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Die
vorliegende Erfindung betrifft wieder verschließbare Verpackungen und deren
Verwendung. Im Besonderen betrifft die vorliegende Erfindung Verschlüsse mit
Reißverschluss
mit abziehbaren Versiegelungen, Verfahren zur Herstellung der Verschlüsse mit
Reißverschlüssen und
Verpackungen, die mit den Verschlüssen mit Reißverschlüssen hergestellt
werden.
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Flexible
Verpackungen, im Besonderen wieder versiegelbare und wieder verschließbare Verpackungen,
werden häufig
zur Verpackung von Verbrauchsgütern
verwendet. Waren, die nach dem ersten Öffnen der Verpackung nicht
vollständig
aufgebraucht werden, verwenden einen Verschluss mit Reißverschluss,
um die Verpackung wieder zu verschließen und den verbleibenden Inhalt
frisch zu halten. Beispiele für
häufig
in Verpackungen verpackte Waren sind unter anderem Blumenerde, Düngemittel,
Tiernahrung, Hundekuchen, Gemüse,
Cerealien und zahlreiche andere Nahrungsmittel für Menschen.
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Häufig wird
das Öffnen
und Schließen
des Reißverschlusses
durch eine Schiebervorrichtung erleichtert, die an dem Verschluss
mit Reißverschluss angebracht
ist. Die Schiebervorrichtung ist so gestaltet, dass sie die ineinander
eingreifenden Elemente des Verschlusses mit Reißverschluss auseinander schiebt,
wenn die Schiebervorrichtung entlang dem Reißverschluss in eine erste Richtung
bewegt wird, und so dass sie einen Eingriff der Elemente des Verschlusses
mit Reißverschluss
bewirkt, wenn die Schiebervorrichtung in eine zweite, entgegengesetzte
Richtung entlang dem Reißverschluss
bewegt wird. Für
bestimmte Anwendungen ist eine gegen Eingriffe gesicherte Struktur
bzw. eine Sicherheitsstruktur wünschenswert,
die anzeigt, ob der Verschluss mit Reißverschluss bereits geöffnet worden ist
oder nicht. Das U.S. Patent US-A-5.605.594 offenbart einen polymeren
Beutel mit einer Reißverschlussanordnung,
wobei der Reißverschluss
einen abziehbaren Streifen in dem Reißverschluss aufweist. Verbesserungen
derartiger Verpackungen sind wünschenswert.
In dem U.S. Patent US-A-5.983.466 wird ein Verschluss mit Reißverschluss
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des gegenständlichen Anspruchs 1 offenbart.
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In
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht einer flexiblen, wieder verschließbaren Verpackung
mit einem Verschluss mit Reißverschluss
und einer Schiebervorrichtung;
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2 eine
vergrößerte Querschnittsansicht des
Verschlusses mit Reißverschluss
ohne die daran angeordnete Schiebervorrichtung;
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3 eine
Querschnittsansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer flexiblen,
wieder verschließbaren
Verpackung mit zwei abziehbaren Versiegelungen;
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4 eine
Querschnittsansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer flexiblen,
wieder verschließbaren
Verpackung mit zwei abziehbaren Versiegelungen;
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5 eine
Querschnittsansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer flexiblen,
wieder verschließbaren
Verpackung mit zwei abziehbaren Versiegelungen;
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6 eine
Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels
erster und zweiter Verschlussprofile eines Verschlusses mit Reißverschluss,
der in Verbindung mit den Ausführungsbeispielen
der zwei abziehbaren Versiegelungen aus den Abbildungen der 1 bis 5 verwendet
werden kann;
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7 eine
Querschnittsansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels erster und
zweiter Verschlussprofile eines Verschlusses mit Reißverschluss,
der in Verbindung mit den Ausführungsbeispielen
der zwei abziehbaren Versiegelungen aus den Abbildungen der 1 bis 5 verwendet
werden kann; und
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8 eine
Querschnittsansicht eines vierten Ausführungsbeispiels einer flexiblen,
wieder verschließbaren
Verpackung mit zwei abziehbaren Versiegelungen.
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Die
vorliegende Offenbarung betrifft eine Verpackung, wie etwa einen
flexiblen Beutel, mit einem wieder versiegelbaren, wieder verschließbaren Verschlussmechanismus
mit Reißverschluss,
wobei das Öffnen
und Schließen
des Verschlusses über eine
Schiebervorrichtung erreicht wird, die an dem Reißverschlussmechanismus
angebracht ist. Eine gegen Eingriffe gesicherte Struktur, wie etwa
eine abziehbare Versiegelung, ist im Inneren der Verpackung zwischen
dem Verschluss mit Reißverschluss und
dem Volumen zur Lagerung des jeweiligen Produktes vorgesehen. Eine
zweite abziehbare Versiegelung ist zwischen dem Verschluss mit Reißverschluss
und der die flexible Verpackung umgebenden Umgebung vorgesehen.
Die abziehbaren Versiegelungen weisen nach, ob bereits ein Zugang
in das Innere der Verpackung erfolgt ist. Bei den abziehbaren Versiegelungen
kann es sich um eine abziehbare Folie handeln, die nach der Herstellung
des Verschlusses mit Reißverschluss
an dem Verschluss mit Reißverschluss
angebracht wird, wobei die abziehbaren Versiegelungen aber auch
bei der Herstellung des Verschlusses an dem Verschluss mit Reißverschluss
vorgesehen werden können.
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Im
Besonderen betrifft die vorliegende Erfindung eine flexible, wieder
verschließbare
Verpackung gemäß dem gegenständlichen
Anspruch 8. Die Offenbarung betrifft ferner einen Verschluss mit Reißverschluss
gemäß dem gegenständlichen
Anspruch 1 und ein Verfahren zur Herstellung und Verwendung eines
Verschlusses mit Reißverschluss
gemäß dem gegenständlichen
Anspruch 10.
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Flexible
Verpackungen mit Verschlüssen
mit Reißverschlüssen sind
auf dem Verpackungsmarkt heute allgemein üblich. Für gewöhnlich weist ein Verschluss
mit Reißverschluss
erste und zweite ineinander eingreifende bzw. verriegelnde Verschlussprofile auf.
Der Verschluss mit Reißverschluss
ermöglicht das
leichte Öffnen
und Schließen
der Verpackungsöffnung
für einen
Zugriff auf den Inhalt im Inneren der Verpackung. Das Hinzufügen einer
gegen Eingriffe gesicherten Struktur, wie etwa einer abziehbaren Versiegelung,
zu einer flexiblen Verpackung erhöht die Sicherheit des Inhalts
in der Verpackung, da die gegen Eingriffe gesicherte Struktur anzeigt,
ob bereits ein Zugang zu dem Inhalt der Verpackung erfolgt ist.
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Das
Hinzufügen
einer Schiebervorrichtung zu einer flexiblen Verpackung ist für ältere oder
unter Arthrose leidende Menschen von Vorteil, die körperlich
nicht in der Lage sind, nur einen Verschluss mit Reißverschluss
zum erneuten Verschließen
eines Beutels zu verwenden. Das Hinzufügen einer Schiebervorrichtung
zu einer flexiblen Verpackung erleichtert zudem den Einsatz des
Beutels durch Benutzer jeden Alters und mit jeglichen Befähigungen.
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Flexible, wieder verschließbare Verpackung
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Die
Abbildung aus 1 zeigt eine flexible, wieder
verschließbare
Verpackung 10. Die Verpackung 10 weist erste und
zweite Seitenwände 12 und 14 aus
Polymerfolie auf, die einen Innenraum 11 begrenzen. Die
Verpackung weist drei Kanten auf, die Seitenkanten 32, 34 und
die Unterkante 36, wobei die Seitenwände 12, 14 miteinander
verbunden sind, so dass sie einen Innenraum 11 der Verpackung 10 bilden.
Die erste Seitenkante 32 und die zweite Seitenkante 34 stellen
Dichtungen bzw. Versiegelungen dar, die durch die Anwendung von
Hitze und Druck für
einen festgelegten Zeitraum auf die Seitenwände 12, 14 erzeugt
werden. In einem alternativen Ausführungsbeispiel handelt es sich
bei zumindest einer der ersten Seitenkante 32 und der zweiten
Seitenkante 34 um eine Falzlinie, wobei eine einzelne Folienbahn gefaltet
wird, so dass die beiden Seitenwände 12, 14 gebildet
werden.
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In
der Abbildung aus 1 ist die Unterkante 36 eine
Falzlinie zwischen den Seitenwänden 12, 14, die
gebildet wird, wenn eine einzelne Folienbahn gefaltet wird, um die
beiden Seitenwände
zu bilden; wobei in einem anderen Ausführungsbeispiel die Unterkante 36 eine
Dichtung bzw. eine Versiegelung darstellt, die durch die Anwendung
von Hitze und Druck auf die Seitenwände 12, 14 über einen
gewünschten Zeitraum
erzeugt wird. Die Unterkante 36 kann einen Keil (nicht
abgebildet) aufweisen. Ein Keil kann vorgesehen sein, um für die Verpackung
eine Aufstellfunktion vorzusehen oder um das Volumen des Inneren 11 zu
vergrößern. Bei
dem Keil kann es sich um einen dicht verschlossenen Keil handeln,
wobei die beiden Seiten entlang der Länge des Keils dicht miteinander
verbunden sind oder nur entlang eines Teils der Länge, wobei
die Keilfelder auch unversiegelt sein können.
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In
dieser Offenbarung wird die Seite der Verpackung, welche die Unterkante 36 aufweist,
als die "Unterseite" der Verpackung bezeichnet,
und die Seite mit dem Verschluss mit Reißverschluss 20 wird
als "Oberseite" der Verpackung bezeichnet.
Hiermit wird festgestellt, dass die Verpackung 10 so ausgerichtet werden
kann, dass die Unterkante 36 nicht unterhalb des Verschlusses
mit Reißverschluss
positioniert ist; wobei dabei jedoch der Verweis auf die "Oberseite" an dem Verschluss
mit Reißverschluss
bestehen bleibt. Eine Mündung
bzw. Öffnung 21 sieht
einen Zugang in das Innere 11 der Verpackung 10 entlang
der Oberseite der Verpackung vor. Ein Verschluss mit Reißverschluss 20 erstreckt
sich von der ersten Seitenkante 32 zu der zweiten Seitenkante 34.
Der Verschluss mit Reißverschluss 20 kann
eine Vielzahl von Konfigurationen und Strukturen aufweisen.
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Eine
Schiebervorrichtung 30 ist an dem Verschluss mit Reißverschluss 20 angebracht,
um das Öffnen
und Schließen
des Verschlusses mit Reißverschluss 20 zu
erleichtern. Die Schiebervorrichtungen und deren Funktionsweise
zum Öffnen
und Schließen
von allgemeinen Verschlüssen
mit Reißverschlüssen werden
zum Beispiel in den U.S. Patenten US-A-5.301.394, US-A-5.442.837 und US-A-5.664.329
gelehrt. Eine bevorzugte Schiebervorrichtung wird in dem U.S. Patent
US-A-6.293.701 und der U.S. Patentanmeldung 29/108.657, eingereicht
am 30. Juli 1999 gelehrt. Die Schiebervorrichtung 30 ist
in den Abbildungen der 1, 3 bis 5 und 8 schematisch
dargestellt, wobei sie vorzugsweise eine Konstruktion und Anordnung
gemäß den Offenbarungen
des U.S. Patents US-A-6.293.701
und der Patentanmeldung 29/108.657 aufweist.
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In
weiterem Bezug auf die Abbildung aus 1 kann in
dem Verschluss mit Reißverschluss eine
Kerbe 25 angeordnet sein.
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Die
Kerbe 25 ist so gestaltet, dass sie eine Art "Parkplatz" vorsieht, in welchem
die Schiebervorrichtung 30 Platz findet, wenn der Verschluss
mit Reißverschluss 20 versiegelt
bzw. dicht geschlossen ist. Eine derartige Kerbe 25 kann
jede Tendenz für eine
unvollständige
Verriegelung bzw. für
einen unvollständigen
Eingriff zwischen dem ersten Verschlussprofil 22 und dem
zweiten Verschlussprofil 24 verringern. Vorzugsweise weist
die Kerbe 25 eine Tiefe auf, die zumindest einen Abschnitt
der zweiten abziehbaren Versiegelung 140 (gemäß der nachstehenden
Beschreibung) unversehrt angeordnet an dem distalen Flansch 127, 129 belässt. Beispiele
für derartige
Kerben werden zum Beispiel in den U.S. Patenten US-A-5.067.208 und US-A-5.301.395
offenbart.
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Verschluss
mit Reißverschluss
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Eine
Verschlussanordnung mit Reißverschluss 20 mit
zusammenpassenden Verschlussprofilen zum Öffnen und Schließen (Versiegelung
brechen und wieder versiegeln) erster und zweiter Seitenwände 12, 14 der
Verpackung 10 erstreckt sich zwischen der Seitenkante 32 und
der Seitenkante 34 entlang der Oberkante 38 der
Verpackung 10. Der Verschluss mit Reißverschluss 20 öffnet und
schließt die
Mündung
bzw. Öffnung 21,
die einen Zugang in das Innere 11 vorsieht. Eine Schiebervorrichtung 30 ist
an dem Verschluss mit Reißverschluss 20 angeordnet,
um das Öffnen
und Schließen
des Verschlusses mit Reißverschluss 20 an
der Mündung
zu erleichtern.
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In
erneutem Bezug auf den Verschluss mit Reißverschluss 20 kann
der Verschluss mit Reißverschluss 20 eine
Vielzahl von Konfigurationen und Strukturen aufweisen. In der Abbildung
aus 2 ist der Verschluss mit Reißverschluss 20 detailliert ohne die
Schiebervorrichtung 30 dargestellt. Der Verschluss mit
Reißverschluss 20 weist
ein erstes Verschlussprofil 22 und ein zweites Verschlussprofil 24 auf.
Im Besonderen weist das erste Verschlussprofil 22 ein erstes
verriegelndes Profil 26 auf, und das zweite Verschlussprofil 24 weist
ein zweites verriegelndes Profil 28 auf. Erste und zweite
verriegelnde bzw. miteinander eingreifende Profile 26, 28 sind
so angeordnet und gestaltet, dass sie miteinander eingreifen und
einen dichten Verschluss an der Mündung 21 (1)
vorsehen.
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Die
ersten und zweiten Verschlussprofile 22, 24 weisen
ersten und zweite Versiegelungsflansche 27, 29 an
einem ersten Ende 5 auf, die sich von verriegelnden Profilen 26, 28 erstrecken
und die vorgesehen sind, um die Verschlussprofile 22, 24 an
den Seitenwänden 12, 14 anzubringen.
Die ersten und zweiten Versiegelungsflansche 27, 29 weisen
eine innere erste Oberfläche 13 und
eine äußere zweite Oberfläche 17 auf.
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Die
ersten und zweiten Verschlussprofile 22, 24 weisen
ferner erste und zweite distale Flansche 127, 129 auf,
die sich von den verriegelnden Profilen 26, 28 an
einem zweiten Ende 6 erstrecken, die sich von den verriegelnden
Profilen 26, 28 erstrecken. Vorzugsweise sind
die verriegelnden Profile 26, 28 zwischen dem
ersten Ende 5 und dem zweiten Ende 6 angeordnet.
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Der
Verschluss mit Reißverschluss 20 kann auf
jede bekannte Art und Weise konfiguriert sein, wie dies zum Beispiel
in den U.S. Patenten US-A-4.340.341, US-A-4.346.288 und US-A-4.437.293 offenbart
wird. Das erste Verschlussprofil 22 und das zweite Verschlussprofil 24 greifen
entsprechend miteinander ein und rücken aus, um die Verpackung 10 zu öffnen und
zu verschließen.
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Gegen Eingriffe
sichere Struktur
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In
nachstehendem Bezug auf die Abbildung aus 3 ist ein
erste abziehbare Versiegelung 40 in der Verpackung 60 angeordnet;
im Besonderen ist die erste abziehbare Versiegelung 40 aus 3 an der
inneren oder ersten Oberfläche 14 der
Versiegelungsflansche 27, 29 des Verschlusses
mit Reißverschluss 20 angeordnet
und daran befestigt. Eine zweite abziehbare Versiegelung 140 ist
in der Verpackung 60 angeordnet; im Besonderen ist die
zweite abziehbare Versiegelung 140 aus 3 an
dem distalen Flansch 127, 129 des Verschlusses
mit Reißverschluss
angeordnet und daran befestigt.
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Die
abziehbaren Versiegelungen 40, 140 sind gegen
Eingriffe gesicherte Strukturen; mit "gegen Eingriffe gesichert" ist gemeint, dass
sie es dem Verbraucher anzeigen, ob die Verpackung 60 bereits einmal
geöffnet
und Zugang in das Innere 11 erreicht worden ist. Die abziehbaren
Versiegelungen 40, 140 erstrecken sich von der
ersten Seitenkante 32 (1) zu der
zweiten Seitenkante 34 (1), wobei eine
Sperre bzw. eine Barriere zwischen dem Verschluss mit Reißverschluss 20 und
dem Inneren 11 der Verpackung sowie zwischen dem Inneren 11 und der
die Verpackung 60 umgebenden Umgebung vorgesehen wird.
Vorzugsweise verlaufen die abziehbaren Versiegelungen 40, 140 ununterbrochen
von der ersten Seitenkante 32 zu der zweiten Seitenkante 34; wobei
die abziehbaren Versiegelungen 40, 140 entlang
der Länge
auch unterbrochen sein können.
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Eine
dauerhafte Bindung oder Versiegelung existiert zwischen der ersten
abziehbaren Versiegelung 40 und den Versiegelungsflanschen 27, 29 an den äußeren Oberflächen 40a, 40b und
der zweiten abziehbaren Versiegelung 140 und den distalen Flanschen 127, 129 an
den äußeren Oberflächen 140a, 140b.
Die Stärke
dieser Bindungen oder Versiegelungen wird für gewöhnlich durch die Kraft gemessen,
die zum Lösen
der Bindungen erforderlich ist. Um Zugang in das Innere 11 der
Verpackung 60 zu erreichen, müssen beide abziehbaren Versiegelungen 40, 140 penetriert
werden.
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Beide
abziehbare Versiegelungen 40, 140 weisen eine
innere Stärke
auf, die schwächer
ist als die Stärke
der Versiegelungen zwischen der ersten abziehbaren Versiegelung 40 und
den Versiegelungsflanschen 27, 29 an den äußeren Oberflächen 40a, 40b und
zwischen der zweiten abziehbaren Versiegelung 140 und den
Versiegelungsflanschen 127, 129 an den äußeren Oberflächen 140a, 140b.
Mit "innerer Stärke" ist gemeint, dass
eine bestimmte Kraft erforderlich ist, um die abziehbare Versiegelung 40, 140 in
der Struktur der abziehbaren Versiegelung 40, 140 zwischen
den äußeren Oberflächen 40a, 40b, 140a, 140b zu
zerreißen,
zu spalten, zu teilen, zu delaminieren oder anderweitig zu separieren.
Da die Tendenz für
einen Bruch an der schwächsten
Stelle gegeben ist, teilt sich die abziehbare Versiegelung 40, 140 intern,
in sich selbst, anstatt in den Bereichen, in denen die abziehbare
Versiegelung 40, 140 an dem Versiegelungsflansch 27, 29 oder
dem distalen Flansch 127, 129 angebracht ist.
Bei einer Penetration der abziehbaren Versiegelung 40, 140 teilt sich
die abziehbare Versiegelung 40, 140 somit intern,
wobei ein Abschnitt der abziehbaren Versiegelung 40, 140 mit
jedem Versiegelungsflansch 27, 29 und distalen
Flansch 127, 129 an den Oberflächen 40a, 40b und 140a, 140b verbunden
bleibt.
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Im
Besonderen handelt es sich bei der abziehbaren Versiegelung 40, 140 um
eine abziehbare Folie 41, 141. Eine "abziehbare Folie" weist allgemein
mehrere Schichten bzw. Lagen auf, für gewöhnlich 2 bis 5 Lagen, die,
wenn eine Kraft mit einer vorbestimmten Stärke ausgeübt wird, delaminiert bzw. sich
anderweitig zwischen mindestens zwei der Mehrzahl von Lagen teilt.
Diese Delaminierung zwischen zwei Lagen erfolgt innerhalb der abziehbaren Folie 41, 141 insgesamt.
Wenn allerdings eine der Lagen in sich selbst reißt, so wird
dies als interne Teilung bezeichnet. Die verschiedenen Lagen der
abziehbaren Folien können
aus verschiedenen oder den gleichen polymeren Materialien hergestellt
werden. Zum Beispiel können
bei einer abziehbaren Folie mit zwei Lagen diese beiden Lagen aus
dem gleichen Material hergestellt werden, wobei die beiden Lagen
aber auch aus unterschiedlichen Materialien hergestellt werden können.
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In
einem Ausführungsbeispiel
wird die Mehrzahl von Lagen der abziehbaren Folie 41, 141 während der
Extrusion der abziehbaren Folie gleichzeitig vorgesehen, das heißt, die
Lagen der abziehbaren Folie 41, 141 werden gemeinsam
stranggepresst. In einem weiteren Ausführungsbeispiel werden einzelne
Lagen zusammengefügt,
um die abziehbare Folie 41, 141 vorzusehen. Die
interne Haftfestigkeit zwischen und/oder unter der Mehrzahl von
Lagen, ob gemeinsam stranggepresst oder laminiert, ist allgemein
schwächer
als die Haftfestigkeit zwischen den äußeren Oberflächen 41a, 41b, 141a, 141b der
abziehbaren Folie 41, 141 und anderen polymeren Oberflächen wie
etwa den Versiegelungsflanschen 27, 29, den distalen
Flanschen 127, 129 oder den Seitenwänden 12, 14.
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In
der Verpackung 60 sehen die äußeren Oberflächen 41a, 41b der
abziehbaren Folie 41 eine starke Versiegelung mit den Versiegelungsflanschen 27, 29 vor,
und die äußeren Oberflächen 141a, 141b der
abziehbaren Folie 141 sehen eine starke Versiegelung mit
den distalen Flanschen 127, 129 vor. Wenn die abziehbare
Folie 41, 141 der Verpackung 60 durchbrochen
wird, delaminiert die abziehbare Folie 41, 141 oder
reißt
intern, entweder zwischen zwei Lagen oder innerhalb einer einzigen
Lage, während
die Versiegelung z wischen den äußeren Oberflächen 41a, 41b und
den Versiegelungsflanschen 27, 29 unversehrt bleibt,
und wobei die Versiegelung zwischen den äußeren Oberflächen 141a, 141b und den
distalen Flanschen 127, 129 unversehrt bleibt.
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In
der Abbildung aus 4 entspricht die Verpackung 60' der Verpackung 60 aus 3,
mit der Ausnahme, dass die Verpackung 60' eine erste abziehbare Versiegelung 50 mit
ersten und zweiten Abschnitten 42, 44 aufweist,
und wobei die zweite abziehbare Versiegelung 140 erste
und zweite Abschnitte 142, 144 aufweist. Der erste
Abschnitt 42 ist dicht mit dem ersten Versiegelungsflansch 27 verbunden,
und der zweite Abschnitt 44 ist dicht mit dem zweiten Versiegelungsflansch 29 verbunden;
wobei der erste Abschnitt 42 und der zweite Abschnitt 44 auch
miteinander dicht verbunden sind. Der erste Abschnitt 142 ist
dicht mit dem ersten distalen Flansch 127 verbunden, und
der zweite Abschnitt 144 ist dicht mit dem zweiten distalen
Flansch 129 verbunden; wobei der erste Abschnitt 142 und
der zweite Abschnitt 144 auch miteinander dicht verbunden
sind. Für
gewöhnlich
weisen die ersten und zweiten Abschnitte 42, 44, 142, 144 das
gleiche Material auf, wobei sich die ersten und zweiten Abschnitte 42, 44, 142, 144 in
bestimmten Ausführungsbeispielen
auch unterscheiden. Wenn die erste abziehbare Versiegelung 40 mit
den ersten und zweiten Abschnitten 42, 44 zerbrochen
wird, lösen
sich der erste Abschnitt 42 und der zweite Abschnitt 44 voneinander
ab, wobei die dichten Verschlüsse
mit den Versiegelungsflanschen 27, 29 unversehrt
bleiben. Wenn die erste abziehbare Versiegelung 140 mit
den ersten und zweiten Abschnitten 142, 144 zerbrochen
wird, lösen
sich der erste Abschnitt 142 und der zweite Abschnitt 144 voneinander
ab, wobei die dichten Verschlüsse
mit den Versiegelungsflanschen 127, 129 unversehrt bleiben.
Die Versiegelungsstärke
bzw. die Haftstärke zwischen
dem ersten Abschnitt 42 und dem Versiegelungsflansch 27 und
die Versiegelungsstärke
zwischen dem zweiten Abschnitt 44 und dem Versiegelungsflansch 29 sind
stärker
als die Versiegelungsstärke
zwischen dem ersten Abschnitt 42 und dem zweiten Abschnitt 44.
In ähnlicher
weise sind die Versiegelungsstärke
bzw. die Haftstärke
zwischen dem ersten Abschnitt 142 und dem Versiegelungsflansch 127 und
die Versiegelungsstärke
zwischen dem zweiten Abschnitt 144 und dem Versiegelungsflansch 129 stärker als
die Versiegelungsstärke
zwischen dem ersten Abschnitt 142 und dem zweiten Abschnitt 144.
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Versiegelungsstruktur
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Die
Verpackung 60 weist ferner eine Versiegelungsschicht 52, 54 auf,
die eine dauerhafte Versiegelung bzw. Bindung zwischen den Seitenwänden 12, 14 und
den entsprechenden Versiegelungsflanschen 27, 29 vorsieht.
Die innere Oberfläche 15 der Seitenwände 12, 14 umgibt
das Innere 11 und ist an den Versiegelungsschichten 52, 54 angebracht.
Die Versiegelungsschicht 52, 54 ist an der äußeren oder zweiten
Seite 17 des Versiegelungsflanschs 27, 29 angebracht.
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Die
Versiegelungsschicht 52, 54 kann an den Versiegelungsflanschen 27, 29 vorgesehen
werden, nachdem die ersten und zweiten Verschlussprofile 22, 24 hergestellt
worden sind; oder die Versiegelungsschicht 52, 54 kann
mit den Verschlussprofilen 22, 24 gemeinsam stranggepresst
werden. Die Versiegelungsschichten 52, 54 werden
für gewöhnlich aktiviert, um
die Versiegelungsflansche 27, 29 mit den Seitenwänden 12, 14 zu
verbinden, indem Hitze und Druck über eine bestimmte Zeit ausgeübt werden.
Zur Gestaltung der Bindung zwischen den Versiegelungsflanschen 27, 29 und
den Seitenwänden 12, 14 weisen
die Versiegelungsschichten 52, 54 vorzugsweise
einen Schmelzpunkt auf, der niedriger ist als der Schmelzpunkt beider
Versiegelungsflanschen 27, 29 und der Seitenwände 12, 14.
In einem Ausführungsbeispiel
weist das für
die Versiegelungsschichten 52, 54 verwendete Material
einen Schmelzpunkt von nicht mehr als 130°C auf; in einem anderen Ausführungsbeispiel
weist das für
die Versiegelungsschichten 52, 54 verwendete Material
einen Schmelzpunkt von nicht mehr als etwa 110°C auf. Beispiele für die als
Versiegelungsschicht verwendbaren Materialien sind unter anderem
EVA (Ethylenvinylacetat-Copolymer), EMMA (Ethylenmethylessigsäure) und
Ionomere. Weitere Beispiele für
verwendbare Materialien werden in dem U.S. Patent US-A-5.709.915 (Tomic
et al.) gelehrt.
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Die
Versiegelungsschichten 52, 54 können direkt
entgegengesetzt zueinander oder versetzt angeordnet sein. Zum Beispiel
kann die erste Versiegelungsschicht 52 an einem Punkt angeordnet
sein, der an dem ersten Versiegelungsflansch 26 niedriger liegt
als die zweite Versiegelungsschicht 54 an dem zweiten Versiegelungsflansch 29 oder
vice versa. Die Versiegelungsschichten 52, 54 können auch
Breiten aufweisen, die sich unterscheiden oder versetzt sind. Versetzte
Versiegelungsschichten 52, 54 ermöglichen
es, dass sie Versiegelungsstruktur als eine gelenkartige Anordnung
und wie nachstehend beschrieben arbeitet.
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In
folgendem Bezug auf die Abbildung aus 5 entspricht
die Verpackung 70 aus 5 der Verpackung 60' aus 4, mit
der Ausnahme, dass die Verpackung 70 versetzte Versiegelungsschichten 52, 54 aufweist,
welche die Versiegelungsflansche 27, 29 mit den
Seitenwänden 12, 14 verbinden.
Die versetzte Versiegelungsschicht 54 sieht nicht nur eine
haftende Verbindung des Versiegelungsflanschs 29 mit der
Seitenwand 14 vor, sondern auch eine gelenkartige Struktur 56.
Der dichte Verschluss bzw. die Versiegelung an der Versiegelungsschicht 54 kann gleichzeitig
zu oder getrennt von der Versiegelung an der Versiegelungsschicht 52 erfolgen.
Das Gelenk 56 ist so angeordnet und konfiguriert, dass
die Haltekraft des lösbaren
Verschlussmechanismus 20 erhöht wird. Ferner entfernt das
Gelenk 56 einen Teil der Belastung auf die erste abziehbare
Versiegelung 40, wenn die Verpackung 70 Elemente
in dem Inneren 11 aufweist. Ein Beispiel für eine Anordnung 56 mit
Gelenk bzw. Scharnier wird zum Beispiel in der am 30. Juni 1998
eingereichten U.S. Patentanmeldung 09/107.859 offenbart. Eine gelenkartige
Struktur 56 kann an jeder der Seitenwände 12, 14 positioniert werden.
Allgemein werden gelenkartige Strukturen 56 verwendet,
wenn Verpackungen 70 durch ihre Unterseiten gefüllt werden,
das heißt
die Unterkante 36 der Verpackung 70 entgegengesetzt
zu dem Verschluss mit Reißverschluss 20;
eine gelenkartige Struktur 56 minimiert die Belastung auf
die erste abziehbare Versiegelung 40, wenn Elemente auf
die erste abziehbare Versiegelung 40 fallen gelassen werden.
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Die
Abbildungen der 6 und 7 zeigen Ausführungsbeispiele
von Verschlüssen
mit Reißverschluss 20' und 20'' vor der Integration in eine Verpackung.
In Bezug auf die Abbildung aus 6 weist der
Verschluss mit Reißverschluss 20' ein erstes
Verschlussprofil 22 und ein zweites Verschlussprofil 24 auf,
die an den Versiegelungsflanschen 27, 29 miteinander
verbunden sind. Der Verschluss mit Reißverschluss 20' kann als ein
Stück extrudiert
bzw. stranggepresst werden, wie dies in der Abbildung aus 6 dargestellt
ist, und danach vor der Integration in eine Verpackung in zwei getrennte
Stücke
geteilt werden. In der Abbildung aus 6 sind an
den Versiegelungsflanschen 27, 29 eine erste abziehbare Versiegelungsschicht 40' und eine Versiegelungsschicht 50 angeordnet.
Die erste abziehbare Versiegelung 40' und die Versiegelungsschicht 50 erstrecken
sich über
die Länge
der Versiegelungsflansche 27, 29. An den distalen
Flanschen 127, 129 ist eine zweite abziehbare
Versiegelungsschicht 140' angeordnet.
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Die
erste abziehbare Versiegelungsschicht 40' und die Versiegelungsschicht 50 können an
den Versiegelungsflanschen 27, 29 vorgesehen werden, und
die zweite abziehbare Versiegelungsschicht 140' kann an den
distalen Flanschen 127, 129 vorgesehen werden,
und zwar während
der Extrusion von Verschlussprofilen 22, 24; das
heißt,
die Schichten 40', 140' und 50 können gemeinsam
mit den Verschlussprofilen 22, 24 stranggepresst
werden. Alternativ können
die erste abziehbare Versiegelungsschicht 40', die zweite abziehbare Versiegelungsschicht 140' oder die Versiegelungsschicht 50 auf
die ausgebildeten Verschlussprofile 22, 24 aufgetragen werden.
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In
der Abbildung aus 7 sind die Versiegelungsflansche 27, 29 nicht
zusammenhängend; vielmehr
sind die Versiegelungsflansche 27, 29 durch eine
sich selbst tragende erste abziehbare Versiegelungsschicht 40'' verbunden. Die erste abziehbare Versiegelungsschicht 40'' kann nach der Extrusion der Verschlussprofile 22, 24 an
den Versiegelungsflanschen 27, 29 angebracht werden,
oder die erste abziehbare Versiegelungsschicht 40'' kann gemeinsam mit den Verschlussprofilen 22, 24 stranggepresst
werden. Die erste abziehbare Versiegelungsschicht 40'' die sich zwischen den Versiegelungsflanschen 27, 29 erstreckt
und diese verbindet, ist allgemein eine abziehbare Folie. Die zweite
abziehbare Versiegelungsschicht 140'' wird
gemäß der vorstehenden
Beschreibung an den Verschlussprofilen 22, 24 ausgebildet.
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Die
Abbildung aus 8 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer flexiblen, wieder verschließbaren Verpackung. Die Verpackung 80 aus 8 weist
erste und zweite Seitenwände 12, 14 auf, die
einen Innenraum 11 begrenzen. Ein Verschluss mit Reißverschluss 20 mit
ersten und zweiten Verschlussprofilen 22, 24 ist
durch die Versiegelungsschichten 52, 54 mit den
Seitenwänden 12, 14 versiegelt.
Die Versiegelungsschichten 52, 54 sind zwischen
den Versiegelungsflanschen 27, 29 der Verschlussprofile 22, 24 und
den Seitenwänden 12, 14 angeordnet.
Eine Schiebervorrichtung 30 ist an dem Verschluss mit Reißverschluss 20 angebracht.
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Die
Verpackung 80 weist eine erste abziehbare Versiegelung 40 auf,
die zwischen dem Verschluss mit Reißverschluss 20 und
dem Verpackungsinneren 11 angeordnet ist; die erste abziehbare
Versiegelung 40 ist im Besonderen als eine erste abziehbare
Versiegelung 45 dargestellt. Die erste abziehbare Versiegelung 45 ist
mit der inneren Oberfläche 15 versiegelt,
im Besonderen mit den ersten und zweiten Seitenwänden 12, 14.
Die erste abziehbare Versiegelung 45 der Verpackung entspricht
der ersten abziehbaren Versiegelung 40 aus 4,
mit der Ausnahme, dass in der Abbildung aus 3 die erste
abziehbare Versiegelung 40 mit den Versiegelungsflanschen 27, 29 versiegelt
ist. Die erste abziehbare Versiegelung 45 ist an den äußeren Oberflächen 45a, 45b mit
den Seitenwänden 12, 14 versiegelt.
Diese Haftung bzw. Bindung an den äußeren Oberflächen 45a, 45b ist
größer als
die innere Stärke der
ersten abziehbaren Versiegelung 45; somit tritt ein Fehler
der ersten abziehbaren Versiegelung 45 in der abziehbaren
Versiegelung 45 auf. Die Verpackung 80 weist ferner
eine zweite abziehbare Versiegelung 140 zwischen den distalen
Flanschen 127, 129 auf. Die zweite abziehbare
Versiegelung 140 ist der zweiten abziehbaren Versiegelung 140 aus 3 ähnlich.
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Die
Verschlüsse
mit Reißverschlüssen 20, 20', 20'' der vorliegenden Offenbarung sind
so gestaltet, dass sie unter den verschiedenen Arten und Größen der
Verpackungen austauschbar sind. Zum Beispiel kann der gleiche Verschluss
mit Reißverschluss 20, 20', 20'' für Verpackungen verwendet werden,
die hermetisch bzw. luftdicht verschlossen sind, die eine gegen
Eingriffe gesicherte Struktur aufweisen, und für Verpackungen, die keine gegen
Eingriffe gesicherte Struktur aufweisen. In bestimmten Ausführungsbeispielen
kann eine Eingriffe anzeigende Tasche über der Schiebervorrichtung 30 vorgesehen
sein, um einen Nachweis vorzusehen, ob die Schiebervorrichtung 30 bewegt
worden ist. Für
Verpackungen, für
die keine abziehbare Versiegelung gewünscht wird, kann der gleiche
Verschluss mit Reißverschluss 20, 20', 20'' verwendet werden, und zwar einfach
ohne Aktivierung der abziehbaren Versiegelung in der fertigen Verpackung.
Die Verschlüsse
mit Reißverschlüssen 20, 20', 20'' können in Verpackungen integriert
werden, die den Verschluss mit Reißverschluss in einer Seitenwand
der Verpackung anstatt an einer Kante positioniert aufweisen; wobei sich
der Verschluss mit Reißverschluss 20, 20', 20'' über die gesamte Länge oder
Breite der Verpackung oder nur teilweise über diese erstrecken kann.
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Vor
der Integration in eine Verpackung wie etwa die Verpackung 10, 60, 60', 70, 80,
wird der Verschluss mit Reißverschluss 20, 20', 20'' vorzugsweise an einem Kern, einer
Spule oder anderweitig gelagert vorgesehen. Die Verschlussprofile 22, 24 können zur
Lagerung miteinander eingreifen, nicht miteinander eingreifen und
an separaten Kernen, Spulen und dergleichen vorgesehen werden.
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Zum Öffnen der
wieder verschließbaren,
flexiblen Verpackung 10 penetriert der Verbraucher die ersten
und zweiten abziehbaren Versiegelungen 40, 140 vor
oder während
der Aktion des Ausrückens
der ersten und zweiten Verschlussprofile 22, 24.
Die an dem Verschluss mit Reißverschluss 20 angebrachte Schiebervorrichtung 30 erleichtert
die Penetration der zweiten abziehbaren Versiegelung 140,
wenn sich die Schiebervorrichtung 30 von einer ersten Position
an eine zweite Position entlang dem Verschluss mit Reißverschluss 20 erstreckt.
Nachdem eine zweite abziehbare Versiegelung 140 zerbrochen
worden ist, rücken
die ersten und zweiten Verschlussprofile 22, 24 aus,
und die erste abziehbare Versiegelung 40 wird freigelegt
und zerbrochen. Um dies zu erreichen, greift der Verbraucher das
erste Verschlussprofil 22 und das zweite Verschlussprofil 24 und
zieht das erste Verschlussprofil 22 und das zweite Verschlussprofil 24 auseinander,
so dass die erste abziehbare Versiegelung 40 zerbrochen
wird.