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DE60104010T2 - Durch schieber wiederverschliessbare verpackungen mit abziehbaren doppel-siegelnähten - Google Patents

Durch schieber wiederverschliessbare verpackungen mit abziehbaren doppel-siegelnähten Download PDF

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Publication number
DE60104010T2
DE60104010T2 DE60104010T DE60104010T DE60104010T2 DE 60104010 T2 DE60104010 T2 DE 60104010T2 DE 60104010 T DE60104010 T DE 60104010T DE 60104010 T DE60104010 T DE 60104010T DE 60104010 T2 DE60104010 T2 DE 60104010T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
closure
sealing
profile
peelable
zipper
Prior art date
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DE60104010T
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English (en)
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DE60104010D1 (de
Inventor
Mladomir Tomic
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Reynolds Consumer Products Inc
Original Assignee
Reynolds Consumer Products Inc
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Publication date
Application filed by Reynolds Consumer Products Inc filed Critical Reynolds Consumer Products Inc
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Publication of DE60104010D1 publication Critical patent/DE60104010D1/de
Publication of DE60104010T2 publication Critical patent/DE60104010T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D33/00Details of, or accessories for, sacks or bags
    • B65D33/16End- or aperture-closing arrangements or devices
    • B65D33/25Riveting; Dovetailing; Screwing; using press buttons or slide fasteners
    • B65D33/2508Riveting; Dovetailing; Screwing; using press buttons or slide fasteners using slide fasteners with interlocking members having a substantially uniform section throughout the length of the fastener; Sliders therefor
    • B65D33/2516Riveting; Dovetailing; Screwing; using press buttons or slide fasteners using slide fasteners with interlocking members having a substantially uniform section throughout the length of the fastener; Sliders therefor comprising tamper-indicating means, e.g. located within the fastener
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T24/00Buckles, buttons, clasps, etc.
    • Y10T24/25Zipper or required component thereof
    • Y10T24/2532Zipper or required component thereof having interlocking surface with continuous cross section

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bag Frames (AREA)
  • Glass Compositions (AREA)
  • Slide Fasteners (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft wieder verschließbare Verpackungen und deren Verwendung. Im Besonderen betrifft die vorliegende Erfindung Verschlüsse mit Reißverschluss mit abziehbaren Versiegelungen, Verfahren zur Herstellung der Verschlüsse mit Reißverschlüssen und Verpackungen, die mit den Verschlüssen mit Reißverschlüssen hergestellt werden.
  • Flexible Verpackungen, im Besonderen wieder versiegelbare und wieder verschließbare Verpackungen, werden häufig zur Verpackung von Verbrauchsgütern verwendet. Waren, die nach dem ersten Öffnen der Verpackung nicht vollständig aufgebraucht werden, verwenden einen Verschluss mit Reißverschluss, um die Verpackung wieder zu verschließen und den verbleibenden Inhalt frisch zu halten. Beispiele für häufig in Verpackungen verpackte Waren sind unter anderem Blumenerde, Düngemittel, Tiernahrung, Hundekuchen, Gemüse, Cerealien und zahlreiche andere Nahrungsmittel für Menschen.
  • Häufig wird das Öffnen und Schließen des Reißverschlusses durch eine Schiebervorrichtung erleichtert, die an dem Verschluss mit Reißverschluss angebracht ist. Die Schiebervorrichtung ist so gestaltet, dass sie die ineinander eingreifenden Elemente des Verschlusses mit Reißverschluss auseinander schiebt, wenn die Schiebervorrichtung entlang dem Reißverschluss in eine erste Richtung bewegt wird, und so dass sie einen Eingriff der Elemente des Verschlusses mit Reißverschluss bewirkt, wenn die Schiebervorrichtung in eine zweite, entgegengesetzte Richtung entlang dem Reißverschluss bewegt wird. Für bestimmte Anwendungen ist eine gegen Eingriffe gesicherte Struktur bzw. eine Sicherheitsstruktur wünschenswert, die anzeigt, ob der Verschluss mit Reißverschluss bereits geöffnet worden ist oder nicht. Das U.S. Patent US-A-5.605.594 offenbart einen polymeren Beutel mit einer Reißverschlussanordnung, wobei der Reißverschluss einen abziehbaren Streifen in dem Reißverschluss aufweist. Verbesserungen derartiger Verpackungen sind wünschenswert. In dem U.S. Patent US-A-5.983.466 wird ein Verschluss mit Reißverschluss mit den Merkmalen des Oberbegriffs des gegenständlichen Anspruchs 1 offenbart.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht einer flexiblen, wieder verschließbaren Verpackung mit einem Verschluss mit Reißverschluss und einer Schiebervorrichtung;
  • 2 eine vergrößerte Querschnittsansicht des Verschlusses mit Reißverschluss ohne die daran angeordnete Schiebervorrichtung;
  • 3 eine Querschnittsansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer flexiblen, wieder verschließbaren Verpackung mit zwei abziehbaren Versiegelungen;
  • 4 eine Querschnittsansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer flexiblen, wieder verschließbaren Verpackung mit zwei abziehbaren Versiegelungen;
  • 5 eine Querschnittsansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer flexiblen, wieder verschließbaren Verpackung mit zwei abziehbaren Versiegelungen;
  • 6 eine Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels erster und zweiter Verschlussprofile eines Verschlusses mit Reißverschluss, der in Verbindung mit den Ausführungsbeispielen der zwei abziehbaren Versiegelungen aus den Abbildungen der 1 bis 5 verwendet werden kann;
  • 7 eine Querschnittsansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels erster und zweiter Verschlussprofile eines Verschlusses mit Reißverschluss, der in Verbindung mit den Ausführungsbeispielen der zwei abziehbaren Versiegelungen aus den Abbildungen der 1 bis 5 verwendet werden kann; und
  • 8 eine Querschnittsansicht eines vierten Ausführungsbeispiels einer flexiblen, wieder verschließbaren Verpackung mit zwei abziehbaren Versiegelungen.
  • Die vorliegende Offenbarung betrifft eine Verpackung, wie etwa einen flexiblen Beutel, mit einem wieder versiegelbaren, wieder verschließbaren Verschlussmechanismus mit Reißverschluss, wobei das Öffnen und Schließen des Verschlusses über eine Schiebervorrichtung erreicht wird, die an dem Reißverschlussmechanismus angebracht ist. Eine gegen Eingriffe gesicherte Struktur, wie etwa eine abziehbare Versiegelung, ist im Inneren der Verpackung zwischen dem Verschluss mit Reißverschluss und dem Volumen zur Lagerung des jeweiligen Produktes vorgesehen. Eine zweite abziehbare Versiegelung ist zwischen dem Verschluss mit Reißverschluss und der die flexible Verpackung umgebenden Umgebung vorgesehen. Die abziehbaren Versiegelungen weisen nach, ob bereits ein Zugang in das Innere der Verpackung erfolgt ist. Bei den abziehbaren Versiegelungen kann es sich um eine abziehbare Folie handeln, die nach der Herstellung des Verschlusses mit Reißverschluss an dem Verschluss mit Reißverschluss angebracht wird, wobei die abziehbaren Versiegelungen aber auch bei der Herstellung des Verschlusses an dem Verschluss mit Reißverschluss vorgesehen werden können.
  • Im Besonderen betrifft die vorliegende Erfindung eine flexible, wieder verschließbare Verpackung gemäß dem gegenständlichen Anspruch 8. Die Offenbarung betrifft ferner einen Verschluss mit Reißverschluss gemäß dem gegenständlichen Anspruch 1 und ein Verfahren zur Herstellung und Verwendung eines Verschlusses mit Reißverschluss gemäß dem gegenständlichen Anspruch 10.
  • Flexible Verpackungen mit Verschlüssen mit Reißverschlüssen sind auf dem Verpackungsmarkt heute allgemein üblich. Für gewöhnlich weist ein Verschluss mit Reißverschluss erste und zweite ineinander eingreifende bzw. verriegelnde Verschlussprofile auf. Der Verschluss mit Reißverschluss ermöglicht das leichte Öffnen und Schließen der Verpackungsöffnung für einen Zugriff auf den Inhalt im Inneren der Verpackung. Das Hinzufügen einer gegen Eingriffe gesicherten Struktur, wie etwa einer abziehbaren Versiegelung, zu einer flexiblen Verpackung erhöht die Sicherheit des Inhalts in der Verpackung, da die gegen Eingriffe gesicherte Struktur anzeigt, ob bereits ein Zugang zu dem Inhalt der Verpackung erfolgt ist.
  • Das Hinzufügen einer Schiebervorrichtung zu einer flexiblen Verpackung ist für ältere oder unter Arthrose leidende Menschen von Vorteil, die körperlich nicht in der Lage sind, nur einen Verschluss mit Reißverschluss zum erneuten Verschließen eines Beutels zu verwenden. Das Hinzufügen einer Schiebervorrichtung zu einer flexiblen Verpackung erleichtert zudem den Einsatz des Beutels durch Benutzer jeden Alters und mit jeglichen Befähigungen.
  • Flexible, wieder verschließbare Verpackung
  • Die Abbildung aus 1 zeigt eine flexible, wieder verschließbare Verpackung 10. Die Verpackung 10 weist erste und zweite Seitenwände 12 und 14 aus Polymerfolie auf, die einen Innenraum 11 begrenzen. Die Verpackung weist drei Kanten auf, die Seitenkanten 32, 34 und die Unterkante 36, wobei die Seitenwände 12, 14 miteinander verbunden sind, so dass sie einen Innenraum 11 der Verpackung 10 bilden. Die erste Seitenkante 32 und die zweite Seitenkante 34 stellen Dichtungen bzw. Versiegelungen dar, die durch die Anwendung von Hitze und Druck für einen festgelegten Zeitraum auf die Seitenwände 12, 14 erzeugt werden. In einem alternativen Ausführungsbeispiel handelt es sich bei zumindest einer der ersten Seitenkante 32 und der zweiten Seitenkante 34 um eine Falzlinie, wobei eine einzelne Folienbahn gefaltet wird, so dass die beiden Seitenwände 12, 14 gebildet werden.
  • In der Abbildung aus 1 ist die Unterkante 36 eine Falzlinie zwischen den Seitenwänden 12, 14, die gebildet wird, wenn eine einzelne Folienbahn gefaltet wird, um die beiden Seitenwände zu bilden; wobei in einem anderen Ausführungsbeispiel die Unterkante 36 eine Dichtung bzw. eine Versiegelung darstellt, die durch die Anwendung von Hitze und Druck auf die Seitenwände 12, 14 über einen gewünschten Zeitraum erzeugt wird. Die Unterkante 36 kann einen Keil (nicht abgebildet) aufweisen. Ein Keil kann vorgesehen sein, um für die Verpackung eine Aufstellfunktion vorzusehen oder um das Volumen des Inneren 11 zu vergrößern. Bei dem Keil kann es sich um einen dicht verschlossenen Keil handeln, wobei die beiden Seiten entlang der Länge des Keils dicht miteinander verbunden sind oder nur entlang eines Teils der Länge, wobei die Keilfelder auch unversiegelt sein können.
  • In dieser Offenbarung wird die Seite der Verpackung, welche die Unterkante 36 aufweist, als die "Unterseite" der Verpackung bezeichnet, und die Seite mit dem Verschluss mit Reißverschluss 20 wird als "Oberseite" der Verpackung bezeichnet. Hiermit wird festgestellt, dass die Verpackung 10 so ausgerichtet werden kann, dass die Unterkante 36 nicht unterhalb des Verschlusses mit Reißverschluss positioniert ist; wobei dabei jedoch der Verweis auf die "Oberseite" an dem Verschluss mit Reißverschluss bestehen bleibt. Eine Mündung bzw. Öffnung 21 sieht einen Zugang in das Innere 11 der Verpackung 10 entlang der Oberseite der Verpackung vor. Ein Verschluss mit Reißverschluss 20 erstreckt sich von der ersten Seitenkante 32 zu der zweiten Seitenkante 34. Der Verschluss mit Reißverschluss 20 kann eine Vielzahl von Konfigurationen und Strukturen aufweisen.
  • Eine Schiebervorrichtung 30 ist an dem Verschluss mit Reißverschluss 20 angebracht, um das Öffnen und Schließen des Verschlusses mit Reißverschluss 20 zu erleichtern. Die Schiebervorrichtungen und deren Funktionsweise zum Öffnen und Schließen von allgemeinen Verschlüssen mit Reißverschlüssen werden zum Beispiel in den U.S. Patenten US-A-5.301.394, US-A-5.442.837 und US-A-5.664.329 gelehrt. Eine bevorzugte Schiebervorrichtung wird in dem U.S. Patent US-A-6.293.701 und der U.S. Patentanmeldung 29/108.657, eingereicht am 30. Juli 1999 gelehrt. Die Schiebervorrichtung 30 ist in den Abbildungen der 1, 3 bis 5 und 8 schematisch dargestellt, wobei sie vorzugsweise eine Konstruktion und Anordnung gemäß den Offenbarungen des U.S. Patents US-A-6.293.701 und der Patentanmeldung 29/108.657 aufweist.
  • In weiterem Bezug auf die Abbildung aus 1 kann in dem Verschluss mit Reißverschluss eine Kerbe 25 angeordnet sein.
  • Die Kerbe 25 ist so gestaltet, dass sie eine Art "Parkplatz" vorsieht, in welchem die Schiebervorrichtung 30 Platz findet, wenn der Verschluss mit Reißverschluss 20 versiegelt bzw. dicht geschlossen ist. Eine derartige Kerbe 25 kann jede Tendenz für eine unvollständige Verriegelung bzw. für einen unvollständigen Eingriff zwischen dem ersten Verschlussprofil 22 und dem zweiten Verschlussprofil 24 verringern. Vorzugsweise weist die Kerbe 25 eine Tiefe auf, die zumindest einen Abschnitt der zweiten abziehbaren Versiegelung 140 (gemäß der nachstehenden Beschreibung) unversehrt angeordnet an dem distalen Flansch 127, 129 belässt. Beispiele für derartige Kerben werden zum Beispiel in den U.S. Patenten US-A-5.067.208 und US-A-5.301.395 offenbart.
  • Verschluss mit Reißverschluss
  • Eine Verschlussanordnung mit Reißverschluss 20 mit zusammenpassenden Verschlussprofilen zum Öffnen und Schließen (Versiegelung brechen und wieder versiegeln) erster und zweiter Seitenwände 12, 14 der Verpackung 10 erstreckt sich zwischen der Seitenkante 32 und der Seitenkante 34 entlang der Oberkante 38 der Verpackung 10. Der Verschluss mit Reißverschluss 20 öffnet und schließt die Mündung bzw. Öffnung 21, die einen Zugang in das Innere 11 vorsieht. Eine Schiebervorrichtung 30 ist an dem Verschluss mit Reißverschluss 20 angeordnet, um das Öffnen und Schließen des Verschlusses mit Reißverschluss 20 an der Mündung zu erleichtern.
  • In erneutem Bezug auf den Verschluss mit Reißverschluss 20 kann der Verschluss mit Reißverschluss 20 eine Vielzahl von Konfigurationen und Strukturen aufweisen. In der Abbildung aus 2 ist der Verschluss mit Reißverschluss 20 detailliert ohne die Schiebervorrichtung 30 dargestellt. Der Verschluss mit Reißverschluss 20 weist ein erstes Verschlussprofil 22 und ein zweites Verschlussprofil 24 auf. Im Besonderen weist das erste Verschlussprofil 22 ein erstes verriegelndes Profil 26 auf, und das zweite Verschlussprofil 24 weist ein zweites verriegelndes Profil 28 auf. Erste und zweite verriegelnde bzw. miteinander eingreifende Profile 26, 28 sind so angeordnet und gestaltet, dass sie miteinander eingreifen und einen dichten Verschluss an der Mündung 21 (1) vorsehen.
  • Die ersten und zweiten Verschlussprofile 22, 24 weisen ersten und zweite Versiegelungsflansche 27, 29 an einem ersten Ende 5 auf, die sich von verriegelnden Profilen 26, 28 erstrecken und die vorgesehen sind, um die Verschlussprofile 22, 24 an den Seitenwänden 12, 14 anzubringen. Die ersten und zweiten Versiegelungsflansche 27, 29 weisen eine innere erste Oberfläche 13 und eine äußere zweite Oberfläche 17 auf.
  • Die ersten und zweiten Verschlussprofile 22, 24 weisen ferner erste und zweite distale Flansche 127, 129 auf, die sich von den verriegelnden Profilen 26, 28 an einem zweiten Ende 6 erstrecken, die sich von den verriegelnden Profilen 26, 28 erstrecken. Vorzugsweise sind die verriegelnden Profile 26, 28 zwischen dem ersten Ende 5 und dem zweiten Ende 6 angeordnet.
  • Der Verschluss mit Reißverschluss 20 kann auf jede bekannte Art und Weise konfiguriert sein, wie dies zum Beispiel in den U.S. Patenten US-A-4.340.341, US-A-4.346.288 und US-A-4.437.293 offenbart wird. Das erste Verschlussprofil 22 und das zweite Verschlussprofil 24 greifen entsprechend miteinander ein und rücken aus, um die Verpackung 10 zu öffnen und zu verschließen.
  • Gegen Eingriffe sichere Struktur
  • In nachstehendem Bezug auf die Abbildung aus 3 ist ein erste abziehbare Versiegelung 40 in der Verpackung 60 angeordnet; im Besonderen ist die erste abziehbare Versiegelung 40 aus 3 an der inneren oder ersten Oberfläche 14 der Versiegelungsflansche 27, 29 des Verschlusses mit Reißverschluss 20 angeordnet und daran befestigt. Eine zweite abziehbare Versiegelung 140 ist in der Verpackung 60 angeordnet; im Besonderen ist die zweite abziehbare Versiegelung 140 aus 3 an dem distalen Flansch 127, 129 des Verschlusses mit Reißverschluss angeordnet und daran befestigt.
  • Die abziehbaren Versiegelungen 40, 140 sind gegen Eingriffe gesicherte Strukturen; mit "gegen Eingriffe gesichert" ist gemeint, dass sie es dem Verbraucher anzeigen, ob die Verpackung 60 bereits einmal geöffnet und Zugang in das Innere 11 erreicht worden ist. Die abziehbaren Versiegelungen 40, 140 erstrecken sich von der ersten Seitenkante 32 (1) zu der zweiten Seitenkante 34 (1), wobei eine Sperre bzw. eine Barriere zwischen dem Verschluss mit Reißverschluss 20 und dem Inneren 11 der Verpackung sowie zwischen dem Inneren 11 und der die Verpackung 60 umgebenden Umgebung vorgesehen wird. Vorzugsweise verlaufen die abziehbaren Versiegelungen 40, 140 ununterbrochen von der ersten Seitenkante 32 zu der zweiten Seitenkante 34; wobei die abziehbaren Versiegelungen 40, 140 entlang der Länge auch unterbrochen sein können.
  • Eine dauerhafte Bindung oder Versiegelung existiert zwischen der ersten abziehbaren Versiegelung 40 und den Versiegelungsflanschen 27, 29 an den äußeren Oberflächen 40a, 40b und der zweiten abziehbaren Versiegelung 140 und den distalen Flanschen 127, 129 an den äußeren Oberflächen 140a, 140b. Die Stärke dieser Bindungen oder Versiegelungen wird für gewöhnlich durch die Kraft gemessen, die zum Lösen der Bindungen erforderlich ist. Um Zugang in das Innere 11 der Verpackung 60 zu erreichen, müssen beide abziehbaren Versiegelungen 40, 140 penetriert werden.
  • Beide abziehbare Versiegelungen 40, 140 weisen eine innere Stärke auf, die schwächer ist als die Stärke der Versiegelungen zwischen der ersten abziehbaren Versiegelung 40 und den Versiegelungsflanschen 27, 29 an den äußeren Oberflächen 40a, 40b und zwischen der zweiten abziehbaren Versiegelung 140 und den Versiegelungsflanschen 127, 129 an den äußeren Oberflächen 140a, 140b. Mit "innerer Stärke" ist gemeint, dass eine bestimmte Kraft erforderlich ist, um die abziehbare Versiegelung 40, 140 in der Struktur der abziehbaren Versiegelung 40, 140 zwischen den äußeren Oberflächen 40a, 40b, 140a, 140b zu zerreißen, zu spalten, zu teilen, zu delaminieren oder anderweitig zu separieren. Da die Tendenz für einen Bruch an der schwächsten Stelle gegeben ist, teilt sich die abziehbare Versiegelung 40, 140 intern, in sich selbst, anstatt in den Bereichen, in denen die abziehbare Versiegelung 40, 140 an dem Versiegelungsflansch 27, 29 oder dem distalen Flansch 127, 129 angebracht ist. Bei einer Penetration der abziehbaren Versiegelung 40, 140 teilt sich die abziehbare Versiegelung 40, 140 somit intern, wobei ein Abschnitt der abziehbaren Versiegelung 40, 140 mit jedem Versiegelungsflansch 27, 29 und distalen Flansch 127, 129 an den Oberflächen 40a, 40b und 140a, 140b verbunden bleibt.
  • Im Besonderen handelt es sich bei der abziehbaren Versiegelung 40, 140 um eine abziehbare Folie 41, 141. Eine "abziehbare Folie" weist allgemein mehrere Schichten bzw. Lagen auf, für gewöhnlich 2 bis 5 Lagen, die, wenn eine Kraft mit einer vorbestimmten Stärke ausgeübt wird, delaminiert bzw. sich anderweitig zwischen mindestens zwei der Mehrzahl von Lagen teilt. Diese Delaminierung zwischen zwei Lagen erfolgt innerhalb der abziehbaren Folie 41, 141 insgesamt. Wenn allerdings eine der Lagen in sich selbst reißt, so wird dies als interne Teilung bezeichnet. Die verschiedenen Lagen der abziehbaren Folien können aus verschiedenen oder den gleichen polymeren Materialien hergestellt werden. Zum Beispiel können bei einer abziehbaren Folie mit zwei Lagen diese beiden Lagen aus dem gleichen Material hergestellt werden, wobei die beiden Lagen aber auch aus unterschiedlichen Materialien hergestellt werden können.
  • In einem Ausführungsbeispiel wird die Mehrzahl von Lagen der abziehbaren Folie 41, 141 während der Extrusion der abziehbaren Folie gleichzeitig vorgesehen, das heißt, die Lagen der abziehbaren Folie 41, 141 werden gemeinsam stranggepresst. In einem weiteren Ausführungsbeispiel werden einzelne Lagen zusammengefügt, um die abziehbare Folie 41, 141 vorzusehen. Die interne Haftfestigkeit zwischen und/oder unter der Mehrzahl von Lagen, ob gemeinsam stranggepresst oder laminiert, ist allgemein schwächer als die Haftfestigkeit zwischen den äußeren Oberflächen 41a, 41b, 141a, 141b der abziehbaren Folie 41, 141 und anderen polymeren Oberflächen wie etwa den Versiegelungsflanschen 27, 29, den distalen Flanschen 127, 129 oder den Seitenwänden 12, 14.
  • In der Verpackung 60 sehen die äußeren Oberflächen 41a, 41b der abziehbaren Folie 41 eine starke Versiegelung mit den Versiegelungsflanschen 27, 29 vor, und die äußeren Oberflächen 141a, 141b der abziehbaren Folie 141 sehen eine starke Versiegelung mit den distalen Flanschen 127, 129 vor. Wenn die abziehbare Folie 41, 141 der Verpackung 60 durchbrochen wird, delaminiert die abziehbare Folie 41, 141 oder reißt intern, entweder zwischen zwei Lagen oder innerhalb einer einzigen Lage, während die Versiegelung z wischen den äußeren Oberflächen 41a, 41b und den Versiegelungsflanschen 27, 29 unversehrt bleibt, und wobei die Versiegelung zwischen den äußeren Oberflächen 141a, 141b und den distalen Flanschen 127, 129 unversehrt bleibt.
  • In der Abbildung aus 4 entspricht die Verpackung 60' der Verpackung 60 aus 3, mit der Ausnahme, dass die Verpackung 60' eine erste abziehbare Versiegelung 50 mit ersten und zweiten Abschnitten 42, 44 aufweist, und wobei die zweite abziehbare Versiegelung 140 erste und zweite Abschnitte 142, 144 aufweist. Der erste Abschnitt 42 ist dicht mit dem ersten Versiegelungsflansch 27 verbunden, und der zweite Abschnitt 44 ist dicht mit dem zweiten Versiegelungsflansch 29 verbunden; wobei der erste Abschnitt 42 und der zweite Abschnitt 44 auch miteinander dicht verbunden sind. Der erste Abschnitt 142 ist dicht mit dem ersten distalen Flansch 127 verbunden, und der zweite Abschnitt 144 ist dicht mit dem zweiten distalen Flansch 129 verbunden; wobei der erste Abschnitt 142 und der zweite Abschnitt 144 auch miteinander dicht verbunden sind. Für gewöhnlich weisen die ersten und zweiten Abschnitte 42, 44, 142, 144 das gleiche Material auf, wobei sich die ersten und zweiten Abschnitte 42, 44, 142, 144 in bestimmten Ausführungsbeispielen auch unterscheiden. Wenn die erste abziehbare Versiegelung 40 mit den ersten und zweiten Abschnitten 42, 44 zerbrochen wird, lösen sich der erste Abschnitt 42 und der zweite Abschnitt 44 voneinander ab, wobei die dichten Verschlüsse mit den Versiegelungsflanschen 27, 29 unversehrt bleiben. Wenn die erste abziehbare Versiegelung 140 mit den ersten und zweiten Abschnitten 142, 144 zerbrochen wird, lösen sich der erste Abschnitt 142 und der zweite Abschnitt 144 voneinander ab, wobei die dichten Verschlüsse mit den Versiegelungsflanschen 127, 129 unversehrt bleiben. Die Versiegelungsstärke bzw. die Haftstärke zwischen dem ersten Abschnitt 42 und dem Versiegelungsflansch 27 und die Versiegelungsstärke zwischen dem zweiten Abschnitt 44 und dem Versiegelungsflansch 29 sind stärker als die Versiegelungsstärke zwischen dem ersten Abschnitt 42 und dem zweiten Abschnitt 44. In ähnlicher weise sind die Versiegelungsstärke bzw. die Haftstärke zwischen dem ersten Abschnitt 142 und dem Versiegelungsflansch 127 und die Versiegelungsstärke zwischen dem zweiten Abschnitt 144 und dem Versiegelungsflansch 129 stärker als die Versiegelungsstärke zwischen dem ersten Abschnitt 142 und dem zweiten Abschnitt 144.
  • Versiegelungsstruktur
  • Die Verpackung 60 weist ferner eine Versiegelungsschicht 52, 54 auf, die eine dauerhafte Versiegelung bzw. Bindung zwischen den Seitenwänden 12, 14 und den entsprechenden Versiegelungsflanschen 27, 29 vorsieht. Die innere Oberfläche 15 der Seitenwände 12, 14 umgibt das Innere 11 und ist an den Versiegelungsschichten 52, 54 angebracht. Die Versiegelungsschicht 52, 54 ist an der äußeren oder zweiten Seite 17 des Versiegelungsflanschs 27, 29 angebracht.
  • Die Versiegelungsschicht 52, 54 kann an den Versiegelungsflanschen 27, 29 vorgesehen werden, nachdem die ersten und zweiten Verschlussprofile 22, 24 hergestellt worden sind; oder die Versiegelungsschicht 52, 54 kann mit den Verschlussprofilen 22, 24 gemeinsam stranggepresst werden. Die Versiegelungsschichten 52, 54 werden für gewöhnlich aktiviert, um die Versiegelungsflansche 27, 29 mit den Seitenwänden 12, 14 zu verbinden, indem Hitze und Druck über eine bestimmte Zeit ausgeübt werden. Zur Gestaltung der Bindung zwischen den Versiegelungsflanschen 27, 29 und den Seitenwänden 12, 14 weisen die Versiegelungsschichten 52, 54 vorzugsweise einen Schmelzpunkt auf, der niedriger ist als der Schmelzpunkt beider Versiegelungsflanschen 27, 29 und der Seitenwände 12, 14. In einem Ausführungsbeispiel weist das für die Versiegelungsschichten 52, 54 verwendete Material einen Schmelzpunkt von nicht mehr als 130°C auf; in einem anderen Ausführungsbeispiel weist das für die Versiegelungsschichten 52, 54 verwendete Material einen Schmelzpunkt von nicht mehr als etwa 110°C auf. Beispiele für die als Versiegelungsschicht verwendbaren Materialien sind unter anderem EVA (Ethylenvinylacetat-Copolymer), EMMA (Ethylenmethylessigsäure) und Ionomere. Weitere Beispiele für verwendbare Materialien werden in dem U.S. Patent US-A-5.709.915 (Tomic et al.) gelehrt.
  • Die Versiegelungsschichten 52, 54 können direkt entgegengesetzt zueinander oder versetzt angeordnet sein. Zum Beispiel kann die erste Versiegelungsschicht 52 an einem Punkt angeordnet sein, der an dem ersten Versiegelungsflansch 26 niedriger liegt als die zweite Versiegelungsschicht 54 an dem zweiten Versiegelungsflansch 29 oder vice versa. Die Versiegelungsschichten 52, 54 können auch Breiten aufweisen, die sich unterscheiden oder versetzt sind. Versetzte Versiegelungsschichten 52, 54 ermöglichen es, dass sie Versiegelungsstruktur als eine gelenkartige Anordnung und wie nachstehend beschrieben arbeitet.
  • In folgendem Bezug auf die Abbildung aus 5 entspricht die Verpackung 70 aus 5 der Verpackung 60' aus 4, mit der Ausnahme, dass die Verpackung 70 versetzte Versiegelungsschichten 52, 54 aufweist, welche die Versiegelungsflansche 27, 29 mit den Seitenwänden 12, 14 verbinden. Die versetzte Versiegelungsschicht 54 sieht nicht nur eine haftende Verbindung des Versiegelungsflanschs 29 mit der Seitenwand 14 vor, sondern auch eine gelenkartige Struktur 56. Der dichte Verschluss bzw. die Versiegelung an der Versiegelungsschicht 54 kann gleichzeitig zu oder getrennt von der Versiegelung an der Versiegelungsschicht 52 erfolgen. Das Gelenk 56 ist so angeordnet und konfiguriert, dass die Haltekraft des lösbaren Verschlussmechanismus 20 erhöht wird. Ferner entfernt das Gelenk 56 einen Teil der Belastung auf die erste abziehbare Versiegelung 40, wenn die Verpackung 70 Elemente in dem Inneren 11 aufweist. Ein Beispiel für eine Anordnung 56 mit Gelenk bzw. Scharnier wird zum Beispiel in der am 30. Juni 1998 eingereichten U.S. Patentanmeldung 09/107.859 offenbart. Eine gelenkartige Struktur 56 kann an jeder der Seitenwände 12, 14 positioniert werden. Allgemein werden gelenkartige Strukturen 56 verwendet, wenn Verpackungen 70 durch ihre Unterseiten gefüllt werden, das heißt die Unterkante 36 der Verpackung 70 entgegengesetzt zu dem Verschluss mit Reißverschluss 20; eine gelenkartige Struktur 56 minimiert die Belastung auf die erste abziehbare Versiegelung 40, wenn Elemente auf die erste abziehbare Versiegelung 40 fallen gelassen werden.
  • Die Abbildungen der 6 und 7 zeigen Ausführungsbeispiele von Verschlüssen mit Reißverschluss 20' und 20'' vor der Integration in eine Verpackung. In Bezug auf die Abbildung aus 6 weist der Verschluss mit Reißverschluss 20' ein erstes Verschlussprofil 22 und ein zweites Verschlussprofil 24 auf, die an den Versiegelungsflanschen 27, 29 miteinander verbunden sind. Der Verschluss mit Reißverschluss 20' kann als ein Stück extrudiert bzw. stranggepresst werden, wie dies in der Abbildung aus 6 dargestellt ist, und danach vor der Integration in eine Verpackung in zwei getrennte Stücke geteilt werden. In der Abbildung aus 6 sind an den Versiegelungsflanschen 27, 29 eine erste abziehbare Versiegelungsschicht 40' und eine Versiegelungsschicht 50 angeordnet. Die erste abziehbare Versiegelung 40' und die Versiegelungsschicht 50 erstrecken sich über die Länge der Versiegelungsflansche 27, 29. An den distalen Flanschen 127, 129 ist eine zweite abziehbare Versiegelungsschicht 140' angeordnet.
  • Die erste abziehbare Versiegelungsschicht 40' und die Versiegelungsschicht 50 können an den Versiegelungsflanschen 27, 29 vorgesehen werden, und die zweite abziehbare Versiegelungsschicht 140' kann an den distalen Flanschen 127, 129 vorgesehen werden, und zwar während der Extrusion von Verschlussprofilen 22, 24; das heißt, die Schichten 40', 140' und 50 können gemeinsam mit den Verschlussprofilen 22, 24 stranggepresst werden. Alternativ können die erste abziehbare Versiegelungsschicht 40', die zweite abziehbare Versiegelungsschicht 140' oder die Versiegelungsschicht 50 auf die ausgebildeten Verschlussprofile 22, 24 aufgetragen werden.
  • In der Abbildung aus 7 sind die Versiegelungsflansche 27, 29 nicht zusammenhängend; vielmehr sind die Versiegelungsflansche 27, 29 durch eine sich selbst tragende erste abziehbare Versiegelungsschicht 40'' verbunden. Die erste abziehbare Versiegelungsschicht 40'' kann nach der Extrusion der Verschlussprofile 22, 24 an den Versiegelungsflanschen 27, 29 angebracht werden, oder die erste abziehbare Versiegelungsschicht 40'' kann gemeinsam mit den Verschlussprofilen 22, 24 stranggepresst werden. Die erste abziehbare Versiegelungsschicht 40'' die sich zwischen den Versiegelungsflanschen 27, 29 erstreckt und diese verbindet, ist allgemein eine abziehbare Folie. Die zweite abziehbare Versiegelungsschicht 140'' wird gemäß der vorstehenden Beschreibung an den Verschlussprofilen 22, 24 ausgebildet.
  • Die Abbildung aus 8 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer flexiblen, wieder verschließbaren Verpackung. Die Verpackung 80 aus 8 weist erste und zweite Seitenwände 12, 14 auf, die einen Innenraum 11 begrenzen. Ein Verschluss mit Reißverschluss 20 mit ersten und zweiten Verschlussprofilen 22, 24 ist durch die Versiegelungsschichten 52, 54 mit den Seitenwänden 12, 14 versiegelt. Die Versiegelungsschichten 52, 54 sind zwischen den Versiegelungsflanschen 27, 29 der Verschlussprofile 22, 24 und den Seitenwänden 12, 14 angeordnet. Eine Schiebervorrichtung 30 ist an dem Verschluss mit Reißverschluss 20 angebracht.
  • Die Verpackung 80 weist eine erste abziehbare Versiegelung 40 auf, die zwischen dem Verschluss mit Reißverschluss 20 und dem Verpackungsinneren 11 angeordnet ist; die erste abziehbare Versiegelung 40 ist im Besonderen als eine erste abziehbare Versiegelung 45 dargestellt. Die erste abziehbare Versiegelung 45 ist mit der inneren Oberfläche 15 versiegelt, im Besonderen mit den ersten und zweiten Seitenwänden 12, 14. Die erste abziehbare Versiegelung 45 der Verpackung entspricht der ersten abziehbaren Versiegelung 40 aus 4, mit der Ausnahme, dass in der Abbildung aus 3 die erste abziehbare Versiegelung 40 mit den Versiegelungsflanschen 27, 29 versiegelt ist. Die erste abziehbare Versiegelung 45 ist an den äußeren Oberflächen 45a, 45b mit den Seitenwänden 12, 14 versiegelt. Diese Haftung bzw. Bindung an den äußeren Oberflächen 45a, 45b ist größer als die innere Stärke der ersten abziehbaren Versiegelung 45; somit tritt ein Fehler der ersten abziehbaren Versiegelung 45 in der abziehbaren Versiegelung 45 auf. Die Verpackung 80 weist ferner eine zweite abziehbare Versiegelung 140 zwischen den distalen Flanschen 127, 129 auf. Die zweite abziehbare Versiegelung 140 ist der zweiten abziehbaren Versiegelung 140 aus 3 ähnlich.
  • Die Verschlüsse mit Reißverschlüssen 20, 20', 20'' der vorliegenden Offenbarung sind so gestaltet, dass sie unter den verschiedenen Arten und Größen der Verpackungen austauschbar sind. Zum Beispiel kann der gleiche Verschluss mit Reißverschluss 20, 20', 20'' für Verpackungen verwendet werden, die hermetisch bzw. luftdicht verschlossen sind, die eine gegen Eingriffe gesicherte Struktur aufweisen, und für Verpackungen, die keine gegen Eingriffe gesicherte Struktur aufweisen. In bestimmten Ausführungsbeispielen kann eine Eingriffe anzeigende Tasche über der Schiebervorrichtung 30 vorgesehen sein, um einen Nachweis vorzusehen, ob die Schiebervorrichtung 30 bewegt worden ist. Für Verpackungen, für die keine abziehbare Versiegelung gewünscht wird, kann der gleiche Verschluss mit Reißverschluss 20, 20', 20'' verwendet werden, und zwar einfach ohne Aktivierung der abziehbaren Versiegelung in der fertigen Verpackung. Die Verschlüsse mit Reißverschlüssen 20, 20', 20'' können in Verpackungen integriert werden, die den Verschluss mit Reißverschluss in einer Seitenwand der Verpackung anstatt an einer Kante positioniert aufweisen; wobei sich der Verschluss mit Reißverschluss 20, 20', 20'' über die gesamte Länge oder Breite der Verpackung oder nur teilweise über diese erstrecken kann.
  • Vor der Integration in eine Verpackung wie etwa die Verpackung 10, 60, 60', 70, 80, wird der Verschluss mit Reißverschluss 20, 20', 20'' vorzugsweise an einem Kern, einer Spule oder anderweitig gelagert vorgesehen. Die Verschlussprofile 22, 24 können zur Lagerung miteinander eingreifen, nicht miteinander eingreifen und an separaten Kernen, Spulen und dergleichen vorgesehen werden.
  • Zum Öffnen der wieder verschließbaren, flexiblen Verpackung 10 penetriert der Verbraucher die ersten und zweiten abziehbaren Versiegelungen 40, 140 vor oder während der Aktion des Ausrückens der ersten und zweiten Verschlussprofile 22, 24. Die an dem Verschluss mit Reißverschluss 20 angebrachte Schiebervorrichtung 30 erleichtert die Penetration der zweiten abziehbaren Versiegelung 140, wenn sich die Schiebervorrichtung 30 von einer ersten Position an eine zweite Position entlang dem Verschluss mit Reißverschluss 20 erstreckt. Nachdem eine zweite abziehbare Versiegelung 140 zerbrochen worden ist, rücken die ersten und zweiten Verschlussprofile 22, 24 aus, und die erste abziehbare Versiegelung 40 wird freigelegt und zerbrochen. Um dies zu erreichen, greift der Verbraucher das erste Verschlussprofil 22 und das zweite Verschlussprofil 24 und zieht das erste Verschlussprofil 22 und das zweite Verschlussprofil 24 auseinander, so dass die erste abziehbare Versiegelung 40 zerbrochen wird.

Claims (17)

  1. Verschluss mit Reißverschluss (20) zur Verwendung in Verbindung mit einer wieder verschließbaren Verpackung (10) mit ersten und zweiten Wandfeldern (12, 14), wobei der Verschluss mit Reißverschluss (20) folgendes umfasst: ein erstes Verschlussprofil (22) mit einem ersten Versiegelungsflansch (27), der an einem ersten Ende des ersten Verschlussprofils angeordnet ist, und mit einem distalen Flansch (127), der an einem zweiten Ende (6) des ersten Verschlussprofils angeordnet ist; ein zweites Verschlussprofil (24) mit einem zweiten Versiegelungsflansch (29), der an einem ersten Ende (5) des zweiten Verschlussprofils angeordnet ist, und mit einem distalen Flansch (129), der an einem zweiten Ende (6) des zweiten Verschlussprofils angeordnet ist; wobei die ersten und zweiten Versiegelungsflansche (27, 29) jeweils erste und zweite Oberflächen (13, 17) aufweisen; eine erste Versiegelungsschicht (52), die an der zweiten Oberfläche (17) des ersten Versiegelungsflanschs (27) angeordnet ist und an dem ersten Wandfeld (12) angebracht werden kann, und eine zweite Versiegelungsschicht (54), die an der zweiten Oberfläche (17) des zweiten Versiegelungsflanschs (29) angeordnet ist und an dem zweiten Wandfeld (14) angebracht werden kann; eine Schiebervorrichtung (30), die funktionsfähig an dem wieder verschließbaren Reißverschluss (20) angebracht ist, wobei die Schiebervorrichtung (30) einen Eingriff des ersten Verschlussprofils (22) mit dem zweiten Verschlussprofil (24) vorsieht, wenn die Schiebervorrichtung (30) in eine erste Richtung bewegt wird, und wobei sie den Eingriff zwischen dem ersten Verschlussprofil (22) und dem zweiten Verschlussprofil (24) löst, wenn die Schiebervorrichtung (30) in eine zweite entgegengesetzte Richtung bewegt wird; wobei der Verschluss mit Reißverschluss (20) gekennzeichnet ist durch: (a) eine erste abziehbare Versiegelung (40) mit ersten und zweiten entgegengesetzten äußeren Oberflächen (40a, 40b); (i) wobei die erste äußere Oberfläche (40a) der ersten abziehbaren Versiegelung mit einer ersten Versiegelungsstärke an der ersten Oberfläche (13) des ersten Versiegelungsflanschs (27) angebracht ist; (ii) wobei die zweite äußere Oberfläche (40b) der ersten abziehbaren Versiegelung mit einer zweiten Versiegelungsstärke an der ersten Oberfläche (13) des zweiten Versiegelungsflanschs (29) angebracht ist; und (iii) wobei die erste abziehbare Versiegelung (40) eine innere Bruchstärke aufweist, die kleiner ist als jede einzelne der ersten Versiegelungsstärke und der zweiten Versiegelungsstärke; (b) eine zweite abziehbare Versiegelung (140) mit ersten und zweiten entgegengesetzten äußeren Oberflächen (140a, 140b); (i) wobei die erste äußere Oberfläche (140a) der zweiten abziehbaren Versiegelung mit einer ersten Versiegelungsstärke an dem distalen Flansch (127) des ersten Verschlussprofils (22) angebracht ist; (ii) wobei die zweite äußere Oberfläche (40b) der zweiten abziehbaren Versiegelung mit einer zweiten Versiegelungsstärke an dem distalen Flansch (129) des zweiten Verschlussprofils (24) angebracht ist; (iii) wobei die zweite abziehbare Versiegelung (140) eine innere Bruchstärke aufweist, die kleiner ist als jede einzelne der ersten Versiegelungsstärke und der zweiten Versiegelungsstärke zwischen der zweiten abziehbaren Versiegelung (140) und den distalen Flanschen (127, 129) des ersten Verschlussprofils (22) und des zweiten Verschlussprofils (24); und (iv) wobei die Schiebervorrichtung (30) so angebracht ist, dass sie ursprünglich die zweite abziehbare Versiegelung (140) penetriert.
  2. Verschluss mit Reißverschluss (20) nach Anspruch 1, wobei es sich bei der ersten abziehbaren Versiegelung (40) um eine abziehbare Folie (41) handelt.
  3. Verschluss mit Reißverschluss (20) nach Anspruch 2, wobei es sich bei der ersten abziehbaren Folie (41) um eine mehrlagige Folie handelt.
  4. Verschluss mit Reißverschluss (20) nach Anspruch 3, wobei die mehrlagige Folie mindestens zwei Lagen (42, 44) aufweist.
  5. Verschluss mit Reißverschluss (20) nach Anspruch 1, wobei es sich bei der zweiten abziehbaren Versiegelung (140) um eine abziehbare Folie (141) handelt.
  6. Verschluss mit Reißverschluss (20) nach Anspruch 5, wobei es sich bei der zweiten abziehbaren Folie (141) um eine mehrlagige Folie handelt.
  7. Verschluss mit Reißverschluss (20) nach Anspruch 6, wobei die mehrlagige Folie mindestens zwei Lagen (142, 144) aufweist.
  8. Flexible, wieder verschließbare Verpackung (10), die den Verschluss mit Reißverschluss (20) aus Anspruch 1 umfasst, wobei die Verpackung (10) folgendes umfasst: (a) eine die Verpackung umgebende Wand, die ein Verpackungsinneres (11) definiert und eine Öffnung (21) aufweist; wobei die Öffnung (21) einen Zugang zu dem Verpackungsinneren (11) vorsieht; wobei die umgebende Wand eine ersten Seitenwand (12) und eine zweite Seitenwand (14) entgegengesetzt zu der ersten Seitenwand (12) aufweist; und (i) wobei der Verschluss mit Reißverschluss (20) nach Anspruch 1 entlang der Öffnung (21) angebracht ist, um die Öffnung selektiv zu Öffnen und zu Schließen; (A) wobei die erste Versiegelungsschicht (52) die zweite Oberfläche (17) des ersten Versiegelungsflanschs (27) an dem ersten Wandfeld (12) befestigt; und (B) wobei die zweite Versiegelungsschicht (54) die zweite Oberfläche (17) des zweiten Versiegelungsflanschs (29) an dem zweiten Wandfeld (14) befestigt.
  9. Flexible, wieder verschließbare Verpackung (10) nach Anspruch 8, wobei die erste Versiegelungsschicht (52) ein Gelenk (56) zwischen dem ersten Verschlussprofil (22) und dem ersten Wandfeld (12) vorsieht.
  10. Verfahren zur Herstellung des Verschlusses mit Reißverschluss (20) aus Anspruch 1, wobei das Verfahren folgendes umfasst: Extrudieren eines ersten Verschlussprofils (22), wobei das erste Verschlussprofil einen ersten Versiegelungsflansch 27) umfasst; ein erstes verriegelndes Profil (56); und einen ersten distalen Flansch (127); Extrudieren eines zweiten Verschlussprofils (24), wobei das zweite Verschlussprofil folgendes umfasst: einen zweiten Versiegelungsflansch (29); ein zweites verriegelndes Profil (28); wobei das zweite verriegelnde Profil (28) so gestaltet und angeordnet ist, dass es eine Verriegelung mit dem ersten verriegelnden Profil (26) vorsieht; und einen zweiten distalen Flansch (129); Vorsehen einer ersten Versiegelungsschicht (52) an dem ersten Versiegelungsflansch (27); Vorsehen einer zweiten Versiegelungsschicht (54) an dem zweiten Versiegelungsflansch (29); Anbringen einer Schiebervorrichtung (30) über den ersten und zweiten Verschlussprofilen (22, 24), um einen Eingriff der ersten und zweiten Verschlussprofile (22, 24) vorzusehen, wenn die Schiebervorrichtung (30) in eine erste Richtung bewegt wird, und um den Eingriff der ersten und zweiten Verschlussprofile (22, 24) zu lösen, wenn die Schiebervorrichtung (30) in eine zweite entgegengesetzte Richtung bewegt wird; wobei das Verfahren gekennzeichnet ist durch: (a) Vorsehen einer ersten abziehbaren Versiegelung (40) an dem ersten Versiegelungsflansch (27) entgegengesetzt zu der ersten Versiegelungsflansch (52) und mit einer derartigen Anbringung, dass eine erste abziehbare Versiegelung (40) mit dem zweiten Versiegelungsflansch (29) gebildet wird; und (b) Vorsehen einer zweiten abziehbaren Versiegelung (140) an dem ersten distalen Flansch (127) und mit einer derartigen Anbringung, dass eine abziehbare Versiegelung (140) mit dem zweiten distalen Flansch (129) gebildet wird; (i) wobei die Schiebervorrichtung (30) so angebracht ist, dass sie die zweite abziehbare Versiegelung (140) penetriert.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei der Schritt des Extrudierens eines ersten Verschlussprofils (22) gleichzeitig zu dem Schritt des Extrudierens des zweiten Verschlussprofils (24) ausgeführt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 10, wobei der Schritt des Extrudierens eines ersten Verschlussprofils (22) gleichzeitig zu dem Schritt des Vorsehens einer ersten Versiegelungsschicht (52) an dem ersten Versiegelungsflansch (27) ausgeführt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei das Verfahren folgendes umfasst: (a) gemeinsames Strangpressen der ersten Versiegelungsschicht (52) mit dem ersten Verriegelungsprofil (26).
  14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei das Verfahren folgendes umfasst: (a) gleichzeitiges Vorsehen der ersten und der zweiten abziehbaren Versiegelung (40, 140) an dem ersten Verriegelungsprofil (26).
  15. Verfahren nach Anspruch 13, wobei der Schritt des gemeinsamen Strangpressens der ersten Versiegelungsschicht (52) mit dem ersten Verriegelungsprofil (26) folgendes umfasst: (a) Extrudieren des ersten Verriegelungsprofils (26) aus einem Material mit einem ersten Schmelzpunkt; und (b) Extrudieren der Versiegelungsschicht (52) aus einem Material mit einem zweiten Schmelzpunkt, wobei der zweite Schmelzpunkt niedriger ist als der erste Schmelzpunkt.
  16. Verfahren zur Verwendung einer wieder verschließbaren Verpackung (10) mit einem Verschluss mit Reißverschluss (20) aus Anspruch 8, wobei das Verfahren folgendes umfasst: (a) Vorsehen der Verpackung (10) aus Anspruch 8; (b) Bewegen der Schiebervorrichtung (30) über die Öffnung (21), um die zweite abziehbare Versiegelung (140) zu penetrieren; und (c) Penetrieren der ersten abziehbaren Versiegelung (40) nach dem Penetrieren der zweiten abziehbaren Versiegelung (140).
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei der Schritt des Penetrierens der zweiten abziehbaren Versiegelung (140) das Ausrücken der ersten und zweiten Verschlussprofile (22, 24) aufweist.
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