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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Diese
Anmeldung bezieht sich im allgemeinen auf eine Vorrichtung zum Überwachen
der Integrität
eines Zuges und insbesondere auf eine Überwachungsvorrichtung zum
Erfassen der Integrität
eines Eisenbahnzuges unter Berücksichtigung
von Betriebsparametern der Wagen des Zuges.
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Wichtige
Teile der Ausrüstung
eines Eisenbahnzuges (im folgenden einfach Zug genannt) beinhalten
das Bremssystem mit der zugehörigen
Steuerung, wobei, wenn das Gewicht des Zuges und die Fahrgeschwindigkeit
des Zuges zunimmt, höhere Anforderungen
an eine sichere Funktion des Bremssystems gestellt sind. Die Erfassung
und Überwachung
der Integrität
des Zuges steht in enger Verbindung mit der Überwachung des Bremssystems,
da sowohl eine Störung
des Bremssystems als auch eine unerwünschte Trennung des Zuges (eine
unerwünschte
Trennung wenigstens eines Wagens vom Rest des Zuges) zu beträchtlichen
Problemen und gefährlichen
Betriebssituationen führen
kann.
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Bei
einer Druckluftbremse, die bei modernen Eisenbahnsystemen Verwendung
findet, ist eine Druckklufteinrichtung für die Erzeugung von Druckluft
an einer Maschine (Lokomotive), die den Zug bewegt, vorgesehen,
wobei sämtliche
Wagen über
eine zusammenhängende
Luftleitung, die sogenannte Bremsleitung, verbunden sind. Zwischen
den einzelnen Wagen des Zuges ist eine geeignete Verbindung der
Bremsleitung getrennt von der mechanischen Kupplung vorgesehen,
um die Zugkräfte
zu übertragen.
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Wird
die Bremse betätigt,
wird der Luftdruck in der Bremsleitung gesenkt, um eine Bremskraft durch
die einzelnen Radbremsen jedes Wagens zu erzeugen. Um die Bremse
zu lösen,
muss der Luftdruck der Bremsleitung wieder in geeigneter Weise erhöht werden.
Die Anweisung zur Betätigung
der Bremsen (Bremsvorgang) oder um die Bremsen zu lösen, wird
an einem Ort im Zug, normalerweise in der Lokomotive oder in einem
in entsprechender Weise ausgerüsteten
Steuerwagen, ausgegeben, wobei die Bremse im wesentlichen an einem
beliebigen Ort im Zug aktiviert werden kann, wenn der Luftdruck
in der Bremsleitung abgesenkt wird ("Notbremse").
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Erfolgt
eine unerwünschte
Trennung des Zuges, wenn der Zug fährt, werden ebenfalls die Druckluftkupplungen
der Bremsleitung zwischen den jeweiligen Wagen geöffnet, worauf
der Luftdruck in der Bremsleitung plötzlich abfällt. Der schnelle Abfall des Luftdrucks
in der Bremsleitung führt
zu einem schnellen Stoppen sämtlicher
Wagen, ähnlich
der Notbremsung.
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Abgesehen
von dieser Auslösung
eines schnellen Stopps durch das Bremssystem im Falle einer unerwünschten
Trennung des Zuges, ist es notwendig, die Integrität des Zuges
auch auf andere Art und Weise zu erfassen und zu überwachen.
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In
DE-C-197 11 772 ist eine Vorrichtung zum Überwachen der Integrität eines
Zuges beschrieben, die über
eine elektrische optische Leitung verfügt, die durch den gesamten
Zug verläuft.
Weiterhin beschreiben US-A-4.946.229, US-A-5.774.707 und US-A-5.747.685
Vorrichtungen zum Überwachen des
Bremsverhaltens in einem Eisenbahnzug.
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Aus
dem deutschen Magazin: R. Heitmann "R. Ptok, "Systeme zur Zugvollständigkeitserfassung", Signal + Draht
(89) 11, 97 ist ein System zur Überwachung
der Integrität
eines Zuges bekannt, bei dem vorbestimmte Betriebsparameter des
Zuges erfasst und überwacht
werden. Im Detail bezieht sich die Überwachung auf Betriebsparameter
der Bremse, wie etwa den Druck der Druckluft der Bremse und die
Luftmenge, die durch das Bremssystem fließt. Zum Erfassen und Bewerten
der Betriebsparameter sind geeignete Einrichtungen an beiden Enden
des Zuges vorgesehen, die miteinander zur Übertragung von Daten verbunden
sind.
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In 2 ist
eine derartige Anordnung dargestellt, bei der in einer Lokomotive 1,
die über
angekoppelte Wagen 2 und 3 (letzter Wagen) verfügt, ein Kompressor 4 vorgesehen
ist, der eine Bremsleitung 5, die durch den gesamten Zug
verläuft,
mit Druckluft versorgt. Eine Überwachungseinrichtung 6,
die im letzten Wagen 3 des Zuges angeordnet ist, erfasst den
Luftdruck der Bremsleitung 5 und sendet eine entsprechende
Information, die die erfassten Daten betrifft, zu einer Steuereinrichtung 7,
die sich in der Lokomotive 1 befindet, zur Bewertung der
Daten und zur Anzeige etwaiger Unregelmäßigkeiten und Probleme. Die
Steuereinrichtung 7 in der Lokomotive 1 bewertet
im Detail die erfassten Aktionen des Lokführers, die Daten, die in der
Lokomotive an sich erzeugt werden, wie auch die Daten, die von der Überwachungseinrichtung 6 am
Ende des Zuges erfasst und gesendet werden.
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Eine
Drahtlossendeinrichtung in Gestalt einer Ultraschallsendeeinrichtung
oder einer Funksendeeinrichtung ist beim vorliegenden Stand der
Technik zur Sendung der Daten von der Überwachungseinrichtung 6 am
Ende des Zuges zur Steuereinrichtung 7 in der Maschine 1 vorgesehen.
Zur vollständigen
Kommunikation zwischen der Überwachungseinrichtung 6 am
Ende des Zuges und der Steuereinrichtung 7 in der Lokomotive 1 sind
Sender und Empfänger
entsprechend der gewählten
Sendeart am Ende des Zuges und in der Lokomotive vorgesehen. Es
ist jedoch wenigstens ein Sender in der Überwachungseinrichtung 7 und
ein Empfänger
in der Lokomotive 1 vorgesehen.
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Die
Verwendung einer wechselseitigen Kommunikation zwischen der Lokomotive 1 und
der Überwachungseinrichtung 6 im
letzten Wagen 3 ist jedoch äußerst störungsanfällig, insbesondere dann, wenn eine
derartige Vorrichtung auf Tunnelstrecken und insbesondere auf kurvigen
Tunnelstrecken betrieben wird.
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Gemäß dem oben
beschriebenen Stand der Technik kann eine Leitungsverbindung für die Datensendung
von der Überwachungseinrichtung 6 am Ende
des Zuges zur Steuereinrichtung 7 in der Lokomotive 1 vorgesehen
sein, wobei die Datensendung durch Einrichtungen der normalerweise
multipolaren Sendeleitung (UIC-Leitung) erfolgt. Ein Sendesystem dieser
Art ist nicht den Störungen
ausgesetzt, die bei Funk- oder Ultraschallverbindungen auftreten,
wobei jedoch spezielle Probleme an den Verbindungskupplungen der
Leitungen zwischen den einzelnen Wagen auftreten können, wenn
die Kupplungen häufig getrennt
werden müssen
und die Kontaktsicherheit der multipolaren Leitung durch Ansammlung
von Schmutz beeinträchtigt
wird.
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Zudem
wird vorgeschlagen ein Glasfaserkabel, das durch den gesamten Zug
verläuft,
zur Datensendung zu verwenden, wobei jedoch, abgesehen von der grundsätzlichen
Unanfälligkeit
dieses Systems gegenüber
Störungen,
Probleme an den Verbindungspunkten zwischen den einzelnen Wagen
in derselben Weise auftreten können,
wie wenn die multipolare Leitung Verwendung findet. Faseroptische
Lichtleiter können
nur dann in zweckmäßiger Art
verwendet werden, wenn die vorbestimmte Zugverbindung, die aus einer
Vielzahl von Wagen besteht, nicht oder nur sehr selten getrennt
wird, da in diesem Fall eine Schmutzansammlung an den Verbindungspunkten
weitgehend vermieden wird (wie etwa beim Fall des ICE-Triebwagens
der Deutsche Bahn AG). In diesem Fall dient die multipolare Leitung
der Glasfaserverbindung ebenfalls als Datenbus des gesamten Zuges.
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Die
Verwendung der Überwachungseinrichtung 6 am
Ende des Zuges erfordert jedoch die Möglichkeit der Zufuhr elektrischen
Stroms zur Überwachungseinrichtung 6,
um einen fortlaufenden Betrieb sicherzustellen. Für den Fall
von Passagierwagen ist normalerweise eine elektrische Stromversorgung vorgesehen,
da jeder Wagen mit elektrischem Strom für die Beleuchtung und die Heizung
von der Lokomotive mit Hilfe einer Verteilerschiene versorgt ist, die
durch den gesamten Zug verläuft.
Diese elektrische Stromversorgung kann für die Speisung der Überwachungseinrichtung 6 verwendet
werden, die sich am Ende des Zuges befindet.
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Darüber hinaus
fahren eine Große
Zahl von Personenzügen
mit Wagen in einer festen Verbindung, wobei die einzelnen Wagen
voneinander nur selten getrennt werden. Dasselbe trifft für den Personenzugbetrieb
mit Triebwagenzügen
zu, so dass sich in diesem Fall die Verwendung von Datenleitungen
in Gestalt elektrischer Leitungen oder von Glasfaserverbindung empfiehlt.
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Wenn
jedoch Güterzüge in ähnlicher
Weise in der Überwachung
zu Integrität
des Zuges enthalten sein sollen, ist es nicht möglich, die Integrität des Zuges
mit Hilfe durchgehender elektrischer Leitungen oder Glasfaserverbindungen
zu überwachen,
da Güterwagen
nicht mit der geeigneten Einrichtung ausgestattet sind und uneingeschränkt in sich
fortwährend ändernden
Zügen verwendet
werden. Zudem sind Güterwagen
nicht mit einer elektrischen Stromversorgung ausgestattet, da bei
einem herkömmlichen
Betrieb lediglich Personenwagen eine Stromversorgung über die
Verteilerschiene des Zuges enthalten oder mit einer eingebauten
Stromversorgung durch einen Generator und eine Batterie ausgestattet
sind.
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Wenn
ein derartiger Güterzug
in der Überwachung
der Integrität
eines Zuges enthalten ist, so ist es nach dem Stand der Technik
notwendig, dass die entsprechende Überwachungseinrichtung am Ende des
Zuges angeordnet ist und weiterhin eine zuverlässige elektrische Stromversorgung
für die Überwachungseinrichtung
vorgesehen ist. Die Erfassung von Daten für die Überwachung der Integrität eines Zuges
einschließlich
der Einrichtungen, die an der Vorderseite und dem Ende des Zuges
angeordnet sind, verlangt somit einen beträchtlichen Aufwand an technischem
Gerät.
Weiterhin muss bei einem uneingeschränkten Wechsel der Güterwagen
zwischen unterschiedlichen Zügen,
wie es normalerweise bei Güterwagen
der Fall ist, darauf geachtet werden, dass der letzte Güterwagen
eine Überwachungseinrichtung
zur Überwachung
der Integrität
des Zuges enthält,
und dass die Überwachungseinrichtung 6 entfernt
oder abgeschaltet wird, wenn der entsprechende Güterwagen nicht länger als
letzter Wagen in einem neuen Zugsystem angehängt ist. Somit sind Logistikeinrichtungen
für die
Bereitstellung der entsprechenden Überwachungseinrichtung, für die Wartung
und Versorgung der Überwachungseinrichtung und
für eine
sinnvolle Verwendung der Überwachungseinrichtung
im jeweiligen Güterzug
erforderlich.
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Abgesehen
von der Einrichtung zum Überwachen
der Integrität
eines Zuges, die im Zug an sich angebracht ist, gibt es hier und
da stationäre Überwachungseinrichtungen
in Gestalt von Achszähleinrichtungen
entlang spezieller Streckenabschnitte, die die Achsen eines vorbeifahrenden
Zuges zählen
und entsprechende Informationen einem zentralen Steuerendgerät zuführen. Stationäre Achszähleinrichtungen
dieser Art sind lediglich dazu eingerichtet, die Integrität des Zuges
an bestimmten Stellen im Streckennetz einer Eisenbahngesellschaft
zu überwachen, so
dass, abgesehen vom beträchtlichen
Aufwand des technischen Gerätes,
die geringe Flexibilität
einer derartigen Einrichtung einen Nachteil darstellt.
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KURZE ÜBERSICHT ÜBER DIE
ERFINDUNG
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung, wie sie in den Ansprüchen 1 und 6 beschrieben ist, wird
die sichere Überwachung
der Integrität
eines Zuges auf einfache Art und Weise mit einem deutlich reduzierten
Aufwand an technischem Gerät
selbst im Fall wahlweise zusammengestellter Züge und unabhängig von
den Wagen sichergestellt, die im Zug verwendet werden.
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Bei
einer beispielhaften Ausführungsform
ist wenigstens eine Sensoreinrichtung in der Einrichtung zur Überwachung
der Integrität
eines Zuges vorgesehen, die Betriebsparameter der enthaltenen Wagen, wie
etwa der Lokomotive und der angehängten Personen- oder Güterwagen,
erfasst. Die Sensoreinrichtung ist mit der Steuereinrichtung verbunden,
um die Informationen, die von der Sensoreinrichtung erzeugt werden,
zur Steuereinrichtung zu senden. Die Steuereinrichtung führt die
Integritätsüberwachung
des Zuges aus, wobei die Betriebsparameter, die von der Sensoreinrichtung
erfasst werden, mit vorbestimmten Werten derartiger Betriebsparameter
verglichen werden und die Integrität des Zuges aus den Vergleichsergebnissen
abgeleitet wird.
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Die Überwachungseinrichtung
und die Erfassung der Betriebsparameter der enthaltenen Wagen sind
ausschließlich
an einem Ende des Zuges, vorzugsweise in der Lokomotive am vorderen
Ende des Zuges vorgesehen, so dass der Aufwand des technischen Gerätes deutlich
verringert ist, da keine Überwachungseinrichtungen
in Verbindung mit Sende- und Empfangseinrichtungen am Ende des Zuges
erforderlich sind. Die Betriebsparameter, die von der Sensoreinrichtung
erfasst werden, werden im Bezug auf vorbestimmte Werte derartiger
Betriebsparameter bewertet, so dass ein spezieller Zustand des Bremssystems
des Zuges aus dem Vergleich der vorbestimmten Werte mit den momentan
gemessenen Werten abgeleitet werden kann, wobei auf dieser Basis
die Integrität
des Zuges weiter bestimmt wird.
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Auf
diese Weise ist ein hohes Sicherheitsniveau der Überwachung der Integrität eines
Zuges garantiert, während
gleichzeitig eine einfache Handhabung und ein geringer Aufwand an
Gerätschaften
sichergestellt sind. Die Vorrichtung gemäß der Erfindung kann in beliebigen
Wagen verwendet werden, sofern die entsprechenden Sensoren und die
Steuereinrichtung zentral in einem Wagen angebracht sind. Die Vorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung arbeitet zuverlässig,
wobei die Genauigkeit der Erfassung nicht durch beeinträchtigte
Funkverbindungen oder durch eine unzulängliche Funk- oder Ultraschallverbindung
in einem Tunnel beeinträchtigt
wird. Darüber
hinaus ist die uneingeschränkte
Verwendung der Wagen unabhängig
davon sichergestellt, ob Personenwagen und Güterwagen betroffen sind.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
eine Anordnung eines Zuges, der eine Vorrichtung zum Überwachen
der Integrität
eines Zuges enthält,
die an einem Ende des Zuges angeordnet ist; und
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2 zeigt
eine Zuganordnung, die eine Vorrichtung zum Überwachen der Integrität eines
Zuges enthält,
die gemäß dem Stand
der Technik auf beide Enden des Zuges verteilt ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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1 zeigt
eine Zuganordnung, bei der die Vorrichtung zum Überwachen der Integrität eines
Zuges verwendet wird. Teile derselben Art sind mit denselben Bezugszeichen
in 1 und 2 versehen.
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Eine
Bremsleitung 5 wird mit Druckluft durch einen Kompressor 4 versorgt,
der in einer Lokomotive 1 angeordnet ist. Die Bremsleitung 5 verläuft durch
den gesamten Zug von der Lokomotive 1 über angehängte Wagen 2 zu einem
letzten Wagen 3. In der Lokomotive 1 befindet
sich weiterhin eine Sensoreinrichtung 6, die als Überwachungseinrichtung dient,
wie auch eine Steuereinrichtung 7, die mit der Sensoreinrichtung 6 verbunden
ist, und die die Daten empfängt
und verarbeitet, die von der Sensoreinrichtung 6 zugeführt werden.
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Somit
ist die gesamte Vorrichtung zur Überwachung
der Integrität
eines Zuges in einem Wagen des Zuges, vorzugsweise in der Lokomotive 1 als erstem
Wagen angebracht, so dass auf entsprechende zusätzliche Einrichtungen, wie
etwa weitere Sensoren an Orten im Zug, d.h. in anderen Wagen, verzichtet
werden kann. Auf diese Weise entsteht nicht das Problem insbesondere
im Fall von Güterwagen, die
nicht mit einer unabhängigen
Stromversorgung ausgestattet sind, um eine getrennte Stromversorgung
bereitzustellen, die der jeweiligen Sensor- oder Überwachungseinrichtung
zugewiesen ist.
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Die
Steuereinrichtung 7, die sich in der Lokomotive 1 befindet,
führt die Überwachung
der Integrität
des Zuges auf der Basis der Sensorsignale aus, die von der Sensoreinrichtung 6 über die
Betriebsparameter der Lokomotive 1 und des gesamten Zuges zugeführt werden.
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Im
Detail verarbeitet die Steuereinrichtung 7 auf der Basis
der Informationen, die von der Sensoreinrichtung 6 zugeführt werden,
sämtliche
Tätigkeiten
des Lokführers,
wie etwa das Befüllen
der Bremsleitung 5 des Bremssystems des Zuges mit Druckluft, das
Lösen der
Bremse, unterschiedliche Bremsvorgänge, um den Zug zu bremsen
oder die Geschwindigkeit weiter zu verringern, bis der Zug anhält, die Fahrtgeschwindigkeit
des Zuges und die Zahl der angehängten
Wagen 2, 3.
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Wenn
die Betriebsparameter insbesondere des Bremssystems des Zuges erfasst
werden, werden der Luftdruck, der in der Bremsleitung 5 herrscht, das
Luftvolumen, das für
den gesamten Zug erforderlich ist, um die Bremse zu lösen, der
Luftverlust infolge unvermeidlicher Undichtigkeiten des Bremssystems
(insbesondere der Druckluftkupplungen zum Verbinden der Bremsleitung
zwischen den einzelnen Wagen), die Bremsanweisungen, die vom Lokführer gegeben
werden, und die entsprechenden Zeitpunkte zum Senken oder Anheben
des Luftdrucks der Bremsleitung erfasst.
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Die
Betriebsparameter des Zuges, die während des Anhaltens oder des
Fahrens des Zuges erfasst werden und insbesondere die Betriebsparameter
des Bremssystems werden mit vorbestimmten Werten derartiger Betriebsparameter
im Bezug auf eine Bewertung zur Ermittlung von Informationen über die
Integrität
des Zuges verglichen. Die Größe der Abweichungen,
die aus dem Vergleich der jeweils tatsächlich gemessenen Betriebsparameter
eines speziellen Betriebszustandes mit den vorbestimmen Werten derartiger
Betriebsparameter derselben Betriebszustände abgeleitet werden, gestattet
eine Feststellung darüber,
ob eine unerwünschte
Trennung des Zuges, eine Betriebsstörung (Beeinträchtigung
des Betriebs) oder ein normaler Betrieb (problemloser Betrieb) vorliegt.
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Eine
Trennung des Zuges verursacht beispielsweise ein Lösen der
Druckluftkupplungen der Bremsleitung zwischen den Wagen, so dass
der Luftdruck der Bremsleitung rapide abfällt. Dasselbe trifft auf einen
rapiden Stopp zu, der durch den Lokführer in der Lokomotive 1 ausgelöst wird,
während
der Zug fährt.
Im letztgenannten Fall jedoch, wird die Steuereinrichtung 7 der
Vorrichtung zum Überwachen
der Integrität
eines Zuges mit der zusätzlichen
Information versorgt, dass der rapide Stopp durch eine Maßnahme ausgelöst wurde,
die vom Lokführer
ergriffen wurde, so dass keine unerwünschte Trennung des Zuges angenommen
wird.
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Fällt der
Luftdruck der Bremsleitung während eines
problemlosen Betriebs, d.h. während
einer problemlosen Fahrt des Zuges, langsam ab, wird das Vorhandensein
einer geringfügigen
Undichtigkeit des Bremssystems des Zuges daraus abgeleitet und der Kompressor 4,
der sich in der Lokomotive 1 befindet, in geeigneter Weise
gesteuert, um die Bremsleitung zusätzlich mit Druckluft zu versorgen,
damit der Luftdruck erreicht wird, der für einen Fahrbetrieb erforderlich
ist. Der Luftdruck wird derart geregelt, dass er den Pegel erreicht,
der für
den Fahrbetrieb notwendig ist.
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Die
vorbestimmten Werte der Betriebsparameter sind im voraus durch Versuche
oder durch Berechnung unter Berücksichtigung
entsprechender Betriebsbedingungen des Zuges (störungsfreier oder gestörter Betriebs)
festgelegt und vorzugsweise im voraus in Gestalt einer Datenbank
oder eines Kennfeldes in der Lokomotive 1 in einem geeigneten
Speicher gespeichert, oder es besteht die Möglichkeit der Sendung eines
vollständigen
und aktualisierten Datensatzes von einem stationären zentralen Steuerendgerät zur Steuereinrichtung 7 in
der Lokomotive 1.
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Die
Werte der Betriebsparameter, die im voraus gespeichert sind, können zusätzlich aktualisiert und/oder
korrigiert und durch entsprechende Eingaben des Lokführers ergänzt werden.
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Somit
ist eine vollständige
Datenbank für
die Vorrichtung zum Überwachen
der Integrität
eines Zuges im Hinblick auf die Betriebsparameter des Zuges und
insbesondere die Charakteristikkurven zum Einsetzen und Lösen der
Wagenbremsen (Zeiten die für das
Einsetzen des Bremssystems erforderlich sind) verfügbar. Wenn
die vorbestimmten Werte der Betriebsparameter verglichen werden,
werden die momentan zugeführten
Betriebsbedingungen des Zuges in die Bestimmung der Integrität des Zuges
eingeschlossen. Im Detail kann sich dies beispielsweise auf die
Werte der Fahrgeschwindigkeit, die Führung der zu befahrenden Strecke
und das Zuggewicht beziehen. Es ist notwendig, die Fahrgeschwindigkeit des
Zuges zu berücksichtigen,
da die Bremseigenschaften (Geschwindigkeit der Reaktion der Bremsen
und Ausmaß der
Bremskraft) wenigstens teilweise an den einzelnen Radbremsen der
Wagen in Abhängigkeit
der Geschwindigkeit beeinflusst werden.
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Im
Bezug auf die Streckenführung
ist die Verwendung sehr langer Gradientenlinien relevant, während das
Zuggewicht, d.h. das Gewicht jedes einzelnen Wagens, die Bremseigenschaften
des gesamten Zuges beeinflusst.
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Die
oben erwähnten
beeinflussenden Faktoren können
bei den vorbestimmten Werten der Betriebsparameter bedarfsabhängig berücksichtigt
werden, so dass die vorbestimmten Werte der Betriebsparameter in
geeigneter Weise für
den gegebenen Vergleichsvorgang gewählt, eingestellt oder korrigiert werden
können,
und werden in Verbindung mit den Anweisungen des Lokführers zum
Einsetzen oder Lösen
der Bremse verwendet, um das Luftströmungsvolumen und das zu erwartenden
Luftvolumen zu bestimmen, das fortwährend der Bremsleitung zugeführt werden
muss. Somit wird die Integrität
des Zuges im wesentlichen auf der Basis des Luftvolumens bestimmt,
das während
des Betriebs des Zuges für
unterschiedliche Bremsvorgänge
verwendet wird.
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Vor
der Abfahrt eines Zuges ist es jedoch erforderlich, die Vorrichtung
zum Überwachen
der Integrität
eines Zuges derart zu kalibrieren, dass die Vorrichtung mit den
aktuellen Daten versorgt wird, die den Betriebszustand des Zuges
betreffen.
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Dies
erfolgt mit einem sogenannten Bremstest, der nach jeder Zugzusammenstellung
und nach jedem Wagentausch (größere oder
kleinere Anzahl von Wagen) vor der Abfahrt ausgeführt werden muss.
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Bei
einer Anweisung durch den Lokführer wird
die Bremsleitung 5 des gesamten Zuges mit Hilfe des Kompressors 4 gefüllt, der
sich in der Lokomotive 1 befindet, wobei vom Zugpersonal
optisch geprüft
wird, ob sämtliche
Bremsen des Zuges angeschlossen sind, sämtliche Wagen des Zuges ordnungsgemäß mit der
Bremsleitung verbunden sind und sämtliche einzelnen Radbremsen
der Wagen gelöst
sind. Der Bremstest dient insbesondere zur Bestimmung, ob die Druckluft
ungehindert zum Ende des Zuges gelangt, ob sämtliche Bremsen auf diese Weise
durch den Lokführer
betätigt
werden können und
ob die Bremsen der einzelnen Wagen ordnungsgemäß arbeiten.
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Während des
Bremstestes mit einer vollständig
gefüllten
Bremsleitung 5 erfasst die Steuereinrichtung 7 in
der Lokomotive 1 das Luftvolumen, das für den gesamten Zug erforderlich
ist, um die Bremse zu lösen,
und die Luftverlustrate infolge unvermeidlicher geringer Undichtigkeiten.
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Der
Bremstest umfasst weiterhin das Aktivieren der Bremsen, d.h. das
Betätigen
der Bremsen durch geeignetes Verringern des Luftdrucks in der Bremsleitung 5.
In derselben Weise wie beim Lösen der
Bremsen, prüft
das Zugpersonal optisch, ob sämtliche
Bremsen ordnungsgemäß betätigt sind. Durch
diese Maßnahme
erfasst die Steuereinrichtung 7 die Geschwindigkeit des
Druckabfalls in der Bremsleitung 5, wenn ein rapider Stopp
eingeleitet wird.
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Nach
dem oben beschriebenen Bremstest, den die Eisenbahngesellschaften
unabhängig
von zusätzlichen
Inspektionen des Bremssystems aus Sicherheitsgründen ausführen, wird die Vorrichtung
zur Überwachung
der Integrität
eines Zuges mit den entsprechenden Aktualisierungen versorgt, so
dass die Integrität
des Zuges zuverlässig
in Übereinstimmung mit
den Veränderungen
des Luftdrucks, der in der Bremsleitung erfasst wird, und der zugeführten und abgelassenen
Druckluft bestimmt werden kann.
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Die
tatsächlichen
Betriebsparameter, die während
eines Stopps des Zuges erfasst werden, insbesondere die des Bremssystems,
dienen als Basis der Bestimmung der Integrität des Zuges, wenn der Zug fährt, und
bilden die Verarbeitungsgrundlage für Datenverarbeitungsvorgänge, die
von der Steuereinrichtung 7 in der Lokomotive 1 ausgeführt werden.
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Während der
Fahrt können
die aktuellen Werte fortwährend
oder in kurzen Intervallen erfasst werden, wobei die jeweiligen
Zeitintervalle in Abhängigkeit
des Betriebszustandes des Zuges, insbesondere in Abhängigkeit
der Fahrtgeschwindigkeit bestimmt werden.
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Gemäß der oben
erfolgen Beschreibung ist die Vorrichtung zum Überwachen der Integrität eines Zuges
vorzugsweise im ersten Wagen des Zuges, d.h. in der Lokomotive,
angeordnet. Die vorliegende Ausführungsform
der Erfindung ist jedoch nicht darauf beschränkt, da Bestandteile der Vorrichtung
zum Überwachen
der Integrität
eines Zuges auch in einem Wagen angebracht sein können, der
sich direkt hinter der Lokomotive befindet, sofern ein derartiger
Wagen mit einer geeigneten elektrischen Stromversorgung ausgestattet
und mit der Lokomotive zur Datensendung vorzugsweise über eine
elektrische Leitung verbunden ist.
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Eine
derartige Anordnung der Vorrichtung zum Überwachen der Integrität eines
Zuges in einem Wagen des Zuges, vorzugsweise in der Lokomotive 1,
kann auch verwendet werden, wenn der Typ des Zuges ein Wendezug
ist, bei dem sich die Lokomotive nicht am Anfang des Zuges sondern
an einem beliebigen Ort im Zug oder am Ende des Zuges befindet.
Wenngleich eine Trennung des Zuges, der von der Lokomotive geschoben
wird, unwahrscheinlich ist, dienen Wendezüge der Änderung der Fahrtrichtung ohne
Entfernen der Lokomotive in einer Endstation, so dass im Falte eines
Wendezuges ebenfalls sehr häufig
die Situation auftritt, dass sich die Lokomotive am vorderen Ende
des Zuges befindet.
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Die
Vorrichtung zum Überwachen
der Integrität
eines Zuges kann ebenfalls in einem Fahrzeugsteuersystem enthalten
sein und auf Anfrage oder in bestimmten Zeitintervallen Ergebnisse
der Erfassung, die die Integrität
des Zuges betreffen, zu einem zentralen Steuerendgerät für die Streckenbestimmung
beispielsweise mit Hilfe einer Funksendeleitung senden.
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Die
Vorrichtung zum Überwachen
der Integrität
eines Zuges gemäß der vorherigen
Beschreibung bietet den Vorteil für den Betriebsablauf, dass die
Integrität
des Zuges in einfacher Art und Weise und mit geringem Aufwand an
technischem Gerät
erfasst werden kann, wobei der Zug relativ schnell nach dem Rangieren
von Güterwagen
in einem Rangierbahnhof abgefertigt werden kann.
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Die
Vorrichtung zum Überwachen
der Integrität
eines Zuges bietet Betriebsvorteile in Verbindung mit Güterzügen, bei
denen die einzelnen Wagen fortwährend
neu rangiert werden. Die Ausführung
des Bremstests zum Kalibrieren der Vorrichtung zum Überwachen
der Integrität
eines Zuges und zum Erfassen der grundlegenden Betriebsparameter
des jeweiligen Zuges stellt keinen Nachteil dar, da der Bremstest
vor der Abfahrt in jedem Fall in der beschriebenen Art und Weise
für jeden
Zug unabhängig seines
Rangierens ohne Rücksicht
auf die Vorrichtung zum Überwachen
der Integrität
eine Zuges oder zusätzlicher
Maßnahmen
ausgeführt
werden muss. Für
den Fall der oben beschriebenen Vorrichtung zum Überwachen der Integrität eines
Zuges müssen keine
teueren Überwachungseinrichtungen
für eine Anordnung
am Ende des Zuges vorgesehen werden, wodurch die möglichen
Probleme, die damit verbunden sind, wenn der Zug einen Tunnel durchfährt, vermieden
werden.
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Zudem
kann eine defekte Bremse entdeckt werden, wobei die Vorrichtung
zum Überwachen
der Integrität
eines Zuges für
den Fall anschließender Änderungen
des Bremssystems bei einem vorbestimmten Rangieren des Zuges – wenn etwa
infolge einer Fehlfunktion ein Teil der Wagen nicht länger mit der
Bremsleitung verbunden ist und somit nicht mehr gebremst werden
kann – in
der Lage ist, diesen Fehler ausfindig zu machen, da sämtliche
grundlegenden Daten (Ausgangswerte der Betriebsparameter) für das spezielle
Rangieren des Zuges während
des unerlässlichen
Bremstestes vor der Abfahrt des Zuges gesammelt wurden und die ursprüngliche
Zahl der Wagen des Zuges in die Steuereinrichtung 7 eingegeben
wurde.
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Darüber hinaus
ist es möglich,
Aktualisierungen, die die Geschwindigkeit des Zuges, mit der dieser
fahren muss, und die zu befahrende Strecke betreffen, insbesondere
für den
Fall eine Streckenänderung
infolge von technischen Problemen oder Betriebsproblemen zu einer
anderen Strecke, die ursprünglich
nicht geplant war, automatisch oder auf Anfrage vom zentralen Steuerendgerät zur Steuereinrichtung
zu senden, die sich in der Lokomotive befindet, so dass auf diese
Weise die Daten, die in der Steuereinrichtung gespeichert sind,
geändert,
korrigiert und/oder ergänzt
werden können.
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Wenngleich
die Erfindung im Zusammenhang mit unterschiedlichen speziellen Ausführungsformen
beschrieben wurde, wird der Fachmann erkennen, dass die Erfindung
mit Abänderungen
innerhalb des Geltungsbereiches der Ansprüche, wie er durch die Ansprüche 1 und
6 definiert ist, in Praxis umgesetzt werden kann.