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DE60029910T2 - Gelierzucker zur herstellung von marmeladen - Google Patents

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DE60029910T2
DE60029910T2 DE60029910T DE60029910T DE60029910T2 DE 60029910 T2 DE60029910 T2 DE 60029910T2 DE 60029910 T DE60029910 T DE 60029910T DE 60029910 T DE60029910 T DE 60029910T DE 60029910 T2 DE60029910 T2 DE 60029910T2
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Germany
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sugar
gelling
jams
mixtures
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Isabelle Quellier
Helène VANNESTE
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Tereos SA
Original Assignee
Tereos SA
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    • C13B50/002Addition of chemicals or other foodstuffs
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Description

  • Die vorliegende Erfindung hat einen Gelierzucker für die Herstellung von Konfitüren, insbesondere von hausgemachten Konfitüren zum Gegenstand.
  • Derzeitige Gelierzucker für Konfitüren enthalten eine Mischung aus Saccharose, Pektin und Zitronensäure.
  • Die Anwesenheit von Zitronensäure ist in dieser Art der Formulierung unbedingt notwendig, insofern als das Gelieren des Pektin von pH-Wert abhängt und der Bereich des optimalen Gelierens zwischen einem pH-Wert von 2,8 und 3,2 liegt.
  • Dieses Merkmal hat mehrere negative Konsequenzen für die derzeitigen Gelierzucker für Konfitüren.
  • Tatsächlich ist es, da der pH-Wert des Großteils der Früchte im Allgemeinen zwischen 3,3 und 3,6 liegt, um den pH-Wert der Konfitüren in den optimalen Gelierbereich des Pektins (2,8 bis 3,2) einzustellen, notwendig Zitronensäure dem Gelierzucker in Mengen zuzusetzen, die einen sehr sauren Geschmack verleihen und in der Konfitüre verbleiben. Berücksichtigt man die allgemeine Verwendung von Gelierzucker für Konfitüren, ist diese saure Note stärker als der Geschmack der Früchte, insbesondere für Früchte, die bereits sauer sind, wie Himbeeren, Erdbeeren, Ananas usw.
  • Ferner kann für weniger saure Früchte, wie die Kirsche, den Pfirsich (pH ≥ 4), die Menge an dem Gelierzucker zuzusetzender Säure, nicht ausreichend sein, um den pH-Wert der Marmelade in den Bereich optimalen Gelierens des Pektin zu bringen, und den Konfitüren mangelt es an Gelierung. Dieser Nachteil kann durch eine Anpassung der Gebrauchsanleitung, die somit eine Vergrößerung des Verhältnisses Zucker/Früchte notwendig macht, um das Gelieren zu erleichtern, ausgeräumt werden. In diesem Fall wird der Zuckergeschmack stärker als der Geschmack der Früchte. Zusätzlich ist es notwendig die Gebrauchsanleitung als Funktion des für die Herstellung der Konfitüre verwendeten Fruchttyps anzupassen.
  • Überdies hängt das Gelieren des Pektins auch von der Trockensubstanz der Konfitüre ab. Dieses Merkmal macht auch eine Anpassung der Gebrauchsanweisung notwendig, die empfiehlt das Verhältnis Zucker/Früchte zu erhöhen, um das Gelieren zu vereinfachen, mit den oben genannten Nachteil. Für bestimmte wasserreiche Früchte (wie Erdbeeren am Anfang der Saison) ist diese Anpassung nicht ausreichend, um ein gutes Gelieren zu erlauben.
  • Die Formulierungsart von Gelierzuckern für Konfitüren, die oben beschrieben ist, gibt zufriedenstellende Ergebnisse mit Weißzucker für einen Großteil an Früchten. Im Gegensatz dazu kann das Ersetzen von Weißzucker durch Rohrrohzucker, einen wesentlichen Verlust (30%) an Gelierung des Pektins mit sich bringen, wobei der Verlust mit der Anwesenheit von Puffersalzen in Rohzuckern in Verbindung steht, die in diesem Fall das Gelieren stören.
  • Die vorliegende Erfindung hat die Schaffung von Gelierzuckern für die Herstellung von Konfitüren zum Ziel, die ein zufriedenstellendes Gelieren aufweisen, und die insbesondere ausgehend von Rohrrohzucker hergestellt sind.
  • Sie hat ebenfalls die Schaffung von Gelierzuckern für die Herstellung von Konfitüren zum Ziel, die eine zufriedenstellende Gelierung aufweisen, unabhängig von Typ der verwendeten Früchte, und insbesondere für wenig saure oder wasserreiche Früchte.
  • Die Erfindung hat auch die Schaffung von Gelierzuckern für die Herstellung von Konfitüren zum Ziel, die ein Gelingen der Konfitüren nach einer relativ kurzen Kochzeit und eine einheitliche und in der Anwendung einfache Gebrauchsanleitung erlauben, unabhängig von der verwendeten Fruchtart.
  • Ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung von Gelierzuckern für die Herstellung von Konfitüren, insbesondere von Konfitüren auf Basis von sauren Früchten, die keinen hervorstehenden sauren Geschmack aufweisen.
  • Die vorliegende Erfindung hat in erster Linie die Verwendung einer pulverförmigen Mischung zum Gegenstand, die enthält:
    • – Zucker, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus der Saccharose, der Fructose und ihren Mischungen,
    • – ein Geliermittel, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus den Carraghenanen, Xanthanen, Guarkernmehl oder ihren Mischungen,
    • – und gegebenenfalls ein Verdickungsmittel, wie Johannisbrotkernmehl, für die Herstellung eines Gelierzuckers.
  • Unter dem Ausdruck „Geliermittel" muss man eine Substanz verstehen, die zugesetzt zu einem Nahrungsmittel ihm durch Ausbildung eines Gels die Konsistenz verleiht.
  • Unter dem Ausdruck „Verdickungsmittel" muss man eine Substanz verstehen, die zugesetzt zu einem Nahrungsmittel, die Viskosität vergrößert.
  • Die Saccharose ist ein Disaccharid, gebildet aus Glucose und Fructose. Vorteilhafterweise weisen die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendete Saccharose und/oder Fructose jeweils Kornklassierungen auf, deren mittlere Abmessung zwischen ungefähr 50 μm und ungefähr 2 mm liegt.
  • Die Carraghenane, die Xanthane und das Guarkernmehl sind Polysaccharide mit hohem Molekulargewicht.
  • Die Carraghenane tragen in ihrer Struktur eine Kette aus teilweise sulfatierten β-D-Galactosen. Vorteilhafterweise sind die Carraghenane, die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendet werden, insbesondere eine Mischung aus kommerziell erhältlichen Kappa- und Iota-Carraghenanen.
  • Die Xanthane sind Heteropolysaccharide mit hohem Molekulargewicht, deren Hauptkette aus β-D-Glucose gebildet ist, mit Verzweigungen, die andere Zucker tragen. Die im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendeten Xanthane sind kommerziell erhältlich.
  • Das Guarkernmehl trägt in seiner Struktur eine Galactoseeinheit für zwei Mannosereste. Das im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendete Mehl ist kommerziell erhältlich.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform enthält die pulverförmige Mischung der Erfindung:
    • – Zucker, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus der Saccharose, der Fructose und ihren Mischungen
    • – ein Geliermittel, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus den Carraghenanen, den Xanthanen, dem Guarkernmehl oder ihren Mischungen.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist die pulverförmige Mischung gemäß der Erfindung, dadurch gekennzeichnet, dass die Saccharose ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus dem Weißzucker, dem Rohrrohzucker oder ihren Mischungen.
  • Mit „Weißzucker" bezeichnet man die gereinigte und kristallisierte Saccharose, die den Merkmalen der EWG-Richtlinie Nr. 73/437 entspricht.
  • Mit „Rohrrohzucker" bezeichnet man rohen Zucker von Zuckerrohr, der nicht raffiniert oder teilweise raffiniert ist, und dessen Saccharosegehalt zwischen 85% und 98% liegt.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist die pulverförmige Mischung gemäß der Erfindung, dadurch gekennzeichnet, dass sie unter anderem ein Verdickungsmittel wie Johannisbrotkernmehl enthält.
  • Das Johannisbrotkernmehl ist ein Polysaccharid mit hohem Molekulargewicht und seine Struktur enthält eine Galactoseeinheit für vier Mannosereste. Das im Rahmen der vorliegenden Erfindung verwendete Johannisbrotkernmehl ist kommerziell erhältlich.
  • Vorteilhafterweise erlaubt die Kombination aus dem Geliermittel, wie Johannisbrotkernmehl, mit dem Verdickungsmittel, wie Carraghenanen, und/oder Xanthanen, und/oder dem Guarkernmehl, und mit dem Zucker, wie der Saccharose, und/oder der Fructose, den Erhalt einer pulverförmigen Mischung, die insbesondere für die Herstellung eines Geliermittels für Konfitüren vorteilhaft ist.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist die pulverförmigen Mischung gemäß der Erfindung, insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass die Menge des Zuckers zwischen ungefähr 95 und 99,8 Gew.-% im Verhältnis zum Gesamtgewicht der Mischung variiert und insbesondere ungefähr 99 Gew.-% ist, und dass die Menge des Geliermittels und gegebenenfalls des Verdickungsmittels von ungefähr 0,2 bis ungefähr 5 Gew.-% im Verhältnis zum Gesamtgewicht der Mischung variiert und vorzugsweise zwischen ungefähr 0,2 und ungefähr 2% variiert und insbesondere ungefähr 1 Gew.-% ist.
  • Wenn die Menge des Geliermittels und gegebenenfalls des Verdickungsmittels über 5% liegt, wird die Gelierung sehr beträchtlich und führt zu einem Produkt, dessen Konsistenz sehr fest ist.
  • Wenn die Menge des Geliermittels und gegebenenfalls des Verdickungsmittels unter 0,2% liegt, ist die Gelierung unter diesen Umständen sehr gering und führt zu einem fast flüssigen Produkt.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist die pulverförmige Mischung gemäß der Erfindung ganz besonders dadurch gekennzeichnet, dass die Menge des Geliermittels zwischen ungefähr 30 und ungefähr 100 Gew.-% im Verhältnis zum Gesamtgewicht aus dem Geliermittel und dem Verdickungsmittel variiert, und dass sie insbesondere ungefähr 80 Gew.-% ist, und dass die Menge des Verdickungsmittel von 0 bis ungefähr 70 Gew.-% im Verhältnis zum Gesamtgewicht aus dem Geliermittel und dem Verdickungsmittel variiert und insbesondere ungefähr 20 Gew.-% ist.
  • Wenn die Menge des Verdickungsmittels über 70% liegt, erhält man unter diesen Umständen eine pastöse Konfitüre.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch einen Gelierzucker, der dadurch gekennzeichnet ist, dass er eine wie oben definierte pulverförmige Mischung enthält.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch die Verwendung von Gelierzucker, wie er oben definiert ist, für die Herstellung von Konfitüren, Gelees oder Marmeladen.
  • Unter dem Ausdruck „Konfitüren" muss man die auf eine geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von Zuckern und Fruchtpulpen, und/oder -pürees verstehen.
  • Unter dem Ausdruck „Gelees" muss man die ausreichend gelierte Mischung von Zuckern und Säften und/oder wässrigen Extrakten von Früchten verstehen.
  • Unter dem Ausdruck „Marmeladen" muss man die auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von Zuckern und einem oder mehreren der folgenden Produkte verstehen: Pulpen, Pürees, Säfte, wässrige Extrakte und Schalen, die ausgehend von Zitrusfrüchten erhalten wurden.
  • Vorteilhafterweise sind die Gelierzucker gemäß der Erfindung, insbesondere für die Herstellung von Konfitüren, Gelees oder Marmeladen im Haushalt geeignet, d.h. von Konfitüren, Gelees oder Marmeladen, die nach handwerklicher Art hergestellt werden.
  • Die Erfindung hat auch eine Konfitüre, ein Gelee, oder eine Marmelade zum Gegenstand, die bzw. das dadurch gekennzeichnet ist, dass sie bzw. es Gelierzucker wie oben definiert umfasst und eine Viskosität von unter ungefähr 6 cm pro 30 sec. und variierend insbesondere zwischen ungefähr 3 und ungefähr 6 cm pro 30 sec. aufweist, wobei die Viskosität mit Hilfe eines Bostwickgerätes gemessen wird.
  • Das Bostwickgerät ist ein Gerät, das das Messen der Viskosität eines nicht homogenen Produkts erlaubt, das z.B. Stücke enthält. Das Bostwickgerät umfasst eine ebene Oberfläche, die eine geneigte Ebene bilden kann, deren Winkel zwischen 0 und ungefähr 10 Grad variiert, und insbesondere 5 Grad ist, mit einem Behälter, der aus drei feststehenden, auf die ebene Oberfläche normal stehenden Wänden und einer beweglichen Wand gebildet wird, die normal zur ebene Oberfläche verschoben werden kann. Jenseits des Behälters ist die ebene Oberfläche in Grade eingeteilt.
  • Das Prinzip des Gerätes besteht darin, Konfitüre, Gelee oder Marmelade gemäß der Erfindung (92 ml) in den Behälter zu geben, die bewegliche Wand zu öffnen, was der Konfitüre erlaubt, über die geneigte Ebene zu fließen.
  • Die Messung besteht im Messen der zurückgelegten Distanz, in 30 sec. nach dem Öffnen der beweglichen Wand.
  • Die Erfindung hat auch eine Konfitüre, ein Gelee oder eine Marmelade, wie sie oben definiert sind, zum Gegenstand, die bzw. das dadurch gekennzeichnet ist, dass sie bzw. es Gelierzucker, wie oben definiert, und Früchte umfasst, wobei das Gewichtsverhältnis zwischen den Früchten und dem Gelierzucker, zwischen ungefähr 1,4 und ungefähr 0,7 liegt, und insbesondere ungefähr 1 ist.
  • Das Vorhandensein von Säure stört das Gelieren nicht, und die Zugabe eines Geschmacksverstärkers (wie z.B. Zitronensaft) kann gänzlich für bestimmte Früchte ins Auge gefasst werden.
  • Die Nichtabhängigkeit von der Anwesenheit von Säure in Konfitüren gemäß der Erfindung wird auch ein Gelieren der Konfitüre mit allen Fruchtsorten unabhängig von ihrem Säuregehalt erlauben.
  • Zusätzlich verbessert der Ersatz von Weißzucker durch Rohrrohzucker das Gelieren der Konfitüren durch Zufuhr von Kationen.
  • Andererseits erlaubt die Auswahl des Geliermittels (Carraghenane, und/oder Xanthane, und/oder Guarkernmehl) und gegebenenfalls des Verdickungsmittels (Johannisbrotkernmehl), die in der Formulierung der pulverförmigen Mischung gemäß der Erfindung verwendet wurden, auch eine Gelierung der Konfitüren, in einem sehr großen Trockensubstanzbereich über oder gleich ungefähr 55% zu erhalten, was es ermöglicht, die Ratschläge für die Verwendung auf eine einzige Gebrauchsanleitung für alle Früchte zu beschränken.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform besteht das Herstellungsverfahren für eine Konfitüre, ein Gelee oder eine Marmelade gemäß der Erfindung aus:
    • (a) Zugeben von Früchten zu Gelierzucker, wie er oben definiert ist,
    • (b) Erhitzen der am Ende des Schritts a) erhaltenen Mischung bis zum Aufkochen, und Kochenlassen der Mischung für eine Zeitspanne zwischen ungefähr 5 und ungefähr 10 min., nach dem Aufkochen zum Erhalt einer Konfitüre, eines Gelees oder einer Marmelade.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann man:
    • – 1 kg Früchte zu 1 kg Gelierzucker zugeben,
    • – die am Ende des vorangegangenen Schrittes erhaltene Mischung bis zum Aufkochen erhitzen und die Mischung für eine Zeitdauer von 5 min. nach dem Aufkochen kochen lassen.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann man, wenn die Hausfrau eine fruchtigere Konfitüre erhalten möchte:
    • – 1,2 kg Früchte zu 1 kg Gelierzucker geben
    • – die am Ende des vorangegangenen Schrittes erhaltene Mischung bis zum Aufkochen erhitzen und die Mischung für eine Zeitdauer von 7 min. nach dem Aufkochen kochen lassen.
  • Bei der Herstellung von Konfitüren, Gelees oder Marmeladen gemäß der Erfindung, empfiehlt es sich:
    • – vorher die Früchte herzurichten (waschen, zurechtschneiden, entkernen usw.),
    • – die zwischen den Früchten und dem Gelierzucker gebildete Mischung gut zu verrühren,
    • – auf starkem Feuer zu erhitzen und die Mischung zum Aufkochen zu bringen,
    • – nach dem Aufkochen unter ständigem Rühren kochen zu lassen,
    • – abzuschöpfen und die Gefäße heiß anzufüllen.
  • Zusammenfassend sind die Vorteile der neuen Formulierung für Gelierzucker gemäß der Erfindung und damit der Konfitüren, Gelees und Marmeladen gemäß der Erfindung:
    • – die Nichtnotwendigkeit der Zugabe von Zitronensäure, was es erlaubt den Geschmack der Früchte dieser Konfitüren zu bewahren,
    • – ein zufriedenstellendes Gelieren bei allen Fruchtsorten und mit einer einzigen Gebrauchsanleitung,
    • – die Möglichkeit Konfitüren mit Rohrrohzucker zu zubereiten.
  • Die folgenden Beispiele illustrieren die Erfindung; limitieren sie aber in keinster Weise.
  • BEISPIELE
  • In den nachfolgenden Beispielen 1 und 2 werden der Prozentsatz an Trockensubstanz, der pH-Wert, das Gelieren und die Viskosität von Konfitüren gemäß der Erfindung mit jenen einer Konfitüre, die mit einem herkömmlichen Gelierzucker hergestellt wurde, verglichen.
  • Beispiel 1
  • Herstellung von Konfitüren gemäß der Erfindung mit einer roten Frucht: der Kirsche
  • Die Kirsche ist eine wenig saure Frucht und arm an Pektin. Daher sind derzeitige Kirschenmarmeladen schlecht zu gelieren, und zeigen sich mehr in Form von Kirschen in einem gering viskosen Sirup.
  • Die Konfitüren der Erfindung werden gemäß dem oben beschriebenen Verfahren hergestellt, und die Konfitüren, die mit einem herkömmlichen Gelierzucker hergestellt wurden, wurden gemäß den in der Gebrauchsanleitung ausgeführten Verfahren hergestellt.
    • 1) Zusammensetzung der Konfitüren
    • • Kirschenkonfitüre hergestellt mit einem herkömmlichen Gelierzucker
    • a) Formulierung des herkömmlichen Gelierzuckers:
    • – 986 g Weißzucker,
    • – 7 g Pektin und
    • – 7 g Zitronensäure,
    • b) 1 kg Kirschen. Kochzeitdauer: 5 Minuten.
    • • Kirschenkonfitüre gemäß der Erfindung auf Basis von Weißzucker
    • a) Formulierung des Gelierzuckers gemäß der Erfindung:
    • – 990 g Weißzucker,
    • – 8 g Carraghenane und
    • – 2 g Johannisbrotkernmehl,
    • b) 1 kg Kirschen. Kochzeitdauer: 5 Minuten.
    • • Kirschenkonfitüre gemäß der Erfindung auf Basis von Rohrrohzucker
    • a) Formulierung des Gelierzuckers gemäß der Erfindung:
    • – 990 g Rohrohzucker,
    • – 8 g Carraghenane und
    • – 2 g Johannisbrotkernmehl,
    • b) 1 kg Kirschen. Kochzeitdauer: 5 Minuten.
    • 2) Die verschiedenen erhaltenen Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 1 beschrieben:
      Figure 00100001
    • * Bostwick: Messgerät für die Viskosität, hergestellt durch CSC SCIENTIFIC, dessen Neigungswinkel einen Wert von ungefähr 5° hat.
    • ** Unter „streichbar" muss man verstehen, dass die Konfitüren gemäß der Erfindung leicht zu verteilen sind, oder mit einem anderen Produkt leicht zu vermischen sind.
  • Beispiel 2
  • Herstellung von Konfitüren gemäß der Erfindung mit gelben Früchten: die Ananas.
  • Die Ananas ist eine relativ saure und eine pektinarme Frucht.
    • 1) Herstellung von Konfitüren
    • • Ananaskonfitüre hergestellt mit einem herkömmlichen Gelierzucker
    • a) Formulierung des herkömmlichen Gelierzuckers:
    • – 986 g Weißzucker,
    • – 7 g Pektin und
    • – 7 g Zitronensäure,
    • b) 1 kg Ananas. Kochzeitdauer: 5 Minuten.
    • • Ananaskonfitüre gemäß der Erfindung auf Basis von Weißzucker
    • a) Formulierung des Gelierzuckers gemäß der Erfindung:
    • – 990 g Weißzucker,
    • – 8 g Carraghenane und
    • – 2 g Johannisbrotkernmehl,
    • b) 1 kg Ananas. Kochzeitdauer: 5 Minuten.
    • • Ananaskonfitüre gemäß der Erfindung auf Basis von Rohrrohzucker
    • a) Formulierung des Gelierzuckers gemäß der Erfindung:
    • – 990 g Rohrrohzucker,
    • – 8 g Carraghenane und
    • – 2 g Johannisbrotkernmehl,
    • b) 1 kg Ananas. Kochzeitdauer: 5 Minuten.
    • 2) Die verschiedenen erhaltenen Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle 2 beschrieben:
      Figure 00120001
  • Schlussfolgerung
  • Die obigen Beispiele 1 und 2 zeigen, dass es möglich ist gemäß der Erfindung Konfitüren mit Rohrzucker von ebenso guter Qualität zu erhalten, wie jene die auf Basis von Weißzucker erhalten wurden, wobei die Konfitüren zahlreiche Vorteile gegenüber Konfitüren aufweisen, die mit einem herkömmlichen Gelierzucker hergestellt wurden.

Claims (11)

  1. Verwendung einer pulverförmigen Mischung enthaltend: – Zucker, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus der Saccharose, der Fructose und ihren Mischungen, – ein Geliermittel, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus den Carraghenanen, Xanthanen, Guarkernmehl oder ihren Mischungen, – und gegebenenfalls ein Verdickungsmittel, wie Johannisbrotkernmehl, für die Herstellung eines Gelierzuckers für Konfitüren, Gelees oder Marmeladen.
  2. Verwendung einer pulverförmigen Mischung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie enthält: – Zucker, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus der Saccharose, der Fructose und ihren Mischungen, – ein Geliermittel, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus den Carraghenanen, den Xanthanen, dem Guarkernmehl oder ihren Mischungen.
  3. Verwendung einer pulverförmigen Mischung gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Saccharose ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus dem Weißzucker, dem Rohrrohzucker oder ihren Mischungen.
  4. Verwendung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die pulverförmige Mischung unter anderem ein Verdickungsmittel, wie Johannisbrotkernmehl enthält.
  5. Pulverförmige Mischung, dadurch gekennzeichnet, dass sie enthält: – Zucker, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus der Saccharose, der Fructose und ihren Mischungen, – ein Geliermittel, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus den Canaghenanen, den Xanthanen, dem Guarkernmehl und ihren Mischungen, – ein Verdickungsmittel wie Johannisbrotkernmehl, und in welcher die Menge des Zuckers zwischen ungefähr 95 und 99,8 Gew.-% im Verhältnis zum Gesamtgewicht der Mischung variiert und insbesondere ungefähr 99 Gew.-% ist, und dass die Menge des Geliermittels und gegebenenfalls des Verdickungsmittels von ungefähr 0,2 bis ungefähr 5 Gew.-% im Verhältnis zum Gesamtgewicht der Mischung variiert und vorzugsweise zwischen ungefähr 0,2 und ungefähr 2% variiert und insbesondere ungefähr 1 Gew.-% ist.
  6. Pulverförmige Mischung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Saccherose ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Weißzucker, Rohrrohzucker oder ihren Mischungen.
  7. Pulverförmige Mischung gemäß einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Menge des Geliermittels zwischen ungefähr 30 und ungefähr 100 Gew.-% im Verhältnis zum Gesamtgewicht aus dem Geliermittel und dem Verdickungsmittel variiert, und dass sie insbesondere ungefähr 80 Gew.-% ist, und dass die Menge des Verdickungsmittel von 0 bis ungefähr 70 Gew.-% im Verhältnis zum Gesamtgewicht aus dem Geliermittel und dem Verdickungsmittel variiert und insbesondere ungefähr 20 Gew.-% ist.
  8. Gelierzucker, dadurch gekennzeichnet, dass er eine pulverförmige Mischung gemäß einem der Ansprüche 5 bis 7 enthält.
  9. Verwendung eines Gelierzuckers gemäß Anspruch 8 für die Herstellung von Konfitüren, Geleen oder Marmeladen.
  10. Konfitüre, Gelee oder Marmelade dadurch gekennzeichnet, dass sie bzw. es Gelierzucker gemäß Anspruch 8 umfasst, und eine Viskosität von unter ungefähr 6 cm pro 30 sec. und variierend insbesondere zwischen ungefähr 3 und ungefähr 6 cm pro 30 sec. aufweist, wobei die Viskosität mit Hilfe eines Bostwickgerätes gemessen wird.
  11. Konfitüre, Gelee oder Marmelade gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie bzw. es Gelierzucker gemäß Anspruch 8, und Früchte umfasst, wobei das Gewichtsverhältnis zwischen den Früchten und dem Gelierzucker zwischen ungefähr 1,4 und ungefähr 0,7 liegt und insbesondere ungefähr 1 ist.
DE60029910T 1999-06-23 2000-06-07 Gelierzucker zur herstellung von marmeladen Expired - Lifetime DE60029910T2 (de)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
FR9907995A FR2795291B1 (fr) 1999-06-23 1999-06-23 Sucre gelifiant pour la preparation de confitures
FR9907995 1999-06-23
PCT/FR2000/001555 WO2001000040A1 (fr) 1999-06-23 2000-06-07 Sucre gelifiant pour la preparation de confitures

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE60029910D1 DE60029910D1 (de) 2006-09-21
DE60029910T2 true DE60029910T2 (de) 2007-09-06

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ID=9547190

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