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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Druckkopf zum Ausstoßen von
Drucktinte, ein Aufbewahrungsgehäuse
für den
Druckkopf und ein Tintenstrahldruckgerät, besonders aber ein Abdeckelement in
Form einer Gummidichtung, welche das Verdampfen von Tinte verhindert.
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Die
vorliegende Erfindung ist übertragbar
auf einen Kopierer, ein mit einem Kommunikationssystem und einem
Textautomaten einschließlich
Drucksektion ausgerüstetes
Faxgerät
und auch auf einen industriell genutzten Drucker, welcher mit verschiedenen
Verarbeitungseinheiten ausgerüstet
ist.
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Viele
als Drucker oder ähnliche
Geräte
verwendete Tintenstrahldruckgeräte
haben einen Tintenbehälter
in Form einer Kartusche, welche auf einfache Weise gegen eine andere
ausgetauscht werden kann. Dieses Tintenbehältersystem ermöglicht einfaches
Zuführen
von Tinte bei relativ niedrigen Betriebskosten für das Drucken.
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Die 28A und 28B zeigen
in perspektivischer Darstellung ein Beispiel der Installation der
Tintenbehälter
in eine Druckkopfeinheit, die 29A und 29B Schnittansichten davon. Wie aus den 28B und 29B hervor
geht, ist in der Druckkopfeinheit ein Tintenbehälter 111 installiert und
der Tintenzuführkanal 211 dieses
Tintenbehälters
ist mit dem Verbindungsabschnitt 204 der Druckkopfeinheit 301 verbunden,
um den Innenraum des Druckkopfes 102 mit Tinte zu versorgen.
Bei dieser Konfiguration ist um den Verbindungs abschnitt 204 eine
Gummidichtung 207 angeordnet, welche beim Installieren
des Tintenbehälters 111 in
die Druckkopfeinheit vom Tintenzuführkanal 211 des Tintenbehälters 111 und
dem Verbindungsabschnitt 204 zusammengedrückt wird.
Durch diese Verbindung kann Lecken oder Verdampfen von Tinte verhindert
werden.
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Die
dem Druckkopf 201 durch den Flüssigkeitskanal 206 und
dem im Siliziumsubstrat 201 vorhandenen Flüssigkeitskanal
zugeführte
Tinte wird durch die von den elektrothermischen Umwandlungselemente
(nicht dargestellt) im Flüssigkeitskanal
erzeugte Wärmeenergie
ausgestoßen.
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Wie
bereits erwähnt,
ist um den Tintenzuführkanal
des Tintenbehälters
im allgemeinen eine Gummidichtung angeordnet, um das Verdampfen von
Tinte zu verhindern. Diese den Verbindungsabschnitt zwischen dem
Tintenbehälter
und dem Druckkopf luftdicht abschließende Gummidichtung ist ein kostengünstiges
Element, welches das Verdampfen von Tinte effektiv verhindert. Diese
Gummidichtung braucht nur leicht zusammengedrückt zu werden, um eine hohe
Dichtfähigkeit
zu gewährleisten.
Deshalb muß diese
Gummidichtung weich sein, d.h. eine relativ geringe Härte zwischen
30 und 45 HS(A) (Japanischer Industriestandard JIS) haben.
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Gummis
mit einer so geringen Härte
können aber
bei Berührung
zusammenkleben. Wenn Druckkopfeinheiten wie die in den 28A, 28B, 29A und 29B dargestellten
in einer Fabrik gefertigt werden, erfolgt die Bereitstellung der
Gummidichtungen automatisch durch eine entsprechende Zuführvorrichtung.
Separates Zuführen
ist aber bei zusammengeklebten Gummidichtungen nicht möglich, so
daß diese
arbeits- und zeitaufwendig voneinander getrennt werden müssen. Deshalb
sollten die gefertigten Gummidichtungen einzeln in Behältnissen
gelagert werden, damit diese vor dem Einbau nicht zusammenkleben
können.
Dadurch steigen aber die Fertigungskosten.
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Gummidichtungen
neigen besonders bei einer Umgebungstemperatur von 20°C und darüber oder
bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 70% und darüber zum
Zusammenkleben.
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Im
Dokument US-A-5.781.213 ist ein Gummiabdeckelement offenbart, welches
ein bestimmtes Tinte umgebendes Element berührt und dieses abdichtet.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Gummiabdeckelements,
welches keine Klebeigenschaften hat und somit bei der Fertigung
von Druckköpfen,
Tintenstrahldruckgeräten
usw. keine Probleme verursacht.
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Diese
Aufgabe erfüllt
das Gummiabdeckelement mit den im Anspruch 1 definierten Merkmalen. Eine
Weiterentwicklung der Erfindung ist in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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1 zeigt
in perspektivischer Darstellung die Außenansicht eines Tintenstrahldruckers
als eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt
perspektivisch den in 1 dargestellten Drucker ohne
Abdeckung.
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3 zeigt
in perspektivischer Darstellung eine im Drucker als eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendete Druckkopfkartusche.
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4 zeigt
perspektivisch in Explosivdarstellung die Druckkopfkartusche gemäß 3.
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5 zeigt
perspektivisch in Explosivdarstellung den Druckkopf gemäß 4 schräg von unten
gesehen.
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Die 6A und 6B zeigen
in perspektivischer Darstellung den Aufbau einer Scannerkartusche
in Einbaulage bzw. um 180 Grad gedreht, welche anstatt der Druckkopfkartusche
gemäß 3 in den
Drucker gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden kann.
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7 zeigt
schematisch im Blockschaltbild den Gesamtaufbau der elektrischen
Schaltung des Druckers als eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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Die 8A und 8B zeigen
in Blockschaltbildern ein Beispiel des Innenaufbaus der gedruckten
Hauptleiterplatte (PCB) der in 7 dargestellten
Schaltung.
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Die 9A und 9B zeigen
in Blockschaltbildern ein Beispiel des Innenaufbaus einer spezifischen
integrierten Schaltung (ASIC) der in den 8A und 8B dargestellten
Hauptleiterplatte.
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10 zeigt
im Flußplan
ein Beispiel des im Drucker als eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ablaufenden Programms.
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11 zeigt
perspektivisch in Explosivdarstellung den Druckkopf gemäß 4.
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12 zeigt
in perspektivischer Darstellung teilweise unterbrochen das Druckelementsubstrat gemäß 5.
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13 zeigt
in perspektivischer Darstellung die Druckkopfkartusche mit Tintenbehältern gemäß 3.
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14 zeigt
eine Schnittansicht der in 3 dargestellten
Druckkopfkartusche.
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Die 15A und 15B zeigen
in perspektivischer Darstellung eine Gummidicht gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung von oben bzw. von unten gesehen.
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Die 16A, 16B, 16C und 16D zeigen
die Draufsicht, die Querschnittansicht, die Längsschnittansicht bzw. die
Unteransicht der in den 15A und 15B dargestellten Gummidichtung.
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Die 17A und 17B zeigen
in Tabellen- bzw. Diagrammform die Rate der aus dem Tintenbehälter verdampften
Tinte bei Verwendung der in den 15A und 15B dargestellten Gummidichtung, welche in diesem
Fall nicht rauh ist.
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Die 18A und 18B zeigen
in Tabellen- bzw. Diagrammform die Rate der aus dem Tintenbehälter verdampften
Tinte bei Verwendung der in den 15A und 15B dargestellten Gummidichtung mit einer bestimmten
Rauhigkeit.
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Die 19A und 19B zeigen
in Tabellen- bzw. Diagrammform die Rate der aus dem Tintenbehälter verdampften
Tinte bei Verwendung der in den 15A und 15B dargestellten Gummidichtung mit einer anderen
Rauhigkeit.
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Die 20A und 20B zeigen
in Tabellen- bzw. Diagrammform die Rate der aus dem Tintenbehälter verdampften
Tinte bei Verwendung der in den 15A und 15B dargestellten Dichtgummis mit noch einer anderen
Rauhigkeit.
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Die 21A und 21B zeigen
in perspektivischer Darstellung eine Gummidichtung gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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22 zeigt
in perspektivischer Darstellung eine Gummidichtung gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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23 zeigt
in perspektivischer Darstellung ein Druckkopfaufbewahrungsgehäuse gemäß einer vierten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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24 zeigt
in perspektivischer Darstellung eine im Druckkopfaufbewahrungsgehäuse gemäß 23 verwendete
Abdeckkappe.
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25 zeigt
in perspektivischer Darstellung eine im Druckkopfaufbewahrungsgehäuse verwendete
Abdeckkappe gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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26 zeigt
in perspektivischer Darstellung einen Ausstoßregeneriermechanismus gemäß einer sechsten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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27 zeigt
in perspektivischer Darstellung den Ausstoßregeneriermechanismus gemäß der sechsten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung in einer anderen perspektivischen Darstellung.
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Die 28A und 28B zeigen
in perspektivischer Darstellung eine herkömmliche Druckkopfkartusche.
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Die 29A und 29B zeigen
eine Schnittansicht der herkömmlichen
Druckkopfkartusche.
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Nachfolgend
werden anhand der beiliegenden Zeichnungen Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung beschrieben.
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Als
ein Beispiel eines Tintenstrahldruckgerätes dient ein Drucker, bei
welcher eine Gummidichtung gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verwendet wird.
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Der
in der Beschreibung verwendete Begriff „Drucken" bezieht sich auf die Erzeugung von
Bildern, Mustern usw. auf einem Druckmedium oder die Behandlung
des Druckmediums hinsichtlich des Erzeugens von Informationen mit
Bedeutung wie Buchstaben, Graphiken usw. oder von bedeutungslosen Informationen,
welche sichtbar werden sollen oder nicht.
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Der
in der Beschreibung verwendete Begriff „Druckmedium" bezieht sich nicht
nur auf das bei allgemeinen Druckgeräten benutzte Papier, sondern auch
auf Gewebe, Plastfilme, Metallplatten, Glas, Keramik, Holz und Leder,
welche Tinte aufnehmen können.
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Der
Begriff „Tinte" (oder „Flüssigkeit") sollte weitgehend
in Verbindung mit dem erwähnten „Drucken" verwendet werden
und betrifft eine Flüssigkeit zur
Erzeugung von Bildern, Mustern usw. auf dem Druckmedium, deren Farbstoff
auf dem Druckmedium erstarrt oder unlöslich wird.
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1. Körper des Gerätes
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Die 1 und 2 zeigen
die Außenansicht
eines mit einem Tintenstrahldrucksystem ausgerüsteten Druckers. Bei dieser
Ausführungsform
hat der Druckerkörper
M1000 ein Gehäuse,
welches aus einem Unterteil M1001, einem Oberteil M1002, einem Zugangsdeckel
M1003 und einer Austragplatte M1004 zusammengesetzt und in welchem
ein Chassis M3019 (2) untergebracht ist.
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Das
Chassis M3019 ist aus mehreren Metallplatten mit einer bestimmten
Steifigkeit hergestellt und bildet das Skelett des Druckers, an
welchem verschiedene, später
näher beschriebene
Druckmechanismen befestigt sind.
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Grob
ausgedrückt
bildet das Unterteil M1001 die unter Hälfte, das Oberteil M1002 die
obere Hälfte des
Druckerkörpers
M1000. Zusammen montiert formen diese beiden Hälften ein Gehäuse zur
Aufnahme der später
beschriebenen Mechanismen. Der Druckerkörper M1000 ist oben und vorn
mit einer Öffnung
versehen.
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Die
Austragplatte M1004 ist an einem Ende schwenkbar am Unterteil M1001
befestigt. Mit dem Schwenken der Austragplatte M1004 wird die an
der Vorderseite des Unterteils M1001 vorhandene Öffnung geöffnet bzw. geschlossen. Zum
Drucken wird die Austragplatte M1004 nach vorn geschwenkt, um die Öffnung freizugeben,
damit die gedruckten Blätter ausgetragen
und gestapelt werden können.
In der Austragplatte M1004 sind zwei Hilfsplatten M1004a, M1004b
untergebracht. Diese Hilfsplatten können nach Bedarf nach vorn
herausgezogen werden, um die Papierstützfläche in drei Schritten zu vergrößern oder
zu verkleinern.
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Der
Zugangsdeckel M1003 ist an einem Ende schwenkbar am Oberteil M1002
befestigt und dient zum Öffnen
oder Schließen
der an der Oberseite des Oberteils M1002 vorhandenen Öffnung.
Bei hochgeschwenktem Zugangsdeckel M1003 kann eine bzw. ein im Druckerkörper installierte(r)
Druckkopfkartusche H1000 oder Tintenbehälter H1900 ausgetauscht werden.
Mit dem Öffnen
oder Schließen
des Zugangsdeckels M1003 betätigt
ein an dessen Rückseite
angeordneter Vorsprung (nicht dargestellt) einen Hebel. Von einem
Mikroschalter wird die Schwenkposition des Hebels erfaßt und daraus
erkannt, ob der Zugangsdeckel geöffnet
oder geschlossen ist.
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Am
hinteren Abschnitt des Oberteils M1002 sind ein AN/AUS-Knopf E0018, ein
Wiederaufnahmeknopf E0019 und eine Leuchtdiode E0020 angeordnet.
Mit dem Drücken
des AN/AUS-Knopfes E0018 leuchtet die Leuchtdiode E0020, welche
der Bedienperson die Druckbereitschaft des Druckers anzeigt. Die
Leuchtdiode E002 hat mehrere Anzeigefunktionen. So wird zum Beispiel
durch Änderung
der Blinkintervalle und der Farbe die Bedienperson auf Druckerstörungen hingewiesen.
Außerdem
können von
einem Summer E0021 (7) Töne erzeugt werden. Nach Beseitigung
der Störung
wird der Wiederaufnahmeknopf E0019 gedrückt, um das Drucken fortzusetzen.
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2. Druckdurchführmechanismus
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Nachfolgend
wird der im Druckergehäuse M1000
gemäß dieser
Ausführungsform
untergebrachte Druckdurchführmechanismus
beschrieben.
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Bei
dieser Ausführungsform
weist der Druckdurchführmechanismus
folgende Einheiten auf: eine automatische Papierzuführeinheit
M3022 zum automatischen Zuführen
eines Druckblattes zum Druckerkörper,
eine Blatttransporteinheit M3029 zum Führen des von der automatischen
Papierzuführeinheit
einzeln zugeführten
Blattes bis zur vorbestimmten Druckstation und von dieser zu einer
Austrageinheit M3030, eine Druckeinheit zum Drucken auf dem zur
Druckstation transportierten Blatt und eine Ausstoßregeneriereinheit
M5000 zur Wiederherstellung der Tintenausstoßleistung der Druckeinheit.
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Zuerst
wird auf die Druckeinheit näher
eingegangen. Die Druckeinheit weist einen auf einem Holm M4021 beweglich
ge lagerten Schlitten M4001 und eine an diesem austauschbar befestigte
Druckkopfkartusche H1000 auf.
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2.1 Druckkopfkartusche
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Die
in der Druckeinheit verwendete Druckkopfkartusche wird anhand der 3 bis 5 beschrieben.
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Die
in 3 dargestellte Druckkopfkartusche H1000 ist aus
einem mit Tinten gefüllten
Tintenbehälter
H1900 und einem Druckkopf H1001 zum Ausstoßen der vom Tintenbehälter H1900
gelieferten Tinte durch Düsen
entsprechend den Druckinformationen zusammengesetzt. Der Druckkopf
H1001 ist als Kartusche ausgeführt
und austauschbar am Schlitten M4001 befestigt, worauf später näher eingegangen wird.
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Der
Tintenbehälter
für die
Druckkopfkartusche H1000 ist aus mehreren separaten Tintenbehältern H1900
zusammengesetzt, in welchen zum Beispiel die Farbtinten Schwarz,
Hellzyan, Hellmagenta, Zyan, Magenta bzw. Gelb untergebracht sind
und welche die Erzeugung von Bildern in Fotoqualität ermöglichen.
Wie aus 4 hervor geht, sind diese separaten
Tintenbehälter
austauschbar am Druckkopf H1001 befestigt.
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Der
in 11 detailliert dargestellte Druckkopf H1001 weist
eine Druckelementeinheit H1002 und eine Behälteraufnahmeeinheit H1500 auf.
Zu der in 5 in Explosivdarstellung gezeigten
Druckelementeinheit H1002 gehören
ein Druckelementsubstrat H1100, eine erste Platte H1200, eine elektrische Verdrahtungsleiterplatte
H1300 und eine zweite Platte H1400. Zur Behälteraufnahme H1500 gehören ein Strömungskanäle bildendes
Element H1600, ein Filter H1700 und eine Gummidichtung H1800 gemäß dieser
Ausführungsform.
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Eine
Seite des Druckelementsubstrats H1100 ist mit zahlreichen durch
Filmablagern erzeugten Druckelementen zur Erzeu gung der für das Ausstoßen von
Tinte erforderlichen Energie und mit elektrischen Verdrahtungen
zum Beispiel aus Aluminium zum Speisen der einzelnen Druckelemente
mit Strom versehen. Das Druckelementsubstrat H1100 ist auch mit
photolithographisch erzeugten Tintenkanälen und Düsen H100T entsprechend der
Anzahl an Druckelementen versehen. Auf der Rückseite des Druckelementsubstrats
H1100 sind Tintenzuführkanäle zum Speisen
der Tintenkanäle
mit Tinte vorhanden. Das Druckelementsubstrat H1100 ist fest mit
der mit Tintenzuführöffnungen
H1201 versehenen ersten Platte H1200, diese wiederum fest mit der
mit einer Öffnung versehenen
zweiten Platte H1400 verbunden. Die zweite Platte H1400 drückt die
elektrische Verdrahtungsleiterplatte H1300 gegen das Druckelementsubstrat
H1100, um beide elektrisch miteinander zu verbinden. Die elektrische
Verdrahtungsleiterplatte H1300 ist über Drähte mit dem Druckelementsubstrat H1100
und über
Eingangsklemmen H1301 an den Drahtenden mit dem Druckerkörper verbunden
und dient zur Übertragung
von elektrischen Signalen zum Ausstoßen von Tinte zum Druckelementsubstrat H1100
sowie zum Empfangen externer Signale vom Druckerkörper. Die
Eingangsklemmen H1301 für
externe Signale sind an der Rückseite
der Behälteraufnahme
H1500 befestigt, worauf später
näher eingegangen
wird.
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12 zeigt
in perspektivischer Darstellung teilweise unterbrochen den detaillierten
Aufbau des Druckelementsubstrats H1100.
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Das
Druckelementsubstrat H1100 weist als Hauptelement ein zum Beispiel
0,5 bis 1 mm dickes Siliziumsubstrat H1101 auf. Das Substrat H1101
ist mit sechs Reihen Tintenzuführkanälen H1102
(nur eine ist dargestellt) versehen, von denen jede eine schlitzförmige Durchgangsöffnung als
Zuführkanal für die entsprechende
der sechs Farbtinten bildet. An jeder Sei te der entsprechenden Tintenzuführkanäle H1102
ist eine Reihe elektrothermischer Umwandlungselemente H1103 (nur
eine Seite ist dargestellt) angeordnet, wobei die Umwandlungselemente
beider Reihen zickzackförmig
zueinander sich erstrecken. Die elektrothermischen Umwandlungselemente
H1103 und Verdrahtungen aus Aluminium werden durch Filmbildung erzeugt.
Die Elektrodenabschnitte H1104 zum Speisen der Verdrahtungen mit
Strom haben Erhebungen H1105 sind mit Ergebungen aus Gold oder einem ähnlichen
Metall versehen.
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Die
Tintenzuführkanäle H1102
werden durch anisotropes Ätzen
bei Nutzung der Kristallorientierung des aus Si gefertigten Substrats
H1101 erzeugt. Wenn das aus Si gefertigte Substrat in Oberflächenrichtung
die Kristallorientierung <100> und in Dickenrichtung
die Kristallorientierung <111> hat, verläuft bei
Verwendung eines alkalischen Ätzmittels
(KOH, TMAH, Hydrazin oder eine ähnliche
Verbindung) das anisotrope Ätzen
unter einem Winkel von etwa 54,7°. Bei
Anwendung dieses Verfahrens kann die gewünschte Ätztiefe erreicht werden.
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Auf
dem Si-Substrat H1101 sind entsprechend den elektrothermischen Umwandlungselementen
H1103 photolithographisch erzeugte Wände H1106 als Tintenkanalwände und
in sechs Reihen entsprechend den sechs Farbtinten angeordnete Ausstoßöffnungen
H1100T vorhanden. Die elektrothermischen Umwandlungselemente H1103
sind den Ausstoßöffnungen
H1101T gegenüber
angeordnet und erzeugen in der aus dem Tintenzuführkanal zugeführten Tinte
jeweils ein Bläschen,
durch dessen Druck Tinte aus den Ausstoßöffnungen H1101T ausgestoßen wird.
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Nachfolgend
wird anhand von 5 und weiteren Zeichnungen die
erste Platte H1200 detailliert beschrieben. Die erste Platte H1200
ist zum Beispiel aus Aluminiumoxid (A1203) gefertigt und hat eine
Dicke zwischen 0,5 und 10 mm. Die erste Platte kann aber auch aus
einem anderen Material gefertigt werden, wenn dieses einen dem Druckelementsubstrat
H1100 äquivalenten
linearen Ausdehnungskoeffizient und eine gleiche oder höhere Wärmeleitfähigkeit
als dieses hat. Zu den Materialien, aus welchen die erste Platte
gefertigt werden kann, zählen
Silizium (Si), Aluminiumnitrid (AlN), Zirkoniumdioxid, Siliziumnitrid
(Si3N4), Siliziumkarbid
(SiC), Molybdän (Mo)
und Wolfram (W).
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Die
erste Platte H1200 ist mit sechs Tintenzuführkanälen H1201 zum Zuführen der
entsprechenden Tinte zum Druckelementsubstrat H1100 versehen. Diese
sechs Tintenzuführkanäle H1201 entsprechen
den im Druckelementsubstrat H1100 vorhandenen Tintenzuführkanälen H1102,
wobei das Druckelementsubstrat H1100 mit hoher positioneller Genauigkeit
an der ersten Platte H1200 befestigt ist. Der zum Verbinden des
Druckelementsubstrats mit der ersten Platte verwendete erste Kleber
wird so aufgetragen, daß zwischen
benachbarten Tintenzuführkanälen keine
Hohlräume
entstehen. Der erste Kleber hat vorzugsweise eine geringe Viskosität, bildet
auf den Kontaktflächen
nur eine dünne
Schicht, ist nach dem Aushärten
relativ hart und tintenbeständig.
Der Kleber kann zum Beispiel ein durch Wärme härtender Kleber mit dem Hauptbestandteil
Epoxydharz sein, wobei die Haftschicht aus diesem Kleber vorzugsweise
50 μm oder
weniger beträgt.
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Nachfolgend
wird anhand von 5 die elektrische Verdrahtungsleiterplatte
H1300 beschrieben. Die elektrische Verdrahtungsleiterplatte H1300 dient
zum Übertragen
der für
das Ausstoßen
von Tinte erforderlichen elektrischen Signale zum Druckelementsubstrat
H1100. Die elektrische Verdrahtungsleiterplatte weist eine Öffnung zum
Befestigen des Druckelementsubstrats H1100, den Elektrodensektionen
H1104 des Druckelementsubstrats H1100 gemäß 12 entsprechende Klemmen
(nicht dargestellt) und Eingangsklemmen (nicht dargestellt) an den
Verdrahtungselementen zum Empfangen externer Signale vom Druckerhauptkörper auf.
Auf diese Weise sind die elektrische Verdrahtungsleiterplatte H1300
und das Druckelementsubstrat H1100 elektrisch miteinander verbunden.
Das Verbinden kann zum Beispiel durch Auftragen eines durch Wärme aushärtenden
Kunstharzklebers (nicht dargestellt) zwischen den Elektrodenabschnitt
H1104 des Druckelementsubstrats H1100 und die entsprechende Elektrodenklemmleiste
der elektrischen Verdrahtungsleiterplatte H1300 und Aushärten des
Klebers durch gleichzeitiges Aufbringen von Wärme und Druck erfolgen.
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Der
durch Wärme
aushärtende
Kunstharzkleber kann ein leitende Partikel enthaltender anisotroper
Kleber sein. Bei der Konfiguration gemäß dieser Ausführungsform
könnte
die elektrische Verbindung erreicht werden, wenn zum Beispiel die
Elektrodensektionen des Druckelementsubstrats H1100 und die mit
Gold plattierten Elektrodenanschlußklemmen der elektrischen Verdrahtungsleiterplatte
H1300 erhitzt und bei einer Temperatur zwischen 170°C und 250°C mittels
eines anisotropen, elektrisch leitenden Klebfilms, welcher Nickelpartikel
mit einer Größe zwischen
2 μm und
6 μm und
auch ein Epoxydharz enthält,
angequetscht würden.
Das für
die elektrische Verdrahtungsleiterplatte H1300 verwendete Material kann
ein flexibles Substrat mit einer doppelschichtigen Verdrahtung sein,
wobei die vordere Schicht mit einem Resistfilm beschichtet ist.
Die zur Übertragung externer
Signale dienenden Anschlußklemmen
dieses Verdrahtungssubstrats sind an der Rückseite an eine Verstärkungsplatte
geklebt, um diesen eine plane Oberfläche zu geben. Die Verstärkungsplatte kann
aus einem Glasepoxydharz, aus Aluminium oder einem ähnlichen
hitzebeständigen
Material gefertigt werden und zum Beispiel eine Dicke zwischen 0,5
mm und 2 mm haben.
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Nachfolgend
wird die zweite Platte H1400 beschrieben. Diese Platte ist zum Beispiel
aus Aluminiumoxid (A1203) gefertigt und hat eine Dicke zwischen
0,5 und 1 mm, kann aber auch aus einem Material, welches einen dem
Druckelementsubstrat H1100 und der ersten Platte H1200 äquivalenten
linearen Ausdehnungskoeffizient, aber eine höhere Wärmeleitfähigkeit als jene hat, gefertigt
werdend. Die in der zweiten Platte H1400 vorhandene Öffnung hat
größere Dimensionen
als das an der ersten Platte H1200 befestigte Druckelementsubstrat
H1100. Die zweite Platte H1400 wird mit einem zweiten Kleber (nicht
dargestellt) so an der ersten Platte H1200 befestigt, daß das Druckelementsubstrat
H110 und die elektrische Verdrahtungsleiterplatte H1300 eben zueinander
ausgerichtet und elektrisch miteinander verbunden sind. Die elektrische
Verdrahtungsleiterplatte H1300 wird an der Rückseite mit einem dritten Kleber (nicht
dargestellt) an der zweiten Platte H1400 befestigt, um die zweite
Platte gefaltet und mit der ersten Platte H1200 verklebt. Der zweite
Kleber kann zum Beispiel eine geringe Viskosität haben, auf der Kontaktfläche eine
dünne Schicht
bilden und tintenbeständig
sein. Der dritte Kleber kann zum Beispiel ein durch Wärme aushärtender,
hauptsächlich
ein Epoxydharz enthaltender Film sein, dessen Dicke zwischen 10 μm und 100 μm beträgt.
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Bei
der beschriebenen Druckelementeinheit H1002 ist werden die elektrischen
Verbindungen zwischen dem Druckelementsubstrat H1100 und der elektrischen
Verdrahtungsleiterplatte H1300 mit einem nicht dargestellten ersten
Dichtmittel und einem zweiten Dichtmittel abgedichtet, um diese
gegen Korrosion durch die Tinte oder externe Stoßbelastungen zu schützen. Mit
dem ersten Dichtmittel werden hauptsächlich die peripheren Abschnitte
des Druckelementsubstrats H1100, mit dem zweiten Dichtmittel hauptsächlich die
Kanten der in der elektrischen Verdrahtungsleiterplatte H1300 vorhandenen Öffnung abgedichtet.
Die gefaltete elektrische Verdrahtungslei terplatte H1300 wird außerdem in
Abhängigkeit von
der Form der Behälteraufnahme
H1500 verformt.
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An
der mit dem austauschbaren Tintenbehälter H1900 der Druckelementeinheit
bestückten
Behälteraufnahme
H1500 gemäß 5 wird
das Element H1600 zum Beispiel durch Ultraschallschmelzen befestigt,
um vom Tintenbehälter
H1900 zur ersten Platte H1200 einen Strömungskanal H1501 zu erzeugen.
An der mit dem Tintenbehälter
H1900 in Verbindung gebrachten Seite des Strömungskanals H1501 ist ein Filter
H1700 angeordnet, welcher das Eindringen von Staub verhindert. Zwischen
dem Filter H1700 und dem Tintenbehälter H1900 ist eine Gummidichtung
H1800 angeordnet, um ein Verdampfen von Tinte über die Verbindungsfläche zwischen
beiden zu verhindern.
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Wie
bereits beschrieben, werden die Behälteraufnahmeeinheit, zu welcher
die Behälteraufnahme
H1500, das Element H1600, der Filter H1700 und die Gummidichtung
H1800 gemäß dieser
Ausführungsform
gehören,
und die Druckelementeinheit, zu welcher das Druckelementsubstrat
H1100, die erste Platte H1200, die elektrische Verdrahtungsleiterplatte
H1300 und die zweite Platte H1400 gehören, miteinander verklebt,
um den Druckkopf H1001 zu erzeugen.
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Nachfolgend
wird die Behälteraufnahme H1500
detailliert beschrieben. Die Behälteraufnahme H1500
wird zum Beispiel aus einem Kunstharz gegossen. Das Kunstharz enthält vorzugsweise
5 bis 40% Glasfasern, um die gewünschte
geometrische Steifigkeit der Behälteraufnahme
zu gewährleisten.
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Die
Behälteraufnahme
H1500, in welche die Tintenbehälter
H1900 austauschbar eingesetzt werden, ist mit Behälterpositionierbohrungen,
einer ersten Bohrung und einer zweiten Bohrung (beide nicht dargestellt),
und einer dritten Bohrung für
die Positionierstifte, der Tintenbehälter H1900 mit einer ersten Klaue,
einer zweiten Klaue und einer dritten Klaue versehen. Die Behälteraufnahme
H1500 weist auch eine Öffnung
für ein
die Tintenrestmenge erfassendes Prisma auf. Zur Behälteraufnahme
H1500 gehören
auch eine Führung
für das
Installieren der Druckkopfkartusche H1000 in den Schlitten M4001
des Tintenstrahldruckers, ein Abschnitt zum Fixieren der Druckkopfkartusche
im Schlitten M4001 über
einen Hebel sowie Anschläge
zum Positionieren in X-, Y- und Z-Richtung im Schlitten. Zur Behälteraufnahme gehören außerdem ein
Abschnitt zum Positionieren und Fixieren der an der Druckelementeinheit
H1002 vorhandenen Klemmleisten für
externe Signale und mehrere an diesem Abschnitt angeordnet Rippen, um
dessen Stabilität
zu erhöhen.
Außerdem
sind an den Stellen, an welchen die Tintenbehälter H1900 für die einzelnen
Farbtinten installiert werden, Trennrippen vorhanden, um ein Vermischen
der Farbtinten miteinander zu verhindern. Die Behälteraufnahme H1500
weist an zwei Seiten eine Handlingabschnitt auf, welcher das Einsetzen
und Entfernen des Druckkopfes H1001 erleichtert. Wie aus 5 hervor
geht, ist die Behälteraufnahme
H1500 eine Komponente, in welcher durch Anschweißen des Elements H1600 mittels
Ultraschall ein den Tintenbehälter
H1900 mit der Druckelementeinheit H1002 verbindenden Tintenströmungskanal
erzeugt wird.
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An
der Fläche,
welche vom Tintenbehälter H1900
berührt
wird, sind Filter H1700 gegen das Eindringen von Staub thermisch
angeschweißt,
während eine
an dieser angeordnete Gummidichtung H1800 gemäß dieser Ausführungsform
das Verdampfen von Tinte aus der Verbindungsfläche verhindert.
-
Die
Druckkopfkartusche H1000 wird durch Verbinden der Druckelementeinheit
H1002 mit der Behälteraufnahme
H1500 auf die in 11 dargestellte Weise vervollständigt.
-
Dazu
werden die Tintenzuführkanäle in der Druckelementeinheit
H1002 (Tintenzuführkanäle in der
ersten Platte) mit den entsprechenden Tintenzuführkanälen in der Behälteraufnahme
H1500 (Tintenzuführkanäle im Element
H1600) positionell in Übereinstimmung
gebracht und deren Umgebungen mittels eines vierten Klebers miteinander
verklebt. Die Druckelementeinheit H1002 und die Behälteraufnahme
H1500 werden an bestimmten Stellen zusätzlich mit einem fünften Kleber
miteinander verbunden. Der vierte und der fünfte Kleber sind tintenbeständig und härten bei
Raumtemperatur aus, sind aber weich genug, um Unterschiede im linearen
Ausdehnungskoeffizienten zwischen den einzelnen Werkstoffen zu kompensieren.
Bei dieser Ausführungsform
werden zum Beispiel Silikonkleber verwendet, welche durch Feuchtigkeitsaufnahme
aushärten.
Der vierte und der fünfte
Kleber können
aus dem gleichen Kunstharz hergestellt sein. Wenn die Druckelementeinheit H1002
und die Behälteraufnahme
H1500 durch Verwendung des vierten und des fünften Klebers miteinander verbunden
sind, erfolgt das Positionieren und Befestigen der Druckelementeinheit
H1002 zusätzlich
mit einem sechsten Kleber. Der sechste Kleber ist ein Schnellkleber.
Bei dieser Ausführungsform
ist der sechste Kleber ein durch Bestrahlung mit ultraviolettem
Licht aushärtender
Kleber, kann aber auch ein Kleber anderer Art sein.
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Die
an der Druckelementeinheit H1002 angeordneten Anschlußklemmen
zum Empfangen externer Signale werden über zwei Positionierstifte
und zwei Positionierbohrungen ausgerichtet an einer Seite der Behälteraufnahme
H1500 befestigt. Das Befestigen dieser Anschlußklemmleisten kann auf die Weise
erfolgen, daß die
an der Behälteraufnahme H1500
vorhandenen Verbindungsstifte in die um die Anschlußklemmleisten
an der elektrischen Verdrahtungsleiterplatte H1300 vorhandenen Verbindungsbohrungen
gedrückt
und dann thermisch angeschweißt werden.
Das Befestigen kann aber auch auf andere Weise erfolgen.
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Nachfolgend
wird anhand von 13 die Druckkopfkartusche detailliert
beschrieben.
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13 zeigt
das Zusammenfügen
des Druckkopfes H1001 und der Tintenbehälter H1900 zur Druckkopfkartusche
H1000. Jeder der sechs Tintenbehälter
H1900 ist mit der entsprechenden Farbtinte gefüllt. An jedem Tintenbehälter ist
ein Tintenzuführkanal
H1907 zum Versorgen des Druckkopfes H1001 mit Tinte vorhanden. Der äußerste linke
der in 13 dargestellten Tintenbehälter H1900
ist zum Beispiel mit schwarzer Tinte gefüllt und versorgt durch den
Tintenzuführkanal
H1907 den Druckkopf H1001 mit dieser Tinte.
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14 zeigt
eine Schnittansicht der Druckkopfkartusche H1000.
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Wie
aus 14 hervor geht, ist an einer Seite des Bodens
dieses kastenförmigen
Druckkopfes H1001 das Druckelementsubstrat H1100 angeordnet. Dieser
Bodenabschnitt des Druckkopfes H1001 ist mit dem bis zum Druckelementsubstrat
H1100 sich erstreckenden Tintenkanal H1501 versehen.
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Nachfolgend
wird das Strömen
der Tinte zum Beispiel aus dem Tintenbehälter H1900 für schwarze Tinte
durch diese Druckkopfkartusche beschrieben. Durch den Tintenzuführkanal
H1907 strömt
Tinte aus diesem Behälter
H1900 zunächst
in den Druckkopf H1001, von diesem durch den Tintenzuführkanal H1501
zur ersten Platte H1200, dann zum Tintenzuführkanal H1102 im Druckelementsubstrat
H1100 und schließlich
durch die mit den elektrothermischen Umwandlungselementen H1103
bestückte
Bläschenerzeugungskammer
bis zu den Ausstoßöffnungen H1100T
(siehe 12). Durch die von den elektrother mischen
Umwandlungselementen H1103 erzeugte Wärmeenergie werden Bläschen in
der Tinte gebildet, durch deren Druck Tinte ausgestoßen wird.
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2.2 Schlitten
-
Nachfolgend
wird anhand von 2 der mit einer Druckkopfkartusche
H1100 bestückte
Schlitten M4001 beschrieben.
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Wie
aus 2 hervor geht, ist der Schlitten M4001 mit einer
Abdeckung M4002 zum Führen
des Druckkopfes H1001 bis an die gewünschte Stelle und einem Hebel
M4007 zum Positionieren und Anpressen des Druckkopfes H1001 über die
Behälteraufnahme
H1500 in bzw. an diesem versehen.
-
Der
Hebel M4007 ist am oberen Abschnitt des Schlittens M4001 schwenkbar
befestigt. An der Stelle, an welcher der Druckkopf H1001 den Schlitten M4001
berührt,
ist eine federbelastete Platte (nicht dargestellt) angeordnet. Über die
federbelastete Platte klemmt der Hebel M4007 den Druckkopf H1001
im Schlitten M4001 fest.
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An
einer Verbindungsstelle zwischen dem Schlitten M4001 und dem Druckkopf
H1001 berührt wird,
ist ein flexibles Kabel E0011 (7; nachfolgend
Kontakt FPC genannt)) befestigt, welches über Kontaktstellen H1301 am
Druckkopf H1001 die elektrische Verbindung zu diesem herstellt und
Druckinformationen an diesen weiterleitet.
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Zwischen
dem Kontaktabschnitt des Kabels E0011 und dem Schlitten M4001 ist
ein zum Beispiel aus Gummi gefertigtes elastisches Element (nicht dargestellt)
angeordnet. Dieses elastische Element und der federbelasteten Hebel
gewährleisten
einen zuverlässigen
Kontakt zwischen dem Kabel E0011 und dem Schlitten M4001. Der Kontaktabschnitt
des Kabels ist an das an der Rückseite
des Schlittens M4001 angeordnete Substrat E0013 (7)
angeschlossen.
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3. Scanner
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Beim
Drucker dieser Ausführungsform
kann anstatt der Druckkopfkartusche H1000 ein Scanner als Lesegerät in den
Schlitten M4001 installiert werden.
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Der
Scanner wird zusammen mit dem Schlitten M4001 in Abtasthauptrichtung
bewegt, um ein Bild auf einem Dokument, welches anstatt eines Druckmediums
zugeführt
wird, zu lesen. Das Lesen des in Abtastnebenrichtung bewegten Bilddokuments
erfolgt in Abtasthauptrichtung.
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Die 6A und 6B zeigen
den Scanner M6000 in der Lage, in welcher dieser eingesetzt wird, bzw.
in umgekehrter Lage.
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Wie
aus diesen Figuren hervor geht, hat die Scanneraufnahme M6001 Kastenform
und ist mit einem optischen System sowie einer zum Lesen erforderlichen
Verarbeitungsschaltung bestückt.
Wenn der Scanner M6000 im Schlitten M4001 installiert ist, zeigt
die Leselinse M6006 auf das zu lesende Dokument. Die Linse M6006
fokussiert das vom Dokument reflektierte Licht auf eine im Scanner
angeordnete Leseeinheit, um das auf dem Dokument vorhandene Bild
zu lesen. Das von einer Lichtquelle (nicht dargestellt) emittierte
Licht wird durch eine Linse M6005 auf das Dokument gerichtet.
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Eine
am Boden der Scanneraufnahme M6001 befestigte Abdeckung M6003 verhindert
das Eindringen von Licht in den Scannerhalter. Ein geriffelter Abschnitt
an zwei Seiten des Scannerhalters erleichtert das Einsetzen und
Entfernen des Scanners in den bzw. aus dem Schlitten M4001. Die
Außenform
der Scanneraufnahme M6001 ist der Aufnahme für den Druckkopf ziem lich ähnlich,
so daß der
Scanner auf die gleiche Weise wie der Druckkopf H1001 in den Schlitten
M4001 eingesetzt und aus diesem entfernt werden kann.
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In
der Scanneraufnahme M6001 ist ein mit einer Leseschaltung bestücktes Substrat
angeordnet, dessen Kontaktabschnitt PCB M6004 nach außen zeigt.
Wenn der Scanner M6000 im Schlitten M4001 installiert ist, berührt der
Kontaktabschnitt PCB M6004 den Kontaktabschnitt FPC E0011 am Schlitten
und verbindet das Substrat mit einem im Druckerkörper angeordneten Steuersystem.
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4. Konfiguration der elektrischen
Druckerschaltung
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Nachfolgend
wird die Konfiguration der elektrischen Schaltung bei dieser Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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7 zeigt
schematisch den Gesamtaufbau der elektrischen Schaltung bei dieser
Ausführungsform.
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Diese
Schaltung weist hauptsächlich
ein Schlittensubstrat (CRPCB) E0013, eine gedruckte Hauptleiterplatte
(PCB) E0014 und eine Stromversorgungseinheit E0015 auf.
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Die
Stromversorgungseinheit E0015 ist an die Hauptleiterplatte E0014
angeschlossen und speist verschiedene Einheiten mit Strom.
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Das
Schlittensubstrat E0013 in Form einer gedruckten Leiterplatte ist
am Schlitten M4001 (2) befestigt und dient als Schnittstelle
zum Übertragen
von Signalen über
den Kontaktabschnitt FPC E0011 vom und zum Druckkopf. Aus dem beim Bewegen
des Schlittens M4001 vom Kodiersensor E0004 ausgegebenen Impulssignals
erfaßt
das Schlittensubstrat E0013 die Veränderung in der positionellen
Beziehung zwischen der Kodierskala E0005 und dem Kodiersensor E0004
und sendet über
das flexible Flachkabel (CRFFC) E0012 ein Signal zur Hauptleiterplatte
E0014.
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Die
Haupteiterplatte E0014 ist eine Platte mit einer gedruckten Schaltung,
welche verschiedene Komponenten des Tintenstrahldruckgerätes dieser Ausführungsform
steuert und E/A-Kanäle
für den Sensor
E0007 zum Erfassen des Papierendes (Sensor PE), einen Sensor E0009
zum automatischen Erfassen des Papierzuführens (Sensor ABZ), einen Deckelsensor
E0022, eine Parallelschnittstelle (Parallel I/F) E0016, eine Reihenschnittstelle
(Reihen I/F) E0017, eine Wiederaufnahmetaste E0019, eine Leuchtdiode
(LED) E0020, einen AN/AUS-Schalter E0018
und einen Summer E0021 aufweist. Die Hauptleiterplatte E0014 ist
an einen Motor (Motor SCH) E0001 als Antriebsquelle zum Bewegen
des Schlittens M4001 in Abtasthauptrichtung, einen Motor (DMT-Motor)
E0002 als Antriebsquelle zum Transportieren des Druckmediums und
einen Motor (Motor RG) E0003 zur Durchführung des Regenerierens des
Druckkopfes und zum Zuführen
des Druckmediums angeschlossen und steuert diese. Die Hauptleiterplatte
E0014 ist über
eine Schnittstelle auch an einen Sensor E0006 zum Erfassens des Fehlens
von Tinte, einen Spaltsensor E0008, einen Sensor PE E0010, das Kabel
(CRFFC) E0012 und die Stromversorgungseinheit E0015 angeschlossen.
-
8,
unterteilt in 8A und 8B, zeigt im
Blockschaltbild ein Beispiel des Aufbaus der Hauptleiterplatte E0014.
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In 8 kennzeichnet
das Bezugszeichen E1001 eine CPU, welche einen an die Oszillierschaltung
E1005 zur Erzeugung eines Signals E1019 angeschlossenen Taktimpulsgenerator
E1002 aufweist. Die CPU 1001 ist an eine ASIC (anwendungs spezifische
integrierte Schaltung) und über
einen Steuerbus E1014 an einen ROM E1004 angeschlossen. Die CPU 1001 steuert
auf der Grundlage des im ROM E1004 gespeicherten Programms die ASIC
E1006, erfaßt
aus dem Signal E0017 den Status des AN/AUS-Schalters, aus dem Signal
E1016 den Status des Wiederaufnahmeschalters, aus dem Signal E1042
den Status der Abdeckung, aus dem Signal (HSENS) E1013 den Status
des Druckkopfes, steuert über
das Signal (BUZ) E1018 den Summer E0021 und erfaßt aus dem Signal E1011 über den
eingebauten A/D-Konverter E1003 das Fehlen von Tinte und aus dem
von einem Thermistor gesendeten Signal E1012 die Kopftemperatur.
Außerdem
führt die
CPU E1001 verschiedene andere logische Operationen durch und steuert
entsprechend den vorliegenden Bedingungen das Tintenstrahldruckgerät.
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Das
Signal E1013 ist ein Kopferfassungssignal, welches von der Druckkopfkartusche
H1000 über
das flexible Kabel E0012, das Schlittensubstrat E0013 und den Kontaktabschnitt
(FPC) E0011 gesendet wird. Das vom Sensor E0006 zum Erfassen des
Fehlens von Tinte gesendete Signal E1011 ist ein analoges Signal.
Das vom Thermistor (nicht dargestellt) im Schlittensubstrat E0013
gesendete Temperaturerfassungssignal ist ein analoges Signal.
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Das
Bezugszeichen E1008 kennzeichnet einen an die Motorspannungsquelle
(VM) E1040 angeschlossenen Treiber (Motortreiber SCH), welcher aus dem
von der ASIC E1006 gesendeten Signal E1036 ein Signal E1037 zum
Antreiben des Schlittenmotors E0001 erzeugt. Das Bezugszeichen E1009
kennzeichnet einen an die Motorspannungsquelle E1040 angeschlossenen
Motortreiber RG/DMT, welcher aus dem von der ASIC E1006 gesendeten
Impulssignal (PM-Steuersignal) 1033 ein Motortreibersignal 1033 zum
Antreiben des Motors DMT und ein Motortreibersignal E1034 zum Antreiben
des Motors RG erzeugt.
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Das
Bezugszeichen E1010 kennzeichnet eine Stromversorgungssteuerschaltung,
welche gemäß dem von
der ASIC E1006 gesendeten Signal E1024 die mit einem Lichtemissionselement
ausgerüsteten
Sensoren mit Strom versorgt. Die Parallelschnittstelle E0016 überträgt das von
der ASIC E1006 erzeugte Signal E1030 auf das an die externen Schaltungen
angeschlossene Kabel E1031 und über
dieses Kabel auch ein Signal zur ASIC E1006. Die Reihenschnittstelle
E0017 überträgt das von
der ASIC E1006 erzeugte Signal E1028 auf das an die externen Schaltungen
angeschlossene Kabel E1029 und über
dieses Kabel auch ein Signal zu ASIC E1006.
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Die
Stromversorgungseinheit E0015 erzeugt ein Kopfantriebssignal (VH)
E1039, ein Motorantriebssignal (VM) E1040 und ein Logikantriebssignal (VDD)
E1041. Von der ASIC E1006 werden zur Stromversorgungseinheit E0015
das Signal Kopf AN (VHAN) E1022 und das Signal Motor AN (VMAN) E1023
gesendet, um die AN/AUS-Steuerung des Kopfantriebssignals E1039
und des Motorantriebssignals E1040 durchzuführen. Das von der Stromversorgungseinheit
E0015 gesendete logische Antriebssignal (VDD) E1041 ist wie erforderlich
spannungsgewandelt und wird an verschiedene Komponenten innerhalb
oder außerhalb
der Hauptleiterplatte E0014 gesendet.
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Das
Kopfantriebssignal E1039 wird von der Hauptleiterplatte E0014 geglättet und über das
flexible Flachkabel E0011 zur Druckkopfkartusche H1000 gesendet.
Das Bezugszeichen E1007 kennzeichnet eine Rückstellschaltung, welche eine
Verringerung des logischen Antriebssignals E1041 erfaßt und ein Rückstellsignal
(RESET) zur CPU E1001 und zur ASIC ER1006 sendet, um diese zu initialisieren.
-
Die
ASIC E1006 ist eine integrierte Schaltung in Form eines Halbleitereinzelchips
und wird über
den Steuerbus E1014 von der CPU E1001 gesteuert, um das Steuersignal
E1036 für
den Motor RG, das PM-Steuersignal E1033, das Steuersignal E1024
für die
Stromeinspeisung, das Kopfanschaltsignal E1022 und das Motoranschaltsignal
E1023 auszugeben. Die ASIC überträgt auch
die Signale zur und von der Parallelschnittstelle E0016 sowie der Reihenschnittstelle
E0017, erfaßt
den Status des Signals (PES) E1025 vom Sensor PE E0007, des Signals
(ABZS) E1026 vom Sensor ABZ E0009, des Signals (GAPS) E1027 vom
Sensor E0008 zum Erfassen des Spaltes zwischen dem Druckkopf und
dem Druckmedium und des Signals (PGS) E1032 vom Sensor PE E0007
und sendet die den Status dieser Signale repräsentierenden Daten über den
Steuerbus E1014 zur CPU E1001. Auf der Grundlage der empfangenen
Daten steuert die CPU E1001 das Signal E1038 zum An- oder Abschalten
der Leuchtdiode E0020.
-
Die
ASIC E1006 kontrolliert auch den Status des Kodiersignals (ENC)
E1020, erzeugt ein Taktsignal, kommuniziert mit der Druckkopfkartusche
H1000 und steuert mit dem Kopfsteuersignal E1021 das vom Druckkopf
durchzuführende
Drucken. Das Kodiersignal (ENC) E1020 ist ein vom Kodiersensor SCH
E0004 ausgegebenes, über
das flexible Flachkabel E0012 empfangenes Signal. Das Kopfsteuersignal
E1021 wird über
das flexible Flachkabel E0012, das Schlittensubstrat E0013 und den
Kontakt FPC E0011 zum Druckkopf H1001 gesendet.
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9,
unterteilt in 9A und 9B, zeigt im
Blockschaltbild ein Beispiel des Innenaufbaus der ASIC E1006.
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In
diesen Figuren ist nur das Fließen
der Daten wie zum Beispiel der Druckdaten und der Motorsteuerdaten
in Verbindung mit der Steuerung des Kopfes und verschiedener mechanischer
Komponenten dargestellt, während
auf die Steuersignale sowie den Taktimpuls in Verbindung mit dem
Lesen/Schreiben der in jedem Block vorhandenen Register sowie auf
die mit der Steuerung des direkten Speicherzugriffs (DMA) verbundenen
Steuersignale verzichtet wurde, um die Zeichnung zu vereinfachen.
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In
diesen Figuren kennzeichnet das Bezugszeichen E2002 einen PLL-Regler,
welcher auf der Grundlage des Taktsignals (CLK) E2031 und des Steuersignals
(PLLON) E2033, ausgegeben von der CPU E1001, einen für den größten Teil
der ASIC E1006 benötigten
Taktimpuls (nicht dargestellt) erzeugt.
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Das
Bezugszeichen E2001 kennzeichnet eine CPU-Schnittstelle (CPU I/F),
welche den Lese/Schreib-Vorgang des Registers in jedem Block steuert,
den Taktimpuls für
einige Blöcke
liefert sowie ein Unterbrechungssignal gemäß dem Rückstellsignal E1015 (keiner
dieser Vorgänge
ist dargestellt), ein Softwarerückstellsignal
(PDWN) E2032 und ein von der CPU E1001 ausgegebenes Taktsignal (CLK) E2031
und Steuersignale vom Steuerbus E1014 annimmt. Die CPU-I/F E2001
sendet dann ein Unterbrechungssignal (INT) E2034 zur CPU E1001,
um diese über
eine innerhalb der ASIC vorliegende Unterbrechung zu informieren.
-
Das
Bezugszeichen E2005 kennzeichnet einen dynamischen RAM (DRAM) mit
verschiedenen Bereichen zum Speichern von Druckdaten, wie zum Beispiel
einen Empfangszwischenspeicher E2010, einen Arbeitszwischenspeicher
E2011, eine Druckzwischenspeicher E2014 und einen Datenentwicklungszwischenspeicher
E2016. Der DRAM E2005 hat auch einen Motorsteuerzwischenspeicher
E2023 zur Motorsteuerung sowie einen Scannereingangzwischenspeicher
E2024, einen Scannerdatenzwischenspeicher E2026 und einen Ausgangszwischenspeicher
E2028, welche bei Scannerbetrieb anstatt der genannten Druckdatenzwischenspeicher
verwendet werden.
-
Der
DRAM E2005 wird von der CPU E1001 als eigener Arbeitsbereich verwendet.
Das Bezugszeichen E2004 kennzeichnet eine Steuereinheit zur Durchführung der
Lese/Schreib-Vorgänge
im DRAM EE2005 durch Umschalten zwischen dem DRAM-Zugriff der CPU
E1001 über
den Steuerbus und dem DRAM-Zugriff der später beschriebenen Direktzugriffsteuereinheit
E2003.
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Die
Direktzugriffsteuereinheit E2003 empfängt von verschiedenen Blöcken Anforderungssignale
(nicht dargestellt), sendet Adreßsignale und Steuersignale
(nicht dargestellt) und schreibt bei Schreibbetrieb Schreibdaten
E2038, E2041, E2044, E2053, E2055, E2057 usw. für die DRAM-Steuereinheit, um
DRAM-Zugriffe zu ermöglichen.
Bei Lesebetrieb überträgt die Direktzugriffsteuereinheit
E2003 die von der DRAM-Steuereinheit
E2004 erzeugten Lesesignale E2040, E2043, E2045, E2051, E2054, E2056,
E2058, E2059 zu den Anfrageblöcken.
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Das
Bezugszeichen E2006 kennzeichnet eine Schnittstelle 1284,
welche über
die Parallelschnittstelle E0016 als bidirektionale Kommunikationsschnittstelle
zu nicht dargestellten externen Leitvorrichtungen dient und über die
Schnittstelle E2001 von der CPU E1001 gesteuert wird. Bei Druckbetrieb überträgt die Schnittstelle
(1284) E2006 die von der Parallelschnittstelle E0016 empfangenen
Daten (PIF-Empfangsdaten
E2036) durch Direktzugriffverarbeitung zur Empfangssteuereinheit
E2008. Bei Scannerlesebetrieb sendet die Schnittstelle (1284) E2006
die im Ausgabezwischenspeicher E2028 des DRAM E2005 gespeicherten
Daten (RDPIF-Daten) E2059 durch Direktzugriffverarbeitung zur Parallelschnittstelle
E0016.
-
Das
Bezugszeichen E2007 kennzeichnet eine universelle Reihenbusschnittstelle
(USB), welche über
die Reihenschnitt stelle E0017 eine bidirektionale Kommunikation
mit externen Hauptvorrichtungen (nicht dargestellt) durchführt und über die Schnittstelle
E2001 von der CPU E1001 gesteuert wird. Bei Druckbetrieb überträgt die universelle
Reihenbusschnittstelle E2007 die von der Reihenschnittstelle E0017
erhaltenen Daten E2037 durch Direktzugriffverarbeitung zur Empfangssteuereinheit E2008.
Beim Scannerlesen sendet die universelle Reihenbusschnittstelle
E2007 die im Ausgabezwischenspeicherpuffer E2028 des DRAM E2005
gespeicherten Daten (RDUSB) E2058 durch Direktzugriffverarbeitung
zur Reihenschnittstelle E0017. Die Empfangssteuereinheit E2008 schreibt
die von der Schnittstelle (1284) E2006 oder von der universellen Reihenbusschnittstelle
E2007, je nachdem, welche ausgewählt
wurde, in eine von der Empfangszwischenspeichersteuereinheit E2039
verwaltete Empfangszwischenspeicherschreibadresse.
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Das
Bezugszeichen E2009 kennzeichnet ein Komprimier/Dekomprimier-Steuerelement
mit Direktzugriff, welches, über
die Schnittstelle E2001 von der CPU E1001 gesteuert, die in einem
Empfangszwischenspeicher E2010 gespeicherten, aus einer von der
Empfangszwischenspeichersteuereinheit E2039 verwalteten Empfangszwischenspeicherleseadresse
erhaltenen Empfangsdaten (Rasterdaten) liest, diese entsprechend
einem spezifischen Modus zu Daten (RDWK) E2040 komprimiert oder
dekomprimiert und als Druckcodedatenfolge (WDWK) E2041 in den Arbeitszwischenspeicherbereich
schreibt.
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Das
Bezugszeichen E2013 kennzeichnet einen Druckzwischenspeicherübertragungsregler
mit Direktzugriff, welcher, über
die Schnittstelle E2001 von der CPU 1001 gesteuert, die
Druckcodes (RDWP) E2043 auf dem Arbeitszwischenspeicher E2011 liest
und diese auf die Adressen im Druckzwischenspeicher E2014, welche
zur Datenübertragungsfolge zur
Druckkopf kartusche H1000 passen, neu ordnet, bevor die Codes (WDPW)
E2044 übertragen
werden. Das Bezugszeichen E2012 kennzeichnet einen Arbeitsbereichregler
mit Direktzugriff, welcher, über
die Schnittstelle E2001 von der CPU E1001 gesteuert, spezifische
Arbeitsfülldaten
(WDWF) E2042 wiederholt in den Bereich des Arbeitszwischenspeichers schreibt,
dessen Datenübertragung
durch den Druckzwischenspeicherübertragungsregler
E2013 mit Direktzugriff abgeschlossen ist.
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Das
Bezugszeichen E2015 kennzeichnet einen Druckdatenentwicklungsregler
mit Direktzugriff, welcher über
die Schnittstelle E2001 von der CPU E1001 gesteuert wird. Gestartet
durch ein von der Kopfsteuereinheit E2018 gesendetes Datenentwicklungstaktsignal
E2050, liest der Druckdatenentwicklungsregler E2015 mit Direktzugriff
den in den Druckzwischenspeicher geschriebenen, neu geordneten Druckcode
und die in den Entwickeldatenzwischenspeicher E2016 geschriebenen
Entwickeldaten und schreibt die entwickelten Druckdaten (RDHDG) E2045
als Spaltenzwischenspeicherschreibdaten (WDHDG) E2047 in den Spaltenzwischenspeicher E2017.
Der Spaltenzwischenspeicher E2017 ist ein statischer RAM (SRAM),
welcher die zur Druckkopfkartusche H1000 zu sendenden Übertragungsdaten (entwickelte
Druckdaten) vorübergehend
speichert und durch ein Bestätigungssignal
(nicht dargestellt) sowohl vom Druckdatenentwicklungsregler mit
Direktzugriff als auch von der Kopfsteuereinheit anteilige genutzt
und verwaltet wird.
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Das
Bezugszeichen E2018 kennzeichnet eine Kopfsteuereinheit, welche über die
Schnittstelle E2001 von der CPU E1001 gesteuert wird und mit der
Druckkopfkartusche H10000 oder dem Scanner über das Kopfsteuersignal kommuniziert.
Die Kopfsteuereinheit sendet auf der Grundlage eines von der Kodiersignalverarbeitungseinheit
E2019 erzeugten Kopfantriebs taktsignals E2049 ein Datenentwicklungstaktsignal
E2050 zum Druckdatenentwicklungsregler mit Direktzugriff.
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Wenn
bei Druckbetrieb die Kopfsteuereinheit E2018 das Kopfantriebstaktsignal
E2049 empfängt, liest
diese die entwickelten Druckdaten (RDHD) E2048 aus dem Spaltenzwischenspeicher
und sendet die Daten als Kopfsteuersignal E1021 zur Druckkopfkartusche
H1000.
-
Im
Scannerlesemodus überträgt die Kopfsteuereinheit
E2018 die als Kopfsteuersignal E1021 empfangenen Eingabedaten (WDHD)
E2053 zum Scannereingabezwischenspeicher E2024 des DRAM E2005. Das
Bezugszeichen E2025 kennzeichnet den Scannerdatenverarbeitungsregler
mit Direktzugriff, welches, über
die Schnittstelle E2001 von der CPU E1001 gesteuert, die im Scannereingabezwischenspeicher
E2024 gespeicherten Daten (RDAV) liest und die gemittelten Daten
(WDAV) E2055 in den Scannerdatenzwischenspeicher E2026 des DRAM E2005
schreibt.
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Das
Bezugszeichen E2027 kennzeichnet einen Scannerdatenkomprimierregler
mit Direktzugriff, welcher, über
die Schnittstelle E2001 von der CPU E1001 gesteuert, die verarbeiteten
Daten (RDYC) E2056 aus dem Scannerdatenzwischenspeicher E2026 liest,
die Daten komprimiert und die komprimierten Daten (WDYC) E2057 zur
Weiterleitung in den Ausgabezwischenspeicher E2028 schreibt.
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Das
Bezugszeichen E2019 kennzeichnet eine Kodiersignalverarbeitungseinheit,
welche bei Empfang des Kodiersignals (ENC) das Kopfantriebstaktsignal
E2049 entsprechend dem von der CPU E1001 bestimmten Modus ausgibt.
Die Kodiersignalverarbeitungseinheit E2019 speichert auch die aus
dem Kodiersignal E1020 erhaltenen Informationen zur Position und
Geschwindigkeit des Schlittens M4001 in ein Register und prä sentiert
diese der CPU E1001. Auf der Grundlage dieser Informationen bestimmt
die CPU E1001 verschiedene Parameter für den Schlittenmotor E0001.
Das Bezugszeichen E2020 kennzeichnet eine Steuereinheit für den Schlittenmotor,
welche, über
die Schnittstelle E2001 von der CPU E1001 gesteuert, ein Steuersignal E1036
für den
Schlittenmotor ausgibt.
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Das
Bezugszeichen E2022 kennzeichnet eine Sensorsignalverarbeitungseinheit,
welche das vom Sensor RG E0010, vom Sensor PE E0007, vom Sensor
ABZ E0009 und vom Spaltsensor E0008 ausgegebene Erfassungssignal
E1032, E1025, E1026 bzw. E1027 empfängt und diese Sensorinformationen
entsprechend dem von der CPU E1001 bestimmten Modus an diese weiterleitet.
Die Sensorsignalverarbeitungseinheit E2022 sendet auch ein Sensorerfassungssignal
E2052 zum Regler E2021 mit Direktzugriff, um den Motor PG/DMT zu
steuern.
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Das
Steuerelement E2021 mit Direktzugriff zum Steuern des Motors RG/DMT,
welches über
die Schnittstelle E2001 von der CPU E1001 gesteuert wird, liest
die im Impulsmotorzwischenspeicher E2023 des DRAM E2005 gespeicherte
Impulsmotorsteuertafel (RDPM) E2051 und erzeugt ein Impulsmotorsteuersignal
E1033. In Abhängigkeit
von der Betriebsart erzeugt das Steuerelement bei Empfang des Sensorerfassungssignals
als Steuerungsauslöser
das Impulsmotorsteuersignal E1033.
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Das
Bezugszeichen E2030 kennzeichnet eine LED-Steuereinheit, welche, über die
Schnittstelle E2001 von der CPU E1001 gesteuert, ein LED-Steuersignal
E1038 erzeugt. Das Bezugszeichen E2029 kennzeichnet eine Kanalsteuereinheit, welche, über die
Schnittstelle E2001 von der CPU E1001 gesteuert, für den Kopf
das Zuschaltsignal E1022, für
den Motor das Zuschaltsignal E1023 und das Stromspeisesteuersignal
E1024 erzeugt.
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5. Drucker
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Nachfolgend
wird anhand des in 10 dargestellten Flußplans die
Arbeitsweise des Tintenstrahldruckgerätes dieser Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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Wenn
der Druckerkörper
M1000 an eine Wechselstromquelle angeschlossen ist, erfolgt in Schritt
S1 die erste Initialisierung des Gerätes. Bei dieser Initialisierung
wird das elektrische Schaltungssystem einschließlich dem ROM und dem RAM im Gerät kontrolliert,
um zu ermitteln, ob das Gerät
einsatzbereit ist.
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Im
nachfolgenden Schritt S2 wird kontrolliert, ob der Schalter E0018
auf dem Oberteil M1002 des Druckerkörpers M1000 betätigt wurde.
Wenn das der Fall ist, geht der Ablauf zu Schritt S3 über, um
die zweite Initialisierung durchzuführen.
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Bei
der zweiten Initialisierung werden verschiedene Antriebsmechanismen
und der Druckkopf des Gerätes
kontrolliert. Bei diesem Vorgang werden verschiedene Motore initialisiert
und Informationen zum Kopf gelesen, um zu ermitteln, ob das Gerät betriebsbereit
ist.
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In
Schritt S4 wird auf ein Ereignis gewartet. Wenn von der externen
Schnittstelle, über
das Bedienfeld oder von der eingebauten Steuerung eine Forderung
vorliegt, erfolgt die Verarbeitung dieser Forderung.
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Wenn
in Schritt S4 zum Beispiel ein Druckbefehl von der externen Schnittstelle
empfangen wird, geht der Ablauf zu Schritt S5 über. Wenn in Schritt S4 über das
Bedienfeld ein Befehl eingegeben wird, geht der Ablauf zu Schritt
S10 über.
In jedem anderen Fall erfolgt der Übergang zu Schritt S11.
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In
Schritt S5 wird der von der externen Schnittstelle erteilte Druckbefehl
analysiert, außerdem
werden die spezifizierte Papierart, die Papiergröße, die Druckqualität, das Papierzuführverfahren usw.
geprüft
und die Überprüfungsdaten
in den DRAM E2005 eingespeichert, bevor der Übergang zu Schritt S6 erfolgt.
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In
Schritt S6 beginnt das Papierzuführen
entsprechend dem in Schritt S5 spezifizierten Papierzuführverfahren.
Wenn das Papier die Druckposition erreicht hat, geht der Ablauf
zu Schritt S7 über.
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In
Schritt S7 wird gedruckt. Zur Durchführung des Druckens werden die
von der externen Schnittstelle gesendeten Druckdaten vorübergehend
im Druckzwischenspeicher gespeichert. Danach wird der Schlittenmotor
E0001 zugeschaltet, um den Schlitten M4001 in Abtasthauptrichtung
zu bewegen. Dabei werden die im Druckzwischenspeicher E2014 gespeicherten
Druckdaten zum Druckkopf H1001 gesendet, um eine Zeile zu drucken.
Nach Beendigung des Druckens einer Zeile wird der Motor DMT E0002 zugeschaltet,
um die Vorschubwalze M3001 in Drehung zu setzen und das Papier in
Abtastnebenrichtung zu transportieren. Diese Vorgänge werden
so lange wiederholt, bis die von der externen Schnittstelle gesendeten
Druckdaten für
eine Seite abgearbeitet sind. Danach geht der Ablauf zu Schritt
S8 über.
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In
Schritt S8 wird der Motor DMT E0002 erneut zugeschaltet, um die
Papieraustragwalze M20003 so lange in Drehung zu setzen, bis das
bedruckte Blatt vollständig
aus dem Gerät
geschoben ist und auf der Blattablage M1004a liegt.
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In
Schritt S9 wird dann geprüft,
ob alle zu druckenden Blätter
gedruckt sind. Wenn weitere Blätter
zum Drucken verblieben sind, kehrt der Ablauf zu Schritt S5 zurück, um diesen und
die anderen Schritte bis S9 erneut durchzuführen. Wenn das Drucken auf
allen vorgesehen Blättern
beendet ist, kehrt der Ablauf zu Schritt S4 zurück, um auf das nächste Ereignis
zu warten.
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In
Schritt S10 wird das Beenden des Druckens verarbeitet. Das heißt, es werden
verschiedene Motore und der Druckkopf ausgeschaltet, um das Gerät in den
Wartezustand zu versetzen, bevor erneut zu Schritt S4 übergegangen
wird.
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In
Schritt S11 werden andere Ereignisse verarbeitet. Eines dieser durch
die externe Schnittstelle oder über
die Eingabetatstatur gemeldeten Ereignisse ist die Durchführung einer
Regenerierung. Nach Durchführung
der Regenerierung wird der Drucker erneut in den Wartezustand versetzt,
um in Schritt S4 auf das nächste
Ereignis zu warten.
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(Ausführungsform 1)
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Nachfolgend
wird die erste Ausführungsform der
im Tintenstrahldrucker gemäß den 1 bis 14 verwendeten
Gummidichtung als Abdeckelement beschrieben.
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Die
Gummidichtung dieser Ausführungsform wird
zum Abdichten des Verbindungsabschnitts zwischen dem Druckkopf und
dem Tintenbehälter
in der Druckkopfkartusche verwendet. Diese Gummidichtung ist in
den 15A, 15B und 16A bis 16D dargestellt.
Die 15A und 15B zeigen
die Gummidichtung in perspektivischer Darstellung von oben bzw.
unten gesehen, während 16A die Draufsicht, 16B die
Schnittansicht XVIB–XVIB, 16C die Schnittansicht XVIC–XVIC und 16D die Unteransicht dieser Gummidichtung zeigt.
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Die
Gummidichtung H1800 dieser Ausführungsform
ist aus einem weichem, relativ preiswerten Äthylenpropylen hergestellt
und eignet sich zum Abdichten irgendwelcher Art. Wie aus den 15A und 15B hervor
geht, hat die gesamte Gummidichtung eine rauhe Oberfläche, weil
diese in einer Form mit sandgestrahlter Oberfläche hergestellt wird.
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Die
mittlere Oberflächenrauhigkeit
(Ra) der Gummidichtung liegt zwischen 10 μm und 15 μm gemäß JIS B0601. Wenn zur Fertigung
von Druckköpfen
eine große
Anzahl solcher Gummidichtungen mit rauher Oberfläche von einer Transporteinheit
zugeführt
werden, kann durch die rauhe Oberfläche ein den Fertigungsvorgang
beeinträchtigendes
Zusammenkleben der Dichtungen verhindert werden. Dieser Rauhigkeitsgrad
gewährleistet
ausreichendes Abdichten des erwähnten
Verbindungsabschnitts. Bei einer Oberflächenrauhigkeit von 5 μm und darunter
kann das Zusammenkleben der Dichtungen nur unzureichend verhindert
werden.
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Die
Oberflächenrauhigkeit
der Gummidichtung dieser Ausführungsform
wurde mit einer Berührungslehre
(SurfCom 570A von der Tokyo Precision C. Ltd.) gemessen. Das Messen
erfolgte bei einer Geschwindigkeit von 0,3 mm/s über eine Meßlänge von 2,5 mm, bei Verwendung
eines Schermessers von 0,8 mm und bei einer vertikalen Vergrößerung von
2000 und einer horizontalen Vergrößerung von 20.
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Mit
Gummidichtungen unterschiedlicher Oberflächenrauhigkeit wurden Versuche
hinsichtlich des Verdampfens von Tinte aus dem Tintenbehälter durchgeführt.
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Um
die Tintenverdampfungsgeschwindigkeit zu ermitteln, wurde der Druckkopf
mit installierten Tintenbehältern
gemäß den 3 und 14 über 30 Tage
einer Temperatur von 45°C
ausgesetzt. Genauer ausgedrückt,
die Einheit aus dem Druck kopf und den Tintenbehältern wurde wie in einem Drucker abgedeckt
und einer Temperatur von 45°C
ausgesetzt und dabei in bestimmten Zeitabständen der Tintenbehälter gewogen.
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Dazu
wurden Gummidichtungen mit folgenden Rauhigkeiten verwendet:
- (1) Keine Rauhigkeit.
- (2) Mittlere Rauhigkeit (Ra) von 12,5 μm gemäß JIS B 0601.
- (3) Mittlere Rauhigkeit mit (Ra) von 18,0 μm gemäß JIS B 0601
- (4) Mittlere Rauhigkeit (Ra) von 25,0 μm gemäß JIS B 0601.
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Die 17A, 17B bis 20A, 20B zeigen
die Beziehung zwischen der Verdampfungsrate und der Anzahl an Tagen,
an welchen die Tintenbehälter
und der Druckkopf unverändert blieben,
bei unterschiedlichen Rauhigkeitsgraden der zum Abdichten des Verbindungsabschnitts
zwischen jedem der sechs Tintenbehälter und dem Druckkopf in der
Druckkopfkartusche verwendeten Gummidichtung. Die 17A und 17B, 18A und 18B, 19A und 19B, 20A und 20B zeigen
eine Tabelle bzw. ein Diagramm für die
Gummidichtung mit der unter (1), (2), (3) bzw. (4) beschriebenen
Oberflächenrauhigkeit.
In diesen Figuren steht das Bezugszeichen Bk1 für die schwarze Tinte, das Bezugszeichen
LC1 für
die Farbtinte Hellzyan, das Bezugszeichen LM für die Farbtinte Hellmagenta,
das Bezugszeichen C1 für
die Farbtinte Zyan, das Bezugszeichen M1 für die Farbtinte Magenta, das
Bezugszeichen Y1 für
die gelbe Farbtinte im entsprechenden Tintenbehälter.
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Die
gewünschte
Bezugsgröße für die Tintenverdampfungsrate
ist 2% oder darunter, unabhängig von
der Anzahl an Tagen, an welchen die Tintenbehälter und der Druckkopf unverändert bleiben,
unter Beachtung des Einflusses auf die Druckqualität und die
Tintenausstoßcharakteristik
durch die aus der Verdampfung resultierende Farbstoffkonzentration der
jeweiligen Tinte. Bei den Gummidichtungen mit der unter (1), (2)
bzw. (3) beschriebenen Oberflächenrauhigkeit
liegt durch die gute Dichtfähigkeit
die Tintenverdampfungsrate unter der Bezugsgröße. Dagegen kann bei der Gummidichtung
mit der unter (4) beschriebenen Oberflächenrauhigkeit in Abhängigkeit
von der Anzahl an Tagen, an welchen die Tintenbehälter und
der Druckkopf unverändert
bleiben, die Verdampfungsrate die Bezugsgröße überschreiten. Daraus geht hervor,
daß die
Gummidichtung mit der unter (4) beschriebenen Oberflächenrauhigkeit
eine geringere Dichtfähigkeit
hat.
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Die
Versuchsergebnisse zeigen, daß die Gummidichtungen
mit der unter (1), (2) bzw. (3) beschriebenen Oberflächenrauhigkeit
hinsichtlich des Abdichtens keine Probleme verursachen, bei den Gummidichtungen
(1) ohne Oberflächenrauhigkeit ein
Zusammenkleben nicht verhindert werden kann. Deshalb sollte die
mittlere Rauhigkeitstiefe zwischen 5 μm und 20 μm liegen.
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Die
Gummidichtung dieser Ausführungsform ist
aus einem preisgünstigen Äthylenpropylengummi hergestellt,
kann aber auch aus chloriertem Butylgummi oder Silikongummi mit
einer besseren Tintenbenetzungsbeständigkeit hergestellt werden.
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(Ausführungsform 2)
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Die 21A und 21B zeigen
in perspektivischer Darstellung eine Gummidichtung als Abdeckelement
gemäß der zweiten
Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung. Die 21A und 21B zeigen die Gummidichtung dieser Ausführungsform
von oben bzw. unten gesehen. Die Gummidichtung dieser Ausführungsform
wird wie die Gummidichtung der Ausführungsform 1 zum Abdichten
des Verbindungsabschnitts zwischen dem Tintenbehälter und dem Druckkopf verwendet.
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Die
Oberseite der Gummidichtung dieser Ausführungsform ist glatt, während deren
anderen Flächen
rauh sind. Die glatte Oberseite dieser Dichtung, in 16A mit dem Bezugszeichen @ gekennzeichnet, ist
die Seite, welche mit dem um den Tintenzuführkanal vorhandenen Verbindungsabschnitt des
Tintenbehälters
in Berührung
kommt. Das heißt, nur
diese Fläche
der Gummidichtung ist glatt und hat ausreichende Dichtfähigkeit.
Wenn zur Druckkopffertigung Dichtungen dieser Ausführungsform
zugeführt werden,
zeigt deren glatte Fläche
oder deren entgegengesetzte Fläche
nach unten, so daß aufgrund
der Form dieser Dichtung nie glatte Flächen sich berühren und
ein Zusammenkleben effektiv verhindert werden kann.
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(Ausführungsform 3)
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22 zeigt
in perspektivischer Darstellung eine Gummidichtung als Abdeckelement
gemäß der dritten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Die Gummidichtung dieser Ausführungsform
wird ebenfalls zum Abdichten des Verbindungsabschnitts an der Druckkopfkartusche
verwendet.
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Bei
der Gummidichtung dieser Ausführungsform
ist nur die ringförmige
Fläche,
welche mit dem um den Tintenzuführkanal
vorhandenen Abschnitt des Tintenbehälters in Berührung kommt,
glatt ausgeführt.
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Die
Gummidichtungen dieser Ausführungsform
verhindern noch besser als die der Ausführungsform 2 ein Zusammenkleben.
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(Ausführungsform 4)
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Diese
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung betrifft eine Kappe als Abdeckelement
des Aufbewahrungsgehäuse
für einen
Druckkopf.
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23 zeigt
das Aufbewahrungsgehäuse M6100
für den
beschriebenen Druckkopf H1001.
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Das
Aufbewahrungsgehäuse
M6100 weist mehrere Einzelteile auf, d.h. einen oben offenen Kasten
M6101, einen Deckel M6102, welcher schwenkbar am Kasten M6101 befestigt
ist, eine am Boden des Kastens M6101 befestigte Kappe M6103 gemäß dieser
Ausführungsform
und eine innen am Deckel M6102 befestigte Blattfeder M6104.
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Der
Druckkopf H1001 wird mit den Ausstoßöffnungen auf die Abdeckung
M6103 gerichtet in den Kasten M6101 gelegt. Beim Schließen des
Kastens M6101 durch den Deckel M6102 rastet die am Deckel vorhandene
Klaue in die am Kasten vorhandene Öffnung. In diesem Zustand drückt die
Feder M6104 so gegen den Druckkopf H1001, daß die Abdeckung M6103 dessen
Ausstoßöffnungen
abdichtet. Dadurch kann kein Staub in die Ausstoßöffnungen gelangen und keine
Tinte aus diesen verdampfen, so daß der Druckkopf über eine
lange Zeit in einem geeigneten Zustand gehalten werden kann.
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24 zeigt
die im Kasten M6101 verwendete Abdeckung M6103 in perspektivischer
Darstellung.
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Die
gesamte Oberfläche
dieser Abdeckung ist rauh, wobei wie bei der Gummidichtung der Ausführungsform
1 die mittlere Rauhtiefe (Ra) gemäß JIS B0601 5 μm bis 20 μm beträgt, um ein
Zusammenkleben der Abdeckungen während
des Zuführens
bei der Fertigung der Aufnahmebehälter zu verhindern. Dadurch
kann bei der Fertigung jedes Aufnahmebehälters die Abdeckung leicht
in den Behälterkasten
eingesetzt werden.
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(Ausführungsform 5)
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25 zeigt
eine modifizierte vierte Ausführungsform
der Abdeckung.
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Bei
dieser Abdeckung M6103 ist nur die Fläche, welche mit der die Ausstoßöffnungen
umgebende Fläche
des Druckkopfes H1001 in Berührung kommt
rauh. In diesem Fall werden ähnliche
Effekte wie bei der in 22 dargestellten Gummidichtung erzielt.
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(Ausführungsform 6)
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Diese
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung betrifft ein Abdeckelement aus Gummi,
welches beim Regenerieren der Ausstoßöffnungen des Druckkopfes verwendet
wird.
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Die 26 und 27 zeigen
in perspektivischer Darstellung den Mechanismus zum Regenerieren
der beschriebenen Druckkopfkartusche H1000.
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Die
Ausstoßregeneriersektion
gemäß dieser Ausführungsform
weist eine Regeneriervorrichtung M5000 auf, welche in den Druckerhauptkörper eingesetzt
und aus diesem entfernt werden kann. Die Regeneriervorrichtung M5000
weist eine Reinigungseinheit zum Entfernen der am Druckelementsubstrat H1100
des Druckkopfes H1001 haftenden Fremdstoffe, eine Regeneriereinheit
zur Wiederherstellung des Normalzustandes des vom Tintenbehälter H1900 zum
Druckelementsubstrat H1100 des Druckkopfes H1001 führenden
Kanals (d.h. des von H1500 durch H1501 und H1600 zu H1400 führenden
Kanals) und andere Einheiten auf.
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In
den 26 und 27 kennzeichnet
das Bezugszeichen E0003 einen Motor RG zum Betätigen einer Kappe M5001, zum
Antreiben einer Pumpe M5100, zum Betätigen von Wischlamellen M5011, M5012-1
und M5012-2 sowie zum Antreiben einer automatischen Blattzuführeinheit
M3022, worauf später
näher eingegangen
wird. Die aus einer Seite des Motors E0003 ragende Welle treibt
die Pumpe M5100 oder über
eine später
beschrie bene Schalteinheit die erwähnte Blattzuführeinheit
M3022 an, während
die aus dessen anderer Seite ragende Welle über eine Einwegkupplung M5041
die Kappe M5001 und die Wischlamellen M5011, M5012-1 und M5012-2
betätigt,
aber nur, wenn der Motor E0003 in einer bestimmten Richtung (nachfolgend „normale Drehrichtung" genannt) dreht.
Wenn der Motor E0003 in der entgegengesetzten Richtung dreht, verhindert
die Einwegkupplung M5041 das Übertragen der
Antriebskraft auf die Kappe M5001 sowie die Wischlamellen M5011,
M5012-1 und M5012-2.
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auch die aus Gummi gefertigte
Kappe M5001 mit einer rauhen Oberfläche. Die Kappe M5001 ist an
einem um eine Welle schwenkenden Hebel M5004 befestigt. Die Kappe
M5001 wird über
die Einwegkupplung M5041, ein Getriebe M5110, einen Nocken und den Hebel
M5004 in Pfeilrichtung A bewegt und dabei entweder gegen das Druckelementsubstrat
H1100 des Druckkopfes H1001 gedrückt
oder von diesem abgehoben. In der Kappe M5001 ist ein auf das Druckelementsubstrat
H1100 gerichtetes Absorptionselement M5002 angeordnet, welches bei
angelegter Kappe einen bestimmten Abstand zu diesem hat.
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Das
Absorptionselement M5002 absorbiert während des Saugvorgangs die
abgesaugte Tinte und leitet diese während eines später näher beschriebenen
Vorgangs aus der Kappe M5001 in einen Gebrauchttintenbehälter. Die
Kappe M5001 ist mit zwei Röhrchen
M5009, M5010 versehen, wobei das Röhrchen M5009 an das Röhrchen M5019
der Pumpe M5100, das Röhrchen
M5010 an ein Gummiventil M5036 angeschlossen, worauf später näher eingegangen
wird.
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Die
mit den Bezugszeichen M5011, M5012-1 und M5012-2 gekennzeichneten
Wischlamellen sind flexible Elemente aus Gummi, welche sich aus
dem Lamellenhalter M5013 senkrecht nach oben erstrecken. Durch den
Lamellenhalter M5013 erstreckt sich eine Leitspindel M5031, in deren
Nut ein am Lamellenhalter M5013 vorhandener Vorsprung (nicht dargestellt)
ragt und von dieser mitgenommen wird. Wenn die Leitspindel M5031
sich dreht, wird der Lamellenhalter M5013 in Pfeilrichtung B1 und
B2 (27) hin und her bewegt, so daß die Wischlamellen M5011,
M5012-1 und M5012-2 über
das Druckelementsubstrat H100 der Druckkopfkartusche H1000 gleiten
und dieses dabei reinigen. Die Leitspindel M5031 wird über die
Einwegkupplung M5041 und das Getriebe M5120 vom E0003 angetrieben.
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Die
mit dem Bezugszeichen M5100 gekennzeichnete Pumpe setzt Rollen (nicht
dargestellt) in Drehung, um das Röhrchen M5019 zusammenzudrücken und
einen Druck in diesem zu erzeugen. Diese Pumpe ist über die
bereits erwähnte
Schalteinheit, welche das Umschalten zwischen der automatischen
Zuführeinheit
M3022 und der Pumpe M5100 vornimmt, und über das Getriebe M5130 an den
Motor E0003 angeschlossen. Die Pumpe M5100 ist mit einem Mechanismus
zum Abheben der erwähnten Rollen
vom Röhrchen
M5109 ausgerüstet,
auf dessen detaillierte Beschreibung jedoch verzichtet wird. Wenn
der Motor E0003 in Normalrichtung dreht, werden die genannten Rollen
vom Röhrchen
abgehoben, wenn dieser in entgegengesetzter Richtung dreht, quetschen
die Rollen das Röhrchen
zusammen. Das andere Ende des Röhrchens
M5019 ist an das an der Kappe M5001 vorhandene Röhrchen M5009 angeschlossen.
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Die
erwähnte
Schalteinheit weist einen Pendelarm M5026 und einen Schalthebel
M5043 auf. Der Pendelarm M5026 wird in Abhängigkeit von der Drehrichtung
des Motors E0003 um die Welle M5026a in Pfeilrichtung C1 oder C2
geschwenkt. Außerdem
wird in Abhängigkeit
von der Stellung des Schlittens M4001 der Schalthebel M5043 betätigt. Wenn
der Schlitten über
die Regeneriereinheit M5000 bewegt wird, erfaßt dieser den Schalthebel M5043
und bewegt diesen in Pfeilrichtung D1 oder D2 (26),
wobei die im Pendelarm M5026 vorhandene Verriegelungsbohrung M5026b über den
Verriegelungszapfen M5043a am Schalthebel M5043 gleiten kann.
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Das
am Gummiventil M5036 vorhandenen Röhrchen M5010 ist an die Kappe
M5001 angeschlossen.
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Das
Gummiventil M5036 ist über
einen Nocken M5035, eine Kupplung M5048 und ein Getriebe M5140 an
die Ausstoßwalze
M2003 (5) angeschlossen, und ein in Abhängigkeit
von der Drehung der Ausstoßwalze
M2003 auf der Welle M5038a in Pfeilrichtung E1 oder E2 geschwenkter
Hebel M5038 wird gegen das Gummiventil M5036 gedrückt bzw. von
diesem abgehoben.
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Wenn
der Hebel M5038 gegen das Gummiventil M5036 drückt, ist dieses geschlossen,
während bei
abgehobenem Hebel das Ventil geöffnet
ist.
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Das
Bezugszeichen E0010 kennzeichnet einen PG-Sensor zum Erfassen der
Stellung der Kappe M5001.
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Ähnliche
Effekte wie oben beschrieben werden erreicht, wenn die für das Regenerieren
der Ausstoßsektion
verwendete Kappe eine entsprechend rauhe Oberfläche hat.
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Bei
jeder der beschriebenen Ausführungsformen
ist das Abdeckelement in Form der Gummidichtung oder der Kappe in
die Fertigung des Gerätes einbezogen
und dient zum Zurückhalten
der Tinte bei der Installation anderer Elemente. Die vorliegende Erfindung
ist aber nicht darauf beschränkt.
Aus der Beschreibung der Ausführungsformen
ist ersichtlich, daß das
Abdeckelement aus Gummi auch fest angeordnet werden kann.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird die von den elektrothermischen Umwandlungselementen
erzeugte Wärmeenergie
zum Auslösen
des Filmsiedens in der Flüssigkeit
und somit zur Erzeugung von Bläschen
genutzt.
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Wie
bereits erwähnt,
haben gemäß den Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung das Abdeckelement und die Kappe aus Gummi
eine rauhe Oberfläche.
Die rauhe Oberfläche
verhindert ein Zusammenkleben dieser Gummielemente bei deren Zuführung zur
Fertigung von Druckköpfen.
Selbst wenn der Gummi nur eine relativ geringe Härte und demzufolge ausreichende
Dichtfähigkeit
hat, sollten die aus diesem gefertigten Elemente eine entsprechende
Oberflächenrauhigkeit
haben, um ein Zusammenkleben zu verhindern.
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Dadurch
kann der Druckkopf leichter zusammengebaut werden, ohne daß die Dichtfähigkeit
des Abdeckelements in Form der Gummidichtung herabgesetzt wird.