-
Die Erfindung betrifft einen manuell
betätigbaren
Dosenöffner,
der ein drehbares Treibrad und ein drehbares Schnittblatt für einen
seitlichen Eingriff mit dem Rand oder der Seitenwand einer Metalldose aufweist,
um die Dose aufzuschneiden.
-
HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
-
Manuell betätigbare Dosenöffner sind
seit vielen Jahren bekannt und können
im allgemeinen in drei Ausführungen
kategorisiert werden: eine erste Ausführung mit einem Schnittblatt,
das direkt in die obere Wand einer Dose schneidet; eine zweite Ausführung mit
einem Schnittblatt, das in die Seitenwand der Dose unterhalb des
Randes schneidet, und eine dritte Ausführung, die ein Schnittblatt
aufweist, das teilweise in den Rand der Dose schneidet.
-
Bei der ersten Ausführung der
Dosenöffner weist
das Schnittblatt eine Drehachse auf, die zu der des Treibrades geneigt
ist. Das Treibrad und das Schnittblatt sind im allgemeinen mit entsprechenden umlaufenden
Zahnrädern
versehen, die bei Benutzung miteinander in Eingriff sind, wobei
die Drehung des Treibrades durch den Benutzerin einer Richtung die
Drehung des Schnittblattes in der entgegengesetzten Richtung bewirkt.
Beim Betrieb kommt das Treibrad mit dem Rand einer Dose von unten
in Eingriff, wobei es sich im wesentlichen parallel zur zentralen
oder Drehachse der Dose erstreckt. Das Schnittblatt dringt vollständig durch
die und schneidet in die obere Wand der Dose in einer Position etwas radial
nach innen vom Rand, wodurch die obere Wand bei einer vollständigen Umdrehung
der Dose um ihre zentrale Achse relativ zum Dosenöffner entfernbar
ist. Ein Nachteil dieser Ausführung
des Dosenöffners
ist, daß Metallspäne und/oder
andere Verunreinigungen auf der äußeren Fläche der
oberen Wand in die Dose während
des Öffnens
fallen können.
Die weggeschnittene, obere Wand ist ebenfalls schwierig zu entfernen,
da sie in die Dose fallen kann.
-
Dosenöffner der zweiten Ausführung weisen ein
Treibrad und ein Schnittblatt auf, deren Drehachsen im wesentlichen
parallel zueinander derart sind, daß das Rad und das Blatt in
gewissem Maß übereinanderliegen,
wenn sich der Dosenöffner
in seinem Betriebszustand befindet. Das Treibrad ist durch den Benutzer
drehbar, und das Schnittblatt ist frei drehbar. Bei Benutzung kommt
das Treibrad mit der radial inneren Fläche des Randes einer Dose in
Eingriff, wobei seine Drehachse im wesentlichen parallel zur zentralen
Achse der Dose verläuft.
Das Schnittblatt dringt seitlich vollständig durch die und schneidet
in die Seitenwand der Dose in einer Position etwas unterhalb des
Randes, wodurch die obere Wand einschließlich des Randes der Dose bei
einer vollständigen
Umdrehung der Dose um ihre zentrale Achse relativ zum Dosenöffner zusammen
entfernt werden können.
-
Ein Dosenöffner der dritten Ausführung wurde
im UK-Patent Nr. 2334939 offenbart, der ein Schnittblatt aufweist,
das so relativ zum Treibrad angeordnet ist, daß bei Benutzung das Schnittblatt
in den aber nicht vollständig
durch den Rand der Dose schneidet. Dosen werden im allgemeinen aus
einem zylindrischen Metallkörper
und zwei separaten Metallstirnwänden
so gebildet, daß jedes
Ende des Körpers
und der äußere Rand
einer entsprechenden Stirnwand zusammen gefaltet werden, um einen
abgedichteten Abschlußrand
zu bilden. Der Rand weist fünf
Metallschichten auf, wenn er im Schnitt betrachtet wird; eine radial
innere, eine radial äußere und eine
mittlere Schicht des Stirnwandmetalls und zwei dazwischenliegende
Schichten des Metalls des Körpers,
die mit den drei Schichten des Metalls der Stirnwand miteinander
verbunden sind. Ein Dosenöffner, der
einen Randschneidmechanismus dieser Ausführung enthält, ist funktionstüchtig, um
seitlich durch die äußerste Schicht
des Randes zu schneiden.
-
Das führt dazu, daß der Rest
der Stirnwand vom Dosenkörper
trennbar wird, wodurch ein Teil des Randes in situ an der Stirnwand
und der andere Teil des Randes in situ am Dosenkörper verbleibt.
-
Die vorliegende Erfindung betrifft
die zweite und dritte Ausführung
der Dosenöffner,
oder man bezieht sich darauf zusammen als eine seitlich schneidende
Ausführung
darauf, die gegenwärtig
unzweckmäßig zu verwenden
ist, und die insbesondere für linkshändige Benutzer
unhandlich ist.
-
Es ist ein Ziel der Erfindung, derartige
Probleme zu überwinden
oder mindestens zu reduzieren.
-
ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
-
Entsprechend einem ersten Aspekt
der Erfindung wird ein Dosenöffner
in der Ausführung
eines seitlich schneidenden Typs bereitgestellt, der ein Paar Bedienungselemente
aufweist, die mit Bezugnahme zueinander schwenkbar sind, wobei auf
dem einen Element ein drehbares Treibrad und auf dem anderen Element
ein drehbares Schnittblatt montiert sind. Das Rad und das Blatt
sind zwischen einer funktionsunfähigen
Position, in der das Rad und das Blatt in einem Maß voneinander
beabstandet sind, daß der
Rand einer zu öffnenden
Dose zwischen dem Rad und dem Blatt angeordnet werden kann, und
einer betriebsfähigen
Position beweglich, in der das Rad und das Blatt in enger Nachbarschaft
sind und mit der Dose in Eingriff kommen können, um ein Öffnen derselben
zu bewirken, wobei das Treibrad und das Schnittblatt entsprechende
Drehachsen aufweisen, die bei Benutzung im wesentlichen parallel zu
einer zentralen Achse der Dose sind. Der Dosenöffner umfaßt ein Gehäuse, das auf dem einen Element
gebildet wird, ein Bedienungselement, das an einer Seite des Dosenöffners vorhanden
und durch das Gehäuse
gestützt
und so angeordnet ist, daß es sich
um eine Achse im allgemeinen quer zur zentralen Achse der Dose dreht,
und ein Zahnradgetriebe, das im Gehäuse vorhanden ist, das das
Bedienungselement mit dem Treibrad mechanisch koppelt.
-
Vorzugsweise weist das Zahnradgetriebe zwei
Kegelräder
auf.
-
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit
des Betriebes ist das Zahnradgetriebe so angeordnet, daß ein mechanischer
Vorteil für
das Bedienungselement bewirkt wird.
-
Es wird bevorzugt, daß das Bedienungselement
in der Form eines Schmetterlingsknopfes vorhanden ist.
-
Bei einer bevorzugten Ausführung ist
die Drehachse des Bedienungselementes nach oben unter einem Winkel
im Bereich von 0° bis
45° mit
Bezugnahme auf die Drehungsebene des Treibrades geneigt.
-
Genau gesagt, der Dosenöffner ist
einer von der dritten Ausführung,
wie sie hierin nachfolgend definiert wird.
-
Entsprechend einem zweiten Aspekt
der Erfindung wird ein Dosenöffner
in der Ausführung
eines seitlich schneidenden Typs bereitgestellt, der ein Paar Bedienungselemente
aufweist, die bei Benutzung mit Bezugnahme zueinander um eine im
wesentlichen vertikale Achse schwenkbar sind, wobei auf dem einen
Element ein drehbares Treibrad und auf dem anderen Element ein drehbares
Schnittblatt montiert sind. Das Rad und das Blatt sind zwischen einer
funktionsunfähigen
Position, in der das Rad und das Blatt in einem Maß voneinander
beabstandet sind, daß der
Rand einer zu öffnenden
Dose zwischen dem Rad und dem Blatt angeordnet werden kann, und
einer betriebsfähigen
Position beweglich, in der das Rad und das Blatt in enger Nachbarschaft sind
und mit der Dose in Eingriff kommen können, um ein Öffnen derselben
zu bewirken. Der Dosenöffner umfaßt ein Gehäuse, das
auf dem einen Element gebildet wird, und ein Bedienungselement,
das an einer Seite des Dosenöffners
vorhanden und durch das Gehäuse
gestützt
wird, um das Treibrad zu drehen. Die eine Seite des Öffners ist
für einen
Benutzer die linke Seite, wenn der Öffner bei der Dose vom Benutzer
verwendet wird. Das Element ist um eine Achse drehbar, die sich
unter einem Winkel im Bereich von 45° bis 90° nach unten von der Drehachse
des Treibrades erstreckt. Der Dosenöffner umfaßt außerdem ein Zahnradgetriebe,
das vorzugsweise im Gehäuse vorhanden
ist, das das Bedienungselement mit dem Treibrad mechanisch koppelt.
-
Vorzugsweise weist das Zahnradgetriebe zwei
Kegelräder
auf.
-
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit
des Betriebes ist das Zahnradgetriebe so angeordnet, daß ein mechanischer
Vorteil für
das Bedienungselement bewirkt wird.
-
KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
-
Die Erfindung wird jetzt spezieller
nur als Beispiel mit Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben,
die zeigen:
-
1 eine
Draufsicht einer ersten Ausführung
eines Dosenöffners
in Übereinstimmung
mit der Erfindung, wobei der Dosenöffner für einen rechtshändigen Gebrauch
ausgeführt
ist;
-
2 eine
Draufsicht von unten des Dosenöffners
aus 1, gezeigt beim Vorgang
des Aufschneidens einer Dose;
-
3 eine
Vorderseitenschnittdarstellung des Dosenöffners aus 1;
-
4 eine
Schnittdraufsicht des Dosenöffners
aus 1;
-
5 eine
auseinandergezogene Vorderseitenansicht des Dosenöffners aus 1;
-
6 eine
Draufsicht einer zweiten Ausführung
eines Dosenöffners
in Übereinstimmung
mit der Erfindung, wobei der Dosenöffner für einen linkshändigen Gebrauch
ausgeführt
ist;
-
7 eine
Draufsicht von unten des Dosenöffners
aus 6, gezeigt beim Vorgang
des Aufschneidens einer Dose;
-
8 eine
Vorderseitenschnittdarstellung des Dosenöffners aus 6;
-
9 eine
Schnittdraufsicht des Dosenöffners
aus 6;
-
10 eine
auseinandergezogene Vorderseitenansicht des Dosenöffners aus 6;
-
11 eine
perspektivische Rückseitenansicht
eines etwas abweichenden Dosenöffners,
basierend auf dem Dosenöffner
aus 6;
-
12 eine
perspektivische Rückseitenansicht
einer dritten Ausführung
eines Dosenöffners
in Übereinstimmung
mit der Erfindung, wobei der Dosenöffner für einen rechtshändigen Gebrauch
ausgeführt
ist;
-
13 eine
Draufsicht von unten des Dosenöffners
aus 12;
-
14 eine
auseinandergezogene, perspektivische Darstellung des Dosenöffners aus 12;
-
15 eine
Seitenschnittdarstellung des Dosenöffners aus 12, gezeigt beim Vorgang des Aufschneidens
einer Dose;
-
16 eine
Draufsicht von unten einer vierten Ausführung eines Dosenöffners in Übereinstimmung
mit der Erfindung, wobei der Dosenöffner für einen linkshändigen Gebrauch
ausgeführt
ist, und
-
17 eine
auseinandergezogene, perspektivische Darstellung des Dosenöffners aus 16.
-
DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGEN
-
Zu Beginn mit Bezugnahme auf 1 bis 10 der Zeichnungen werden ein rechtshändiger Dosenöffner 100 (1 bis 5) und ein linkshändiger Dosenöffner 200 (6 bis 10) gezeigt, die die Erfindung verkörpern, die
sehr ähnliche
Konstruktionen aufweisen und zur vorangehend erwähnten, seitlich schneidenden
Ausführung
gehören,
im allgemeinen oder genauer gesagt der dritten Ausführung, wie
sie im UK-Patent Nr. 2334939 offenbart wird. Jeder Dosenöffner 100/200 weist
ein Paar Bedienungselemente in der Form von Griffen 10 und 11 auf,
die bei Benutzung miteinander für
eine Schwenkbewegung relativ zueinander um eine im wesentlichen
vertikale Achse verbunden sind. An den Griffen 10 und 11 sind
an deren vorderen Enden ein Treibrad 13 und bzw. ein kreisförmiges Schnittblatt 14 (in
einer zylindrischen Baugruppe) für
eine Drehung um separate, im allgemeinen vertikale Achsen montiert,
so daß,
wenn sie eng beieinander geschwenkt werden, ein Rand einer Dose 12 davon
erfaßt
und zwischen dem Treibrad 13 und dem Schnittblatt 14 mittels
des Blattes 14 aufgeschnitten werden kann.
-
Ein Bedienungselement in der Form
eines Schmetterlingsknopfes 16 ist indirekt mit einer Achse 13A des
Treibrades 13 verbunden (direkt im Fall der bekannten Konstruktionen),
das gedreht wird, um die Dose 12 relativ zum Dosenöffner 100/200 zu
drehen. Im Ergebnis dessen wird eine äußerste Schicht des Randes aufgeschnitten,
so daß die
betroffene obere Wand oder der so geformte Deckel vom Körper der Dose 12 entfernt
werden kann.
-
Bei beiden Dosenöffnern 100/200 umfaßt der Griff 10 ein
Vorderseitengehäuse 15,
das drehbar den Bedienungsknopf 16 auf einer Seite trägt. Der Knopf 16 ist
indirekt mit dem Treibrad 13 mittels eines Paares von Kegelzahnrädern 17 und 18 verbunden, die
innerhalb des Gehäuses 15 montiert
sind.
-
Im Fall des Dosenöffners 100 ist der
Bedienungsknopf 16 auf der rechten Seite des Dosenöffners 100 für eine Benutzung
durch einen rechtshändigen
Benutzer vorhanden. Das erste Zahnrad 17 ist direkt mit
einer Achse 16A des Bedienungsknopfes 16 verbunden
und das zweite Zahnrad 18 direkt mit der Achse 13A des
Treibrades 13. Das zweite Zahnrad 18 ist an der
unteren Seite des ersten Zahnrades 17 positioniert, um
die Schneidrichtung des Schnittblattes 14 anzupassen, wie
sie durch die Drehachse bestimmt wird, die unter im wesentlichen
6° von der Drehachse
des Treibrades 13 geneigt ist, wie im UK- Patent Nr. 2334939
offenbart wird.
-
Beim anderen Dosenöffner 200 ist
der Bedienungsknopf 16 auf der linken Seite vorhanden,
um für einen
linkshändigen
Benutzer geeignet zu sein. Die Zahnräder 17 und 18 sind
gleichfalls direkt mit der Knopfachse 16A und bzw. der
Radachse 13A verbunden. Das zweite Zahnrad 18 ist
jedoch auf der oberen Seite des ersten Zahnrades 17 positioniert, so
daß die
gleiche Anordnung von Treibrad 13 und Schnittblatt 14 anstelle
einer Spiegelbildanordnung bei diesem Dosenöffner 200 für eine Benutzung durch
einen linkshändigen
Benutzer angewandt werden kann.
-
Wegen der Benutzung der Zahnräder 17 und 18 erstreckt
sich die Drehachse des Bedienungsknopfes 16 quer zur zentralen
Achse der Dose 12. Das gestattet bei Benutzung ein bequemes,
manuelles Drehen des Bedienungsknopfes 16 durch einen rechtshändigen oder
bzw. linkshändigen
Benutzer in eine Position, wo sich sein/ihr Unterarm um eine im allgemeinen
quer verlaufende oder horizontale Achse für das Öffnen der Dose 12 drehen
kann. Verglichen mit konventionellen Dosenöffnern dergleichen Ausführung, bei
denen der Bedienungsknopf um die gleiche Achse wie das Treibrad
drehbar ist, dienen die Zahnräder 17 und 18 dazu,
die Drehachse des Knopfes 16 von der des Treibrades 13 für eine verbesserte
Bequemlichkeit beim Betrieb zu neigen.
-
Außerdem, da das treibende Zahnrad 17 eine
relativ kleinere Anzahl von Zähnen
aufweist als die des getriebenen Zahnrades 18, wird ein
mechanischer Vorteil bewirkt, so daß das Treibrad 13 und
das Schnittblatt 14 vergleichsweise leicht von einem Benutzer
gedreht werden kann, wie es gefordert wird.
-
Ein etwas abweichender Dosenöffner 200' wird in 11 gezeigt, der, basierend
auf dem Dosenöffner 200, geändert wurde,
wobei äquivalente Teile,
die mit den gleichen Bezugszahlen gekennzeichnet sind, mit einem
Apostroph versehen sind. Bei diesem Dosenöffner 200', verglichen
mit dem früheren
Dosenöffner 200,
ist der Hauptunterschied in der Drehachse des Bedienungsknopfes 16' zu finden,
die etwa 25° nach
oben mit Bezugnahme auf die Drehungsebene des Treibrades 13' geneigt ist.
-
Im Ergebnis dessen sind die Flügel des Knopfes 16' im wesentlichen
nach oben aufgerichtet, so daß der
Knopf 16' vollständig über die
Ebene der oberen Fläche
der Dose 12 gedreht werden kann, ohne daß die obere
Fläche
verschmutzt wird. Wenn die Dose 12 kreisförmig ist,
wie in 2 und 7 gezeigt wird, kann eine
derartige, angehobene Betriebsposition nicht erforderlich sein.
Für eine
seitlich ovale oder rechteckige Dose können die Flügel des Knopfes 16' jedoch anderenfalls
während
der Benutzung mit der oberen Fläche
der Dose in Berührung kommen.
-
Es soll erkannt werden, daß das Neigen
der Drehachse des Knopfes 16' nach
oben aus der Drehungsebene des Treibrades 13 über einen
Winkel von 25°,
wie in 11 gezeigt wird,
nicht in starkem Maß die
gesamten oder weitere Vorteile, wie sie durch die Ausführungen
der Erfindung bereitgestellt werden, beeinträchtigt, d.h., daß es das
Drehen des Knopfes 16' bei
Benutzung viel umständlicher
macht, wenn überhaupt.
Im allgemeinen kann die Drehachse des Knopfes 16/16' aus der Drehungsebene
des Treibrades 13 über
einen Winkel im Bereich von 0° bis
45° nach
oben geneigt werden, oder mit anderen Worten, von der Drehachse
des Treibrades 13 im Bereich von 45° bis 90° nach unten.
-
Schließlich bezieht man sich auf 12 bis 17 der Zeichnungen, die einen weiteren
rechtshändigen
Dosenöffner 300 (12 bis 15) und einen weiteren linkshändigen Dosenöffner 400 ( 16 und 17) zeigen, die die Erfindung verkörpern, die
zur vorangehend erwähnten,
seitlich schneidenden Ausführung
gehören,
im allgemeinen oder spezifischer der dritten Ausführung, wie
sie im UK-Patent Nr. 2334939 offenbart wird. Die Konstruktion der
Dosenöffner 300/400 ist
prinzipiell der der früheren
Dosenöffner 100/200 sehr ähnlich,
wobei äquivalente
Teile mit den gleichen Bezugszahlen gekennzeichnet sind. Bis auf das
Zahnradgetriebe, wie es gezeigt wird (den früheren Zahnrädern 17 und 18 äquivalent),
und ein Gehäuse
dafür,
das nicht gezeigt wird (dem früheren Gehäuse 15 äquivalent),
wurde die Konstruktion der anderen oder gleichen Bauteile vollständig im UK-Patent
Nr. 2334939 beschrieben, und ihre Wechselbeziehung und Funktionsweise
werden von den Fachleuten gut verstanden.
-
Es wird erkannt werden, daß die beschriebenen
Ausführungen
der Erfindung, die die sogenannte seitlich schneidende Ausführung, im
allgemeinen oder spezifischer die dritte Ausführung der Dosenöffner, aufweisen,
wie sie vorangehend definiert wird, daher im allgemeinen viel bequemer
zu benutzen sind und, wie es aus der Beschreibung und den Zeichnungen
ersichtlich ist, für
entweder einen linkshändigen
oder einen rechtshändigen
Benutzer leicht montiert werden können, wobei von den gleichen oder
im wesentlichen genau den gleichen Bauteilen beim Montieren der
linkshändigen
und rechtshändigen
Dosenöffner
Gebrauch gemacht wird.
-
Es wird in Betracht gezogen, daß der Gegenstand
der Erfindung gleichermaßen
bei Dosenöffnern der
zweiten Ausführung
derart angewandt werden kann, daß das Schnittblatt 14 in
eine Position (etwas) abgesenkt werden sollte, um in die Seitenwand
einer Dose zu schneiden, genau unterhalb des Randes, so daß der gesamte
obere Umfang der Dose entfernbar wird.
-
Es wird bemerkt werden, wie es vorangehend
erwähnt
und/oder in den Zeichnungen gezeigt wird, daß die Drehachse des Schnittblattes 14 um
einen kleinen Winkel von etwa 6° mit
Bezugnahme auf jene des Treibrades 13 oder der Dose 12 versetzt
ist, um die Schneidwirkung zu verbessern. Es wurde ebenfalls vorgeschlagen,
die Drehachse des Treibrades 13 um einige Grad zu versetzen,
um den Flächengriff
am Rand der Dose 12 bei Benutzung zu verbessern. Wo der
Begriff „im
wesentlichen parallel" in der
Patentbeschreibung mit Bezugnahme auf die Achsen des Treibrades,
des Schnittblattes und/oder der Dose verwendet wird, ist daher beabsichtigt,
daß das
geeignete Versetzungswinkel im Bereich von 3° bis 10° einschließt.
-
Die Erfindung wurde nur als Beispiel
vorgelegt, und verschiedene, weitere Abwandlungen und/oder Veränderungen
der beschriebenen Ausführungen
können
von Fachleuten vorgenommen werden, ohne daß man vom Bereich der Erfindung
abweicht, wie er in den als Anhang beigefügten Patentansprüchen spezifiziert
wird.