitte, verbleibende Länge des Drahtes auf der Drahtspule
oder Anzahl der verbleibenden Schnitte wie auch die Einstellung der
Bindevorrichtung, wie z.B. die Bindekraft, darstellt.
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Die
Anzeige 6 ist mit einem nicht dargestellten Steuersystem
verbunden. Das Steuersystem kann vorzugsweise derart ausgestaltet
sein, dass es eine Login-Eingabe von dem Benutzer der Bindevorrichtung
entgegennimmt, wobei die Eingabe den Benutzer bezüglich des
Steuersystems identifiziert. Das Steuersystem wählt dann eine vorbestimmte
Einstellung gemäß dem identifizierten
Benutzer aus. Die vorbestimmte Einstellung kann sich z.B. auf die
Bindekraft und die Bindegeschwindigkeit beziehen, oder sie kann
sich auf die Arbeitsweise des Schalters 3 beziehen.
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Der
Schalter 3 kann für
bestimmte Modi ausgestaltet sein. Ein Modus könnte sein, dass die Bindevorrichtung
nach einer Betätigung
des Schalters bindet. Ein anderer Modus könnte sein, dass der Schalter
einmal betätigt
wird und dass die Bindevorrichtung dann bei einer Aktivierung der
Backen oder bei einem Hinweis, dass die zusammen zu verbindenden
Objekte zwischen den Backen angeordnet sind, bindet. Der Schalter
kann darüber
hinaus Mittel umfassen, damit die Bindevorrichtung im Fall von Fehlern
entgegengesetzt arbeitet. Bei einem Modus könnte das entgegengesetzte Arbeiten
automatisch beim Erfassen eines Fehlers aktiviert werden. Bei einem
anderen Modus könnte
dass Loslassen des Schalters, bevor der Bindevorgang beendet ist,
das entgegengesetzte Arbeiten aktivieren. Der Fehler, welcher automatisch
durch das Steuersystem entdeckt wird, könnte beispielsweise ein Erfassen
eines zu hohen Widerstands bei dem Drahtzuführmechanismus sein, welcher
auftritt, wenn der Draht blockiert ist, oder er könnte auftreten,
wenn ein Bindevorgang ausgelöst
wird, wobei ein unzureichender verbleibender Draht auf der Drahtspule
vorhanden ist. In diesem Fall zeigt ein in 2 dargestellter
Schalter 11 einen Fehler an und das Steuersystem reagiert
gemäß dem ausgewählten Fehlermodus.
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Weiter
mit Bezug auf 1 weist die Bindevorrichtung
Backen 7 auf, um die Objekte zu fassen. Das vordere Ende
der Backen ist mit einer Schiefstellung 8 versehen, welche
die Objekte durch die Öffnung
zwischen die Backen führt.
Die Backen können vorzugsweise
mittels Federn zusammengedrückt werden
und mittels der Kraft der Objekte, welche durch die Öffnung zwischen
die Backen gepresst werden, geöffnet
werden. Die Backen können
auch durch mechanische oder elektromechanische Mittel, wie z.B.
hydraulische, pneumatische oder elektrische Betätigungsmittel, geöffnet beziehungsweise
geschlossen werden.
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Der
Polarkopf 9 weist eine kombinierte Drahtführungs-
und Drahtverdrillungs-Funktion auf, welche später beschrieben wird.
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Mittels
des Spanneinstellmechanismus 10 kann der Benutzer die Spannkraft
einstellen. Die Spannkraft kann auf drei Arten erfolgen. Eine ist, dass
der Draht befestigt wird und der Drahtzuführmechanismus rückwärts zieht.
Eine ist, dass der Draht mit einem Zugarm und mittels einer Zugvorrichtung ver riegelt
wird, welche eine Spindelverriegelung nach vorn drückt, um
den Draht zu verriegeln, während
eine gleitende Plattform mit dem Drahtzuführmechanismus zurück gedrückt wird.
Schließlich
kann der Draht durch das Verdrillen des Drahtes gezogen werden,
was erfindungsgemäß durch
einen Polarkopf bewirkt wird. Die erwähnten Teile werden später im Detail
beschrieben.
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Mit
Bezug auf 2a ist ein Bindemotor 12 mit
einem Bindegetriebe 13 verbunden. Das Bindegetriebe ändert das
Antriebsverhältnis
des Motors derart, dass sich der Bindemechanismus mit einer Geschwindigkeit
dreht, welche an den Draht angepasst ist, wie z.B. mit 100–1000 rpm.
Das Getriebe 13 ist durch einen später zu beschreibenden Mechanismus
mit dem Polarkopf 9 verbunden.
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Das
Gehäuse 14 der
Bindevorrichtung ist im Detail in 9 dargestellt,
wohingegen der detaillierte Mechanismus des Gehäuses am besten in 3 und 5 dargestellt
ist.
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Der
Elektromagnet 15 aktiviert durch das Ritzel 19,
die Laschenverbindung 22 und den schwenkbar verbundenen
Arm 23 die Drahtverriegelung 26.
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Das
Drahtzuführrohr 16 führt den
Draht von der Drahtspule durch den Drahtzuführmechanismus 20,
welcher die Drahtzuführrollen 21 umfasst,
und weiter durch das Drahtrohr 24 und das Drahtmundstück 25 zu
dem Polarkopf 9 und den Backen 7. Der Drahtzuführmechanismus
ist ein z.B. von Schweißmaschinen
bekannter Typ und er umfasst Mittel zum Einstellen des Spaltes zwischen
den Drahtzuführrollen,
um so die Verwendung von Drähten
von verschiedenen Durchmessern zu ermöglichen. Die Drahtzuführrollen 21 werden
mittels eines Drahtzuführmotors 17,
welcher mit einem Drahtzuführgetriebe 18 verbunden
ist, gedreht. Die Drahtzuführrollen 21 können vorzugsweise
mit Vorsprüngen,
wie bei einem Zahnrad oder Kettenzahnrad, versehen sein. Die Vorsprünge verhindern,
dass der Draht zwischen den Rollen rutscht. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
sind drei Räder
vorhanden, so dass der Draht in einem Vorgang sowohl nach vorn zugeführt als
auch gerade nach außen
gestreckt wird, indem Ausrichtungsmittel 59 und Zuführmittel,
wie sie in 17 dargestellt sind, kombiniert
werden.
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Das
Bezugszeichen 27 bezeichnet die Mittellinie einer Drehung
des Polarkopfes und das Bezugszeichen 28 bezeichnet den
Schnittpunkt, worin der Draht die Mittellinie der Drehung schneidet.
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Mit
Bezug auf 2b ist der Zugarm 29 mit axialen
Zugvorrichtungen, welche in 11 und
am besten im Zusammenhang in 5 dargestellt
sind, verbunden. Wenn die axialen Zugvorrichtungen durch eine Drehung
um die Mittellinie 27 herum aktiviert werden, kippt der
Zugarm 29 um das Gelenk 35 herum und drückt den
Drahtzuführmechanismus 20 in
eine rückwärtige Richtung
entlang der Mittellinie 27. Wenn die Drahtzuführrollen 21 verriegelt
sind, bewirkt dies ein Spannen des Drahtes.
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Der
Zugeinstellmechanismus 10 ist mit dem Einstellstift 30 derart
verbunden, dass der Einstellstift 30 bei einer Drehung
des Einstellmechanismus 10 um die Mittellinie 27 die
Drahtspindelverriegelung 36 verschiebt. Die Bewegung des
Stiftes 30 in dem Schlitz 37 bewirkt die Verschiebung.
Der Stift 30 ist an dem bewegbaren Lagersockel 38 angebracht, welcher
die Feder 39 gegen die Drahtspindelverriegelung 36 drückt.
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Das
Opto-Gehäuse 31 ist
an dem Bindegehäuse 14 angebracht.
Das Opto-Gehäuse
umfasst die axialen Zugvorrichtungen und ist mit dem Bindegetriebe 13 derart
verbunden, dass die Drehung des Bindegetriebes auf die axialen Zugvorrichtungen übertragen
wird. Wie in 5 dargestellt ist, umfasst das
Opto-Gehäuse 31 darüber hinaus
eine Opto-Scheibe 40, welche mittels der Opto-Schaltungsbaugruppe 41 die
Winkelposition oder axiale Position der Antriebswelle des Bindegetriebes
und somit die axiale Position des Polarkopfes anzeigt. Die Opto- Schaltungsbaugruppe 41 ist
mit dem Steuersystem verbunden. Die Opto-Schaltungsbaugruppe 41 ist
durch den Befestigungsring 42 an der Bindevorrichtung befestigt.
Als eine Alternative zu der Opto-Schaltung kann die Position des
Polarkopfes durch magnetische Schalter oder durch rein mechanische
Schalter oder durch eine Kombination von magnetischen, mechanischen
oder optischen Schaltern oder mittels irgendwelcher Sensoren, welche
in der Lage sind sind, die Position des Polarkopfes anzuzeigen,
bestimmt werden.
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Weiter
mit Bezug auf 2b ist die gleitende Plattform 32 mit
Stäben 34 verbunden.
Die Feder 33 ist zwischen der gleitenden Plattform 32 und
dem Opto-Gehäuse 31 vorhanden.
Wenn die Drahtzuführrollen
umgekehrt arbeiten, um so den Draht zu spannen, wird die gleitende
Plattform in einer Vorwärtsrichtung
entlang der Mittellinie 27 gezogen, bis die gleitende Plattform
den Schalter 43, 4, erreicht. Die
Betätigung
des Schalters aktiviert den Bindemotor 12, welcher den
Polarkopf derart dreht, dass er den Draht verdrillt. Die Verdrillung
des Drahtes spannt den Draht zusätzlich.
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Mit
Bezug auf 3 ist der Bindekopf 44 mittels
Antriebsstiften 48, welche an der Druck übertragenden
Achse 45 der Drahtspindelverriegelung angebracht sind,
mit dem Polarkopf 9 verbunden. Die Druck übertragende
Achse 45 ist axial bewegbar an der Spindel 49 angebracht.
Die Spindel 49 ist derart ausgestaltet, dass sie eine Drehkraft
auf die Druck übertragende
Achse 45 überträgt, wobei
die Druck übertragende
Achse 45 mittels des Schlitzes 50 entlang der
Mittellinie nach vorn gedrückt
wird. Nachdem der Draht – durch
die Backen – in
eine Schleife um die zusammen zu verbindenden Objekte herumgeführt worden
ist, kehrt das freie Ende des Drahtes durch den Polarkopf und den
Bindekopf zurück
und aktiviert den Schalter 46. Die Aktivierung des Schalters
bewirkt die Aktivierung des Elektromagneten 15, welcher
die Drahtverriegelung 26 aktiviert und darüber hinaus
den Drahtzuführmotor 17 aktiviert,
damit dieser umgekehrt läuft,
so dass der Draht gespannt wird. Der Schalter 46 kann entfallen,
und der Elektromagnet 15 beziehungsweise der Drahtzuführmotor 17 können mittels
eines Zeitmessers, welcher die Zeit vom Beginn des Bindevorgangs
misst, aktiviert werden, wobei eine Kenntnis über die Drahtzuführgeschwindigkeit
verwendet wird.
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Mit
Bezug auf 4 ist die Feder 47 ausgestaltet,
um eine Einstellung des Druckes auf den Draht zwischen den Drahtzuführrollen 21 in
dem Drahtzuführmechanismus 20 zu
ermöglichen.
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Mit
Bezug auf 5 wird der Draht durch den Bindekopf 44 und
das Drahtmundstück 51 bei der
Position 52 geschnitten – das Drahtmundstück 51 ist
auch in 10 dargestellt.
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Mit
Bezug auf 6 ist der Polarkopf mit zwei
Löchern 53 versehen,
durch welche der Draht in die Backen eindringt beziehungsweise die
Backen verlässt.
Die entgegengesetzt gebogene Form der Löcher sorgt für eine konstante
Unterstützung
des Drahtes während
des gesamten Verdrillungsvorgangs.
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Mit
Bezug auf 7 weist der Bindekopf 44 eine
gekrümmte
Oberfläche 54 auf.
Die gekrümmte Oberfläche sorgt
durch eine Drehung des Bindekopfes 44 für einen Druck auf das Rad 55,
welches in 3 dargestellt ist. Das Rad drückt die
Drahtverriegelung 26 nach hinten, um die Drahtverriegelung
zu lösen,
nachdem die Spindelverriegelung 36 den Draht fixiert hat.
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8 und 9 stellen
Details der Spindel und des Gehäuses
der Bindevorrichtung dar.
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10 stellt
Details des Drahtmundstücks dar.
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11 stellt
Details der axialen Zugvorrichtung dar.
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12 stellt
Details der Drahtspindelverriegelung 36 dar. Die Spindelverriegelung
kann zwei Funktionen aufweisen. Eine Funktion ist, den Draht vollständig zu
fixieren. Die Funktion wird ausgelöst, wenn sich die Spindelverriegelung
in einer vorderen Position befindet, wobei der Draht zwischen der
Spindelverriegelung und dem Bindekopf verriegelt ist. Gemäß einer
anderen erfindungsgemäßen Ausführungsform
kann eine andere Funktion bereitgestellt werden, wobei für ein gleiches
Lösen des
Drahtes bei beiden Enden des Drahtes durch die Drahtspindelverriegelung
gesorgt wird. Für
die zurückhaltende Kraft
in dem Draht wird durch einen geeigneten Druck zwischen der Drahtspindelverriegelung 36 und dem
Bindekopf 44 gesorgt, aber der Draht wird nicht vollständig verriegelt,
so dass er rutschen kann, wodurch ein gleiches Lösen ausgebildet wird.
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13 stellt
Details der Drahtverriegelung dar.
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14 stellt
Details der gleitenden Plattform dar.
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Mit
Bezug auf 15 umfasst die Backenansatzbasis
eine Führung 56a,
um den Draht in die Backen hinein zu führen, und eine Führung 56b,
um den Draht aus den Backen hinaus zu führen. Die Führungen 56a und 56b sind
asymmetrisch vorgesehen. Befestigungsmittel 57 sind vorhanden,
um Öffnungs- und
Schließmittel
der Backen, wie z.B. Federn, hydraulische, pneumatische oder elektrische
Motoren oder Betätigungsmittel
usw., zu befestigen.
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Mit
Bezug auf 16 umfassen die Backen eine
Führung 58,
um den Draht durch die Backen und um die zusammen zu verbindenden
Objekte herum zu führen.
Die Backen der Bindevorrichtung können vorzugsweise lösbar angebracht
sein, so dass die Backen einfach erneuert werden können oder
so dass Backen einer unterschiedlichen Abmessung angebracht werden
können.
Backen einer unterschiedlichen Abmessung können abhängig von der Abmessung der
Objekte, welche zusammen zu binden sind, notwendig sein. Vorzugsweise
sind die Backen 7, die Backenansatzba sis, der Polarkopf 9 und
der Bindekopf 44 zu einer Einheit zusammengebaut, welche lösbar an
der Bindevorrichtung angebracht sein kann. Indem diese Einheit abmontiert
wird, kann der Benutzer Zugang erhalten, um die inneren Teile der Bindevorrichtung
und die Backen zu reinigen. Die Backenansatzbasis, der Polarkopf
und der Bindekopf können
einfach erneuert werden, wenn sie verschlissen, usw. sind.
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Mit
Bezug auf 17 kann die Bindevorrichtung
darüber
hinaus mit Drahtausrichtungsmitteln 59 versehen sein, um
den Draht zu entdrehen, bevor der Draht in das Bindegehäuse eindringt.
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18 stellt eine Funktionsbeschreibung des
Steuersystems dar.
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19 stellt
eine andere Ausführungsform des
Gehäuses
für die
Bindevorrichtung dar. Die Drahtspule ist in diesem Beispiel zwischen
dem Griff und den Mechanismen der Bindevorrichtung angeordnet. Die
Ausführungsform
stellt eine lange Bindevorrichtung zur Verfügung, welche ausgestaltet ist, um
in begrenzte Räume
usw. zu reichen.
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20 stellt
eine alternative erfindungsgemäße Ausführungsform
dar, wobei die Greifmittel eine mit einer Feder gespannte Klaue 61 umfassen, welche
schwenkbar an der Spindelverriegelung angebracht ist. Die Spindelverriegelung
für diese
Ausführungsform
ist mit dem Bezugszeichen 63 dargestellt. Wenn das freie
Ende des Drahtes die Klaue passiert, wird die Klaue durch den Draht
angehoben. Da die Feder 62 die Klaue gegen den Draht drückt, ist der
Draht in der umgekehrten Richtung verriegelt. Wenn der Draht durch
das Gehäuse 14 der
Bindevorrichtung gestoppt wird, erhöht sich die Spannung über dem
Drahtzuführmotor.
Wenn die Erhöhung
der Spannung erfasst wird, wird die Drahtzuführung gestoppt und die Zuführrichtung
wird umgekehrt. Wenn der Draht daran gehindert wird, sich durch
den Bindekopf 44 und den Polarkopf (das Verdrillungs teil)
zurück
zu bewegen, wird der Draht gespannt. Wenn sich der Polarkopf zu
drehen beginnt, wird der Draht zwischen dem Drahtmundstück 25 und
dem Bindekopf 44 geschnitten. Um eine ausreichende Trägheit in
der Motorachse zu erzielen, um das Schneiden des Drahtes durchzuführen, wird
dem Motor ermöglicht,
eine Drehung zwischen 135 Grad und 200 Grad durchzuführen, bevor
die Spindelverriegelung 63 durch den Motor gedreht wird
und damit bevor der Draht geschnitten wird.
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Gemäß dieser
Ausführungsform
wird der Stift 73 der Spindel 49 verwendet, um
den Polarkopf derart anzuordnen, dass das Drahtmundstück korrekt
in Relation zu dem Polarkopf angeordnet wird, wodurch der Draht
durch die Löcher 53 verlaufen kann.
Der Stift 73 kann mit mechanischen, magnetischen oder opto-elektrischen
Sensoren oder mit irgendeiner anderen Art eines Systems verbunden sein,
welches in der Lage ist, die Winkelposition des Stiftes und somit
des Polarkopfes zu erfassen.
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21 stellt
die Ausführungsform
der 20 dar, nachdem der Draht gespannt worden ist. Wie
dargestellt ist, wird die Spindelverriegelung 63 nach vorn
gegen den Draht gedrückt,
und der Draht wird nun zwischen der Spindelverriegelung und dem Bindekopf 44 entlang
der Eingriffslinien 65 fixiert. Wenn die Spindelverriegelung
nach vorn gedrückt wird,
wird die Klaue aus ihrem Eingriff mit dem Draht gelöst.
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Vorzugsweise
sind die Backen 7, die Backenaufsatzbasis (15),
die Kontaktflächen 64, der
Polarkopf 9, der Bindekopf 44 und das Lager 65 lösbar für eine einfache
Reparatur und Wartung mit der Bindevorrichtung verbunden. Es wird
bevorzugt, dass all die vorab erwähnten Teile ohne die Verwendung
von Werkzeugen abmontiert werden können. Beispielsweise können all
die Teile durch die Kontaktflächen 64 an
Ort und Stelle gehalten werden.
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22 stellt
eine bevorzugte Ausführungsform
der Kontaktfläche
dar. Die Kontaktfläche
ist in der Form einer kreisförmigen
Scheibe vorgesehen, wobei die Kontaktfläche daher in enger Nachbarschaft
zu dem Polarkopf 9 angeordnet ist und daher die Bindevorrichtung
gegen die Objekte, welche zusammengebunden werden sollen, absichert.
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23 stellt
Details der Greifmittel mit der Verriegelungsklaue dar.
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24 stellt
Details der Spindelverriegelung gemäß der in 20 dargestellten
Ausführungsform der
Greifmittel dar.
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25 stellt
einen Überblick
der Bindevorrichtung mit Motor dar. 25 stellt
eine Bindevorrichtung gemäß der Ausführungsform
der 20 dar. Wie in 25 dargestellt
ist, weist die Bindevorrichtung einen Griff 66 und eine
Abschirmung 67 auf, um den Benutzer der Bindevorrichtung
vor einem gefährdenden
Aufprall mit den zusammen zu bindenden Objekten zu schützen. Darüber hinaus
weist die Bindevorrichtung eine Drahtspule 68, eine Anzeige 69,
eine Batterie 70, eine Ansteuerung 71 und einen Drahtzuführmotor 72 auf.
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26 stellt
zwei verschiedene Zustände des
Bindevorgangs dar. Bei dem ersten Vorgang ist der Draht spiralförmig um
die zusammen zu bindenden Objekte herum gedreht worden. Bei dem
zweiten Vorgang ist der Bindekopf gedreht worden und somit ist der
Draht mit einer Bindekraft verriegelt worden.
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27 stellt
eine Ausführungsform
der Verriegelungsklaue 61 der 20 dar.
Durch ihren Eingriff mit dem Bindekopf 44 wird die Verriegelungsklaue
in der dargestellten Position gehalten, wobei die Klaue den Draht
verriegelt. Wenn sich der Bindekopf zu drehen beginnt, wird der
Eingriff zwischen dem Bindekopf und der Klaue gelöst, wodurch
der Draht gelöst
wird. Zu diesem Moment wird der Draht durch die Spindelverriegelung 63 gehalten.
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Vorzugsweise
ist der Draht mit einer Nachgiebigkeit oder Flexibilität versehen,
so dass sich ein aufgewickelter Draht gerade nach außen biegt,
wenn er von der Wicklung abgelöst
wird. Dadurch wird erreicht, dass der Draht den Führungsmitteln
der Backen in einem festen Kontakt mit den Backen folgt. Damit sich
der Draht auf der Drahtspule nicht abwickelt, kann die Drahtspule
als ein geschlossenes Magazin vorgesehen sein. Innerhalb des Magazins
ist der Draht mit einem Durchmesser im Bereich von 50 mm bis 100
mm oder sogar mehr aufgewickelt. Der Draht wird von dem Magazin
z.B. durch ein kleines Loch in dem Magazin entnommen. Wenn der Draht von
dem Magazin entnommen wird, strebt er automatisch in eine gerade
Konfiguration.