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DE60107415T9 - Hörsprechgarnitur - Google Patents

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DE60107415T9
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DE
Germany
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housing
communication unit
microphone
microphone arm
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Prior art date
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DE60107415T
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English (en)
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DE60107415T2 (de
DE60107415D1 (de
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Klaus Rath
L. Charles PEDERSEN
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GN Audio AS
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GN Netcom AS
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Publication date
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Application filed by GN Netcom AS filed Critical GN Netcom AS
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Publication of DE60107415D1 publication Critical patent/DE60107415D1/de
Publication of DE60107415T2 publication Critical patent/DE60107415T2/de
Publication of DE60107415T9 publication Critical patent/DE60107415T9/de
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kommunikationseinheit gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
  • Eine solche Kommunikationseinheit wird sehr häufig in Verbindung mit dem Fernsprechwesen verwendet, wo ein Telefonbenutzer, der häufig über das Telefon spricht und/oder in lange Telefongespräche verwickelt ist, eine solche Einheit in Form eines Kopfhörers oder eines Ohrhörers benützt, ohne einen Telefonhörer zu halten. Es gibt jedoch auch andere Benutzungen, wie in Verbindung mit Mobiltelefonen und ähnlichen Kommunikationseinrichtungen.
  • Beispiele für bekannte Kopfhörer oder Ohrhörer sind beispielsweise beschrieben in US 5 787 166 A und US 5 504 812 A . Diese Veröffentlichungen offenbaren beide Bauarten, die mit einem verhältnismäßig langen Mikrofonarm versehen sind. Dies bedeutet, dass beide dieser Konstruktionen verhältnismäßig viel Platz benötigen, wenn sie nicht in Gebrauch sind. Es stimmt, dass der Mikrofonarm am Kopfhörer in der zuletzt genannten Veröffentlichungen nach oben gedreht werden kann, so dass er parallel zum Gehäuse und zum Kopfteil liegt. Wodurch gleichzeitig eine Schaltfunktion aktiviert wird. Dieser bekannte Kopfhörer hat aber noch beträchtliche Abmessungen. Es ist somit für Benutzer nicht zweckmäßig, diese bekannten Kopfhörer mit sich zu tragen, wenn sie nicht in Gebrauch sind. Der Grund hierfür besteht darin, dass sie nicht in einer Tasche, einem Beutel oder dergleichen ohne große Schwierigkeit platziert werden können.
  • Ein weiterer Kopfhörer ist auch aus DE 298 08 529 U bekannt, wo der Kopfhörer als runde Kapsel mit einem Ohrhaken und einer verhältnismäßig langen Mikrofonstange ausgebildet ist. Diese Stange ist aus einem biegsamen Material ausgebildet. Diese Mikrofonstange wird innerhalb der Kapsel aufgewickelt, aus der sie herausgezogen werden kann, wenn sie nicht in Gebrauch ist. Aufgrund der biegsamen Natur der Mikrofonstange kann eine genaue Positionierung des Mikrofons und hiermit eine optimale Schallaufnahme kaum erwartet werden. Darüber hinaus wird die Mikrofonstange leicht für physikalische Einflüsse anfällig sein.
  • DE 298 08 425 U beschreibt auch einen drahtlosen Kopfhörer. Dieser bekannte Kopfhörer hat ein Gehäuse in Form einer Ohrschale, die an ihrem obersten Teil eine überstehende Antenne und an ihrem unteren Teil einen Mikrofonarm hat. Dieser Mikrofonarm besteht aus zwei Verbindungsbügeln, die gelenkig miteinander verbunden sind. Der eine Verbindungsbügel trägt an seinem freien Ende ein Mikrofon, während der andere Verbindungsbügel am Gehäuse schwenkbar und verschiebbar befestigt ist. Wenn der Kopfhörer nicht in Gebrauch ist, kann der Mikrofonarm in eine Führung im Gehäuse eingesetzt werden, wobei die beiden Verbindungsbügel durch eine Drehung des einen Verbindungsbügels zuerst so zusammengefaltet werden, dass die beiden Verbindungsbügel übereinander liegen. Danach werden sie so gedreht, dass sie mit der Führung fluchten. Danach können die Verbindungsbügel schließlich in die Führung im Gehäuse gedrückt werden.
  • Was dieser bekannte Mikrofonarm somit umfasst, besteht darin, dass er aus einem verhältnismäßig komplizierten und hiermit auch verletzlichen Mechanismus besteht, der zwei Gelenkverbindungen und eine lineare Führungsbewegung umfasst und hiermit folglich eine Beschädigungsgefahr im Gebrauch. Darüber hinaus müssen sich die Benutzer dieses bekannten Ohrhörers vertraut machen mit einem verhältnismäßig komplexen Vorgang für die Inbetriebsetzung des Ohrhörers und mit dessen Einstellung, wobei der Mikrofonarm zuerst aus einer Führungsnut herausgeschoben werden muss, wonach die beiden Verbindungsbügel ausgefaltet werden müssen und schließlich danach eine geeignete Gebrauchsposition durch Einstellen der beiden Gelenke eingestellt werden muss, das heißt teilweise des Gelenks zwischen den beiden Verbindungsbügeln und teilweise des Gelenks zwischen den dem zweiten Verbindungsbügel und dem Gehäuse.
  • US Patent Nr. 6 055 312 offenbart eine Kommunikationseinheit mit einem zwei Lautsprecher verbindenden Kopfband für die Erzeugung von Schall an den Ohren eines Benutzers. Dieser Kopfhörer ist ziemlich sperrig und eignet sich nicht zum Tragen am Ohr eines Benutzers.
  • EP 0 396 366 offenbart einen Kommunikationskopfhörer mit zwei miteinander gekuppelten Gehäusen, wobei eines der Gehäuse eine Kupplung aufweist, die sich zur Aufnahme eines verhältnismäßig langen Sprechrohrs eignet.
  • US Patent Nr. 4 484 029 offenbart einen ziemlich sperrigen Telefonhörer, der unter Verwendung eines Kopfbands von einem Benutzer getragen wird.
  • Schließlich offenbart US Patent Nr. 5 359 647 einen Kopfhörer der Bauart, wie im Oberbegriff von Patentanspruch 1 definiert, der im Ohr zu tragen ist und einen langen Mikrofonarm aufweist. Dieser Kopfhörer hat ein kleines Gehäuse und wird durch einen Ohrring am Ohr platziert.
  • Aufgabe der Erfindung ist somit die Schaffung einer Kommunikationseinheit, die, wenn sie nicht in Gebrauch ist, nur einen sehr kleinen Raum einnimmt, die auch für einen Benutzer, der mit der Kommunikationseinheit nicht vertraut ist, leicht zu benutzen ist und die eine robuste und im Betrieb zuverlässige Konstruktion hat.
  • Dies wird dadurch erzielt, dass die im Oberbegriff offenbarte Kommunikationseinheit so wie offenbart ausgebildet und durch die Merkmale des Kennzeichenteils von Patentanspruch 1 gekennzeichnet ist.
  • Hierdurch wird erzielt, dass in der ersten Position der Mikrofonarm nicht aus dem Bereich des Gehäuses heraus ragt, sondern an diesem anliegt und hiermit so zusammenpasst, dass in seinem unbenutzten Zustand die Kommunikationseinheit keinen besonders großen Raum einnimmt und dass er ferner leicht zum Beispiel in einer Schublade, in einem Beutel, in einer Tasche oder anderen ähnlichen Orten aufbewahrt werden kann. Darüber hinaus kann bei der offenbarten Ausbildung eine verhältnismäßig einfache und robuste Anlenkung des Mikrofonarms am Gehäuse erzielt werden, da nur eine einzige Gelenkverbindung erforderlich ist, so dass der Mikrofonarm auf einfache Weise in die Gebrauchsstellung ausgefaltet werden dann. Schließlich können der Ohrhaken und der Ohrring so aus dem Gehäuse herausgedreht werden, dass der Ohrhaken oder der Ohrring leicht hinter dem Ohr herumgreifen, wenn die Kommunikationseinheit am Ohr angebracht ist.
  • Zweckmäßige Ausführungsformen des Gehäuses sind in den Patentansprüchen 2 und 3 definiert.
  • Bei der in Patentanspruch 4 offenbarten Ausführungsform wird eine besonders zweckmäßige Anlenkung des Mikrofonarms am Gehäuse verwendet, wobei sich der Mikrofonarm hierdurch in einer Ebene bewegt, die im Wesentlichen im rechten Winkel oder einem spitzen Winkel zur Seitenebene für das Gehäuse steht. Die Anlenkung kann hierdurch als besonders robuste Konstruktion ausgebildet werden. Sie kann zum Beispiel wie in Patentanspruch 5 ausgebildet sein, durch welche Ausführungsform erzielt wird, dass die Bewegung des Mikrofonarms in besonders guter Weise geführt wird und dass die Anlenkung gegenüber äußeren Einflüssen, wie Erschütterung, Stoß, Ruck und dergleichen, widerstandsfähig ist.
  • Wie in Patentanspruch 6 offenbart, kann es für eine Schalteranordnung zweckmäßig sein, dass sie mit der Bewegung des Mikrofonarms verbunden ist. Dieser ist zum Beispiel verwendbar zum elektrischen Kuppeln der Kommunikationseinheit, wenn der Mikrofonarm ausgefaltet ist, und umgekehrt zum Abschalten der Kommunikationseinheit, wenn der Mikrofonarm gegen das Gehäuse umgefaltet ist. Dies ist insbesondere dann ein Vorteil, wenn die Kommunikationseinheit drahtlos arbeitet, weil es hier besonders notwendig ist, einen unnötigen Stromverbrauch zu verhindern. Dies kann genau mit der offenbarten Konstruktion erzielt werden, wo der Stromverbrauch unterbrochen ist, wenn der Mikrofonarm umgefaltet ist, zum Beispiel wenn er vom Kopf des Benutzers abgenommen wird. Somit ist es nicht erforderlich, dass sich der Benutzer an das Abschalten der Kommunikationseinheit durch Betätigung eines gesonderten Schaltknopfs erinnert.
  • Bei einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform, wie sie in Patentanspruch 7 beschrieben ist, kann eine Verriegelungs- oder Sicherheitsanordnung mit dem Mikrofonarm verbunden werden. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass der Mikrofonarm aus dem zusammengelegten Zustand nicht unbeabsichtigt bewegt wird, das heißt während er in einer Tasche, einem Beutel, einem Handschuhfach eines Fahrzeugs oder ähnlichen Aufbewahrungsorten gehalten wird. Dies könnte sonst die Wirkung haben, dass Strom verbraucht wird, was, wie erwähnt, insbesondere bei drahtlosen Anordnungen ein Nachteil ist. Die Entriegelungsanordnung kann aus einer rein mechanischen Vorrichtung bestehen, die den Mikrofonarm sichert und die bei Aktivierung ergibt, dass der Mikrofonarm ausgefaltet werden kann. Gleichzeitig hiermit kann der Mikrofonarm somit wie oben erwähnt eine Schalteranordnung aktivieren. Die Entriegelungsanordnung kann auch aus einer mechanischen Vorrichtung bestehen, die gleichzeitig mit einem Umschalter oder Kontakt gekuppelt ist, so dass eine Aktivierung der Entriegelungsanordnung nicht nur den Telefonarm entriegelt, sondern auch die elektrischen Schaltung kuppelt. Schließlich kann die Verriegelungs- oder Sicherheitsanordnung aus einer bistabilen Konstruktion des Mikrofonarms und seiner Aufhängung bestehen, so dass der Mikrofonarm, zum Beispiel gegen einen Federdruck, aus den beiden stabilen Positionen gedrückt oder bewegt werden muss, zum Beispiel aus der ganz zusammengefalteten und der ganz ausgefalteten Position. Erst ab dem Durchlaufen eines instabilen Punkts wird die Bewegung des Mikrofonarms leichter oder möglicherweise vollständig zum Beispiel durch eine Federkraft zur zweiten der beiden stabilen Positionen beeinflusst. Auf diese Weise wird in ähnlicher Weise sichergestellt, dass der Mikrofonarm nicht unbeabsichtigt aus dem inaktiven Zustand weg bewegt wird.
  • Wie in Patentanspruch 8 gekennzeichnet, kann die Kommunikationseinheit entweder im Gehäuse oder im Mikrofonarm eingebaut sein. In letzterem Fall können die elektrischen Verbindungen mit einem in den Mikrofonarm eingebauten Mikrofon zweckmäßig über die Gelenkverbindung erfolgen, wobei Teile des Gelenks möglicherweise elektrische Verbindungen bilden oder tragen.
  • Ferner kann die Kommunikationseinheit zweckmäßig wie in Patentanspruch 9 ausgebildet werden, wodurch in Verbindung mit einer drahtlosen Ausführung eine Antenne gebildet ist zusammen mit dem Gehäuse oder in Verbindung mit dem Mikrofonarm, so dass vermieden ist, dass eine feststehende Antenne über die Abmessungen des Gehäuses hinausragt, wenn die Kommunikationseinheit nicht in Betrieb ist.
  • Wie in Patentanspruch 10 offenbart, kann die Antenne zweckmäßig aus einem Überzug auf einer Fläche im oder am Gehäuse oder dem Mikrofonarm bestehen, zum Beispiel an einer Seite des Mikrofonarms, wodurch eine geeignete Antenne auf verhältnismäßig einfache Weise hergestellt ist.
  • Wie in Patentanspruch 11 offenbart, kann die elektrische Verbindung mit der Antenne über die Gelenkverbindung erfolgen zum Beispiel mit Hilfe eines elektrisch leitenden Überzugs auf den Gelenkteilen, die in der Gebrauchsstellung aneinander anstoßen oder aneinander liegen.
  • Darüber hinaus kann der Ohrhaken oder der Ohrring, wie in Patentanspruch 12 offenbart, wenn er nicht in Gebrauchsstellung ist, zum Gehäuse hin eingedreht werden, wo er in einem Ausschnitt oder einer Ausnehmung so angeordnet werden kann, dass weder der Ohrhaken oder der Ohrring im nicht benutzten Zustand wesentlich über die Abmessungen des Gehäuses hinausragen. Somit bildet keine der Einrichtungen zum Befestigen der Kommunikationseinheit am Kopf des Benutzers irgend ein Hindernis für ein leichtes Unterbringen der Kommunikationseinheit in beispielsweise einer Tasche, einem Beutel oder an ähnlichen Orten, wenn sie nicht in Gebrauch sind.
  • Die Kommunikationseinheit kann auch wie in Patentanspruch 13 offenbart so ausgebildet sein, dass eine freie Wahl besteht, ob die Kommunikationseinheit am rechten oder am linken Ohr getragen werden soll, wobei der Benutzer in verhältnismäßig einfacher Weise ein Wechseln in die Position ausführen kann, in der die Kommunikationseinheit getragen werden soll.
  • Wenn die Einheit nach der Erfindung wie in Patentanspruch 14 offenbart und kennzeichnet ausgebildet ist, kann sie anzeigen, ob eine Unterhaltung stattfindet oder ob alternativ die Einheit ein- oder ausgeschaltet ist. Falls als Lichtquelle eine Miniaturleuchtdiode verwendet wird, ist der Stromverbrauch minimiert. Es kann von besonderem Vorteil sein, wenn die Einheit wie in Patentanspruch 15 offenbart und gekennzeichnet in der Weise ausgebildet ist, dass es hierdurch möglich ist, die Signalvorrichtung in der Nähe der Schallöffnung für das Mikrofon oder das Schallrohr zu positionieren.
  • Wenn darüber hinaus die Einheit nach der Erfindung wie in Patentanspruch 16 offenbart und gekennzeichnet ausgebildet ist, ist die Lichtquelle geschützt und kann den Gegenstand beleuchten oder hindurch scheinen, wenn ein durchscheinender oder teilweise durchscheinender Gummi verwendet ist, wodurch eine größere Signalwirkung erzielt wird. Gleichzeitig hiermit kann der Gegenstand einen „weichen" Anschlag für den Mikrofonarm darstellen, wenn er eingefaltet ist.
  • Schließlich kann die Einheit, wie in Patentanspruch 17 ausgebildet und gekennzeichnet ausgebildet sein. Hierdurch wird eine stabilere Anlenkung des Ohrhakens und gleichzeitig hiermit ein erhöhter akustischer Abstand zwischen dem Wandler und dem Empfänger erzielt, so dass eine Rückkopplung vermieden wird.
  • Die Erfindung wird im Folgenden im Einzelnen anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Ausführungsform der Erfindung in Schrägansicht,
  • 2 eine auseinander gezogene Schrägansicht einer zweiten Ausführungsform der Erfindung in kleinerem Maßstab,
  • 3 eine zusammengebaute Version der in 2 gezeigten Ausführungsform in ähnlicher Schrägansicht,
  • 4 dieselbe Ausführungsform von hinten,
  • 5 die in 3 gezeigte Ausführungsform von der Seite,
  • 6 dieselbe Ausführungsform von oben,
  • 7 eine weitere Ausführungsform der Erfindung in Schrägansicht und einem 36 entsprechenden Maßstab,
  • 8 dieselbe Ausführungsform wie in 7 von der gegenüberliegenden Seite,
  • 9 dieselbe Ausführungsform wie in 7 jedoch von der Seite direkt gesehen,
  • 10 dieselbe Ausführungsform wie in 7 mit eingefaltetem Ohrhaken oder Mikrofonarm und
  • 11 einen ebenen Schnitt des Mikrofonarms in 7 in Richtung IX-IX und in einem viel größeren Maßstab.
  • Eine Ausführungsform einer Kommunikationseinheit nach der Erfindung ist in 1 in Schrägansicht und in ihrem Gebrauchszustand gezeigt. Wie ersichtlich ist, besteht die Einheit aus einem Gehäuse, das insgesamt durch 1 gegeben ist. Dieses Gehäuse ist ausgebildet als flache Kapsel mit leicht konvexen Seitenflächen, das heißt einer inneren Seitenfläche 1a und einer äußeren Seitenfläche 1b, und mit einer ringförmigen Randfläche 1c, die in ähnlicher Weise leicht konvex ist. Die Abmessung der Seitenflächen des Gehäuses ist in derselben Größenordnung oder kleiner als ein Ohr, so dass das Gehäuse von einem Benutzer ohne jegliche Unannehmlichkeit leicht getragen werden kann.
  • Die Ausdehnung der Seitenflächen des Gehäuses hat die gleiche Größenordnung wie das Ohr oder ist kleiner als das Ohr, so dass das Gehäuse von einem Benutzer leicht ohne irgendwelche Unannehmlichkeit getragen werden kann.
  • Eine Mikrofonlasche oder ein Mikrofonarm 2, wie er im Folgenden auch genannt wird, erstreckt sich aus dem Gehäuse heraus. Dieser Mikrofonarm ist am Gehäuse durch zwei Gelenkstifte 3 und 4 befestigt, die integrale Teile des Gehäuses 1 sind und die sich von der Seitenfläche 1a in Nähe der Randfläche 1c oder in dem Grenzbereich zwischen diesen beiden Flächen erstrecken. Zwischen den beiden Gelenkstiften 3 und 4 befindet sich ein Gelenkteil 5 des Mikrofonarms 2, so dass der Mikrofonarm um etwa 180° einwärts zum Gehäuse gedreht werden kann. Wie gezeigt hat der Mikrofonarm 2 Öffnungen 7, so dass ein Wandler, etwa ein Mikrofon, ein Schallrohr oder dergleichen im Mikrofonarm 2 Audiosignale empfangen können. Wenn der im Mikrofonarm angebrachte Wandler ein Schallrohr ist und dieses die Audiosignale weiterfördert, können diese Signale möglicherweise zu einem Wandler, etwa einem Mikrofon, weitergeliefert werden, das im Gehäuse 1 angebracht ist. Wie gezeigt sind die Öffnungen 7 vorzugsweise in der Seite des Mikrofonarms 2 ausgebildet, der vom Gesicht des Benutzers weg weist, wenn er sich in der Gebrauchsstellung befindet. Hierdurch wird ein geeignet hohe Zugänglichkeit für die Audiosignale zum Wandler im Mikrofonarm 2 erzielt.
  • Darüber hinaus ist am Gehäuse 1 ein Ohrhaken 6 befestigt, der mit Hilfe eines Gelenkstifts 4 schwenkbar am Gehäuse befestigt werden kann. Der Ohrhaken kann somit von der Seitenfläche 1a um einen Winkel nach außen gedreht werden, so dass die Verbindungseinheit am Ohr eines Benutzers angebracht werden kann. Schließlich sind gemäß 1 in den Seitenflächen 1a Öffnungen 8 vorgesehen, die mit einem Wandler oder Lautsprecher im Gehäuse 1 in Verbindung stehen.
  • 2 zeigt eine auseinander gezogene Ansicht einer Kommunikationseinheit nach der Erfindung in geringfügig kleinerem Maßstab und bei einer geringfügig geänderten Ausführungsform. Wie ersichtlich ist, besteht das Gehäuse aus zwei Schalen, das heißt einer äußeren Schale 11 und einer inneren Schale 12. Zwischen diesen beiden Schalen ist eine Zwischenplatte 13 angeordnet, die elektrische Kreise und Komponenten tragen kann. Ein Wandler 14 ist zwischen dieser Platte 13 und der inneren Schale 12 angeordnet. Auf der anderen Seite der Zwischenplatte 13 ist eine Batterie 15 angeordnet. Natürlich können andere Komponenten als die dargestellten oder beschriebenen in gleicher Weise an oder zwischen den Schalen und der Zwischenplatte angeordnet werden. In ähnlicher Weise kann in oder am Gehäuse 1 eine nicht gezeigte Antenne angeordnet werden zur Verwendung bei der drahtlosen Übertragung von Signalen zu oder von der Kommunikationseinheit. Diese Antenne kann auf einer gedruckten Schaltung im Gehäuse 1 angeordnet oder als elektrisch leitender Überzug auf einem anderen Teil des Gehäuses ausgebildet werden, zum Beispiel auf der Innenseite oder Außenseite der äußeren Schale 11 oder inneren Schale 12.
  • Die Batterie 15 kann eine von verschiedenen unterschiedlichen Batterietypen sein. Diese umfasst hauptsächlich Primärzellen oder -batterien, die aus Primärzellen aufgebaut sind, die somit ausgetauscht werden müssen, oder es können Sekundärzellen oder -batterien verwendet werden, die somit wieder aufgeladen werden müssen, was auf verschiedene Arten erfolgen kann.
  • Die enthaltenen Batterien können auch von der Art sein, die je nach der konstruktiven Ausbildung des Gehäuses 1 austauschbar oder eingebaut sein können. Im ersten Fall können sie Batterien oder Zellen sein, die nicht aufgeladen werden können, die aber vom Benutzer unmittelbar ersetzt werden können, zum Beispiel über eine allgemein bekannte Batterieabdeckung oder einem Batteriedeckel, oder sie können aufladbare Batterien sein, die durch den Benutzer zum Laden in einem Batterieladegerät entfernt werden können. Im letzteren Fall, das heißt mit eingebauten Batterien, können sie von nicht aufladbarer Bauart sein, die durch den normalen Benutzer nicht unmittelbar ersetzt werden kann, die aber, zum Beispiel während eines Kundendienstes ersetzt werden muss. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Kommunikationseinheit einen regelmäßigen Kundendienst erfährt. Alternativ kann die Batterie von austauschbarer Bauart sein, die zum Beispiel mit Hilfe einer Steckerverbindung oder einer elektromagnetischen Energieübertragung, aufgeladen wird.
  • Während von verschiedenen Arten von Materialien Gebrauch gemacht wird, kann schließlich die Batterie 15 im Hinblick auf die elektrisch aktiven Komponenten ausgebildet werden. Zum Beispiel können NiCd-Batterien, NiMH-Batterien, Li-ionen-Batterien oder Li-polymer-Batterien verwendet werden. Dies Auswahl kann insbesondere im Hinblick auf den Energiegehalt je Volumen erfolgen, wobei es ohne Rücksicht auf die beschränkten Bedingungen innerhalb des Gehäuses 1 wichtig ist, eine Batterie zu verwenden, die bei einem gegebenen Energiegehalt eine minimale Größe hat. In ähnlicher Weise kann die Verwendung von Batterien zweckmäßig sein, wie zum Beispiel Li-polymer-Batterien, deren Form flexibel ist, und die an eine vorgegebene Gestalt so angepasst werden können, dass die Wahl nicht auf die herkömmlichen Batterieformen beschränkt ist. Hierdurch kann die Unterbringung im Gehäuse 1 leichter und zweckmäßiger erfolgen bei gleichzeitiger Beibehaltung eines gewünschten kleinen Volumens.
  • Längs des Rands der inneren Schale 12 ist eine Vertiefung oder eine Ausnehmung 16 vorgesehen, deren Form der Gestalt des Ohrhakens 6 entspricht. Zwischen den beiden Gelenkstiften 3 und 4 ist eine Vertiefung 17 vorgesehen, deren Form dem Gelenkteil 5 am Mikrofonarm 2 entspricht.
  • Wie gezeigt, hat der Mikrofonarm 2 einen Schalenteil 18, der an der Innenseite 2 des Arms montiert ist. Die beiden Öffnungen 7 münden an dieser Innenseite. Der Schalenteil 18 dient zur Bildung eines Abteils, in dem ein Wandler 19, etwa ein Mikrofon oder ein Schallrohr, aufgenommen werden kann. Darüber hinaus kann bei einer Ausführungsform der Erfindung im Hohlraum eine Antenne vorgesehen sein, die aus Metall oder nicht gezeigten, anderen elektrisch geeigneten Überzügen auf der Innenseite 20 des Mikrofonarm gebildet sein kann. Die elektrische Verbindung von der Antenne zu den elektrischen Kreisen im Gehäuse 1 kann über die Gelenkteile 3, 4 und 5 erfolgen. Elektrisch leitende Überzüge können somit auf den axialen Endflächen 21 und/oder 22 des Gelenkteils 5 vorgesehen sein und auf den entsprechenden Flächen der Gelenkstifte 3 und 4, so dass die notwendige elektrische Verbindung erzielt wird, wenn das Gelenk zusammengebaut ist. Schließlich bestehen elektrische Verbindungen vom Mikrofon 19 zum Gehäuse 1. Diese kann erfolgen mit Hilfe von biegsamen Leitern, die über das Gelenk, zum Beispiel über die gezeigten ringförmigen Ausnehmungen am Gelenkteil 5, oder mit Hilfe von anderen Verbindungsformen, zum Beispiel Feder- oder Gleitkontakten zwischen dem Gehäuse 1 und dem Mikrofonarm 2.
  • Wegen der verhältnismäßig kurzen Länge des Mikrofonarms kann die im Mikrofonarm 2 platzierte Mikrofoneinheit 19 zum Beispiel zweckmäßig als eine Einheit mit einem hohen Grad an Richtwirkung ausgebildet sein, so dass Audio- und Sprachsignale aus dem Mund des Benutzers durch das Mikrofon empfangen werden, während aus anderen Richtungen kommender Schall nicht registriert oder nur in geringerem Ausmaß empfangen wird.
  • Der Ohrhaken 6 ist ferner mit einem Befestigungsteil 23 ausgebildet, der zum Beispiel aus einem Stift oder dergleichen besteht, der in Eingriff mit einem entsprechenden Sockelteil im oberen Gelenkstift 4 so in Eingriff kommen kann, dass der Ohrhaken 6 um einen Winkel gedreht werden kann. Der Ohrhaken 6 kann in gleicher Weise durch das Befestigungsteil 23 am unteren Gelenkstift 3 befestigt werden. In dieser Position kann der Ohrhaken auch in der Ausnehmung oder Vertiefung 16 aufgenommen werden. Die gezeigte Kommunikationseinheit kann somit für das linke und auch das rechte Ohr des Benutzers verwendet werden, wobei in Abhängigkeit vom Gebrauch für entweder das linke oder das rechte Ohr der Ohrhaken 6 am oberen oder unteren, in 2 gezeigten Gelenkteil 4 bzw. 3, angebracht werden kann. Wie ersichtlich sind der Mikrofonarm 2 und die übrigen äußeren Teile der Kommunikationseinheit im Wesentlichen symmetrisch um eine Mittelebene so ausgebildet, dass die Kommunikationseinheit zur Anbringung am linken oder rechten Ohr verwendet werden kann allein durch Wechseln des Ohrhakens 6 von der oberen zur unteren Befestigung oder umgekehrt.
  • Schließlich ist in 2 gezeigt, dass in der Vertiefung 17 für die Aufnahme des Gelenkteils 5 ein Betätigungsteil 24 für einen Schalter oder Kontakt so angeordnet sein kann, dass die Position des Mikrofonarms 2 gefühlt werden kann, was noch später erläutert wird.
  • In 3, 4, 5 und 6 ist die in 2 gezeigte Kommunikationseinheit im zusammengebauten Zustand und unter verschiedenen Winkeln gezeigt. Wie zu sehen ist, ist das Gehäuse bei dieser Anordnung von der Seite gesehen leicht oval. Jedoch ist offensichtlich, dass andere geeignete Ausbildungen gewählt werden können, etwa kreisförmig, eiförmig, teilweise gerade oder Zusammensetzungen dieser Formen. Ein wesentlicher Faktor in diesem Zusammenhang besteht darin, dass die Form derart ist, dass die Kommunikationseinheit leicht aufbewahrt werden kann, wobei der Mikrofonarm 2 und der Ohrhaken 6 dicht am Gehäuse anliegen.
  • Wie in 4 und 5 zu sehen, ist die Kommunikationseinheit verhältnismäßig flach. Die kompakte Ausbildung ohne überstehende Teile wird beibehalten, wenn der Ohrhaken 6 in die Ausnehmung 16 gedreht wird und wenn der Mikrofonarm 2 auf die Seitenfläche 1a des Gehäuses 1 umgelegt wird. Aufgrund seiner Form und seiner kurzen Länge liegt in dieser Position der Mikrofonarm dicht am Gehäuse an, so dass die Kommunikationseinheit die Form einer Kapsel oder dergleichen hat, die einen nur sehr geringen Raum einnimmt und leicht in einem Beutel, einer Tasche oder dergleichen aufbewahrt werden kann.
  • In Verbindung mit dem Mikrofonarm 2 können nicht gezeigte, elastische oder ähnliche Mechanismen vorgesehen sein, die den Mikrofonarm 2 in der ganz zusammengelegten und/oder ganz ausgefalteten Position festlegen, so dass der Mikrofonarm normalerweise während der normalen Gebrauchbedingungen in dieser oder diesen Stellungen bleibt.
  • Die Kommunikationseinheit kann als gewöhnlicher Ohrhörer mit einer elektrischen Verbindung ausgebildet sein, kann aber insbesondere als drahtlose Einheit ausgebildet sein, die die notwendigen Kreise und Komponenten, etwa wie erwähnt eine Antenne, enthält für die notwendige Kommunikation mit einer Basisstation, einem Telefonnetzwerk, einem Mobiltelefon, einem PC oder einer ähnlichen Einrichtung, mit der Sprache oder Schall ausgetauscht werden kann. Durch diese Kommunikation können zum Beispiel Nahkommunikationsformen, wie zum Beispiel die sogenannte „Blauzahn"-Technologie, angewendet werden.
  • Bei Verwendung auf drahtlose Weise ist es wichtig, den Stromverbrauch zu begrenzen, so dass die eingebaute Batterie 15 die Kommunikationseinheit während einer angemessenen Zeitdauer zwischen dem Batterieaustausch oder dem Nachladen mit Strom versorgt werden kann. Für diesen Zweck kann der in Verbindung mit 2 besprochene Betätigungsteil 24 stattdessen oder zusätzlich zu einem nicht gezeigten, für gewöhnlich verwendeten Schalter dienen, der am Gehäuse 1 platziert sein kann und von Hand betätigt werden muss. Der Betätigungsteil 24 kann somit dazu dienen, eine Unterbrechung der Stromzufuhr zu bewirken, wenn der Mikrofonarm 2 an das Gehäuse 1 umgefaltet wird, und umgekehrt um die Stromzufuhr anzuschließen, wenn der Mikrofonarm ausgefaltet wird, wenn die Kommunikationseinheit in Gebrauch genommen wird. Hierdurch wird verhindert, dass ein für gewöhnlich bekannter Schalter, der zum Beispiel am Gehäuse angebracht sein kann, zufällig betätigt werden, zum Beispiel wenn die Einheit in eine Tasche gesteckt wird, wodurch Strom verbraucht wird. Wegen der Länge des Mikrofonarms und der Art, in der der Arm ausgefaltet wird, kann bei der beschriebenen Anordnung eine zufällige Verbindung nur auftreten, wenn ausreichend Platz im jeweiligen Aufbewahrungsraum für den Mikrofonarm 2 zum Ausfalten vorhanden ist.
  • Um ein unbeabsichtigtes Aktivieren in einem solchen Fall zu verhindern, kann die Einheit ferner mit einer nicht gezeigten Verriegelungsanordnung versehen sein, die den Mikrofonarm im eingefalteten Zustand hält, das heißt gegen eine Federwirkung. Erst wenn diese Verriegelungsanordnung entriegelt wird, zum Beispiel mit Hilfe eines nicht gezeigten Entriegelungsknopfs, kann der Mikrofonarm in die Gebrauchsstellung möglicherweise unter dem Einfluss einer Federkraft ausgefaltet werden. Eine Verbindung mit der Stromzufuhr kann jedoch auch mit Hilfe des Betätigungsteils 24 erfolgen. Eine Verbindung mit der Stromzufuhr kann alternativ erfolgen, wenn gleichzeitig der Entriegelungsknopf als Schalter dient oder zum Aktivieren eines Schalters dient, so dass der Anschluss des Stroms gleichzeitig mit dem Entriegeln des Mikrofonarms stattfindet. Der Mikrofonarm kann auch mit einer Federvorrichtung versehen sein, die bestrebt ist, den Mikrofonarm in einer von zwei stabilen Positionen zu halten, das heißt im ganz eingefal teten und im ganz ausgefalteten Zustand. Wenn der Mikrofonarm ausgefaltet oder eingefaltet werden soll, muss folglich der Benutzer in gegen eine geeignete Federkraft bewegen, die möglicherweise zunimmt, bis eine instabile Position erreicht ist, von der aus während der weiteren Bewegung der Mikrofonarm vollständig oder teilweise durch eine Federkraft bewegt wird, die den Mikrofonarm in den zweiten der stabilen Zustände und umgekehrt bewegt. Auch bei dieser Ausführungsform, die mit Hilfe von herkömmlichen bekannten Anordnungen verwirklicht werden kann, muss somit der Mikrofonarm gegen eine unbeabsichtigte Bewegung des Arms aus dem inaktivierten Zustand verriegelt oder festgelegt werden.
  • Es ist offensichtlich, dass der Bereich der Kräfte, die bei dem Aus- oder Einfalten des Mikrofonarms 2 überwunden werden müssen, gewählt werden muss in Anbetracht der Fingerstärke des normalen Benutzers, so dass der Vorgang unschwer ausgeführt werden kann, aber gleichzeitig ein unbeabsichtigtes Aus- oder Einfalten unter normalen Gebrauchsbedingungen nicht stattfindet.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist in 711 der Zeichnung zu sehen, wo für die Teile, die gegenüber 16 unverändert sind, die gleichen Bezugszahlen verwendet werden. In 710 ist zu sehen, dass die Schallöffnungen 8a zum eingebauten Wandler oder Lautsprecher in geringfügig unterschiedlicher Weise platziert sind und dass ein Hohlraum 9 für die akustische Einstellung im Vergleich zu der in 16 gezeigten Ausführungsform geringfügig nach hinten versetzt ist. Außer diesen Unterschieden ist das Gehäuse 1 im Wesentlichen in gleicher Weise wie bei der Ausführungsform in 16 ausgebildet.
  • Andererseits wurde der Ohrhaken 6 verändert, wobei er über das Verbindungsteil 6a als integraler Teil eines Brückenteils 6b ausgebildet ist, so dass der Ohrhaken 6 auf diese Weise mit beiden Gelenkstiften in Eingriff kommen kann, das heißt er kann an beiden Seiten des Gelenks 5 in Eingriff kommen. Dies ergibt eine starrere Konstruktion und einen längeren akustischen Weg von den Schallöffnungen 8a vom Wandler im Gehäuse 1 zur Schallöffnung 7 im Mikrofonarm für das Mikrofon oder das Schallrohr. Die Gefahr der Rückkopplung wird hierdurch minimiert.
  • Die wichtigsten Änderungen im Vergleich mit der Ausführungsform in 16 umfassen den Mikrofonarm 2. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf 8, 9 und 11 hingewiesen. Die Änderungen umfassen die Hinzufügung einer Signalvorrichtung in Form einer Miniaturleuchtdiode 26 oder dergleichen, die über Leitungen 27 zum Signalisieren gebracht wer den kann, ob eine Unterhaltung stattfindet oder ob die Einheit ein- oder ausgeschaltet ist. Vorzugsweise wird eine Miniaturleuchtdiode 26 verwendet, wobei eine solche Vorrichtung einen minimalen Stromverbrauch hat. Dem steht jedoch die Verwendung von anderen Formen von Lichtquellen nicht entgegen. Die Leuchtdiode 26 kann, wie in 11 gezeigt, in einem Gegenstand 25 aus Gummi platziert werden, der zum Beispiel aus transparentem oder teilweise transparentem Gummimaterial besteht, den die Leuchtdiode erleuchten oder durch ihn hindurchscheinen kann. Hierdurch erscheint eine Leuchtfläche 28 beispielsweise in der Nähe der Schallöffnung 7 für das Mikrofon oder das Schallrohr auf der Außenseite des Mikrofonarms 2. Aus 11 ist ersichtlich, dass im Mikrofonarm 2 eine Öffnung 30 und eine Öffnung 31 im Schalenteil 18 vorgesehen ist, wobei der Gegenstand 25 derart ausgebildet ist, dass er fest mit Klemmwirkung im Hohlraum zwischen den beiden Teilen sitzt. Auf der nach innen weisenden Seite des Mikrofonarms 2, das heißt auf der nach außen weisenden Seite des Schalenteils 18 kann durch geeignete Ausbildung des Gegenstands 25 eine nach vom weisende Fläche 29 vorgesehen sein, die zweckmäßig als weicher Anschlag dient, wenn der Mikrofonarm 2 gemäß 10 ganz eingefaltet ist. In 11 ist gezeigt, wie die Leuchtdiode 26 innerhalb des Gummigegenstands 25 selbst platziert sein kann. Es ist offensichtlich, dass dem Fachmann dieses Positionieren nur ein Beispiel dafür ist, wie die Lichtquelle ausgebildet sein kann. Im gezeigten Beispiel ist die Richtung der Lichtemission von der Diode 26 zur Fläche 28 gerichtet, so dass die ganze Fläche beleuchtet ist, wenn die Leuchtdiode aktiviert ist. Auf diese Weise sitzt die Leuchtdiode gut geschützt im Gummigegenstand.
  • Dem Fachmann ist offensichtlich, dass andere als die gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen in Betracht gezogen werden können und dass diese Ausführungsformen im Bereich der nachfolgenden Patentansprüche liegen.
  • Es ist somit offensichtlich, dass die Kommunikationseinheit für andere als drahtlose Zwecke verwendet werden kann, wo eine Kabelverbindung zur Einheit somit erstellt werden muss. Darüber hinaus ist offensichtlich, dass andere Mittel als Ohrhaken verwendet werden können zum Befestigen der Kommunikationseinheit am Kopf eines Benutzers, wobei zum Beispiel ein Ohrring oder ein Kopfband verwendet werden kann und nur dafür gesorgt ist, dass diese Teile an das Gehäuse gefaltet werden können, wenn die Einheit nicht in Gebrauch ist.
  • Schließlich ist offensichtlich, dass die Teile, die die Kommunikationseinheit bilden aus für den Zweck geeigneten Materialien gebildet sein können, etwa aus synthetischen Materialien und Kunststoffen, und dass gewisse Teile aus geeigneten Metallen gemacht sein können.

Claims (17)

  1. Kommunikationseinheit, enthaltend ein Gehäuse (1), in dem sich wenigstens ein Wandler (14) befindet und an dem ein Mikrofonarm (2) aufgehängt ist, wobei der Mikrofonarm (2) dreh- oder schwenkbar mit dem Gehäuse (1) durch eine Gelenkverbindung an einer Außenfläche des Gehäuses angebracht ist, die Gelenkverbindung eine Dreh- oder Schwenkachse aufweist, die senkrecht zur Längsachse des Mikrofonarms verläuft, der Mikrofonarm (2) zwischen einer ersten Stellung, in der er am Gehäuse (1) anliegt, und einer zweiten Stellung bewegt werden kann, in der er vom Gehäuse wegsteht, und der Mikrofonarm eine Länge hat, die höchstens so groß ist, wie die größte Abmessung des Gehäuses, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse Außenflächen (1a, 1b) aufweist, die höchstens so groß sind wie ein Ohr und das Gehäuse zudem über einen Ohrhaken (6) oder einen Ohrring verfügt, mit dem die Kommunikationseinheit am Kopf eines Benutzers angebracht wird, wobei der Ohrhaken oder der Ohrring mittels eines Sicherungsteils (23) dreh- oder schwenkbar mit dem Gehäuse verbunden ist.
  2. Kommunikationseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) als flache Hülle mit leicht konvexen Seitenflächen ausgebildet ist.
  3. Kommunikationseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (1) aus zwei Schalen besteht.
  4. Kommunikationseinheit nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Mikrofonarm (2) derart dreh- oder schwenkbar mit dem Gehäuse (1) verbunden ist, dass die Dreh- oder Schwenkachse des Mikrofonarms (2) in einer Ebene liegt, die im wesentlichen parallel zu wenigstens einem Teil einer Seitenfläche (1a, 1b) des Gehäuses verläuft.
  5. Kommunikationseinheit nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Mikrofonarm (2) mit dem Gehäuse (1) mittels zweier Gelenkstifte (3, 4) verbunden ist, die von einer Seitenfläche (1a) des Gehäuses (1) hervorstehen, und dass ein erster Endabschnitt des Mikrofonarms (2) einen Gelenkabschnitt (5) aufweist, der mit den zwei Gelenkstiften (3, 4) zusammenpasst und zwischen diesen angeordnet ist.
  6. Kommunikationseinheit nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kontaktanordnung, wie etwa ein Umschalter derart mit dem Mikrofonarm (2) verbunden ist, dass diese Kontaktanordnung durch Bewegung des Mikrofonarms (2) von der ersten Stellung in die zweite Stellung und/oder umgekehrt aktiviert wird.
  7. Kommunikationseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verriegelungs- oder Sicherungsvorrichtung mit dem Mikrofonarm (2) derart verbunden ist, dass der Mikrofonarm aus der ersten Stellung durch eine Entriegelungsanordnung gelöst wird und dass die Entriegelungsanordnung möglicherweise zudem eine Wechselanordnung, wie etwa einen Schalter, aktiviert.
  8. Kommunikationseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Mikrofon (19) in der Kommunikationseinheit entweder im Gehäuse (1) oder im Mikrofonarm (2) eingebaut ist, wobei in diesem Fall die elektrischen Verbindungen mit diesem Mikrofon über die Gelenkverbindung erfolgen.
  9. Kommunikationseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinheit für eine drahtlose Kommunikation eingerichtet ist, und dass die Kommunikationseinheit eine Antenne für eine drahtlose Kommunikation enthält oder trägt, wobei sich die Antenne entweder im Mikrofonarm (2) befindet oder von diesem gehalten wird.
  10. Kommunikationseinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne eine Beschichtung auf einer Oberfläche in oder auf dem Gehäuse (1) oder dem Mikrofonarm (2) enthält, wie etwa auf einer Seitenfläche des Mikrofonarms, vorzugsweise jedoch auf einer Innenfläche (20).
  11. Kommunikationseinheit nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Verbindung mit der Antenne über die Gelenkverbindung, möglicherweise über elektrisch leitfähige Beschichtungen auf einem oder beiden Gelenkstiften (3, 4) bzw. den Gelenkabschnitt (5) des Mikrofonarms (2) erfolgt.
  12. Kommunikationseinheit nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungsteil (23) vorzugsweise aus den Gelenkstiften (3, 4) am Gehäuse besteht, und dass das Gehäuse vorzugsweise über eine Ausnehmung (16) verfügt, die mit dem Ohrhaken (6) oder dem Ohrring korrespondiert.
  13. Kommunikationseinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Anbringen der Kommunikationseinheit am Kopf eines Benutzers, dreh- oder schwenkbar mit dem Gehäuse (1) in wenigsten zwei Positionen (3 bzw. 4) verbunden werden kann, wodurch die Kommunikationseinheit von einem Benutzer entweder auf der rechten oder linken Seite des Kopfes getragen werden kann.
  14. Kommunikationseinheit nach Anspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie weiterhin eine Signalanordnung (25, 26, 28) mit Einrichtungen für die optische Signalgebung, wie etwa in Gestalt einer Miniatur-Lichtabstrahleinrichtung, enthält.
  15. Kommunikationseinheit nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Signalanordnung auf oder in dem Mikrofonarm (2) befindet.
  16. Kommunikationseinheit nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalanordnung (26) in einem Gegenstand (25) eines relativ weichen Materials, wie etwa Weichplastik oder Gummi eingeschlossen ist, wobei dieser Ge genstand bis zur Oberseite des Mikrofonarms über wenigstens eine Öffnung (30, 31) reicht und sich möglicherweise geringfügig weiter über die Oberfläche (29) hinaus erstreckt.
  17. Kommunikationseinheit nach Anspruch 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Ohrhaken (6, 6a) integral mit einem Brückenteil (6b) ausgebildet ist, der sich über den Gelenkstiften (4) und den Gelenkteil (5) erstreckt und mit den Gelenkstiften in Eingriff steht.
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