DE2841113C2 - Druckfixiervorrichtung für Tonerbilder - Google Patents
Druckfixiervorrichtung für TonerbilderInfo
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Druckfixiervorrichtung für Tonerbilder gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, die in einem elektrostatischen Kopiergerät, einem elektrostatischen Druckgerät oder einem ähnlichen Bilderzeugungsgerät Anwendung findet.
- Früher wurde bei elektrofotografischen Kopier- oder Druckgeräten zumeist das Wärmefixierverfahren verwendet. Hierbei wird ein elektrostatisch an der Oberfläche eines Trägermaterials, wie z. B. eines Papierblatts, anhaftendes Tonerbild mit Wärme geschmolzen, um das Tonerbild dauerhaft am Trägermaterial zu fixieren.
- Aufgrund verschiedener Nachteile dieses Fixierverfahrens, die hauptsächlich in der großen Leistungsaufnahme der erforderlichen Wärmefixierstation und in der Auswirkung der von der Fixiervorrichtung abgegebenen Wärme auf das fotoempfindliche Material und/oder den Entwickler liegen, geht man heutzutage dazu, über, das Tonerbild im Druckfixierverfahren zu fixieren. Zur Bildung des Tonerbildes wird zunächst dafür gesorgt, daß ein gesondert für dieses Verfahren hergestellter Toner am Trägermaterial haftet. Anschließend wird das Trägermaterial mit dem darauf befindlichen Tonerbild zwischen zwei Walzen hindurchgeführt, die einander unter einem hohen Druckberühren, wodurch beim Durchlaufen des Walzenspaltes das Tonerbild fixiert wird.
- Ein typisches Beispiel für eine herkömmliche Druckfixiervorrichtung ist Gegenstand der DE-OS 23 41 530 und soll nachfolgend unter Bezugnahme auf die Fig. 1 und 2 näher erläutert werden. In diesen Figuren ist mit P ein Trägermaterial bzw. Bildempfangsmaterial bezeichnet, auf dem ein Tonerbild angelagert ist. Die Bildfixierung erfolgt mittels eines Walzenpaares 1 und 2, die über eine Andruckvorrichtung 3 mit hohem Druck gegeneinander gepreßt werden. Um den Anpreßdruck möglichst groß halten zu können, werden anstelle einer harten, mit der Bildfläche des Trägermaterials P in Berührung kommenden Walze und einer elastischen, mit der Rückseite des Trägermaterials in Kontakt gelangenden Walze zwei starre Metallwalzen verwendet, die zu einer Ebene senkrecht zur Durchlaufrichtung des Trägermaterials gegensinnig verschränkt sind. Mit dieser Ausführung gelingt es zwar, tonerbedingte Beschädigungen der Walzen auszuschließen und einen hohen Kontaktdruck der Walzen zu erzeugen. Es haben sich jedoch im praktischen Gebrauch dieser bekannten Druckfixiervorrichtung dennoch Nachteile gezeigt. Zur Ausübung eines ausreichend hohen Anpreßdrucks, der größer als ein für ein zufriedenstellendes Fixieren notwendiger kritischer Druck ist, müssen die Walzen einen verhältnismäßig großen Durchmesser haben. Hierdurch wird die Druckfixiervorrichtung jedoch zwangsläufig groß und schwer, zumal bei verschränkter Anordnung der beiden Walzen gleiche Walzendurchmesser gewählt werden müssen, um einen faltenfreien Durchlauf des Trägermaterials sicherzustellen, was insbesondere dann kritisch ist, wenn Trägermaterial mit großer Breite verwendet wird. Bei diesem bekannten Konzept zeigen sich aber auch nachteilige Auswirkungen auf die Fixierbarkeit des Tonerbildes. Dies wurde anhand einer Vielzahl von Versuchen herausgefunden.
- Derartige Versuche, zu deren Erläuterung bereits jetzt auf die Fig. 1 und 2 Bezug genommen werden soll, haben gezeigt, daß der Gesamtdruck W&sub0;, mit dem die Walzen 1 und 2 gegeneinander gedrückt werden, grundsätzlich nicht den gewünschten Einfluß auf die Fixierbarkeit des Tonerbildes hat. Es zeigte sich, daß gemäß der herkömmlichen Methode, durch Anhebung des Gesamtdrucks W&sub0; das Fixieren des Tonerbildes zu verbessern, um verhältnismäßig viel Bauraum benötigt wird, um die im Durchmesser größeren Andruckwalzen im Gehäuse aufnehmen zu können.
- Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Druckfixiervorrichtung zu schaffen, die bei kleinem Bauraum ein gleichmäßiges und effektives Aufbringen des Fixierdrucks, sowie einen faltenfreien Durchlauf des Tonerbild- Trägermaterials ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
- Erfindungsgemäß wird von der Erkenntnis Gebrauch gemacht, daß es zur Verbesserung des Fixiervorgangs nicht genügt, die Anpreßkraft der Walzen zu erhöhen, sondern daß der örtliche, auf die vorlegende Preßfläche bezogene Maximaldruck P&sub0; (siehe Fig. 2) ausschlaggebendes Kriterium für die Fixierungsergebnis ist. Aufgrund des weiteren Überlegung, daß für eine Konstellation mit zwei Druckwalzen, zwischen denen das Tonerbild-Trägermaterial durchläuft, der auf die Preßfläche bezogene örtliche Maximaldruck P&sub0; nur unwesentlich bzw. in verhältnismäßig geringem Umfang gesteigert werden kann, weil der Kontaktsektor α und darüberhinaus bei Anhebung des Walzenradius R&sub0; die Walzenspaltbreite größer wird, werden erfindungsgemäß die Durchmesser der ersten und der zweiten Walzen derart aneinander angepaßt, daß die Spaltbreite zwischen den das Tonerbild-Trägerbild zwischen sich einklemmenden Walzen kleiner wird. Dadurch wird der auf die Preßfläche bezogene Druck größer, wodurch im Vergleich zum bekannten Preßwerk gemäß DE-PS 23 41 530 die Möglichkeit eröffnet wird, mit größerer Effektivität den Fixiervorgang durchzuführen, indem der Toner konzentrierter auf das Tonerbild- Trägermaterial gedrückt wird. Durch das weitere erfindungsgemäße Merkmal, wonach die Achsen der ersten und der zweiten Preßwalzen gegeneinander verschränkt angeordnet sind, wird es möglich, den Druck-Fixiervorgang über die gesamte Walzenbreite zu vergleichmäßigen, wodurch die Möglichkeit eröffnet wird, die Anpreßkräfte zusätzlich zu steigern und den Fixier-Wirkungsgrad anzuheben. Schließlich wird durch die erfindungsgemäße sandwichartige Aufnahme der ersten Walze zwischen den beiden Außenwalzen mit größerem Durchmesser die Möglichkeit eröffnet, den Verschränkungswinkel zwischen den Achsen der ersten und der zweiten Walze zu verkleinern, wodurch sich der vorteilhafte Effekt ergibt, daß Faltenbildung und Verknittern des Tonerbild- Trägermaterials weitestgehend verhindert werden kann.
- Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche. Mit der Weiterbildung gemäß Patentanspruch 2 gelingt es, den Druck auf das Tonerbild-Trägermaterial zusätzlich zu vergleichmäßigen und das Fixierungsergebnis zu verbessern, wobei sich mit der Weiterbildung gemäß Patentanspruch 3 symmetrischer Kraftverhältnisse ergeben. Wenn hierbei die die Mitten der drei Walzen verbindende Linie eine Gerade bildet, kann der Druck auf das Tonerbild-Trägermaterial sehr gleichförmig verteilt werden, wobei das Verbiegen der ersten Walze oder ein Herausrutschen aus ihrer vorbestimmten Lage bedingt durch den Einlaufstoß ausgeschlossen werden kann. Die mittlere Walze kann auf diese Weise im Durchmesser kleiner gehalten werden, wodurch zusätzlich Bauraum eingespart wird.
- In der DE-OS 28 09 750 wird bereits eine Druckfixiervorrichtung für Tonerbilder gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 vorgeschlagen. Dabei sind die Achsen der das Tonerbild-Trägermaterial fördernden Walzen parallel zueinander ausgerichtet, wobei die unter dieser beiden Walzen von einer Unterstützungswalze abgestützt ist, deren Durchmesser kleiner ist als diejenige der zugeordneten Förderwalze.
- Zwar ist aus der DE-AS 26 07 271 eine Druckfixiervorrichtung bekannt, bei der die das Tonerbild-Aufzeichnungsmaterial beaufschlagenden Druckwalzen unterschiedliche Durchmesser besitzen, wobei ferner die Druckwalze mit kleinerem Durchmesser zusätzlich abgestützt wird. Im Verleich zum Erfindungsgegenstand arbeitet die aus dieser Druckschrift bekannte Druckfixiervorrichtung jedoch nach einem anderen Prinzip, wonach Schwankungen des Flächendrucks zwischen den Druckwalzen mit einer Vielzahl von Kompensationswalzen ausgeglichen werden sollen. Zu diesem Zweck sind die beiden Andruckwalzen im Unterschied zum Erfindungsgegenstand nicht gegeneinander verschränkt, so daß sich das vom Erfindungsgegenstand in vorteilhafter Weise gelöste Problem, Faltenwurf bzw. Verknittern des Tonerbild-Trägermaterials zu verhindern, bei dieser bekannten Druckfixiervorrichtung nicht stellen kann. Dem Durchmesser der Vielzahl der Kompensationswalzen wird deshalb auch keine Bedeutung beigemessen und er ist in etwa gleichdem Durchmesser der mittleren Druckwalzen.
- Nachstehend wird anhand schematischer Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigt
- Fig. 1 eine schematische Ansicht einer bekannten Druckfixiervorrichtung, beispielsweise gemäß DE-OS 23 41 530,
- Fig. 2 eine Darstellung zur Erläuterung der bei einer bekannten Druckfixiervorrichtung auftretenden Druckverhältnisse,
- Fig. 3 Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels der Druckfixiervorrichtung,
- Fig. 4 eine schematisierte Draufsicht auf die Walzen, um zu zeigen, wie die drei Walzen untereinander in Berührung stehen,
- Fig. 5 ein Vertikalschnitt der in Fig. 3 gezeigten Vorrichtung durch die Walzenachsen,
- Fig. 6 eine Seitenansicht der Vorrichtung,
- Fig. 7 in einer schematisierten Teilansicht die Verteilung des bei der in Fig. 1 gezeigten Vorrichtung ausgeübten Drucks, und
- Fig. 8 in einer der Fig. 7 ähnlichen Darstellung die Verteilung des bei der in Fig. 3 gezeigten Vorrichtung ausgeübten Drucks.
- Die in der Fig. 3 gezeigte Druckfixiervorrichtung hat drei Walzen, nämlich eine erste Walze 4 und zwei Andruckwalzen, nämlich eine zweite Walze 6 und eine dritte Walze 5, die jeweils mit der ersten Walze 4 in Berührung sind. Diese Walzen sind aus einem harten Metall wie Eisen bzw. Stahl hergestellt, wobei die beiden Andruckwalzen 5 und 6 einen größeren Durchmesser als die erste Walze 4 haben. Der Durchmesser der Andruckwalze 5 kann gleich dem der anderen Andruckwalze 6 sein oder von diesem verschieden sein. Wenn jedoch diese beiden Andruckwalzen aus dem gleichen Material bestehen und gleichartig aufgebaut sind, sollten sie vorzugsweise gleichen Durchmesser haben. Wenn eine gleichmäßig verteilte Last bzw. ein gleichmäßig verteilter Druck auf ein Tonerbild-Trägermaterial S aufzubringen ist, können die beiden Andruckwalzen gleichen Durchmesser zu einem gleichen Ausmaß ausgelenkt werden. Daher können die Andruckwalzen 5 und 6 symmetrisch in bezug auf die Achse der ersten Walze 4 und in gleichförmiger Berührung mit der Oberfläche der Walze 4 angeordnet werden, während die Achse der Walze 4 gerade gehalten wird.
- Die Anordnung dieser drei Walzen 4, 5 und 6 und deren Lage zueinander ist in den Fig. 4 und 6 gezeigt. In bezug auf die erste Walze 4 sind die beiden Andruckwalzen 5 und 6 so angeordnet, daß die Achsen der Andruckwalzen 5 und 6 die Achse der ersten Walze 4 kreuzen und daß eine Verbindungslinie, die durch die drei Mitten der Walzen 4, 5 und 6 läuft, an irgendeinem Querschnitt der Walzen immer eine gerade Linie bildet. Dementsprechend kreuzen gemäß Fig. 4 die Achsen der beiden Andruckwalzen 5 und 6 die Achse der ersten Walze 4 unter einem Winkel von jeweils R /2, während gemäß Fig. 6 alle Mitten der drei Walzen 4, 5 und 6 auf einer geraden Linie l liegen.
- Obgleich bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel die erste Walze 4 und die zweite Walze, d. h. die unter Andruckwalze 6, mit denen das Trägermaterial S in Berührung kommt, in direkter Berührung miteinander gezeigt sind können die erste Walze und die untere Andruckwalze zur Bildung eines Zwischenraumes in einem geringfügigen Abstand voneinander angeordnet sein, so daß sich die beiden Walzen 4 und 6 nur indirekt über das Trägermaterial S berühren können.
- Wie am deutlichsten aus den Fig. 5 und 6 ersichtlich ist, ist die dritte Walze, d. h. die obere Andruckwalze 5 über Lager 5 a drehbar an einem Paar von oberen Lagerplatten 7 angebracht, während die zweite erste Walze, d. h. die untere Andruckwalze 6 über Lager 6 a drehbar an einem Paar unterer Lagerplatten 8 angebracht ist. Die erste Walze 4 ist über Lager 4 a drehbar an der unteren Lagerplatte 8 angebracht. Wie schon erläutert wurde, sind die drei Walzen so angeordnet, daß unter Andruck die drei Mitten dieser Walzen an irgendeinem beliebigen Querschnitt der Walzen immer auf ein und derselben geraden Linie liegen.
- Die vorangehend beschriebene Anordnung der drei Walzen bringt besondere Vorteile mit sich. Da die die Mitten der Walzen 4, 5 und 6 verbindende Linie eine gerade Linie bildet, kann die Last bzw. der Druck an dem Trägermaterial S gleichförmig über die Oberfläche verteilt werden. Darüber hinaus dient bei der Einlagerung der ersten Walze 4 zwischen den beiden Andruckwalzen 5 und 6 das vorstehend erläuterte Aufbaumerkmal wirkungsvoll dazu, ein Verbiegen der ersten Walze 4 oder ein Herausrutschen derselben aus ihrer Lage aufgrund eines Stoßes zu dem Zeitpunkt zu verhindern, an dem das Tonerbild-Trägermaterial S an die Walzen gelangt oder von ihnen gelöst wird.
- Um auf das Tonerbild-Trägermaterial S eine gleichmäßig verteilte Belastung bzw. einen gleichmäßig verteilten Druck fehlerfrei aufbringen, zu können, ist die an der Lagerplatte 8 angebrachte erste Walze 4 auch geringfügig in Richtung parallel zu der geraden Linie l bewegbar. Zu diesem Zweck hat gemäß der Darstellung in der Fig. 5 und 6 die untere Lagerplatte 8 eine Öffnung 9, die durch die Platte hindurch in Richtung der geraden Linie l verläuft. In der Öffnung 9 ist das Lager 4 a der ersten Walze 4 aufgenommen und innerhalb der Öffnung geringfügig in Richtung der geraden Linie l bewegbar.
- Das Tonerbild-Trägermaterial S, das ein Blatt Papier mit einem darauf sitzenden bzw. haftenden Tonerbild sein kann, wird in den Walzenspalt zwischen der ersten Walze 4 und der unteren Andruckwalze 6 geführt, wobei die Tonerbildseite in Berührung mit der ersten Walze ist.
- An einem Ende der Achse der unteren Andruckwalze 6 ist ein Antriebsrad bzw. Antriebszahnrad 10 (Fig. 5) angebracht, das antriebsmäßig mit einer Antriebsquelle verbunden ist. Wenn das Antriebsrad 10 mittels eines Motors angetrieben wird, dreht sich die Andruckwalze 6, so daß daher auch über die Andruckwalze 6 die Walzen 4 und 5 drehend angetrieben werden. Alternativ kann das Antriebsrad auch an einem Ende der ersten Walze 4 angebracht sein.
- Die beiden Lagerplatten 7 und 8 sind mittels einer gemeinsamen Achse 12 gelagert und um die Achse verschwenkbar. Alle freien Enden der Lagerplatten haben jeweils eine Bohrung, durch die eine Schraube 13 ragt. Um die Schraube 13 herum auf die eine Mutter 15 aufgeschraubt ist, ist eine Druckfeder in Form einer Schraubenfeder 14 angeordnet. Die Federkraft der Schraubenfeder 14 kann durch Anschrauben oder Losschrauben der Mutter 15 an der Schraube 13 eingestellt werden. Die Schraube 13, die Schraubenfeder 14 und die Mutter 15 bilden eine Andruckvorrichtung, die die Walzen miteinander in Andruckberührung bringt. Wenn mittels der Andruckvorrichtung gemäß der Darstellung in Fig. 6 die oberen und die unteren Lagerplatten 7 und 8 einander zu einer Schließstellung nähergebracht werden, werden die drei Walzen 4, 5 und 6 in Andruckberührung gebracht. In diesem Zustand wird das Antriebsrad 10 angetrieben, das die Walzen dreht, während in den Walzenspaltbereich zwischen den Walzen 4 und 6 das Tonerbild-Trägermaterial S eingeführt wird, um so das Tonerbild an dem Trägermaterial zu fixieren. Wie vorstehend beschrieben ist, ist der Berührungsdruck zwischen diesen Walzen mit Hilfe der Mutter 15 einstellbar.
- Nachstehend wird anhand der Fig. 7 und 8 die Funktion der Druckvorrichtung beschrieben.
- Wie vorstehend erläutert wurde, ist ein wichtiger Faktor, der die Druck-Fixierbarkeit des Tonerbilds beeinflußt, eher der örtliche auf die jeweilige Preßfläche bezogene Maximaldruck im Walzenspaltbereich als der an den Walzen ausgeübte Gesamtdruck. Zur Darstellung der Funktion der Fixiervorrichtung wurden durch Versuch und Rechnung unter Verwendung der in Fig. 3 gezeigten Fixiervorrichtung die Walzenspaltbreite und der maximale Druck im Walzenspaltbereich ermittelt. Das Ergebnis in Fig. 8 gezeigt. Zum Vergleich wurden gleichartige Versuche und Berechnungen unter Verwendung der in Fig. 1 gezeigten bekannten Fixiervorrichtung ausgeführt. Das Ergebnis ist gleichartig in Fig. 7 gezeigt. Zur Berechnung wurde die folgende Gleichung angewandt:
P max = 0,6 &udf58;w&udf56;&udf53;lu,4,,100,5,1&udf54;°KWE/R°k&udf53;lu&udf54;
in der W der Liniendruck, E der Elastizitätsmodul des Tonerbild-Trägermaterials in Längsrichtung und R der Walzenradius bedeuten. - Als Tonerbild-Trägermaterial S wurden bei den beiden Fixiervorrichtungen nach Fig. 1 und nach Fig. 3 Kopierpapierblätter der gleichen Art verwendet. Ferner wurden für die Versuche der gleiche Toner, Walzen aus dem gleichen harten Metall und die gleiche Kopierpapierzuführgeschwindigkeit verwendet.
- In Fig. 7 war der Radius R 1 beider Walzen 1 und 2 30 mm und der Druck W&sub1; 40 kg/cm (als Liniendruck), während die Dicke l&sub1; des Kopierpapiers vor dem Zusammendrücken 80 µm und die Dicke l&sub2; während des Zusammendrückens 30 µm waren. Unter diesen Bedingungen wurde die Walzenspaltbreite (d. h. die Breite des verformten Bereichs des zwischen die beiden Walzen geklemmten Kopierpapiers) L&sub1; zu 2,2 mm ermittelt, während der örtliche Maximaldruck P&sub1; zu 220 kg/cm² ermittelt wurde.
- Im Gegensatz zu den vorgenannten Bedingungen wurden im Falle der in Fig. 8 gezeigten Fixiervorrichtung die Walzenspaltbreite L&sub2; zu 1,3 mm und der örtliche Maximaldruck P&sub2; zu 270 kg/cm² ermittelt, und zwar unter folgenden Bedingungen: Radius R&sub2; der erste Walze 4 = 10 mm, Radius R&sub3; einer jeden der Andruckwalzen 5 und 6 = 20 mm, Liniendruck W&sub2; = 20 kg/cm und Dicke des Kopierpapiers während des Zusammendrückens l&sub3; = 30 µm.
- Aus den vorstehenden Ergebnissen ist ersichtlich, daß im Vergleich zu der herkömmlichen Fixiervorrichtung die erfindungsgemäße Fixiervorrichtung das Ausüben eines größeren Drucks auf das Trägermaterial mit einem kleineren Gesamtdruck ermöglicht, so daß daher mit der erfindungsgemäßen Fixiervorrichtung eine bessere Fixierbarkeit erzielbar ist.
- Bei den vorstehend beschriebenen Versuchen wurde ferner ermittelt, daß bei Messung unmittelbar nach dem Druck-Fixieren mit der bekannten Vorrichtung die Dicke des Kopierpapiers auf 60 µm verringert war, wogegen die Dicke des Kopierpapiers nach Durchlaufen der erfindungsgemäßen Fixiervorrichtung 65 µm war. Dieser Unterschied ist dem Unterschied der Walzenspaltbreite zuzuschreiben. Gemäß der vorstehenden Erläuterung war die Walzenspaltbreite bei der erfindungsgemäßen Fixiervorrichtung 1,3 mm, wogegen sie bei der bekannten Fixiervorrichtung 2,2 mm war. Demnach ist die Walzenspaltbreite bei der erstgenannten Vorrichtung gegenüber derjenigen bei der letztgenannten Vorrichtung um 40% geringer. Bei der gleichen Transportgeschwindigkeit des Kopierpapiers ist daher bei der erfindungsgemäßen Fixiervorrichtung die Zeitdauer verkürzt, während der auf das Kopierpapier Druck ausgeübt wird. Dies dient wiederum zu Verringern der Änderungen der Qualität des Kopierpapiers, die gewöhnlich durch hohen Druck während des Druck-Fixierens verursacht werden, wie eine Verringerung bzw. ein Verlust der Elastizität von Fasern und ein Zusammenhaften der Fasern in dem Papier. Auf diese Weise behält bei Druck-Fixierung mittels der erfindungsgemäßen Fixiervorrichtung das Kopierpapier nach dem Fixieren seine Elastizität, sein gutes Oberflächenaussehen und seine Weicheit. Im Gegensatz zum herkömmlichen Druck-Fixieren wird das Kopierpapier niemals glänzend oder durchscheinend bzw. durchsichtig, so daß daher das an dem Kopierpapier fixierte Bild gut sichtbar ist.
- Die vorstehend beschriebene Druck-Fixiervorrichtung hat somit mehrere Vorteile: Die Verwendung der zwischen die beiden Andruckwalzen eingelegten ersten Walze, die einen kleineren Durchmesser als die Andruckwalzen hat, ergibt einen höheren örtlichen, auf die Preßfläche bezogenen Maximaldruck und dient damit dazu, einen größeren Druck bzw. eine größere Last auf ein Tonerbild-Trägermaterial aufzubringen. Da ein höherer örtlicher Maximaldruck erzeugt werden kann, können dementsprechend die Ausmaße einer jeden der Walzen verringert werden. Wie folglich der auf eine jede der Walzen ausgeübte Gesamtdruck einen geringeren Wert haben kann, können entsprechend die Ausmaße des Andruckmechanismus verringert werden. Die erfindungsgemäße Fixiervorrichtung ist daher klein und leicht. Im Vergleich zu der herkömmlichen Vorrichtung ist erfindungsgemäß eine Gewichtsverringerung um 40% erreichbar.
Claims (6)
1. Druckfixiervorrichtung für Tonerbilder, mit
a) einer ersten Walze,
b) einer zweiten und einer dritten Walze, die jeweils in Abwälzkontakt mit der ersten Walze stehen, wobei
c) die erste Walze zwischen der zweiten und der dritten Walze angeordnet ist,
d) einer Andruckvorrichtung, um die zweite und die dritte Walze mit der ersten Walze unter Preßkontakt zu setzen, wobei
e) das Tonerbild-Trägermaterial zwischen der ersten und der zweiten Walze hindurchläuft,
dadurch gekennzeichnet, daß
f) der jeweilige Durchmesser (2R&sub3;) der zweiten (6) und der dritten Walze (5) größer als der Durchmesser (2R&sub2;) der ersten Walze (4) ist, und
g) die zweite Walze (6) bezüglich der ersten Walze (4) um einen vorbestimmten Winkel (R/2) verschränkt angeordnet ist.
b) einer zweiten und einer dritten Walze, die jeweils in Abwälzkontakt mit der ersten Walze stehen, wobei
c) die erste Walze zwischen der zweiten und der dritten Walze angeordnet ist,
d) einer Andruckvorrichtung, um die zweite und die dritte Walze mit der ersten Walze unter Preßkontakt zu setzen, wobei
e) das Tonerbild-Trägermaterial zwischen der ersten und der zweiten Walze hindurchläuft,
dadurch gekennzeichnet, daß
f) der jeweilige Durchmesser (2R&sub3;) der zweiten (6) und der dritten Walze (5) größer als der Durchmesser (2R&sub2;) der ersten Walze (4) ist, und
g) die zweite Walze (6) bezüglich der ersten Walze (4) um einen vorbestimmten Winkel (R/2) verschränkt angeordnet ist.
2. Druckfixiervorrichtung nach Anpruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
h) die dritte Walze (5) bezüglich der ersten Walze (4) um einem vorbestimmten Winkel (R/2) verschränkt angeordnet ist.
3. Druckfixiervorrichtung nach Anpruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
i) die Beschränkungswinkel (R/2) der zweiten und dritten Walze (6, 5) bezüglich der ersten Walze (4) gleich groß sind.
4. Druckfixiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
j) die Durchmesser der zweiten Walze (6) und der dritten Walze (5) gleich groß sind.
5. Druckfixiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
k) die zweite Walze (6) mit einem Antrieb (10) in Verbindung steht und mit ihrer Drehbewegung die beiden anderen Walzen (4, 5) antreibt.
6. Druckfixiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
l) die Andruckvorrichtung (13 bis 15) eine Druckfeder (14) zum Andrücken einer die dritte Walze (5) lagernden Halterung (7) in Richtung auf die erste Walze (4) aufweist.
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|---|---|---|---|---|
| US2212820A (en) * | 1938-06-17 | 1940-08-27 | Cottrell C B & Sons Co | Rotary intaglio printing press |
| US3001390A (en) * | 1956-11-02 | 1961-09-26 | Zimmer S Erben K G | Device provided with rollers for the treatment of webs |
| US3189729A (en) * | 1962-11-29 | 1965-06-15 | Du Pont | Process roll system |
| US3736869A (en) * | 1971-03-16 | 1973-06-05 | Motter J Printing Press Co | Pressure roller device for a rotogravure printing press |
| US3854975A (en) * | 1971-06-30 | 1974-12-17 | Addressograph Multigraph | Pressure fixing of toners |
| DE2341530C3 (de) * | 1973-08-16 | 1979-08-30 | Develop Dr. Eisbein Gmbh & Co, 7016 Gerlingen | Preßwerk für fotografische Behandlungsgeräte |
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| JPS525541U (de) * | 1975-06-27 | 1977-01-14 | ||
| JPS52102743A (en) * | 1976-02-23 | 1977-08-29 | Olympia Werke Ag | Apparatus for pressure fixing ink powder image on recording carrier |
-
1977
- 1977-09-22 JP JP52114159A patent/JPS6045438B2/ja not_active Expired
-
1978
- 1978-09-12 US US05/941,556 patent/US4235166A/en not_active Expired - Lifetime
- 1978-09-21 DE DE2841113A patent/DE2841113C2/de not_active Expired
- 1978-09-22 GB GB7837858A patent/GB2006111B/en not_active Expired
Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| DE2841113A1 (de) | 1979-04-05 |
| GB2006111A (en) | 1979-05-02 |
| US4235166A (en) | 1980-11-25 |
| JPS5448251A (en) | 1979-04-16 |
| JPS6045438B2 (ja) | 1985-10-09 |
| GB2006111B (en) | 1982-03-24 |
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