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Technischer Bereich
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Funkkommunikationssystem
mit einem Kanal mit beliebigem Zugriff zur Übertragung von Daten von einer
Sekundärstation
zu einer Primarstation, und bezieht sich weiterhin auf eine Primarstation
und eine Sekundärstation
zur Verwendung in einem derartigen System und auf ein Verfahren
zum betreiben eines derartigen Systems. Während die vorliegende Beschreibung
ein System beschreibt, das sich speziell auf das UMTS System ("Universal Mobile
Telecommunication System")
bezieht, dürfte
es einleuchten, dass die beschriebenen Techniken auch zur Anwendung
bei anderen Mobilfunksystemen anwendbar sind. In dieser Beschreibung
bezieht sich der Term "Kanal
mit beliebigem Zugriff" auf
einen logischen Kanal, in dem Übertragungen
mit beliebigem Zugriff stattfinden, die typischerweise aus einer
Anzahl einzelner physikalischer Kanäle bestehen.
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Stand der Technik
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Ein
Kanal mit beliebigem Zugriff ist ein normales Bauelement eines Funkkommunikationssystems,
der es ermöglicht,
dass eine Mobilstation (MS) kurze Nachrichten zu einer Basisstation
(BS) sendet. Applikationen umfassen das Signalisieren zu der BS, wenn
auf die MS abgestimmt wird, das Aussenden eines Pakets mit Daten
zu der BS, wenn die MS sich nicht an einem Anruf beteiligen kann,
und das Beantragen bei der BS, ein Mittel für die MS zuzuordnen, um dies
zu verwenden.
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In
einem System, in dem Mobilstationen oft eine Anforderung haben um
Pakete mit Daten zu der BS zu senden, wenn sie nicht wirklich an
einem Anruf beteiligt sind, ist es vorteilhaft, einen Paketkanal
mit beliebigem Zugriff mit ähnlichen
Kennzeichen zu einem Standardkanal mit beliebigem Zugriff zu liefern, der
aber zur Übertragung
kleiner und mittelgroßer Pakete
von einer MS zu der BS gemeint ist.
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In
einer Ausführungsform
eines derartigen Schemas, entwickelt für UMTS gibt es eine Anzahl Paketkanäle mit beliebigem
Zugriff, die für
eine MS verfügbar
sind. Ein Antrag für
Zugriff auf einen Paketkanal, gesendet durch die MS wird mit einer
beliebig gewählten
Signatur codiert, die einem der Paketkanäle entspricht. Wenn der Kanal
zur Verwendung verfügbar
ist, ordnet die BS diesen Kanal der beantragenden MS zu.
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Wegen
der beliebigen Wahl der Signatur ist es möglich, dass einer MS Zugriff
auf den selektierten Paketkanal verweigert wird, sogar wenn andere geeignete
Kanäle
zur Verwendung verfügbar
sind. Dieses Problem kann zu wesentlichen Verzögerungen für eine MS führen, sowie zu einer stärkeren Störung und
zu einem Kapazitätsverlust.
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Die
Internationalen Patentanmeldungen
WO-A-0013426 und
WO-A-0007401 , die entsprechend 54(3)
EPC zu dem Stand der Technik gehören, beschreiben
ein Verfahren zur Steuerung von Kanalzugriff, wobei eine Basisstation
ein Übertragungskanalbild
mit Zustandsinformation in Bezug auf die Belegung von Mitteln erzeugt.
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Die
Europäische
Patentanmeldung
EP-A-0 557
175 beschreibt ein Verfahren zum Übertragen kurzer Daten, wobei
die Verfügbarkeit
von Datenkanälen
zu Benutzergeräten übertragen
wird.
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Das
US Patent Nr. 5.528.664 beschreibt
ein zellulares System mit einer Primärstation (Basisstation). Die
Basisstation überträgt periodisch
eine verfügbare
Signatur um die verfügbaren
Kanäle
in jedem verfügbaren
Kanal anzugeben. Die Signalisierung erfolgt mit Hilfe spezifischer
Signaturen in einer Vielzahl verfügbarer Datenkanäle. Auf
diese Weise muss jede Sekundärstation
(Mobilstation) alle Kanäle überwachen
um diese Signalisierung zu erhalten.
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Beschreibung der Erfindung
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Es
ist nun u. a. eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine effiziente
Signalisierung über
die Verfügbarkeit
von Mitteln in einem Kanal mit beliebigem Zugriff mit einem verbesserten
Durchfluss und mit reduzierten Übertragungsverzögerungen
zu schaffen.
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Nach
einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Funkkommunikationssystem
geschaffen, das eine Primärstation
und eine Anzahl Sekundärstationen
aufweist sowie einen Kanal mit beliebigem Zugriff zur Übertragung
von Daten von einer Sekundärstation
zu der Primärstation,
wobei die Primärstation
Mittel aufweist zur Übertragung
einer Zustandsnachricht des Kanals mit beliebigem Zugriff, welche
die Verfügbarkeit
von Kanalmitteln mit beliebigem Zugriff während nicht verwendeter Bits
in einem Funkrufindikatorkanal oder Beantragungsindikatorkanal,
angibt, und zwar unter Verwendung des gleichen Kanalisationscodes
wie dieser Kanal, und wobei die Sekundärstation Mittel aufweist zum
Empfangen der Zustandsnachricht und Mittel zur Verwendung des Inhalts
der Nachricht um zu ermitteln, welche Kanalmittel mit beliebigem
Zugriff beantragt werden können.
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Nach
einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Primärstation
zur Verwendung in einem Funkkommunikationssystem mit einem Kanal
mit beliebigem Zugriff zur Übertragung von
Daten von einer Sekundärstation
zu der Primärstation
geschaffen, wobei Mittel vorgesehen werden zur Übertragung einer Zustandsnachricht
des Kanals mit beliebigem Zugriff, welche die Verfügbarkeit
von Kanalmitteln mit beliebigem Zugriff angibt, und zwar während nicht
verwendeter Bits in einem Funkrufindikatorkanal oder Beantragungsindikatorkanal,
angibt, und zwar unter Verwendung des gleichen Kanalisationscodes
wie dieser Kanal.
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Nach
einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Sekundärstation
zur Verwendung in einem Funkkommunikationssystem mit einem Kanal
mit beliebigem Zugriff zur Übertragung
von Daten zu einer Primarstation geschaffen, wobei Mittel vorgesehen
werden zum Empfangen einer Zustandsnachricht des Kanals mit beliebigem
Zugriff, und zwar während
nicht verwendeter Bits in einem Funkrufindikatorkanal oder Beantragungsindikatorkanal,
angibt, und zwar unter Verwendung des gleichen Kanalisationscodes
wie dieser Kanal, übertragen
durch die Primarstation und zur Verwendung des Inhalts der Nachricht
um zu ermitteln, welche Kanalmittel mit beliebigem Zugriff beantragt
werden können.
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Nach
einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren
zum betreiben eines Funkkommunikationssystems mit einem Kanal mit beliebigem
Zugriff zur Übertragung
von Daten von einer Sekundärstation
zu einer Primärstation
geschaffen, dadurch gekennzeichnet, dass die Primarstation eine
Zustandsnachricht des Kanals mit beliebigem Zugriff überträgt, welche
die Verfügbarkeit
der Kanalmittel mit beliebigem Zugriff angibt, und zwar während nicht
verwendeter Bits in einem Funkrufindikatorkanal oder Beantragungsindikatorkanal,
angibt, und zwar während
nicht verwendeter Bits in einem Funkrufindikatorkanal oder Beantragungsindikatorkanal,
und dass die Sekundärstation
die Zustandsnachricht empfängt
und den Inhalt der Nachricht verwendet um zu ermitteln, welche Kanalmittel
mit beliebigem Zugriff beantragt werden können.
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Kurze Beschreibung der Zeichnung
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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und
werden im Folgenden näher
beschrieben. Es zeigen:
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1 ein
Blockschaltbild eines Funkkommunikationssystems,
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2 ein
Schema eines Paketkanals mit beliebigem Zugriff,
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3 ein
Schema eines verbesserten Paketkanals mit beliebigem Zugriff mit
einer Paketkanalverfügbarkeitsnachricht,
und
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4 ein
Flussdiagramm eines Verfahrens nach der vorliegenden Erfindung zur
Aussendung von Verfügbarkeitsinformation
des Paketkanals mit beliebigem Zugriff.
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In
der Zeichnung sind gleiche Elemente durch entsprechende Bezugszeichen
angegeben.
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Ausführungsformen
der Erfindung
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In 1 umfasst
ein Funkkommunikationssystem eine Primärstation (BS) 100 und
eine Anzahl Sekundärstationen
(MS) 110. Die BS 100 umfasst einen Mikrocontroller
(μC) 102,
Transceivermittel (Tx/Rx) 104, die mit Antennenmitteln 106 verbunden sind,
Leistungssteuermittel (PC) 107 zur Änderung des übertragenen
Leistungspegels, und Verbindungsmittel 108 zur Verbindung
mit dem PSTN oder einem anderen geeigneten Netzwerk. Eine MS 110 umfasst
einen Mikrocontroller (μC) 112,
Transceivermittel (Tx/Rx) 114, verbunden mit Antennenmitteln 116,
und Leistungssteuermittel (PC) 118 zur Änderung des übertragenen
Leistungspegels. Kommunikation von der Basisstation 100 zu
der MS 110 erfolgt über
einen Downlinkkanal 122, während Kommunikation von der
MS 110 zu der Basisstation 100 über einen
Uplinkkanal 124 stattfindet.
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Ein
Basisschema für
einen Paketkanal mit beliebigem Zugriff, der in einem Frequenzduplexsystem
arbeitet, ist in 2 dargestellt, wobei der Uplinkkanal 124 über dem
Downlinkkanal 122 dargestellt ist. In einer Zugriffsphase überträgt die MS 110 zunächst eine
Präambel
(P) 202, codiert mit einer Signatur, die beliebig aus einem
Satz von 16 möglichen Signaturen
gewählt
worden ist, auf einem Niederleistungspegel in einem speziellen Zugriffsschlitz.
Eine Signatur ist ein Signal, gekennzeichnet durch den Verschlüsselungscode
und den Kanalisationscode, moduliert mit einer bestimmten Bitfolge.
Ein zueinander orthogonaler Satz mit Signaturen kann durch Definition
eines Satzes zueinander orthogonaler Bitfolgen zur Modulation erhalten
werden. Folglich kann ein anderer Satz mit Signaturen durch Änderung
des Verschlüsselungscodes
oder des Kanalisationscodes erhalten werden (d. h. den physikalischen
Kanal) oder durch Verwendung eines anderen zueinander orthogonalen
Satzes von Bitfolgen. Auf alternative Art und Weise kann ein größerer Satz
mit Signaturen derart definiert werden, dass es niedrige Kreuzkorrelationen
gibt, statt einer unbedingten Orthogonalität. Obschon die vorliegende
Beschreibung sich auf Sätze
von 16 Signaturen bezieht, können
verschiedene Implementierungen Sätze
anderer Anzahlen von Signaturen benutzen.
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In
diesem Basisschema bestimmt die Wahl der Präambelsignatur zur Codierung
der Zugriffspräambel 202 den
von der MS 110 beantragten physikalischen Kanal, wobei
jede Präambelsignatur
einer begrenzten Anzahl Uplink- und Downlinkkanäle entspricht. Wenn die Basisstation 100 die
Präambel
einwandfrei empfängt
und decodiert, überträgt sie eine Präambelbestätigung (A) 206.
In dem in 2 dargestellten Beispiel wird
nachdem die erste Präambel 202 übertragen
worden ist, keine Bestätigung
in dem zugeordneten Schlitz 204 zurückgesendet, (die typischerweise
eine Länge
von 1 ms haben kann). Die MS 110 überträgt deswegen eine andere Präambel 202 auf
einem höheren
Leistungspegel. Auch hier wird keine Bestätigung in dem Schlitz 204 empfangen,
so dass die MS 110 eine andere Präambel 202 auf einem
noch höheren
Leistungspegel überträgt. Diese
wird durch die Basisstation 100 empfangen und decodiert,
die eine Bestätigung 206 überträgt und dadurch
die Zugriffsphase vervollständigt.
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Ebenso
wie die Information an die MS 110, dass die Präambel 202 empfangen
worden ist, kann die Bestätigung 206 positiv
sein, um zu signalisieren, dass die beantragten Kanäle frei
sind, oder negativ, um an die MS 110 zu signalisieren,
dass sie in Gebrauch sind und Zugriff abgelehnt ist. Eine negative Bestätigung (NACK)
kann durch die Basisstation 100 angegeben werden, indem
die Phase der Signatur (gegenüber
einem Bezugs- oder Pilotsignal) invertiert wird. Auf alternative
Art und Weise können
einige von der Basisstation 100 verwendeten Signaturen zur
Bestätigung
auch als eine NACK verwendet werden.
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Die
Basisstation 100 wird nur eine Bestätigung für jeden Zugriffsschlitz übertragen,
obschon mehrere Präambeln 202 übertragen
wurden. Eine Basis zur Selektion könnte sein, die Präambel 202 zu bestätigen, die
mit der höchsten
Leistung empfangen wurde. Der Anfangsleistungspegel, mit dem eine
MS 110 die Präambel 202 überträgt, wird
typischerweise durch die MS 110 bestimmt, und zwar unter
Anwendung einer Leistungsre gelung mit einer offenen Schleife, so
dass die eine MS 110 gegenüber einer anderen MS 110 nicht
im Nachteil ist, die näher
bei der Basisstation 100 liegt. Wenn mehr als nur eine Präambel 202 übertragen
wurde, aber jede Präambel mit
einer anderen Signatur codiert wurde, wird jede MS 110 wissen,
ob die Präambel 202 ggf.
einwandfrei empfangen wurde. Es ist aber möglich, dass mehr als nur eine
MS 110 die gleiche Signatur selektierte und deswegen denkt,
dass ihre Präambel 202 empfangen
worden ist. Wenn jede dieser Mobilstationen 110 damit anfängt, die
Daten zu übertragen, wird
das Ergebnis ein Zusammenstoß sein,
so dass keines der Daten wahrscheinlich einwandfrei empfangen wird.
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Zum
reduzieren der Änderungen
dieses Ereignisses folgt der Übertragung
einer Bestätigung 206 eine
Streitigkeitslösungsphase,
die angibt, dass die beantragten Kanäle frei waren. Jede MS 110,
die eine Präambel 202,
codiert mit einer Signatur, entsprechend derjenigen, die von der
Basisstation 100 bestätigt
wurde, übertrug, überträgt nun eine
weitere Streitigkeitslösungspräambel (CP) 208.
Diese Präambel 208 wird
mit einer Signatur codiert, die aus einem anderen Satz von 16 möglichen
Signaturen beliebig selektiert wurde. Dieser Satz kann anders sein als
der Satz, der für
die Zugriffspräambel 202 verwendet
wurde (entweder durch Änderung
des Satzes mit Modulationsbitfolgen, des Verschlüsselungscodes oder des Kanalisationscodes),
oder auf alternative Weise kann der Satz mit Signaturen zwischen Zugriffs-
und Streitigkeitslösungsphasen
geteilt werden. Die Basisstation 100 liefert dann eine
Streitigkeitslösungsbestätigung (CA) 210 entsprechend
der selektierten Präambel 208,
beispielsweise derjenigen, die mit der höchsten Leistung empfangen wurde,
wobei diese Bestätigung 210 es
ermöglicht,
dass die MS 110 die Daten überträgt. Folglich ist, wenn mehr
als nur eine MS 110 dieselbe Zugriffspräambel 202 selektierte,
die Möglichkeit,
dass auch dieselbe Streitigkeitslösungspräambel 208 selektiert
wurde, klein.
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Nach
dieser Streitigkeitslösungsphase
fängt die
Basisstation 100 damit an, einen physikalischen Steuerkanal
(PCCH) 212 zu übertragen,
der Leistungssteuerinformation umfasst zum Instruieren der MS 110,
die Übertragungsleistung
so viel wie nötig einzustellen,
und die MS 110 überträgt ein oder
mehrere Datenpakete (PKT) 214 über den zugeordneten Paketkanal,
was normalerweise über
einen anderen physikalischen Kanal als diejenigen ist, die für die Präambelübertragungen
verwendet werden. Der PCCH 212 kann gleichzeitig mit der Übertragung
der Daten 214 anfangen, oder kann dies genügend voranstellen,
damit vor der Datenübertragung
eine Leistungssteuerung mit einer geschlossenen Schleife gebildet
wird.
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Ein
spezielles Problem mit dem oben beschriebenen Basisschema ist, dass
einer MS 110 Zugriff auf einen Paketkanal entsprechend
der selektierten Präambelsignatur
verweigert werden kann, obschon andere geeignete Kanäle verfügbar sind.
Dies macht es wahrscheinlich, dass eine MS 110 beträchtlich
viel Zeit vergeudet, indem sie darauf warten muss, bis ein Kanal
verfügbar
wird, insbesondere wenn das Verkehrsangebot groß ist.
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Deswegen
ist es günstig,
wenn eine MS 110 ermitteln kann, welche Paketkanalmittel
(falls vorhanden) verfügbar
sind, bevor sie versucht, ein Paket zu senden, und auch als Hilfe
bei der Selektion einer geeigneten Präambelsignatur. Eine bekannte
Art und Weise, wie dies geschehen kann, ist für die MS 110, Systemaktivität zu überwachen,
beispielsweise dadurch, dass auf Präambeln 202 und Bestätigungen 206 gehorcht
wird, und zwar während
einer längeren Periode
bevor Paketübertragung
stattfindet. Dies führt
aber zu wesentlichen Übertragungsverzögerungen
für die
MS 110, und es kann sein, dass die Information nicht ganz
zuverlässig
ist (da es sein kann, dass die MS 110 nicht imstande ist,
alle Präambeln 202 und
Bestätigungen 206,
die in einer Zelle übertragen
werden, zu empfangen).
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Ein
verbessertes System nach der vorliegenden Erfindung ist in 3 dargestellt,
wobei die Basisstation 100 wiederholt eine Paketkanalverfügbarkeitsnachricht
(AV) 302 aussendet, die eine MS 110 über die
Mittel informiert, die zu der betreffenden Zeit verfügbar sind.
Das Aussenden der AV Nachricht 302 einmal je Frame ist
ein angemessenes Kompromiss zwischen Downlinkoverhead und Verzögerung,
da die gesamte Übertragungsverzögerung durch
die Zeit überherrscht
werden wird, die zum Übertragen der
Datenpakete 214 erforderlich ist, typischerweise einige
Frames. Nötigenfalls
könnte
die AVV Nachricht 302 wahrscheinlich weniger oft ohne größere Folge
ausgesendet werden. Ein System, das bis zu 16 Paketkanäle unterstützt, würde 16 Bits
Zustandsinformation je AV Nachricht 302 erfordern um die
Verfügbarkeit
jedes Kanals einzeln anzugeben.
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Dadurch,
dass vermieden wird, dass die MS 110 versucht, zu übertragen,
es sei denn, dass sie eine Anzeige hat, dass ein geeignetes Mittel
verfügbar
ist, wird Interferenz minimiert und die MS 110 spart Energie.
Diese Modifikationen werden den gesamten Durchfluss des Paketkanals
unter Umständen
schwerer Belastung steigern.
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Eine
weitere Verbesserung ist in einem System möglich, in dem Kanalzuordnung
am Ende der Streitigkeitsauflösung
durchgeführt
wird. Ein derartiges System ist in der ebenfalls eingereichten UM
Patentanmeldung 0000293.1 (unser Aktenzeichen PHGB 000003) beschrieben.
In einem derartigen System ist es nur erforderlich, anzugeben, ob
eine bestimmte Bitrate verfügbar
ist. Wenn es beispielsweise sechs verfügbare Bitraten gibt (wie 60,
120, 240, 480, 960 und 1920 kb/s), sind sechs Bits erforderlich
und die Verfügbarkeit
jeder der Raten anzugeben.
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Dies
kann noch weiter reduziert werden, und zwar durch Hinzufügung einer
Bitrate 0 zu dem Satz und dadurch, dass nur die maximal verfügbare Bitrate
ausgesendet wird (wobei eine Bitrate 0 angibt, dass keine Mittel
verfügbar
sind). Dann sine, wenn vorausgesetzt wird, dass jede beliebige Bitrate
unterhalb der maximal verfügbaren
Bitrate unterstützt
werden kann, nur drei Bits erforderlich.
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Eine
besonders bequeme Stelle für
diese Nachricht in einer UMTS Ausführungsform ist als Teil eines
Funkrufindikatorkanals (PICH), wobei dieser Kanal zum Informieren
einer MS 110 verwendet wird, dass eine Nachricht wartet.
Der Kanal hat die Kapazität,
300 Bits je 10 ms Frame zu übertragen,
es sind aber nur 288 für
Funkrufangabennachrichten erforderlich. Die restlichen 12 Bits je
Frame könnten
zum Übertragen
einer AV Nachricht 302 verwendet werden. Auf alternative
Weise könnte
die AVV Nachricht 302 als Funkrufnachrichten übertragen
werden, oder in einem anderen physikalischen Kanal mit dem gleichen
Kanalisationscode wie der PICH, wobei aber nur der durch die nicht
verwendeten Bits in dem PICH übrig
gelassene Raum besetzt wird, oder als Teil jedes beliebigen anderen
Kanals mit gleichen Kennzeichen.
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Wenn
die AVV Nachricht 302 als Teil eines PICHs übertragen
wird, ist es nützlich
einen Leistungsoffset zwischen den Funkrufanzeigebits und den AV
Bits zu erlauben. Dies könnte
verschiedene Dienstqualitätsanforderungen
für zwei
Informationstypen ermöglichen,
sowie die Möglichkeit
bieten, dass jeder Typ verschiedene Wiederholungscodierungsgrade
angewandt hat. Wenn eine 3 Bit AV Nachricht in den nicht verwendeten
Bits eines PICHs gesendet wird, könnte eine 4fache Wiederholungscodierung
angewandt werden. Wenn ein Format einer AV Nachricht 302 erfordert,
dass mehr als 12 Bits selektiert werden, könnte die Nachricht aufgeteilt
werden, beispielsweise über
zwei Frames.
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Eine
andere mögliche
Stelle in einer UMTS Ausführungsform
ist in dem nicht verwendeten Raum eines Beantragungsindikatorkanals
(AICH), oder möglicherweise
als Teil desselben Kanals. Dieser Kanal überträgt 300 Symbole über 2 Frames
(10 ms), aber 60 Symbole werden nicht verwendet (in 15 Gruppen zu
4 Symbolen). Auf diese Weise könnte
die AV Nachricht 302 über
1 oder 2 Frames mit einer geeigneten Wiederholungscodierung (je
nach der Anzahl Bits in der Nachricht) verteilt werden.
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Die
AV Nachricht 302 wird vorzugsweise regelmäßig ausgesendet.
Unter einigen Umständen kann
es sein, dass eine genaue Regelmäßigkeit
nicht möglich
ist. Wenn beispielsweise die Anzahl Bits in der AVV Nachricht 302 nicht
ein genaues Subvielfaches der Anzahl Bits ist, die in der gewünschten Übertragungsperiode
verfügbar
sind, kann es sein, dass spezielle Maßnahmen erforderlich sind.
Es könnten
dann einige Bits unverwendet bleiben. Eine andere Möglichkeit
wäre, die
Anzahl Wiederholungen, angewandt auf die AV Nachricht 302,
dynamisch zu ändern,
was zu einer Variation in dem Intervall zwischen Übertragungen
der AV Nachricht führen
würde.
Noch eine andere Möglichkeit
ist, dass verschiedene Teile der Nachricht verschiedene Wiederholungsfaktoren
haben können,
um es zu ermöglichen, dass
das Übertragungsintervall
gefüllt
wird.
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Die
Basisstation 100 kann die MS 110 über den
Leistungspegel der AV Nachricht 302 informieren, damit
eine zuverlässigere
Detektion ermöglicht wird.
Eine derartige Information könnte über einen gemeinsamen Übertragungskanal
(BCH) gesendet werden. Der Leistungspegel kann in Bezug auf einen anderen
Downlinkkanal, wie einen gemeinsamen Pilotkanal (CPICH) spezifiziert
werden.
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Ein
Flussdiagramm, das ein Verfahren nach der vorliegenden Erfindung
für eine
Basisstation 100, die eine AV Nachricht 302 zusammenfasst,
ist in 4 dargestellt. Das Verfahren startet bei Schritt 402,
wenn die Basisstation 100 einen Paketkanal mit beliebigem
Zugriff aktiviert. In dem Schritt 404 ermittelt die Basisstation 100,
welcher der möglicherweise verfügbaren Paketkanäle nicht
verwendet werden. Aus dieser Information ermittelt die Basisstation 100, in
dem Schritt 406 die höchste
für die
MS 110 verfügbare
Bitrate mit Daten zur Übertragung über den
Paketkanal mit beliebigem Zugriff. Die Basisstation 100 benutzt
dann diese Information zum Konstruieren einer AV Nachricht 302,
die sie in dem Schritt 410 überträgt. Die Schritte 404 bis 410 werden
danach wiederholt, typischerweise einmal je Frame.
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Ein
besonderer Vorteil eines Verfahrens nach der vorliegenden Erfindung
ist, dass die Basisstation 100 die Flexibilität hat, Kanälen nur
dann Bitraten zuzuordnen, wenn dies beantragt wird, stattdessen,
dass Kanälen
Bitraten vorher zugeordnet werden, in der Hoffnung, dass die Zuordnung
den Verkehrsanforderungen entsprechen werden. Die Basisstation 100 kann
die in einer AV Nachricht 302 angegebene Bitrate begrenzen,
sogar wenn die Kapazität
zur dem betreffenden Zeitpunkt verfügbar ist, wenn derartige Kapazität für andere
Zwecke notwendig ist.
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Ebenso
wie die Anwendung in einem FDD System, wie oben beschrieben, könnte die
vorliegende Erfindung in anderen Typen eines Kommunikationssystems
angewandt werden. So könnte
es beispielsweise in einem TDMA System ("Time Division Multiple Access") angewandt werden,
vorausgesetzt, dass die Uplinkübertragungen
in verschiedenen Zeitschlitzen gegenüber den Downlinkübertragungen stattfinden.
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Die
oben beschriebenen Ausführungsformen beziehen
sich auf Paketübertragung.
Die gleichen Grundlagen aber können
auch auf ein System angewandt werden, wobei Schaltungsanordnungen
zur Datenübertragung
gemeint sind.
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Aus
der Lektüre
der vorliegenden Beschreibung dürften
dem Fachmann andere Abwandlungen einfallen. Es dürfte einleuchten, dass der
Rahmen der vorliegenden Erfindung in den beiliegenden Patentansprüchen definiert
ist.
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Industrielle Anwendbarkeit
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Die
vorliegende Erfindung ist in einem Bereiche von Funkkommunikationssystemen,
beispielsweise UMTS, anwendbar.
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Text in der Zeichnung
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4
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- 402
- Start
- 404
- Ermittlung
freies Kanäle
- 406
- Ermittlung
der höchsten
Bitrate
- 408
- Konstruktion
von AV
- 410
- Übertragung
von AV