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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Fixiervorrichtung zum
Fixieren eines auf ein als Aufzeichnungsteil dienendes Übertragungsteil übertragenen
Tonerbildes in einer Bilderzeugungsvorrichtung, die Bilder, z.B.
mittels eines elektro-photografischen Verfahrens oder ähnlichem
erzeugt. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine Weiterentwicklung
der Fixiervorrichtung in Bezug auf die Trennbarkeit des Übertragungsteils
und die Lebensdauer einer Fixierwalze und einer Druckwalze.
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STAND DER
TECHNIK
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Die
Fixiervorrichtung der oben genannten Art besteht aus einer Wärmequelle,
einer zum Fixieren mittels Wärme
und Druck angeordneten Fixierwalze zum Fixieren eines auf das Übertragungsteil übertragenen Tonerbildes
und einer Druckwalze zum Aufbringen eines Drucks auf die Rückseite
des Übertragungsteils.
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Da
die Fixierwalze bei der Berührung
mit dem Tonerbild Wärme
aufbringt, ist die Fixierwalze in den meisten Fällen mit einer elastischen
Beschichtung versehen, die üblicherweise
eine Gummischicht darstellt. In den meisten Fällen ist das Übertragungsteil
ein Blatt mit einer rauen Oberfläche,
wie z.B. ein Papierblatt, wobei die Verwendung der elastischen Schicht
eine bessere Adhäsion
des Toners an der rauen Oberfläche
des Übertragungsteils
sicherstellt. Mit der mit einer elastischen Schicht versehenen Fixierwalze
kann somit die Wärme wirksamer
mittels der Elastizität
auf das Tonerbild auf dem Übertragungsteil übertragen
werden. Um die Freigabe des Toners zu verbessern, ist die Oberfläche der
Fixierwalze allgemein mit einer Fluorharzschicht oder ähnlichem
unabhängig
von dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein der elastischen Schicht
beschichtet.
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Die
Druckwalze kommt mit der Fixierwalze in Druckberührung, um einen bestimmten
Klemmspalt zwischen ihnen auszubilden. In vielen Fällen ist
die Druckwalze mit einer elastischen Schicht, wie z.B. einer Gummischicht,
wie die Fixierwalze versehen, um die Wärmeübertragungszeit zu verkürzen. Der
Toner auf dem Übertragungsteil
wird mittels der Berührung
der Fixierwalze fixiert. Um jedoch eine Berührung der Druckwalze mit dem
Toner beim Erzeugen von Bildern auf beiden Seiten eines Blattes
zu verhindern, und um zu verhindern, dass Fremdstoffe oder Verunreinigungen,
wie z.B. Resttoner an der Fixierwalze oder an der Druckwalze haften,
ist die Oberfläche
der Druckwalze ebenfalls mit einer Fluorharzschicht oder ähnlichem
beschichtet.
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Die
Fixierwalze oder die Fixierwalze und die Druckwalze sind mit einer
Trennklaue mit einem spitzen vorderen Ende versehen, um ein Behindern
oder Hängenbleiben
des Übertragungsteils
an der Walze zu verhindern. Um eine ausreichende Trennung des Übertragungsteils
mit einer Dicke von etwa 100 μm
zu erreichen, weist das vordere Ende der Trennklaue eine gekrümmte Form
mit einem Krümmungsradius
von 100 μm oder
weniger auf.
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Die
mit einer derartigen Trennklause versehene Fixiervorrichtung weist
eine gute Trenneigenschaft für ein
normales Übertragungsteil
auf. Im Fall, dass jedoch das Übertragungsteil
wärmeempfindlich
ist, oder dass sein vorderes Ende im Querschnitt einen scharfen
Rand aufweist, oder dass es äußerst dünn ist,
wird die Trenneigenschaft der Fixiervorrichtung unzureichend, sodass
das Übertragungsteil
dazu neigt, an der Fixierwalze oder der Druckwalze hängen zu
bleiben.
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Aus
Versuchen hat man herausgefunden, dass dieses Problem gelöst werden
kann, indem man das vordere Ende der Trennklaue scharf mit einem
Krümmungsradius
von weniger als 10 μm
ausbildet. Wenn das vordere Ende der Trennklaue lediglich nur scharf
ausgebildet wird, neigt das scharfe Ende der Trennklaue jedoch dazu,
die Oberfläche
der Fixier- oder Druckwalze in dem Fall zu durchstechen, wenn die
Walze mit einer elastischen Schicht versehen ist. In einem derartigen
Fall wird die Oberfläche
der Walze abgeschält,
wodurch die Lebensdauer der Walze verkürzt wird.
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Wenn
die Trennklaue ein vorderes scharfes Ende mit weniger als 5 μm aufweist,
erhöht
sich die dynamische Be lastung der Oberfläche der Walze, wodurch sich
ein starker Verschleiß der
Oberfläche
der Walze ergibt und somit ebenfalls die Lebensdauer der Walze verkürzt wird.
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Somit
ist es mit der bekannten Fixiervorrichtung kaum möglich, eine
lange Lebensdauer der Walze einerseits und eine gute Trennbarkeit
für ein Übertragungsteil,
das zum Anhaften an der Walze neigt, zu schaffen.
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Das
Dokument
JP 07 092837
A zeigt eine Fixiervorrichtung, bei der ein Aufzeichnungsblatt
von der Fixiereinrichtung ohne Verwendung einer Trennklaue getrennt
wird. Ein steilgebogenes Teil ist in einem dünnen Rohr als Fixierwalze mittels
eines Hebels mit einem besonderen runden Teil ausgebildet.
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Weiter
zeigt das Dokument
JP
10 048991 A eine Trennklaue, die das Papier sicher ohne
Verletzung einer Walzenfläche
einer Fixiervorrichtung abtrennt. Ein vorderes Ende der Trennklaue
weist einen Radius zwischen 0,1 und 0,3 mm auf. Das vordere Ende
quetscht die Oberfläche
der Walze, um eine Einbuchtung der Oberfläche der Walze zu erzeugen.
Infolge der Einbuchtung wird ein Papier von der Oberfläche der
Walze abgehoben.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Fixiervorrichtung zu
schaffen, die eine bessere Trenneigenschaft des Aufzeichnungsteils
und eine längere
Lebensdauer einer Walze aufweist.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Fixiervorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
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Eine
Fixiervorrichtung gemäß der Erfindung
umfasst eine mit einem Aufzeichnungsteil mit einem unfixierten Bild
in Berührung
bringbare Walze, um das unfixierte Bild auf dem Aufzeichnungsteil
zu fixieren, und ein mit der Walze so in Berührung bringbares Trennteil,
das das Aufzeichnungsteil von der Walze getrennt wird, wobei ein
vorderes Ende des Trennteils an einer mit der Walze in Berührung bringbaren
Seite eine gekrümmte Oberfläche aufweist
und in die Walze eindringt und ein Betrag der elastischen Verformung
der Oberfläche
der Walze durch das Trennteil nicht weniger als ein Krümmungsradius
der gekrümmten
Fläche
des vorderen Endes des Trennteils und nicht mehr als ein Durchmesser
des Krümmungskreises
beträgt.
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Die
obigen und weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich
aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung
mit den beigefügten
Zeichnungen.
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BESCHREIBUNG
DER VERSCHIEDENEN ANSICHTEN DER ZEICHNUNGEN
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Es
zeigen:
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1 eine
Schnittansicht zur Darstellung einer Fixiervorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform der
Erfindung;
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2 eine
Schnittansicht zur Darstellung des vorderen Endes einer Trennklaue
an einer Fixierwalze der in 1 dargestellten
Fixiervorrichtung;
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3 ein
Diagramm zur Erläuterung
eines Verfahrens zum Messen eines Eindringbetrages δ des vorderen
Endes der in 2 dargestellten Trennklaue in
die Oberfläche
der Fixierwalze;
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4 ein
Diagramm zur Darstellung des Eindringbetrages δ des vorderen Endes der Trennklaue,
gemessen mit dem in 3 gezeigten Verfahren in Beziehung
zum Anlagedruck F der Trennklaue;
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5(a) und 5(b) Schnittenansichten
zur Darstellung eines gewöhnlichen
Aufzeichnungsteils mit einer rechtwinkligen vorderen Endfläche, die
durch die in 1 dargestellte Fixiervorrichtung
verläuft
und eines anderen Aufzeichnungsteils mit einer scharfen Endfläche;
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6(a) und 6(b) Schnittansichten
zur Darstellung von zwei Beispielen der Beziehung zwischen dem Eindringbetrag δ des vorderen
Endes der Trennklaue gemäß 2 in
die Oberfläche
der Fixierwalze und einem Krümmungsradius
R des vorderen Endes der Trennklaue;
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7(a) und 7(b) Schnittansichten
zur Darstellung von zwei Beispielen der Beziehung zwischen dem Eindringbetrag δ und dem
Krümmungsradius
R;
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8 eine
Schnittansicht zur Darstellung des vorderen Endes einer in einem
nicht beanspruchten Beispiel der Erfindung verwendeten Trennklause,
deren vorderes Ende mit einer gekrümmten Form mit einem sich verändernden
Krümmungsradius
ausgebildet ist;
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9 eine
Schnittansicht zur Darstellung eines Falls, bei dem der Schnittwinkel θ, mit dem
das vordere Ende der in 8 dargestellten Trennklaue in
die Oberfläche
der Fixierwalze eindringt mit der Oberfläche der Fixierwalze 90° beträgt;
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10 eine
Schnittansicht zur Darstellung einer Druckwalze, die mit einer Trennklaue
gemäß einer zweiten
Ausführungsform
der Erfindung versehen ist.
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BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung werden im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
beschrieben.
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(ERSTE AUSFÜHRUNGSFORM)
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1 ist
eine Schnittansicht zur Darstellung der Anordnung einer Fixiervorrichtung
gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung. Die Fixiervorrichtung weist eine darin angeordnete
Halogenheizung 1 als Wärmequelle
auf. Die Fixiervorrichtung besteht aus einer Fixierwalze 2 zum
Fixieren eines auf einem Aufzeichnungsteil 100 ausgebildeten
Tonerbildes 101 auf dem Aufzeichnungsteil 100 mittels
Wärme und
Druck und ei ner Druckwalze 3 zum Aufbringen eines Drucks
auf das Aufzeichnungsteil 100 von seiner Rückseite.
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Die
Fixierwalze wird durch Beschichten eines Kernmetalls 21 aus
einer Legierung aus hauptsächlich Aluminium
mit einer Silikongummischicht 22, welche eine elastische
Schicht mit einer Dicke von 300 μm
darstellt, ausgebildet. Die elastische Schicht 22 ist weiter
mittels Einbrennen mit einer Schicht 23 aus Polytetra-Fluoräthylen (PTFE)
als Oberflächenschicht
mit einer Dicke von 20 μm
beschichtet.
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Das
Kernmetall 21 ist nicht nur eine konstruktionsmäßige Basis
der Fixierwalze 2, sondern dient ebenfalls zur Rückgewinnung
von Wärme
durch Aufnahme der Strahlungswärme
von der Halogenheizung 1 und stabilisiert weiter die Temperatur
der PTFE-Schicht 23, die mit einem Toner in Berührung kommt.
Die Temperatur der Fixierwalze 2 wird bei etwa 160–200°C auf der
Grundlage einer mittels eines Temperatureinstell-Thermistors (nicht
dargestellt) eingestellt.
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Die
Druckwalze 3 besteht aus einem Kernmetall 31 aus
einer Legierung, die hauptsächlich
Eisen enthält.
Das Kernmetall 31 ist mit einer Silikongummischicht 32 beschichtet,
die eine elastische Schicht mit einer Dicke von 5 mm darstellt.
Die elastische Schicht 32 ist weiter mit einer Tetrafluorethylen-Perfluoralkyl-Vinyläther-Polymer
(PFA) Schicht 33 mit einer Dicke von 100 μm beschichtet.
Die Druckwalze 3 steht mit der Fixierwalze 2 in
Druckkontakt zur Ausbildung eines Klemmspalts für das Fördern des Aufzeichnungsteils 100 in
einem zwischen den zwei Walzen 2 und 3 eingeklemmten
Zustand.
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Damit
das Aufzeichnungsteil 100 ungehindert gefördert werden
kann, ist eine Eintrittsführungsplatte 70 an
der Eintrittsseite des Klemmspalts und eine Ausgabeführungsplatte 71 an
der Ausgabeseite des Klemmspalts angeordnet, die die gleiche Breite
wie das Aufzeichnungsteil 100 aufweisen. Eine Trennklauenführung 72 ist
oberhalb der Ausgabeführungsplatte 71 angeordnet.
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Um
weitmöglichst
zu verhindern, dass ein auf dem Aufzeichnungsteil 100 ausgebildetes
Tonerbild 101 an der Fixierwalze 2 haftet, ist
eine Faserwalze 5 mit einem Silikongummi vorgesehen, die
eine Faser (Vlies) 4 auf die Fixierwalze 2 drückt. Das
Vlies 4 ist mit einem Silikonöl mit einer Viskosität von 10.000
cs imprägniert und
bringt das Silikonöl
auf die Oberfläche
der Fixierwalze 2 auf. Das Vlies 4 wird von einer
Zuführwalze 6 um einen
gewissen kleinen Betrag einer Aufnahmewalze 7 zugeführt, jedes
Mal, wenn das Aufzeichnungsteil 100 durchläuft. Verunreinigungen
oder Fremdstoffe auf der Fixierwalze 2 werden dabei entfernt,
wenn das Silikonöl mittels
des Vlieses aufgebracht wird. Die Fremdstoffe oder Verunreinigungen
auf der Fixierwalze 2 umfassen Tonerreste von dem Aufzeichnungsteil 100,
Papierstaub und Überschussöl.
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Um
ein Anhaften des Aufzeichnungsteils 100 an der Fixierwalze 2 zu
verhindern, ist die Fixierwalze 2 mit einer Trennklaue 51 versehen.
D.h., ein Trennelement mit einem spitzen vorderen Ende. Die Trennklaue 51 besteht überwiegend
aus einem Grundkörper
aus Polyimid.
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Der
Grundkörper
ist mit einer Beschichtung versehen, die hauptsächlich aus PFA besteht und
eine Dicke von etwa 20 μm
aufweist.
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Wie
in 2 dargestellt, weist das vordere Ende der Trennklaue 51 eine
sehr klein gekrümmte
Oberfläche
auf. Die gekrümmte
Oberfläche
des vorderen Endes bildet einen glatten Bogen zwischen den oberen und
unteren Randlinien 51a und 51b, die sich zu dem
vorderen Ende der Trennklaue 51 erstrecken. Im Fall der
ersten Ausführungsform
liegt der Radius der gekrümmten
Fläche
des vorderen Endes der Trennklaue 51, d.h., der Krümmungsradius
der gekrümmten
Fläche,
bei 50 μm.
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Die
Trennklaue 51 ist an einer Welle 53 des Grundkörpers der
Fixiervorrichtung in der Nähe
der Trennklauenführung 73 so
befestigt, dass sie schwenkbar ist. Eine Zugfeder 52 dient
als Spanneinrichtung, die am Grundkörper der Fixiereinrichtung
befestigt ist und das obere Ende der Trennklaue 51 zieht.
Unter der Zugkraft der Feder 52 wird das vordere Ende der
Trennklaue 51 gegen die Oberfläche der Fixierwalze 2 mit
einem bestimmten Anlagedruck gedrückt.
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Die
Breite des vorderen Endes der Trennklaue 51 in Längsrichtung
(axialer Richtung) der Fixierwalze 2 beträgt 2 mm.
Das vordere Ende der Trennklaue 51 steht an diesem breiten
Abschnitt von 2 mm in gleichförmiger
Berührung
mit der Fixierwalze 2. Die Trennklaue 51 ist mehrfach
entsprechend der Größe des Aufzeichnungsteils 100 angeordnet.
Die mehreren Trennklauen 51 sind in Längsrichtung der Fixierwalze 2 angeordnet.
Im Fall der ersten Ausführungsform
sind insgesamt vier Trennklauen 51 vorgesehen.
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Die
Trennklaue 51 ist so eingestellt, dass ihre Bodenfläche (Randlinie 51b)
des vorderen Endes der Trennklaue 51 einen stumpfen Winkel θ0 mit einer
Tangente der Oberfläche
der Fixierwalze 2 an einer Stelle bildet, wo die Linie
der Bodenfläche
der Trennklaue 51 die Oberfläche der Fixierwalze 2 schneidet,
bevor die Trennklaue 51 mit der Fixierwalze 2 in
Berührung
tritt, wie in 6(a) gezeigt. Die Trennklaue 51 liegt
gegen die Oberfläche
der Fixierwalze 2 mit einem Winkel θ0 an, und dann dringt die Trennklaue 51 um
einen bestimmten Betrag in die Oberfläche der Fixierwalze 2 ein.
Im Fall der ersten Ausführungsform
beträgt
der Winkel θ0
130°. Die
Bodenfläche
der Trennklaue 51 ist zum Führen des Aufzeichnungsteils 100 vorgesehen.
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Es
ist ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung, den Eindringbetrag
der Trennklaue 51 in die Oberfläche der Fixierwalze 2 zu
begrenzen. Um die Beziehung zwischen dem Anlagedruck der Trennklaue 51 an
die Oberfläche
der Fixierwalze 2 zum Eindringbetrag des vorderen Endes
der Trennklaue zu untersuchen, haben die Erfinder der vorliegenden
Erfindung die folgenden Versuche durchgeführt.
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Wie
in 3 gezeigt, wurde ein Metallteil 120 an
der Bodenfläche
des vorderen Endes der Trennklaue 51 angebracht. Die Trennklaue 51 wurde
gegen die Oberfläche
der Fixierwalze 2 so gedrückt, dass sie in die Oberfläche der
Fixierwalze 2 durch die Beaufschlagung der Trennklaue 51 mit
der Zugfeder 52 eindringt, wobei die Trennklaue 51 sich
um die Welle 53 verschwenkt. Dann wurde ein Abstand zwischen
dem Metallteil 120 und einem Spaltsensor 121 am
Grundkörper
der Fixiervorrichtung mit dem Spaltsensor 121 gemessen,
sodass der Eindringbetrag des vorderen Endes der Trennklaue 51 gemessen
werden konnte.
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Der
Spaltsensor 121 ist ein Wirbelstromsensor, der zum Messen
seines Abstandes von dem Metallteil 152 in der Lage ist,
ohne das Metallteil 120 zu berühren. Die Messrichtung des
Abstandes des Spaltsensors 121 ist nicht in Richtung der
Achse der Fixierwalze 2 gerichtet. Der Eindringbetrag des
vorderen Endes der Trennklaue 51 kann jedoch durch Anwenden
einer einfachen geometrischen Umwandlung des mittels des Spaltsensors 121 gemessenen
Abstandes bestimmt werden. Bei den oben beschriebenen Versuchen
wurde der Eindringbetrag des vorderen Endes der Trennklaue 51 gemessen,
während
die Federkraft der Zugfeder 52 verändert wurde.
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Bei
den Versuchen wurde der Eindringbetrag des vorderen Endes der Trennklaue 51 ebenfalls
ohne Verwendung der Zugfeder 52 gemessen. Da die Trennklaue 51 sich
in diesem Fall aufgrund ihres eigenen Gewichtes von der Fixierwalze 2 lösten würde, wurde
das in 3 dargestellte Messsystem umgekehrt angeordnet,
sodass die Trennklaue 51 mit der Oberfläche der Fixierwalze 2 aufgrund
ihres eigenen Gewichtes in Berührung
kam. Verglichen mit der Zugkraft der Zugfeder 52 war der
Anlagedruck aufgrund des eigenen Gewichtes der Trennklaue 51 klein
und vernachlässigbar.
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Die
Versuchsergebnisse der Beziehung zwischen dem Eindringbetrag δ zu dem Anlagedruck
F des vorderen Endes der Trennklaue 51 an der Fixierwalze 2 sind
in 4 dargestellt. Aus 4 sieht
man, dass der Anlagedruck F eine parabolische Beziehung zu dem Eindringbetrag δ aufweist.
Man fand somit, dass um den Eindringbetrag δ zu verdoppeln, der Anlagedruck
F vervierfacht werden musste.
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Eine
mikroskopische Untersuchung zeigte, dass die Endflächen des
Aufzeichnungsteils allgemein einen Querschnitt mit einem rechtwinkligen
Rand aufweisen, wie in 5(a) gezeigt.
Einige von ihnen weisen jedoch Querschnittsflächen ihrer Endflächen mit
schrägen
scharfen Rändern
auf, wie z.B. in 5(b) gezeigt. Gemäß den Untersuchungsergebnissen
der Erfinder der vorliegenden Erfindung werden derartige scharfe Randflächen häufig insbesondere
bei OHT-Folien festgestellt.
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Man
hat bei Versuchen herausgefunden, dass Aufzeichnungsteile mit scharfkantigen
Endflächen schlechter
von der Fixierwalze oder der Druckwalze getrennt werden. Wenn ein
Aufzeichnungsteil mit einer schlechten Trennbarkeit durch eine Fixiervorrichtung
gefördert
wird, neigt es zum Anhaften an der Fixierwalze, wodurch ein Stau
verursacht wird. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Trennbarkeit
eines derartigen Aufzeichnungsteils dennoch verbessert werden kann,
indem man die Querschnittsform der Endfläche des Aufzeichnungsteils
rechtwinklig, wie in 5(a) gezeigt,
ausbildet, oder indem man das Aufzeichnungsteil, wie in 5(b) gezeigt, umgekehrt anordnet. Somit liegt der
Grund für
die schlechte Trennbarkeit an der Endflächenform des Aufzeichnungsteils
und nicht an seiner Zusammensetzung.
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Tabelle
1 unten zeigt die Versuchsergebnisse, bei denen die Eindringtiefe δ durch Einstellen
des Anlagedrucks F entsprechend der Beziehung zwischen dem Anlagedruck
F und der Eindringtiefe δ,
wie in 4 gezeigt, verändert
wurde. Die Versuchsergebnisse umfassen die Trennbarkeit und Kratzer
auf der Fixierwalze durch die Verwendung eines Aufzeichnungsteils
mit einer derartigen scharfkantigen Endfläche gemäß 5(b) und
die Lebensdauer der Fixierwalze bei Verwendung gewöhnlicher
Papierblätter
mit einer rechtwinkligen Endfläche
gemäß 5(a).
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In
der obigen Tabelle 1 erhält
man das Verhältnis
der Eindringtiefe δ zum
Krümmungsradius
R des vorderen Endes, indem man den Wert δ durch den Wert R dividiert,
d.h., δ/R.
Die Häufigkeit
des Staus war die Anzahl des Auftretens eines Stauzustandes, einschließlich dem
Anhaften an der Fixierwalze, das mit 20 Blatt von Aufzeichnungsteilen
mit scharfkantigen Endflächen
stattfand und in Prozenten ausgedrückt wurde. Der Zustand der
Häufigkeit
des Staus von 0% zeigt, dass das Aufzeichnungsteil stabil durchgelaufen
ist. Wie in Tabelle 1 gezeigt, stabilisiert sich der Papier-(Aufzeichnungsteil)Durchlaufzustand,
wenn die Eindringtiefe δ einen
ausreichend großen
Wert erreicht, wie z.B. 54 μm
oder in diesem Bereich. Man hat gefunden, dass bei der Eindringtiefe
von 54 μm
die Stauhäufigkeit
scharf abnimmt, um den Durchlaufzustand des Aufzeichnungsteils zu
stabilisieren, wenn das Verhältnis
der Eindringtiefe δ zum
Krümmungsradius
R des vorderen Endes der Trennklaue, d.h., δ/R bei etwa 1,0 liegt. Man hat
gefunden, dass ein Stau Kratzer auf der Fixierrolle mit einer Wahrscheinlichkeit
von 100% bewirkt.
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Andererseits
wurde im Fall, in dem ein Aufzeichnungsteil ein gewöhnliches
Papierblatt mit einer rechtwinkligen Endfläche darstellte, die Lebensdauer
der Fixierwalze drastisch mit einer Zunahme des Anlagedrucks F verkürzt wurde,
wie in Tabelle 1 gezeigt. Wenn der Anlagedruck F der Trennklaue 51 erhöht wurde, wurde
die PTFE-Schicht 23 der Fixierwalze 2 vollständig durch
die Anlage der Trennklaue 51 abgeschält, sodass die Silikongummischicht 22 unter
der PTFE-Schicht 23 frei lag. Der Toner haftete dann permanent
an der Oberfläche
der Silikongummischicht 22. Der Toner an der Silikongummischicht 22 haftete
dann an dem weißen Grund
des Aufzeichnungsteils, sodass es mit dem Toner verunreinigt wurde.
Die Lebensdauer der Fixierwalze 2 war durch einen derartig
verunreinigten Zustand beendet.
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Hieraus
folgt, dass, wenn der Eindringbetrag δ des vorderen Endes der Trennklaue 51 einfach
mit Hinsicht auf die Trennbarkeit des Aufzeichnungsmediums erhöht wurde,
die Erhöhung
des Eindringbetrages δ die Lebensdauer
der Fixierwalze in Bezug der Verwendung gewöhnlichen Papierblättern verkürzt. Die
Lebensdauer der Fixierwalze wird bei der Verwendung gewöhnlicher
Papierblätter
größer, indem
man den Eindringbetrag δ auf
einen Wert von weniger als 50 μm
einstellt. Hier besteht jedoch das Problem, dass ein Stau durch
ein scharfkantiges Aufzeichnungsteil weiter Kratzer auf der Fixierwalze
bewirkt. Ein derartiger Kratzer verkürzt die Lebensdauer der Fixierwalze.
Eine Fixierwalze muss durch eine andere aufgrund eines darauf befindlichen Kratzers
durch ein erstes scharfkantiges Aufzeichnungsteil ersetzt werden.
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Bei
einer Beendigung der Lebensdauer durch das Auftreten eines Staus
infolge der scharfkantigen Endfläche
des Aufzeichnungsteils wird dagegen die Lebensdauer der Fixierwalze
bei der Verwendung von gewöhnlichen
Papierblättern
beendet, wenn das Aufzeichnungsteil bei einem Stau in der Nähe der Trennklaue 51 die
Trennklaue 51 von unten anhebt, wodurch ein großer Anlagedruck
von einigen Hundert 9,80665 × 10–3 N
(gf) auftritt, der viel größer als
ein üblicher
Anlagedruck ist, der auf die Fixierwalze 2 aufgebracht
wird. Hier durch wird das vordere Ende der Trennklaue 51 selbst
in die PTFE-Schicht 23 und die Silikongummischicht 22 hineingedrückt und
zerstört
plötzlich
die Fixierwalze 2. Somit ist auch ein Eindringbetrag von
weniger als 50 μm
nicht sicher genug.
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In
Anbetracht dieses Problems ist die Trennklaue 51 der ersten
Ausführungsform
so angeordnet, dass das Verhältnis
der Eindringtiefe δ des
vorderen Endes der Trennklaue 51 in die Oberfläche der
Fixierwalze 2 zum Krümmungsradius
R des vorderen Endes der Trennklaue 51 bei nicht weniger
als 1,0 und nicht mehr als 2,0 liegt. D.h., der Eindringbetrag δ wird auf
einen Wert eingestellt, der nicht weniger als der Krümmungsradius R
der gekrümmten
Fläche
des vorderen Endes der Trennklaue 51 und nicht mehr als
der Durchmesser des Krümmungskreises
der gekrümmten
Fläche
des vorderen Endes der Trennklaue 51 ist. Ein derartiges
Einstellen des Eindringbetrages wird bei der ersten Ausführungsform
durch Einstellen des Anlagedrucks F des vorderen Endes der Trennklaue 51 an
die Fixierwalze 2 mittels der Zugfeder 52 verwirklicht.
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Bei
der obigen Anordnung der vorderen Endfläche der Trennklaue gemäß der ersten
Ausführungsform wird
eine plötzliche
Störung
der Fixierwalze verhindert, indem eine geeignete Trennbarkeit für das Aufzeichnungsteil
mit einer scharfkantigen Endfläche
sichergestellt ist, und wobei die Fixierwalze 2 eine entsprechende Lebensdauer
für die
Verwendung eines Aufzeichnungsteils mit einem rechtwinkligen vorderen
Ende entsprechend einem gewöhnlichen
Papierblatt aufweist. Der Eindringbetrag δ des vorderen Endes der Trennklaue wird
vorzugsweise auf einen Wert eingestellt, der ein wenig größer als
der Krümmungsradius
R ist. Ein derartig bevorzugter Wert des Eindringbetrages δ maximiert
die Lebensdauer der Fixierwalze, wobei eine geeignete Trennbarkeit
des Aufzeichnungsteils sichergestellt ist.
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6(a) und 6(b) und 7(a) und 7(b) zeigen
beispielsweise die Beziehung zwischen dem Eindringbetrag δ des vorderen
Endes der Trennklaue 51 in die Oberfläche der Fixierwalze 2 und
dem Krümmungsradius
R des vorderen Endes. Die Beziehung des Eindringbetrages des vorderen
Endes der Trennklaue zur Trenneigenschaft wird im Folgenden unter
Bezugnahme auf diese Figuren beschrieben. Das vordere Ende der Trennklaue 51 liegt
gegen die PTFE-Schicht 23, mit der die Silikongummischicht 22 der
Fixierwalze 2 beschichtet ist, an.
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6(a) zeigt den Fall, in dem der Eindringbetrag δ Null ist.
In diesem Fall beträgt
der Einstellwinkel θ0
der Trennklaue 51 in Bezug auf die Fixierwalze 2,
d.h., der Winkel der Bodenfläche
des vorderen Endteils der Trennklaue 51 in Bezug auf die
Tangente der Oberfläche
der Fixierwalze 2, 130° (stumpfer
Winkel). Es soll darauf hingewiesen werden, dass in den 6(a), 6(b), 7(a), 7(b) und 9,
die mikroskopische Darstellungen sind, die Oberflächenlinien
der Fixierwalze 2 und die Tangente der Oberfläche der
Fixierwalze 2 miteinander zusammenfallen.
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6(b) zeigt einen anderen Fall, in dem der Eindringbetrag δ kleiner
als der Krümmungsradius
R des vorderen Endes der Trennklaue 51 ist. Wie in 6(b) gezeigt, schneidet ein Winkel (ein Schnittwinkel) θ, der die
Tangente des vorderen Endes der Trennklaue 51 an einer
Stelle, an der das vordere Ende der Trennklaue 51 in die
Oberfläche
der Fixierwalze 2 eindringt, eine Oberfläche der
Fixierwalze 2 (mittels gestrichelter Linie dargestellt)
bevor die Trennklaue 51 an der Fixierwalze 2 anliegt
mit der Oberfläche
der Fixierwalze 2, bevor die Trennklaue 51 an
der Fixierwalze 2 anliegt, d.h., die Tangente der Oberfläche der
Fixierwalze 2 an der oben erwähnten Stelle, bevor die Trennklaue 51 an
der Fixierwalze 2 anliegt, einen spitzen Winkel, der weniger
als 90° beträgt.
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7(a) zeigt einen Fall, in dem der Eindringbetrag δ gleich dem
Krümmungsradius
des vorderen Endes der Trennklaue 51 ist. Wie in 7(a) dargestellt, beträgt der Schnittwinkel θ des vorderen
Endes der Trennklaue 51 in Bezug auf die Oberfläche der
Fixierwalze 2 90°. 7(b) zeigt einen weiteren Fall, in dem der Eindringbetrag δ zweimal
so groß wie
der Krümmungsradius
R des vorderen Endes der Trennklaue 51 ist. In diesem Fall
ist der Schnittwinkel θ des
vorderen Endes der Trennklaue 51 in Bezug auf die Oberfläche der Fixierwalze 2 größer als
90° und
gleich dem Einstellwinkel θ0
(130°) der
Trennklaue 51.
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Die
Ausbildung der ersten Ausführungsform
stellt eine geeignete Trennbarkeit für ein Aufzeichnungsteil mit
einer scharfkantigen vorderen Endfläche sicher, wie im Folgenden
ausgeführt.
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In
dem Fall, in dem der Eindringbetrag δ des vorderen Endes der Trennklaue 51 gleich
dem Krümmungsradius
R des vorderen Endes ist, beträgt
der Schnittwinkel θ der
Trennklaue 51 in Bezug auf die Oberfläche der Fixierwalze 2 90°. Wenn das
Aufzeichnungsteil 100 gegen das vordere Ende der Trennklaue 51 anliegt,
bewegt sich das Aufzeichnungsteil 100 darunter längs der
Oberfläche
der Fixierwalze 2, wie mittels der gestrichelten Linie
in 7(a) dargestellt. In diesem
Fall gelangt, wenn der Schnittwinkel θ ein spitzer Winkel ist, wie
in 6(b) gezeigt, das scharfkantige
vordere Ende des Aufzeichnungsteils 100 zwischen das vordere Ende
der Trennklaue 51 und die Oberfläche der Fixierwalze 2.
Wenn andererseits der Schnittwinkel θ 90° beträgt, wie in 7(a) gezeigt, stößt das Aufzeichnungsteil 100 gegen
die Trennklaue 51 und wird von der Fixierwalze 2 getrennt.
Auch wenn das Aufzeichnungsteil 100 eine scharfkantige
Endfläche
aufweist, ist seine vordere Endkante nicht tatsächlich scharf und ein derartiges
Aufzeichnungsteil kann ebenfalls getrennt werden, wenn der Schnittwinkel θ ein stumpfer
Winkel von nicht weniger als 90° ist.
Hierbei ist wichtig, dass der Schnittwinkel θ ein stumpfer Winkel von nicht
weniger als 90° ist.
Dieser Winkel stellt eine Grenzlinie hinsichtlich der Trennbarkeit
dar.
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Tabelle
2 unten zeigt Versuchsergebnisse, wobei der Anlagedruck F an die
Fixierwalze 2 bei 40 × 9,80665 × 10–3 N
(gf) eingestellt wurde, wobei der Krümmungsradius des vorderen Endes
der Trennklaue verändert
wurde. Die Versuchsergebnisse umfassen die Trennbarkeit, die Kratzer
auf der Fixierwalze und die Lebensdauer der Fixierwalze bei der
Verwendung von gewöhnlichen
Papierblättern.
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Wie
in der obigen Tabelle 2 dargestellt, änderte sich die Eindringtiefe δ des vorderen
Endes der Trennklaue 51 in die Fixierwalze 2 nicht
sehr stark durch die Änderung
des Krümmungsradius
R des vorderen Endes der Trennklaue 51. Es wird vermutet,
dass dies an der Tatsache liegt, dass die Oberfläche der Fixierwalze 2 durch
Beschichten der Silikongummischicht 22 mit einer elastischen
PTFE-Schicht 23 ausgebildet wird, die weniger verformbar
als die Silikongummischicht 22 ist.
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Aufgrund
der in Tabelle 2 dargestellten Versuchsergebnisse fand kein Papierstau
statt, d.h., die Häufigkeit
des Auftretens eines Staus betrug 0%, unabhängig von der Verwendung eines
Aufzeichnungsteils mit einer scharfkantigen Endfläche mit
dem Verhältnis δ/R des Eindringbetrages δ zum Krümmungsradius
R von nicht weniger als 1,0. Mit dem Verhältnis δ/R von nicht weniger als 1,0
fand jedoch ein Stau des Aufzeichnungsteils statt, wobei Kratzer
durch das Heraufdrücken
und Anheben der Trennklaue 51 bewirkt wurden. Die Lebensdauer
der Fixierwalze 2 mit gewöhnlichen Papierblättern war
länger,
wenn der Eindringbetrag δ kleiner war.
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Es
ist daher möglich,
eine geeignete Trennbarkeit für
ein scharfkantiges Aufzeichnungsteil sicherzustellen, um eine plötzliche
Beendigung der Lebensdauer der Fixierwalze zu verhindern, wobei
eine geeignete Lebensdauer der Fixierwalze für ein Aufzeichnungsteil mit
einer rechtwinkligen Endfläche,
wie z.B. gewöhnlichen
Papierblättern
aufrechterhalten wird, wobei die Fixiervorrichtung ein Verhältnis von δ/R des Eindringbetrages δ zum Krümmungsradius
R von nicht weniger als 1,0 und nicht mehr als 2,0 aufweist, d.h.
wobei der Eindringbetrag δ nicht
kleiner als der Krümmungsradius
des vorderen Endes der Trennklaue 51 und nicht grösser als
der Durchmesser des Krümmungskreises
des vorderen Endes der Trennklaue 51 ist, auch wenn der Krümmungsradius
R des vorderen Endes der Trennklaue 51 verändert wird.
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Im
Fall von Tabelle 2 betrug der optimale Krümmungsradius des vorderen Endes
der Trennklaue 51 50 μm
oder lag in diesem Bereich, da der Anlagedruck F der Trennklaue 51 festgelegt
ist. Mit dem veränderten Anlagedruck
F kann jedoch der Krümmungsradius
R in einem Bereich von 5–100 μm oder in
diesem Bereich verändert
werden. Nimmt man an, dass die Fixiervorrichtung ein tatsächliches
Produkt darstellt, ist das vordere Ende der Trennklaue 51 so
scharf bei einem Krümmungsradius
von 5 μm
oder weniger, dass eine Überlegung hinsichtlich
des Krümmungsradius
des vorderen Endes bedeutungslos ist. Wenn der Krümmungsradius
bei 100 μm
oder mehr liegt, muss andererseits der Anlagedruck F stark erhöht werden,
um den Eindringbetrag zu erhalten, der nicht kleiner als der Krümmungsradius
R ist, wie man aus 4 sieht. Eine derartig große Erhöhung des
Anlagedrucks F erhöht
dann die Belastung der Fixierwalze 2, wodurch die Lebensdauer
der Walze verkürzt
wird.
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Gemäß der Erfindung
wird daher der Krümmungsradius
R des vorderen Endes der Trennklaue 51 in einem Bereich
von 5 bis 100 μm
eingestellt. Durch Einstellen des Krümmungsradius R in einen derartigen
Bereich erreicht man eine vorteilhafte Wirkung.
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Tabelle
3 unten zeigt Versuchsergebnisse bei der Veränderung der Filmdicke der Silikongummischicht 22 der
Fixierwalze 2. Die Versuchsergebnisse gemäß Tabelle
3 umfassen die Trennbarkeit, Kratzer auf der Fixierwalze und die
Lebensdauer der Fixierwalze, wenn man gewöhnliche Papierblätter verwendet.
Bei den Versuchen wurde der Anlagedruck F des vorderen Endes der
Trennklaue bei 40 × 9,80665 × 10–3 N
(gf) und der Krümmungsradius
R bei 50 μm
festgelegt.
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Wie
in der obigen Tabelle 3 dargestellt, nahm die Eindringtiefe δ des vorderen
Endes der Trennklaue 51 ab, wenn die Filmdicke der Silikongummischicht 22 der
Fixierwalze 2 auf 150 μm
verringert wurde. Das Verhältnis δ/R des Eindringbetrages δ zum Krümmungsradius
wurde geringer, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit eines Stauzustandes
bei einem scharfkantigen Aufzeichnungsteil erhöhte. Eine Zunahme der Filmdicke der
Silikongummischicht 22 bis 600 μm erlaubt eine Zunahme des Eindringbetrages δ, verkürzte jedoch
die Lebensdauer der Fixierwalze 2 bei gewöhnlichen
Papierblättern.
Es wird vermutet, dass dies das Ergebnis eines großen Eindringens
in die PTFE-Schicht 23 durch die große Dicke der Silikongummischicht 22 ist,
die eine elastische Schicht darstellt, wie in 7(b) gezeigt.
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Im
Fall, in dem jedoch die Filmdicke der Silikongummischicht 22 150 μm betrug,
trat ein Stau auf, der Kratzer auf der Fixierwalze 2 verursachte,
wenn ein Aufzeichnungsteil mit einer scharfkantigen Endfläche durchlief.
Um die Trenneigenschaft und die Lebensdauer der Fixierwalze 2 zu
optimieren, muss das Verhältnis δ/R des Eindringbetrages δ zum Krümmungsradius
R in einen Bereich von 1,0 bis 2,0 und vorzugsweise bei einem Wert
von ein wenig mehr als 1,0 eingestellt werden, auch in dem Fall,
in dem der Eindringbetrag δ durch Einstellen
der Filmdicke der Silikongummischicht 22 verändert wird.
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Tabelle
4 unten zeigt Versuchsergebnisse bei der Veränderung der Filmdicke der PTFE-Schicht 23 der Fixierwalze 2.
Die in Tabelle 4 wiedergegebenen Ergebnisse umfassen die Trenneigenschaft,
die Kratzer der Fixierwalze und die Lebensdauer bei gewöhnlichen
Papierblättern.
Bei den Versuchen wurde der Anlagedruck F des vorderen Endes der
Trennklaue 51 bei 40 × 9,80665 × 10–3 N
(gf) und der Krümmungsradius
R bei 50 μm
festgelegt.
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Wie
in der obigen Tabelle 4 dargestellt, nahm der Eindringbetrag δ des vorderen
Endes der Trennklaue 51 in die Fixierwalze 2 ab
und das Verhältnis
des Eindringbetrages δ zum
Krümmungsradius
R des vorderen Endes wurde kleiner, wenn die Filmdicke der PTFE-Schicht 23 der
Fixierwalze 2 bei 30 μm
eingestellt wurde, wodurch die Möglichkeit
eines Staus bei einem scharfkantigen Aufzeichnungsteil erhöht wurde.
Wenn die Filmdicke der PTFE-Schicht 23 bei 10 μm eingestellt
wurde, wurde die Lebensdauer bei Verwendung mit gewöhnlichen
Papierblättern
kürzer,
obwohl der Eindringbetrag δ annehmbar
wurde. Man vermutet, dass dies das Ergebnis der großen Einbuchtung
der PTFE-Schicht 23 ist, wie in 7(b) gezeigt.
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Mit
dem unverändert
eingestellten Eindringbetrag δ ist
die größere Dicke
der PTFE-Schicht 23 vorteilhafter in Bezug auf die Lebensdauer
infolge von Verschleiß.
Die größere Dicke
der PTFE-Schicht 23 verlängert somit die Lebensdauer
der Walze, wenn gewöhnliche
Papierblätter
verwendet werden.
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Dabei
trat jedoch ein Stau mit der Verursachung von Kratzern auf der Fixierwalze 2 auf,
wenn ein Aufzeichnungsteil mit einer scharfkantigen vorderen Endfläche durchlief.
Um daher die Trennbarkeit und die Lebensdauer der Fixierwalze zu
optimieren, muss das Verhältnis δ/R des Eindringbetrages δ zum Krümmungsradius
in einem Bereich von 1,0 bis 2,0 und vorzugsweise bei einem Wert
von ein wenig mehr als 1,0 eingestellt werden, auch in einem Fall,
bei dem der Eindringbetrag δ durch
Einstellen der Filmdicke der PTFE-Schicht 23 verändert wird.
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Tabelle
5 unten zeigt Versuchsergebnisse bei einer Veränderung der Gummihärte der
Silikongummischicht 22 der Fixierwalze 2. Die
in Tabelle 5 gezeigten Versuchsergebnisse umfassen die Trennbarkeit,
Kratzer auf der Fixierwalze und die Lebensdauer der Fixierwalze,
die man bei gewöhnlichen
Papierblättern
usw. erhält.
Bei den Versuchen wurde der Anlagedruck F des vorderen Endes der
Trennklaue 51 bei 40 × 9,80665 × 10–3 N
(gf) und der Krümmungsradius
bei 50 μm
eingestellt. Die Gummihärte
wurde entsprechend JIS-A gemessen.
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Wie
in Tabelle 5 oben dargestellt, nahm der Eindringbetrag δ des vorderen
Endes der Trennklaue 51 in die Fixierwalze 2 ab,
wenn die Gummihärte
der Silikongummischicht 22 der Fixierwalze 2 bei
80° lag,
und das Verhältnis
des Eindringbetrages δ zum
Krümmungsradius
R wurde kleiner, um einen Zustand zu erreichen, bei dem die Möglichkeit
eines Staus bei einem scharfkantigen Aufzeichnungsteil erhöht wurde.
Man vermutet, dass dies aufgrund der großen Einbuchtung der PTFE-Schicht 23 erfolgt,
wie in 7(b) gezeigt.
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Ebenfalls
bei der Gummihärte
von 80° der
Silikongummischicht 22 der Fixierwalze 2 trat
jedoch ein Stau mit der Verursachung von Kratzern auf der Fixierwalze 2 auf,
wenn ein Aufzeichnungsteil mit einer scharfkantigen Endfläche durchlief.
Um die Trennbarkeit und die Lebensdauer der Fixierwalze 2 zu
optimieren, muss daher das Verhältnis δ/R des Eindringbetrages δ zum Krümmungsradius
R in einen Bereich von 1,0 bis 2,0 und vorzugsweise bei einem Wert
von ein wenig mehr als 1,0 eingestellt werden, auch in einem Fall,
in dem der Eindringbetrag δ durch
Einstellen der Gummihärte
der Silikongummischicht 22 verändert wird.
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NICHT BEANSPRUCHTES
BEISPIEL
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Das
vordere Ende der Trennklaue 51 bei der ersten Ausführungsform
ist als gekrümmte
Fläche
mit einem einzigen Krümmungsradius
R zur Verbindung der beiden Randlinien ausgebildet, wie in 2 gezeigt. Die
erste Ausführungsform
soll die Trennbarkeit und die Lebensdauer der Fixierwalze, verglichen
mit anderen durch Zuordnung der vorderen Endform der Trennklaue
zum Eindringbetrag δ auf
der Grundlage des Krümmungsradius
R der gekrümmten
Fläche
verbessern.
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Im
Fall des nicht beanspruchten Beispiels ist andererseits die vordere
gekrümmte
Endfläche
der Trennklaue 51 mit einer allmählich zunehmenden Krümmung von
den zwei Randlinien 51a und 51b ausgebildet, die
durch die Beziehung „R1 > R2 > R3, R5 > R4 > R3" ausgedrückt wird, wie in 8 gezeigt.
Im Fall, in dem die vordere Endform der Trennklaue 51 nicht
mittels eines einzigen Krümmungsradius
ausgedrückt
werden kann, ist es im Fall des nicht beanspruchten Beispiels kaum
möglich,
den Eindringbetrag δ des
vorderen Endes der Trennklaue 51 durch Verwendung eines
Krümmungsradius
zu entscheiden.
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Das
nicht beanspruchte Beispiel wird wie folgt abgeleitet. Aus 6(a) bis 7(b),
die die Trennbarkeit in Beziehung zum Eindringbetrag δ zeigen,
ist es wichtig, dass der Schnittwinkel θ, den die Trennklaue 51 mit
der Oberfläche
der Fixierwalze 2 bildet, nicht kleiner als 90° und kleiner
als der Einstellwinkel θ0
der Trennklaue 51 in Bezug auf die Fixierwalze 2 ist
(der Winkel, den die Bodenfläche
des vorderen Endteils der Trennklaue 51 mit der Tangente
der Oberfläche
der Fixierwalze 2 bildet).
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Tabelle
6 unten zeigt die Versuchsergebnisse des nicht beanspruchten Beispiels,
bei der die vordere Endfläche
der Trennklaue 51 mit mehreren Krümmungsradien ausgebildet ist.
Die Versuche wurden hinsichtlich der Trennbarkeit und der auf der
Fixierwalze 2 verursachten Kratzer bei einem Aufzeichnungsmedium
mit einem scharfkantigen vorderen Ende, der Lebensdauer der Fixierwalze 2 bei
normalen Papierblättern
usw. durchge führt.
Bei den Versuchen wurde der Einstellwinkel θ0 der Trennklaue 51 bei
130° eingestellt.
Der Schnittwinkel θ der
Trennklaue 51 wurde durch Messen des Einbringbetrages δ des vorderen
Endes der Trennklaue 51 in die Fixierwalze 2 und
durch eine Berechnung auf der Grundlage des Messergebnisses, der Form
der Fixierwalze 2 und der geometrischen Gegebenheiten erhalten.
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Wie
aus der obigen Tabelle 6 ersichtlich, verursachte das Aufzeichnungsteil
mit einer scharfkantigen Endfläche
einen Stau, wenn der Schnittwinkel θ des vorderen Endes der Trennklaue
in Bezug auf die Oberfläche
der Fixierwalze 2 weniger als 90° betrug, und verursachte keinen
Stau, wenn der Schnittwinkel θ weniger als
90° betrug.
Dies liegt daran, dass der Schnittwinkel θ von 90° des vorderen Endes der Trennklaue 51 eine Grenzlinie
zwischen dem Eindringen und dem Nichteindringen des Aufzeichnungsteils 100 zwischen
die Fixierwalze 2 und das vordere Ende der Trennklaue 51 darstellt,
wie in 9 gezeigt. Wenn der Schnittwinkel θ weniger
als 90° betrug,
war das Auftreten von Kratzern auf der Fixierwalze 2 durch
den Stau 100% und die Lebensdauer der Fixierwalze 2 wurde
durch die Verwendung des scharfkantigen Aufzeichnungsteils 100 verkürzt.
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Bei
der Verwendung von gewöhnlichen
Papierblättern
nahm die Lebensdauer der Fixierwalze 2 entsprechend dem
Schnittwinkel θ des
vorderen Endes der Trennklaue 51 zu. Die Lebensdauer der
Fixierwalze 2 wurde insbesondere verkürzt, wenn der Schnittwinkel θ gleich
oder über
dem Einstellwinkel θ0
von 130° der Trennklaue 51 in
Bezug auf die Fixierwalze 2 war.
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Unter
der in 7(b) gezeigten Bedingung ist,
wenn der Eindringbetrag δ des
vorderen Endes der Trennklaue 51 ausreichend groß ist, der
Schnittwinkel θ nicht
länger
der Winkel, den die vordere gekrümmte Endfläche der
Trennklaue 51 mit der Ursprungsfläche der Fixierwalze 2 bildet,
wie mittels der gestrichelten Linie in 7(b) dargestellt.
Unter dieser Bedingung wird der Schnittwinkel θ gleich dem Einstellwinkel θ0, den die
Bodenfläche
der Trennklaue mit der Ausgangsfläche der Fixierwalze 2 bildet,
und wird niemals stumpfer als dieser Winkel. Aus 7(b) sieht man, dass die PTFE-Schicht 23 der Fixierwalze 2 stark
zu einer Form beim dynamischen Aufbringen einer großen Last
eingedrückt
wird. Hierdurch wird die Lebensdauer der Fixierwalze 2 bei
gewöhnlichen
Papierblättern
unter dieser Bedingung kürzer.
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D.h.,
innerhalb einer Zone, in der der Schnittwinkel θ gleich dem Einstellwinkel θ0 wird,
und niemals stumpfer als in 7(b) gezeigt
wird, bleibt die Trenneigenschaft der vorderen Endfläche der
Trennklaue 51 für
das scharfkantige Aufzeichnungsteil 100 gleich, während die
Lebensdauer der Fixierwalze 2 entsprechend der Zunahme
des Eindringbetrages δ des
vorderen Endes der Trennklaue 51 abnimmt. In dem Fall,
in dem die Trennklaue 51 mit einem vorderen Ende mit einer
gekrümmten
Fläche
mit mehreren Krümmungsradien
ausgebildet ist, ist es daher wichtig, um eine längere Lebensdauer der Fixierwalze 2 zu
erreichen, den Schnittwinkel θ des
vorderen Endes der Trennklaue 51 bei einem Winkel von weniger
als dem Einstellwinkel θ0
einzustellen.
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Weiter
wird, wie in Tabelle 6 gezeigt, die Lebensdauer der Fixierwalze 2 bei
gewöhnlichen
Papierblättern
entsprechend der Zunahme des Schnittwinkels θ kürzer. Entsprechend kann eine
geeignete Trenneigenschaft für
das Aufzeichnungsteil 100 und die längere Lebensdauer der Fixierwalze 2 miteinander
kompatibel gemacht werden, indem man den Schnittwinkel θ der Fixierwalze 2 bei
einem Winkeleinschnitt, der ein wenig größer als 90° ist, einstellt.
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ZWEITE AUSFÜHRUNGSFORM
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Im
Fall einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung wird die Erfindung bei der Druckwalze 3 statt
bei der Fixierwalze 2 angewendet, wie in 10 gezeigt.
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Die
Druckwalze 3 gemäß der zweiten
Ausführungsform
ist grundsätzlich
in der gleichen Weise wie die Druckwalze 3 in der ersten
Ausführungsform
angeordnet. Die Druckwalze 3 wird durch Beschichten eines Kernmetalls 31 aus
einer überwiegend
Eisen enthaltenden Legierung ausgebildet. Das Kernmetall 31 wird
mit einer Silikongummischicht 32 mit einer Härte von
30° (JIS-A)
als eine elastische Schicht mit einer Dicke von 5 mm beschichtet.
Die Silikongummischicht 32 wird weiter mit einer PFA-Schicht
mit 100 μm
beschichtet, d.h. eine PFA-Schicht 33 mit einer Dicke von
100 μm.
Die Druckwalze ist mit einer Trennklaue 61 an der Ausgangsseite
eines Fixierspalts angeordnet. Die Trennklaue 61 ist am
Grundkörper
der Fixiervorrichtung auf einer Welle 63 schwenkbar befestigt.
Eine Zugfeder 62 ist zum Ziehen der Trennklaue 61 angeordnet,
sodass sie um die Welle 63 so verschwenkbar ist, dass die
Trennklaue 62 an der Oberfläche der Druckwalze 3 mit
einem bestimmten Anlagedruck anliegt. In 10 sind
gleiche Bauteile wie bei der ersten Ausführungsform mit gleichen Bezugszeichen
wie in 1 gezeigt, versehen.
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Tabelle
7 zeigt die Versuchsergebnisse der zweiten Ausführungsform, wobei der Krümmungsradius
R des vorderen Endes der Trennklaue 61 verändert wurde.
Die in Tabelle 7 gezeigten Versuchsergebnisse umfassen den Eindringbetrag δ des vorderen
Endes der Trennklaue 61, den man erhält, wenn das vordere Ende der
Trennklaue 61 gegen die Druckwalze 3 anliegt,
die Stauhäufigkeit
beim doppelseitigen Fixieren, die Lebensdauer der Fixierwalze 3 bei
Verwendung gewöhnlicher
Papierblätter
usw..
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Die
Wahrscheinlichkeit des Staus mit einem Aufzeichnungsteil durch Anhaften
des Aufzeichnungsteils an der Fixierwalze 2, die ein Tonerbild
trägt,
nimmt allgemein zu. Zur Untersuchung, wie das Auftreten des Staus
mit dem Aufzeichnungsteil auf der Seite der Druckwalze 3 erfolgt,
wurden doppelseitige Bilderzeugungsversuche durchgeführt, indem
ein gleichförmiges
schwarzes Bild auf der ersten Fläche
des Aufzeichnungsteils und kein Bild (weißes Bild) auf der zweiten Fläche des
Aufzeichnungsteils erzeugt wurde. Das Aufzeichnungsteil wurde dann
so angeordnet, dass beim Fixieren auf der zweiten Fläche des
Aufzeichnungsteils die weiße Fläche, die
nicht zum Anhaften neigte, an der Seite der Fixierwalze 2 angeordnet
wurde, während
die schwarze Fläche,
die zum Anhaften neigte, an der Seite der Druckwalze 3 angeordnet
wurde. Die unter dieser Bedingung auftretende Stauhäufigkeit
ist in Tabelle 7 wiedergegeben.
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Wie
in Tabelle 7 oben gezeigt, nimmt die Stauhäufigkeit ab, wenn das Verhältnis δ/R des Eindringbetrages δ des vorderen
Endes der Trennklaue 61 in die Oberfläche der Druckwalze 3 zum
Krümmungsradius des
vorderen Endes der Trennklaue 61 nicht weniger als 1,0
betrug. Bei der zweiten Ausführungsform
hat die PFA-Schicht 33 der Druckwalze 3 eine Dicke
von 100 μm
und hat somit eine ausreichende Filmdickenfestigkeit, verglichen
mit der Fixierwalze 2. Kleinere Veränderungen des Krümmungsradius
R des vorderen Endes der Trennklaue 61 bewirken daher keine
größere Änderung
des Eindringbetrages δ des
vorderen Endes.
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Wenn
das Verhältnis
des Eindringbetrages δ zum
Krümmungsradius
R bei einem Wert von weniger als 1,0 liegt, findet ein Stau statt.
Da die PFA-Schicht 32 jedoch eine Dicke von 100 μm aufweist,
werden keine Kratzer auf der Oberfläche der Druckwalze 3 erzeugt.
Die durch den Stau bewirkten Kratzer sind nicht so schwerwiegend,
dass es erforderlich ist, die Druckwalze unmittelbar durch eine
neue zu ersetzen.
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Die
Lebensdauer der Druckwalze mit gewöhnlichen Papierblättern wurde
bei einer gewöhnlichen
Bilderzeugung mit gewöhnlichen
Papierblättern
untersucht. Veränderungen
des Verhältnisses δ/R bewirken
jedoch keinen Unterschied in der Lebensdauer. Im Fall der Druckwalze
muss daher ebenfalls um eine maximale Lebensdauer ohne irgendeinen
Stau sicherzustellen, das Verhältnis
des Eindringbetrages δ des
vorderen Endes der Trennklaue 61 in die Oberfläche der
Druckwalze 3 zum Krümmungsradius
R des vorderen Endes bei mindestens 1,0 eingestellt werden und darf
2,0 nicht überschrei ten
oder muss bei einem Wert ein wenig oberhalb 1,0 eingestellt werden.
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Bei
jeder der beschriebenen Ausführungsformen
ist die Trennklaue entweder an der Fixier- oder der Druckwalze angeordnet.
Die Erfindung kann jedoch ebenfalls in einem Fall verwendet werden,
bei dem die Trennklauen sowohl an der Fixierwalze als auch an der
Druckwalze vorgesehen sind.
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Gemäß der oben
beschriebenen Erfindung ist die Fixierwalze mit einer elastischen
Schicht mit einer Trennklaue versehen, deren vorderes Ende mit der
Oberfläche
der Walze in Berührung
kommt und in sie eindringt. Das vordere Ende der Trennklaue weist
eine gering gekrümmte
Oberfläche
auf. Der Eindringbetrag δ des
vorderen Endes der Trennklaue wird so eingestellt, dass der Krümmungsradius
einer Krümmung
der gekrümmten
Fläche
des vorderen Endes nicht mehr als der Durchmesser des Krümmungskreises
beträgt.
Diese Anordnung schafft eine lange Lebensdauer der Walze. Die Trennwirkung
des Aufzeichnungsteils kann durch Einstellen des Eindringbetrages δ auf einen
Wert ein wenig oberhalb des Krümmungsradius
R verbessert werden. Der Schnittwinkel θ mit der Tangente des vorderen
Endes der Trennklaue, die in die Oberfläche der Walze an einer Stelle
eindringt, wo das vordere Ende der Trennklaue die Oberfläche der
Walze schneidet, bevor die Trennklaue gegen die Walze anliegt mit
der Oberfläche
der Walze, bevor die Trennklaue an der Walze anliegt, wird auf nicht
weniger als 90° und
auf weniger als θ0
der Trennklaue in Bezug auf die Oberfläche der Walze eingestellt.
Der Schnittwinkel θ wird
vorzugsweise ein wenig oberhalb von 90° eingestellt. Die Anordnung
der Erfindung trifft ebenfalls einen Fall, bei dem das vordere Ende
der Krümmung
der Trennklaue mehrere Krümmungsradien
aufweist. Der Eindringbetrag des vorderen Endes der Trennklaue kann
leicht durch Einstellen des Anlagedrucks des vorderen Endes der
Trennklaue an der Oberfläche
der Walze oder durch Einstellen der Dicke oder Härte der Walzenbeschichtungsschichten
einschließlich
einer elastischen Schicht der Walze optimiert werden.
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Gemäß der Erfindung
wird eine Fixiervorrichtung geschaffen, die eine gute Trenneigenschaft
für ein Aufzeichnungsteil
aufweist, das wärmeempfindlich
ist, einen scharfkantigen Rand hat oder äußerst dünn ist, wobei eine lange Lebensdauer
der Walze gewährleistet
ist.
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Die
Erfindung wurde anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen beschrieben,
wobei die Erfindung jedoch nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
begrenzt ist. Im Gegenteil soll die Erfindung verschiedene Änderungen
und äquivalente
Anordnungen mitumfassen, die in den Schutzumfang der beigefügten Ansprüche fallen.