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DE60102319T2 - Antriebsvorrichtung für Kettenfahrzeug - Google Patents

Antriebsvorrichtung für Kettenfahrzeug Download PDF

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DE60102319T2
DE60102319T2 DE60102319T DE60102319T DE60102319T2 DE 60102319 T2 DE60102319 T2 DE 60102319T2 DE 60102319 T DE60102319 T DE 60102319T DE 60102319 T DE60102319 T DE 60102319T DE 60102319 T2 DE60102319 T2 DE 60102319T2
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DE
Germany
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chassis
chain
frame
support
vehicle
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DE60102319T
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Olivier Phely
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Otico SAS
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Otico SAS
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Publication date
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D55/00Endless track vehicles
    • B62D55/08Endless track units; Parts thereof
    • B62D55/10Bogies; Frames

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  • Body Structure For Vehicles (AREA)
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  • Automatic Cycles, And Cycles In General (AREA)
  • Memory System Of A Hierarchy Structure (AREA)
  • Traffic Control Systems (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Kettenantriebsvorrichtung für Geländefahrzeuge wie Landmaschinen, Weinbau- und Austernzuchtmaschinen, oder auch Straßenbau- und Waldarbeitsmaschinen.
  • Eine Vorrichtung gemäß dem Obergriff des Anspruchs 1 ist aus der FR 276838 bekannt.
  • Man sieht in diesem Fall zwei Antriebsvorrichtungen vor, die auf beiden Seiten des Fahrgestells angeordnet sind, entweder von Anfang an oder gegebenenfalls als Ersatz einer anderen Vorrichtung.
  • Bei Fahrzeugen diesen Typs kann die Kette entweder eine klassische Kette sein, die aus metallischen Gelenkgliedern zusammengesetzt ist, oder auch eine Kette, die aus einem elastischen Endlosband gebildet ist, zum Beispiel aus verstärktem Elastomermaterial.
  • Bei Fahrzeugen diesen Typs ist jede Antriebsvorrichtung gewöhnlich schwenkbar um eine Achse des Fahrgestells angebracht, um jeder der Ketten die Anpassung an die Beschaffenheit des Geländes zu ermöglichen, auf dem sich das Fahrzeug bewegt. Darüber hinaus ist jede der Vorrichtungen mit dem Fahrgestell über Aufhängungsmittel verbunden, die im allgemeinen unter dem Fahrgestell und in dessen vorderem Abschnitt liegen.
  • Diese bekannten Vorrichtungen haben insbesondere zum Nachteil, daß die Bodenfreiheit des Geländefahrzeugs vergleichsweise niedrig ist, wodurch diese Vorrichtungen schlecht für gewisse spezielle Anwendungen angepaßt sind, insbesondere für gewisse Landwirtschafts- und Weinbautraktoren, die gewisse Anpflanzungen "überspannen" können müssen.
  • Um dieses Problem zu lösen, ist bereits vorgeschlagen worden, das Fahrgestell zu überhöhen und jede der Ketten über ein Antriebsrad anzutreiben, das bezüglich der Achse der Haupträder nach oben verschoben ist. Gleichwohl erlaubt eine solche Lösung nicht, das oben erwähnte Problem vollständig zu lösen.
  • In der Tat muß jede der Kettenantriebsvorrichtungen angelenkt angeordnet sein, wobei sie mit dem Fahrgestell über Aufhängungsmittel verbunden ist, die eine Störungsquelle darstellen.
  • Darüber hinaus bringt die Verbindung dieser Aufhängungsmittel mit der Antriebsvorrichtung Schwierigkeiten mit sich, derart, daß eine wichtige vertikale Verschiebung zwischen dem Rahmen der Vorrichtung und dem Fahrgestell des Fahrzeugs existiert.
  • Außerdem erlauben diese bekannten Lösungen nicht die Anpassung der Vorrichtung an die für das Fahrzeug gewünschte breite Spur.
  • Die Erfindung hat insbesondere zum Ziel, die vorgenannten Nachteile zu überwinden.
  • Sie schlägt zu diesem Zweck eine Kettenantriebsvorrichtung gemäß Anspruch 1 vor.
  • Dadurch, daß der schwingende Träger mit einem Aufhängungsarm mittels eines Schwingarms verbunden ist, und dadurch, daß dieser Aufhängungsarm über dem schwingenden Träger liegt, also nach oben verschoben ist, ist es möglich, die Bodenfreiheit des Fahrgestells des Fahrzeugs erheblich zu erhöhen.
  • Außerdem ist es dieser Aufhängungsarm, und nicht der schwingende Träger, der mit den Aufhängungsvorrichtungen verbunden ist, was es ermöglicht, sich der Probleme einer Verbindung von großer Länge zwischen dem schwingenden Träger und dem Fahrgestell des Fahrzeugs zu entledigen.
  • In einer ersten Ausführungsform der Erfindung trägt der hintere Abschnitt des Rahmens ein Antriebsrad, das auf einer Antriebswelle verkeilt ist und um das die Kette läuft.
  • In einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist das Hauptrad, das durch den hinteren Abschnitt des Rahmens getragen ist, auf einer Antriebswelle derart verkeilt, daß es auch ein Antriebsrad für die Kette bildet.
  • Auf diese Weise stützt, in diesem letzten Fall, der hintere Abschnitt des Rahmens ein einzelnes Rad, das gleichzeitig die Funktion des Hauptrads und des Antriebsrads übernimmt.
  • Vorteilhafterweise ist der hintere Abschnitt des Rahmens am Ende eines Querträgers befestigt, der waagerecht unter dem Fahrgestell befestigt ist und das zweite Schwenklager für den Tragarm bildet. So liegt dieses zweite Schwenklager im wesentlichen auf Höhe des Fahrgestells.
  • Es ist vorteilhaft, daß der hintere Abschnitt des Rahmens darüber hinaus am Ende eines schwingenden Trägers befestigt ist, der sich waagerecht unter dem Fahrgestell erstreckt. Daraus resultiert eine feste Verbindung zwischen dem Rahmen der Vorrichtung und dem Fahrgestell des Fahrzeugs.
  • In der vorgenannten ersten Ausführungsform weist der hintere Abschnitt des Rahmens vorteilhafterweise einen im wesentlichen waagerechten Träger auf, der mindestens ein Stützrad trägt und das erste Schwenklager stützt. So befindet sich der schwingende Träger angelenkt an diesem Stützträger, wobei er im wesentlichen in seiner Verlängerung angeordnet ist.
  • Gemäß einer weiteren Eigenschaft der Erfindung ist der Schwingarm im oberen Abschnitt am Tragarm und im unteren Abschnitt am im wesentlichen senkrechten Träger angelenkt, der am schwingenden Träger befestigt ist und eine gewählte Höhe aufweist.
  • Auf diese Weise kann man, durch Wahl der Höhe des Trägers, die Vorrichtung in Abhängigkeit des Fahrzeugs und der gewünschten Bodenfreiheit anpassen.
  • Gemäß einer weiteren Eigenschaft der Erfindung weist der Tragarm ein vorderes Ende auf, das mit dem Fahrgestell mittels eines Aufhängungsmittels verbunden ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist das vordere Ende des Tragarms eine Platte auf, in der ein Fenster angeordnet ist. Das Aufhängungsmittel ist eine Blattfederung, die quer unter dem Fahrgestell befestigt ist und deren eines Ende in besagtem Fenster aufgenommen ist.
  • Vorteilhafterweise weist der schwingende Träger Mittel zum Spannen der Kette auf.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Kette ein elastisches Endlos band, das vorteilhafterweise aus einem verstärkten Elastomermaterial gebildet ist und innen mit Antriebsstiften ausgestattet ist.
  • Die Vorrichtung der Erfindung kann eine montagebereite Einheit, auch "Kit" genannt, bilden und, um für eine Montage auf dem Fahrgestell des Fahrzeugs als Ersatz einer Kette mit Gelenkgliedern oder als Ersatz eines Antriebsrads geeignet sein; die Vorrichtung kann auch eine Anordnung bilden, die von Anfang an auf dem Fahrgestell montiert ist. In der folgenden Beschreibung, die nur zum Zweck des Beispiels dient, bezieht man sich auf die Zeichnungen im Anhang, in denen:
  • 1 eine Seitenansicht einer Kettenantriebsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist,
  • 2 eine horizontale Schnittansicht der Vorrichtung von 1 ist;
  • 3 eine Seitenansicht des Aufhängungsarms ist;
  • 4 eine Schnittansicht gemäß der Linie IV-IV der 3 ist;
  • 5 eine Seitenansicht einer Kettenantriebsvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist; und
  • 6 eine horizontale Schnittansicht der Vorrichtung von 5 ist.
  • Es wird zunächst auf die 1 und 2 bezug genommen, die eine Antriebsvorrichtung 10 mit einer Kette 12 (im Beispiel eine elastische Kette) zeigen, für ein Fahrzeug vom Typ Geländefahrzeug wie zum Beispiel einen landwirtschaftlichen Schlepper. Die Vorrichtung 10 ist geeignet, seitlich auf dem Fahrgestell C (schematisch dargestellt) des Fahrzeugs montiert zu sein. So wird man verstehen, daß ein derartiges Fahrzeug zwei Vorrichtungen 10 aufweist, auf jeder Seite eine, die symmetrisch angeordnet sind.
  • Jede Vorrichtung 10 kann vorgesehen sein, um von Anfang an auf dem Fahrgestell des Fahrzeugs montiert zu sein, oder auch eine montagebereite Anordnung bilden, auch "Kit" genannt, die geeignet ist, anstelle einer anderen Vorrichtung angebracht zu sein, beispielsweise eine Antriebsvorrichtung vom Typ mit Gelenkgliederkette oder auch als Ersatz eines klassischen Rades.
  • Die Vorrichtung 10 weist einen Rahmen 14 auf, der einen hinteren Abschnitt 16, der geeignet ist, auf dem Fahrgestell C des Fahrzeugs befestigt zu sein, und einen vorderen Abschnitt 18 besitzt, der auf dem hinteren Abschnitt 16 schwenkbar um ein quer laufendes Schwenklager 20 angeordnet ist, das auf einer niedrigeren Ebene liegt, das heißt so nahe wie möglich der Höhe des Erdbodens T, auf dem sich das Fahrzeug bewegt.
  • Die Fahrrichtung (Vorwärtsgang) des Fahrzeugs ist durch den Pfeil AV in 1 dargestellt.
  • Der hintere Abschnitt 16 weist einen gekrümmten Arm 22 auf, dessen einer Schenkel einerseits am Ende eines Querträgers 24 befestigt ist (im Beispiel ein Träger von rundem Querschnitt), der horizontal unter dem Fahrgestell C befestigt ist, und andererseits am Ende eines Querträgers 26 (im Beispiel ein Träger von viereckigem Querschnitt), der sich waagerecht unter dem Fahrgestell C erstreckt. Es versteht sich, daß der Querträger 24 bzw. der Querträger 26 an den beiden Antriebsvorrichtungen befestigt sind, die auf jeder Seite des Fahrgestells C vorgesehen sind.
  • Der Arm 22 ist auf diese Weise fest mit dem Fahrgestell C verbunden. Er trägt ein Antriebsrad 28, das auf einer Antriebswelle 30 verkeilt ist und um das die Kette 12 läuft. Das Rad 28 weist zwei beabstandete Radkreuze auf, die miteinander in regelmäßigen Abständen durch Antriebsnasen 32 (1) verbunden sind, die untereinander parallel zum Umkreis des Rades angeordnet sind und die dazu bestimmt sind, mit dem Inneren des elastischen Endlosbandes 12 ineinander zu greifen.
  • Dieses elastische Band ist vorteilhafterweise in einem Elastomermaterial ausgeführt, zum Beispiel auf Naturkautschukbasis, innen verstärkt durch Beschläge (nicht dargestellt). Das Endlosband weist außen eine Rollfläche auf, die mit Stollen 34 (2) ausgestattet ist. Das elastische Endlosband ist innen mit einer Reihe von Stiften 35 (1) ausgestattet, die in Längsrichtung des Bandes liegen und die untereinander einen konstanten Abstand aufweisen. Diese Stifte haben im wesentlichen die Form einer Pyramide, wie im Patent FR-A-2 711 959 (93 13211) der Anmelderin beschrieben.
  • Die Nasen 32 des Antriebsrads 28 sind dazu bestimmt, in den Zwischenräumen, die durch die Stifte 35 begrenzt sind, ineinander zu greifen, um die Kette anzutreiben.
  • Der hintere Abschnitt 16 weist darüber hinaus einen im wesentlichen waagerechten Träger 36 auf, der am unteren Teil des Arms 22 befestigt ist und der durch eine Gabel 37 verlängert ist, die ein Hauptrad 38 (Hinterrad) und zwei Stützräder 40D und 40E trägt.
  • Der Träger 36 stützt in seinem vorderen Abschnitt das Schwenklager 20, um das der schwingende Träger 18 angelenkt ist.
  • Dieser Träger 18 ist im wesentlichen waagerecht und befindet sich im wesentlichen in der Verlängerung des Trägers 36. Er trägt drei weitere Stützräder 40A, 40B und 40C sowie ein weiteres Hauptrad 42 (Vorderrad). Wie aus 1 ersichtlich haben die Haupträder 38 und 42 im wesentlichen den selben Durchmesser, der größer ist als der der Stützräder 40A bis 40E. Das Antriebsrad 28 liegt auf einem höheren Niveau als das der Achsen der Haupträder 38 und 42, so daß die Kette von der Seite gesehen eine im wesentlichen dreieckige Form annimmt.
  • Das Hauptrad 42 wird durch eine Gabel 44 getragen, die wiederum an einem Verbindungsmittel befestigt ist, das durch einen Spann- und Dämpfmechanismus 46 getragen wird, der durch den schwingenden Träger 18 unterstützt wird. Dieser Mechanismus weist einen Hubzylinder 48 und eine Feder 50 auf und erlaubt es, die Gabel 44 derart unter Spannung zu setzen, daß das Vorderrad 42 die Rolle des Kettenspannrades spielt. Darüber hinaus spielt die Feder 50 die Rolle des Dämpfers für die Kette, wenn diese über Hindernisse rollt. Die allgemeine Struktur des Trägers mit seinen Rädern und seinem Spann- und Dämpfmechanismus ist in allgemeiner Form aus dem Patent FR-A-2 768 387 (97 11398) der Anmelderin bekannt.
  • Die Vorrichtung 10 weist darüber hinaus einen Tragarm 52 auf, der im wesentlichen waagerecht oberhalb (auf einem höheren Niveau) des schwingenden Trägers 18 angeordnet ist.
  • Dieser Tragarm ist in Form eines verlängerten Hohlelementes von im wesentlichen viereckigem Querschnitt (2, 3 und 4) ausgeführt. Er weist ein hinteres Ende 54 auf, das einen Käfig begrenzt, in dem ein Ende des Querträgers 24 aufgenommen ist, der auf diese Weise ein Schwenklager für den Tragarm bildet.
  • Der Tragarm 22 weist ein vorderes Ende 56 auf, das mit dem Fahrgestell C mittels eines Aufhängungsmittels 58 verbunden ist. Wie man detaillierter in 3 sieht, ist das vordere Ende 56 des schwingenden Trägers mit einer Platte 60 verbunden, in der ein Fenster 62 von allgemeiner rechteckiger Form angebracht ist. Die Platte 60 ist senkrecht durch Mittel (nicht dargestellt) geführt, um sich in der Höhe frei bewegen zu können, wenn der Tragarm um seine Achse schwingt.
  • Das Aufhängungsmittel 58 ist eine Blattfederung, die quer unter dem Fahrgestell C befestigt ist, und deren eines Ende im Fenster 62 aufgenommen ist. Auf diese Weise arbeiten die beiden Enden des Aufhängungsmittels entsprechend mit den beiden Fenstern 62 zusammen, die zu den beiden Antriebsvorrichtungen 10 gehören, die auf beiden Seiten des Fahrgestells C vorgesehen sind. Das Fenster 62 weist im wesentlichen größere Abmessungen als jene des Querschnitts der Blattfedern auf, auf Höhe ihres Durchtritts durch das Fenster, um ein Verschiebungsspiel zu bieten.
  • Der Tragarm 52 ist mit dem schwingenden Träger 18 mittels eines Schwingarms 64 verbunden. Letzterer ist im wesentlichen senkrecht angeordnet. Er ist an seinem oberen Abschnitt am Tragarm 52 mittels eines Schwenklagers 66 und an seinem unteren Abschnitt an einem Träger 68 mittels eines Schwenklagers 70 angelenkt. Die Schwenklager 66 und 70 haben untereinander und bezüglich der Schwenklager 20 und 24 parallele Achsen. Sie sind im wesentlichen waagerecht und erstrecken sich quer im Verhältnis zur Längsrichtung des Fahrgestells C des Fahrzeugs.
  • Das Schwenklager 66 erstreckt sich zwischen zwei einander gegenüberliegenden senkrechten Seiten 72 des Arms 52 (4), und der Schwingarm 64 läuft quer über einen Führungsschlitz 74, der auf einer Unterseite 76 des Arms 52 angebracht ist (4). Das Schwenklager 70 steht seitlich über bezüglich des Trägers 68 (4), der sich im wesentlichen senkrecht erstreckt und der am schwingenden Träger 18 befestigt ist. Dieser Träger 68 kann mit einer gewählten Höhe ausgeführt sein, um eine Anpassung der Vorrichtung an das betreffende Fahrzeug und in Abhängigkeit der Bodenfreiheit (freie Höhe unter dem Fahrgestell C) des Fahrzeugs zu ermöglichen.
  • Wie man in gleicher Weise in 4 sehen kann, ist der Träger 68 an seinem unteren Ende auf dem schwingenden Träger 18 mittels eines Zwischenstücks 78 befestigt, dessen Dicke variieren kann, was es ermöglicht, den Tragarm bezüglich des Fahrgestells C mehr oder weniger zu verschieben und so die Spur (in der Breite) der beiden Ketten zu verändern.
  • Wie man aus 2 sehen kann, erstreckt sich die Kette 12 außen in Bezug auf den Tragarm 52, der seinerseits am Fahrgestell befestigt ist.
  • Auf diese Weise kann man durch Änderung der Dicke des Zwischenstücks 78 die Kette mehr oder weniger in Bezug auf das Fahrgestell wegrücken und folglich die verfügbare Breite zwischen den beiden Ketten verändern.
  • Es versteht sich, daß der Schwingarm 64 es erlaubt, die Differenz eines ersten Halbmessers (definiert zwischen den Schwenklagern 24 und 66) und einem zweiten Halbmesser (definiert zwischen den Schwenklagern 20 und 70) auszugleichen, wie man in 3 sehen kann. Darüber hinaus trägt der Schwingarm zum seitlichen Halt des schwingenden Trägers 18 bei.
  • Es wird nun auf die 5 und 6 bezug genommen, um eine Vorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung zu beschreiben. Die gemeinsamen Elemente mit denen der vorhergehenden Ausführungsform sind mit denselben Bezugsziffern bezeichnet.
  • Bei der Vorrichtung der 5 und 6 ist das hintere Hauptrad 38, das durch den hinteren Abschnitt 16 des Rahmens getragen wird, auf der Antriebswelle 30 verkeilt und erfüllt auf diese Weise zugleich die Funktion des Hauptrades und die des Antriebsrades. Das hintere Hauptrad 38 ist zu diesem Zweck mit Nasen 32 versehen analog zu jenen des zuvor beschriebenen Antriebsrades 28. Das hintere Hauptrad 38 weist hier einen viel größeren Durchmesser als das vordere Hauptrad 42 auf.
  • Der hintere Abschnitt 16 des Rahmens besitzt eine andere Konfiguration als die der vorhergehenden Ausführungsform. Er reduziert sich hier auf einen Arm 22 in der Form eines Arms, der zugleich am Querträger 24 und am Querträger 26 befestigt ist. Durch eines der Enden dieses Arms wird die Antriebswelle 30 des Rades 38 geführt, wohingegen sein anderes Ende das Schwenklager 20 trägt, das zur Anlenkung des vorderen Abschnitts 18 in Form des schwingenden Trägers dient. Darüber hinaus trägt der hintere Abschnitt 16 keine Stützräder.
  • In diesem Fall ist der vordere Abschnitt 18 im wesentlichen identisch mit dem der vorhergehenden Ausführungsform. Er trägt drei Stützräder 40A, 40B und 40C sowie ein Zwischenrad 80 von kleinerem Durchmesser als die Stützräder, das zwischen dem Stützrad 40C und dem hinteren Hauptrad 38 angeordnet ist. Für den Rest sind die Struktur und die Funktion der Vorrichtung der 5 und 6 analog zu jenen der Vorrichtung der 1 bis 4.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann eine montagebereite Einheit oder "Kit" bilden, um eine Originalvorrichtung zu ersetzen, zum Beispiel eine Kettenvorrichtung mit metallenen Gelenkgliedern. Sie kann auch eine Vorrichtung bilden, die von Anfang an auf dem Fahrgestell eines Fahrzeugs montiert ist.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die zuvor zu Beispielszwecken beschriebenen Ausführungsformen beschränkt und erstreckt sich auf weitere Varianten.
  • So ist es vorstellbar, die erfinderische Lehre auf eine Kette anzuwenden, die aus metallenen Gelenkgliedern gebildet ist.

Claims (13)

  1. Antriebsvorrichtung für ein Geländekettenfahrzeug, die eine Rahmen (14) aufweist, der geeignet ist, auf der Seite eines Fahrgestells (C) des Fahrzeugs angebracht zu werden, und der zwei Haupträder (38, 42) und Stützräder (40A40E) trägt, über die die Kette (12) läuft, wobei der Rahmen (14), der einen hinteren Abschnitt (16) aufweist, der zur Befestigung auf dem Fahrgestell (C) des Fahrzeugs geeignet ist und eines (38) der Haupträder trägt, sowie einen vorderen Abschnitt aufweist, der in Form eines im wesentlichen waagerechten, schwingenden Trägers (18) ausgeführt ist, der das andere Hauptrad (42) trägt, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Abschnitt auch mindestens eines der Stützräder (40D, 40E) trägt, so daß es schwenkbar auf dem hinteren Abschnitt (16) um ein erstes quer laufendes Schwenklager (20) angebracht ist, das auf einer unteren Ebene liegt, und daß darüber hinaus ein im wesentlichen waagerechter Tragarm (52) vorgesehen ist, der über dem schwingenden Träger (18) angeordnet ist, mit dem letzteren über einen Schwingarm (64) verbunden ist, und der schwenkbar um ein zweites quer laufendes Schwenklager (24) angebracht ist, das auf dem Fahrgestell (C) befestigt ist und auf einem höheren Niveau, im wesentlich auf Höhe des Fahrgestells, angeordnet ist,.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Abschnitt (16) des Rahmens (14) ein Antriebsrad (28) trägt, das auf einer Antriebswelle (30) verkeilt ist und um das die Kette (12) läuft.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hauptrad (38), das durch den hinteren Abschnitt (16) des Rahmens (14) getragen ist, auf einer Antriebswelle (30) derart verkeilt ist, daß es auch ein Antriebsrad für die Kette (12) bildet.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Abschnitt (16) des Rahmens (14) am Ende eines Querträgers (24) befestigt ist, der waagerecht unter dem Fahrgestell (C) befestigt ist und das zweite Schwenklager für den Tragarm (52) bildet.
  5. Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Abschnitt (16) des Rahmens (14) darüber hinaus am Ende eines schwingenden Trägers (26) befestigt ist, der sich waagerecht unter dem Fahrgestell (C) erstreckt.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2, 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Abschnitt (16) des Rahmens (14) einen im wesentlichen waagerechten Träger (36) aufweist, der mindestens ein Stützrad (40D, 40E) trägt und das erste Schwenklager (20) stützt.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwingarm (64) im oberen Abschnitt am Tragarm (52) und im unteren Abschnitt am im wesentlichen senkrechten Träger (68) angelenkt ist, der am schwingenden Träger (18) befestigt ist und eine gewählte Höhe aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm (52) ein vorderes Ende (56) aufweist, das mit dem Fahrgestell (C) mittels eines Aufhängungsmittels (58) verbunden ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Ende (56) des Tragarms (52) eine Platte (60) aufweist, in der ein Fenster (62) angeordnet ist, und dadurch, daß das Aufhängungsmittel (58) eine Blattfederung ist, die quer unter dem Fahrgestell (C) befestigt ist und deren eines Ende in besagtem Fenster (62) aufgenommen ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der schwingende Träger (18) Mittel (44, 46) zum Spannen der Kette (12) aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Kette (12) ein flexibles endloses Band ist, das vorteilhafterweise aus einem ver stärkten Elastomermaterial gebildet ist und innen mit Antriebsstiften (35) ausgestattet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine montagebereite Einheit oder Kit bildet, geeignet, um auf dem Fahrgestell (C) des Fahrzeugs als Ersatz einer Kette mit Gelenkgliedern oder als Ersatz eines Antriebsrades montiert zu werden.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Anordnung bildet, die von Anfang an auf dem Fahrgestell (C) des Fahrzeugs montiert ist.
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