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Die
Erfindung hat eine weiterentwickelte Stanzvorrichtung zum Ziel,
die das Ausschneiden mehrerer Teile ermöglicht, die aus einer Wandung oder
einer Auflage herausgenommen werden sollen.
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Es
sind Stanzvorrichtungen bekannt, wie sie in dem Patent FR 2461536
definiert und in 1 dargestellt sind. Sie besitzen
einen Gewindestift (1) mit einem Kopf (1a), an
dem ein Ring (2) mit Innenauflagefläche (2a) und Durchgangsöffnung (2b)
für den Stift
frei angeordnet sind. Gegenüber
am anderen Ende des Stiftes ist ein Formwerkzeug (3) montiert. Dieses
Formwerkzeug besitzt ein Innengewinde sowie eine zylindrische Auflagefläche (3b)
mit einem Querschnitt, so dass es beim Schließen in den vorgenannten Ring
(2) eingreifen und zentriert werden kann. Dieses Formwerkzeug
besitzt vorstehende Einkerbungen (3c), die Schneidkanten
bilden, und untereinander durch vorstehende, kurvenförmige Kanten
(3d) verbunden sind, welche ebenfalls einen Schneideffekt
haben können.
Die Wandung (P), an der die Öffnung
hergestellt werden soll, befindet sich nach der Montage der Stanzvorrichtung
nun zwischen dem Ring und dem Formwerkzeug. Für den Durchgang des Hauptbolzens
ist zuvor ein Loch in die Wandung gebohrt worden.
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Durch
festes Anziehen des Kopfes (1a) des Gewindestiftes dringt
das Formwerkzeug (3) nach und nach in den Werkstoff der
Wandung ein. Mit den Verbindungskanten, bei denen es sich eventuell
um Schneidkanten handelt, wird der abgenommene Teil des Materials,
der sich von seiner Auflage löst,
abgeschert, und greift in den Boden des Aufnahmerings ein.
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Anschließend wird
das Formwerkzeug von dem Bedienungsmann abgeschraubt, wobei der
von der Wandung abgenommene Teil oft im Boden des Rings (2)
eingeklemmt ist. In dem Fall ist dann ein weiteres Werkzeug erforderlich,
um diesen Teil herauszuholen, was sehr unpraktisch und wenig produktiv
ist. Manchmal ist es auch gar nicht so einfach, das abgeschnittene
Teil herauszubekommen, weil es sich am Boden des Rings verklemmt
hat .
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Weiterhin
ist eine Stanzvorrichtung bekannt, wie sie in dem Patent FR 2.587.245
beschrieben wird, die in folgender Art und Weise angeordnet ist.
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Sie
besitzt austauschbare Schneidelemente (5), die rasch befestigt
werden können,
und durch Bajonettmontage an einer Aufnahmefläche (6) am Ende des
Griffes (7) positioniert und zentriert werden, wobei die
Aufnahmefläche
(6) mit einer Vielzahl von Absätzen oder Stufen (6b)
mit abnehmendem Durchmesser angeordnet ist, und die Außenfläche eines
jeden Absatzes am Umfang (6a) jeweils mit zwei zunehmenden
Abschrägungen
(6c) versehen ist, die einander diametral entgegengesetzte
Vertiefungen bilden, wobei die Vertiefungen als Führungselemente und
Halteelemente für
die Vorsprünge
(8a) dienen, welche an jedem Schneidelement (8)
gebildet sind, und für
ein radiales Festklemmen und eine Rückholposition an ihrem Sitz
sorgen ; die Absätze
weisen an der tiefsten Stelle der Vertiefungen Aussparungen (6d)
auf, so dass die Vorsprünge
(8a) des Schneidelementes in die Vertiefungen eingeführt werden
können.
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Die
einzige Funktion einer solchen Stanzvorrichtung besteht in der Aufnahme
einer Vielzahl konzentrischer Schneidringe, die je nach ihrem Durchmesser
verstellt werden können.
Diese Stanzvorrichtung funktioniert im wesentlichen in aufeinanderfolgenden
Stößen. Die
Schneidelemente in Form von Ringen müssen erst abgenommen und demontiert werden,
um den abgeschnittenen Teil zu entfernen, bevor ein neuer Arbeitsgang
durchgeführt
werden kann.
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Das
Ziel dieser Erfindung besteht darin, eine neue Stanzvorrichtung
zu konstruieren, mit der man nacheinander mehrere Wandungsteile,
die aus einer flachen Auflage herauszunehmen sind, durchschneiden
kann, ohne dass die Stanzvorrichtung demontiert werden muss, wie
dies nach dem bisherigen Stand der Technik der Fall ist.
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Dieses
Ziel wurde mit einer Stanzvorrichtung nach Anspruch 1 erreicht.
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Nach
einem ersten Merkmal besitzt die Stanzvorrichtung somit einen langen
Gewindestift mit einem Kopf, einen Ring, der einen Ansatz bildet,
welcher frei oder auf dem Gewindestift verschiebbar montiert ist,
eine Behälter-Glocke,
die vorübergehend
an dem Ansatz befestigt und an ihm verriegelt werden kann, und eine
Schnittmatrize am Ende des Gewindestiftes, die sich beim Einschrauben
entlang dem Gewindestift verschieben kann, wobei die Glocke in ihrem
Innern eine Aufbewahrungszone für mehrere,
aus der Wandung herausgeschnittene Scheiben bildet und der Gewindestift
die Scheiben aufnimmt und aufreiht.
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Diese
und weitere Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung.
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Die
Zielsetzung der Erfindung wird in den folgenden Zeichnungen veranschaulicht,
die keinen Anspruch auf Vollständigkeit
erheben. Es zeigen
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1 eine
Ansicht einer Stanzvorrichtung nach dem früheren Stand der Technik.
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2 eine
Ansicht einer weiteren Stanzvorrichtung nach dem früheren Stand
der Technik.
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3 eine
Ansicht einer weiteren Stanzvorrichtung gemäß der Erfindung mit einer Behälteranordnung,
die an der Stanzvorrichtung montiert ist.
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4 einen
Längsschnitt
mit einem Behälter gemäß der Erfindung,
der mit herausgeschnittenen Scheiben gefüllt ist.
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5 eine
Ansicht vor der Montage der verschiedenen Bauteile der Stanzvorrichtung
mit einem Behälter
gemäß der Erfindung.
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6 eine
Explosionszeichnung mit der Darstellung einer durchgeschnittenen
Scheibe.
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Um
die Zielsetzung der Erfindung noch deutlicher zu machen, wird sie
nun anhand der Abbildungen beschrieben, wobei diese Beschreibung
jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
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Die
Stanzvorrichtung gemäß der Erfindung wird
in den 3 bis 6 dargestellt und wird in ihrer
Gesamtheit mit (10) bezeichnet.
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Mit
dieser Stanzvorrichtung können
mehrere Teile in Form von Scheiben oder in anderer Form aus einer
Wandung herausgeschnitten werden. Sie lassen sich vorübergehend
in der Vorrichtung aufbewahren, so dass mehrere Schneidarbeitsgänge durchgeführt werden
können,
ohne dass das Werkzeug nach jedem Schneidvorgang demontiert werden
muss.
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Um
die vorgenannte Funktion erfüllen
zu können,
besitzt die Stanzvorrichtung gemäß der Erfindung
also einen langen Gewindestift (11) mit einem Kopf (11a),
einem Ring, der einen Ansatz (12) bildet, der frei oder
auf dem Gewindestift (11) verschiebbar montiert ist, eine
Behälter-Glocke
(13), die vorübergehend
an dem Ansatz befestigt werden und an ihm verriegelt werden kann,
und eine Schnittmatrize (14) am Ende des Gewindestiftes
(11), die sich beim Einschrauben entlang dem Gewindestift
(11) verschieben kann.
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Insbesondere
wird der Ring, der den Ansatz (12) bildet, nach einer zweiteiligen
Konfiguration (12a) (12b) gebildet : ein Teil
(12a) entsprechend einem zylindrischen Teil, der die Verstellung
der Behälter-Glocke
und ihre Befestigung ermöglicht,
und der andere Teil (12b) mit einer Vielzahl angesetzter
Absätze
(12c) mit unterschiedlichem Durchmesser, welche die Befestigung
der Behälter-Glocke
(13) je nach ihrem Außendurchmesser
ermöglichen.
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Die
Behälter-Glocke
(13) besitzt auch zwei aufeinanderfolgende Zonen (13a)
(13b), wobei die eine (13a) entlang einem zylindrischen
Teil zusätzlich zu
der Auflagefläche
des Ringes (12a), und die andere (13b) gegenüber der
Schnittmatrize (14) verläuft, und die Aufbewahrungszone
für die
herausgeschnittenen Scheiben (15) bildet.
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Der
Teil (13b) besitzt vorzugsweise die Form eines schief abgeschnittenen
Zylinders, der in Richtung Ende der Glocke von einem großen Durchmesser
in einen kleinen Durchmesser übergeht.
Eine Öffnung
(13c) an ihrem Ende erlaubt den Durchgang und die mehr
oder wenige tiefe Einführung
der Schnittmatrize (14). Die Öffnung (13c) bildet
somit den Rand des Endes des Ring-Behälters (13d), der sich
auf der Innenfläche
(P) der Wandung abstützt.
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Die
Schnittmatrize (14) besitzt Einkerbungen (14a)
der Art, wie sie in dem französischen
Patent 2461536 beschrieben sind, welche die Abtrennung der Wandung
gegen die Gegendruckkraft ermöglicht, welche
von der Behälter-Glocke
auf der anderen Seite der Wandung (P) ausgeübt wird.
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Auf
diese Art und Weise fallen die herausgeschnittenen Scheiben in die
Behälter-Glocke,
in der, wie in den Zeichnungen gezeigt, mehrere Scheiben aufbewahrt
werden können,
so dass nacheinander mehrere Schneidvorgänge durchgeführt werden
können.
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Die
Behälter-Glocke
wird entfernt, indem sie von der Ringauflage abgetrennt wird. Bei
der Verbindung kann es sich beispielsweise um einen Bajonettverschluss
handeln, wie in dem französischen
Patent 2587245 beschrieben, wobei dieser Vorschlag jedoch keinen
Anspruch auf Vollständigkeit
erhebt.
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Je
nach dem Durchmesser der herauszuschneidenden Scheiben kann die
Behälter-Glocke entsprechend
ausfallen, so dass eine Befestigung entsprechend einem der Absätze (12c)
möglich
ist, während
die Öffnung
(13c) entsprechend dem Querschnitt der durchzuschneidenden
Scheibe gewählt wird.
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Andere
Verbindungselemente, die eine Schnellmontageverbindung erlauben,
sind zwischen der Behälter-Glocke
und der Ringauflage möglich.
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Die
Länge (L)
der Behälter-Glocke
bestimmt somit den Teil, der für
die Aufbewahrung der Scheiben, nämlich
n Scheiben, genutzt werden kann. Die Scheiben werden an dem Gewindestift
(11) gehalten und stützen
sich nacheinander gegenseitig ab. Die erste Scheibe stützt sich
gegen die Fläche
(12d) an der Vorderseite des angesetzten Ringes (12)
ab. Der Anschlussbereich (13e) der Teile (13a)
(13b) der Behälter-Glocke befindet sich
vorzugsweise gegenüber der
Fläche
(12d) an der Vorderseite des Rings (12).
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Die
Stanzvorrichtung gemäß der Erfindung ist
also einfach konstruiert, kann leicht montiert und demontiert werden
und ermöglicht
die Aufbewahrung mehrerer herausgeschnittener Scheiben. Diese Multi-Funktions-Stanzvorrichtung
ist praktisch im Gebrauch. Außerdem
kann die Entfernung der herausgeschnittenen Scheiben nach der Demontage
und dem Lösen
der Behälter-Glocke
ohne zusätzliches Werkzeug
erfolgen, insbesondere, da sich die Scheiben nach dem Abschneiden
lediglich auf dem Stift befinden. Man muss die Stanzvorrichtung
nur umdrehen, so dass die Scheiben aufgrund der Schwerkraft nach
unten gleiten können.
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Die
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung.