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DE60032307T2 - Verschluss aus kunststoff für phiolen oder andere medizinische behälter - Google Patents

Verschluss aus kunststoff für phiolen oder andere medizinische behälter Download PDF

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Publication number
DE60032307T2
DE60032307T2 DE60032307T DE60032307T DE60032307T2 DE 60032307 T2 DE60032307 T2 DE 60032307T2 DE 60032307 T DE60032307 T DE 60032307T DE 60032307 T DE60032307 T DE 60032307T DE 60032307 T2 DE60032307 T2 DE 60032307T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
closure
plastic closure
polymer
plastic
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60032307T
Other languages
English (en)
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DE60032307D1 (de
Inventor
Hubert Jansen
Jean-Claude Thibault
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Becton Dickinson and Co
Original Assignee
Becton Dickinson and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Becton Dickinson and Co filed Critical Becton Dickinson and Co
Application granted granted Critical
Publication of DE60032307D1 publication Critical patent/DE60032307D1/de
Publication of DE60032307T2 publication Critical patent/DE60032307T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D51/00Closures not otherwise provided for
    • B65D51/002Closures to be pierced by an extracting-device for the contents and fixed on the container by separate retaining means

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Medical Preparation Storing Or Oral Administration Devices (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

  • SACHGEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen verbesserten Kunststoffverschluss, wie z.B. eine Kappe oder eine Manschette, zum Verschließen oder Abdichten von Behältern, wie z.B. ein Medikament enthaltende Ampullen, bei dem die bei einer formbaren Kappe oder Manschette aus Metall, wie z.B. Aluminium, auftretenden Probleme eliminiert sind. Der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss kann als Kappe zum Abdichten einer herkömmlichen einen elastomeren Stopfen aufweisenden Ampulle oder als Manschette zum Festhalten eines von der Manschette getrennten oder einstückig mit dieser ausgebildeten Transferset verwendet werden.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Es ist gängige Praxis, Pharmazeutika, wie z.B. Arzneimittel, Substanzen oder Impfstoffe in einer abgedichteten Ampulle oder einem anderen abgedichteten Behälter für späteren Gebrauch aufzubewahren. Solche Substanzen können in Trocken- oder Pulverform vorliegen, um die Lebensdauer zu erhöhen und den Aufbewahrungsraum zu reduzieren. Solche Trocken- oder Pulversubstanzen werden generell in einer abgedichteten Ampulle aufbewahrt und später zur Verabreichung an einen Patienten durch Hinzufügen eines Verdünnungsmittels oder Lösungsmittels in eine flüssige Form überführt. Alternativ kann die Substanz in flüssiger Form oder sogar in Gasform vorliegen.
  • Eine herkömmliche Ampulle zum Aufbewahren einer pharmazeutischen Substanz weist generell ein offenes Ende, einen das offene Ende umgebenden radialen Randteil und einen dem Randteil benachbarten Halsteil mit reduzier tem Durchmesser auf. Die Ampulle ist auf herkömmliche Weise mit einem elastomeren Stopfen abgedichtet, der generell einen in den Hals der Ampulle eingesetzten rohrförmigen Teil und einen über dem Ampullenrand liegenden planaren Randteil aufweist. Der Stopfen ist normalerweise mit einer dünnen formbaren Kappe aus Metall, wie z.B. Aluminium, an der Ampulle befestigt. Die Aluminiumkappe weist einen die Randteile des Stopfens und der Ampulle umgebenden rohrförmigen Teil, einen über dem Randteil des Stopfens liegenden nach innen ragenden ringförmigen Teil und ein distales Ende auf, das unterhalb des Ampullenrandteils radial in den Ampullenhals gecrimpt oder verformt ist. Da Aluminium formbar ist, nimmt die Manschette die entstehenden Toleranzen bei den Abmessungen des Stopfens und des Ampullenrands auf. Die Abmessungen und Toleranzen von Standardampullen und -stopfen sind von International Standards Organization (ISO) festgesetzt.
  • Der radiale Teil der Aluminiumkappe, der über dem Stopfenrandteil liegt, kann geschlossen sein, wobei die Aluminiumkappe durch "Abziehen" der Aluminiumkappe von der Ampulle entfernt wird. Ein vorgeschlitzter Ansatz ist im Mittelbereich vorgesehen, der über dem Ampullenrand liegt und es ermöglicht, die Kappe vor Gebrauch von dem oberen Teil abzureißen und von der Ampulle abzuziehen. Die geschlossene Ausführungsform einer Aluminiumkappe hat zahlreiche Nachteile. Erstens werden durch das Abreißen der Metallkappe scharfe Kanten gebildet, die sterile Handschuhe zerschneiden oder beschädigen und die das Arzneimittel verabreichende Person schneiden können, wodurch sowohl die Pflegeperson als auch der Patient Krankheiten ausgesetzt werden können und das Arzneimittel kontaminiert werden kann. Zweitens entstehen durch das Abreißen der Aluminiumkappe Metallpartikel, die ebenfalls das Arzneimittel kontaminieren können. Die mit dem Abreißen einer Aluminiumkappe verbundenen Gefahren sind teilweise durch Vorsehen einer "Flip-off"-Kunststoffkappe eliminiert worden. Bei einer solchen Ausführungsform weist die Aluminiummanschette eine zentrale Öffnung auf, und eine flache kunststoffbecherförmige Kappe, die einen zentralen vorstehenden Verbindungsteil, welcher in der zentralen Öffnung der Aluminiummanschette aufgenommen und gesichert ist, ist über der Aluminiummanschette angeordnet. Die Kunststoffkappe wird dann durch Drücken der Flip-off-Kappe von der Aluminiumkappe entfernt, wodurch ein die zentrale Öffnung umgebender ringförmiger geriffelter Teil abgerissen wird und eine Öffnung in der Manschette zum Aufnehmen einer Injektionsnadel oder dergleichen freigelegt wird. Bei dieser Ausführungsform ist die Möglichkeit des Zerreißens der sterilen Handschuhe der Pflegeperson reduziert, jedoch nicht eliminiert. Wichtiger ist jedoch, dass immer noch Aluminiumstaub entsteht, der das Medikament kontaminieren kann. Es sei ferner darauf hingewiesen, dass Metallstaub auch einfach durch Herstellen und Anbringen der Aluminiummanschette an der Ampulle entsteht, da Aluminiumstaub beim Herstellen der Aluminiummanschette, Crimpen der Manschette und Entfernen der Flip-off-Kunststoffkappe auftritt. Aluminiummanschetten werden ferner zum Befestigen eines Fluid-Transferset an Ampullen verwendet. Transfersets können beispielweise zum Transferieren eines Fuids von einer Spritze zu einer Ampulle, um z.B. eine Trocken- oder Pulversubstanz in der Ampulle durch Hinzufügen eines Verdünnungsmittels oder Lösungsmittels zu rekonstituieren, verwendet werden. Die rekonstituierte Substanz kann dann mit der Spritze aus der Ampulle entnommen werden. Die Innenfläche des Transferset kann Teil des Fluidwegs sein, und die Aluminiummanschette oder der Aluminiumring kann Aluminiumpartikel in den sterilen Raum eintragen, in dem die Substanz in die Ampulle oder den Fluidweg eingebracht wird, wodurch die Substanz kontaminiert wird. Es ist versucht worden, dieses Problem durch Aufbringen einer Beschichtung auf die Aluminiumkappe oder -manschette zu reduzieren. Schließlich sind beim Stand der Technik ferner becherförmige Schnapp-Kunststoffkappen oder -manschetten mit einem radial nach innen ragenden Endteil vorgesehen, der über dem Randteil der Ampulle einschnappt. Schnapp-Kunststoffmanschetten gewährleisten jedoch keine adäquate Abdichtung der Ampulle oder nehmen die Toleranzen von Standardampullen und -stopfen nicht, wie erforderlich, vollständig auf.
  • Ein Kunststoffverschluss zum Abdichten eines Behälters gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 ist in FR-A-1328635 beschrieben. Der Kunststoffverschluss weist eine Endwand und eine von dieser herabhängende Randleiste auf. Wenn der Verschluss an dem Hals eines Behälters positioniert ist, wird die Randleiste von L-förmigen Zungen derart verformt, dass der Verschluss an dem Behälter verankert ist.
  • ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK ÜBER DIE ERFINDUNG
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Verschluss für Ampullen und andere Medikamentenbehälter bereitzustellen, der bei herkömmlichen Behältern, wie z.B. Pharmazeutika enthaltenden Ampullen oder Patronen, verwendet werden kann, der eine Abdichtung des Behälters gewährleistet und bei dem ein gutes Maß an Sauberkeit erreicht wird, ohne dass Metallpartikel oder -staub auftreten, die den Inhalt kontaminieren können, und bei dem der Pfleger keinen scharfen Metallrändern ausgesetzt ist.
  • Der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss, mit dem diese Probleme gelöst werden und die Verwendung des erfindungsgemäßen Kunststoffverschlusses zum Anbringen an und Abdichten von Behältern ermöglicht wird, ist in Anspruch 1 definiert. Erfindungsgemäß weist das Polymer eine Streckdehnung zwischen 5% und 10%, eine Bruchdehnung von mehr als 100% und einen Biegemodul von mehr als 1.900 MPa auf.
  • Der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss zum Abdichten einer Patrone oder eines anderen Medikamentenbehälters eliminiert die mit einer formbaren Metall- oder Aluminiumkappe oder -manschette in Zusammenhang stehenden Probleme, nimmt jedoch bei Benutzung die auftretenden Toleranzen des Randteils des Behälters und des elastomeren Stopfens auf. Der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss ist relativ preisgünstig in Herstellung und Gebrauch. Der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss kann als Kappe zum Abdichten einer herkömmlichen ein Pharmazeutikum enthaltenden Patrone verwendet werden. Wie hier verwendet, ist der Ausdruck Verschluss ein generischer Ausdruck und bezeichnet entweder eine Kappe oder eine Manschette.
  • Der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss zum Abdichten eines Behälters kann für eine beliebige Anzahl von herkömmlichen Patronen mit einem offenen Ende und einem dem offenen Ende benachbarten Halsteil mit reduziertem Durchmesser verwendet werden. Der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss weist einen im Wesentlichen rohrförmigen Teil und einen Teil auf, der radial verformt oder in Richtung auf den Behälterteil mit reduziertem Durchmesser gecrimpt ist, um den Verschluss auf dem Behälter festzuhalten, und dient als Kappe zum Abdichten des offenen Endes des Behälters. Der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss kann ferner als Kappe oder Manschette für eine herkömmliche Ampulle und einen herkömmlichen elastomeren Stopfen verwendet werden. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss aus Polymer gefertigt, das ausreichend formbar ist, um ein radiales Verformen zu ermöglichen, jedoch ausreichend starr ist, um nach dem Verformen seine Form zu bewahren, und ausreichend kriechfest ist, um nach dem radialen Verformen die Abdichtung zwischen der Kunststoffkappe und dem Behälter aufrechtzuerhalten.
  • Die bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kunststoffverschlusses ist aus einem Verbund-Polymer mit einer Polymer-Legierung oder einer Schmelzmischung mit einem zähen weichen formbaren Copolymer und einem relativ starren Polymer gefertigt. Bei der am stärksten bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kunststoffverschlusses ist das Verbund-Polymer eine Polymer-Legierung mit einem weichen formbaren Copolymer und einem relativ starren Polymer. Das bevorzugte relativ starre Polymer ist ein Polyamid oder ein Polycarbonat, und das bevorzugte relativ weiche Copolymer kann aus Polyestern oder Polyolefinen ausgewählt sein. Die daraus resultierende Polymer-Legierung oder das Verbund-Polymer weist vorzugsweise eine Streckdehnung zwischen 5% und 10%, eine Bruchdehnung von mehr als 100% und einen Biegemodul von mehr als 1900 MPa auf.
  • Wenn der Behälter oder die Patrone einen dem offenen Ende benachbarten radialen Randteil aufweist, weist der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss einen im Wesentlichen zylindrischen rohrförmigen Teil vorzugsweise mit einem Innendurchmesser auf, der im Wesentlichen gleich oder geringfügig größer ist als der Außendurchmesser des Randteils des Behälters, und der mit einem freien distalen Ende über dem Randteil des Behälters aufgenommen ist, welches abdichtend radial nach innen verformt oder unterhalb des Randteils des Behälters gecrimpt ist. Die erfindungsgemäße Kunststoffkappe oder -manschette kann ferner einen radial nach innen ragenden proximalen Teil aufweisen, der über dem Randteil des Behälters und/oder Stopfens liegt. Dieser radiale Teil kann verschlossen sein oder weist bei einer stärker bevorzugten Variante eine zentrale Öffnung auf, die mit einem Flip-off- oder Abzieh-Kunststoffverschluss oder Kunststoffdichtung verschlossen sein kann. Bei der bevorzugten Ausführungsform weist die Abzieh-Dichtung einen schleifenförmigen Endteil, der angeschweißt oder angeklebt ist und einen Missbrauch anzeigt, und ein freies Ende auf, das zum Entfernen der Dichtung ergriffen werden kann.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst das Herstellen eines Kunststoffverschlusses mit einem im Wesentlichen zylindrischen rohrförmigen Teil mit einem Innendurchmesser, der im Wesentlichen gleich oder geringfügig größer ist als der Außendurchmesser des Randteils des Behälters, und einem einstückig angeformten Randteil, das Anordnen des Verschlusses über dem Rand des Behälters, wobei der radiale Randteil über dem Randteil der Ampulle liegt und der rohrförmige Teil den Behälterrand umgibt, und dann das dauerhafte radiale Verformen oder Crimpen des freien Endes des rohrförmigen Teils der Manschette in Richtung auf den Halsteil des Behälters unterhalb des Randteils, wodurch der Verschluss dauerhaft an dem Behälter befestigt wird und das offene Behälterende abdichtet wird. Bei der am stärksten bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss durch Spritzgießen des Kunststoffverschlusses aus einer Polymer-Legierung oder einem Verbund-Polymer mit einem relativ weichen formbaren Polymer oder Copolymer und einem relativ starren Polymer gefertigt, wobei eine Polymer-Legierung oder ein Verbund-Polymer beim Spritzgießen hergestellt wird. Wenn ein elastischer oder polymerer Ring zum Verhindern einer Drehung des Verschlusses auf dem Behälter verwendet wird, kann der Ring zusammen mit dem den Verschluss bildenden Polymer spritzgegossen werden oder kann eine ringförmige Nut in dem rohrförmigen Teil des Verschlusses benachbart zu dem freien Ende ausgebildet werden. Das Verfahren umfasst dann das Einsetzen des ringförmigen elastischen Rings in die Nut vor der dauerhaften radialen Verformung des freien Endes des Verschlusses, wie beschrieben, so dass der elastische Ring gegen den Randteil des Behälters vorgespannt ist. Es kann auch ein thermoplastisches Elastomer zusammen mit dem den Verschluss bildenden Polymer spritzgegossen werden, um eine Beschichtung oder einen Film auf der Innenfläche des Verschlusses zu bilden, der einstückig mit dem Polymer der Kappe verbondet ist.
  • Der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss kann für eine Patrone oder einen anderen Medikamentenbehälter mit einem herkömmlichen elastomeren Stopfen oder als ein Dichtelement aufweisende Manschette in Kombination mit einem Transferset verwendet werden, wie beim Stand der Technik beschrieben, oder bei einer stärker bevorzugten Variante kann der Manschettenteil einstückig mit Komponenten des Transferset ausgebildet sein. Wenn der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss zum Abdichten eines Behälters mit einem elastomeren Stopfen verwendet wird, wird beim radialen Verformen oder Crimpen des freien Endes des rohrförmigen Teils des Verschlusses unterhalb des Behälterrands die proximale radiale Lippe des Verschlusses über der elastischen radialen Lippe des Stopfens aufgenommen und ist vorzugsweise gegen diese vorgespannt. Der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss eliminiert somit die in Zusammenhang mit formbaren Manschetten oder Kappen aus Metall, wie z.B. Aluminium, auftretenden Probleme und ist relativ preisgünstig und einfach herzustellen, insbesondere im Vergleich zu Aluminiumkappen mit einer Schutzbeschichtung. Der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss gewährleistet eine exzellente Abdichtung des Behälters und kann in einer sauberen Umgebung spritzgegossen oder abgewaschen werden, falls erforderlich. Schließlich nimmt der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss die Toleranzen der Ampulle und insbesondere die auftretenden Toleranzabweichungen bei der Kombination aus herkömmlicher Ampulle und elastomerem Stopfen auf. Weitere Vorteile und vorteilhafte Merkmale der vor liegenden Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen, den beiliegenden Patentansprüchen und den Zeichnungen hervor, welche nachstehend kurz beschrieben werden.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt eine quergeschnittene Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kunststoffverschlusses, der an einer herkömmlichen Ampulle mit einem elastomeren Stopfen befestigt ist und diese abdichtet;
  • 2 zeigt eine quergeschnittene Seiten-Explosionsansicht eines offenen Endes einer herkömmlichen Ampulle, eines elastomeren Stopfens und des Kunststoffverschlusses aus 1 vor dem radialen Verformen des freien Endes des Verschlusses;
  • 3 zeigt eine teilquergeschnittene Seitenansicht der Anordnung aus 1 mit Darstellung des radialen Verformens oder Crimpens des Verschlusses;
  • 4 zeigt eine Querschnittansicht eines erfindungsgemäßen Kunststoffverschlusses auf einer Patrone, die in einer Injektionsvorrichtung verwendet wird;
  • 5 zeigt eine vergrößerte Ansicht ausgewählter Teile aus 4;
  • 6 zeigt eine Querschnittansicht einer weiteren beispielhaften Patrone mit dem erfindungsgemäßen Kunststoffverschluss;
  • 7 zeigt eine vergrößerte Ansicht ausgewählter Teile aus 6;
  • 8 zeigt eine Querschnittansicht einer weiteren beispielhaften Patrone mit einem erfindungsgemäßen Verschluss.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • 1 bis 3 zeigen eine bevorzugte Ausführungsform einer Anordnung 20 aus einem Behälter für eine pharmazeutische Substanz, einem Stopfen und einer Kappe gemäß der vorliegenden Erfindung. Wie oben beschrieben, kann der erfindungsgemäße Verschluss zum Abdichten verschiedener Behälter verwendet werden und ist insbesondere zum Abdichten von Behältern für Pharmazeutika, wie z.B. die in 1 bis 3 gezeigte herkömmliche Ampulle 22 und die in 4 bis 8 gezeigten Patronen geeignet. Die Ampulle weist ein offenes Ende 24, einen ringförmigen radial verlaufenden Randteil 26 und einen dem Randteil benachbarten Halsteil 28 auf. Der Halsteil 28 der Ampulle weist einen im Vergleich zu dem Randteil 26 und dem Behälterteil 30 reduzierten Durchmesser auf. Die dem offenen Ende 24 benachbarte Innenfläche 31 der Ampulle ist im Wesentlichen zylindrisch. Medikamentenampullen dieses Typs sind generell aus Glas oder einem sterilisierbaren Kunststoff gefertigt. Das offene Ende 24 der Ampulle ist typischerweise mit einem elastomeren Stopfen 32 verschlossen, der einen rohrförmigen Körperteil 34, welcher in dem offenen Ende 24 der Ampulle aufgenommen ist, und einen planaren Teil 36 aufweist, der über dem Randteil 26 der Ampulle liegt, wie in 1 gezeigt. Der Stopfen ist generell aus einem elastischen elastomeren Material, wie z.B. Kunst- oder Naturgummi, gefertigt. Der zentrale Teil 38 des planaren Randteils 36 kann beispielsweise mit einer Injektionsnadel durchstochen werden, um entweder ein Fluid aus der Ampulle zu entnehmen oder ein Lösungsmittel oder Verdünnungsmittel in die Ampulle einzuführen, wobei die Substanz in der Ampulle in Trocken- oder Pulverform vorliegt. Der rohrförmige Teil 34 des Stopfens weist einen Außendurchmesser auf, der generell größer ist als der Innendurchmesser der zylindrischen Innenfläche 31 der Ampulle, um einen Fest- oder Presssitz zu ermöglichen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform des Verschlusses 40 ist in 1 an einer Anordnung aus der Ampulle 22 und dem Stopfen 32 angebracht gezeigt, und zwar vor dem Zusammensetzen, wie in 2 gezeigt, und während des Zusammensetzens, wie in 3 gezeigt. Diese Ausführungsform der Manschette 40 weist einen rohrförmigen Teil 42 auf, der den Randteil 26 der Ampulle und den planaren Teil 36 des Stopfens umgibt. Wo die Außenfläche des Randteils 26 der Ampulle zylindrisch ist, ist der rohrförmige Teil 42 der Manschette ebenfalls im Wesentlichen zylindrisch. Gemäß 1 ist das freie Ende 44 des rohrförmigen Teils 42 unterhalb der benachbarten Fläche des Randteils 26 der Ampulle nach innen verformt oder gecrimpt, wodurch die Manschette 40 dauerhaft an der Ampulle befestigt ist und die Ampulle abdichtet. Diese Ausführungsform der Manschette 40 weist ferner einen einstückig angeformten radialen proximalen Teil 46 auf, der über den Randteilen 26 und 36 der Ampulle bzw. des Stopfens liegt. Der radiale Teil 46 ist vorzugsweise einstückig mit dem rohrförmigen Teil 42 der Manschette ausgebildet. Diese Ausführungsform der Manschette 40 weist ferner eine zentrale Öffnung 48 auf, die über dem zentralen Teil 38 des Stopfens liegt und vorzugsweise koaxial mit dem zentralen Teil des Stopfens ausgerichtet ist. Wie nachstehend beschrieben, kann die zentrale Öffnung 48 jedoch bei bestimmten Anwendungen der vorliegenden Erfindung wegfallen. Wie hier verwendet, werden die Ausdrücke proximal und distal nur zur Vereinfachung der Beschreibung benutzt, wobei sich der Ausdruck proximal auf Elemente oder Teile von Elementen bezieht, die dem Randteil 36 des Stopfens am nächsten liegen, und distal bezieht sich auf Elemente oder Teile von Elementen, die weiter von dem Randteil des Stopfens entfernt sind. Ferner werden die Ausdrücke Kappe und Kragen hier manchmal austauschbar verwendet.
  • Die dargestellte Manschette 40 weist eine flache becherförmige Kappe 50 auf. Bei der offenbarten Ausführungsform weist die Kappe 50 einen rohrförmigen Teil 52, der den proximalen Teil des rohrförmigen Teils 42 der Manschette umgibt, einen einstückig angeformten zentralen radialen Brückenteil 54 und mehrere U-förmige Ansätze auf, die bei der offenbarten Ausführungs form einstückig mit dem zentralen Brückenteil 54 ausgebildet sind. Die U-förmigen Ansätze 56 sind durch die zentrale Öffnung 48 der Manschette aufgenommen und schnappen ein, um die Kappe 50 sicher an der Manschette 40 festzuhalten. Gemäß 2 kann die Kappe 50 vor dem Aufsetzen der Manschette auf die Ampulle auf der Manschette 40 vormontiert sein. Die Ansätze 56 können auch separate Elemente sein, oder der zentrale Teil der Kappe 50 mit den Ansätzen 56 kann ein separates Element sein.
  • Die Manschette 40 wird dann auf die Ampulle 22 aufgesetzt, wie in 2 gezeigt. Bei einer typischen Anwendung wird der rohrförmige Teil 34 des Stopfens zuerst in die Öffnung 24 der Ampulle 22 eingesetzt, und zwar generell nach dem Befüllen der Ampulle. Wie oben beschrieben, kann die erfindungsgemäße Kunststoffmanschette 40 für verschiedene Behälter verwendet werden, einschließlich herkömmlicher Medikamentenampullen, wie dargestellt. Somit wird bei einer typischen Anwendung die Ampulle 22 zuerst mit einem Medikament gefüllt. Der rohrförmige Teil 42 der Manschette 40 wird dann über dem Randteil 36 des Stopfens und dem Randteil 26 der Ampulle aufgenommen, wie in 3 gezeigt. Das freie Ende 44 (in 3 in Phantomdarstellung vor der Verformung gezeigt) wird dann unterhalb des radialen Rands 26 der Ampulle mit einem geeigneten Werkzeug, wie z.B. dem in 3 gezeigten Crimp-Werkzeug 58, verformt. Die offenbarte Ausführungsform des Crimp-Werkzeugs weist einen konischen Rand 60 auf, der das freie Ende 44 der Manschette unterhalb des Rands 26 der Ampulle verformt oder crimpt. Bei einer typischen Anwendung wird das Werkzeug 58 um den Rand 26 der Manschette 40 gedreht und verformt oder crimpt dabei das freie Ende 44, wie in 1 und 3 gezeigt. Bei bestimmten Anwendungen kann es wünschenswert sein, entweder das freie Ende 44 der Manschette oder das Werkzeug 58 zu erwärmen, um das Crimpen zu erleichtern. Die abgedichtete Ampulle kann nun für späteren Gebrauch aufbewahrt werden.
  • Wenn die Ampulle gebrauchsbereit ist, kann die Kappe 50 einfach durch Drücken einer Seite der Kappe 50 nach oben von der Manschette 40 weg abgenommen werden, wodurch die Kappe 50 von der Manschette 40 ent fernt wird und die Öffnung 48 der Manschette und der zentrale Teil 38 des Stopfens freigelegt werden. Der zentrale Teil 38 des Stopfens kann dann mit einer herkömmlichen Injektionsnadel durchstochen werden, um beispielsweise Zugang zu dem Behälterteil 30 der Ampulle zu bieten. Wenn das Material der Kappe 50 derart ausgewählt ist, dass es eine Elastizität aufweist, wie z.B. Polyethylen oder Polypropylen, verbiegen sich die Ansätze 56 unter Daumendruck und ermöglichen ein einfaches Abnehmen des Verschlusses 50. Alternativ brechen dann, wenn das Material der Kappe relativ starr ist, zumindest einige der Ansätze 56, wodurch ebenfalls ein Abnehmen der Kappe ermöglicht wird. Es sei ferner darauf hingewiesen, dass beim radialen Verformen des freien Endes 44 der Manschette der radiale Teil 46 der Manschette vorzugsweise gegen den elastischen Randteil 32 des elastomeren Stopfens gedrückt wird, um eine sichere Abdichtung der Ampulle nach dem Zusammensetzen sicherzustellen. Die Ansätze 56 werden somit in den radialen Rand 32 des Stopfens gedrückt, wie in 1 gezeigt.
  • Das für den erfindungsgemäßen Kunststoffverschluss ausgewählte Polymer kann am besten anhand seiner physikalischen Eigenschaften beschrieben werden. Das Polymer muss ausreichend formbar sein, um ein radiales Verformen oder Crimpen zu ermöglichen, jedoch ausreichend starr sein, um nach dem Verformen seine Form zu bewahren. Das Polymer muss ferner ausreichend kriechfest sein, um nach dem radialen Verformen die Abdichtung zwischen dem Kunststoffverschluss und dem Behälter aufrechtzuerhalten. Es hat sich herausgestellt, dass ein Polymer mit einer Streckdehnung zwischen 5% und 10% und einer Bruchdehnung von mehr als 100% in Kombination mit einem Biegemodul von mehr als 1.900 MPa eine bessere Funktion bietet. Wenn der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss zum Abdichten von ein Medikament enthaltenden Ampullen verwendet wird, sollte das Polymer ferner sterilisierbar sein, und bei bestimmten Anwendungen, wie z.B. der Kunststoffmanschette für ein nachstehend beschriebenes Ampullen-Transferset, ist das Polymer vorzugsweise relativ durchsichtig und behält seine Durchsichtigkeit unter der Belastung durch Verformen oder Crimpen bei. Es hat sich herausgestellt, dass bestimmte Polymer-Legierungen oder Verbund-Polymere, einschließlich Schmelzmischungen, oder Legierungen und Copolymere aus Polymeren mit unterschiedlicher Formbarkeit und Starrheit bei zahlreichen Anwendungen bevorzugt werden. Das heißt, dass der erfindungsgemäße Kunststoffverschluss vorzugsweise aus einer Polymer-Legierung, einem Verbund-Polymer oder einem Copolymer mit einem relativ starren Polymer und einem zähen relativ weichen formbaren Copolymer gefertigt ist. Das am stärksten bevorzugte Polymer ist eine Polymer-Legierung oder eine Schmelzmischung, einschließlich eines Polyamids oder Polycarbonats als starres Polymer, das die für diese Anwendung gewünschte Belastbarkeit und Kriechfestigkeit verleiht. Das relativ weiche formbare Copolymer kann aus verschiedenen Polymeren, einschließlich Polyestern und Polyolefinen, ausgewählt sein; eine Polymer-Legierung mit einem Polycarbonat oder Polyamid und einem Polyester hat sich jedoch als für diese Anwendung besonders geeignet herausgestellt.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass verschiedene polymere Schmelzmischungen, Legierungen, Verbundstoffe und Copolymere immer schneller entwickelt werden und daher die erfindungsgemäße Kunststoffmanschette nicht auf ein spezifisches Polymer beschränkt ist, vorausgesetzt, dass das Polymer die oben beschriebenen gewünschten physikalischen Eigenschaften aufweist. Geeignete Polymere für die erfindungsgemäße Kunststoffmanschette umfassen EASTAR® MB-Polymere, die Schmelzmischungs- und Legierungs-Polymere sind, und EASTAR®-Thermoplast-Polymere, die unvermischte Polymere sind, welche von Eastman Chemical Company, Kingsport, Tennessee, und Eastman Chemical AG, Zug, Schweiz, unter den Markennamen "DA003, DN003" und "DN004" verkauft werden. Diese Materialien sind polymere Schmelzmischungen, Legierungen und Copolymere aus Polycarbonat oder Polyamid und Polyester. Wie hier verwendet, beziehen sich die Ausdrücke Schmelzmischungen und Legierungen auf polymere Zusammensetzungen mit zwei oder mehr Polymeren mit unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften oder Charakteristiken, wie z.B. die oben beschriebenen EASTAR®-Polymere von Eastman Chemical Group, die ein Polycarbonat oder Polyamid und ein Polyester aufweisen. Das für die erfindungsgemäße Kunststoffmanschette aus gewählte Polymer kann ferner Füllstoffe und andere Bestandteile aufweisen, die genauer als Verbundstoff bezeichnet werden, obwohl die Basis-Polymere immer noch eine polymere Schmelzmischung oder Legierung sein können. Wie hier verwendet, wird der Ausdruck Verbundstoff im weitesten Sinne benutzt und umfasst Legierungen oder Schmelzmischungen, Verbundstoffe und Copolymere. Es sei darauf hingewiesen, dass die Rohmaterialhersteller oder -lieferanten normalerweise die Polymere anhand der Kundenspezifikationen mischen. Die Polymere können gemeinsam spritzgegossen werden, um eine polymere Schmelzmischung, Legierung oder einen polymeren Verbundstoff zu bilden, oder durch einen anderen geeigneten Prozess hergestellt werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass andere Polymere mit den beschriebenen physikalischen Eigenschaften ebenfalls in der erfindungsgemäßen Kunststoffmanschette oder -kappe verwendet werden können. Bei bestimmten Anwendungen kann es ferner wünschenswert sein, zumindest die Innenfläche 43 der in 2 gezeigten Manschette mit einem thermoplastischen Elastomer zu beschichten, oder die gesamte Manschette kann eine dünne Schicht aus einem thermoplastischen Elastomer aufweisen. Die Beschichtung aus thermoplastischem Elastomer kann als Film oder durch gemeinsames Spritzgießen mit dem die Manschette 40 bildenden Polymer aufgebracht werden. Die Manschette 40 und der Verschluss 50 können durch herkömmliche Spritzgießprozesse hergestellt werden.
  • Obwohl 13 eine generische Ampulle oder einen generischen Behälter für eine pharmazeutische Substanz zeigen, ist die vorliegende Erfindung insbesondere zum Verschließen oder Abdichten von mit pharmazeutischen Substanzen vorgefüllten Patronen geeignet. Solche Patronen sind bekannt und werden typischerweise zusammen mit Injektionsvorrichtungen verwendet, wobei die Patrone vor Verabreichung einer Injektion von medizinischem Personal in den entsprechenden Teil der Injektionsvorrichtung eingesetzt wird. Die Patronen sind typischerweise mit der gewünschten pharmazeutischen Substanz vorgefüllt. Es wird eine Vielzahl von Patronen zum Aufnehmen von Substanzen in unterschiedlichen Formen verwendet.
  • 4 und 5 zeigen eine beispielhafte Patrone, die einen erfindungsgemäßen Kunststoffverschluss 140 aufweist. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird die Patrone 122 in einer Injektionsvorrichtung verwendet, die schematisch bei 180 gezeigt ist. Die Patrone 122 weist ein offenes Ende 124 auf, das von einem elastomeren Stopfenelement 132, welches mit dem Kunststoffverschluss 140 zusammenwirkt, verschlossen ist. Am entgegengesetzten Ende der Patrone 122 dient ein Stopfenelement 170 zum Halten der Substanz im Inneren 131 der Patrone 122. Das Stopfenelement 170 wirkt auf herkömmliche Weise auch mit dem Injektionsmechanismus, der schematisch bei 160 gezeigt ist, der Injektionsvorrichtung 180 zusammen.
  • Wie am besten aus 5 ersichtlich, verläuft das elastomere Stopfenelement 132 über die Öffnung 124 und weist einen Teil 136 auf, der an dem Randteil 126 der Patrone 122 anliegt. Ein zentraler Teil 138 des Stopfenelements 132 verläuft über die Öffnung 124 und kann beispielsweise von einer Injektionsnadelvorrichtung durchstochen werden, so dass eine in der Patrone 122 befindliche pharmazeutische Substanz auf gewünschte Weise injiziert werden kann.
  • Die Kappe 140 weist einen Teil 144 auf, der nach innen in Richtung auf den reduzierten Halsteil 128 der Patrone 122 gecrimpt oder radial verformt ist. Der radiale Teil 146 der Kappe 140 hält das Stopfenelement 132 auf effektive Weise am Ende des Schulterteils 126 der Patrone 122 fest.
  • 6 und 7 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem ein erfindungsgemäßer Kunststoffverschluss am Ende einer Patrone 222 angeordnet ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel weist die Patrone 222 zwei Stopfenelemente 270 und 272 auf. Eine erste Substanz 276 wird zwischen den Stopfen 270 und 272 festgehalten, wenn die Patrone 222 beispielsweise von einem Pharmazeutikalieferanten vorgefüllt worden ist. Eine zweite Substanz 278 wird zwischen dem Stopfen 272 und dem am offenen Ende der Patrone 222 befindlichen Stopfenelement 232 festgehalten. Es ist eine Umgehung 274 vorgesehen, so dass bei Verwendung eines Injektionsmechanismus und bei Bewegen eines Stopfenelements 270 in Richtung auf das Ende der Patrone 222, an dem das Stopfenelement 232 angeordnet ist, das Stopfenelement 272 in die gleiche Richtung wandert und die Substanz oder das Fluid 276 durch die Umgehung 274 fließen kann, um sich mit der Substanz 278 zu mischen. Es ist für Fachleute ersichtlich, dass dieser Patronentyp insbesondere zum Vorfüllen von Patronen mit pharmazeutischen Substanzen geeignet ist, die in Trocken-, Pulver- oder lyophilisierter Form vorliegen. Die Substanz 276 wird typischerweise zum Rekonstituieren der Substanz 278 vor dem Injizieren dieser Substanz in den Körper eines Patienten verwendet.
  • Wie am besten aus 7 ersichtlich, weist die Kappe 240 den rohrförmigen Manschettenteil 242 und den radial gecrimpten oder verformten Teil 244 auf, die beide zumindest teilweise an dem Schulterteil 226 am Ende der Patrone 222 angreifen. Das Stopfenelement 232 weist bei dieser Ausführungsform einen zentralen Teil 238 und einen zusätzlichen Flanschteil nahe dem Ende 236 zum Angreifen an dem Ende der Patrone 222 auf. Im Übrigen ist die Funktion des in 6 und 7 gezeigten Ausführungsbeispiels die gleiche wie oben beschrieben.
  • 8 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der eine erfindungsgemäße Kunststoffkappe 340 zum Verschließen des Endes einer Patrone 322 verwendet wird. Bei diesem Ausführungsbeispiel weist die Patrone 322 ein Stopfenelement 338 an dem offenen Ende 324 und ein Stopfen- oder Kolbenelement 370 am entgegengesetzten Ende auf. Es sind zwei voneinander getrennte Kammern 380 und 382 zwischen dem Kolbenelement 370 und dem Stopfenelement 338 ausgebildet. Ein Kammertrennteil 384 dient dazu, in den Kammern 380 und 382 befindliche Substanzen voneinander getrennt zu halten, bis eine gewünschte Abfolge von Injektionen oder eine gewünschte Mischoperation beendet ist. Die Funktion einer Mehrkammerpatrone, wie der in 8 gezeigten, ist auf dem Sachgebiet bekannt. Das Vorsehen einer erfindungsgemäßen Kunststoffkappe 340 bietet zusätzliche Vorteile im Vergleich zu der Verwendung der oben beschriebenen herkömmlichen Aluminiumkappen.
  • Obwohl mehrere beispielhafte Patronen zum Aufnehmen von pharmazeutischen Substanzen dargestellt worden sind, ist die vorliegende Erfindung nicht auf diese Ausführungsbeispiele beschränkt. Es können beliebige Patronentypen oder -konfigurationen mit einem Halsteil mit reduziertem Durchmesser nahe dem offenen Ende, die eine erfindungsgemäße Kunststoffkappe oder einen erfindungsgemäßen Kunststoffverschluss aufnehmen, verwendet werden, wie für Fachleute ersichtlich ist, denen diese Offenbarung vorliegt.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass innerhalb des Schutzumfangs der beiliegenden Patentansprüche verschiedene Modifikationen an den offenbarten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Kunststoffverschlüsse durchgeführt werden können. Daher kann der gesetzliche Schutzumfang der vorliegenden Erfindung nur von den nachfolgenden Patentansprüchen definiert sein.

Claims (18)

  1. Kunststoffverschluss (40) zum Verschließen eines Behälters (22, 122, 222, 322), welcher ein offenes Ende (24, 124, 324) und einen Teil mit reduziertem Innendurchmesser (28, 128, 228, 328) benachbart zu dem offenen Ende aufweist, wobei der Kunststoffverschluss ein Polymer aufweist, das ausreichend formbar ist, um ein radiales Verformen zu ermöglichen, jedoch ausreichend starr ist, um nach dem Verformen seine Form zu bewahren, und ausreichend kriechfest ist, um nach dem radialen Verformen in einer gewünschten Position auf dem Behälter zu verbleiben, dadurch gekennzeichnet, dass das Polymer eine Streckdehnung zwischen 5% und 10%, eine Bruchdehnung von mehr als 100% und einen Biegemodul von mehr als 1.900 MPa aufweist.
  2. Kunststoffverschluss nach Anspruch 1, bei dem das Polymer relativ durchsichtig ist und seine Durchsichtigkeit unter Verformungsbelastung beibehält.
  3. Kunststoffverschluss nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Kunststoffverschluss ein Verbund-Polymer mit einem relativ weichen formbaren Polymer und einem relativ starren Polymer aufweist.
  4. Kunststoffverschluss nach Anspruch 3, wobei der Kunststoffverschluss eine Polymer-Legierung mit einem weichen formbaren Copolymer und das relativ starre Polymer aufweist.
  5. Kunststoffverschluss nach Anspruch 3 oder 4, bei dem das relativ starre Polymer ein Polycarbonat oder Polyamid ist.
  6. Kunststoffverschluss nach Anspruch 3 oder 4, bei dem das relativ weiche Polymer ein Polyester oder Polyolefin ist.
  7. Kunststoffverschluss nach Anspruch 1, wobei der Kunststoffverschluss eine elastomere Beschichtung auf einer Innenfläche eines freien Endes des rohrförmigen Teils aufweist und die elastomere Beschichtung einstückig mit der Innenfläche verbondet ist.
  8. Kombination aus dem Kunststoffverschluss nach einem der Ansprüche 1–7 und einem Behälter, wobei der Behälter (22, 122, 222, 322) einen radialen Rand (26, 126, 226, 326) benachbart zu dem offenen Ende aufweist, wobei der Kunststoffverschluss einen rohrförmigen Teil (42, 142, 242, 342) aufweist, der den Behälterrand und einen Teil (44, 144, 244, 344) umgibt, welcher dauerhaft radial in Richtung des Teils (28, 128, 228, 328) mit reduziertem Durchmesser des Behälters verformt ist, wobei der rohrförmige Teil des Verschlusses einen ringförmigen elastischen Ring aufweist, der auf der Innenfläche benachbart zu dem freien Ende gehalten ist, um ein Drehen des Verschlusses auf dem Behälter zu verhindern.
  9. Kombination aus dem Kunststoffverschluss nach einem der Ansprüche 1–7 und einem Behälter, wobei der Behälter einen radialen Rand (26, 126, 226, 326) benachbart zu dem offenen Ende und einen elastomeren Stopfen (32, 132, 232, 332) aufweist, der über das offene Ende des Behälters verläuft und über dem Randteil des Behälters angeordnet ist, wobei der Verschluss einen rohrförmigen Teil (42, 142, 242, 342), der den Randteil des Behälters umgibt, und ein freies distales Ende, das radial nach innen verformt ist und an dem Randteil des Behälters angreift, und einen einstückig ausgebildeten proximalen radialen Teil (46, 146, 246, 346) aufweist, der über dem Randteil des Stopfens angeordnet ist.
  10. Kombination nach Anspruch 9, bei der der proximale radiale Teil (46, 146, 246, 346) des Verschlusses eine zentrale Öffnung (48) über einem zentralen Teil (38) des Stopfens aufweist, und der Verschluss eine becherförmige Kappe (50) mit einem rohrförmigen Teil (52), der über dem proximalen Teil des Verschlusses angeordnet ist, und einem radialen Teil aufweist, der über der zentralen Öffnung des Verschlusses angeordnet ist, und die Kappe über Halteelemente, die in der zentralen Öffnung des Verschlusses aufgenommen sind, an dem Verschluss befestigt ist.
  11. Kombination nach Anspruch 10, bei der die Halteelemente einstückig mit der Kappe ausgebildete, in der zentralen Öffnung des Verschlusses aufgenommene, voneinander beabstandete U-förmige Ansätze sind, die jeweils ein freies Ende aufweisen, das an einem Teil des Verschlusses benachbart zu der zentralen Öffnung angreift.
  12. Kombination nach Anspruch 11, bei der der Behälter eine Patrone zum Aufnehmen einer pharmazeutischen Substanz ist.
  13. Kombination nach Anspruch 12, bei der die Patrone mindestens zwei Kammern aufweist.
  14. Kombination nach Anspruch 12, bei der die Patrone mehr als ein Stopfenelement aufweist, das selektiv mehrere Substanzen in der Patrone bewegt.
  15. Kombination nach Anspruch 12, bei der die Patrone mehrere Kammern aufweist.
  16. Kombination nach Anspruch 15, mit mehreren Stopfenelementen, die sich in der Patrone bewegen, um selektiv unterschiedliche Substanzen, die jeweils in den mehreren Kammern enthalten sind, zu trennen oder zu mischen.
  17. Kombination nach Anspruch 15, mit einer Umgehung, die ein selektives Bewegen der Substanzen von einer der mehreren Kammern zu einer anderen der mehreren Kammern ermöglicht.
  18. Kombination nach Anspruch 12, mit einem elastomeren Stopfendichtungselement.
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