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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung:
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Die
Erfindung bezieht sich auf eine elektrisch betriebene Hilfskraft-
bzw. Servolenkvorrichtung, bei der eine Antriebskraft eines Motors
einen Sollwert eines Lenkdrehmoments unterstützt, das auf ein Lenkrad angewandt
wird, das von einem Bediener bzw. Fahrer eines Kraftfahrzeugs bedient
wird.
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Erörterung
des Standes der Technik:
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Eine
elektrisch betriebene Hilfskraft- bzw. Servolenkvorrichtung für ein Kraftfahrzeug
ist im Allgemeinen so aufgebaut, dass sie umfasst: (a) ein Drehmomentübertragungssystem,
das ein Lenkdrehmoment, das von einem Fahrzeugbediener bzw. -fahrer
auf ein Lenkrad angewandt wird, an ein lenkbares Rad des Fahrzeugs überträgt, das
auf einer Fahrbahnoberfläche
aufliegt, um so das Lenkdrehmoment zu unterstützen, (b) einen Motor, der
eine Antriebskraft von diesem auf das Drehmomentübertragungssystem anwendet,
und (c) eine Steuereinheit, die eine elektrische Energieversorgung
an den Motor steuert.
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Die
japanische Patentveröffentlichung
Nr. 10-100913 offenbart ein Beispiel eines herkömmlichen
Typs der vorstehend bezeichneten elektrisch betriebenen Hilfskraftlenkvorrichtung.
Bei diesem Beispiel wird die Temperatur einer Wicklung eines Motors
ohne die Bereitstellung eines Temperatursensors, der eine Temperatur
des Motors erfasst, auf Grundlage eines Spannungs- und eines Stromwerts des
Motors geschätzt.
Die geschätzte
Temperatur führt
dazu, dass eine Überhitzung
des Motors verhindert wird.
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Im
Allgemeinen ist jedoch das, was in Beziehung zu der Temperatur einer
Wicklung eines Motors durch die Verwendung eines Spannungs- und
eines Stromwerts des Motors genau geschätzt werden kann, eine Erhöhung der
Temperatur der Motorwicklung zu jedem einer Vielzahl von einzelnen
Zeitpunkten nach einem Bezugszeitpunkt. Die Erhöhung wird aus der Temperatur
des erwärmten
Abschnitts berechnet, die zum Bezugszeitpunkt erhalten wird. Die Erhöhung ist
ein relativer Wert, kein absoluter Wert einer Temperatur der Motorwicklung.
Zusätzlich
ist das vorstehend erörterte
Beispiel nicht dazu ausgelegt, einen Absolutwert einer Temperatur
der Motorwicklung zum Bezugszeitpunkt zu erfassen oder zu schätzen. Folglich
schafft es dieses Beispiel nicht, die Temperatur des Motors mit
einer hinreichend hohen Genauigkeit zu erhalten.
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In
dem Fall, dass ein Temperatursensor ausreichend nahe einer Wicklung
eines Motors angeordnet ist, kann die Temperatur des Motors fortschreitend
mit einer hohen Genauigkeit erfasst werden. Da ein solcher Temperatursensor
im Allgemeinen teuer ist, ergibt sich in diesem Fall jedoch ein
Problem darin, dass der erhebliche Anstieg der Kosten einer elektrisch
betriebenen Hilfskraftlenkvorrichtung unvermeidlich ist.
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Zusätzlich ergibt
sich ein Problem der Erzeugung von Wärme als Folge einer Lieferung
einer elektrischen Energie an einen Motor bezüglich des Motors in einer elektrisch
betriebenen Hilfskraftlenkvorrichtung, aber kann sich das gleiche
Problem auch bezüglich
anderer elektrischer Teile der Vorrichtung ergeben.
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Darüber hinaus
offenbart das Stand der Technik-Dokument
US 4 611 682 , das als nächstliegender
Stand der Technik betrachtet wird, ein motorgetriebenes Hilfskraft-
bzw. Servolenksystem, bei dem ein Elektromotor als eine Antriebseinheit
verwendet wird, wobei der an den Elektromotor zuzuführende Strom
durch eine zentrale Steuereinrichtung gesteuert wird. Um die Motortemperatur
unter einem vorbestimmten Niveau zu halten und die Betriebslebensdauer
des Motors zu erhöhen,
werden insbesondere Betriebsbedingungen des Motors berücksichtigt,
wie etwa Motortemperatur, Gesamtwärmeverlust des Motors ebenso
wie Wärmebeständigkeit des
Motors. Die Motortemperatur ist fortlaufend zu überwachen, und ein Stromfluss
durch den Motor wird verringert, wenn sie ein erstes vorbestimmtes Niveau überschreitet.
Die Verringerung wird so gesteuert, dass sie proportional zu der
Differenz zwischen der Motortemperatur und der vorbestimmten Temperatur
ist. Falls die Differenz groß ist,
ist der Grad an Verringerung des Motorstroms dementsprechend groß, um somit
den Motorstrom erheblich zu verringern, um die Motortemperatur unter
dem Grenzwert zu halten. Die Steuerung berücksichtigt ferner das Drehmoment,
das von dem Fahrer manuell auf die Lenkeinrichtung angewandt wird.
Die Drehmomenterfassungseinrichtung erfasst dieses Drehmoment, und
die zentrale Steuereinrichtung stellt eine Steuerung des Stroms
für den
Elektromotor in Erwiderung auf das erfasste Drehmoment und den Iststrom
bereit, der an den Motor zugeführt
wird.
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Das
Dokument
US 4 961 033 offenbart
einen Strombegrenzer für
einen Elektroantrieb bzw. ein elektrisches Stellglied, der/das in
einer Hilfskraft- bzw. Servolenkvorrichtung eines Fahrzeugs angeordnet
ist, wobei der an den Elektroantrieb bzw. das elektrische Stellglied
gelieferte Strom gesteuert wird und der Stromwert an den Motor in
Abhängigkeit
eines aktuellen Strompegels an den Motor, der durch einen Stromdetektor
detektiert wird, durch eine spezielle Steuerung des Tastverhältnisses
des Stroms gesteuert. Der detektierte elektrische Strom wird mit vorbestimmten
Schwellenwerten verglichen. Falls eine Modifikation des Tastverhältnisses
notwendig ist, da der Iststrom einen vorbestimmten Schwellenwert überschreitet,
wird eine graduelle Erhöhung
beziehungsweise Senkung des elektrischen Stroms durchgeführt.
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Das
Stand der Technik-Dokument
EP
0 249 506 offenbart ein motorbetriebenes Hilfskraft- bzw. Servolenksystem
für ein
Fahrzeug, bei dem die an einen Elektroantrieb bzw. ein elektrisches
Stellglied, der/das in dem Hilfskraft- bzw. Servolenksystem angeordnet
ist, gelieferte Strom gesteuert wird. Die Steuerung beruht auf Betriebsparametern
des Lenksystems und des Fahrzeugs, wie etwa der Lenkkraft (dem -drehmoment),
die (das) von dem Fahrer auf das Lenkrad angewandt wird, der Fahrzeuggeschwindigkeit
und der Temperatur eines bestimmten auf den Motor bezogenen Elements,
das Wärme
abstrahlt, wenn es mit Energie versorgt wird. Entsprechende Ausgabesignale
werden einer weiteren Datenauswertung unterzogen, und der an den
Motor gelieferte Antriebsstrom wird graduell verringert, wenn die
erfasste Temperatur des motorbezogenen Elements höher ist
als ein vorbestimmter Schwellenwert.
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Das
Stand der Technik-Dokument
US
4 771 843 offenbart eine motorbetriebene Hilfskraft- bzw. Servolenkvorrichtung,
bei der die an einen Elektromotor der Hilfskraft- bzw. Servolenkvorrichtung
gelieferte Energie basierend auf dem an den Motor zugeführten Iststrom,
der durch eine Lenkkrafterfassungseinrichtung erfassten Lenkkraft
ebenso wie der durch eine Temperaturerfassungseinrichtung erfassten,
die Temperatur eines Lenkkraftübertragungssystems darstellenden
Temperatur gesteuert wird. Die Lenkkraft, wie sie erfasst wird,
wird auf Grundlage der durch die Temperaturerfassungseinrichtung
erfassten Temperatur korrigiert, um eine korrigierte Lenkkraft zu
bestimmen. Ein an den Motor zu liefernder Ziel- bzw. Sollstrom wird
bestimmt, und eine Erregung bzw. Energiebelieferung wird gemäß diesem Ziel-
bzw. Sollstrom durchgeführt.
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Schließlich offenbart
das Stand der Technik-Dokument
US
4 771 845 ein motorbetriebenes Hilfskraft- bzw. Servolenksystem
und ein Verfahren zur Steuerung desselben, wobei in dem Hilfskraft- bzw.
Servolenksystem Reibungselemente eines Elektromotors und ein Lenkmechanismus
im Hinblick auf deren Isttemperatur abgefühlt werden. Abhängig von
dem Lenkdrehmoment, das durch eine Lenkdrehmomenterfassungseinrichtung
erfasst wird, sowie auf das Lenkrad und den Lenkmechanismus angewandt
wird, ebenso wie abhängig
von der erfassten Temperatur des Reibungselements wird eine Motorsteuerung
basierend auf temperaturkompensierten Werten durchgeführt, um
eine Überhitzung
des Motors zu vermeiden.
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Es
ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine elektrisch betriebene
Hilfskraft- bzw. Servolenkvorrichtung bereitzustellen, bei der die
Temperatur eines erwärmten Abschnitts
der Vorrichtung, der als Folge einer Versorgung elektrischer Energie
an einen Motor Wärme
abstrahlt, bei geringeren Kosten genauer erhalten werden kann.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch
eine elektrisch betriebene Hilfskraft- bzw. Servolenkvorrichtung
erreicht, wie sie in den anhängenden
Ansprüchen
dargelegt ist.
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Gemäß der Erfindung
wird auf die folgenden Ausführungen
Bezug genommen.
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Diese
Art von Erläuterung
bezüglich
der Erfindung dient zum besseren Verständnis von einigen einer Vielzahl
von technischen Merkmalen und einer Vielzahl von deren Kombinationen,
die in dieser Schrift offenbart sind, und bedeutet nicht, dass die Vielzahl
von technischen Merkmalen und die Vielzahl von Kombinationen in
dieser Schrift dahingehend interpretiert werden, dass sie nur die
folgenden Ausführungen
dieser Erfindung umfassen:
- (1) Eine elektrisch
betriebene Hilfskraftlenkvorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit einem
Lenkrad, das von einem Fahrer des Fahrzeugs zu bedienen ist, und
einem lenkbaren Rad von diesem, das auf einer Fahrbahnoberfläche aufliegt,
mit:
einem Drehmomentübertragungssystem,
das ein Lenkdrehmoment, das von dem Fahrer auf das Lenkrad angewandt
wird, an die lenkbaren Räder überträgt;
einem
Motor, der eine Antriebskraft von diesem auf das Drehmomentübertragungssystem
anwendet, um so das Lenkdrehmoment zu unterstützen;
einer Steuereinheit,
die eine elektrische Energieversorgung an den Motor steuert, wodurch
eine Verringerung eines Sollwerts des Lenkdrehmoments mit der Unterstützung der
Antriebskraft des Motors ermöglicht
wird; und
einer Energieversorgungsbegrenzungseinheit, die eine
Temperatur eines erwärmten
Abschnitts der elektrisch betriebenen Hilfskraftlenkvorrichtung,
der als Folge der elektrischen Energieversorgung an den Motor Wärme abstrahlt,
zu einem Bezugszeitpunkt als eine Anfangstemperatur des erwärmten Abschnitts
einsetzt, eine Vielzahl von auf eine elektrische Energie bezogenen
Werten, von denen jeder zu einem Strom- und/oder einem Spannungswert
des Motors in Beziehung steht, als eine Vielzahl von physikalischen
Größen einsetzt,
die zu Temperaturerhöhungen
des erwärmten
Abschnitts in Beziehung stehen, von denen jede eine Erhöhung der
Temperatur des erwärmten
Abschnitts von derjenigen zu dem Bezugszeitpunkt ist, und die elektrische
Energieversorgung an den Motor derart begrenzt, dass ein Istwert
der Temperatur des erwärmten
Abschnitts eine vorbestimmte Obergrenze von dieser nicht überschreitet.
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Im
Allgemeinen bildet die Temperatur des erwärmten Abschnitts, falls nicht
verändert
oder sanft verändert,
eine konstante Beziehung von dieser mit einer Umgebungstemperatur
des erwärmten
Abschnitts. Zusätzlich
kann die Umgebungstemperatur des erwärmten Abschnitts ohne Verwendung
eines Temperatursensors erfasst werden, der ausschließlich zur
Erfassung der Temperatur des erwärmten
Abschnitts verwendet wird. Dementsprechend kann die Temperatur des
erwärmten
Abschnitts, falls nicht verändert
oder sanft verändert,
auf einfache Weise erfasst oder geschätzt werden.
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Die
Verwendung von einem Strom- und/oder einem Spannungswert des Motors
erlaubt eine Schätzung
einer Erhöhung
der Temperatur des erwärmten
Abschnitts von derjenigen zu einem Bezugszeitpunkt. Zusätzlich wird
eine Steuerung des Motors üblicherweise
mit Rückkopplung
von einem Strom- und/oder einem Spannungswert des Motors bewerkstelligt.
Daher ist an der elektrisch betriebenen Hilfskraftlenkvorrichtung üblicherweise
ein Sensor vorgesehen, der einen Strom- und/oder einen Spannungswert
des Motors erfasst. Folglich kann in vielen Fällen zumindest ein Strom- und/oder
ein Spannungswert des Motors auf einfache Weise erfasst werden.
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Es
gibt eine Technik zur Verwendung der Temperatur des erwärmten Abschnitts,
die in der vorstehend genannten Art und Weise erfasst oder geschätzt wird,
als eine Anfangstemperatur des erwärmten Abschnitts. Es gibt auch
eine Technik zur Verwendung eines Strom- und/oder eines Spannungswerts
des Motors als eine physikalische Größe, die mit einer Erhöhung der
Temperatur des erwärmten
Abschnitts von derjenigen zu einer Zeit in Beziehung steht, zu der
die Anfangstemperatur des erwärmten
Abschnitts erhalten wurde. Diese beiden Techniken können miteinander
zusammenwirken, um die Temperatur des erwärmten Abschnitts zu jedem einer
Vielzahl von diskreten Zeitpunkten zu schätzen, nachdem die Anfangstemperatur
des erwärmten
Abschnitts erhalten wurde.
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Basierend
auf den vorstehenden Erkenntnissen setzt die Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung (1)
die Temperatur des erwärmten
Abschnitts zu einem Bezugszeitpunkt als eine Anfangstemperatur des
erwärmten
Abschnitts ein, und setzt sie einen Strom- und/oder einen Spannungswert
des Motors als eine physikalische Größe ein, die zu einer Erhöhung der
Temperatur des erwärmten
Abschnitts von derjenigen zu dem Bezugszeitpunkt in Beziehung steht.
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Ferner
begrenzt die Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung
(1) eine elektrische Energieversorgung an den Motor, um so einen
Istwert der Temperatur des erwärmten
Abschnitts davon abzuhalten, eine vorbestimmte Obergrenze der Temperatur
des erwärmten
Abschnitts zu überschreiten.
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Folglich
ist es bei der Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung
(1) nicht unumgänglich,
einen Temperatursensor einzusetzen, der ausschließlich die Temperatur
des erwärmten
Abschnitts mit einer hohen Genauigkeit erfasst und teuer ist. Daher
kann auf einfache Weise ein erheblicher Anstieg der Kosten der Vorrichtung
vermieden werden, der sich aus der Hinzufügung einer Funktion zum Erhalten
der Temperatur des erwärmten
Abschnitts zu einer elektrisch betriebenen Hilfskraftlenkvorrichtung
ergibt.
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Weiterhin
wird bei der Erfindung gemäß dieser
Ausführung
(1) eine Bestimmung dahingehend, ob die Begrenzung bezüglich der
elektrischen Energieversorgung an den Motor notwendig ist oder nicht, unter
Verwendung sowohl eines Anfangswert als auch einer anschließenden Erhöhung der
Temperatur des erwärmten
Abschnitts von dem Anfangswert durchgeführt, von denen beide durch
die tatsächliche bzw.
gegenwärtige
Bedingung des erwärmten
Abschnitts widergespiegelt werden. Als Ergebnis kann das Vorliegen
einer nicht notwendigen Begrenzung bezüglich der elektrischen Energieversorgung
bei einer niedrigeren Temperatur des erwärmten Abschnitts auf einfache
Weise vermieden werden und kann das Nichtvorliegen einer notwendigen
Begrenzung bezüglich
der elektrischen Energieversorgung bei einer höheren Temperatur des erwärmten Abschnitts
ebenso auf einfache Weise vermieden werden.
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Die
Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung (1)
kann angepasst werden, um einen Temperatursensor zu umfassen, der
zum genauen Erfassen der Temperatur des erwärmten Abschnitts im Stande
ist, solange die Temperatur im Wesentlichen in einem stabilen Zustand
ist. Die Vorrichtung gemäß dieser Ausführung (1)
kann auch angepasst werden, um einen Temperatursensor zu umfassen,
der zum genauen Erfassen der Temperatur des erwärmten Abschnitts nicht nur
in einem stabilen Zustand, sondern auch in einem Übergangszustand
im Stande ist.
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Bei
der Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung
(1) kann der erwärmte
Abschnitt beispielsweise definiert sein als der Motor, ein mit dem
Motor verbundenes Schaltelement und eine Energieversorgung an den
Motor, zumindest eines einer Vielzahl von Medien bzw. Mittel zum Übertragen
von Strom von der Energieversorgung an den Motor, einschließlich etwa
eines Drahts, eines Steckers, usw.. Der erwärmte Abschnitt kann auch als
zumindest eines der Vielzahl von Medien bzw. Mittel definiert sein,
für das es
besonders gefordert ist, vor einer Überhitzung bewahrt zu werden.
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Bei
der Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung
(1) ist das Drehmomentübertragungssystem
im Allgemeinen so aufgebaut, dass es umfasst: (a) eine Lenkwelle,
die mit dem Lenkrad drehbar ist, (b) eine axial bewegliche Lenkstange,
die es ermöglicht,
die Ausrichtung des lenkbaren Rads zu verändern, und (c) eine Kupplungseinheit,
die die Lenkwelle und die Lenkstange derart betrieblich kuppelt,
dass eine Drehbewegung der Lenkwelle in eine Linearbewegung der
Lenkstange umgesetzt wird. Bei dieser Anordnung steht der Motor
mit zumindest einer der Lenkwelle, der Lenkstange und der Kupplungseinheit im
Eingriff, um so eine Antriebskraft des Motors zur Unterstützung des
Lenkdrehmoments des Lenkrads, das durch den Fahrzeugfahrer angewandt
wird, auf das zumindest eine dieser drei Elemente anzuwenden.
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Bei
der Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung
(1) kann die Begrenzung bezüglich
der elektrischen Energieversorgung durch Verringerung eines tatsächlichen
und absoluten Stromwerts (d. h. elektrischer Strom) des Motors auf
einen bestimmten Wert bewerkstelligt werden. Der bestimmte Wert
ist kleiner als ein nomineller Stromwert des Motors, der vorhanden
ist, wenn die Begrenzung bezüglich
der elektrischen Energieversorgung nicht notwendig ist, aber nicht
gleich Null ist. Die Begrenzung bezüglich der elektrischen Energieversorgung
kann auch durch Verringerung des tatsächlichen und absoluten Werts auf
Null bewerkstelligt werden.
- (2) Die Vorrichtung
gemäß der vorstehenden
Ausführung
(1), wobei die Energieversorgungsbegrenzungseinheit aufweist:
eine
Temperaturschätzeinrichtung
zum Wiederholen eines Erhaltens von einem der Vielzahl von auf eine
elektrische Energie bezogenen Werten nach dem Bezugszeitpunkt, zum
Erhalten einer Summe der Vielzahl von auf eine elektrische Energie
bezogenen Werten, die bereits erhalten wurden, jedes Mal dann, wenn
ein neuer der Vielzahl von auf eine elektrische Energie bezogenen
Werten erhalten wurde, wobei die erhaltene Summe als ein integrierter
Wert der bereits erhaltenen Vielzahl von auf eine elektrische Energie
bezogenen Werten definiert ist, zum Schätzen der Temperaturerhöhung des
erwärmten
Abschnitts auf Grundlage des erhaltenen integrierten Werts und zum
Schätzen
der Temperatur des erwärmten
Abschnitts zu jedem einer Vielzahl von diskreten Zeitpunkten nach
dem Bezugszeitpunkt auf Grundlage der Anfangstemperatur und der
geschätzten
Temperaturerhöhung
des erwärmten Abschnitts;
eine
Energieversorgungsbegrenzungseinrichtung zum Begrenzen der elektrischen
Energieversorgung an den Motor derart, dass der tatsächliche bzw.
Istwert der Temperatur des erwärmten
Abschnitts die vorbestimmte Obergrenze nicht überschreitet, auf Grundlage
der geschätzten
Temperatur des erwärmten
Abschnitts.
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Bei
der Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung
(2) wird eine Erhöhung
der Temperatur des erwärmten
Abschnitts auf Grundlage eines integrierten Werts einer Vielzahl
von auf eine elektrische Energie bezogenen Werten geschätzt. Als
Ergebnis wird die Temperaturerhöhung
des erwärmten
Abschnitts durch die angemessene Berücksichtung einer zeitabhängigen Änderung
des auf eine elektrische Energie bezogenen Werts geschätzt. Daher
ist bei der Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung
(2) die Genauigkeit bei Schätzung
der Temperaturerhöhung
des erwärmten
Abschnitts verbessert, was zu einer weiteren Verbesserung bei Schätzung der
Temperatur des sich erwärmenden
Abschnitts führt.
- (3) Die Vorrichtung gemäß der vorstehenden Ausführung (2),
bei der die Energieversorgungsbegrenzungseinrichtung eine Begrenzungsbetragbestimmungseinrichtung
aufweist zum Begrenzen der elektrischen Energieversorgung an den Motor,
wenn die geschätzte
Temperatur des erwärmten
Abschnitts eine Bezugstemperatur erreicht hat, die als niedriger
als die vorbestimmte Obergrenze formuliert ist, und zum Wiederholen eines
Bestimmens eines Begrenzungsbetrags, um den die elektrische Energieversorgung
an den Motor zu begrenzen ist, auf Grundlage der geschätzten Temperatur
des erwärmten Abschnitts zu
einem entsprechenden einer Vielzahl von diskreten Zeitpunkten.
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Bei
der Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung
(3) wird ein Begrenzungsbetrag, um den die elektrische Energieversorgung
zu begrenzen ist, nach dem Beginn einer Begrenzung bezüglich der elektrischen
Energieversorgung an den Motor auf Grundlage der Temperatur des
erwärmten
Abschnitts, die zu einem entsprechenden einer Vielzahl von diskreten
Zeitpunkten geschätzt
wird, wiederholt bestimmt. Daher kann sicher vermieden werden, dass
eine tatsächliche
Temperatur des erwärmten Abschnitts
die vorbestimmte Obergrenze von dieser überschreitet.
- (4) Die Vorrichtung gemäß der vorstehenden
Ausführung
(1), bei der die Energieversorgungsbegrenzungseinheit aufweist:
eine
Bestimmungseinrichtung einer zulässigen Versorgungszeitdauer
zum Einsetzen eines Einleitungszeitpunkts eines Haltebetriebs des
Lenkrads, während
dessen der Fahrzeugfahrer das Lenkrad im Wesentliche in einer Lenkstellung
von diesem hält,
die von einer neutralen Stellung von diesem abweicht, und zum Bestimmen
einer Zeitdauer, von der geschätzt
wird, dass sie von dem Einleitungszeitpunkt des Haltebetriebs an
vergeht, bis die Temperatur des erwärmten Abschnitts die Bezugstemperatur
erreicht hat, auf Grundlage der Anfangstemperatur des erwärmten Abschnitts,
einer Bezugstemperatur des erwärmten
Abschnitts, bei der die Begrenzung bezüglich der elektrischen Energieversorgung
an den Motor einzuleiten ist, und den auf eine elektrische Energie
bezogenen Wert, der zum Einleitungszeitpunkt des Haltebetriebs erhalten
wird, wobei die bestimmte Zeitdauer als eine zulässige Versorgungszeitdauer
für die
elektrische Energieversorgung an den Motor definiert ist; und eine
Versorgungsbegrenzungseinrichtung zum Beginnen einer Begrenzung
der elektrischen Energieversorgung an den Motor, wenn die bestimmte
zulässige Zeitdauer
vergangen ist.
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Bei
einem Haltebetrieb, während
dessen der Fahrzeugfahrer das Lenkrad auf einem Lenkwinkel von diesem
hält, ist
eine Änderung
der Größe bzw. Stärke der
elektrischen Energieversorgung an den Motor, d. h. des auf eine
elektrische Energie bezogenen Werts des Motors, nicht so groß wie bei
einem Lenkbetrieb, während
dessen der Fahrzeugfahrer das Lenkrad bedient bzw. betätigt, um
so einen Lenkwinkel von diesem zu erhöhen. Dementsprechend kann während des
Haltebetriebs eine Erhöhung
der Temperatur des erwärmten
Abschnitts zu jedem einer Vielzahl von diskreten Zeitpunkten nach
der Einleitung des Haltebetriebs als eine Funktion der Zeit dargestellt
werden, falls die Größe bzw.
der Betrag des auf die elektrische Energie bezogenen Werts bei einer
Einleitung des Haltebetriebs erkannt werden kann.
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Basierend
auf dieser Erkenntnis wird bei der Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung
(4) eine zulässige
Energieversorgungszeitdauer für
den Motor als eine Zeitdauer bestimmt, von der geschätzt wird, dass
sie von einer Einleitung eines Haltebetriebs an vergeht, bis die
Temperatur des erwärmten
Abschnitts eine Bezugstemperatur erreicht hat, und zwar auf Grundlage
der Anfangstemperatur des erwärmten
Abschnitts und des auf eine elektrische Energie bezogenen Werts,
der bei der Einleitung des Haltebetriebs erhalten wird. Wenn die
bestimmte zulässige
Zeitdauer vergangen ist, wird weiterhin die Begrenzung bezüglich der
elektrischen Energieversorgung an den Motor eingeleitet.
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Daher
kann die Vorrichtung gemäß dieser Ausführung (4)
auf einfache Weise verhindern, dass ein Istwert der Temperatur des
erwärmten
Abschnitts die vorbestimmte Obergrenze überschreitet, und zwar ohne
eine unvermeidliche Durchführung
einer Integration der Vielzahl von auf eine elektrische Energie
bezogenen Werten.
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Bei
der Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung
(4) kann der Ausdruck „ein
Haltebetrieb" als
ein Betrieb definiert sein, während
dessen die Änderungsrate
eines Lenkwinkels des Lenkrads oder ein Änderungsbetrag des Lenkwinkels
pro bestimmter Zeitperiode nicht größer ist als ein Bezugswert.
Der Ausdruck „ein
Haltebetrieb" kann
auch als ein Betrieb definiert sein, während dessen die Änderungsrate des
auf eine elektrische Energie bezogenen Werts oder ein Änderungsbetrag
des auf eine elektrische Energie bezogenen Werts nicht größer ist
als ein Bezugswert.
- (5) Die Vorrichtung gemäß der vorstehenden
Ausführung
(4), zusätzlich
mit einer Bestimmungseinrichtung einer zweiten zulässigen Zeitdauer
zum, zu einem Änderungszeitpunkt,
wenn eine zeitabhängige Änderung
des auf eine elektrische Energie bezogenen Werts erfolgt, deren
Betrag nicht kleiner ist als ein vorbestimmter Bezugswert davon,
während
des Haltebetriebs, Schätzen
der Temperaturerhöhung,
die eine Erhöhung
der Temperatur des erwärmten
Abschnitts von derjenigen zu dem Einleitungszeitpunkt des Haltebetriebs
ist, auf Grundlage eines integrierten Werts der Vielzahl von auf
eine elektrische Energie bezogenen Werten, die während einer Dauer von dem Einstellungszeitpunkt
des Haltebetriebs bis zu dem Änderungszeitpunkt
erhalten werden, und zum Schätzen
einer Zeitdauer, von der erwartet wird, dass sie von dem Änderungszeitpunkt
an vergeht, bis die Temperatur des erwärmten Abschnitts die Bezugstemperatur
erreicht hat, auf Grundlage einer Summe der geschätzten Temperaturerhöhung und
der Anfangstemperatur des erwärmten Abschnitts,
sowie des auf eine elektrische Energie bezogenen Werts, der zu dem Änderungszeitpunkt
erhalten wird, wobei die geschätzte
Zeitdauer als eine zweite zulässige
Versorgungszeitdauer für
die elektrische Energieversorgung an den Motor definiert ist.
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Es
besteht eine Tatsache darin, dass der auf eine elektrische Energie
bezogene Wert, d. h. eine physikalische Größe, die mit der Temperatur
des erwärmten
Abschnitts in Beziehung steht, selbst während eines Haltebetriebs des
Lenkrads durch den Fahrzeugfahrer variieren kann. Es besteht auch
eine Tatsache darin, dass die Temperatur des erwärmten Abschnitts, wenn eine
zeitabhängige Änderung
des auf eine elektrische Energie bezogenen Werts eintritt, auf Grundlage
eines integrierten Werts einer Vielzahl von auf eine elektrische
Energie bezogenen Werten, die seit der Einleitung des Haltebetriebs
erhalten wurden, und der Anfangstemperatur des erwärmten Abschnitts
geschätzt
werden kann. Im Lichte dieser Tatsachen bestimmt die Vorrichtung
gemäß dieser
Ausführung
(5) eine Zeitdauer, von der geschätzt wird, dass sie von dem
Auftreten der zeitabhängigen Änderung
an vergeht, bis die Temperatur des erwärmten Abschnitts eine Bezugstemperatur erreicht
hat, als eine zweite zulässige
Versorgungszeitdauer für
den Motor.
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Dementsprechend
kann die Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung
(5) verhindern, dass ein Istwert der Temperatur des erwärmten Abschnitts
die vorbestimmte Obergrenze von dieser infolge einer zeitabhängigen Änderung
des auf eine elektrische Energie bezogenen Werts während eines
Haltebetriebs des Lenkrads durch den Fahrzeugfahrer überschreitet.
- (6) Die Vorrichtung gemäß der vorstehenden Ausführung (4)
oder (5), bei der die Bestimmungseinrichtung einer zulässigen Zeitdauer
aufweist:
eine erste Einrichtung zum Bestimmen einer zulässigen Erhöhung der
Temperatur des erwärmten
Abschnitts auf Grundlage einer Differenz zwischen der Bezugstemperatur
und der Anfangstemperatur des erwärmten Abschnitts; und
eine
zweite Einrichtung zum Bestimmen der zulässigen Versorgungszeitdauer,
die sowohl dem auf eine elektrische Energie bezogenen Wert, der zu
dem Einleitungszeitpunkt des Haltebetriebs erhalten wird, als auch
der bestimmten zulässigen Erhöhung des
erwärmten
Abschnitts entspricht, gemäß einem
vorbestimmten Verhältnis
zwischen dem auf eine elektrische Energie bezogenen Wert, der zum
Einleitungszeitpunkt des Haltebetriebs erhalten wird, der zulässigen Erhöhung und der
zulässigen
Versorgungszeitdauer.
- (7) Die Vorrichtung gemäß der vorstehenden
Ausführung
(6), bei der die zweite Einrichtung eine Einrichtung zum derartigen
Bestimmen der zulässigen
Versorgungszeitdauer aufweist, dass die zulässige Versorgungszeitdauer
abnimmt, wenn die zulässige
Erhöhung
abnimmt, und abnimmt, wenn der auf eine elektrische Energie bezogene Wert
zum Einleitungszeitpunkt des Haltebetriebs ansteigt.
- (8) Die Vorrichtung gemäß einer
der vorstehenden Ausführungen
(1) bis (7), bei der die Energieversorgungsbegrenzungseinheit eine Anfangstemperaturbestimmungseinrichtung
zum Bestimmen einer Umgebungstemperatur des erwärmten Abschnitts zum Bezugszeitpunkt
als die Anfangstemperatur des erwärmten Abschnitts aufweist.
- (9) Die Vorrichtung gemäß einer
der vorstehenden Ausführungen
(1) bis (8), zusätzlich
mit einer Drehmomenterfassungseinheit, die das Lenkdrehmoment erfasst,
wobei die Drehmomenterfassungseinheit einen Temperatursensor umfasst,
der eine Temperatur der Drehmomenterfassungseinheit erfasst, wobei
die Energieversorgungsbegrenzungseinheit eine Anfangstemperaturerhalteeinrichtung
zum Erhalten der Anfangstemperatur des erwärmten Abschnitts auf Grundlage
der durch den Temperatursensor erfassten Temperatur aufweist.
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Bei
der Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung
(9) führt
der gleiche Temperatursensor sowohl eine Erfassung der Temperatur
des erwärmten
Abschnitts als auch eine Ermittlung einer Anfangstemperatur des
erwärmten
Abschnitts durch. Dementsprechend kann die Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung
(9) die Gesamtzahl von Temperatursensoren, die in einem Kraftfahrzeug
installiert sind, im Vergleich zu dem Fall eliminieren, bei dem
eine Erfassung der Temperatur des erwärmten Abschnitts und eine Ermittlung
einer Anfangstemperatur des erwärmten
Abschnitts durch jeweilige Temperatursensoren separat durchgeführt werden.
Als Ergebnis kann die Vorrichtung gemäß dieser Ausführung (9) einen
Anstieg der Kosten der Vorrichtung infolge der Hinzufügung einer
Funktion zum Erhalten der Temperatur des erwärmten Abschnitts verringern.
- (10) Die Vorrichtung gemäß der vorstehenden Ausführung (9),
bei der sich der Temperatursensor nahe dem erwärmten Abschnitt in der elektrisch
betriebenen Hilfskraftlenkvorrichtung befindet.
- (11) Die Vorrichtung gemäß der vorstehenden Ausführung (9)
oder (10), bei der der Temperatursensor die Temperatur der Drehmomenterfassungseinheit
als eine Temperatur erfasst, die gemäß einer im Wesentlichen konstanten
Korrelation von dieser mit einer Umgebungstemperatur des erwärmten Abschnitts
zu ändern
ist.
- (12) Die Vorrichtung gemäß einer
der vorstehenden Ausführungen
(9) bis (11), bei der die Steuereinheit eine Einrichtung zum Steuern
der elektrischen Energieversorgung an den Motor auf Grundlage des
Lenkdrehmoments aufweist, das durch die Drehmomenterfassungseinheit
erfasst wird.
- (13) Die Vorrichtung gemäß der vorstehenden Ausführung (1),
bei der die Energieversorgungsbegrenzungseinheit aufweist:
eine
Bestimmungseinrichtung einer ersten zulässigen Versorgungszeitdauer
zum Verwenden eines Einleitungszeitpunkts eines kontinuierlichen Lenkbetriebs
des Lenkrads durch den Fahrzeugfahrer und zum Bestimmen einer Zeitdauer,
von der erwartet wird, dass sie von dem Einleitungszeitpunkt von
einem kontinuierlichen Lenkbetrieb an vergeht, bis die Temperatur
des erwärmten
Abschnitts eine Bezugstemperatur erreicht hat, bei der die Begrenzung
bezüglich
der elektrischen Energieversorgung an den Motor einzuleiten ist, auf
Grundlage der Anfangstemperatur des erwärmten Abschnitts, einer Bezugstemperatur,
die als niedriger als die vorbestimmte Obergrenze formuliert ist,
und des auf eine elektrische Energie bezogenen Werts, der zu dem
Einleitungszeitpunkt von einem kontinuierlichen Lenkbetrieb erhalten
wird, wobei die bestimmte Zeitdauer als eine erste zulässige Versorgungszeitdauer
für die elektrische
Energieversorgung an den Motor definiert ist; und
eine Bestimmungseinrichtung
einer zweiten zulässigen
Versorgungszeitdauer zum, zu jedem einer Vielzahl von diskreten
Zeitpunkten nach dem Einleitungszeitpunkt von einem kontinuierlichen Lenkbetrieb,
Schätzen
der Temperaturerhöhung, die
eine Erhöhung
der Temperatur des erwärmten Abschnitts
von derjenigen zu dem Einleitungszeitpunkt von einem kontinuierlichen
Lenkbetrieb ist, auf Grundlage eines integrierten Werts von zumindest
einem der Vielzahl von auf eine elektrische Energie bezogenen Werten,
der seit dem Einleitungszeitpunkt von einem kontinuierlichen Lenkbetrieb
erhalten wurde, und zum Bestimmen einer Zeitdauer, von der erwartet
wird, dass sie von jedem der Vielzahl von diskreten Zeitpunkten an
vergeht, bis die Temperatur des erwärmten Abschnitts die Bezugstemperatur
erreicht hat, auf Grundlage einer Summe der geschätzten Temperaturerhöhung und
der Anfangstemperatur des erwärmten
Abschnitts, sowie des auf eine elektrische Energie bezogenen Werts,
der zu einem entsprechenden der Vielzahl von diskreten Zeitpunkten
erhalten wird, wobei die bestimmte Zeitdauer als eine zweite zulässige Versorgungszeitdauer für die elektrische
Energieversorgung an den Motor definiert ist; und
eine Versorgungsbegrenzungseinrichtung
zum Beginnen einer Begrenzung der Energieversorgung an den Motor,
wenn die erste oder die zweite zulässige Versorgungszeitdauer
vergangen ist, die durch die Bestimmungseinrichtung der ersten oder
der zweiten zulässigen
Versorgungszeitdauer bestimmt wird.
-
Die
Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung (13)
kann verhindern, dass ein Istwert der Temperatur des erwärmten Abschnitts
die vorbestimmte Obergrenze überschreitet,
und zwar gemäß dem Prinzip,
das einem Prinzip entspricht, das bei der Vorrichtung gemäß der vorstehenden
Ausführung
(4) eingesetzt wird.
-
Die
Vorrichtung gemäß dieser
Ausführung (13)
kann ungeachtet dessen, ob ein kontinuierlicher Lenkbetrieb, der
in dieser Ausführung
(13) dargelegt ist, als der Haltebetrieb definiert ist, der in der
vorstehenden Ausführung
(4) dargelegt ist, verwendet werden.
-
KURZE BESCHREIBUNG DER VERSCHIEDENEN DARSTELLUNGEN
DER ZEICHNUNG
-
Die
vorangehende Kurzfassung, ebenso wie die folgende ausführliche
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung,
wird besser zu verstehen sein, wenn sie in Verbindung mit der anhängenden
Zeichnung gelesen wird. Zum Zweck der Veranschaulichung der Erfindung
sind in der Zeichnung Ausführungsbeispiele
gezeigt, die momentan bevorzugt sind. Es sollte jedoch selbstverständlich sein,
dass die Erfindung nicht auf die gezeigten konkreten Anordnungen
und Ausstattungen bzw. Instrumentalisierungen beschränkt ist.
Bei der Zeichnung gilt:
-
1 ist
eine vordere Schnittdarstellung, die eine mechanische Anordnung
einer elektrisch betriebenen Hilfskraftlenkvorrichtung veranschaulicht,
die gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
dieser Erfindung aufgebaut ist;
-
2 ist
eine vordere Schnittdarstellung, die ausschließlich einen Getriebekasten 60 gemäß 1 in
Vergrößerung veranschaulicht;
-
3 ist
ein elektrisches Schaltbild, das eine Drehmomenterfassungseinheit 80 veranschaulicht, mit
der die elektrisch betriebene Hilfskraftlenkvorrichtung gemäß 1 ausgestattet
ist;
-
4 ist
ein Blockschaltbild, das eine Softwareanordnung der elektrisch betriebenen
Hilfskraftlenkvorrichtung gemäß 1 veranschaulicht;
-
5 ist
ein Ablaufdiagramm, das eine Motortemperaturschätzroutine veranschaulicht,
die von einem Computer 100 gemäß 4 ausgeführt wird;
-
6 ist
ein Graph, der eine Beziehung zwischen einer Spulentemperatur θc und einer Anfangstemperatur θMO des Motors darstellt, die bei der Motortemperaturschätzroutine
gemäß 5 eingesetzt
wird;
-
7 ist
ein Ablaufdiagramm, das eine Bezugsmotorstromwert-Bestimmungsroutine
veranschaulicht, die von dem Computer 100 gemäß 4 ausgeführt wird;
-
8 ist
ein Ablaufdiagramm, das eine Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine
veranschaulicht, die von dem Computer 100 gemäß 4 ausgeführt wird;
-
9 ist
ein Ablaufdiagramm, das eine Motorantriebsroutine veranschaulicht,
die von dem Computer 100 gemäß 4 ausgeführt wird;
-
10 ist ein Graph zur Erläuterung
von Änderungen
mit der Zeit τ bei
einem Motorstromwert I, einer Spulentemperatur θc und
einer Motortemperatur θM bei der elektrisch betriebenen Hilfskraftlenkvorrichtung
gemäß 1;
-
11 ist
ein Ablaufdiagramm, das eine Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine
darstellt, die von dem Computer in einer elektrisch betriebenen
Hilfskraftlenkvorrichtung ausgeführt
wird, die gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung aufgebaut ist;
-
12 ist
ein Graph, der eine Beziehung zwischen einer zulässigen Temperaturerhöhung Δθ, einem
Istmotorstromwert Iact bei der Einleitung eines Haltebetriebs eines
Lenkrads durch einen Fahrzeugfahrer und einer zulässigen Versorgungszeitdauer
T0 veranschaulicht, die bei der Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine
gemäß 11 eingesetzt wird;
-
13 ist
ein Graph zur Erläuterung
von Änderungen
mit der Zeit τ bei
einem Motorstromwert I durch Ausführung der Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine
gemäß 11;
und
-
14 ist
ein Ablaufdiagramm, das eine Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine
darstellt, die von einem Computer in einer elektrisch betriebenen
Hilfskraftlenkvorrichtung ausgeführt
wird, die gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung aufgebaut ist.
-
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
-
Bei
der Zeichnung werden durchwegs ähnliche
bzw. gleiche Bezugszeichen verwendet, um ähnliche bzw. gleiche Elemente
zu bezeichnen.
-
Zunächst Bezug
nehmend auf 1 wird eine mechanische Anordnung
eines ersten Ausführungsbeispiels
der Erfindung in Form einer elektrisch betriebenen Hilfskraft- bzw.
Servolenkvorrichtung (die hierin nachstehend einfach als „Lenkvorrichtung" bezeichnet wird)
für ein
Kraftfahrzeug beschrieben. Die Lenkvorrichtung umfasst eine (nicht
gezeigte) Lenkwelle, die mit einem Lenkrad 10 drehbar ist.
Die Lenkwelle ist an einem ihrer Enden, das von dem Lenkrad 10 entfernt
liegt, an einem Ende eines Dreh- bzw. Torsionsstabs 20 befestigt.
-
Die
Lenkvorrichtung umfasst ferner ein Paar Spurstangen 22, 22,
die jeweils drehbar mit einem Paar (nicht gezeigter) Gelenk- bzw.
Achsschenkelhebel drehbar verbunden sind. Das Gelenk bzw. der Achsschenkel
ist jeweils an einem Paar lenkbarer Räder 24, 24 (z.
B. einem vorderen Satz lenkbarer Räder) des Fahrzeugs angebracht.
Das Paar Spurstangen 22, 22 ist über eine
Lenkstange 26 miteinander verbunden, die sich in einer
Querrichtung des Fahrzeugs erstreckt, so dass das Paar Spurstangen 22, 22 relativ
zu der Lenkstange 26 biegsam und drehbar ist.
-
Die
Lenkvorrichtung umfasst ferner ein hohles Hauptgehäuse 30,
das fest an einer Karosserie des Fahrzeugs montiert ist. Das Hauptgehäuse 30 wird
von der Lenkstange 26 mit radialem Spiel zwischen diesen durchlaufen,
so dass die Lenkstange 26 relativ zu dem Hauptgehäuse 30 axial
beweglich ist.
-
Das
Hauptgehäuse 30 beherbergt
ferner einen Motor 40 und einen Bewegungsumsetzungsmechanismus
in Form eines Kugelgewindetriebs 42.
-
Der
Motor 40 ist so aufgebaut, dass er einen an dem Hauptgehäuse 30 befestigten
Ständer 44 und
einen zylindrischen Läufer 46 umfasst,
wobei der Ständer 44 und
der Läufer 46 drehbar
aneinander angepasst sind. Der Läufer 46 wird
von dem Hauptgehäuse 30 über eine
Vielzahl von Lagern 48 derart gelagert, dass der Läufer 46 drehbar,
aber nicht relativ zu dem Hauptgehäuse 30 axial beweglich
ist. Eine Motorspule 50 ist um den Ständer 44 herumgewunden,
und ein zylindrischer Magnet 52 ist an dem Läufer 46 an
dessen äußerem Umfang
befestigt. Der Läufer 46 wird
als Folge einer Wechselwirkung einer elektromagnetischen Kraft der
Motorspule 50 und einer magnetischen Kraft des Magneten 52 gedreht.
-
Der
vorstehend genannte Kugelgewindetrieb 42 liegt in Form
einer Kombination einer Gewindemutter 54 und einer Spindel 56 vor,
wobei die Gewindemutter 54 und die Spindel 56 über eine
Vielzahl von Kugeln drehbar aneinander angepasst sind. Die Gewindemutter 54 ist
koaxial an dem Läufer 46 befestigt,
und die Spindel 56 ist integral bzw. einstückig an
der vorstehend beschrieben Lenkstange 26 ausgebildet. In
dem Kugelgewindetrieb 42 wird eine rotierende Bewegung
der Gewindemutter 54 in eine axiale Bewegung der Spindel 56 umgesetzt.
-
Die
Lenkvorrichtung umfasst ferner einen Getriebekasten 60.
Wie es in der vergrößerten Darstellung
gemäß 2 gezeigt
ist, ist der Getriebekasten 60 ausgestattet mit: (a) einem
Getriebekastengehäuse 62,
das fest innerhalb der Fahrzeugkarosserie montiert ist, und (b)
einer Ritzelwelle 66, die über ein Lager 64 drehbar
an dem Getriebekastengehäuse 62 gelagert
ist. Ein Ritzel 68 ist an der Ritzelwelle 66 koaxial
und integral ausgebildet. Die Lenkstange 26 bildet an ihrer äußeren Umfangsfläche 26 einen
ebenen Abschnitt aus. Der ebene Abschnitt erstreckt sich parallel
zu der Lenkstange 26, wodurch eine Zahnstange 70 ausgebildet
ist. Die Zahnstange 70 greift in das vorstehend erörterte Ritzel 68 ein,
wodurch die Zahnstange 70 infolge einer Drehung des Ritzels 68 axial
bewegt wird. Das heißt,
dass diese miteinander zusammenwirken, um einen sogenannten Zahnstangenmechanismus
zu bilden. Folglich wird die Lenkstange 26 infolge einer
rotierenden Bewegung des Ritzels 68 und einer rotierenden
Bewegung des Motors 40 axial bewegt. Das Ritzel 68 ist
an einem verbleibenden Ende des vorstehend beschriebenen Torsions-
bzw. Drehstabs 20 befestigt, um so zu ermöglichen,
dass sich das Ritzel 68 mit dem vorstehend erwähnten Lenkrad 10 dreht.
-
Wenn
der Fahrzeugfahrer bzw. -bediener ein Lenkdrehmoment auf das Lenkrad 10 anwendet,
wird dann der Torsionsstab 20 entsprechend verdreht. Zusätzlich ist
eine konstante Beziehung zwischen der Größe des Lenkdrehmoments und
einem Verdrehungswinkel des Torsionsstabs 20 eingerichtet.
Folglich kann die Größe des Lenkdrehmoments
aus dem Verdrehungswinkel des Torsionsstabs 20 erfasst werden.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel erstreckt
sich der Torsionsstab 26 durch ein drehbares Element in
Form einer Hülse
bzw. Manschette 74, um den Verdrehungswinkel des Torsionsstabs 26 zu erhalten.
Eines von entgegengesetzten Enden der Hülse bzw. Manschette 74 ist
an einem von entgegengesetzten Enden des Torsionsstabs 20 befestigt, das
von dem anderen Ende entfernt liegt, an dem der Torsionsstab 20 mit
der Ritzelwelle 66 verbunden ist. Das andere Ende der Hülse bzw.
Manschette 74 ist mit der Ritzelwelle 66 drehbar
angepasst. Die Hülse bzw.
Manschette 74 ist über
ein Lager 76 an dem vorstehend beschriebenen Getriebekastengehäuse 82 drehbar
gelagert.
-
Der
Getriebekasten 60 ist mit einer Drehmomenterfassungseinrichtung 80 ausgestattet,
die das auf das Lenkrad 10 angewandte Lenkdrehmoment unter
Verwendung der vorstehend beschriebenen Manschette 74 erfasst.
Die Drehmomenterfassungseinrichtung 80 beherbergt ein erstes
Element 82 und ein zweites Element 84. Das erste
Element 82 ist an der Manschette 74 an deren Außenseite
koaxial so befestigt, dass sich das erste Element 82 mit
der Manschette 74 dreht. Andererseits ist das zweite Element 84 an
einer Position, an der das zweite Element 84 der Ritzelwelle 66 koaxial
gegenüber
liegt und die nahe der Ritzelwelle 66 ist, an der Ritzelwelle 66 befestigt.
Das erste Element 82 hat eine Vielzahl von (nicht gezeigten)
Zähnen,
die eine kreisförmige
Linie auf einer Stirnfläche
des ersten Elements bilden, welche eine von entgegengesetzten Stirnflächen des ersten
Elements 82 ist, die dem zweiten Element 84 gegen überliegt.
Gleichermaßen
hat das zweite Element 84 eine Vielzahl von (nicht gezeigten)
Zähnen, die
eine kreisförmige
Linie auf einer Stirnfläche
des zweiten Elements bilden, welche eine von entgegengesetzten Stirnflächen des
zweiten Elements 84 ist, die dem ersten Element 82 gegen überliegt.
Folglich wird abhängig
von einer Änderung
einer relativen Winkelstellung zwischen der Stirnfläche des
ersten und des zweiten Elements ein (hierin nachstehend als „Überlappungsbereich” bezeichneter)
Bereich eines Abschnitts verändert,
wo eine Spitze jedem Zahn an der Stirnfläche des ersten Elements und
eine Spitze von jedem Zahn an der Stirnfläche des zweiten Elements einander überlappen.
-
Die
vorstehend erörterte
Drehmomenterfassungseinrichtung 80 ist ferner mit einer
ringförmigen Spule 90 zur
Erfassung eines Drehmoments ausgestattet, die koaxial zu dem ersten
und dem zweiten Element 82, 84 verläuft. Die
Spule 90 ist an dem vorstehend beschriebenen Getriebekastengehäuse 62 außerhalb
des ersten und des zweiten Elements 82, 84 über ein
geringes Spiel an einer Position befestigt, die nahe den vorstehend
erwähnten
Stirnflächen
des ersten und des zweiten Elements ist. Die Spule 90 wird
von einem Element 91 umgeben, das zu ermöglichen
dient, dass außerhalb
der Spule 90 ein magnetischer Pfad darin ausgebildet wird.
Wird innerhalb der Spule 90 ein magnetischer Fluss erzeugt,
verläuft der
magnetische Fluss zugleich durch das erste und das zweite Element 82, 84,
wobei ein magnetischer Leitwert des magnetischen Flusses abhängig von dem
vorstehend beschriebenen Überlappungsbereich
verändert
wird. Dies bedeutet, dass beruhend auf dem Überlappungsbereich eine Induktivität bzw. Induktanz
der Spule 90 verändert
wird. Schließlich wird
die Induktivität
bzw. Induktanz der Spule 90 abhängig von der Größe des Lenkdrehmoments
des Lenkrads 10 verändert.
-
Die
Drehmomenterfassungseinrichtung 80 umfasst ferner eine
Drehmomenterfassungsschaltung 92, die gemäß 3 gezeigt
ist. Wie es gemäß 2 gezeigt
ist, ist die Drehmomenterfassungseinrichtung 80 an dem
vorstehend beschriebenen Hauptgehäuse 62 angebracht.
Wie es gemäß 3 gezeigt
ist, ist die Drehmomenterfassungsschaltung 92 mit einem
Widerstand 93, der mit der vorstehend erörterten
Spule 90 in Reihe mit dieser geschaltet ist, und einer
Oszillationsschaltung 94, die mit dem Widerstand 93 verbunden
ist, ausgestattet. Die Oszillationsschaltung 94 gibt ein
vorbestimmtes Pulssignal über
den Widerstand 93 an die Spule 90 aus. Die Drehmomenterfassungsschaltung 92 umfasst
ferner eine Drehmomentsignal-Erzeugungsschaltung 95. Die
Drehmomentsignal-Erzeugungsschaltung 95 empfängt ein
Signal, das von der Spule 90 in Erwiderung auf das Pulssignal
von der Oszillationsschaltung 94 ausgegeben wird, und erzeugt
dann ein Drehmomentsignal, das die Induktanz der Spule 94 darstellt,
das heißt
das Lenkdrehmoment des Lenkrads 10. Zusätzlich gibt die Drehmomentsignal-Erzeugungsschaltung 95 das
erzeugte Drehmomentsignal an eine Motorsteuerung 96 (siehe 4)
aus.
-
Die
Drehmomenterfassungseinrichtung 92 umfasst ferner eine
mit der vorstehend erörterten Spule 90 verbundene
Temperaturerfassungsschaltung 98. Die Temperaturerfassungsschaltung 98 erfasst
die Temperatur der Spule 90 auf Grundlage eines Widerstands
von dieser und gibt ein Spulentemperatursignal aus, das die erfasste
Temperatur der Spule 90 darstellt. Die Motorsteuerung 96 berechnet auf
Grundlage des empfangenen Drehmomentsignals einen vorläufigen Wert
des Lenkdrehmoments und korrigiert den vorher berechneten vorläufigen Wert
des Lenkdrehmoments dann auf Grundlage des empfangenen Spulentemperatursignals
in einen endgültigen
Wert, der nicht von der Temperatur der Spule 90 abhängt.
-
Es
wird hinzugefügt,
dass, obwohl eine Temperaturkompensation somit dafür durchgeführt wird, dass
eine Änderung
in dem endgültig
erfassten Lenkdrehmoment infolge einer Änderung der Temperatur der
Spule 90 kompensiert wird, wobei bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
ein Computer in einer Softwaremethode verwendet wird, die Temperaturkompensation
unter Verwendung einer elektrischen Schaltung in einer Hardwaremethode
durchgeführt werden
kann, indem eine Anordnung angenommen wird, bei der eine zusätzliche
Spule des gleichen Typs wie die Spule 90 nahe der Spule 90 als
eine Spule zur Erfassung der Temperatur der Spule 90 angeordnet
wird und eine Komponente der Drehmomentsignalausgabe von der Spule 90 abhängig von der
Temperatur von dieser mittels eines von der zusätzlichen Spule ausgegebenen
Spulentemperatursignals ausgelöscht
wird.
-
Eine
Softwareanordnung der vorliegenden Lenkvorrichtung ist gemäß 4 veranschaulicht. Die
Lenkvorrichtung umfasst die vorstehend erwähnte Motorsteuerung 96.
Die Motorsteuerung 96 ist prinzipiell durch einen Computer
aufgebaut, der eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU), einen Festwertspeicher
(ROM) und einen Direktzugriffsspeicher (RAM) einschließt. An der
Eingangsseite der Motorsteuerung 96 sind die vorstehend
beschriebene Drehmomenterfassungseinrichtung 80 und ein
Motorstromwertsensor 110 verbunden. Der Motorstromwertsensor 110 erfasst
einen Iststromwert, der durch die Motorspule 50 fließt. An der
Ausgangsseite der Motorsteuerung 96 ist die Motorsspule 50 des
Motors 40 wie vorstehend erörtert verbunden.
-
Der
vorstehend erläuterte
ROM hat verschiedene Steuerprogramme gespeichert. Diese Programme
umfassen: (a) eine Motortemperaturschätzroutine, die ausgeführt wird,
um die Temperatur der Motorspule 50 (die hierin nachstehend
einfach als „Motortemperatur" bezeichnet wird)
zu schätzen,
(b) eine Bezugsmotorstromwert-Bestimmungsroutine, die
ausgeführt
wird, um einen Bezugsmotorstromwert dahingehend zu bestimmen, dass
dieser gleich einem gewünschten
Motorstromwert ist, der in dem Fall verwendet wird, dass eine Begrenzung
bezüglich einer
elektrischen Energieversorgung an den Motor 40 nicht notwendig
ist, (c) eine Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine, die auf dem
gewünschten Motorstromwert
ausgeführt
wird, um so die elektrische Energieversorgung an den Motor 40 selektiv
zu begrenzen, und (d) eine Motorantriebsroutine, die ausgeführt wird,
um zum Antrieb bzw. zur Ansteuerung des Motors 40 ein Antriebssignal
an den Motor 40 zu liefern. Diese Routinen werden nachstehend
in dieser erläuternden
Reihenfolge beschrieben.
-
Die
Motortemperaturschätzroutine
ist in dem Ablaufdiagramm gemäß 5 veranschaulicht.
-
Zunächst konzeptionell
beschrieben ist die vorliegende Routine dahin formuliert, indem
besonders eine Tatsache berücksichtigt
wird, dass eine konstante Korrelation zwischen der Spulentemperatur θc, die durch die Temperaturerfassungsschaltung 98 erfasst
wird, und einer Anfangsmotortemperatur θMO besteht,
welche die Temperatur des Motors 40 bei Einleitung eines
Antriebsbetriebs des Motors 40 während eines kontinuierlichen
Lenkbetriebs des Lenkrads 10 durch den Fahrzeugfahrer ist.
Die vorliegende Routine wird ausgeführt, um die anfängliche Motortemperatur θMO aus der Spulentemperatur θc zu schätzen.
Das heißt,
dass bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
die Einleitung eines kontinuierlichen Antriebs- bzw. Fahrbetriebs
des Motors 40 einem „Bezugszeitpunkt" entspricht. Die
vorliegende Routine wird ferner ausgeführt, um einen Istmotorstromwert
Iact unter Verwendung des Motorsstromwertsensors 110 nach
der Einleitung des Antriebs- bzw. Fahrbetriebs des Motors 40 fortschreitend
zu erfassen. Die Ausführung
dient dazu, einen integrierten Wert Σ einer Vielzahl von Istmotorstromwerten
Iact zu berechnen, und eine aktuelle Motortemperatur θM auf Grundlage des berechneten integrierten
Werts Σ zu schätzen. Die
Schätzung
wird unter Verwendung einer konstanten Korrelation zwischen dem
integrierten Wert Σ und
der Motortemperatur θM durchgeführt.
-
Im
Einzelnen beschrieben wird diese Routine von dem Computer 100 zyklisch
ausgeführt.
Jeder Ausführungszyklus
dieser Routine beginnt in Schritt S1, um den Istmotorstromwert Iact
von dem Motorstromwertsensor 110 zu lesen. Diese Routine
schreitet zu Schritt S2 voran, wo eine Bestimmung vorgenommen wird,
ob der Istmotorstromwert Iact im Wesentlichen gleich Null ist. Das
heißt,
dass dieser Schritt implementiert ist, um zu bestimmen, ob es sich
um die Einleitung eines Antriebsbetriebs des Motors 40 handelt.
Ist der Istmotorstromwert Iact im Wesentlichen gleich Null, ist
die Bestimmung bejahend (JA) und wird dann ein Ausführungszyklus
dieser Routine beendet.
-
Im
Gegensatz dazu ist, sofern der Istmotorstromwert Iact im Wesentlichen
nicht gleich Null ist, die Bestimmung negativ (NEIN) und schreitet
diese Routine dann zu S3 voran, wo die Spulentemperatur θc von der Temperaturerfassungsschaltung 98 ausgelesen
wird. In Schritt S4 wird dann die Anfangsmotortemperatur θMO auf Grundlage der vorher gelesenen Spulentemperatur θc geschätzt.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
hat der ROM eine Beziehung, wie sie in dem Graph gemäß 6 gezeigt ist,
zwischen der Spulentemperatur θc und der Anfangsmotortemperatur θMO in Form einer Tabelle, einer Karte bzw.
eines Kennfelds, eines Ausdrucks, usw. gespeichert. Gemäß der gespeicherten
Beziehung wird die Anfangsmotortemperatur θMO aus
der Spulentemperatur θc geschätzt.
-
Im
Schritt S5 gemäß 5 wird
dann der Istmotorstromwert Iact aus dem Motorstromwertsensor 110 ausgelesen.
In Schritt S6 wird ein vorliegender Wert des integrierten Werts Σ aktualisiert,
indem ein Absolutwert des Istmotorstromwerts Iact zu dem vorliegenden
Wert des integrierten Werts Σ addiert
wird. Es wird bemerkt, dass der integrierte Wert Σ dazu bestimmt
ist, als Null initialisiert zu werden, wenn eine elektrische Energie
das erste Mal an den Computer 100 angelegt wird.
-
In
Schritt S7 wird eine Schätzung
bezüglich einer
Motortemperaturerhöhung Δθ durchgeführt, welche
eine Erhöhung
der Motortemperatur θM von derjenigen bei der Einleitung des Antriebsbetriebs des
Motors 40 ist, und zwar auf Grundlage des vorliegenden
bzw. aktuellen Werts des integrierten Werts Σ. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
hat der ROM eine Beziehung zwischen dem integrierten Wert Σ und der
Motortemperaturerhöhung Δθ in Form einer
Tabelle, einer Karte bzw. eines Kennfelds, eines Ausdrucks, usw.
gespeichert. Gemäß der gespeicherten
Beziehung wird die Motortemperaturerhöhung Δθ aus dem integrierten Wert Σ geschätzt.
-
In
Schritt S8 wird dann ein vorliegender bzw. aktueller Wert der Motortemperatur θM geschätzt,
indem die geschätzte
Motortemperaturerhöhung Δθ zu der
geschätzten
Anfangsmotortemperatur θMO addiert wird. Die geschätzte Motortemperatur θM wird in dem vorstehend beschriebenen RAM
gespeichert.
-
In
Schritt S9 wird dann der Istmotorstromwert Iact aus dem Motorstromwertsensor 110 ausgelesen. In
Schritt S10 wird dann eine Bestimmung dahingehend vorgenommen, ob
eine Bedingung, dass der Istmotorstromwert Iact im Wesentlichen
gleich Null ist, in einer vorbestimmten Anzahl nacheinander wiederholt
wurde. Dieser Schritt ist implementiert, um zu bestimmen, ob der
Antriebsbetrieb des Motors 40 beendet wurde oder nicht.
Ist der Istmotorstromwert Iact nicht im Wesentlichen gleich Null,
ist die Bestimmung negativ und schreitet diese Routine dann zu Schritt S5
zurück.
Wurde die vorstehend erwähnte
Bedingung in der vorbestimmten Anzahl nacheinander wiederholt, und
zwar als Ergebnis einer wiederholten Ausführung einer die Schritte S5
bis S10 umfassenden Schleife, ist die Bestimmung in Schritt S10
bejahend und schreitet diese Routine dann zu Schritt S11 voran,
wo der vorliegenden Wert des integrierten Werts Σ für eine anschließende Ausführung dieser Routine
als Null initialisiert wird. Dann ist ein Ausführungszyklus dieser Routine
beendet.
-
Die
Bezugsmotorstromwert-Bestimmungsroutine ist in dem Ablaufdiagramm
gemäß 7 dargestellt.
Diese Routine wird, wie die Motortemperaturschätzroutine wie vorstehend beschrieben,
von dem Computer 100 zyklisch ausgeführt. In jedem Ausführungszyklus
dieser Routine wird anfänglich Schritt
S21 implementiert, um das Lenkdrehmoment t von der Drehmomenterfassungseinheit 80 abzulesen.
Diese Routine schreitet dann zu Schritt S22 voran, wo der Bezugsmotorstromwert
IREF auf Grundlage des vorher gelesenen
Lenkdrehmoments t bestimmt wird. Der Bezugsmotorstromwert IREF ist ein Stromwert, der an die Motorspule 50 geliefert
bzw. zugeführt
werden darf, wenn die Motortemperatur θM eine vorbestimmte
obere Grenztemperatur θLIMIT nicht überschritten hat. Bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
hat der ROM eine Beziehung zwischen dem Lenkdrehmoment t und dem
Bezugsmotorstromwert IREF in Form einer
Tabelle, einer Karte bzw. eines Kennfelds, eines Ausdrucks, usw.
gespeichert. Gemäß der gespeicherten
Beziehung wird der Bezugsmotorstromwert IREF aus
dem Lenkdrehmoment t bestimmt. Der bestimmte Bezugsmotorstromwert IREF wird in dem vorstehend beschriebenen
RAM gespeichert. Dann ist ein Ausführungszyklus dieser Routine
beendet.
-
Die
vorstehend erwähnte
Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine
ist in dem Ablaufdiagramm gemäß 8 veranschaulicht.
Diese Routine wird, wie die anderen Routinen wie vorstehend beschrieben,
von dem Computer 100 zyklisch ausgeführt. In jedem Ausführungszyklus
dieser Routine wird anfänglich
Schritt S41 implementiert, um einen vorliegenden bzw. aktuellen
Wert der geschätzten Motortemperatur θM von dem RAM zu lesen. Diese Routine schreitet
dann zu Schritt S42 voran, wo eine Bestimmung dahingehend vorgenommen
wird, ob die geschätzte
Motortemperatur θM nicht niedriger ist als eine vorbestimmte
Bezugstemperatur θREF, die niedriger ist als die obere Grenztemperatur θLIMIT. Falls die geschätzte Motortemperatur θM niedriger ist als die vorbestimmte Bezugstemperatur θREF, ist die Bestimmung negativ und schreitet
diese Routine S43 voran. In diesem Schritt wird ein vorliegender
bzw. aktueller Wert des Bezugsmotorstromwerts IREF von dem
RAM ausgelesen und wird dann der Bezugsmotorstromwert IREF als
solcher als ein vorliegender bzw. aktueller Wert des gewünschten
Motorstromwerts I* eingesetzt. Der gewünschte Motorstromwert I* wird in
dem RAM gespeichert. Dann ist ein Ausführungszyklus dieser Routine
beendet.
-
Im
Gegensatz dazu ist, falls die geschätzte Motortemperatur θM nicht niedriger ist als die vorbestimmte
Bezugstemperatur θREF, die Bestimmung in Schritt S42 bejahend
und schreitet diese Routine dann zu Schritt S44 voran, wo die Begrenzung
bezüglich
der elektrischen Energieversorgung an den Motor 40 bewirkt
wird. In näheren
Einzelheiten beschrieben wird ein vorliegender Wert des Bezugmotorstromwerts
IREF von dem RAM ausgelesen, wird der Bezugsmotorstromwert
IREF dann mit einem vorbestimmten Korrekturfaktor
k multipliziert, der größer als „0" und kleiner als „1" ist. Der vorbestimmte
Korrekturfaktor k wird derart bestimmt, dass er abnimmt, wenn eine
Differenz zwischen der geschätzten Motortemperatur θM zu dieser Zeit und der oberen Grenztemperatur θLIMIT abnimmt, wodurch verhindert wird, dass
die Motortemperatur θM die obere Grenztemperatur θLIMIT nach Einleitung der Begrenzung bezüglich der
elektrischen Energieversorgung an den Motor 40 überschreitet.
Ein Produkt des Bezugmotorstromwerts IREF und
des Korrekturfaktors k wird als vorliegender bzw. aktueller Wert
des gewünschten Motorstromwerts
I* in dem RAM gespeichert. Dann ist ein Ausführungszyklus dieser Routine
beendet.
-
Die
Motorantriebsroutine ist in dem Ablaufdiagramm gemäß 9 veranschaulicht.
Diese Routine wird, wie die anderen Routinen wie vorstehend beschrieben,
von dem Computer 100 zyklisch ausgeführt. In jedem Ausführungszyklus
dieser Routine wird anfangs Schritt S61 implementiert, um einen vorliegenden
bzw. aktuellen Wert des gewünschten Motorstromwerts
I* von dem RAM zu lesen. Diese Routine schreitet dann zu Schritt
S62 voran, um den Istmotorstromwert Iact von dem Motorstromwertsensor 110 zu
lesen. In dem Schritt S63 wird mittels einer Rückkopplung des Istmotorstromtwerts
Iact ein Motorantriebssignal bestimmt, das dazu geeignet ist, für ein substantielles
Zusammenfallen des Istmotorstromwerts Iact mit dem Wunschmotorstromwert
I* an die Motorspule 50 geliefert zu werden. In Schritt S64
wird das bestimmte Motorantriebssignal dann an die Motorspule 50 geliefert,
wodurch der Motor 40 angetrieben bzw. angesteuert wird.
Dann ist ein Ausführungszyklus
dieser Routine beendet.
-
In
dem Graph gemäß 10 sind Änderungen des Bezugsmotorstromwerts
IREF, des Wunschmotorstromwerts I*, der
Spulentemperatur θc (nicht anhand ihres tatsächlichen
Werts, sondern anhand ihres erfassten Werts) und der Motortemperatur θM mit der Zeit τ veranschaulicht. Bezug nehmend
auf 10 wird, wenn die Motortemperatur θM auf den Bezugsmotorstromwert IREF angehoben
wird, die Begrenzung bezüglich
der elektrischen Energieversorgung an die Motorspule 50 eingeleitet,
wodurch der Wunschmotorstromwert I* unter den Bezugsmotorstromwert
IREF verringert wird. Folglich wird eine
Erhöhungssteigung
der Motortemperatur θM sanfter und wird als Folge hiervon verhindert,
dass die Motortemperatur θM die obere Grenztemperatur θLIMIT überschreitet.
-
Es
wird aus der vorhergehenden Beschreibung des vorliegenden Ausführungsbeispiels
selbstverständlich
sein, dass die Motorspule 50 ein Beispiel für einen „erwärmten Abschnitt" der Lenkvorrichtung darstellt,
ein Abschnitt der Motorsteuerung 96, der zugeordnet ist,
um die Bezugsmotorstromwert-Bestimmungsroutine gemäß 7 auszuführen, um Schritt
S43 der Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine
gemäß 8 zu
implementieren, und um die Motorantriebsroutine gemäß 9 auszuführen, mit
der Drehmomenterfassungseinheit 80 und dem Motorstromwertsensor 110 zusammenwirkt,
so dass er ein Beispiel einer „Steuereinheit" der Lenkvorrichtung darstellt,
und ein Abschnitt der Motorsteuerung 96, der zugeordnet
ist, um die Motortemperaturschätzroutine
gemäß 5 sowie
Schritte S41, S42 und S44 der Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine
gemäß 8 auszuführen, ein Beispiel
einer „Energieversorgungsbegrenzungseinheit" der Lenkvorrichtung
darstellt. Außerdem
stellt ein Abschnitt der Motorsteuerung 96, der zugeordnet ist,
um die Motortemperaturschätzroutine
gemäß 5 auszuführen, ein
Beispiel einer „Temperaturschätzeinrichtung" der Lenkvorrichtung
dar, und stellt ein Abschnitt der Motorsteuerung 96, der
zugeordnet ist, um Schritte S42 und S44 gemäß 8 zu implementieren,
ein Beispiel einer „Energieversorgungsbegrenzungseinrichtung" der Lenkvorrichtung
dar. Darüber
hinaus wirken die Spule 90 zum Erfassen des Lenkdrehmoments
und die Temperaturerfassungsschaltung 98 zusammen, so dass
sie ein Beispiel für
einen „Temperatursensor" der Lenkvorrichtung
darstellen, und stellt ein Abschnitt der Motorsteuerung 96,
der zugeordnet ist, um Schritte S3 und S4 gemäß 5 zu implementieren,
ein Beispiel einer „Anfangstemperaturbestimmungseinrichtung" der Lenkvorrichtung
dar.
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Als
Nächstes
wird eine elektrisch betriebene Hilfskraft- bzw. Servolenkvorrichtung für ein Kraftfahrzeug
beschrieben, die gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
dieser Erfindung aufgebaut ist. Da das zweite Ausführungsbeispiel
jedoch in vielen Elementen mit Ausnahme nur solcher, die mit einer Motortemperaturschätzroutine
und einer Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine in Zusammenhang
stehen, ähnlich
dem ersten Ausführungsbeispiel
ist, werden nur diese unterschiedlichen Elemente im Einzelnen beschrieben,
während
jene ähnlichen
Elemente durch die gleichen Bezugszeichen ausgewiesen werden, wie
sie in Bezug auf das erste Ausführungsbeispiel
verwendet sind, um eine ausführliche
und redundante Beschreibung bezüglich
jener ähnlichen
Elemente bei einer Beschreibung des zweiten Ausführungsbeispiels auslassen zu
können.
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Bei
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist
eine Einleitung eines kontinuierlichen Haltebetriebs, während dessen
das Lenkdrehmoment selten verändert
wird, wobei dieser Betrieb ein Teil eines kontinuierlichen Lenkbetriebs
ist, als ein „Bezugszeitpunkt" der Lenkvorrichtung
definiert. Es besteht eine Tatsache darin, dass es vernünftigerweise
möglich
ist anzunehmen, dass ein Istmotorstromwert Iact bei einer Einleitung
des Haltebetriebs in einen stabilen Zustand gebracht wird. Es besteht
auch eine Tatsache darin, dass es vernünftigerweise möglich ist
zu schätzen,
dass eine Vielzahl von Istmotorstromwerten Iact, die von einer Einleitung
bis zu einer Beendigung eines kontinuierlichen Haltebetriebs erhalten
werden, im Wesentlichen gleich dem Istmotorstromwert Iact sind,
der bei der Einleitung des gleichen Haltebetriebs erhalten wird.
Im Lichte dieser beiden Tatsachen bestimmt die Lenkvorrichtung gemäß dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
eine zulässige
Versorgungszeitdauer als eine Zeitdauer, von der geschätzt wird,
dass sie vergeht, während
die Motortemperatur θM von der anfänglichen Motortemperatur θMO bis zu der Bezugstemperatur θREF angehoben wird, und zwar auf Grundlage
des bei der Einleitung des Haltebetriebs erhaltenen Istmotorstromwerts Iact.
Weiterhin ist, nachdem die bestimmte zulässige Versorgungszeitdauer
T0 vergangen ist, die Lenkvorrichtung gemäß dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
angepasst, um die elektrische Energieversorgung an die Motorspule 50 zu
begrenzen zu beginnen, wodurch verhindert wird, dass die Motortemperatur θM die obere Grenztemperatur θLIMIT überschreitet.
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Somit
wird bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
zusätzlich
zu einer Annahme, dass die Motortemperatur θM ein
als Funktion der Zeit τ definierter
Parameter ist, die bestimmte zulässige
Versorgungszeitdauer T0 anstelle der Bezugstemperatur θREF eingesetzt und als Folge hiervon nicht
wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel
eine Motortemperaturschätzroutine
eingesetzt.
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Eine
Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine, die bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
verwendet wird, ist in dem Ablaufdiagramm gemäß 11 veranschaulicht.
Diese Routine wird, wie die anderen Routinen wie bereits beschrieben,
von dem Computer 100 zyklisch ausgeführt. In jedem Ausführungszyklus
dieser Routine wird Schritt S101 anfänglich implementiert, um einen
aktuell erfassten Wert Iact(n) des Istmotorstromwerts Iact von dem Motorstromwertsensor 110 zu
lesen. Diese Routine schreitet dann zu Schritt S102 voran, um einen
vorher erfassten Wert Iact(n-1) des Istmotorstromwerts Iact von
dem aktuell erfassten Wert Iact(n) zu subtrahieren, der vorher gelesen
wurde, wodurch ein Betrag ΔI
einer Änderung
des Istmotorstromwerts Iact berechnet wird. In Schritt S103 wird
dann eine Bestimmung dahingehend vorgenommen, ob eine erste Bedingung,
die erfüllt
ist, wenn der aktuell erfasste Wert Iact(n) im Wesentlichen nicht
gleich Null ist, und eine zweite Bedingung, die erfüllt ist,
wenn ein Absolutwert des berechneten Betrags ΔI einer Änderung im Wesentlichen gleich
Null ist, gleichzeitig erfüllt sind.
Falls diese beiden Bedingungen nicht gleichzeitig erfüllt sind,
ist die Bestimmung negativ und schreitet diese Routine dann zu Schritt
S101 zurück.
Daraufhin ist, falls diese beiden Bedingungen nach einer wiederholten
Ausführung
einer die Schritte S101 bis S103 umfassenden Schleife gleichzeitig
erfüllt
sind, die Bestimmung in Schritt S103 bejahend und schreitet diese
Routine dann zu Schritt S104 voran.
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In
Schritt S104 wird die Spulentemperatur θc von
der Temperaturerfassungsschaltung 98 gelesen. Diese Routine
schreitet dann zu Schritt S105 voran, wo die Anfangsmotortemperatur θMO auf Grundlage der vorher gelesenen Spulentemperatur θc in der gleichen Art und Weise wie bei dem
ersten Ausführungsbeispiel
geschätzt
wird. Dann wird in Schritt S106 eine zulässige Temperaturerhöhung Δθ, die als eine
zulässige
Erhöhung
der Motortemperatur θM von der Anfangsmotortemperatur θMO definiert ist, durch Subtraktion der geschätzten Anfangsmotortemperatur θMO von der Bezugstemperatur θREF bestimmt.
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In
Schritt S107 wird dann die zulässige
Versorgungszeitdauer T0 bestimmt. Bei dem
vorliegenden Ausführungsbeispiel
hat der ROM eine Beziehung zwischen der zulässigen Versorgungszeitdauer T0, der zulässigen Temperaturerhöhung Δθ und der Istmotortemperatur θM bei der Einleitung eines kontinuierlichen
Haltebetriebs durch den Fahrzeugfahrer in Form einer Tabelle, einer
Karte bzw. eines Kennfelds, eines Ausdrucks, usw. gespeichert. Gemäß der gespeicherten
Beziehung wird die zulässige
Versorgungszeitdauer T0 aus der bestimmten
zulässigen Temperaturerhöhung Δθ und der
Istmotortemperatur θM bei der Einleitung des Haltebetriebs bestimmt.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist, wie es in dem Graph gemäß 12 gezeigt
ist, die Beziehung derart formuliert, dass die zulässige Versorgungszeitdauer
T0 verringert wird, wenn die zulässige Temperaturerhöhung Δθ angehoben
wird, und verringert wird, wenn die Istmotortemperatur θM bei der Einleitung des Haltebetriebs angehoben
wird.
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In
Schritt S108 wird eine Dauer einer vergangenen Zeit T, die von der
Einleitung des Haltebetriebs an zu berechnen ist, als auf Null eingestellt
initialisiert. Diese Routine schreitet dann zu Schritt S109 voran,
wobei eine Bestimmung dahingehend vorgenommen wird, ob ein vorliegender
Wert der vergangenen Zeit T nicht kürzer ist als die bestimmte
zulässige
Versorgungszeitdauer T0. Falls der vorliegende Wert
der vergangenen Zeit T kürzer
ist als die bestimmte zulässige
Versorgungszeitdauer T0, ist die Bestimmung
negativ und wird in Schritt S110 dann der vorliegende Wert der vergangenen
Zeit T aktualisiert, indem eine vorbestimmte Zykluszeitdauer dieser
Routine zu dem vorliegenden Wert der vergangenen Zeit T addiert
wird. Danach wird in Schritt S111 ein vorliegender Wert des Bezugsmotorstromwerts IREF von dem RAM gelesen und wird dann der
Bezugsmotorstromwert IREF selbst als ein
gewünschter Motorstromwert
I* verwendet. Der gewünschte
Motorstromwert I* wird in dem RAM gespeichert. Diese Routine kehrt
dann zu Schritt S109 zurück.
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Falls
der vorliegende Wert der vergangenen Zeit T während einer wiederholten Ausführung einer die
Schritte S109 bis S111 umfassenden Schleife nicht kürzer wird
als die zulässige
Versorgungszeitdauer T0, ist die Bestimmung
in Schritt S109 bejahend und wird in Schritt S112 dann die Begrenzung bezüglich der
elektrischen Energie an den Motor 40 bewirkt. Genauer gesagt
wird ein vorliegender Wert des Bezugsmotorstromwerts IREF von
dem RAM ausgelesen, wird der Bezugsmotorstromwert IREF mit
einem vorbestimmten Korrekturfaktor k (hier einem festen konstanten
Wert) multipliziert, der größer als „0" und kleiner als „1" ist. Das Ergebnis
der Multiplikation wird als ein neuer Wert des gewünschten
Motorstromwerts I* verwendet. Der gewünschte Motorstromwert I* wird
in dem RAM gespeichert.
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In
Schritt S113 wird dann der Istmotorstromwert Iact von dem Motorstromwertsensor 110 ausgelesen
und wird dann eine Bestimmung dahingehend vorgenommen, ob eine Bedingung,
dass der Istmotorstromwert Iact im Wesentlichen gleich Null ist,
in einer vorbestimmten Anzahl nacheinander wiederholt wurde. Dieser
Schritt wird implementiert, um zu bestimmen, ob der Haltebetrieb
des Lenkrads 10 durch den Fahrzeugfahrer beendet wurde
oder nicht. Falls die vorstehend erwähnte Bedingung noch nicht in
der vorbestimmten Anzahl nacheinander wiederholt wurde, ist die
Bestimmung negativ und schreitet diese Routine dann zurück zu Schritt
S112. Im Gegensatz dazu ist, falls die vorstehend bezeichnete Bedingung
in der vorbestimmten Anzahl nacheinander wiederholt wurde, die Bestimmung
bejahend und ist dann ein Ausführungszyklus
dieser Routine beendet.
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In
dem Graph gemäß 13 sind Änderungen
einer Beziehung zwischen dem Bezugsmotorstromwert IREF und
dem Wunschmotorstromwert I* mit der Zeit τ veranschaulicht. Bei Einleitung
eines Haltebetriebs des Lenkrads 10 wird die zulässige Versorgungszeitdauer
T0 auf Grundlage der Istmotorstromwerte
Iact und der zulässigen Temperaturerhöhung Δθ bestimmt.
Falls die zulässige
Versorgungszeitdauer T0 seit der Einleitung
des Haltebetriebs vergangen ist, wird der Wunschmotorstromwert I*
unter den Bezugsmotorstromwert IREF verringert.
Die Verringerung bedeutet, die elektrische Energieversorgung an
den Motor 40 zu begrenzen, wodurch verhindert wird, dass
die Motortemperatur θ die
obere Grenztemperatur θLIMIT überschreitet.
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Es
wird aus der vorhergehenden Beschreibung des vorliegenden Ausführungsbeispiels
selbstverständlich
sein, dass die Motorspule 50 ein Beispiel für einen „erwärmten Abschnitt" der Lenkvorrichtung darstellt,
ein Abschnitt der Motorsteuerung 96, der zugeordnet ist,
um die Bezugsmotorstromwert-Bestimmungsroutine gemäß 7 auszuführen, um Schritt
S111 der Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine
gemäß 11 zu
implementieren, und um die Motorantriebsroutine gemäß 9 auszuführen, mit
der Drehmomenterfassungseinheit 80 und dem Motorstromwertsensor 110 zusammenwirkt,
so dass er ein Beispiel einer „Steuereinheit" der Lenkvorrichtung
darstellt, und ein Abschnitt der Motorsteuerung 96, der
zugeordnet ist, um Schritte S101 bis S110, S112 und S113 der Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine
gemäß 11 zu
implementieren, ein Beispiel für
eine „Energieversorgungsbegrenzungseinheit" der Lenkvorrichtung
darstellt. Außerdem
stellt ein Abschnitt der Motorsteuerung 96, der zugeordnet
ist, um Schritt S101 bis S107 gemäß 11 zu
implementieren, ein Beispiel für eine „Bestimmungseinrichtung
einer zulässigen
Versorgungszeitdauer" der
Lenkvorrichtung dar, und stellt ein Abschnitt der Motorsteuerung 96,
der zugeordnet ist, um Schritte S108 bis S110, S112 und S113 gemäß 11 zu
implementieren, ein Beispiel für eine „Energieversorgungsbegrenzungseinrichtung" der Lenkvorrichtung
dar. Darüber
hinaus wirken die Spule 90 zum Erfassen des Lenkdrehmoments
und die Temperaturerfassungsschaltung 98 zusammen, so dass
sie ein Beispiel für
einen „Temperatursensor" der Lenkvorrichtung
darstellen, und stellt ein Abschnitt der Motorsteuerung 96,
der zugeordnet ist, um Schritte S3 und S4 gemäß 5 zu implementieren,
ein Beispiel einer „Anfangstemperaturbestimmungseinrichtung" der Lenkvorrichtung
dar.
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Als
Nächstes
wird eine elektrisch betriebene Hilfskraft- bzw. Servolenkvorrichtung für ein Kraftfahrzeug
beschrieben, die gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
dieser Erfindung aufgebaut ist. Da das dritte Ausführungsbeispiel
jedoch in vielen Elementen mit Ausnahme solcher, die mit einer Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine
in Zusammenhang stehen, ähnlich
dem zweiten Ausführungsbeispiel
ist, wird nur diese Routine im Einzelnen beschrieben, während jene ähnlichen
Elemente durch die gleichen Bezugszeichen ausgewiesen werden, wie
sie bei dem zweiten Ausführungsbeispiel
verwendet sind, um eine ausführliche
und redundante Beschreibung bezüglich
jener ähnlichen
Elemente bei einer Beschreibung des dritten Ausführungsbeispiels auslassen zu
können.
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Bei
dem zweiten Ausführungsbeispiel
wird die zulässige
Versorgungszeitdauer T0 nur einmal bei Einleitung
eines kontinuierlichen Haltebetriebs des Lenkrads 10 während des
kontinuierlichen Haltebetriebs bestimmt. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
wird zusätzlich
zu einem Zeitpunkt, zu dem ein Betrag einer zeitabhängigen Änderung
der Istmotorwerte Iact während
des kontinuierlichen Haltebetriebs mindestens gleich einem vorbestimmten
Bezugswert wird, eine Isterhöhung Δθact der
Istmotortemperatur θ von
derjenigen bei der Einleitung des kontinuierlichen Haltebetriebs
auf Grundlage eines integrierten Werts einer Vielzahl von Istmotostromwerten
Iact bestimmt, die von der Einleitung des kontinuierlichen Haltebetriebs
bis zu dem Auftreten des übermäßigen Betrags
einer zeitabhängigen Änderung
erhalten werden, die vorstehend genannt ist. Außerdem wird bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
eine zweite zulässige
Versorgungszeitdauer T0 als eine Zeitdauer
bestimmt, von welcher erwartet wird, dass sie seit dem Auftreten
des übermäßigen Betrags
einer zeitabhängigen Änderung
vergeht, bis die Istmotortemperatur θM die
Bezugstemperatur θREF erreicht hat, und zwar auf Grundlage
einer Summe der geschätzten
Erhöhung Δθ und der
Anfangsmotortemperatur θM0, sowie der Istmotorstromwerte Iact bei
der Einleitung des kontinuierlichen Haltebetriebs.
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Eine
Wunschmotorstromwert-Bestimmungsroutine, die bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
verwendet wird, ist in dem Ablaufdiagramm gemäß 14 veranschaulicht.
Diese Routine wird von dem Computer 100 zyklisch ausgeführt. Jeder
Ausführungszyklus
dieser Routine wird mit Schritt S201 eingeleitet, in dem eine Bestimmung
dahingehend vorgenommen wird, ob ein kontinuierlicher Haltebetrieb
des Lenkrads 10 eingeleitet wurde, und zwar auf die gleiche
Art und Weise wie bei Schritten S101 bis S103 bei dem zweiten Ausführungsbeispiel.
Falls ein kontinuierlicher Haltebetrieb eingeleitet wurde, ist die Bestimmung
bejahend und implementiert der Computer 100 dann Schritte
S202 bis S205 in der gleichen Art und Weise wie Schritte S101 bis
S107 bei dem zweiten Ausführungsbeispiel.
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In
Schritt S206 wird ähnlich
zu Schritt S108 bei dem zweiten Ausführungsbeispiel die vergangene
Zeit T wie bereits in Bezug auf das zweite Ausführungsbeispiel beschrieben
auf Null zurückgesetzt und
schreitet die Routine dann zu Schritt S207 voran, wo eine Bestimmung
dahingehend vorgenommen wird, ob ein vorliegender Wert der vergangenen
Zeit T nicht kürzer
ist als die zulässige
Versorgungszeitdauer T0, die vorher in Schritt
S205 bestimmt wird. Falls der vorliegende Wert der vergangenen Zeit
T kürzer
ist als die bestimmte zulässige
Versorgungszeitdauer T0, ist die Bestimmung
negativ und schreitet diese Routine dann zu Schritt S208 voran,
wo ein Betrag ΔI
einer Änderung
eines aktuell erfassten Werts Iact(n) von einem vorher erfassten
Wert Iact(n-1) des Istmotorstromwerts Iact nicht kleiner ist als
ein Bezugswert A. Falls der Betrag ΔI der Änderung kleiner ist als der
Bezugswert A, ist die Bestimmung negativ und implementiert der Computer 100 dann
Schritte S209 bis S210 in der gleichen Art und Weise wie Schritte
5110 und S112 bei dem zweiten Ausführungsbeispiel. Diese Routine
schreitet dann zu Schritt S207 zurück.
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Nach
einer wiederholten Implementierung von Schritten S207 bis S210 schreitet
diese Routine dann zu Schritt S211 voran, falls die Bestimmung in Schritt
S208 bejahend ist. In diesem Schritt wird ein integrierter Wert
einer Vielzahl von Istmotorstromwerten Iact berechnet, die von einer
Zeit an, zu der die Bestimmung in Schritt S210 bejahend wurde (d. h.
bei der Einleitung eines kontinuierlichen Haltebetriebs), bis zu
einer Zeit erhalten werden, zu der die Bestimmung in Schritt S208
bejahend wurde (d. h. beim Auftreten des übermäßigen Änderungsbetrags ΔI). Weiterhin
wird in diesem Schritt auf Grundlage des berechneten integrierten
Werts die tatsächliche bzw.
Isterhöhung Δθact der
Istmotortemperatur θ beim
Auftreten des übermäßigen Änderungsbetrags ΔI von denjenigen
bei der Einleitung des kontinuierlichen Haltebetriebs berechnet.
Die Schätzung
wird auf die gleiche Weise wie in Schritt S203 durchgeführt.
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In
Schritt S212 wird dann die Istmotortemperatur θM als
eine Summe der Anfangsmotortemperatur θM0 und
der geschätzten
Isterhöhung Δθact geschätzt und
wird eine zulässige
Erhöhung Δθ bestimmt,
indem die geschätzte
Istmotortemperatur θM von der Bezugstemperatur θREF subtrahiert wird. Diese Routine schreitet
dann zu Schritt S205 zurück,
wobei eine neue zulässige
Versorgungszeitdauer T0 auf Grundlage der
bestimmten zulässigen
Erhöhung Δθ und eines
vorliegenden Werts der Istmotortemperatur θM (d.
h. einer Summe der geschätzten
Erhöhung 80 und
der Anfangsmotortemperatur θM0) und gemäß einer vorbestimmten Beziehung
zwischen der zulässigen
Erhöhung Δθ und der
Istmotortemperatur θM, die durch einen dem Graph gemäß 12 ähnlichen Graph
dargestellt wird, bestimmt wird. Diese Routine schreitet dann zu
Schritt S206 voran, wobei die vergangene Zeit T auf Null zurückgesetzt
wird. Daraufhin implementiert der Computer 100 in der gleichen Art
und Weise wie bei der vorhergehenden Erläuterung Schritte einschließlich S207
und den folgenden.
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Dann
ist, falls ein vorliegender Wert der vergangenen Zeit T mindestens
gleich dem vorliegenden Wert der zulässigen Versorgungszeitdauer
T0 wurde, die Bestimmung in Schritt S207
bejahend, und implementiert der Computer 100 in der gleichen Art
und Weise wie in Schritten S112 und S113 dann Schritte S213 und
S214. Dann ist ein Ausführungszyklus
dieser Routine beendet.
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Eine
elektrisch betriebene Hilfskraft- bzw. Servolenkvorrichtung für ein Kraftfahrzeug
mit einem Lenkrad, das von dem Fahrzeugfahrer zu bedienen ist, umfasst
einen Motor und eine Energieversorgungsbegrenzungseinheit. Der Motor
wendet eine Antriebskraft von diesem auf ein Drehmomentübertragungssystem
an, um so ein von dem Fahrzeugfahrer auf das Lenkrad angewandtes
Drehmoment zu unterstützen.
Die Energieversorgungsbegrenzungseinheit setzt eine Temperatur eines
erwärmten
Abschnitts der elektrisch betriebenen Hilfskraft- bzw. Servolenkvorrichtung,
der als Folge einer Versorgung einer elektrischen Energie an den
Motor Wärme abstrahlt,
zu einem Bezugszeitpunkt als eine Anfangstemperatur des erwärmten Abschnitts
ein, setzt eine Vielzahl von auf eine elektrische Energie bezogenen Werten,
von denen jeder zu einem Strom- und/oder einem Spannungswert des
Motors in Beziehung steht, als eine Vielzahl von physikalischen
Größen ein,
die zu Temperaturerhöhungen
des erwärmten Abschnitts
in Beziehung stehen, von denen jede eine Erhöhung der Temperatur des erwärmten Abschnitts von
derjenigen zu dem Bezugszeitpunkt ist, und begrenzt die elektrische
Energieversorgung an den Motor derart, dass ein Istwert der Temperatur
des erwärmten
Abschnitts eine vorbestimmte Obergrenze von dieser nicht überschreitet.
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Die
Erfindung ist nur durch die anhängenden Ansprüche festgelegt.