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DE20305971U1 - Wiederverschließbare Tragetasche - Google Patents

Wiederverschließbare Tragetasche

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DE20305971U1
DE20305971U1 DE20305971U DE20305971U DE20305971U1 DE 20305971 U1 DE20305971 U1 DE 20305971U1 DE 20305971 U DE20305971 U DE 20305971U DE 20305971 U DE20305971 U DE 20305971U DE 20305971 U1 DE20305971 U1 DE 20305971U1
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Germany
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carrying bag
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Lemo Maschinenbau GmbH
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Lemo Maschinenbau GmbH
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Description

-1 -/M.LE.0666.DEGM
09.04.2003 LEMO Maschinenbau GmbH, Niederkassel-Mondorf
BESCHREIBUNG Wiederverschließbare Tragetasche
Die Erfindung betrifft eine Tragetasche aus einer thermoplastischen Kunststoffolie mit zwei gegenüberliegenden, an den Seitenkanten und am Boden miteinander verschweißten Seitenwänden, an deren Innenseite eine mit Profilleisten versehene, mit einem Schieber betätigbare Verschlußeinrichtung angeschweißt ist, mittels der die Füllöffnung verschließbar ist.
Es ist allgemein bekannt, aus thermoplastischer Kunststoffolie gebildete Beutel mit einer Verschlußeinrichtung zu versehen. Ein Beutel, der eine Verschlußeinrichtung aus zwei ineinandergreifenden Hohlrippen aufweist, ist aus der DE-OS 1 950 724 bekannt. Die nicht miteinander in Berührung kommenden Außenwandteile der Hohlrippen sind als 0 Stützstege ausgebildet. Die miteinander in Eingriff stehenden, anderen Wandteile der Hohlrippen sind als einseitige, hinterschnittene Haken ausgebildet, die während des · Zusammenführens der Hohlprofile ineinander einrasten. Die Hohlprofile sind einstückig an die Seitenwände angeformt. Offenbart ist ebenfalls ein Schieber der über die Verschlußeinrichtung greift und der während des Verschiebens über die Verschlußeinrichtung die Beutelöffnung verschließt.
Aus dem amerikanischen Patent US 6,290,393 ist eine Verschlußeinrichtung für einen Kunststoffbeutel bekannt, die ebenfalls mit einem Schieber ausgerüstet ist. Mittels des Schiebers ist es möglich, die Profilleisten der Verschlußeinrichtung zu verbinden oder die 0 Profilleisten, die als gegeneinander ausgerichtete Haken ausgebildet sind, wieder zu
trennen. Die Verschlußeinrichtung ist dabei als separates Element an der Einfüllöffnung des Kunststoffbeutels befestigt. Ein Problem bei derartigen wiederverschließbaren Kunststoffbeuteln ist das, daß sie im gefüllten und geschlossenen Zustand schwer zu handhaben sind.
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In Bezug auf das Handhaben von Kunststoffbeuteln ist aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 25 26 014 ein aus zwei Seitenwänden bestehender Kunststoffbeutel bekannt, der im Bereich der Einfüllöffnung mit Grifflöchern versehen ist. Die beiden Seitenwände sind an ihren Seiten bis in den Bereich der Einfüllöffnung miteinander verschweißt. Zur Erhöhung der Tragfähigkeit der Kunststoffbeutel sind die Grifflöcher mit einem Verstärkungsstreifen hinterlegt.
Das Aufbringen von Verstärkungsstreifen im Bereich des Grifflochs von Tragetaschen aus thermoplastischer Kunststoffolie ist in der EP 0 266 670 beschrieben. Die Tragetasehe besitzt Grifflochverstärkungen aus thermoplastischer Kunststoffolie, die durch rasterförmig angeordnete Punktflächen miteinander verschweißt sind, wobei das Verhältnis von unverschweißter zu verschweißter Rasterfläche in einem vorgegebenen Verhältnis steht. Beim Befüllen derartiger Tragetaschen wird ein Kräftefeld erzeugt, in dem die Kraftlinien etwas aus der Längsachse der Tragetasche geneigt in Richtung auf die Ecken des Bodens der Tragetasche verlaufen. Die stärksten Belastungen treten im Bereich der seitlichen Grifflochkanten unterhalb derselben auf. Dieses Kräftefeld wird durch die durchgeführte rastermäßige Verschweißung mit den Verstärkungsstreifen mit den Wänden der Tragetasche vorteilhaft aufgenommen und dadurch die Festigkeit und Tragfähigkeit der Tragetasche erhöht. Derartige Tragetaschen sind zwar ausreichend 0 belastbar, sie können aber nur sehr schlecht verschlossen werden, um zum Beispiel Gefrierprodukte zu transportieren oder Produkte die feuchtigkeitsempfindlich sind zu schützen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tragetasche zu entwickeln, die 5 wirtschaftlich gefertigt werden kann, eine hohe Tragfähigkeit aufweist, deren Einfüllöffnung wiederverschließbar und die leicht zu handhaben ist.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird dadurch gelöst, daß eine Tragetasche mit einer Verschlußeinrichtung entwickelt wurde, die an jeder Seitenwand unterhalb der Verschluß-0 einrichtung mit einem Griffloch versehen ist. Durch den erfindungsgemäßen Gedanken ist
die Möglichkeit geschaffen, einen wiederverschließbaren Beutel leicht zu handhaben oder zu transportieren. Werden nun Produkte in der erfindungsgemäßen Tragetasche transportiert, so ist eine Konvektion gehemmt und die Produkte sind gleichzeitig gegen Feuchtigkeit geschützt.
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Im folgenden werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung aufgezeigt und anhand von Zeichnungen näher erläutert.
Figur 1 zeigt eine dreidimensionale Ansicht auf eine erfindungsgemäße Trageta-
sehe mit einem in die Seitenwände integrierten Griffloch,
Figur 2 zeigt eine dreidimensionale Ansicht auf eine erfindungsgemäße Trageta
sche mit sich über einen Teilbereich der Breite der Seitenwand erstreckenden, angeschweißten Tragegriffen.
Die Figur 1 zeigt eine dreidimensionale Ansicht auf eine Tragetasche 1 mit einer Verschlußeinrichtung 2, einem Schieber 3, einem Griffloch 4 und einem im Bereich des Grifflochs 4 angeordneten Verstärkungsstreifen 5. Die Tragetasche 1 ist dabei aus zwei Seitenwänden 6, 7 gebildet, die an ihren Längsseiten 8, 9 bis in den Bereich der Einfüllöffnung 10 miteinander verschweißt sind. Die Verschlußeinrichtung 2 wird dem Kunststoffbeutel während der Fertigung als separates Bauteil zugeführt und anschließend mit den Seitenwänden 6, 7 verschweißt. Derartige Verschlußeinrichtungen 2 sind aus dem Stand der Technik bekannt und bestehen vornehmlich aus Profilleisten, die mittels eines Schiebers 3 gegeneinander gedrückt werden und aufgrund ihres gesondert 0 ausgebildeten Profils ineinander einrasten. Getrennt werden die miteinander im Eingriff stehenden Profile dadurch, daß sie durch ein nach außen knicken an einer beliebigen Stelle aus ihrem Eingriff gelöst und dann auseinandergezogen werden. Zum erneuten Verschließen des Beutels 1 wird dann lediglich der Schieber 3 wieder über die Profilleisten gezogen und die Profilleisten rasten wieder gegeneinander ein. Eine Grifflochver-Stärkung 5 ist an der Innenseite jeder der Seitenwände 6, 7 aufgeschweißt und erhöht so die Tragfähigkeit der Tragetasche 1. Die Grifflochverstärkung 5 wird als separates Teil und unabhängig von der Verschlußeinrichtung 2 von innen unmittelbar unterhalb der Einfüllöffnung 10 der beiden Seitenteile 6, 7 und vor dem Stanzen des Grifflochs 4 angeschweißt, ohne in den Schweißbereich von Verschlußeinrichtung 2 und Seitenwand 0 6, 7 zu reichen.
Das Griffloch 4 kann unabhängig vom Verstärkungsstreifen 5 unterschiedlich ausgebildet sein. Es besteht einerseits die Möglichkeit, ein Durchgangsloch in die Seitenwand 6, 7 einzustanzen, so daß die Seitenwand 6, 7 an dieser Stelle eine Öffnung aufweist oder es 5 besteht erfindungsgemäß die Möglichkeit einen c-förmigen Schlitz als Griffloch 4 in die Seitenwand 6, 7 einzustanzen. Im Falle des c-förmigen Grifflochs 4 ist das c quer zur
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Einfüllöffnung 10 angeordnet und die Öffnung des c weist ebenfalls in Richtung der Einfüllöffnung 10. Es ist somit möglich die Tragetasche 1 mittels des Grifflochs 4 zu handhaben und im Falle des c-förmigen Grifflochs 4 ist das Innere der Tragetasche 1 gegen Feuchtigkeit und Konvektion geschützt.
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Unabhängig von der Ausbildung des Grifflochs 4 und dem Anschweißen eines Verstärkungsstreifen 5 können die Seitenwände 6, 7 aus einer isolierenden Folie hergestellt werden. Isolierende Folien sind allgemein bekannt, so kann die Kunststoffolie, zum Beispiel mit Aluminium bedampft sein oder es ist eine Aluminiumschicht auf die Kunststoffolie aufgebracht. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit andere isolierende, thermoplastische Folien einzusetzen. Die Grifflochverstärkung 5 kann in jedem Fall eingesetzt werden.
Zum Befüllen der Tragetasche 1 wird die Einfüllöffnung 10 geöffnet und das Produkt in die Tragetasche 1 eingeführt, danach wird der Schieber 3 von einem Ende zum anderen Ende der Tragetasche, das heißt über die gesamte Breite der Tragetasche gezogen. Die Profilleisten sind nun miteinander im Eingriff und der Einfüllbereich 10 der Tragetasche 1 ist verschlossen. Die Tragetasche 1 kann jetzt mittels eines Eingreifens in das Griffloch 4 sehr leicht transportiert oder gehandhabt werden. Das eingefüllte Gut oder Produkt ist 0 gegen Konvektion, Strahlung, Feuchtigkeit etc. geschützt. Lediglich im Bereich des
• Grifflochs 4 ist die Tragetasche 1 noch offen. Diese Öffnung spielt aber in bezug, zum Beispiel auf Konvektion, eine untergeordnete Rolle, da die Öffnung einerseits relativ klein ist und andererseits durch den Tragenden geschlossen wird. Auch in dem Fall, in dem der die Tragetasche 1 Tragende das Griffloch 4 nicht verwendet, kann durch das Griffloch 4 nur sehr begrenzt zum Beispiel Feuchtigkeit eindringen, da die beiden Grifflöcher 4 durch die Verschlußeinrichtung gegeneinander gezogen werden und somit nicht offen stehen. Durch eine geschickte Ausbildung des Grifflochs 4, z. B. einer c-förmigen Ausgestaltung, können die äußeren Einflüsse noch vermindert werden.
0 Eine weitere Ausgestaltungsvariante der Erfindung ist in Figur 2 wiedergegeben. Die Tragetasche 11 besteht ebenfalls aus zwei an den Längsseiten verschweißten Seitenwänden 12, 13 und einer im Einfüllbereich der Tragetasche angeschweißten Verschlußeinrichtung 14, die sich ebenfalls über die gesamte Breite der Tragetasche 11 erstreckt. In dieser Ausgestaltungsvariante sind die Tragegriffe 15, 16 als separate Teile von außen auf die Seitenwände 12, 13 aufgeschweißt. Um das Anschweißen der Verschlußeinrichtung 14 an die Seitenwände 12, 13 nicht zu behindern, werden die Tragegriffe 15, 16 in
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der Weise an die Seitenwände 12, 13 angeschweißt, daß sie unmittelbar nach dem Anschweißen in Richtung des Bodens 17 der Tragetasche 11 weisen. Diese Ausrichtung der Tragegriffe 15, 16 ist in Figur 2 gestrichelt dargestellt. Nach dem Befüllen der Tragetasche 11 und dem Schließen mittels des Schiebers 18 können die Tragegriffe 15, 16 von den Seitenwänden 12, 13 weg über die Verschlußeinrichtung 14 hinaus umgeschlagen werden und als Tragegriffe 15 verwendet werden.
Die Tragegriffe 15, 16 können entweder separat unmittelbar unterhalb der Schweißnaht von Verschlußeinrichtung 14 und den Seitenteilen 12, 13 oder direkt in einem Arbeitsgang mit der Verschlußeinrichtung 14 an die Seitenteile 12, 13 angeschweißt werden. Dabei erstrecken sich die Tragegriffe 15, 16 entweder über einen Teilbereich der Breite der Tragetasche 1 und sind in der Mitte angeordnet oder die Kunststoffstreifen, in die die Grifflöcher 19 eingebracht werden, erstrecken sich über die gesamte Breite der Tragetasche 1. Das Griffloch 19 kann nun ebenfalls wie im ersten Ausführungsbeispiel beschrieben als ausgestanzte Öffnung vorliegen oder c-förmig in die Tragegriffe 15, 16 eingestanzt sein. Dabei ist es auch möglich, die Seitenteile 12, 13 aus isolierenden Folien zu fertigen.
Eine derartige Tragetasche 11 bietet zum einen den Vorteil, daß kein Griffloch in den 0 Seitenwänden 12, 13 vorhanden ist und gleichzeitig dient die Verschlußeinrichtung 14 als Verstärkungselement, dabei wird die Kraft von den Tragegriffen 15, 16 auf die Verschlußeinrichtung 14 übertragen und diese verteilt die Kraft gleichmäßig über die gesamte Breite der Tragetasche 11.

Claims (12)

1. Tragetasche aus einer thermoplastischen Kunststoffolie mit zwei gegenüberliegenden, an den Seitenkanten (8, 9) und am Boden miteinander verschweißten Seitenwänden (6, 7), an deren Innenseite eine mit Profilleisten versehene, mit einem Schieber (3) betätigbare Verschlußeinrichtung (2) angeschweißt ist, mittels der die Füllöffnung (10) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß jede Seitenwand (6, 7) unterhalb der Verschlußeinrichtung (2) mit einem Griffloch (4) versehen ist.
2. Tragetasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffloch (4) als ausgestanzte Öffnung in den Seitenwänden (6, 7) vorliegt.
3. Tragetasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffloch (4) aus einer c-förmigen Einstanzung in die Seitenwände (6, 7) gebildet ist.
4. Tragetasche nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Innenseite jeder Seitenwand (6, 7) im Bereich des Grifflochs (4) eine Grifflochverstärkung (5) aus thermoplastischer Kunststoffolie aufgeschweißt ist.
5. Tragetasche nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (6, 7) aus einer isolierenden Folie gebildet sind.
6. Tragetasche aus einer thermoplastischen Kunststoffolie mit zwei gegenüberliegenden, an den Seitenkanten und am Boden (17) miteinander verschweißten Seitenwänden (12, 13), an deren Innenseite eine mit Profilleisten versehene, mit einem Schieber (18) betätigbare Verschlußeinrichtung (14) angeschweißt ist, mittels der die Füllöffnung verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß an jede Außenseite der Seitenwand (12, 13) ein Tragegriff (15, 16) aus einer thermoplastischen Kunststoffolie angeschweißt ist, wobei der Tragegriff (15, 16) mit einem Griffloch (19) versehen ist, im angeschweißten Zustand in Richtung des Bodens (17) der Tragetasche (11) weist und eben auf der Seitenwand (12, 13) aufliegt.
7. Tragetasche nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffloch (19) als ausgestanzte Öffnung im Tragegriff (15, 16) vorhanden ist.
8. Tragetasche nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffloch (19) als cförmige Einstanzung in den Tragegriff (15, 16) eingebracht ist.
9. Tragetasche nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (12, 13) aus einer isolierenden Folie gebildet sind.
10. Tragetasche nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragegriff (15, 16) unmittelbar unterhalb der Verschlußeinrichtung (14) angeschweißt ist.
11. Tragetasche nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragegriff (15, 16) mit der Verschlußeinrichtung (14) gemeinsam angeschweißt ist.
12. Tragetasche nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Tragegriff (15, 16) über einen Teilbereich der Seitenwand (12, 13) oder über die gesamte Breite der Seitenwand (12, 13) erstreckt.
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