-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Gummierungseinheit.
-
Die
Erfindung findet besonders vorteilhafte Anwendung auf dem Gebiet
von Maschinen zur Herstellung von Rauchwaren, nämlich Zigaretten und ähnliches,
auf welche mit Hilfe der folgenden Beschreibung ausdrücklich Bezug
genommen wird, obwohl dem Anwendungszweck keine Grenzen gesetzt sind.
-
Es
besteht bei solchen Maschinen die Notwendigkeit, eine Klebesubstanz
auf einen längsverlaufenden
Rand eines kontinuierlichen Papierstreifens auftragen zu müssen, der
schliesslich um ein Band von Tabakfüllung gewickelt wird, um einen
kontinuierlichen, zylindrischen Zigarettenstrang zu bilden.
-
Es
ist bei Maschinen von dem diesbezüglichen Typ übliche Praxis,
eine Gummierungseinheit zu verwenden, die einer Durchlaufbahn zugewandt angeordnet
ist, entlang welcher der vorher erwähnte kontinuierliche Papierstreifen
vorläuft;
solch eine Einheit enthält
wenigstens eine Gummiervorrichtung mit einer Düse, angeschlossen an einen
Kreis, durch welchen die Klebesubstanz zugeführt wird, und die eine Öffnung aufweist,
die als Auftrageelement dient, aus welchem die Klebesubstanz selbst
abgegeben wird.
-
Gummierungseinheiten
des oben beschriebenen herkömmlichen
Typs weisen den Nachteil auf, dass die Düsen eine häufige Reinigung erfordern,
zurückzuführen insbesondere
auf die Tatsache, dass die Reste der Klebesubstanz zu neigen, an
dem Auftrageelement zu trocknen, wann immer während des Betriebes der Maschine
ein vorübergehendes
Anhalten erfolgt.
-
In
den meisten Fällen
werden die Reinigungsarbeiten durch einen Bediener von Hand ausgeführt, und
zwar während
der Betriebsunterbrechungen, wenn die Maschine stillsteht.
-
Die
bekannte Technik umfasst ebenfalls Gummierungseinheiten, versehen
mit Vorrichtungen, durch welche die entsprechenden Gummiervorrichtungen
automatisch gereinigt werden. Diese Einheiten sind jedoch von Nachteilen
betroffen, zurückzuführen vor
allem auf den Umfang und die Komplexität der automatischen Reinigungsvorrichtungen.
Zum Beispiel umfasst die bekannte Technik Gummierungseinheiten von
einem Typ enthaltend wenigstens eine Gummiervorrichtung, versehen
mit einem Element, das zum Verschliessen des Auftrageelementes der
Vorrichtung dient; das Verschlusselement wird von dem Auftrageelement
fort und während
jeder Pause bei den Gummiervorgängen
zu diesem hin bewegt, wobei es sich zwischen einer Position, in
welcher die Öffnung
des Auftrageelementes verschlossen ist, wenn ein an einem Ende des
Verschlusselementes befestigter Tampon im Kontakt mit dem Auftrageelement
selbst ange ordnet wird, und einer Position, in welcher das Auftrageelement
offen ist, wenn der Tampon durch eine auf seine Oberfläche gesprühte zerstäubte, flüssige Substanz
gereinigt wird, verschiebt.
-
Bei
diesem Typ einer Gummierungseinheit ist eine spezielle Vorrichtung
erforderlich, um die zerstäubte
flüssige
Substanz zum Reinigen des Tampons zuzuführen. Diese Vorrichtung ist
ziemlich teuer und umfangreich, da sie einen Satz von Zerstäuberdüsen enthält, die
an einen Zuführkreis
für die
flüssige
Substanz angeschlossen sind, welche in einem Behälter vorrätig ist und durch eine Pumpe
zugeführt wird.
-
Auch
dieser Typ von Gummierungseinheit ist ungeeignet für Maschinen
herkömmlicher
Auslegung zur Herstellung von Zigaretten, bei welchen der Raum rund
um das Auftrageelement allgemein nicht ausreichend ist, einen beweglichen
Tampon vom oben erwähnten
Typ aufzunehmen.
-
Aus
dem Dokument DE 19639260A ist eine Auftragedüse für Klebstoff bekannt, die einen
Tupfen oder eine Linie von Klebesubstanz abgibt. Sie ist einer Auffangvorrichtung
für Klebstoff
zugeordnet, welche nach einer Betriebspause oder bevor die Gummierungsvorrichtung
erneut zur Anwendung kommt, so positioniert wird, dass sie direkt
mit der Auftragedüse
zusammenwirkt, die mit Reinigungsimpulsen aktiviert wird. Die Auftragedüse und die
Auffangvorrichtung für
den Klebstoff sind so angeordnet, dass sie sich im Verhältnis zueinander
in eine Reinigungsposition bewegen, bevor die Vor richtung erneut
zur Anwendung kommt. Die Reinigungsposition der Düse kann
ihrer normalen Arbeitsposition entsprechen.
-
Das
Dokument US A 5853812 beschreibt eine Vorrichtung, enthaltend eine
Düse zum
Abgeben einer Verfahrenssubstanz auf ein Trägermaterial, das auf einer
Unterlage angeordnet ist, Mittel zum Bewegen der Düse zwischen
einer von dem Trägermaterial
entfernten Warteposition und einer Betriebsposition, ein Endlosband,
das zwischen der Warteposition und der Betriebsposition der Düse gespannt
ist, wobei das Endlosband im Verhältnis zu der Düse so bewegt
wird, dass eine Lösung
an dem Band in der Warteposition anhaftet und die anhaftende Lösung mit
der Verfahrenssubstanz in Kontakt gebracht wird, die an der Abgabeöffnung für die Düse vorhanden
ist, so dass die Verfahrenssubstanz abgegeben werden kann und gleichzeitig
die in der Abgabeöffnung
der Düse
vorhandene Verfahrenssubstanz entfernt wird.
-
Ebenfalls
ist aus dem Dokument US A 5766356 eine Beschichtungsvorrichtung
bekannt, enthaltend eine Schlitzmatrize zum Auftragen einer Flüssigkeit
auf eine Kunstharzfolie. Die Schlitzmatrize hat einen Matrizenkörper, welcher
drehbar ist zwischen einer Betriebsposition, an welcher eine Spritzdüse der Schlitzmatrize
einer Trägerrolle
zum Zuführen
der Kunstharzfolie zugewandt ist, und einer Ruheposition, in welcher
dir Düse
von der Kunstharzfolie oder dem Film entfernt ist. Eine Reinigungsvorrichtung
ist vorgesehen, die eine Rolle mit einer Reinigungsfolie hat, eine
Aufnehmerrolle zum Aufnehmen der Reinigungsfolie und eine Reinigungsrolle, über welche
die Reinigungsfolie läuft.
Die Reinigungsfolie auf der Reinigungsrolle ist der Spritzdüse der Schlitzmatrize
zugewandt, wenn letztere sich in ihrer Ruhestellung befindet, um
einen Reinigungsvorgang auszuführen.
Zweck der vorliegenden Erfindung ist, eine Gummierungseinheit vorzusehen,
die mit einer automatischen Reinigungsvorrichtung ausgestattet werden
kann, wobei sie verhältnismässig einfach
und wirtschaftlich und von kompakten Abmessungen ist.
-
Der
gewünschte
Zweck ist erreicht durch eine Gummierungseinheit nach der vorliegenden
Erfindung, enthaltend die in Anspruch 1 zum Ausdruck gebrachten
Merkmale.
-
Die
Erfindung wird nun im Detail beschrieben, und zwar durch ein Beispiel
und mit Hilfe der beiliegenden Zeichnungen, von welchen:
-
1 eine
vorgezogene Ausführung
der Gummierungseinheit nach der vorliegenden Erfindung zeigt, gesehen
in einer schematischen Planansicht mit einigen Teilen im Schnitt
und anderen der Klarheit wegen entfernt, und gezeigt in einem ersten bestimmten
Betriebszustand;
-
2 zeigt
die Gummierungseinheit aus 1 in einem
zweiten bestimmten Betriebszustand;
-
3 zeigt
die Gummierungseinheit aus 2 in einer
schematischen frontalen Erhebung und mit einigen Teilen der Klarheit
wegen entfernt;
-
4 zeigt
die Gummierungseinheit aus 1 in einer
schematischen seitlichen Erhebung, mit bestimmten Teilen im Schnitt
und anderen der Klarheit wegen entfernt.
-
Unter
Bezugnahme auf die 1 der Zeichnungen ist mit 1 in
seiner Gesamtheit ein Abschnitt einer Maschine (nicht gezeigt) zur
Herstellung von Zigaretten bezeichnet. Die Maschine ist genauer
gesagt eine Zigarettenmaschine vom Typ, wie sie in dem US-Patent
4,336,812 offengelegt ist, und durch welche zwei Zigarettenstränge gleichzeitig
gebildet werden.
-
Wie
vorteilhafterweise in 4 gesehen werden kann, enthält der gezeigte
Abschnitt 1 ein Bett 2, das einen Balken 3 trägt, an welchem
zwei kontinuierliche Zigarettenstränge 4 geformt werden.
-
Der
Balken 3 folgt einer geradlinigen und im wesentlichen horizontalen
Bahn P, entlang welcher die Zigarettenstränge 4 geformt werden,
und weist zwei Kanäle 5 von
veränderlichem
Querschnitt auf, von denen jeder einen jeweiligen Strang 4 aufnimmt.
-
Jeder
Kanal 5 beschreibt eine Durchlauflinie, entlang welcher
ein jeweiliger Zigarettenstrang 4 in einer vorgegebenen
Richtung D zugeführt
und geformt wird.
-
Ein
kontinuierlicher Streifen 6 aus Papier wird entlang einem
jeden Kanal 5 geleitet und folgt der Durchlaufrichtung
D, und zwar auf herkömmliche Weise,
und ein kontinuierlicher Strang von Tabakfüllung (nicht gezeigt) wird
auf dem vorlaufenden Papier abgelegt. Während die Papierstreifen 6 entlang
der beiden Formlinien zugeführt
werden, ist jeder durch den sich allmählich verändernden Querschnitt des entsprechenden
Kanals 5 gezwungen, wieder auf herkömmliche Weise, sich um die
jeweilige Tabakfüllung
(nicht gezeigt) zu wickeln und schliesslich eine zylindrische Form
anzunehmen. Unmittelbar bevor er die endgültige zylindrische Form annimmt,
läuft jeder Papierstreifen 6 mit
einem Längsrand 7 nach
oben durch einen vertikalen Schlitz 8 in dem Balken 3 herausragend
vor und kommt in Kontakt mit einer jeweiligen Gummiervorrichtung 9,
die Teil einer in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichneten
Gummierungseinheit ist.
-
Wie
deutlich in 4 gezeigt ist, belegen die Gummierungseinheit 10 und
der Balken 3 Positionen, die im wesentlichen symmetrisch
im Verhältnis zu
einer vertikalen Ebene S sind, welche zwischen den beiden Durchlauflinien
liegt, entlang denen die Stränge 4 vorgeschoben
und geformt werden. Genauer gesagt sind die beiden inneren Flächen der Seitenränder 7 und
die entsprechenden Gummiervorrichtungen 9 jeweils in entgegengesetzte
Richtungen auf jeder Seite der Ebene S orientiert.
-
Der
Einfachheit halber wird nur der Abschnitt der Gummierungseinheit 10 beschrieben,
der in das Formen von einem der beiden Zigarettenstränge 4 mit
einbezogen ist.
-
Der
vorgenannte Abschnitt der Gummierungseinheit 10 ist in
seiner Gesamtheit mit 11 bezeichnet und enthält zusätzlich zu
der Gummiervorrichtung 9 eine Vorrichtung 12,
durch welche die Gummiervorrichtung 9 während der Unterbrechungen der
Gummiervorgänge
verschlossen und gereinigt wird.
-
Die
Gummiervorrichtung 9 ist an dem Bett 2 montiert
und beinhaltet eine Düse 13,
die über
eine Rohrleitung 14 an einen Kreis (nicht gezeigt) angeschlossen
ist, von welchem aus eine Klebesubstanz zugeführt wird, und weist eine Öffnung auf,
die als Auftragekopf 15 dient, durch welchen die Klebesubstanz
dosiert und entlang dem vorgenannten Seitenrand 7 des jeweiligen
Streifens 6 aufgetragen wird.
-
Die
Vorrichtung 9 ist starr an einem im wesentlichen zylindrischen
Körper 16 montiert,
der um eine im wesentlichen vertikale Achse 17 drehbar
und auf die Abtriebswelle 18 eines Motors (nicht gezeigt) auf
solche Weise aufgekeilt ist, dass die Vorrichtung 9 eine
vorgegebene Umdrehung um die Achse 17 ausführen kann
und somit bewirkt wird, dass sich der Auftragekopf 15 entlang
einer ersten vorgegebenen Bahn P1 zwischen einer aktiven Gummierposition
A (1 und 4) und einer Ruheposition B (2 und 3)
bewegen kann. Genauer gesagt ist die Gummiervorrichtung 9 an
dem zylindrischen Körper 16 auf
solche Weise positioniert, dass, wenn der Auftragekopf 15 die
Gummierposition A belegt, die Achse 19 der Düse 13 im
rechten Winkel zu der Durchlaufrichtung D angeordnet wird, und zwar
im wesentlichen horizontal und leicht nach unten in einer Richtung
quer zu derselben Richtung D angewinkelt.
-
Die
Verschluss- und Reinigungsvorrichtung 12 ist an dem Bett 2 montiert
und längsseits
des Balkens 3 positioniert, und zwar im Verhältnis zu
der Durchlaufrichtung D an einem Punkt hinter der Gummiervorrichtung 9.
-
Die
Vorrichtung 12 besteht im wesentlichen aus einem rohrförmigen Tampon 20 aus
schwammartigem Material, der vorzugsweise mit Wasser oder irgendeiner
Substanz zum Lösen
der Klebesubstanz imprägniert
ist, und dient dazu, den entsprechenden Auftragekopf 15 zu
verschliessen, wenn dieser die Ruheposition B belegt (2 und 3),
sowie aus einem Rad 21, drehbar um eine Achse 22,
die parallel zu der Achse 17 des Körpers 16 angeordnet
ist, dessen umlaufende zylindrische Oberfläche 23 eine Halterung
für den
Tampon 20 bildet. Wie aus der 2 ersehen
werden kann, ist das Rad 21 frei und in einer Richtung
um die entsprechende Achse 22 entlang einer zweiten vorgegebenen
Bahn P2 drehbar, und zwar in einer Richtung V entgegengesetzt zu
der Drehrichtung der Gummiervorrichtung 9, wenn diese sich
entlang der ersten vorgegebenen Bahn P1 aus der Gummierposition
A in die Ruheposition B bewegt.
-
Die
zweite Bahn P2 läuft
an einem Punkt für eine
bestimmte Strecke mit der ersten Bahn P1 zusammen, die der Ruheposition
B entspricht.
-
Schliesslich
ist die Verschluss- und Reinigungsvorrichtung 12 mit einem
Abstreifmesser 24 versehen, angeordnet in tangentialem
Kontakt mit dem Tampon 20 an einem von dem Balken 3 und
der Gummiervorrichtung 9 entfernten Punkt. Der Betrieb der
Gummierungseinheit 10 wird nun von einem Zustand ausgehend
beschrieben, in welchem die beiden Gummiervorrichtungen 9 ihre
aktiven Gummierpositionen A (1 und 4)
belegen und die Auftrageköpfe 15 sich
im Kontakt mit den inneren Flächen
der Seitenränder 7 befinden,
die von den jeweiligen Streifen 6 aufgewiesen werden, während diese
entlang der Durchlaufrichtung D vorlaufen, jeder in dem jeweiligen
Kanal 5.
-
Wann
immer eine Unterbrechung des Betriebes der Maschine zur Herstellung
von Zigaretten auftritt, bewirkt eine Steuereinheit (nicht gezeigt),
dass die Gummiervorrichtungen 9 sich auf solche Weise um
die jeweiligen Achsen 17 drehen, dass jeder Auftragekopf 15 entlang
der entsprechenden Bahn P1 zu der Ruheposition B ausgerichtet ist.
-
Beim
Erreichen der Ruheposition B, wo die ersten und zweiten vorgegebenen
Bahnen P1 und P2 zusammenlaufen, fängt jeder Auftragekopf 15 den entsprechenden
Tampon 20 ab und zieht ihn mit in die Umdrehung um die
entsprechende Achse 22 in der mit V bezeichneten Richtung.
-
Wenn
sie sich in der Ruheposition B befinden, sind beide Auftrageköpfe 15 durch
die jeweiligen Tampons 20 verschlossen, genauer gesagt
ist jeder Auftragekopf 15 teilweise in das verhältnismässig weiche,
schwammartige Material versenkt, aus welchem der Tampon 20 hergestellt
ist.
-
Wenn
die Maschine den Betrieb wiederaufnimmt, bewirkt die Steuereinheit
(nicht gezeigt), dass die Gummiervorrichtungen 9 sich in
der entgegengesetzten Richtung um die jeweiligen Achsen 17 drehen,
beziehungsweise auf solche Art, dass die Auftrageköpfe 15 wieder
in ihre jeweiligen vorgegebenen Bahnen P1 in Richtung der ursprünglichen
Gummierposition A zurückgehen.
-
Beim Übergang
aus der Ruheposition B in die Gummierposition A streift jeder Auftragekopf 15 gegen
den entsprechenden Tampon 20, der bei dieser Gelegenheit
aus den obenbeschriebenen Gründen
in der vorher eingenommenen Position bewegungslos bleibt. Daraus
ergibt sich, dass jeder Tampon 20 ein Wischen bewirkt,
dessen Wirkung es ist, den Auftragekopf 15 zu reinigen.
-
Es
kann beobachtet werden, dass mit jeder weiteren Unterbrechung des
Betriebes der Maschine zur Herstellung von Zigaretten der einzelne
Tampon 20 eine bestimmte Winkelbewegung um die jeweilige Achse 22 in
der vorgegebenen Drehrichtung V ausführt, wobei ein Reinigungsabschnitt
der äusseren Oberfläche 25 in
eine Position gebracht wird, bereit zum Abfangen des Auftragekopfes 15 beim
Auftreten der nächsten
Unterbrechung.
-
Während einer
jeden Umdrehung wird ausserdem die äussere Oberfläche 25 des
Tampons 20 durch das Abstreifmesser 24 gereinigt.
-
Obwohl
die Gummierungseinheit nach der vorliegenden Erfindung im Rahmen
einer Maschine zur Herstellung von Zigaretten beschrieben und gezeigt
ist, dazu vorgesehen, zwei Zigarettenstränge auszuführen, wird es offensichtlich,
dass dieselbe Einheit mit gleich gutem Erfolg in einer Maschine
für einen
einzigen Strang eingesetzt werden kann, oder besser gesagt in einer
Maschine zur Herstellung oder Verpackung von Produkten welcher Art
auch immer.