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DE60102953T2 - Fensterkonstruktion und Fensterprofil mit unterbrochener Kältebrücke - Google Patents

Fensterkonstruktion und Fensterprofil mit unterbrochener Kältebrücke Download PDF

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DE60102953T2
DE60102953T2 DE60102953T DE60102953T DE60102953T2 DE 60102953 T2 DE60102953 T2 DE 60102953T2 DE 60102953 T DE60102953 T DE 60102953T DE 60102953 T DE60102953 T DE 60102953T DE 60102953 T2 DE60102953 T2 DE 60102953T2
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    • E06B1/04Frames for doors, windows, or the like to be fixed in openings
    • E06B1/32Frames composed of parts made of different materials
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Fensterkonstruktion mit unterbrochener Kältebrücke, die ein einteiliges Fensterprofil umfasst, bestehend aus einem ersten Profil, das nach der Montage des Fensterprofils in einer Wand an der Wand befestigt ist, einem zweiten Profil sowie einem zwischen dem ersten und dem zweiten Profil vorhandenen, isolierenden Verbindungsteil, wobei alle Profile und das Verbindungsteil während eines Herstellungsverfahrens miteinander verbunden werden und die Fensterkonstruktion ferner ein Fenster umfasst, das von dem ersten Profil abgestützt wird.
  • Unter einem Fenster ist sowohl eine lose Glasscheibe als auch eine Glasscheibe in einem Fensterrahmen zu verstehen. Im Falle einer Glasscheibe in einem Fensterrahmen kann es sich um ein Festfenster oder ein durch Schwenken oder Schieben zu öffnendes Fenster handeln. Im Falle einer losen Glasscheibe ist diese meistens in dem Fensterprofil befestigt. Eine Glasscheibe kann zum Beispiel sowohl in Einfachverglasung als auch in Doppel- oder Dreifachverglasung ausgeführt sein.
  • Unter der Abstützung eines Fensters ist in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass die Glasscheibe so mit dem Fenster verbunden ist, dass die auf sie einwirkenden Kräfte und/oder das Eigengewicht des Fensters über das Profil auf die Wand übertragen werden.
  • Ist das Verbindungsteil nicht vorhanden, so bilden das erste Profil und das zweite Profil eine Einheit, wodurch die Kälte von außen nach innen durchdringen und sich auf dem innen liegenden Profil Kondenswasser bilden kann. In diesem Fall bildet das Fensterprofil somit eine Kältebrücke. Das Verbindungsteil stellt somit die Unterbrechung der Kältebrücke dar.
  • Stand der Technik
  • Eine solche Fensterkonstruktion ist durch US-A-5.454.204 bekannt. Dabei ist die Glasscheibe zwischen zwei Profilen eines ersten Fensterprofils eingefasst und wird das durch die Glasscheibe und das erste Fensterprofil gebildete Fenster von zwei Profilen eines zweiten Fensterprofils abgestützt. Die Kräfte, die auf die Fenster einwirken, werden dabei somit von den Verbindungsteilen übertragen. Da die Verbindungsteile aus Kunststoff bestehen und Kunststoff schneller altert und durch Umwelteinflüsse stärker angegriffen wird als die Metallprofile, kann die bekannte Fensterkonstruktion nicht die gleichen hohen Festigkeitsanforderungen erfüllen wie Fensterkonstruktionen ohne unterbrochene Kältebrücke. Dadurch verfügen Fensterkonstruktionen, an deren Festigkeit hohe Anforderungen gestellt werden, nicht über eine unterbrochene Kältebrücke und besitzen sie somit schlechte Dämmeigenschaften.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Ein Zweck der Erfindung ist die Schaffung einer Fensterkonstruktion der eingangs beschriebenen Art mit unterbrochener Kältebrücke, die für Anwendungsfälle geeignet ist, in denen hohe Anforderungen in Bezug auf die Festigkeit gelten. Zu diesem Zweck ist die erfindungsgemäße Fensterkonstruktion dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster nur von dem ersten Profil abgestützt wird, und dass das erste und das zweite Profil durch das Verbindungsteil voneinander getrennt sind. Dadurch werden die auf das Fenster einwirkenden Kräfte nicht von dem Verbindungsteil aufgenommen und übertragen. Alle auf das Fenster wirkenden Kräfte werden von dem ersten Profil aufgenommen und auf die Wand übertragen. Das Verbindungsteil befindet sich zwischen dem unbelasteten zweiten Profil und dem belasteten ersten Profil und braucht daher keine Kräfte zu übertragen. Dadurch kann die erfindungsgemäße Fensterkonstruktion höhere Festigkeitsanforderungen erfüllen als die bekannte Fensterkonstruktion mit unterbrochener Kältebrücke, wobei dennoch die gleiche Dämmwirkung gegeben ist, weil das zweite Profil durch das Verbindungsteil von dem ersten Profil isoliert ist. Die erfindungsgemäße Fensterkonstruktion und das erfindungsgemäße Fensterprofil beeinträchtigen in keiner Weise die Festigkeit einer Fensterkonstruktion und eines Fensterprofils, die ohne Kältebrücke ausgeführt sind.
  • Es sei bemerkt, dass durch DE 20 13 370 A eine Fensterkonstruktion bekannt ist, in der ein isolierendes Verbindungsteil zwischen einem ersten und einem zweiten Profil vorhanden ist und wobei ein Fenster vollständig von dem ersten Profil abgestützt wird, das an einer Wand befestigt ist. Dabei stellen das erste und das zweite Profil jedoch zwei separate Teile dar und handelt es sich auch bei dem Verbindungsteil um ein separates Bauteil. Dadurch unterscheidet sich diese Konstruktion von dem erfindungsgemäßen Fensterprofil, in dem die beiden Profile und das Verbindungsteil eine Einheit bilden. Bei der Montage dieser bekannten Fensterkonstruktion wird das Verbindungsteil zwischen den Profilen eingesetzt und das zweite Profil auf das erste Profil gedrückt, in dem es einrastet.
  • Wird das bekannte Fensterprofil gebogen, um daraus Rundfenster herzustellen, löst sich das Verbindungsteil oft von den Profilen. Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Fensterkonstruktion, das sich problemlos in kaltem Zustand biegen lässt, ist dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil mindestens vier schwalbenschwanzförmige Vorsprünge aufweist und das erste und das zweite Profil jeweils mindestens zwei dazu passende Aussparungen aufweisen, in denen sich die Vorsprünge des Verbindungsteils befinden, wobei die Vorsprünge des Verbindungsteils und die in dem ersten und dem zweiten Profil vorhandenen Aussparungen mit gerundeten Ecken ausgeführt sind, deren Radius mindestens etwa 0,2 mm beträgt. Unter einem schwalbenschwanzförmigen Vorsprung ist ein Vorsprung zu verstehen, der an seinem außen liegenden Seite eine größere Dimension aufweist als die Seite des Vorsprungs, an dem dieser mit dem Rest des Verbindungsteils verbunden ist. Weil das Verbindungsteil an jedem Profil mit zwei Vorsprüngen befestigt wird, ergibt sich ein Anschluss, der so fest ist, dass das Fensterprofil bis zu einem Radius von 100 mm kalt gebogen werden kann.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Fensterkonstruktion ist dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil aus Polyurethan-Gießharz oder einem Polyamid-Flachprofil besteht. Dadurch widersteht das Fensterprofil hohen Temperaturen und kann es bei der Herstellung der Fensterkonstruktion problemlos anodisiert und einbrennlackiert werden.
  • Die Fensterkonstruktion eignet sich besonders gut für die Verwendung im Schiffbau. Bei Schiffsfenstern werden die Fensterprofile gebogen und zuletzt nach einer Reihe von Arbeitsschritten anodisiert oder einbrennlackiert. Bei der Verwendung von Verbindungsteilen aus Kunststoff kam es bei diesen Bearbeitungsarten in dem bekannten Fensterprofil zu Problemen. Das Verbindungsteil wurde angegriffen und verlor seine positiven Eigenschaften. Darüber hinaus platzte das Verbindungsteil während des Biegevorgangs häufig aus den Profilen. Da das Verbindungsteil durch die schwalbenschwanzförmigen Vorsprünge der erfindungsgemäßen Fensterkonstruktion zuverlässig befestigt ist und aus dem vorteilhaften Polyurethan- oder Polyamidmaterial gefertigt ist, kann die erfindungsgemäße Fensterkonstruktion in vorteilhafter Weise für Schiffsfenster mit runden Ecken verwendet werden.
  • Die Erfindung bezieht sich außerdem auf ein Fensterprofil mit unterbrochener Kältebrücke für die Verwendung in der erfindungsgemäßen Fensterkonstruktion, das einteilig gefertigt ist und ein erstes Profil, ein zweites Profil und ein zwischen dem ersten und dem zweiten Profil vorhandenes, isolierendes Verbindungsteil umfasst, wobei dieses erste Profil mit Befestigungsmitteln für die Anbringung an einer Wand und mit Mitteln für die Abstützung eines Fensters versehen ist. Die Befestigungsmittel können zum Beispiel als Rippe ausgeführt sein, die zum Beispiel mit Bohrungen für die Anbringung an einer Wand versehen ist. Die Mittel für die Abstützung eines Fensters können zum Beispiel als zwei Rippen ausgeführt sein, zwischen denen ein Fenster eingesetzt werden kann, oder als einzelne Rippe, an die ein Fenster angeklemmt werden kann. In Bezug auf das Fensterprofil ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass von den beiden Profilen lediglich das erste Profil mit Befestigungsmitteln für die Anbringung an einer Wand und mit Mitteln für die Abstützung eines Fensters versehen ist und dass das erste und das zweite Profil durch das Verbindungsteil voneinander getrennt sind.
  • Für Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Fensterprofils wird auf die Patentansprüche verwiesen. Dafür gelten die gleichen Vorteile wie die oben genannten Vorteile der erfindungsgemäßen Fensterkonstruktion.
  • Kurzbeschreibung der Abbildungen
  • Unten stehend wird die Erfindung anhand der in den Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Fensterkonstruktion und des erfindungsgemäßen Fensterprofils erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Detail eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Fensterkonstruktion, die in einer Wand montiert und mit einer festen Isolierverglasung versehen ist;
  • 2 das Fensterprofil der in 1 dargestellten Fensterkonstruktion;
  • 3 ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Fensterkonstruktion, die in einer Wand montiert und mit einem Fensterflügel versehen ist, der geöffnet werden kann; und
  • 4 das außen liegende Fensterprofil der in 3 dargestellten Fensterkonstruktion.
  • Detaillierte Beschreibung der Abbildungen
  • In 1 ist ein Detail eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Fensterkonstruktion dargestellt. Die Fensterkonstruktion 1 ist in einer Wand 3 montiert und besitzt ein Fensterprofil 5 mit einer festen Isolierglasscheibe 7. In 2 wird das Fensterprofil 5 der in 1 dargestellten Fensterkonstruktion 1 dargestellt.
  • Das Fensterprofil 5 besteht aus einem ersten Profil 9, einem zweiten Profil 11 und einem isolierenden Verbindungsteil 13. Das erste Profil 9 ist an der Wand 3 befestigt und mit zwei Rippen 15 und 17 versehen, zwischen denen sich eine Doppelglasscheibe 7 befindet. Das Verbindungsteil 13 befindet sich zwischen dem ersten Profil 9 und dem zweiten Profil 11 und bildet eine Unterbrechung der Kältebrücke, die, würde das Verbindungsteil 13 fehlen, durch das erste Profil 9 und das zweite Profil 11 gebildet würde. Der Steg zwischen dem zweiten Profil 11 und der Rippe 17 ist mit einem Isolierband 18 abgedichtet.
  • Das Verbindungsteil 13 besitzt vier schwalbenschwanzförmige Vorsprünge 19, die in dazu passenden Aussparungen 21 liegen, die in dem ersten Profil 9 und dem zweiten Profil 11 vorhanden sind. Dadurch ist eine gute Befestigung des Verbindungsteils 13 an den Profilen 9 und 11 gegeben. Um die Vorsprünge 19 einwandfrei in den Aussparungen 21 anbringen zu können, so dass keine Hohlräume zwischen den Vorsprüngen 19 und den Aussparungen 21 entstehen, sind die Vorsprünge 19 des Verbindungsteils 13 und die Aussparungen 21 des ersten Profils 9 und des zweiten Profils 11 mit gerundeten Ecken mit einem Radius von 0,2 mm versehen.
  • Die Herstellung des Fensterprofils 5 verläuft wie folgt. Zunächst wird im Extrusionsverfahren ein einziges Profil hergestellt, das die Form des ersten Profils 9 und des zweiten Profils 11 mit einem dazwischen befindlichen Verbindungssteg 23 hat. Danach wird Polyurethan-Gießharz oder Polyamid in den Bereich gegossen oder gepresst, der sich zwischen dem außen liegenden Profil 9, dem zweiten Profil 11 und dem Verbindungssteg 23 befindet. Nach der Aushärtung wird der Verbindungssteg 23 herausgefräst.
  • In 3 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Fensterkonstruktion dargestellt. Die Fensterkonstruktion 31 ist in einer Wand 33 montiert und besitzt ein Fensterprofil 35 und einen Fensterflügel 37, der geöffnet werden kann. In 4 ist das außen liegende Fensterprofil 35 der in 3 dargestellten Fensterkonstruktion 31 dargestellt.
  • Auch bei dieser Fensterkonstruktion 31 weist das Fensterprofil 35 ein erstes Profil 39 und ein zweites Profil 41 auf, die sich nach der Montage in der Wand 33 an der Außenseite 43 beziehungsweise der Innenseite 45 der Wand 33 befinden. Auch hier ist ein isolierendes Verbindungsteil 47 zwischen dem ersten Profil 39 und dem zweiten Profil 41 vorhanden und auch hier wird der Steg zwischen dem zweiten Profil 41 und der Rippe 49 durch ein Isolierband 50 abgedichtet.
  • Im Gegensatz zu dem ersten Ausführungsbeispiel ist das erste Profil 39 bei dieser Fensterkonstruktion 31 mit nur einer Rippe 49 versehen. Die Rippe 49 besitzt eine Außenseite 51 und eine Innenseite 53. An der Außenseite 51 befindet sich der Fensterflügel 37, in den eine Doppelglasscheibe 55 eingesetzt ist. Der Fensterflügel 37 ist mit einem Scharnier 57 drehbar an dem Fensterprofil 35 befestigt.
  • Die Befestigung des Verbindungsteils 47 in den Profilen 39 und 41 und die Herstellung des Fensterprofils 35 erfolgen in der gleichen Weise wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel.
  • Wenngleich die Erfindung in der oben stehenden Beschreibung anhand der Abbildungen erläutert worden ist, muss darauf hingewiesen werden, dass die Erfindung keineswegs auf die in den Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt ist. Die Erfindung erstreckt sich auch auf alle Ausführungsbeispiele innerhalb des von den Patentansprüchen definierten Rahmens, die von den in den Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispielen abweichen.

Claims (6)

  1. Fensterkonstruktion (1; 31) mit unterbrochener Kältebrücke, die ein einteiliges Fensterprofil (5; 35) umfasst, bestehend aus einem ersten Profil (9; 39), das nach der Montage des Fensterprofils (5; 35) in einer Wand (3; 33) an der Wand befestigt ist, einem zweiten Profil (11; 41) sowie einem zwischen dem ersten und dem zweiten Profil vorhandenen, isolierenden Verbindungsteil (13; 47), wobei alle Profile und das Verbindungsteil während eines Herstellungsverfahrens miteinander verbunden werden, wobei die Fensterkonstruktion (1; 31) ferner ein Fenster (7; 55) umfasst, das von dem ersten Profil (9; 39) abgestützt wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Fenster (7; 55) allein von dem ersten Profil (9; 39) abgestützt wird und dass das erste und das zweite Profil (9, 11; 39, 41) durch das Verbindungsteil (13; 47) voneinander getrennt sind.
  2. Fensterkonstruktion (1; 31) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (13; 47) mindestens vier schwalbenschwanzförmige Vorsprünge (19) aufweist und das erste und das zweite Profil (9, 11; 39, 41) jeweils mindestens zwei dazu passende Aussparungen (21) aufweisen, in denen sich die Vorsprünge (19) des Verbindungsteils befinden, wobei die Vorsprünge (19) des Verbindungsteils und die in dem ersten und dem zweiten Profil (9, 11; 39, 41) vorhandenen Aussparungen (21) mit gerundeten Ecken ausgeführt sind, deren Radius mindestens etwa 0,2 mm beträgt.
  3. Fensterkonstruktion (1; 31) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (13; 47) aus Polyurethan-Gießharz oder einem Polyamid-Flachprofil besteht.
  4. Fensterprofil (5; 35) mit unterbrochener Kältebrücke für die Verwendung in der Fensterkonstruktion (1; 31) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, das einteilig gefertigt ist und ein erstes Profil (9; 39), ein zweites Profil (11; 41) und ein zwischen dem ersten und dem zweiten Profil (9, 11; 39, 41) vorhandenes, isolierendes Verbindungsteil (13; 47) umfasst, wobei dieses erste Profil (9; 39) mit Befestigungsmitteln für die Anbringung an einer Wand (3; 33) und mit Mitteln für die Abstützung eines Fensters (7; 55) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass von den beiden Profilen lediglich das erste Profil (9; 39) mit Befestigungsmitteln für die Anbringung an einer Wand (3; 33) und mit Mitteln für die Abstützung eines Fensters (7; 55) versehen ist und dass das erste und das zweite Profil (9, 11; 39, 41) durch das Verbindungsteil (13; 47) voneinander getrennt sind.
  5. Fensterprofil (5; 35) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (13; 47) mindestens vier schwalbenschwanzförmige Vorsprünge (19) aufweist und das erste und das zweite Profil (9, 11; 39, 41) jeweils mindestens zwei dazu passende Aussparungen (21) aufweisen, in denen sich die Vorsprünge (19) des Verbindungsteils befinden, wobei die Vorsprünge (19) des Verbindungsteils und die in dem ersten und dem zweiten Profil vorhandenen Aussparungen (21) mit abgerundeten Ecken ausgeführt sind, deren Radius mindestens etwa 0,2 mm beträgt.
  6. Fensterprofil (5; 35) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (13; 47) aus Polyurethan-Gießharz oder einem Polyamid-Flachprofil besteht.
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