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Die
Erfindung betrifft eine Verbesserung bei einem Bohrer zum Bohren
unterschnittener Löcher. Insbesondere
betrifft vorliegende Erfindung einen Bohrer, der zum Bohren eines
unterschnittenen Loches geeignet ist, welches Loch in Nachbarschaft zum
Lochbodenabschnitt des vorbereiteten Lochs in eine konische Form
erweitert ist und zur Installation eines Befestigungselements des
Nachinstallationstyps dient.
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Das
meist bekannte Befestigungselement eines Nachinstallationstyps wird
durch eine Hülse
mit einem Expansionsbereich und einem Bolzen als Expansionsteil
gebildet, der einen konischen oder aufgeweiteten Abschnitt zum Expandieren
des Expansionsbereichs durch Einsetzen in die Hülse aufweist. Der Bolzen wird
im Wesentlichen angeordnet, um die Hülse als einen Anker in einer
Betonstruktur durch Hämmern
des Bolzens oder der Hülse
bei Installieren des Befestigungselements in einer vorbereiteten Öffnung oder
Bohrung anzuordnen, wobei der Expansionsbereich durch eine relative
Verstellung zwischen diesen aufgeweitet wird.
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Bei
einem Aufbau eines solchen bekannten Befestigungselements können sich
diese voneinander trennen, da Hülse
und Bolzen nur unter Druck in einem noch nicht expandierten Zustand
des Expansionsabschnitts eingepasst sind. Insbesondere wenn sie
in Richtung nach oben installiert werden, besteht die Möglichkeit,
dass die Bearbeitkeit der Installation durch Lösen von der Hülse verschlechtert
wird. Da außerdem
kein Mittel zur Einschränkung
einer Relativposition zwischen Expansionsabschnitt und dem Bolzen
selbst unter der Bedingung vorliegt, dass der Expansionsabschnitt
aufgeweitet wird, kann sich ein Herausrutschen des Bolzen aus der
Hülse oder
ein Lösen
von der Hülse
aus der vorbereiteten Öffnung möglicherweise
durch Erzeugen eines Lösens
zwischen Hülse
und Stopfen bzw. Bolzen in einem solchen Fall ergeben, in dem es
eine mechanische Schwingungsenergie oder Energie eines Erdbebens empfängt. Dies
verschlechtert den Ankereffekt und ist nicht akzeptierbar.
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Andererseits
gibt es für
ein Verfahren zur Bearbeitung einer Unterschnittöffnung, die als vorbereitete Öffnung vor
der Installation des Nachinstallationsankers eines hinterschnittenen
Typs dient, sowohl ein Einstufenverfahren als auch ein Zweistufenverfahren.
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Das
bekannte Einstufenverfahren ist in 43 dargestellt.
Dies ist ein Verfahren zur Herstellung einer unterschnittenen Öffnung 224,
bei der zuerst eine geradlinige Bohrung 222 unter Verwendung eines
bestimmten Bohrers 220 vorbereitet wird und ein Stopper 221 installiert
wird. Durch Vergrößern eines Öffnungsbodenbereichs
der geradlinig vorbereiteten Bohrung 220 in konische Form
durch Verschwenken und Drehen des Bohrers 220 durch Durchführen einer
Planetentätigkeit
mit Stopper 221 als Drehpunkt und mehreren Drehungen nach
Erreichen einer vorbestimmten Tiefe, kontaktiert Stopper 221 eine
Betonoberfläche 223.
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Bei
dem Zweistufenverfahren nach 44 wird
ein vergrößerter Bereich
nahe eines Öffnungsbodens
eines geradlinig vorbereiteten Loches 225 in eine konische
Form vergrößert, indem
zuerst das geradlinige Loch 225 durch ein bekanntes Arbeitsverfahren
hergestellt wird. Dann wird ein Spezialbohrer 226 zur Durchmesservergrößerungstätigkeit
verwendet und schließlich
ein Oberende einer Schneideinrichtung 227 des Bohrers 226 vergrößert unter
Verwendung einer Reaktionskraft vom Lochboden gegen den Bohrdruck,
während
der Bohrer 226 am Lochboden angeordnet ist.
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Auch
wenn das vorangehende Verfahren eine unterschnittene Öffnung in
einen Schritt herstellen kann, erfordert es doch eine spezielle
Tätigkeit zur
Durchführung
einer Planetentätigkeit
des Bohrers 220 einteilig mit einem elektrischen Bohrhauptkörper. Das
erfordert Kenntnisse bei der Bohrtätigkeit. Ist der Werker in
dieser Tätigkeit
nicht ausgebildet, wird sich eine Verminderung der Genauigkeit der
Bohrtätigkeit ergeben
und ein Bruch des Bohrers kann auftreten. Insbesondere ist von Nachteil,
dass sich Abweichungen bei der Bohrungsgenauigkeit auf der Grundlage individueller
Unterschiede ergeben.
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Das
andere Verfahren erfordert zwei Schritte und erfordert ebenfalls
einen Wechsel des Bohrers 226 oder einen Wechsel der Handhabung
des elektrischen Bohrers. Folglich ergibt sich als Nachteil, dass die
Schritte zur Herstellung der Bohrung und die Betätigungszeit vermehrt oder verlängert ist.
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EP 0 722 801 A offenbart
einen Bohrer mit einem Bohrerkörper,
der mit einer Hülse
und einem Bund verbunden ist, die zusammen mit einer Schiebestange
drehen. Das rückseitige
Ende der Schiebestange steht vom Bund vor und wird zur Anordnung einer
Antriebseinrichtung verwendet. Der Bund ist relativ zur Schiebestange
drehbar, wobei eine L-förmige Öffnung verwendet
wird mit einem entsprechenden Stift, der durch diese Öffnung in
der Schiebestange eingesetzt ist, einen Schlitz in einer Hülse und eine Öffnung im
Bund. Ist eine zylindrische Bohrung mit vorbestimmter Tiefe hergestellt,
dreht sich der Bund, bis der Stift den Scheitel der L-förmigen Öffnung erreicht.
Dies ermöglicht
dem Stift, sich entlang des Längsschlitzes
in der Hülse
zu bewegen, wenn Kraft auf das Ende des Bohrers ausgeübt wird.
Durch diese Kraft bewegt sich die Schiebestange axial innerhalb
der Hülse
und zwingt die entsprechenden Arme nach außen.
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Die
vorliegende Erfindung ergab sich bei Beobachtung der oben erwähnten Nachteile.
Es ist eine Aufgabe vorliegender Erfindung, einen Bohrer zur Unterschnitttätigkeit
bereitzustellen, durch den eine hinterschnittene Öffnung mit
hoher Genauigkeit wie eine vorbereitete Bohrung herstellbar ist,
wobei das Gefühl
im Wesentlichen gleich dem der Herstellung einer geraden Bohrung
ist, ohne dass eine Tätigkeit bei
der Installation eines Nachinstallationsankers des hinterschnittenen
Typs notwendig ist.
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Ein
Befestigungselement eines Nachinstallationsankertyps kann eine Hülse mit
einem Expansionsabschnitt und einem Bolzen mit einem konischen Abschnitt
zum Expandieren des Expansionsabschnitts aufweisen, der in der Hülse installiert
ist. Hülse
und Bolzen sind dabei miteinander über einen konvex/konkaven Eingriff
in Anlage, um ein gegenseitiges Lösen zwischen Hülse und
Bolzen im nichtexpandierten Zustand des Expansionsabschnitts zu vermeiden.
Dabei sind eine innere Umfangsfläche des
Expansionsabschnitts und eine äußere Umfangsfläche des
Bolzen in konvex/konkavem Eingriff, wenn der Expansionsabschnitt
um einen vorbestimmten Betrag durch Hämmern der Hülse oder des Bolzens expandiert.
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Durch
Expandieren des Expansionsabschnitts durch Hämmern von Hülse oder Bolzen beim Einsetzen
des Befestigungselements in ein vorbestimmtes und vorbereitetes
Loch werden weiterhin innere Umfangsfläche des Expansionsabschnitts
und äußere Umfangsfläche des
Bolzens wieder durch den konvex/konkaven Eingriff miteinander in
Eingriff gebracht und im Wesentlichen die Relativposition zwischen
diesen fixiert, um ein Lösen
der Hülse
zu vermeiden. Daher tritt selbst bei Auftreten von Erdbeben oder
mechanischer Schwingungsenergie nach der Installierung kein Lösen zwischen
Hülse und
Bolzen auf und der Verankerungseffekt wird für eine lange Zeit stabil aufrecht
erhalten.
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Das
Befestigungselement ist vom Innenkonus-Hammertyp, bei dem der Bolzen
eine Länge
geringer als die der vorher eingesetzten Hülse innerhalb eines Längenbereichs
der Hülse
aufweist, ein Flanschabschnitt in eine vorbereitete Öffnung des
gegenüberliegenden
Teils druckeingepasst ist und an einem Außenumfang eines Endabschnitts
gegenüberliegend
zum Expansionsabschnitt der Hülse
gebildet ist. Der Bolzen wird unter Verwendung einer Reibungskraft
zwischen Flanschabschnitt und innerer Umfangsfläche der vorbereiteten Öffnung eingeschlagen.
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Zuerst
wird die Hülse
in die vorbereitete Öffnung
eingeschlagen und zu diesem Zeitpunkt wird der Flanschabschnitt
ebenfalls zur vorbereiteten Öffnung
geschlagen, während
der Flanschabschnitt des Hülsenendabschnitts
sich deformiert. Mit dieser Anordnung wird eine ausreichende Reibungswiderstandskraft
zwischen innerer Umfangsfläche
der vorbereiteten Öffnung
und der Hülse
erzeugt. Wird dabei der Bolzen in die Hülse unter Verwendung einer Schlageinrichtung
eingeschlagen, wird eine Relativbewegung zwischen vorbereiteter Öffnung und
Hülse durch
die Reibungswiderstandskraft verhindert. Als Ergebnis wird der Expansionsabschnitt
durch Schlagen des Bolzens hinsichtlich der Hülse expandiert.
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Die
Umfangsnut kann von einer Endfläche
im Flanschabschnitt gebildet werden. Eine leichte Verformbarkeit
des Flanschabschnitts in einem Endabschnitt der Hülse wird
weiterhin durch das Vorhandensein dieser Umfangsnut unterstützt. Bei
dieser Anordnung wird beispielsweise, selbst wenn ein Öffnungsrand
der vorbereiteten Öffnung
nicht vollständig
rund ist, der Flanschabschnitt entsprechend zur Form der Öffnung verformt
und fest mit einem Innenumfang der vorbereiteten Öffnung in
Eingriff geraten. Folglich wird die Reibungswiderstandskraft zwischen
der vorbereiteten Öffnung
und der Hülse, die
notwendig zum Bolzenschlagen ist, gleichmäßig ohne Versatz verteilt und
gleichzeitig dadurch ein Eindringen von Regenwasser in die vorbereitete Öffnung vermieden.
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Ein
Befestigungselement des Nachinstallationsankertyps kann eine Hülse mit
einem Expansionsabschnitt und einen Ankerhauptkörperabschnitt mit einem Konusabschnitt
zum Expandieren des Expansionsabschnitts bei Installieren in der
Hülse aufweisen,
wobei der Ankerhauptkörperabschnitt
als abgestuftes, schaftförmiges
Bauteil durch Bolzen mit einem Konusabschnitt und einem Abschnitt
mit großem
Durchmesser größer im Durchmesser
als der Bolzen geformt ist. Der Bolzen hat einen Außendurchmesser
im Wesentlichen gleich dem der Hülse und
weist einen vorbestimmten relativen Bewegungshub zu einem Stufenabschnitt
des Ankerhauptkörperabschnitts
und einen Innenumfang des Expansionsabschnitts sowie einen Außenumfangsabschnitt des
Bolzens auf, der vorher in konvex/konkavem Eingriff gerät, um ein
Lösen zwischen
diesen im nichtexpandierten Zustand des Expansionsabschnitts zu verhindern.
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Durch
Schlagen des Ankerhauptkörperabschnitts
und den relativen Bewegungshub in diesem Zustand, in dem die Hülse in der
vorbestimmten Öffnung
sitzt, wird der Abschnitt mit großem Durchmesser des Ankerhauptkörperabschnitts
in die vorbereitete Öffnung
druckeingepasst. Der Expansionsabschnitt der Hülse wird erweitert und der
Innenumfang des Expansionsabschnitts gerät in Eingriff mit dem Außenumfang
durch die konvex/konkave Anlage im expandierten Zustand des Expansionsabschnitts.
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Folglich
kann der Expansionsabschnitt der Hülse durch Schlagen des Ankerhauptkörperabschnitts
expandieren, bis die Hülse
mit dem abgestuften Abschnitt des Ankerhauptkörperabschnitts in Kontakt gerät nach Einsetzen
des Befestigungselements in die vorbereitete Bohrung. In diesem
Fall, wenn die Hülse
und der abgestufte Abschnitt in Kontakt miteinander geraten, wird
es unmöglich,
den Ankerhauptkörperabschnitt
weiter zu schlagen. Daher ist es möglich festzustellen, dass der
Expansionsabschnitt ausreichend aufgeweitet ist, indem man diesen
Kontakt fühlt.
Gleichzeitig, wenn der Ankerhauptkörperabschnitt geschlagen wird,
wird der Abschnitt mit großem
Durchmesser des Ankerhauptkörperabschnitts
positiv in die vorbereitete Bohrung eingedrückt und eingepasst. Deshalb,
durch Setzen der Länge
des Abschnitts mit großen
Durchmesser bis zum bestimmten Grad mit einer großen Länge und durch
Setzen so, dass eine notwendige Stärke durch das Druckeinpassen
des Abschnitts mit großem Durchmesser
in einen minimal notwendigen Umfang erhalten wird, ist es nicht
notwendig, genau die Tiefe der vorbereiteten Bohrung zu kontrollieren.
D.h., selbst wenn die Projektionslänge des Abschnitts mit großem Durchmesser,
die von der vorbereiteten Bohrung vorsteht, nach Beenden der Installation
abweicht, ergibt sich kein Problem in der Stärke der Verankerung. Da die
Relativbewegung zwischen Hülse und
Ankerhauptkörperabschnitt
durch den Kontakt zwischen Hülse
und abgestuftem Abschnitt des Ankerhauptkörperabschnitts verhindert wird,
wird der Ankerhauptkörperabschnitt
nicht übermäßig geschlagen
und diese Anordnung führt
zu dem Effekt, dass eine Abweichung der Installationsbedingung zwischen
individuellen Bauhandwerkern unterdrückt wird.
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Ein
Befestigungselement des Nachinstallationstyps kann eine Hülse mit
einem Expansionsabschnitt und einem Ankerhauptkörperabschnitt mit einem konischen
Abschnitt zum Expandieren des Expansionsabschnitts durch Installieren
in der Hülse aufweisen,
wobei der Ankerhauptkörperabschnitt
als abgestuftes Schaftbauteil durch Bolzen mit einem konischen Abschnitt
und einem Abschnitt mit großem Durchmesser
größer als
der Durchmesser des Bolzens geformt ist. Der Bolzen hat einen Außendurchmesser
im All gemeinen gleich dem der Hülse
und einen vorbestimmten relativen Bewegungshub zum abgestuften Bereich
des Ankerhauptkörperabschnitts
sowie einen Innenumfang des Expansionsabschnitts und einen Außenumfangsabschnitt
des Bolzens, die vorher durch konvex/konkavem Eingriff sind, um
ein Lösen
zwischen diesen im nichtexpandierten Zustand des Expansionsabschnitts
zu vermeiden. Innere Umfangsfläche
des Expansionsabschnitts und äußere Umfangsfläche des
Bolzens sind durch diesen konvex/konkaven Eingriff in Anlage und der
Eingriff erzeugt ein Verbindungsgefühl, wenn der vorherige konvex/konkave
Eingriff gemäß des Schlagens
des Ankerhauptkörperabschnitts
gelöst
wird durch den relativen Bewegungshub und der Expansionsabschnitt
wird um einen vorbestimmten Betrag nach Einsetzen der Hülse in die
vorbereitete Öffnung.
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Dies
bedeutet, dass der Abschnitt mit großem Durchmesser des Ankerhauptkörperabschnitts nicht
positiv druckeingepasst werden muss in die vorbereitete Öffnung und
während
des Schlagens des Ankerhauptkörperabschnitts
in die Hülse,
ein Installationsgefühl
auf Grund des konvex/konkaven Eingriff zwischen dem Expansionsabschnitt
und dem Bolzen durch Kontakt zwischen Hülse und abgestuftem Bereich
des Ankerhauptkörperabschnitts
gehalten wird, weil beide das Ende ihrer Bewegung erreichen.
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Folglich
ist es möglich,
einfach und tatsächlich
die ausreichende Expansion des Expansionsabschnitts durch vorbestimmtes
Schlagen des Ankerhauptkörperabschnitts
zu fühlen
auf Grund eines Gefühls
durch den konvex/konkaven Eingriff. Es besteht die Möglichkeit,
die Stabilität
der Installation zu verbessern, indem die Abweichung des installierten
Zustands auf Grund individueller Unterschiede der Bauhandwerker
nicht mehr vorhanden ist.
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Das
vorbereitete Loch kann vom hinterschnittenen Typ sein, wobei in
einem Abschnitt nahe zum Lochboden der vorbereiteten Öffnung eine
Vergrößerung des
Durchmesser in konischer Form erfolgt.
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Da
der Expansionsabschnitt der Hülse
weiter bis zu einer Rockform expandierbar ist, um der Form der vorbereiteten Öffnung mit
Hinterschnitt zu folgen, kann die Stärke des Ankers weiter durch
einen starken Ankereffekt auf Grund der hinterschnittenen Form verbessert
werden und ein Multipliziereffekt ergibt sich auf Grund des konvex/konkaven
Eingriffs zwischen Expansionsabschnitt und Bolzen nach der Expansionsvervollständi gungszeit.
Insbesondere, selbst falls Sprünge
in der Betonstruktur erzeugt werden, wird die Hülse nicht gelöst und zeigt
einen außergewöhnlich starken
Verankerungseffekt.
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Falls
ein Gewindeabschnitt oder ein Schraubenabschnitt dem Abschnitt mit
großem
Durchmesser gebildet ist, kann eine vorbestimmte Struktur unter
Verwendung des Gewinde- oder Schraubenabschnitts als Befestigungsbereich
fixiert werden.
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Eine
verformte Verstärkungsstange
zur Verstärkung
des Betons kann einteilig mit dem Abschnitt des großen Durchmessers
des Ankerhauptkörperabschnitts
abstehend von diesem gebildet sein und ein Schraubabschnitt kann
in einem Zwischenabschnitt zwischen dem Abschnitt mit großem Durchmesser und
der verformten Verstärkungstange
angeordnet sein. Eine Schließmutter
kann vorher am Schraubenabschnitt befestigt werden.
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Befestigen
der Schließmutter
zusätzlich
zum Ankereffekt durch Expansion des Expansionsabschnitts der Hülse führt dazu,
dass Expansionsabschnitt und Verschließmutter im Wesentlich die Betonstruktur
druckbefestigen. Wird daher eine verformte Verstärkungsstange als Einsetzstange
für erdbebensichere
Verstärkung
verwendet, weist das Befestigungselement eine außergewöhnlich hohe Stärke gegen
Belastung sowohl in Zugrichtung als auch in Druckrichtung auf.
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Das
Befestigungselement kann ein Kunststoffbefestigungselement sein.
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Wird
das Befestigungselement zum Fixieren einer Schaltkreiskarte eines
elektrischen Produkts und verschiedener elektrischer Einrichtungen
oder zur Installierung innerer Bauteile eines Automobils verwendet,
wird eine relative Positionierung zwischen Hülse und Bolzen durch den konvex/konkaven Eingriff
zwischen innerer Umfangsfläche
des Expansionsabschnitts und Außenumfangsfläche gleichzeitig
mit Expandieren des Expansionsabschnitts der Hülse durchgeführt. Daher,
selbst wenn das Befestigungselement Vibrationen nach seiner Installation empfängt, ist
es schwierig, ein Lösen
zwischen dem Expansionsabschnitt und dem Bolzen zu erzeugen und
es ist möglich,
den Verankerungseffekt für
eine lange Zeit beizubehalten. Andererseits, da es überlegen
in einer Selbstrückstelleigenschaft
als Eigenschaft eines Kunststoffbefestigungselements ist, wird im
Fall eines Lösens
des Verankerungseingriffs zum Reparieren oder Recyclen der Bol zen
in umgekehrter Richtung zum Expandieren geschlagen, um die Expansion
der Hülse
aufzuheben, und das Befestigungselement ist leicht entfernbar.
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Ein
Einschlagelement zum Hämmern
einer Hülse
oder eines Bolzens bei Installation eines Befestigungselements eines
Nachinstallationstyps weist eine Stange auf, die durch integralen
Bilden eines Stößelabschnitts,
der in eine Öffnung
einsetzbar ist, und eines Schenkelabschnitts in einer Längsrichtung
und einen justierbaren Adapter, der so installiert wird, dass er
an der Stange in axialer Richtung um einen vorbestimmten Betrag
verschiebbar ist, sowie einen verformten Flanschabschnitt, der einteilig
mit einem longitudinalen Mittelabschnitt der Befestigungselementinstallation
gebildet ist, sowie zwei Eingriffsnuten, die mit dem verformten
Flanschabschnitt in Eingriff bringbar sind und unterschiedliche
Tiefen aufweisen, wobei diese innerhalb des Justieradapters um 90° versetzt
angeordnet sind, wobei eine Projektionslänge des Stößelabschnitts von dem Justieradapter
aus zwei Stufen durch selektives Schalten einer Nut mit dem verformten
Flanschbereich auswählbar ist.
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Falls
das Einschlagelement beim Hämmern eines
Bolzens eines Befestigungselements eines Innenkonussschlagtyps verwendet
wird durch alternatives Auswählen
einer Projektionslänge
eines Schlagbereichs direkt zum Hämmern der Hülse oder des Bolzens durch
ein ausgewähltes
Schlagteil, wird dieses allgemein zum Hämmern von Hülse und Bolzen verwendet, die
unterschiedlich in der benötigten Projektionslänge des
Schlagbereichs sind. Außerdem
ist es in einigen Fällen
möglich,
das Schlagteil zum Hämmern
von Hülsen
und Bolzen von wenigstens zwei Arten von Befestigungselementen unterschiedlicher
Schlaglänge
zu verwenden, d.h., zwei Arten von Befestigungselementen von unterschiedlicher
Größe. Als
Ergebnis wird es möglich,
die Werkzeugsteuerstunden zu vermindern und die Flexibilität des Schlagteils
zu verbessern.
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Die
Aufgabe wird durch einen Bohrer gemäß Anspruch 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist, bis
eine Tiefe der Öffnung
während
der Bohrung eine vorbestimmte Tiefe erreicht und die Stopperhülse mit
einer Oberfläche
einer Struktur eines bohrenden Objekts in Kontakt gerät, die Schneidklingensteuereinrichtung
nicht in Tätigkeit
und die Schneidklingen zur Hinterschnittarbeit sind im Schneidkörper aufgenommen.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird ein vorbereitetes Loch mit einer geraden
Bohrungsform gebohrt durch wenigstens eine Schneidklinge zur geraden
Bohrungstätigkeit.
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Wird
der Schneidkörper
gedrückt,
nachdem die Tiefe der geraden Bohrung beim Bohren eine vorbestimmte
Tätigkeit
erreicht und die Stopphülse
in Kontakt mit der Struktur des zu bohrenden Objekts gerät, wird
eine Relativbewegung zwischen Schneidkörper und Stopphülse zuerst
eingeleitet und die Schneidklingensteuerung betätigt. Durch diese Betätigung werden
die Schneidklingen zur Hinterschnitttätigkeit allmählich in
Durchmesserrichtung zusammen mit der Drehbewegung des Bohrers vorgestellt. Daher
wird ein Abschnitt nahe des Bohrungsbodenbereichs der vorbereiteten Öffnung von
gerade Bohrungsform, die vorher hergestellt wurde, im Durchmesser
in eine Rockform erweitert und eine hinterschnittene Bohrungsform
fertiggestellt.
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Folglich
besteht die Möglichkeit,
eine erforderliche Hinterschnittbohrung mit einem Gefühl vollständig gleich
dem beim Bohren einer üblichen
geraden Bohrung herzustellen und dies in einem Schritt ohne Durchführen komplexer
Tätigkeiten
mittels des Bohrers.
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Mit
der Erfindung nach Anspruch 2 sind die im Schneidkörper installierte
Steuerstange und die Schneidklingen zur Unterschnitttätigkeit
miteinander in Eingriff durch eine Zahnstangenverbindung, wobei die
Steuerstange gleitend gemäß der Relativverstellung
zwischen Stopphülse
und Schneidkörper
durch das Nockenbauteil verstellt wird und die Schneidklingen zum
Unterschnitt verschwenkt werden.
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Wie
oben erwähnt,
wird folglich, wenn der Schneidkörper
gedrückt
wird nach Erreichen der Tiefe der geraden Öffnung beim Bohren mit vorbestimmter
Tiefe und nach Kontaktieren der Stopphülse mit der Struktur als gebohrtem
Objekt, eine Relativbewegung zwischen dem Schneidkörper und
der Stopphülse
zuerst eingeleitet und die Schneidenklingensteuereinrichtung betätigt. Die
Steuerstange wird bezüglich
des Schneidkörpers
durch das Nockenbauteil verschoben. Da die Zahnstange am Ende der
Steuerstange und das Sektorzahnrad der Schneidklingen zur Hinterschnitttätigkeit
miteinander in Eingriff sind, schwingen die Schneidklingen zur Hinterschnitttätigkeit
entsprechend zur Verstellung der Steuerstange und stehen in Durchmesserrichtung
gegenüberliegend
vor. Mit dieser Tätigkeit
und zusammen mit der Drehbewegung des Bohrers wird ein Abschnitt
nahe dem Bohrungsbodenabschnitt der vorbereiteten Bohrung von gerade
Bohrform, die vorher hergestellt wurde, im Durchmesser in eine Rockform
erweitert und in eine hinterschnittene Bohrungsform vollendet.
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In
diesem Fall wird der Abschnitt nahe dem Bohrungsbodenabschnitt vergrößert, aber
die Bohrungstiefe des geraden Lochs nicht bei vorbestimmter Tiefe
beibehalten. Das Bohren wird so durchgeführt, um die Bohrungstiefe des
geraden Lochs, die eine vorbestimmte Tiefe aufweist, zu vergrößern, und ebenfalls
den Durchmesser in Hinterschnittform zu vergrößern. D.h., während die
Hinterschnitttätigkeit durchgeführt wird,
während
das geradlinige Loch eine vorbestimmte Tiefe beim Bohren erreicht,
wird die Bohrtätigkeit
des geraden Lochs und die Hinterschnitttätigkeit, die dieser folgt,
genau und vollständig
in Synchronität
durchgeführt.
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Im
Hinblick auf die Staubsammeleffizienz ist es von Vorteil, wenn eine Öffnungsposition
eines Staubsammelports, siehe Anspruch 3, an einer Spitzenfläche oder
einem Spitzenendabschnitt der Außenperipherie des Schneidkörpers vorgesehen
ist.
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Folglich
werden beim Bohren erzeugte Späne
schnell eingesaugt und von dem Staubsammelport durch eine Staubsammelpassage
und einen Staubsammenadapter im Schneidenkörper an eine Staubsammelmaschine
weitergegeben. In diesem Fall, da der Staubsammeladapter am Schneidenkörper angebracht
ist, ist dieser relativ zum Schneidenkörper drehbar und die Drehbewegung
des Schneidenkörpers
wird gleichmäßig durch
diese Anordnung erlaubt. Die Anordnung des Staubsammeladapters verhindert
in keiner Weise die Bohrungstätigkeit.
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Mit
der Erfindung nach Anspruch 4 wird die Relativbewegung zwischen
Schneidkörper
und Stopphülse
eingeleitet, wenn die Tiefe der geraden Bohrung eine vorbestimmte
Tiefe erreicht. Zu diesem Zeitpunkt verbleibt der Schneidkörper während der Drehung
in der gegenwärtigen
Position. Dann werden Schaftkörper
und Schneikörper
relativ gedreht und der Schaftkörper
verschiebt Steuerstange bezüglich
des Schneidkörpers.
Folglich wird die Steuerstange verschoben, die Schneidklingen zur
Unterschnitttätigkeit
werden im Durchmesser vergrößert und
ein Abschnitt nahe des Lochbodenabschnitts des vorher geformten
geraden Loches wird in eine unterschnittene Form bearbeitet. D.h.,
die Erfindung nach Anspruch 4 ist unterschiedlich zur Erfindung nach
Anspruch 2 in der Hinsicht, dass der Bereich nahe des Lochbodenbereichs
des vorher geformten geraden Lochs in eine unterschnittene Form
bearbeitet wird, während
die Tiefe des geraden Loches beibehalten wird, nachdem diese eine
vorbestimmte Tiefe erreicht hat.
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Dieses
Verfahren ist insbesondere vorteilhaft in dem Fall, in dem eine
automatische Sammlung von Spänen
nicht durchgeführt
wird. Wird das Bohren mit der Erzeugung von Spänen durch die Schneidklinge für ein gerades
Loch nicht durchgeführt,
wenn die vorbestimmte Tiefe erreicht ist, wird nur das Bearbeiten
hinsichtlich Unterschnitt durchgeführt durch Vergrößern der
Schneidklingen zur Unterschnitttätigkeit. Der
Grund ist, dass, falls sowohl die Bohrtätigkeit durch die Schneidklinge
für die
Herstellung des geraden Loches als auch die Bohrtätigkeit
mit den Schneidklingen zur Unterschnitttätigkeit gleichzeitig durchgeführt werden,
sind durch die Schneidklinge zur Herstellung des geraden Loches
erzeugte Späne in
dem Freiraum der Schneidklingen zur hinterschnittenen Tätigkeit
verklemmt, wenn diese in ihre herausgezogene Stellung zur Bearbeitung
des Hinterschnitts verstellt sind. Daher wird es unmöglich, die Schneidklingen
zur Hinterschnitttätigkeit
wieder in ihre Rückzugsstellung
zu verschwenken und aus dem hinterschnittenen Loch herauszuziehen.
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Mit
der Erfindung nach Anspruch 5 werden, selbst in dem Fall, dass die
automatische Staubsammlung für
Späne gemäß Erfindung
nach Anspruch 2 verwendet wird, wenigstens während der Bearbeitung des geraden
Loches durch die Schneidklinge zur Bearbeitung des geraden Loches,
durch die Schneidklinge zur Herstellung des geraden Loches abgetrennte
Späne durch
den Spiralnutabschnitt ausgegeben, der am Schneidkörper zum Öffnungsabschnitt
des geraden Loches gemäß der Drehung
des Schneidkörpers
gebildet ist. Mit dieser Anordnung ergibt sich als Vorteil eine
Kostenreduzierung des Bohrers im Vergleich zu einem Fall, bei dem eine
zwangsmäßige Staubsammlung
der Späne durch
eine Staubsammelmaschine erfolgt.
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Es
zeigen:
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1 eine
Ansicht eines Befestigungselements und eine Explosionsdarstellung
einer Hülse und
eines Bolzens mit halber Querschnittsansicht;
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2 eine
Querschnittansicht einer verbundenen Stellung von Hülse und
Bolzen nach 1;
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3 eine
Unteransicht nach 2;
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4 einen
wichtigen oberen Endabschnitt nach 2 in vergrößerter Darstellung;
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5 einen
wichtigen unteren Endabschnitt nach 2 in vergrößerter Darstellung;
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6 eine
Erläuterungsdarstellung
einer Schlagprozedur eines Befestigungselements nach 2;
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7 eine
Erläuterungsdarstellung
einer Schlagprozedur eines Befestigungselements nach 2;
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8 einen
Querschnitt zur Darstellung eines Schlagteils verwendet zum Schlagen
des Befestigungselements nach 2;
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9 eine
Draufsicht nach 8;
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10 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie a-a aus 8;
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11 eine
Tätigkeitsdarstellung
des Schlagelements nach 8;
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12 einen
Querschnitt entlang der Linie b-b aus 11;
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13 eine
Tätigkeitsdarstellung
zur tatsächlichen
Verwendung des Schlagmittels nach 8 bis 12;
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14 eine
Tätigkeitsdarstellung
zur tatsächlichen
Verwendung des Schlagmittels nach 8 bis 12;
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15 eine
Vorderansicht zur Darstellung eines bevorzugten ersten Ausführungsbeispiels
eines Bohrers zur Herstellung eines hinterschnittenen Loches gemäß vorliegender
Erfindung;
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16 eine
rechte Seitenansicht der 15;
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17 einen
Gesamtquerschnitt nach 15;
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18 einen
Gesamtquerschnitt nach 16;
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19 eine
Erläuterungsdarstellung
des Zusammenhangs zwischen Stopphülse und Bund nach 17;
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20 eine
vergrößerte Darstellung
eines Schneidkörperspitzenendes
nach 17;
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21 eine
Unteransicht nach 16;
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22 eine
erläuternde
Darstellung einer gelösten
Stellung einer Schneidklinge zur Unterschnitttätigkeit des Schneidkörpers nach 20;
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23 eine
Darstellung einer Schneidklinge zur Unterschnitttätigkeit;
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24 eine
linke Seitenansicht nach 23;
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25 eine
Draufsicht nach 24;
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26 eine
auseinander gezogene Darstellung eines Schaftkörpers nach 17;
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27 eine
Draufsicht auf eine Kupplungshülse
nach 26;
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28 einen
Querschnitt entsprechend zur Linie A-A aus 26;
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29 eine
Draufsicht auf eine Nockenfolgeplatte nach 26;
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30 eine
rechte Seitenansicht nach 29;
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31 eine
Tätigkeitsdarstellung
während des
Bohrens mittels Bohrer nach 17 und 40;
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32 eine
vergrößerte Darstellung
eines wichtigen Teils nach 30;
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33 eine
Unteransicht nach 32;
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34 eine
vergrößerte Querschnittsansicht eines
wichtigen Teils zur Darstellung einer Modifikation des Bohrers zur
Hinterschnitttätigkeit
nach 20;
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35 eine
Ansicht entlang der Linie E-E der Kontrollstange nach 34;
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36 eine
Unteransicht nach 34;
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37 eine
Darstellung einer Schneidklinge nach 34;
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38 eine
Vorderansicht eines bevorzugten zweiten Ausführungsbeispiels eines Bohrers
zur Bearbeitung eines unterschnittenen Loches gemäß vorliegender
Erfindung;
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39 einen
Querschnitt nach 38;
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40 eine
Tätigkeitsdarstellung
während des
Bohrens durch den Bohrer nach 38 und 39;
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41 eine
vergrößerte Darstellung
eines wichtigen Teils aus 40;
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42 eine
Unteransicht nach 41;
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43 eine
Erläuterungsdarstellung
eines Arbeitsmusters bei einem bekannten unterschnittenen Loch,
und
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44 eine
Erläuterungsdarstellung
eines Arbeitsmusters eines anderen bekannten unterschnittenen Loches.
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1 bis 7 sind
Darstellungen eines Befestigungselements und ein Beispiel eines
metallenen Nachinstallationsankers vom Innenkonuseinschlagtyp. In 2 bis 5 ist ein
linker Halbschnitt in einer nichtexpandierten Stellung eines Expansionsabschnitts
und ein rechter Halbschnitt in expandierter Stellung dargestellt.
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Nach 1 bis 3 wird
ein Befestigungselement 1 durch eine Hülse 2 in Form eines
Hohlzylinders und einen abgestuften, schaftförmigen Bolzen 3 gebildet,
der als Expansionselement in die Hülse 2 druckeingepasst
wird.
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Ein
Innengewindeabschnitt 4 ist an einem Innenumfang eines
oberen Endbereichs der Hülse 2 gebildet
und erstreckt sich in etwa über
die Hälfte
der Längsrichtung
der Hülse 2.
Weiterhin ist ein unterer Endabschnitt der Hülse 2 spannhülsenförmig in
vier radial geschlitzte Nuten 5 aufgeteilt und als Expansionsabschnitt 6 ausgebildet,
der in radialer Richtung aufspreizbar ist.
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Wie
vergrößert in 4 dargestellt
ist, ist ein Projektionsabschnitt 7 an einer Innenumfangsfläche des
Expansionsabschnitts 6 vorgesehen, um dessen Innendurchmesser
teilweise zu vermindern.
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Wie
vergrößert in 5 dargestellt
ist, ist ein Flanschabschnitt 8 am Außenumfang des oberen Endabschnitts
am Schraubabschnitt 4 der Hülse 2 mit einem kleinen
Vorsprung vorgesehen. Weiterhin sind eine Vielzahl von Rippen 9 vorstehend
angeordnet, um von dem Flanschabschnitt 8 zu einer im allgemeinen äußeren Umfangsfläche der
Hülse 2 vorzustehen.
Da der Flanschabschnitt 8 und die Rippen 9 fest
an einem Öffnungsrandbereich
einer vorbereiteten Bohrung, wie später beschrieben, druckangepasst
werden, ist eine Umfangsnut 10 am Innenumfang des Flanschabschnitts 8 von
der oberen Endfläche
als kleine Ringnut vorgesehen, so dass der Flanschabschnitt 8 leicht
in Durchmesserrichtung verformbar ist.
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Andererseits
ist die Längsdimension
des Bolzens 3 im Wesentlichen gleich der Hälfte der Längsdimension
der Hülse 2 und
ist mit einer Ausnehmungsnut 11 ausgebildet, die eine aufgeweitete Fläche 11a und
eine Ausnehmungsnut 12 aufweist, die als Nackenabschnitt
dient und etwas größer als die
Ausnehmungsnut 11 ist sowie an einem Endabschnitt des Bolzens 3 vorgesehen
ist. Die Ausnehmungsnut 11 ist so geformt, dass sie an
den Projektionsabschnitt 7 am Innenumfang des Expansionsabschnitts 6 im
nichtexpandierten Zustand angepasst ist und die andere Nut 12 ist
so geformt, dass sie an die Form des Projektionsabschnitts 7 am
Innenumfang des Expansionsabschnitts 6 im ex pandierten
Zustand angepasst ist. Weiterhin ist der Maximaldurchmesser des
Spitzenendvorsprungs 13 des Bolzens 3 so gebildet,
dass er etwas größer als
der minimale Innendurchmesser an einem oberen Abschnitt des Projektionsabschnitts 7 auf
der Innenumfangsfläche
des Expansionsabschnitts 6 ist, wenn dieser noch nicht
expandiert ist.
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Durch
Druckeinpassen des Bolzens 3 in die Hülse 2 zum Zusammensetzen
von Hülse 2 und
Bolzen 3 mittels einer Eingriffsverbindung wird zusätzlich zu
der Eingriffsverbindung der inneren Umfangsfläche der Hülse 2 und der äußeren Umfangsfläche des
Bolzens 3 ein Eingriff der Ausnehmungsnut 11 des
Endes des Bolzens 3 und des Vorsprungabschnitts 7 des
Expansionsabschnitts 6 miteinander mittels eines irregulären Eingriffs
erzeugt, um auf diese Weise den Lösverhinderungseffekt aufgrund
der Relativposition durchzuführen.
Daher, selbst falls das Befestigungselement in dem Vorinstallationszustand allein
angeordnet ist, trennen sich Hülse 2 und
Bolzen 3 nicht voneinander.
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Als
nächstes
wird die Installation des Befestigungselements 1 erläutert, wobei
eine Bohrung eines hinterschnittenen Typs ebenfalls gebildet ist,
siehe 6 und 7. Bei diesem Beispiel wird
angenommen, dass die Dicke t an einer Bodenwand klein ist und die
Bodenwand die Schlagkraft des Befestigungselements nicht aufnehmen
kann, falls eine Öffnung 15 des
hinterschnittenen Typs in der Betonstruktur 14 nach 6 gebildet
ist. Weiterhin ist die Anordnung so, dass ein Reibungswiderstand
zwischen der äußeren Umfangsfläche der
Hülse 2 und der
inneren Umfangsfläche
der vorbereiteten Öffnung 15 die
Befestigungselementschlagkraft aufnimmt.
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Zuerst,
nachdem das Befestigungselement 1 in die vorbereitete Öffnung 15 nach 6(A) eingesetzt ist, wird die Hülse 2 durch
eine Schlagtätigkeit mittels
eines dafür
vorgesehenen Schlagschaftes (Hammerelement), siehe 13 eingeschlagen,
wobei das Schlagelement 22 später beschrieben wird. Dabei
wird auf das Befestigungselement 1 so lange eingeschlagen,
bis der obere Endabschnitt der Hülse 2 niedriger
in seinem Höhenniveau
als die obere Wandfläche
der Betonstruktur 14 um eine vorbestimmte Größe e nach 6(B) ist, so dass der Flanschabschnitt 8 und
die Rippen 9, die oberen Endabschnitte der Hülse 2 angeordnet
sind, vollständig druckeingepasst
sind. Da der Flanschabschnitt 8 zur Durchführung einer
leichten Verformbarkeit durch das vorherige Anordnen der Umfangsnut 10 ausgebildet
ist, siehe 2 und 5, wobei
in diesen Figuren der linke Abschnitt einen Zustand zeigt, in dem der
Flanschabschnitt noch nicht verformt ist, und die rechte Hälfte einen
Zustand zeigt, in dem der Flanschabschnitt 8 verformt ist,
wird während
des Schlagens der Hülse 2 der
Flanschabschnitt 8 in das vorbereitete Loch 15 druckeingepasst,
während
er in Durchmesserrichtung verformt wird. Auf diese Weise wird der
Flanschabschnitt 8 so verformt, selbst wenn ein Abschnitt
nahe dem oberen Endumfang der vorbereiteten Öffnung 15 nicht vollständig rund
ist, dass er der Form der Öffnung 15 folgt
und entsprechend an die Innenumfangsfläche dieser Öffnung 15 angepasst
ist. Daher ist es möglich,
jeglichen Freiraum zwischen der vorbereiteten Öffnung 15 und der
Hülse nach
der Installationstätigkeit
zu vermeiden und ein Eindringen von Regenwasser oder dergleichen
in einen solchen Freiraum zu verhindern. Ist das Loch 15 soweit
vorbereitet, dass dessen Tiefe einer bestimmten Dimension entspricht
durch Steuerung des Schlaggrades auf die Hülse 2, so dass die
oben beschriebene Dimension e mit der spezifischen Dimension eingestellt
ist, erreicht das Spitzenende der Hülse 2 noch nicht die
Bodenwandfläche
der vorbereiteten Öffnung 15.
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Nach
dem Einschlagen der Hülse 2 um
eine bestimmte Länge,
wird das Spitzenende des Expansionsabschnitts 6 der Hülse 2 durch
Schlagen des Stößels 3 mittels
des Schlagwerkzeugs 20 ähnlich wie
oben beschrieben und in 6(C) dargestellt, expandiert,
wobei das Schlagwerkzeug 20 später beschrieben wird. Auch
wenn die Hülse 2 dazu
tendiert, wegen der zwischen Stößel 2 und
Hülse 2 erzeugten Reibungskraft,
entsprechend zum Schlagen des Stößels 3,
wie oben erwähnt,
geschlagen zu werden, gerät
der Flanschabschnitt 8 an die Betonstruktur 14 in Eingriff,
wobei zusätzlich
die allgemeine Außenumfangsfläche mit
der Innenumfangsfläche
der vorbereiteten Öffnung 15 angepasst
ist. Daher kann die Reibungskraft zwischen innerer Unfangsfläche der vorbereiteten Öffnung 15 und
der Hülse 2 ausreichen,
um der Schlagkraft des Stößels 3 zu
widerstehen und nur der Stößel 3 wird
relativ zur Hülse 2 geschlagen.
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Während des
Schlagens des Stößels 3 wird der
konvex/konkave Eingriff zwischen der Ausnehmungsnut 11 des
Stößels 3 und
dem Vorsprungsabschnitt 7 des Expansionsabschnitts 6 allmählich gelöst, siehe 4,
und aufgrund dieser allmählichen Lösung expandiert
der Expansionsabschnitt 6 in eine Rockform entlang einer
konischen Fläche 15a der vorbereiteten Öffnung 15.
Dann gerät
die andere Ausnehmungsnut 12 des Stößels 3 mit dem Projektionsabschnitt 7 in
Eingriff und dadurch erfolgt die relative Positionierung zwischen
Hülse 2 und
Stößel 3. Dabei
ist die Expansion des Expansionsabschnitts 6 durch Erreichen
dieser Bedingung vollendet. Durch den Eingriff zwischen Ausnehmungsnut 12 und
Projektionsabschnitt 7 wird der Expansionsabschnitt 6, der
vorher bis zum maximal expandierten Zustand nach 6(C) expandiert
wurde, etwas auf grund eines sogenannten Rückfederphänomens zurückkehren und verbleibt in dem
Zustand nach 7A. Folglich kann ein
Bauhandwerker sofort fühlen,
dass die Ausnehmungsnut 12 mit dem Projektionsabschnitt 7 in
Eingriff gerät,
durch ein Installationsgefühl
und die Schlagtätigkeit
des Stößels 3 wird
beendet, wenn dieses Installationsgefühl auftritt unter der Annahme, dass
der Expansionsabschnitt 6 bis zu einem vorbestimmten Betrag
expandiert wurde. Wenn die Tiefe der vorbereiteten Öffnung 15 einer
bestimmten Tiefe entspricht, ist das Spitzenende des Stößels 3 nicht mit
der Bodenwandfläche
der vorbereiteten Öffnung 15 im
expandierten Zustand des Expansionsabschnitts 6 in Kontakt.
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Ist
die Expansion des Expansionsabschnitts 6 durch Schlagen
des Stößels 3 vollendet,
wird eine vorbestimmte Befestigungsstruktur 16 auf der
Betonstruktur 15 nach 7(B) aufgesetzt
und ein Bolzen 17 tritt durch die Befestigungsstruktur 16 hindurch
und wird mit einem Einschraubabschnitt 4 der Hülse 2 verschraubt,
um mit der Betonstruktur 15 verbunden zu werden. Da die
Vielzahl von auf der Außenumfangsfläche der
Hülse 2 gebildeten
Rippen 9 mit der Betonstruktur 14, wie oben erläutert, in
Eingriff sind, verhindert diese Anordnung der Hülse 2 eine Drehung
zusammen mit dem Bolzen 17. Entsprechend zur Befestigung
des Bolzens 17 wird die Hülse 2 relativ heraufgezogen
und daher die obere Endfläche
der Hülse 2 der
Befestigungsstruktur 16 angepasst. Der vorher aufgeweitete
Expansionsabschnitt 6 wird an die konische Fläche 15a der
vorbereiteten Öffnung 15 angepasst.
Als Ergebnis wird der in die Rockform expandierte Expansionsabschnitt 14 und
die Befestigungsstruktur 16 in die Betonstruktur 14 druckeingepasst.
Daher wird es möglich,
die Befestigungsstruktur 16 mit einem weiteren starken
Ankereffekt fest anzubringen.
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Wenn
das Befestigungselement 1 im nichtexpandierten Zustand
allein vorgesehen ist, geraten Hülse 2 und
Stößel 2 miteinander
durch den konvex/konkaven Eingriff miteinander in Eingriff, so dass sie
miteinander relativ positionierbar zusätzlich zum Druckeinpassen des
Stößels 3 in
Hülse 2 sind.
Folglich sind Hülse 2 und
Stößel 3 nicht
getrennt und sind leicht handbabbar. Selbst wenn die Schlagkraft
nicht durch die Bodenwandfläche
der vorbereiteten Öffnung 15 aufgenommen
werden kann, ist es selbstverständlich
möglich,
das Verankerungsschlagen durch Aufnahme der Schlagkraft in der Reibungskraft zwischen
Hülse 2 und
innerer Umfangsfläche
der vorbereiteten Öffnung 15 aufzunehmen.
Da das durch den konvex/konkaven Eingriff erzeugte Installationsgefühl durch
Expandieren des Expansionsabschnitts 6 durch Schlagen des
Stößels 3 bis
zu einer spezi fischen Position erhalten wird, wird eine Abweichung
des Installationszustands aufgrund von Unterschieden zwischen den
Bauhandwerkern vermieden und immer ein stabiler Ankereffekt gesichert.
Durch Versehen der vorbereiteten Öffnung 15 mit einem
sogenannten Unterschnitt zusätzlich
zum Befestigungselement 1 wird die Zugkraft weiterhin verbessert.
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Im
Folgenden werden die Details des Werkzeugs 20 nach 13,
das beim Schlagen des Befestigungselements 1 verwendet
wird, d.h., ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
des Werkzeugs gemäß Anspruch 10 unter
Bezugnahme auf die 8 und 9 erläutert. Dabei
dient Werkzeug 20 allgemein zum Schlagen der Hülse 2 und
zum Schlagen des Stößels 3 durch Ändern einer
effektiven Längsdimension
eines Pressabschnitts 22, der in die Hülse 2 eingesetzt ist.
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Werkzeug 20 wird
im Allgemeinen durch eine Stange 23 gebildet, die so integriert
ist, dass der Schlagabschnitt 22, der in die Hülse 2 eingesetzt
ist, auf der gleichen Achse wie ein Schenkelabschnitt 21 angeordnet
ist, der als Griffabschnitt, und Schlageingabeabschnitt dient, wobei
ein justierbarer Adapter 24 an der Stange 23 angebracht
ist.
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Der
Schenkelabschnitt 21 und der Schlagabschnitt 22 der
Stange 23 weisen beide zylindrische Formen aus Vollmaterial
auf, wobei die Stange 23 insbesondere eine abgestufte Form
und einen Flanschabschnitt 25 (verformten Flanschabschnitt)
einer flachen ovalen oder ovalen Form aufweist mit einem Durchmesser
des Schenkelabschnitt 21 als kürzere Achse und einteilig gebildet
mit dem Schenkelabschnitt 21 nahe dem Schlagabschnitt 22.
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Der
Justieradapter 24 ist durch ein zusammengedrücktes zylindrisches
Gehäuse 27 mit
einem Schraubabschnitt 26 und einer becherförmigen Abdeckung 29 mit
einem Verschraubabschnitt 28 an seiner Innenumfangsfläche gebildet.
Das Gehäuse 27 ist
an dem Schlagabschnitt 22 an der Stange 23 angebracht
und die Abdeckung 29 ist an der Stange 23 vom
Schenkelbereich 21 angebracht. Dann werden sowohl Gehäuse 27 als
auch Abdeckung 29 den Flanschabschnitt 25 zwischen
sich aufnehmen und miteinander durch die Schraubabschnitte 26 und 28 lösbar verbunden.
Quer sind Flachabschnitte 30 zum Befestigen und Lösen der
Schraubabschnitte 26 und 28 auf äußeren Umfangsflächen von
Gehäuse 27 und
Abdeckung 29 gebildet. Weiterhin ist ein Ringvorsprung 21, der
auf der Hülse 2 bei
Hämmern
der Hülse 2 oder
des Stößels 3 aufsitzt,
ist an einer Unterseite des Gehäuses 27 gebildet.
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Zwei
unterschiedliche Eingriffsnuten 32 und 33, mit
denen der Flanschabschnitt 25 in Eingriff bringbar und
von diesem lösbar
ist, sind an einer Oberfläche
des Gehäuses 27 so
gebildet, dass sie einander in einer Draufsicht kreuzen. Genauer
gesagt, sind erste Eingriffsnut 32 mit der gleichen Form wie
der Flanschabschnitt 25 und einer größeren Tiefe und zweite Eingriffsnut 33 mit
der gleichen Form wie der Flanschabschnitt 25 und einer
geringeren Tiefe an dem Gehäuse 27 so
vorgesehen, dass sie zueinander um 90° zur Bildung einer Kreuzform
versetzt sind. Durch Drehen nach rechts oder umgekehrtes Drehen
der Stange 23 und des Justieradapters 24 wird
eine der beiden Eingriffsnuten 21 und 33 selektiv mit
dem Flanschabschnitt 25 in Eingriff gebracht.
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Das
heißt,
nach 8, ist ein Abstand L1, wenn der Flanschabschnitt 25 in
Eingriff mit der zweiten Eingriffsnut 33 von geringerer
Tiefe ist, von dem Ringvorsprung 21 bis zum spitzen Ende
des Stoßabschnitts 22 auf
eine Entfernung D1 von der oberen Endfläche der Hülse 2 des nichtexpandierten
Befestigungselements 1, siehe 6(A),
zur oberen Endfläche
des Stößels 3 eingestellt.
In diesem Fall ist ein Freiraum C zum Lösen des Eingriffs zwischen
der zweiten Eingriffsnut 33 und dem Flanschabschnitt 25 zwischen
dem Flanschabschnitt 25 in Eingriff mit der zweiten Eingriffsnut 33 und
der Abdeckung 29 notwendig. Entsprechend kann durch Verwendung
des Werkzeugs 20 in dem Zustand nach 8 die
Hülse 2 geschlagen
werden.
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Nach 11 und 12 ist
ein Abstand, wenn der Flanschabschnitt 25 in Eingriff mit
der ersten Eingriffsnut 32 mit größerer Tiefe ist, zwischen dem
Ringvorsprung 31 bis zum spitzen Endabschnitt des Schlagabschnitts 22 so
eingestellt ist, dass er mit dem Abstand L2 (L1 < L2) von der oberen Endfläche der
Hülse 2 des
Befestigungselements 1 expandiert nach 6(A) bis
zur oberen Endfläche
des Stößels 3 korrespondiert.
In diesem Fall ist ein Freiraum C1 notwendig zum Lösen des
Eingriffs zwischen der ersten Eingriffsnut 32 und dem Flanschabschnitt 25 zwischen
dem Flanschabschnitt 25, der mit der ersten Eingriffsnut 32 in
Eingriff ist, und der Abdeckung 29 gesichert. Durch Verwendung
des Werkzeugs 20 im Zustand nach 11 und 12,
kann der Stößel 3 bezüglich der
Hülse 2 gehämmert werden.
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Wird
die Hülse 2 gehämmert bzw.
geschlagen, gerät
der Flanschabschnitt 25 des Werkzeugs 20 mit der
zweiten Eingriffsnut 33 mit geringerer Tiefe nach 8 in
Eingriff und der Stoßabschnitt 22 wird in
die Hülse 2 eingesetzt,
die vorher in die vorbereitete Öffnung 15 eingesetzt
wurde, bis der ringförmige Vorsprung 31 mit
der oberen Endfläche
der Hülse 2 in
Kontakt gerät,
siehe 13(A) und 13(B).
Unter dieser Bedingung wird die Hülse 2 geschlagen,
bis das Gehäuse 27 auf
der Betonstruktur 14 durch Verwendung der Hammerschläge auf den
Schenkelabschnitt 21 aufsitzt. Da die Schlagtiefe der Hülse 2 steuerbar
ist durch Überwachung
der Aufsetzbedingung des Gehäuses 27,
wird die Schlagtiefe der Hülse 2 immer
einen konstanten Wert annehmen.
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Wird
der Stößel 3 anschließend an
Hülse 2 geschlagen,
wird die Stange 23 bezüglich
des Justieradapters 24 durch den Freiraum C aus dem Zustand
nach 8 und 13(B) angehoben,
der Eingriff zwischen der zweiten Eingriffsnut 33 und dem
Flanschabschnitt 25 gelöst
und der Flanschabschnitt 25 gerät leicht in Eingriff mit der
ersten Eingriffsnut mit größerer Tiefe
durch Relativdrehung zwischen dem Justieradapter 24 und
der Stange 23 um 90°.
Da der Stößel 3 noch
nicht geschlagen wird, ist der Flanschabschnitt 25 nicht
im vollständig
geschlagenen Zustand bezüglich
der ersten Eingriffsnut 21. Nachdem festgestellt wird,
dass das Gehäuse 27 auf
der Betonstruktur 14 aufsitzt, wird der Hammerschlag auf den
Schenkelabschnitt 21 ausgeübt, während der Eingriffszustand
zwischen erster Eingriffsnut 32 und Flanschabschnitt 25 beibehalten
wird. Bis der Flanschabschnitt 25 im vollständig eingeschlagenen
Zustand bezüglich
der ersten Eingriffsnut 32 angeordnet ist, d.h., bis der
Zustand nach 14 erreicht ist, wird der Stößel 3 geschlagen.
Dabei kann auf der Grundlage des Zustands, dass das Gehäuse 27 auf der
Betonstruktur 14 aufsitzt und der Flanschabschnitt 25 vollständig zur
ersten Eingriffsnut 32 geschlagen ist, die Steuerung der
Schlagtiefe des Stößels 3 durchgeführt werden.
Daher wird die Schlagtiefe des Stößels 3 und der expandierte
Zustand des Expansionsabschnitts 6 jeweils konstant sein
und die Installationsbedingung wird weiter stabilisiert.
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Das
Werkzeug 20 des dargestellten Ausführungsbeispiels kann allgemein
beim Schlagen einer Hülse 2 und
beim Schlagen eines Stößels verwendet werden.
Da es allerdings möglich
ist, den Unterschied zwischen den Projektionsdimensionen des Schlagabschnitts 22 basierend
auf dem Unterschied zwischen der Tiefe der ersten und zweiten Eingriffsnut 22 und 23 einzustellen,
besteht beispielsweise die Möglichkeit,
dass im Hinblick auf zwei Arten von Befestigungselementen und unterschiedlicher
Größe unter schiedliche
Hülsen 2 mit
zwei Arten von D1 Dimensionen, siehe 6(A),
gemeinsam zum Schlagen oder unterschiedliche Stößel 3 mit zwei Arten von
D2-Dimensionen, siehe 6(C), zum Schlagen verwendet
werden.
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15 bis 33 zeigen
ein bevorzugtes erstes Ausführungsbeispiels
eines Bohrers zum Bearbeiten eines unterschnittenen Loches gemäß vorliegender
Erfindung. Dieses Ausführungsbeispiel zeigt
ein Beispiel eines Bohrers bevorzugt zum Formen eines vorbereiteten
Loches in einer Betonstruktur zur Installation eines Nachinstallationsankers
des Hinterschnitttyps.
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Nach 15 bis 18 wird
ein Bohrer 301 durch einen hohlen zylindrischen Schneidkörper 302 mit
zwei Arten von Schneidklingen 325 und 326, wie später ausgeführt, eine
Stopphülse 303 und
einen Staubsammeladapter 304, der entsprechend am Schneidkörper 302 angebracht
ist und ein Schaftkörper 305 zur
Abstützung
des Schneidkörpers 302 gebildet.
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Der
Schaftkörper 305 ist
durch einen Hauptkörper 306 von
Becherform und eine Kupplungshülse 307 von
doppelter zylindrischer Form gebildet. Durch Schrauben eines Innengewindeabschnitts 308 auf
einem Innenumfang des Hauptkörpers 306 und
einen Außengewindeabschnitt 309 auf
dem Außenumfang der
Kupplungshülse 307 miteinander,
werden Hauptkörper 306 und
Kupplungshülse 307 lösbar befestigt, siehe
auch 26. An einer oberen Endfläche des Hauptkörpers 306 ist
ein hexagonaler Schaftabschnitt 310, der direkt einem Drehabschnitt
einer nicht dargestellten Bohrmaschine zugeordnet ist, einteilig
gebildet. An einer Außenumfangsfläche des Hauptkörpers 306 ist
ein sich über
die Breite quer erstreckender Flachabschnitt 311 gebildet.
Da der Außengewindeabschnitt 313 am
oberen Ende des Schneidkörpers 302 bezüglich des
Außengewindeabschnitts 312 verschraubt
wird, ist der Schneidkörper 302 lösbar am
Schaftkörper 305 angebracht.
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Die
Stopphülse 303 und
der Staubsammeladapter 304 sind benachbart zueinander über ein
Abstandselement 314 angeordnet und Stopphülse 303 und
Staubsammeladapter 304 sind in ihrer Position entlang der
Axialrichtung durch den abgestuften Bereich 315 des Schneidkörpers 302 und
des Abstandelements 315a eingeschränkt. Allerdings sind sie relativ
beweglich in axialer Richtung innerhalb eines beschränkten Bereichs
und sind relativ drehbar.
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Nach 17 und 18 ist
die Stopphülse 303
am Schneidkörper 302 über ein
Kugellager 317 so gelagert, dass eine Relativbewegung zum Schneidkörper 302 und
eine Relativbewegung in Axialrichtung möglich ist. Eine konvex/konkave
Fläche 318 einer
rechteckigen Sägezahnform
ist am unteren Endabschnitt nach 19 gebildet.
Ist die Stopphülse 303 an
einer unteren Grenzstellung begrenzt durch den abgestuften Abschnitt 315 angeordnet, wird
ein Abstand zwischen der konvex/konkaven Fläche 318 zum Spitzenende
des Schneidkörpers 302 vorher
gemäß der Lochtiefe,
die in der vorbestimmten Betonstruktur, siehe 31,
gebildet werden soll, gesteuert. Ist die Tiefe durch den Schneidkörper 302, wie
oben erwähnt,
bis zu einer vorbestimmten Tiefe hergestellt, kontaktiert die konvex/konkave
Fläche 318 die
Betonstruktur und die Stopphülse 303 bewegt
sich zusammen mit dem Staubsammeladaper 304 relativ und
vertikal bezüglich
des Schneidkörpers 302.
Die Oberfläche
des Kugellagers 317 ist von einer Abdeckung 304a abgedeckt.
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Ein
Einzelloch 320, mit dem ein Abgabeport 324 verbunden
ist, ist am Staubsammeladapter 304 vorgesehen und ein Bund 319 ist
am Staubsammeladapter 304 installiert. Bund 319 ist
gleichzeitig gleitfähig
an einem Innenzylinderabschnitt der Kupplungshülse 307 angeordnet
und ein Kugellager 321 ist zwischen Bund 319 und
Staubsammeladapter 304 angeordnet. Durch diese Anordnung
sind Bund 319 und Staubsammeladapter 304 relativ
drehbar und der Staubsammeladapter 304 und Bund 319 gleiten
einteilig, wenn der Staubsammeladapter 304 zusammen mit
der Stopphülse 303 sich
relativ in Axialrichtung des Schneidkörpers 302 bewegt.
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An
einem Teil des Bundes 319 und des Schneidkörpers 302,
der in dem Staubsammeladapter 304 angeordnet ist, d.h.,
an einem Teil entsprechend zur Öffnung 320,
sind Verbindungsöffnungen 322, 323 an
vier Positionen in Umfangsrichtung um 90° versetzt angeordnet. Die Verbindungsöffnungen 322 und 323 sind
miteinander verbunden. Bei dieser Anordnung ist Öffnung 320, selbst
wenn Bund 319 und Schneidkörper 302 relativ bezüglich des
Staubsammeladapters 304 gedreht werden, periodisch mit der
Staubsammelpassage 343 des Schneidkörpers 302 durch die
Verbindungsöffnungen 322 und 323 in Verbindung
und mit einem nicht dargestellten Staubsammler durch eine nicht
dargestellte flexible Röhre verbunden,
die mit dem Abgabeport 324 verbunden ist. Eine Stoppschraube 316 wirkt
als Raster des Bundes 319 und des Schneidkörpers 302.
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Eine
Schneidklinge 325 zur Herstellung eines geraden Loches
ist am spitzen Ende des Schneidkörpers 302 durch
Anlöten
angeordnet, wobei sie den Schneidkörper 302 in Durchmesserrichtung
durchsetzt. Weiterhin sind bewegbare Schneidklingen 326 zur
Unterschnitttätigkeit
an Positionen gegenüberliegend
zueinander durch die Schneidklinge 325 zur Herstellung
eines geraden Loches installiert, d.h., an Positionen um 90° versetzt
im Hinblick auf Schneidklinge 325 zur Herstellung des geraden Loches.
D.h., nach 20 bis 22 sind
rechteckige Aufnahmenuten 328 mit Schwenkabschnitten 327 einer
relativ scharfen Form offen im Außenumgang des unteren Endabschnitts
des Schneidkörpers 302 gebildet,
um die innere Umfangsfläche
des Schneidkörpers 302 zu
durchsetzen. Die Schneidklingen 326 zur Unterschnittarbeit
sind an den Schwenkabschnitten 327 als Schwenkcenter installiert
und schwenkbar in diesen Aufnahmenuten 328 angeordnet,
wobei sie eine bilaterale Symmetrie aufweisen. Jede der Schneidklingen 326 ist
nach 23 bis 25 gebildet
mit einer Spitzenaufnahmenut 330 zu einem Spitzenhalter 329 von
Prismaform und durch Befestigen einer Spitze 331 aus einem
Hartmetall an der entsprechenden Nut 330 durch Löten. Ein
Sektorzahnrad 332 ist einteilig an der Innenfläche eines
jeden Spitzenhalters 329 gebildet.
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Die
Spitze 331 weist weiterhin Schneidklingen an Abschnitten
entsprechend zu Spitzenendflächen
und äußerer Umfangsfläche des
Schneidkörpers 302 entsprechend
auf.
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Das
Sektorzahnrad 332 ist in Eingriff mit einem Zahnstangenbereich 339 einer
Steuerstange 336, die im Schneidkörper 302, wie später beschrieben,
installiert ist. Die Schneidklingen 326 zur Unterschnitttätigkeit
schwingen zwischen einer Gehäuseposition
P1 und einer Durchmesservergrößerungsposition
P2 nach 53 entsprechend zur Gleitverstellung
der Steuerstange 336. Wenn jede Schneidklinge 326 in
der Gehäusestellung
P1 positioniert ist, ist die Schneidklinge an der äußeren Umfangsfläche einer
jeden Spitze 331 so eingestellt, dass sie auf einer allgemeinen
zylindrischen Oberfläche
des Schneidkörpers 302 lokalisiert
ist.
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Staubsammelports 333 sind
schräg
zur äußeren Umfangsfläche des
spitzen Endbereichs des Schneidkörpers 302 geöffnet, während sie
innere und äußere Umfangsflächen des
Schneidkörpers 302 durchsetzen.
Die Staubsammelports 333 sind mit einer später erwähnten Staubsammelpassage
in Verbindung.
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Die
Steuerstange 336 ist nach 17 und 18 in
dem Schneidkörper 302 so
angeordnet, dass mit einem Schulterbereich 335 verbunden
ist, der abgestuft am oberen Ende des Schneidkörpers 302 gebildet
ist. Die Steuerstange 336 ist mit einer abgestuften Schaftform
durch einen Schaftabschnitt 337 mit kleinem Durchmesser
und einen Schaftabschnitt 338 mit großem Durchmesser an einem kleinen
Durchmesserschaftabschnitt 337 gebildet. Nach 20 ist
der Zahnstangenbereich 339 am spitzen Ende des Schaftbereichs 337 mit
kleinem Durchmesser außer
im Querflachbereich vorgesehen. Weiterhin ist ein Führungsschaftbereich 340 mit äußerst kleinem
Durchmesser am Spitzenende des Zahnstangenbereichs 339 vorgesehen.
Der Zahnstangenbereich 339 ist in Eingriff mit dem Sektorzahnrad 332 einer
jeder Schneidklinge 326 zur Unterschnittarbeit. Der Führungsschaftbereich 340 ist
gleitend mit einer Führungsöffnung 341 am
Spitzenende des Schneidkörpers 302 in
Eingriff. Ein Außengewindebereich 342 ist
weiterhin am oberen Ende des Schaftbereichs 338 mit großem Durchmesser
vorgesehen. Der Außengewindebereich 342 steht
bis zu einer Position oberhalb der Kupplungshülse 307 vor. Der Außengewindebereich 342 ist
mit einem Innengewindebereich 346a einer Zwischenhülse 346,
die später
erwähnt wird,
verschraubt und ist mittels einer Schließmutter 359 unter
Druck fixiert.
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Eine
Staubsammelpassage 343 ist zwischen dem Schaftabschnitt 307 mit
kleinem Durchmesser der Steuerstange 336 und dem Schneidkörper 302 vorgesehen
und mit den Staubsammelports 333, siehe oben, in Verbindung.
Mit einer Öffnung 320 des Staubsammeladapters 304 kann über Verbindungspassagen 322 und 323 im
Schneidkörper 302 eine Verbindung
hergestellt sein.
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Eine
Vielzahl von Führungsöffnungen 344 von
Ellipsenform sind in einem Bodenwandabschnitt der Kupplungshülse 307,
die den Schaftkörper 305 nach 17 und 18 bildet,
in gleichen Intervallen nach 26 und 27 angeordnet.
Eine Nockenfolgehülse 345 ist
mit den Führungslöchern 344 in
Eingriff und gleitend im Hauptkörper 306 angeordnet.
Eine becherförmige
Zwischenhülse 346 ist
gleitend in der Nockenfolgehülse 345 angeordnet.
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Eine
Vielzahl von Projektionsbereichen 347 sind am unteren Ende
der Nockenfolgehülse 345 in Kammform
angeordnet. Durch Eingriff dieser Projektionsbereiche 347 mit
den Führungslöchern 344 der Kupplungshülse 307 ist
eine Relativdrehung zwischen diesen verhindert und die Relativdrehung
zwischen Schaftkörper 305 und
Nockenfolgehülse 345 in
axialer Richtung ist erlaubt. Weiterhin ist die obere Endfläche der
Nockenfolgehülse 345 unter
Druck in Kontakt mit einem Endabschnitt von Nockenhebeln 341,
die als Nockenteil dienen. Eine Druckspiralfeder 348 ist
zwischen der Zwischenhülse 346 und
der Kupplungshülse 307 angeordnet
und drückt
immer den Schneidkörper 307 und
die Steuerstange 336 nach oben. Gleichzeitig sind Schneidkörper 302 und Steuerstange 336 in
ihrer Drehung relativ zueinander durch eine Einstellschraube 349 eingeschränkt.
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Zwei
parallele Wellen 350 sind auf einer inneren unteren Fläche des
Hauptkörpers 306 quer
angeordnet, wobei nach 48 und 50 in Ergänzung zu 17 Kupplungshülse 307 und
Schaftkörper 305 gebildet
sind. Jeder der Nockenhebel 351 ist schwenkbar an jeder
Welle 350 angeordnet. Eine Nockenfolgeplatte 352 wird
zusammen mit beiden Nockenhebeln 351 verwendet und ist
unter den Nockenhebeln 351 angeordnet, um mit der oberen
Fläche der
Zwischenplatte 326 in Anlage zu sein. Die Nockenführungsnuten 354 sind
in einem Wurzelbereich des Schaftabschnitts der Nockenfolgeplatte 352 nach 19 und 30 gebildet.
Der Schaft- oder Wellenabschnitt 353 ist in Eingriff mit
einer Mittelöffnung 355 des
Hauptkörpers 306 und
nimmt jeden Nockenhebel 351 in jeder Nockenführungsnut 354 so auf,
um jeden Nockenhebel 351 in axialer Richtung bezüglich der
Welle 350 zu positionieren.
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Parallele
Stopperflächen 351a und 351b sind
auf oberer und unterer Seite eines jeden Nockenhebels 351 angeordnet.
Diese Stopperflächen 351a, 351b sind
immer in Kontakt mit innerer und unterer Fläche des Hauptkörpers 306 und
der Nockenfolgeplatte 352, so dass deren Bedingung selbsttätig beibehalten
wird. Folglich bilden Nockenfolgehülsen 345, Nockenhebel 351,
die Nockenfolgeplatte 352, die Zwischenhülse 346 und
die Steuerstange 336 eine Vielzahl von Elementen, die im
Schaftkörper 305 aufgenommen
sind eine Schneidenklingensteuereinrichtung 358 zur Vergrößerung eines
Durchmessers der Schneidenklingen zur Unterschnitttätigkeit
beim Schneidkörper 302 entsprechend
zur Relativverstellung in axialer Richtung zwischen Schneidkörper 302 und
Stopphülse 303,
wie später
erläutert.
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Als
nächstes
wird die Prozedur für
den Fall erläutert,
dass die Locharbeit durch Verwendung eines Bohrers 301 oberhalb
von diesem durchgeführt wurde,
siehe 31 bis 33.
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Zuerst
ist der Bohrer 301 bloß an
einem Rotationsabschnitt einer nicht dargestellten Bohrmaschine
installiert und keine Last wird auf den Schneidkörper 302 übertragen,
siehe die linke halbe Darstellung der 31 bis 33.
D.h., bis die Vorspannkraft der Druckspiralfeder 348 nach
oben auf die Zwischenhülse 346 ausgeübt wird,
die in dem Schaftkörper 305 angeordnet
ist, ist der Schaftabschnitt 353 der Nockenfolgeplatte 352 in
einer sogenannten Bodenschiebebeziehung bezüglich der Mittelöffnung 355 des
Hauptkörpers 306 angeordnet, siehe 26,
und eine Raufziehkraft wird von der Steuerstange 336 und
dem Schneidkörper 302,
der stufig mit der Steuerstange 336 im Schulterabschnitt des
Schaftkörpers 305 verbunden
ist, ausgeübt.
Als Ergebnis wird die Bedingung in der linken Halbseite nach 31 aufrechterhalten
und gleichzeitig verbleiben die Schneidklingen 326 zur
Unterschnittarbeit in ihrer Gehäusestellung
P1. Zu diesem Zeitpunkt ist ein kleiner Freiraum C1 zwischen der
Nockenfolgeplatte 346 und einer oberen Endfläche des inneren
zylindrischen Bereichs der Kupplungshülse 307 gesichert.
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Wird
die Lochtätigkeit
gestartet durch Drehen des Bohrers 301 und Drücken des
Spitzenendes des Schneidkörpers 302 auf
die Betonstruktur W, wird die Lochtätigkeit allmählich durch
die Schneidklinge 325 zur Herstellung eines geraden Loches
fortgesetzt und ein gerades Loch H1 mit einem Durchmesser des maximalen
Durchmessers der Schneidklinge 325 wird hergestellt. Da
die Schneidklingen 326 zur Hinterschnittarbeit in ihrer
Gehäusestellung P1
angeordnet sind, sind sie in keiner direkten Beziehung zur Herstellung
des geraden Loches H1 und dienen nur als Führung zur Locharbeitsrichtung.
Da die Staubsammelkraft durch einen nicht dargestellten Staubsammler
auf die Staubsammelpassage 343 durch die Öffnung im
Staubsammeladapter 304 und die Verbindungspassage 322 und 323 zugeführt wird, werden
durch die Herstellung des geraden Loches H1 erzeugte Späne schnell
zum Staubsammler durch Staubsammelport 333 im oberen Endbereich des
Schneidkörpers 302 abgegeben.
Da der Staubsammeladapter 304 relativ drehbar bezüglich des Schneidkörpers 302 ist
und kontinuierlich eine Drehung des Schneidkörpers 302 erlaubt,
verhindert die Existenz des Staubsammeladapaters 304 nie
die Lochherstellung.
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Die
Druckkraft des Bohrers 301 zur Lochherstellung wird vom
Hauptkörper 306,
der den Schaftkörper 305 bildet,
zum Schneidkörper 302 verbunden mit
der Kupplungshülse 307 und
dem Zylinderbereich der Kupplungshülse 307 mittels der
Schraubbereiche 312 und 313 übertragen. Die Reaktionskraft vom
Lochbodenbereich des geraden Loches H1 ist gleichzeitig vom Schaftkörper 305 zur
Bohrmaschine auf der vollständigen
inversen Rou te, wie oben erwähnt, übertragbar
und wird endgültig
auf einen Bauhandwerker übertragen.
Folglich werden Schneidkörper 302 und
Steuerstange 326 nie relativ während der Lochherstellung des
geraden Loches H1 bewegt.
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Wenn
die Tiefe des geraden Loches H1 eine vorbestimmten Tiefe erreicht,
kontaktiert die Stopphülse 303 die
Oberseite der Betonstruktur W. Wird der Bohrer 301 nach
Kontaktieren der Stopphülse 303 mit
der Betonstruktur stetig weitergedrückt, bewegt sich die Stopphülse 303 mit
Staubsammeladapater 304 und Bund 319 nach oben
relativ zum Schneidkörper 303.
Die Nockenfolgehülse 345 bewegt
sich ebenfalls entsprechend zur Aufwärtsbewegung des Bundes 319 nach
oben und die Nockenfolgehülse 345 schiebt
den Endbereich eines jeden Nockenhebels 351 in Druckkontakt
mit der Nockenfolgehülse 345 und
verschwenkt die Nockenhebel 351. Durch Verschwenken der
Nockenhebel 351 werden die Stoppflächen 351a und 351b an
oberen und unteren Flächen
der Nockenhebel 351 allmählich von der inneren unteren
Fläche
des Hauptkörpers 306 und
der Nockenfolgehülse 352 getrennt.
Entsprechend zu einem Hub eines Nockenprofils wird die Steuerstange 336 bezüglich des
Schneidkörpers 302 durch
die Nockenfolgeplatte 352 und die Zwischenhülse 346 nach
unten geschoben. Der relative Bewegungshub zwischen Steuerstange 336 und
dem Schneidkörper 302 wird
durch den oben erwähnten Freiraum
C1 zwischen Zwischenhülse 346 und
inneren Zylinderbereich der Kupplungshülse 307 absorbiert.
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Durch
Aufnahme der Relativverstellung zwischen Schneidkörper 302 und
Steuerstange 336, wird jede Schneidklinge 326 zur
Unterschnitttätigkeit um
den oberen Schwenkbereich 327 auf Grund des Eingriffs zwischen
Zahnstangenbereich 339 und Sektorzahnrad 326 verschwenkt
und steht allmählich
von der Gehäuseposition
P1 in die vergrößerte Position H1,
siehe die Darstellung in den rechten Hälften der 31 bis 33,
vor. Durch diese Tätigkeit
wird die Tiefe des geraden Loches H1, das die vorbestimmte Tiefe
aufweist, weiter vergrößert und
ein Bereich nahe zum Bodenlochbereich des geraden Loches H1 wird
im Durchmesser durch die Schneidklingen 346 zur Unterschnitttätigkeit
vergrößert und
wird mit einer konischen Form ausgebildet.
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D.h.,
die linken Halbbereiche in 31 bis 33 zeigen
einen Zustand, bei dem die Stopphülse 303 gerade in
Kontakt mit der Betonstruktur W, während die rechten Bereiche
dieser Figuren einen Zustand zeigen, in dem die Schneidklingen 326 vollständig in
ihrer vergrößerten Position
P2 vorstehen und die Unterschnitttätigkeit gerade beendet ist. Während des
Verfahrens, in dem das gerade Loch H1 die vorbestimmte Tiefe erreicht
hat und dann durch Druck des Schneidkörpers 302 um Hub S1 weiter
vertieft wird, wird der nahe Bereich des Lochbodenbereichs im Durchmesser
in eine unterschnittene Form vergrößert, um einen konusförmigen Unterschnittbereich
U zu bilden. Das unterschnittene Loch H2 mit unterschnittenem Bereich
U ist dann gebildet.
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Mit
anderen Worten, die Unterschnitttätigkeit wird durchgeführt durch
Absorption der Relativbewegung zwischen der Stopphülse 303 in
Kontakt mit der Betonstruktur W und dem Schneidkörper 302 am Schaftkörper 305 und
durch Weiterdrücken
der Steuerstange 336, um einen Bereich des Nockenprofils (höchstens
Freiraum C1) eines jeden Nockenhebels 351 im Vergleich
zum Schneidkörper 302.
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Um
die Schneidklingen 326 zur Unterschnitttätigkeit
von ihrer vergrößerten Position
P2 in die Gehäuseposition
P1 nach der Unterschnitttätigkeit
zurückzuziehen,
wird der Bohrer 301 langsam nach oben gezogen zur gleichen
Zeit, wie die auf den Bohrer 301 ausgeübte Druckkraft aufhört. Anschließend wird
die Steuerstange 336 nach oben durch die Zwischenhülse 346 auf
Grund der Rückstellkraft
der Druckspiralfeder 348 geschoben und gleichzeitig die Kraft
in der Richtung ausgeübt,
dass jeder Nockenhebel 351 in seine Ausgangsstellung zurückkehrt. Daher
wird jede Schneidklinge 326 zur Unterschnitttätigkeit
allmählich
in ihre Gehäuseposition
P1 zurückbewegt
und weiterhin werden Stopphülse 303 und
Staubsammeladapter 304 relativ nach unten verschoben bezüglich des
Schneidkörpers 302.
Als Ergebnis wird es möglich,
allmählich
den Bohrer 301 von dem hergestellten unterschnittenen Loch
H2 zu entfernen.
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Mit
dem Bohrer 1 nach vorliegender Erfindung wird der Unterschnittabschnitt
U autonom hergestellt durch Durchführen der Herstellung des geraden
Loches H1, wie es ähnlich
bei bekannten Bohrtätigkeiten
ist, und durch stetiges Ausüben
einer Druckkraft, nachdem die Tiefe des geraden Loches H1 eine vorbestimmte
Tiefe erreicht hat. Daher wird das erforderliche Unterschnittloch
H2 mit einem Gefühl
hergestellt, dass vollständig
gleich dem bei der gewöhnlichen
Bohrtätigkeit
ist und in einem Schritt erfolgt diese Herstellung ohne eine komplexe
Bewegung des Bohrers 301.
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34 bis 37 zeigen
eine Modifikation des Bohrers 301. Es ist klar im Vergleich
mit 20, dass eine Verbindungsbeziehung zwischen dem Schaftbereich 337 mit
kleinem Durchmesser der Steuerstange 336 und den Schneidklingen 324 unterschiedlich
zu dem vorangehenden Ausführungsbeispiel
ist.
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Nach 34 bis 37 sind
ein Paar von rechten und linken Haken 380 vorstehend, am
unteren Ende des Schaftbereichs mit kleinem Durchmesser der Steuerstange 336 gebildet
sowie ein Flanschbereich 381 mit einer quer zur Breite
flachen Form ist einteilig an der Position oberhalb der Haken 380 gebildet.
Eine zylindrische Fläche
des Flanschbereichs 381 ist in Kontakt mit einer Innenfläche des
Schneidkörpers 302.
Die Steuerstange 336 ist vertikal bewegbar bezüglich des
Schneidkörpers 302 durch
den Flanschbereich 381, der als Führungsbereich wirkt, geführt. Ein
Führungsloch 382 ist
an der unteren Endfläche
des Schaftbereichs 337 mit kleinem Durchmesser mit Haken 380,
gebildet und ein Nabenbereich 338, der von einer Bodenwand
der Klingenaufnahmenut 328, siehe 22, im
Schneidenkörper 302 vorsteht,
ist gleitend mit der Führungsöffnung 382 in
Eingriff, um den oben erwähnten
Führungseffekt
zu bilden.
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Andererseits
ist eine ausgeschnittene Nut 385, die mit dem Haken 380 in
Eingriff ist, an jeder Schneidklinge 384 zur Unterschnitttätigkeit
gebildet, die in der Bremsaufnahmenut 348 nach 37 aufgenommen
ist. Die Schneidklingen 384 zur Unterschnitttätigkeit
sind getragen durch Eingriff der ausgeschnittenen Nuten 385 mit
den Haken 380. D.h., wie sich klar aus 34 ergibt,
sind, durch Kontakt des oberen Endes einer jeden Schneidklinge 384 zur Unterschnitttätigkeit
mit der Unterseite des Flanschbereichs 381, durch Verbinden
des Hakens 380 und der ausgeschnittenen Nuten 385 und
durch Verbinden des Schwenkbereichs 327 des Schneidkörpers 302 mit
einem Schulterbereich 386, siehe 37, der
Schneidklingen 384 zur Unterschnitttätigkeit, wobei die Schneidklingen 384 zur
Unterschnitttätigkeit schwenkbar
am Schwenkspitzenbereich 387 als Schwenkcenter abgestützt sind.
Wie sich aus der gleichen Figur ergibt, sind ein Kontaktbereich
zwischen dem Flanschbereich 381 und dem oberen Ende einer
jeden Schneidklinge 384 zur Unterschnitttätigkeit,
ein Kontaktbereich zwischen dem Haken 380 und der ausgeschnittenen
Nut 385 und der Schwenkspitzenbereich 327 und
der Schulterbereich 386 in einem gekrümmten Kontakt angeordnet. Daher
sind die Schneidklingen 384 zur Unterschnitttätigkeit
gleichmäßig entsprechend
zur Verstellung der Steuerstange 336 verschwenkbar.
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Entsprechend
zu dieser Modifikation ist durch Herunterschieben der Steuerstange 336 unter der
Bedingung, dass die Schneidklingen 384 zur Unterschnitttätigkeit
in Gehäuse position
P1 angeordnet sind, jede Schneidklinge 384 um Schwenkspitzenbereich 327 als
Schwenkcenter verschwenkbar und steht in die vergrößerte Position
P2 nach den rechten Hälften
der gleichen Figuren vor. Durch Anheben der Steuerstange 336 bezüglich des
Schneidkörpers 302 werden
die Schneidklingen 384 zu Unterschnitttätigkeit in die umgekehrte Richtung
zur oben erwähnten Richtung
verschwenkt und kehren in die Gehäuseposition P1 in den linken
Hälften
der Figuren zurück. Folglich
führt die
Modifikation die gleiche Funktion wie nach 20 aus.
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38 bis 42 zeigen
ein bevorzugtes zweites Ausführungsbeispiel
eines Bohrers zur Unterschnitttätigkeit
gemäß vorliegender
Erfindung. Dieses Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich vom Bohrer 301 des vorangehenden Ausführungsbeispiels
dahin, dass kein Staubsammeladapter vorgesehen ist, da eine erzwungene
Staubsammlung der Späne
mittels der Staubsammelmaschine nach dem vorangehenden Ausführungsbeispiel
nicht durchgeführt
wird. Stattdessen weist der Schneidkörper eine spiralförmige Nut
auf, die zur Abgabe der Späne durch
die Spiralzufuhrtätigkeit
des Spiralabschnitts entsprechend zur Drehung des Schneidkörpers geeignet
ist. Teile gemeinsam mit dem ersten Ausführungsbeispiel sind mit gleichen
Bezugszeichen versehen.
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Nach 38 und 39 ist
der Bohrer 401 durch einen Schneidkörper 361 mit einem
Spiralnutbereich in einer äußeren Zylinderfläche, eine
Steuerstange 336, die gleitend im Schneidkörper 361 installiert
ist, eine Stopphülse 303,
die am Schneidkörper 361 zur
relativen Drehbarkeit und relativen Bewegbarkeit in Axialrichtung
angeordnet ist, und einen Wellen- oder Schaftkörper 305 gebildet,
welcher einen Körper 360 und
eine Kupplungshülse 367 aufweist
und vertikal bewegbar den Schneidkörper 361 abstützt. Außer das
Stopphülse 303 und
Bund 364 benachbart angeordnet sind, ist die Zusammenwirkung
von Schaftkörper 305 und
Bund 364, Nockenfolgehülse 345,
Nockenfolgeplatte 365, Druckspiralfeder 366 und
Nockenhebel 368 grundsätzlich
die gleiche wie beim Bohrer nach erstem Ausführungsbeispiel. Weiterhin ist
der Zusammenhang zwischen Schneidklinge 325 zur Herstellung
des geraden Loches am spitzen Ende des Schneidkörpers 361 und der
Schneidklingen 326 zur Unterschnitttätigkeit, und die Durchmesservergrößerungsstruktur
auf Grund des Eingriffs zwischen Zahnstangenbereich 339 am Spitzen
Ende der Steuerstange 336 und Sektorzahnrad 332 der
Schneidklingen 326 im Wesentlichen die gleiche wie beim
Bohrer 301 nach erstem Ausführungsbeispiel.
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Ein
Keil 369 ist auf der Innenseite der Kupplungshülse 367 am
Schaftkörper 305 gebildet
und ein Keil 371 ist in ähnlicher Weise am Flanschbereich 370,
der einteilig mit dem Schneidkörper 361 ausgebildet
ist, gebildet. Da die Keile 369 und 371 in Eingriff miteinander
sind, ist eine Relativbewegung zwischen Schaftkörper 305 und Schneidkörper 361 in
Axialrichtung erlaubt und eine Drehmomentübermittlung zwischen Schaftkörper 305 und
Schneidkörper 361 ist
gleichmäßig durchführbar. Ein
Federsitz 372 ist am Flanschbereich 370 ausgebildet
und eine Druckspiralfeder 366 ist zwischen Federsitz 372 und
Nockenfolgeplatte 365 angeordnet.
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Ein
Stopper 374 ist mit einem Außengewindebereich 373 am
oberen Ende der Steuerstange 363 verschraubt, um einen
vorbestimmten Freiraum C2 zwischen oberer Endfläche des Schneidkörpers 361 zu
sichern und ist zusammengedrückt
durch Verriegelungsmutter 375 befestigt.
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Folglich
sind dieser Stopper 374 und die Verschlussmutter 375 mit
einem abgestuften Mittelloch 376 im Hauptkörper 360 in
Eingriff bringbar. Eine ausgeschnittene Nut 377 ist an
einem äußeren Umfang
des Schneidkörpers 361 gebildet
und ein Nockenhebel 368 ist mit der ausgeschnittenen Nut 377 verbunden,
so dass Schaftkörper 305 und
Schneidkörper
miteinander verriegelt sind, um im Wesentlichen die Relativbewegung
zwischen Schaftkörper 305 und
Schneidkörper 361 zu
verhindern.
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Wie
sich aus der vorangehenden Beschreibung ergibt, bilden Nockenfolgehülse 345,
Nockenhebel 368, Nockenfolgeplatte 365, Stopper 374 und Steuerstange 363 einer
Vielzahl von Elementen, die in den Schaftkörper 305 aufgenommen
sind, eine Schneidklingensteuerreinrichtung 378 zur Vergrößerung eines
Durchmessers der Schneidklingen 326 zur Unterschnitttätigkeit,
die am spitzen Ende des Schneidkörpers 361,
wie oben erwähnt,
angeordnet ist.
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Der
Schneidkörper 361 und
die Steuerstange 363 können
relativ durch den Freiraum C2 verstellt werden und sind an einer
Relativdrehung mittels der Stoppschraube 378 gehindert.
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Mit
dem Bohrer 401 nach vorliegendem Ausführungsbeispiel und unter der
Bedingung, dass der Bohrer 401 nur an einem Drehteil der
nicht dargestellten Bohrmaschine installiert ist und keine Last auf
den Schneidkörper 361 ausgeübt wird,
ergibt sich ein Zustand, wie er in den linken Bereich der 40 bis 42 dargestellt
ist und selbsttätig
beibehalten wird.
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D.h.,
da die nach oben gerichtete Vorspannkraft der Druckspiralfeder 366 auf
die Nockenfolgeplatte 365 im Schaftkörper 305 ausgeübt wird,
werden die Stoppflächen 368a und 368b,
die vertikal parallel zueinander am Nockenhebel 368 ausgebildet sind,
in Druckkontakt mit innerer und äußerer Fläche des
Hauptkörpers 360 und
entsprechend oberer Fläche
der Nockenfolgeplatte 365 gedrückt. Im Wesentlichen ist der
Nockenhebel 368 mit der ausgeschnittenen Nut 377 des
oberen Ende der Nockenfolgeplatte 365 verbunden und zwischen
Hauptkörper 360 und
Nockenfolge 365 eingespannt. Als Ergebnis wird eine Relativbewegung
zwischen Schaftkörper 305 und
Schneidenkörper 361 verhindert.
Dadurch ist der Zustand in den linken Hälften der 40 bis 42 aufrechterhalten
und gleichzeitig sind die Schneidklingen 326 zur Unterschnitttätigkeit
in der Gehäuseposition
P1 angeordnet. Ein kleiner Freiraum C3 ist zwischen Stopper 374 und
oberer Endfläche
des Schneidkörpers 361 sichergestellt.
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Wird
die Lochtätigkeit
durch Drücken
des spitzen Endes des Schneidkörpers 361 auf
die Betonstruktur W mit Drehen des Bohrers 401 begonnen, bilden
die Schneidklinge 365 zur Bildung eines geraden Loches
am Spitzenende des Schneidkörpers 361 allmählich das
gerade Loch H1 mit einem Durchmesser gleich zu Maximaldurchmesser
der Schneidklinge 325. Das Drehmoment des Schaftkörpers 305 wird
auf den Schneidkörper 362 durch
den Innenumfang der Kupplungshülse 367 mittels
Keileingriffsbereichen 369 und 371 übertragen
und gleichzeitig die bei der Herstellung des geraden Lochs H1 anfallenden
Späne durch
ein Öffnungsende
des geraden Loches H1 während
der Herstellung durch die Spiraltätigkeit des Nutbereichs 362 abgegeben.
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Die
Druckkraft des Bohrers 401 zur Lochherstellung wird vom
Hauptkörper 360,
der den Schaftkörper 305 bildet,
auf Nockenhebel 368 und den Schneidkörper verbunden mit dem Nockenhebel 368 durch
die ausgeschnittene Nut 377 übertragen und gleichzeitig
wird eine Reaktionskraft des Lochbodenbereichs des geraden Lochs
H1 umgekehrt vom Schaftkörper 305 zur
Bohrmaschine übertragen
und schließlich
vom Bauhandwerker aufgenommen. Daher ergibt sich während der
Lochherstellung des geraden Loches H1 keine Relativbewegung zwischen Schaftkörper 305 und
Schneidkörper 361 und
keine Relativbewegung zwischen Schneidkörper 361 und Steuerstange 368.
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Erreicht
die Tiefe des geraden Loches H1 eine vorbestimmte Tiefe, kontaktiert
die Stopphülse 303 die
Oberseite der Betonstruktur W. D.h., die Bedingung zu dem Moment,
in dem die Stopphülse 303 mit
der Betonstruktur W in Kontakt gerät, entspricht den linken Hälften der 40 bis 42,
und die Bedingung, dass die Unterschnitttätigkeit durch weiteres Drücken des
Bohrers 401 nach Kontakt mit der Betonstruktur W vollendet
ist, entspricht den rechten Hälften
der gleichen Figuren. Durch stetiges Drücken des Bohrers 401 selbst
nach Kontaktieren mit der Betonstruktur W wird die Stopphülse 303 zusammen
mit Bund 364 nach oben bezüglich des Schneidkörpers 361 bewegt.
Entsprechend zu dieser Aufwärtsbewegung
des Bundes 364 wird die Nockenfolgehülse 345 ebenfalls
aufwärts
bewegt und die Nockenhülse 303 schiebt
den Endbereich eines jeden Nockenhebels 368 in Druckkontakt
und verschwenkt jeden Nockenhebel 368. Durch das Verschwenken
der Nockenhebel 368 werden diesen von den ausgeschnittenen Nuten 377 des
Schneidkörpers 361 gelöst und in
eine unverriegelte Stellung verstellt. Dies ermöglicht die Relativbewegung
zwischen Schaftkörper 305 und Schneidkörper 361.
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Anschließend wird
der Schneidkörper 361 nur
gedreht an der Position, an der die vorbestimmte Tiefe des geraden
Loches H1 beibehalten wird, und der Presshub des Bohrers 401 wird
durch die Relativbewegung des Schaftkörper 305 zu Schneidkörper 351 und
Stopphülse 303 nach
unten absorbiert. Selbst wenn der Schaftkörper 305 nach unten
bezüglich
des Schneidkörpers 361 bewegt
wird, sind die Keileingriffsbereiche 369 und 371 für den Innenumfang
der Kupplungshülse 367 um
den Flanschbereich 370 des Schneidkörpers 361 noch in
Eingriff. Daher wird eine Drehmomentübertragung gleichmäßig vom
Schaftkörper 305 auf
den Schneidkörper 361 durchgeführt.
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Durch
Bewegung des Schaftkörpers 305 bezüglich des
Schneidkörpers
nach unten, wie oben erwähnt,
werden Stopper 374 des oberen Endes des Schneidkörpers 371 und
Verriegelungsmutter 375 allmählich bezüglich des Zentralloches 376 des Hauptkörpers 360 gedrückt und
Stopper 374 und Verriegelungsmutter 375 sind bald
in der Bodendruckstellung angeordnet. Der Druckhub des Bohrers 401,
nachdem die Tiefe des kleinen Loches eine vorbestimmte Tiefe erreicht
hat, wird durch die Relativbewegung zwischen Schneidkörper 361 und Schaftkörper 305 absorbiert.
Der Hauptkörper 360 drückt direkt
die Steuerstange 363 um den Freiraum C2 zum Aufsetzen des
Stoppers 374 und der Verriegelungsmutter 375 bezüglich des
Zentralloches 376 nach unten.
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Durch
Aufnahme der Relativverstellung zwischen Schneidkörper 361 und
Steuerstange 363 wird jede Schneidklinge 326 zur
Unterschnitttätigkeit
um den Verschwenklagerbereich 327 als Drehmittelpunkt auf
Grund des Eingriffs zwischen Zahnstangenbereich 339 und
Sektorzahnrad 332 verschwenkt und wird allmählich von
der Gehäuseposition
P1 in die vergrößerte Position
P2 vorstehen. Dabei wird ein Bereich nahe dem Lochbodenbereich des
geraden Loches H1, das eine vorbestimmte Tiefe erreicht hat, in
eine konische Form mittels der Schneidklingen 326 zur Hinterschnitttätigkeit
vergrößert und
ein Unterschnittbereich U ist gebildet. Das Herunterdrücken der
Steuerstange 363 bezüglich
des Schneidkörpers 361 ist
zu dem Zeitpunkt vollendet, zu dem der Stopper 374 mit
der oberen Endfläche
des Schneidkörpers 361 in
Kontakt gerät,
wie in der rechten Hälfte der 40 dargestellt.
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Der
Grund zur Durchführung
der Hinterschnitttätigkeit,
während
der Schneidkörper 361 in der
Position der vorbestimmten Tiefe verbleibt, wenn diese Tiefe des
geraden Loches H1 eine vorbestimmte Tiefe erreicht hat, ist, dass
in dem Fall, in dem die Unterschnitttätigkeit zusammen mit der Herstellung des
geraden Loches H durchgeführt
wird, was ähnlich
zur Tätigkeit
des Bohrers 301 des ersten Ausführungsbeispiels ist, die durch
Schneidklinge 325 zur geraden Lochherstellung ausgeschnittenen
Späne zwischen
den Schneidklingen 326 zur Unterschnitttätigkeit
verklemmen, da keine Staubsammlung durch eine Staubsammelmaschine
durchgeführt
wird, und es gibt die Möglichkeit,
dass die Schneidklingen 326 nicht in die Gehäuseposition
P1 nach Durchführen der
Unterschnitttätigkeit
zurückkehren
können.
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Um
die Schneidklingen 326 zur Unterschnitttätigkeit
aus der vergrößerten Position
P2 in die Gehäuseposition
P1 nach Durchführen
der Unterschnitttätigkeit
zurückzubewegen
durch langsames Herausziehen des Bohrers 401, während die
auf den Bohrer 401 ausgeübte Druckkraft aufgehoben wird,
wird die Steuerstange 363 um Freiraum C2 bezüglich des Schneidkörpers 361 auf
Grund der Vorspannkraft der Druckspiralfeder 366 nach oben
bewegt und jede Schneidklinge 326 zur Unterschnitttätigkeit
kehrt allmählich
in die Gehäusestellung
P1 zurück.
Gleichzeitig wird die Kraft der Druckspiralfeder 366 in
Richtung zur Rückkehr
eines jeden Nockenhebels 368 in die Ausgangsstellung ausgeübt.
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Daher
kehren Nockenhebel 368 und Nockenfolgehülse 345 in ihrer Ausgangsstellung
zurück und
Schaftkörper 305 und
Schneidkörper 345 werden
in die Stellung nach der linken Hälfte der 40 durch
Relativbewegung zwischen diesen zurückbewegt. Dabei ist es möglich, den
Bohrer 401 allmählich aus
dem hergestellten Loch H2 mit Unterschnitt zu entfernen.
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Mit
dem Bohrer 401 gemäß vorliegendem Ausführungsbeispiel
ist es sicher, dass das erwünschte
Loch H2 mit Unterschnitt in einem Schritt ohne Durchführen einer
komplexen Bewegung des Bohrers 401 hergestellt werden kann.
Das Gefühl
ist das gleiche wie bei einer normalen Bohrtätigkeit und ähnlich zum
Bohrer 301 des ersten Ausführungsbeispiels. Weiterhin
ist die Anordnung so, dass die Unterschnitttätigkeit durch die Schneidklingen 326 zur Unterschnitttätigkeit
durchgeführt
werden kann, während
der Schneidkörper 361 in
vorbestimmter Tiefenposition gehalten ist, wenn die Tiefe des geraden
Loches H1 einmal die vorbestimmte Tiefe erreicht hat. Selbst wenn
eine zwangsweise Staubsammlung durch die Staubsammelmaschine nicht
verwendet wird, kann die Hinterschnitttätigkeit genau an einem Abschnitt
nahe zum Lochbodenabschnitt des geraden Loches durchgeführt werden.