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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Kleberpräparat, das
zur intraoralen Verabreichung eines Wirkstoffs auf die Mundhöhle aufgetragen
werden soll.
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Hintergrund
der Erfindung
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Zu
den herkömmlichen
Präparaten
für die
intraorale Wirkstoffverabreichung gehören Flüssigkeiten, Salben, Gelees,
Sprays und dergleichen. Bei diesen Präparaten ist ein unnötiges Austreten
des Wirkstoffs in den Speichel und die Wanderung des Wirkstoffs
an Stellen, wo der Wirkstoff nicht benötigt wird, unvermeidlich, da
die Lösung
fließt,
Grundstoffe der Salbe und des Gelees sich auflösen, ein Spray im Übermaß aufgetragen werden
mag sowie aus anderen Gründen.
Infolgedessen sind diese Präparate
mit den Problemen verbunden, dass Patienten unnötigerweise an Unannehmlichkeiten
leiden, wie Bitterkeit und dergleichen, der Grad der Ausnutzung
des Wirkstoffs abnimmt, was eine ausreichende Wirksamkeit des Wirkstoffs
verhindert, und dergleichen.
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Vor
kurzem wurde ein intraorales Kleberpräparat, das ein wasserlösliches
oder in Wasser quellfähiges Polymer
als Träger
einer Kleberschicht, die einen Wirkstoff enthält, umfasst, als Präparat mit überlegener
Klebereigenschaft selbst auf mit Wasser (z.B. Speichel usw.) benetzter
Mundschleimhaut vorgeschlagen. Das vorgeschlagene intraorale Kleberpräparat kann
unbequem sein wie herkömmliche
Präparate,
da sich die Kleberschicht bei Kontakt mit Speichel usw. auflöst oder
mit der Zeit aufquillt und sich ablösen und abfallen kann, oder
der Wirkstoff kann austreten und wird beim Auflösen oder Quellen weggewaschen.
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EP-A-1
034 781, die am 13.09.2000 veröffentlicht
wurde, offenbart orale Kleberpräparate,
die einen Vliesstoff, der aus gespaltenen Fasern aus zwei verschiedenen
Komponenten (Polypropylen und Polyester) besteht, und eine Haftkleberschicht,
die ein Medikament, vorzugsweise ein Lokalanästhetikum, enthält, umfassen;
es gibt keinen Hinweis auf die Querschnittsform der Faser nach der
Spaltung.
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In
den letzten Jahren wurden außerdem
verschiedene perkutan resorbierbare pharmazeutische Produkte, die
einen Haftkleber enthalten, entworfen und verbreitet für die Wirkstoffverabreichung
durch die Haut verwendet. Diese perkutan resorbierbaren pharmazeutischen
Produkte umfassen verschiedene Ausführungsformen, wobei eine typische
Ausführungsform
ein Präparat
des Klebefolientyps ist, das aus einer Haftkleberschicht, die einen
Wirkstoff enthält,
und einer Polyesterfolien-Trägerschicht
besteht. Wenn dieses Präparat
des Klebefolientyps eine geeignete Klebkraft an der Mundschleimhaut
aufweist, würde
die Polyesterfolie den Kontakt der Kleberschicht mit Speichel ausreichend
blockieren und unnötige
Unannehmlichkeiten aufgrund von Bitterkeit und dergleichen, die
die Patienten fühlen,
oder eine Abnahme der Wirkstoffausnutzung, die zu einer ungenügenden Wirksamkeit
des Wirkstoffs führen
könnte,
verhindern, da die Haftkleberschicht frei von Auflösung oder
Austreten des Wirkstoffs ist.
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Dennoch
ist das oben genannte Präparat
des Klebefolientyps keiner praktischen Verwendung für die intraorale
Anwendung zugeführt
worden. Der Grund dafür
ist, dass die Polyesterfolie, die für das oben genannte perkutan
resorbierbare Präparat
des Klebefolientyps verwendet wird, erheblich steif ist, selbst
wenn sie nur etwa 12 μm
dick ist, viele Unregelmäßigkeiten
aufweist und, wenn sie auf die Mundhöhle aufgetragen wird, wo die
Empfindlichkeit groß ist,
sich nicht ausreichend Krümmungen
anpassen kann, was wiederum zu einer schlechten Haftung und merklicher
Unbequemlichkeit führt.
Eine dünne
Folie hat auch schlechte Handhabungseigenschaften, so dass die Auftragung
der Folie innerhalb der Mundhöhle
nicht leicht ist.
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Andererseits
zeigt ein Präparat,
das eine flexible Folie wie Polyethylen, Vinylchlorid und dergleichen als
Träger
enthält,
eine feine Anpassungsfähigkeit
an Krümmungen,
was die Haftung an der Auftragungsstelle verbessert, aber durch ihre
Flexibilität
wird die Handhabungseigenschaft beeinträchtigt und ihre Auftragung
innerhalb der Mundhöhle
schwierig. Eine flexible Folie erlaubt häufig eine Wanderung des Wirkstoffs
ins Innere der Folie, so dass der Wirkstoff instabil wird.
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Kurzbeschreibung
der Erfindung
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Es
ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein intraorales Klebepräparat bereitzustellen,
bei dem die Ankerwirkung des Trägers
und der Klebepflasterschicht gut ist, die Haftung an einer Oberfläche, die
Unregelmäßigkeiten
aufweist, aufgrund einer überlegenen
Flexibilität
gut ist, wodurch Unannehmlichkeiten, wie Steifigkeit, vermieden
werden, die Handhabungseigenschaft selbst an einer engen Stelle,
wie in der Mundhöhle,
gut ist und der Wirkstoff kaum austritt und kaum durch Speichel
weggewaschen wird.
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Dementsprechend
stellt die vorliegende Erfindung Folgendes bereit.
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Das
intraorale Kleberpräparat
der vorliegenden Erfindung umfasst einen Träger aus einem Vliesstoff, der
hauptsächlich
aus konjugierten Fasern des Spalt-Typs besteht, und eine Klebepflasterschicht,
die einen Wirkstoff enthält
und auf dem Träger
gebildet ist, wobei die konjugierte Faser des Spalt-Typs nach dem
Spalten einen ungefähr
dreieckigen Querschnitt hat, wobei das ungefähre Dreieck einen längsten Durchmesser
(DL) von 5 μm bis 15 μm hat und das längste Liniensegment
(DS), das den längsten Durchmesser vertikal
kreuzt, 2 μm
bis 10 μm
beträgt.
Die erfindungsgemäße Folie
erreicht die oben genannten Ziele.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
beträgt
das DL/DS-Verhältnis 1,5
bis 2,5.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird die oben genannte konjugierte Faser des Spalt-Typs durch Spalten
einer konjugierten Faser erhalten, die aus wenigstens zwei Arten
von Fasermaterialien besteht, die ausgehend von der ungefäh ren Mitte
des Querschnitts radial miteinander kombiniert sind, wobei die Zahl
der Spaltungen nicht kleiner als 16 ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
enthält
der oben genannte Vliesstoff 1 bis 50 ungeteilte konjugierte Fasern
des Spalt-Typs in einem Querschnitt von 0,1 mm2.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
hat der oben genannte Vliesstoff eine Dicke von 300 bis 600 μm und eine
Dichte von 0,17 bis 0,25 g/cm3.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
hat das oben genannte intraorale Kleberpräparat einen kürzeren Durchmesser
von 0,5 bis 1,5 cm und einen längeren
Durchmesser von 1 bis 3 cm.
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Im
Zusammenhang der vorliegenden Erfindung bedeutet der Ausdruck "ungefähr dreieckig" ein Dreieck im weiteren
Sinn, das nicht nur ein mathematisches Dreieck umfasst, sondern
auch einen ungefähr
propellerförmigen
(dreilappigen) Querschnitt, eine Dreiecksform, bei der eine der
Seiten unter Bildung einer konkaven oder konvexen Linie gekrümmt ist,
eine Dreiecksform mit abgerundeten Ecken, die einem Vieleck ähnelt, und
dergleichen.
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In
der vorliegenden Erfindung ist von den Liniensegmenten von der Spitze
des ungefähren
Dreiecks, die die Mitte der konjugierten Faser des Spalt-Typs vor
der Teilung ist, bis zum Bogen des ungefähren Dreiecks (Propellerform),
der den äußeren Rand
der konjugierten Faser des Spalt-Typs vor der Teilung bildet, das
längste
Liniensegment der längste
Durchmesser (Länge
DL). Von den Liniensegmenten, die den längsten Durchmesser
vertikal kreuzen und den Umfang des Dreiecks kreuzen, hat die längste Linie
die Länge
DS.
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In
der vorliegenden Erfindung bedeutet der Ausdruck "konjugierte Faser
des Spalt-Typs" eine
konjugierte Faser, die erhalten wird, indem man zwei oder mehr Polymerkomponenten
mit unterschiedlichen Eigenschaften compoundiert und ausspinnt,
wobei man eine Spinndüse
verwendet, die in eine vorbestimmte Zahl von Öffnungen aufgeteilt ist. Die
konjugierte Faser des Spalt-Typs wird durch Extraktion einer Polymerkomponente
oder durch Anwendung eines starken Aufpralls (d.h. eines Hochdruckwasserstrahls)
in dünnere
Fasern aufgeteilt, wie Spalten einer Orange abgetrennt werden, wenn
sie in dünne
Scheiben geschnitten wird.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 zeigt
schematisch eine Ausführungsform
der konjugierten Faser des Spalt-Typs, die in der vorliegenden Erfindung
verwendet wird.
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2 ist
eine elektronenmikroskopische Aufnahme der Querschnittsform der
konjugierten Faser des Spalt-Typs von 1 nach dem
Aufspalten mit einem Wasserstrahl, wobei in der Nähe der Mitte
eine einzige ungeteilte konjugierte Faser des Spalt-Typs mit einer
etwa kreisförmigen
Querschnittsform zu sehen ist und die aufgeteilten mehreren konjugierten
Fasern des Spalt-Typs, die ungefähr
dreieckige Querschnittsformen aufweisen, in der Nähe des Randes
zu sehen sind.
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3 zeigt
schematisch eine Ausführungsform
des intraoralen Kleberpräparats
der vorliegenden Erfindung.
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Ausführliche
Beschreibung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung wird im Folgenden ausführlicher beschrieben.
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Das
intraorale Kleberpräparat
der vorliegenden Erfindung umfasst einen Träger aus einem Vliesstoff, der
hauptsächlich
aus konjugierten Fasern des Spalt-Typs besteht, und eine Klebepflasterschicht,
die einen Wirkstoff enthält
und auf dem Träger
gebildet ist.
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Das
in der vorliegenden Erfindung verwendete Fasermaterial der konjugierten
Faser des Spalt-Typs unterliegt keiner besonderen Einschränkung, solange
eine konjugierte Faser des Spalt-Typs gebildet werden kann. Genauer
gesagt, es wird eine konjugierte Faser des Spalt-Typs verwendet,
die aus zwei oder mehr Arten von Fasermaterialien besteht, welche
aus Viskoseseide, Kupferammonium-Kunstseide,
Diacetat, Triacetat, Nylon, Polyvinylidenchlorid, Polyvinylalkohol,
Polyvinylchlorid, Polyester, Polyacrylnitril, Polyethylen, Polypropylen,
Polyurethan, Polyalkylenparaoxybenzoat, Polychlal (1:1-Gemisch von
Vinylchlorid und Polyvinylalkohol) und dergleichen erhalten werden.
Insbesondere wird unter den Aspekten der Sicherheit, Stabilität, Ökonomie
und dergleichen vorzugsweise eine konjugierte Faser des Spalt-Typs
verwendet, die hauptsächlich
aus Polyolefin, wie Polyethylen, Polypropylen und dergleichen, besonders
bevorzugt Polypropylen und Polyester, besteht.
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In
der vorliegenden Erfindung ist die Querschnittsform nach der Aufteilung
einer konjugierten Faser des Spalt-Typs eine ungefähr dreieckige
Form, wobei das ungefähre
Dreieck einen längsten
Durchmesser (DL) von 5 μm bis 15 μm, vorzugsweise 7 bis 13 μm, hat und
das längste
Liniensegment (DS), das den längsten Durchmesser
vertikal kreuzt, 2 μm
bis 10 μm,
vorzugsweise 4 bis 8 μm,
beträgt.
Wenn DL und DS kürzer sind, als
es den oben genannten Bereichen entspricht, wird die Faser dünner, und
die Flexibilität
wird zu groß,
was wiederum die Handhabungseigenschaft der erhaltenen intraoralen
medizinischen Klebefolie beeinträchtigt.
Da außerdem
der Zwischenraum zwischen den Fasern zu gering ist, dringt die Klebepflasterschicht
nicht ausreichend ein, und die Ankerwirkung wird geringer. Wenn
sie länger
sind, als es den oben genannten Bereichen entspricht, wird die Faser
dick, und die Flexibilität
wird beeinträchtigt.
Als Ergebnis verursacht das erhaltene intraorale Kleberpräparat beim
Anheften ein unangenehmes Fremdkörpergefühl.
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Das
Verhältnis
(DL/DS) der oben
genannten DL und DS beträgt vorzugsweise
1,5 bis 2,5, besonders bevorzugt 1,7 bis 2,3. Wenn das DL/DS-Verhältnis kleiner
als 1,5 ist, hat die Faser eine gleichschenklig dreieckige Querschnittsform,
was einen größeren Zwischenraum
zwischen den Fasern ergibt. Dies bewirkt eine zu hohe Flexibilität und damit
eine verschlechterte Handhabungseigenschaft des erhaltenen intraoralen
Kleberpräparats.
Wenn das DL/DS-Verhältnis größer als
2,5 ist, hat die Faser eine abgeflachte Querschnittsform, was eine ausreichende Verschlingung
der Fasern verhindert, so dass häufig
ein unangenehmes Gefühl
auftritt.
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Die
in der vorliegenden Erfindung verwendete konjugierte Faser des Spalt-Typs
hat eine Querschnittsform nach der Spaltung, die ungefähr dreieckig
ist, und zeigt keine Kräuselungsneigung.
Daher kann ein dichter Vliesstoff mit einer höheren Faserdichte erhalten
werden. Da außerdem
die Oberfläche
des Vliesstoffs, die mit der Klebepflasterschicht in Kontakt ist,
groß ist,
zeigt die Klebepflasterschicht eine überlegene Klebeeigenschaft
gegenüber
dem Vliesstoff. Da das ungefähre
Dreieck einen längsten
Durchmesser (DL) von 5 μm bis 15 μm hat und das längste Liniensegment
(DS), das den längsten Durchmesser vertikal
kreuzt, 2 μm
bis 10 μm beträgt, kann
die Klebepflasterschicht wünschenswerterweise
in die Lücken
zwischen geeignet dichten Fasern eintreten und so eine gute Ankerwirkung
und geeignete Steifigkeit zeigen, während die Flexibilität aufrechterhalten
wird. Wenn das DL/DS-Verhältnis auf
1,5 bis 2,5 eingestellt wird, können
die oben genannten Eigenschaften nach Wunsch hervorgebracht werden.
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Als
typischer Vliesstoff für
pharmazeutische Produkte seien erwähnt ein Stretch-Vliesstoff, der durch Einbeziehen
einer gekräuselten
Faser, wie Polyester und dergleichen, bei der es sich um einen Grundtextilstoff für Stretch-Kompressen
handelt, durch ein Vernadelungsverfahren oder ein Spunlaced-Verfahren
erhalten wird. Dieser Vliesstoff umfasst Fasern, die in Spiralkräuseln miteinander
verschlungen sind, und hat einen ungefähr kreisförmigen Faserquerschnitt. Dies
führt zu
einer hohen Dehnbarkeit und überlegenen
Flexibilität.
Die meisten Textilstoffe dieser Art haben jedoch einen Faserdurchmesser
von nicht weniger als 15 μm.
Dies hat zur Folge, dass die Fasern auf der Oberfläche des
Vliesstoffes, die mit der Klebepflasterschicht in Kontakt kommt,
stärker
dispergiert sind als die Fasern der konjugierten Faser des Spalt-Typs,
so dass die Ankerwirkung je nach Art des Pflasters unzureichend
ist. Außerdem
hat der als Grundtextilstoff von Kompressen verwendete Vliesstoff
im Allgemeinen eine Dicke von nicht weniger als 800 μm, und ein
intraorales Klebepräparat unter
Verwendung eines solchen Textilstoffs verursacht je nach der Klebestelle
ein beträchtliches
Fremd körpergefühl. Da ein
Stretch-Vliesstoff überdies
hochgradig flexibel und weich ist und daher ein intraorales Klebepräparat, das
diesen Vliesstoff verwendet, je nach der Größe des intraoralen Klebepräparats eine
merklich verschlechterte Handhabungseigenschaft zeigt.
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1 zeigt
schematisch eine Ausführungsform
der in der vorliegenden Erfindung verwendeten konjugierten Faser
des Spalt-Typs. Die konjugierte Faser des Spalt-Typs 1 wird
erhalten, indem man eine konjugierte Faser, die zwei oder mehr Fasermaterialien
umfasst, die ausgehend von der ungefähren Mitte des ungefähr kreisförmigen Querschnitts
radial angeordnet sind, aufteilt, und hat um die Mittelachse herum
mehrere Unterteilungen 2 mit einer ungefähr dreieckigen
Form. Die konjugierte Faser des Spalt-Typs 1 hat eine Struktur,
bei der Unterteilungen 2, die aus dem jeweiligen Fasermaterial
bestehen, in der Richtung des Umfangs abwechselnd auftreten. Die
oben genannte konjugierte Faser des Spalt-Typs 1 wird zum
Beispiel nach dem folgenden Verfahren erhalten. Unter Verwendung
einer Spinndüse
mit inneren Unterteilungen in einer vorbestimmten Anzahl werden
zwei oder mehr Arten von Polymerkomponenten mit unterschiedlichen
Eigenschaften (wobei diese Polymerkomponenten jeweils das Fasermaterial
bilden) im Verbund versponnen und ein anderes Verfahren. Die Zahl
der oben genannten Unterteilungen beträgt im Allgemeinen 8 oder 16.
In der vorliegenden Erfindung beträgt sie vorzugsweise 16 oder
mehr, besonders bevorzugt 20 oder mehr. Wenn die Zahl der oben genannten
Unterteilungen kleiner als 16 ist, ist eine konjugierte Faser des
Spalt-Typs mit einem wünschenswerten
DL/DS-Verhältnis kaum
zu erhalten.
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Der
Faserdurchmesser und die Faserlänge
der konjugierten Faser des Spalt-Typs 1 unterliegt keiner besonderen
Einschränkung,
und vorzugsweise wird eine Faser mit einem Faserdurchmesser von
20 bis 22 μm und
einer Faserlänge
von etwa 40 mm verwendet. Die Querschnittsform der konjugierten
Faser des Spalt-Typs 1 ist nicht auf einen Kreis beschränkt und
kann auch ungefähr
einer Ellipse entsprechen. Außerdem
unterliegt das Verfahren zur Unterteilung der konjugierten Faser
des Spalt-Typs keiner besonderen Einschränkung, und sie kann zum Beispiel
unterteilt werden, indem man eine konjugierte Faser des Spalt-Typs
in einen Wasserstrom eintaucht.
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2 ist
eine elektronenmikroskopische Aufnahme der Querschnittsform der
oben genannten konjugierten Faser des Spalt-Typs von 1 nach
dem Aufspalten mit einem Wasserstrahl. In der Nähe der Mitte von 2 ist
eine einzige ungeteilte konjugierte Faser des Spalt-Typs mit einer
etwa kreisförmigen
Querschnittsform zu sehen, und die aufgeteilten mehreren konjugierten
Fasern des Spalt-Typs, die ungefähr
dreieckige Querschnittsformen aufweisen, sind in der Nähe des Randes
zu sehen. Im Falle der oben genannten konjugierten Faser des Spalt-Typs 1 beträgt DL der ungefähr dreieckigen Form nach der
Teilung etwa 10 μm, und
DS beträgt
etwa 5 μm.
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Als
Material für
die oben genannte konjugierte Faser des Spalt-Typs 1 seien
zum Beispiel die oben erwähnten
verschiedenen Fasermaterialien genannt, wobei die zu bevorzugenden
Kombinationen Polyester/Polypropylen und Polyester/Polyethylen sind.
Das Mischungsverhältnis
(Polyester : Polypropylen oder Polyethylen) beträgt vorzugsweise 35:65 bis 65:35,
besonders bevorzugt 40:60 bis 60:40, am meisten bevorzugt 45:55
bis 55:45 (Gew.-%:Gew.-%). Wenn das Mischungsverhältnis außerhalb
des oben genannten Bereichs liegt; kann die erhaltene konjugierte
Faser des Spalt-Typs nicht glatt unterteilt werden.
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Die
resultierende konjugierte Faser des Spalt-Typs, die in der oben
genannten Weise unterteilt ist, wird einem typischen Schritt, wie
Spunlaced-Verfahren, Spinnvliesverfahren, Vernadelungsverfahren
und dergleichen unterzogen, um sie zu einem Vliesstoff zu verarbeiten.
Im Hinblick auf die Ankerwirkung mit der Klebepflasterschicht, das
Gefühl
und die Sicherheit ist ein nach dem Spunlaced-Verfahren hergestellter Vliesstoff zu bevorzugen.
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Der
in der vorliegenden Erfindung zu verwendende Vliesstoff kann 1 bis
50, besonders bevorzugt 2 bis 30, ungeteilte konjugierte Fasern
des Spalt-Typs in einem Querschnitt von 0,1 mm2 enthalten.
Die Anwesenheit von ungeteilten konjugierten Fasern des Spalt-Typs
in einem Vliesstoff verbessert die Formreten tion des Vliesstoffs
und erhöht
dadurch die Formstabilität
eines Präparats.
Außerdem
erhält
er eine geeignete Steifigkeit, wodurch die Handhabungseigenschaft
des Präparats
verbessert wird. Wenn zu viele ungeteilte konjugierte Fasern des
Spalt-Typs in einem Querschnitt von 0,1 mm2 eines
Vliesstoffs enthalten sind, wird der Vliesstoff zu steif, was es
für ein
intraorales Kleberpräparat,
das den Vliesstoff verwendet, schwierig macht, sich an ungleichmäßige Oberflächen anzupassen,
was nach der Auftragung ein erhebliches Fremdkörpergefühl verursachen kann.
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Der
in der vorliegenden Erfindung zu verwendende Vliesstoff hat eine
Dicke von vorzugsweise 300 bis 600 μm, besonders bevorzugt 350 bis
500 μm,
und eine Dichte von vorzugsweise 0,17 bis 0,25 g/cm3,
besonders bevorzugt 0,19 bis 0,23 g/cm3.
Der hier verwendete Ausdruck "Dicke" bedeutet eine Dicke,
wie sie in JIS L1085 (Testing Methods for Nonwoven Interlining Fabrics)
definiert ist, und "Dichte" bedeutet eine Masse
pro Volumeneinheit, die aus der oben genannten Dicke und der in
JIS L1085 definierten Masse berechnet wird.
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Das
intraorale Kleberpräparat,
das einen Vliesstoff mit der oben genannten Dicke und Dichte verwendet,
hat eine geeignete Dicke und Steifigkeit und zeigt daher eine überlegene
Handhabungseigenschaft, wenn das Klebefolienpräparat von der Trennfolie abgelöst wird
oder wenn das Klebefolienpräparat
in der Mundhöhle aufgetragen
wird. Die Folie hat eine geeignete hohe Dichte, wird nicht leicht
mit Wasser, wie Speichel und dergleichen, getränkt und erlaubt es während der
intraoralen Anwendung nicht so leicht, dass ein Wirkstoff aufgrund
von Speichel austritt und ausfließt. Da die Menge der Faser
auf der Oberfläche
des Vliesstoffs, der an einer Klebepflasterschicht haftet, geeignet
ist, erhält
man eine überlegene
Ankerwirkung der Klebepflasterschicht und des Vliesstoffs.
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Wenn
die Dicke des Vliesstoffs kleiner als 300 μm ist, wird die Handhabungseigenschaft
beeinträchtigt,
und es kann leicht Wasser, wie Speichel usw., in den Textilstoff
eindringen, und wenn er dicker als 600 μm ist, kann nach der Auftragung
ein erhebliches Fremdkörpergefühl verursacht
werden. Wenn die Dichte des Vliesstoffs kleiner als 0,17 g/cm3 ist, wird die Handhabungseigenschaft beeinträchtigt,
und es kann leicht Wasser, wie Speichel usw., eindringen, und die
Ankerwirkung gegenüber
einer Klebepflasterschicht wird beeinträchtigt. Wenn die größer als
0,25 g/cm3 ist, wird der Textilstoff zu
steif. Infolgedessen zeigt ein intraorales Kleberpräparat, das
diesen Vliesstoff verwendet, eine verschlechterte Anpassungsfähigkeit
an Unregelmäßigkeiten
und kann nach der Auftragung ein erhebliches Fremdkörpergefühl verursachen.
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Der
in der vorliegenden Erfindung zu verwendende Wirkstoff unterliegt
keiner besonderen Einschränkung,
solange er eine transmukosale Verabreichung in der Mundhöhle erlaubt.
Beispiele für
den systemischen Wirkstoff sind Corticosteroide, analgetische Entzündungsmittel,
Hypnosedativa, Tranquilizer, blutdrucksenkende Mittel, hypotonische
Diuretika, Antibiotika, allgemeine Anästhetika, antibakterielle Mittel,
Fungizide, Vitamine, koronargefäßerweiternde
Mittel, Antihistaminika, Antitussiva, Sexualhormone, Antidepressiva,
hirnzirkulationsverbessernde Mittel, Antiemetika, Antitumormittel,
biologische Medikamente und dergleichen. Beispiele für den lokalen
Wirkstoff sind Lokalanästhetika,
wie Lidocain, Zahnantibiotika, wie Tetracyclin-Hydrochlorid, Desinfektionsmittel,
wie Cetylpyridiniumchlorid, Mittel für die Prophylaxe und Therapie
von intraoralen Infektionen, wie Chlorhexidin-Hydrochlorid, Antiphlogistika,
wie Azulen, und dergleichen. Vorzugsweise wird wenigstens eine Art
von Lokalanästhetikum
verwendet, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Kokain, Procain, Chlorprocain,
Tetracain, Benzocain, Lidocain, Mepivacain, Prilocain, Bupivacain,
Dibucain, Propoxycain, Etidocain, Diclonin, Oxybuprocain, Tecain,
Amethocain, Propitocain, Piperocain, Quatacain, Butacain, Meprylcain,
Amylocain, Isobucain, Tricain, Parethoxycain, Pyrrocain, Hexylcain,
Metabutoxycain, Xylocain, Oxethazain, Pyridoxin, Dimethisoquin,
Ethylaminobenzoat, Ethylpiperidinoacetylaminobenzoat, Benzylalkohol,
Chlorbutanol und pharmakologisch annehmbaren Salzen davon besteht,
und besonders bevorzugt werden Lidocain, Lidocain-Hydrochlorid,
Tetracain und Benzocain verwendet.
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Der
Gehalt dieser Wirkstoffe in der Klebepflasterschicht wird je nach
der Art des Wirkstoffs, dem Ziel der Verabreichung und dergleichen
in geeigneter Weise bestimmt. Er beträgt im Allgemeinen etwa 1 bis
80 Gew.-%, vorzugsweise etwa 2 bis 70 Gew.-%. Wenn der Gehalt kleiner
als 1 Gew.-% ist, wird die Freisetzung des Wirkstoffs in einer für die Behandlung
oder Prävention
effektiven Menge nicht erreicht, während dann, wenn er 80 Gew.-% überschreitet,
die Klebeeigenschaft verschlechtert wird, so dass keine ausreichende
Haftung vorhanden ist, was die therapeutische oder prophylaktische
Wirkung einschränkt
und ökonomisch
nachteilig ist.
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Der
Wirkstoff ist je nach der Wirksamkeit des Wirkstoffs (dem Verwendungszweck)
in einem Zustand enthalten, in dem er in einer Klebepflasterschicht
gelöst,
als durch Übersättigung
ausgefällte
Kristalle vorhanden oder in einer Klebepflasterschicht dispergiert
ist. Auf diese Weise kann ein intraorales Kleberpräparat für die Behandlung
und/oder Prävention
verschiedener Krankheiten erhalten werden.
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Die
Klebepflasterschicht unterliegt keiner besonderen Einschränkung, solange
sie im Wesentlichen an der Mundschleimhaut haften kann. Sie wird
unter Verwendung eines Klebers, bei dem irgendein Polymer, das bei
normaler Temperatur Haftklebereigenschaften zeigt, als Grundstoff
verwendet wird, und dergleichen gebildet. Eine Haftkleberschicht,
die in Wasser im Wesentlichen unlöslich ist oder im Wesentlichen
kein Wasser absorbiert, ist zu bevorzugen. In der vorliegenden Erfindung
bedeutet der Ausdruck "Haftkleberschicht,
die in Wasser im Wesentlichen unlöslich ist oder im Wesentlichen
kein Wasser absorbiert" eine
Haftkleberschicht, die gebildet wird, indem man als Hauptkomponente
ein Klebepolymer, das bei 20 °C
eine Löslichkeit
in Wasser von nicht mehr als 5 Gew.-% zeigt und bei normaler Temperatur
Haftklebereigenschaften zeigt, und/oder ein Klebepolymer, das bei
20 °C eine
Wasserabsorptionsmenge von nicht mehr als 5 Gew.-% zeigt und bei
normaler Temperatur Haftklebereigenschaften zeigt, verwendet. Beispiele
für einen
Kleber (Klebepolymer), der eine solche Haftkleberschicht bildet,
die in Wasser im Wesentlichen unlöslich ist oder im Wesentlichen
kein Wasser absorbiert, sind Acrylkleber, Kautschukkleber, wie Styrol-Isopren-Styrol-Blockcopolymer,
Styrol-Butadien-Styrol-Blockcopolymer, Polyisopren, Polyisobutylen,
Polybutadien und dergleichen, Silikonkleber, wie Silikonkautschuk,
Silikon auf Dimethylsiloxanbasis, Silikon auf Diphenylsiloxanbasis
und dergleichen, Vinyletherkleber, wie Polyvinylmethylether, Polyvinylethylether,
Polyvinylisobutylether und dergleichen, Vinylesterkleber, wie Vinylacetat-Ethylen-Copolymer
und dergleichen, Polyesterkleber, die eine Carbonsäurekomponente
(z.B. Dimethylterephthalat, Dimethylisophthalat, Dimethylphthalat
usw.) und eine mehrwertige Alkoholkomponente (z.B. Ethylenglycol
usw.) und dergleichen umfassen, und dergleichen. Von diesen ist
ein Acrylkleber im Hinblick auf die Ankerwirkung gegenüber einem
Vliesstoff, die Haftung auf Schleimhaut, die Wirkstofflöslichkeit, die
Wirkstoffstabilität
und dergleichen zu bevorzugen.
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Der
oben genannte Acrylkleber wird erhalten, indem man Alkyl(meth)acrylat
als Hauptkomponente mit einem funktionellen Monomer copolymerisiert.
Beispiele für
das Alkyl(meth)acrylat sind Alkyl(meth)acrylate, bei denen die Alkylgruppe
eine geradkettige Alkylgruppe oder verzweigte Alkylgruppe mit 4
bis 13 Kohlenstoffatomen ist, wie Butyl, Pentyl, Hexyl, Heptyl,
Octyl, 2-Ethylhexyl, Nonyl, Decyl, Undecyl, Dodecyl, Tridecyl und dergleichen,
wobei diese allein oder in Kombination verwendet werden können.
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Das
funktionelle Monomer, das mit dem oben genannten Alkyl(meth)acrylat
copolymerisiert werden soll, weist wenigstens eine ungesättigte Doppelbindung,
die an der Copolymerisationsreaktion beteiligt ist, im Molekül und eine
funktionelle Gruppe in der Seitenkette auf. Beispiele für ein solches
funktionelles Monomer sind carboxygruppenhaltige Monomere, wie (Meth)acrylsäure, Itaconsäure, Maleinsäure, Maleinsäureanhydrid
und dergleichen, hydroxygruppenhaltige Monomere, wie Hydroxyethyl(meth)acrylat,
Hydroxypropyl(meth)acrylat und dergleichen, sulfogruppenhaltige
Monomere, wie Styrolsulfonsäure,
Allylsulfonsäure, Sulfopropyl(meth)acrylat,
(Meth)acryloyloxynaphthalinsulfonsäure, Acrylamidmethylpropansulfonsäure und dergleichen,
amrnogruppenhaltige Monomere, wie Aminoethyl(meth)acrylat, Dimethylaminoethyl(meth)acrylat,
tert-Butylaminoethyl(meth)acrylat und dergleichen, amidgruppenhaltige
Monomere, wie (Meth)acrylamid, Dimethyl(meth)acrylamid, N-Methylol(meth)acrylamid,
N-Methylolpropan(meth)acrylamid, N-Vinylacetamid
und dergleichen, alkoxygruppenhaltige Monomere, wie Methoxyethyl(meth)acrylat,
Ethoxyethyl(meth) acrylat, Methoxyethylenglycol(meth)acrylat, Methoxydiethylenglycol(meth)acrylat,
Methoxypolyethylenglycol(meth)acrylat, Methoxypolypropylenglycol(meth)acrylat,
Tetrahydrofuryl(meth)acrylat und dergleichen, und dergleichen. Daneben
sind Beispiele für
das copolymerisierbare Monomer (Meth)acrylnitril, Vinylacetat, Vinylpropionat,
N-Vinyl-2-pyrrolidon, Methylvinylpyrrolidon, Vinylpyridin, Vinylpiperidon,
Vinylpyrimidin, Vinylpiperazin, Vinylpyrrol, Vinylimidazol, Vinylcaprolactam,
Vinyloxazol, Vinylmorpholin und dergleichen.
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Soweit
die Merkmale der vorliegenden Erfindung nicht beeinträchtigt werden,
kann ein Alkyl(meth)acrylat, das eine Alkylgruppe mit 1 bis 3 oder
14 oder mehr Kohlenstoffatomen aufweist, copolymerisiert werden.
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Der
Acrylkleber in der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise ein Copolymer
von Alkyl(meth)acrylat und (Meth)acrylsäure, insbesondere ein Copolymer,
das durch Polymerisieren von Alkyl(meth)acrylat (65 bis 99 Gew.-%)
und (Meth)acrylsäure
(1 bis 35 Gew.-%) erhalten wird, da sie besonders überlegen
in Bezug auf Haftklebereigenschaften und Kohäsionseigenschaften als Klebereigenschaften,
Freisetzungseigenschaften bezüglich
des in einer Klebepflasterschicht enthaltenen Wirkstoffs und dergleichen
sind.
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In
der vorliegenden Erfindung wird das Klebepolymer (Kleber), das die
Klebepflasterschicht bildet, so bestimmt, dass das Ziel der Verabreichung
des Wirkstoffs erreicht wird. Wenn eine Verabreichung in kurzer Zeit
gewünscht
wird, wird ein Klebepolymer mit überlegener
Freisetzung des darin enthaltenen Wirkstoffs ausgewählt, und
wenn eine langfristige Verabreichung gewünscht wird, wird ein Klebepolymer
ausgewählt,
das zu einer relativ verzögerten
Freisetzung des darin enthaltenen Wirkstoffs befähigt ist.
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Die
oben genannte Klebepflasterschicht kann gegebenenfalls verschiedene
Additive enthalten. Beispiele für
das Additiv sind Klebrigmacher für
eine verbesserte Klebeeigenschaft (z.B. Kolophonium, denaturiertes
Kolophonium, Erdölharz,
Polyterpenharz, Polystyrolharz, Polybutenharz, flüssiges Polyisobutylen usw.),
Weichmacher (z.B. flüssiges
Paraffin, Isopropylmyristat, Isopropylpalmitat usw.), Resorptionsverbesserer
für eine
höhere
Löslichkeit
und Diffusionsfähigkeit
des Wirkstoffs in der Klebepflasterschicht (z.B. Glycole, wie Ethylenglycol,
Diethylenglycol, Propylenglycol, Triethylenglycol, Polyethylenglycol,
Polypropylenglycol usw., Fette und Öle, wie Olivenöl, Ricinusöl, Squalan,
Lanolin usw.), Tenside (z.B. Saccharosefettsäureglycerin, Stearylalkohol,
Sorbitantrioleat, Diethylsebacat, Natriumlaurylsulfat, Polyoxyethylen-hydriertes-Ricinusöl, Cholesterin
usw.), Füllstoffe
(z.B. Kaolin, Titanoxid, Talk, Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat,
Silicat, Kieselsäure,
Aluminiumhydrat, Bariumsulfat, Calciumsulfat, Magnesiumaluminometasilicat
usw.) und dergleichen.
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Das
Herstellungsverfahren für
das intraorale Kleberpräparat
der vorliegenden Erfindung unterliegt keiner besonderen Einschränkung. Zum
Beispiel werden ein Wirkstoff, ein Klebepolymer und dergleichen
in einem Lösungsmittel
gelöst
oder dispergiert, die erhaltene Lösung oder Dispersion wird auf
wenigstens eine Oberfläche
eines Trägers
aufgetragen und getrocknet, so dass eine Klebepflasterschicht auf
wenigstens einer Oberfläche
des Trägers
entsteht. Es wird auch hergestellt, indem man die oben genannte
Lösung
oder Dispersion auf eine schützende
Trennfolie aufträgt,
dieselbe trocknet, so dass eine Klebepflasterschicht auf der Trennfolie
entsteht, und die auf der Trennfolie befindliche Klebepflasterschicht
auf einen Träger
heftet. In diesem Fall kann ein unerwarteter Kontakt der Klebepflasterschicht
mit einem Instrument, Behälter
und dergleichen und ihre Haftung an demselben während der Herstellung, des
Transports oder der Lagerung verhindert werden. Es ist auch möglich, die
exponierte Oberfläche
einer Klebepflasterschicht bis unmittelbar vor der Auftragung auf
die Mundschleimhaut zu schützen,
indem man eine Trennfolie aufträgt,
und die Trennfolie bei der Auftragung auf die Mundschleimhaut abzutrennen,
so dass die Klebepflasterschicht für die Haftung exponiert wird,
wodurch eine Verschlechterung der Klebereigenschaft der Klebepflasterschicht
und eine Verschlechterung des Wirkstoffs verhindert werden kann.
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Das
Material der Trennfolie unterliegt keiner besonderen Einschränkung, solange
es leicht von der Klebepflasterschicht gelöst werden kann, wenn das Präparat verwendet
wird. Verwendet werden zum Beispiel ein synthetischer Harzfilm aus Polyester,
Polyvinylchlorid, Polyvinylidenchlorid, Polyethylenterephthalat
und dergleichen, Papier, wie holzfreies Papier, Kristallpapier und
dergleichen, eine Laminatfolie aus holzfreiem Papier oder Kristallpapier
und dergleichen und einer Polyolefinfolie und dergleichen, wobei
die Oberfläche,
die mit der Klebepflasterschicht in Kontakt sein soll, zur Trennbehandlung
mit Silikonharz, Fluorkohlenstoffharz und dergleichen bedeckt wird.
Die Trennfolie hat eine Dicke von im Wesentlichen 10 bis 200 μm, vorzugsweise 50
bis 100 μm.
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Die
Klebepflasterschicht hat eine Dicke von im Wesentlichen 10 bis 200 μm, vorzugsweise
15 bis 150 μm.
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Das
intraorale Kleberpräparat
der vorliegenden Erfindung hat einen kürzeren Durchmesser von vorzugsweise
0,5 bis 1,5 cm, besonders bevorzugt 0,7 bis 1,3 cm, und einen längeren Durchmesser
von vorzugsweise 1 bis 3 cm, besonders bevorzugt 1,4 bis 2,6 cm.
Die hier verwendeten Ausdrücke "kürzerer Durchmesser" und "längerer Durchmesser" bedeuten den kürzesten
bzw. den längsten
Durchmesser, der durch den Schwerpunkt einer wahlfreien Form verläuft.
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Ein
intraorales Kleberpräparat
mit der oben genannten Größe hat eine überlegene
Handhabungseigenschaft und passt gut auf eine intraorale Auftragungsstelle,
wie Zahnfleisch und dergleichen. Wenn das Klebefolienpräparat kürzere und
längere
Durchmesser hat, die kleiner sind, als es dem oben genannten Bereich entspricht,
kann es die Auftragungsstelle nicht ausreichend bedecken, kann keine
gewünschte
Wirksamkeit des Wirkstoffs ergeben und zeigt eine schlechtere Handhabungseigenschaft.
Wenn das Klebefolienpräparat kürzere und
längere
Durchmesser hat, die größer sind,
als es dem oben genannten Bereich entspricht, bleibt es nicht auf
der Auftragungsstelle und zeigt eine schlechte Handhabungseigenschaft.
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Die
Form des intraoralen Kleberpräparats
der vorliegenden Erfindung unterliegt keiner besonderen Einschränkung, solange
es weitgehend angeheftet werden kann. Zum Beispiel kann es sich
um einen Kreis, eine Ellipse, ein Rechteck, ein Quadrat, ein Dreieck,
ein Sechseck und dergleichen handeln. Insbesondere ist es unter
den Aspekten der Herstellung und Verwendung vorzugsweise quadratisch.
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Das
intraorale Kleberpräparat
der vorliegenden Erfindung hat vorzugsweise eine in JIS-L1085 definierte
Biegesteifigkeit (nach dem 45°-Cantilever-Verfahren)
von 15 mm bis 60 mm, besonders bevorzugt 20 mm bis 50 mm, für ein ausgewogenes
Verhältnis
zwischen Handhabungseigenschaft und Gefühl während der Verwendung. Wenn
die Biegesteifigkeit diesen Bereich verlässt und kleiner ist, wird die
Handhabungseigenschaft häufig
verschlechtert. Zum Beispiel wird die intraorale Haftung der Folie
an einem komplizierten und engen Raum, wie er von einem Zahnteil,
Zungenteil und dergleichen gebildet wird, häufig schwieriger. Wenn sie
außerhalb
dieses Bereichs liegt und größer ist,
tritt bei der Auftragung leicht ein Fremdkörpergefühl auf.
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Wenn
das intraorale Kleberpräparat
der vorliegenden Erfindung zu einem intraoralen Kleberpräparat, das
einen lokalen Wirkstoff enthält,
verarbeitet wird, wird es hauptsächlich
an das Zahnfleisch geheftet, um eine sofortige Manifestation der
Wirksamkeit des Wirkstoffs zu ermöglichen. Wenn das intraorale
Kleberpräparat
der vorliegenden Erfindung zu einem intraoralen Kleberpräparat, das
einen systemischen Wirkstoff enthält, verarbeitet wird, wird
es an die Wangenschleimhaut, die Schleimhaut der Innenfläche der
Lippen, die Zungenunterseite, das Zahnfleisch und dergleichen geheftet,
wo die Wirksamkeit des Wirkstoffs Dutzende von Minuten bis mehrere
Stunden lang aufrechterhalten wird. Wenn das intraorale Kleberpräparat, das
einen systemischen Wirkstoff enthält, gemäß der vorliegenden Erfindung
auf die Schleimhaut der Innenfläche
der Oberlippe oder die Außenseite
des maxillären
Zahnfleischs geheftet wird, wird die Wirksamkeit des Wirkstoffs
lange Zeit aufrechterhalten, da der Kontakt mit Speichel geringer
ist und die Folie durch die Lippe und das Zahnfleisch eingeklemmt
wird.
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Die
vorliegende Erfindung wird ausführlich
unter Bezugnahme auf Beispiele erläutert. In der folgenden Beschreibung
bedeuten "Teile" Gewichtsteile, und
die Dicke und Dichte eines Vliesstoffs werden gemäß dem in
JIS-L1085 definierten Verfahren gemessen.
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Herstellung
der Kleberlösung
A
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2-Ethylhexylacrylat
(95 Teile) und Acrylsäure
(5 Teile) wurden in Ethylacetat unter einer Inertgasatmosphäre copolymerisiert,
um eine Kleberlösung
A herzustellen.
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Herstellung
der Kleberlösung
B
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2-Ethylhexylacrylat
(50 Teile), 2-Methoxyethylacrylat (25 Teile) und Vinylacetat (25
Teile) wurden in Ethylacetat unter einer Inertgasatmosphäre copolymerisiert,
um eine Kleberlösung
B herzustellen.
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Herstellung
der Kleberlösung
C
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2-Methoxyethylacrylat
(65 Teile), Vinylpyrrolidon (30 Teile) und Acrylsäure (5 Teile)
wurden in Ethylacetat unter einer Inertgasatmosphäre copolymerisiert,
um eine Kleberlösung
C herzustellen.
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Herstellung
der Kautschukpolymerlösunq
D
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Polyisobutylen
(50 Teile, Viskositätsmittel
des Molekulargewichts: 120 000), Polyisobutylen (30 Teile, Viskositätsmittel
des Molekulargewichts: 60 000) und alicyclisches Erdölharz (20
Teile, Klebrigmacher, Erweichungspunkt: 100 °C) wurden in Hexan homogen miteinander
gemischt, um eine Kautschukpolymerlösung D herzustellen.
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Beispiel I
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Lidocain
(60 Teile) wurde zur Kleberlösung
A (40 Teile, Feststoffanteil) gegeben und gemischt, um es aufzulösen. Die
erhaltene Lösung
wurde auf eine Polyesterfolie (Trennfolie, Dicke 75 μm), die einer
Trennbehandlung unterzogen worden war, so dass sie eine Dicke nach
dem Trocknen von etwa 20 μm
erreichte, aufgetragen und getrocknet, was eine Klebepflasterschicht
ergab. Die Klebepflasterschicht wurde auf einen Vliesstoff (Dicke
420 μm,
Dichte: 0,21 g/cm3, Zahl der ungeteilten
konjugierten Fasern des Spalt-Typs 12 Fasern/0,1 mm2 Querschnitt)
geheftet, der hergestellt wurde, indem eine konjugierte Faser des
Spalt-Typs mit 20facher Spaltung, die aus Polypropylen und Polyester
bestand (Polypropylengehalt: 55 Gew.-%, Polyestergehalt: 45 Gew.-%;
Faserdurchmesser: 20 μm),
nach der Aufteilung mit einem Hochdruckwasserstrahl (Faserquerschnittsform
nach der Spaltung: ungefähr
dreieckige Form, DL = 10 μm, DS = 5 μm,
DL/DS = 2) verschlungen wurde,
was eine intraorale medizinische Klebefolie mit einer Trennfolie
ergab. Das erhaltene Klebefolienpräparat wurde in Form eines Quadrats
mit einem kürzeren
Durchmesser von etwa 1 cm und einem längeren Durchmesser von etwa
1,4 cm, wie es in 3 gezeigt ist, ausgestanzt und
auf eine Trennfolie 3 gelegt, wodurch mehrere Teststücke 4 erhalten
wurden. In 3 sind L1 = 63 mm, L2 = 50 mm,
L3 = L4 = 10 mm, L5 = L6 = 7mm, L7 = L8 = 3mm, und L9 = L10 = 7mm.
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Vergleichsbeispiel 1
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Lidocain
(60 Teile) wurde zur Kleberlösung
A (40 Teile, Feststoffanteil) gegeben und gemischt, um es aufzulösen. Die
erhaltene Lösung
wurde auf eine Polyesterfolie (Trennfolie, Dicke 75 μm), die einer
Trennbehandlung unterzogen worden war, so dass sie eine Dicke nach
dem Trocknen von etwa 20 μm
erreichte, aufgetragen und getrocknet, was eine Klebepflasterschicht
ergab. Die Klebepflasterschicht wurde auf eine Polyethylenterephthalat-(PET)-Folie
(Dicke 12 μm)
aufgetragen, was eine intraorale medizinische Klebefolie mit einer
Trennfolie ergab. Die erhaltene Folie wurde in Form eines Quadrats
mit einem kürzeren
Durchmesser von etwa 1 cm und einem längeren Durchmesser von etwa
1,4 cm, wie es in 3 gezeigt ist, ausgestanzt und auf
eine Trennfolie 3 gelegt, wodurch mehrere Teststücke 4 erhalten
wurden.
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Vergleichsbeispiel 2
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Lidocain
(60 Teile) wurde zur Kleberlösung
A (40 Teile, Feststoffanteil) gegeben und gemischt, um es aufzulösen. Die
erhaltene Lösung
wurde auf eine Polyesterfolie (Trennfolie, Dicke 75 μm), die einer
Trennbehandlung unterzogen worden war, so dass sie eine Dicke nach
dem Trocknen von etwa 20 μm
erreichte, aufgetragen und getrocknet, was eine Klebepflasterschicht
ergab. Die Klebepflasterschicht wurde auf einen Spunlaced-Stretch-Vliesstoff
(Dicke 700 μm,
Dichte: 0,14 g/cm3), der aus einer Polyesterfaser
mit einem Faserdurchmesser von 20 μm bestand, aufgetragen, was
eine intraorale medizinische Klebefolie mit einer Trennfolie ergab.
Das erhaltene Klebefolienpräparat
wurde in Form eines Quadrats mit einem kürzeren Durchmesser von etwa
1 cm und einem längeren
Durchmesser von etwa 1,4 cm, wie es in 3 gezeigt
ist, ausgestanzt und auf eine Trennfolie 3 gelegt, wodurch
mehrere Teststücke 4 erhalten
wurden.
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Vergleichsbeispiel 3
-
Lidocain
(60 Teile) wurde zur Kleberlösung
A (40 Teile, Feststoffanteil) gegeben und gemischt, um es aufzulösen. Die
erhaltene Lösung
wurde auf eine Polyesterfolie (Trennfolie, Dicke 75 μm), die einer
Trennbehandlung unterzogen worden war, so dass sie eine Dicke nach
dem Trocknen von etwa 20 μm
erreichte, aufgetragen und getrocknet, was eine Klebepflasterschicht
ergab. Die Klebepflasterschicht wurde auf einen Spunlaced-Vliesstoff
(Dicke 325 μm,
Dichte: 0,23 g/cm3), der aus einer Polyesterfaser
mit einem Faserdurchmesser von 4 μm
und einem kreisförmigen
Faserquerschnitt bestand, aufgetragen, was eine intraorale medizinische Klebefolie
mit einer Trennfolie ergab. Die erhaltene Folie wurde in Form eines
Quadrats mit einem kürzeren Durchmesser
von etwa 1 cm und einem längeren
Durchmesser von etwa 1,4 cm; wie es in 3 gezeigt
ist, ausgestanzt und auf eine Trennfolie 3 gelegt, wodurch
mehrere Teststücke 4 erhalten
wurden.
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Bewertung
der praktischen Verwendung
-
Die
Teststücke,
die in Beispiel 1, Vergleichsbeispiel 1, 2 und 3 erhalten wurden,
wurden auf das Innere des maxillären
Zahnfleischs aufgetragen, das im Voraus mit saugfähiger Watte
sachte getrocknet wurde. Die Teststücke wurden gemäß den folgenden
Verfahren mit Hilfe von 5 Freiwilligen anhand der Leichtigkeit des Ablösens von
der Trennfolie, der Handhabungseigenschaft in der Mundhöhle, der
Haftung an der Auftragungsstelle, des Gefühls während der Haftung, der Bitterkeit
während
der Verwendung, der Leichtigkeit des Ablösens von der Auftragungsstelle,
der Kleberrückstände nach
dem Ablösen
und der pharmakologischen Wirkung bewertet. Die Bewertungsergebnisse
sind in Tabelle 1 gezeigt. In Tabelle 1 sind die mittleren Bewertungspunkte
von 5 Freiwilligen gezeigt.
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Leichtigkeit
des Ablösens
des Teststücks
von der Trennfolie
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Wie
in 3 gezeigt ist, wurde jedes Teststück, das
auf eine Trennfolie gelegt wurde, an Punkt A mit Daumen und Zeigefinger
der linken Hand gehalten und mit einer Pinzette abgelöst. Dann
wurde die Handhabungseigenschaft anhand der folgenden numerischen
Kriterien bewertet.
0: schwierig abzulösen
1: ziemlich schwierig
abzulösen
2:
leicht abzulösen
-
Handhabungseigenschaft
in der Mundhöhle
-
Jedes
Teststück,
das mit einer Pinzette gehalten wurde, wurde auf das maxilläre Zahnfleisch
eines anderen Freiwilligen geheftet, und dann wurde die Handhabungseigenschaft
in der Mundhöhle
anhand der folgenden numerischen Kriterien bewertet.
0: schwierig
zu handhaben
1: ziemlich schwierig zu handhaben
2: leicht
zu handhaben
-
Haftung an
der Auftragungsstelle
-
Die
Haftung jedes Teststücks
an der Auftragungsstelle innerhalb des maxillären Zahnfleischs wurde anhand
der folgenden numerischen Kriterien bewertet.
0: unzureichende
Haftung, wobei ein Teil abgelöst
war
1: fast ausreichende Haftung, wobei der Rand leicht abgelöst war
2:
ausreichende Haftung
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Gefühl während der
Haftung
-
Die
Unannehmlichkeit während
der Haftung wurde anhand der folgenden numerischen Kriterien bewertet.
0:
Unannehmlichkeit empfunden
1: leichte Unannehmlichkeit empfunden
2:
fast keine Unannehmlichkeit empfunden
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Bitterkeit während der
Verwendung
-
Der
Träger
des Teststücks
wurde alle 30 Sekunden nach dem Anheften mit der speichelfeuchten
Zungenspitze probiert, um die Bitterkeit aufgrund des Wirkstoffs
zu bewerten, und anhand der folgenden numerischen Kriterien bewertet.
0:
Bitterkeit innerhalb von 1 Minute nach dem Anheften empfunden
1:
Bitterkeit nach 1 Minute und innerhalb von 3 Minuten nach dem Anheften
empfunden
2: auch nach 3 Minuten nach dem Anheften keine Bitterkeit
empfunden
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Leichtigkeit des Ablösens des
Teststücks
von der Auftragungsstelle
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3
Minuten nach dem Anheften wurde jedes Teststück mit einer Pinzette abgelöst. Dann
wurde die Handhabungseigenschaft anhand der folgenden numerischen
Kriterien bewertet.
0: schwierig abzulösen
1: ziemlich schwierig
abzulösen
2:
leicht abzulösen
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Kleberrückstände nach
dem Ablösen
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Das
Teststück
wurde abgelöst,
und der Rückstand
der Klebepflasterschicht an der Auftragungsstelle des Teststücks wurde
anhand der folgenden numerischen Kriterien bewertet.
0: Rückstände in 10%
oder mehr der Klebefläche
1:
Rückstände in weniger
als 10% der Klebefläche
2:
keine Rückstände
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Pharmakologische
Wirkung
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Das
Teststück
wurde abgelöst,
und die Auftragungsstelle wurde mit einer Spritzennadel stimuliert.
Die anästhetische
Wirkung wurde anhand der folgenden numerischen Kriterien bewertet.
0:
Schmerz wurde empfunden
1: geringfügiger Schmerz wurde empfunden
2:
kein Schmerz wurde empfunden
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Speicheldurchlässigkeit
-
Die
Klebefolienpräparate
von Beispiel 1, Vergleichsbeispiel 1, 2 und 3 (vom in 3 gezeigten
Typ mit einem Stück
von 1 cm × 1
cm) wurden mit der Trennfolie nach unten auf den Boden des Becherglases
gelegt und auf 37 °C
erhitzt. Ein auf 37 °C
gehaltener Tropfen (etwa 25 mg) Speichel von einem erwachsenen Mann wurde
in die Mitte des Trägers
getropft, und das Becherglas wurde verschlossen und auf 37 °C gehalten.
Die Größe des Speichels
30 Minuten nach dem Tropfen und während des Stehenlassens wurde
beobachtet, und die Speicheldurchlässigkeit wurde bewertet. Die
Ergebnisse sind in Tabelle 2 gezeigt.
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Aus
den Tabellen 1 und 2 geht hervor, dass das Klebefolienpräparat von
Beispiel 1 überlegene
Ergebnisse bei allen bewerteten Merkmalen zeigte und eine geringe
Speicheldurchlässigkeit
zeigte. Dagegen zeigte das Klebefolienpräparat von Vergleichsbeispiel
1, das eine PET-Folie als Träger
zeigte, schlechtere Ergebnisse in Bezug auf die Leichtigkeit des
Ablösens
des Teststücks
von der Trennfolie, die Handhabungseigenschaft in der Mundhöhle, die
Haftung an der Auftragungsstelle, das Gefühl während der Haftung und die Leichtigkeit des
Ablösens
des Teststücks
von der Auftragungsstelle. Die Klebefolienpräparate der Vergleichsbeispiele
2 und 3 ohne einen Vliesstoff aus einer konjugierten Faser des Spalt-Typs
als Träger
zeigten schlechtere Ergebnisse in Bezug auf die Bewertung der Handhabungseigenschaft
in der Mundhöhle,
der Bitterkeit während
der Verwendung und der Kleberrückstände nach
dem Ablösen,
zeigten jedoch eine hohe Speicheldurchlässigkeit.
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Beispiel 2
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Lidocain
(60 Teile) wurde zur Kleberlösung
A (40 Teile, Feststoffanteil) gegeben und gemischt, um es aufzulösen. Die
erhaltene Lösung
wurde auf eine Polyesterfolie (Trennfolie, Dicke 75 μm), die einer
Trennbehandlung unterzogen worden war, so dass sie eine Dicke nach
dem Trocknen von etwa 20 μm
erreichte, aufgetragen und getrocknet, was eine Klebepflasterschicht
ergab. Die Klebepflasterschicht wurde auf einen Vliesstoff (Dicke
330 μm,
Dichte: 0,18 g/cm3, keine ungeteilten konjugierten Fasern des Spalt-Typs)
geheftet, der hergestellt wurde, indem eine konjugierte Faser des
Spalt-Typs mit 16facher Spaltung, die aus Polyethylenharz mit einer
hydrophilen Gruppe und Polypropylen bestand (Polyethylenharzgehalt:
50 Gew.-%, Polypropylengehalt: 50 Gew.-%; Faserdurchmesser: 20 μm), nach
der Aufteilung mit einem Hochdruckwasserstrahl (Faserquerschnittsform
nach der Spaltung: ungefähr
dreieckige Form, DL = 10 μm, DS = 5 μm,
DL/DS = 2) verschlungen
wurde, was eine intraorale medizinische Klebefolie mit einer Trennfolie
ergab. Das erhaltene Klebefolienpräparat wurde in Form eines Quadrats
mit einem kürzeren
Durchmesser von etwa 1 cm und einem längeren Durchmesser von etwa
1,4 cm ausgestanzt, wodurch ein Teststück erhalten wurde, wie es in 3 gezeigt
ist.
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Beispiel 3
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Azulen
(5 Teile) wurde zur Kleberlösung
B (95 Teile, Feststoffanteil) gegeben und gemischt, um es aufzulösen. Die
erhaltene Lösung
wurde auf eine Polyesterfolie (Trennfolie, Dicke 75 μm), die einer
Trennbehandlung unterzogen worden war, so dass sie eine Dicke nach
dem Trocknen von etwa 40 μm
erreichte, aufgetragen und getrocknet, was eine Klebepflasterschicht
ergab. Die Klebepflasterschicht wurde auf einen Vliesstoff (Dicke
420 μm,
Dichte: 0,21 g/cm3, Zahl der ungeteilten
konjugierten Fasern des Spalt-Typs 12 Fasern/0,1 mm2 Querschnitt)
geheftet, der hergestellt wurde, indem eine konjugierte Faser des
Spalt-Typs mit 20facher Spaltung, die aus Polypropylen und Polyester
bestand (Polypropylengehalt: 55 Gew.-%; Polyestergehalt: 45 Gew.-%;
Faserdurchmesser: 20 μm),
nach der Aufteilung mit einem Hochdruckwasserstrahl (Faserquerschnittsform
nach der Spaltung: ungefähr
dreieckige Form, DL = 10 μm, DS = 5 μm,
DL/DS = 2) verschlungen wurde,
was eine intraorale medizinische Klebefolie mit einer Trennfolie
ergab. Das erhaltene Klebefolienpräparat wurde in Form einer Ellipse
mit einem kürzeren
Durchmesser von etwa 1 cm und einem längeren Durchmesser von etwa
1,5 cm ausgestanzt, wodurch ein Teststück erhalten wurde, wie es in 3 gezeigt
ist.
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Beispiel 4
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Isopropylmyristat
(Weichmacher, 25 Teile) und Diazepam (Tranquilizer, 5 Teile) wurden
zur Kleberlösung
C (70 Teile, Feststoffanteil) gegeben und gemischt, um sie aufzulösen. Die
erhaltene Lösung
wurde auf eine Polyesterfolie (Trennfolie, Dicke 75 μm), die einer
Trennbehandlung unterzogen worden war, so dass sie eine Dicke nach
dem Trocknen von etwa 30 μm
erreichte, aufgetragen und getrocknet, was eine Klebepflasterschicht
ergab. Die Klebepflasterschicht wurde auf einen Vliesstoff (Dicke
420 μm,
Dichte: 0,21 g/cm3, Zahl der ungeteilten
konjugierten Fasern des Spalt-Typs 12 Fasern/0,1 mm2 Querschnitt)
geheftet, der hergestellt wurde, indem eine konjugierte Faser des
Spalt-Typs mit 20facher Spaltung, die aus Polypropylen und Polyester
bestand (Polypropylengehalt: 55 Gew.-%; Polyestergehalt: 45 Gew.-%;
Faserdurchmesser: 20 μm),
nach der Aufteilung mit einem Hochdruckwasserstrahl (Faserquerschnittsform
nach der Spaltung: ungefähr
dreieckige Form, DL = 10 μm, DS = 5 μm,
DL/DS = 2) verschlungen
wurde, was eine intraorale medizinische Klebefolie mit einer Trennfolie
ergab. Das erhaltene Klebefolienpräparat wurde in Form eines Kreises
mit einem Durchmesser von etwa 1,2 cm ausgestanzt, wodurch ein Teststück erhalten
wurde, wie es in 3 gezeigt ist.
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Beispiel 5
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Isopropylmyristat
(Weichmacher, 20 Teile) und Cimetidin (Mittel gegen Magentumore,
10 Teile) wurden zur Kautschukpolymerlösung D (70 Teile, Feststoffanteil)
gegeben und gemischt, um sie aufzulösen. Die erhaltene Lösung wurde
auf eine Polyesterfolie (Trennfolie, Dicke 75 μm), die einer Trennbehandlung
unterzogen worden war, so dass sie eine Dicke nach dem Trocknen
von etwa 40 μm
erreichte, aufgetragen und getrocknet, was eine Klebepflasterschicht
ergab. Die Klebepflasterschicht wurde auf einen Vliesstoff (Dicke
420 μm,
Dichte: 0,21 g/cm3, Zahl der ungeteilten
konjugierten Fasern des Spalt-Typs 12 Fasern/0,1 mm2 Querschnitt)
geheftet, der hergestellt wurde, indem eine konjugierte Faser des
Spalt-Typs mit 20facher Spaltung, die aus Polypropylen und Polyester
bestand (Polypropylengehalt: 55 Gew.-%; Polyestergehalt: 45 Gew.-%;
Faserdurchmesser: 20 μm),
nach der Aufteilung mit einem Hochdruckwasserstrahl (Faserquerschnittsform
nach der Spaltung: ungefähr
dreieckige Form, DL = 10 μm, DS = 5 μm,
DL/DS = 2) verschlungen
wurde, was eine intraorale medizinische Klebefolie mit einer Trennfolie
ergab. Das erhaltene Klebefolienpräparat wurde in Form eines Rechtecks
mit einem kürzeren
Durchmesser von etwa 1 cm und einem längeren Durchmesser von etwa 2
cm ausgestanzt, wodurch ein Teststück erhalten wurde, wie es in 3 gezeigt
ist.
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Beispiel 6
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Tetracain
(5 Teile) wurde zur Kleberlösung
B (95 Teile, Feststoffanteil) gegeben und gemischt, um es aufzulösen. Die
erhaltene Lösung
wurde auf eine Polyesterfolie (Trennfolie, Dicke 75 μm), die einer
Trennbehandlung unterzogen worden war, so dass sie eine Dicke nach
dem Trocknen von etwa 40 μm
erreichte, aufgetragen und getrocknet, was eine Klebepflasterschicht
ergab. Die Klebepflasterschicht wurde auf einen Vliesstoff (Dicke
330 μm,
Dichte: 0,18 g/cm3, keine ungeteilten konjugierten
Fasern des Spalt-Typs) geheftet, der hergestellt wurde, indem eine
konjugierte Faser des Spalt-Typs mit 16facher Spaltung, die aus
Polyethylenharz mit einer hydrophilen Gruppe und Polypropylen bestand
(Polyethylenharzgehalt: 50 Gew.-%, Polypropylengehalt: 50 Gew.-%;
Faserdurchmesser: 20 μm),
nach der Aufteilung mit einem Hochdruckwasserstrahl (Faserquerschnittsform
nach der Spaltung: ungefähr
dreieckige Form, DL= 10 μm, DS =
5 μm, DL/DS = 2) verschlungen
wurde, was eine intraorale medizinische Klebefolie mit einer Trennfolie
ergab. Das erhaltene Klebefolienpräparat wurde in Form eines gleichschenkligen
Dreiecks mit einem kürzeren
Durchmesser von etwa 0,6 cm und einem längeren Durchmesser von etwa
1 cm ausgestanzt, wodurch ein Teststück erhalten wurde, wie es in 3 gezeigt
ist.
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Beispiel 7
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Isopropylmyristat
(Weichmacher, 20 Teile) und Lidocain-Hydrochlorid (10 Teile) wurden
zur Kleberlösung
C (70 Teile, Feststoffanteil) gegeben und gemischt, um sie aufzulösen. Die
erhaltene Lösung
wurde auf eine Polyesterfolie (Trennfolie, Dicke 75 μm), die einer
Trennbehandlung unterzogen worden war, so dass sie eine Dicke nach
dem Trocknen von etwa 30 μm
erreichte, aufgetragen und getrocknet, was eine Klebepflasterschicht
ergab. Die Klebepflasterschicht wurde auf einen Vliesstoff (Dicke
330 μm,
Dichte: 0,18 g/cm3, keine ungeteilten konjugierten
Fasern des Spalt-Typs) geheftet, der hergestellt wurde, indem eine
konjugierte Faser des Spalt-Typs mit 16facher Spaltung, die aus
Polyethylenharz mit einer hydrophilen Gruppe und Polypropylen bestand
(Polyethylenharzgehalt: 50 Gew.-%, Polypropylengehalt: 50 Gew.-%;
Faserdurchmesser: 20 μm), nach
der Aufteilung mit einem Hochdruckwasserstrahl (Faserquerschnittsform
nach der Spaltung: ungefähr dreieckige
Form, DL = 10 μm, DS =
5 μm, DL/DS = 2) verschlungen
wurde, was eine intraorale medizinische Klebefolie mit einer Trennfolie
ergab. Das erhaltene Klebefolienpräparat wurde in Form eines Quadrats
mit einem kürzeren
Durchmesser von etwa 1 cm und einem längeren Durchmesser von etwa
1,4 cm ausgestanzt, wodurch ein Teststück erhalten wurde, wie es in 3 gezeigt
ist.
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Beispiel 8
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Isopropylmyristat
(Weichmacher, 30 Teile) und Benzocain (10 Teile) wurden zur Kautschukpolymerlösung D (60
Teile, Feststoffanteil) gegeben und gemischt, um sie zu dispergieren.
Die erhaltene Dispersion wurde auf eine Polyesterfolie (Trennfolie,
Dicke 75 μm),
die einer Trennbehandlung unterzogen worden war, so dass sie eine
Dicke nach dem Trocknen von etwa 40 μm erreichte, aufgetragen und
getrocknet, was eine Klebepflasterschicht ergab. Die Klebepflasterschicht
wurde auf einen Vliesstoff (Dicke 330 μm, Dichte: 0,18 g/cm3, keine ungeteilten konjugierten Fasern
des Spalt-Typs) geheftet, der hergestellt wurde, indem eine konjugierte Faser
des Spalt-Typs mit 16facher Spaltung, die aus Polyethylenharz mit
einer hydrophilen Gruppe und Polypropylen bestand (Polyethylenharzgehalt:
50 Gew.-%, Polypropylengehalt: 50 Gew.-%; Faserdurchmesser: 20 μm), nach
der Aufteilung mit einem Hochdruckwasserstrahl (Faserquerschnittsform
nach der Spaltung: ungefähr
dreieckige Form, DL = 10 μm, DS = 5 μm,
DL/DS = 2) verschlungen
wurde, was eine intraorale medizinische Klebefolie mit einer Trennfolie
ergab. Das erhaltene Klebefolienpräparat wurde in Form eines Quadrats
mit einem kürzeren
Durchmesser von etwa 1 cm und einem längeren Durchmesser von etwa
1,4 cm ausgestanzt, wodurch ein Teststück erhalten wurde, wie es in 3 gezeigt
ist.
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Die
in den Beispielen 2 bis 8 erhaltenen Teststücke wurden auf das Innere des
maxillären
Zahnfleischs aufgetragen, das im Voraus mit saugfähiger Watte
sachte getrocknet wurde. Die Teststücke wurden gemäß den oben
genannten Verfahren mit Hilfe von 5 Freiwilligen anhand der Leichtigkeit
des Ablösens
von der Trennfolie, der Handhabungseigenschaft in der Mundhöhle, der
Haftung an der Auftragungsstelle, des Gefühls während der Haftung, der Bitterkeit
während
der Verwendung, der Leichtigkeit des Ablösens von der Auftragungsstelle,
der Kleberrückstände nach
dem Ablösen
und der pharmakologischen Wirkung (außer bei Beispiel 3 bis 5) bewertet.
Die Bewertungsergebnisse sind in Tabelle 3 gezeigt. In Tabelle 3
sind die mittleren Bewertungspunkte von 5 Freiwilligen gezeigt.
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Aus
Tabelle 3 geht hervor, dass die Klebefolienpräparate der Beispiele 2 bis
8 überlegene
Ergebnisse in Bezug auf alle bewerteten Merkmale zeigten.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein intraorales Kleberpräparat bereitgestellt, das einen
Träger aus
einem Vliesstoff, der hauptsächlich
aus konjugierten Fasern des Spalt-Typs besteht, und eine Klebepflasterschicht,
die einen Wirkstoff enthält
und auf dem Träger
gebildet ist, umfasst, wobei die konjugierte Faser des Spalt-Typs
nach dem Spalten einen ungefähr
dreieckigen Querschnitt hat, wobei das ungefähre Dreieck einen längsten Durchmesser
(DL) von 5 μm bis 15 μm hat und das längste Liniensegment
(DS), das den längsten Durchmesser vertikal
kreuzt, 2 μm
bis 10 μm
beträgt.
Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann ein intraorales Kleberpräparat mit einer überlegenen
Ankerwirkung des Trägers
und der Klebepflasterschicht, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
an eine Fläche
mit ungleichmäßigen Oberflächen, wodurch
Unannehmlichkeiten, wie Steifigkeit und dergleichen, vermieden werden,
Handhabungseigenschaft selbst an einer engen Stelle, wie in der
Mundhöhle,
und Verhinderung des Austretens und Ausfließens des Wirkstoffs durch Speichel
bereitgestellt werden.