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Die
Erfindung betrifft katalytische Konverter für Kraftfahrzeug- und Dieselanwendungen.
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Katalytische
Konverter wurden erstmals in den frühen 70er Jahren verwendet,
um von Kraftfahrzeugen produzierte schädliche Abgasemissionen wie
zum Beispiel Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide (NOx) zu verringern. Diese Konverter werden
nach wie vor verwendet und werden typischerweise hergestellt durch
Bildung einer wabenförmigen
Tragkonstruktion aus Metall oder Keramik (zum Beispiel Cordierit),
die mit einer Beschichtung bedeckt ist, die einen Edelmetallkatalysator
enthält.
Die katalysatorbeschichtete Konstruktion wird in einen mit der Abgasanlage
verbundenen Metallbehälter
eingesetzt, so dass das Abgas durch die Kanäle der Wabe strömt.
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Die
katalytische Beschichtung wird typischerweise unter Verwendung eines
Washcoat aufgebracht, der aus nanometergroßen Edelmetallpartikeln (zum
Beispiel Platin, Palladium und Rhodium) besteht, die auf mikrometergroßen agglomerierten
Aluminiumoxidpartikeln abgeschieden sind. Die Beschichtung hat typischerweise
eine Dicke von 10 bis 100 μm
und bedeckt die gesamte Oberfläche
des Metalls oder Cordierits einschließlich jeglicher Oberflächenrauigkeit.
Die katalytische Beschichtung wird so dick gemacht, um ausreichend
Beladung mit Katalysator innerhalb der volumetrischen Einschränkungen
des Konverters bereitzustellen, um eine adäquate Anfangsleistung und eine
adäquate
Lebensdauer des katalytischen Konverters sicherzustellen.
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Selbst
wenn diese katalytischen Konverter Emissionen wirksam reduzieren
können,
sobald sie die Betriebstemperatur erreichen, können sie Emissionen beim "Kaltstart" nicht wirksam reduzieren.
Kaltstart ist dann der Fall, wenn die Katalysatortemperatur niedrig
ist (zum Beispiel Umgebungstemperatur) und die Geschwindigkeit der
katalytischen Reaktion für
eine wirksame Abgasbehandlung zu langsam ist. Da die heißen Motorgase
den Katalysator erwärmen,
wird eine Temperatur erreicht, wo der Katalysator zu arbeiten beginnt
(im Allgemeinen als Anspringtemperatur bezeichnet) und es zu Reaktionen
kommt, die zum Beispiel die Oxidation von CO zu CO2 bewirken.
Infolgedessen ist allgemein anerkannt, dass Kraftfahrzeuge während der
ersten Minuten nach dem Start am meisten Verschmutzung verursachen.
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In
Anbetracht der Menge an Kraftfahrzeugen und der immer strengeren
Vorschriften zur Reinhaltung der Luft wird diese anfängliche
Verschmutzung beim Start immer mehr zu einem Problem. Um dieses
Problem zu lösen,
wurden mehrere Methoden ausprobiert, zum Beispiel das Vorwärmen des
katalytischen Konverters mit Hilfe einer durch die Autobatterie
betriebenen Widerstandsheizung. Diese Methode hat den Nachteil einer übermäßigen Abnutzung
der Batterie, einer erhöhten
Komplexität
und der Unmöglichkeit,
das Fahrzeug zu starten und sofort loszufahren (d. h. es dauert
ein paar Minuten, bis sich der Konverter erwärmt). Eine weitere Methode
bestand darin, die Motorwärme
zu speichern, die dann irgendwann später zum Erwärmen des Konverters verwendet
werden kann. Diese Methode hat ebenfalls den Nachteil einer erhöhten Komplexität, der Unmöglichkeit,
zu starten und sofort loszufahren, und der begrenzten Zeit, wo die
Wärme gespeichert
werden kann (zum Beispiel 24 Stunden oder weniger).
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Demzufolge
wäre es
wünschenswert,
eine katalytische Vorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung dieser
Vorrichtung bereitzustellen, womit eines oder mehrere der Probleme
des Standes der Technik überwunden
werden, wie zum Beispiel eines der oben beschriebenen Probleme.
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Eine
erste Ausgestaltung der Erfindung ist eine katalytische Vorrichtung,
die aus einem Katalysatorträger
aus verschmolzenen Keramikkörnchen
und einem Katalysator besteht, der an wenigstens einen Teil der Keramikkörnchen oberflächengebunden
ist, in wenigstens einen Teil der Keramikkörnchen integriert ist oder Kombinationen
davon, wobei die Körnchen
und der Katalysator eine Oberflächenstruktur
bilden, die eine Kästchenzähldimension
von mindestens 1,2 hat, oder die Kästchenzähldimension hat mindestens
eine stufenförmige Änderung,
wenn von einer Kästchengröße "d" von mindestens 1 μm bis höchstens 1 mm gemessen wird.
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Eine
zweite Ausgestaltung der Erfindung ist ein katalytischer Konverter,
der aus der katalytischen Vorrichtung der ersten Ausgestaltung besteht,
die in einem Metallbehälter
eingeschlossen ist, der einen Einlass und einen Auslass aufweist,
um ein Gas über
die katalytische Vorrichtung strömen
zu lassen.
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Eine
dritte Ausgestaltung der Erfindung ist ein katalytischer Konverter,
der aus der katalytischen Vorrichtung der ersten Ausgestaltung besteht,
die in einem Metallbehälter
eingeschlossen ist, der einen Einlass und einen Auslass aufweist,
um Gas durch die katalytische Vorrichtung strömen zu lassen.
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Eine
vierte Ausgestaltung der Erfindung ist ein aus der katalytischen
Vorrichtung der ersten Ausgestaltung bestehender Rußfilter
eines katalytischen Konverters, der in einem Metallbehälter eingeschlossen
ist, der einen Einlass und einen Auslass aufweist, um ein Gas durch
die katalytische Vorrichtung strömen
zu lassen.
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Überraschenderweise
hat die katalytische Vorrichtung der ersten Ausgestaltung zwar eine
viel dünnere
katalytische Beschichtung als der typische katalytische Konverter
eines Kraftfahrzeugs, doch kann sie schneller anspringen. Außerdem kann
die katalytische Vorrichtung auch als Filterelement zum Einfangen
von Rußpartikeln
verwendet werden, die anschließend
durch die durch die exothermen katalytischen Reaktionen der katalytischen
Vorrichtung erzeugte Wärme
abgebrannt werden können
(zum Beispiel: CO + 1/2 O2 = CO2).
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Außerdem kann
die katalytische Vorrichtung für
jede Reaktion verwendet werden, die autotherm sein kann. Das heißt, eine
Reaktion, die einen Zündpunkt
und einen Löschpunkt
hat. Im Allgemeinen ist dies dann der Fall, wenn eine Reaktion eine
Zeldovic-Zahl "B" hat, die einen Absolutwert
von mindestens 4 hat. Die Zeldovic-Zahl "B" ergibt
sich wie folgt:
wobei ΔH die Reaktionswärme, C
0 die Konzentration des begrenzenden Reaktionspartners, ρ die Dichte
des Fluids, C
p die Wärmekapazität des Fluids, E die Aktivierungsenergie
der Reaktion insgesamt, T
0 die Temperatur
des Reaktionspartners und R die universelle Gaskonstante ist.
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1 besteht
aus rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen in 25facher und 100facher
Vergrößerung eines
Beispiels der katalytischen Vorrichtung der vorliegenden Erfindung,
wobei der Katalysator ein Washcoat aus Aluminiumoxid und Platin
ist, der an den Wänden
und auf den Nadeln eines Wabensubstrats aus Nadelmullit abgeschieden
ist.
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2 besteht
aus rasterelektronenmikroskopischen Aufnahmen in 25facher und 100facher
Vergrößerung einer
katalytischen Vorrichtung, die keine Ausführungsform dieser Erfindung
ist, wobei das Substrat ein handelsübliches Wabensubstrat aus Cordierit
ist, das mit demselben Washcoat wie in 1 bedeckt
ist.
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Bei
der Erfindung handelt es sich um eine katalytische Vorrichtung,
die aus einem Katalysatorträger aus
verschmolzenen Keramikkörnchen
und einem Katalysator besteht, der an wenigstens einen Teil der
Keramikkörnchen
oberflächengebunden
ist, in wenigstens einen Teil der Keramikkörnchen integriert ist oder
Kombinationen davon, wobei die Körnchen
und der Katalysator eine Oberflächenstruktur
bilden, die eine Kästchenzähldimension
von mindestens 1,2 oder mindestens eine stufenförmige Änderung hat, wenn von einer
Kästchengröße "d" von mindestens 1 Mikrometer bis höchstens
1 Millimeter gemessen wird.
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Bei
der Erfindung, so wird angenommen, vergrößern die Keramikkörnchen und
der Katalysator die Fläche
auf der Oberfläche,
wo Gase unter günstigeren
Diffusionsbedingungen katalytisch reagieren können. Zum Beispiel wird angenommen,
dass die Körnchen
und der Katalysator den durch die kleinen Porenkanäle zwischen
den Partikeln des Washcoat bedingten Diffusionswiderstand verringern
können.
Normalerweise haben diese Washcoats Porenkanalöffnungen in der Größenordnung
kleiner als 1 μm.
Beispielhaft für
die erfindungsgemäße Oberflächenstruktur
ist eine, bei der eine flache Oberfläche orthogonale zylindrische
Vorsprünge
aufweist, die sich von der Oberfläche nach außen erstrecken, d. h. eine "Schicht aus Nägeln", solange der Abstand
zwischen den Vorsprüngen
(d. h. Nägeln)
nicht so klein geworden ist, dass die dazwischen geschaffenen Kanäle eine Öffnung haben,
die so klein ist, dass die Diffusion von Gasen in den Kanälen im Wesentlichen
unterbunden werden würde.
Ein weiteres Beispiel für
eine Oberflächenstruktur
sind regellos orientierte asymmetrische Körnchen, die eine poröse Oberflächenstruktur
bilden.
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Die
Kästchenzähldimension
der Oberflächenstruktur
ist mindestens 1,2, wenn die Struktur eine fraktale Struktur ist.
Wenn es sich alternativ dazu um eine periodische Oberflächenstruktur
handelt (zum Beispiel "Schicht
aus Nägeln"), hat die Kästchenzähldimension
mindestens eine stufenförmige Änderung
im Verlauf der Linie, wie nachfolgend beschrieben. Die Kästchenzähldimension
kann nach den in der Fraktaltechnik bekannten Verfahren ermittelt
werden, wie sie zum Beispiel beschrieben sind von Falconer, Fractal
Geometry Mathematical Foundations and Applications, John Wiley and
Sons, NY, Seiten 38–47,
1990.
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Es
folgt nun ein Beispiel für
eines der geeigneten Kästchenzählverfahren.
Zunächst
werden Kreise oder Kästchen
der Dimension "d" verwendet, um den
in den Figuren dargestellten Abschnitt der Oberflächenstruktur
aus einer mikroskopischen Aufnahme des Querschnitts der Oberfläche zu bedecken
(zum Beispiel würde
die mikroskopische Aufnahme einer "Schicht aus Nägeln" wie ein Kamm aussehen, betrachtet orthogonal
zur Länge
der Zähne
des Kamms). Die kleinste Dimension "d" ist
die Untergrenze (1 Mikrometer) und die größte Diemsnion "d" ist die Obergrenze (1 Millimeter),
wie in dem vorigen Absatz beschrieben. Die zum Bedecken der Oberfläche benötigte Menge
an Kästchen
oder Kreisen "M" wird in regelmäßigen Abstand
an und zwischen der Ober- und Untergrenze ermittelt. Die Kästchendimension
ergibt sich aus dem logarithmischen Mittelwert des Logarithmus von "M" gegenüber dem Logarithmus von "d", wenn "d" gegen
Null geht, innerhalb der Messgrenzen. Bei der Analyse der Oberfläche nach
dem Kästchenzählverfahren
kann eine handelsübliche Bildanalysesoftware
wie zum Beispiel "Benoit", Version 1.3, Fractal
Analysis System, erhältlich
von TruSoft International, Inc., St. Petersburg, FL 33704, verwendet
werden.
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Die
Kästchenzähldimension
ist größer als
1, wenn der Verlauf der resultierenden Linie einen im Wesentlichen
konstanten Anstieg hat (zum Beispiel fraktale Oberfläche). Die
Kästchenzähldimension
hat eine stufenförmige Änderung,
wenn innerhalb der Ober- und Untergrenzen eine plötzliche Änderung
im Verlauf der Linie auftritt und die Linie dann vor der plötzlichen Änderung
im Verlauf mit einem ähnlichen
Verlauf weitergeht. Um eine stufenförmige Änderung handelt es sich zum
Beispiel dann, wenn die Kästchengröße gerade
gleich dem Abstand zwischen den Nägeln in der "Schicht aus Nägeln" wird. Strukturen
dieser Art werden allgemein als periodische Strukturen bezeichnet
und schließen
quasiperiodische Strukturen (zum Beispiel "Schicht aus Nägeln" mit unterschiedlich langen Nägeln) mit
ein.
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Wird
eine fraktale Struktur gewünscht,
beträgt
die Kästchenzähldimension
vorzugsweise mindestens 1,5. Wenn es sich bei der gewünschten
Struktur um eine periodische Struktur handelt, sollte es vorzugsweise mindestens
2 stufenförmige Änderungen
geben, mehr bevorzugt mindestens 3 stufenförmige Änderungen und am meisten bevorzugt
mindestens 4 stufenförmige Änderungen.
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Die
Kästchenzähldimension
wird an einer Untergrenze von 1 Mikrometer und an einer Obergrenze
von 1 Millimeter ermittelt. Es versteht sich, dass die Untergrenze
der Porenkanalgröße zwischen
Washcoat-Partikeln entspricht. Washcoat-Partikel bestehen im Allgemeinen
aus agglomerierten Partikeln, die kleinere Porenkanäle definieren
als jene zwischen den Washcoat-Partikeln. Außerdem versteht es sich, dass
Risse in einem Washcoat, zum Beispiel aufgrund der Herstellung einer
zu mikroskopierenden Probe, bei der Messung nicht herangezogen werden.
Vorzugsweise beträgt
die Untergrenze 2 μm,
mehr bevorzugt 5 μm
und am meisten bevorzugt 10 μm.
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Die
Keramikkörnchen
können
alle geeigneten Keramikkörnchen
sein, zum Beispiel die in der Technik bekannten. Im Allgemeinen
handelt es sich bei den Keramikkörnchen
um Oxide. Vorzugsweise ist die Keramik ein Aluminiumoxid, Siliciumdioxid
oder ein Aluminiumsilicat. Mehr bevorzugt ist die Keramik das Aluminiumsilicat.
Am meisten bevorzugt handelt es sich bei den Keramikkörnchen um
Mullitkörnchen.
Die Art der Körnchen kann
nach jedem geeigneten Verfahren ermittelt werden, zum Beispiel durch
Elektronenbeugung, Röntgenbeugung
und durch energiedispersive Spektroskopie.
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Vorzugsweise
sind im Wesentlichen alle Keramikkörnchen nadelförmige Keramikkörnchen.
Im Wesentlichen alle Keramikkörnchen
sind nadelförmig
bedeutet, dass mindestens 90 Prozent der Körnchen des Trägers nadelförmige Körnchen sind.
Mehr bevorzugt sind alle Körnchen
nadelförmige
Körnchen.
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Nadelförmige Keramikkörnchen sind
Keramikkörnchen,
die, im Allgemeinen, ein Seitenverhältnis von mindestens 2 haben.
Vorzugsweise haben die nadelförmigen
Körnchen
ein Seitenverhältnis
von mindestens 10. Im Allgemeinen beträgt die Querschnittsdimension
(d. h. Breite und Tiefe) mindestens 0,1 μm bis 250 μm. Vorzugsweise beträgt die Querschnittsdimension
mindestens 1 μm,
mehr bevorzugt mindestens 2 μm
und am meisten bevorzugt mindestens 10 μm bis vorzugsweise höchstens
150 μm,
mehr bevorzugt höchstens
100 μm und
am meisten bevorzugt höchstens
50 μm. Die
Länge der
nadelförmigen
Körnchen
(d. h. die längste
Dimension) beträgt
im Allgemeinen mindestens 1 μm
bis höchstens
2 mm. Vorzugsweise beträgt
die Länge
mindestens 10 μm,
mehr bevorzugt mindestens 20 μm
und am meisten bevorzugt mindestens 100 μm bis vorzugsweise höchstens
1,5 mm, mehr bevorzugt höchstens
1 mm und am meisten bevorzugt höchstens
500 μm.
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Die
Keramikkörnchen
werden außerdem
miteinander verschmolzen, um den Katalysatorträger zu bilden. "Verschmolzen" bedeutet, dass die
Körnchen
zusammengesintert wurden (d. h. die Korngrenze zwischen den Körnchen besteht
aus einer Keramik einschließlich
z. B. einem Glas).
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Der
Katalysatorträger
ist vorzugsweise porös
(d. h. ein poröser
Katalysatorträger).
Außerdem
sollte vorzugsweise im Wesentlichen die gesamte Porosität offene
Porosität
sein. Offene Porosität
ist eine Porosität, die
für eine
Flüssigkeit
oder ein Gas zugänglich
ist (d. h. eine Flüssigkeit
oder ein Gas kann darin eindringen). Mit anderen Worten, die offene
Porosität
ist nicht geschlossen oder eingeschlossen. Vorzugsweise stehen diese
offenen Poren durch den gesamten Träger hindurch fortwährend miteinander
in Verbindung, was im Allgemeinen dann der Fall ist, wenn die nadelförmigen Körnchen regellos
orientiert sind. "Im
Wesentlichen die gesamte" bedeutet
in diesem Kontext, dass der Katalysatorträger höchstens 5 Prozent geschlossene
Poren aus der Gesamtmenge an Poren des Katalysatorträgers enthält. Vorzugsweise
ist die Menge an geschlossenen Poren höchstens etwa eine Spurenmenge.
Vorzugsweise besteht ein Großteil
der geschlossenen Poren aus Poren in einzelnen Körnchen (d. h. nicht aus Poren,
die durch die Oberflächen
von mehr als einem Körnchen begrenzt
sind). Offene und geschlossene Poren können nach jedem geeigneten
Verfahren, wie zum Beispiel nach einem in der Technik bekannten
Verfahren, gemessen werden.
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Wegen
der einzigartigen Struktur der bevorzugten nadelförmigen Keramikkörnchen kann
der poröse Katalysatorträger eine
für Katalysatoranwendungen
geeignete Festigkeit haben, wobei er eine Porosität von mindestens
40 Vol.-% hat. Vorzugsweise beträgt
die Porosität
mindestens 50 Vol.-%,
mehr bevorzugt mindestens 60 Vol.-% und am meisten bevorzugt mindestens
65 Vol.-% bis, im Allgemeinen, höchstens
85 Vol.-% des Katalysatorträgers.
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Die
katalytische Vorrichtung besteht, zusätzlich zu dem Katalysatorträger, aus
einem Katalysator, der an wenigstens einen Teil der Keramikkörnchen oberflächengebunden
ist, in wenigstens einen Teil der Keramikkörnchen integriert ist oder
Kombinationen davon. Der Katalysator kann jeder geeignete Katalysator
sein, wie sie in der Technik bekannt sind. Insbesondere kann der
Katalysator eine der folgenden bevorzugten Ausführungsformen oder Kombinationen
davon sein.
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Ein
erster bevorzugter Katalysator ist ein direkt gebundener Metallkatalysator,
wie zum Beispiel Edelmetalle, Nichtedelmetalle und Kombinationen
davon. Beispiele für
Edelmetallkatalysatoren sind Platin, Rhodium, Palladium, Ruthenium,
Rhenium, Silber und deren Legierungen. Beispiele für Nichtedelmetallkatalysatoren
sind Kupfer, Chrom, Eisen, Cobalt, Nickel, Zink, Mangan, Vanadium,
Titan, Scandium und Kombinationen davon. Der Metallkatalysator liegt
vorzugsweise in Form eines Metalls vor, kann aber als anorganische
Verbindung, wie zum Beispiel als Oxid, Nitrid und Carbid, oder als
Defektstruktur in den Keramikkörnchen
des porösen
Katalysatorträgers
vorliegen. Das Metall kann nach jedem geeigneten Verfahren aufgebracht
werden, zum Beispiel nach den in der Technik bekannten Verfahren.
Zum Beispiel kann der Metallkatalysator durch chemisches Aufdampfen
aufgebracht werden.
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Eine
zweite bevorzugte katalytische Beschichtung ist eine, die in die
Gitterstruktur der Keramikkörnchen
des porösen
Katalysatorträgers
integriert ist. Zum Beispiel kann ein Element Ce, Zr, La, Mg, Ca
sein, ein in dem vorigen Absatz beschriebenes Metallelement oder
Kombinationen davon. Diese Elemente können auf jede geeignete Weise
beigemengt werden, zum Beispiel auf die in der Technik bekannte
Art und Weise und nach später
beschriebenen Verfahren.
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Ein
dritter bevorzugter Katalysator ist eine Kombination von Keramikpartikeln
mit darauf abgeschiedenem Metall. Diese werden typischerweise als
Washcoats bezeichnet. Washcoats bestehen im Allgemeinen aus mikrometergroßen Keramikpartikeln,
wie zum Beispiel Zeolith-, Aluminiumsilicat-, Siliciumdioxid-, Ceroxid-,
Zirconiumdioxid-, Bariumoxid-, Bariumcarbonat- und Aluminiumoxidpartikel,
auf denen Metall abgeschieden ist. Das Metall kann eines der für direkt
abgeschiedenes Metall bereits beschriebenen Metalle sein. Eine besonders
bevorzugte katalytische Washcoat-Beschichtung ist eine aus Aluminiumoxidpartikeln
mit einem Edelmetall darauf. Es versteht sich, dass der Washcoat
aus mehr als einem Metalloxid bestehen kann, zum Beispiel aus Aluminiumoxid
mit Oxiden von mindestens einem von Zirconium, Barium, Lanthan,
Magnesium und Cerium.
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Ein
vierter bevorzugter Katalysator ist ein Perowskit-Katalysator mit
einer Metalloxidzusammensetzung, wie er von Golden in
US-A-5,939,354 beschrieben
wird.
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Ein
fünfter
bevorzugter Katalysator ist einer, der auf dem Katalysatorträger abgeschieden
ist und gebildet wird, indem bei einer Temperatur von 300°C bis 3000°C eine Zusammensetzung
kalziniert wird, die Folgendes umfasst: (a) eine wässrige Salzlösung, die
mindestens ein Metallsalz enthält,
und (b) ein amphiphiles ethylenoxidhaltiges Copolymer, wobei das
Copolymer ein durchschnittliches Molekulargewicht größer als
400 hat, einen Ethylenoxidgehalt von 5 bis 90 Prozent und einen
HLB-Wert zwischen –15
und 15 laut der Beschreibung von Gruenbauer et al.,
PCT/US99/18809 (
WO-A-00/10913 ). Außerdem kann
der Katalysator auch einer gemäß der Beschreibung
in
US-A-5,698,483 und
WO-A-99/03627 sein.
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Der
Katalysator ist an wenigstens einen Teil der Keramikkörnchen gebunden
oder darin integriert, wenn für
die spezielle Anwendung genügend
Katalysator zur Verfügung
steht. Im Allgemeinen sind mindestens 10 Prozent bis im Wesentlichen
die gesamten Keramikkörnchen
beschichtet oder enthalten einen Katalysator.
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Der
Katalysator ist gebunden, wenn er an wenigstens ein Element der
Keramikkörnchen
des porösen Katalysatorträgers chemisch
gebunden ist.
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Im
Allgemeinen bildet der Katalysator, der an die Oberfläche der
Körnchen
gebunden ist, eine Schicht, so dass mindestens 10 Prozent der durch
den Katalysator gebundenen Körnchen
eine Dicke von höchstens der
Hälfte
der Dicke der kleinsten Dimension jedes beschichteten Körnchens
haben. Vorzugsweise beträgt
die Dicke höchstens
1/3, mehr bevorzugt höchstens
1/4 und am meisten bevorzugt höchstens
1/5, wie im vorigen Satz beschrieben. Außerdem kann es auch wünschenswert
sein, dass die katalytische Beschichtung höchstens eine monomolekulare
Schicht ist (d. h. ein Atom oder ein Molekül dick).
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Keramikkörnchen,
die einen porösen
Katalysatorträger
bilden, können
auch an einem strukturellen Träger
befestigt sein, der aus einem Material besteht, dessen Porosität kleiner
ist als die Porosität
des porösen Katalysatorträgers. Im
Allgemeinen hat der strukturelle Träger eine Porosität, die mindestens
20 Prozent weniger porös
ist als der poröse
Katalysatorträger.
Wenn zum Beispiel der poröse
Katalysatorträger
eine Porosität von
70 Prozent hat, würde
der strukturelle Träger
im Allgemeinen ein Porosität
von höchstens
50 Vol.-% haben. Im Allgemeinen hat der strukturelle Träger eine
Porosität
von höchstens
50 Vol.-%, mehr bevorzugt höchstens 30
Vol.-% und am meisten bevorzugt höchstens 10 Vol.-%.
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Der
strukturelle Träger
kann nach jedem geeigneten Verfahren befestigt werden. Im Allgemeinen
wird der strukturelle Träger
ausreichend befestigt, um den Strapazen beim Betrieb des katalytischen
Konverters standzuhalten. Vorzugsweise ist der strukturelle Träger mit
dem porösen
Katalysatorträger
verschmolzen; der Begriff "verschmolzen" wird dabei in gleicher
Weise verwendet wie bereits beschrieben.
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Der
strukturelle Träger
kann aus jedem geeigneten Material bestehen. Zum Beispiel kann das
Material dieselbe chemische Zusammensetzung haben wie der poröse Katalysatorträger oder
eine andere chemische Zusammensetzung, solange die Porosität eine andere
ist als die bereits beschriebene. Der strukturelle Träger kann
aus Metall, Keramik oder einer Kombination davon bestehen. Wenn
der strukturelle Träger
aus Keramik besteht, sollten die Körnchen vorzugsweise im Wesentlichen
symmetrisch im Gegensatz zu nadelförmig sein. Im Wesentlichen
symmetrisch ist dann der Fall, wenn die Körnchen ein durchschnittliches
Seitenverhältnis
von höchstens
2 haben. Cordierit ist ein bevorzugter struktureller Träger.
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Die
Keramikkörnchen,
die den Katalysatorträger
bilden, können
nach jedem geeigneten Verfahren hergestellt werden. Geeignete Verfahren
sind zum Beispiel Verfahren zur Herstellung von Nadelmullit, wie
sie beschrieben sind in
US-A-5,194,154 ;
US-A-5,198,007 ;
US-A-5,173,349 ;
US-A-4,911,902 ;
US-A-5,252,272 ;
US-A-4,948,766 und
US-A-4,910,172 .
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Bei
der Herstellung des porösen
Katalysatorträgers
werden Vorläuferverbindungen
im Allgemeinen gemischt und dann ausreichend erwärmt, um die nadelförmigen Keramikkörnchen des
Trägers
zu bilden. Wenn es sich bei dem Träger zum Beispiel um Mullit
handelt, werden Al, Si und Sauerstoff enthaltende Vorläuferverbindungen
im Allgemeinen zu einer Mischung gemischt, die Fluortopas und anschließend Mullit
bilden kann. Vorläuferverbindungen,
die verwendet werden können,
um einen porösen
Katalysatorträger
aus Mullit zu bilden, werden in den oben genannten US-Patenten beschrieben.
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Die
Mischung von Vorläuferverbindungen
kann auch katalytische Vorläuferverbindungen
enthalten, die Elemente aufweisen, die in die Kornstruktur der nadelförmigen Keramikkörnchen des
Katalysators integriert werden können.
Beispiele für
Verbindungen, die zur Bildung dieser integrierten Katalysatoren
nützlich sind,
schließen
anorganische und organische Verbindungen mit ein, die für Katalysatoren
bereits beschriebene Elemente aufweisen, die in die Keramikkörnchen des
porösen
Katalysators integriert werden können.
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Weitere
organische Verbindungen können
außerdem
verwendet werden, um das Formen der Mischung zu erleichtern (zum
Beispiel Bindemittel und Dispergiermittel, wie sie beschrieben sind
in Introduction to the Principles of Ceramic Processing, J. Reed,
Wiley Interscience, 1988). Im Allgemeinen besteht die Mischung bei
der Bildung eines porösen
Katalysatorträgers
aus Mullit aus Verbindungen wie zum Beispiel Ton (das heißt hydratisiertes
Aluminiumsilicat), anderen Aluminiumsilicaten, wie zum Beispiel
Kyanit oder Zeolithe, Aluminiumoxid, Siliciumdioxid, Aluminiumtrifluorid
und Fluortopas. Vorzugsweise sind die Vorläuferverbindungen ausgewählt aus
der aus Ton, Siliciumdioxid, Aluminiumoxid und Mischungen davon
bestehenden Gruppe. Am meisten bevorzugt besteht die Mischung aus
Ton und Aluminiumoxid, wenn ein poröser Katalysatorträger aus
Mullit hergestellt wird.
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Die
Mischung kann nach jedem geeigneten Verfahren hergestellt werden,
zum Beispiel nach einem der in der Technik bekannten Verfahren.
Beispiele hierfür
sind Mahlen in der Kugelmühle,
Bandmischen, Mischen mit vertikaler Schnecke, Mischen im V-Mischer
und Mahlen in der Reibmühle.
Die Mischung kann trocken (d. h. ohne flüssiges Medium) oder nass hergestellt
werden.
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Die
Mischung wird dann nach einem geeigneten Verfahren in eine poröse Form
gebracht, zum Beispiel nach einem der in der Technik bekannten Verfahren.
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Beispiele
hierfür
sind Spritzgießen,
Extrudieren, isostatisches Pressen, Schlickergießen, Walzenverdichtung und
Bandgießen.
Jedes dieser Verfahren wird näher
beschrieben in Introduction to the Principles of Ceramic Processing,
J. Reed, Kapitel 20 und 21, Wiley Interscience, 1988.
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Die
Mischung von Vorläuferverbindungen
wird unter einer zur Bildung des porösen Katalysatorträgers ausreichenden
Atmosphäre
erwärmt.
Je nach der gewünschten
chemischen Zusammensetzung der Keramikkörnchen des porösen Katalysators
kann jede geeignete Temperatur und Atmosphäre verwendet werden. Bei der
Bildung von Mullit ist zum Beispiel während mindestens eines Teils
der Erwärmung
der Vorläuferverbindungen
Fluor aus Quellen wie zum Beispiel SiF4,
AlF3, HF, Na2SiF6, NaF und NH4F in
der Atmosphäre
vorhanden. Vorzugsweise stammt das Fluor in der Atmosphäre von SiF4.
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Bei
der Herstellung von Mullit wird der poröse Körper im Allgemeinen für eine Zeit,
die ausreicht, um die Vorläuferverbindungen
in dem porösen
Körper
in Fluortopas umzuwandeln, auf eine erste Temperatur erwärmt und
dann auf eine zweite Temperatur angehoben, die ausreicht, um die
Mullitzusammensetzung zu bilden. Man kann die Temperatur auch zwischen
der ersten und der zweiten Temperatur wechseln lassen, um eine vollständige Bildung
von Mullit sicherzustellen. Nach der Bildung von Mullit kann der
poröse
Körper
behandelt werden, um die Menge an Fluoridionen in dem Artikel zu
verringern. Verfahren zum Verringern der Fluoridionen sind zum Beispiel
die in
US-A-5,173,349 beschriebenen
Verfahren. Die erste Temperatur kann im Bereich von 500°C bis 950°C liegen.
Vorzugsweise beträgt
die erste Temperatur mindestens 550°C, mehr bevorzugt mindestens
650°C und
am meisten bevorzugt mindestens 725°C bis vorzugsweise höchstens
850°C, mehr
bevorzugt höchstens
800°C und
am meisten bevorzugt höchstens
775°C.
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Die
zweite Temperatur beträgt
im Allgemeinen mindestens 1000°C
bis höchstens
1700°C.
Vorzugsweise beträgt
die zweite Temperatur mindestens 1050°C, mehr bevorzugt mindestens
1075°C und
am meisten bevorzugt mindestens 1100°C bis vorzugsweise höchstens
1600°C,
mehr bevorzugt höchstens
1400°C und am
meisten bevorzugt höchstens
1200°C.
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Im
Allgemeinen ist die Atmosphäre
während
der Erwärmung
auf die erste Temperatur zur Bildung eines porösen Katalysatorträgers aus
Mullit inert (zum Beispiel Stickstoff) oder ein Vakuum bis 500°C, was dann der
Fall ist, wenn typischerweise fluorhaltiges Gas eingeleitet wird.
Während
der Erwärmung
auf die erste Temperatur können
organische Verbindungen und Wasser entfernt werden. Diese können auch
in einem in der Technik üblichen
separaten Erwärmungsschritt
entfernt werden, wie er zum Beispiel beschrieben ist in Introduction
to the Principles of Ceramic Processing, J. Reed, Wiley Interscience,
1988.
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Der
Katalysator kann nicht nur in die Körnchen des porösen Katalysatorträgers integriert
werden, wie oben beschrieben, sondern kann auch nach Herstellung
des Trägers
nach einem geeigneten Verfahren aufgebracht werden, zum Beispiel
nach einem der in der Technik bekannten Verfahren. Der Katalysator
kann zum Beispiel nach einem Aufdampfverfahren und nach Lösungsverfahren
aufgebracht werden. Insbesondere kann ein Metallkatalysator aus
Lösung über ein
lösliches
Salz (zum Beispiel Platinsalze) in einem geeigneten Lösungsmittel
(zum Beispiel Wasser) auf den Katalysatorträger aufgebracht und anschließend erwärmt werden, um
das Salz abzubauen. Der Katalysator kann auch unter Verwendung bekannter
Washcoats und Verfahren zum Aufbringen derselben auf den porösen Katalysatorträger aufgebracht
werden. Natürlich
kann jedes beliebige oder eine Kombination von Verfahren zur Bildung
der katalytischen Beschichtungen verwendet werden.
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Die
katalytische Vorrichtung ist außerdem
besonders nützlich,
wenn sie in einem katalytischen Konverter verwendet wird. In einer
Ausführungsform
ist die katalytische Vorrichtung in einem Metallbehälter eingeschlossen,
der einen Einlass und einen Auslass aufweist, um ein Gas (zum Beispiel
Abgas) über
die katalytische Vorrichtung strömen
zu lassen, wie es typischerweise in Abgasanlagen von Kraftfahrzeugen
der Fall ist. In einer weiteren Ausführungsform ist die katalytische
Vorrichtung in einem Metallbehälter
eingeschlossen, der einen Einlass und einen Auslass aufweist, um
Gas durch die katalytische Vorrichtung strömen zu lassen. Der Metallbehälter kann
jeder geeignete Behälter
sein, wie sie in der Technik zur Herstellung katalytischer Konverter
bekannt sind. Die Form der katalytischen Vorrichtung kann jede geeignete
Form sein, wie zum Beispiel Pellets, flache Scheiben und Waben.
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Überraschenderweise
hat der aus der katalytischen Vorrichtung bestehende katalytische
Konverter unter denselben Bedingungen im Allgemeinen eine kürzere Anspringzeit
als bekannte katalytische Konverter. Anspringzeit ist die Zeit,
die der Katalysator braucht, um die Zündtemperatur der Reaktion zu
erreichen. Außerdem
kann die Menge an Edelmetallkatalysator, falls verwendet, geringer
sein, weil die Partikel oder Cluster von Atomen des Metallkatalysators
gleichmäßiger verteilt
sein können,
womit die höchst
problematische Vergiftung der katalytischen Konverter, "das Zusammensintern
der Metallkatalysatoren",
vermieden wird. Vorzugsweise hat der katalytische Konverter bzw.
die katalytische Vorrichtung eine wesentlich kürzere Anspringzeit. Wesentlich
kürzere
Anspringzeit bedeutet im Allgemeinen, dass die Zeit mindestens 5
Prozent kürzer
ist.
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Noch überraschender
kann der katalytische Konverter bzw. die katalytische Vorrichtung
unter denselben Bedingungen eine niedrigere Anspringtemperatur haben
als bekannte katalytische Konverter aus Metall- oder Cordieritsubstraten,
die mit im Wesentlichen demselben Katalysator hergestellt und unter
im Wesentlichen denselben Bedingungen getestet wurden. Im Wesentlichen
derselbe Katalysator und im Wesentlichen dieselben Bedingungen bedeutet
zum Beispiel dieselbe Platinbeladung, derselbe Washcoat, derselbe
Gasdurchsatz und dieselbe Gaszusammensetzung. Vorzugsweise ist die
Anspringtemperatur wesentlich niedriger. Die Anspringtemperatur
ist im Allgemeinen wesentlich niedriger, wenn die Temperatur mindestens
10°C niedriger
ist. Vorzugsweise ist die Anspringtemperatur mindestens 15°C und mehr
bevorzugt mindestens 20°C niedriger.
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Die
katalytische Vorrichtung ist außerdem
besonders nützlich
als Partikelfilter (Rußfilter)
und Abgaskatalysator für
Dieselmotoren. Bei dieser Ausführungsform
ist die katalytische Vorrichtung in einer Metalldose enthalten,
die einen Einlass und einen Auslass aufweist, um das Abgas durch
die katalytische Vorrichtung strömen
zu lassen. Bei einer solchen Anordnung würden die Rußpartikel im Allgemeinen auf
einem Bereich zurückgehalten
werden, der eine Porosität
von geringerer Größe hat,
und das Abgas würde
typischerweise in einem Bereich mit einer Porosität von größerer Größe katalysiert
werden. Da die Rußpartikel
an dem Katalysator festgehalten werden, können die Rußpartikel überraschenderweise verbrannt
werden, wenn sich der Katalysator auf Betriebstemperatur erwärmt, und
die resultierenden Verbrennungsgase werden genauso wie die Abgase
katalysiert.
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BEISPIELE
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Im
Allgemeinen wurden die nachfolgend beschriebenen Beispiele unter
Betriebsbedingungen getestet, die bei einem Fahrzeug erwartet werden
konnten (zum Beispiel 0,5 Vol.-% CO mit Sauerstoffüberschuss und
der bei einer solchen Anwendung allgemein üblichen Menge an Platin). Diese
Beispiele dienen jedoch nur zur Erläuterung und sollen den Umfang
der beanspruchten Erfindung in keiner Weise einschränken.
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Beispiel 1
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Waben
mit viereckigen Kanälen
mit einer Zelldichte von 240 Zellen pro Quadratzoll (37,2 Zellen/cm2) und einer Wandstärke von 0,013 bis 0,014 Inch
(330 bis 355 μm)
wurden gebildet durch Extrudieren einer Mischung von natürlichem
Ball Clay (Sorte Todd Dark, Kentucky-Tennessee Clay Company), K-Aluminiumoxid (bei
1100°C kalzinierter
Gibbsit von ALCOA) und polymeren Bindemitteln. Ton und Aluminiumoxid
wurden in solchen Anteilen gemischt, dass sich ein Al:Si-Atomverhältnis von
3,15 ergab. Es wurde eine Wabe extrudiert. Die extrudierte Wabe
wurde dann langsam 1 Stunde in Luft auf 1000°C erwärmt, um das polymere Bindemittel abzubrennen
und das Strukturwasser des Tons auszutreiben. Die resultierende
kalzinierte Wabe wurde auf die zum Testen erforderliche Größe zugeschnitten
und dann in einem Vakuumofen, der an eine SiF4-Quelle
angeschlossen war und so ausgerüstet
war, dass eine Steuerung der Gasatmosphäre möglich war, in Nadelmullit umgewandelt.
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Die
kalzinierte Wabe wurde im Vakuum auf 735°C erwärmt und mindestens eine Stunde
auf dieser Temperatur gehalten, dann im Vakuum auf 720°C abgekühlt. An
diesem Punkt wurde SiF4-Gas zugesetzt, um einen
Druck von 600 torr (80 kPa) aufrechtzuerhalten. Der Ofen wurde dann
mit 1,5°C
pro Minute aufgeheizt, wobei nach Bedarf SiF4 zugesetzt
wurde, um einen Druck von 600 torr (80 kPa) aufrechtzuerhalten,
bis die Absorption von SiF4 im Wesentlichen
abgeschlossen war (820°C).
An diesem Punkt wurde der Reaktordruck auf 200 torr (27 kPa) verringert,
und der Reaktor wurde eingestellt, um nach Bedarf SiF4 zu
entfernen, um diesen Druck aufrechtzuerhalten. Der Ofen wurde mit
3°C pro
Minute bis auf 1000°C
aufgeheizt, dann mit 1°C
pro Minute, bis im Wesentlichen kein SiF4 mehr
erzeugt wurde (1100°C).
Der Reaktor wurde entleert und auf Umgebungstemperatur abgekühlt, und
die resultierende Mullitwabe mit einer Zelldichte von 238 Zellen
pro Quadratzoll (36,9 Zellen/cm2) wurde
entnommen.
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Die
Mullitwabe wurde vollständig
in einen unter dem Handelsnamen DISPAL (Condea Chemie GmbH, Lake
Charles, LA) erhältlichen
wässrigen
Aluminiumoxidbrei (20 Gew.-%) eingetaucht, der eine Partikelgröße von 120
nm und nach dem Brennen eine Oberflächengröße von 155 m2/g
hatte. Die Mullitwabe wurde aus dem Brei gezogen, und der überschüssige Brei
wurde entfernt, indem Druckluft durch die Kanäle der Wabe geblasen wurde.
Die Probe wurde getrocknet und wieder in den Brei getaucht, bis
genügend
Aluminiumoxid zugesetzt war, um nach dem Brennen eine Oberflächengröße von 30.000
m2 pro Liter Wabenvolumen zu ergeben. Nach
Abscheidung der gewünschten
Menge an Aluminiumoxid wurde die Mullitwabe in einem Ofen zwei Stunden
auf eine Temperatur von 600°C
erwärmt.
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Nach
dem Abkühlen
auf Umgebungstemperatur wurde das Ende der Wabe in eine verdünnte Ammoniaklösung von
Diamindinitritoplatin (0,425 Gew.-% Diamindinitritoplatin) getaucht,
bis die Lösung
bis zur Hälfte
der Wabe hochgesaugt war; die Wabe wurde dann umgedreht und der
Vorgang wurde wiederholt. Nach dem Trocknen unter Umgebungsbedingungen
wurde die Probe in einem Heißluftofen
zwei Stunden auf 200°C
erwärmt,
um das Diamindinitritoplatin zu Platinoxid abzubauen. Die Probe
wurde dann in einer 5%igen Wasserstoff/Stickstoff-Atmosphäre sechs
Stunden auf 225°C
erwärmt,
um das Platinoxid zu Platinmetall zu reduzieren. Die resultierende
katalytische Vorrichtung hatte eine Platinkonzentration von 0,84
Gramm pro Liter, berechnet aus der durch Neutronenaktivierungsanalyse
ermittelten Masse von Platin und den äußeren Abmessungen der katalytischen
Vorrichtung bzw. des Monolithen.
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Die
Anspringtemperatur des Monolithen wurde wie folgt ermittelt. Der
Monolith wurde mit Hilfe der INTERAM Mount Mat (3 M Corporation)
in einem Probenhalter aus Edelstahl befestigt. Kalibrierte Massenstromregler
(Brooks) und ein Luft/N2/CO-Gasverteiler
wurden verwendet, um ein O2/N2/CO-Gasgemisch
mit einer Strömungsgeschwindigkeit
von 40 Standardlitern pro Minute (slpm) zu erzeugen. Das Gasgemisch
wurde durch einen Füllkörper-Wärmetauscher
(mit Quarzchips gefülltes
Edelstahlrohr in einem Röhrenofen)
erwärmt und
dann durch den Testmonolithen geleitet. Die Temperatur (T3) des in den Monolithen eintretenden Gases wurde
mit einem Thermoelement vom Typ K gemessen, das in dem Probenhalter
ungefähr
4,5 cm stromaufwärts
von der Vorderseite des Monolithen angeordnet war. Die Solltemperatur
des Röhrenofens
wurde entsprechend eingestellt, um dT3/dt
auf weniger als 5°C
pro Minute in der Nähe
der Entzündung
der Probe zu begrenzen. Die Zusammensetzung des aus dem Monolithen
austretenden Gasgemisches und der Probenhalter wurden durch CO/O2/CO2-Analysegeräte (Servomex
1440) mit einer Ansprechzeit von weniger als 10 Sekunden fortlaufend überwacht.
Die Anspringtemperatur war definiert als die Temperatur (T3), bei der die CO-Konzentration in dem aus
dem Monolithen austretenden Gas auf 50 Prozent ihres Wertes bei
dem eintretenden Gas fiel. Analog dazu war die Löschtemperatur beim Abkühlen definiert
als die Temperatur des eintretenden Gases, bei der die CO-Ausgangskonzentration
50 Prozent des Eingangswertes erreicht. Dieses Beispiel hatte eine
Anspringtemperatur von 246°C
und eine Löschtemperatur
von 212°C,
was auch in Tabelle 1 dargestellt ist. Außerdem ist dieses Beispiel
in 1 dargestellt, wobei der katalytische Washcoat
an den Wänden
und auf den Nadeln eines Wabensubstrats aus Nadelmullit abgeschieden
ist.
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Beispiel 2
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Beispiel
2 wurde in gleicher Weise hergestellt und getestet wie Beispiel
1, nur dass die Platinkonzentration 1,56 Gramm pro Liter betrug
und die Anspringtemperatur 233°C
und die Löschtemperatur
200°C betrug (in
Tabelle 1 ebenfalls dargestellt).
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Beispiel 3
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Beispiel
3 wurde in gleicher Weise hergestellt und getestet wie Beispiel
1, nur dass die Konzentration der wässrigen Lösung von Diamindinitritoplatin
0,85 Gew.-% betrug,
die Platinkonzentration 2,03 Gramm pro Liter betrug und die Anspringtemperatur
224°C und
die Löschtemperatur
185°C betrug
(in Tabelle 1 ebenfalls dargestellt).
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Beispiel 4
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Beispiel
4 wurde in gleicher Weise hergestellt und getestet wie Beispiel
3, nur dass die Platinkonzentration 2,73 Gramm pro Liter betrug
und die Anspringtemperatur 232°C
und die Löschtemperatur
192°C betrug (in
Tabelle 1 ebenfalls dargestellt).
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Vergleichsbeispiel 1
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Eine
handelsübliche
Cordieritwabe (Sorte EX-80), erhältlich
von Corning Inc., Corning NY, mit einer Zelldichte von 300 Zellen
pro Quadratzoll (46,5 Zellen/cm2) wurde
mit demselben Aluminiumoxid und Platin beschichtet und genauso getestet
wie der Mullit von Beispiel 3. Die Platinkonzentration betrug 1,5
Gramm pro Liter, und der Monolith hatte eine Anspringtemperatur
von 271°C
und eine Löschtemperatur
von 229°C
(siehe Tabelle 1).
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Vergleichsbeispiel 2
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Eine
handelsübliche
Cordieritwabe (Sorte EX-80), erhältlich
von Corning Inc., Corning NY, mit einer Zelldichte von 200 Zellen
pro Quadratzoll (31 Zellen/cm2) wurde in
gleicher Weise hergestellt und getestet wie Vergleichsbeispiel 1,
nur dass die Konzentration der wässrigen
Lösung
von Diamindinitritoplatin 1,7 Gew.-% betrug. Die Platinkonzentration betrug
1,8 Gramm pro Liter, und der Monolith hatte eine Anspringtemperatur von
262°C und
eine Löschtemperatur
von 227°C
(siehe Tabelle 1). Außerdem
ist dieses Vergleichsbeispiel in 2 dargestellt,
wobei leicht festzustellen ist, dass die Oberfläche nicht im Rahmen von Anspruch
1 liegt.
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Vergleichsbeispiel 3
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Eine
handelsübliche
Cordieritwabe (Sorte EX-80), erhältlich
von Corning Inc., Corning NY, mit einer Zelldichte von 300 Zellen
pro Quadratzoll (46,5 Zellen/cm2) wurde
in gleicher Weise hergestellt und getestet wie Vergleichsbeispiel
1, nur dass die Konzentration der wässrigen Lösung von Diamindinitritoplatin
1,7 Gew.-% betrug.
Die Platinkonzentration betrug 3,0 Gramm pro Liter, und der Monolith hatte
eine Anspringtemperatur von 240°C
und eine Löschtemperatur
von 201°C
(siehe Tabelle 1).
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Vergleichsbeispiel 4
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Eine
handelsübliche
Cordieritwabe (Sorte EX-80), erhältlich
von Corning Inc., Corning NY, mit einer Zelldichte von 400 Zellen
pro Quadratzoll (62 Zellen/cm
2) wurde in
gleicher Weise hergestellt und getestet wie Vergleichsbeispiel 1,
nur dass die Konzentration der wässrigen
Lösung
von Diamindinitritoplatin 1,7 Gew.-% betrug. Die Platinkonzentration betrug
2,2 Gramm pro Liter, und der Monolith hatte eine Anspringtemperatur von
265°C und
eine Löschtemperatur
von 223°C
(siehe Tabelle 1). TABELLE 1
| Beispiel
Nr. | Zellen
pro in2 (Zellen/cm2)
der Probe (CPSI) | Platin
(g/l) | Anspringtemperatur
(°C) | Löschtemperatur
(°C) |
| Beispiel
1 | 238
(36,9) | 0,84 | 246 | 212 |
| Beispiel
2 | 238
(36,9) | 1,56 | 233 | 200 |
| Beispiel
3 | 238
(36,9) | 2,03 | 224 | 185 |
| Beispiel
4 | 238
(36,9) | 2,73 | 232 | 192 |
| Vergleichsbeispiel
1 | 300
(46,5) | 1,52 | 271 | 229 |
| Vergleichsbeispiel
2 | 200
(31,0) | 1,79 | 262 | 227 |
| Vergleichsbeispiel
3 | 300
(46,5) | 3,05 | 240 | 201 |
| Vergleichsbeisiel
4 | 400
(62,0) | 2,19 | 265 | 223 |
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Die
Beispiele 1 bis 4, wie auch die Vergleichsbeispiele 1 und 3, zeigen
den allgemeinen Trend, dass die Anspringtemperatur mit steigender
Platinkonzentration abnimmt. Es hat den Anschein, dass mit zunehmendem
Platin eine Untergrenze erreicht wird, was zum Beispiel darauf zurückzuführen sein
kann, dass das Platin zusammensintert, was effektiv die Menge an
für die
Reaktion zur Verfügung
stehendem Platin reduziert. Außerdem
hat die Zahl der Zellen pro Quadratzoll der Wabe anscheinend wenig
oder keinen Einfluss auf die Anspringtemperatur (siehe Vergleichsbeispiele
1, 2 und 4).
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Auch
wenn im Wesentlichen dasselbe Aluminiumoxid für den Washcoat und derselbe
Platinkatalysator und jeweils dieselbe Menge davon verwendet wird,
hat die katalytische Vorrichtung der vorliegenden Erfindung überraschenderweise
eine Anspringtemperatur, die fast 40°C niedriger ist als bei einem
handelsüblichen
Cordieritsubstrat (siehe Beispiel 1 im Vergleich zu Vergleichsbeispiel
1 und 2). Sogar noch überraschender
haben die katalytischen Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung
selbst bei Platinkonzentrationen, die maximal die Hälfte der
Platinkonzentration bei den katalytischen Vorrichtungen auf Cordieritbasis
betragen, eine um 30°C niedrigere
Anspringtemperatur (siehe Beispiel 1 im Vergleich zu Vergleichsbeispiel
1, 2 und 4). Erst wenn die Vorrichtungen auf Cordieritbasis die
vierfache Platinkonzentration haben, wird die Anspringtemperatur
mit der Anspringtemperatur der erfindungsgemäßen katalytischen Vorrichtungen
vergleichbar.
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Dies
ist gänzlich
unerwartet, weil dies zum Beispiel die Verwendung katalytischer
Konverter mit wesentlich reduzierten Edelmetallkonzentrationen erlauben
kann, wobei immer noch dieselbe Leistung erzielt wird. Außerdem kann
die niedrigere Anspringtemperatur bei niedrigeren Platinkonzentrationen
zum Beispiel die auf das Sintern der Edelmetalle zurückzuführende Katalysatorverschlechterung
im Lauf der Zeit verhindern. Schließlich können dank der Fähigkeit
zum Anspringen bei einer niedrigeren Temperatur bei vergleichbaren
Edelmetallkonzentrationen strengere Emissionsvorschriften ohne wesentliche
Kosten oder wesentlichen Arbeitsaufwand erfüllt werden.
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Außerdem ist
die Löschtemperatur
genauso wie die Anspringtemperatur überraschenderweise niedriger.
Eine niedrigere Löschtemperatur
ist höchst
wünschenswert,
denn sobald der Katalysator gezündet
ist, kann eine Veränderung
in der Motordrehzahl und in der Zusammensetzung und Temperatur des
Abgases zu einem Erlöschen
der Reaktion führen.
Folglich ist ein Katalysator mit einer niedrigeren Löschtemperatur
weniger anfällig
für dieses
Problem. Somit wird ein Katalysator mit einer niedrigeren Löschtemperatur
eine höhere Umwandlung
(höheren
Umwandlungswirkungsgrad) ergeben, wobei alles andere gleich bleibt.
Außerdem
wird angenommen, dass die niedrigere Löschtemperatur die Lebensdauer
des Katalysators verbessern dürfte,
weil die Reaktion im Allgemeinen näher beim Einlass des Katalysators
stattfinden wird.