-
Die
vorliegende Erfindung betrifft generell Seitengitter, die an einer
Seite eines Bettes oder dergleichen angeordnet sind, um zu verhindern,
dass das Bettzeug wie z.B. eine Steppdecke bzw. der Patient herausfallen
kann, insbesondere eine Seitengitterbaugruppe, die eine Hebevorrichtung
für hochstellbare
Seitengitter aufweist, wobei die Seitengitter zwischen einer hochgestellten,
oberhalb der Bettebene gelegenen Gebrauchsposition und einer unterhalb der
Bettebene gelegenen Verstauposition hoch oder herunter gestellt
werden können.
-
Der
in dieser Beschreibung angewandte Ausdruck "Bett oder dergleichen" ist so zu verstehen, dass
er auch für
fahrbare Liegen, Operationssaal-Bahren und andere Strukturen mit
horizontaler Fläche
gilt, auf denen Patienten liegen können. Herkömmliche Seitengitter für ein Bett
oder dergleichen enthalten eine abnehmbare Seitengitterbaugruppe
in Form eines Seitengitterrahmens mit Stützsäulen, die bei Gebrauch des
Bettes in Fassungen am Unterbau eingesteckt werden, um das Seitengitter
im Gebrauchszustand zu stützen,
sowie in Form eines hochstellbaren Seitengitters, in dem ein Seitengitterrahmen
hochstellbar von einer Hebevorrichtung gestützt wird, die sich bei Gebrauch
des Bettes in hochgestellter Position befindet und in einer niedrig
gestellten Position verstaut werden kann, um zu verhindern, dass
das Oberteil des Seitengitters behindernd wirkt. Manche bekannte
Seitengitter enthalten auch ein durchgehendes Seitengitter entlang
einer ganzen Seite eines Bettes und ein partielles Seitengitter,
das nur entlang einem Teil der Seite eines Bettes verläuft und
weitere Seitengitter erfordert, wenn die gesamte Seite eines Bettes
geschützt
werden soll. Die Dimensionen der verschiedenen Teile von Krankenbetten werden
so spezifiziert, dass sie den sicheren Gebrauch gewährleisten.
So werden z.B. die Dimensionen der entsprechenden Teile partiell
verlaufender Seitengitter von der IEC spezifiziert, wie nachfolgend näher beschrieben
wird.
-
Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist, ein hochstellbares Seitengitter
zu gestalten, dessen Rahmen durch schwenkende Drehung von Stützarmen
hochgestellt und herunter gestellt werden kann, und zu ermöglichen,
dass die standardgerechten Dimensionen für den Seitengitterrahmen eingehalten werden,
während
die Höhe
des Unterbaus niedrig gehalten und der Abstand zwischen der Unterkante
des Seitengitterrahmens und der Fußbodenoberfläche in verstauter
Position groß gehalten
werden kann.
-
Wie
in Anspruch 1 beschrieben wird, sieht die vorliegende Erfindung
daher eine hochstellbare Seitengitterstruktur für ein Bett oder dergleichen
vor.
-
In
manchen Ausführungsformen
ist mindestens einer der Stützarme
im Wesentlichen massiv. In anderen Ausführungsformen kann jedoch mindestens
einer der Stützarme
als offener Rahmen ausgebildet sein.
-
Manche
Ausführungsformen
weisen zwei Seitengitterbaugruppen auf. Bei solchen Ausführungsformen
können
die Seitengitterbaugruppen so ausgerichtet sein, dass die horizontale
Bewegung jedes partiellen Seitengitters, wenn jede Seitengitterbaugruppe
von der Gebrauchsposition in die Verstauposition bewegt wird, zu
einem entsprechenden Bettende hin verläuft, wobei die partiellen Seitengitter in
der Verstauposition näher
zum Bettende liegen als in der Gebrauchsposition.
-
Eine
als Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gebildete hochstellbare Seitengitterbaugruppe
kann dadurch gekennzeichnet sein, dass der Umriss von mindestens
einem der Stützarme
einen ausgeschnittenen Teil in Nähe
des Endes der längeren
Diagonale aufweist, das in der Gebrauchsposition am tiefsten liegt.
Ein solcher Ausschnitt kann eine Aussparung darstellen, durch welche
in der Gebrauchsposition wie auch in der Verstauposition ein entsprechend
geformter Bereich eines anschließenden Stützarms ragen kann. Dies kann
zwei Stützarmen
auch ermöglichen,
während
der Verstau- oder Hochstellbewegung aneinander vorbei zu schwenken.
Dies kann zum Beispiel zwei Stützarmen
ermöglichen,
enger aneinander zu liegen als sonst möglich wäre.
-
Die
vorliegende Erfindung umfasst auch ein Bett, das mit einer vorstehend
beschriebenen Seitengitterbaugruppe versehen ist. Das Bett kann
zwei Seitengitterbaugruppen entlang mindestens einer seiner Seiten
aufweisen.
-
Vorzugsweise
verläuft,
während
die Seitengitterbaugruppe in der unteren Position, also in der Verstauposition
gehalten wird, der Stützarm
und/oder der mitgeführte
Teil entlang der Seite des Gitterrahmens, ohne über oder unter dem Unterbau
heraus zu ragen und dort eine Behinderung zu bilden. Der Abstand
zwischen der Unterkante des Seitengitterrahmens und der Fußbodenoberfläche kann
daher groß gehalten
werden, auch wenn sich der Unterbau in niedriger Lage befindet.
-
Nachstehend
werden verschiedene Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
näher beschrieben,
wobei
-
1 ist
eine Seitenansicht eines Bettes, die bekannte partielle Seitengitter
darstellt;
-
2 ist
eine Seitenansicht eines Bettes, die bekannte partielle Seitengitter
darstellt;
-
3 zeigt
eine bekannte Modifikation der in 1 dargestellten
Seitengitter, wobei die vertikale Höhe der Seitengitterrahmen geringer
gehalten wird, um den Abstand zwischen der Unterkante der Seitengitterrahmen
und der Fußbodenoberfläche größer zu halten.
-
4 ist
eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform, wobei das erfindungsgemäße hochstellbare
Seitengitter an einem Bett angebracht ist;
-
5 ist
eine vergrößerte Ansicht,
um die Funktionsweise eines wichtigen in 1 dargestellten
Bereichs zu erläutern;
-
6 ist
ein Querschnitt durch eine bevorzugte Ausführungsform einer Sperrvorrichtung,
die den Seitengitterrahmen in der Gebrauchsposition und in der Verstauposition
hält;
-
7 ist
eine Seitenansicht einer weiteren bevorzugten Ausführungsform,
wobei das erfindungsgemäße hochstellbare
Seitengitter an einem Bett angebracht ist;
-
8 ist
eine Seitenansicht einer weiteren bevorzugten Ausführungsform,
wobei das erfindungsgemäße hochstellbare
Seitengitter an einem Bett angebracht ist;
-
4 ist
eine vergrößerte Ansicht,
die die Funktionsweise eines Elements der in 3 dargestellten
Ausführungsform
darstellt;
-
Nachstehend
werden bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 4 bis 8 näher beschrieben. Vorher
werden jedoch bekannte Strukturen und deren Probleme, welche die
vorliegende Erfindung anspricht, unter Bezugnahme auf 1 bis 3 näher beschrieben.
-
Zuerst
werden die in 1 gezeigten Bestandteile erklärt. Bezugszeichen 1 bedeutet
den Unterbau eines Bettes, der durch eine geeignete Gelenkvorrichtung 3 über einem
Stützrahmen 2 hochstellbar
gestützt
wird. Der Unterbau 1 kann mit einer nicht dargestellten
Verstellvorrichtung hochgestellt und herunter gestellt werden.
-
Partielle
Seitengitter 4 werden durch eine beliebige geeignete Stützvorrichtung
an einer Seite des Unterbaus 1 gestützt und in einer Gebrauchsposition gezeigt.
Zwei derartige partielle Seitengitter 4 sind nebeneinander
angebracht und schützen
damit die Seite des Unterbaus 1 vollkommen. Jedes der partiellen
Seitengitter 4 besteht aus einem Seitengitterrahmen 5 und
Beinen 6, die in nicht dargestellte, im Unterbau 1 ausgebildete
Löcher
eingesetzt werden. Was die anderen dargestellten Bauteile anbelangt, so
bedeutet Bezugszeichen 7 eine auf den Unterbau 1 gelegte
Matratze; Bezugszeichen 8 ein Kopfende und 9 ein
Fußende.
-
Nachfolgend
werden die spezifizierten Dimensionen der einzelnen in 1 dargestellten
Bereiche beschrieben.
-
Die
mit A bezeichnete Dimension ist die Größe jedes im Seitengitterrahmen 5 des
Seitengitters 4 gebildeten Zwischenraumes. Die Dimension
jedes Zwischenraumes A darf höchstens
120 mm betragen, um zu verhindern, dass der Kopf des Patienten in
den Zwischenraum geraten kann.
-
Die
mit D bezeichnete Dimension ist die Größe des Zwischenraums zwischen
zwei benachbarten Seitengitterrahmen 5 und dem Kopfende 8 bzw.
dem Fußende 9.
Die Dimension dieser Zwischenräume
D darf höchstens
60 mm betragen, um zu verhindern, dass der Hals des Patienten in
den Zwischenraum gelangen kann, bzw. muss diese Dimension größer als
235 mm sein, um zu verhindern, dass der Kopf des Patienten im Zwischenraum
stecken bleibt.
-
Die
mit F bezeichnete Dimension ist die Größe des Zwischenraums zwischen
dem Unterteil der Seitengitterrahmen 5 und dem Unterbau 1.
Die Dimension dieses Zwischenraums F darf höchstens 120 mm betragen, um
zu verhindern, dass der Kopf des Patienten in den Zwischenraum gerät (wenn
kein Risiko besteht, dass der Hals hinein gelangt), oder er darf
höchsten
60 mm betragen, um zu verhindern, dass der Hals des Patienten in
den Zwischenraum unter dem Seitengitterrahmen 5 gerät (wenn
die Möglichkeit
besteht, dass der Hals hinein gelangen kann).
-
G1
und G2 sind die horizontalen Längen
der Seitengitterrahmen 5 der entsprechenden Seitengitterbaugruppen 4.
Diese Längen
müssen
der Formel G1 + G2 > L/2
entsprechen, wobei L die Gesamtlänge
L des Bettunterbaus 1 darstellt.
-
Die
mit H bezeichnete Dimension ist die Höhe des Seitengitterrahmens 5,
d.h. die Distanz zwischen der Oberfläche einer Matratze 8 und
dem Oberteil des Seitengitterrahmens 5. Diese Distanz muss
mindestens 220 mm betragen.
-
Die
oben beschriebenen Dimensionen der einzelnen Teile der partiellen
Seitengitterbaugruppen gelten auch, wenn hochstellbare Seitengitter
in hochgestellter Position verwendet werden.
-
Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 2 ein Beispiel
von bekannten hochstellbaren Seitengittern, insbesondere eines partiellen
Seitengitters, beschrieben.
-
In 2 ist
ein mit hochstellbaren Seitengittern ausgestattetes Bett allgemein
mit dem Bezugszeichen 11 versehen. In dieser Zeichnung
wird nicht die detaillierte Struktur des Bettes dargestellt, sondern
einige Bauteile werden nur durch gestrichelte Linien angedeutet.
-
Bezugszeichen 12 bedeutet
einen Unterbau, der für
eine darauf liegende (nicht dargestellte) Matratze vorgesehen ist.
Der Unterbau 12 ist in vier Elemente eingeteilt: 12a, 12b, 12c und 12d,
die sich jeweils auf den Rücken,
die Hüfte,
die Oberschenkel und die Unterschenkel des Patienten beziehen; diese Elemente
sind schwenkbar miteinander verbunden, damit sie schwenkend rotieren
können.
Der Unterbau 12 wird von einem Unterbaustützrahmen 13 gestützt. Im
Gebrauch kann die Tragefläche 12b fest
am Unterbaustützrahmen 13 befestigt
sein. Die Unterbauelemente 12a und 12c sind wie
oben beschrieben schwenkbar mit dem Unterbauelement 12b verbunden;
sie sind schwenkbar und hochstellbar von einer geeigneten, nicht
dargestellten Verstellvorrichtung unterstützt. Die Stützvorrichtung und die Verstellvorrichtung
sind nicht dargestellt, da sie genügend bekannt sind.
-
Der
Unterbaustützrahmen 13 wird
durch eine (nicht dargestellte) geeignete Stützvorrichtung auf dem Fußboden 15 gestützt. So
kann der Stützrahmen 13 zum
Beispiel auf einer vorgegebenen Höhe durch Ständer mit Rollen gestützt werden,
oder er kann wie in 1 dargestellt von einer Hebevorrichtung über einer
Basis hochstellbar gestützt
sein. In 2 bedeutet Bezugszeichen 17 ein
Kopfende und 18 ein Fußende.
-
Zum
Kopfende 17 und zum Fußende 18 des Unterbaustützrahmens 13 hin
sind zwei Paar Stützarme 19a und 19b schwenkbar
um Drehachsen gelagert und führen
quer über
die Länge
des Bettes. Am Ende jedes Stützarmes 19a und 19b sind
Schienenrahmen 20a und 20b schwenkbar angebaut,
um ein Parallelogrammgestänge
zu bilden. Alternativ können
die Stützarme 19a und 19b statt
am Unterbau stützrahmen 13 an
den Unterbauelementen 12a, 12c usw. schwenkend
drehbar angebaut sein.
-
Im
obigen Beispiel können
die Seitengitterrahmen 20a und 20b können durch
die Schwenkbewegung der sich parallel drehenden Stützarme 19a und 19b hochgestellt
und hinunter gestellt werden. Die herunter gestellte Position ist
die Verstauposition, und die hochgestellte Position ist die Gebrauchsposition.
In 2 ist der Seitengitterrahmen 20a am Kopfende 17 in
Gebrauchsposition von durchgezogenen Linien dargestellt, und der
Seitengitterrahmen 20b am Fußende 18 ist in Verstauposition
von durchgezogenen Linien dargestellt. Die Sperrvorrichtung zur
Sicherung der Seitengitterrahmen 20a, 20b in Gebrauchsposition
und/oder in Verstauposition ist nicht dargestellt; zu diesem Zweck
kann jede geeignete Vorrichtung wie z.B. nachfolgend beschriebene Arretierstifte,
verwendet werden.
-
Die
Seitengitterrahmen 20a und 20b müssen in
ihrer Gebrauchsposition den oben aufgeführten Standardgrößen entsprechen.
So entspricht z.B. die in der Zeichnung mit b bezeichnete Dimension
der Dimension A im oben aufgeführten
Standard. Gemäß dem Standard
darf b höchstens
120 mm betragen, um zu gewährleisten,
dass der Kopf des Patienten nicht in den Zwischenraum gelangen kann.
-
Wie
oben beschrieben, müssen
die Seitengitterrahmen 20a und 20b, die sowohl
in der Gebrauchsposition als auch in der Verstauposition von einer
Hebevorrichtung unterstützt
werden, in der Gebrauchsposition den oben beschriebenen Standarddimensionen
entsprechen. Für
die Verstauposition gibt es wünschenswerte
Dimensionen, die praktisch sind.
-
Beim
Gebrauch des in 2 dargestellten Bettes, kann,
wenn sich die Seitengitterrahmen 20a und 20b in
Verstauposition befinden, eine Pflegeperson den auf dem Bett liegenden
Patienten versorgen, oder es kann ein verstellbarer Tisch über das
Bett geschoben werden. Im ersteren Fall kann es geschehen, dass
die Pflegeperson in Verstauposition ihr Bein in den Zwischenraum
zwischen der Unterkante der Seitengitterrahmen 20a und 20b und
die Fußbodenoberfläche 15 des
Kranken zimmers, usw. stellen muss, und im letzteren Fall wird der
Stand des verstellbaren Tisches in den Zwischenraum d gestellt. Es
ist daher vorteilhaft, wenn der Zwischenraum d groß ist.
-
Man
neigt jedoch neuerlich dazu, den Unterbau 12 auf niedriger
Höhe zu
halten, wodurch verschiedene Vorteile entstehen. So kann ein Patient z.B.
leicht aus dem Bett und ins Bett steigen bzw. auf der Kante des
Unterbaus 12 sitzen, und die Pflegeperson kann den Patienten
bequemer versorgen, wenn die Liegefläche des Bettes niedrig ist.
-
Hochstellbare
Seitengitter, deren Seitengitterrahmen 19a und 19b durch
die parallel stattfindende schwenkende Drehung von Stützarmen
hochgestellt und herunter gestellt werden können, ermöglichen es nicht, dass die
Höhe der
Bettoberfläche 12 niedrig
gehalten wird, während
die Distanz d zwischen der Unterkante der Seitengitterrahmen 20a und 20b und
der Fußbodenoberfläche 15 groß bleibt.
-
3 zeigt
einen Versuch, bei dem in 2 dargestellten
Bett die Distanz d zwischen der Unterkante der Seitengitterrahmen 20a und 20b und
der Fußbodenoberfläche 15 groß zu halten.
-
Bei
dem in 3 dargestellten Bett ist die vertikale Höhe c der
Seitengitterrahmen 20a und 20b geringer als die
Höhe der
Seitengitterrahmen 20a und 20b in 2,
um die Distanz d zwischen der Unterkante der Seitengitterrahmen 20a und 20b und
der Fußbodenoberfläche 15 groß zu halten,
während
die Distanz e zwischen der Fußbodenoberfläche 14 und dem
Unterbau 12 sowie die Distanz zwischen dem Unterbau 12 und
den Oberseiten der Seitengitterrahmen 20a und 20b,
d.h. die Höhe
der Seitengitterrahmen 20a und 20b über dem
Unterbau 12, dieselbe bleibt wie bei dem in 2 dargestellten
Bett.
-
Wenn
die vertikale Höhe
c der Seitengitterrahmen 20a und 20b auf diese
Weise gering bleibt, dann erhöht
sich die Distanz d zwischen der Unterkante der Seitengitterrahmen 20a und 20b und
der Fußbodenoberfläche 15.
Das hat jedoch zur Folge, dass die in der Zeichnung durch b dargestellte
Dimension groß bleibt,
und es besteht die Möglichkeit, dass
die im oben aufgeführten
Standard A angegebene Dimension nicht eingehalten werden kann.
-
Bisher
sind diese Dimensionen daher unter Rücksichtnahme auf die oben genannten
widersprüchlichen
Anforderungen festgesetzt worden, und es ist sehr schwierig, die
Distanz d zwischen der Unterkante der Seitengitterrahmen 20a und 20b und
der Fußbodenoberfläche 15 groß zu halten
und dabei die entsprechenden Standardwerte für die Seitengitter einzuhalten.
-
4 zeigt
eine erste bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, wobei das erfindungsgemäße hochstellbare
Seitengitter im Zusammenhang mit einem Bett dargestellt ist. In
der Zeichnung bedeutet das Bezugszeichen 101 allgemein
ein Bett. In dieser Zeichnung ist die detaillierte Struktur des
Bettes nicht dargestellt, und manche Bauteile sind nur durch gestrichelte
Linien angedeutet.
-
Bezugszeichen 102 bedeutet
allgemein einen Unterbau, der für
eine nicht dargestellte Matratze vorgesehen ist; der Unterbau 102 ist
in vier Unterbauelemente 102a, 102b, 102c und 102d eingeteilt,
die jeweils dem Rücken,
der Bauchregion, den Oberschenkeln und den Unterschenkeln des Patienten entsprechen;
sie sind so verbunden, dass sie sich schwenkend drehen können. Der
Unterbau 102 wird von einem darunter befindlichen Stützrahmen 103 gestützt. Die
Liegefläche 102b kann
fest am Liegeflächerahmen 103 befestigt
sein, und die Liegeflächeteile 102a und 102c können wie
oben beschrieben schwenkend drehbar mit dem Liegeflächenteil 102b verbunden
sein, sodass sie mit einer nicht dargestellten Verstellvorrichtung
schwenkend und hochstellbar bewegt werden können. Die Stützvorrichtung
und die Verstellvorrichtung werden nicht dargestellt, da sie wie
oben erwähnt
gut bekannt sind.
-
Der
Unterbaustützrahmen 103 wird
durch eine bekannte Stützvorrichtung
auf dem Fußboden 104 eines
Raumes oder dergleichen gestützt.
Die Stützvorrichtung
ist nicht dargestellt. So kann der Unterbaustützrahmen 103 zum Beispiel
auf einer vorgegebenen Höhe
durch Ständer
mit Rollen gestützt werden,
oder er kann wie in 1 dargestellt von einer Hebevorrichtung über einem
Unterbau gestützt sein.
In 4 bedeutet Bezugszeichen 106 ein Kopfende
und 107 ein Fußende.
-
Die
jeweiligen Positionen von Teilen der allgemein mit 100 bezeichneten
Seitengitterbaugruppen werden nachstehend in Bezug auf ihre Nähe zu dem
Ende des Bettes beschrieben, an dem sich das Kopfende 106 oder
das Fußende 107 befindet
bzw. nicht befindet.
-
Ein
Seitengitterelement 112 ist schwenkend an Entgegengesetzten
Enden mit den entsprechenden Stützarmen 108 an
den Seitengitter-Anschlusspunkten 111 verbunden. Die Stützarme 108 sind
wiederum schwenkend an Installierpunkten 109 mit dem Unterbaustützrahmen 103 verbunden.
Die Stützarme 108 sind
daher schwenkend um eine Drehachse gelagert, die sich quer über die
Länge des
Bettes 101 erstreckt. In der nachfolgenden Beschreibung
sind ähnliche
Bauteile der Einfachheit halber mit denselben Bezugszeichen versehen.
-
Die
Seitengittergruppe 100 ist zwischen einer hochgestellten
Gebrauchsposition und einer herunter gestellten Verstauposition
bewegbar, indem die Stützarme 108 um
die Installierpunkte 109 gedreht werden. Die Seitengittergruppe 100 kann
in der Gebrauchsposition und in der Verstauposition wie oben beschrieben
mit einer Sperrvorrichtung festgestellt werden.
-
Jeder
Stützarm 108 hat
eine Kontur, die allgemein einem Parallelogrammgestänge entspricht und
enthält
einen Parallelogrammrahmen 110, der lateral auf einer Linie
L (in 5 gezeigt) heraus ragt, an die Installierpunkte 109 des
Stützarms 108 anschließt und zum
Seitengitter-Anschlusspunkt 111 im Bereich zwischen Unterbau 102 und
Seitengitterelement 112 verläuft, wenn sich die Seitengitterbaugruppe 100 in
der Gebrauchsposition befindet. Die Linie L liegt ungefähr auf der
kürzeren
Diagonale des Rahmens 110, während die Enden der längeren Diagonale
des Rahmens 110. allgemein mit 113 bezeichnet, das
Ausmaß angeben,
in dem der Rah men in der Gebrauchsposition in den Bereich zwischen
dem Unterbau 102 und dem Seitengitterelement 112 ragt.
-
Bei
dieser Ausführungsform
sind die Stützarme 108 am
Fußende
so konstruiert, dass sie sich zum Hochstellen schwenkend im Uhrzeigersinn
drehen, und dass sie sich zum Herunterstellen entgegen dem Uhrzeigersinn
drehen; andererseits sind die Stützarme 108 der
Seitengitterbaugruppe am Fußende
so konstruiert, dass sie sich zum Herunterstellen im Uhrzeigersinn
drehen und dass sie sich zum Hochstellen entgegen dem Uhrzeigersinn
drehen. Daher verläuft
die horizontale Bewegung jedes Seitengitterelements 112 jeweils
zum entsprechenden Ende des Bettes 101 hin, wenn jede Seitengitterbaugruppe 100 von
der Gebrauchsposition in die Verstauposition bewegt wird. Die Seitengitterelemente 112 sind
in der Verstauposition näher
an den Enden des Bettes als in der Gebrauchsposition, wodurch ein breiter
Zwischenraum zwischen ihnen entstehen kann.
-
In 4,
am Kopfende, sind die Teile der Seitengitterbaugruppe 100 in
Gebrauchsposition von durchgezogenen Linien dargestellt, und die
Teile der Seitengitterbaugruppe 100 in Verstauposition
sind von gestrichelten Linien dargestellt. Umgekehrt sind am Fußende die
Teile der Seitengitterbaugruppe 100 in Gebrauchsposition
von gestrichelten Linien dargestellt, und die Teile der Seitengitterbaugruppe 100 in Verstauposition
sind von durchgezogenen Linien dargestellt.
-
Wie
in 4 und 5 dargestellt wird, verlaufen
in dieser bevorzugten Ausführungsform
die zu jedem Stützarm 108 gehörigen Parallelogrammrahmen 110 in
beiden Richtungen der durchgezogenen Linie L und dienen daher als
Verstärkung
der Seitengitterelemente. Insbesondere kann die Dimension des zwischen
den Stützarmen 108 jeder
Baugruppe 100 gebildeten Zwischenraumes b durch die Rahmen 100 kleiner
gehalten werden, und die dimensionalen Anforderungen für die Seitengitterbaugruppe 100 können erfüllt werden.
-
Das
Ausmaß,
in dem der dem Kopfende am nächsten
liegende Rahmen 110 zum Kopfende hin verläuft, kann
geringer gehalten werden, weil er nicht die Funktion hat, den Zwischenraum
b zu verkleinern, im Gegensatz zur anderen Seite desselben Rahmens 110,
welche die Funktion hat, den Zwischenraum b gemeinsam mit dem anschließenden Rahmen 110 am
anderen Stützarm 108 derselben
Baugruppe zu verkleinern.
-
Die
mit jedem Seitengitterelement 112 verbundenen Stützarme 108 müssen nicht
unbedingt identisch geformt sein.
-
Wie
aus der Zeichnung ersichtlich ist, fluchten die Rahmen 110,
wenn die Seitengitterbaugruppe 110 in der unteren Verstauposition
gehalten wird, mit dem Seitengitterelement 112, ohne über oder
unter dem Unterbau hervorzuragen. Dadurch stellen die Ober- und
Unterkanten der Rahmen 100 keine Behinderung dar. Selbst
wenn der Unterbau des Bettes eine niedrige Höhe hat, kann der Abstand zwischen der
Unterkante des Seitengitterelements 112 und der Fußbodenoberfläche 104 groß sein.
-
Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 4 bis 6 eine
bevorzugte Ausführungsform einer
Vorrichtung beschrieben, die eine Seitengitterbaugruppe in der Verstauposition
und in der Gebrauchsposition hält. 5 ist
eine vergrößerte Darstellung
der in 4 gezeigten Seitengitterbaugruppe 100 am
Kopfende, und 6 ist eine partielle Seitenansicht
der Haltevorrichtung. Die Teile, die denen in 4 und 5 entsprechen,
sind mit denselben Bezugszeichen versehen.
-
In 6 bedeutet
Bezugszeichen 114 einen Arretierstift, der in Seitengitterelement 112 angebracht
ist und zum Stützarm 108 hin
auskragt. Der Arretierstift 114 wird durch die Elastizität einer
Spiraldruckfeder 115 oder dergleichen zum Stützarm 108 hin
gezwungen und kann durch Ziehen eines Bedienungsknopfes wieder eingezogen
werden. Im Stützarm 108 ist
ein Loch 117 ausgebildet, in das der Arretierstift 114 eingreifen
kann.
-
Unter
Bezugnahme auf 5 kann im Stützarm 108 ein Passloch 117 eingearbeitet
sein, in welches der Stift 114 nicht nur in der oben genannten Position,
sondern auch in der durch Bezugszeichen 118 in 5 gekennzeichneten
Position eingreift.
-
In
der in 5 von durchgezogenen Linien dargestellten Position
sind die Stifte 114 in die Passlöcher 117 in den Stützarmen 108 eingesteckt,
wodurch die Stützarme 108 nicht
schwenkend um die Drehpunkte 111 relativ zu den Seitengitterelementen 112 gedreht
werden können.
-
Aus
diesem Grund werden der Seitengitterrahmen 112 und das
Paar Stützarme 108,
die Teile eines vierseitigen Gestänges darstellen, in der in 5 mit
der als durchgezogene Linie dargestellten Position gehalten – dies ist
die Gebrauchsposition der Seitengitterbaugruppe 100.
-
Um
die Seitengitterbaugruppe 100 aus der Gebrauchsposition
in die Verstauposition zu bewegen, wird zunächst der Bedienungsknopf 116 gezogen,
um den Arretierstift 114 aus dem Loch 117 zu ziehen.
Dadurch können
die Stützarme 108 als
Bauteile des vierseitigen Gestänges
nun relativ zu den beiden Seitengitterelementen 112, schwenkend
um die Punkte 111 gedreht werden. Die Stützarme 108 können zum
Beispiel schwenkend gedreht werden, indem sie manuell mit einem
oben am Seitengitterelements 112 vorgesehenen Bedienungsteil 119 manipuliert
werden, damit das Seitengitterelement 112 in die Verstauposition
herunter gestellt werden kann. Das Seitengitterelement 112 wird
in die Verstauposition herunter gestellt, wobei die Bewegung der
Punkte 111 einem bogenförmigen
Pfad folgen und das Element 112 in eine horizontale Stellung
herunter geführt
wird.
-
Wenn
das Seitengitterelement 112 die untere vorbestimmte Position
erreicht, befinden sich die Arretierstifte 114 im Eingriff
mit den in Stützarmen 108 ausgebildeten
Passlöchern 118 und
werden durch die Flexibilität
der Spiraldruckfeder 115 in die Passlöcher gedrückt, und – wie oben beschrieben –, können die
Stützarme 108 relativ
zu dem Seitengitterelement 112 schwenkend gedreht werden.
Das Seitengitterelement 112 wird in der herunter gestellten
Position, d.h. in der Verstauposition der Seitengitterbaugruppe 100 gehalten.
-
Im
umgekehrten Verfahren kann das Seitengitterelement 112 aus
der Verstauposition in die Gebrauchsposition bewegt werden.
-
7 zeigt
eine zweite Ausführungsform, bei
der das erfindungsgemäße hochstellbare
Seitengitters an ein Bett angebaut ist. Diese zweite bevorzugte
Ausführungsform
unterscheidet sich nur in Bezug auf die Stützarme 108 von der
ersten bevorzugten Ausführungsform,
während
alle anderen grundlegenden Bauteile und Funktionsvorgänge identisch bleiben.
Die Bauteile, die denen der ersten bevorzugten Ausführungsform
entsprechen, sind mit denselben Bezugszeichen versehen.
-
In
der ersten Ausführungsform
weisen die Stützarme 108 Parallelogrammgestänge 110 auf.
In der zweiten bevorzugten Ausführungsform
weist jedoch jeder Stützarm 108 eine
massive Platte 110 auf, die im Wesentlichen ein Parallelogramm
darstellt, um den Armen eine im Wesentlichen P-förmige Form zu verleihen. Die
kürzere
Diagonale der Platte 110 schließt an den Verbindungspunkt 112 des
Seitengitterelements 112 und den Installierpunkt 109 an,
während
die Enden der allgemein mit 113 bezeichneten längeren Diagonale
der Platte 110 angeben, wie weit die Platte 110 in
der Gebrauchsposition in den Bereich zwischen dem Unterbau 103 und
dem Seitengitterelement 112 hinein ragt. Stützarme 108 von
dieser Konstruktion sind leicht herzustellen.
-
8 zeigt
eine dritte Ausführungsform,
in der das erfindungsgemäße hochstellbare
Seitengitter an ein Bett angebaut ist. Die dritte Ausführungsform unterscheidet
sich nur durch die Konstruktion der Stützarme 108 von der
ersten und zweiten Ausführungsform,
während
alle anderen grundlegenden Bauteile und Funktionsvorgänge identisch
bleiben. Die Bauteile, die denen der ersten bevorzugten Ausführungsform
entsprechen, sind mit denselben Bezugszeichen versehen.
-
In
der dritten Ausführungsform
enthält
jeder Stützarm 108 Rahmenteile 120,
die sich auf beiden Seiten eines geradlinigen Arms 121 erstrecken,
welcher den Instal lierpunkt 109 direkt mit dem Anschlusspunkt 111 des
Seitengitterelements verbindet.
-
Die
tragenden Teile des Stützarms 108,
deren Funktion ist, als verstärkende
Seitengitterelemente zu wirken, können geändert werden, indem man verschieden
geformte und konfigurierte Stützarme
verwendet.
-
Ein
als Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ausgebildetes hochstellbares Seitengitter hat
den Vorteil, dass bei einem Seitengitterelement, das durch schwenkende
Drehung von Stützarmen hochgestellt
und herunter gestellt wird, die widersprüchliche Aufgabe gelöst wird,
die Höhe
des Unterbaus niedrig zu halten und gleichzeitig die Distanz zwischen
der Unterkante des Seitengitterelements und der Fußbodenoberfläche in Verstauposition
groß zu
halten. Sogar ein Bett von niedriger Unterbauhöhe kann ein Seitengitterelement
von vorgeschriebener Höhe
haben kann, wobei die Distanz zwischen der Unterkante des Seitengitterelements
und der Fußbodenoberfläche trotzdem
hoch sein kann. Außerdem lässt sich
ein hochstellbares Seitengitter mit den geforderten Funktionen sehr
einfach und kostengünstig herstellen,
da nur die Stützarme
geändert
werden müssen.