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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Feldemissionskathoden (im Englischen
mit "field emission array" bzw. FEA bezeichnet).
Diese Kathoden werden bereits bei bestimmten Typen von experimentellen
Elektronenröhren
großer
Leistung, wie zum Beispiel den relativistischen Magnetronen, den
Vircatoren, usw., aber auch bei neuen Röhren konventionellerer Art,
wie den Wanderfeldröhren
für Radar-
oder Telekommunikationsanwendungen verwendet.
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In
diesem zweiten Fall wird die Kathode von mindestens einem Netz von
Spitzen gebildet, das ein Substrat aufweist, welches von einer dielektrischen Schicht
mit Hohlräumen
bedeckt ist, die je eine vorstehende emittierende Spitze aufnehmen,
wobei ein an der Oberfläche
der dielektrischen Schicht angeordnetes Gitter die Hohlräume zumindest
zum Teil umgibt.
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Um
Elektronen von den Spitzen zu extrahieren, legt man eine Spannung
zwischen dem Gitter und den Spitzen an. Die Elektronenemission kann dichtemoduliert
werden, indem die an das Gitter angelegte Spannung moduliert wird.
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Elektrisch
gesehen, sind das Gitter und die Einheit aus Substrat und Spitzen,
die durch die dielektrische Schicht getrennt sind, gleich einer
hohen Kapazität
in der Größenordnung
von 10 bis 100 pF/mm2, und der entsprechende
Leitwert liegt in der Größenordnung
von einigen zehn mS/mm2 bis 10 GHz.
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Wenn
man etwa 80 V zwischen dem Gitter und der Einheit aus Substrat und
Spitzen anlegt, kann man typischerweise einen Strom von 1 μA/Spitze
extrahieren, wobei die Spitzen eine Dichte in der Größenordnung
von 106 bis 107 pro
Quadratzentimeter haben.
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Bei
Frequenzen von 10 bis 100 kHz ist die vom Gitter dem sie speisenden
Modulator angebotene Impedanz im wesentlichen real und bleibt bei
einigen zehn Ohm, was es ermöglicht,
einen Modulator mit annehmbarer Leistung zu verwenden.
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Die
heutigen Entwicklungen betreffen den Betrieb dieser Höchstfrequenz-Feldemissionskathoden.
Der Vorteil einer Elektronenröhre,
die eine solche höchstfrequenzmodulierte
Kathode verwendet, ist es, dass sie sehr kompakt sein kann, dass
sie ohne Fokussierer gebaut werden kann, und dass ihr Wirkungsgrad
hoch ist. Man kann hoffen, Röhren
zu erhalten, deren Betriebsprinzip demjenigen der IOT (englische
Abkürzung
von Inductive Output Tube, d.h. Röhre mit induktivem Ausgang)
vergleichbar ist, die aber mit sehr viel höheren Frequenzen arbeiten.
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Wenn
aber das Gitter höchstfrequenzmoduliert
ist, wird die vom Gitter dem es speisenden Modulator angebotene
Impedanz aufgrund der Reaktanz des Kondensators, die sehr gering
ist (zum Beispiel 0,1 bis 1 Ω/mm2 bis 10 GHz), sehr gering, was einen Modulator
mit einer Bandbreite gleich derjenigen der klassischen Röhren und
mit sehr hoher Leistung erfordert, um eine zufrieden stellende Stromstärke zu erhalten.
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Der
Modulator ist mit dem Gitter über
eine Höchstfrequenzübertragungsleitung,
allgemein eine Mikrostreifenleitung, verbunden. Ein anderer Grund, der
eine hohe Leistung des Modulators erfordert, ist es, dass das an
das Gitter angelegte Modulationssignal sich beim Übergang
zwischen der Übertragungsleitung
und dem Gitter reflektiert.
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Zu
diesem Zweck zeigt 1a in Draufsicht eine Feldemissionskathode
von bekanntem Typ. Die Kathode 1 weist vier sektorförmige Netze 2 von
Spitzen auf, die auf dem gleichen, elektrisch leitenden Träger 50 zusammengefasst
sind. Jedes Netz weist ein mit 3 bezeichnetes leitendes
Substrat und eine mit 4 bezeichnete dielektrische Schicht
mit Hohlräumen 5 auf,
in die emittierende Spitzen 6 eingesetzt werden, wobei über der
dielektrischen Schicht ein Gitter 7 sitzt. Es wird auch
auf 1b Bezug genommen.
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Die
Stromversorgung jedes Netzes 2 erfolgt mit Hilfe von Mikrostreifenleitungen 8,
die je ein Netz 2 von Spitzen mit einem Leistungsmodulator
M verbinden, der in Abstand angeordnet ist. Schematisch ist ein
Modulator M pro Netz 2 von Spitzen dargestellt, aber ein
einziger kann für
alle ausreichen. Die Mikrostreifenleitungen 8 sind lang,
sie nehmen eine sehr viel größere Fläche ein
als das Netz 2 von Spitzen. Man kann den Modulator M nicht
ganz nahe an den Netzen 2 von Spitzen anordnen, da er sehr
viel platzraubender ist als die Netze von Spitzen.
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In
der beschriebenen und dargestellten Konfiguration dient der leitende
Träger 50 als
Leiterebene für
die Mikrostreifenleitungen 8. Die Isolierung der Mikrostreifenleitungen
ist mit 8.2, und das leitende Band mit 8.3 bezeichnet.
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Jede
Mikrostreifenleitung 8 ist elektrisch mit einem Netz 2 von
Spitzen über
einen Leiter 9 verbunden, der auf der einen Seite mit dem
leitenden Band 8.3 und auf der anderen Seite mit dem Gitter 7 des Netzes 2 von
Spitzen verbunden ist.
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Die
Modulatoren M müssen
insbesondere deshalb ein Höchstfrequenzsignal
mit starkem Pegel erzeugen, weil sie aufgrund ihrer relativ weiten
Entfernung von den Netzen 2 von Spitzen mit diesen über Leitungen
verbunden sind, die eine starke Reflexion auf der Seite des Gitters
erzeugen, und weil in den Netzen 2 von Spitzen aufgrund
des Vorhandenseins der Spitzen 6 ebenfalls Reflexionen
erzeugt werden.
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Je
weiter man sich von der Mikrostreifenleitung 8 entfernt,
indem man in das Netz 2 von Spitzen eindringt, desto schwächer wird
das Signal und desto geringer wird die von den Spitzen erzeugte
Stromdichte. Dies führt
zu einem inhomogenen Elektronenstrahl, der für den einwandfreien Betrieb
einer Elektronenröhre
schädlich
ist. Über 100 Mikrometer
Ausbreitung im Netz 2 von Spitzen hinaus wird das Modulationssignal
unwirksam.
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Die
den Netzen 2 von Spitzen verliehene Sektorform ermöglicht es,
wenn man eine Breite von 50 bis 100 Mikrometer nicht überschreitet,
die Homogenität
des Strahls zu verbessern. Der Stromdichte sind aber Grenzen gesetzt,
da man aufgrund des Platzbedarfs der vom Modulator M kommenden Mikrostreifenleitungen
keine große
Anzahl von Netzen von Spitzen nebeneinander anordnen kann, ohne
die von ihnen besetzte Fläche
beträchtlich
zu vergrößern.
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Ziel
der Erfindung ist es, eine Kathode vorzuschlagen, die diese Nachteile
nicht aufweist. Die vorliegende Erfindung schlägt eine höchstfrequenzmodulierbare Feldemissionskathode
vor, die von mindestens einem Netz von emittierenden Spitzen gebildet
wird, das Elektronen mit einer wesentlich größeren Stromdichte emittieren
kann als die existierenden Feldemissionskathoden. Diese Kathode
hat den Vorteil, weder einen konventionellen Leistungsmodulator zur
Steuerung der Elektronenemission noch eine Übertragungsleitung auf hohem
Pegel zu benötigen. Die
konventionellen Modulatoren sind teuer, verbrauchen viel Strom und
führen
zu Problemen der Kühlung.
Die Übertragungsleitungen
erzeugen Probleme differentieller Phasenverzögerungen des Hochstfrequenzsignals
und der Dämpfung.
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Um
dies zu erreichen, ist die vorliegende Erfindung eine höchstfrequenzmodulierbare
Feldemissionskathode, die mindestens ein Netz von emittierenden
Spitzen und Mittel zur Erzeugung eines für diese Spitzen bestimmten
Höchstfrequenz-Modulationssignals
aufweist, wobei die Mittel zur Erzeugung des Modulationssignals
mindestens ein Halbleiterelement aufweisen, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Impedanzanpassungs-Mikrostrip einer Länge, die mehrere Hundert Mikrometer
nicht überschreitet, zwischen
das Halbleiterelement und das Netz von Spitzen eingefügt ist,
um das Modulationssignal vom Halbleiterelement zum Netz zu befördern.
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Der
Mikrostrip ist eine Leitung insbesondere vom Typ mit Mikrostreifen
oder koplanar, deren leitendes Band an einem seiner Enden mit dem
Netz von Spitzen und am anderen Ende mit dem Modulations-Halbleiterelement
verbunden ist.
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Das
Modulations-Halbleiterelement ist vom Typ Transistor, insbesondere
MESFET, oder vom Typ Diode.
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Um
die Impedanzanpassung herzustellen, kann das leitende Band des Mikrostrips
in zwei Abschnitten konfiguriert sein, die über einen Kondensator miteinander
verbunden sind.
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Der
Mikrostrip kann auch eine Vorspannungsfunktion haben und mit einer
Vorspannungsquelle verbunden sein.
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Mindestens
ein Element, entweder das Netz von Spitzen, das Modulations-Halbleiterelement
oder der Mikrostrip, ist ein diskretes Bauteil.
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Mindestens
zwei der aus dem Netz von Spitzen, dem Modulations-Halbleiterelement
und dem Mikrostrip bestehenden Elemente sind fest mit einem elektrisch
isolierenden oder halbisolierenden gemeinsamen Träger verbunden.
Die beiden Elemente können
auf einer Seite des Trägers
montiert sein, dessen andere Seite mit einer leitenden Schicht bedeckt
ist, die als Masseebene dient.
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Es
ist möglich,
den Mikrostrip über
eine Drahtverbindung mit dem Netz von Spitzen und/oder mit dem Modulations-Halbleiterelement
zu verbinden.
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Um
Emissionsstörungen
zu vermeiden, ist es aber vorteilhaft, die Drahtverbindungen in
Höhe des
Netzes von Spitzen zu vermeiden. Das Netz von Spitzen enthält ein elektrisch
isolierendes oder halbisolierendes Substrat mit auf einer Seite
einer leitenden oder halbleitenden Schicht, emittierenden Spitzen
in elektrischem Kontakt mit der leitenden oder halbleitenden Schicht,
einer dielektrischen Schicht, die mit Hohlräumen versehen ist, die je eine
der Spitzen aufnehmen, wobei über
der dielektrischen Schicht ein leitendes Gitter liegt, das die Hohlräume zumindest
teilweise umgibt. Das Substrat wird von mindestens einem metallbeschichteten
Loch durchquert, das dazu beiträgt,
die Spitzen elektrisch mit der anderen Seite des Substrats zu verbinden.
Das metallbeschichtete Loch kann sich in einem Kontakt verlängern, der
auf einen geeigneten leitenden Bereich des Trägers aufgesetzt ist.
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Das
Substrat und die dielektrische Schicht können auch von mindestens einem
metallbeschichteten Loch durchquert werden, das dazu beiträgt, das Gitter
elektrisch mit der anderen Seite des Substrats zu verbinden. Man
kann dann den Spitzen und/oder dem Gitter zugeordnete Drahtverbindungen
weglassen.
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Um
eine oder mehrere Drahtverbindungen in Höhe des Modulations-Halbleiterelements
wegzulassen, ist es möglich,
ein Element zu verwenden, das mit einer Technik der Übertragung
durch Mikrowölbungen
kompatibel ist.
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Der
Mikrostrip kann einfach in einer in den elektrisch isolierenden
oder halbisolierenden Träger integrierten
Form hergestellt werden, selbst wenn das Netz von Spitzen und/oder
das Modulations-Halbleiterelement diskrete Bauteile sind.
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Um
eine kompakte und relativ kostengünstige Kathode mit Spitzenwirkung
zu erhalten, ist es vorteilhaft, wenn das Netz von Spitzen, der
Mikrostrip und das Modulations-Halbleiterelement in das gleiche
Halbleitersubstrat integriert sind. Vorzugsweise ist der verwendete
Halbleiter halbisolierend, wie zum Beispiel Siliciumcarbid.
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Der
Mikrostrip kann dann ein Band aufweisen, das sich auf einer Seite
verlängert,
um ein Gitter des Netzes von Spitzen zu bilden, und sich auf der anderen
Seite verlängert,
um einen Kontakt des Modulations-Halbleiterelements
zu bilden.
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Es
ist anzumerken, dass aus dem Patent
US 5,268,648 eine
Feldemissionskathode bekannt ist, bei der das Netz von Spitzen direkt
auf den Drain des Steuertransistors aufgebracht ist, ohne Zwischenfügung einer
Impedanzanpassungsleitung.
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Anhand
der nachfolgenden Beschreibung wird die vorliegende Erfindung besser
verstanden werden, und es gehen weitere Vorteile aus ihr und den
beiliegenden Figuren hervor. Es zeigen:
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die
bereits beschriebenen 1a, 1b eine
Draufsicht bzw. eine Teilschnittansicht einer bekannten Feldemissionskathode;
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2 eine
Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Feldemissionskathode;
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die 3a, 3b Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen Feldemissionskathoden,
bei denen das Modulations-Halbleiterelement ein Transistor oder
eine Diode ist;
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die 4a bis 4e verschiedene
Schritte, um das Netz von Spitzen einer erfindungsgemäßen Feldemissionskathode
herzustellen;
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die 5a bis 5h verschiedene
Schritte, um das Modulations-Halbleiterelement einer erfindungsgemäßen Feldemissionskathode
herzustellen;
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die 6a, 6b Beispiele
für Schaltbilder von
erfindungsgemäßen Feldemissionskathoden;
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die 7a bis 7d neue
Beispiele von erfindungsgemäßen Kathoden,
bei denen bestimmte Drahtverbindungen weggelassen wurden;
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die 7a bis 7d neue
Beispiele von erfindungsgemäßen Kathoden,
bei denen bestimmte Drahtverbindungen weggelassen wurden;
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8 ein
Beispiel einer erfindungsgemäßen monolithischen
Feldemissionskathode.
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Die
verschiedenen Bauteile der erfindungsgemäßen Kathoden sind aus Klarheitsgründen nicht maßstabsgerecht
dargestellt.
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2 zeigt
schematisch in Draufsicht eine höchstfrequenzmodulierbare
Feldemissionskathode gemäß der Erfindung.
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Die
Kathode besitzt mindestens ein Netz R von Spitzen, das an sich klassisch
ist, Mittel S, um ein Höchstfrequenzmodulationssignal
zu erzeugen, das die Emission von Elektronen steuert, und Mittel
L, um das Signal zum Netz R von Spitzen zu übertragen.
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Erfindungsgemäß weisen
die Mittel S zur Erzeugung des Höchstfrequenzmodulationssignals
ein Modulations-Halbleiterelement
auf, das genau neben dem Netz R von Spitzen angeordnet ist, während die Mittel,
um es zum Netz R von Spitzen zu übertragen, ein
kurzer Mikrostrip sind, der eine praktisch vernachlässigbare
Störung
einführt.
Der Mikrostrip hat nicht nur die Aufgabe, eine elektrische Verbindung
zwischen dem Netz von Spitzen und dem Modulations-Halbleiterelement
herzustellen. Er hat auch eine Funktion der Impedanzanpassung zwischen
dem Netz von Spitzen und dem Modulations-Halbleiterelement. Außerdem kann
er auch mindestens eine Vorspannung leiten.
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Auf
diese Weise kann man auf einen üblichen
platzraubenden und teuren Leistungsmodulator und auf eine Hochpegelleitung
verzichten, die zu Problemen führten.
Das gleiche Modulations-Halbleiterelement S kann die Emission von
mehreren Netzen R von Spitzen steuern.
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Die
Anordnung der Netze R von Spitzen bietet eine sehr große Anzahl
von Möglichkeiten.
Es ist möglich,
auf einer kleinen Fläche
eine große
Anzahl von Netzen R von Spitzen zu konzentrieren, wodurch erhöhte Stromdichten
erhalten werden können.
Jedes Netz R von Spitzen kann optimale Abmessungen aufweisen, damit
es keine oder nur sehr wenig Störungen
des Modulationssignals im Netz R von Spitzen gibt, wodurch sehr
viel homogenere Elektronenstrahlen erhalten werden können als
bisher. Die typischen Größen für ein solches
Netz R von Spitzen liegen in der Größenordnung von 50 Mikrometer
mal 300 Mikrometer. Eine Ausbreitung über eine Entfernung in der
Größenordnung
von 50 Mikrometer erzeugt keine merkliche Störung bis 10 GHz.
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Das
Modulations-Halbleiterelement S, das das Höchstfrequenzmodulationssignal
liefert, kann zum Beispiel ein Transistor oder eine Diode sein.
Bei einem MESFET-Transistor liegt seine Fläche in der Größenordnung
von 500 Mikrometer mal 200 Mikrometer mit einem aktiven Bereich
pa, der wesentlich kleiner ist, etwa 50 Mikrometer mal 200 Mikrometer. Der
Mikrostrip L kann eine Länge
von etwa 100 Mikrometer, sogar mehrere hundert Mikrometer haben, ohne
eine merkliche Störung
einzuführen.
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In 3a ist
im Schnitt ein Beispiel einer erfindungsgemäßen Feldemissionskathode dargestellt.
In dieser Konfiguration sind das Netz R von Spitzen, der Mikrostrip
L und das Modulations-Halbleiterelement S diskrete Bauteile und
fest mit dem gleichen dielektrischen Träger 100 verbunden.
In diesem Beispiel sind das Netz R von Spitzen, der Mikrostrip L
und das Modulations-Halbleiterelement S je durch Löten auf
einen leitenden Bereich 10R, 10L, 10S aufgebracht,
der sich auf einer der Flächen
des dielektrischen Trägers 100 befindet.
Die Lötverbindung
ist durch einen dicken schwarzen Strich dargestellt. Dieser dielektrische
Träger 100 hat
eine hauptsächlich
mechanische Aufgabe, es kann aber vorteilhaft sein, auf seiner anderen
Hauptfläche
eine leitende Beschichtung 101 anzuordnen, um eine lokale Masseebene
herzustellen.
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Es
wird angenommen, dass im beschriebenen Beispiel der Mikrostrip L
eine Mikrostreifenleitung ist. Man könnte auch vorsehen, dass es
eine koplanare Leitung ist, und in der Schnittansicht-Figur hätte sie
das gleiche Profil. Die Mikrostreifenleitung L weist in üblicher
Weise eine Leiterebene 10.1 oder Masseebene, dann eine
elektrisch isolierende oder halbisolierende Schicht 12,
und dann ein leitendes Band 11 auf. Die Leiterebene 10.1 ist
auf den leitenden Bereich 10L des dielektrischen Trägers 100 aufgebracht.
Die Leiterebene 10.1 und das leitende Band 11 können zum
Beispiel aus Nickel oder aus einer Legierung auf der Basis von Titan,
Gold, Platin sein. Die elektrisch isolierende oder halbisolierende Schicht 12 kann
zum Beispiel aus Keramikmaterial, Siliciumdioxid oder sogar Siliciumcarbid
sein.
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Wie
man später
in den 6a, 6b sehen
wird, kann das Band 11 des Mikrostrips L unterbrochen sein
und von zwei Abschnitten gebildet werden, die über einen Kondensator C miteinander
verbunden sind, der zum Beispiel zwischen den beiden Abschnitten
aufgesetzt wird. Dieser Kondensator C trägt zur Impedanzanpassung bei.
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Das
Netz R von Spitzen besitzt ein elektrisch isolierendes oder halbisolierendes
Substrat 13 mit auf einer Seite einer leitenden oder halbleitenden Schicht 13.1,
emittierende Spitzen MP in elektrischem Kontakt mit der leitenden
oder halbleitenden Schicht 13.1, eine dielektrische Schicht 14,
die mit Hohlräumen 15 versehen
ist, die je eine der Spitzen MP aufnehmen, wobei über der
dielektrischen Schicht 14 ein leitendes Gitter G angeordnet
ist, das die Hohlräume 15 zumindest
teilweise umgibt. Die andere Seite des Substrats 13 ist
mit einer leitenden Beschichtung 10.2 bedeckt, um es durch
eine Lötverbindung
fest mit dem dielektrischen Träger 100 zu verbinden.
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Wenn
das Substrat 13 isolierend ist, kann es zum Beispiel aus
Glas, Aluminiumoxid, Siliciumdioxid sein, und wenn es halbisolierend
ist, kann es zum Beispiel aus Siliciumcarbid SiC sein. Die Werkstoffe des
Substrats 13 werden aufgrund ihrer Fähigkeit, hohe Spannungen, zum
Beispiel in der Größenordnung
von einigen hundert Volt, sowie hohe Temperaturen in der Größenordnung
von zum Beispiel 400°C ohne
Beschädigung
auszuhalten, ausgewählt,
wobei diese Temperaturen erreicht werden, wenn die Kathode in eine
Höchstfrequenzröhre eingesetzt
wird, die ofengetrocknet wird, um ein gutes Vakuum zu erhalten.
Allgemein müssen alle
Werkstoffe, die zur Zusammensetzung der erfindungsgemäßen Kathode gehören, das
Ofentrocknen aushalten können
und dürfen
unter Vakuum nicht entgasen.
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Die
dielektrische Schicht 14 kann zum Beispiel aus Siliciumdioxid
SiO2 sein, und das Gitter G und die Spitzen
MP können
zum Beispiel aus Molybdän
sein.
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Im
Beispiel der 3a ist das Modulations-Halbleiterelement
S ein Transistor. Genauer gesagt, handelt es sich in diesem Beispiel
um einen MESFET-Transistor,
aber es können
selbstverständlich
auch andere Typen von Transistoren verwendet werden. Er weist eine
leitende Schicht 10.3 für
die Lötverbindung,
dann ein Substrat 16 aus einem Halbleitermaterial mit halbisolierenden
Eigenschaften, dann eine Halbleiterbeschichtung 18 vom
Typ N, die vorzugsweise in zwei Schichten 18.1, 18.2 hergestellt
ist, wobei die Oberflächenschicht 18.1 oder Kontaktschicht
N+-dotiert, und somit leitender als die Bodenschicht 18.2 oder
aktive N-dotierte Schicht ist, und dann zwei ohmsche Kontakte, einen
Drainkontakt Ds und einen Sourcekontakt Ss, und einen Schottky-Gatekontakt
Gs zwischen den ohmschen Kontakten Ds, Ss auf. In diesem Beispiel
ist auch eine Passivierungsschicht 21 auf der Beschichtung 18 dargestellt,
sie kann zum Beispiel aus Siliciumdioxid sein.
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Der
Mikrostrip L ist an einem seiner Enden mit dem Modulations-Halbleiterelement
S, im beschriebenen Beispiel in Höhe seines Drains Ds, an seinem
anderen Ende mit dem Netz R von Spitzen, im Beispiel in Höhe des Gitters
G, verbunden. Das Gitter G des Netzes von Spitzen R wird auf eine
Vorspannung E1, und die Spitzen MP werden auf ein Massepotential
gebracht. Die Source Ss des Modulations-Halbleiterelements S ist
mit einem Massepotential verbunden, und das Gate Gs empfängt ein Höchstfrequenz-Modulationssignal
HF, das vom Halbleiterelement verstärkt werden wird. Die oben beschriebenen
Verbindungen können
durch Drahtverbindung (bekannt unter der englischen Bezeichnung
wire bonding) mit Drähten 20.1 zum
Beispiel aus Gold hergestellt werden.
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In 3b ist
das Modulations-Halbleiterelement S nun eine Diode, sie kann zum
Beispiel vom Typ Gunn oder IMPATT sein. Sie weist eine erste leitende
Schicht K auf, die ihre Kathode bildet, und die auf den geeigneten
leitenden Bereich 10S des dielektrischen Trägers 100 gelötet werden
wird. Ihre Anode A wird von einer zweiten leitenden Schicht gebildet, und
diese beiden leitenden Schichten A, K werden von einer Halbleiterschicht 30 getrennt.
Ihre Kathode K ist mit Masse, und ihre Anode A ist mit einem Ende des
Mikrostrips L verbunden.
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In
Höhe des
Netzes von Spitzen R unterscheidet sich 3b von 3a dadurch,
dass die elektrisch leitende oder halbleitende Schicht 13.1 durch
Oberflächendotierung
der halbisolierenden Schicht 13 erhalten wird, die dann
aus einem Halbleitermaterial mit halbisolierenden Eigenschaften
besteht, wie zum Beispiel Siliciumcarbid. Im Beispiel sind auch
die Spitzen MP aus dem Halbleitermaterial mit halbisolierenden Eigenschaften
hergestellt, das durch Dotierung halbleitend gemacht wurde. Die Spitzen
MP hätten
natürlich
aus einem elektrisch leitenden Material wie Molybdän hergestellt
werden können.
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Der
Mikrostrip L ist nun in den dielektrischen Träger 100 integriert.
Sein Band 11 ist ein leitender Bereich auf dem dielektrischen
Träger 100 auf
der Seite, auf der das Netz R von Spitzen und das Modulations-Halbleiterelement
S aufgebracht sind. Seine Masseebene wird von der leitenden Schicht 101 gebildet.
Sie hat die Funktion einer strahlungsleckverhindernden Abschirmung.
Man hat wieder das Band 11 in zwei Abschnitten und den
Kondensator C.
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Die
zur Herstellung des Netzes von Spitzen R verwendeten Techniken können übliche Techniken der
Halbleiterindustrie sein. Ein Ausführungsbeispiel ist in den 4a bis 4e dargestellt.
Diese Figuren stellen den Fall eines diskreten Netzes von Spitzen
dar, wie es in 3a gezeigt ist.
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Es
wird von einem elektrisch isolierenden oder halbisolierenden Substrat 13 ausgegangen.
In diesem Beispiel wird angenommen, dass es zum Beispiel aus Glas
ist. Darauf wird eine elektrisch leitende Schicht 13.1 zum
Beispiel aus Molybdän
durch Vakuumaufdampfung aufgebracht. Dann wird die dielektrische
Schicht 14 aufgebracht, die zum Beispiel aus Siliciumdioxid
sein kann (4a).
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Dann
wird das Gitter G zum Beispiel aus Molybdän aufgebracht (4b).
Nach einem Maskierungsvorgang, zum Beispiel durch Lithographie,
wird durch chemisches Ätzen
oder reaktives Ionenätzen (RIE)
die leitende Gitterschicht G aufgebracht, um Öffnungen 17 zu bilden,
und dann wird die dielektrische Schicht 14 aufgebracht,
um die Hohlräume 15 zu
bilden (4c). Die Öffnungen 17 münden in
die Hohlräume 15.
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Das
Aufbringen der Spitzen MP zum Beispiel aus Molybdän kann durch
Vakuumaufdampfen erfolgen (4d).
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Durch
chemisches Ätzen
wird anschließend alles
entfernt, was sich oberhalb des Gitters G befindet (4e),
d.h. das Harz 25, das beim Maskierungsvorgang verwendet
wurde, und das überschüssige Metall
der Spitzen MP, das sich auf dem Harz 25 befindet und mit 26 bezeichnet
ist. In 10.2 wird das Substrat 13 auf seiner der
die Spitzen MP tragenden Seite entgegengesetzten Seite metallbeschichtet, um
durch eine Lötverbindung
zum Beispiel mit Gold das Netz R von Spitzen fest mit dem dielektrischen Träger 100 verbinden
zu können.
Dieser Schritt hätte vorher
stattfinden können.
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Der
Transistor kann in bekannter Weise hergestellt werden. Ein Ausführungsbeispiel
ist in den 5a bis 5h dargestellt,
und der erhaltene Transistor entspricht demjenigen der 3a.
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Auf
ein Substrat 16 aus Halbleitermaterial mit halbisolierenden
Eigenschaften (zum Beispiel Siliciumcarbid) wird eine stärker leitende
Beschichtung 18 aufgebracht (5a). Vorzugsweise
wird diese Beschichtung 18 in zwei Schichten 18.1, 18.2 hergestellt,
die an der Oberfläche
befindliche und N+-dotierte Schicht 18.1 ist die
Kontaktschicht, und die Schicht 18.2 zwischen dem Substrat 16 und
der Kontaktschicht 18.1 ist die aktive Schicht und ist
N-dotiert. Diese
Beschichtungen zum Beispiel aus Silicium SiC oder aus Galliumnitrid
GaN können
durch Epitaxie, entweder flüssig
(LPE), in der Dampfphase (VPE) oder durch Molekularstrahl (MBE),
oder auch durch Ionenimplantierung erhalten werden.
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Durch
reaktives Ionenätzen
bis in das Substrat 16 wird eine Platte 19 oder
ebener Bereich begrenzt (5b).
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Ein
Einschnitt 20 wird in der Kontaktschicht 18.1 in
einer mittleren Zone der Platte 19 durch reaktives Ionenätzen hergestellt
(5c).
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Eine
Passivierungsschicht 21 wird anschließend allgemein aufgebracht (5d).
Sie kann zum Beispiel aus Siliciumdioxid SiO2 oder
aus Siliciumnitrid Si3N4 sein.
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Das
Aufbringen der ohmschen Kontakte DS und
SS erfolgt nach einem Ätzvorgang in der Passivierungsschicht 21 bis
auf die Kontaktschicht 18.1, dem ein Maskierungsvorgang
zum Beispiel durch Lithographie vorausgeht (5e).
Die beiden im wesentlichen gleichen ohmschen Kontakte Ds und SS werden anschließend vorzugsweise gleichzeitig durch
Zerstäuben
oder Verdampfen an den geätzten Stellen
aufgebracht. Sie sind im Allgemeinen aus Nickel. Anschließend wird
das Harz 25 entfernt, das bei dem Maskierungsvorgang verwendet
wurde (5f).
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Das
Aufbringen des Schottky-Kontakts GS erfolgt
getrennt; auch da wird in Höhe
des Ausschnitts 20 ein Ätzvorgang
in der Passivierungsschicht 21 bis auf die aktive Schicht 18.2 durchgeführt, dem
ein Maskierungsvorgang zum Beispiel durch Lithographie vorausgeht
(5g). Der Schottky-Kontakt GS zum
Beispiel aus Titan wird durch Zerstäuben oder Verdampfen an der
geätzten
Stelle aufgebracht, und dann entfernt man das Harz 27,
das beim Maskierungsvorgang verwendet wurde. Dann wird ein Metallbeschichtungsvorgang
(Bezugszeichen 10.3) des Substrats 16 auf der
Seite durchgeführt,
die derjenigen entgegengesetzt liegt, die die Kontakte trägt, um das
Modulations-Halbleiterelement zum Beispiel durch eine Goldlötverbindung
fest mit dem dielektrischen Träger 100 verbinden
zu können
(5h).
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In
der obigen Beschreibung haben die elektrischen Verbindungen des
Netzes von Spitzen R und des Modulations-Halbleiterelements S die
Form von Drähten 20.1.
Es kann vorteilhaft sein, die Anzahl von Drahtverbindungen zu reduzieren,
sogar zu unterdrücken.
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Unter
dieser Annahme ist es möglich,
ein Modulations-Halbleiterelement
zu verwenden, das mit einer unter der englischen Bezeichnung "flip Chip" oder der französischen
Bezeichnung "report par
microbossages" (Übertragung
durch Mikrohügel) bekannten
Montage kompatibel ist. Das Netz R von Spitzen kann auch mit dieser
Art von Montage kompatibel sein. Die 7a, 7b zeigen
diese Konfiguration. In Höhe
des Netzes von Spitzen R kann eine Drahtverbindung eine störende Einwirkung
auf das Emissionsdiagramm der Elektronen haben. Eine Drahtverbindung
entspricht einer Störinduktanz.
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Bezüglich der
Nutzfläche
des dielektrischen Trägers 100 ist
es möglich,
sie zu reduzieren, indem bestimmte Drahtverbindungen weggelassen
werden, da man auch bestimmte leitende Bereiche weglassen kann,
zum Beispiel denjenigen der lokalen Masse für die Spitzen MP. Diese Oberflächenreduzierung ist
vorteilhaft.
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Das
schematisch dargestellte Modulations-Halbleiterelement S ist vom Transistortyp.
Es besitzt drei Kontaktklötze:
einen Drain-Kontaktklotz pd, einen Source-Kontaktklotz ps, einen
Gate-Kontaktklotz pg, die je mit einem entsprechenden Kontaktbereich
des dielektrischen Trägers 100 in
elektrischen Kontakt kommen. Genauer gesagt, kommt der Drain-Kontaktklotz
pd mit dem Band 11 des Mikrostrips L, der Gate-Kontaktklotz pg mit
einem leitenden Bereich 70, über den das zu verstärkende Modulationssignals
zugeführt
wird, in Kontakt, während
der Source-Kontaktklotz ps mit einem leitenden Bereich 71 in
Kontakt kommt, der mit der lokalen Masse über ein metallbeschichtetes
Loch 72 in Kontakt kommt, das zum Beispiel den dielektrischen
Träger 100 durchquert.
Die Klötze
pd, pg, ps haben auch eine mechanische Aufgabe des Halts des Modulations-Halbleiterelements
S auf dem dielektrischen Träger 100.
Die mechanische Verbindung kann durch Schmelzen zwischen den Klötzen und
den leitenden Bereichen erfolgen.
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Nun
wird das Netz R von Spitzen ausführlicher
beschrieben, bei dem ein Kontakt 74 von Spitzen MP an die
Basis des Netzes entgegengesetzt zu den Spitzen rückgeführt wird.
Dieses Netz R von Spitzen könnte
unabhängig
vom Modulations-Halbleiterelement S und vom Mikrostrip L verwendet
werden. Im Beispiel der 7a findet
man wieder das elektrisch isolierende oder halbisolierende Substrat 13,
das von einer Seite zur anderen von mindestens einem Loch 73 durchbohrt
wird. Dieses Loch mündet in
Höhe der
elektrisch leitenden oder halbleitenden Schicht 13.1, die
mindestens eine Spitze MP trägt.
Es befindet sich im rechten Winkel vor einer Spitze MP.
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Man
hat wieder die dielektrische Schicht 14, die die Hohlräume 15 und
das Gitter G aufweist, ohne Veränderung
bezüglich
der Darstellung der 3a.
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Dieses
Loch 73 ist innen metallbeschichtet und wird entgegengesetzt
zu den Spitzen MP durch einen Kontakt 74 verlängert, der
die Form eines Kontaktklotzes 740 annimmt. Es ist dieser
Klotz 740, der zur elektrischen Verbindung der Spitzen
MP und zur mechanischen Befestigung des Netzes von Spitzen R auf
dem dielektrischen Träger 100 beiträgt. Dieser Klotz 740 steht
mit einem leitenden Bereich 75 in elektrischem Kontakt,
der sich auf dem dielektrischen Träger 100 befindet,
wobei dieser leitende Bereich 75 in diesem Beispiel durch
ein beliebiges geeignetes Mittel mit der lokalen Masse verbunden
ist.
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Man
kann vorsehen, dass der Kontakt 74 der Spitzen nicht in
Form eines leitenden Klotzes vorliegt, wie in 7b gezeigt.
Bei diesem neuen Ausführungsbeispiel
ist das Loch 73 in Höhe
seiner Wände metallbeschichtet,
wobei diese Metallbeschichtung 78 auf der Seite der Spitzen
MP einen Boden bildet und entgegengesetzt zu den Spitzen mündet, indem sie
einen Überstand 741 bildet,
der mit einem geeigneten leitenden Bereich 75 des dielektrischen
Trägers 100 in
elektrischen und mechanischen Kontakt kommt. Diese Verbindung kann
durch Lötverbindung erfolgen.
Im Beispiel ist dieser leitende Bereich 75 mit der lokalen
Masse über
ein metallbeschichtetes Loch 76 verbunden, das den dielektrischen
Träger 100 bis zur
lokalen Masseebene 101 durchquert. Die Metallbeschichtung 76 ist
nicht schraffiert, um die Figur nicht zu überladen.
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Im
in 7b gezeigten Beispiel sind ebenso viele Löcher 73 wie
Spitzen MP dargestellt, und die elektrisch leitende oder halbleitende
Schicht 13.1, die Spitzen MP trägt, ist unterbrochen und hat
die Form von Plättchen,
die je als Basis für
eine Spitze MP dienen. In den Beispielen der 3 und 7a ist
eine durchgehende Schicht 13.1 dargestellt, die einen Teppich
unter den Spitzen bildet.
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Die
Löcher 73 müssen einen
relativ kleinen Durchmesser haben, wenn die Dichte der Spitzen im Netz
groß ist.
Die Größenordnung
ihres Durchmessers liegt unter einem Mikrometer. Die Herstellung dieser
Löcher
ist heikel. Um die Herstellung zu kleiner Löcher zu vermeiden, kann man
die elektrisch leitende oder halbleitende Schicht 13.1,
die in dieser Variante von einer Spitze zur anderen durchgehend ist,
durch eine Zone 77 verlängern,
die keine Spitze MP aufweist. Diese Variante ist in 7c dargestellt. Man
bohrt dann ein Loch oder mehrere Löcher 79 durch das
elektrisch isolierende oder halbisolierende Substrat 13,
und diese Löcher
können
weniger klein sein als diejenigen senkrecht vor den Spitzen MP.
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Die
Metallbeschichtung 80 der Löcher ist ähnlich derjenigen, die für die 7a oder 7b beschrieben
wurde, und der Kontakt 74 von Spitzen entgegengesetzt zu
den Spitzen nimmt entweder die Form eines Klotzes oder eines Überstands
an. Die elektrische Verbindung des Kontakts 74 von Spitzen kann
gleich derjenigen sein, die in den 7a, 7b gezeigt
ist. Die mechanische Verbindung des Netzes von Spitzen mit dem dielektrischen
Träger 100 kann
wie in den Beispielen der 3 erfolgen.
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Ein
anderer, sehr wichtiger Vorteil des Rückführens eines Kontakts von Spitzen
MP zur Basis des Netzes R von Spitzen durch das elektrisch isolierende
oder halbisolierende Substrat 13 hindurch ist es, dass
man die Dicke des Isoliermaterials zwischen dem Gitter G und diesem
Kontakt von Spitzen beträchtlich
vergrößert. Dadurch
wird die Gitter-Spitzen-Kapazität
stark verringert. In 3a ist die zu beachtende Dicke
diejenige der die Hohlräume 15 aufweisenden
dielektrischen Schicht 14, während es sich in 7a um
diejenige der die die Hohlräume 15 aufweisenden
dielektrischen Schicht 14 und diejenige des elektrisch
isolierenden oder halbisolierenden Substrats 13 handelt.
Die Größenordnungen
der Dicken sind wie folgt: etwa 1 Mikrometer für die die Hohlräume 15 aufweisende
dielektrische Schicht 14, und etwa 300 Mikrometer für das elektrisch
isolierende oder halbisolierende Substrat 13. Die zum Laden der
Gitter-Spitze-Kapazität
notwendige Energie kann für
die gleiche Elektronenemission verringert werden.
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Es
kann auch vorteilhaft sein, die Drahtverbindungen des Gitters G
wegzulassen und einen Gatekontakt 81 an die Basis des Netzes
von Spitzen entgegengesetzt zum Gitter rückzuführen. 7d zeigt
diese Konfiguration. Ein Loch oder mehrere Löcher 82 wurden vom
Gitter bis zur Basis des Netzes von Spitzen einerseits durch die
die Hohlräume 15 enthaltende
dielektrische Schicht 14, und andererseits das elektrisch
isolierende oder halbisolierende Substrat 13 hindurch hergestellt.
Diese Löcher
sind metallbeschichtet, und man sieht vor, dass die Metallbeschichtung 83 ohne
elektrischen Kontakt mit der elektrisch leitenden oder halbleitenden
Schicht 13.1 ist, die die Spitzen MP trägt und dann unterbrochen sein
kann. Man sieht wieder Plättchen
wie in 7b.
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An
der Basis des Netzes R von Spitzen endet die Metallbeschichtung 83 im
Kontakt 81 in Form eines Klotzes oder eines Überstands,
wobei die beiden Varianten in 7d dargestellt
sind.
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Im
Beispiel der 7d kommt einer der Kontakte 81 (derjenige
in Form eines Klotzes) in mechanischen und elektrischen Kontakt
mit dem Band 11 des Mikrostrips L, und der andere (derjenige
in Form eines Überstands)
kommt in mechanischen und elektrischen Kontakt mit einem vom dielektrischen
Träger 100 getragenen
und mit der Vorspannungsquelle E1 verbundenen leitenden Bereich 84.
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Bezüglich der
Herstellung können
die Löcher durch
RIE-Ätzen erhalten
werden. Man kann die elektrisch leitende Schicht 13.1 und/oder
das Gitter G aus Nickel herstellen, das beim Ätzen nicht angegriffen wird,
wenn letzteres nach dem Aufbringen der dielektrischen Schicht 14 und
des Gitters G durchgeführt
wird. Die Metallbeschichtung der Löcher kann zum Beispiel in mehreren
Schichten auf der Basis von Titan, Nickel, Gold durchgeführt werden.
Die Klötze
und die Überstände können auch
aus diesen Werkstoffen sein.
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Nun
wird wieder auf 3a Bezug genommen. Der Mikrostrip
L dient nicht nur dazu, das Modulations-Halbleiterelement S elektrisch mit dem Netz
R von Spitzen zu verbinden. Er hat auch eine Anpassungsfunktion,
da das Modulations-Halbleiterelement
S und das Netz R von Spitzen im Allgemeinen sehr unterschiedliche
Ausgangsimpedanzen haben. Die Impedanz des Halbleiterelements kann
in der Größenordnung
von einigen Ohm bis zu einigen zehn Ohm liegen, während diejenige
des Netzes von Spitzen in der Größenordnung
von einem Ohm oder einem Zehntel Ohm liegt.
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Das
Band 11 der Mikrostreifenleitung besitzt eine Geometrie,
die zur Durchführung
dieser Anpassungsfunktion zwischen dem Netz R von Spitzen und dem
Modulations-Halbleiterelement S geeignet ist. Die Dicke des isolierenden
Substrats 12 trägt
zu dieser Anpassungsfunktion bei.
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Es
wird vorgesehen, dass die Dicke des Modulations-Halbleiterelements S in der gleichen
Größenordnung
oder etwas größer ist
als diejenige des Netzes R von Spitzen, um die Extraktion der Elektronen
nicht zu verhindern und ihre Bahnen nicht umzuleiten. Ein maximaler
Abstand in der Größenordnung von
etwa zehn Mikrometer ist akzeptabel.
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Beim
Betrieb der Kathode können
die an das Gitter G des Netzes von Spitzen anzulegenden Spannungen
so sein, dass der Mikrostrip L und ggf. das Netz R von Spitzen mit
Vorspannungsquellen verbunden sind. 6a zeigt
eine erfindungsgemäße Kathode
in Draufsicht. Das Modulations-Halbleiterelement S ist auch hier
ein MESFET-Transistor. Seine Source SS ist
an Masse gelegt, sein mit einer Vorspannungsquelle E3 verbundenes
Gate GS empfängt das Höchstfrequenzmodulationssignal
HF, und sein Drain DS ist mit einem ersten
Ende des Mikrostrips L verbunden, der als Mikrostreifenleitung dargestellt
ist.
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Das
zweite Ende des Mikrostrips L ist mit dem Gitter G des Netzes R
von Spitzen verbunden. Die Geometrie des Bands des Strips L in zwei
Abschnitten 11.1, 11.2, die von einem Kondensator
C miteinander verbunden werden, ermöglicht die Anpassung zwischen
dem Transistor S und dem Netz R von Spitzen. Die Mikrostreifenleitung
L ist auf der Seite ihres ersten Endes mit einer Vorspannungsquelle E2
verbunden. Diese Vorspannung wird an den Drain DS des
Transistors S angelegt. Die Drahtverbindungen an den beiden Enden
des Mikrostrips L sind mit 20.1 bezeichnet.
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Die
Spitzen MP des Netzes von Spitzen sind an Masse gelegt. Diese Verbindung
erfolgt durch eine Verlängerung
der elektrisch leitenden oder halbleitenden Schicht 13.1,
ohne Abdeckung einer dielektrischen Schicht, wobei diese Verlängerung
in 7c gezeigt ist.
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Im
beschriebenen Beispiel ist das Gitter G des Netzes R von Spitzen
mit einer Vorspannungsquelle E1 verbunden.
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Entkopplungsmittel
C', L1, L2, L3 wurden
in für
einen Fachmann absolut üblichen
Weise eingeführt.
Zu diesem Zweck findet man einen Kondenstor C' zwischen dem Gate GS des
Transistors S und dem Eingang des Höchstfrequenzmodulationssignals
HF, eine Induktanz L3 zwischen der Vorspannungsquelle E3 und dem
Gate GS des Transistors S, eine Induktanz
L2 zwischen der Vorspannungsquelle E2 und der Mikrostreifenleitung
L (auf der Seite des Drains DS des Transistors
S), eine Induktanz L1 zwischen der Vorspannungsquelle E1 und dem
Gitter G des Netzes R von Spitzen.
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In
gleicher Weise stellt 6b eine erfindungsgemäße Kathode
dar, bei der das Modulations-Halbleiterelement S eine Diode ist.
Die einzigen Unterschiede bezüglich
des Schaltbilds der 6a befinden sich in Höhe der Anschlüsse der
Diode. Die Kathode K der Diode ist mit Masse, und die Anode A mit
dem ersten Ende des Mikrostrips L verbunden, der auch mit der Vorspannungsquelle
E2 verbunden ist. Ein Synchronisationssignal SY kann in die Anode A
der Diode eingespeist werden. Das Synchronisationssignal SY kann
elektrisch sein, und man setzt dann einen Entkopplungskondensator
C'' zwischen die Anode
A und die Ankunft des Synchronisationssignals SY. Das Synchronisationssignal
könnte
optisch sein, und in diesem Fall wäre das Modulations-Halbleiterelement
S ein optisches Bauteil, wie zum Beispiel eine Fotodiode.
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Anstatt
ein Netz R von Spitzen und ein Modulations-Halbleiterelement S als diskrete Bauteile aufzuweisen, kann
die erfindungsgemäße Kathode monolithisch
sein.
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Es
wird Bezug genommen auf 8, die eine solche monolithische
Kathode zeigt. Die elektrischen Verbindungen mit der lokalen Masse
oder mit einer Vorspannungsquelle wurden aus Gründen der Klarheit nicht dargestellt,
aber sie können
gemäß einem
der weiter oben beschriebenen Verfahren hergestellt werden. Das
Netz R von Spitzen, der Mikrostrip L und das Modulations-Halbleiterelement
S sind auf das gleiche Halbleitersubstrat 200 mit halbisolierenden
Eigenschaften, wie zum Beispiel Siliciumcarbid, integriert. Bezüglich der
Wärmeableitung
ist es absolut zufrieden stellend.
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Dieses
gemeinsame Substrat 200 trägt auf einer seiner Hauptseiten
eine leitende Schicht 201, die als lokale Masseebene dient.
Auf der anderen Hauptseite werden eine Zone I für mindestens ein Netz R von
Spitzen, eine Zone II für
den Mikrostrip L und eine Zone III für das Modulations-Halbleiterelement
S bestimmt.
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In
der Zone III wird das Modulations-Halbleiterelement S hergestellt,
und diese Herstellung kann wie in den 5 dargestellt
erfolgen, wobei das Substrat 200 dann gleich dem Substrat 16 ist.
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In
der Zone 2 wird das Netz R von Spitzen hergestellt, und
diese Herstellung kann wie in den 4 dargestellt
durchgeführt
werden, wobei das Substrat 200 dann der elektrisch isolierenden
oder halbisolierenden Schicht 13 entspricht.
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In
der Zone II wird der Mikrostrip L hergestellt, und seine Struktur
ist gleich der in 3b dargestellten. Das Substrat 200 entspricht
praktisch demjenigen, das in 3b das
Bezugszeichen 100 trägt.
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Bei
einer solchen Konfiguration können
der Drain des Transistors, das Band des Mikrostrips und das Gitter
des Netzes von Spitzen im gleichen Schritt aus dem gleichen Material
hergestellt werden.
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In
gleicher Weise kann die Passivierungsschicht 21 des Modulations-Halbleiterelements
aus dielektrischem Material sich in der Zone II erstrecken, indem
sie das Substrat 200 bedeckt, und sich in der Zone I erstrecken,
indem sie die die Hohlräume 15 enthaltende
dielektrische Schicht bildet.
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Anstatt
ein Netz R von Spitzen herzustellen, das dem der 3a mit
Drahtverbindungen vergleichbar ist, kann es einem der Beispiele
der 7 vergleichbar sein, d.h. mit
den Spitzen mit der Masseebene 201 über mindestens ein das Substrat 200 durchquerendes,
metallbeschichtetes Loch verbunden.
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Eine
solche monolithische Feldemissionskathode ist sehr vorteilhaft,
da sie kompakt ist, ihre Kosten sind bezüglich derjenigen einer Kathode
mit diskreten Elementen verringert, da sie weniger Materialien verwendet,
und ihre Herstellung ist weniger zeitaufwändig.